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Kommunalwahlen in Niedersachsen: AfD und Linke legen zu, CDU und SPD verlieren


In Kürze:

  • CDU, SPD und Grüne verlieren bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen Stimmen.
  • Die AfD kann ihr Ergebnis in den größeren Kommunen mehr als verdreifachen und wird drittstärkste Kraft.
  • Auch die Linke legt zu, während die FDP weiter an Bedeutung verliert.
  • Die Wahlbeteiligung steigt deutlich von 57,0 auf 64,6 Prozent.

 
Die Kommunalwahlen in Niedersachsen brachten am Sonntag, 13. September, Verluste für CDU, SPD und Grüne. Auch der Bedeutungsverlust der FDP setzte sich fort. Zugewinne konnten AfD und Linkspartei verbuchen.

AfD in Niedersachsen drittstärkste Kraft

Nach den vorläufigen Ergebnissen der Kreiswahlen, zu denen die Wahlen zu Kreistagen und Stadträten kreisfreier Städte gehören, kam die CDU auf 27,2 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Gegenüber dem Ergebnis vor fünf Jahren entspricht das einem Minus von 4,5 Prozentpunkten. Die SPD verliert ebenfalls an Terrain. Sie kommt auf 24,6 Prozent – ein Minus von 5,4 Prozentpunkten.
Damit bleibt die CDU auch leicht unter ihren Zweitstimmenergebnissen bei den vergangenen Bundestags- und Landtagswahlen in Niedersachsen. Die SPD bleibt deutlich unter ihrem Stimmenanteil bei der Landtagswahl 2022, aber über dem Bundestagsergebnis 2025.
Die AfD kann ihr Ergebnis von 2021 in den Kreiswahlen mit diesjährigen 15,9 Prozent mehr als verdreifachen und wird landesweit zur drittstärksten Kraft – noch vor den Grünen. Gegenüber der Landtagswahl 2022 konnte die AfD ihr Ergebnis steigern. Allerdings blieb sie hinter dem Bundestagsresultat für Niedersachsen zurück.
Die Grünen kommen in kreisfreien Städten und Landkreisen zusammen auf 14,1 Prozent der Stimmen. Das entspricht einem Minus von 1,8 Prozentpunkten gegenüber den Kommunalwahlen 2021 und auch etwas weniger gegenüber der Landtagswahl 2022. Im Vergleich zur Bundestagswahl konnte die Partei jedoch Boden gutmachen.
Mehr als verdoppeln konnte in den einwohnerstärkeren Einheiten auch die Linke ihr Ergebnis. Sie kommt auf 6 Prozent, was einem Plus von 3,2 Prozentpunkten gegenüber 2021 entspricht. Das Landtagsergebnis 2022 lag auf einem ähnlichen Niveau wie die letzte Kreistagswahl. Allerdings war das Bundestagsergebnis der Linkspartei 2025 mit 8,7 Prozent höher.
Auf 5,1 Prozent – ein Minus von 0,5 Prozent – kommen Wählergruppen. Die FDP verliert 2,8 Prozentpunkte und steht bei 3,7 Prozent.

CDU kann Absturz vermeiden und bleibt stärkste Kraft

Niedersachsens CDU-Landeschef Sebastian Lechner hat in einer ersten Stellungnahme zu den Kommunalwahlen gesagt, dass sich der Bundestrend auf das Ergebnis der Partei ausgewirkt habe.
Gegenüber dem NDR äußerte Lechner sich jedoch auch zufrieden darüber, dass es auf kommunaler Ebene nicht zu einem ähnlichen Absturz der Union wie bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt gekommen sei. Die kommunale Ebene habe doch eigene Gesetze:
„Die Menschen unterscheiden sehr genau: Sie sehen die bundespolitische Stimmung, aber hier im Land vertrauen sie uns.“
Die CDU konnte beispielsweise ihre Stadtoberhäupter in Celle, Hameln und auch in Wolfsburg bereits im ersten Wahlgang verteidigen. Trotz der VW-Krise konnte sich Oberbürgermeister Dennis Weilmann dort mit knapp über 50 Prozent den Sieg sichern.
Ministerpräsident und SPD-Landeschef Olaf Lies sieht ebenfalls deutliche Auswirkungen des Bundestrends. Das Vertrauen in die etablierten Parteien sei angespannt, man habe sich mehr erhofft. Allerdings seien den Sozialdemokraten in einigen Gebieten Erfolge gelungen und die Menschen hätten ihnen „teilweise mit großem Abstand“ das Vertrauen ausgesprochen. Lies zieht Bilanz mit der Aussage:
„Trotz der schwierigen Lage in Berlin und dem Erstarken der AfD ist die SPD in Niedersachsen eine tief verwurzelte Volkspartei, die lokal gestaltungsfähig bleibt.“

