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Dürre in der Landwirtschaft – Knappheit in den Regalen?

Auf den ausgetrockneten Wiesen wächst kaum noch Gras nach; regional fallen der dritte und vierte Grasschnitt komplett aus. Auch der für die Winterfütterung wichtige Silomais liefert wegen mangelnder Kolbenbildung kaum Erträge. Dies hat zur Folge, dass den landwirtschaftlichen Betrieben 30 bis 40 Prozent weniger Grundfutter zur Verfügung steht als im langjährigen Durchschnitt. Das teilte der Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV) mit.

Wirtschaftliche Notverkäufe und die Folgen für den Fleischmarkt

Viele Landwirte sind gezwungen, Teile ihrer Herden vorzeitig abzugeben. Grund dafür sind die stark gestiegenen Preise für Heu und Stroh auf dem freien Markt, deren Zukauf sich für viele Betriebe wirtschaftlich kaum noch rentiert.
Laut Landwirt Lenz Berger aus Rieden haben sich die Siloballen im Vergleich zum letzen Jahr von durchschnittlich 40 auf 55 Euro erhöht. Dies ist nicht nur auf die Dürre zurückzuführen, sondern auch auf die gestiegenen Betriebskosten.
Gleichzeitig müssen die Landwirte bereits jetzt für die Futterversorgung im kommenden Winter und Frühjahr vorsorgen. Die Vorräte müssen ausreichen, um die verbleibenden Tiere sicher durch die kalte Jahreszeit zu bringen. “Es werden zur Schlachtbank als erstes Rinder geführt, welche in der unteren Kategorie der Milcherzeugung sind. Danach erfolgen die nächsthöhere Kategorie der Tiere für die Schlachtung.” so Berger.

Kapazitätsgrenzen an den Schlachthöfen und rechtliche Ausnahmen

Die Abgabewelle von Rindern führt in einzelnen Regionen Süddeutschlands zu Wartelisten bei Schlachthöfen, die sich kurzfristig am Limit ihrer Kapazitäten befinden.
Um die betroffenen Betriebe in der Krise bürokratisch zu entlasten, hat die EU-Kommission verschiedene Sonderregelungen genehmigt. Unter anderem dürfen ökologisch wirtschaftende Bio-Höfe aufgrund der extremen Futterknappheit ausnahmsweise konventionell erzeugtes Grundfutter zukaufen, um das Überleben ihrer Tiere zu sichern.

Neben der Dürre treiben auch höhere Betriebskosten die Futterpreise in die Höhe.

Foto: Ina FASSBENDER / AFP via Getty Images

Kommt der Preisschock für Verbraucher?

Ein überdurchschnittlicher möglicher Preisanstieg von Lebensmitteln im Jahr 2027 ist möglich. Unter anderem könnte der rückläufige Nutztierbestand zu einem geringeren Angebot an Fleisch und Milch führen. Auch die im kommenden Jahr zu erwartenden Kälbergeburten werden den Bestandsrückgang voraussichtlich nicht kurzfristig ausgleichen können. Eine vollständige Erholung des Viehbestands dürfte daher erst in den darauffolgenden Jahren erfolgen.
Zusätzlichen Druck auf das Angebot könnte der beschlossene Einfuhrstopp für brasilianisches Rindfleisch sowie weitere tierische Produkte wie Geflügel, Eier und Honig ausüben, der ab dem 3. September gilt.
Hintergrund sind unter anderem in Brasilien eingesetzte Wachstumshormone, die in der Europäischen Union nicht zugelassen sind. Nach derzeitiger Einschätzung könnte der Einfuhrstopp bis zu zwei Jahre andauern – also etwa so lange, bis eine neue Generation der derzeitigen Jungtiere herangewachsen und schlachtreif ist.
Eine Entlastung durch Importe aus europäischen Nachbarländern ist nicht zu erwarten. Denn auch dort hat die anhaltende Dürre zu Engpässen in der heimischen Landwirtschaft und damit teilweise zu Einschränkungen in der Lebensmittelproduktion geführt.

