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AfD und NGOs mobilisieren Wahlbeobachter für Sachsen-Anhalt


In Kürze:

  • 92 Wahlbeobachter will die Initiative Plattform Wahlen bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt einsetzen.
  • Auch die AfD mobilisiert Wahlbeobachter und arbeitet dabei mit der Organisation Ein Prozent zusammen.
  • Die Landeswahlordnung garantiert grundsätzlich die Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung.
  • Zusätzlich sitzen AfD-Mitglieder nach eigenen Angaben bereits in Wahlausschüssen in Magdeburg.

 
In einigen Wahllokalen von Sachsen-Anhalt könnte es am heutigen Wahlsonntag zu einem noch größeren Andrang als üblich kommen.
Dies liegt nicht nur daran, dass die diesjährige Landtagswahl aufgrund einer intensiven Aufmerksamkeit eine höhere Wahlbeteiligung begünstigen könnte. Es ist auch damit zu rechnen, dass in vielen der insgesamt rund 2.600 Wahllokale Beobachtungen stattfinden. Die Initiative dazu kommt aus unterschiedlichen Richtungen.

Plattform Wahlen nominiert landesweit Wahlbeobachter

Insgesamt 92 Wahlbeobachter plant Plattform Wahlen in Sachsen-Anhalt einzusetzen. Diese sollen vor und während des Urnengangs Eindrücke sammeln. Es handelt sich dabei um eine Initiative der 2005 gegründeten Organisation Europäischer Austausch gGmbH sowie der Europäischen Plattform für Demokratische Wahlen. Finanziert wird die Plattform eigenen Angaben zufolge von deutschen Ministerien, Stiftungen und der EU.
Die Plattform Wahlen war bislang bei den Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen und der Landtagswahl in Baden-Württemberg im Einsatz. Sie beabsichtigt, die Beobachtung auf der Grundlage internationaler Standards vorzunehmen, wie sie etwa die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa definiert.
Man habe vor, so erläutert ein Sprecher gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“, in Sachsen-Anhalt im Einsatz zu sein, weil die Wahl „besonders viel bundesweite, aber auch internationale Aufmerksamkeit hervorruft“.
Mittels eines Aufrufs hatte man Freiwillige gesucht. Aufgrund der Meldungen konnte man 80 Kurzzeitbeobachter und zwölf Langzeitbeobachter gewinnen. „Professionelle Wahlbeobachter mit langjähriger internationaler Erfahrung“ – unter anderem in Zentral- und Osteuropa – beraten die NGO eigenen Angaben zufolge.

Ausschau nach „ausländischer Einmischung“ – auch AfD ruft zur Wahlbeobachtung auf

Die Wahlbeobachter wollen sowohl vor als auch nach dem Wahltag das Wahlmanagement unter die Lupe nehmen. Am Wahltag beabsichtige man, in ausgewählten Wahllokalen präsent zu sein und den Prozess der Stimmabgabe und der Auszählung mitzuverfolgen. Meldung wolle man erstatten, sollten „Unregelmäßigkeiten, Verstöße gegen geltende Regeln oder eine nicht optimale Umsetzung derselben beobachtet werden“.
Die Plattform plant auch, nach möglicher „ausländischer Einflussnahme“ Ausschau zu halten. Dazu will sie soziale Medien analysieren und insbesondere nach sogenannten Botnetzwerken Ausschau halten. Diese arbeiteten mit Rechnern, die man zuvor mit Schadsoftware präpariert habe und die anschließend massenhaft Kommentare veröffentlichten, um die Stimmung in der Bevölkerung zu beeinflussen.
Bereits am Tag nach der Wahl wollen die Beobachter einen sogenannten Wahlbewertungsbericht veröffentlichen. Dieser solle neben einer Einschätzung über Ablauf und Organisation der Wahlen auch konkrete Empfehlungen für mögliche Verbesserungen enthalten.
Stefanie Schiffer, die Gründerin und Geschäftsführerin von Plattform Wahlen, zeigte sich mit der bisherigen Mobilisierung zufrieden. Sie sprach von „großem Interesse“ der Bürger an der ehrenamtlichen Tätigkeit und fügte hinzu:
„Mit unserer 20-jährigen Erfahrung in der internationalen Wahlbeobachtung freuen wir uns sehr, dass zivilgesellschaftliche Wahlbeobachtung nun auch in Deutschland Fuß fasst.“
In 2.600 Wahlbezirken werden am Sonntag Stimmen ausgezählt.

In 2.600 Wahlbezirken werden am Sonntag Stimmen ausgezählt.

Foto: Matthias Bein/dpa

Anwesenheit in Wahllokalen möglich – solange Wahlhandlung nicht gestört wird

Zur Wahlbeobachtung am Tag der Abstimmung in den Wahllokalen ruft unterdessen auch die AfD auf. Um möglichst viele Wahllokale mit eigenen Beobachtern bestücken zu können, ist sie eine Kooperation mit der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Akteur der Neuen Rechten geführten sächsischen Organisation Ein Prozent eingegangen.
Bei der Mobilisierung von Wahlbeobachtern scheint dieses Bündnis bis heute erfolgreicher als die Plattform Wahlen zu sein. Die Beteiligten haben eine Karte veröffentlicht, in der 1.829 Wahllokale eingetragen sind. Am Freitagvormittag, 4. September, war für 463 davon ein Beobachter eingetragen.
Es ist fraglich, ob die Erfassung vollständig und flächendeckend korrekt ist. So findet sich etwa inmitten einer menschenleeren Gegend zwischen Bebitz und Beesenlaublingen ein vermeintliches Wahllokal eingezeichnet, das als „Gutshof Wiendorf“ ausgewiesen ist. Dieser ist jedoch mehrere Kilometer davon entfernt.
Grundsätzlich sieht die Landeswahlordnung die Öffentlichkeit der Wahl vor. Paragraf 48 gewährt sowohl während der Wahlhandlung als auch während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses jedermann Zutritt zum Wahllokal. Voraussetzung ist dabei, dass keine Störung der Wahlhandlung selbst erfolgt. Dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes kommt das Recht zu, Anordnungen zu treffen.

Parteien haben Vorschlagsrecht für Beisitzer in Wahllokalen

Keine öffentliche Statistik ist bekannt, inwieweit die AfD, die zu möglichst breiter Wahlbeobachtung ruft, ihre eigenen Ressourcen genutzt hat, um selbst Mitglieder oder Vertrauenspersonen in Wahlausschüsse zu entsenden. Paragraf 3 der Landeswahlordnung bestimmt, dass Landes- und Kreiswahlleiter die im Wahlgebiet vertretenen Parteien im Vorfeld der Wahl anschreiben.
Diese sollen innerhalb einer bestimmten Frist Wahlberechtigte als Beisitzer und für jeden Benannten noch einen Stellvertreter benennen. Die Wahlleiter, die am Ende die Wahlausschüsse und die Beisitzer berufen, sind zwar nicht verpflichtet, allen Vorschlägen zu entsprechen.
Allerdings enthält Absatz 3 der Bestimmung einen ausdrücklichen Präferenzvorschlag. Es sollen demnach „die Parteien in der Reihenfolge der bei der letzten Landtagswahl in dem jeweiligen Gebiet errungenen Zahl der Zweitstimmen angemessen berücksichtigt und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten berufen werden“.
Üblicherweise können auf Vorschlag der Parteien berufene Beisitzer die Berufung ins Wahlehrenamt auch nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Die Beisitzer haben als Mitglieder des Wahlausschusses in ihrem Wahllokal Stimmrecht, wenn es um Fragen wie die Wertung eines uneindeutig ausgefüllten Stimmzettels oder gültige Stimmabgaben geht.

AfD in Wahlausschüssen vertreten – Ein Prozent will „nicht künstlich“ nach Fehlern suchen

Der Vorsitzende der Fraktion der AfD im Stadtrat von Magdeburg, Ronny Kumpf, erklärte gegenüber der Epoch Times, dass die Partei zumindest in seiner Stadt in Wahlausschüssen sitzt:
„Ich weiß, dass einige Mitglieder von uns Wahlausschüsse besetzen und wir auch ein AfD-Mitglied als Wahlausschussvorstand in Magdeburg haben. Die Stadtverwaltung hatte mir eine E-Mail geschickt und mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich AfD-Mitglieder namhaft machen könne. Ich habe diese dann weitergeleitet, worauf sich einige gemeldet haben.“
Wie die Situation dann konkret vor Ort aussehe, könne er jedoch nicht beurteilen.
Die Initiative Ein Prozent hat unterdessen einen „Leitfaden für Wahlbeobachter“ erstellt. In diesem zählt sie auf, „worauf zu achten ist“. Zu vermeintlicher oder tatsächlicher Unregelmäßigkeiten solle man den Wahlvorstand ansprechen, den Vorfall festhalten und eine Meldung an den Kreiswahlleiter und an Ein Prozent erstatten.
Gleichzeitig heißt es: „Wir suchen nicht künstlich nach Fehlern. Aber wir sind wachsam und sorgen dafür, dass niemand das Wahlergebnis selbst in die Hand nimmt.“
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Solar: Gesetzgeber „fördert“ Trend zu immer kleineren Anlagen


In Kürze:

  • Die Bundesregierung führt eine EEG-Reform sowie neue Rahmenbedingungen für Stromspeicher ein.
  • Dadurch können viele private Solaranlagen kleiner als eigentlich möglich ausfallen.
  • Mit AgNes kommt zusätzlich eine Verteuerung auf Anlagenbesitzer zu.
  • Eine Solaranlage lohnt sich weiterhin für Betreiber – bei Berücksichtigung mehrerer Faktoren wie Eigenverbrauch und Anlagengröße.

 
Vor rund 30 Jahren dominierten einige Dutzend Großkraftwerke, befeuert hauptsächlich mit Kohle-, Gas– und Kernkraft die Stromerzeugung. Die Betreiber konnten sie überwiegend flexibel an den Verbrauch des Landes anpassen.
Die deutsche Energiewende hat unsere Energieversorgung in den vergangenen Jahrzehnten drastisch verändert. Immer mehr Kleinkraftwerke wie Windkraft- und Solaranlagen ergänzen die großen Stromerzeuger. Vom solaren Balkonkraftwerk bis zum Kohleblock gibt es hierzulande inzwischen mehrere Millionen Stromerzeuger.

Drei Reformen, ein Ziel

Da heute Windkraft und die Photovoltaik einen zunehmenden Anteil des erzeugten Stromes liefern, ist die Stromerzeugung weitaus wetterabhängiger geworden. Immer wieder treten Stromspitzen gefolgt von Mangelphasen im Netz auf. Die Netzbetreiber haben damit heute weitaus mehr Herausforderungen, um die Netzstabilität sicherzustellen als damals. Immer häufiger sind außerplanmäßige Regulierungseingriffe wie Redispatchmaßnahmen nötig.
Solar

Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland im Jahr 2025. Die Photovoltaik hatte einen Anteil von insgesamt 17,7 Prozent und war damit die zweitwichtigste Energiequelle nach kumulierter Jahreserzeugung.

Die amtierende, schwarz-rote Bundesregierung reagiert darauf gleich mit mehreren Maßnahmen, die Stromspitzen reduzieren sollen. Gleichzeitig gilt es, Stromüberschüsse durch effektiveres Speichern für Mangelphasen bereitzustellen. Die wichtigsten drei anstehenden Reformen sind:
  • Die Reform zum Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz EEG 2027,
  • die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten – kurz MiSpeL,
  • und die Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom – kurz AgNes.
Diese drei Regelungen befinden sich momentan noch im Gesetzgebungs- oder Festlegungsprozess und können sich noch ändern.

Je kleiner die Anlage, desto besser?

Besonders das EEG 2027 könnte den Solarzubau deutlich mindern. Mit dieser Reform fällt für neue Solaranlagen die momentan noch gesetzlich garantierte Einspeisevergütung weg. Diese im Jahr 2000 eingeführte staatliche Subventionierung hat den Solarboom in Deutschland überhaupt erst ermöglicht. Stattdessen sollen Anlagenbetreiber ihren Solarstrom künftig selbstständig an einen Direktvermarkter, meist ein dafür spezialisiertes Unternehmen, verkaufen.
„Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt [Nennleistung] sind schon heute oft ohne Förderung wirtschaftlich. Aus diesem Grund sollten sie grundsätzlich nicht dauerhaft auf Kosten der Steuerzahler gefördert werden“, erklärte die Bundesregierung beim Kabinettsbeschluss Ende Juli. „Solche Anlagen entlassen wir in den Markt, wobei wir eine Starthilfe für die eigenverantwortliche Vermarktung des Stroms in Form eines vierjährigen Direktvermarktungsbonus vorsehen.“
Gleichzeitig schreibt der aktuelle EEG-Entwurf eine 50-Prozent-Drosselung für neue Solaranlagen mit weniger als 100 Kilowatt (kW) Nennleistung vor. Demnach darf eine 20-kW-Dachanlage künftig nur noch maximal 10 kW an Leistung ins Netz einspeisen. Das soll Solarstromspitzen zur Mittagszeit reduzieren.
Wem die Direktvermarktung nicht zusagt, kann auch die sogenannte Nulleinspeisung als mögliche Option wählen. Hierbei darf die Anlage praktisch keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Dieser soll nur im eigenen Hausnetz den Verbrauch abdecken, inklusive Stromspeicher. Das vermeidet weitere Stromüberschüsse in den Netzen.
Beide Regelungen machen große Solaranlagen mit Stromüberschuss künftig unwirtschaftlicher. Sprich: je höher der Überschuss desto unrentabler. Bisher galt, für einen maximalen Ertrag möglichst viele Solarmodule auf das Hausdach zu montieren. Doch schon bald müssen sich neue Anlagenbetreiber überlegen, wie viel Direktvermarktung in ihrer Region realistisch ist oder wie hoch ihr Eigenverbrauch ist. Das lässt vermuten, dass künftig vielerorts nur noch ein Teil der verfügbaren Dachfläche mit Solarmodulen bestückt wird.

MiSpeL für Integration von Speichern

Eine zentrale Rolle bei der laufenden Energiewende spielen Stromspeicher, derzeit sind ihre Zahlen aber noch überschaubar. Günstigere Bedingungen für deren Verbreitung soll MiSpeL liefern. Hierbei handelt es sich um eine Festlegung der Bundesnetzagentur, mit der die Behörde Batteriespeicher sowie E-Auto-Ladepunkte flexibler und bidirektional ins öffentliche Stromnetz integrieren möchte. MiSpeL soll nach den aktuellen Planungen zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten.
Aktuell dürfen Besitzer eines Batteriespeichers diesen nur mit Strom aus der Solaranlage laden. Das Laden mit Netzstrom ist untersagt, andernfalls droht dem Betreiber, die EEG-Förderung zu verlieren.
Nach der neuen MiSpeL-Regelung darf der Betreiber den Speicher künftig auch mit Netzstrom laden, ohne finanzielle Vorteile aufs Spiel zu setzen. Damit kann der Betreiber risikofreier die Preisunterschiede an den Strombörsen nutzen, also günstig laden und für einen deutlich höheren Preis entladen. Das soll einen netzdienlicheren Betrieb ermöglichen. In diesem Rahmen sind drei Modelle vorgesehen. Welches sich lohnt, hängt von individuellen Anlagedaten ab und lässt sich nicht pauschalisieren.

