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Gut 450.000 Wohnungslose in Einrichtungen untergebracht

Die Zahl der in Sammelunterkünften oder speziellen Einrichtungen untergebrachten Wohnungslosen in Deutschland ist um fünf Prozent gesunken.
Rund 452.900 Menschen waren zum Stichtag 31. Januar 2026 betroffen, wie das Statistische Bundesamt am Freitag, 26. Juni, in Wiesbaden mitteilte. Obdachlose, die auf der Straße leben, oder Menschen, die bei Freunden oder Angehörigen unterkommen, sind in der Statistik nicht erfasst.
85 Prozent der von der Statistik erfassten Menschen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Mehr als jeder Vierte stammt aus der Ukraine.
Ihre Zahl verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent auf 128.900. Dennoch blieben Menschen aus der Ukraine die größte Gruppe innerhalb der Statistik.
15 Prozent hatten eine deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl stieg um zwei Prozent.
41 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen waren jünger als 25 Jahre. Im Schnitt waren sie 31 Jahre alt. Rund 57 Prozent der Untergebrachten waren Männer.
Am häufigsten untergebracht waren mit einem Anteil von 35 Prozent Alleinstehende und Paarhaushalte mit Kindern mit einem Anteil von 33 Prozent.
Im Ländervergleich waren in Nordrhein-Westfalen mit 104.700 Betroffenen die meisten Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Dahinter folgen Baden-Württemberg mit 90.800 Menschen und Berlin mit 57.600. (afp/red)
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Stromausfall in Rüsselsheim – genaue Ursache noch unklar

In Rüsselsheim ist in der Nacht teils großflächig der Strom ausgefallen. Eine Unternehmenssprecherin der Stadtwerke sagte, es werde ein technisches Problem vermutet, das mit der Hitze zusammenhängen könnte.
Hinweise auf Sabotage lägen nicht vor. Eine erste kurze Stromunterbrechung von wenigen Sekunden habe es während des WM-Fußballspiels Deutschland gegen Ecuador gegeben, sagte die Sprecherin.
Nach Mitternacht seien dann Störungsmeldungen aus verschiedenen Stadtteilen bei den Stadtwerken eingegangen. Zwischendurch sei es „ein fast flächendeckendes Ereignis“ gewesen.
Am Freitagmorgen, 26. Juni, waren nach den Worten der Sprecherin fast alle Haushalte wieder mit Strom versorgt, außer im Stadtteil Haßloch. Dort werde die Störung voraussichtlich im Laufe des Vormittags behoben. Die Stadtwerke wollen sich ebenfalls im Laufe des Vormittags zur genauen Ursache und Zahl der betroffenen Haushalte äußern, kündigte die Sprecherin an. (dpa/red)
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Bundestag berät über schnellere Bauprojekte

Der Bundestag in Berlin stimmt am Freitag, 26. Juni, über das von der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung großer Bauvorhaben ab.
Zuvor ist eine einstündige Debatte über das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehen. Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Umweltschutzorganisationen kritisieren hingegen, dass wesentliche Verkehrsinfrastrukturen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen sollen – sie befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. (afp/red)
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Bund und Länder einigen sich auf Kommunalentlastung

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.

Wer bestellt, bezahlt

Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“

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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Der lang anhaltende Streit

Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)
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Merz kündigt Reformen an: Koalition will schneller handeln

Nach den Beratungen mit der Ministerpräsidentenkonferenz hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Geschlossenheit der Koalition aus Union und SPD bei geplanten tiefgreifenden Reformen betont.
„Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass wir mehr machen müssen“, sagte Merz am Donnerstag in Berlin.
Die Koalition habe ein „ziemlich großes Aufgabenpaket“ vor sich und wolle nun die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen.
Merz verwies auf intensive Beratungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD sowie des Koalitionsauschusses, die in den kommenden Tagen bevorstehen.
„Wir müssen jetzt wirklich sehen, dass wir schnell aus dieser schwierigen Lage herauskommen.

Koalition plant konkrete Reformbeschlüsse

Es muss jetzt schnell wieder dafür gesorgt werden, dass die Arbeitsplätze in Deutschland sicher und die Unternehmen international und national wettbewerbsfähig sind.“
Dafür würden nun ganz systematisch mehrere Themen abgearbeitet. Merz sagte, er gehe mit „großer Zuversicht“ in diese Beratungen der nächsten Tage.
Am 1. Juli soll der Koalitionsausschuss zusammenkommen. Geplant sind dabei konkrete Beschlüsse, mit denen die Koalition auch ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen will. (afp/red)
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Bund und Länder starten Modernisierungsoffensive

Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder einigen sich auf umfassende Staatsreform
Bund und Länder haben sich am Donnerstag, den 25. Juni in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Modernisierung des Staates verständigt.

Einfachere und digitale Behördenkommunikation

Künftig soll der Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall elektronisch erfolgen. Handschriftlich unterschriebene Formulare sollen weitgehend entfallen. Stattdessen reicht ein einfaches elektronisches Dokument, das per E-Mail verschickt werden kann.
Die Behörden sollen ebenfalls per E-Mail antworten können. Ausdrucken, Unterschreiben und Postversand wären dann meist nicht mehr nötig.
Antrags- und Anmeldeverfahren sollen generell einfacher gestaltet werden.

Über 200 konkrete Maßnahmen

Die „Föderale Modernisierungsagenda“ wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen zu schnelleren Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Die Maßnahmen sollen auf Bundes- und Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Bereits 2023 hatten sich die Beteiligten grundsätzlich darauf geeinigt.

Automatische Leistungen und digitale Anträge

  • Kindergeld wird in immer mehr Fällen automatisch gezahlt, ein separater Antrag entfällt.
  • Die Bewilligung von Elterngeld soll durch behördeninternen Datenaustausch einfacher werden.
  • Personalausweise und Reisepässe sollen künftig digital ohne Behördentermine beantragt werden können.
  • Der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden.
  • Auch die An- und Abmeldung von Autos soll elektronisch möglich sein.

Deutschland-App und digitale Brieftasche

Eine Deutschland-App soll alle digitalen Leistungen bündeln.
Ab 2027 erhalten Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche. Darin soll ein „digitaler Zwilling“ des Personalausweises hinterlegt werden können – künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und andere Unterlagen.
Bereits heute ist es möglich, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.

Neuer Rechtsstaatspakt für die Justiz

Bund und Länder haben sich zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Die Länder erhalten dafür bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro vom Bund.
Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.
Im Vergleich zum ersten Rechtsstaatspakt von 2019 (220 Millionen Euro) handelt es sich damit um eine Verdopplung der Mittel.
Mit den Geldern verpflichten sich die Länder, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Die langfristige Finanzierung liegt anschließend in der Verantwortung der Länder.
Als Teil des Pakts sollen auch die Regeln für gerichtliche Verfahren modernisiert werden, um Verfahren schneller und effektiver zu machen.

Weitere Reformen im Bauwesen

In vielen Fällen sollen Bauanträge und Gewerbeanmeldungen vereinfacht werden. Genehmigungen gelten künftig als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.

Neue Finanzregeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Bei der Finanzierung zwischen den Ebenen soll nun künftig stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“. Die Regelung tritt ab dem 1. September in Kraft.

Bund übernimmt größere Kostenanteile

Die sogenannte „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen über einer Bagatellgrenze von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr künftig 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Damit wird erstmals eine solche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für größere Gesetzesvorhaben geschaffen. Die Kommunen könnten dadurch bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung soll in den Folgejahren weiter steigen.

Rentenreform wird weiter beraten

Bei der Reform der Rentenversicherung forderte Merz, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden.
Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den kommenden Wochen politisch beraten werden. (afp/dts/red)
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Privates Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren


In Kürze:

  • Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
  • Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
  • Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  • Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.

 
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.

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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit

Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.

Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde

Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.

GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.

Wer ist die GFF?

Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.

Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss

Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bas und Klingbeil sehen Handlungsdruck

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.

Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?

Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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25. Juni: Neues AfD-Gutachten | Proteste gegen Parteitag | 530 Freiwillige rekrutiert | Ölpreis | Doppeltes Erdbeben

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Neues AfD-Gutachten

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ein neues Gutachten zur AfD veröffentlicht. Ihr Befund: Die Partei sei verfassungswidrig. Laut Analyse möchte die AfD ihre politischen Gegner strafrechtlich verfolgen. Zudem gehe es der Partei um Ausgrenzung und rechtliche Abwertung von Migranten und anderer gesellschaftlicher Gruppen. Ein AfD-Verbotsverfahren könne laut dem Verein erfolgreich sein.
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Proteste gegen Parteitag

Linke Bündnisse, Kirchen und Politiker haben zu Protesten gegen den AfD-Parteitag aufgerufen. Dieser soll am ersten Juliwochenende in Erfurt stattfinden. Laut Polizeianalysen sei mit 50.000 Gegendemonstranten zu rechnen, darunter bis zu 2.500 Linksextremisten.Thüringens Innenminister Georg Maier stellt klar, dass Blockaden des Parteitags nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.

530 Freiwillige rekrutiert

Es gibt erste Zahlen zur neuen Wehrerfassung der Bundeswehr: Rund 300.000 Fragebögen wurden verschickt. Sie führten zu 1.500 Musterungen und rund 600 weiteren Terminen. 530 Freiwillige meldeten sich auf diesem Weg zum Wehrdienst. Auch die klassische Rekrutierung legte zu. Die Armee verzeichnet fast ein Viertel mehr Interessenten als im Vorjahreszeitraum.

Ölpreis

An der Börse sinken die Ölpreise. Ein Fass Öl der Sorte Brent für Lieferung im August kostet aktuell weniger als 64 Euro – und damit weniger als vor Beginn des Irankriegs. Grund dafür ist, dass immer mehr Schiffe die Straße von Hormus durchqueren können. An deutschen Tankstellen dürfte das vorerst noch nicht zu spüren sein, da die Lieferkette für Kraftstoffe komplex sind.

Doppeltes Erdbeben

Venezuela ist am Mittwochabend von zwei heftigen Erdbeben erschüttert worden. Zahlreiche Gebäude stürzten ein, der internationale Flughafen ist schwer beschädigt. Nach Angaben der venezolanischen Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez sind von der UN koordinierte Rettungsteams auf dem Weg. Hilfsorganisationen rechnen laut ersten Schätzungen mit bis zu 100.000 Opfern.
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Digitale Dienste im Auto: Was viele Käufer über versteckte Folgekosten nicht wissen


In Kürze:

  • Viele digitale Autofunktionen sind nur befristet kostenlos und werden später kostenpflichtig.
  • Besonders Käufer junger Gebrauchtwagen sollten auf auslaufende Abonnements und Folgekosten achten.
  • Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz bei Kosten, Datennutzung und Herstellerabhängigkeiten.

 
Fernzugriff per Smartphone, intelligente Ladeplanung für Elektroautos und Sprachassistenten mit Künstlicher Intelligenz. Moderne Fahrzeuge sind heute digitaler und stärker vernetzt als je zuvor. Die Hersteller bewerben diese Funktionen als Komfortgewinn und wichtigen Bestandteil des Fahrerlebnisses.
So preist etwa der Autohersteller BMW auf seiner Website die hauseigenen digitalen Lösungen wie folgt an:
„BMW ConnectedDrive bietet ein nahtloses Fahrerlebnis, indem es verschiedene digitale Dienste integriert. Diese vereinfachen das Fahrzeugmanagement und erhöhen den Komfort.“
Bei Mercedes-Benz klingt es so:
„Bringen Sie mehr Komfort und Leichtigkeit in Ihr Leben.“
Und VW bewirbt auf seiner Website die Software der ID.-Modelle wie folgt:
„Sie verbindet Navigation, Komfort, Sicherheit und digitale Extras zu einem intelligenten Fahrerlebnis, das Ihren Alltag leichter macht.“
Was viele Käufer allerdings nicht wissen: Zahlreiche dieser Dienste sind nur für einen begrenzten Zeitraum kostenlos verfügbar. Danach werden sie kostenpflichtig.
Damit etabliert sich in der Automobilbranche ein Geschäftsmodell, das Verbraucher bislang vorrangig aus der rein digitalen Welt kennen. Funktionen werden nicht mehr ausschließlich mit dem Kauf des Produkts erworben, sondern über laufende Abonnements finanziert. Für Autofahrer kann dies zusätzliche Kosten verursachen, die beim Kauf eines Fahrzeugs häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Das Auto wird zum digitalen Dienstleister

Noch vor wenigen Jahren beschränkten sich die digitalen Fähigkeiten eines Fahrzeugs weitgehend auf ein fest installiertes Navigationssystem oder eine Bluetooth-Verbindung zum Smartphone. Inzwischen sind viele Fahrzeuge dauerhaft mit dem Internet verbunden.
Über sogenannte Konnektivitätsdienste können Fahrer ihr Fahrzeug per App orten, Türen entriegeln, den Ladezustand eines Elektroautos überwachen oder die Klimaanlage aus der Ferne aktivieren. Navigationssysteme rufen aktuelle Verkehrsdaten ab, berechnen dynamisch neue Routen und schlagen bei Elektrofahrzeugen passende Ladestopps vor. Software-Updates werden teilweise direkt über das Mobilfunknetz eingespielt.
Für die Hersteller eröffnen digitale Dienste zusätzliche Einnahmequellen. Laut einer Studie des IBM Institute for Business Value erwarten Automobilunternehmen, dass bis 2035 mehr als die Hälfte ihrer Umsätze aus wiederkehrenden digitalen und softwarebasierten Diensten stammen wird.

Kostenlose Nutzung oft zeitlich begrenzt

Für Käufer entsteht dadurch eine neue Kostenkategorie. Viele Funktionen stehen zunächst kostenlos zur Verfügung, oftmals über die Dauer eines Leasingvertrags oder während der ersten Jahre nach dem Kauf. Anschließend werden für die erweiterten Dienste oft Gebühren fällig.
Die Laufzeiten und der Funktionsumfang unterscheiden sich zwischen den Herstellern teils erheblich. Während einige Anbieter bestimmte Dienste über viele Jahre kostenlos bereitstellen, begrenzen andere die Gratisphase auf wenige Monate.
Beispiele aus einer Herstellerbefragung des ADAC zeigen die Unterschiede:
  • BMW bietet „BMW Digital Premium“ zunächst drei Monate lang kostenlos an, anschließend werden 9,98 Euro pro Monat berechnet.
  • Audi verlangt nach drei kostenlosen Jahren je nach Paket zwischen 12,90 und 15,90 Euro monatlich.
  • Volkswagen stellt „VW Connect Plus“ für zwei Jahre kostenlos bereit. Danach fallen modellabhängige Gebühren an.
  • Škoda berechnet nach drei Jahren für „Škoda Connect“ 70 Euro pro Jahr.
  • Mercedes-Benz verlangt für digitale Dienste bis zu 329 Euro jährlich.
  • Tesla berechnet für seine „Premium-Konnektivität“ 9,99 Euro im Monat.
Daneben existieren Hersteller, die deutlich längere kostenlose Nutzungszeiträume anbieten. Kia gewährt derzeit sieben Jahre kostenlosen Zugang zu seinem Konnektivitätssystem. Andere Hersteller veröffentlichen die Preise für die Zeit nach Ablauf der Gratisphase erst kurz vor Vertragsende.

Mangelnde Transparenz erschwert den Vergleich

Genau hier sieht der ADAC eines der größten Probleme. Für Verbraucher ist oft nur schwer nachvollziehbar, welche Leistungen in welchem Paket enthalten sind, wie lange diese kostenlos verfügbar bleiben und welche Kosten anschließend entstehen.
Zudem unterscheiden sich die Angebote nicht nur beim Preis, sondern auch beim Leistungsumfang. Während manche Hersteller Navigation, Fernzugriff und Onlinedienste in einem Paket bündeln, verteilen andere diese Funktionen auf mehrere Abonnements. Ein direkter Vergleich zwischen den Marken ist deshalb kaum möglich. Selbst Händler können häufig nicht verbindlich beantworten, welche Kosten nach mehreren Jahren entstehen werden.
Für Verbraucher bedeutet dies zusätzliche Unsicherheit bei der Kaufentscheidung. Während Kraftstoffverbrauch, Versicherungskosten oder Wartungsintervalle regelmäßig berücksichtigt werden, bleiben digitale Folgekosten häufig unberücksichtigt.

