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Wahlumfrage in Brandenburg: AfD 15 Prozentpunkte vor regierender SPD

Bei einer Landtagswahl in Brandenburg würde die AfD derzeit einer Umfrage zufolge mit großem Abstand vor der regierenden SPD von Ministerpräsident Dietmar Woidke landen.
Der am Mittwoch veröffentlichten Erhebung des Instituts Infratest dimap für den „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ zufolge, kommt die AfD auf 37 Prozent – nach 29,2 Prozent bei der Landtagswahl im September 2024. Die SPD folgt mit 22 Prozent und verliert damit rund neun Prozentpunkte.

Linke vervierfacht ihren Wert

Auf dem dritten Platz folgen gleichauf mit jeweils zwölf Prozent die mitregierende CDU und die Linke. Die CDU kann ihr Wahlergebnis damit in etwa halten. Die derzeit nicht im Potsdamer Landtag vertretene Linke vervierfacht damit ihren Wert.
Die derzeit ebenfalls nicht im Landesparlament vertretenen Grünen erreichen sechs Prozent – ein Plus von rund zwei Punkten.
Das BSW würde mit vier Prozent und einem Minus von neuneinhalb Punkten ausscheiden. Auch FDP und Freie Wähler liegen weiter unter der Fünfprozenthürde. Befragt wurden vom Donnerstag vergangener Woche bis Montag 1.159 Wahlberechtigte in Brandenburg.
Nach der von der SPD knapp gewonnen Wahl hatte in Brandenburg zunächst ein Bündnis aus SPD und BSW regiert, das zerbrach. Durch Übertritte ergab sich dann eine Mehrheit für SPD und CDU. Die nächste Landtagswahl findet regulär im Herbst 2029 statt. (afp/red)
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Merz und Länderchefs diskutieren über Finanzen

Seit Monaten laufen Debatten über eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen. Bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin unter dem Vorsitz von Rheinland-Pfalz wird das Thema wieder diskutiert.
Abseits dieses Themas wird es bei der Ministerpräsidentenkonferenz, der diesmal der neue rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder von der CDU vorsitzt, auch um das Thema Staatsmodernisierung gehen, in dem Zusammenhang vor allem um Bürokratieabbau und Digitalisierung.

Merz teilt Sorge um Handlungsfähigkeit der Kommunen

Debattiert wird bei den Finanzen vor allem über das Konnexitätsprinzip und wie und in welchem Maße der Bund die Länder und die Kommunen finanziell entlasten kann. Die Bundesländer pochen bei neuen Steuer- und Leistungsgesetzen auf den Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt.
Die Länder fordern einen Mechanismus für Kompensationen, wenn der Bund mit Gesetzen für neue finanzielle Lasten sorgt. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot im Bund heißt es, man wolle sich am Grundsatz der „Veranlassungskonnexität“ orientieren.
Merz sagte einen Tag vor dem Treffen im Bundestag, er teile in vollem Umfang die Sorge um die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Für die meisten Menschen finde Demokratie auf der kommunalen Ebene statt. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen sei für ihn ein überragend wichtiges Ziel. Er hoffe sehr, mit den Ländern einen Konsens erzielen zu können.
Einen Mechanismus zur Entlastung bei Steuergesetzen lehnt der Bund ab. Am 21. Juni hatte Merz angekündigt, dass Kommunen durch Kostensenkungen bei bestimmten Sozialgesetzen entlastet werden sollen. Es gehe um vier große Gesetze, sagte der Kanzler, drei benannte er konkret: das Unterhaltsvorschussgesetz, das Jugendhilfegesetz und die Eingliederungshilfe.

Richterbund erwartet neuen Rechtsstaatspakt

Beschlossen werden soll in der Ministerpräsidentenkonferenz auch ein „Pakt für den Rechtsstaat“, mit dem die Bundesregierung die Justiz der Länder stärken will. Diese sollen fast eine halbe Milliarde Euro für mehr Personal und die Digitalisierung der Justiz bekommen. Das Kabinett hatte den Rechtsstaatspakt bereits im Juli 2025 beschlossen, Bund und Länder konnten sich aber noch nicht auf das Vorhaben einigen.
Für mehr Personal in der Justiz plant der Bund eine Anschubfinanzierung von 240 Millionen Euro – das reichte einigen Ländern bislang nicht. Sie wollten stattdessen eine dauerhafte Finanzierung neuer Stellen.
Der Deutsche Richterbund zeigte sich „sehr zuversichtlich“, dass der Pakt beschlossen wird. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sprach von einem „dringend benötigten Investitionsschub für die Justiz“. AFP sagte er: „Es ist höchste Zeit, dass die Politik eine personelle Trendwende für die chronisch überlastete Strafjustiz einleitet.“ Flankierend müsse zudem das Verfahrensrecht für Strafprozesse deutlich vereinfacht werden.
„Das Vertrauen in den Rechtsstaat nimmt schweren Schaden, wenn Gerichtsverfahren sich immer länger hinziehen und Ermittlungen aus Personalnot immer öfter vorzeitig eingestellt werden müssen“, betonte Rebehn. Es sei niemandem zu vermitteln, dass sich bei den Staatsanwaltschaften inzwischen mehr als eine Million offene Fälle stauten.
„Mit dieser Strafverfolgung nach Kassenlage muss endlich Schluss sein.“ Allein in den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten fehlten rund 2.000 Juristen.

Zwei Pressekonferenzen geplant

Beschäftigen werden sich die Länderregierungschefs voraussichtlich darüber hinaus damit, wie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gesichert werden kann.
Hier könnte die Pharmaindustrie in den Fokus rücken, die etwa im Vorsitzland Rheinland-Pfalz eine große Rolle spielt. Unternehmen aus der Branche hatten sich kürzlich über Belastungen durch die vom Bund geplanten Einsparungen in der Gesundheitspolitik beschwert.
Über Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz informieren werden zunächst um 14:00 Uhr Schnieder und der Co-Vorsitzende, Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies von der SPD.
Im Anschluss beraten die Länderchefs im Kanzleramt mit Merz. Der Kanzler, Schnieder und Lies wollen sich danach vor der Presse äußern. (dpa/afp/red)
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E5-Spitzentreffen im Kanzleramt: Merz wirbt für starken NATO-Gipfel

In Zusammenarbeit mit großen europäischen Partnerländern will Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den bevorstehenden NATO-Gipfel in Ankara zu einem Erfolg machen.
Ein erfolgreicher Verlauf des NATO-Gipfels „dient unserer Sicherheit in gefährlichen Zeiten“, sagte Merz am Mittwochabend, 24. Juni, bei einem Treffen mit den Staats- und Regierungschefs der sogenannten E5-Gruppe im Berliner Bundeskanzleramt.
Merz empfing den französischen Präsidenten Emmanuel Macron, Polens Regierungschef Donald Tusk, Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und den britischen Premierminister Keir Starmer im Kanzleramt.
NATO-Generalsekretär Mark Rutte, der am Mittwoch US-Präsident Donald Trump in Washington trifft, nahm per Video-Schaltung an der Arbeitssitzung teil. Merz wollte US-Präsident Trump und den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan nach eigenen Worten über die Ergebnisse der G5-Beratungen unterrichten.

E5 bekräftigen Unterstützung für NATO

Mit dem Treffen in Berlin wollten die E5-Staaten „fünf Botschaften“ setzen, sagte der Kanzler.
Erstens stünden sie für den Zusammenhalt einer starken NATO. Zweitens wollten sie die Allianz „erneuern“, ihren europäischen Pfeiler stärken und dabei massiv in die eigene Verteidigung investieren. Drittens wollten die E5-Staaten laut Merz mit ihrem Treffen betonen, dass die NATO in Verteidigungsfragen eng zusammenarbeite.
„Nationale Alleingänge in unserer Verteidigungspolitik wären ein Irrweg“, sagte der Kanzler. „Wir wollen mehr Zusammenarbeit, transatlantisch und europäisch.“
Für Deutschland leite sich diese Einbindung „aus unserer Geschichte, unserer Geografie und unserem Grundgesetz ab“, sagte Merz. „Unsere Nachbarn sollen sich sicherer fühlen, wenn Deutschland stärker wird. Deshalb wollen wir Deutschland, seine Streitkräfte und seine Verteidigungsindustrie fest in der Allianz und in Europa verankern.“

Ukraine-Hilfe hat weiter Priorität

Viertens solle der NATO-Gipfel nach dem Willen der E5 „ein starkes Zeichen der Unterstützung für die Ukraine setzen“, sagte Merz. „Die Bundesregierung schlägt vor, dass wir Kiew als europäische NATO-Alliierte eine starke Finanzierungszusage geben. Die Botschaft an Russland lautet: Die Ukraine bleibt stark.“ Moskau müsse daraus Schlüsse ziehen: „Es wird Zeit, in Friedensgespräche einzutreten.“
Fünftens wollten die E5-Treffen begrüßen, dass sich die Vereinigten Staaten und Iran über ein Rahmenabkommen geeinigt haben, sagte Merz. Die Folgeverhandlungen in der Schweiz würden von den E5-Staaten unterstützt.
Der NATO-Gipfel findet am 7. und 8. Juli in der türkischen Hauptstadt Ankara statt. Dazu werden die Staats- und Regierungschefs der 32 NATO-Mitgliedstaaten erwartet. (afp/red)
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Bundestag streitet über Pantisanos Faschismus-Aussage


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert über Aussagen des neuen Linken-Co-Sprechers Luigi Pantisano und Vorwürfe antisemitischer Tendenzen innerhalb der Partei.
  • Union, SPD, AfD und Grüne kritisieren Pantisanos CDU-Faschismus-Vergleich und die Nahostdebatten auf dem Parteitag der Linken.
  • Pantisano entschuldigte sich teilweise für seine Aussage, bekräftigte jedoch seine Kritik am politischen Kurs der Union.
  • Die Linke weist die Vorwürfe zurück und wirft CDU und CSU eigene politische Entgleisungen vor.