AgNes: Netzentgelte bald auch für Solar

Eine gewisse Verteuerung für Solaranlagenbetreiber stellt hingegen AgNes dar. Nach dieser Netzentgelte-Reform sollen künftig auch Haushalte mit eigener Photovoltaikanlage diese Abgabe bezahlen. Bis voraussichtlich April 2029 sind sie noch von dieser befreit.
Demnach erhöht sich laut der Bundesnetzagentur die Belastung für sogenannte Prosumer, also Haushalte mit eigener Solaranlage und Eigenverbrauch, um bis zu 100 Euro pro Jahr zusätzlich. Regionale Unterschiede sind möglich.
Konkret sollen künftig neue Erzeugungsanlagen über 30 kW ab 2029 ein Kapazitäts- oder Einspeiseentgelt von voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr zahlen. Steckersolaranlagen sind im jetzigen Entwurf ausdrücklich davon ausgenommen.
Solar

Ein Balkonkraftwerk am 1. September 2024 an einem Balkon in Erfurt. Diese Anlagen bestehen meist aus nur 1 bis 4 Solarmodulen und werden über eine normale Haushaltssteckdose angeschlossen.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Trotz der Reformen gilt für die sogenannten Balkonkraftwerke weiterhin die Einspeisegrenze von maximal 800 Watt. Das bedeutet, selbst wenn die Solarmodule 2 kW Nennleistung besitzen – was hier die Modulleistungsgrenze ist –, sind die Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt. Somit bringt eine höhere installierte Modulleistung, zumindest in der Spitze, nicht mehr Leistung ins Haus – und bei Stromüberschuss ins Netz.

Wo gibt es Überlappungen und gemeinsame Wirkungen?

In bestimmten Aspekten überlappen sich die drei Reformen. Bei der Leistung einer Solaranlage setzt das EEG 2027 eine klare Begrenzung von dauerhaft 50 Prozent. AgNes reguliert die Leistungsabgabe bei Anlagen über 30 kW indirekt über den genannten Kapazitätspreis.
Bezüglich Einspeisemengen und -zeiten ist erneut die 50-Prozent-Kappung des EEG 2027 zu nennen sowie die Nulleinspeisungsoption. Eine Begrenzung der förderfähigen Einspeisemenge bewirkt auch MiSpeL. Die Marktintegrationsfestlegung sieht eine gesetzliche Pauschalgrenze von 500 Kilowattstunden pro kW vor.
Bezüglich der Einspeisevergütung: diese fällt mit dem EEG 2027 für künftige Solaranlagen weg. Allerdings kann MiSpeL noch einen Teil der Förderung bei flexibler Speichernutzung erhalten. AgNes wirkt hierbei indirekt über höhere Netzkosten.
Alle drei Reformen legen Wert auf eine verstärkte Nutzung von Stromspeichern, die ihrerseits mit Anschaffungs- und laufenden Kosten verbunden sind. Das EEG 2027 sorgt dafür, dass sie angesichts der Abregelung fast unverzichtbar werden. MiSpeL macht Speicher wirtschaftlich flexibler, während AgNes neue größere Speicher leicht belastet, jedoch kleine Heimspeicher weitgehend unberührt lässt.

Lohnt sich eine Solaranlage noch?

Wer eine Solaranlage errichten möchte, sollte das möglichst bis Ende dieses Jahres abgeschlossen haben, sofern in den kommenden Monaten noch Solarmonteure mit freien Kapazitäten verfügbar sind. Dann erhalten die Betreiber weiterhin die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre, ohne 50-Prozent-Dauerdrosselung. Ab 2027 gewinnt der Eigenverbrauch verstärkt an Bedeutung.
Erlaubt werden auch weiterhin Balkonkraftwerke und Dachsolaranlagen sein, letztere Neuanlagen ab 2027 zu genannten Rahmenbedingungen.
Um den Strom künftig optimal zu nutzen, ist der Stromverbrauch des Anlagenbesitzers relevant. Haushalte mit wenig Verbrauch kommen kaum auf ihre Kosten. Wer über die Mittagszeit wenig Verbrauch hat, weil er unterwegs oder auf der Arbeit ist, sollte über einen Stromspeicher zur Solaranlage nachdenken. So kann der Haushalt den Solarstrom auch in den Abendstunden im Haus verbrauchen.
„Ohne Batteriespeicher werden private Photovoltaikanlagen durch das EEG 2027 unwirtschaftlich, da die Amortisationsdauer auf über 30 Jahre steigt“, hat aquu, das Forschungsinstitut für Batteriespeicher, ermittelt. Für heutige und frühere Anlagen mit oder ohne Stromspeicher liegt die Amortisationszeit zwischen 8 und 16 Jahren.

Darauf sollten Sie achten

Im Folgenden eine Zusammenfassung der Faktoren, die Sie bei Anschaffung einer Solaranlage ab 2027 berücksichtigen sollten.
  • Eigenverbrauch maximieren: Das kann beispielsweise in Kombination mit der Installation einer Wärmepumpe, oder der Anschaffung eines E-Autos gelingen. Wer auch dann mehr Strom verbraucht, wenn die Sonne dunkel und der Speicher leer ist, erhöht seine Stromrechnung.
  • Stromspeicher ausreichend dimensionieren: Generell gilt eine Speicherkapazität von 1 bis 1,5 kWh pro 1.000 kWh Jahresverbrauch als sinnvoll. Für Verbraucher, die sich nachts häufig ihr E-Auto aufladen, empfiehlt sich auch eine größere Speicherkapazität.
  • Größe der Solaranlage anpassen: Lieber kleiner und gut ausgelastet als maximal groß mit hoher Abregelung.
  • Timing: Eine Inbetriebnahme 2026 garantiert Erlöse aus der Einspeisevergütung.
  • Technik: Ab 2027 ist das Energiemanagement deutlich relevanter. Wichtige Komponenten sind Smart Meter und moderne Wechselrichter.
  • Angebote vergleichen: Egal ob 2026 oder 2027 empfiehlt es sich, nicht das erstbeste und unter Umständen teures Angebot zu wählen. Wer vergleicht, kann viel Geld sparen. Zudem gibt es oftmals Förderungen und regionale Programme.
  • Anmeldungen: Eine Solaranlage muss generell im Marktstammdatenregister eingetragen und – im Falle einer Dachanlage – der Netzbetreiber informiert werden. Auch wer in Miete oder einer Wohneigentumsgemeinschaft lebt, sollte sich die entsprechende Zustimmung einholen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Die Übersicht dient nicht als Ersatz für eine fachkundige Beratung. Regelungen können sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

 
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Berliner Hackerangriff: Sensible Daten und Verteidigungsunterlagen im Darknet


In Kürze:

  • Rund 1,4 Millionen Dateien aus dem Berliner Landesnetz sind nach Ablauf eines Hacker-Ultimatums im Darknet veröffentlicht worden.
  • Rhysida forderte 30 Bitcoins, damals etwa zwei Millionen Euro, doch Berlin lehnte eine Lösegeldzahlung ab.
  • Unter den Daten sollen sich Personalakten, Passwörter sowie Informationen über kritische Infrastruktur und zivile Verteidigungsplanung befinden.

 
Der jüngste Ransomware-Angriff auf zwei Berliner Senatsverwaltungen gilt als größter Datendiebstahl in der Geschichte der Landesverwaltung in der Landeshauptstadt. Die Verantwortlichen für den Angriff, eigenen Angaben zufolge die Hackergruppe Rhysida, haben rund 1,4 Millionen Dateien erbeutet. Die Datenmenge soll bis zu 5,8 Terabyte betragen.
Die mittlerweile im Darknet aufgetauchten Ordner enthalten offenbar nicht nur personenbezogene Daten und Zugangsdaten. Einem Bericht des „Tagesspiegel“ zufolge sollen die Hacker auch Informationen über kritische Infrastruktur und zivile Verteidigungsplanung offengelegt haben. Der Vorfall wirft Fragen über den Zustand der digitalen Sicherheitsarchitektur der Berliner Verwaltung auf.
Nach dem Hackerangriff hat Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) eingeräumt, dass nach aktuellem Stand offenbar auch sensible Daten betroffen sind. Während der Senat zunächst erklärt hatte, es gebe keine Hinweise auf den Abfluss sensibler Informationen, sei “der Erkenntnisstand heute ein anderer“, sagte Wegner der „Bild“. Berlin sei „Opfer einer schweren Straftat geworden“, so der CDU-Politiker.

Hacker veröffentlichten entwendete Daten im Darknet

Wie der RBB berichtet, haben die Hacker die Daten nach dem Ablauf eines von ihnen gestellten Ultimatums im Darknet zum Download zur Verfügung gestellt. Rhysida gab dies am Freitagnachmittag, 4. September, auf seiner dort betriebenen Website bekannt. Mittlerweile führe der Link auf mehrere Ordner. Unter diesen befänden sich Arbeitszeugnisse und Beurteilungen von Mitarbeitern sowie deren Personalakten. Auch Informationen zu Ausschreibungen seien abrufbar gewesen.
Eine exakte Überprüfung der Angaben war bislang noch nicht möglich. Es ist auch noch nicht geklärt, ob es sich tatsächlich um die vollständige Menge der abgeflossenen Daten handelt. Der Berliner Senat erklärte, derzeit führten die Sicherheitsbehörden eine „intensive Datenprüfung“ durch. Man habe dazu unter anderem IT-Forensiker beauftragt.
Außerdem wolle man betroffene Personen kontaktieren. In einer Erklärung des Senats heißt es dazu:
„Sofern im Rahmen der Analyse einzelne betroffene Personen identifiziert werden, werden diese risikobasiert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von den zuständigen Senatsverwaltungen informiert.“
Bürger, die unabhängig davon Kenntnis erlangten, dass ihre Daten veröffentlicht oder missbraucht wurden, ruft man dazu auf, Strafanzeige zu erstatten.

Berlin soll an Rhysida rund zwei Millionen Euro zahlen

Die Attacke der Hacker richtete sich gegen die Senatsverwaltungen für Bauen und Stadtentwicklung sowie Mobilität und Verkehr. Deren eigenen Angaben zufolge hätten sie vom 7. bis 12. August unbemerkt Zugriff auf die Systeme gehabt. Die Betroffenen hatten von dem Angriff erst am 14. August Kenntnis erlangt.
Rhysida richtete nach Ende des Angriffs ein Ultimatum an die Senatsverwaltung. Die Gruppe forderte die Zahlung von 30 Bitcoin – zum Zeitpunkt des Erpressungsversuchs entsprach dies etwa zwei Millionen Euro. Das Land Berlin machte mehrfach deutlich, kein Lösegeld bezahlen zu wollen. Am Freitag lief das Ultimatum ab. Daraufhin machten die Erpresser die Drohung wahr.
Unter den erbeuteten Informationen sollen sich auch solche über Einrichtungen befinden, die im Krisen- oder Verteidigungsfall besonderen Schutzmaßnahmen unterliegen. Genannt seien unter anderem Heizkraftwerke, Notstromanlagen, Wasserwerke, Entsorgungsunternehmen und Umspannwerke. Teilweise seien auch Angaben zu möglichen Schäden bei der Zerstörung bestimmter Anlagen enthalten gewesen.

Hacker haben auch Informationen über kritische Infrastruktur erbeutet

Auch Unterlagen im Zusammenhang mit dem „Operationsplan Deutschland“ sind dem „Tagesspiegel“ zufolge im entwendeten Datenbestand enthalten gewesen. Es soll um teilweise als Verschlusssache klassifizierte Informationen zu Liegenschaften und Einrichtungen gehen. Darunter sei auch ein Entwurf des Leitfadens „Zivile Verteidigung im Land Berlin“ vom August 2025.
Die Berliner Senatskanzlei geht laut dem Dokument von höchst sensiblen Daten aus. Nach Rücksprache mit Bundesbehörden geht sie aber nicht von kritischen Informationen für die Sicherheit und Verteidigung aus. Teilweise seien aber auch Informationen über mögliche Gefahrenquellen, Betriebszeiten, Wachschutzeinrichtungen, Notfallverantwortliche oder besonders gefährdete Standorte von Behörden, Rüstungsunternehmen und anderen Einrichtungen abgeflossen.
Im Datensatz soll sich auch eine Datei mit unverschlüsselten Zugangsdaten und Passwörtern befunden haben. Diese soll knapp 6.000 Login-Daten erfasst haben, in einigen Fällen gebe es bei bestimmten Fachverfahren und weiterhin bestehenden VPN-Zugängen auch keine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Sogar Daten von Bürgern und Unternehmen sollen in dem Bestand auftauchen. Die forensische Untersuchung dazu ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Berlin war nicht das erste Opfer von Rhysida

Einem internen Vermerk aus der Berliner Verwaltung zufolge kommen mit Sicherheitsfragen befasste Beamte zu der Einschätzung, dass ein „digitaler Geheimschutz (im strengen Sinne)“ in der Berliner öffentlichen Verwaltung „nicht möglich“ sei. So musste man für bestimmte klassifizierte Vorgänge offenbar weiterhin auf Papierform zugreifen.
Einer weiteren Unterlage zufolge seien Teile der IT bei den betroffenen Senatsverwaltungen nicht zur zentral verwalteten und überwachten IT-Struktur migriert worden. Diese sei beim zentralen IT-Dienstleister ITDZ Berlin angesetzt. Das konkrete technische Einfallstor ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Es kämen unter anderem Phishing, eine ungepatchte Software oder ein kompromittierter Fernzugang in Betracht.
Rhysida ist als international agierende Ransomware-Gruppe bekannt, die 2023 erstmals in Erscheinung getreten war. Sie stellt Schadsoftware und Infrastruktur für sogenannte Affiliates bereit, die anschließend selbst damit Angriffe ausführen. Die Gruppe stiehlt Daten und droht anschließend mit Veröffentlichung. Von Hackeraktivitäten von Rhysida betroffen waren bisher unter anderem die British Library, das Lurie Children’s Hospital in Chicago, die Stadt Columbus in Ohio oder der Hafen von Seattle.
 
 
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IT-Experte wirft Berlin nach Datenleck grobe Fahrlässigkeit vor

Der IT-Experte Manuel Atug macht dem Land Berlin nach dem Hackerangriff und dem Abfluss großer Datenmengen schwere Vorwürfe. „Das Land Berlin hat grob fahrlässig gehandelt und vorsätzlich die Geheimschutz-Vorgaben nicht eingehalten“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Ich bin darüber wirklich schockiert und sprachlos.“ Für die Speicherung und Verarbeitung geheimer Verschlusssache-Unterlagen gebe es sehr strenge und genaue Vorschriften sowie mehrere Sicherheitsstufen. Offenbar seien diese nicht ausreichend angewandt worden.
Atug ist Gründer und Sprecher der AG Kritis, einer unabhängigen Arbeitsgruppe, die sich mit kritischen Infrastrukturen beschäftigt. Er arbeitet als Sicherheitsberater für kritische Infrastruktur. Unter kritischer Infrastruktur versteht man all jene Bereiche, deren Beeinträchtigung oder Ausfall zu Versorgungsengpässen, Störungen der öffentlichen Sicherheit und weiteren dramatischen Folgen führen kann. Dazu gehören beispielsweise Energie, Informationstechnik, Transport, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung sowie Medien.