Die historische Dimension der Trockenheit

Solche Dürren, wie sie Kontinentaleuropa derzeit erlebt, traten in der Geschichte immer wieder auf, wenn auch in den vergangenen Jahrhunderten deutlich seltener. Als historische Referenzpunkte gelten die verheerenden Megadürren von 1540 sowie die Trockenphase zwischen 1471 und 1477.
Im Jahr 1540 fiel europaweit über elf Monate hinweg fast kein Niederschlag; Rhein und Main führten zeitweise nur noch 10 bis 15 Prozent ihrer üblichen Wassermenge. Die Flussbetten konnten vielerorts zu Fuß durchquert werden.

Politische Debatte: Flächenkonkurrenz im neuen Energiegesetz

Wie die Landwirtschaft künftig widerstandsfähiger gegen Extremwetter werden kann, wird derzeit von Politik und Umweltverbänden diskutiert. Im Fokus steht die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027).
Verbraucherschützer und Organisationen wie Foodwatch fordern, Agrarflächen für den Nahrungsmittel- und Futteranbau freizugeben, statt sie durch geförderten „Energie-Mais“ für Biogasanlagen zu blockieren. Rund ein Sechstel der nationalen Ackerflächen wird derzeit rein energetisch in der Landwirtschaft genutzt.
Der Entwurf für das EEG 2027 sieht daher eine deutliche Kürzung der Ausschreibungsmengen für Biogas vor. Die staatliche Förderung könnte um bis zu 70 Prozent sinken – für die Branche bedeutet das einen tiefgreifenden Strukturwandel.
Während der Fachverband Biogas vor dem Verlust verlässlicher und krisenfester Einkommen für landwirtschaftliche Betriebe warnt, setzt die Politik auf einen Kompromiss: Subventionen für den flächenintensiven Energie-Mais werden zwar gestrichen. Dafür soll die Biogasgewinnung aus landwirtschaftlichen Reststoffen wie Gülle und Mist gezielt gefördert werden.
Dies hat Vor- und Nachteile: Gülle und Mist liefern deutlich weniger Energie als Mais, sodass die Energiegewinnung der Biogasanlagen insgesamt sinken wird. Der Vorteil ist hingegen, dass dadurch weniger landwirtschaftliche Fläche für die Energieerzeugung benötigt wird.
Denn Gülle und Mist fallen ohnehin als Nebenprodukte der Tierhaltung an und können anschließend weiterhin als Dünger genutzt werden. Die bisher für den Energie-Mais benötigten Flächen stünden damit theoretisch vollständig für den Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln zur Verfügung.

Photovoltaik: Der Vorrang der Agri-PV

Auch im Bereich der solaren Freiflächennutzung hat die Regierung auf den zunehmenden Flächendruck reagiert. Um zu verhindern, dass fruchtbare Agrarböden durch großflächige, bodennahe Solarparks für die Lebensmittel- und Futterproduktion verloren gehen, wurden die Förderrichtlinien deutlich verschärft. Klassische, bodennahe Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind auf ertragreichen Ackerflächen baurechtlich kaum noch durchsetzbar und weitgehend von der staatlichen EEG-Vergütung ausgeschlossen.

Agri-PV ermöglicht eine doppelte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen.

Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images

Stattdessen konzentriert sich die staatliche Förderung auf die sogenannte Agri-Photovoltaik (Agri-PV).  Durch hochgeständerte1 oder vertikal2 installierte Modulsysteme wird eine doppelte Nutzung der Flächen ermöglicht. Durch die erhöhte Installation der Photovoltaikanlagen können die darunterliegenden Agrarflächen weiterhin mit landwirtschaftlichen Maschinen bearbeitet werden. Allerdings schränken die Stützen und die Konstruktion der Agri-PV-Anlagen die Bewegungsfreiheit der Landwirte und die Bearbeitung der Agrarflächen mit Maschinen teilweise ein.
Die besondere Bauweise der Agri-PV-Anlagen soll zudem sicherstellen, dass weiterhin ausreichend Sonnenlicht und Regen auf den Boden gelangen. Mindestens 85 Prozent der Projektfläche müssen für den Anbau von Nutzpflanzen oder als Weideland für die Tierhaltung erhalten bleiben. Diese Vorgabe soll sicherstellen, dass die Erzeugung von grünem Strom nicht länger zulasten der landwirtschaftlichen Produktion und damit der Futter- und Ernährungssicherheit geht.
 
