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Hitzewelle bringt Bevölkerungsschutz an seine Grenzen – Lauterbach für mehr Klimaanlagen


In Kürze:

  • Feuerwehr, Rettungsdienste und THW verzeichneten während der Hitzewelle deutlich mehr Einsätze als üblich.
  • Medizinische Notfälle, Vegetationsbrände sowie Schäden an Strom- und Verkehrsinfrastruktur belasteten den Bevölkerungsschutz gleichzeitig.
  • Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gerieten regional an ihre Kapazitätsgrenzen.
  • Karl Lauterbach und Verbraucherschützer sprechen sich für einen stärkeren Einsatz moderner Klimaanlagen aus.

 
Die Hitzewelle im letzten Junidrittel 2026 erwies sich nicht nur für Bürger ohne voll klimatisierte Wohn- und Arbeitsräumlichkeiten, sondern auch für den Bevölkerungsschutz als flächendeckender Belastungstest. Feuerwehr, Rettungsdienste, THW, Krankenhäuser und Leitstellen mussten eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Einsatzlagen bewältigen.
In einer Dankesbotschaft an seine Einsatzkräfte meldete sich der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Karl-Heinz Banse, zu Wort. Die große Hitze führe, so Banse, nicht nur zu verstärkten Alarmierungen, sondern bedeute auch eine zusätzliche Belastung für die Einsatzkräfte.

Hitzewelle bringt Einsatzkräfte an ihre Grenzen

Insbesondere in den größeren Städten machte sich dies in Form eines signifikanten Anstiegs des Einsatzaufkommens bemerkbar. So kam es allein am Samstag, 27. Juni, in Dresden zu 318 Alarmierungen des Rettungsdienstes, was einen neuen Jahresrekord bedeutete. Auch am Sonntag war das Einsatzaufkommen mit 278 noch weit überdurchschnittlich hoch.
In Karlsruhe waren bis zu 2.500 Notrufe und knapp 750 Einsätze pro Tag zu verzeichnen, in Berlin an Spitzentagen über 2.000 Alarmierungen. Auch Stuttgart meldete ungefähr doppelt so viele Einsätze der Feuerwehr wie üblich, in Köln waren die Feuerwehren zeitweise an der Kapazitätsgrenze.
Ein erheblicher Teil der Einsätze war auf medizinische Gesundheitsprobleme zurückzuführen. Zu den typischen Einsatzanlässen gehörten Kreislaufzusammenbrüche, Flüssigkeitsmangel, Bewusstlosigkeit, Ohnmacht oder Hitzschläge.
Zudem bedurften zahlreiche ältere Menschen einer notfallmedizinischen Behandlung oder mussten reanimiert werden. In einigen Fällen gerieten auch Angehörige der Einsatzkräfte selbst an ihre Grenzen und mussten behandelt werden.

Brände in Trafostationen – evakuierte Pflegeheime

Insbesondere in nicht klimatisierten Alten- und Pflegeheimen spielten sich fallweise dramatische Szenen ab. In einer Einrichtung in Krefeld kollabierten mehrere Bewohner, in Dormagen mussten 30 Bewohner ein überhitztes Pflegeheim evakuiert werden.
Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte einen besseren Schutz älterer Menschen in Pflegeheimen.
Feuerwehr, THW und Rettungsdienste mussten vielfach auch gemeinsam ausrücken – etwa dort, wo es infolge der anhaltenden Trockenheit zu zahlreichen Bränden kam. Die anhaltende Trockenheit hatte diese begünstigt. Zu einem Großeinsatz kam es beispielsweise in der Gohrischheide im Grenzgebiet zwischen Sachsen und Brandenburg.
Die Hitze verursachte auch Schäden an der Infrastruktur. In Reislingen kam es zu einem vermutlich durch Wärmestau ausgelösten Brand einer 20-Kilowatt-Leitung in einem Trafohaus. Diese hatte sogar kurzfristige Stromausfälle in der Umgebung zur Folge.
Es war nicht das einzige Ereignis dieser Art. Ähnliche Fälle wurden etwa aus Köln, Itzehoe, Kerpen, Bonn, Kerpen, Brilon, Mönchengladbach und Jülich gemeldet. In Deutschland gibt es insgesamt etwa 600.000 Trafostationen.

