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Mehr Rechte für Verbraucher, weniger Geld für Solarstrom: Das ändert sich im August


In Kürze:

  • Recht auf Reparatur verlängert Gewährleistungsfrist.
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt zunächst nur für Erstklässler.
  • Baubranche reformiert Ausbildungsberufe.

 
Der August hält einige Änderungen bereit. Verbraucher erhalten künftig mehr Rechte bei kaputten Smartphones oder Waschmaschinen. Privathaushalte bekommen für Strom aus neuen PV-Anlagen weniger Geld. Außerdem müssen Unternehmen mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Inhalte kennzeichnen. Nachfolgend eine Übersicht.

Recht auf Reparatur

Bislang hatten Verbraucher nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist Anspruch auf eine Reparatur. Nun müssen Hersteller bei vielen Geräten auch nach Ablauf dieser Frist kostenlose oder preislich angemessene Reparaturen ermöglichen. Das gilt etwa für Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke.
Wer ein fehlerhaftes Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, für den verlängert sich diese zudem um zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre. Dies gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli geschlossen werden.

Recht auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Für Kinder der Klassenstufen eins bis vier wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Familien können damit eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen in einem Hort oder einem schulischen Ganztagsangebot beanspruchen. Ab dem 1. August gilt der Rechtsanspruch zunächst für Erstklässler, danach wird er schrittweise ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll das Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter gelten.

Weniger Geld für Solarstrom

Zum 1. August sinkt die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen von Privathaushalten erneut. Regulär wird der Satz alle sechs Monate um ein Prozent abgesenkt. Derzeit liegt er bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen mit einer Leistung zwischen zehn und 40 Kilowatt. Ab August sind es dann noch rund 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Anlage betreiben, ändert sich dadurch nichts. Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.

Kennzeichnung von KI-Inhalten

Ab dem 2. August müssen Unternehmen bestimmte Inhalte wie Videos, Bilder oder Texte kennzeichnen, wenn sie diese mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt haben. Die KI-Verordnung der EU sieht vor, dass Verbraucher erkennen können sollen, ob sie mit KI-generierten Inhalten oder Systemen interagieren – etwa beim Gespräch mit einem Chatbot im Kundensupport. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland drohen Unternehmen andernfalls Strafen „von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes“.

Weniger Unterstützung bei Heizungstausch

Wer seine alte Heizung etwa gegen eine Wärmepumpe austauscht, bekommt nun oftmals weniger Förderung. Schon seit dem 21. Juli gelten neue Bedingungen, die die Bundesregierung Anfang Juli mit kurzer Frist beschlossen hatte. Unter anderem sinkt der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer von bislang 20 Prozent auf nun 16 Prozent. Auch die Höhe der förderfähigen Kosten ist nun niedriger als zuvor.

Weniger Verpackungsmüll

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz passt deutsches Recht an die neue EU-Verpackungsverordnung an. Es soll Verpackungen reduzieren, das Recycling verbessern und nachhaltigere Lösungen fördern und tritt am 12. August in Kraft. Für Verbraucher bedeutet das unter anderem weniger Abfall, bessere Kennzeichnungen und mehr Vorgaben für umweltfreundliche Verpackungen.

Verlängerung der Gewährleistung bei Autos

Ab dem 1. August tritt zudem die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht in der Autobranche in Kraft. Behebt eine Werkstatt einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Das gilt auch für Autos, die bei einem Händler gekauft wurden. Ziel der neuen Regelung ist es, Reparaturen gegenüber einem Austausch attraktiver zu machen.

Reformen für Ausbildungsberufe in der Baubranche

Neue Ausbildungsordnungen gelten mit dem Beginn des kommenden Monats für 19 Berufe in der Baubranche. Die Reform modernisiert die Ausbildung und passt sie an Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltschutz an. Zudem wird für 16 Berufe mit jeweils dreijähriger Ausbildungsdauer eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Dabei wird die bisherige Zwischenprüfung durch den ersten Teil der Abschlussprüfung ersetzt, dessen Ergebnis in die Endnote einfließt. Kurz vor Ende der Ausbildungszeit folgt dann der zweite Prüfungsteil. Die neuen Regeln gelten für alle Ausbildungsverträge, die am 1. August 2026 beginnen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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gesellschaft

Rollfeldblockade Köln: Geldstrafen statt Haft – Millionenforderungen gegen Klimaaktivisten möglich


In Kürze:

  • Das Landgericht Köln wandelte die Bewährungsstrafen gegen zwei Klimaaktivisten in Geldstrafen um.
  • Hintergrund ist eine Rollfeldblockade am Flughafen Köln/Bonn im August 2024, die zu Flugausfällen und Verspätungen führte.
  • Die Richterin verwies auf mögliche hohe Schadensersatzforderungen, die die Aktivisten langfristig finanziell belasten könnten.
  • Zivilrechtliche Ansprüche von Flughafenbetreibern und Fluggesellschaften sind noch nicht abschließend geklärt.

 
Das Landgericht Köln hat am Montag, dem 23. Juni, die Strafurteile des Amtsgerichts gegen die Klimaaktivisten Judith Beadle und Fabian Beese aus dem Vorjahr abgemildert. Im Oktober 2025 hatte die erste Instanz Beese zu elf Monaten und Beadle zu neun Monaten Haft verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem erhielten beide Verurteilten eine Geldauflage von 2.000 Euro sowie 300 Sozialstunden.
Gegenstand der Anklage war das unerlaubte Eindringen auf das Gelände des Flughafens Köln/Bonn im August 2024. Als Vertreter der damals noch aktiven „Letzten Generation“ hatten Beadle und Beese mit einem Bolzenschneider den Flughafenzaun durchtrennt und sich anschließend auf dem Rollfeld festgeklebt. Infolge der Aktion mussten Start- und Landebahnen gesperrt sowie mehrere Abflüge abgebrochen werden.