„Ihr habt keine gute Cybersicherheit“

Atug sagte, er sei zweimal als Sachverständiger in den Berliner Innenausschuss geladen worden, einmal im Jahr 2023 und einmal 2025. Damals habe er die Zuständigen auf eklatante Sicherheitslücken hingewiesen: „Ihr betreibt desolate Cybersicherheit. Ihr müsst euch dringend um eure Sicherheitsprozesse kümmern.“ Er habe gewarnt, dass eine Vernachlässigung der Sicherheit schwere Konsequenzen haben werde. „Genau das ist jetzt eingetreten.“
Nach einem Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung wurden am Freitag rund 1,44 Millionen Dateien mit einem Umfang von 5,8 Terabyte im Darknet veröffentlicht. Die kriminelle Hackergruppe Rhysida hatte die Daten Mitte August unbemerkt abgezogen und ein Lösegeld von 30 Bitcoin – umgerechnet rund zwei Millionen Euro – gefordert. Der Senat zahlte das Lösegeld nicht. (dpa/red)
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„AfD an der Schwelle zur Macht“ – wie das Ausland die Wahl in Sachsen-Anhalt sieht

Die Auslandsmedien übernehmen in ihrer Berichterstattung über den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt durchweg die Einstufung des lokalen Verfassungsschutzes und bezeichnen die AfD als „rechtsradikal“ oder „rechtsextrem“.
Auffallend ist, dass eine Reihe von Medien lieber deutsche Autoren über die anstehende Wahl berichten lässt als eigene Korrespondenten. Dies könnte der Versuch sein, den Artikeln eine höhere Glaubwürdigkeit zu verleihen, könnte aber auch die Gefahr bergen, dass die deutschen Autoren in erster Linie ihre „Meinung“ zum Ausdruck bringen.

Arabische Welt: Interessiert, aber neutral

Der katarische, staatlich finanzierte TV-Sender „Al Jazeera“, eines der Leitmedien in vielen arabischen Staaten, betont, dass die AfD bislang nirgends Regierungsverantwortung getragen habe.
Der britische „Al Jazeera“-Reporter Dominic Kane stellt in seinem englischsprachigen Beitrag den AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund in den Mittelpunkt und sagt, man könne ihn für einen „prominenten Sportler und Schauspieler“ halten, doch seine wahre Bühne sei die Politik.
Eine Besucherin eines Standes äußert vor laufender Kamera, sie wolle, dass „alle Ausländer, die arbeitsunwillig sind, in ihre Heimatländer zurückkehren“ und die AfD „etwas für unsere Kinder tut“. Die AfD zweifelsfrei glaube, sie stehe „an der Schwelle zum Sieg“, so Kane in seinem Bericht.
Auch der regierende Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) gibt dem arabischen Sender ein Interview und stellt die rhetorische Frage: „Denken Sie wirklich, dass eine Partei, die nur Probleme beschreibt, aber keine Lösungen bietet, die Regierung stellen sollte?“
Kane bezieht sich zudem auf die Titelstory des „SPIEGEL“, in der Siegmund als „Gefährlichster Mann Deutschlands“ bezeichnet wurde. Der Reporter macht klar: Die AfD-Anhänger glauben diese Aussage nicht und auch nicht jene 40 Prozent der Teilnehmer der Wahlumfragen, die sich für die AfD aussprachen.

Frankreich: AfD-Veranstaltung „wie eine Taufe“

In eine ähnliche Richtung schreibt die französische Hauptstadtzeitung „Le Monde“. Sie titelt in einem Beitrag: „Ulrich Siegmund, die aufstrebende Figur der deutschen Rechtsextremen, begeistert die Massen und bringt Berlin zum Zittern.“
Über Siegmund schreibt die Berliner „Le Monde“-Korrespondentin: „Hinter seiner gepflegten und gewinnenden Fassade vertritt dieser ehemalige Verkäufer von Raumduftstoffen ein radikales Programm.“
Und sie kommt über eine Wahlkampfveranstaltung von Siegmund in Bad Dürrenberg zu dem Schluss: „Es sah aus wie eine Taufszene.“ Ein Paar sei mit einem kleinen Mädchen gekommen. „Als würde er auf ein Wunder warten“, habe der Vater das Kind Siegmund entgegengestreckt, „zu dem an diesem Tag Hunderte begeisterter Anhänger entgegenströmten“.

AfD anders als Le-Pen-Partei

Unter der Rubrik „Jenseits des Rheins“ titelt das französische Wochenmagazin für Politik und Wirtschaft „Le Point“: „Die AfD hat einen anderen Kurs eingeschlagen als der RN: Die deutsche extreme Rechte steht kurz vor der Macht.“ RN steht für Rassemblement National, die nationalkonservative Partei von Marine Le Pen.
Und weiter: „Kann ein Teil Deutschlands zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg in die extreme Rechte abdriften? Genau darum geht es bei der bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.“ Der Journalist Noé Megel führte für seinen Beitrag ein Interview mit dem FAZ-Journalisten Justus Bender.
Dieser erzählt den französischen Lesern: Auch wenn man „keinen direkten Vergleich zwischen der AfD und den Nazis“ ziehen sollte, gebe es einen „historischen Präzedenzfall“. Auch vor 1933 sei die NSDAP bereits in Thüringen an der Regierung beteiligt gewesen. „Dies könnte als eine Art Generalprobe vor der Machtübernahme in Berlin angesehen werden“, so Bender im Hinblick auf die Wahl in Sachsen-Anhalt.
Dass die AfD in Ostdeutschland stark sei, liege seiner Meinung nach daran, dass in der ehemaligen DDR „eine größere Affinität zu Rechtspopulismus, zu bestimmten Formen politischer Gewalt und zu autoritären Ideen“ bestehe „sowie eine größere Empfänglichkeit gegenüber bestimmten fremdenfeindlichen Ideen“. Die AfD spiele mit dem Gefühl der Ostdeutschen, „Bürger zweiter Klasse“ zu sein, und mit einer „Nostalgie für die Zeit vor der Wiedervereinigung“. Die Ost-West-Spaltung sei „ein wesentlicher Faktor der deutschen Politik“.

Ulrich Siegmund (r.), Spitzenkandidat der AfD, und Sven Schulze, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt (CDU), nach einer Debatte, die vom MDR und der „Volksstimme“ im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt am 2. September 2026 in Halle/Saale veranstaltet wurde.

Foto: Jens Schlueter/Getty Images

Auch in Frankreich steht mit der Präsidentschaftswahl 2027 eine entscheidende Wahl bevor, bei der „die extreme Rechte als Favorit gilt. Haben Sie einen Rat für uns?“, fragt der eine Journalist den anderen.
Der FAZ-Kollege erwidert: „Der Schlüssel liegt, denke ich, darin, die Emotionen der Wähler der extremen Rechten anzuerkennen, ohne dabei herablassend zu sein.“ Beim Thema Einwanderung etwa „können Bürger Angst vor der Ankunft von Migranten haben, aber gleichzeitig befürchten, sofort ausgegrenzt, als Rassisten bezeichnet und abgelehnt zu werden“. Am Ende hätten sie das Gefühl, dass niemand sie verstehe, „außer den rechtsextremen Parteien“. Man könne ein Gefühl anerkennen „und dennoch eine andere Politik vorschlagen“, so der FAZ-Vertreter.

Kleine und mittlere Unternehmen für AfD

Der französische Auslandssender „Radio France Internationale“ (RFI), der besonders in Afrika eine hohe Reichweite hat, titelte kürzlich in einem Onlinebeitrag: „Deutschland: Die Wirtschaft und die rechtsextreme Partei AfD in Sachsen-Anhalt – zwischen Unterstützung und Feindseligkeit“.
Der Artikel beschäftigt sich mit den Folgen, die ein Wahlsieg der AfD hätte. Im Gegensatz zu anderen Regionen hätten sich in Sachsen-Anhalt „nur wenige Industrieverbände gegen die AfD positioniert“. Das Misstrauen gegenüber den politischen Entscheidungsträgern sei besonders groß bei den kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk. Die AfD treffe einen wunden Punkt, indem sie die Bürokratie anprangere und mehr Freiheit fordere. Ein Unternehmer äußerte gegenüber RFI: „Es herrscht Optimismus, Hoffnung. Die Menschen wollen gehört werden, das Gefühl haben, dass sie eine aktive Rolle spielen.“
Andere Unternehmer stünden der AfD „entschieden ablehnend gegenüber“. Stephan Korneck, dessen Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien tätig ist, kritisiert gegenüber dem Sender die Folgen der Migrationspolitik der AfD. „Wir brauchen diese Talente, egal woher sie kommen. Eine Einschränkung der Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte wird sich sehr negativ auf die Region auswirken. Sich willkommen zu fühlen, ist entscheidend, um diese Menschen anzuziehen.“
„Abgesehen von ihrer restriktiven Migrationspolitik plädiert die rechtsextreme Partei in ihrem Programm für Maßnahmen zugunsten von Familien und zur Förderung der Geburtenrate. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerker werden begünstigt, multinationale Konzerne abgelehnt“, schreibt RFI weiter.

Spanien: Wo man sich den Rücken zukehrt

Auch die linkspopulistische Madrider Onlinezeitung „Público“ stellt einen Vergleich mit dem Dritten Reich her, indem sie schreibt: „Noch nie zuvor war die extreme Rechte nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus an die Macht gekommen.“ Nun sei sie „an der Schwelle zur Macht“.
Der Korrespondent der spanischen Hauptstadtzeitung „El País“, Cristian Segura, versuchte am 31. August, mit örtlicher Detailrecherche dem Erfolg der AfD auf den Grund zu gehen. Allerdings nicht in Sachsen-Anhalt, sondern in Brandenburg. Als Aufmacher für den Artikel dient ein Foto von einer großen Karl-Marx-Büste, dazu der Text: „Ein Dorf im Osten, in dem sich die beiden deutschen Staaten den Rücken zukehren“. Die Rede ist von Neuhardenberg, wo „seit mehr als zwanzig Jahren die Bundesregierung tagt“.
Dies sei aber „eine Gemeinde, in der die Nostalgie für die DDR vorherrscht und die Mehrheit der Bevölkerung die extreme Rechte wählt“, so Segura. Dass er im falschen Bundesland unterwegs ist, stört den Reporter wohl nicht. Für ihn scheint Ostdeutschland eins zu sein.
Und so schreibt er: „Die AfD nährt sich auch aus der Nostalgie nach der DDR, nach einer idealisierten Vergangenheit an Orten wie Sachsen-Anhalt oder Neuhardenberg.“ Befragt werden einige ältere Neuhardenberger, die erzählen, dass sie „sich heute schlechter als zu Zeiten des kommunistischen Regimes“ fühlen.
Eine Lehrerin sagt: „Für mich war die DDR die Zeit einer schönen Kindheit; man lebte gut, und es gab mehr Unterstützung bei der Kindererziehung.“ Auf die Frage, wem ihre Stimme gilt, antwortet sie lediglich, sie stimme „für diejenigen, die die Situation ändern können“. Eine andere Person erklärt dem spanischen Journalisten, dass sie sich unsicherer fühle als früher: „Jetzt gibt es mehr Kriminalität, vielleicht gab es sie in der DDR auch, aber damals wurde sie einfach besser versteckt!“

Italien: Mit Brecht-Zitat Stimmung erklärt

Die linksliberale italienische Tageszeitung „La Repubblica“ widmet sich wenige Tage vor der Wahl dem Thema, welche Haltung die AfD zur Inklusion an Schulen und Kindergärten einnimmt.
„Menschen mit Behinderung in getrennten Schulen, sollte die AfD an die Macht kommen“, lautet der Titel des Artikels der Korrespondentin Tonia Mastrobuoni. Und: „Das ist das Ende der Inklusion.“ Sie sprach mit Pädagogen in Sachsen-Anhalt. Diese seien über den „Kampf der deutschen Rechtsextremen gegen Vielfalt alarmiert“, so „La Repubblica“.
Auch die bürgerlich-liberale Tageszeitung „Corriere della Sera“ aus Mailand greift das Thema Inklusion auf und titelt: „Remigration, getrennte Klassen für Menschen mit Behinderung, ius sanguinis: Die extremistische Konterrevolution im Programm der AfD in Sachsen-Anhalt“. Dazu ein Aufmacherfoto, das den breitschultrigen Rücken einer männlichen Person mit Kurzhaarschnitt zeigt, die ein T-Shirt mit der Aufschrift trägt: „Deutsche Patrioten“.
Die Korrespondentin Mara Gergolet hat sich intensiv mit den Inhalten des „Regierungsprogramms“ der AfD von Sachsen-Anhalt auseinandergesetzt und erklärt neutral zahlreiche Punkte daraus. Aber auch das bekannte Zitat von Bertolt Brecht zum Volksaufstand in der DDR von 1953 – das abgewandelt in der Präambel des AfD-Programms steht – führt sie an: „Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“ Damit erklärt sie prägnant und in aller Kürze die Stimmung in Ostdeutschland.

Großbritannien: „Segregated schools“

Auch die Wochenzeitung „The Economist“ aus London setzt sich intensiv mit dem AfD-Wahlprogramm auseinander, liefert aber auch Stimmungsbilder vom Wahlkampf aus Zerbst:
Trotz stechender Hitze behalte Siegmund sein „Grinsen“. Drei Stunden lang habe der AfD-Spitzenkandidat T-Shirts signiert und Selfies mit Anhängern gemacht. „Von der Feindseligkeit, die einst für AfD-Kundgebungen typisch war, ist nichts zu spüren“, heißt es in dem Beitrag. Zitiert wird außerdem Phillipp-Anders Rau, der lokale AfD-Direktkandidat: „Das ist keine Partei, das ist eine Bewegung!“
Die Londoner „Times“ konzentriert sich auf das Thema Inklusion, allerdings mit einem Unterton, indem sie den Begriff „segregation“ nutzt, der im englischen Sprachgebrauch auch für Rassentrennung verwendet wird.
Für den konservativen „Daily Telegraph“, auch aus London, schreibt Ulf Poschardt, „freiester Mitarbeiter“ bei Axel Springer, einen Beitrag mit dem Titel „Deutschland schreitet schlafwandelnd auf den Abgrund zu“ und warnt: „Die Landtagswahlen könnten der Auslöser für den Zusammenbruch eines brüchigen politischen Systems sein“.
Poschardts Überschrift soll wohl an ein in Großbritannien bekanntes Buch erinnern: „Die Schlafwandler: Wie Europa in den Ersten Weltkrieg zog“ lautet ein umfassendes Werk des australischen Historikers Christopher Clark, das sich mit den Ereignissen beschäftigt, die zum Beginn des Ersten Weltkriegs führten.
Für den linksgerichteten „Guardian“ hat der Bestsellerautor für auswärtige Politik, John Kampfner, zur Feder gegriffen. Er kennt Deutschland seit Jahrzehnten als Auslandskorrespondent, ließ sich vor fünf Jahren als Deutscher einbürgern und veröffentlichte 2020 das in England viel beachtete Buch „Warum Deutschland es besser macht“.
In seinem Kommentar über die anstehende Wahl in Sachsen-Anhalt schreibt er: „Der Schatten der AfD liegt über der deutschen Demokratie – doch ich habe weiterhin Vertrauen in meine Wahlheimat.“ Und weiter: „Als junger Zeitungskorrespondent hatte ich von 1988 bis 1990 im damaligen Ostberlin voller Bewunderung über die friedliche Revolution berichtet, die zum Fall der Mauer und zur Wiedervereinigung führte. In den folgenden Jahren fühlte ich mich zu einem Deutschland hingezogen, das seine Verantwortung gegenüber der liberalen Demokratie ernst nahm. Ich bewunderte die Nüchternheit und Ernsthaftigkeit der deutschen Gesellschaft, den Konsenscharakter ihrer Politik und die Betonung des Gemeinschaftssinns.“
Inzwischen jedoch sei sein Optimismus über Deutschland angeschlagen, so Kampfner. Er fordert von der deutschen Politik „langfristig“ einen „deutlich kämpferischeren Ansatz in der Politikgestaltung aus der politischen Mitte“ sowie „die Bereitschaft, mutiger zu sein und mehr Risiken einzugehen“.

