Categories
deutschland ticker

Wahlausschuss schließt AfD-Politiker Martin Sichert von Landratswahl aus


In Kürze:

  • Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ließ Martin Sichert (AfD) nicht zur Landratswahl am 13. September zu.
  • Grundlage der Entscheidung war eine Prüfung der Verfassungstreue nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht.
  • Das Innenministerium verwies auf öffentliche Äußerungen Sicherts, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen.
  • Sichert weist die Vorwürfe zurück und kündigt rechtliche Schritte gegen den Ausschluss an.

 
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wird am 13. September 2026 nicht bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland kandidieren können. Das entschied am Dienstagabend, 21. Juli, der Kreiswahlausschuss des Landkreises mit 5:1 Stimmen.
Zugelassen wurden die Wahlvorschläge Rolf Neuhaus (SPD), Sibylle Raquet (CDU) und Jan-Ole Möller (Die PARTEI).
Die Entscheidung, Sichert nicht zuzulassen, folgte einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums. Der Kreiswahlausschuss hatte auf der Grundlage des novellierten niedersächsischen Kommunalwahlrechts die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Wahlausschuss sah Anlass zum Zweifel an Verfassungstreue von Sichert

Da es sich bei einem Landrat um einen Beamten handelt, ist laut dem niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht die Verfassungstreue eine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Beamte, auch solche auf Zeit, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten.
Das Innenministerium als Kommunalaufsicht darf zur Prüfung der Verfassungstreue eines bestimmten Bewerbers öffentlich zugängliche Quellen auswerten. Ferner darf es auch Auskünfte vonseiten des Verfassungsschutzes einholen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Niedersachsen im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Inhaltlich entspricht das in etwa einer Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.

Ministerium übermittelte Aussagen des Abgeordneten in sozialen Medien

Die Zugehörigkeit zu einer Partei reicht für sich allein jedoch nicht aus, um hinreichende Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers für einen Beamtenposten zu rechtfertigen. Es müssen noch zusätzlich Anhaltspunkte in dessen Person selbst dazukommen, die dessen Verfassungstreue infrage stellen.
Im Fall Sicherts hat der Wahlausschuss diese offenbar gesehen. Das Innenministerium habe dem Ausschuss unter anderem Hinweise auf Äußerungen Sicherts in den sozialen Medien übermittelt. Dem NDR zufolge ging es dabei unter anderem um eine Aussage, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Abgelehnter Kandidat will gegen Ausschluss vorgehen

Sichert äußerte sich in einer Videobotschaft zu der Entscheidung des Wahlausschusses und bezeichnete die Entscheidung als „demokratietechnisch extremst gefährlich“. Er sei fassungslos und das Vorgehen sei ein „massiver Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“. Er selbst sei „absolut verfassungstreu“. Im Ausschuss hätten sich die Vertreter aller anderen Parteien gegen seine Kandidatur ausgesprochen.
Der AfD-Politiker gab an, vor Antritt seines Bundestagsmandats 15 Jahre lang ohne Anlass zu Beanstandungen als IT-Experte im öffentlichen Dienst gearbeitet zu haben. Sichert zog 2017 über die bayerische Landesliste in den Bundestag ein. Eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fand zum damaligen Zeitpunkt nicht statt.
Der Abgeordnete kündigte an, mit juristischen Mitteln gegen den Ausschluss von der Wahl vorgehen zu wollen. Eine Zulassung zur Wahl im September kann er damit nicht mehr erzwingen. Allerdings kann er nach Konstituierung des neuen Kreistages einen Einspruch gegen die Wahl einbringen oder vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Verfassungsschutz und GFF erwähnen Sichert mehrfach in Gutachten

Im März hatte Sichert auf X im Kontext der Hochstufung der Landes-AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geäußert. In diesem Kontext erklärte er, er stehe „über 100 Mal im Verfassungsschutzbericht“, weil er „anderen Parteien mehrfach vorgeworfen habe, ein Kartell zu bilden“.
Auf welchen Verfassungsschutzbericht er dabei anspielt, ist ungewiss. Die jüngsten Jahresberichte der niedersächsischen Landesbehörde nennen mit Blick auf den zum Zeitpunkt des Erscheinens noch als „Verdachtsfall“ geführten Landesverband nur wenige Namen. Zitate werden nur allgemein, etwa einem „Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag“ zugeordnet. Da dem Verfassungsschutz bei der Beobachtung von Abgeordneten besonders enge Grenzen auferlegt sind, wäre eine namentliche Nennung auch potenziell problematisch.
Allerdings ist Sichert in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Dazu kommen öffentliche Äußerungen, die im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD dokumentiert sind.

Gericht bestätigte Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Verfassungsschutzes

In mehreren Fällen, darunter auch in Niedersachsen, hatten Verwaltungsgerichte eine Beobachtung von AfD-Verbänden durch den Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, der Inlandsgeheimdienst habe zu Recht tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei angenommen.
Sichert hatte in eigenen Äußerungen unter anderem ein Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen gefordert und von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“ durch einen „Geburten-Dschihad“ gesprochen. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“, und bezeichnete kopftuchtragende Frauen als „islamistisch“.
Den parlamentarischen Abend einer Bundestagsfraktion mit muslimischen Vertretern anlässlich des bevorstehenden Ramadanfestes bezeichnete er als „symbolischen Akt der Unterwerfung des höchsten deutschen Parlaments unter den Islam“. Darüber hinaus sind Social-Media-Beiträge von ihm dokumentiert, in denen er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung früherer Regierungsmitglieder wegen ihrer Corona-Politik forderte.
Categories
deutschland ticker

Zweifel an Verfassungstreue: AfD-Kandidat Sichert auf dem Prüfstand


In Kürze:

  • Vor der Landratswahl in Friesland wird die Wählbarkeit des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert überprüft.
  • Die Kreiswahlleitung hat wegen Zweifeln an der Verfassungstreue das gesetzlich vorgesehene Prüfverfahren eingeleitet.
  • Über die Zulassung zur Wahl entscheidet nach Abschluss der Prüfung der Wahlausschuss.