Richterin äußert Sorge über gesellschaftliche und klimatische Entwicklungen

Sollte die Staatsanwaltschaft auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten, wären Haftstrafen für die beiden Aktivisten endgültig vom Tisch. Die zuständige Richterin wandelte die ursprünglichen Bewährungsstrafen in Geldstrafen um. Beadle muss demnach 1.020 Euro zahlen. Gegen Beese wurde eine Gesamtgeldstrafe von 5.400 Euro verhängt, in die auch weitere Vorfälle einflossen. Dabei ging es unter anderem um eine Farbattacke auf das Bundeskanzleramt.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Bewährungsstrafen für die aus ihrer Sicht „unbelehrbaren“ Angeklagten gedrängt. Die Richterin zeigte sich hingegen deutlich milder. Auf Facebook erklärte Beese, der Prozess sei „gut ausgegangen“. Zudem habe ihn die Richterin „mit ihrer eigenen Betroffenheit überrascht“. Nach seiner Darstellung brachte sie zum Ausdruck, dass auch sie Sorgen hinsichtlich der gesellschaftlichen und klimatischen Entwicklung habe.
Gleichzeitig betonte Beese, es schockiere ihn zutiefst, dass sich „friedliche Klimaaktivisten vor Gericht verantworten müssen und ihr Engagement strafrechtlich verfolgt wird“. Der Richter der ersten Instanz hatte die Tat deutlich schärfer bewertet. Man könne „kaum schwerer einen Hausfriedensbruch begehen“, erklärte er damals. Dabei verwies er auf den entstandenen Sachschaden sowie die mit der Aktion verbundenen Sicherheitsrisiken.

Richterin: Aktivisten drohen „30 Jahre Leben am Existenzminimum“

Die Abmilderung der Strafe dürfte für die Aktivisten nur ein schwacher Trost sein. Richterin Julia Krüger deutete im Urteil selbst an, dass die gravierenderen Konsequenzen für die Beese und Beadle erst noch bevorstünden. Damit meinte sie die Schadensersatzansprüche, die auf sie zukommen würden – durch die Flughafenbetreiber und weitere potenziell Geschädigte.
Für die nächsten 30 Jahre müssten die Aktivisten sich auf ein Leben am Existenzminimum einstellen, prognostizierte Krüger. Sie bezog sich dabei mutmaßlich auf das Urteil des Landgerichts Hamburg zu Az. 325 O 168/24 vom 20. November des Vorjahres. Das Gericht verurteilte damals zehn Personen gesamtschuldnerisch unter anderem zur Bezahlung von mehr als 400.000 Euro, fünf Prozent Zinsen und den Anwaltskosten der Gegenseite.
Das Urteil gilt als mögliches Muster für weitere Prozesse gegen Aktivisten der damaligen „Letzten Generation“. Diese hatten in der ersten Hälfte der 2020er-Jahre mehrfach nicht nur Straßen und Autobahnen blockiert, sondern in mehreren Fällen auch die Rollfelder von Flughäfen.

Keine Restschuldbefreiung durch Privatinsolvenz möglich

In einem Porträt der „Zeit“ über ehemalige Aktivisten hieß es, Judith Beadle sehe sich Schadensersatzforderungen in einer Gesamthöhe von rund vier Millionen Euro gegenüber. Die 46-Jährige verfüge selbst lediglich über monatliche Einnahmen von etwa 400 Euro aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Auch der Ehemann der zweifachen Mutter habe kein pfändbares Einkommen.
Tobias Lutzi, Juniorprofessor für Privatrecht an der Universität Augsburg, spricht mit Blick auf das Hamburger Urteil von einer „potenziell ruinösen“ Wirkung. Nach § 302 der Insolvenzordnung sind Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass sich Betroffene nicht über eine Privatinsolvenz nach sieben Jahren von diesen Schulden befreien können.
Beese erklärte, es fühle sich „nicht gut an, wenn man mit Strafen übersät wird“. Wenn Demonstranten strafrechtlich verfolgt würden, könnten sie sich eher autonomen Protestaktionen anschließen, um keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen. Zugleich betonte er, dass solche Protestformen für ihn selbst nicht infrage kämen.

Mögliche sechsstellige Schadensersatzforderungen gegen Aktivisten

An seinem Anspruch, „die Klimakatastrophe aufzuhalten“, ändere das Urteil nichts. Die Verhandlung vom Montag habe ihn „darin bestärkt, den Kampf nicht aufzugeben und die Klimakatastrophe immer wieder zu thematisieren“. Auf „Gofundme“ wirbt er um finanzielle Unterstützung zur Deckung der Anwaltskosten. Bislang sind etwas mehr als 1.300 Euro zusammengekommen.
Die zivilrechtlichen Ansprüche sind gesondert zu verhandeln. Insgesamt waren etwa 3.000 Passagiere von Flugausfällen betroffen, rund 10.000 mussten Verspätungen hinnehmen. Gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ beziffert ein Mitarbeiter des Flughafenmanagements den Schaden auf etwa 50.000 Euro. Die Kosten für den Polizeieinsatz beliefen sich auf 12.000 Euro. Die Schadensersatzforderungen der betroffenen Fluggesellschaften sind bislang noch nicht beziffert.