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Wenn die Rente für die Heimkosten nicht reicht: Welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt


In Kürze:

  • Die Kosten für Pflegeplätze in Heimen steigen stetig.
  • Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen.
  • Das eigene Vermögen muss bis zu einer bestimmten Grenze eingesetzt werden.
  • Ein Reformpaket des Bundesgesundheitsministeriums setzt unter anderem auf mehr Prävention.

 
Wer im Alter pflegebedürftig ist und in einer Einrichtung betreut werden muss, für den wird die finanzielle Belastung immer größer. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts in einem Pflegeheim bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen. Diese Zahl bezieht sich auf den durchschnittlichen Eigenanteil zum Stichtag 1. Juli 2026 und liegt damit 256 Euro höher als im Vorjahr.

Unterschiede in Bundesländern bei Eigenleistungen

Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um den Anteil, den Bewohner für die Pflege selbst bezahlen müssen. Der Gesamtbetrag setzt sich laut einem Bericht des Verbands aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für pflegebedingte Kosten auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sowie weitere Ausgaben wie die Ausbildungsumlage.
Die Höhe des Eigenanteils unterscheidet sich je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung deutlich. Der vom vdek genannte Bundesdurchschnitt von 3.364 Euro bedeutet daher nicht, dass jeder Bewohner genau diesen Betrag zahlt. In Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr beispielsweise bei 3.671 Euro.
Mit zunehmender Dauer des Aufenthalts sinkt der Eigenanteil zwar, weil die Pflegeversicherung Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten zahlt, die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen müssen die Bewohner jedoch weiterhin selbst tragen.

Entlastung durch „Hilfe zur Pflege“

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Finanzierung stationärer Pflege für viele Familien eine erhebliche Herausforderung darstellt. Reichen eigenes Einkommen oder Vermögen nicht aus, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen „Hilfe zur Pflege“ in Form von Sozialhilfe beantragen.
Das ist möglich, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Zuvor muss das eigene Vermögen jedoch bis auf ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 20.000 Euro bei Ehepaaren für die Pflege eingesetzt werden. Auch das Einkommen und Vermögen eines nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners werden geprüft. Dies ist im Sozialgesetzbuch XII, insbesondere in den Paragrafen 61 bis 66a, geregelt.
Zuständig für den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ ist das jeweilige Sozialamt. Antragsteller müssen dafür verschiedene Unterlagen und Nachweise einreichen. Dazu gehören unter anderem der Personalausweis oder Reisepass, der Bescheid über den Pflegegrad sowie, falls vorhanden, das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).
Außerdem verlangt das Sozialamt Nachweise über Einkommen und Vermögen. Dazu zählen aktuelle Kontoauszüge, Unterlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Belege über regelmäßige Ausgaben. Je nach Wohnsituation können auch der Mietvertrag oder bei stationärer Pflege der Heimvertrag erforderlich sein. Stellt ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter den Antrag, müssen zusätzlich der Betreuerausweis oder die Vollmacht vorgelegt werden. Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Nachweise anfordern.

Kinder können zum Elternunterhalt herangezogen werden

Auch Kinder von Pflegebedürftigen können zur Begleichung von Pflegekosten verpflichtet werden. Dieser sogenannte Elternunterhalt greift jedoch nicht grundsätzlich. Das im Jahr 2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 94 Abs. 1a SGB XII) sieht vor, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto herangezogen werden.
In bestimmten Fällen kann auch Wohngeld eine Entlastung bieten. Es kommt infrage, wenn das eigene Einkommen niedrig ist, aber kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung besteht. Auch Bewohner eines Pflegeheims können diese Unterstützung erhalten, wenn sie dort dauerhaft leben und die Unterkunftskosten nicht bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sind. Wohngeld dient ausschließlich der Entlastung bei den Wohnkosten.
Eine weitere Option ist das Pflegewohngeld, welches jedoch derzeit nur von drei Bundesländern angeboten wird. Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstützen damit Bewohner von Pflegeheimen mit geringem Einkommen bei den Investitionskosten. Da es sich um eine landesrechtliche Leistung handelt, unterscheiden sich die Voraussetzungen und die Höhe je nach Bundesland.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Personalkosten als einen wesentlichen Grund für die steigenden Kosten in Pflegeheimen. Pflegekassen und Einrichtungen vereinbaren die Pflegesätze regelmäßig neu. Dabei werden unter anderem die Lohnentwicklung und höhere Personalkosten berücksichtigt. Steigen die Gehälter der Pflegekräfte, erhöht sich auch der finanzielle Aufwand der Pflegeheime – und damit die Eigenanteile der Bewohner.