Junge Gebrauchtwagen als besondere Herausforderung

Besonders relevant wird das Thema bei jungen Gebrauchtwagen. Viele kostenlose Nutzungszeiträume digitaler Dienste laufen nach zwei, drei oder vier Jahren aus, also häufig in einem Zeitraum, in dem Fahrzeuge erstmals den Besitzer wechseln.
Im schlimmsten Fall verliert der neue Besitzer wenige Monate nach dem Kauf den Zugriff auf Funktionen, die bei der Besichtigung des Fahrzeugs noch verfügbar waren. Dazu können Navigationsdienste, Fernzugriff per Smartphone oder spezielle Onlinefunktionen gehören.
Der ADAC rät deshalb dazu, beim Gebrauchtwagenkauf den Status der digitalen Dienste zu prüfen. Käufer sollten sich zeigen lassen, welche Abonnements aktiv sind, wann diese enden und welche Kosten anschließend entstehen. Idealerweise werden diese Informationen im Kaufvertrag dokumentiert.

Drittanbieter-Apps als Alternative

Wer auf Herstellerabonnements für digitale Dienste verzichten möchte, findet zunehmend Alternativen. Nahezu alle aktuellen Fahrzeuge unterstützen Android Auto oder Apple CarPlay. Dadurch lassen sich Smartphone-Anwendungen direkt auf dem Fahrzeugbildschirm nutzen.
Für die Navigation bieten Dienste wie Google Maps oder Apple Karten bereits einen großen Teil der Funktionen, die auch herstellereigene Systeme bereitstellen.
Speziell für Elektrofahrzeuge haben sich darüber hinaus Anwendungen wie ABRP (A Better Route Planner), Pump oder Cariqa etabliert. Sie bieten teilweise sogar umfangreichere Funktionen als die Systeme der Fahrzeughersteller. Allerdings arbeiten auch viele dieser Anwendungen mit kostenpflichtigen Premiummodellen.

Daten als zweite Währung

Neben den Kosten verweisen Verbraucherschützer auf einen weiteren Aspekt der zunehmenden Fahrzeugvernetzung: die Erfassung und Verarbeitung großer Datenmengen. Mit der Vernetzung würden „immer mehr Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet“, schreibt die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Trendbericht zum „Auto der Zukunft“.
Dazu zählen sowohl technische Fahrzeugdaten als auch Informationen über Fahrverhalten, Fahrzeugstandorte und die Fahrzeugumgebung. Die Autoren sprechen in diesem Zusammenhang von „Datensammlern auf vier Rädern“.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale wächst damit auch die Zahl der Akteure, die Interesse an diesen Daten haben. Fahrzeughersteller nutzen sie unter anderem für Wartung, Fehlerdiagnosen und die Weiterentwicklung ihrer Fahrzeuge. Weiterhin können Fahrzeugdaten auch für Marketingzwecke eingesetzt werden, um Kunden besser zu verstehen und neue Dienstleistungen anzubieten.
Gleichzeitig sind Fahrzeugdaten auch für andere Unternehmen von wirtschaftlichem Interesse. Anbieter von Navigations-, Such- oder App-Diensten greifen auf entsprechende Informationen zurück, um ihre Angebote bereitzustellen. Versicherer wiederum nutzen Fahrzeug- und Fahrdaten bereits heute für sogenannte Telematik-Tarife, bei denen das individuelle Fahrverhalten in die Beitragsberechnung einfließt.
Die Verbraucherzentrale verweist zudem darauf, dass sich auch Werbeunternehmen sowie staatliche Stellen wie Polizei, Gerichte oder Behörden für bestimmte Fahrzeugdaten interessieren könnten.

Forderungen an die Autohersteller

Die Verbraucherzentrale NRW sieht die Gefahr, dass Verbraucher bei der Nutzung vernetzter Fahrzeuge nicht ausreichend nachvollziehen können, welche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Betroffene über Zweck, Empfänger und Umfang der Datenerhebung „transparent und in allgemein verständlicher Form“ informiert werden müssten. Zugleich müsse eine Einwilligung auf einer „freien Entscheidung der betroffenen Verbraucher beruhen“, damit Nutzer tatsächlich entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen.
Der ADAC fordert von den Herstellern mehr Transparenz und einfachere Tarifstrukturen bei Konnektivitätsdiensten. Preise und Leistungsumfänge müssten öffentlich zugänglich sein und dürften nicht erst nach Registrierung oder Eingabe der Fahrgestellnummer sichtbar werden.
Zudem spricht sich der Automobilklub dafür aus, sicherheitsrelevante Basisdienste dauerhaft kostenlos bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere Software- und Sicherheitsupdates, die für den sicheren Betrieb eines Fahrzeugs notwendig sind.
Ferner sollten digitale Dienste beim Fahrzeugverkauf übertragbar sein, um Wertverluste auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu vermeiden.

Die Gefahr der digitalen Abhängigkeit

Als weiteres Risiko nennt die Verbraucherzentrale sogenannte Lock-in-Effekte. Gemeint sind Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern oder Plattformen, die einen Wechsel erschweren könnten. Die Verbraucherschützer verweisen etwa auf Situationen, in denen fahrzeuginterne Systeme nur mit bestimmten Betriebssystemen oder Diensten kompatibel sind. Verbraucher würden dadurch stärker an einen Anbieter gebunden.
Als Gegenmittel nennt die Verbraucherzentrale die „Gewährleistung der Datenportabilität und Interoperabilität“. Daten und Anwendungen sollten möglichst nicht hersteller- oder plattformgebunden sein, sondern auf andere Systeme übertragbar bleiben.
Nur so sei ein effizienter Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Herstellern und Anbietern möglich. Gleichzeitig werfen die Autoren die Frage auf, welche Lösungen Hersteller anbieten werden, um die weitere Nutzung von Diensten sowie den Datenschutz auch dann sicherzustellen, wenn Anbieter ihre Angebote einstellen oder vom Markt verschwinden.
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AfD in Erfurt: Innenminister warnt vor Blockaden und Gewalt


In Kürze:

  • Thüringens Innenminister Georg Maier stellt klar, dass Blockaden des AfD-Parteitags nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.
  • Mehrere Bündnisse mobilisieren zu Protesten, teilweise auch mit dem Ziel, den Parteitag durch Blockaden zu verhindern.
  • Polizeianalysen rechnen mit mehr als 50.000 Gegendemonstranten und bis zu 2.500 gewaltbereiten Linksextremisten.
  • Politiker wie Wolfgang Kubicki warnen vor Angriffen auf demokratische Grundrechte durch die Verhinderung eines Parteitags.

Thüringens Innenminister Georg Maier hat im Vorfeld des geplanten Bundesparteitages der AfD am ersten Juliwochenende in Erfurt vor Blockaden gewarnt. Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) betonte er insbesondere, dass „eine Verhinderungsblockade nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“ sei. Die Polizei werde, so kündigte der SPD-Politiker an, „das Versammlungsrecht durchsetzen“.
Zudem rief Maier dazu auf, friedlich vom Grundrecht auf Protest Gebrauch zu machen. Gewalt könne „niemals Ausdruck der politischen Auseinandersetzung sein – und sie würde nur der AfD nützen“. Auch der frühere thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow rief gegenüber dem RND zum friedlichen Protest gegen den Parteitag der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei auf.