1 Hochgeständerte Systeme: Die Solarmodule müssen so hoch gebaut werden (oft 2,5 bis 5 Meter hoch), dass darunter Traktoren, Mähdrescher und Feldspritzen problemlos durchfahren können. Auf diesen Flächen wächst weiterhin Getreide, Gemüse oder Futtermais.
2 Vertikale Solarmodule: Die Module werden wie Zäune senkrecht in Reihen aufgestellt. Zwischen den Reihen (Abstand oft 10 bis 12 Meter) kann der Bauer den Boden als Weidefläche für Rinder nutzen oder Gras für den Grasschnitt ernten. Die Stromerzeugung läuft quasi „nebenbei“ als Sicht- und Windschutz.
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21. Juli: Lagebild zu Sexualdelikten | Reiche plant Pachtdeckelung | Alkoholfreie Bahnhöfe

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Lagebild zu Sexualdelikten

Die Zahl der registrierten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland ist weiter gestiegen. Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei über 17.000 Fälle – rund 1.600 mehr als fünf Jahre zuvor. Das geht aus dem neuen Bundeslagebild des Bundeskriminalamts hervor. Das BKA weist darauf hin, dass die Statistik nur die bekannt gewordenen Fälle abbildet. Von einer erheblichen Dunkelziffer ist auszugehen.

Reiche plant Pachtdeckelung

Der Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht Änderungen bei Windenergie, Agri-PV und Biogas vor. Geplant sind unter anderem Begrenzungen bei Pachtzahlungen und Kürzungen von Förderzuschlägen. Verbände aus Land-, Forst- und Energiewirtschaft kritisieren die Pläne und fordern Nachbesserungen.

Verdächtiger von Stade tot in Zelle gefunden

Rund drei Wochen nach der Bluttat mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade hat der in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige Suizid begangen. Er wurde heute morgen im Rahmen der Vollzähligkeitskontrolle in seiner Einzelzelle in Bremervörde leblos aufgefunden. Ein Notarzt stellte den Tod durch Strangulation fest. Hinweise auf Fremdverschulden liegen derzeit nicht vor.

Alkoholfreie Bahnhöfe

Auf allen Bahnhöfen Deutschlands soll ab dem 15. Oktober ein Alkoholverbot gelten. Bier, Wein, Schnaps oder anderer Alkohol dürfen dann dort nicht mehr getrunken werden. Die Bahn erhofft sich davon mehr Ordnung und Sicherheit. Die Gewerkschaft der Polizei bezweifelt, dass das Verbot konsequent umgesetzt werden kann.

Mehr Gas und Öl aus Aserbaidschan

Deutschland will künftig mehr Gas aus Aserbaidschan beziehen. Bundeskanzler Merz sieht das Land als interessanten Partner, wenn es darum geht, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen. Besonders der Süden Deutschlands könne von den Lieferungen profitieren, da die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden sei oder ausgebaut werden könne.
 
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Reiche plant Kürzung der Pacht – zum Ärger für Landwirte


In Kürze:

  • Der Bund plant einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen.
  • Das Ziel ist die Reduzierung von EEG-Förderkosten.
  • Mehrere Verbände kritisieren die Pläne, weil sie einen Nachteil für Landwirte darstellen.
  • Nach einer neuen Anpassung des Entwurfs soll aber der Zuschlag für Agri-PV bleiben.

