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Warum die Pflegereform viele Grundsatzfragen vertagt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung stabilisieren und den allgemeinen Beitragssatz bei 3,6 Prozent halten.
  • Kinderlose, bestimmte familienversicherte Ehepartner und Minijobs sollen stärker zur Finanzierung beitragen.
  • Zentrale Grundsatzfragen bleiben offen, darunter Eigenanteile im Heim, kommunale Belastungen und der mögliche Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.

 
Die Pflege wird teurer. Das merken Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegekassen. Die Bundesregierung hat deshalb am 30. September einen ersten Reformschritt beschlossen. Der Gesetzentwurf heißt offiziell Pflegeneuordnungsgesetz.
Im Kern geht es zunächst um Geld: Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Minus von rund 7,6 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. 2028 könnte das Defizit auf mehr als 15 Milliarden Euro steigen.
Vor dem Kabinettsbeschluss wurde der Entwurf noch verändert. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte Ende August in einem „BILD“-Interview gesagt: „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen, bei der Rente, nicht sparen.“ Eine zuvor diskutierte pauschale Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist im Gesetzentwurf nun nicht mehr enthalten.
Eine endgültige Lösung soll das Gesetz nicht sein. Linnemann sagte im Bundestag, als er Ende September bei der Regierungsbefragung die Leitlinien seiner Reformpläne vorstellte: Die Reform könne „nur sicherstellen, dass die Pflege im nächsten Jahr noch funktioniert“. Für die Jahre danach, so Linnemann, brauche es mehr.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Mitteilung zum Kabinettsbeschluss auf eine geplante Kommission. Dort heißt es: „Parallel soll eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für eine langfristig tragfähige Pflegeversorgung und Finanzierung erarbeiten.“

Warum die Pflegeversicherung unter Druck steht

Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995. Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Den Rest müssen Pflegebedürftige und ihre Familien selbst tragen. Wenn das Geld nicht reicht, springt die Sozialhilfe ein. Dann zahlen die Kommunen mit.
Der Druck auf dieses System wächst seit Jahren. Laut Bundesregierung gelten mehr als 6 Millionen Menschen in Deutschland inzwischen als pflegebedürftig. Ende 2023 zählte das Statistische Bundesamt (Destatis) 5,7 Millionen Pflegebedürftige. Die meisten werden, so Destatis, zu Hause gepflegt, oft von Angehörigen. Ohne diese Familienarbeit würde das Pflegesystem nicht funktionieren.
Gleichzeitig steigen die Kosten. Pflegekräfte verdienen inzwischen mehr. Der GKV-Spitzenverband berechnete für 2026 einen durchschnittlichen Stundenlohn von 24,50 Euro in der Langzeitpflege – ein Anstieg von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für Pflegefachkräfte liegt der Wert bei 28,03 Euro.
Das Problem: Höhere Löhne landen im heutigen System oft auch bei den Pflegebedürftigen. Wer im Pflegeheim lebt, muss immer mehr selbst zahlen. Der Verband der Ersatzkassen nennt für das erste Jahr im Heim durchschnittlich 3.364 Euro Eigenanteil im Monat.

Was sich ändern soll

Die Regierung beabsichtigt laut Gesetzentwurf, den allgemeinen Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent zu halten.
Das heißt aber nicht, dass keine Gruppe als Folge des Reformschritts mehr zahlen muss. Kinderlose sollen künftig stärker belastet werden. Ihr Zuschlag soll von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Auch für bestimmte familienversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ein neuer Zuschlag geplant.
Zudem sollen Minijobs künftig in die Pflegeversicherung einbezogen werden. Gleichzeitig plant die Regierung, an anderer Stelle zu sparen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Prävention. Versicherte ab 60 Jahren sollen künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung erhalten, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Zudem soll im Rahmen der Pflegebegutachtung geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.
Auch ist ein digitales „Pflege-Cockpit“ der Pflegekassen geplant. Dort sollen Pflegebedürftige und Angehörige Informationen, Anträge und Leistungsübersichten „an einem digitalen Ort“ finden.

Streit um Pflegegrad 1

Außerdem soll der Entlastungsbetrag für neue Fälle in Pflegegrad 1 wegfallen. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Viele Menschen benötigen dann noch keine umfassende Pflege, aber Unterstützung im Alltag. Den Entlastungsbetrag nutzen viele Angehörige derzeit etwa für Hilfe im Haushalt oder Betreuung.
Stattdessen beabsichtigt die Regierung, stärker auf Beratung zu setzen. Eine neue Pflegebegleitung soll „die häusliche Versorgungssituation zügig und nachhaltig […] stärken und […] stabilisieren“.
Die Regierung sagt: Menschen am Anfang einer Pflegebedürftigkeit sollen besser beraten und begleitet werden. Kritiker sagen: Beratung ersetze keine konkrete Hilfe. Wer heute Unterstützung beim Putzen, Einkaufen oder bei der Betreuung bekommt, habe von einem Gespräch allein wenig.