Protest gegen den AfD-Parteitag im Januar 2025 in Riesa.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Bündnisse machen gegen AfD-Parteitag in Erfurt mobil

Mehrere Abgeordnete von Bundestag und Landtagen, Parteien, Gewerkschaften, Kirche und zivilgesellschaftliche Organisationen haben für das Wochenende zum Protest aufgerufen. Der größte Zusammenschluss ist dabei das bereits seit 2018 bestehende Bündnis „Zusammenstehen“. Ihm gehören mehr als 100 Organisationen, Netzwerke und Einzelpersonen an. Diese reichen von SPD-Verbänden über Robin Wood, die Grüne Jugend oder die „Seebrücke“ bis zu den „Omas gegen Rechts“.
Gewaltbereite Gruppen finden sich in diesem Bündnis nicht, allerdings sind mit dem Landesverband der MLPD und deren Jugendverband „Rebell“ auch zwei vom Verfassungsschutz beobachtete Vereinigungen mit aufgeführt. Das Bündnis ruft zur Teilnahme an Gegenprotesten auf. Dies könne etwa „durch öffentliche Stellungnahmen, kulturelle und bildungspolitische Aktionen, durch Zeichen im Alltag und im öffentlichen Raum“ erfolgen.
Teilweise Überschneidungen, was die Unterstützer anbelangt, gibt es mit dem Bündnis „Widersetzen“. Während „Zusammenstehen“ ausschließlich zur Teilnahme an Demonstrationen aufruft, spricht „Widersetzen“ von „zivilem Ungehorsam“. Das Bündnis will den Parteitag durch Blockaden vereiteln und „auf den Zufahrtswegen je nach Situation sitzen oder stehen“.

Debatte über historische Symbolik des Termins

Das Bündnis „Widersetzen“ verweist auf die Blockaden im Vorfeld des Gründungskongresses der „Generation Deutschland“ im November des Vorjahres in Gießen. Dass diese „ihren Kongress mit 2,5 Stunden Verzögerung in einer halb leeren Halle beginnen“ musste, feiert das Bündnis als Erfolg und Vorbild für die geplanten Aktionen in Erfurt.
Zwar betonen die Aktivisten, die für das Bündnis sprechen, dass von ihnen „keine Eskalation“ ausgehen werde. Ihr Ziel geht jedoch über bloßen Protest hinaus und besteht explizit darin, den Parteitag zu verhindern. Die AfD sei eine „faschistische Partei, die Massendeportationen und andere Verbrechen plant“. Der Parteitag sei deshalb „eine illegitime Versammlung, auf dem sie die Machtübernahme vorbereitet“, was den zivilen Ungehorsam rechtfertige.
Was die Stimmung weiter anheizt: Die AfD-Gegner interpretieren eine mögliche symbolische Botschaft in die Wahl von Ort und Zeit des Parteitages. Wie etwa die Leitung der Gedenkstätte Buchenwald anmerkt, hat die NSDAP fast genau 100 Jahre zuvor ihren 2. Reichsparteitag in Thüringen abgehalten. Allerdings fand diese Versammlung nicht am 4. und 5., sondern am 3. und 4. Juli 1926 statt. Darüber hinaus war nicht Erfurt der Austragungsort, sondern Weimar.

Möller: „Zwanghafte Instrumentalisierung der Geschichte“

In der AfD weist man jede beabsichtigte Referenz an dieses Datum zurück. Landessprecher Stefan Möller spricht von einer „zwanghaften Instrumentalisierung der Geschichte“. Auf X weisen Nutzer darauf hin, dass der geplante Tag der Wahl des neuen Bundespräsidenten im nächsten Jahr auf den 30. Januar fällt – den Tag der nationalsozialistischen Machtergreifung.
Es gibt keine offizielle Statistik darüber, wie beliebt das erste Juliwochenende als Parteitagstermin verglichen mit anderen Wochenenden des Jahres ist. Allerdings liegt der Termin noch vor der Sommerpause und der Hauptreisezeit – was es möglicherweise leichter macht, Delegierte aus dem gesamten Bundesgebiet geschlossen zu versammeln.
Gleichzeitig fällt der Juli bereits in eine landläufig als „Sommerloch“ bekannte Phase geringerer geschäftlicher und politischer Aktivitäten. Diese erhöht die Chance für Parteien, mediale Aufmerksamkeit für Parteitage zu generieren. Vom Standpunkt der Aufmerksamkeitsökonomie erscheint Anfang Juli als naheliegendes Datum, um diese auszurichten.

Größte Gegenmobilisierung bislang zu AfD-Parteitag in Essen 2024

Unterdessen wächst in Erfurt selbst die Sorge vor möglichen Ausschreitungen und Krawallen. Interne Polizeianalysen, aus denen die „WELT“ zitiert, gehen von möglicherweise mehr als 50.000 Gegendemonstranten am Parteitagswochenende in Erfurt aus. Proteste in dieser Größenordnung hatte es zuletzt 2024 am Rande des damaligen AfD-Parteitages in Essen gegeben.
Unter den erwarteten mindestens 50.000 Demonstranten sollen sich auch bis zu 2.500 gewaltbereite Aktivisten aus der linken Szene befinden. Diese mobilisiert unter anderem über einschlägige Portale wie „indymedia“. Dabei sei auch etwa die Rede von einer Besetzung von Dächern oder möglichen Sabotageakten. Mit der Vorbereitung des Einsatzes betraute Beamte gehen von einer Lage aus, die mit dem G8-Gipfel in Heiligenstadt 2008 oder dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 vergleichbar sei.
Die Rede ist von Linksextremisten der Kategorie „rot“ – diese gelten als besonders gewaltbereit und gleichzeitig auch protesterfahren. Die Mobilisierung gegen den Parteitag entwickele „Skalierungsdynamiken“, heißt es weiter. Sie habe eine „für Thüringen bislang nur selten beobachtete Größenordnung erreicht“.

Kubicki: Verhinderung eines Parteitags widerspricht demokratischen Grundsätzen

Von 2015, als von den Demonstranten gegen den AfD-Parteitag etwa 200 Personen als gewaltbereit galten, habe sich deren Anzahl zuletzt verzehnfacht. So seien 2.000 gewaltbereite AfD-Gegner nach Gießen zum Gründungskongress der „Jungen Alternative“ angereist. Es gibt den Polizeianalysen zufolge bundesweit mehrere Dutzend sogenannte Mobilisierungshotspots mit Blick auf den Bundesparteitag. Die Behörden gehen zudem von 30 möglichen Blockadepunkten bei der Anfahrt aus.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki übt Kritik an den Ankündigungen von AfD-Gegnern, den Parteitag verhindern zu wollen. Es sei „bestürzend“, schrieb er im „Cicero“, dass diese sich „so sicher auf der Seite der Demokratie wähnen“. Demonstrationen gegen die AfD und deren Ziele seien legitim. Allerdings, so fügt er hinzu:
„Wer jedoch nicht auf Protest, sondern auf die aktive Verhinderung eines Parteitags setzt und damit die von Verfassungs wegen garantierte parteiinterne Willensbildung mutwillig unterbinden will, der will keine Auseinandersetzung, sondern Schweigen – und steht damit nicht auf der Seite der Demokratie.“
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Rücktrittsforderungen gegen Sachsen-Anhalts AfD-Chef Martin Reichardt

Wegen eines Fotos mit erhobenem Arm sind gegen Sachsen-Anhalts AfD-Landeschef Martin Reichardt Rücktrittsforderungen erhoben worden. „Ausschluss, Rücktritt, klare Kante“, erklärte CDU-Landeschef und Ministerpräsident Sven Schulze am Mittwochabend in Magdeburg.
„Ein Hitlergruß ist ein Bekenntnis, kein Ausrutscher – wer so etwas zeigt, hat in einem Parlament nichts verloren.“ Scharfe Kritik kam auch von Grünen und Linken, die AfD bestritt einen Hitlergruß.