 
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben für Mittwoch, 24. Juni, eine Aktuelle Stunde im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt. Diese sollte sich mit „inakzeptablen Äußerungen“ des am Wochenende mit 53 Prozent der Stimmen gewählten neuen Co-Parteisprechers Luigi Pantisano befassen. Zudem sollte es um angebliche antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag vom Wochenende gehen.
In einem Interview mit „BILD“ während des Parteitags in Potsdam hatte sich Pantisano auf Nachfrage geäußert, ob die Linke einen CDU-Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt mittragen würde, um eine AfD-Regierung zu verhindern. Pantisano warnte dann vor einer möglichen politischen Annäherung der Partei an die AfD und einem politischen Rechtsruck. Das Blatt zitierte ihn dabei mit dem Satz:
„Letztlich gibt es gerade gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD oder den Faschisten selbst.“

Pantisano: Aussage „verkürzt und in dieser Form falsch“

Nachdem teilweise auch aus den eigenen Reihen Kritik an dieser Aussage gekommen war, erklärte Pantisano, seine Aussage sei „verkürzt und in dieser Form falsch“. Dafür bitte er um Entschuldigung, „insbesondere bei denjenigen in der CDU, die immer wieder die Notwendigkeit einer klaren Brandmauer zur AfD betonen“. Gleichzeitig bekräftigte er seine grundlegende Kritik am „Rechtskurs der Union“, der „auf dem Rücken vieler Menschen im Land“ ausgetragen werde.
„Ebenso bleibt meine Sorge über ein mögliches weiteres politisches Zusammenrücken von CDU und AfD bestehen.“
Im Vorfeld des Parteitags hatten auch Enthüllungen über Äußerungen führender Funktionäre der Linksjugend in internen Foren für Aufregung gesorgt. Demnach wurden totalitäre Diktaturen wie unter Stalin und Mao verherrlicht und es sei die Rede von „israelischen Konzentrationslagern“ und einem „Genozid im Namen des Judentums“ gewesen.
Auf dem Parteitag selbst nahmen die Delegierten mit einer Mehrheit von 60 Prozent einen Antrag mit dem Titel „Für gleiche Rechte im Nahen Osten“ an. Darin werden zwar schwere Vorwürfe laut und Israel wird wiederholt die Schuld an Eskalationen zugeschrieben. Immerhin finden sich darin aber auch eine Anerkennung des Existenzrechts des Staates und eine Verurteilung des Hamas-Terrorakts vom 7. Oktober 2023. Mehrere Delegierte versuchten, die Streichung dieser beiden Aussagen zu erreichen.

Linnemann verweist auf Gründer der CDU – AfD: Man hätte die SED verbieten müssen

Für die CDU/CSU verwies Carsten Linnemann auf die zahlreichen Verfolgten des Nationalsozialismus in der CDU. Diese hätten nach dem Krieg die Demokratie wiederaufgebaut. Man sei die Partei Konrad Adenauers, aber auch die des 2019 von Rechtsextremisten ermordeten Landrats Walter Lübcke.
Demgegenüber sei der Antisemitismus „in der Mitte“ der Linken angekommen. In der Jugendorganisation gebe es Bewunderer von Diktaturen. Die CDU wende sich „gegen jede Form von Antisemitismus“. Die Entschuldigung von Pantisano sei nur halbherzig gewesen, so der Generalsekretär.
Für die AfD sagte Götz Frömming, er hätte sich deutliche Worte wie von Linnemann auch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gewünscht. Stattdessen werde die CDU mit der Linken „möglicherweise koalieren“.
Für Helmut Kohl sei eine Zusammenarbeit mit dieser Partei ein Tabu gewesen. Es sei „aus unserer Sicht ein historischer Fehler“ gewesen, dass am Ende der DDR „die SED nicht verboten und aufgelöst“ worden sei.

SPD warnt vor Schaden für politische Kultur – Grüne: Linke blind für eigene Probleme

Helge Lindh (SPD) warnte vor einem „Antisemitismus der moralisch Selbstgerechten“, der sich auf der Linken ausbreite. Mehr als ein Drittel der Parteitagsdelegierten habe einen Antrag unterstützt, der die Hamas nicht verurteile und das Existenzrecht Israels angezweifelt habe.
Zudem sei für den Faschismus-Vorwurf nicht nur eine Entschuldigung an die CDU, sondern auch an die Opfer des Faschismus erforderlich. Man müsse auch begreifen, was man der politischen Kultur mit einer solchen Äußerung antue:
„Wenn man CDU mit AfD und Faschisten gleichsetzt, verliert man den politischen Kompass. Das ist auch eine Beleidigung für Millionen konservativer Menschen im Land.“
Irene Mihalic von den Grünen erklärte, der Vorwurf des Faschismus an die CDU verbiete sich – und eine Entschuldigung mit angehängtem „Aber“ sei keine. Die Linke sei blind für die Probleme in der eigenen Partei. Sie falle mit Blick auf Israel durch selektive Empörung und „Genozid“-Vorwürfe auf und verliere kein Wort über die Hamas und militante Antisemiten in Deutschland.

Schwerdtner als einzige Rednerin der Linken – Pantisano blieb stumm

Pantisano selbst war während der Debatte im Bundestag anwesend, äußerte sich selbst jedoch nicht. Für die Linke ergriff lediglich Co-Sprecherin Ines Schwerdtner das Wort, die heftige Kritik an den Regierungsparteien übte. Diese wollten bis zur Sommerpause Rentenkürzungen „durchpeitschen“ und stattdessen Aktuelle Stunden über die Linke anberaumen. In Richtung der Koalitionsfraktionen erklärte sie:
„Sie haben Angst vor uns, weil wir den Widerstand organisieren.“
CDU und CSU sorgten selbst für „echte Entgleisungen“. Allen voran stehe dabei Bundeskanzler Merz selbst mit Aussagen über „kleine Paschas“, „Sozialtourismus“ aus der Ukraine, Zahnbehandlungen von Asylsuchenden oder das „Stadtbild“.
Die Union habe mit der AfD eine Mehrheit für eine Asylpolitik organisiert, die deren Handschrift trage. Und erst jüngst hätten konservative Abgeordnete mit Rechten im EU-Parlament gemeinsame Sache in der Asylpolitik gemacht. Anschließend habe man geklatscht, während von Rechtsaußen „Schickt sie zurück“-Sprechchöre gekommen seien.
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24. Juni: Stilllegung des Gasnetzes | Bundesweite Bahnstörung | Wasserentnahme verboten

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Stilllegung des Gasnetzes

Bis Ende Juni müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Mehrere Städte, darunter Mannheim und Stuttgart, planen die Stilllegung ihrer Gasnetze bis 2035. München, Hamburg und Berlin wollen bis 2045 aus dem Erdgas aussteigen. Für Millionen Menschen bedeutet das den Umstieg auf neue Heizsysteme.

Bundesweite Bahnstörung

Eine Störung im digitalen Bahnfunk hat den Zugverkehr in ganz Deutschland für mehrere Stunden lahmgelegt. Alle Züge wurden in Bahnhöfen angehalten, Fahrgäste saßen fest, die S-Bahn-Systeme in mehreren Städten fielen aus. Am Morgen lief der Verkehr wieder an. Die Bahn nennt den Austausch einer technischen Komponente als Ursache. Hinweise auf Sabotage gebe es nicht. Politiker fordern Konsequenzen.

Wasserentnahme verboten

Ab Freitag ist in Stuttgart die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen oder Seen verboten. Für den privaten Verbrauch darf dort nichts mehr abgeschöpft oder abgepumpt werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August und soll dem Natur- und Umweltschutz dienen.

Niederlage für „Spiegel“

Im Eilverfahren gegen den „Spiegel“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Fall Ulmen/Fernandes Grenzen der Verdachtsberichterstattung gezogen. Dem Magazin wird es untersagt, den Eindruck zu erwecken, Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau hergestellt oder verbreitet. Berichte zu Fotos, Fake-Profilen und Gewaltvorwürfen bleiben hingegen größtenteils zulässig.

Trump-kritische Resolution

Der US-Senat hat mit 50:48 Stimmen eine Resolution verabschiedet, die Präsident Donald Trump zum Ende des Irankriegs drängt und weitere Militärschritte an die Zustimmung des Kongresses knüpft. Die Resolution konnte durch vier republikanische Stimmen eine Mehrheit finden. Trump nannte die Abstimmung „schlecht getimt und bedeutungslos“. Die Resolution ist nicht bindend.
 