SPD kann in Niedersachsen mehrere Oberbürgermeisterposten behaupten

In der Region Hannover, wo der amtierende Regionspräsident Steffen Krach für die SPD als Regierender Bürgermeister von Berlin kandidiert, könnte die SPD den Posten behalten. Mit 30,6 Prozent der Stimmen liegt dort SPD-Kandidatin Eva Bender vorn. Sie muss in zwei Wochen gegen Oliver Junk (22,0 Prozent) in die Stichwahl.
Gute Ergebnisse erzielten auch die SPD-Oberbürgermeister Thorsten Kornblum (43,3 Prozent) in Braunschweig und Uwe Santjer (knapp 59 Prozent) in Cuxhaven. Die SPD konnte auch mehrere Landratsposten im ersten Wahlgang verteidigen – so etwa in Wittmund, Verden, Leer, Hildesheim und Friesland.
Die Grünen dürfen sich trotz landesweiter Verluste über zwei mögliche Oberbürgermeisterposten freuen. In Hannover kam Amtsinhaber Belit Onay auf 45,6 Prozent und geht mit deutlichem Vorsprung in die Stichwahl gegen Axel von der Ohe (SPD), der auf 21,5 Prozent kam. Onyeka Oshionwu kann sich Hoffnungen machen, dass ihr Vorsprung von über 13 Prozentpunkten vor Ehsan Kangarani (CDU) in der Stichwahl um den OB-Posten in Göttingen reichen wird. Sie kam am Sonntag auf 41,5 Prozent.

AfD sieht sich kommunal verankert

AfD-Landeschef Ansgar Schledde bezeichnet seine Partei nun auch in Niedersachsen als kommunal verankert. Mit Blick auf September 2027 äußerte er, man werde „mit diesem gewaltigen Rückhalt und den neu geschlagenen Wurzeln gestärkt in die Landtagswahl gehen“. Die Partei freut sich vor allem über das Ergebnis in Salzgitter. Dort ist die AfD mit 27,4 Prozent stärkste Kraft im Stadtrat geworden.
Außerdem hat Patricia Mair mit 25,7 Prozent bei der OB-Wahl den Einzug in die Stichwahl geschafft. Ihre Erfolgschancen sind jedoch überschaubar: Gegenkandidat und Amtsinhaber Frank Klingebiel geht mit einem Vorsprung von knapp 20 Prozentpunkten in die Entscheidungsrunde.
Die AfD hatte im Vorfeld der Wahl damit gehadert, dass vier ihrer Kandidaten wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht zugelassen wurden. Dies könnte einen gewissen Solidaritätseffekt zur Folge gehabt haben.
Die Wahlbeteiligung ist deutlich angestiegen. Landesweit lag sie bei den Kreistagswahlen nach dem vorläufigen Ergebnis bei 64,6 Prozent. 2021 waren es nur 57,0 Prozent gewesen.
Das vorläufige Ergebnis für die Gemeindewahlen lag noch nicht vor, die Auszählung lief noch.
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Kommunalwahl in Niedersachsen: AfD vor Bewährungsprobe im Westen


In Kürze:

  • 6,3 Millionen Wahlberechtigte entscheiden am 13. September über 2.182 kommunale Vertretungen in Niedersachsen.
  • Insgesamt stehen 29.501 Mandate zur Wahl; dafür gibt es 68.061 Kandidaturen.
  • In 395 Kommunen werden außerdem Landräte, Bürgermeister, Oberbürgermeister oder der Regionspräsident direkt gewählt.
  • Besonderes Augenmerk gilt eine Woche nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt dem Abschneiden der AfD.

 
Eine Woche nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht der nächste Wahlsonntag an. Am 13. September sind 6,3 Millionen Stimmberechtigte bei den Kommunalwahlen dazu aufgerufen, insgesamt 2.182 Vertretungen neu oder – im Fall von Gebietsveränderungen – erstmals zu wählen. Gewählt werden die Räte der acht kreisfreien Städte, 36 Kreistage, die Regionsversammlung der Region Hannover und 927 kreisangehörige Stadt- und Gemeinderäte. Dazu kommen die Vertretungen von 113 Samtgemeinden, 1.095 Stadtbezirken und Ortschaften und den gemeindefreien Gebieten Lohheide und Osterheide.
Dazu kommen Direktwahlen in 395 Kommunen. Dort werden die Hauptverwaltungsbeamten wie Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeister und der Regionspräsident der Region Hannover neu gewählt. Neben der Region Hannover und den acht kreisfreien Städten finden diese Wahlen in 32 Landkreisen, 253 kreisangehörigen Städten und Gemeinden und in 101 Samtgemeinden statt.

