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Mehr Rechte für Verbraucher, weniger Geld für Solarstrom: Das ändert sich im August


In Kürze:

  • Recht auf Reparatur verlängert Gewährleistungsfrist.
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt zunächst nur für Erstklässler.
  • Baubranche reformiert Ausbildungsberufe.

 
Der August hält einige Änderungen bereit. Verbraucher erhalten künftig mehr Rechte bei kaputten Smartphones oder Waschmaschinen. Privathaushalte bekommen für Strom aus neuen PV-Anlagen weniger Geld. Außerdem müssen Unternehmen mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Inhalte kennzeichnen. Nachfolgend eine Übersicht.

Recht auf Reparatur

Bislang hatten Verbraucher nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist Anspruch auf eine Reparatur. Nun müssen Hersteller bei vielen Geräten auch nach Ablauf dieser Frist kostenlose oder preislich angemessene Reparaturen ermöglichen. Das gilt etwa für Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke.
Wer ein fehlerhaftes Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, für den verlängert sich diese zudem um zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre. Dies gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli geschlossen werden.

Recht auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Für Kinder der Klassenstufen eins bis vier wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Familien können damit eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen in einem Hort oder einem schulischen Ganztagsangebot beanspruchen. Ab dem 1. August gilt der Rechtsanspruch zunächst für Erstklässler, danach wird er schrittweise ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll das Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter gelten.

Weniger Geld für Solarstrom

Zum 1. August sinkt die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen von Privathaushalten erneut. Regulär wird der Satz alle sechs Monate um ein Prozent abgesenkt. Derzeit liegt er bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen mit einer Leistung zwischen zehn und 40 Kilowatt. Ab August sind es dann noch rund 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Anlage betreiben, ändert sich dadurch nichts. Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.

Kennzeichnung von KI-Inhalten

Ab dem 2. August müssen Unternehmen bestimmte Inhalte wie Videos, Bilder oder Texte kennzeichnen, wenn sie diese mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt haben. Die KI-Verordnung der EU sieht vor, dass Verbraucher erkennen können sollen, ob sie mit KI-generierten Inhalten oder Systemen interagieren – etwa beim Gespräch mit einem Chatbot im Kundensupport. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland drohen Unternehmen andernfalls Strafen „von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes“.

Weniger Unterstützung bei Heizungstausch

Wer seine alte Heizung etwa gegen eine Wärmepumpe austauscht, bekommt nun oftmals weniger Förderung. Schon seit dem 21. Juli gelten neue Bedingungen, die die Bundesregierung Anfang Juli mit kurzer Frist beschlossen hatte. Unter anderem sinkt der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer von bislang 20 Prozent auf nun 16 Prozent. Auch die Höhe der förderfähigen Kosten ist nun niedriger als zuvor.

Weniger Verpackungsmüll

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz passt deutsches Recht an die neue EU-Verpackungsverordnung an. Es soll Verpackungen reduzieren, das Recycling verbessern und nachhaltigere Lösungen fördern und tritt am 12. August in Kraft. Für Verbraucher bedeutet das unter anderem weniger Abfall, bessere Kennzeichnungen und mehr Vorgaben für umweltfreundliche Verpackungen.

Verlängerung der Gewährleistung bei Autos

Ab dem 1. August tritt zudem die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht in der Autobranche in Kraft. Behebt eine Werkstatt einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Das gilt auch für Autos, die bei einem Händler gekauft wurden. Ziel der neuen Regelung ist es, Reparaturen gegenüber einem Austausch attraktiver zu machen.

Reformen für Ausbildungsberufe in der Baubranche

Neue Ausbildungsordnungen gelten mit dem Beginn des kommenden Monats für 19 Berufe in der Baubranche. Die Reform modernisiert die Ausbildung und passt sie an Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltschutz an. Zudem wird für 16 Berufe mit jeweils dreijähriger Ausbildungsdauer eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Dabei wird die bisherige Zwischenprüfung durch den ersten Teil der Abschlussprüfung ersetzt, dessen Ergebnis in die Endnote einfließt. Kurz vor Ende der Ausbildungszeit folgt dann der zweite Prüfungsteil. Die neuen Regeln gelten für alle Ausbildungsverträge, die am 1. August 2026 beginnen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Erster Brownout: Netzbetreiber schaltet Strom für Tausende ab


In Kürze:

  • Am Sonntag kam es in den Niederlanden zu einem Brownout.
  • Der Netzbetreiber trennte erstmalig absichtlich eine Region mit tausenden Haushalten vom Netz.
  • Die Ursache war offenbar ein Mangel in der Stromerzeugung.
  • Auch in Deutschland müssen die Bürger stets mit einem Stromausfall rechnen.