USA: Keine Geheiminformationen an AfD

Eines der Leitmedien der USA, die „New York Times“, eröffnet ihren Lesern einen breiteren Blick: „Die extreme Rechte steht kurz vor einem Sieg“, titelte sie kürzlich, und die beiden Berliner Korrespondenten Christopher F. Schuetze und Jim Tankersley kommen zu dem Schluss: „Doch der Kampf um die Macht wird damit noch nicht beendet sein.“
Sie gehen intensiv auf die Ankündigung von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ein, der AfD keine sensiblen Geheimdienstinformationen weiterzugeben, sollte diese bei den Landtagswahlen „die Macht übernehmen“. Beide Autoren widmen sich in ihrem Beitrag fast ausschließlich diesem Thema und der Nähe der AfD zu Russland.
Einer der amerikanischen Fernsehsender, „ABC News“ aus New York City, beschreibt neutral und ausführlich den Wahlkampf und lässt alle Seiten zu Wort kommen. Gleiches gilt für die US-Nachrichtenagentur „Associated Press“, die vorrangig in den USA die zahlreichen Lokalzeitungen beliefert.
In der angesehenen Zeitschrift „Foreign Policy“ hingegen kommt der deutsche Autor Thorsten Benner zu Wort, der in seiner Analyse zu dem Schluss kommt: „Deutschlands ‚Brandmauer‘ ist völlig gescheitert. Die Versuche, die AfD auszugrenzen, haben sowohl den Aufstieg als auch die Radikalisierung der rechtsextremen Partei in Deutschland befeuert.“

International: Die Merz-Behauptung

Die Nachrichtenagentur „Reuters“, die international eine der größten Reichweiten erzielt, geht prominent auf die Behauptung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein, dass ein Sieg der AfD in Sachsen-Anhalt ausländische Investoren abschrecken würde.
„Reuters“ lässt die Aussage von Merz stehen, ohne dafür selbst Belege zu recherchieren. In keinem anderen untersuchten ausländischen Medium spielte diese Behauptung des Kanzlers eine Rolle.
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Fahndung nach mutmaßlichem Stromnetz-Saboteur: Innenminister spricht von Klimaterrorismus

Die Polizei fahndet weiter mit Hochdruck nach einem Mann, der Sabotageaktionen gegen das deutsche Stromnetz verübt haben soll. Die Vorfälle konzentrieren sich auf Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen – in allen drei Bundesländern wird noch Braunkohle abgebaut und verstromt.
Am Freitag hatten Beamte in der Wohnung des 48-Jährigen in Gevelsberg (NRW) Sprengstoff gefunden. Später stürmte ein Spezialeinsatzkommando am Nachmittag im rund 100 Kilometer entfernten Niederzier in einem Wald einen Lastwagen, der augenscheinlich zu einem Wohnmobil umgebaut worden war. Der Gesuchte wurde aber nicht vorgefunden.
Hintergrund der Fahndung sind zwei Bekennerschreiben, die bei mehreren Medienhäusern eingingen und auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. „Das Wissen, was offenbart wird in diesen Schreiben, das ist eindeutiges Täterwissen“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Das mögliche Motiv

Zum Motiv sagte Dobrindt, es handele sich sehr wahrscheinlich um „Klimaterrorismus“ eines Einzeltäters. In einem Bekennerschreiben  heißt es: „Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen ist ein Verbrechen.“
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte, wer im Namen des Klimaschutzes die Stromversorgung von Krankenhäusern gefährde, der rette nichts, sondern gefährde Leben. „Keine Ideologie taugt als Ausrede“, betonte Reul.
Auffällig ist, dass sich die Orte in der Nähe von Gebieten befinden, in denen noch Braunkohle abgebaut wird. Aktiven Tagebau in Deutschland gibt es nach Angaben des Branchenverbandes Debriv in Nordrhein-Westfalen, im Süden Brandenburgs und Sachsen-Anhalts sowie im Osten und Westen von Sachsen.

Erster Fundort im Süden Brandenburgs

Am Dienstagmorgen hatte es zunächst im Süden Brandenburgs einen Angriff auf die Stromversorgung gegeben. Nach dpa-Informationen wurde mit mehr als 20 selbst gebauten Raketen leitfähiges Material in Richtung der Höchstspannungsleitungen im Umspannwerk Turnow-Preilack unweit des Kraftwerks Jänschwalde gelenkt. In zwei Fällen kam es zu einem Kurzschluss. Einen Stromausfall gab es nach Angaben des Netzbetreibers nicht. Die Polizei ermittelt nach der Sabotage des Stromnetzes unter anderem wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Zweiter Fundort in der Nähe von Köln

Am selben Abend kam es dann zu einer Störung an einem Umspannwerk in Bergheim bei Köln. Auch hier wurden Abschussvorrichtungen und Pyrotechnik gefunden. Laut RWE Power gingen fünf Braunkohle-Kraftwerksblöcke an den Kraftwerksstandorten Niederaußem und Neurath vom Netz. Mehrere davon gingen später wieder in Betrieb, einer soll aber erst kommende Woche wieder ans Netz gehen. Die allgemeine Stromversorgung war aber jederzeit gesichert.

Weitere Fälle in NRW

Am Donnerstagabend entdeckte ein Spaziergänger an einem Umspannwerk in Dormagen zwischen Köln und Düsseldorf mutmaßliche Abschussvorrichtungen und alarmierte die Polizei. Nach einem Hinweis aus einem Bekennerschreiben suchte die Polizei am Freitag auch das Gelände rund um das Kraftwerk Weisweiler bei Aachen ab.
Am Freitagabend gab es dann bei einer Stromanlage in Hamm einen größeren Polizeieinsatz. Wie ein dpa-Reporter berichtete, kamen zahlreiche Polizeiwagen zu dem Ort an einer Landstraße bei einem Waldstück. Es war auch ein Hubschrauber im Einsatz. Ein Sprecher der Polizei sagte, es handele sich um eine ehemalige Stromanlage, die seit längerem außer Betrieb sei.

Neuer Fall in Sachsen

Auch in Sachsen entdeckte die Polizei laut Innenminister Armin Schuster (CDU) „unbekannte Sprengvorrichtungen“. Die Polizei habe an zwei Fundorten vier Objekte gesichert, sagte Schuster am Freitag. Hinweise darauf hätten sich ebenfalls aus einem Bekennerschreiben ergeben. Die Polizeidirektion Görlitz hatte einen Einsatz nördlich von Bautzen bestätigt.

Können Stromanlagen besser geschützt werden?

NRW-Innenminister Reul forderte als Konsequenz aus den Vorfällen, kritische Infrastruktur besser zu schützen. Dafür brauche man klare Rechte und moderne Technik, etwa Kameras, Sensoren und Alarmsysteme.
Unter kritischer Infrastruktur versteht man all jene Bereiche, deren Beeinträchtigung oder Ausfall zu Versorgungsengpässen, Störungen der öffentlichen Sicherheit und weiteren dramatischen Folgen führen kann. Dazu gehören beispielsweise Energie, Informationstechnik, Transport, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung sowie Medien.

„So machen wir es Attentätern unnötig leicht“

Der Chef des Übertragungsnetzbetreibers Amprion, Christoph Müller, sieht die Politik gefordert. „Die Wirtschaft muss viele Angaben zu Strom- und Gasnetzen öffentlich machen und ins Netz stellen. So machen wir es Attentätern unnötig leicht – egal, aus welcher Ecke sie kommen“, sagte Müller der „Rheinischen Post“. Er forderte entschärfte Transparenzvorschriften und eine Erlaubnis dafür, Leitungen regelmäßig mit Drohnen abfliegen und überwachen zu können. Auch müsse es Unternehmen erlaubt werden, mit Kameras nicht nur das eigene Gelände, sondern auch die Umgebung zu beobachten.
Amprion ist einer von vier großen Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland und vor allem im Westen und Südwesten aktiv. Das Übertragungsnetz von Amprion erstreckt sich nach Firmenangaben über rund 11.000 Kilometer Höchstspannungsleitungen von der Nordsee bis zu den Alpen über sieben Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen. (dpa/red)
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Forscher: Tausende OpenAI-KI-Agenten kapern deutsche Website

Tausende autonome KI-Agenten des US-Technologieunternehmens OpenAI haben einer am Freitag veröffentlichten Untersuchung zufolge eigenmächtig eine deutsche Programmierer-Website gekapert.
Auf der frei bearbeitbaren Plattform DSEwiki hinterließen sie demnach rund 18.000 Beiträge, in denen sie Antworten auf Testfragen und Tipps zum Umgehen digitaler Sicherheitsbarrieren austauschten.
„Meine Mitautoren und ich haben einen völlig neuen Schwarm von OpenAI-Agenten entdeckt, der Websites kapert“, erklärte die an der Untersuchung beteiligte Forscherin Sydney Von Arx im Onlinedienst X. OpenAI habe von dem Vorgang gewusst und ihn nicht offengelegt, warf sie dem Unternehmen vor.
OpenAI erklärte, die Vorwürfe zunächst nicht im Detail beantworten zu können. Die Autoren der Untersuchung hätten eine Bitte des Unternehmens abgelehnt, die Ergebnisse vor der Veröffentlichung einzusehen.
OpenAI prüfe den Bericht nun sorgfältig und werde gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Ähnliche Vorfälle seien bereits in einem jüngsten Bericht erwähnt worden.
KI-Agenten sind Programme, die Aufgaben weitgehend selbständig ausführen können, ohne dass ein Mensch jeden einzelnen Schritt vorgibt. Die Technologie gilt als wichtiger nächster Entwicklungsschritt der Künstlichen Intelligenz.
Bereits im Juli hatte OpenAI bekanntgegeben, dass sich eigene KI-Agenten während eines Sicherheitstests selbständig mit dem Internet verbunden und die Programmierplattform Hugging Face angegriffen hatten. Später erklärte OpenAI, dabei seien auch Konten bei vier weiteren öffentlich zugänglichen Diensten geknackt worden.
Der Vorfall hatte Forderungen nach strengeren Sicherheitsvorkehrungen ausgelöst. OpenAI-Chef Sam Altman sagte im August, bei der KI-Entwicklung werde es zu Zwischenfällen kommen. Zugleich betonte er, sein Unternehmen wolle keine Modelle entwickeln, die sich nicht kontrollieren ließen.
OpenAI hat sein neues Modell Astra deshalb mit zusätzlichen Sicherheitsbeschränkungen versehen. Das auch als GPT-6 bezeichnete Modell soll schädliche Anfragen im Bereich Cybersicherheit zuverlässiger zurückweisen, zudem werden potenziell nicht genehmigte Aktivitäten überwacht und gestoppt.
Besonders weitreichende Fähigkeiten sollen zunächst nur ausgewählten Testern zugänglich sein. Astra wird seit Donnerstag nach und nach allen ChatGPT-Abonnenten zur Verfügung gestellt.(afp/red)
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Ticker Landtagswahl | BSW-Wende in Thüringen | CDU-Politiker sieht AfD am Zug | Wagenknecht vermutet Wahlkampf-Manöver

Am Sonntag wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. In den Umfragen liegt die AfD deutlich vor der regierenden CDU von Ministerpräsident Sven Schulze. Am Wochenende sind zahlreiche Demonstrationen angekündigt. Die Polizei wappnet sich für einen Großeinsatz.
 
Alle wichtigen Entwicklungen lesen Sie im Epoch-Times-Liveticker:
 
HEUTE18:48 Uhr

Wagenknecht: Regierungsbeteiligung in Thüringen war Fehler

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht hat den Eintritt ihrer Partei in die Thüringer Landesregierung als Fehler bezeichnet. „Es war ein Fehler, direkt in die Regierung zu gehen, weil eine Partei, die das erste Mal in einen Landtag kommt, in der Regel nicht die Erfahrung, nicht die Fähigkeiten hat, eine Regierung wirklich mit Rückgrat zu tragen“, sagte sie POLITICO.

Richtig wäre aus ihrer Sicht ein anderer Weg gewesen: „Damals hätte es die Möglichkeit gegeben, dass die CDU zunächst mal eine Minderheitsregierung macht, mit wechselnden Mehrheiten regiert. Da hätten wir uns konstruktiv einbringen können.“

Der Kurs in Thüringen befinde sich derzeit in einem schmerzhaften Korrekturprozess, so Wagenknecht weiter. „In Brandenburg ist es ja auch korrigiert worden, in Thüringen korrigiert es sich gerade auch, allerdings auf eine ziemlich unerfreuliche Weise.

Also die, die diesen Weg unterstützt haben, verlassen jetzt die Partei.“ Sie ordnete dies dennoch positiv ein: „Aber es ist ja zumindest auch ein Zeichen für Klärungsprozesse. Und in jungen Parteien gibt es solche Klärungen.“

Für Sachsen-Anhalt schlägt Wagenknecht nun ein Modell vor, das sie ausdrücklich auch für Thüringen empfiehlt: einen überparteilichen Ministerpräsidenten mit einem Kabinett aus Fachleuten, das sich im Landtag wechselnde Mehrheiten sucht.

HEUTE18:36 Uhr

Bei Wahlsieg: CDU-Politiker sieht Auftrag für Regierungsbildung bei AfD

Ein möglicher Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt sorgt in der Bundes-CDU für Diskussionen. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Sepp Müller (CDU), sah die Verantwortung für eine Regierungsbildung nach den bisherigen Umfragen bei der AfD.
Müller widersprach zudem Berichten, wonach einige CDU-Landtagsabgeordnete bereit sein könnten, den AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten zu wählen. „Also ich glaube, das ist eher eine Ente“, sagte er. Die CDU-Abgeordneten würden den aktuellen Ministerpräsidenten Sven Schulze (CDU) unterstützen.
HEUTE17:40 Uhr

Wagenknecht sieht Manöver vor Wahl in Sachsen-Anhalt

Nach dem Austritt mehrerer Landtagsabgeordneter in Thüringen sieht BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht ein bewusstes Manöver, um ihrer Partei vor den Wahlen in Sachsen-Anhalt zu schaden.
Zehn Abgeordnete der BSW-Landtagsfraktion um die bisherige Landeschefin Katja Wolf hatten am Freitag ihren Parteiaustritt erklärt und dies vor allem mit der Einmischung der Parteispitze im Wagenknecht und deren fehlender Distanz zur AfD begründet. Zuvor waren bereits drei andere BSW-Landtagsabgeordnete aus Partei und Fraktion sowie ein weiterer Abgeordneter aus der Partei ausgetreten.
 