Wer steht in Niedersachsen zur Wahl?

Insgesamt 26 Parteien und politische Vereinigungen sowie Einzelkandidaten werden sich zur Wahl stellen. Die CDU wird insgesamt 18.235 Kandidaten aufbieten, die im Land regierende SPD 16.256. Die drittmeisten Kandidaten stellen die Grünen mit 8.178 vor der FDP mit 4.290 auf. Für die AfD kandidieren 2.622 Personen, für die Linke 2.102, das BSW kommt auf 305 Bewerber. Wählergruppen kommen auf 14.364 Kandidaten. Die Zahl der Kandidaten insgesamt liegt bei 68.061.
Vor fünf Jahren kam die CDU bei den Wahlen zu den Gemeindevertretungen auf 32,8 Prozent und landete damit vor der SPD mit 29,6 Prozent. Die Grünen kamen auf 13,5 Prozent, Wählergruppen auf 13 und die FDP auf 5,2 Prozent. Die AfD kam auf 2,2 Prozent und die Linke auf 1,6 – wobei zu berücksichtigen ist, dass beide nicht flächendeckend mit Wahlvorschlägen vertreten waren.
In den Kreistagen und Vertretungen der kreisfreien Städte kam die CDU auf 31,7 Prozent, die Sozialdemokraten erreichten 30 Prozent. Die Grünen waren in diesem Bereich, der auch Großstädte umfasst, deutlich stärker und kamen auf 15,9 Prozent. Die FDP erreichte 6,5 Prozent. Eine geringere Rolle spielten dort Wählergemeinschaften mit 5,6 Prozent. Die AfD kam auf 4,6 Prozent, die Linke auf 2,8.

AfD kann auch im Westen auf signifikante Zugewinne hoffen

Eine Woche nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird das Abschneiden der AfD mit besonderem Interesse verfolgt. Zwar ist ein Ergebnis, das auch nur nahe an die knapp 44 Prozent in Sachsen-Anhalt heranreichen würde, unwahrscheinlich. Deutliche Zugewinne und ein landesweit klar zweistelliges Ergebnis sind jedoch zu erwarten.
Landesweite Umfragen sahen die Partei zuletzt bei 20 Prozent. Diese beziehen sich jedoch auf Landtagswahlen. Die AfD tritt nicht in allen Gemeinden an. Für die Ebene der Kreistage, der Region Hannover und der kreisfreien Städte schickt sie 1.166 Kandidaten ins Rennen, für die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden 1.456.
Für die direkt zu wählenden Hauptverwaltungsbeamten stellt die AfD 69 Kandidaten. In 18 Fällen, von denen die meisten Kandidaten der AfD betrafen, leiteten die Wahlausschüsse Verfahren zur Prüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzungen ein. In fünf Fällen verneinten sie dieses – vier davon betrafen AfD-Kandidaten.

Kontroverse um Wahlprüfungen – vier AfD-Kandidaten nicht zu Beamtenwahlen zugelassen

Nicht zugelassen wurden die Kandidaturen von Thorsten Moriße zur OB-Wahl in Wilhelmshaven, von Stephan Bothe zur Landratswahl in Lüneburg, von Martin Sichert zur Landratswahl in Friesland und von Justin Vogel zum Bürgermeister von Herzberg am Harz. Nach Prüfung durch den Landkreis wurde die Kandidatur von Reinhild Goes für das Bürgermeisteramt in Nörten-Hardenberg zugelassen. In den übrigen Fällen wurden AfD-Wahlvorschläge für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten nicht beanstandet.
Grundlage für die Prüfungen ist das seit April 2026 geltende neue Niedersächsische Kommunalwahlgesetz. Diesem zufolge müssen Wahlausschüsse bereits im Vorfeld der Wahlen zu Hauptverwaltungsposten die Wählbarkeit von Kandidaten prüfen. Dazu gehört auch die Verfassungstreue. Ein Amt als Oberbürgermeister, Landrat, Bürgermeister oder Regionspräsident ist ein Posten als „Beamter auf Zeit“. Einen solchen kann nur ausüben, wer „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.
Der Landesverfassungsschutz in Niedersachsen stuft den dortigen AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Eine Mitgliedschaft in der Partei kann deshalb im Fall einer Bewerbung um einen Beamtenposten zum Anlass für eine Überprüfung der Verfassungstreue werden. Sieht der zuständige Wahlausschuss Anlass, diese bei einem Kandidaten zu bezweifeln, darf er die Kommunalaufsicht einschalten.