Am 13. September wählt der Landkreis Friesland in Niedersachsen einen neuen Landrat. Der bisherige Amtsinhaber Sven Ambrosy (SPD), der 2021 mit 78,9 Prozent im Amt bestätigt wurde, kandidiert nicht mehr für eine vierte Amtszeit. Einer der Kandidaten, die sich um seine Nachfolge bewerben will, ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert.
Ob er zur Wahl kandidieren kann, ist jedoch unsicher. Die Kreiswahlleitung hat Zweifel an dessen Verfassungstreue. Wie dem Bewerber in einem Schreiben vom 10. Juli mitgeteilt wurde, hat Kreiswahlleiterin Andrea Jeske die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Damit hat die Kreiswahlleiterin ein gesetzlich vorgesehenes Prüfverfahren ausgelöst.

AfD-Mitgliedschaft von Sichert als Indiz für Einleitung eines Prüfverfahrens

Grundlage für das Vorgehen ist Paragraf 80 Abs. 4 Z. 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Demnach übernimmt ein Landrat nicht nur ein politisches Mandat, sondern wird auch ein Beamter auf Zeit. Er leitet die Kreisverwaltung und vollzieht staatliches Recht. Beamte haben jedoch die Gewähr für das jederzeitige Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bieten.
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Niedersachsen hatte den Landesverband der AfD im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Dies entspricht inhaltlich der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.
Dem Schreiben der Kreiswahlleiterin hat die Wahlbehörde bereits die Mitgliedschaft in der AfD als ein „starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“ eingeordnet. Dies mache eine Einzelfallprüfung personenbezogener Umstände verpflichtend. Jeske habe das Innenministerium deshalb um eine Prüfung der Wählbarkeit gebeten. Abseits der Mitgliedschaft in der AfD lägen ihr keine Anhaltspunkte vor.

Mitgliedschaft allein begründet noch keine Vorentscheidung über Zulassung

Im Frühjahr 2026 hat Niedersachsen ein Verfahren zur Prüfung im Fall möglicher Zweifel geschaffen. Die Schwelle für dessen Einleitung liegt dort, wo „tatsächliche Anhaltspunkte“ diese begründen. Im Verfahren dürfen Ministerium und Wahlausschuss auch öffentlich zugängliche Quellen wie Presseberichte, Internetseiten und öffentliche Äußerungen zur Auswertung heranziehen.
Außerdem darf das Innenministerium als Kommunalaufsicht den Verfassungsschutz um Auskunft bitten. Die Aufsicht leitet ein begründetes Ergebnis an Wahlleitung und Wahlausschuss weiter. Diesen ist die endgültige Zulassungsentscheidung überlassen. In den Gesetzesmaterialien wird deutlich, dass eine Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei ein Indiz für fehlende Verfassungstreue sein kann.
Ein Automatismus besteht jedoch nicht. Zu berücksichtigen seien auch das persönliche Verhalten, öffentliche Aussagen und die konkrete Form des parteipolitischen Engagements. In den Gesetzesmaterialien ist die Rede von einer Prognose für den Einzelfall, die besonders sorgfältig und ergebnisoffen erfolgen müsse.

Mehrere Äußerungen von Sichert – und die Einschätzungen des Verfassungsschutzes

Sichert selbst spricht von einem „Versuch, die AfD zu schwächen“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Politiker in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Noch häufiger fällt sein Name im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD.
Zu den dort zitierten Äußerungen Sicherts gehört unter anderem dessen Forderung nach einem Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen. Sichert erklärte Asylsuchende zu „Eroberern“ und sprach von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“, der durch einen „Geburten-Dschihad“ geführt werde. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“ und bezeichnete Kopftuch tragende Frauen als „islamistisch“.
Darüber hinaus forderte er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung von Politikern wie Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach oder Altbundeskanzler Olaf Scholz. Grund dafür seien deren Entscheidungen in der Zeit der Corona-Pandemie. Gerichte haben mittlerweile in mehreren Fällen die Einschätzung von Verfassungsschutzbehörden bestätigt. In der Begründung zur Einstufung der Partei als Beobachtungsobjekt heißt es, die AfD verbreite pauschale abwertende Aussagen über Zuwanderer und Muslime, Forderungen nach Einschränkung der Religionsfreiheit und die Missachtung von deren Menschenwürde, ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis und Verschwörungserzählungen wie jene vom „Bevölkerungsaustausch“.

AfD-Kandidaten: In Ludwigshafen abgelehnt – in Schwerin zugelassen

Ob die Überprüfung der Wählbarkeit zu einem Ausschluss Sicherts führen wird, ist offen. Auch bei exponierten Repräsentanten der AfD verliefen Überprüfungen dieser Art uneinheitlich. Im Fall der Kandidatur von Joachim Paul für das Amt des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen hatte der Wahlausschuss im August des Vorjahres eine Kandidatur abgelehnt. Ein Eilantrag gegen die Entscheidung hatte keinen Erfolg.
Bei der Oberbürgermeisterwahl in Schwerin hat der Wahlausschuss hingegen die AfD-Kandidatin Petra Federau zugelassen – obwohl eine Initiative ein privates Gutachten über potenziell verfassungsfeindliche Aussagen übermittelt hatte. Federau schaffte es jedoch nicht in die Stichwahl. Im thüringischen Landkreis Sonneberg stellt die AfD mit Robert Sesselmann seit 2023 einen Landrat.