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AfD-Politiker Reichardt wegen Hitlergruß-Vorwurf in der Kritik

Der AfD-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt und Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt gerät wegen eines Fotos aus dem Jahr 2020 in Erklärungsnot.
Reichardt soll darauf zu sehen sein, wie er im Beisein von Parteikollegen angeblich den Hitlergruß zeigt. Die Geste sei auf einer Aufnahme dokumentiert, meldet das Magazin „Politico“.
Auch zwei Augenzeugen sollen dem Magazin gesagt haben, es habe sich um einen Hitlergruß gehandelt – die AfD bestreitet das aber.
Auf dem Foto ist außerdem ein Arzt und früherer AfD-Landtagskandidat zu sehen, der vor Reichardt kniet und ein Dokument in der Hand hält. Der Mann soll gegenüber „Politico“ bestätigt haben, dass es sich dabei um seinen Mitgliedsantrag für die AfD handelte. Er wurde jedoch nie in die Partei aufgenommen, da der damalige Bundesvorstand seine Aufnahme zweimal abgelehnt hatte.
Nach Angaben von zwei Zeugen soll der Mann Reichardt bei der Übergabe des Antrags angeblich mit den Worten „Mein Führer“ angesprochen haben, was dieser aber bestreitet. Er soll lediglich die Echtheit des Fotos bestätigt haben.

Reichardt weist Vorwürfe zurück

Reichardt selbst bestätigte die Echtheit des Fotos ebenfalls. Er bestritt allerdings, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Stattdessen habe es sich um einen „humoresken Ritterschlag“ für den Mann gehandelt, sagte er in einem Podcast.
Auch ein Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt teilte diese Darstellung mit: Die fragliche Geste sei kein Hitlergruß gewesen, sondern ein angedeuteter Ritterschlag.
Der damalige AfD-Bundesvorstand unter dem umstrittenen Vorsitzenden Jörg Meuthen habe einen Aufnahmeantrag des Mannes abgelehnt, was humoristisch als Ritterschlag gedeutet worden sei. Welche Worte in der fast sechs Jahre zurückliegenden Situation gewechselt wurden, sei keinem der Kontaktierten mehr erinnerlich.
Laut „Politico“ soll diese Darstellung jedoch der zeitlichen Abfolge widersprechen. Das Foto sei auf den 7. Juni 2020 datiert, auch der Mitgliedsantrag des Mannes trage dieses Datum. Die Ablehnung seiner Aufnahme durch den Bundesvorstand sei jedoch erst im September 2020 sowie im Januar 2021 erfolgt, so „Politico“.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme habe es somit keine abgelehnten Anträge, auf die sich ein Ritterschlag beziehen könnte, gegeben, behauptet das Magazin.
Eine Anfrage zur Erklärung dieses zeitlichen Widerspruchs ließ Reichardt unbeantwortet. Der Mann mit dem Mitgliedsantrag bezeichnete die Szene als „total lustig gemeint“ und sagte: „Es war ein reiner Joke.“
Den Vorwurf, Reichardt mit „Mein Führer“ angesprochen zu haben, wies er als „absoluten Schwachsinn“ zurück. Auf Nachfrage erklärte er zudem: „Ich mache Jokes, ohne dass mich in irgendeiner Weise interessiert, was die Political Correctness dazu sagt oder der Mainstream. Es interessiert mich nicht.“
Auch der Nationalsozialismus interessiere ihn nicht. „Mich interessiert Deutschland 2026, das interessiert mich.“

CDU fordert Konsequenzen

Am Mittwochnachmittag meldete sich in dieser Causa auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze zu Wort, dessen CDU vor der für September terminierten Landtagswahl in Umfragen klar hinter der AfD liegt. Für ihn ist klar, dass auf dem Foto ein Hitlergruß zu sehen ist. Dieser sei „ein Bekenntnis, kein Ausrutscher“.
Schulze weiter: „Wer so etwas zeigt, hat in einem Parlament nichts verloren. Und wer das relativiert, schweigt oder aussitzt, macht sich klar mitschuldig. Wer daneben steht und grinst, zeigt seine eigene Gesinnung auf erschreckende Art und Weise.“
Er spielt damit auf Hans-Thomas Tillschneider an, der ebenfalls auf dem Foto zu sehen sein soll. Dieser sei inhaltlich die „rechte Hand“ von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und Geistesvater des AfD-Wahlprogramms für Sachsen-Anhalt. Er mache sich „genauso schuldig, wie Martin Reichardt selbst“.
Schulze fordert von seinem Herausforderer Ulrich Siegmund, dieser solle „heute zeigen, ob er Führung kann: Ausschluss, Rücktritt, klare Kante“. Tillschneider und Reichart müssten als untragbar ausgeschlossen werden. Alles andere sei nicht nur Billigung, es sei „Zustimmung und Nazi-Bekenntnis“, so Sachsen-Anhalts Ministerpräsident. (dts/red)
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Militärhistoriker Neitzel kritisiert Macron und Merz

Der Militärhistoriker Sönke Neitzel wirft Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vor, ihrer historischen Aufgabe für Europa nicht gerecht zu werden.
Er könne bei beiden keinen klaren Plan für eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Rüstungspolitik erkennen.
„Was mich so frustriert, ist zurzeit, dass ich nicht erkennen kann, dass weder Macron noch Friedrich Merz noch irgendein anderer Staats- und Regierungschef einen Plan hat, wie wir eigentlich vorankommen“, sagte Neitzel dem „Spiegel“. Fortschritte bei der europäischen Verteidigungsintegration seien „marginal“.

An der Spitze fehlen überzeugte Europäer

Früher hätten Regierungschefs wie Helmut Kohl, Helmut Schmidt oder Konrad Adenauer sowie ihre französischen Partner nach dem Zweiten Weltkrieg gewusst, wohin sie Europa führen wollten: „Wenn wir Helmut Kohl gefragt hätten, Mitte der Achtzigerjahre: Herr Bundeskanzler, was ist der Plan? Er hätte einen Plan gehabt.“
Neitzel beklagte, dass es heute an solchen überzeugten Europäern an der Spitze fehle: „Ich glaube, das Grundproblem ist, dass wir zu wenig überzeugte Europäer als Staats- und Regierungschefs zurzeit haben.“
Statt Integration erlebe man „eine Phase der Renationalisierung, insbesondere in der Verteidigung“. Rüstungsbeschaffung werde nach wie vor national organisiert, jede Regierung rechne der eigenen Industrie Arbeitsplätze zu: „Und wenn das aber alle 27 machen, kommen wir natürlich nicht zusammen, sondern jeder pumpt einzeln vor sich hin.“ (dts/red)
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Millionenbetrug in Corona-Testzentrum: Mehrjährige Haftstrafen in Hannover

Wegen Millionenbetrugs mit Coronaschnelltests während der Pandemie hat das Landgericht Hannover zwei Angeklagte zu Haftstrafen von fünfeinhalb und sechs Jahren verurteilt.
Nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch, 24. Juni, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten ein Testzentrum in Hannover betrieben und dort zwischen Ende 2021 und Anfang 2023 massenhaft tatsächlich gar nicht erfolgte Tests abrechneten.
Der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen entstand durch den Abrechnungsbetrug ein Schaden von 3,3 Millionen Euro. Das Gericht ordnete in seinem Urteil vom Dienstag die Einziehung dieser Summe bei den Angeklagten an, bei denen es sich Medienberichten zufolge um ein Ehepaar handelt.
Schuldig gesprochen wurden die Angeklagten demnach jeweils wegen Betrugs in 13 Fällen und dreifachen versuchten Betrugs.
Nach Gerichtsangaben bestritten die beiden Beschuldigten die Vorwürfe während des Prozesses und gaben jeweils an, der Betrug sei ohne ihr Wissen von ihrem Partner begangen worden. Die Kammer glaubte dies demnach aber nicht. Es ging davon aus, dass gemäß eines gemeinsamen Plans bewusst zusammenwirkten, um den großangelegten Betrug zu begehen.  (afp/red)
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OLG Hamburg beschränkt „Spiegel“-Berichterstattung im Fall Ulmen


In Kürze:

  • OLG Hamburg untersagt Teile der „Spiegel“-Berichterstattung im Fall Ulmen/Fernandes.
  • Gericht sieht keinen ausreichenden Tatsachenkern für Deepfake-Video-Verdacht.
  • Das Landgericht Hamburg hatte die Berichterstattung zuvor in weiten Teilen für zulässig erachtet.
  • OLG unterscheidet ausdrücklich zwischen Deepfake-Fotos und Deepfake-Videos.

 
In einem Beschluss im Rahmen eines presserechtlichen Eilverfahrens hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Grenzen der Verdachtsberichterstattung im Fall Ulmen/Fernandes gezogen. Der Moderator und Schauspieler Christian Ulmen führt seit mehreren Monaten ein presserechtliches Verfahren gegen das Magazin „Der Spiegel“.
Dabei geht es um Berichte zu Vorwürfen, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes unter anderem auf Instagram erhoben hatte. Das Hamburger Nachrichtenmagazin berichtete über eine Anzeige, die Fernandes in Spanien gegen Ulmen erstattet hatte. Zu dieser wird seither ein Anfangsverdacht geprüft. Die spanische Justiz hat die Akte an die Staatsanwaltschaft Itzehoe abgegeben, die anschließend die Staatsanwaltschaft Potsdam um Übernahme ersucht hat. Diese hat sich bisher nicht öffentlich zum Stand der Ermittlungen oder zu etwaigen prozessualen Veranlassungen geäußert.

