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Entscheidungen von Wahlausschüssen: AfD-Politiker Moriße und Bothe ausgeschlossen

In Wilhelmshaven darf der AfD-Politiker Thorsten Moriße nicht an der Bürgermeisterwahl teilnehmen. Wie die „tagesschau“ berichtet, hat das der Wahlausschuss der niedersächsischen Stadt am Dienstag, 28. Juli, einstimmig beschlossen.
Das Gremium schloss Moriße aus, da seine Verfassungstreue als Oberbürgermeister laut Innenministerium nicht gewährleistet sei. Er ist seit 2022 Abgeordneter im Landtag von Niedersachsen und ist Gründungsmitglied der AfD Niedersachsen.

Moriße kündigt Eilverfahren an

Das Innenministerium habe laut „WELT“ seine Entscheidung auf Basis von Posts Morißes auf Facebook sowie im Zusammenhang mit seiner Führungsfunktion innerhalb seiner Partei gefällt. Dagegen plant der Ausgeschlossene, nun rechtlich vorzugehen, und kündigte ein Eilverfahren an. Seine Äußerungen sieht er als von der Meinungsfreiheit gedeckt an.
Moriße bemängelte zudem, dass ihm die Unterlagen des Innenministeriums vor der Sitzung nicht zur Verfügung gestellt worden seien. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe habe man ihm lediglich in zusammengefasster Form vorgetragen.
Er monierte zudem, dass Parteienvertreter über seine Zulassung – also die eines Konkurrenten – entschieden hätten. Er wolle sich daher nun im Landtag für eine Neuregelung bei der Zusammensetzung von Wahlausschüssen einsetzen.

Stephan Bothe auch nicht zugelassen

Ähnlich erging es dem stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Stephan Bothe.
Er darf nach einer Entscheidung des Kreiswahlausschusses vom Mittwoch bei der Landratswahl in Lüneburg nicht antreten. Das hat das Gremium am Mittwoch mit 6 zu 1 Stimmen beschlossen.
Der Ausschuss begründete laut NDR seine Entscheidung folgendermaßen: „Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen.“ Grundlage für die Entscheidung sei auch gewesen, dass die AfD im Bundesland vorläufig als rechtsextrem eingestuft werden darf.
Bothe kündigte rechtliche Schritte bis vor das Bundesverfassungsgericht an. Dies sei jedoch erst nach der Wahl möglich. Er kritisierte, dass die Ausschussmitglieder nicht unabhängig entschieden hätten.

Reinhild Goes darf antreten

Am Mittwoch wurde zudem darüber entschieden, dass die AfD-Kandidatin Reinhild Goes zur Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg zugelassen wird. Der Gemeindewahlausschuss hatte die Entscheidung zunächst vertagt und den Landkreis Northeim als Kommunalaufsicht um eine Prüfung gebeten.
Dieser gab laut „NDR“ an, dass „keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine fehlende Verfassungstreue der Kandidatin vorlägen. Daraufhin hatte der Gemeindewahlausschuss erneut abgestimmt und einstimmig beschlossen, dass die AfD-Kandidatin zur Bürgermeisterwahl antreten darf. Die Einschätzung der Kommunalaufsicht war für das Gremium nicht bindend.

Neues Kommunalwahlgesetz verlangt Prüfung

Nach dem im Frühjahr 2026 verabschiedeten niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Kandidaten bei Wahlen zum Oberbürgermeister-, Bürgermeister- oder Landratsamt vor der Wahl geprüft.
Hintergrund ist, dass diese Ämter mit einer Stellung als Beamter auf Zeit verbunden sind. Ein solches Amt kann nur der ausüben, der „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.
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AfD-Kandidaten im Prüfverfahren: Schülke in Hannover zugelassen – Preuß in Gifhorn


In Kürze:

  • Jessica Schülke darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover antreten.
  • Nach der Nichtzulassung von Martin Sichert stehen weitere Entscheidungen über AfD-Kandidaturen in Niedersachsen an.
  • Grundlage ist das neue niedersächsische Kommunalwahlgesetz mit einer Vorabprüfung der Wählbarkeit.
  • Über die Zulassung entscheidet jeweils der Wahlausschuss nach einer Empfehlung der Kommunalaufsicht.

