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Wenn die Rente für die Heimkosten nicht reicht: Welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt


In Kürze:

  • Die Kosten für Pflegeplätze in Heimen steigen stetig.
  • Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen.
  • Das eigene Vermögen muss bis zu einer bestimmten Grenze eingesetzt werden.
  • Ein Reformpaket des Bundesgesundheitsministeriums setzt unter anderem auf mehr Prävention.

 
Wer im Alter pflegebedürftig ist und in einer Einrichtung betreut werden muss, für den wird die finanzielle Belastung immer größer. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts in einem Pflegeheim bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen. Diese Zahl bezieht sich auf den durchschnittlichen Eigenanteil zum Stichtag 1. Juli 2026 und liegt damit 256 Euro höher als im Vorjahr.

Unterschiede in Bundesländern bei Eigenleistungen

Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um den Anteil, den Bewohner für die Pflege selbst bezahlen müssen. Der Gesamtbetrag setzt sich laut einem Bericht des Verbands aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für pflegebedingte Kosten auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sowie weitere Ausgaben wie die Ausbildungsumlage.
Die Höhe des Eigenanteils unterscheidet sich je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung deutlich. Der vom vdek genannte Bundesdurchschnitt von 3.364 Euro bedeutet daher nicht, dass jeder Bewohner genau diesen Betrag zahlt. In Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr beispielsweise bei 3.671 Euro.
Mit zunehmender Dauer des Aufenthalts sinkt der Eigenanteil zwar, weil die Pflegeversicherung Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten zahlt, die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen müssen die Bewohner jedoch weiterhin selbst tragen.

Entlastung durch „Hilfe zur Pflege“

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Finanzierung stationärer Pflege für viele Familien eine erhebliche Herausforderung darstellt. Reichen eigenes Einkommen oder Vermögen nicht aus, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen „Hilfe zur Pflege“ in Form von Sozialhilfe beantragen.
Das ist möglich, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Zuvor muss das eigene Vermögen jedoch bis auf ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 20.000 Euro bei Ehepaaren für die Pflege eingesetzt werden. Auch das Einkommen und Vermögen eines nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners werden geprüft. Dies ist im Sozialgesetzbuch XII, insbesondere in den Paragrafen 61 bis 66a, geregelt.
Zuständig für den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ ist das jeweilige Sozialamt. Antragsteller müssen dafür verschiedene Unterlagen und Nachweise einreichen. Dazu gehören unter anderem der Personalausweis oder Reisepass, der Bescheid über den Pflegegrad sowie, falls vorhanden, das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).
Außerdem verlangt das Sozialamt Nachweise über Einkommen und Vermögen. Dazu zählen aktuelle Kontoauszüge, Unterlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Belege über regelmäßige Ausgaben. Je nach Wohnsituation können auch der Mietvertrag oder bei stationärer Pflege der Heimvertrag erforderlich sein. Stellt ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter den Antrag, müssen zusätzlich der Betreuerausweis oder die Vollmacht vorgelegt werden. Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Nachweise anfordern.

Kinder können zum Elternunterhalt herangezogen werden

Auch Kinder von Pflegebedürftigen können zur Begleichung von Pflegekosten verpflichtet werden. Dieser sogenannte Elternunterhalt greift jedoch nicht grundsätzlich. Das im Jahr 2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 94 Abs. 1a SGB XII) sieht vor, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto herangezogen werden.
In bestimmten Fällen kann auch Wohngeld eine Entlastung bieten. Es kommt infrage, wenn das eigene Einkommen niedrig ist, aber kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung besteht. Auch Bewohner eines Pflegeheims können diese Unterstützung erhalten, wenn sie dort dauerhaft leben und die Unterkunftskosten nicht bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sind. Wohngeld dient ausschließlich der Entlastung bei den Wohnkosten.
Eine weitere Option ist das Pflegewohngeld, welches jedoch derzeit nur von drei Bundesländern angeboten wird. Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstützen damit Bewohner von Pflegeheimen mit geringem Einkommen bei den Investitionskosten. Da es sich um eine landesrechtliche Leistung handelt, unterscheiden sich die Voraussetzungen und die Höhe je nach Bundesland.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Personalkosten als einen wesentlichen Grund für die steigenden Kosten in Pflegeheimen. Pflegekassen und Einrichtungen vereinbaren die Pflegesätze regelmäßig neu. Dabei werden unter anderem die Lohnentwicklung und höhere Personalkosten berücksichtigt. Steigen die Gehälter der Pflegekräfte, erhöht sich auch der finanzielle Aufwand der Pflegeheime – und damit die Eigenanteile der Bewohner.

