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Bund baut Stellen aus: Wo der Staatsapparat besonders stark wächst


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 mit 310.487 Stellen in der Bundesverwaltung – laut INSM ein Plus von 4,1 Prozent im Vergleich zur Ampelära.
  • Besonders stark wächst der Beamtenapparat; Sicherheit und Verteidigung sind die größten Treiber des aktuellen Zuwachses.
  • Die Personalausgaben sollen 2027 auf 51,62 Milliarden Euro steigen.

 
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) beklagt einen anhaltenden Zuwachs von Planstellen in der Bundesverwaltung. Wie die kürzlich präsentierte Auswertung „Stellenmehrung in der Bundesverwaltung“ deutlich macht, betreffe diese hauptsächlich Beamtenposten – und dabei vorwiegend hoch dotierte.
Wie aus dem Papier hervorgeht, plant die Regierung im Haushaltsentwurf für 2027 310.487 Posten ein. Gegenüber dem Jahr 2024 – dem letzten vollen Jahr der Ampelregierung – käme dies einem Zuwachs von 12.347 Stellen oder 4,1 Prozent gleich.

INSM: Einsparziel nur noch mit massiven Einsparungen 2028 und 2029 machbar

Eigentlich hatte es im Koalitionsvertrag geheißen, der Personalbestand in den Ministerien, in einigen nachgeordneten Behörden und in der Bundestagsverwaltung solle sinken. Konkret war das Einsparungsziel von 8 Prozent genannt – bis zum Ende der Legislaturperiode. Sicherheits- und verteidigungsrelevante Bereiche sollten dabei von den Streichungen ausgenommen sein. Der INSM zufolge wäre dieses Ziel nur noch dann zu erreichen, wenn in den Jahren 2028 und 2029 jeweils etwa 18.000 Stellen abgebaut würden.
Insgesamt ist die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen seit 2017 von 257.069 auf 305.753 oder 18,9 Prozent angewachsen. Davon entfiel der Großteil auf die Beamtenschaft. Deren Stellen stiegen von 152.229 im Jahr 2017 auf 206.444 im Jahr 2026 – ein Plus von 35,6 Prozent.
Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Tarifbeschäftigten um 5,3 Prozent zurückgegangen. Ob die Bezahlung von Beamten oder Tarifbeschäftigten höher ist, hängt von der jeweiligen Funktion ab und lässt sich nicht pauschal beurteilen.
Tarifbeschäftigte müssen jedoch Lohnabzüge wie alle unselbstständig Erwerbstätigen hinnehmen. Zudem ist eine Beendigung von Arbeitsverhältnissen Tarifbeschäftigter nach den Regeln des allgemeinen Arbeitsrechts möglich. Beamtenverhältnisse sind demgegenüber von einem Status auf Lebenszeit gekennzeichnet und können nur unter engen Voraussetzungen beendet werden.

Welche Ministerien absolut und relativ am meisten aufgestockt haben

Der Stellenzuwachs zwischen 2017 und 2026 hat sich der INSM-Studie zufolge vorwiegend auf Ministerialebene bemerkbar gemacht – wenn auch nicht in jedem Ressort im gleichen Umfang. Mit einem Plus von 171,9 Prozent weist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz den größten Stellenzuwachs auf. Allerdings ist dies ein relativer Wert, weil die Behörde 2017 von einem relativ geringen Personalbestand von 146 ausgegangen war. Mittlerweile sind dort 397 Stellen vorgesehen.
Danach folgen beim relativen Stellenzuwachs das Bundesgesundheitsministerium (51,9 Prozent oder 573 Planstellen) und das Bundesfamilienministerium (46,1 Prozent oder 380 Planstellen). Auf Platz vier liegt das Bundeskanzleramt mit einem Plus von 44,9 Prozent oder 663 Planstellen.
In absoluten Zahlen ist die Anzahl der Stellen im Bundesinnenministerium am stärksten angewachsen. Dort wuchs die Zahl der Beamten im Beobachtungszeitraum von 51.308 auf 73.461. Allerdings sind rund 56.000 Planstellen bei der Bundespolizei dabei mit eingerechnet – und damit kein klassisches Beispiel für Bundesverwaltung.