Was Politiker dazu sagen

Der Koalitionspartner SPD sieht zumindest eine wichtige Änderung als Erfolg: Die geplanten Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sind vom Tisch. Claudia Moll (SPD) sagte in der Regierungsbefragung im September zu Linnemann: „Sie haben uns hier an Ihrer Seite.“
Zugleich macht sie auf der Plattform abgeordnetenwatch.de deutlich: „Eine Neuordnung der Leistungen darf nicht zu einer Schwächung der häuslichen Pflege führen.“ Sie reagiert auf die Frage einer Betroffenen, die laut eigener Aussage ihren an einer seltenen Krankheit erkrankten Ehemann seit 48 Jahren zu Hause pflegt.
Auch Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) fordert weitere Nachbesserungen. Schon im Juni sagte er: „Einseitige Belastungen für Pflegebedürftige sowie Kommunen und Länder werden wir nicht akzeptieren.“ Nach dem Kabinettsbeschluss betonte er in der vergangenen Woche: „Die eigentliche Strukturreform der Pflegeversicherung ist mit dem heutigen Beschluss aber ausdrücklich nicht erledigt.“
Ein weiterer Streitpunkt ist die private Pflegeversicherung. Die SPD beabsichtigt, prüfen zu lassen, ob private Versicherer die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell unterstützen können.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sieht darin einen Ansatz für weitergehende Änderungen. „Der Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ist auf den Weg gebracht und muss im nächsten Schritt umgesetzt werden“, erklärte sie in einer Stellungnahme im Namen der SPD-Bundestagsfraktion. Ob daraus ein neues Finanzierungsmodell wird, ist offen.
Zum anderen fordert die SFP einen festen Deckel für die Eigenbeteiligung bei den Pflegeheim-Kosten. Einen solchen Deckel lehnt die Union ab.

Die Kostenfrage bleibt

Das Sozialstaatsbündnis, dem unter anderem Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, DGB, ver.di, IG Metall, Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland angehören, warnt in einem Appell vom 5. Oktober vor Kürzungen bei Rente, Pflege und weiteren Sozialleistungen.
In dem Aufruf heißt es, nur eine „bedarfsorientierte Pflegepolitik“ könne verhindern, „dass Pflegebedürftigkeit zur Armutsfalle wird“.
Das Bündnis warnt, Änderungen bei den Pflegegraden könnten dazu führen, dass Betroffene Leistungen schwerer erhalten. Zudem müsse die Refinanzierung von Tariflöhnen gesichert bleiben, um Fachkräfte zu halten und Insolvenzen gemeinnütziger Träger zu vermeiden. Auch höhere Eigenanteile in Pflegeheimen lehnt das Bündnis ab.
Bei der Finanzierung weisen die großen Wohlfahrtsverbände darauf hin, dass die Lage der Pflegeversicherung auch politisch verursacht sei. Genannt werden nicht erstattete Corona-Kosten, der gestrichene Bundeszuschuss und hohe Darlehen. Nötig seien „eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage“, eine breitere Einnahmebasis und ein „Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung“.
Die Arbeitgeber sehen das anders. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt, dass der allgemeine Beitragssatz nicht steigen soll.
Gleichzeitig nennt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter den Gesetzentwurf ein „Notpflaster“. Aus Arbeitgebersicht müsse die geplante Kommission insbesondere zeigen, wie die Ausgaben begrenzt werden können.
Damit stehen sich soziale Absicherung und stabile Beiträge und Lohnnebenkosten gegenüber. Die Regierung versucht, mit der Strukturreform beides gleichzeitig zu erreichen.