Landgericht ließ Verdachtsberichterstattung über Ulmen überwiegend zu

Am 7. Mai 2026 traf das Landgericht Hamburg im Verfahren Ulmens gegen den „Spiegel“ zu Az. 324 O 149/26 eine Entscheidung in erster Instanz. Darin untersagte das Gericht dem Magazin, eine Passage ihres Textes aufrechtzuerhalten, die sich auf ein behauptetes Nichterscheinen Ulmens zu einem Gerichtstermin bezog.
Was die anderen angefochtenen Darstellungen anbelangt, ging das Landgericht hingegen von einer zulässigen Verdachtsberichterstattung aus. So habe das Magazin seiner Berichterstattung den dafür „notwendigen Mindestbestand an Beweistatsachen“ zugrunde gelegt. Nach diesen Maßgaben habe der „Spiegel“ den „fraglichen Verdacht in zulässiger Weise verbreitet“.
Die zuständige Kammer legte dieser Einschätzung „insoweit maßgeblich das prozessuale Verhalten des Antragstellers zugrunde“. So habe dieser eine relevante Behauptung der Antragsgegnerin nicht bestritten. Dabei ging es um die Erstellung von Fake-Profilen in deren Namen und den Versand pornografischer Inhalte über diese. Dabei habe es sich um Fotos gehandelt, auf denen „Frauen zu sehen sind, die seiner Ex-Frau zum Verwechseln ähnlich sahen“.

Kein Automatismus für weitergehende Vorwürfe

Dazu zog das Erstgericht noch den Inhalt eidesstattlicher Erklärungen von Fernandes heran. Diese hielt es für glaubwürdig, weil sie „detailreich und umfassend über den aus ihrer Sicht wahrgenommenen Sachverhalt“ berichtet habe. Dabei habe sie auch „keine überschießende Belastungstendenz“ erkennen lassen.
Die laut Beschluss eingeräumte und damit als „unstreitig“ anzusehende Versendung sogenannter Lookalike-Inhalte und Deepfake-Fotos mache dem Landgericht zufolge die Verdachtsberichterstattung auch hinsichtlich gleich gearteter Video-Inhalte zulässig. Ulmen legte gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde ein. Am Montag, 22. Juni, entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, dass ein solcher Automatismus nicht angenommen werden könne.
Im Beschluss zu Az. 7 W 72/26 untersagte das OLG dem „Spiegel“ noch weitere Teile der Berichterstattung. Andere hielt es hingegen nach wie vor für zulässig. Einer Besprechung des noch nicht veröffentlichten Beschlusses auf dem Fachportal „Beck aktuell“ zufolge hat das Gericht die Schlussfolgerungen des Erstgerichts im Hinblick auf die hinreichende Untermauerung des Vorwurfs der Verbreitung von Deepfake-Videos beanstandet.

Nicht bestrittene Vorwürfe rechtfertigen keine überschießende Verdachtsberichterstattung

Das OLG ging davon aus, dass der „Spiegel“ beim Leser den Eindruck erweckt habe, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Frau hergestellt und/oder verbreitet. Dieser Form der Verdachtsberichterstattung habe jedoch kein hinreichender „Mindestbestand an Beweistatsachen“ zugrunde gelegen.
Auch aus einem im Beschlusstext des Landgerichts dokumentierten Einräumen des Versendens von Deepfake-Fotos von Fernandes lasse sich nicht ohne Weiteres schlussfolgern, dass auch entsprechende Videos verbreitet worden wären. Der Vorwurf der Erstellung und/oder Verbreitung von Videos wiege schwerer als jener von Fotos. Videos stellten eine noch intensivere Persönlichkeitsverletzung dar.
Dadurch werde, so die Hamburger Richter, ein qualitativ anderer Vorwurf begründet. Es sei jedoch nicht statthaft, in der Verdachtsberichterstattung von weniger gravierenden Handlungen auf schwerere zu schließen. Deshalb sei diese Verdachtsberichterstattung unzulässig.

Keine Bewertung der Vorwürfe in der Sache

Inwieweit die gegen Ulmen erhobenen Vorwürfe in der Sache selbst bestehen oder nicht bestehen, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Es ging lediglich um die Beurteilung der Frage, ob der „Spiegel“ zum Zeitpunkt der Veröffentlichung seines Beitrags über ausreichend Beweistatsachen verfügte, um den Verdacht presserechtlich zu verbreiten.
Nicht untersagt hat das OLG dem „Spiegel“ die Berichterstattung über Vorwürfe von Gewalt und Bedrohung, die Fernandes erhoben hatte. Auch hier ging es lediglich um das Bestehen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Verdachtsberichterstattung. Ob die Vorwürfe zutreffen, ist Gegenstand möglicher strafrechtlicher Ermittlungen und nicht des presserechtlichen Eilverfahrens. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Anders als die erste Instanz hat das OLG außerdem die Verbreitung einiger Passagen aus einer E-Mail Ulmens an dessen Strafverteidiger beanstandet. Diese – dem Anwaltsgeheimnis unterliegende – Mitteilung hatte nach Auffassung des Gerichts besonders private und intime Sachverhalte zum Inhalt. Solche dem Kernbereich der Privatsphäre zuzuordnenden Inhalte dürfen nicht zulässigerweise verbreitet werden. Dem Inhalt des erstinstanzlichen Beschlusstextes zufolge war Collien Fernandes an die vertrauliche Mail geraten. Wie dies geschehen konnte, ist unklar.
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Erste deutsche Großstädte planen Stilllegung des Gasnetzes


In Kürze:

  • Mehrere Großstädte haben ihre überarbeitete Kommunale Wärmeplanung zur Erreichung der gesetzlichen Klimaziele vorgelegt.
  • Fast jede fünfte Stadt plant die Stilllegung ihrer Gasnetze bis spätestens 2045.
  • Mannheim und Stuttgart wollen diesen Schritt schon bis 2035 umsetzen.
  • Mehrere Akteure befürchten Versorgungsengpässe beim Erdgas.

 
Bis Dienstag, 30. Juni 2026, müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Diese ist verpflichtend für alle deutschen Kommunen. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, welches Anfang 2024 in Kraft trat. Kleinere Städte haben allerdings zwei Jahre länger Zeit.
Die ersten der insgesamt 80 deutschen Großstädte haben ihre Pläne bereits vorgelegt. Langfristig planen gleich mehrere die Stilllegung ihrer Gasnetze. Ziel ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie macht nach Angaben des Bundes mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Das liegt daran, dass rund 80 Prozent der Wärmenachfrage momentan durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt werden.

Mannheim und Stuttgart wollen 2035 den Gashahn zudrehen

Die mit Abstand erste Stadt, die ihre Wärmeplanung veröffentlicht hat, ist Mannheim. Bereits im November 2024 hatte der Energieversorger MVV mitgeteilt, dass er die Abschaltung des städtischen Gasnetzes bis 2035 anstrebt. MVV wollte dabei den „Umstieg von fossiler Energie auf eine CO₂-freie Wärmeerzeugung“ vorantreiben.
In den vergangenen Jahren hat die baden-württembergische Stadt jedoch Ersatz für die fossilen Heizsysteme auf den Weg gebracht. Laut ihrer Kommunalen Wärmeplanung nutzt sie besonders Technologien wie Flusswärmepumpen, Tiefengeothermie und Fernwärme. Ebenso empfiehlt die Stadt dezentrale Wärmepumpen als künftige Heizoption. Alternative Biogase oder Wasserstoff für eine klimaneutrale Gasheizung in Haushalten seien nicht sinnvoll, auch weil sie „keinesfalls bezahlbar“ seien.
Großstädte

In manchen deutschen Städten sind die Gasleitungen oberirdisch.

Foto: DragonFly/iStock

Bereits vor vier Jahren hat sich die Mannheimer Stadtverwaltung das Ziel gesetzt, schon bis 2030 die Klimaneutralität zu erreichen. Nach ihrer neuesten Einschätzung ist dies aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht mehr möglich. Die Stadt hat ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 erst um rund 40 Prozent reduziert.
Laut Oberbürgermeister Christian Specht habe Mannheim bereits die einfach umzusetzenden Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht. Die nächsten Schritte seien nun schwieriger.
Neben Mannheim will auch die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart schon bis 2035 auf ihr Gasnetz verzichten. Fünf Jahre mehr Zeit zur Umstellung haben die Bürger der Städte Augsburg, Hannover, Würzburg und Aalen. Dort soll 2040 das letzte Gas zu den Verbrauchern strömen.