31.000 offene Stellen in der Pflege

Im Mai des vergangenen Jahres veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht zur Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen. Demnach waren im Jahr 2025 rund 1,8 Millionen Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Plus von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während die Zahl der Beschäftigten in der Pflege weiter stieg, stagnierte sie in anderen Bereichen aufgrund der schwächelnden Wirtschaft.
Die Zahl der offenen Stellen lag im Jahresdurchschnitt dem Bericht zufolge bei etwa 31.000. Gleichzeitig waren im Jahresmittel 60.000 Beschäftigte aus dem Pflegebereich arbeitslos – 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie die Behörde erläutert, passen Angebot und Nachfrage häufig nicht zusammen. Gesucht werden vor allem examinierte Pflegefachkräfte oder Pflegeassistenzkräfte. Mehr als die Hälfte der Erwerbslosen sucht dagegen eine Tätigkeit in der Pflege, für die kein Berufsabschluss erforderlich ist.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung mit einem Reformpaket finanziell stabilisieren. Dabei setzt sie verstärkt auf Prävention, damit Pflegebedürftigkeit später eintritt. Zudem sollen die Leistungen für die häusliche Pflege in flexiblere Budgets gebündelt werden. Angehörige sollen durch eine professionelle Pflegebegleitung stärker unterstützt werden. Die Reform soll außerdem die Ausgaben begrenzen und die Finanzierung sichern. Ab 2028 sollen Pflegeleistungen regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden.
Darüber hinaus will Warken Anreize für zusätzliche private Pflegeversicherungen schaffen. So sollen gezahlte Beiträge möglicherweise als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar werden. Diese Regelung ist innerhalb der Bundesregierung jedoch noch nicht abschließend geklärt.
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Finanzlage der Krankenkassen schlechter als bisher gedacht

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist noch schlechter als bisher gedacht.
So rechnet das Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr mit 3,5 Milliarden Euro höheren Kassenausgaben als angenommen. Dies geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch, 10. Juni, vorlagen.
Auch nach der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürften demnach in den kommenden Jahren Finanzlücken in Milliardenhöhe bleiben – falls es nicht zu Nachschärfungen kommt.

Ausgaben steigen schneller als erwartet

Die Ausgaben der Krankenkassen für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken stiegen den vorläufigen Zahlen zufolge von Januar bis März um 7,8 Prozent – und damit stärker als erwartet. Bislang ging das Ministerium von einem Anstieg der Ausgaben von 6,5 Prozent für das Gesamtjahr 2026 aus.
Falls der Ausgabenanstieg im weiteren Jahresverlauf leicht auf 7,5 Prozent zurückgeht, rechnet das Gesundheitsministerium aber immer noch mit rund 3,5 Milliarden Euro höheren Ausgaben als erwartet.
Auswirkungen hätten diese demnach erst 2027. Die neuen Prognosen des Ministeriums basieren auf vorläufigen Meldungen der Krankenkassen; zuerst hatte darüber die „Bild“ berichtet.
Die GKV steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von 15,3 Milliarden Euro erwartet.