Die Kommunen zahlen mit

Wenn Pflegebedürftige ihre Eigenanteile nicht mehr zahlen können, müssen sie Hilfe zur Pflege beantragen. Das belastet die Kommunen. Der Gesetzentwurf rechnet selbst damit, dass Länder und Gemeinden 2028 rund 600 Millionen Euro mehr ausgeben müssen.
Die Länder sind für Investitionskosten der Heime mitverantwortlich. Die Kommunen zahlen am Ende aber mit, wenn Betroffene Sozialhilfe benötigen. Für sie ist die Reform deshalb nicht nur Sozialpolitik, sondern auch eine Finanzierungsfrage.
Der Deutsche Städtetag forderte im April, die Reform dürfe die Kommunen nicht weiter belasten. Die Städte dürften nicht länger „Ausfallbürgen eines unterfinanzierten Systems“ sein.
Der Deutsche Landkreistag kritisierte wiederum am Vorabend des Kabinettsbeschlusses, der Bund dürfe die Rechnung nicht an Pflegebedürftige und anschließend an die Sozialämter der Landkreise weiterreichen.
Nach dem Kabinettsbeschluss fiel die Bewertung des Landkreistags etwas milder aus. Die ursprünglich geplante Streckung der Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in Heimen sei vom Tisch, erklärte Landkreistagspräsident Achim Brötel. Somit sei „die damit verbundene milliardenschwere zusätzliche Belastung der kommunal finanzierten Hilfe zur Pflege abgewendet“. Das zeige, dass die Warnungen der Landkreise gehört worden seien.
Entwarnung gibt der Verband trotzdem nicht. Die finanzielle Lage der Hilfe zur Pflege bleibe „äußerst angespannt“. Auch der beschlossene Gesetzentwurf gehe noch von zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen aus.

Zeitgewinn statt grundlegende Lösung

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes hält den allgemeinen Beitragssatz stabil, belastet einzelne Gruppen stärker und nimmt auf der Leistungsseite Korrekturen vor.
Zugleich hat das Bundeskabinett die zentralen Streitthemen in eine Kommission verschoben. Diese soll die dauerhafte Finanzierung und tiefer greifende Strukturreform klären. Deren Auftrag soll am Mittwoch, 7. Oktober, beschlossen werden. Die Kommission soll bis Januar 2027 Vorschläge vorlegen.
Damit bleibt der politische Kern der Reform vorerst unbearbeitet. Steigen Löhne, Heimkosten und die Zahl der Pflegebedürftigen weiter, stellt sich immer wieder dieselbe Verteilungsfrage: Zahlen Beitragszahler, Pflegebedürftige, Steuerzahler, Länder oder Kommunen?
Der Bundestag berät nun einen Gesetzentwurf, der Zeit gewinnen soll. Ob im nächsten Jahr eine Strukturreform beschlossen wird, hängt davon ab, ob die Koalition bereit ist, mehr zu entscheiden als die nächste Finanzierungsrunde.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Pflegefinanzierung: Kritik an CDU-Forderung nach Vermögenseinsatz


In Kürze:

  • CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, Pflegebedürftige sollten vor staatlicher Hilfe stärker eigenes Vermögen einsetzen.
  • SPD, Sozialverbände und die Linke kritisieren den Vorstoß und warnen vor Belastungen für Familien und Eigenheimbesitzer.
  • Die Debatte steht im Zusammenhang mit den milliardenschweren Defiziten der Pflegeversicherung und der geplanten Pflegereform.
  • Wirtschaftsweise sprechen sich für eine strengere Bedarfs- und Vermögensprüfung aus.

 
Der Vorstoß des CDU/CSU-Fraktionsvizes Albert Stegemann zur Finanzierung der Pflegekosten hat deutliche Kritik in Teilen der SPD und in Sozialverbänden ausgelöst. Stegemann hatte Bestimmungen über ein privates Schonvermögen im Fall einer Pflegebedürftigkeit als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ bezeichnet.
Ein solches dürfe es nicht geben, erklärte der Politiker am Donnerstag, 28.5., gegenüber „BILD“. Er fügte hinzu, es müsse jeder „zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“. Verantwortung für den Pflegefall könne man übernehmen, indem man vorsorge, etwa mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum.

SPD-Gesundheitspolitiker mahnt Verlässlichkeit und Sicherheit

SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis hat deutliche Kritik an den Aussagen Stegemanns geäußert. Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ machte er darauf aufmerksam, dass das Eigenheim für viele Familien kein Luxus sei. Es sei vielmehr das „Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und ein zentraler Bestandteil ihrer Altersvorsorge“.
Stegemann solle den Menschen sagen, wie er sich diese Heranziehung konkret vorstelle, und mahnte Planungssicherheit an:
„Die Menschen erwarten zu Recht Verlässlichkeit und Sicherheit, wenn sie im Alter auf Pflege angewiesen sind – und nicht die Sorge, ihr Zuhause oder ihre Lebensleistung zu verlieren.“
VdK-Präsidentin Verena Bentele spricht von Forderungen, die „immer absurder und tatsächlich zynischer“ würden. Schon heute bedeute Pflege für viele Menschen Armut. Stegemann mache nicht einmal deutlich, wie sein Vorstoß überhaupt zu interpretieren sei.
Es sei unklar, ob dieser das Eigenheim zur Kostendeckung für Leistungen aus der Pflegeversicherung heranziehen wolle oder für die Pflegehilfe, wenn das Geld nicht zur Finanzierung der Unterbringung im Heim ausreiche. Abzulehnen sei die Forderung „in beiden Fällen“, so Bentele.