Hintergrund der Vorwürfe

Laut dem Podcast „Inside AfD“ des Magazins Politico soll Reichardt im Jahr 2020 im Beisein von Parteikollegen den Hitlergruß gezeigt haben. Das Portal veröffentlichte ein Foto, das die Geste demnach dokumentiert.
Auch zwei Augenzeugen hätten Politico bestätigt, dass es sich um einen Hitlergruß gehandelt habe.
Reichardt ist seit 2018 Landeschef der AfD in Sachsen-Anhalt. Der aus dem niedersächsischen Goslar stammende Reichardt sitzt seit 2017 für die Partei im Bundestag.

Das Foto

Auf dem von Politico veröffentlichten Foto ist zu sehen, wie Reichardt den linken Arm ausstreckt. Vor ihm kniet ein Mann, bei dem es sich dem Bericht zufolge um Markus Motschmann handeln soll, dessen Antrag um Aufnahme in die AfD vom Bundesvorstand der Partei abgelehnt wurde.
Neben Reichardt steht der stellvertretende Landesvorsitzende Hans-Thomas Tillschneider.

Reaktion der AfD

Der AfD-Landesverband wies die Vorwürfe des Magazins zurück und sprach von einer „Schmutzkampagne“. Die Geste sei „kein Hitlergruß“ gewesen, sondern „ein humoristischer Ritterschlag“ im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprozess von Motschmann, erklärte die Partei auf Facebook. Das Bild sei auf einer privaten Grillfeier entstanden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, sagte Politico laut einem Bericht vom Donnerstag, dass ein tatsächlich gezeigter Hitlergruß Konsequenzen für einen Abgeordneten seiner Fraktion hätte.
Zugleich verteidigte er Reichardt und sprach von einer „ungünstigen Fotosituation“. Auch andere Politiker seien schon in ähnlichen Posen fotografiert worden. Brandner warf Medien vor, einzelne Bilder zu skandalisieren.

Scharfe Kritik von CDU, Grünen und Linken

CDU-Chef und Ministerpräsident Schulze forderte von der AfD, Reichardt und auch Tillschneider müssten „als untragbar ausgeschlossen werden“. „Alles andere ist nicht nur Billigung, es ist Zustimmung und Nazibekenntnis“, erklärte Schulze, der auch Spitzenkandidat seiner Partei zur Landtagswahl am 6. September ist.
Die Spitzenkandidatin der Grünen, Susan Sziborra-Seidlitz, forderte Reichardt ebenfalls zum Rücktritt auf. „Ein Hitlergruß ist kein Ausrutscher und kein schlechter Scherz“, erklärte sie.
Wer sich als Parteivorsitzender und Bundestagsabgeordneter derart verhält, „ist für politische Ämter in Deutschland untragbar“.
Linksfraktionschefin Eva von Angern kritisierte, die AfD zeige damit „ihr wahres Gesicht“. Partei- und Fraktionsführung seien „offen rechtsgesinnt“.
In Umfragen zur Landtagswahl liegt die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund vorn – deutlich vor der CDU. (afp/red)
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Merz nach Erdbeben: „Deutschland wird helfen” – Internationale Hilfe rollt an

Laut der venezolanischen Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez sind von den Vereinten Nationen koordinierte Rettungsteams auf dem Weg in das südamerikanische Land. Die Retter „sind schon auf dem Weg in unser Land“, um bei der Suche nach Verschütteten zu helfen, sagte Rodríguez am Donnerstag in einer Fernsehansprache.
Die Bundeswehr steht nach eigenen Angaben mit bis zu sechs Militärtransportflugzeugen vom Typ A400M bereit, um schnell Hilfe zu leisten.
„Die Nachrichten vom fürchterlichen Erdbeben in Venezuela machen tief betroffen“ und  „Deutschland steht an der Seite Venezuelas und wird helfen“, schrieb Bundeskanzler Friedrich Merz im Onlinedienst X. „Unsere Gedanken gelten den Opfern und jenen, die ihr Hab und Gut verloren haben.“
Bundesaußenminister Johann Wadephul sagte auf X, Deutschland stehe bereit, dem venezolanischen Volk zu helfen. Er zeigte sich zutiefst betroffen über die verheerenden Zerstörungen in dem Land.
Venezuela war am Mittwochabend (Ortszeit) innerhalb einer Minute von zwei schweren Erdbeben der Stärke 7.2 und 7.5 erschüttert worden. Zahlreiche Gebäude stürzten ein oder wurden schwer beschädigt. Rettungskräfte suchten in den Schuttmassen nach Opfern und Überlebenden. Hilfsorganisationen rechnen mit vielen Toten.

Bundeswehr steht bereit

„Die Nachricht von den vielen Tausenden Toten in Venezuela hat mich tief erschüttert“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) am Donnerstagmorgen. Die Unterstützung müsse nun lediglich noch angefordert werden. Selbstverständlich biete man diese Transportflüge auch den Partnern vor Ort an.
„Damit können wir zum Beispiel Personal und Material des Technischen Hilfswerks THW nach Venezuela bringen, aber auch Transportflüge innerhalb Venezuelas ermöglichen“, sagte Pistorius.
Das zuständige Lufttransportgeschwader 62 in Wunstorf war mit dem A400M bereits 2023 beim Transport von Hilfsgütern in das Erdbebengebiet der Türkei und 2024 sowie 2025 beim Abwurf von Hilfsgütern über dem Gazastreifen beteiligt.

Airbus A400M (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die Flugzeuge können auch für den medizinischen Krankentransport ausgerüstet werden. „Ich danke allen Soldatinnen und Soldaten, die sich jetzt bereits auf diesen Einsatz vorbereiten“, sagte dazu Pistorius. Er betonte, auf die Bundeswehr sei in Notsituationen Verlass.

Schweiz schickt Rettungsteams und Spürhunde

Die Schweizer Regierung kündigte die Entsendung eines 80-köpfigen Teams von Rettungshelfern und acht Spürhunden nach Venezuela an. Zudem sollten 18 Tonnen Hilfsgüter in das Land geflogen werden, erklärte das Außenministerium in Bern.
Da Venezuelas Luftraum derzeit für die meisten europäischen Fluggesellschaften gesperrt sei, werde derzeit nach einem Weg gesucht, die Retter und ihre Ausrüstung so schnell wie möglich in das Land zu bringen.
Der französische Präsident Emmanuel Macron erklärte, sein Land werde „sofort“ ein Team von 85 auf Such- und Trümmerräumungseinsätze spezialisierten Helfern nach Venezuela entsenden.

Die Beben trieben die Einwohner der Hauptstadt Caracas auf die Straße.

Foto: Federico Parra/AFP via Getty Images

Copernicus aktiviert

Auch die EU hat Venezuela Hilfe angeboten. Das europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus sei aktiviert worden „und wir sind bereit, unsere Unterstützung weiter zu verstärken“, erklärte die EU-Kommissarin für Krisenmanagement, Hadja Lahbib, im Onlinedienst X. Von der EU finanzierte Partner leisteten bereits vor Ort Hilfe, fügte sie hinzu.
Das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus kann bei Naturkatastrophen schnell Satellitenaufnahmen liefern und Rettungskräften so bei der Einschätzung der Lage helfen.

Zwei Erdbeben der Stärke 7,2 und 7,5 erschütterten am Abend des 24. Juni dieselbe Region in Venezuela.

Foto: Manaure Qunitero/AFP via Getty Images

Unicef Deutschland stellt Nothilfe bereit

Unicef Deutschland kündigte zudem an, 250.000 Euro als Nothilfe für von den Erdbeben betroffene Kinder zur Verfügung zu stellen. „Unsere Gedanken sind bei den betroffenen Kindern und ihren Familien“, erklärte Unicef-Geschäftsführer Christian Schneider. „Sie brauchen jetzt dringend Schutz und psychosoziale Hilfe.“
Mit dem Geld sollten zunächst die wichtigsten Hilfsgüter wie Trinkwasser, Hygieneartikel und Medikamente, aber auch Angebote zur psychosozialen Hilfe finanziert werden. Internationale Unicef-Teams seien vor Ort, um Bedarfe zu erfassen. (afp/dts/dpa/red)
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Merz nach Erdbeben: „Deutschland wird helfen” – Bundeswehr stellt sechs Airbus bereit

Nach den zwei schweren Erdbeben in Venezuela steht die Bundeswehr nach eigenen Angaben mit bis zu sechs Militärtransportflugzeugen vom Typ A400M bereit, um schnell Hilfe zu leisten.
„Die Nachrichten vom fürchterlichen Erdbeben in Venezuela machen tief betroffen“ und  „Deutschland steht an der Seite Venezuelas und wird helfen“, schrieb Bundeskanzler Friedrich Merz im Onlinedienst X. „Unsere Gedanken gelten den Opfern und jenen, die ihr Hab und Gut verloren haben.“
Bundesaußenminister Johann Wadephul sagte auf X, Deutschland stehe bereit, dem venezolanischen Volk zu helfen. Er zeigte sich zutiefst betroffen über die verheerenden Zerstörungen in dem Land.