Essen plant Umstellung auf Wasserstoff

Bereits am 25. März 2026 hat auch die nordrhein-westfälische Stadt Essen ihre Kommunale Wärmeplanung beschlossen. Die Strategie heißt auch hier: weg von fossilen Brennstoffen hin zu saubereren Heizoptionen.
Dazu hat die Stadt für ihre Bürger eine Onlinekartenanwendung bereitgestellt. Diese zeigt an, welche Wärmeoptionen in den jeweiligen Stadtgebieten langfristig möglich sein sollen. Sie zeigt somit, wo zentrale Lösungen wie Wärmenetze ausgebaut werden könnten und wo dezentrale Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen geeigneter scheinen. Solche Karten existieren ebenfalls bereits für manche andere Städte.
Das Fernwärmenetz soll sich vor allem in der Stadtmitte und im Norden weiter ausdehnen. Bis 2045 bleibe die Heizungswahl frei. Ab dann sollen die fossilen Heizanlagen komplett verschwunden sein.
Die Essener Stadtverwaltung überlegt als bislang einzige deutsche Stadt, ob sie ihr Gasnetz teilweise noch für Wasserstoff nutzen möchte. „Wasserstoff kann künftig für einzelne Anwendungsfälle eine Rolle in der Wärmeversorgung im Essener Stadtgebiet spielen, jedoch nicht flächendeckend“, heißt es. „Wasserstoff kommt vor allem dort infrage, wo andere klimafreundliche Lösungen nur schwer umsetzbar sind, zum Beispiel in der Industrie oder in ausgewählten Quartieren.“
Allerdings erfordert dies zunächst entsprechende Prüfungen, „ob eine Umstellung bestehender Gasnetze auf Wasserstoff technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist“. Nach aktuellem Stand dürften künftig nur rund 17 Prozent des bestehenden städtischen Gasnetzes für Wasserstoff infrage kommen.

Die Bundesregierung will bestehende Öl- und Gasheizungen auf lange Sicht aus dem Bestand entfernen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Wo das „Gas-Aus“ bis 2045 geplant ist

Einen Plan zur Stilllegung der Gasnetze verfolgen 19 Prozent der bundesweiten Städte. Unter den größeren Städten wollen Hamburg, München und Regensburg ihr Gasversorgungsnetz stilllegen. Auch in den Städten Berlin, Düsseldorf, Leipzig, Köln, Bremen und Hannover sind weitgehende Gasstilllegungen bis 2045 anvisiert.
Ob das tatsächlich gelingt und überall in der Praxis gut umsetzbar sein wird, bleibt abzuwarten. Ebenso sind in den kommenden Jahren Anpassungen bei den Vorhaben der einzelnen Städte nicht ausgeschlossen.

Drohen Versorgungsengpässe beim Gas?

Die Entscheidung vieler Kommunen, ihre Gasnetze in den kommenden Jahren zurückzubauen und teils bis spätestens 2045 oder früher komplett stillzulegen, zwingt Millionen Menschen in der Bundesrepublik zur Umstellung ihrer Heizung. Aktuell befindet sich noch in etwa der Hälfte aller Haushalte eine Gasheizung, in etwa einem Viertel heizen die Bewohner mit Öl.
Im Zuge der Wärmewende ist vorgesehen, dass in den kommenden Jahren immer mehr Immobilienbesitzer auf ein alternatives Heizsystem, idealerweise auf eine Wärmepumpe, umsteigen. Mit immer weniger Verbrauchern am Gasnetz verflüchtigt sich auch dessen Bedarf. Doch dieser baldige Rückbau bringt Herausforderungen mit sich.
„Je näher das Jahr 2045 mit dem Ende der Erdgasversorgung rückt, desto größer ist die Gefahr eines Flickenteppichs und erheblichen Verunsicherungen bei den Verbrauchern“, teilte Ingbert Liebing mit. Er ist Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen.
Zudem drohe eine immer größere Kostenlawine für die Gaskunden, die als Letzte vom Gas auf ein anderes System umsteigen. Aktuell teilen sich noch mehrere Millionen Menschen die Kosten für die Gasnetze über die im Gaspreis enthaltenen Netzentgelte.
Je weniger Teilnehmer die Gasnetze haben, desto mehr müsse der Einzelne dafür bezahlen, ganz nach dem Motto: Den Letzten beißen die Hunde. Die Lösung könnte eine staatlich regulierte und bezahlbare Obergrenze sein.

Was Verbraucher tun können

Wer als Hauseigentümer noch ein fossiles Heizsystem besitzt, sollte sich frühzeitig über die Kommunale Wärmeplanung seiner Stadt oder Gemeinde informieren. Viele Städte bieten auf ihren Websites ausführliche Informationen dazu an. Über grundlegende und dringende Änderungen benachrichtigen die Städte ihre Bürger meist zusätzlich, jedoch nicht immer persönlich.
Ebenso haben die Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Wärmeplanung abzugeben. Je früher dies geschieht, desto höher sind die Chancen auf einen erfolgreichen Einfluss. Hierzu empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der lokalen Stadtverwaltung.
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Kabinett hat Gesetz zur Energieeffizienz beschlossen – Kritik vom CDU-Wirtschaftsrat

Die Bundesregierung will Unternehmen bei den Vorschriften fürs Energiesparen entlasten. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein Gesetz zur Energieeffizienz, das die Anforderungen für Unternehmen und den Staat laut Wirtschaftsministerium auf das Maß zurückführt, das EU-Vorgaben vorsehen.
Im Ergebnis werde die Wirtschaft um „mehr als drei Milliarden Euro“ entlastet, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Die Grenze liegt bei 23,6 Gigawattstunden pro Jahr

Die Bundesregierung konzentriere „verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe“, erklärte Reiche weiter. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen etwa solle künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden pro Jahr gelten.
Für neue Rechenzentren werde die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert, fuhr sie fort. Nach Angaben ihres Ministeriums entfällt unter anderem auch „die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen“.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte den Gesetzentwurf als „Rückschritt“ und verwies etwa daraufhin, dass „ungenutzte Abwärme und Energieeffizienzmaßnahmen ein enormes wirtschaftliches Potenzial“ hätten.
„Abwärme zu vermeiden und zu nutzen, wie es bisher die Pflicht war, ist eine heimische, günstige Variante, um Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit zu verzahnen“, erklärte der Verband.

Steiger spricht von „Relikt aus der Planwirtschaft“

Der „Energiedeckel“ sei ein „Relikt aus der Planwirtschaft“ und müsse gestrichen werden, sagte Steiger. Ein starrer Zielwert sei „bei einem perspektivisch stetig zunehmenden Anteil grüner Energie ohnehin sinnlos“.
Der Ausbau von Rechenzentren für stromintensive KI-Anwendungen etwa brauche keinen Höchstwert, wenn diese Zentren mit grünem Strom betrieben würden. „Wenn Strom zunehmend aus CO2-armen Quellen stammt, verliert eine starre Begrenzung des Energieverbrauchs ihre klimapolitische Rechtfertigung“, sagte Steiger.
Der Deutsche Mittelstands-Bund hingegen bezeichnete das Gesetz als „Schritt in die richtige Richtung“. Der geschäftsführende Vorstand des Verbands, Marc Tenbieg, bemängelte aber, dass eine „Deckelung des Energieverbrauchs, und damit eine zentrale Belastung, bestehen bleibt“.
In dieser Hinsicht lasse die EU-Energieeffizienzrichtlinie allerdings nur wenig Spielraum, räumte Tenbieg ein. Er forderte die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für Veränderungen einzusetzen.
Auch dem Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.
„Der Bundestag sollte den eingeschlagenen Weg der Harmonisierung und Entbürokratisierung nun konsequent weiter gehen und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren weiter entschlacken“, erklärte er und appellierte ebenfalls an die Bundesregierung, sich „auf europäischer Ebene für einen vereinfachten, wachstumsförderlichen und praxisgerechten Rechtsrahmen“ einzusetzen. (afp/red)
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Stuttgart verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

Angesichts hoher Temperaturen verbietet die Stadt Stuttgart ab Freitag die Wasserentnahme aus Gewässern. Damit darf kein Wasser mehr für den privaten Gebrauch aus Bächen, Flüssen oder Seen geschöpft oder abgepumpt werden, wie die Stadt am Mittwoch in einer Allgemeinverfügung mitteilte.
Bei Missachtung droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro. Die Maßnahme dient nach Stadtangaben dem Natur- und Umweltschutz.
Durch Hitze und Trockenheit sanken die Wasserstände der Gewässer stark, hieß es. Die Wassertemperatur sei gestiegen, was die Gewässerökologie belaste.
Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, erließ das Amt für Umweltschutz ein Entnahmeverbot, das zunächst bis einschließlich 31. August gilt. Bei anhaltender Trockenheit kann die Behörde dies verlängern.
„Auch geringfügige Wasserentnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die aktuell angespannte Situation der Bäche“, erklärte Andreas Neft, Leiter des Amts für Umweltschutz, in der baden-württembergischen Stadt. (afp/red)
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Neue Aufgabe für Altkanzler Scholz: Vorsitz von Kommission für Entwicklungspolitik

Der frühere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) übernimmt ein neues Amt: Scholz soll die neue Kommission zur Weiterentwicklung der deutschen Entwicklungspolitik leiten, deren Einsetzung das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Mittwoch in Berlin beschloss.
Scholz soll gemeinsam mit der früheren Präsidentin des mittelamerikanischen Staats Costa Rica, Laura Chinchilla, an der Spitze der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission stehen, die bis Ende 2028 einen Bericht mit Empfehlungen zur künftigen Ausrichtung der deutschen Entwicklungshilfe vorlegen soll.

