Categories
deutschland gesellschaft ticker

Ab September: Alkoholverbot am Bahnhof und Garantie-Label


In Kürze:

  • Ab September müssen Fahrgäste der Deutschen Bahn und Händler mit strengeren Verordnungen rechnen.
  • Erleichterungen gibt es für Arbeitnehmer und Rentner bei der Steuererklärung.
  • Ebenso gibt es im kommenden Monat einen weiteren Bundesweiten Warntag.

 
Mit dem September kommen erneut einige Neuregelungen auf Verbraucher in Deutschland zu. So dürfen die Menschen an einigen Bahnhöfen ab September bald keinen Alkohol mehr konsumieren, und für Werbung mit Umweltaussagen gelten strengere Regeln.
Zudem können sich mehr Menschen in Steuerfragen von Lohnsteuerhilfevereinen helfen lassen, was für viele ein Vorteil sein kann. Im Folgenden eine Übersicht der Änderungen ab September.

Alkoholverbot an Bahnhöfen

Von dem Alkoholverbot sind ab 1. September 2026 zunächst nur die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig betroffen. Bis zum 15. Oktober 2026 will die Deutsche Bahn jedoch schrittweise alle 5.400 Bahnhöfe „alkoholfrei“ machen. DB-Chefin Evelyn Palla teilte hierzu mit:
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen. Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“
Somit soll sich durch das Alkoholverbot die Sicherheit für Mitarbeiter und Fahrgäste wieder erhöhen. Palla verwies dabei auf den „brutalen und sinnlosen Angriff vom vergangenen Freitag“ (17. Juli 2026). Sie bezog sich auf eine Gewalttat auf der Strecke Offenburg–Karlsruhe, bei der ein alkoholisierter Fahrgast einen Bahnmitarbeiter aus einem fahrenden Regionalzug gestoßen haben soll.
Die Frage ist nun, wie ein mögliches Alkoholverbot an Bahnhöfen durchgesetzt werden kann. (Symbolbild)

Das Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt.

Foto: Sven Hoppe/dpa

„Deshalb kommt jetzt das Alkoholverbot an Bahnhöfen. Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste“, so Palla. Bereits heute seien laut Palla 30 Bahnhöfe in Deutschland alkoholfrei, darunter Köln, München und Hamburg. „Die Erfahrung dort ist eindeutig“, sagte die DB-Chefin. „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“
Konkret gilt das Verbot auf den Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Die Gastronomie kann allerdings durchatmen, sie bleibt von dem Verbot ausgenommen. Zudem ist es weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen in Taschen oder aus Einkäufen mitzuführen.
Die Einhaltung soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot.

Hilfe bei der Steuererklärung

Eine gute Nachricht für Arbeitnehmer und Rentner: Zum 1. September dürfen Lohnsteuerhilfevereine mehr Menschen bei steuerlichen Fragen unterstützen. Damit könnte sich das Bewältigen der Steuererklärung vereinfachen.
Bisher durften Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland ihre Mitglieder bei der Einkommensteuer beraten, sofern diese Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten oder Unterhaltszahlungen vorweisen.
Wenn jedoch sogenannte Überschusseinkünfte hinzukommen, gelten Obergrenzen. Die Überschusseinkünfte entstehen oftmals durch Vermietung und Verpachtung oder durch Kapitalvermögen.
Aktuell liegen diese Grenzen bei 18.000 Euro für Alleinstehende und bei 36.000 Euro für Ehepaare. Wer sie überschreitet, darf aktuell keine Beratung von einem Lohnsteuerhilfeverein erhalten. Stattdessen kann er sich von einem Steuerberater beraten lassen. Ab September entfallen diese Grenzen.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende bringt die Neuregelung keinen Vorteil. Sie müssen für steuerrechtliche Unterstützung auch künftig einen Steuerberater aufsuchen.

Strengere Regeln für Aussagen wie „umweltfreundlich“ in der Werbung

Für Werbung mit Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ und „biologisch abbaubar“ gelten ab dem 27. September strengere Vorgaben. Es handelt sich laut der Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) um eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit verschärfen sich die Anforderungen an sogenannte „Green Claims” (zu Deutsch: grüne Versprechen) und Nachhaltigkeitssiegel.
Die Green Claims beeinflussen aus Sicht der IHK die Kaufentscheidung der Verbraucher maßgeblich. Werbeversprechen mussten auch bisher schon korrekt und belegbar sein. Mit der Anpassung werden europäische Vorgaben nahezu 1:1 erfüllt.
Generell sind allgemeine Umweltaussagen in Werbeslogans künftig verboten, wenn es keine belastbaren Belege für die Werbebehauptungen gibt. Verbraucher sollen Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten so leichter vergleichen können. Für bestehende Ware im Umlauf besteht keine generelle Abverkaufsfrist.