Leitstellen überlastet – auch öffentliche Verkehrsmittel von Temperaturen betroffen

Schäden infolge der Hitze traten jedoch auch an Straßenbelägen und Bahnstrecken auf. In Leipzig wurde zeitweise der gesamte Straßenbahnverkehr eingestellt. Auf mehreren Autobahnen wurden fallweise Streifen gesperrt.
Neben den Einsatzkräften selbst arbeiteten häufig auch die Leitstellen am Limit. Aufgrund der hohen Auslastung durch außergewöhnlich viele Notrufe verlängerten sich die Dispositionszeiten. Außerdem kam es zu mehr Fehlalarmen an Brandmeldeanlagen, dazu wurden technische Hilfsleistungen und manchmal auch Suchaktionen an Badeseen erforderlich. Die Vielzahl gleichzeitiger Einsätze erschwerte dabei die Koordination.
Das THW und weitere Organisationen übernahmen während der Hitzewelle zahlreiche zusätzliche Aufgaben. Sie leisteten Unterstützung bei Vegetationsbränden, in der Logistik, bei der Löschwasserversorgung und in technischen Bereichen. Da das THW auch andere Einsatzorganisationen unterstützte, wurden Ehrenamtliche deutlich häufiger eingebunden als im normalen Einsatzgeschehen.
Die Hitze der vergangenen Tage belastete auch die medizinische Versorgung. Häufig waren die Notaufnahmen der Krankenhäuser überlastet. Einige Einrichtungen appellierten an die Menschen, die Notaufnahmen nur bei echten Notfällen aufzusuchen. Krankenhäuser verzeichneten deutlich steigende Patientenzahlen infolge hitzebedingter Erkrankungen.

Auf diesem Foto sind Klimaanlagen zu sehen, aufgenommen am 26. Juni 2026 bei heißem Wetter in Magdeburg.

Foto: Ronny Hartmann/AFP via Getty Images

Lauterbach zur Hitzewelle: „Vorbehalte gegen Klimaanlagen sind falsch“

Die Ereignisse haben zugleich eine politische Debatte darüber neu entfacht, wie sich Bevölkerung und kritische Infrastruktur besser gegen zunehmende Hitzeperioden schützen lassen. Dazu gehört auch die Frage, welche Rolle Klimaanlagen künftig spielen sollen.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Wandel in der Einstellung gegenüber Klimaanlagen eingefordert. Auf X äußerte er, Befürchtungen wegen des Stromverbrauchs seien ebenso unangebracht wie deren Einordnung als Luxusartikel:
„Vorbehalte gegen Klimaanlagen sind falsch. Sie werden im Sommer gerade für ärmere Menschen in heißen kleinen Wohnungen Leben retten. Im Zeitalter erneuerbarer Energien ist ihr Stromverbrauch an heißen Tagen kein Hindernis im Kampf gegen den Klimawandel.“
Rückendeckung bekam der frühere Minister dabei auch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Deren Energieexpertin Meike Militz erklärte gegenüber der „tagesschau“, moderne Split-Klimaanlagen würden jährlich etwa 40 bis 140 Euro an Stromkosten verursachen.
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Pflegefinanzierung: Kritik an CDU-Forderung nach Vermögenseinsatz


In Kürze:

  • CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, Pflegebedürftige sollten vor staatlicher Hilfe stärker eigenes Vermögen einsetzen.
  • SPD, Sozialverbände und die Linke kritisieren den Vorstoß und warnen vor Belastungen für Familien und Eigenheimbesitzer.
  • Die Debatte steht im Zusammenhang mit den milliardenschweren Defiziten der Pflegeversicherung und der geplanten Pflegereform.
  • Wirtschaftsweise sprechen sich für eine strengere Bedarfs- und Vermögensprüfung aus.

 
Der Vorstoß des CDU/CSU-Fraktionsvizes Albert Stegemann zur Finanzierung der Pflegekosten hat deutliche Kritik in Teilen der SPD und in Sozialverbänden ausgelöst. Stegemann hatte Bestimmungen über ein privates Schonvermögen im Fall einer Pflegebedürftigkeit als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ bezeichnet.
Ein solches dürfe es nicht geben, erklärte der Politiker am Donnerstag, 28.5., gegenüber „BILD“. Er fügte hinzu, es müsse jeder „zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“. Verantwortung für den Pflegefall könne man übernehmen, indem man vorsorge, etwa mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum.

SPD-Gesundheitspolitiker mahnt Verlässlichkeit und Sicherheit

SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis hat deutliche Kritik an den Aussagen Stegemanns geäußert. Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ machte er darauf aufmerksam, dass das Eigenheim für viele Familien kein Luxus sei. Es sei vielmehr das „Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und ein zentraler Bestandteil ihrer Altersvorsorge“.
Stegemann solle den Menschen sagen, wie er sich diese Heranziehung konkret vorstelle, und mahnte Planungssicherheit an:
„Die Menschen erwarten zu Recht Verlässlichkeit und Sicherheit, wenn sie im Alter auf Pflege angewiesen sind – und nicht die Sorge, ihr Zuhause oder ihre Lebensleistung zu verlieren.“
VdK-Präsidentin Verena Bentele spricht von Forderungen, die „immer absurder und tatsächlich zynischer“ würden. Schon heute bedeute Pflege für viele Menschen Armut. Stegemann mache nicht einmal deutlich, wie sein Vorstoß überhaupt zu interpretieren sei.
Es sei unklar, ob dieser das Eigenheim zur Kostendeckung für Leistungen aus der Pflegeversicherung heranziehen wolle oder für die Pflegehilfe, wenn das Geld nicht zur Finanzierung der Unterbringung im Heim ausreiche. Abzulehnen sei die Forderung „in beiden Fällen“, so Bentele.