 
Licht, E-Herd und Waschmaschine: Alles, was Strom benötigt, funktionierte am Sonntagvormittag, den 5. Juli, bei rund 18.000 niederländischen Haushalten zeitweise nicht mehr. Betroffen waren Einwohner in und um Tilburg, eine Stadt im Süden des Nachbarlandes.
Der Grund war eine absichtliche Abschaltung des lokalen Netzbetreibers Enexis. Damit wollte er eine Überlastung des Stromnetzes in diesem Gebiet verhindern, wie das niederländische Nachrichtenmedium „De Telegraaf“ berichtet.
Solch eine kontrollierte Abschaltung durch den lokalen Netzbetreiber nennt man auch Brownout. Zu dieser letzten Maßnahme greift ein Netzbetreiber, um einen Blackout, also einen großflächigen, unkontrollierten Stromausfall zu verhindern.

Die dunkelblauen Gebiete sind die Netzzonen des Netzbetreibers Enexis. Wegen besonders hohem Stromverbrauch sah sich der Versorger gezwungen, am Vormittag des 5. Juli 2026 tausenden Haushalten den Strom abzustellen.

Foto: Deutsch niederländische Handelskammer; Montage: mf/Epoch Times

Erstmalig passiert

Eine Sprecherin von Enexis teilte mit, dass es in ihrem Netzgebiet „noch nie zuvor vorgekommen“ sei, dass sie den Haushalten aus diesem Grund den Strom abstellen mussten.
„Eine Überlastung kann zu größeren und lang anhaltenden Stromausfällen führen. Daher schaltet man lieber einen Teil ab, um zu verhindern, dass diese Überlastung zu Schäden [an der Netzinfrastruktur] führt“, erklärte sie. Ihrer Aussage nach hätten die letzten Stromkunden gut eine halbe Stunde nach der Maßnahme wieder Strom gehabt.
Die niederländischen Netzbetreiber kämpfen ohnehin mit einem Strommangel. Das bedeutet, das Land an der Nordsee produziert selbst nicht ausreichend Strom, um den Bedarf zu decken. Selbst mit Stromimporten wird es gelegentlich knapp. Deswegen trat ab 1. Juli schon ein vollständiger Anschlussstopp für neue Verbraucher in Kraft.

Öffentliche Stromdaten für die Niederlande vom 29. Juni bis 5. Juni 2026.

Beim Blick auf die reine inländische Stromerzeugung ohne Stromhandel fällt jedoch auf, dass am Sonntag eine Kraftwerksart komplett weggefallen ist: die Kohlekraft. Auch die Verstromung von Erdgas war am Wochenende deutlich geringer als in der ersten Wochenhälfte.

Öffentliche Stromdaten für die Niederlande vom 29. Juni bis 5. Juni 2026.

Andererseits hatte Deutschland am Sonntagmittag einen Stromüberschuss durch eine Hellbrise, also viel Strom durch Solar und Windkraft. Zur Zeit des Brownout in den Niederlanden betrug Deutschlands Stromüberschuss rund 18 Gigawatt (GW) – mehr als genug, um die Lücke in den Niederlanden zu füllen. Obwohl auch knapp 2 GW in das Nachbarland flossen, reichte dies offenbar doch nicht. Denn gleichzeitig flossen rund 0,6 GW von Südniederlande nach Belgien.

Plötzlicher Lastanstieg

Die Entscheidung, den Brownout einzuleiten, traf Enexis, weil der Stromverbrauch in der Region Tilburg plötzlich noch höher war als erwartet, so die Sprecherin. Wie es zu diesem Lastanstieg kam, ist bislang unklar. Die Untersuchungen laufen dazu. Doch das Energieunternehmen gibt Entwarnung. Laut der Sprecherin „gibt es keinen Grund anzunehmen, dass sich dies einfach so wiederholen wird“.
Normalerweise kommt es eher im Winter zu einem hohen Verbrauch, wenn die Menschen heizen oder mittags oder abends kochen. Im Sommer belasten vielmehr die teils hohen Ströme von Solar- und Windkraftanlagen die teils dürftig ausgebauten Netze. Tatsächlich befinden sich direkt in oder bei Tilburg mehrere Solar- und Windparks.
Neben Tilburg gingen am Sonntag auch in den umliegenden Gemeinden Gilze, Goirle und Hilvarenbeek die Lichter aus. Auf den Straßen fielen die Ampeln aus, mancherorts saßen Bewohner in den betroffenen Gebieten in Aufzügen fest.