 
In Hannover wird die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke am 13. September zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Schülke hat auf ihrem Facebook-Account mitgeteilt, dass der Wahlausschuss der Landeshauptstadt sie in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Juli, einstimmig als Kandidatin zugelassen hat. Auch in Gifhorn hat der Wahlausschuss mit Robert Preuß laut NDR einen AfD-Kandidaten zur Bürgermeisterwahl zugelassen.
In Friesland hatte der Wahlausschuss am Dienstag dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert die Zulassung zur Landratswahl verweigert. Seither steht das Prüfverfahren im novellierten niedersächsischen Kommunalwahlgesetz im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit.
Der Name von Preuß fand sich nicht in Verfassungsschutzberichten oder im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Auch darüber hinaus scheint es keine belastbaren Anhaltspunkte für Zweifel an seiner Verfassungstreue gegeben zu haben.
Offen sind geplante Kandidaturen von AfD-Kandidaten für Bürgermeister- oder Landratsämter noch in einigen weiteren Kommunen.
In dem Landkreis Hameln-Pyrmont soll noch am Donnerstag der Wahlausschuss über die Kandidatur von Dirk Hüge entscheiden. Er will als Kandidat für den Posten des Landrats kandidieren.

Einige Kandidaten in Gutachten genannt

Der NDR nennt noch weitere Kandidaten, die vor der Zulassung zur Wahl in Beamtenposten auf ihre Verfassungstreue überprüft werden sollen. Am 28. Juli soll es um die Kandidatur von Landtagsabgeordnetem Thorsten Moriße für das Amt des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven gehen. Dieser wird im Gutachten der GFF erwähnt – unter anderem im Kontext mit Äußerungen, die auf die „Abwertung von bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte“ hindeuteten.
Am 29. Juli steht die Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung von Adrian Maxhuni als AfD-Kandidat für das Bürgermeisteramt in der Samtgemeinde Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) an. Hier hat der Wahlausschuss aufgrund eines Vorstandsamtes in der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland ein Prüfungsverfahren in die Wege geleitet.
Ebenfalls am 29. Juli soll der Wahlausschuss in der Samtgemeinde Fürstenau über die Zulassung des AfD-Kandidaten Florian Meyer entscheiden. Genaue Termine bezüglich der Entscheidung über die Wahlzulassung von Vize-AfD-Landesvorsitzendem Stephan Bothe (Landratswahl in Lüneburg) und Martina Hartschwager (Bürgermeisterwahl Samtgemeinde Artland) sind noch nicht genannt.

Kreiswahlbehörde soll AfD-Kandidatin erneut prüfen

In Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) hat der Wahlausschuss die AfD-Kandidatin Reinhild Goes am Mittwoch nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Der Gemeindewahlausschuss hat dem Landkreis als Aufsichtsbehörde eine neuerliche Prüfung aufgetragen. Diese muss bis 29. Juli erfolgen, damit eine fristgerechte Zulassung der Wahlvorschläge erfolgen kann. Goes ist Vorstandsmitglied der Generation Deutschland. Die Gemeindewahlleitung hatte dem Ausschuss empfohlen, sie als Kandidatin zuzulassen.
Ein parteiloser Kandidat, Eugen Nazarenus, darf eigenen Angaben zufolge in der Gemeinde Weener nach einer Entscheidung des Wahlausschusses nicht kandidieren. Auch hier haben Zweifel an der Verfassungstreue eine Rolle gespielt. Die Rede war von „Reichsbürger-typischen“ Ansichten, die er verbreitet habe.
Dem im April 2026 beschlossenen neuen Kommunalwahlgesetz in Niedersachsen zufolge müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Wahlen zum Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat bereits im Vorfeld geprüft werden. Anders als bei Wahlen zu Gemeindeparlamenten oder Kreistagen geht es bei diesen Wahlen um eine Stellung als Beamter auf Zeit. Dies bedeutet jedoch auch, dass ein solches Amt nur ausüben kann, wer „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.