Für „neues globales Netzwerk“ der deutschen Entwicklungspolitik

Mit Scholz und Chinchilla könnten „zwei weltweit hoch geschätzte und multilateral erfahrene Co-Vorsitzende für diese Aufgabe einsetzen werden“, erklärte Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss.
Die Einsetzung der Kommission ist eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Ihr Ziel ist es, ein „neues globales Netzwerk“ für die deutsche Entwicklungspolitik zu erarbeiten.
Hintergrund ist der Wunsch, angesichts aktueller Entwicklungen in der Weltpolitik und steigender Haushaltszwänge ein neues Konzept für die deutsche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern auszuarbeiten.
Die Kommission soll Empfehlungen für eine neue entwicklungspolitische Kooperation zwischen globalem Norden und globalem Süden erarbeiten. Dazu zählen Vorschläge für neue Partnerschaftsmodelle und Impulse für die Zukunft der deutschen Entwicklungspolitik.

Historisches Vorbild: Die Nord-Süd-Kommission von Brandt

Die Kommission soll nach Angaben des Entwicklungshilfeministeriums unabhängig arbeiten und mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Privatwirtschaft, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen aus dem Globalen Süden und Globalen Norden besetzt werden. Die Kommission soll aus rund 20 Mitgliedern bestehen.
„Die globale Ordnung verschiebt sich – hin zu mehr multipolaren Machtzentren“, erklärte Entwicklungsministerin Alabali-Radovan. „Wenn Deutschland auch in Zukunft global mitgestalten will, brauchen wir stabile Partnerschaften mit Ländern des Globalen Südens.“
Ziel der Nord-Süd-Kommission sei es, „unsere partnerschaftlichen Beziehungen zu den Ländern des Globalen Südens weiter zu intensivieren und ein globales Netzwerk auszubauen und zu stärken“.
Die neue Kommission hat ein historisches Vorbild: Von 1977 bis 1983 leitete der frühere Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) eine Nord-Süd-Kommission, welche die zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den Ländern des Globalen Nordens und Südens analysieren sollte.
Die so genannte Brandt-Kommission erarbeitete zwei viel beachtete Berichte. „An dieses Erbe knüpft die neue Nord-Süd-Kommission bewusst an, auch wenn sich die globalen Rahmenbedingungen inzwischen grundlegend verändert haben“, erklärte nun das Entwicklungshilfeministerium. (afp/red)
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Fachleute empfehlen kein pauschal strenges Social-Media-Verbot

In der Debatte über den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur digitalen Welt rät die vom Familienministerium eingesetzte Expertenkommission von einem strengen pauschalen Social-Media-Verbot ab.
Stattdessen legte das Gremium am Mittwoch zwei mögliche alternative Ansätze vor: entweder eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder eine Beschränkung für einzelne Dienste je nach Risiko der Angebote. Ein „pauschal hohes Mindestalter“ von 15 oder 16 Jahren greife hingegen zu kurz.

Prien plädiert für 13 als gesetzliche Altersgrenze

Familienministerin Karin Prien plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Das halte sie grundsätzlich für den richtigen Weg, teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit.
Geregelt werden soll dies nach ihren Worten auf europäischer Ebene.
„Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.“
Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ soll es möglich machen, dass auch Kinder unter 13 Jahren „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ nutzen können. Die Altersgrenze solle mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, betonte Prien.
Die Kommission empfahl zugleich, „nationale Alleingänge“ in dieser Frage zu vermeiden. Stattdessen müsse der entsprechende Artikel im EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) konkretisiert werden. Dieser „bleibt zu allgemein, und es fehlen wirksame Altersprüfungen“. Außerdem würden die unterschiedlichen Dienste dort gleich behandelt.

56 Empfehlungen

Die 18 Fachleute der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ übergaben ihre insgesamt 56 Empfehlungen an Familienministerin Karin Prien (CDU), die zugleich für Bildung und Jugend zuständig ist. Die Empfehlungen sollen in Gesetze münden.
Das Gremium legte noch eine ganze Reihe weiterer Vorschläge vor, die sich an dem Prinzip Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen orientieren. Weil die digitale Welt aus deren Alltag nicht mehr wegzudenken sei, müsse auch ein „pauschaler Ausschluss“ verhindert werden. Zugleich dürfe die Verantwortung nicht auf die jungen Menschen abgewälzt werden.
In ihren Empfehlungen trennen die Fachleute daher verschiedene Altersphasen voneinander ab und richten sich an unterschiedliche Akteure, die sie in der Verantwortung sehen: Eltern und Familie, Schulen, die Kinder- und Jugendhilfe, Ärzte, Beschwerdestellen, die Forschung sowie die Plattformanbieter selbst.
Zu den Vorschlägen gehört zum Beispiel auch, den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung „einschließlich digitaler Vernachlässigung“ ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen.

Die Eltern beraten: „Bildschirmfrei bis drei“

Außerdem müssten Eltern und Familien schon vor der Geburt zu digitalen Medien beraten und unterstützt werden – hier gelte das Prinzip „bildschirmfrei bis drei“. Ärzte sollten das Thema Mediennutzung auch in die Regeluntersuchungen und die Schuleingangsuntersuchungen integrieren.
Für die Schulen empfiehlt die Kommission eine „weitgehende Einschränkung der privaten Nutzung“ von Smartphones. Bis einschließlich Klasse sieben sollte die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen „bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden“.
Das Gremium schlägt außerdem analog zum Schwimmenlernen ein verpflichtendes „KI Seepferdchen“ vor – ein online erwerbbares, kindgerechtes Zertifikat zu Möglichkeiten und Gefahren des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz.

Plattformen in die Pflicht nehmen

„Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz“, erklärte der Ko-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller. Daher seien drei Aspekte wichtig: „Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben.“ Köller:
„Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.“
Die Ko-Vorsitzende Nadine Schön ergänzte, die digitale Welt müsse sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten. „Nicht umgekehrt.“
Insgesamt plädieren die Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen „einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen“, die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen.
So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstärkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie „Deine Freunde warten auf dich“.
Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. „Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet“, sagte die CDU-Politikerin. (afp/dpa/red)
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Öffentliche Schulden im ersten Quartal um fast 65 Milliarden Euro gestiegen

Der Öffentliche Gesamthaushalt ist beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 2.726,5 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem 4. Quartal 2025 um 2,4 Prozent oder 64,9 Milliarden Euro.
Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte.
Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Schulden des Bundes steigen auf 1.884 Milliarden

Die Schulden des Bundes stiegen zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal um 44,4 Milliarden Euro (+2,4 Prozent) auf 1.884,9 Milliarden Euro.
Ursächlich hierfür waren insbesondere die Anstiege der Schulden bei zwei Sondervermögen: Das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ erhöhte seine Verschuldung gegenüber dem Vorquartal um 44,7 Prozent oder 10,9 Milliarden Euro auf 35,2 Milliarden Euro.
Die Verschuldung des „Sondervermögen Bundeswehr“ stieg gegenüber dem Vorquartal um 10,2 Prozent oder 4,4 Milliarden Euro auf 47,4 Milliarden Euro.

Schulden der Bundesländer: 642 Milliarden Euro

Die Länder waren zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 642,2 Milliarden Euro verschuldet, dies war ein Zuwachs von 17,6 Milliarden Euro (+2,8 Prozent) gegenüber dem Vorquartal.
Der stärkste prozentuale Schuldenanstieg wurde für Sachsen-Anhalt mit +10,2 Prozent ermittelt, gefolgt von Niedersachsen (+6,4 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (+4,6 Prozent).
Der Anstieg der Verschuldung in Sachsen-Anhalt ist auf die Ausgabe neuer Wertpapiere zurückzuführen, nachdem alle im Jahr 2025 ausgegebenen Wertpapiere vor Jahresende zurückgezahlt wurden.
Niedersachsen nimmt im 1. Quartal eines Jahres neue Wertpapierschulden für das komplette Jahr auf, sodass zu diesem Zeitpunkt ein höherer Anstieg der Verschuldung gegenüber dem Vorquartal zu sehen ist.
In Nordrhein-Westfalen ist die Verschuldung durch die Altschuldenübernahme der Kommunen aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW gestiegen. Zudem wurden im Vorgriff auf die im weiteren Verlauf des Jahres fälligen Wertpapiere neue Wertpapierschulden aufgenommen.
Die Schulden sanken prozentual am stärksten in Bremen (-4,2 Prozent), gefolgt von Schleswig-Holstein (-1,5 Prozent) sowie Bayern (-1,2 Prozent).