Bundeswehr steht bereit

„Die Nachricht von den vielen Tausenden Toten in Venezuela hat mich tief erschüttert“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) am Donnerstagmorgen. Die Unterstützung müsse nun lediglich noch angefordert werden. Selbstverständlich biete man diese Transportflüge auch den Partnern vor Ort an.
„Damit können wir zum Beispiel Personal und Material des Technischen Hilfswerks THW nach Venezuela bringen, aber auch Transportflüge innerhalb Venezuelas ermöglichen“, sagte Pistorius.
Das zuständige Lufttransportgeschwader 62 in Wunstorf war mit dem A400M bereits 2023 beim Transport von Hilfsgütern in das Erdbebengebiet der Türkei und 2024 sowie 2025 beim Abwurf von Hilfsgütern über dem Gazastreifen beteiligt.

Airbus A400M (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die Flugzeuge können auch für den medizinischen Krankentransport ausgerüstet werden. „Ich danke allen Soldatinnen und Soldaten, die sich jetzt bereits auf diesen Einsatz vorbereiten“, sagte dazu Pistorius. Er betonte, auf die Bundeswehr sei in Notsituationen Verlass.

Unicef Deutschland stellt Nothilfe bereit

Unicef Deutschland kündigte zudem an, 250.000 Euro als Nothilfe für von den Erdbeben betroffene Kinder zur Verfügung zu stellen. „Unsere Gedanken sind bei den betroffenen Kindern und ihren Familien“, erklärte Unicef-Geschäftsführer Christian Schneider. „Sie brauchen jetzt dringend Schutz und psychosoziale Hilfe.“
Mit dem Geld sollten zunächst die wichtigsten Hilfsgüter wie Trinkwasser, Hygieneartikel und Medikamente, aber auch Angebote zur psychosozialen Hilfe finanziert werden. Internationale Unicef-Teams seien vor Ort, um Bedarfe zu erfassen.

Copernicus aktiviert

Auch die EU hat Venezuela nach den schweren Erdbeben ihre Hilfe angeboten. Das europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus sei aktiviert worden „und wir sind bereit, unsere Unterstützung weiter zu verstärken“, erklärte die EU-Kommissarin für Krisenmanagement, Hadja Lahbib, im Onlinedienst X. Von der EU finanzierte Partner leisteten bereits vor Ort Hilfe, fügte sie hinzu.
Das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus kann bei Naturkatastrophen schnell Satellitenaufnahmen liefern und Rettungskräften so bei der Einschätzung der Lage helfen.
Venezuela war am Mittwochabend (Ortszeit) innerhalb einer Minute von zwei schweren Erdbeben erschüttert worden. Zahlreiche Gebäude stürzten ein oder wurden schwer beschädigt. Rettungskräfte suchten in den Schuttmassen nach Opfern und Überlebenden. (afp/dts/red)
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Rekord für wärmste Nacht in Deutschland eingestellt

Die vergangene Nacht zieht nach vorläufigen Angaben des Deutschen Wetterdienstes mit der wärmsten Nacht in Deutschland seit Beginn der Messungen gleich.
Im rheinland-pfälzischen Bad Bergzabern fiel die Temperatur nicht unter 26,2 Grad. Bisheriger Rekordhalter war der Berg Weinbiet in Rheinland-Pfalz, wo die Temperatur am 25. Juli 2019 ebenfalls nicht unter 26,2 Grad gesunken war.
Der Deutsche Wetterdienst spricht ab Temperaturen von 20 Grad von tropischen Nächten. Viele sehr alte Messwerte sind nicht zuverlässig, da unklar ist, wann und wo sie aufgezeichnet wurden. Seit 1881 liegen relativ gute Stationswerte für eine Berechnung zugrunde.
Unklar war dem Wetterdienst zufolge zunächst, ob die Nacht von Mittwoch auf Donnerstag flächendeckend die wärmste Nacht in Deutschland seit Aufzeichnungsbeginn gewesen sein könnte. Die gemessenen Werte müssen zudem noch eine Qualitätsprüfung durchlaufen und können sich ändern.

Tropennächte im Süden und in Städten häufiger

Üblicherweise gibt es jedes Jahr pro Messstation nur eine Handvoll Tropennächte. „In Jahren mit sehr heißen Sommern wie 2003 wurden an begünstigten Stationen allerdings über 10 Tropennächte beobachtet“, schreibt der Wetterdienst auf seiner Homepage.
„So waren es 2003 in Kehl bei Straßburg 21 Tropennächte. Im Sommer 2015 wurde an den Stationen Waghäusel-Kirrlach und Bad Bergzabern 13 Tropennächte registriert.“
Nach Angaben des Umweltbundesamtes treten Tropennächte häufiger im Süden und Westen Deutschlands auf. Auch seien sie innerhalb dichter, innerstädtischer Bebauungsstrukturen wesentlich häufiger als auf Freiflächen.

Fehlende Abkühlung bedroht Gesundheit

„Großflächige Hitzewellen bedrohen die Gesundheit sehr vieler Menschen und zählen zu den tödlichsten Extremwetterereignissen überhaupt“, schreibt die Bundesärztekammer. „Die aktuelle Lage ist gerade deshalb so riskant, weil die hohen Temperaturen anhalten und sich Gebäude, Wohnungen und Praxisräume über die Tage immer weiter aufheizen und nachts kaum noch abkühlen.“
Die gesundheitliche Belastung sei daher oft nicht am ersten, sondern erst an den folgenden Tagen am größten. „Genau dann, wenn die Aufmerksamkeit nachzulassen droht, steigen die Risiken am stärksten“, schrieb sie am Mittwoch.
Besonders gefährdet seien ältere Menschen, chronisch Kranke, pflegebedürftige und allein lebende Personen, Schwangere und kleine Kinder sowie Menschen, die körperlich im Freien arbeiteten.
Erste Abkühlung könnte zum Wochenstart kommen. „Spätestens am Sonntag und Sonntagabend steigt das Unwetterpotential von Westen her aber ebenso deutlich an, sodass bis zum Montag mit teils schweren Gewittern gerechnet werden muss. Erst dann wird es eine Spur kühler, es bleibt aber sommerlich warm oder sogar heiß“, schreibt der Wetterdienst. (dpa/red)
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Hohe Düngekosten: Agrarminister will weitere Hilfen prüfen

Bundesagrarminister Alois Rainer will mögliche weitere Hilfe für deutsche Landwirte wegen gestiegener Kosten prüfen. Er sei froh, dass auf europäischer Ebene ein Paket gegen höhere Düngemittelpreise verabschiedet worden sei, sagte der CSU-Politiker beim Deutschen Bauerntag in Freiburg.
Es werde unter Hochdruck geprüft, was darüber hinaus noch national gemacht werden könne. „Es ist schwierig bei der aktuellen Haushaltssituation“, sagte Rainer. „Aber wir bleiben, was das anbelangt, dran.“
Minister Rainer will weitere Hilfen wegen hoher Düngemittelpreise prüfen.

Minister Rainer will weitere Hilfen wegen hoher Düngemittelpreise prüfen.

Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Dies könnte wie bei einem früheren anderen Programm national auf 180 Millionen Euro aufgestockt werden. Rukwied appellierte an den Minister: „Machen Sie das auch so.“ Die Versorgungslage werde weiterhin angespannt sein.
Rainer betonte das Ziel, Landwirtschaftsbetriebe von weiteren bürokratischen Vorgaben zu entlasten. Dabei sei es durchaus machbar, hohe deutsche Standards beizubehalten. Dafür brauche es aber nicht „die zweite und dritte Statistik fürs gleiche Thema“. (dpa/red)
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Bundeswehr stellt sechs Airbus für Venezuela-Hilfe bereit – EU aktiviert Copernicus

Nach den zwei schweren Erdbeben in Venezuela steht die Bundeswehr nach eigenen Angaben mit bis zu sechs Militärtransportflugzeugen vom Typ A400M bereit, um schnell Hilfe zu leisten.
„Die Nachricht von den vielen Tausenden Toten in Venezuela hat mich tief erschüttert“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) am Donnerstagmorgen. Die beiden Erdbeben seien mit die schwersten des laufenden Jahres gewesen.
Die Unterstützung müsse nun lediglich noch angefordert werden. Selbstverständlich biete man diese Transportflüge auch den Partnern vor Ort an.
„Damit können wir zum Beispiel Personal und Material des Technischen Hilfswerks THW nach Venezuela bringen, aber auch Transportflüge innerhalb Venezuelas ermöglichen“, sagte Pistorius.
Das zuständige Lufttransportgeschwader 62 in Wunstorf war mit dem A400M bereits 2023 beim Transport von Hilfsgütern in das Erdbebengebiet der Türkei und 2024 sowie 2025 beim Abwurf von Hilfsgütern über dem Gazastreifen beteiligt.

Airbus A400M (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die Flugzeuge können auch für den medizinischen Krankentransport ausgerüstet werden. „Ich danke allen Soldatinnen und Soldaten, die sich jetzt bereits auf diesen Einsatz vorbereiten“, sagte dazu Pistorius. Er betonte, auf die Bundeswehr sei in Notsituationen Verlass.

Unicef Deutschland stellt Nothilfe bereit

Unicef Deutschland kündigte zudem an, 250.000 Euro als Nothilfe für von den Erdbeben betroffene Kinder zur Verfügung zu stellen. „Unsere Gedanken sind bei den betroffenen Kindern und ihren Familien“, erklärte Unicef-Geschäftsführer Christian Schneider. „Sie brauchen jetzt dringend Schutz und psychosoziale Hilfe.“
Mit dem Geld sollten zunächst die wichtigsten Hilfsgüter wie Trinkwasser, Hygieneartikel und Medikamente, aber auch Angebote zur psychosozialen Hilfe finanziert werden. Internationale Unicef-Teams seien vor Ort, um Bedarfe zu erfassen.

Copernicus aktiviert

Auch die EU hat Venezuela nach den schweren Erdbeben ihre Hilfe angeboten. Das europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus sei aktiviert worden „und wir sind bereit, unsere Unterstützung weiter zu verstärken“, erklärte die EU-Kommissarin für Krisenmanagement, Hadja Lahbib, im Onlinedienst X. Von der EU finanzierte Partner leisteten bereits vor Ort Hilfe, fügte sie hinzu.
Das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus kann bei Naturkatastrophen schnell Satellitenaufnahmen liefern und Rettungskräften so bei der Einschätzung der Lage helfen.
Venezuela war am Mittwochabend (Ortszeit) innerhalb einer Minute von zwei schweren Erdbeben erschüttert worden. Zahlreiche Gebäude stürzten ein oder wurden schwer beschädigt. Rettungskräfte suchten in den Schuttmassen nach Opfern und Überlebenden. (afp/dts/red)
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Fast 300.000 Wehrdienst-Fragebogen verschickt – 530 Freiwillige für 2026 rekrutiert

Rund fünf Monate nach dem Beginn der neuen Wehrerfassung sind fast 300.000 Fragebögen an junge Männer und Frauen in Deutschland verschickt worden.
Von ihnen verpflichteten sich bislang aber nur gut 530 Freiwillige für den Wehrdienst, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Auswertung des Bundesverteidigungsministeriums hervorging.
Auf Grundlage der Rückmeldungen wurden demnach „rund 1.500 Musterungen bzw. Assessments durchgeführt“. Zudem seien rund 600 weitere Termine vorgesehen. Unter den jungen Männern habe mehr als jeder Fünfte ein Interesse am Wehrdienst geäußert. Viele Interessierte seien aufgrund ihres Schulbesuchs oder einer Ausbildung aber erst in ein oder zwei Jahren verfügbar.

Vier Prozent der Frauen antworteten

Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums wurde bis Mitte Juni insgesamt 298.200 Fragebögen an junge Menschen versendet. Für die gut 153.000 angeschriebenen Männer war die Beantwortung verpflichtend.
Hier lag die Rücklaufquote den Angaben zufolge bei rund 96 Prozent. In den übrigen Fällen werde nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geprüft. Bei den Frauen betrug die Antwortquote lediglich rund vier Prozent.
Ziel des neuen Wehrdienstgesetzes ist es, die Zahl der aktiven Bundeswehrsoldaten bis 2035 von derzeit gut 184.000 auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen. Das Gesetz über den freiwilligen Wehrdienst nennt dabei für jedes Jahr bis 2035 einen Zielkorridor bei den Personalzahlen.
Es lässt allerdings offen, wann überprüft wird, ob diese Wegmarken auch erreicht worden sind. Ist dies nicht der Fall, könnte eine sogenannte Bedarfswehrpflicht kommen.

Mehr Bewerbungen als im Vorjahr

Unabhängig von den Fragebögen seien für den neuen Wehrdienst rund 10.000 Interessierte für 2026 eingeplant, rund acht Prozent mehr als im Vorjahr, teilte das Verteidigungsministerium weiter mit.
Bei der klassischen Rekrutierung verzeichnet die Bundeswehr derzeit nach eigenen Angaben deutliche Zuwächse. Im laufenden Jahr seien rund 38.500 Bewerbungen eingegangen, fast ein Viertel mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Einstellungen sei um 13 Prozent auf 11.000 gestiegen. (afp/red)
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Bahn befürchtet wetterbedingte Störungen – Tickets ab sofort stornierbar

Die Deutsche Bahn befürchtet wegen des aktuellen Sommerwetters Störungen im Zugbetrieb und rät von Reisen ab. Temperaturen von über 40 Grad führten zu einer spürbaren Belastung der Infrastruktur, erklärte der Konzern am Donnerstag.
Hinzu komme das Risiko von Böschungsbränden sowie lokal auftretendem Starkregen und Gewitter mit Sturmböen. Wer seine Reise im Fernverkehr nicht antreten möchte, kann deshalb ab sofort kostenlos sein Ticket stornieren.
Wer bis zum einschließlich 23. Juni ein Ticket für eine Reise bis 30. Juni gebucht hat, kann demnach davon zurücktreten und bekommt sein Geld zurück.
„Fahrgäste mit einem digitalen Ticket können dieses online auf bahn.de stornieren“, erklärte die Bahn. „Reisende mit analogen Tickets können sich an ihre DB Verkaufsstelle vor Ort wenden.“
Es ist das erste mal, dass die DB eine Hitze-Sonderkulanz anbietet – und sie rät allen, die auf ihre Fahrt verzichten können, von der Sonderregelung Gebrauch zu machen.
„Zudem bittet die DB alle Reisenden, die in diesen Tagen unterwegs sein müssen, um besondere gegenseitige Rücksichtnahme und um Verständnis gegenüber den Mitarbeitenden der Bahn.“ (afp/red)
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Social-Media-Altersgrenze 13? Fachleute sehen bessere Hebel

Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Der Erfolg wird an der Umsetzung gemessen.
Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.