Mit Material von Nachrichtenagenturen
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4. September: BSW-Austritte in Thüringen | Stromnetz-Sabotage | VW will weitere 50.000 Stellen abbauen

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BSW-Austritte in Thüringen

Der Konflikt zwischen der BSW-Gründerin Wagenknecht und dem Landesverband Thüringen ist eskaliert. In dieser Woche haben 13 der 15 BSW-Landtagsabgeordneten der Partei den Rücken gekehrt, allein heute kündigten neun ihren Austritt an. BSW-Landeschef Gernot Süßmuth trat zurück. Damit gerät Deutschlands einzige Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD in Thüringen ins Schlingern.

Stromnetz-Sabotage

An einem Umspannwerk in Dormagen, Nordrhein-Westfalen, entdeckte ein Spaziergänger einen verdächtigen Gegenstand. Die Polizei geht von Sabotage aus und hat ein Bekennerschreiben gefunden, das Verbindungen zu Vorfällen in Bergheim und Jänschwalde herstellt. Die Untersuchungen laufen, weitere Anlagen werden geprüft.

VW will weitere 50.000 Stellen abbauen

Volkswagen plant bis 2030 den Abbau von weiteren rund 50.000 Stellen – zusätzlich zu den bereits vereinbarten 50.000. Grund hierfür sind unter anderem Überkapazitäten in Europa von rund 500.000 Fahrzeugen. Für die Standorte Emden, Zwickau, Hannover und Neckarsulm fehlen ab 2031 die Perspektiven. Werksschließungen sind bislang jedoch nicht beschlossen.

Wahlausschluss von AfD-Kandidaten

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Ausschluss von drei Direktkandidaten der AfD von der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September endgültig bestätigt. Unter ihnen ist der stellvertretende Landesvorsitzende Stephan Bothe. Grund hierfür sind Zweifel an ihrer Verfassungstreue. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Live-Sendung zur Langtagswahl in Sachsen-Anhalt

Epoch Times ist für Sie bei der mit Spannung erwarteten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt dabei: Live-Schalten von Wahlpartys, Reporter vor Ort, exklusive Interviews mit Spitzenkandidaten Sven Schulze und Ulrich Siegmund sowie Einschätzungen zu Ergebnis und Regierungsbildung. Freuen Sie sich auf unsere Live-Sendung am Sonntag, dem 6. September, ab 17:00 Uhr.
 
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Thüringer Koalition im Krisenmodus – Wie es nun weitergeht

Die Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD in Thüringen muss sich neu erfinden: Nach jahrelangem Streit zwischen BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht und der Thüringer Landesvorsitzenden Katja Wolf ziehen die BSW-Spitze und die Mehrheit der Landtagsabgeordneten in Thüringen einen Schlussstrich und treten aus der Partei aus.
Darunter sind auch die drei bisherigen BSW-Minister. Die oppositionelle Linke spricht von einer „politischen Krise“ und sieht die Koalition von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) als geplatzt an. Der 49-Jährige will aber weitermachen. „Heute ist ein Tag der Klarheit“, sagte er.

Kann die Landesregierung unter Ministerpräsident Voigt weitermachen?

Das ist der Plan von Voigt und Wolf. Doch einfach dürfte es nicht werden. Bisher hatte die ungewöhnliche Koalition aus CDU, BSW und SPD mit 44 von 88 Sitzen im Parlament ein Patt – und konnte von der Opposition nicht überstimmt werden. Das ändert sich nun.
  • Anfang der Woche trat ein BSW-Abgeordneter aus der Partei aus.
  • Mitte der Woche erklärten drei Abgeordnete ihren Austritt aus Partei und Fraktion.
  • Nun trat noch eine Gruppe von neun Abgeordneten um Katja Wolf aus der Partei aus. Wolf ist Finanzministerin und Vize-Ministerpräsidentin.
  • Damit bleiben zunächst zwölf Abgeordnete in der Fraktion, davon haben zehn ihren Parteiaustritt erklärt, und zwei stehen Ministerpräsident Mario Voigt kritisch gegenüber.
Für die Mehrheitsverhältnisse bedeutet das, dass Voigt nun möglicherweise nur noch mit 39 statt 44 Stimmen fest rechnen kann. Aber noch haben sich nicht alle Akteure positioniert.
Die drei abtrünnigen Abgeordneten, die eine neue Gruppe gründen wollen, hatten zumindest schon signalisiert, dass es aus ihrer Sicht die größten Überschneidungen mit der Koalition gebe. Eine Garantie für Zustimmung ist das aber zunächst nicht.

Welche Rolle hat die Linke?

Durch das Straucheln der Koalition und die Abspaltung der Thüringer BSW-Führung dürfte der Einfluss der Linken in Thüringen wachsen. Auch bisher war Voigts Koalition auf das Verhalten der Linken im Parlament angewiesen – nun aber umso mehr.
Thüringens Linke-Fraktionschef Christian Schaft forderte neue Gesprächsformate. „Mit dem heutigen Tag ist aus unserer Sicht die Regierungskoalition geplatzt“, sagte er.

Wie geht es weiter?

Der geschäftsführende Vorstand des Thüringer BSW werde zurücktreten, kündigte Wolf an. Der zweite Landesvorsitzende Gernot Süßmuth erklärte bereits, er lege sein Amt nieder. Ein für Sonntag geplanter Sonderparteitag, bei dem es um die umstrittene Thüringer Regierungsbeteiligung gehen sollte, wurde abgesagt.
Nach Angaben der bisherigen Fraktionsvorsitzenden Sigrid Hupach besteht die Fraktion zunächst weiter mit zwölf Abgeordneten, von denen zehn nicht mehr der Partei angehören.
In der kommenden Woche werde beraten, wie es mit der Fraktion weitergehe. Der Abgeordnete Alexander Kästner brachte eine Auflösung und mögliche Neugründung ins Gespräch.
Regierungschef Voigt verwies auf das Vertrauensverhältnis, das in den vergangenen zwei Jahren zwischen den drei Partnern gewachsen sei. „Wir haben ein gemeinsames Verständnis von unserem Regierungsauftrag.“ SPD-Landeschef Georg Maier sagte, er müsse die neue Lage „selbstverständlich“ erstmal in den Gremien der Partei diskutieren. „Dem kann ich jetzt nicht vorgreifen.“

Ist so stabiles Regieren unmöglich?

Dass es funktionieren kann, dafür gibt es mehrere Beispiele: In Sachsen regiert CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer in einer Koalition, der im sächsischen Landtag zehn Stimmen zur Mehrheit fehlen.
Auch dort hilft meist die Linke aus. In Thüringen steuerte Linke-Ministerpräsident Bodo Ramelow in seiner zweiten Amtszeit fünf Jahre lang das Land mit einer rot-rot-grünen Minderheitsregierung unter anderem durch die Corona-Pandemie.
Rot-Rot-Grün fehlten damals vier Stimmen. Stimmen der CDU sorgten für die nötigen Mehrheiten im Parlament. Der CDU-Fraktionschef hieß damals: Mario Voigt. Doch Ramelows Koalition musste auch erleben, wie sie von der Opposition überstimmt wurde – mit Hilfe der Stimmen von AfD, CDU und FDP.

Wie kam es zum Bruch der Thüringer BSW-ler mit Wagenknecht?

Nach dem guten Abschneiden des BSW mit 15,8 Prozent bei der Landtagswahl im September 2024 schienen sich Wolf und Wagenknecht eigentlich einig zu sein: Man wollte regieren. Wagenknecht selbst warb bei einem Landesparteitag: „Stimmt heute dem Koalitionsvertrag zu. Ich denke, es ist ein guter Kompromiss.“
Dann folgte die Entfremdung. 2025 drängte Wagenknecht Wolf erfolglos zum Rückzug vom Landesparteivorsitz. Die Parteigründerin bezeichnete die Regierungsbeteiligung in Thüringen als Fehler.
Beim BSW-Bundesparteitag im Dezember 2025 schienen die Thüringer schon isoliert. Unausweichlich wurde der Bruch wohl vor drei Wochen: Wagenknecht forderte, das BSW solle Voigt die Unterstützung entziehen. Wolf und Co. weigerten sich.

Was bedeutet das für das BSW insgesamt?

Aus Sicht der Parteiführung ist nun der Weg frei für die neue Linie: Wagenknecht will nicht mehr mit den etablierten Parteien regieren. Vor Thüringen platzte ja schon die Regierungsbeteiligung in Brandenburg, ebenfalls nach einem Zerwürfnis des dortigen Spitzenkandidaten Robert Crumbach mit Wagenknecht. Crumbach trat mit einer weiteren BSW-Abgeordneten in die SPD-Fraktion ein und ebnete den Weg für eine Mehrheit von SPD und CDU.
Offiziell ist das neue BSW-Modell ein „überparteilicher Ministerpräsident“, der mit wechselnden Mehrheiten regiert, unter Einbeziehung der AfD. Allerdings ist bei keiner anderen Partei – einschließlich der AfD – Rückhalt für dieses Konzept zu erkennen. Ob sich das BSW als dauerhafte Fundamentalopposition etablieren kann, ist offen.

Was bedeutet das für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt?

Der chaotische Zerfall der Partei im Nachbarland Thüringen könnte Wähler in Sachsen-Anhalt ins Grübeln bringen. Dort steht das BSW in Umfragen knapp unter 5 Prozent.
Zwar sprachen die BSW-Spitzenkandidaten Claudia Wittig und Thomas Schulze in der „Welt“ von „Rückenwind“ im Wahlkampf: „Mit dem Austritt von Frau Wolf ist nun auch im BSW Thüringen der Weg frei für den Kurs, für den Sahra Wagenknecht steht und den wir in Sachsen-Anhalt konsequent vertreten.“
Wagenknecht scheint sich jedoch des „Rückenwinds“ nicht sicher und weist den Thüringer Ex-Kollegen vorsorglich Verantwortung zu: „Vor allem aber wurde der Zeitpunkt so gewählt, um der Partei, der sie ihre Mandate und Ministerposten verdanken, vor der Wahl in Sachsen-Anhalt maximal zu schaden“, sagte Wagenknecht der Deutschen Presse-Agentur. „Jetzt wird offensichtlich alles aufgeboten, um den Einzug der einzigen konsequenten Friedenspartei in den Landtag von Sachsen-Anhalt zu verhindern.“  (dpa/red)
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Zwei Verdächtige nach Brandanschlag in München in U-Haft

Nach dem Brandanschlag auf eine Baustelle in der Nähe von Rüstungsunternehmen in München sitzen zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Der 28 Jahre alten Bulgarin und ihrem zehn Jahre älteren Landsmann wird Sachbeschädigung und versuchte Brandstiftung zur Last gelegt, wie Generalstaatsanwaltschaft München und bayerisches Landeskriminalamt mitteilten. Sie sollen aus einem Auto heraus Brandsätze geworfen haben. Ein Ermittlungsrichter erließ die Haftbefehle.

Bislang keine weiteren Verdächtigen

Bei der Tat in der Nacht zum Donnerstag war niemand verletzt worden und kein großer Schaden entstanden. Ein Zeuge beobachtete die mutmaßlichen Täter, die Polizei nahm die zwei Verdächtigen später an einer Tankstelle fest.
Weitere Verdächtige gibt es bislang nicht, wie ein Sprecher des Landeskriminalamts sagte. Im Zuge der Ermittlungen durchsuchten die Ermittler drei Wohnungen im Landkreis München und stellten „zahlreiche Gegenstände“ sicher, wie es in der Mitteilung hieß. Einzelheiten nannten die Behörden nicht.
In Nachbarschaft der Baustelle befinden sich unter anderem die Firmenzentralen des Sicherheitstechnikherstellers Rohde & Schwarz und des Drohnenherstellers Helsing. Bei letzterem ist öffentlich bekannt, dass das Unternehmen die ukrainischen Streitkräfte im Krieg gegen Russland beliefert.

Ermittler und Politiker gehen von politischem Motiv aus

Ob die Unternehmen das Ziel waren, ist nicht geklärt. Einer der Brandsätze löste ein Feuer aus, das Polizisten löschten. Ein zweiter Brandsatz wurde entschärft. Die Ermittler und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gehen jedoch von einem politischen Hintergrund aus.
Deswegen hat die Münchner Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Bei der Behörde ist die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus angesiedelt.

Bayern ein Zentrum der Rüstungsindustrie

Bayern und der Großraum München zählen seit jeher zu den Zentren der deutschen Rüstungsindustrie. Rohde & Schwarz ist kein Rüstungsunternehmen im eigentlichen Sinn. Das Familienunternehmen stellt Mess- und Sicherheitstechnik her, hat jedoch eine militärische Sparte.
Helsing produziert unter anderem KI-gesteuerte Kampfdrohnen. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden ist die Gefährdung der deutschen Rüstungsindustrie im Zuge des Ukraine-Kriegs gestiegen.
Nach Zahlen des bayerischen Wirtschaftsministeriums aus dem vergangenen Jahr entfiel ein Drittel der bundesweiten Umsätze in dem Bereich auf in Bayern ansässige Firmen. Die Branche beschäftigte im Freistaat demnach 45.000 Menschen. Sowohl Umsätze als auch Mitarbeiterzahlen wachsen, weil die europäischen Nato-Staaten ihre Verteidigungsausgaben stark erhöht haben.

Bundesregierung berät über Drohnenabwehr

Der Anschlag steht in einer Reihe von Sabotageakten gegen Unternehmen und wichtige Einrichtungen in ganz Deutschland. Darum berät die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern nun über neue Befugnisse für die Drohnenabwehr sowie weitere Schutzmaßnahmen. Das teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mit.
Dabei geht es unter andrem um die Frage, ob und wie Betreiber kritischer Infrastruktur und anderer sicherheitsrelevanter Einrichtungen Drohnen künftig selbst abwehren. Der rechtliche Hintergrund: Da in Deutschland der Staat das Gewaltmonopol hat, darf beispielsweise ein Flughafen eine bedrohliche Drohne nicht selbst abschießen.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte ein neues Landesgesetz an, das Unternehmen die Abwehr solcher Attacken ermöglichen soll. „Die kritische Infrastruktur von privaten Betreibern rückt immer stärker in das Visier von Kriminellen – deshalb brauchen Privatanbieter auch verstärkte Möglichkeiten zur Abwehr solcher Angriffe“, sagte Söder der Deutschen Presse-Agentur in München.
Daher plane Bayern „umgehend“ ein Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur. Er betonte: „Wir schützen unsere Hightech- und Sicherheitsfirmen.“ Neben Werksfeuerwehren soll es künftig auch Werksicherheitswachten geben, die diese Aufgabe übernehmen.

