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Lagebild zu Sexualdelikten
Die Zahl der registrierten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland ist weiter gestiegen. Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei über 17.000 Fälle – rund 1.600 mehr als fünf Jahre zuvor. Das geht aus dem neuen Bundeslagebild des Bundeskriminalamts hervor. Das BKA weist darauf hin, dass die Statistik nur die bekannt gewordenen Fälle abbildet. Von einer erheblichen Dunkelziffer ist auszugehen.
Der Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht Änderungen bei Windenergie, Agri-PV und Biogas vor. Geplant sind unter anderem Begrenzungen bei Pachtzahlungen und Kürzungen von Förderzuschlägen. Verbände aus Land-, Forst- und Energiewirtschaft kritisieren die Pläne und fordern Nachbesserungen.
Rund drei Wochen nach der Bluttat mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade hat der in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige Suizid begangen. Er wurde heute morgen im Rahmen der Vollzähligkeitskontrolle in seiner Einzelzelle in Bremervörde leblos aufgefunden. Ein Notarzt stellte den Tod durch Strangulation fest. Hinweise auf Fremdverschulden liegen derzeit nicht vor.
Auf allen Bahnhöfen Deutschlands soll ab dem 15. Oktober ein Alkoholverbot gelten. Bier, Wein, Schnaps oder anderer Alkohol dürfen dann dort nicht mehr getrunken werden. Die Bahn erhofft sich davon mehr Ordnung und Sicherheit. Die Gewerkschaft der Polizei bezweifelt, dass das Verbot konsequent umgesetzt werden kann.
Deutschland will künftig mehr Gas aus Aserbaidschan beziehen. Bundeskanzler Merz sieht das Land als interessanten Partner, wenn es darum geht, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen. Besonders der Süden Deutschlands könne von den Lieferungen profitieren, da die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden sei oder ausgebaut werden könne.
Landwirte, die ihr Land für Windkraftanlagen verpachten, müssen nach den Plänen der Regierung künftig mit deutlich weniger Einnahmen rechnen. - Foto: Sina Schuldt/dpa
In Kürze:
Der Bund plant einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen.
Das Ziel ist die Reduzierung von EEG-Förderkosten.
Mehrere Verbände kritisieren die Pläne, weil sie einen Nachteil für Landwirte darstellen.
Nach einer neuen Anpassung des Entwurfs soll aber der Zuschlag für Agri-PV bleiben.
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) will einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen einführen. Das trifft besonders Landwirte, die ihre Agrar- und Forstflächen Windradbetreibern zur Verfügung stellen.
Laut dem aktuellen Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG-Entwurf, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen diese künftig deutlich weniger Pachterlöse bekommen.
Der „Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss er noch durch das Bundeskabinett gehen, was am 29. Juli geschehen soll. Daraufhin müssen Bundestag und Bundesrat die Gesetzesreform beschließen. Aktuell liegt er den Ländern und Verbänden zur Anhörung vor.
Nach Paragraf 36d dürfen die Pachterträge dann nur noch höchstens 2,5 Prozent des Produkts aus dem jährlichen erzielbaren Standortertrag der Anlage und dem anzulegenden Wert betragen. Momentan sind hier Werte zwischen 7 und 12 Prozent üblich. Die Änderung entspricht somit einer Reduzierung um bis zu 80 Prozent. Die derzeit überdurchschnittlich vergütete Verpachtung von Flächen an Windradbetreiber wird somit für den Landwirt deutlich weniger lukrativ. Pachten für andere Zwecke sind davon nicht betroffen.
Das Ministerium will mit dieser Maßnahme Kosten reduzieren. „Die Pachtkosten bieten erhebliches Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten bei der Windenergienutzung an Land und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts“, heißt es im Entwurf. „Im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte, ausschreibungspflichtige Windenergieanlagen an Land zu begrenzen.“
Welchen Anteil Pachten an den EEG-Vergütungen letztlich haben, bleibt offen. Fakt ist, der Bund zahlt jedes Jahr Milliarden aus Steuergeldern in das EEG-Konto ein, um dieses zu stabilisieren. Aus diesem Konto fließen unter anderem die Gelder, um Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen die gesetzliche Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde zu vergüten. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten für den Bund bei knapp 16,5 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 waren es gut 7,5 Milliarden Euro.
Über die Pläne der Bundesregierung sind mehrere Verbände alles andere als erfreut. Laut dem Portal „Agrar Heute“ kritisieren die Forstverbände AGDW und Familienbetriebe Land und Forst den Ansatz, den Strompreis reduzieren zu wollen. Sie wiesen darauf hin, dass sich dieser hauptsächlich am Strommarkt bilde.
AGDW-Präsident Andreas Bitter teilte hierzu mit: „Es wäre wirtschafts- und gesellschaftspolitisch töricht, solche Entwicklungen auszubremsen.“ Aus der Sicht des Deutschen Bauernverbands bedeute die Reform eine neue Hürde, um hier Investitionen zu tätigen. Demnach fordern diese Verbände die Streichung des geplanten Pachtdeckels. Zu ergänzen ist, mit Flächen für Solaranlagen und Windrädern ließen sich in der Vergangenheit erheblich höhere Pachten erzielen als für landwirtschaftliche Nutzung. Derart bebaute Flächen stehen jedoch mittelfristig nicht mehr für die ursprüngliche Nutzung zur Verfügung.
Das Ministerium hatte mit der EEG-Reform zunächst geplant, den Sonderzuschlag für das sogenannte Agri-PV um 0,5 Cent pro Kilowattstunde zu kürzen. Da dieser selbst nur 0,5 Cent beträgt, ist damit eine Streichung gemeint. Bei Agri-PV handelt es sich um Photovoltaik(PV)-Anlagen über landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Der Sonderzuschlag soll nach einer erneuten Änderung erhalten bleiben. Der Anlagenbetreiber erhält ihn für hochaufgeständerte Anlagen mit einer Höhe von mindestens 2,10 Meter oder 0,80 Meter bei senkrechter Ausrichtung.
Ebenso muss der Betreiber nachweisen, dass die Fläche unter dem erhöhten Modulfeld tatsächlich landwirtschaftlich betrieben wird. Ist dies nicht der Fall, gleicht die Anlage einer einfachen Freiflächenanlage und erhält keinen Zuschlag.