INSM weist auf besonders hohes Plus bei Personalkosten

Vom bevorstehenden Personalzuwachs entfallen der INSM-Studie zufolge allein 87 Prozent auf Sicherheit und Verteidigung. Beide Segmente unterliegen der sogenannten Bereichsausnahme zur Schuldenbremse. Die Zahl der Planstellen soll dort von 82.919 im Jahr 2026 auf 87.047 im Jahr 2027 steigen.
Außerhalb der Bereichsausnahmen ist das Wachstum der Planstellen geringer. Dort soll sich der Bestand geringfügig um 0,3 Prozent von 222.816 auf 223.440 erhöhen.
Gegenüber „BILD“ hieß es vonseiten der Bundesregierung, der Personalzuwachs sei vor allem die Konsequenz aus der angespannten Lage im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit. Zudem berücksichtigten die von der INSM dem Haushaltsentwurf entnommenen Größen „nicht alle Zahlen“. Berücksichtigt seien etwa noch keine Stelleneinsparungen aufgrund des Haushaltsgesetzes 2026 für 2027.
Die Personalausgaben des Bundes stiegen im Beobachtungszeitraum zwischen 2017 und 2026 um 50,1 Prozent. Die Anzahl der Beamtenstellen im höheren Dienst stieg um 43,9 Prozent. Unter den Spitzenbeamten mit B-Besoldung waren es 28,2 Prozent.
Die Personalausgaben lagen 2017 bei knapp 32 Milliarden Euro und sollen 2027 mit 51,62 Milliarden Euro veranschlagt werden.
Für 2027 soll der Personalbestand gegenüber 2026 um 1,6 Prozent wachsen, die Personalausgaben aber um 7,5 Prozent.
Während der Staat in verschiedenen Bereichen neue Stellen schafft, ist der Bundesrechnungshof hingegen von 1.176 auf 985 Planstellen geschrumpft. Das entspricht einem Minus von 16,2 Prozent von 2017 bis 2026.
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INSM: Bundesverwaltung wächst weiter – trotz angekündigtem Personalabbau


In Kürze:

  • Die Zahl der Stellen in der Bundesverwaltung ist seit 2017 um 18,9 Prozent gestiegen.
  • Besonders stark nahm die Zahl der Beamtenstellen zu: um 35,6 Prozent.
  • Die Personalausgaben stiegen seit 2017 um 50,1 Prozent auf mehr als 48 Milliarden Euro.
  • Auch für 2027 sieht der Haushaltsentwurf einen weiteren Stellenzuwachs vor.
  • Das steht im Kontrast zum Koalitionsziel, den Personalbestand bis 2029 um mindestens acht Prozent zu senken.

 
Obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, ihren Personalbestand an die angespannte Haushaltslage anzupassen, wächst dieser ungebrochen weiter. Zu dieser Einschätzung kommt die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), die dazu jüngst auch einen Bericht vorgelegt hat. Dafür hat die Initiative die Entwicklung der Planstellen seit 2017 unter die Lupe genommen.

Studie der INSM zeigt: Beamtenstellen steigen um mehr als ein Drittel

Die Entwicklung spricht demnach eine eindeutige Sprache. So waren im Bundeshaushalt 2017 insgesamt 257.069 Planstellen und Stellen für die Bundesverwaltung im Bereich des Etats vorgesehen. Im Jahr 2026 sind es bereits 305.753. Dies entspricht einem Zuwachs von 48.684 Stellen oder 18,9 Prozent. Zwar ging die Anzahl der Tarifbeschäftigten in diesem Zeitraum von 104.840 um 5,3 Prozent auf 99.309 zurück.
Im Gegenzug stieg jedoch die Zahl der Beamten von 152.229 auf 206.444 – und damit um 54.215 oder 35,6 Prozent. Dies bedeutet einen Abbau bei Tätigkeiten, die unter Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen gekündigt werden können. Gleichzeitig baute der Bund jedoch die deutlich besser abgesicherten Beamtenposten aus.
Die Entwicklung bildet sich auch in den Ausgaben für das Personal ab. So betrugen diese gemäß den vergleichbaren Einzelplänen im Jahr 2017 noch 31,78 Milliarden Euro. Im laufenden Haushaltsjahr summieren sie sich auf 44,69 Milliarden Euro – ein Plus von 12,91 Milliarden Euro oder 40,6 Prozent. Die tatsächlichen Personalausgaben waren bereits bis 2024 von 31,67 auf 42,18 Milliarden Euro gestiegen.