Linksfraktionschef warnt vor mehr als 50 Prozent Lohnnebenkosten

Auch der Chef der Linksfraktion, Sören Pellmann, wies darauf hin, dass Sozialversicherungen im Versicherungsfall zur Zahlung verpflichtet seien – und dies nicht von der finanziellen Bedürftigkeit abhänge. Gegenüber der AFP äußerte er:
„Dass die Linke nun auch noch die Partei ist, die kleine Erbschaften wie Omas kleines Häuschen vor der CDU schützen muss, zeigt, dass in dieser Debatte etwas nicht stimmt.“
Auch im Fall einer Herz-OP verweise die Krankenkasse Patienten nicht vor ihrem Eintritt darauf, dass diese erst ihre Häuser verkaufen müssten. Pellmann forderte, die Pflegeversicherung zur Vollversicherung umzuwandeln. Bislang steuert sie lediglich einen Teil zu den Pflegekosten bei.
Stegemann warnt demgegenüber gerade vor einer weiteren Kostenbelastung für die Pflegekassen. In einem Interview mit „WELT TV“, auf das er auf seiner Facebook-Seite hinweist, erklärt er, man müsse „die Ausgaben an die Einnahmesituation anpassen“. Andernfalls drohe eine Steigerung der Lohnnebenkosten auf mehr als 50 Prozent des Bruttos.

Wirtschaftsweise stützen Vorstoß der CDU

Die Facebook-Nutzerin Sabine Weinlein wirft Stegemann daraufhin vor, mit dem Begriff „Reformen“ das Abkassieren „bei der Mitte der Gesellschaft, die das Land mit ihrer Arbeit, mit ihrem Fleiß am Laufen halten“, zu beschönigen. Damit werde auch die CDU immer mehr zum Wahlhelfer für die AfD. Durch einen Zugriff auf das Eigenheim werde man für harte Arbeit, Sparen und Verzicht bestraft – was es als sinnvoller erscheinen ließe, das Gegenteil zu tun und sich auf den Staat zu verlassen.
Rückendeckung bekommt Stegemann hingegen von den Wirtschaftsweisen. Diese hatten sich bereits in ihrem Frühjahrsgutachten 2026 gegen eine Absenkung der Eigenanteile ausgesprochen. Zudem traten sie für eine „zielgenaue Adressierung finanzieller Überforderung aufgrund von Pflegebedürftigkeit“ durch eine strenge Bedarfsprüfung ein, die auch eine weitreichendere Vermögensprüfung beinhalten solle.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vor. Diese soll das Defizit der Pflegekassen verringern, das ohne Berücksichtigung von Bundesdarlehen derzeit bei 4,2 Milliarden Euro liegt. Im 1. Quartal 2016 seien weitere 667 Millionen Euro angefallen. Von den verbleibenden Rücklagen von 4,3 Milliarden Euro, die für Ende 2026 erwartet werden, seien damit knapp 98 Prozent Schulden beim Bund. Für 2027 wird ein Anwachsen des Defizits auf knapp 5 Milliarden Euro erwartet.

Schon jetzt Zugriff auf Vermögen zur Finanzierung von Pflegekosten

Unterdessen werden bereits jetzt Pflegebedürftige und teilweise auch deren Angehörige zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen. Alleinstehende und Verwitwete müssen ihr gesamtes Vermögen bis zu einem Schonbetrag von 10.000 Euro verwerten, bevor sie staatliche Leistungen als „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch nehmen können. Bei Eheleuten sind es 20.000 Euro.
Die selbstgenutzte Immobilie ist jedoch im Regelfall geschützt – zumindest, solange sie „nach Größe, Wert und Wohnbedarf angemessen“ ist. Kinder werden zur Finanzierung herangezogen, wenn ihr Jahresbrutto höher als 100.000 Euro ist. Auf deren Vermögen wird nicht zugegriffen – es sei denn, es handelt sich um eine Immobilie der pflegebedürftigen Angehörigen, die diese ihnen innerhalb von 10 Jahren vor Beginn der Pflegebedürftigkeit geschenkt haben.
Im Jahr 2023 wurden den Wirtschaftsweisen zufolge rund 14 Prozent der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen versorgt. Pflegebedürftige bleiben im Schnitt 25 Monate dort. Die Verweildauer ist seit 2019 um etwa drei Monate kürzer geworden. Zwischen 30 und 50 Prozent der Heimbewohner versterben im ersten Jahr oder werden wieder nach Hause entlassen. Im bundesweiten Schnitt kostet ein Pflegeheimplatz im Monat nach Abzug der gesetzlichen Leistungen derzeit etwa 3.245 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)