Neufassung des Kommunalwahlgesetzes schreibt Prüfung vor

Dem Kommunalwahlgesetz zufolge hat eine Überprüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzungen schon vor der Zulassung zur Wahl stattzufinden. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kandidaten darf der Wahlausschuss die Kommunalaufsicht einschalten. Für kleine Gemeinden ist das der Landkreis, für Landkreise ist es das Innenministerium.
Die Kommunalaufsicht kann das öffentliche Auftreten der potenziellen Kandidaten auswerten und auch den Verfassungsschutz einbeziehen. Sie gibt dem Wahlausschuss eine Empfehlung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Wahl trifft allerdings allein der Wahlausschuss.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert wurde am Dienstag nicht zur Landratswahl in Friesland zugelassen. Der zuständige Wahlausschuss hatte in seinen öffentlichen Äußerungen, insbesondere in sozialen Medien, Anhaltspunkte ausgemacht, die Zweifel an seiner Verfassungstreue bestätigten. Sichert hingegen erklärte, er sei „absolut verfassungstreu“, und sprach von einem „massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“.

Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern bestätigten in 2000ern Prüfverfahren

Der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz räumt ein, dass das Verfahren in Niedersachsen in das passive Wahlrecht eingreife. Dies sei jedoch erforderlich, weil es um eine Stelle gehe, die Verfassungstreue voraussetze.
Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis zwischen Beamtenrecht und passivem Wahlrecht in solchen Konstellationen gibt es bis heute nicht.
Mehrere Verwaltungsgerichte hatten aber in den 2000er-Jahren bestätigt, dass die Nichtzulassung von Kandidaten, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestanden, zu Landrats- und Bürgermeisterwahlen rechtmäßig sein kann. Damals hatten Wahlbehörden in einigen Fällen NPD-Kandidaten die Zulassung verweigert.
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Wahlausschuss schließt AfD-Politiker Martin Sichert von Landratswahl aus


In Kürze:

  • Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ließ Martin Sichert (AfD) nicht zur Landratswahl am 13. September zu.
  • Grundlage der Entscheidung war eine Prüfung der Verfassungstreue nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht.
  • Das Innenministerium verwies auf öffentliche Äußerungen Sicherts, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen.
  • Sichert weist die Vorwürfe zurück und kündigt rechtliche Schritte gegen den Ausschluss an.

 
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wird am 13. September 2026 nicht bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland kandidieren können. Das entschied am Dienstagabend, 21. Juli, der Kreiswahlausschuss des Landkreises mit 5:1 Stimmen.
Zugelassen wurden die Wahlvorschläge Rolf Neuhaus (SPD), Sibylle Raquet (CDU) und Jan-Ole Möller (Die PARTEI).
Die Entscheidung, Sichert nicht zuzulassen, folgte einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums. Der Kreiswahlausschuss hatte auf der Grundlage des novellierten niedersächsischen Kommunalwahlrechts die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Wahlausschuss sah Anlass zum Zweifel an Verfassungstreue von Sichert

Da es sich bei einem Landrat um einen Beamten handelt, ist laut dem niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht die Verfassungstreue eine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Beamte, auch solche auf Zeit, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten.
Das Innenministerium als Kommunalaufsicht darf zur Prüfung der Verfassungstreue eines bestimmten Bewerbers öffentlich zugängliche Quellen auswerten. Ferner darf es auch Auskünfte vonseiten des Verfassungsschutzes einholen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Niedersachsen im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Inhaltlich entspricht das in etwa einer Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.

Ministerium übermittelte Aussagen des Abgeordneten in sozialen Medien

Die Zugehörigkeit zu einer Partei reicht für sich allein jedoch nicht aus, um hinreichende Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers für einen Beamtenposten zu rechtfertigen. Es müssen noch zusätzlich Anhaltspunkte in dessen Person selbst dazukommen, die dessen Verfassungstreue infrage stellen.
Im Fall Sicherts hat der Wahlausschuss diese offenbar gesehen. Das Innenministerium habe dem Ausschuss unter anderem Hinweise auf Äußerungen Sicherts in den sozialen Medien übermittelt. Dem NDR zufolge ging es dabei unter anderem um eine Aussage, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

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Abgelehnter Kandidat will gegen Ausschluss vorgehen