31.000 offene Stellen in der Pflege

Im Mai des vergangenen Jahres veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht zur Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen. Demnach waren im Jahr 2025 rund 1,8 Millionen Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Plus von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während die Zahl der Beschäftigten in der Pflege weiter stieg, stagnierte sie in anderen Bereichen aufgrund der schwächelnden Wirtschaft.
Die Zahl der offenen Stellen lag im Jahresdurchschnitt dem Bericht zufolge bei etwa 31.000. Gleichzeitig waren im Jahresmittel 60.000 Beschäftigte aus dem Pflegebereich arbeitslos – 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie die Behörde erläutert, passen Angebot und Nachfrage häufig nicht zusammen. Gesucht werden vor allem examinierte Pflegefachkräfte oder Pflegeassistenzkräfte. Mehr als die Hälfte der Erwerbslosen sucht dagegen eine Tätigkeit in der Pflege, für die kein Berufsabschluss erforderlich ist.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung mit einem Reformpaket finanziell stabilisieren. Dabei setzt sie verstärkt auf Prävention, damit Pflegebedürftigkeit später eintritt. Zudem sollen die Leistungen für die häusliche Pflege in flexiblere Budgets gebündelt werden. Angehörige sollen durch eine professionelle Pflegebegleitung stärker unterstützt werden. Die Reform soll außerdem die Ausgaben begrenzen und die Finanzierung sichern. Ab 2028 sollen Pflegeleistungen regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden.
Darüber hinaus will Warken Anreize für zusätzliche private Pflegeversicherungen schaffen. So sollen gezahlte Beiträge möglicherweise als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar werden. Diese Regelung ist innerhalb der Bundesregierung jedoch noch nicht abschließend geklärt.
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Pflegefinanzierung: Kritik an CDU-Forderung nach Vermögenseinsatz


In Kürze:

  • CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, Pflegebedürftige sollten vor staatlicher Hilfe stärker eigenes Vermögen einsetzen.
  • SPD, Sozialverbände und die Linke kritisieren den Vorstoß und warnen vor Belastungen für Familien und Eigenheimbesitzer.
  • Die Debatte steht im Zusammenhang mit den milliardenschweren Defiziten der Pflegeversicherung und der geplanten Pflegereform.
  • Wirtschaftsweise sprechen sich für eine strengere Bedarfs- und Vermögensprüfung aus.

 
Der Vorstoß des CDU/CSU-Fraktionsvizes Albert Stegemann zur Finanzierung der Pflegekosten hat deutliche Kritik in Teilen der SPD und in Sozialverbänden ausgelöst. Stegemann hatte Bestimmungen über ein privates Schonvermögen im Fall einer Pflegebedürftigkeit als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ bezeichnet.
Ein solches dürfe es nicht geben, erklärte der Politiker am Donnerstag, 28.5., gegenüber „BILD“. Er fügte hinzu, es müsse jeder „zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“. Verantwortung für den Pflegefall könne man übernehmen, indem man vorsorge, etwa mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum.

SPD-Gesundheitspolitiker mahnt Verlässlichkeit und Sicherheit

SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis hat deutliche Kritik an den Aussagen Stegemanns geäußert. Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ machte er darauf aufmerksam, dass das Eigenheim für viele Familien kein Luxus sei. Es sei vielmehr das „Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und ein zentraler Bestandteil ihrer Altersvorsorge“.
Stegemann solle den Menschen sagen, wie er sich diese Heranziehung konkret vorstelle, und mahnte Planungssicherheit an:
„Die Menschen erwarten zu Recht Verlässlichkeit und Sicherheit, wenn sie im Alter auf Pflege angewiesen sind – und nicht die Sorge, ihr Zuhause oder ihre Lebensleistung zu verlieren.“
VdK-Präsidentin Verena Bentele spricht von Forderungen, die „immer absurder und tatsächlich zynischer“ würden. Schon heute bedeute Pflege für viele Menschen Armut. Stegemann mache nicht einmal deutlich, wie sein Vorstoß überhaupt zu interpretieren sei.
Es sei unklar, ob dieser das Eigenheim zur Kostendeckung für Leistungen aus der Pflegeversicherung heranziehen wolle oder für die Pflegehilfe, wenn das Geld nicht zur Finanzierung der Unterbringung im Heim ausreiche. Abzulehnen sei die Forderung „in beiden Fällen“, so Bentele.