Staatsrechtler uneinig über Legitimität der Vorprüfung

Diese nimmt für kleine Gemeinden der Landkreis vor, bei Wahlen zum Landrat, Oberbürgermeister oder Regionspräsidenten ist es das Innenministerium. Die Kommunalaufsicht kann das öffentliche Auftreten potenzieller Kandidaten auswerten und auch den Verfassungsschutz um Auskünfte bitten. Anschließend gibt sie dem zuständigen Wahlausschuss eine Empfehlung.
Dieser trifft die letztendliche Entscheidung über die Zulassung jedoch allein. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter, der den Vorsitz innehat, und sechs Beisitzern, die nach der Parteienstärke bei der letzten Wahl zusammengesetzt sind. Der Ausschuss hat neutral und nicht als politisches Gremium zu agieren. Seine Aufgabe ist es, eine chancengleiche Wahl zu garantieren. Dabei hat er das Interesse an einer Wahrung des passiven Wahlrechts gegenüber jener des Gebots der Verfassungstreue im Einzelfall abzuwägen.
Die AfD, aber auch einige Staatsrechtler wie Volker Boehme-Neßler (Oldenburg) haben die Regelung kritisiert. Boehme-Neßler warnte vor einem „Entzug des passiven Wahlrechts durch die Hintertür“ und einer Verletzung des Prinzips der Allgemeinheit der Wahl. Hans Michael Heinig (Göttingen) hingegen erklärt, es gehe „gerade nicht um ein Parteiverbotsverfahren durch die Hintertür oder um politische Sanktionierungen für bloße Parteizugehörigkeit“. Ziel sei es, sicherzustellen, dass jemand als Person die Gewähr dafür bietet, für die Verfassung einzustehen.

Wird die VW-Krise die Wahl in Niedersachsen beeinflussen?

Die zuständigen Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg lehnten Eilanträge betroffener Kandidaten gegen deren Nichtzulassung ab. Das OVG verwies darauf, dass das Kommunalwahlrecht einen Wahleinspruch und eine gerichtliche Überprüfung erst nach der Wahl vorsehe. Im Eilverfahren wiege das Interesse am reibungslosen Ablauf der Wahlen und ihrer termingerechten Durchführung schwerer.
Neben dem Abschneiden der AfD stehen vor allem die Wahlen in den größeren Städten von Niedersachsen im Mittelpunkt des Interesses. In Hannover hofft der seit 2019 regierende grüne Oberbürgermeister Belit Onay auf seine Wiederwahl. In der Region Hannover wird ein neuer Regionspräsident gewählt. Derzeit übt der Erste Regionsrat Jens Palandt das Amt kommissarisch aus, weil der gewählte Präsident Steffen Krach bis zum Ende seiner Amtsperiode beurlaubt ist.
Krach wechselte im Vorjahr in die Berliner Landespolitik. Er ist Co-Vorsitzender des dortigen SPD-Landesverbandes und Spitzenkandidat der Sozialdemokraten für die Abgeordnetenhauswahlen am 20. September. Von Interesse dürfte auch sein, wie sich die Krise der Automobilindustrie auf das kommunale Wahlverhalten auswirkt. Mit Wolfsburg, Hannover, Emden, Osnabrück, Braunschweig und Salzgitter gibt es gleich sechs bedeutende Standorte für den VW-Konzern. Unklar ist, inwieweit Bundesthemen die Wahl in den Kommunen beeinflussen werden.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Wahlausschuss schließt AfD-Politiker Martin Sichert von Landratswahl aus


In Kürze:

  • Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ließ Martin Sichert (AfD) nicht zur Landratswahl am 13. September zu.
  • Grundlage der Entscheidung war eine Prüfung der Verfassungstreue nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht.
  • Das Innenministerium verwies auf öffentliche Äußerungen Sicherts, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen.
  • Sichert weist die Vorwürfe zurück und kündigt rechtliche Schritte gegen den Ausschluss an.