Koalitionsversprechen zum Stellenabbau gerät unter Druck

Der stetige Personalzuwachs zeigte sich vor allem in den Ministerien. So stieg die Zahl der Stellen in den vergleichbaren Ministerien inklusive Bundeskanzleramt von 22.429 auf 26.505. Das entspricht einem Plus von 4.076 Stellen oder 18,2 Prozent. Es gibt mittlerweile auch hier 6,4 Prozent weniger Stellen für Tarifbeschäftigte – dafür aber 28 Prozent mehr Beamtenposten.
Als besonders einstellungsfreudig sieht die INSM das Bundeskanzleramt selbst sowie die Ressorts für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Gesundheit. Der Verband weist darauf hin, dass der Koalitionsvertrag ankündigt, „mit weniger Personal gute Arbeit“ machen zu wollen. Der Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden soll „bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent“ sinken. Weiter heißt es: „Das ausgeuferte Beauftragtenwesen des Bundes reduzieren wir um rund 50 Prozent.“
Eine Trendwende ist auch mit Blick auf 2027 nicht zu erkennen. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht im Bereich der zivilen unmittelbaren Bundesverwaltung 310.487 Stellen vor. Das sind gegenüber dem Regierungsansatz für 2026 weitere 4.752 Stellen. Die geplanten Personalausgaben für 2027 summieren sich auf 51,62 Milliarden Euro. Das wären noch einmal 3,62 Milliarden Euro oder 7,5 Prozent mehr als im laufenden Jahr.

INSM kritisiert Abbau ausgerechnet beim Bundesrechnungshof

Rückläufig ist die Zahl der Planstellen hingegen dort, wo auf die sparsame und effiziente Verwendung von Steuergeldern geachtet werden soll. So sind für den Bundesrechnungshof im nächsten Jahr nur noch 985 Positionen vorgesehen – derzeit sind es noch 1.176.
Demgegenüber sind ausgerechnet in den teureren Bereichen mehr Planstellen vorgesehen. Im Bereich der sogenannten B-Besoldung steht ein Plus von 28,2 Prozent von 1.927 auf 2.470 ins Haus. Beim höheren Dienst beläuft sich das Plus sogar auf 43,9 Prozent. Die Zahl der Planstellen steigt dort von 7.391 auf 10.632.
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IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten von steigender Bürokratiebelastung


In Kürze:

  • IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten weiterhin von einer steigenden Bürokratiebelastung und einem wachsenden Verwaltungsaufwand.
  • Regierung und NKR: Die Bundesregierung hat erste Entlastungsmaßnahmen eingeleitet. Der Nationale Normenkontrollrat sieht Anzeichen für eine Trendwende, hält weitere Schritte zum Bürokratieabbau jedoch für erforderlich.
  • Bilanz nach einem Jahr: Ob die angekündigten Reformen Unternehmen tatsächlich spürbar entlasten, lässt sich nach Einschätzung der Studienautoren derzeit noch nicht abschließend bewerten.