 
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) will einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen einführen. Das trifft besonders Landwirte, die ihre Agrar- und Forstflächen Windradbetreibern zur Verfügung stellen.
Laut dem aktuellen Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG-Entwurf, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen diese künftig deutlich weniger Pachterlöse bekommen.
Der „Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss er noch durch das Bundeskabinett gehen, was am 29. Juli geschehen soll. Daraufhin müssen Bundestag und Bundesrat die Gesetzesreform beschließen. Aktuell liegt er den Ländern und Verbänden zur Anhörung vor.

Was will der Bund damit erreichen?

Nach Paragraf 36d dürfen die Pachterträge dann nur noch höchstens 2,5 Prozent des Produkts aus dem jährlichen erzielbaren Standortertrag der Anlage und dem anzulegenden Wert betragen. Momentan sind hier Werte zwischen 7 und 12 Prozent üblich. Die Änderung entspricht somit einer Reduzierung um bis zu 80 Prozent. Die derzeit überdurchschnittlich vergütete Verpachtung von Flächen an Windradbetreiber wird somit für den Landwirt deutlich weniger lukrativ. Pachten für andere Zwecke sind davon nicht betroffen.
Das Ministerium will mit dieser Maßnahme Kosten reduzieren. „Die Pachtkosten bieten erhebliches Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten bei der Windenergienutzung an Land und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts“, heißt es im Entwurf. „Im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte, ausschreibungspflichtige Windenergieanlagen an Land zu begrenzen.“
Welchen Anteil Pachten an den EEG-Vergütungen letztlich haben, bleibt offen. Fakt ist, der Bund zahlt jedes Jahr Milliarden aus Steuergeldern in das EEG-Konto ein, um dieses zu stabilisieren. Aus diesem Konto fließen unter anderem die Gelder, um Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen die gesetzliche Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde zu vergüten. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten für den Bund bei knapp 16,5 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 waren es gut 7,5 Milliarden Euro.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Foto: Michael Kappeler/dpa

Kritik von Verbänden

Über die Pläne der Bundesregierung sind mehrere Verbände alles andere als erfreut. Laut dem Portal „Agrar Heute“ kritisieren die Forstverbände AGDW und Familienbetriebe Land und Forst den Ansatz, den Strompreis reduzieren zu wollen. Sie wiesen darauf hin, dass sich dieser hauptsächlich am Strommarkt bilde.
AGDW-Präsident Andreas Bitter teilte hierzu mit: „Es wäre wirtschafts- und gesellschaftspolitisch töricht, solche Entwicklungen auszubremsen.“ Aus der Sicht des Deutschen Bauernverbands bedeute die Reform eine neue Hürde, um hier Investitionen zu tätigen. Demnach fordern diese Verbände die Streichung des geplanten Pachtdeckels. Zu ergänzen ist, mit Flächen für Solaranlagen und Windrädern ließen sich in der Vergangenheit erheblich höhere Pachten erzielen als für landwirtschaftliche Nutzung. Derart bebaute Flächen stehen jedoch mittelfristig nicht mehr für die ursprüngliche Nutzung zur Verfügung.

Zuschlag für Agri-PV bleibt

Das Ministerium hatte mit der EEG-Reform zunächst geplant, den Sonderzuschlag für das sogenannte Agri-PV um 0,5 Cent pro Kilowattstunde zu kürzen. Da dieser selbst nur 0,5 Cent beträgt, ist damit eine Streichung gemeint. Bei Agri-PV handelt es sich um Photovoltaik(PV)-Anlagen über landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Der Sonderzuschlag soll nach einer erneuten Änderung erhalten bleiben. Der Anlagenbetreiber erhält ihn für hochaufgeständerte Anlagen mit einer Höhe von mindestens 2,10 Meter oder 0,80 Meter bei senkrechter Ausrichtung.
Ebenso muss der Betreiber nachweisen, dass die Fläche unter dem erhöhten Modulfeld tatsächlich landwirtschaftlich betrieben wird. Ist dies nicht der Fall, gleicht die Anlage einer einfachen Freiflächenanlage und erhält keinen Zuschlag.