Warntag am 10. September

Am 10. September gegen 11:00 Uhr wird es laut. Dann testet Deutschland erneut das Zusammenspiel von öffentlichen Warnsystemen. Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen.
Er gilt als Härtetest für die Kommunikationsstrukturen im Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen und soll die Bevölkerung für Warnungen sensibilisieren. „Wenn Abläufe und Warnwege bekannt sind, fällt es im Ernstfall leichter, richtig und schnell zu reagieren.“, schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BBK.
Die Behörden lösen eine Probewarnung aus und schicken diese unter anderem an Mobiltelefone und digitale Anzeigentafeln. Zu den Warnkanälen zählen Radio, Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Anzeigetafeln, Smartphone-Apps, Cell Broadcast, Lautsprecherwagen und Sirenen. Entwarnung ist für 11:45 Uhr geplant.
Die Probewarnung soll mögliche Schwachstellen in den Warnabläufen aufdecken. Ziel ist es, technische und organisatorische Verbesserungen gezielt umzusetzen, damit Warnungen im Ernstfall schnell, zuverlässig und flächendeckend die Bevölkerung erreichen.

Neue Hinweise zu Gewährleistung und Garantie

Und zuletzt noch eine neue Informationspflicht für Händler. Sie müssen Verbraucher ab dem 27. September über deren gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufklären. Dazu ist ein klarer, gut sichtbarer und einheitlicher Hinweis auf oder bei ihren Waren nötig. Die Händler sollen dazu neue, EU-weit harmonisierte Gewährleistungs- und Garantielabel benutzen.
Gesetzliche Grundlage ist laut dem Bundesverband Kooperierender Mittelstand die sogenannte EmpCo-Richtlinie 2024/825 der Europäischen Union. Diese Neuregelung soll die Verbraucherrechte-Richtlinie aus dem Jahr 2011 modernisieren.
Betroffen ist sowohl der stationäre Handel als auch Onlinehändler. Die neuen Label gelten für sämtliche Warenarten. Gewährt der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, muss er zudem das sogenannte Garan-Label anbringen. Dieses gibt die Dauer der gewährten Haltbarkeitsgarantie an.
Mit Material von AFP
Categories
deutschland ticker

Union und SPD: Alkoholverbot mit Bahn-Personal durchsetzen

Union und SPD sehen die Bahn bei der Durchsetzung des geplanten Alkoholverbots an Bahnhöfen in der Pflicht.
„Dass die Deutsche Bahn ihre eigenen Sicherheitsbemühungen verstärkt, begrüße ich ausdrücklich“, sagte der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU), der „Welt“. „Dazu gehört aber auch, dass sie diese Regeln mit eigenem Personal durchsetzt.“
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sagte: „Eine Umsetzung kann nur in Betracht kommen, sofern die Bahn eine erhebliche personelle Verstärkung bei der DB Sicherheit nachweist.“

Bahn soll mehr Personal stellen

Ähnlich sieht es die Deutsche Polizeigewerkschaft. Deren Vorsitzender Heiko Teggatz rief die Bahn in der „Welt“ dazu auf, das Personal für die Überwachung des Alkoholverbots bereitzustellen: „Das ist eine Sache des Hausrechts der Bahn. Sie muss dafür sorgen, mehr Sicherheitspersonal zu stellen.“
Nach dem Willen der Deutschen Bahn soll es künftig bundesweit untersagt sein, auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen außerhalb der Bahnhofsgastronomie Bier, Wein oder Schnaps zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein.

Dobrindt möchte mit Bahnchefin sprechen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßt im Grundsatz den Vorstoß von Bahnchefin Evelyn Palla. Die Frage der Durchsetzung eines solchen Verbots sei allerdings „eine problematische“.
Er würde auch gern mit Palla darüber sprechen, welche Grundlage ihr Vorstoß habe und welche Informationen und Studien sie vielleicht zu dieser Idee veranlasst haben.
Für die Sicherheit an Bahnhöfen ist neben den DB-Sicherheitskräften die Bundespolizei zuständig. Diese untersteht dem Bundesinnenministerium.
Bislang gilt ein Verbot des Alkoholkonsums vor allem an großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln. Insgesamt setzt die Deutsche Bahn deutschlandweit rund 4.500 Sicherheitskräfte an Bahnhöfen ein.