 
Umfangreiche „Dokumentations- und Meldepflichten, mangelnde Flexibilität, lange Verfahren sowie Vollzugsprobleme in Behörden“ wurden von CDU und CSU als Belastungen für Unternehmen bezeichnet, die „unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal“ binden würden. Der Bürokratieabbau wurde daher zu einem zentralen wirtschaftspolitischen Thema des Bundestagswahlprogramms 2025 von CDU und CSU.
CDU und CSU verbanden den Bürokratieabbau mit dem Ziel, „Freiheit zurückzugeben“ und eine „Kultur des Machens und nicht der Fehlervermeidung“ zu fördern. Die angekündigten Maßnahmen wurden anschließend in weiten Teilen in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung aufgenommen. Darin vereinbarten CDU, CSU und SPD unter anderem, die Bürokratiekosten der Wirtschaft bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren, Berichts- und Dokumentationspflichten im Gesundheitswesen abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele vorangekommen ist. Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) berichten Unternehmen weiterhin mehrheitlich von einer steigenden Bürokratiebelastung. Grundlage der Untersuchung ist das IW-Zukunftspanel, für das mehr als 1.000 Unternehmen befragt wurden.
Nach Angaben der Autoren müssen Unternehmen derzeit rund 100.000 Berichtspflichten erfüllen. Die jährlichen Bürokratiekosten werden auf etwa 64 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommt ein zusätzlicher Personalaufwand: Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge entstanden innerhalb von drei Jahren rund 325.000 zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das IW sieht darin einen Hinweis auf einen gestiegenen Verwaltungsaufwand in Unternehmen.
Laut Befragung geben 54,7 Prozent der Unternehmen an, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Weitere 23,8 Prozent berichten von einer leichten Zunahme. Lediglich 1,5 Prozent nehmen eine Entlastung wahr. Insgesamt berichten somit knapp vier von fünf Unternehmen von einer gestiegenen Bürokratiebelastung. Besonders häufig äußern größere Unternehmen diese Einschätzung: Knapp 78 Prozent der Großunternehmen berichten von einer starken Zunahme des Verwaltungsaufwands. Bei mittelständischen Unternehmen liegt der Anteil bei rund zwei Dritteln und bei kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bei mehr als der Hälfte.

Unternehmen berichten von wachsender Belastung

Auch zwischen den Branchen bestehen Unterschiede. Im sonstigen verarbeitenden Gewerbe geben 94 Prozent der Unternehmen an, dass die Bürokratiebelastung gestiegen sei. Im Großhandel sowie in Logistik und Verkehr liegt dieser Anteil bei rund 87 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie bei knapp 85 Prozent.
Die Unternehmen berichten nicht nur von zusätzlichen Berichtspflichten, sondern auch von einem höheren Zeitaufwand für deren Erfüllung. Weniger als acht Prozent der Beschäftigten geben an, dass sich der Aufwand für Dokumentationspflichten in den vergangenen zwei Jahren verringert habe. Rund ein Drittel berichtet dagegen von einem gestiegenen Zeitaufwand. Führungskräfte nehmen diese Entwicklung häufiger wahr als andere Beschäftigte.
Die Ergebnisse stehen im Gegensatz zum Bürokratiekostenindex des Statistischen Bundesamtes, der seit 2012 einen Rückgang der Bürokratiekosten ausweist. Nach Darstellung des IW lässt sich diese Abweichung durch Unterschiede in der Methodik erklären. Der Index berücksichtigt ausschließlich Informations- und Dokumentationspflichten aus Bundesgesetzen. Nicht einbezogen werden unmittelbar geltendes EU-Recht, Vorschriften der Länder und Kommunen sowie zusätzlicher Aufwand durch häufige Gesetzesänderungen oder neue Erfüllungspflichten. Nach Einschätzung des IW erfasst der Index daher nicht alle Faktoren der von Unternehmen wahrgenommenen Bürokratiebelastung.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Foto: Destatis