Australien: Social-Media-Verbot hat keine nennenswerten Auswirkungen

Aktuelle Daten aus Australien besagen: Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im renommierten Fachjournal „British Medical Journal“.
„Wir haben keine hinreichenden Belege dafür gefunden, dass das Gesetz bereits nennenswerte Auswirkungen auf die Nutzung sozialer Medien bei Jugendlichen unter 16 Jahren hatte“, heißt es in der von in Australien ansässigen Forschern vorgenommenen Studie. Minderjährige Nutzer umgehen demnach die per Gesetz erlassenen Beschränkungen, indem sie beispielsweise Fake-Accounts erstellen oder Konten nutzen, die auf ältere Personen registriert sind.
Die Forscher befragten für ihre Studie zunächst mehr als 400 junge Social-Media-Nutzer unmittelbar vor Inkrafttreten der Beschränkungen. Drei Monate später dann wurden diese Heranwachsenden erneut zu ihrem Nutzungsverhalten befragt. Bei den 12- bis 13-Jährigen gab es der Studie zufolge kaum Veränderungen bei der Nutzung der Plattformen, bei der Altersgruppe der 14- bis 15-Jährigen einen leichten Rückgang und bei den Nutzern ab 16 Jahren einen Anstieg.
Australien war mit seinem im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretenen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige weltweiter Vorreiter. Seitdem erließen mehrere weitere Länder ähnliche Vorschriften.

App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern

Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal.
Zudem drohten Jugendliche auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr:
„Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen.
Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.

Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen

„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“
Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich.
„Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“
Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“

Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen

Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe.
„Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse sieben zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen.
Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen ist wirksamer als nur über sie hinweg zu entscheiden.“
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt. (dpa/afp/red)
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Deutschlands Strompreise steuern auf neuen Rekord zu


In Kürze:

  • Bis Ende Mai waren die diesjährigen Strompreise an der Börse schon 242 Stunden im Minusbereich.
  • Laut Hochrechnung auf Basis der Entwicklung der vergangenen Jahre könnte daraus ein neuer Jahresrekord werden.
  • Minuspreise entstehen, wenn Kraftwerke – besonders Solar – mehr Strom ins Netz einspeisen, als verbraucht werden kann.
  • Mit jeder Stunde entsteht für die Bürger dadurch eine finanzielle Zusatzbelastung.

 
In diesem Jahr kann Deutschland einen neuen Rekord an Stunden mit negativen Börsenstrompreisen aufstellen. Laut Energieversorger 1KOMMA5° kostete Strom für den deutschen Markt an der europäischen Stromhandelsplattform EPEX Spot von Januar bis einschließlich Ende Mai an 242 Stunden weniger als null Cent pro Kilowattstunde.
Im gesamten vergangenen Jahr waren es 573 Stunden. Im vergangenen Jahr summierten sich die Negativpreisstunden von Januar bis Ende Mai auf 248 Stunden. Nach Hochrechnungen auf Basis der Vorjahreswerte ist in diesem Jahr mit 350 bis 700 Stunden mit Preisen unter Null zu rechnen. Allerdings kann sich diese Prognose noch nach oben oder unten verändern.

In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der Stunden mit negativen Börsenstrompreisen erheblich erhöht. Aus dem Trend ergeben sich für das laufende Jahr Prognosen von 350 Stunden (auf Grundlage der Mai-Werte) bis knapp über 700 Stunden (aufgrund der Werte Januar bis Ende Mai). Stunden mit Preisen gleich Null sind in der Auswertung nicht berücksichtigt.

Foto: ts/Epoch Times, Daten: Bundesnetzagentur/SMARD

Stunden mit Preisen gleich Null sind in dieser Auswertung nicht berücksichtigt. Hier waren es im Vorjahr 81, im laufenden Jahr sind aktuell rund 100 Stunden zu erwarten.

Wie entstehen Minuspreise?

Minuspreise treten immer dann auf, wenn zu viel Strom auf dem Strommarkt zur Verfügung steht, also die Stromerzeugung höher ist als der Verbrauch. Das geschieht vor allem aufgrund der wetterabhängigen Photovoltaikanlagen und noch zu geringen Batteriekapazitäten.
Von den in der Bundesrepublik installierten 124,6 Gigawatt (GW) Solaranlagen sind rund 50 GW nicht steuerbar, darunter viele kleinere Anlagen. Mit fortschreitendem Zubau steigt auch die Anzahl der nicht steuerbaren Anlagen weiter. Das bedeutet, bei viel Sonnenschein speisen diese Anlagen zunehmend Strom in die Netze, unabhängig davon, ob dieser benötigt wird oder nicht.
Die anderen Regelkraftwerke dürfen in diesen Hochlaststunden jedoch nicht komplett heruntergefahren werden, da sie zur Stabilisierung der Netzfrequenz benötigt werden und meist in den Abendstunden wieder Strom liefern müssen.
Gleichzeitig beträgt der Verbrauch, besonders an Wochenend- und Feiertagen, oftmals nur rund 50 GW. So kommt es immer wieder zu deutlichen Überschüssen im Netz. Am Samstag, 20. Juni, betrug dieser zeitweise 20 GW.

Warnsignal im System

Bereits im vergangenen Jahr ordnete Wolfgang Gründinger, Sprecher beim Solarenergieunternehmen Enpal, die immer häufiger auftretenden Minusstrompreise ein. Demnach sei diese Marktreaktion ein „Ausdruck einer wachsenden Diskrepanz zwischen Erzeugung und Nachfrage sowie eines unzureichend flexiblen und digitalisierten Energiesystems“.
Einfacher ausgedrückt: Die Differenz zwischen Stromerzeugung und -nachfrage wächst. Gleichzeitig besteht weiterhin ein Mangel an Speichermöglichkeiten, um Stromspitzen abzuflachen. Ferner haben viel zu wenig Haushalte mit kleineren Solaranlagen einen Smart Meter, wodurch die Netzbetreiber bei Bedarf deren Netzeinspeisung steuern könnten.

Machen Minuspreise den Strompreis günstiger?

Laut 1KOMMA5° lag der durchschnittliche Negativpreis im aktuellen Jahr bis Ende Mai bei –28,65 Euro pro Megawattstunde. Das entspricht etwa –2,87 Cent pro Kilowattstunde vor Steuern und Abgaben. In Spitzenzeiten mussten Stromerzeuger bis über 500 Euro pro Megawattstunde zahlen.
Günstiger wird es dadurch allerdings nur für Stromkunden mit einem dynamischen Stromtarif. In Stunden mit Minuspreisen an der Strombörse können auch sie deutlich günstiger Strom beziehen, wenn auch aufgrund von Steuern, Abgaben und Netzentgelten im Regelfall nicht zu Preisen unter Null.
Wer in dieser Zeit sein E-Auto lädt, kocht oder die Waschmaschine laufen lässt, kann Geld sparen, hat aber oft einen insgesamt höheren Stromverbrauch. Hinzu kommt, dass nur wenige Verbraucher einen solchen Tarif haben und die entsprechende Nutzung zeitliche Flexibilität erfordert.
Zudem müssen diese Flex-Kunden, etwa bei Strommangel in den Abendstunden, wenn der Börsenstrompreis wieder steigt, entsprechend höhere Preise bezahlen. Stromkunden mit einem konstanten Arbeitspreis merken zunächst nichts von den Marktschwankungen.
Durch die niedrigen Preise entstehen allerdings auch für sie Kosten. Minuspreise sind ein Aufruf, besonders an Stromgroßkunden aus der Industrie, überschüssigen Strom abzunehmen, um das Netz stabil zu halten. Dafür erhalten sie eine Gutschrift vom Energieerzeuger, der sie wiederum zu gewissen Teilen vom Staat erstattet bekommt. Dazu kommen die staatlichen Ausgaben für die gesetzlich garantierten Vergütungen für Betreiber der Erneuerbaren-Energien-Anlagen aus dem EEG-Konto (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sowie Kosten für Redispatch-Maßnahmen und Abschaltungen.
An manchen Extremtagen wie dem sonnenreichen 1. Mai 2026 kamen so Kosten von rund 150 Millionen Euro zusammen, die letztlich die Steuerzahler tragen müssen. Auch an den diesjährigen beiden Pfingstfeiertagen lagen die Kosten bei insgesamt 110 Millionen Euro.