Auswirkungen für Obdachlose befürchtet

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe befürchtet neue Härten für obdachlose Menschen mit Alkoholsucht.
„Ein Verbot verändert nicht die Lebenslage der Menschen, die sich am Bahnhof aufhalten, sondern verdrängt sie lediglich aus dem Blickfeld“, sagte Vize-Geschäftsführer Joachim Krauß dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Der Bahnhof gehöre für viele zu den wenigen witterungsgeschützten und gut zugänglichen öffentlichen Orten. „Durch das Verbot werden die Menschen in Bereiche gedrängt, die weniger Schutz bieten und weniger Anschluss an das Hilfesystem haben“, sagte Krauß.
In Hamburg, wo ein entsprechendes Verbot bereits gilt, habe man die Erfahrung gemacht, dass die Menschen in angrenzende Stadtteile verdrängt wurden. (dpa/red)
Categories
deutschland ticker

21. Juli: Lagebild zu Sexualdelikten | Reiche plant Pachtdeckelung | Alkoholfreie Bahnhöfe

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Lagebild zu Sexualdelikten

Die Zahl der registrierten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland ist weiter gestiegen. Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei über 17.000 Fälle – rund 1.600 mehr als fünf Jahre zuvor. Das geht aus dem neuen Bundeslagebild des Bundeskriminalamts hervor. Das BKA weist darauf hin, dass die Statistik nur die bekannt gewordenen Fälle abbildet. Von einer erheblichen Dunkelziffer ist auszugehen.

Reiche plant Pachtdeckelung

Der Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht Änderungen bei Windenergie, Agri-PV und Biogas vor. Geplant sind unter anderem Begrenzungen bei Pachtzahlungen und Kürzungen von Förderzuschlägen. Verbände aus Land-, Forst- und Energiewirtschaft kritisieren die Pläne und fordern Nachbesserungen.

Verdächtiger von Stade tot in Zelle gefunden

Rund drei Wochen nach der Bluttat mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade hat der in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige Suizid begangen. Er wurde heute morgen im Rahmen der Vollzähligkeitskontrolle in seiner Einzelzelle in Bremervörde leblos aufgefunden. Ein Notarzt stellte den Tod durch Strangulation fest. Hinweise auf Fremdverschulden liegen derzeit nicht vor.

Alkoholfreie Bahnhöfe

Auf allen Bahnhöfen Deutschlands soll ab dem 15. Oktober ein Alkoholverbot gelten. Bier, Wein, Schnaps oder anderer Alkohol dürfen dann dort nicht mehr getrunken werden. Die Bahn erhofft sich davon mehr Ordnung und Sicherheit. Die Gewerkschaft der Polizei bezweifelt, dass das Verbot konsequent umgesetzt werden kann.

Mehr Gas und Öl aus Aserbaidschan

Deutschland will künftig mehr Gas aus Aserbaidschan beziehen. Bundeskanzler Merz sieht das Land als interessanten Partner, wenn es darum geht, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen. Besonders der Süden Deutschlands könne von den Lieferungen profitieren, da die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden sei oder ausgebaut werden könne.
 
Categories
ausland

WM: Clermont-Ferrand verhängt Ausgangssperre für Minderjährige


In Kürze:

  • Clermont-Ferrand verhängt zur FIFA-WM eine Ausgangssperre für unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren.
  • Alkoholverkauf, Feuerwerkskörper und Lachgas werden stark eingeschränkt oder verboten.
  • Bei Risikospielen kann der öffentliche Nahverkehr im Stadtzentrum ausgesetzt werden.
  • Hintergrund sind Ausschreitungen nach dem Champions-League-Finale und weitere Krawalle Anfang Juni.

Im zentralfranzösischen Clermont-Ferrand wird es nach Ausschreitungen während der vergangenen Wochen Ausgangsbeschränkungen für junge Menschen geben. Diese sollen während der am Donnerstag, 11. Juni, beginnenden FIFA-Fußball-WM gelten – vorerst bis zu deren Ende am 19. Juli.
Wie die regionale Zeitung „La Montagne“ berichtet, wird außerdem während jener Spiele, die als Hochrisikobegegnungen eingeordnet werden, der ÖPNV-Verkehr im Stadtzentrum unterbrochen. Die in Absprache zwischen der Präfektin von Puy-de-Dôme, Anne Frackowiack-Jacobs, und Bürgermeister Julien Bony getroffene Regelung wurde am Montag verkündet.