Sichert äußerte sich in einer Videobotschaft zu der Entscheidung des Wahlausschusses und bezeichnete die Entscheidung als „demokratietechnisch extremst gefährlich“. Er sei fassungslos und das Vorgehen sei ein „massiver Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“. Er selbst sei „absolut verfassungstreu“. Im Ausschuss hätten sich die Vertreter aller anderen Parteien gegen seine Kandidatur ausgesprochen.
Der AfD-Politiker gab an, vor Antritt seines Bundestagsmandats 15 Jahre lang ohne Anlass zu Beanstandungen als IT-Experte im öffentlichen Dienst gearbeitet zu haben. Sichert zog 2017 über die bayerische Landesliste in den Bundestag ein. Eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fand zum damaligen Zeitpunkt nicht statt.
Der Abgeordnete kündigte an, mit juristischen Mitteln gegen den Ausschluss von der Wahl vorgehen zu wollen. Eine Zulassung zur Wahl im September kann er damit nicht mehr erzwingen. Allerdings kann er nach Konstituierung des neuen Kreistages einen Einspruch gegen die Wahl einbringen oder vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Verfassungsschutz und GFF erwähnen Sichert mehrfach in Gutachten

Im März hatte Sichert auf X im Kontext der Hochstufung der Landes-AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geäußert. In diesem Kontext erklärte er, er stehe „über 100 Mal im Verfassungsschutzbericht“, weil er „anderen Parteien mehrfach vorgeworfen habe, ein Kartell zu bilden“.
Auf welchen Verfassungsschutzbericht er dabei anspielt, ist ungewiss. Die jüngsten Jahresberichte der niedersächsischen Landesbehörde nennen mit Blick auf den zum Zeitpunkt des Erscheinens noch als „Verdachtsfall“ geführten Landesverband nur wenige Namen. Zitate werden nur allgemein, etwa einem „Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag“ zugeordnet. Da dem Verfassungsschutz bei der Beobachtung von Abgeordneten besonders enge Grenzen auferlegt sind, wäre eine namentliche Nennung auch potenziell problematisch.
Allerdings ist Sichert in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Dazu kommen öffentliche Äußerungen, die im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD dokumentiert sind.

Gericht bestätigte Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Verfassungsschutzes

In mehreren Fällen, darunter auch in Niedersachsen, hatten Verwaltungsgerichte eine Beobachtung von AfD-Verbänden durch den Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, der Inlandsgeheimdienst habe zu Recht tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei angenommen.
Sichert hatte in eigenen Äußerungen unter anderem ein Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen gefordert und von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“ durch einen „Geburten-Dschihad“ gesprochen. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“, und bezeichnete kopftuchtragende Frauen als „islamistisch“.
Den parlamentarischen Abend einer Bundestagsfraktion mit muslimischen Vertretern anlässlich des bevorstehenden Ramadanfestes bezeichnete er als „symbolischen Akt der Unterwerfung des höchsten deutschen Parlaments unter den Islam“. Darüber hinaus sind Social-Media-Beiträge von ihm dokumentiert, in denen er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung früherer Regierungsmitglieder wegen ihrer Corona-Politik forderte.
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Zweifel an Verfassungstreue: AfD-Kandidat Sichert auf dem Prüfstand


In Kürze:

  • Vor der Landratswahl in Friesland wird die Wählbarkeit des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert überprüft.
  • Die Kreiswahlleitung hat wegen Zweifeln an der Verfassungstreue das gesetzlich vorgesehene Prüfverfahren eingeleitet.
  • Über die Zulassung zur Wahl entscheidet nach Abschluss der Prüfung der Wahlausschuss.

Am 13. September wählt der Landkreis Friesland in Niedersachsen einen neuen Landrat. Der bisherige Amtsinhaber Sven Ambrosy (SPD), der 2021 mit 78,9 Prozent im Amt bestätigt wurde, kandidiert nicht mehr für eine vierte Amtszeit. Einer der Kandidaten, die sich um seine Nachfolge bewerben will, ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert.
Ob er zur Wahl kandidieren kann, ist jedoch unsicher. Die Kreiswahlleitung hat Zweifel an dessen Verfassungstreue. Wie dem Bewerber in einem Schreiben vom 10. Juli mitgeteilt wurde, hat Kreiswahlleiterin Andrea Jeske die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Damit hat die Kreiswahlleiterin ein gesetzlich vorgesehenes Prüfverfahren ausgelöst.