Entlastungsmaßnahmen und internationale Vergleiche

Die Autoren des Gutachtens betrachten auch die bisher beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Genannt werden unter anderem der „Bauturbo“, die Registermodernisierung, Änderungen im Vergaberecht, die Einführung der europäischen digitalen Identität (EUDI-Wallet) sowie der Wegfall einzelner Betriebsbeauftragter. Nach Einschätzung der Autoren könnten diese Maßnahmen Verwaltungsverfahren vereinfachen. Ihre Wirkung werde jedoch vielfach erst nach Abschluss der Umsetzung sichtbar. Zahlreiche Vorhaben befänden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder müssten von Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Eine spürbare Entlastung für Unternehmen lasse sich nach Einschätzung der Autoren daher bislang nur eingeschränkt feststellen.
Die Autoren des Gutachtens untersuchen zudem frühere Entlastungsmaßnahmen. Als Beispiel nennen sie das Bürokratieentlastungsgesetz III, von dessen ausgewiesener Entlastung ein wesentlicher Teil auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfiel. Nach Einschätzung des IW führte die elektronische Übermittlung in der Praxis jedoch nicht in allen Fällen zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands, da Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Arbeitsschritte durchführen müssten. Zudem weist das Gutachten darauf hin, dass neue gesetzliche Vorgaben frühere Entlastungen teilweise wieder aufheben können. Als Beispiele nennen die Autoren zusätzliche Dokumentationspflichten aus neuen Regelungsvorhaben. Dadurch könnten die Bürokratiekosten trotz einzelner Vereinfachungen insgesamt weiter steigen.
Neben der Unternehmensbefragung verweist das IW auf internationale Vergleichsdaten. Laut den Product Market Regulation Indicators der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weist Deutschland bei den bürokratischen Anforderungen für Unternehmensgründungen im internationalen Vergleich einen hohen Aufwand auf. Innerhalb der Europäischen Union liegt Deutschland demnach auf dem letzten Platz, im Gesamtranking auf Rang drei von hinten. Hinter Deutschland liegen lediglich Costa Rica und Japan. Die OECD nennt als Gründe unter anderem den Verwaltungsaufwand und die Komplexität der Verfahren bei Unternehmensgründungen.

Quelle: 2023, OECD Product Market Regulation Indicators

Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) berichtet von Fortschritten, sieht jedoch weiterhin weiteren Handlungsbedarf. In seinem Jahresbericht 2025 spricht das Beratungsgremium der Bundesregierung von einer „Trendwende“ beim Bürokratieabbau, da der Erfüllungsaufwand im aktuellen Berichtszeitraum erstmals deutlich gesunken sei. Gleichzeitig weist der NKR darauf hin, dass die Wirtschaft weiterhin jährlich Bürokratiekosten von rund 64 Milliarden Euro trage und dass seit 2011 ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 13,2 Milliarden Euro entstanden sei. Der Rat empfiehlt daher, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbauziele umzusetzen, bestehende Dokumentations- und Kontrollpflichten zu überprüfen sowie die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben.

Unterschiedliche Bewertung der bisherigen Reformen

Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt das IW. Nach Angaben der Autoren werden beschlossene Entlastungen teilweise durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten sowie häufige Änderungen gesetzlicher Vorgaben ausgeglichen. Dadurch könne der Anpassungsaufwand in Unternehmen trotz einzelner Vereinfachungen weiter steigen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewertet die Ergebnisse der Untersuchung als Bestätigung ihrer bisherigen Einschätzung. Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben: „Die Bundesregierung nennt es Entlastungskabinett, doch die Unternehmen nennen es die x-te Ankündigung.“ Aus Sicht der INSM reichten die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht aus, um den Verwaltungsaufwand spürbar zu verringern. Alsleben forderte eine konsequente Umsetzung der angekündigten Reformen und erklärte: „Die Regierung muss endlich liefern, nicht nur ankündigen – sonst verfestigt sich, dass Bürokratie Standortnachteil Nummer 1 und ein echtes Investitionshindernis bleibt.“
Ob die von der Bundesregierung angestrebte Entlastung in den Unternehmen tatsächlich ankommt, wird sich im weiteren Verlauf der Legislaturperiode zeigen. Während der Nationale Normenkontrollrat erste Fortschritte beim Bürokratieabbau sieht, berichten viele der vom IW befragten Unternehmen bislang weiterhin von einer hohen Bürokratiebelastung.