Schutz für Stromversorgung und Bahn

Zur kritischen Infrastruktur zählen unter anderem Energieversorger, Krankenhäuser, Telekommunikation und Bahn. Am 17. März war bereits das Bundesgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (Kritis-Dachgesetz) in Kraft getreten. Allerdings hat das von CSU-Politiker Alexander Dobrindt geführte Bundesinnenministerium nach fünfeinhalb Monaten noch nicht die dazugehörige Ausführungsverordnung erlassen. Das Ministerium arbeite „mit Hochdruck“ an der Verordnung, hießt es dazu aus dem Innenressort. Gesetze regeln das Grundsätzliche, in komplexeren Fällen wird per Rechtsverordnung festgelegt, wie die Verwaltung die Vorschriften umsetzen soll. (dpa/red)
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Nach Angriff auf Berliner Senatsverwaltung: Hacker veröffentlichen gestohlene Daten

Nach einem Hackerangriff auf die Berliner Senatsverwaltung haben die mutmaßlichen Täter einem Medienbericht zufolge gestohlene Daten veröffentlicht. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Freitag berichtete, gab die Hackergruppe Rhysida dies auf ihrer Webseite im Darknet bekannt.
Nach RBB-Informationen wurden rund 1,4 Millionen Daten in mehreren Paketen zugänglich gemacht.
Die kriminelle Gruppe hatte zuvor von der Berliner Senatsverwaltung ein millionenschweres Lösegeld gefordert. Die Summe sollte bis Freitag gezahlt werden. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte in der vergangenen Woche bestätigt, dass Berlin nach dem Datendiebstahl erpresst werde.
Laut einem Pressebericht verlangten die Erpresser rund zwei Millionen Euro.
Wegen des Hackerangriffs waren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz am 14. August für rund eine Woche vom Landesnetz isoliert worden.
Tagelang konnte wegen der Cyberattacke in Berlin unter anderem kein Wohngeld beantragt oder ausgezahlt werden.
Vor einer Woche wurden die Daten nach Angaben der Senatskanzlei bei einer Versteigerung im Darknet angeboten, das Mindestgebot lag bei 30 Bitcoin – etwa zwei Millionen Euro.
Die Senatskanzlei schloss nicht aus, dass die mutmaßlichen Täter an diesem Freitag die von ihnen gestohlenen Daten veröffentlichen. Darunter könnten auch personenbezogene Daten von Beschäftigten des Landes Berlin, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sein, hieß es am Donnerstag.
Nach RBB-Informationen wurden nun zahlreiche Ordner zugänglich gemacht. Um welche Daten es sich genau handelte, ließ sich demnach nicht überprüfen.
(afp/red)
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Abschiebezentren für Migranten außerhalb der EU: Was Deutschland und andere Länder planen

Deutschland und weitere EU-Länder treiben die umstrittenen Pläne für Abschiebenzentren für abgelehnte Asylbewerber außerhalb der Europäischen Union voran: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte nach einem Treffen mit dem dänischen Migrationsminister Morten Bödskov und den zuständigen Ministern der Niederlande, Österreichs und Griechenlands am Freitag in Kopenhagen, noch in diesem Jahr solle eine Vereinbarung mit einem Partnerland außerhalb der EU erreicht werden. Unter anderem Deutschland setzt bei der Einrichtung solcher Zentren auf Ruanda. Ein Überblick:

Was sind Abschiebezentren?

In Abschiebezentren („return hubs“) in Drittstaaten außerhalb der EU sollen Asylbewerber „zurückgeführt“ werden, deren Anträge in der EU abgelehnt wurden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Voraussetzung ist ein Abkommen zwischen einem oder mehreren EU-Ländern mit einem Drittland, das solche Abschiebezentren einrichtet.
Grundlage für solche Zentren ist die EU-Rückführungsverordnung, auf die sich Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten im Juni geeinigt hatten. Das Partnerland muss dabei „die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht“ achten. Die EU-Verordnung ist Teil einer verschärften Migrationspolitik der Europäischen Union.

Ist das rechtlich zulässig?

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Pläne ist noch nicht abschließend geklärt. Ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom April kam zu dem Ergebnis, dass zumindest die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen Europarecht verstoßen. Grundsätzlich verbiete es das EU-Recht den Mitgliedstaaten nicht, solche Zentren außerhalb ihres Territoriums einzurichten.
Voraussetzung sei jedoch, dass die Menschen dort weiter juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung bekommen sowie Kontakt mit ihrer Familie und den zuständigen Behörden halten können. Die europäischen Richter orientieren sich oft an solchen Gutachten.

Welche Kritik gibt es?

Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände warnen vor einer „Kriminalisierung der Migration“. Es wirke so, als ob die EU-Verordnung den „Einsatz von Haft in gefängnisähnlichen Einrichtungen außerhalb des EU-Gebiets“ normalisiere, kritisierte etwa Marta Welander vom International Rescue Committee (IRC). Menschen würden womöglich in Länder abgeschoben, wo ihnen „Verfolgung, Folter oder Schlimmeres“ drohten.
Die Caritas erklärte, Betroffene könnten durch „willkürliche und unbefristete Inhaftierung“ in einer „rechtlichen Grauzone“ verbleiben. Die Kinderschutzorganisation Save the Children erklärte, die geplanten Rückführungszentren seien „Orte der Unsicherheit und bergen die Gefahr massiver Kinderrechtsverletzungen“.
Bereits die Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Drittstaaten-Regelungen für die Aufnahme von Migranten prüfen lassen. Nach Angaben des damals SPD-geführten Bundesinnenministeriums vom Juli 2024 verwiesen Fachleute auf die „enormen Kosten“ im Vergleich zur Unterbringung von Flüchtlingen im eigenen Land.

Welche europäischen Länder planen Abschiebezentren außerhalb der EU?

Deutschland führt gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden, Österreich und Griechenland Gespräche mit Ländern insbesondere in Afrika zur Einrichtung von Abschiebezentren. Italien hat bereits Abschiebezentren in Albanien eingerichtet.
Andere EU-Staaten wie Frankreich planen keine Abschiebezentren in Drittländern. „Ich glaube, dass das weder wirksam ist, noch unseren Prinzipien entspricht“, sagte der französische Präsident Emmanuel Macron im Juni.
In Großbritannien strich die Regierung des damaligen Labour-Premierministers Keir Starmer 2024 eine vergleichbare Regelung, nachdem diese vom Obersten Gerichtshof als „illegal“ eingeordnet worden war.
2022 hatte die Regierung des konservativen Premiers Boris Johnson ein Abkommen mit Ruanda darüber geschlossen, Migranten ohne Papiere aufzunehmen, die über den Ärmelkanal nach Großbritannien gekommen waren.

In welchen Ländern könnte könnte es Abschiebezentren geben?

Ende August bestätigte die ruandische Regierung Gespräche von Vertretern Deutschlands und weiterer europäischer Staaten über die Einrichtung von Abschiebezentren. Medienberichten zufolge äußerte auch Italien Interesse an einem Abkommen mit Ruanda.
Im Gespräch ist unter anderem das Transitzentrum in Gashora etwa 60 Kilometer von der Hauptstadt Kigali entfernt. Dort wurden seit 2019 in Libyen gestrandete Migranten aufgenommen.
Anfang 2025 hatte das Bundesentwicklungsministerium geplante Regierungskonsultationen mit Ruanda abgesagt. Hintergrund war der von Ruanda unterstützte Vorstoß der M23-Miliz zur Eroberung der Stadt Goma in der Demokratischen Republik Kongo.
Insgesamt fassten EU-Mitgliedstaaten ein Dutzend Länder als potenzielle Partner für Abschiebezentren ins Auge, wie es Anfang April aus informierten Kreisen hieß.
Im Gespräch für eine Zusammenarbeit waren demnach neben Ruanda die afrikanischen Länder Uganda, Ghana, Senegal, Tunesien, Libyen, Mauretanien, Ägypten und Äthiopien, darüber hinaus auch Usbekistan, Armenien und der Balkan-Staat Montenegro.
Die niederländische Rechtsaußen-Regierung prüfte laut einem Medienbericht in der Vergangenheit, abgelehnte Asylbewerber nach Uganda zu schicken.

Wie geht es weiter?

Ein nächstes Treffen der beteiligten EU-Länder zu Abschiebezentren ist nach den Worten von Bundesinnenminister Dobrindt Ende September in München geplant, „weil wir mit einer sehr hohen Schlagzahl auch dieses Thema ‚Return Hubs‘ erreichen wollen“.
Er betonte: „Wir wollen in diesem Jahr noch eine Vereinbarung mit Drittländern erreichen, die dann den Aufbau von ‚Return Hubs‘ ermöglichen.“
Dänemark will nach der bis zum Jahreswechsel geplanten Grundsatzeinigung abgelehnte Asylbewerber ab Ende 2027 in Abschiebezentren außerhalb Europas schicken, wie Migrationsminister Bödskov in Kopenhagen bekannt gab.(afp/red)
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Immer wieder Umspannwerke: Was ist da los?

Erst Jänschweiler und Bergheim, jetzt Dormagen und Weisweiler: Seit Wochenbeginn gibt es ständig Alarm wegen tatsächlicher oder vermuteter Sabotageversuche an Umspannwerken. Ein Überblick:

Welche Angriffe auf Umspannwerke gab es zuletzt?

Aktuell halten vor allem Sabotageversuche in Nordrhein-Westfalen die Ermittler auf Trab. Nachdem am Donnerstagabend ein Spaziergänger einen verdächtigen Gegenstand an einem Umspannwerk in Dormagen zwischen Köln und Düsseldorf entdeckt hatte, wird ermittelt.
Die Polizei geht von einem Sabotagedelikt aus. Möglicherweise handle es sich bei dem Gegenstand um eine „verdächtige Abschussvorrichtung“, sagte der Sprecher in der Nacht.
Am Kraftwerk Weisweiler bei Aachen und einem Umspannwerk in Eschweiler durchkämmte die Polizei am Freitag mit zahlreichen Kräften die Umgebung. In Bekennerschreiben war Weisweiler als weiterer Tatort genannt worden.
Die Briefe sollen nach dpa-Informationen beide von einem Mann aus Gevelsberg bei Hagen stammen. Darin hatte der Mann die jüngsten Angriffe auf das Energienetz in Brandenburg und in Nordrhein-Westfalen für sich reklamiert.
In Niedersachsen sorgte ein offenstehender Schaltschrank bei einem Umspannwerk in Ganderkesee im Landkreis Oldenburg in der Nacht zu Freitag für Aufregung. Die Polizei war mit einem Hubschrauber und Hunden vor Ort.
Warum der Wartungskasten geöffnet war, blieb zunächst unklar. Die Polizei prüfe, ob es einen Zusammenhang mit einer Straftat gebe, so die Sprecherin.
Am Dienstagmorgen hatten Unbekannte zunächst in Brandenburg in der Nähe des Umspannwerks Turnow-Preilack unweit des Kraftwerks Jänschwalde einen Angriff auf die Stromversorgung gestartet. Abends kam es dann zu einer Störung an einem Umspannwerk in Bergheim bei Köln.
In der Nähe beider Orte wurden nach Angaben der Behörden Abschussvorrichtungen und Pyrotechnik gefunden – in Brandenburg nach dpa-Informationen mehr als 20 Raketen. Ermittelt wird wegen verfassungsfeindlicher Sabotage.

Was weiß man über den oder die Täter und die mögliche Motivation?

Sicher ist nichts. Es gebe im Kontext der anstehenden Wahlen in mehreren Bundesländern eine „Erwartung, dass dies zunehmen kann“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin mit Bezug auf die jüngsten Vorfälle.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte dem WDR: „Es spricht einiges dafür, dass ein Mensch dahintersteckt, dessen Namen wir kennen.“ Zum Hintergrund sagte er: „Es spricht im Moment weniger für die staatlich fremde Macht. Es spricht einiges dafür, dass es ein Einzeltäter ist. Es könnte aber auch eine Gruppe sein, die da engagiert ist. Und insofern warten wir in Ruhe ab.“
Gleichzeitig läuft die Suche nach dem 48-jährigen mutmaßlichen Verfasser der Bekennerschreiben. Die Polizei fahndet europaweit nach dem Mann. In Gevelsberg stürmte die Polizei ein Wohnhaus der Familie, fand den Gesuchten dort aber nicht.
Denkbar ist, dass die unterschiedlichen Vorfälle auf verschiedene Täter mit jeweils eigenen Motiven zurückgehen. Auch Trittbrettfahrer sind vorstellbar.

Was verraten die Bekennerschreiben?

In der Vergangenheit hatten sich mehrfach linksextremistische Gruppen zu Anschlägen auf die Stromversorgung bekannt. Doch so lesen sich die Schreiben, über die zuerst die „taz“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichteten, nicht.
„Wenn hier Recht und Ordnung herrschten, dann müsste ich das Gesetz nicht brechen und einen Haufen Leid in Kauf nehmen, das ich wegen dem Stromausfall und allen Stromausfällen, die da noch kommen müssen, zu verantworten habe“, heißt es in einem der Briefe.
Linksextremisten sehen die staatliche Ordnung skeptisch oder lehnen sie ab. Zudem grenzt sich der Verfasser ausdrücklich von der linken Szene ab: „Die ham da nix mit zu tun.“ Er wandte sich gegen die „fossile Brennstoffindustrie“, die Rüstungsindustrie und kritisierte den „Völkermord in Palästina“.
Zu Aktionen, die Behörden Russland zuschreiben, wie zuletzt den Anschlagsversuch mit einer Sprengstoff-Drohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle, passt das namentlich unterzeichnete Schreiben nicht – denn zu ihnen bekennt sich normalerweise niemand.

Wie gut ist das Stromnetz geschützt?

Flächendeckender Schutz ist bei einem so verzweigten System wie dem Stromnetz nicht möglich, wie Betreiber und Behörden immer wieder betonen – ebenso wenig wie zum Beispiel beim Bahnnetz. Allenfalls besonders kritische Einrichtungen kann man verstärkt schützen.
„Einen hundertprozentigen Schutz wird es nicht geben“, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Deshalb gehe es um Krisenreaktionsfähigkeit. „Neben der Gefahrenabwehr kommt es darauf an, Schäden nach einem Angriff zu begrenzen und insbesondere die Versorgung schnell wiederherstellen zu können.“ Sie fordert unter anderem geringere Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für kritische Infrastrukturen.
Florian Steinke von der Technischen Universität Darmstadt meint, es sei wichtig, Material und Ersatzteile auf Lager zu halten. „Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, neue Fabriken aufzubauen, zum Beispiel, um Transformatoren schnell produzieren zu können.“ Die Frage sei allerdings, wer das und die Kosten für mehr Personal bezahle.

Wie groß ist das Stromnetz?