Milliardenersparnisse durch Reform reichen nicht

Die Bundesregierung brachte deshalb kürzlich ein Reformgesetz auf den Weg, mit dem 16,3 Milliarden Euro 2027 eingespart werden sollen – mit einer Milliarde Euro als Puffer.
Angesichts der neuen Zahlen würde dieser aber nicht ausreichen. Stattdessen droht 2027 eine Finanzlücke von 2,5 Milliarden Euro.
Auch die in den kommenden Jahren durch die Reform geplanten Einsparungen – von bis zu 38,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 – würden nicht reichen.
2028 bliebe weiterhin ein Defizit von 1,9 Milliarden Euro, 2029 von 4,4 Milliarden und 2030 von 5,8 Milliarden Euro. Es seien deshalb „zusätzliche Entlastungsmaßnahmen“ zur Beitragsstabilisierung notwendig, schreibt das Gesundheitsministerium in der Prognose.
Die vorläufigen Zahlen zeigten, „eine deutlich höhere Ausgabendynamik“ als prognostiziert, erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf AFP-Anfrage. Sie könnten erst abschließend bewertet werden, wenn die genauen Zahlen vorliegen, voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli. Sie verdeutlichten aber in jedem Fall „wie ernst die Lage in der GKV ist“.

Kritik aus der Opposition

Die Opposition reagierte mit scharfer Kritik auf die neuen Prognosen. „Wie handwerklich schlecht“ der Gesetzentwurf zur GKV-Reform sei, „zeigt sich in aller Deutlichkeit angesichts der jetzt gefundenen zusätzlichen Finanzlöcher bei den Krankenkassen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Der Entwurf müsse deshalb „zurück an die Werkbank“.
„Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen wird noch dramatischer als erwartet“, erklärte Linken-Chefin Ines Schwerdtner. „Es muss etwas passieren – aber nicht auf Kosten der Versicherten.“
Die Pläne Warkens bedeuteten „weniger Leistungen und eine schlechtere Versorgung, statt die strukturellen Probleme endlich anzupacken“.
Über den Gesetzentwurf zur Reform der GKV berät der Bundestag am Freitag zum ersten Mal, er soll nach dem Willen der Regierung bis zur parlamentarischen Sommerpause Anfang Juni verabschiedet werden.
Die Kritik an den Plänen war jedoch schon vor Bekanntwerden der neuen Finanzlücken groß. Am Mittwoch riefen deshalb sowohl Ärzteverbände als auch die Gewerkschaft ver.di zu Protesten auf. (afp/red)
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Pharmakonzerne wollen Investitionen in Deutschland kürzen

NEU: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen

Wie Konzernchef Dave Ricks dem „Handelsblatt“ sagte, kürzt der US-Pharmakonzern Eli Lilly seine ursprünglich geplante Investition von 2,3 Milliarden Euro für eine Fabrik zur Produktion von Abnehmspritzen im rheinland-pfälzischen Alzey um die Hälfte.
für Deutschland gestrichene Geld wird stattdessen voraussichtlich nach Pennsylvania in die USA oder an einen ganz neuen Standort verlagert.

Sparpläne der Politik fordern Opfer in der Pharmabranche

Auch das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim streicht dem Blatt zufolge Investitionen in Deutschland. Hintergrund sollen die Sparpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sein.
„Europa ist nicht komplett vom Tisch, aber die USA ergeben am meisten Sinn“, sagte Ricks weiter. Der Zeitung zufolge hat der Konzern bereits mehr als eine Milliarde Dollar in Alzey investiert.
Die Inbetriebnahme des Hightech-Werks sei mit reduzierter Kapazität weiterhin für 2027 geplant. 500 der geplanten 1000 Stellen entfallen.
„Deutschland wird bei der Unterstützung unserer Industrie auf den letzten Platz der europäischen Märkte fallen“, sagte der Eli-Lilly-Chef.