Linksfraktionschef warnt vor mehr als 50 Prozent Lohnnebenkosten

Auch der Chef der Linksfraktion, Sören Pellmann, wies darauf hin, dass Sozialversicherungen im Versicherungsfall zur Zahlung verpflichtet seien – und dies nicht von der finanziellen Bedürftigkeit abhänge. Gegenüber der AFP äußerte er:
„Dass die Linke nun auch noch die Partei ist, die kleine Erbschaften wie Omas kleines Häuschen vor der CDU schützen muss, zeigt, dass in dieser Debatte etwas nicht stimmt.“
Auch im Fall einer Herz-OP verweise die Krankenkasse Patienten nicht vor ihrem Eintritt darauf, dass diese erst ihre Häuser verkaufen müssten. Pellmann forderte, die Pflegeversicherung zur Vollversicherung umzuwandeln. Bislang steuert sie lediglich einen Teil zu den Pflegekosten bei.
Stegemann warnt demgegenüber gerade vor einer weiteren Kostenbelastung für die Pflegekassen. In einem Interview mit „WELT TV“, auf das er auf seiner Facebook-Seite hinweist, erklärt er, man müsse „die Ausgaben an die Einnahmesituation anpassen“. Andernfalls drohe eine Steigerung der Lohnnebenkosten auf mehr als 50 Prozent des Bruttos.

Wirtschaftsweise stützen Vorstoß der CDU

Die Facebook-Nutzerin Sabine Weinlein wirft Stegemann daraufhin vor, mit dem Begriff „Reformen“ das Abkassieren „bei der Mitte der Gesellschaft, die das Land mit ihrer Arbeit, mit ihrem Fleiß am Laufen halten“, zu beschönigen. Damit werde auch die CDU immer mehr zum Wahlhelfer für die AfD. Durch einen Zugriff auf das Eigenheim werde man für harte Arbeit, Sparen und Verzicht bestraft – was es als sinnvoller erscheinen ließe, das Gegenteil zu tun und sich auf den Staat zu verlassen.
Rückendeckung bekommt Stegemann hingegen von den Wirtschaftsweisen. Diese hatten sich bereits in ihrem Frühjahrsgutachten 2026 gegen eine Absenkung der Eigenanteile ausgesprochen. Zudem traten sie für eine „zielgenaue Adressierung finanzieller Überforderung aufgrund von Pflegebedürftigkeit“ durch eine strenge Bedarfsprüfung ein, die auch eine weitreichendere Vermögensprüfung beinhalten solle.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vor. Diese soll das Defizit der Pflegekassen verringern, das ohne Berücksichtigung von Bundesdarlehen derzeit bei 4,2 Milliarden Euro liegt. Im 1. Quartal 2016 seien weitere 667 Millionen Euro angefallen. Von den verbleibenden Rücklagen von 4,3 Milliarden Euro, die für Ende 2026 erwartet werden, seien damit knapp 98 Prozent Schulden beim Bund. Für 2027 wird ein Anwachsen des Defizits auf knapp 5 Milliarden Euro erwartet.

Schon jetzt Zugriff auf Vermögen zur Finanzierung von Pflegekosten

Unterdessen werden bereits jetzt Pflegebedürftige und teilweise auch deren Angehörige zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen. Alleinstehende und Verwitwete müssen ihr gesamtes Vermögen bis zu einem Schonbetrag von 10.000 Euro verwerten, bevor sie staatliche Leistungen als „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch nehmen können. Bei Eheleuten sind es 20.000 Euro.
Die selbstgenutzte Immobilie ist jedoch im Regelfall geschützt – zumindest, solange sie „nach Größe, Wert und Wohnbedarf angemessen“ ist. Kinder werden zur Finanzierung herangezogen, wenn ihr Jahresbrutto höher als 100.000 Euro ist. Auf deren Vermögen wird nicht zugegriffen – es sei denn, es handelt sich um eine Immobilie der pflegebedürftigen Angehörigen, die diese ihnen innerhalb von 10 Jahren vor Beginn der Pflegebedürftigkeit geschenkt haben.
Im Jahr 2023 wurden den Wirtschaftsweisen zufolge rund 14 Prozent der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen versorgt. Pflegebedürftige bleiben im Schnitt 25 Monate dort. Die Verweildauer ist seit 2019 um etwa drei Monate kürzer geworden. Zwischen 30 und 50 Prozent der Heimbewohner versterben im ersten Jahr oder werden wieder nach Hause entlassen. Im bundesweiten Schnitt kostet ein Pflegeheimplatz im Monat nach Abzug der gesetzlichen Leistungen derzeit etwa 3.245 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)