 
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wird am 13. September 2026 nicht bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland kandidieren können. Das entschied am Dienstagabend, 21. Juli, der Kreiswahlausschuss des Landkreises mit 5:1 Stimmen.
Zugelassen wurden die Wahlvorschläge Rolf Neuhaus (SPD), Sibylle Raquet (CDU) und Jan-Ole Möller (Die PARTEI).
Die Entscheidung, Sichert nicht zuzulassen, folgte einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums. Der Kreiswahlausschuss hatte auf der Grundlage des novellierten niedersächsischen Kommunalwahlrechts die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Wahlausschuss sah Anlass zum Zweifel an Verfassungstreue von Sichert

Da es sich bei einem Landrat um einen Beamten handelt, ist laut dem niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht die Verfassungstreue eine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Beamte, auch solche auf Zeit, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten.
Das Innenministerium als Kommunalaufsicht darf zur Prüfung der Verfassungstreue eines bestimmten Bewerbers öffentlich zugängliche Quellen auswerten. Ferner darf es auch Auskünfte vonseiten des Verfassungsschutzes einholen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Niedersachsen im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Inhaltlich entspricht das in etwa einer Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.

Ministerium übermittelte Aussagen des Abgeordneten in sozialen Medien

Die Zugehörigkeit zu einer Partei reicht für sich allein jedoch nicht aus, um hinreichende Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers für einen Beamtenposten zu rechtfertigen. Es müssen noch zusätzlich Anhaltspunkte in dessen Person selbst dazukommen, die dessen Verfassungstreue infrage stellen.
Im Fall Sicherts hat der Wahlausschuss diese offenbar gesehen. Das Innenministerium habe dem Ausschuss unter anderem Hinweise auf Äußerungen Sicherts in den sozialen Medien übermittelt. Dem NDR zufolge ging es dabei unter anderem um eine Aussage, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

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Abgelehnter Kandidat will gegen Ausschluss vorgehen

Sichert äußerte sich in einer Videobotschaft zu der Entscheidung des Wahlausschusses und bezeichnete die Entscheidung als „demokratietechnisch extremst gefährlich“. Er sei fassungslos und das Vorgehen sei ein „massiver Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“. Er selbst sei „absolut verfassungstreu“. Im Ausschuss hätten sich die Vertreter aller anderen Parteien gegen seine Kandidatur ausgesprochen.
Der AfD-Politiker gab an, vor Antritt seines Bundestagsmandats 15 Jahre lang ohne Anlass zu Beanstandungen als IT-Experte im öffentlichen Dienst gearbeitet zu haben. Sichert zog 2017 über die bayerische Landesliste in den Bundestag ein. Eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fand zum damaligen Zeitpunkt nicht statt.
Der Abgeordnete kündigte an, mit juristischen Mitteln gegen den Ausschluss von der Wahl vorgehen zu wollen. Eine Zulassung zur Wahl im September kann er damit nicht mehr erzwingen. Allerdings kann er nach Konstituierung des neuen Kreistages einen Einspruch gegen die Wahl einbringen oder vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Verfassungsschutz und GFF erwähnen Sichert mehrfach in Gutachten

Im März hatte Sichert auf X im Kontext der Hochstufung der Landes-AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geäußert. In diesem Kontext erklärte er, er stehe „über 100 Mal im Verfassungsschutzbericht“, weil er „anderen Parteien mehrfach vorgeworfen habe, ein Kartell zu bilden“.
Auf welchen Verfassungsschutzbericht er dabei anspielt, ist ungewiss. Die jüngsten Jahresberichte der niedersächsischen Landesbehörde nennen mit Blick auf den zum Zeitpunkt des Erscheinens noch als „Verdachtsfall“ geführten Landesverband nur wenige Namen. Zitate werden nur allgemein, etwa einem „Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag“ zugeordnet. Da dem Verfassungsschutz bei der Beobachtung von Abgeordneten besonders enge Grenzen auferlegt sind, wäre eine namentliche Nennung auch potenziell problematisch.
Allerdings ist Sichert in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Dazu kommen öffentliche Äußerungen, die im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD dokumentiert sind.

Gericht bestätigte Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Verfassungsschutzes

In mehreren Fällen, darunter auch in Niedersachsen, hatten Verwaltungsgerichte eine Beobachtung von AfD-Verbänden durch den Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, der Inlandsgeheimdienst habe zu Recht tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei angenommen.
Sichert hatte in eigenen Äußerungen unter anderem ein Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen gefordert und von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“ durch einen „Geburten-Dschihad“ gesprochen. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“, und bezeichnete kopftuchtragende Frauen als „islamistisch“.
Den parlamentarischen Abend einer Bundestagsfraktion mit muslimischen Vertretern anlässlich des bevorstehenden Ramadanfestes bezeichnete er als „symbolischen Akt der Unterwerfung des höchsten deutschen Parlaments unter den Islam“. Darüber hinaus sind Social-Media-Beiträge von ihm dokumentiert, in denen er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung früherer Regierungsmitglieder wegen ihrer Corona-Politik forderte.