Innovationsstopp für Deutschland droht

Er schließe nicht aus, neue Medikamente künftig nicht mehr in Deutschland einzuführen, fuhr Ricks fort. „Wenn die Bedingungen einen Marktstart in Deutschland nicht ermöglichen, werden wir sehr transparent machen, warum wir so entschieden haben.“
Auch das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim streicht dem „Handelsblatt“ zufolge Investitionen in Deutschland in Höhe von insgesamt 900 Millionen Euro.
Betroffen seien Kapitalausgaben für die Jahre 2027 bis 2030, die vor allem für den Ausbau der Infrastruktur an deutschen Standorten, etwa neue Laborgebäude, vorgesehen waren.
„Die nächste Innovation geht nach Lage der Dinge aktuell nicht nach Deutschland“, sagte Deutschlandchef Médard Schoenmaeckers auf Anfrage des Blatts. Boehringer stehe weiter im Gespräch mit der Bundesregierung.

Kritik an geplanter Krankenversicherungs-Reform

Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich am Donnerstag auf eine Presseanfrage der AFP zunächst nicht zu den angekündigten Investitionsstreichungen.
Das Bundeskabinett hatte Ende April einen Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen.
Diese soll die Defizite der Krankenkassen ausgleichen und die Beiträge der Versicherten stabil halten. Die von vielen Seiten kritisierte Reform dürfte spürbare Auswirkungen auf Versicherte, Ärzte, Krankenhäuser und Pharmaindustrie haben.
Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (VFA) hatte den Entwurf scharf kritisiert und erklärt, das Gesetz entziehe die „Planungsgrundlage für Hightech-Investitionen“.
„Jobs werden künftig nicht in Deutschland, sondern dort aufgebaut, wo Wachstum für Innovationen möglich ist“, erklärte VFA-Präsident Han Steutel. Grüne und Linke hingegen kritisierten, dass der Entwurf die Pharma-Industrie noch zuviel schone. (afp/red)
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Hantavirus: Deutsche Passagiere zurückerwartet

Nach dem tödlichen Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ werden am Sonntagabend vier deutsche Passagiere des Schiffs in den Niederlanden erwartet.
Dort werden sie von Vertretern des Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (Stakob) in Empfang genommen, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin mitteilte.
Anschließend sollen die vier nach Deutschland gebracht und dort ärztlich betreut werden.
Anfang der Woche sollen die Betroffenen dann in ihre jeweiligen Bundesländer transportiert und nach den Anordnungen der dortigen Gesundheitsämter unter Quarantäne gestellt werden, hieß es weiter.
Laut einer Liste der „Hondius“-Reederei befanden sich zuletzt sechs Deutsche an Bord des Kreuzfahrtschiffes. Eine weitere Deutsche war Anfang des Monats infolge einer Hantavirus-Infektion gestorben.

Evakuierung des Schiffs begonnen

Am Sonntag begann vor der Kanareninsel Teneriffa die Evakuierung des Schiffs, nur ein Teil der Besatzung soll an Bord bleiben.
Mit einer Sondermaschine wurden am Sonntagmorgen zunächst 14 spanische Passagiere und Besatzungsmitglieder zu einem Militärflughafen nach Madrid geflogen und in ein Armeekrankenhaus gebracht. Am Nachmittag landete eine Maschine mit fünf Franzosen nördlich von Paris.
Die Kreuzfahrtpassagiere sollen zunächst für drei Tage in einer Klinik unter Quarantäne gestellt und gründlich untersucht und anschließend 45 Tage lang zu Hause unter Quarantäne gestellt werden.
Drei Passagiere der „Hondius“ waren nach einem Ausbruch des Hantavirus gestorben. Insgesamt wurden unter den rund 150 Insassen des Kreuzfahrtschiffs nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO sechs Infektionen mit dem von Mensch zu Mensch übertragbaren Andes-Hantavirus nachgewiesen, zudem gibt es zwei Verdachtsfälle.
Auch wenn derzeit keiner der Menschen an Bord Symptome hat, gelten sie laut WHO aufgrund der langen Inkubationszeit des Hantavirus von bis zu sechs Wochen als „Hochrisikokontakte“. Zugleich betont die WHO, dass das Risiko für die Allgemeinbevölkerung „absolut gering“ sei. (afp/red)