Clermont-Ferrand will auch den Verkauf und öffentlichen Konsum von Alkohol drosseln

Durch das Gemeindedekret tritt eine Ausgangssperre für unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren in Kraft. Sie gilt im Zeitraum der FIFA-WM zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr morgens. Zuwiderhandeln wird mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet. Dazu kommt ein Verbot der Nutzung von Feuerwerken, Freiluftfeuern und Kochgeräten im öffentlichen Raum. Dadurch wird auch die Nutzung von Grillplätzen eingeschränkt.
Ebenfalls aufgrund eines Dekrets der Kommune Clermont-Ferrand selbst gilt in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr morgens ein Verbot des Verkaufs von Alkohol zum Mitnehmen. Auch der Online-Verkauf ist in dieser Zeit untersagt – was sich vorwiegend auf lokale Lieferdienste bezieht. Grundsätzlich ist der Konsum von alkoholischen Getränken während der Fußball-Weltmeisterschaft im öffentlichen Raum untersagt.
Weitere Maßnahmen gelten aufgrund eines Dekrets der Präfektur. So ist im gesamten Département Puy-de-Dôme der Verkauf, Besitz und Transport von pyrotechnischen Geräten untersagt. Dieses Verbot gilt sogar bis 31. August. Ausnahmen gelten nur für beruflich bedingte Veranlassungen. Ebenfalls mit Ausnahme berufsbedingter Notwendigkeiten sind auch Verkauf, Besitz und Transport von Lachgas untersagt. Diese Regelung gilt sogar bis zum 15. September.

Frühe Sperrstunde für „Spätis“ in sensiblen Gebieten

Für das gesamte Département gelten auch einheitliche Regelungen mit Blick auf das Public Viewing. Die Übertragung auf Tribünen bleibt – vorbehaltlich der Genehmigung zum Betrieb einer solchen – erlaubt. Allerdings dürfen Fernseher und Großbildschirme nur auf die Sitzterrasse und nicht zur Straße oder einem öffentlichen Platz hin ausgerichtet sein.
So will man vermeiden, dass sich größere Menschenmengen außerhalb des Zielbereiches bilden. Deshalb dürfen Zuschauer auch keine Bürgersteige, Eingänge, Fluchtwege oder Straßen blockieren. Unzulässig ist auch die Verwendung zusätzlicher Lautsprecher oder Verstärker, die eine Tonwiedergabe über jene des Sendegeräts selbst erlauben.
Innenübertragungen etwa in Gaststätten bleiben zulässig, sofern die Vorschriften für öffentlich zugängliche Einrichtungen eingehalten werden. Auch hier müssen insbesondere die Bestimmungen über die Empfangskapazitäten und die Freiheit der Notausgänge gewahrt bleiben. Im Bahnhofsviertel (Gare) sowie im teilweise als „sensibles Gebiet“ geltenden Fontgiève gilt zudem eine Vorschrift, wonach die Spätgeschäfte um 22:00 Uhr schließen müssen.

Politische und emotionale Aufladung mehrerer Spiele aufgrund der Kolonialvergangenheit

Der zentrale Place de Jaude wird zudem nicht von Straßenbahnen und Bussen befahren, wenn sogenannte Hochrisikospiele stattfinden. Welche in dieser Weise eingeordnet werden, kann im Einzelnen noch kurzfristig durch Verordnung bestimmt werden. Es ist davon auszugehen, dass jedenfalls Spiele der französischen Elf selbst und jene von Ländern dazugehören, mit denen Frankreich eine heikle Geschichte verbindet.
Dazu zählen vor allem nordafrikanische Länder wie Algerien, Marokko, Ägypten oder Tunesien – zumal es zahlenmäßig relevante Communitys mit familiären Wurzeln in diesen Ländern in Frankreich gibt. Möglicherweise könnten auch Spiele des Senegal oder der Elfenbeinküste für Konfliktpotenzial sorgen – allerdings kommt es jeweils auch auf die Turnierphase und das konkrete Ausmaß an emotionaler und politischer Aufladung an.
Bereits am 16. Juni wird es zu einem Aufeinandertreffen von Frankreich und dem Senegal in der Vorrundengruppe I kommen. Fällt der ÖPNV aufgrund der Einstufung einer Begegnung als Risikospiel, wird dies über angepasste Transportpläne im Voraus mitgeteilt. Diese Maßnahme soll es den Sicherheitskräften ermöglichen, Kontrollen der verfügten Ausgangsbeschränkungen durchzuführen.

Clermont-Ferrand als Schwerpunktgebiet von Krawallen nach CL-Finale

Die etwa 470.000 Einwohner zählende Stadt Clermont-Ferrand war einer der Schwerpunkte von Krawallen im Anschluss an das Champions-League-Finale am 30. Mai. Außerdem war es auch am 5. Juni zu Ausschreitungen gekommen, nachdem es dazu Aufrufe in sozialen Medien gegeben hatte.
Meist waren sehr junge Minderjährige in damit zusammenhängenden Straftaten involviert. Es kam zu einigen Gewalttaten und es wurden Feuerwerkskörper in Richtung Polizei abgefeuert. In der Nacht nach dem Champions-League-Finale wurden dabei sieben Polizeibeamte verletzt. Noch ist unbekannt, ob Städte wie Paris, Marseille oder Grenoble, die in der Vergangenheit ebenfalls Krawalle erlebten, ähnliche Maßnahmen erwägen.