Linksfraktionschef warnt vor mehr als 50 Prozent Lohnnebenkosten

Auch der Chef der Linksfraktion, Sören Pellmann, wies darauf hin, dass Sozialversicherungen im Versicherungsfall zur Zahlung verpflichtet seien – und dies nicht von der finanziellen Bedürftigkeit abhänge. Gegenüber der AFP äußerte er:
„Dass die Linke nun auch noch die Partei ist, die kleine Erbschaften wie Omas kleines Häuschen vor der CDU schützen muss, zeigt, dass in dieser Debatte etwas nicht stimmt.“
Auch im Fall einer Herz-OP verweise die Krankenkasse Patienten nicht vor ihrem Eintritt darauf, dass diese erst ihre Häuser verkaufen müssten. Pellmann forderte, die Pflegeversicherung zur Vollversicherung umzuwandeln. Bislang steuert sie lediglich einen Teil zu den Pflegekosten bei.
Stegemann warnt demgegenüber gerade vor einer weiteren Kostenbelastung für die Pflegekassen. In einem Interview mit „WELT TV“, auf das er auf seiner Facebook-Seite hinweist, erklärt er, man müsse „die Ausgaben an die Einnahmesituation anpassen“. Andernfalls drohe eine Steigerung der Lohnnebenkosten auf mehr als 50 Prozent des Bruttos.

Wirtschaftsweise stützen Vorstoß der CDU

Die Facebook-Nutzerin Sabine Weinlein wirft Stegemann daraufhin vor, mit dem Begriff „Reformen“ das Abkassieren „bei der Mitte der Gesellschaft, die das Land mit ihrer Arbeit, mit ihrem Fleiß am Laufen halten“, zu beschönigen. Damit werde auch die CDU immer mehr zum Wahlhelfer für die AfD. Durch einen Zugriff auf das Eigenheim werde man für harte Arbeit, Sparen und Verzicht bestraft – was es als sinnvoller erscheinen ließe, das Gegenteil zu tun und sich auf den Staat zu verlassen.
Rückendeckung bekommt Stegemann hingegen von den Wirtschaftsweisen. Diese hatten sich bereits in ihrem Frühjahrsgutachten 2026 gegen eine Absenkung der Eigenanteile ausgesprochen. Zudem traten sie für eine „zielgenaue Adressierung finanzieller Überforderung aufgrund von Pflegebedürftigkeit“ durch eine strenge Bedarfsprüfung ein, die auch eine weitreichendere Vermögensprüfung beinhalten solle.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vor. Diese soll das Defizit der Pflegekassen verringern, das ohne Berücksichtigung von Bundesdarlehen derzeit bei 4,2 Milliarden Euro liegt. Im 1. Quartal 2016 seien weitere 667 Millionen Euro angefallen. Von den verbleibenden Rücklagen von 4,3 Milliarden Euro, die für Ende 2026 erwartet werden, seien damit knapp 98 Prozent Schulden beim Bund. Für 2027 wird ein Anwachsen des Defizits auf knapp 5 Milliarden Euro erwartet.

Schon jetzt Zugriff auf Vermögen zur Finanzierung von Pflegekosten

Unterdessen werden bereits jetzt Pflegebedürftige und teilweise auch deren Angehörige zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen. Alleinstehende und Verwitwete müssen ihr gesamtes Vermögen bis zu einem Schonbetrag von 10.000 Euro verwerten, bevor sie staatliche Leistungen als „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch nehmen können. Bei Eheleuten sind es 20.000 Euro.
Die selbstgenutzte Immobilie ist jedoch im Regelfall geschützt – zumindest, solange sie „nach Größe, Wert und Wohnbedarf angemessen“ ist. Kinder werden zur Finanzierung herangezogen, wenn ihr Jahresbrutto höher als 100.000 Euro ist. Auf deren Vermögen wird nicht zugegriffen – es sei denn, es handelt sich um eine Immobilie der pflegebedürftigen Angehörigen, die diese ihnen innerhalb von 10 Jahren vor Beginn der Pflegebedürftigkeit geschenkt haben.
Im Jahr 2023 wurden den Wirtschaftsweisen zufolge rund 14 Prozent der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen versorgt. Pflegebedürftige bleiben im Schnitt 25 Monate dort. Die Verweildauer ist seit 2019 um etwa drei Monate kürzer geworden. Zwischen 30 und 50 Prozent der Heimbewohner versterben im ersten Jahr oder werden wieder nach Hause entlassen. Im bundesweiten Schnitt kostet ein Pflegeheimplatz im Monat nach Abzug der gesetzlichen Leistungen derzeit etwa 3.245 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)