Gemeinden mit 199 Milliarden Euro verschuldet

Auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal zu. Sie stieg um 3,0 Milliarden Euro auf 199,3 Milliarden Euro beziehungsweise um +1,5 Prozent.
Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Vorquartal wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern (+7,6 Prozent) auf, gefolgt von den Kommunen in Brandenburg und Baden-Württemberg (jeweils +5,6 Prozent).
Einen Schuldenrückgang zum Vorquartal wiesen die Gemeinden/Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen (-2,8 Prozent) aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes auf. Auf dieser Grundlage übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen anteilig Schulden seiner Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im 1. Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Millionen Euro (-1,8 Prozent) auf 9,3 Millionen Euro. (dts/red)
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Nach Mega-Bahnstörung: Bahn spricht von „planmäßigem Komponententausch“ – kein Cyberangriff

Nach dem bundesweiten Ausfall des Bahnbetriebs wegen einer Störung beim Digitalfunk nimmt die Union Bahnchefin Evelyn Palla in die Pflicht.
„Ich erwarte von Frau Palla, dass Lösungen gefunden werden“, sagte Unionsfraktionsvize Stephan Stracke der „Rheinischen Post“. Der Vorfall zeige erneut, wie dringend die Bahn auf Vordermann gebracht werden müsse, ergänzte der Verkehrsexperte.
„Das gilt nicht nur für marode Schienen und Anlagen, sondern auch für die Technik, die für den Betriebsablauf wichtig ist.“ Sie müsse modern und zugleich resilient sein. „Es kann nicht sein, dass der Ausfall eines Funksystems den Schienenverkehr in ganz Deutschland lahmlegt“, so Stracke.

Kein Cyberangriff – Planmäßiger Komponententausch

Die Deutsche Bahn führt den vorübergehenden Ausfall des Zugverkehrs in ganz Deutschland auf den „planmäßigen Tausch einer technischen Komponente“ zurück. Dieser sei aus derzeitiger Sicht „ursächlich für die gestrige Störung des digitalen Bahnfunks GSM-R“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Infrastruktursparte des Konzerns, Philipp Nagl.
„Wie es dadurch genau zu der Störung kam, analysieren wir nun mit höchster Priorität.“
„Wir entschuldigen uns in aller Form bei unseren Kundinnen und Kunden für die Einschränkungen“, fuhr Nagl fort. Die Möglichkeit einer Sabotage erwähnte er nicht.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Deutsche Bahn stehen seit Dienstagabend im Austausch über den Vorfall.
Als wahrscheinliche Ursache wurde zuvor in Sicherheitskreisen ein fehlerhaftes Software‑Update der Deutschen Bahn vermutet. Sicherheitsbehörden gehen nach übereinstimmenden Angaben nicht von Sabotage oder einem Cyberangriff aus.
Unklar ist, weshalb ein einzelnes System einen bundesweiten Komplettausfall verursachen konnte und warum bestehende Notfallmechanismen den Stillstand nicht verhindern konnten.

Kritik von anderen Politikern

Konsequenzen forderte auch der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Ploß (CDU). „Die Sommerferien stehen an und viele Urlauber werden die Bahn nutzen“, sagte er dem Medium.
Ein erneuter Vorfall dieser Dimension gerade während der Urlaubszeit „wäre ein herber Schlag für alle Reisenden, aber auch für den Tourismus in Deutschland“. Die Bahn müsse „jetzt sofort die Ursache für die massive Störung ermitteln und dafür sorgen, dass sich ein solches Fiasko nicht wiederholt“.
Der stellvertretende SPD-Fraktionschef im Bundestag, Armand Zorn, fordert, wenn eine technische Störung den Bahnverkehr in großen Teilen Deutschlands beeinträchtigen könne, müsse schnell und umfassend gehandelt werden.

NRW-Verkehrsminister Krischer: „Das darf eigentlich nicht passieren“

Auch der Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer (Grüne), hat die Bahn für die massive Störung kritisiert.
„Menschen verlassen sich auf die Bahn und wenn es ein Unwetter gibt, da haben wir alle Verständnis, dass es hier Einschränkungen gibt“, sagte Krischer dem WDR. „Aber dass aufgrund einer technischen Störung zwei Stunden lang alle Züge in Deutschland stehen, das darf eigentlich nicht passieren.“
Seines Wissens nach habe es etwas Vergleichbares noch nie gegeben, sagte Krischer weiter. „Ich erwarte, dass die Bahn diesen Vorfall transparent und lückenlos aufklärt. Es kann nicht sein, dass wegen des Ausfalls eines Systems Zehntausende Menschen die Nacht in Zügen und Bahnhöfen verbringen müssen.“
Der NRW-Minister äußerte auch Kritik am Notfallmanagement. Nötig seien Notfallmechanismen, die ein solches Desaster in Zukunft vermeiden.

Pro Bahn: „Bahn muss endlich besser werden, auch technisch“

Auch der Fahrgastverband Pro Bahn forderte Konsequenzen wegen des Vorfalls. „Wir erwarten von der Bahn, dass sie auch beim Zugfunk für mehr Resilienz sorgt“, sagte Pro-Bahn-Chef Detlef Neuß der „Rheinischen Post“. Es könne nicht sein, dass womöglich ein Update eine derart massive Störung auslöse.
„Die Bahn muss endlich besser werden, auch technisch“. Zudem forderte Neuß mehr Diensthandys für Zugführer. „Die fehlen nämlich.“ Der Vorfall müsse auch Thema der an diesem Mittwoch beginnenden Aufsichtsratssitzung sein. „Der Zustand der Bahn ist im Augenblick desaströs.“
Zu Bahnchefin Evelyn Palla sagte Neuß: „Wenn man einen Schrotthaufen geerbt hat, ist man nicht schuld am Schrotthaufen.“

Hälfte der Güterzüge steht noch still

Laut dem Verband Die Güterbahnen fahren erst wieder etwa die Hälfte der Güterzüge. „Güterbahnen fahren vor allem nachts, darum sind sie besonders stark von der Störung betroffen“, erklärte Verbandsgeschäftsführerin Neele Wesseln am Mittwochmorgen.
„Seit Mitternacht rollen zwar vereinzelt wieder Züge. Circa die Hälfte unserer Güterzüge steht aber verteilt im Land und an den Grenzen noch immer still.“
Laut Wesseln ist die Lage „extrem angespannt“, da Güter-, Nah- und Fernverkehr gleichzeitig auf die Weiterfahrt warteten. „Es wird Tage dauern, diesen Logistikstau abzuarbeiten“, fuhr sie fort.
Die Verbandsvertreterin verglich die Situation mit einem „überfüllten Restaurant: Ein einzelner Kellner soll gleichzeitig Bestellungen aufnehmen, Essen und Getränke bringen und abkassieren.“ Von der Bahn erwarte der Verband nun „lückenlose Aufklärung“.
Die Ursache für den Ausfall am späten Dienstagabend dürfe „nicht allein durch eine „Selbstauskunft“ der DB InfraGo als Betreiberin beantwortet werden“, sagte Verbandsgeschäftsführer Peter Westenberger der dpa. Es sei eine bessere Überwachung und Steuerung des Schieneninfrastrukturbetriebs notwendig. (dpa/dts/afp/red)
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Pistorius beendet Fregatten-Projekt F126 und setzt auf MEKO-Schiffe

Das Bundesverteidigungsministerium hat das Fregattenprojekt F126 offiziell für beendet erklärt. Grund dafür seien erhebliche Verzögerungen, absehbare Kostensteigerungen und Risiken, die mit einem Generalunternehmerwechsel verbunden gewesen wären, teilte das Ministerium mit. Stattdessen wird der Kauf von acht MEKO-Fregatten angestrebt, die primär für die U-Boot-Jagd vorgesehen sind.
Das zunächst als Generalunternehmer beauftragte niederländische Unternehmen Damen Schelde Naval Shipbuilding (DSNS) habe zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen nicht einhalten können, so das Verteidigungsministerium.
Die erste Fregatte mit einer sogenannten Anfangsbefähigung hätte Mitte 2028 geliefert werden sollen. Die folgenden Schiffe bis 2033. Das Ministerium hatte einen Generalunternehmerwechsel geprüft, sich nun aber dagegen entschieden.

Kosten stiegen auf bisher rund 2,3 Milliarden Euro

Die geplanten Kosten für sechs Fregatten des Typs F126 sollten sich auf rund zehn Milliarden Euro belaufen.  Inzwischen sind Kosten von rund 2,3 Milliarden Euro entstanden.
Ein Wechsel zu einem neuen Generalunternehmer hätte die Kosten laut Verteidigungsministerium auf über 18 Milliarden Euro erhöht. Außerdem hätte der Bund bei einem Generalunternehmerwechsel vertraglich auf mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem bisherigen Auftragnehmer verzichten müssen.
Das Ministerium verwies zudem auf die bereits im März getroffene Entscheidung, nun acht Fregatten des Typs MEKO A-200 DEU – primär für die seegestützte U-Boot-Jagd bestimmt – zu beschaffen. Dies sei innerhalb der NATO von höchster Relevanz und nationaler Schwerpunkt Deutschlands. Zunächst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Ein Inspekteur der Marine bestätigte, dass die MEKO A-200 DEU-Fregatten den Anforderungen der Deutschen Marine zur U-Boot-Jagd gerecht werden und die NATO-Verpflichtungen erfüllen können.
Der Beschaffungspreis für die ersten vier Fregatten würde vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsausschusses rund 6,3 Milliarden Euro betragen, mit einer Option für vier weitere Schiffe bis Ende 2026 für rund 5,3 Milliarden Euro.