AfD-Mitgliedschaft von Sichert als Indiz für Einleitung eines Prüfverfahrens

Grundlage für das Vorgehen ist Paragraf 80 Abs. 4 Z. 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Demnach übernimmt ein Landrat nicht nur ein politisches Mandat, sondern wird auch ein Beamter auf Zeit. Er leitet die Kreisverwaltung und vollzieht staatliches Recht. Beamte haben jedoch die Gewähr für das jederzeitige Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bieten.
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Niedersachsen hatte den Landesverband der AfD im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Dies entspricht inhaltlich der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.
Dem Schreiben der Kreiswahlleiterin hat die Wahlbehörde bereits die Mitgliedschaft in der AfD als ein „starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“ eingeordnet. Dies mache eine Einzelfallprüfung personenbezogener Umstände verpflichtend. Jeske habe das Innenministerium deshalb um eine Prüfung der Wählbarkeit gebeten. Abseits der Mitgliedschaft in der AfD lägen ihr keine Anhaltspunkte vor.

Mitgliedschaft allein begründet noch keine Vorentscheidung über Zulassung

Im Frühjahr 2026 hat Niedersachsen ein Verfahren zur Prüfung im Fall möglicher Zweifel geschaffen. Die Schwelle für dessen Einleitung liegt dort, wo „tatsächliche Anhaltspunkte“ diese begründen. Im Verfahren dürfen Ministerium und Wahlausschuss auch öffentlich zugängliche Quellen wie Presseberichte, Internetseiten und öffentliche Äußerungen zur Auswertung heranziehen.
Außerdem darf das Innenministerium als Kommunalaufsicht den Verfassungsschutz um Auskunft bitten. Die Aufsicht leitet ein begründetes Ergebnis an Wahlleitung und Wahlausschuss weiter. Diesen ist die endgültige Zulassungsentscheidung überlassen. In den Gesetzesmaterialien wird deutlich, dass eine Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei ein Indiz für fehlende Verfassungstreue sein kann.
Ein Automatismus besteht jedoch nicht. Zu berücksichtigen seien auch das persönliche Verhalten, öffentliche Aussagen und die konkrete Form des parteipolitischen Engagements. In den Gesetzesmaterialien ist die Rede von einer Prognose für den Einzelfall, die besonders sorgfältig und ergebnisoffen erfolgen müsse.

Mehrere Äußerungen von Sichert – und die Einschätzungen des Verfassungsschutzes

Sichert selbst spricht von einem „Versuch, die AfD zu schwächen“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Politiker in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Noch häufiger fällt sein Name im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD.
Zu den dort zitierten Äußerungen Sicherts gehört unter anderem dessen Forderung nach einem Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen. Sichert erklärte Asylsuchende zu „Eroberern“ und sprach von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“, der durch einen „Geburten-Dschihad“ geführt werde. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“ und bezeichnete Kopftuch tragende Frauen als „islamistisch“.
Darüber hinaus forderte er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung von Politikern wie Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach oder Altbundeskanzler Olaf Scholz. Grund dafür seien deren Entscheidungen in der Zeit der Corona-Pandemie. Gerichte haben mittlerweile in mehreren Fällen die Einschätzung von Verfassungsschutzbehörden bestätigt. In der Begründung zur Einstufung der Partei als Beobachtungsobjekt heißt es, die AfD verbreite pauschale abwertende Aussagen über Zuwanderer und Muslime, Forderungen nach Einschränkung der Religionsfreiheit und die Missachtung von deren Menschenwürde, ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis und Verschwörungserzählungen wie jene vom „Bevölkerungsaustausch“.

AfD-Kandidaten: In Ludwigshafen abgelehnt – in Schwerin zugelassen

Ob die Überprüfung der Wählbarkeit zu einem Ausschluss Sicherts führen wird, ist offen. Auch bei exponierten Repräsentanten der AfD verliefen Überprüfungen dieser Art uneinheitlich. Im Fall der Kandidatur von Joachim Paul für das Amt des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen hatte der Wahlausschuss im August des Vorjahres eine Kandidatur abgelehnt. Ein Eilantrag gegen die Entscheidung hatte keinen Erfolg.
Bei der Oberbürgermeisterwahl in Schwerin hat der Wahlausschuss hingegen die AfD-Kandidatin Petra Federau zugelassen – obwohl eine Initiative ein privates Gutachten über potenziell verfassungsfeindliche Aussagen übermittelt hatte. Federau schaffte es jedoch nicht in die Stichwahl. Im thüringischen Landkreis Sonneberg stellt die AfD mit Robert Sesselmann seit 2023 einen Landrat.