Der BDEW geht von knapp 250 Umspannwerken aus, mit denen Höchstspannung auf niedrigere Spannungsebenen umgespannt wird – und damit für den Transport über kürzere Distanzen.
Für Hoch- und Mittelspannung gibt es demnach 8.600 Transformatoren, für die Umspannung auf Niederspannung rund 460.000 Transformatoren. Je weiter Strom transportiert werden soll, desto höher ist normalerweise die Spannung.
Störungen an Höchstspannungsleitungen oder wichtigen Umspannwerken im Höchstspannungsnetz können daher großflächige Ausfälle auslösen.
Insgesamt habe das deutsche Stromleitungsnetz eine Länge von 1,94 Millionen Kilometern, davon rund 39.000 Kilometer im Höchstspannungsnetz und rund 95.700 Kilometer im Hochspannungsnetz, so der BDEW. Davon seien rund 11.500 Kilometer unterirdisch verlegt und rund 123.200 Kilometer als Freileitungen ausgelegt. (dpa/red)
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Vom Justizbeamten bis zur Krankenpflegerin: Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt

Bei der Landtagswahl am Sonntag steuert die AfD in Sachsen-Anhalt auf einen Wahlerfolg zu. Die CDU folgt erst mit großem Abstand, die Grünen und das BSW müssen um den Einzug ins Parlament bangen. Diese Spitzenkandidaten treten an:

Sven Schulze (CDU)

Sven Schulze am 02.09.2026

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Der 47-Jährige übernahm erst im Januar das Ministerpräsidentenamt von seinem Vorgänger Reiner Haseloff (CDU) und versucht seitdem, sich einen Amtsbonus zu erarbeiten.
In den Umfragen ist die AfD der CDU allerdings enteilt. Schulze, der den Menschen zugewandt und eher sachlich begegnet, konnte zwar seinen Bekanntheitsgrad steigern. Allerdings ist nicht einmal ein Drittel der Wahlberechtigten mit seiner Arbeit zufrieden. Zudem macht ihm die große Unbeliebtheit der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) zu schaffen.
Schulze will eine Machtübernahme der AfD in seinem Bundesland verhindern. Sollte diese die absolute Mehrheit verfehlen, könnte es eine Minderheitsregierung wie in Sachsen oder Thüringen geben. Schulze will sich zwar „nicht abhängig machen von den Linken oder der AfD“, aber an der Linkspartei käme er dann wohl kaum vorbei.

Ulrich Siegmund (AfD)

Ulrich Siegmund - ein Verkaufstalent für Raumdüfte und AfD-Politik.

Ulrich Siegmund – ein Verkaufstalent für Raumdüfte und AfD-Politik.

Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dp/dpa

Siegmunds Ziel ist die bundesweit erste AfD-Regierung. Damit die Partei allein regieren kann, gab der 35-Jährige als Wahlziel „45 Prozent plus X“ aus. Aktuelle Umfragen sehen die AfD bei mehr als 40 Prozent.
Mit dem dauerlächelnden Siegmund an der Spitze, der sich volksnah gibt und dem in den sozialen Medien hunderttausende Menschen folgen, will die AfD Sachsen-Anhalt umkrempeln und plant unter anderem eine härtere Migrationspolitik, die Abschaffung der Schulpflicht und die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge.
Siegmund präsentiert sich als das freundliche Gesicht der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei. Doch auch er hat einen radikalen Kern.
Unter anderem nahm Siegmund an dem Potsdamer Treffen von AfD-Politikern, Neonazis und Unternehmern teil, bei dem der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner sein „Remigrationskonzept“ zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland vorstellte.

Armin Willingmann (SPD)

Armin Willingmann (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Der amtierende Landesumweltminister kämpft für die SPD gegen den Absturz in die weitere Bedeutungslosigkeit. Nach ihrem historisch schlechten Wahlergebnis von 8,4 Prozent vor fünf Jahren sieht es für die Sozialdemokraten weiter düster aus – in Umfragen lagen sie zuletzt bei ähnlichen Werten.
Der 63-jährige Jurist und Hochschullehrer Willingmann gehört seit 2016 der Landesregierung an, zunächst als Wirtschaftsminister, seit 2021 als Wissenschafts- und Umweltminister. Fachlich versiert, gelingt es Willingmann im Wahlkampf nur schwer, sich zu profilieren und potenzielle Wähler mitzureißen.

Eva von Angern (Linke)

Linken-Spitzenkandidatin Eva von Angern in Sachsen-Anhalt schließt eine mögliche Zusammenarbeit mit der CDU nicht aus. (Archivbild)

Foto: Peter Gercke/dpaFoto: via dts Nachrichtenagentur

Die 49-jährige Juristin zog bereits 2002 in den Landtag ein. Seit 2020 führt die dreifache Mutter die Linksfraktion. Bereits vor fünf Jahren war von Angern Spitzenkandidatin ihrer Partei.
Im aktuellen Wahlkampf holte sie unter anderem die Fraktionschefin im Bundestag, Heidi Reichinnek, und die sogenannten Silberlocken, also altgediente Linkspolitiker wie Gregor Gysi und Bodo Ramelow, an ihre Seite.
Umfragen sehen die Linke bei rund elf Prozent. Die Partei will von Angern zufolge „alles dafür tun, um die AfD von den Hebeln der Macht fernzuhalten“. Sie steht daher Gesprächen mit der CDU über eine Zusammenarbeit aufgeschlossen gegenüber.

Lydia Hüskens (FDP)

Hat schon gewählt: FDP-Spitzenkandidatin Lydia Hüskens

Hat schon gewählt: FDP-Spitzenkandidatin Lydia Hüskens

Foto: Peter Gercke/dpa

Hüskens kämpft darum, dass die FDP nach fünf Jahren nicht wieder aus dem Landtag fliegt. Das dürfte schwer werden, die Umfragen sehen die Liberalen unter der Fünfprozenthürde.
Hüskens saß für die Liberalen schon von 2002 bis 2011 im Magdeburger Landtag, dessen Mitglied sie seit fünf Jahren wieder ist. Seit 2021 steht die 62-Jährige, die im rheinischen Geldern aufwuchs, zudem an der Spitze der Landespartei.
Wenige Jahre nach der Wende zog es sie beruflich nach Magdeburg, wo sie zunächst im Umweltministerium arbeitete. Von 2015 an war die Geschichtswissenschaftlerin Geschäftsführerin des Studentenwerks Halle. Im Kabinett von Sven Schulze ist sie Digital- und Infrastrukturministerin. „Ich bin noch lange nicht fertig“, sagte sie vor der Wahl.

Susan Sziborra-Seidlitz (Grüne)

(v. l.) Die Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Claudia Wittig (BSW), Susan Sziborra-Seidlitz (Grüne) und Lydia Hueskens (FDP) nehmen am 12. August 2026 in Magdeburg an einer Debatte im MDR teil.

Foto: Ronny Hartmann/AFP via Getty Images

Auch für die Grünen geht es ums parlamentarische Überleben. Sziborra-Seidlitz weiß, dass es mit Umfragewerten von zuletzt sechs Prozent „extrem eng“ wird. „Wenn wir Grüne wieder in den Landtag einziehen, kann die AfD nicht regieren“, argumentiert die 48-Jährige mit Blick auf die Sitzverteilung.
Die gebürtige Berlinerin, die 2008 der Liebe wegen nach Quedlinburg im Harz zog, sitzt seit fünf Jahren im Landtag. Die Themen Soziales und Pflege liegen der gelernten Krankenpflegerin besonders am Herzen. Nachdem sie von 2016 bis 2021 bereits Landesvorsitzende war, steht sie seit 2025 erneut an der Spitze der Grünen in Sachsen-Anhalt.

Thomas Schulze (BSW)

BSW-Spitzenkandidat Thomas Schulze will eine neue Amtszeit für CDU-Ministerpräsident Sven Schulze in Sachsen-Anhalt verhindern. (Archivbild)

BSW-Spitzenkandidat Thomas Schulze will eine neue Amtszeit für CDU-Ministerpräsident Sven Schulze in Sachsen-Anhalt verhindern. (Archivbild)

Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Der 62-Jährige ist ein politischer Neueinsteiger und seit 2024 im BSW aktiv. In Merseburg geboren, startete Schulze seine berufliche Laufbahn als Koch und Restaurantleiter in der DDR.
Nach einem abgebrochenen Studium der Betriebswirtschaftslehre arbeitete er im Hotel- und Gaststättengewerbe, bevor er in Rheinland-Pfalz eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten absolvierte. Nach seinem Umzug nach Sachsen-Anhalt arbeitete er in verschiedenen Verwaltungsfunktionen.
Seit 2024 ist Schulze, der auch Kovorsitzender des BWS-Landesverbands ist, in der Landesaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Stendal tätig. Er tritt wie seine Kokandidatin Claudia Wittig für einen Politikwechsel an.
Die Partei steht bei vier Prozent. Mit einem Ministerpräsidenten Schulze „werden wir nicht zusammenarbeiten“, sagt er. Das BSW unter ihrer Gründerin Sahra Wagenknecht wirbt für einen „überparteilichen Ministerpräsidenten“ unter Einbindung der AfD und stellt sich gegen die sogenannte Brandmauer.(afp/red)
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Berliner Hacker-Ultimatum abgelaufen – Kein Lösegeld

Im Erpressungsfall nach dem massiven Datendiebstahl im Berliner Landesnetz ist das Ultimatum der kriminellen Hackergruppe Rhysida abgelaufen. Ob die Täter ihre Drohung wahr gemacht und das rund 5,8 Terabyte große Datenpaket bereits im Darknet veröffentlicht haben, war unmittelbar nach Ablauf der Frist am Freitagmittag zunächst unklar.
Die Erpresser hatten auf ihrer Leak-Site einen Countdown geschaltet, der am Freitag gegen 15.35 Uhr ablief. Gefordert wurde ein Lösegeld von 30 Bitcoin (umgerechnet rund zwei Millionen Euro).
Der Berliner Senat hatte vorab bekräftigt, auf derartige Erpressungen grundsätzlich nicht einzugehen und kein Lösegeld zu zahlen. Nach dem Verstreichen der Frist wurde auf der Webseite der Erpresser im Darknet die „Auktion“ beendet. „
Alle Dateien wurden im öffentlich zugänglichen Bereich hochgeladen – viel Spaß beim Stöbern, Datenjäger!“, hieß es dort. Ein Link führte allerdings nicht zu den Daten, sondern zu einer Fehlermeldung.

Lob von Experten für Verweigerung einer Lösegeldzahlung

Die Weigerung des Senats, auf Erpressungsversuche der kriminellen Hacker einzugehen, stieß in der Fachwelt auf Zustimmung. Bianca Kastl vom Chaos Computer Club sagte im RBB Inforadio, die Entscheidung des Senats sei richtig. „Würde man diese Gruppen weiter unterstützen mit Geld oder anderen Dingen, dann würden die natürlich immer weitermachen“, sagte sie. „Man muss sie finanziell austrocknen.“
Der renommierte IT-Sicherheitsexperte Christof Fischer verwies darauf, dass der Staat per Gesetz keine Zahlungen bei Erpressungen vornehmen dürfe. Die Situation bei Vorfällen wie in Berlin sei aber sehr schwierig: „Die Daten sind in den Händen von Kriminellen, und eine Veröffentlichung hat in vielen Fällen sehr schädliche Auswirkungen. Bislang ist mir kein Fall bekanntgeworden, bei dem gezahlt wurde und trotzdem eine Veröffentlichung erfolgte.“
Allerdings sei anzunehmen, dass die Täter, die meist in osteuropäischen Ländern lebten, diese Daten den dortigen Behörden zugänglich machten, um sich Schutz vor Ermittlungen gegen sie selbst zu erkaufen, sagte Fischer der dpa.
Bei vergleichbaren Angriffen vergehen erfahrungsgemäß oft mehrere Stunden oder Tage, bis gestohlene Datensätze tatsächlich über Archivdateien oder sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke zum Download bereitgestellt werden. IT-Sicherheitsexperten und die Berliner Ermittlungsbehörden beobachten die einschlägigen Foren und Leak-Seiten fortlaufend.

Brisante Details in den Ankündigungen

Die von den Angreifern zuvor veröffentlichten Auflistungen und Screenshots deuten auf einen gravierenden Abfluss hochsensibler Daten hin. Demnach behauptet die Gruppierung, rund 1,44 Millionen Dateien erbeutet zu haben.
Darunter sollen sich neben mehr als 5.000 Personalakten, Bußgeldvorgängen und Gehaltsabrechnungen auch vertrauliche Unterlagen aus Bundesratsausschüssen sowie Schwachstellenanalysen zur Berliner Trinkwasserversorgung befinden.
Zudem brüsteten sich die Erpresser damit, Zugangsdaten und Passwörter im Klartext erlangt zu haben – unter anderem für Datenbanken der Verwaltung und Zahlungsdienstleister.
Die Berliner Verwaltung hatte den am 14. August bekanntgewordenen Cyberangriff bestätigt. Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind in die Analyse und Bewältigung des Vorfalls eingebunden.
Sollte das Datenpaket vollständig publik werden, drohen den betroffenen Behörden und Tausenden Bürgern sowie Beschäftigten erhebliche Datenschutz- und Sicherheitsrisiken. (dpa/red)
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Minderheitsregierungen: Sachsen-Anhalt wäre nicht der erste Versuch

Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt die parlamentarische Mehrheit verfehlen, könnte es zu einer CDU-geführten Minderheitsregierung kommen. Solch ein Regierungsmodell ist in Deutschland die Ausnahme. Aber auch Sachsen-Anhalt hat damit schon Erfahrung – das „Magdeburger Modell“ funktionierte viele Jahre. Ein Überblick:

In welchen Ländern gab es schon Minderheitsregierungen?

Das wohl bekannteste Beispiel einer längeren Minderheitsregierung ist das „Magdeburger Modell“ in Sachsen-Anhalt. 1994 bildete die SPD mit ihrem Ministerpräsidenten Reinhard Höppner dort eine rot-grüne Minderheitsregierung, die von der damaligen PDS, der Vorgängerin der heutigen Linkspartei, toleriert wurde.
Als die Grünen 1998 aus dem Landtag flogen, wurde das Modell mit einer reinen SPD-Minderheitsregierung fortgesetzt. Diese hielt bis zur Landtagswahl 2002.
Zuvor gab es bereits von 1976 bis 1977 in Niedersachsen eine Minderheitsregierung, nachdem trotz knapper Mehrheit der damaligen SPD-FDP-Koalition der CDU-Politiker Ernst Albrecht überraschend zum Ministerpräsidenten gewählt wurde.
Die CDU-Minderheitsregierung wurde von der FDP über mehrere Monate hinweg geduldet, bis sich die Parteien zu einer Koalition zusammenschlossen.
Auch im Saarland regierte von 1975 bis 1977 eine CDU-Regierung unter Ministerpräsident Franz-Josef Röder ohne eigene Mehrheit. Die FDP stimmte unter anderem dem Landeshaushalt zu. Die Tolerierung mündete dann ebenfalls in eine schwarz-gelbe Koalition.
In Hessen amtierte zwischen 1984 und 1985 eine von den Grünen offiziell tolerierte SPD-Minderheitsregierung unter Holger Börner. Ende 1985 einigten sich SPD und Grüne formell auf eine Koalition.
Das Modell einer PDS-tolerierten Minderheitsregierung gab es 2001 auch in Berlin. Nachdem die große Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) an der Berliner Bankenaffäre scheiterte, ließ sich Klaus Wowereit (SPD) im Abgeordnetenhaus zum Nachfolger wählen. Er regierte einige Monate mit einer rot-grünen Minderheitsregierung, die von der PDS gestützt wurde.
Das war nicht der erste Minderheitssenat in Berlin. 1981 ließ sich Richard von Weizsäcker zum Regierenden Bürgermeister wählen, obwohl die CDU bei der damaligen Abgeordnetenhauswahl die absolute Mehrheit knapp verfehlt hatte.
Weizsäcker hatte die Unterstützung einiger Abgeordneter von der FDP – die 1983 dann auch als Koalitionspartner in den Senat eintrat.
Nachdem bei der Landtagswahl 2010 in Nordrhein-Westfalen die schwarz-gelbe Koalition unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers ihre Mehrheit verlor, wurde eine rot-grüne Minderheitsregierung unter Hannelore Kraft gebildet. Diese hielt bis 2012. Dann gab es eine vorgezogene Neuwahl, bei der Rot-Grün die Mehrheit holte.
In Thüringen führte Bodo Ramelow (Linke) bis 2024 eine rot-rot-grüne Regierung für eine Legislatur ohne eigene Mehrheit, auch durch die Coronapandemie. Um Gesetzesvorhaben wie den Landeshaushalt durchzubringen, war die Regierung vor allem auf die CDU-Opposition angewiesen.
Allerdings beschloss der Landtag damals auf CDU-Initiative auch eine Senkung der Grunderwerbsteuer mit Stimmen von AfD und FDP.
Auch die Nachfolgeregierung in Thüringen aus CDU, SPD und BSW hat keine eigene Mehrheit. Die sogenannte Brombeerkoalition von Mario Voigt (CDU) verfügt über genau die Hälfte der Sitze im Landtag, ihr fehlt damit die absolute Mehrheit. Die Koalition arbeitet seit 2024 mit der Linksfraktion zusammen, um bei notwendigen Beschlüssen die fehlende Stimme zu bekommen.
Seit 2024 amtiert auch in Sachsen eine rot-schwarze Minderheitsregierung relativ geräuschlos. Die Koalition unter Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) spricht über einen „Konsultationsmechanismus“ ihre Gesetzesinitiativen vorab vor allem mit den Oppositionsfraktionen BSW, Linke und Grüne ab. Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehnt sie ab.