Brownout auch in Deutschland möglich?

Die Region, in welcher der Brownout stattfand, war nur rund 80 Kilometer von der Grenze zu Deutschland entfernt. Somit stellt sich die Frage, wie wahrscheinlich eine solche Abschaltung hierzulande ist.
Erst kürzlich sagte der Energieexperte Stefan Spiegelsperger im Interview, dass „wir uns daran gewöhnen müssen, dass in Zukunft öfter mal der Strom für mehrere Stunden weg ist“. Dabei wies er darauf hin, dass Stromausfälle hier keine Seltenheit sind. „Wir haben ohnehin 170.000 Stromausfälle pro Jahr in Deutschland“, erklärte er. „Ungefähr 100.000 davon sind geplant, 70.000 ungeplant.“
Spiegelsperger empfiehlt, sich auf solche Szenarien vorzubereiten. Das gehe schon mit einer Powerbank oder einem kleinen Notstromaggregat, um wichtige Geräte wie den Kühlschrank noch eine Weile versorgen zu können. Ebenso rät er zur Lagerung einiger Lebensmittel- und Trinkvorräte.
 
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Haushalte mit Solaranlagen sollen höheren Grundpreis für Netznutzung zahlen

Bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze sollen Haushalte mit einer eigenen Erzeugungsanlage künftig einen höheren Grundpreis bezahlen. Dies plant die Bundesnetzagentur bei der anstehenden Reform der sogenannten Netzentgeltsystematik Strom, wie die Behörde in Bonn mitteilte.
„Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen“, so die Netzagentur. Die Reform soll ab 2029 gelten.
Die Neuregelung würde etwa Besitzer von Photovoltaik-Anlagen betreffen – mit einer Einschränkung: Wer nur ein Balkonkraftwerk betreibt, auch Steckersolaranlage genannt, soll diesen erhöhten Grundpreis nicht bezahlen.

„Prosumer“ sollen sich stärker an Netzfinanzierung beteiligen

Mit dem höheren Grundpreis würden sich die sogenannten Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung beteiligen, hieß es. Der Begriff „Prosument“ ist ein Kofferwort aus „Produzent“ und „Konsument“.
Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung zu beteiligen sei „sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“, erklärte die Bundesnetzagentur. Nähere Einzelheiten zu den Plänen teilte die Behörde noch nicht mit.
Es sind zahlreiche Neuregelungen bei den Netzentgelten geplant. Sie betreffen alle Stromverbraucher und erstmals auch Stromerzeuger. Sie sind nötig, weil die bisherigen Regelungen Ende 2028 auslaufen.
Mit einer neuen Systematik wolle man die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen, sagte Behördenpräsident Klaus Müller laut einer Mitteilung.
„Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen.“
Für die rund 40 Millionen Haushaltskunden werde sich systematisch nicht viel ändern, betonte die Behörde weiter. „Ihr Netzentgelt besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde“, hieß es.
Künftig solle es aber verbindliche Vorgaben für die Grundpreise geben.

Deutsche Stromnetze kosten jährlich rund 37 Milliarden Euro

Die Netzgebühren machen für Haushalte ein gutes Drittel des Strompreises aus. Mit dem Geld werden Betrieb, Wartung, Erneuerung und Ausbau des Stromnetzes finanziert.
Jährlich kommen laut Netzagentur insgesamt rund 37 Milliarden Euro zusammen. Um das Stromnetz in Deutschland kümmern sich vier Übertragungsnetzbetreiber und weitere rund 860 Verteilnetzbetreiber.
In der Branche wird die Reform kurz „Agnes“ genannt, was für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ steht. Bis zur Jahresmitte will die Bundesnetzagentur nun einen ausgearbeiteten Entwurf vorlegen, der dann ausführlich von allen Beteiligten diskutiert wird.
Die daraufhin überarbeitete, endgültige Fassung will die Behörde Ende 2026 festlegen, also zwei Jahre vor Inkrafttreten der neuen Regeln. (dpa/red)