Für MEKO-Fregatten von TKMS

MEKO-200-Fregatten vom deutschen Hersteller TKMS sind mit 4.200 Tonnen Verdrängung und gut 120 Metern Länge deutlich kleiner als die F126. Die F126 sollten 166 Meter lang werden, mit 10.500 Tonnen Verdrängung.
MEKO-Fregatten sind erprobt und vielseitig gegen U-Boote und bei Küsteneinsätzen nutzbar. Der Wartungsaufwand ist gering, die Waffentechnik bewährt – und sie sind schnell verfügbar.(dts/afp/dpa/red)
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Deutsche Marine: Pistorius beendet Bau von neuem Kampfschiff F126-Fregatten

Das Bundesverteidigungsministerium hat das Fregattenprojekt F126 offiziell für beendet erklärt. Grund dafür seien erhebliche Verzögerungen, absehbare Kostensteigerungen und Risiken, die mit einem Generalunternehmerwechsel verbunden gewesen wären, teilte das Ministerium mit. Stattdessen wird der Kauf von acht MEKO-Fregatten angestrebt, die primär für die U-Boot-Jagd vorgesehen sind.
Das zunächst als Generalunternehmer beauftragte niederländische Unternehmen Damen Schelde Naval Shipbuilding (DSNS) habe zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen nicht einhalten können, so das Verteidigungsministerium.
Die erste Fregatte mit einer sogenannten Anfangsbefähigung hätte Mitte 2028 geliefert werden sollen. Die folgenden Schiffe bis 2033. Das Ministerium hatte einen Generalunternehmerwechsel geprüft, sich nun aber dagegen entschieden.

Kosten stiegen auf bisher rund 2,3 Milliarden Euro

Die geplanten Kosten für sechs Fregatten des Typs F126 sollten sich auf rund zehn Milliarden Euro belaufen.  Inzwischen sind Kosten von rund 2,3 Milliarden Euro entstanden.
Ein Wechsel zu einem neuen Generalunternehmer hätte die Kosten laut Verteidigungsministerium auf über 18 Milliarden Euro erhöht. Außerdem hätte der Bund bei einem Generalunternehmerwechsel vertraglich auf mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem bisherigen Auftragnehmer verzichten müssen.
Das Ministerium verwies zudem auf die bereits im März getroffene Entscheidung, nun acht Fregatten des Typs MEKO A-200 DEU – primär für die seegestützte U-Boot-Jagd bestimmt – zu beschaffen. Dies sei innerhalb der NATO von höchster Relevanz und nationaler Schwerpunkt Deutschlands. Zunächst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Ein Inspekteur der Marine bestätigte, dass die MEKO A-200 DEU-Fregatten den Anforderungen der Deutschen Marine zur U-Boot-Jagd gerecht werden und die NATO-Verpflichtungen erfüllen können.
Der Beschaffungspreis für die ersten vier Fregatten würde vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsausschusses rund 6,3 Milliarden Euro betragen, mit einer Option für vier weitere Schiffe bis Ende 2026 für rund 5,3 Milliarden Euro.

Für MEKO-Fregatten von TKMS

MEKO-200-Fregatten vom deutschen Hersteller TKMS sind mit 4.200 Tonnen Verdrängung und gut 120 Metern Länge deutlich kleiner als die F126. Die F126 sollten 166 Meter lang werden, mit 10.500 Tonnen Verdrängung.
MEKO-Fregatten sind erprobt und vielseitig gegen U-Boote und bei Küsteneinsätzen nutzbar. Der Wartungsaufwand ist gering, die Waffentechnik bewährt – und sie sind schnell verfügbar.(dts/afp/dpa/red)
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Bundestag debattiert über Pantisano-Aussagen und Linken-Parteitag – Liveübertragung ab 15.55 Uhr


In Kürze

  • Aktuelle Stunde im Bundestag am 24. Juni
  • Streit um Aussagen von Luigi Pantisano zur CDU
  • Debatte über politische Verantwortung und Einordnung

 
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags befassen sich am Mittwoch, dem 24. Juni, in einer Aktuellen Stunde mit dem Bundesparteitag der Linken. Die Aussprache steht unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Luigi Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und wurde auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angesetzt. Für die Debatte ist eine Stunde ab 15:55 vorgesehen.
Hintergrund sind Äußerungen des neu gewählten Co-Vorsitzenden der Linken, Pantisano, die nach seiner Wahl am Sonntag, dem 21. Juni, in Potsdam in einem Interview gefallen waren. Dabei hatte er der CDU vorgeworfen, eine „faschistische Politik“ zu verfolgen, und zudem einen Zusammenhang zwischen CDU, AfD und extremistischen Positionen hergestellt. Die Aussagen lösten parteiübergreifend deutliche Kritik aus und wurden auch innerhalb der politischen Debatte als eskalierend bewertet.

Entschuldigung und Reaktionen

Im weiteren Verlauf nahm Pantisano seine Äußerungen teilweise zurück und entschuldigte sich. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, seine Aussage, es gebe keinen Unterschied zwischen der Politik der CDU und der AfD, sei „verkürzt und in dieser Form falsch“ gewesen. Er bat insbesondere bei jenen in der CDU um Entschuldigung, die sich klar für eine Abgrenzung zur AfD aussprechen. Zugleich betonte er, dass seine grundsätzliche Kritik am politischen Kurs der Union bestehen bleibe und äußerte weiterhin Sorgen über ein mögliches politisches Zusammenrücken von CDU und AfD.
Die Entschuldigung stieß jedoch auf scharfe Ablehnung in Teilen der Union. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies die Einordnung als „verkürzt“ zurück und bezeichnete diese Darstellung als unglaubwürdig. Die Aussage Pantisanos sei eindeutig gewesen, eine Relativierung im Nachhinein werde als Versuch gewertet, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Linnemann kritisierte zudem den Bundesparteitag der Linken insgesamt und warf der Partei eine problematische politische Entwicklung sowie eine Verwischung demokratischer Grenzen vor.

CDU lehnt Zusammenarbeit ab

In der politischen Bewertung der Union wird der Vorfall auch in einen größeren Kontext gestellt. Mehrere Vertreter der CDU sehen sich durch die Vorgänge in ihrer Kritik an der Linkspartei bestätigt und bekräftigen die Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit. Pantisano selbst sieht sich wiederum mit dem Vorwurf konfrontiert, durch seine Wortwahl politische Konflikte weiter zugespitzt zu haben, während er zugleich auf eine notwendige Differenzierung zwischen demokratischen Parteien und extremistischen Kräften verweist.
Die Aktuelle Stunde im Bundestag soll diese unterschiedlichen Positionen aufgreifen und die politischen wie gesellschaftlichen Implikationen der Debatte um die Aussagen Pantisanos und den Verlauf des Parteitags der Linken erörtern. (dpa/afp/red)
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Prozess um getöteten Zugbegleiter gestartet

Er soll einen Zugbegleiter bei einer Fahrscheinkontrolle in Rheinland-Pfalz mehrfach so heftig mit beiden Fäusten gegen den Kopf geschlagen haben, dass dieser später starb. Vor dem Landgericht Zweibrücken hat der Prozess gegen einen 26-jährigen Angeklagten begonnen. Der Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.
Zum Prozessauftakt sind viele Angehörige des getöteten Serkan Çalar gekommen, darunter sein Vater, seine vier Brüder, Cousins, Tanten und Onkel. Es sei sehr wichtig, Serkan ein Gesicht zu geben, sagt Eray Çalar, einer der Brüder.
Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Foto: Boris Roessler/dpa

Sie hielten Leinwände mit Fotos des Opfers in den Händen. „Wir wollen zeigen, dass Serkan Çalar hier ist, dass er mit uns gekommen ist. Seine Seele ist hier“, sagt Bruder Ismail. In den Prozess gehe man mit gemischten Gefühlen; den mutmaßlichen Täter sehe man zum ersten Mal.

Zugbegleiter starb an Hirnblutung

Die Tat geschah Anfang Februar in einem Regionalexpress, der von Landstuhl in der Westpfalz nach Homburg im Saarland unterwegs war. Der 36 Jahre alte Schaffner hatte den Angeklagten aufgefordert, sein Ticket zu zeigen. Er hatte aber keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen.
Daraufhin wurde er aufgefordert, den Zug zu verlassen. Das habe den Mann so verärgert, dass er gewalttätig wurde, heißt es in der Anklage.
Der Grieche habe dem Zugbegleiter mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf und die Schläfen versetzt: Daraufhin kippte der Schaffner bewusstlos um. Zwei Tage später starb das Opfer im Krankenhaus – an einer Hirnblutung.

Anklage lautete zunächst auf Mord

Während die Staatsanwaltschaft den 26-Jährigen wegen Mordes angeklagt hatte, wertet das Landgericht die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Es gebe derzeit keine Gründe für einen Tötungsvorsatz, hieß es vom Gericht.
Der Angeklagte hat „das objektive Tatgeschehen“ laut Staatsanwaltschaft bereits eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten. Zum Teil könne er sich nicht mehr erinnern, hieß es.
Zum Prozessauftakt ist der Zuschauerandrang groß. Auch Mitarbeiter der Bahn sind gekommen. Çalar war der älteste von fünf Brüdern und alleinerziehender Vater von zwei Söhnen. „Es ist heute ein schwerer Tag“, sagte ein Cousin des Opfers aus Ludwigshafen.
Insgesamt sind am Landgericht derzeit acht Verhandlungstage geplant. Mit einem Urteil wäre dann am 9. Juli zu rechnen. (dpa/red)