Gab es auch Minderheitsregierungen im Bund?

Bislang gab es fünfmal Minderheits- oder Übergangsregierungen im Bund – zwei davon besiegelten das Ende einer Koalition. 1962 verließen die FDP-Minister kurzzeitig die Regierung von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), um nach der „Spiegel“-Affäre den Rücktritt von Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) zu erzwingen. Zehn Jahre später verlor die damalige SPD-FDP-Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) wegen abtrünniger Abgeordneter ihre Mehrheit.
Im Oktober 1966 verließen die FDP-Minister der damaligen Koalition aus Union und FDP wegen Differenzen über den Bundeshalt das Kabinett von Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU).
Dieser leitete dann bis zu seinem Rücktritt einen Monat später eine CDU/CSU-Minderheitsregierung, tags darauf kam eine große Koalition unter Kurt Georg Kiesinger (CDU) ins Amt.
Mitte September 1982 traten die FDP-Minister in der Koalition mit der SPD von Bundeskanzler Helmut Schmidt zurück, fortan bestand die Regierung nur noch aus SPD-Mitgliedern. Anfang Oktober dann wurde Helmut Kohl (CDU) durch ein konstruktives Misstrauensvotum zum Kanzler gewählt, er führte eine schwarz-gelbe Koalition.
Nach dem Ende der sogenannten Ampelkoalition amtierte schließlich von November 2024 bis zur Bildung der Regierung von Friedrich Merz (CDU) im Mai 2025 für einen kurzen Zeitraum eine rot-grüne Minderheitsregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).(afp/red)
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Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen

Mehrere wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossene AfD-Direktkandidaten können definitiv nicht antreten.
Am Freitag wies das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die von drei Betroffenen, darunter dem stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Stephan Bothe, eingereichten Beschwerden gegen entsprechende erstinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten ab. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (Az.: 10 ME 273/26, 10 ME 280/26 und 10 ME 284/26)
Die Politiker wollten mit Eilanträgen erreichen, dass sie noch zu der Wahl am Sonntag kommender Woche zugelassen werden. Wie zuvor bereits die Verwaltungsgerichte lehnte auch das Oberverwaltungsgericht dies nun aber unter Verweis auf die Gesetzeslage ab.
Das niedersächsische Kommunalwahlrecht sehe einstweilige Anordnungen, die sich auf das Wahlverfahren bezögen, im Vorfeld einer Wahl schlicht nicht vor.
Die Entscheidungen der zuständigen Wahlorgane und -behörden könnten demnach grundsätzlich erst durch einen Wahleinspruch nach der Wahl angefochten werden.
Diese Regelung, die vergleichbar auch für andere Wahlverfahren in Deutschland gelte, solle reibungslose und fristgemäße Abstimmungen gewährleisten. Sie sei „grundsätzlicher Natur“, erklärte das Oberverwaltungsgericht.
Der Rechtsschutz für Betroffene bleibe trotzdem gewahrt, eine Wahl könne in einem Wahlprüfverfahren nachträglich für ungültig erklärt werden.
Bothe wollte als AfD-Kandidat bei der Landratswahl im Kreis Lüneburg antreten. Bei den anderen zwei Antragstellern handelt es sich um den als Bewerber von der Landtagswahl im Kreis Friesland ausgeschlossenen AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Siechert sowie den Kommunalpolitiker Justin Vogel.
Er ist Kreisvorsitzender der AfD im Landkreis Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand der AfD-Nachwuchsorganisation Generation Deutschland. Er wollte als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz antreten.
Wegen einer Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden Bewerber für alle von sogenannten Hauptverwaltungsbeamten besetzte Ämter intensiver auf Verfassungstreue geprüft. Dazu gehören etwa hauptamtliche Bürgermeister und Landräte.
Liegen Anhaltspunkte für fehlende Verfassungstreue vor, schalten die örtlichen Wahlorgane die Kommunalaufsicht ein. Diese kann zur Prüfung auch Erkenntnisse des Landesverfassungsschutzes einbeziehen. Der stufte den Landesverband der AfD in Niedersachsen im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.
In Niedersachsen finden am 13. September allgemeine Kommunalwahlen statt. Mehr als sechs Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, über die Zusammensetzung von annähernd 2200 kommunalen Vertretungen wie Gemeinderäten und Kreistagen zu entscheiden.
In fast 400 Kommunen werden zudem Hauptverwaltungsbeamte wie Bürgermeister und Landräte direkt gewählt.(afp/red)
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Regierungskrise in Thüringen nach BSW-Austritten

Deutschlands einzige Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD in Thüringen gerät ins Schlingern. 13 von 15 BSW-Landtagsabgeordneten haben im Dauerclinch mit dem Bundesvorstand und Parteigründerin Sahra Wagenknecht in dieser Woche der Partei den Rücken gekehrt.
Allein am Freitag kündigten neun Politiker ihren Austritt an. Die Thüringer Regierung von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) muss sich in der Krise neu sortieren.

Dauerstreit Wagenknecht-Wolf eskaliert

„Wir sind nicht gewählt für endlose Selbstbeschäftigung, wir sind nicht gewählt für ständige Abwehrkämpfe, und wir sind nicht gewählt für das Ertragen von Flirts mit Rechtsradikalen“, begründete Thüringens Vize-Ministerpräsidentin und bisherige BSW-Landeschefin Katja Wolf die Parteiaustritte.
Es sei schmerzlich, aber es könne keinen gemeinamen Weg im BSW mehr geben.
Parteigründerin Wagenknecht warf den Thüringern vor, den Zeitpunkt der Eskalation so gewählt zu haben, „um der Partei, der sie ihre Mandate und Ministerposten verdanken, vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt maximal zu schaden“.
„Jetzt wird offensichtlich alles aufgeboten, um den Einzug der einzigen konsequenten Friedenspartei in den Landtag von Sachsen-Anhalt zu verhindern.“ Wolf und die Mehrheit der Thüringer Fraktion würden eher im Team CDU spielen, sagte Wagenknecht der Deutschen Presse-Agentur. Grund für das Zerwürfnis ist ein Streit über die Regierungsbeteiligung in Thüringen, die Wagenknecht für einen großen Fehler hält.
Ein Großteil der zerfallenden Thüringer BSW-Fraktion will Voigts Regierung auch künftig mittragen. „Wir stehen weiter zur Koalition“, sagte die bisherige BSW-Fraktionschefin Sigrid Hupach in Erfurt.
„Wir brauchen für Thüringen Stabilität, wir sind in politischer Verantwortung“, so Wolf, die seit Beginn der Thüringer Regierungsbeteiligung des BSW Ende 2024 Auseinandersetzungen mit Wagenknecht führt.
Regierungschef Voigt verwies auf ein Vertrauensverhältnis, das in den vergangenen zwei Jahren gewachsen sei. „Wir haben ein gemeinsames Verständnis von unserem Regierungsauftrag.“

Patt adé – Mehrheitssuche wird heikel

Die Fraktion bestehe zunächst mit zwölf Mitgliedern fort, von denen zehn nicht mehr dem BSW angehören, erläuterte Hupach. Bei einer Fraktionssitzung kommende Woche sollen weitere Entscheidungen getroffen werden.
Einer der Abgeordneten brachte eine mögliche Auflösung und Neugründung der Fraktion ins Spiel. Hupach sprach nur von verschiedenen Möglichkeiten, die nun blieben.
Hinter vorgehaltener Hand war nach der Forderung von BSW-Bundesvorstand und Wagenknecht, die Koalition in Thüringen zu verlassen, bereits in den vergangenen Wochen von Parteiaustritten und einer möglichen Fraktionsneugründung gesprochen worden.
Der Zerfall des BSW könnte die Mehrheitsfindung im Landtag noch schwieriger machen. Bisher hatte Voigts Bündnis 44 von 88 Sitzen im Parlament – und damit ein Patt zur Opposition aus Linke und AfD.
Mehrheiten organisierte sich die Koalition in der Regel mit Hilfe der Linken. Theoretisch konnte die Koalition aber nicht von der Opposition überstimmt werden.
Das ändert sich nun. Drei der bisherigen BSW-Abgeordneten hatten Mitte der Woche ihren Austritt aus Partei und Fraktion erklärt. Sie wollen eine eigene parlamentarische Gruppe gründen.
Zudem gelten zwei weitere Abgeordnete als Unterstützer des Kurses der Bundesspitze des BSW um Parteigründerin Sahra Wagenknecht. Von den einst 15 Abgeordneten bleiben also zehn, die als Unterstützer des Kurses von Katja Wolf gelten.

Linke sieht Koalition geplatzt – und will reden

Regierungschef Voigt versuchte bei einem gemeinsamen Auftritt mit seinen Stellvertretern Katja Wolf und Georg Maier (SPD) Zuversicht auszustrahlen: „Wir stehen gemeinsam verlässlich für eine Politik.
Die Menschen im Land müssen sich keine Sorgen machen, wir kümmern uns um die Themen, die ihr Leben betreffen, und gemeinsam stehen wir auch persönlich dafür ein, dass Thüringen vorankommt und wir gemeinschaftlich die Dinge anpacken, die es im Freistaat zu lösen gilt“, sagte der CDU-Politiker.
Die Linke, auf die die bisherige Brombeer-Koalition im Landtag angewiesen war, signalisierte jedoch Gesprächsbedarf. „Mit dem heutigen Tag ist aus unserer Sicht die Regierungskoalition geplatzt“, sagte Fraktionschef Christian Schaft.
Er sprach von einer politischen Krise. Mit dem BSW habe sich ein Koalitionspartner verabschiedet. Der Koalitionsvertrag sei zwischen Parteien geschlossen worden und nicht zwischen Einzelpersonen. „Wir können nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen.“ Die Linke sei kein Mehrheitsbeschaffer. „Da wird man jetzt sehr grundsätzlich in die Gespräche gehen müssen.“

SPD zurückhaltend – Landeschef will Gremien fragen

Auch SPD-Landeschef Maier bremste Voigts zuversichtliche Erzählung: Es müsse die nun eingetretene Lage „selbsverständlich“ erstmal in den Gremien der Partei diskutiert werden. „Dem kann ich jetzt nicht vorgreifen“, sagte er.
Die SPD habe in den Regierungsvertrag sehr viele Themen hineinverhandelt, diese seien weiterhin wichtig. Auf die Frage, ob es eine erneute Mitgliederbefragung geben müsse, ließ Maier offen. Auch dies müsse in den Gremien entschieden werden.
Anfang der Woche war bekanntgeworden, dass der BSW-Abgeordnete Matthias Herzog aus der Partei austritt, aber in der Fraktion bleibt. Am Mittwoch dann verkündeten drei weitere Abgeordnete ihren Parteiaustritt – sie verließen auch die Fraktion und kündigten an, eine eigene parlamentarische Gruppe bilden zu wollen.
Am Freitag folgten nun neun weitere Abgeordnete, die aus dem BSW austreten wollten. Nur noch zwei Abgeordnet vertreten damit das Wagenknecht-Lager. Wie sie sich in der kommenden Woche in der Fraktionssitzung verhalten, blieb zunächst offen. (dpa/red)
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Hacker erpressen Berlin: Gestohlene Daten könnten heute veröffentlicht werden


In Kürze:

  • Hackergruppe Rhysida droht mit der Veröffentlichung von Daten aus dem Berliner Landesnetz.
  • Die behaupteten 5,7 Terabyte sind bislang nicht behördlich bestätigt; ein Datenabfluss ist jedoch nachgewiesen.
  • Betroffen sein könnten auch personenbezogene Daten von Bürgern, Unternehmen und Landesbeschäftigten.

 
Nach dem Cyberangriff auf das Datennetz der Berliner Verwaltung könnte der Fall an diesem Freitag eine neue Stufe erreichen. Die mutmaßlichen Täter drohen mit der Veröffentlichung gestohlener Daten. Darunter könnten nach Angaben der Berliner Senatskanzlei auch personenbezogene Informationen von Beschäftigten des Landes sowie Daten von Bürgern und Unternehmen sein.
Hinter dem Erpressungsversuch steht nach eigenen Angaben die Gruppe Rhysida. Sie hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung läuft am Freitag aus.
Die Senatskanzlei hält deshalb eine anschließende Veröffentlichung für möglich. Welche Informationen sich unter den entwendeten Daten befinden, wird noch untersucht. Nach jetzigem Kenntnisstand könnten auch personenbezogene Daten von Landesbeschäftigten sowie von Bürgern und Unternehmen betroffen sein. Das geht aus der Lageeinschätzung der Berliner Senatskanzlei vom 3. September hervor.

Daten flossen bereits Anfang August ab

Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt.  Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.

5,7 Terabyte sind eine Täterangabe

Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.

Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter

Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.

Berlin will nicht zahlen

Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Inzwischen ist bekannt, wie die mutmaßlichen Täter mit den erbeuteten Daten vorgehen. Nach Angaben der Senatskanzlei werden sie seit Freitag vergangener Woche im Darknet versteigert. Das Mindestgebot beträgt 30 Bitcoin. Die Versteigerung endet am heutigen Freitag. Was anschließend geschieht, ist offen. Die Landesregierung hält es für möglich, dass die Daten verkauft oder veröffentlicht werden. Eine tatsächliche Veröffentlichung war in der jüngsten Mitteilung des Senats noch nicht bestätigt.
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

Untersuchungen dauern an

Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
Mit dem Ablauf der Versteigerung richtet sich der Blick nun darauf, ob Rhysida die angekündigte Veröffentlichung tatsächlich umsetzt. Sollte dies geschehen, dürfte sich auch genauer beurteilen lassen, welche Daten die Gruppe besitzt. Die von ihr genannte Größenordnung von 5,7 Terabyte bleibt bis zu einer Bestätigung durch die Ermittlungsbehörden eine Täterangabe.