Category: deutschland
In Kürze:
- Täglich werden nach Angaben der GdP 400 bis 500 Berliner Polizeivollzugsbeamte für den Objektschutz eingesetzt.
- Die Gewerkschaft sieht dadurch die Einsatzfähigkeit der Polizei im regulären Dienst gefährdet.
- Als Ursachen nennt sie den gestiegenen Schutzbedarf infolge internationaler Krisen sowie bewaffnete Erpressungsserien im Bandenmilieu.
- Die GdP fordert mehr Unterstützung durch den Bund, den verstärkten Einsatz moderner Technik und eine Neuordnung der Zuständigkeiten.
„Internationale Bedrohungslage“ macht immer mehr Hilfe beim Objektschutz nötig
Kriege in Nahost sowie politische Radikalisierung machen mehr Schutz nötig
BAO Ferrum zieht Vollzugsbeamte auch zum Schutz mutmaßlicher Straftäter heran
GdP: Überforderung beim Objektschutz gefährdet Einsatzfähigkeit
Renten steigen
Steuererklärung mit einem Klick
Frist für die Abgabe der Steuererklärung
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
Ticketsteuer
Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer
Kölner Dom kostet Eintritt
Punktehandel wird strafbar
Leichterer Abschuss von Wölfen
Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt
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Altersfreigabe verweigert
Lebenslange Haft nach Anschlag
VW streicht 100.000 Stellen
Razzia in Berlin
Angriff bei Straße von Hormus
In Kürze:
- Rentenkommission empfiehlt Reformen, darunter eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente, die Einbeziehung von Selbstständigen sowie Änderungen bei Minijobs und der Rente mit 63.
- Der Bundestag diskutiert kontrovers: Während Union und SPD die Vorschläge als Grundlage für eine langfristig stabile Altersvorsorge verteidigen, lehnt die Linke sie als Einstieg in Rentenkürzungen ab.
- Der Bericht ist nicht bindend: Die Empfehlungen dienen der Bundesregierung als Grundlage für weitere Beratungen und müssen erst in Gesetze umgesetzt und vom Bundestag beschlossen werden.
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Kommission setzt auf gesetzliche Rente und Kapitaldeckung
Linke gegen Reform, übrige Fraktionen mit unterschiedlichen Bewertungen
Grundlage für Gesetzesvorhaben
In Kürze:
- Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
- Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
- Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.
„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich
Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration
Boll schließt Inspiration für reales Leben aus
In Kürze:
- Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
- Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
- Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.
„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich
Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration
Boll schließt Inspiration für reales Leben aus
In Kürze:
- Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
- Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
- Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.
„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich
Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration
Boll schließt Inspiration für reales Leben aus
Ankläger: Revolutionsgarden sehen Deutschland als Handlungsraum
Brandanschlag auf koscheres Lebensmittelgeschäft geplant
Angeklagte schweigen zu Vorwürfen
Tipp kam wohl von ausländischem Geheimdienst
Volker Beck fordert Ausweisung des iranischen Botschafters
Automatische Fehlermeldung blieb aus
Vorerst kein weiterer Komponententausch
Funksystem noch mindestens zehn Jahre im Einsatz
Wie heiß es werden könnte
Wer besonders gefährdet ist
Wie auch die Infrastruktur ächzt
Etliche Veranstaltungen am Wochenende abgesagt
Projekt mehrfach verschoben, Kosten verfünffacht
Leistungsfähiger Bahnknoten benötigt
In Kürze:
- Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ließ mehrere Objekte im Umfeld des Zentrums für politische Schönheit in Berlin durchsuchen.
- Hintergrund ist eine Plakataktion vor der Polizeidirektion Chemnitz im Oktober 2025.
- Die Ermittlungen betreffen den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, übler Nachrede und Beleidigung.
- Die Aktivisten weisen die Vorwürfe zurück und berufen sich auf die Kunstfreiheit.
Am Donnerstag, 25. Juni, ist es offenbar an mehreren Adressen in Berlin zu Hausdurchsuchungen im Umfeld des sogenannten Zentrums für politische Schönheit (ZPS) gekommen. Die Aktivistengruppe, die bereits mehrfach mit kontroversen Aktionen in Erscheinung getreten ist, hat auf X selbst über den Vorgang informiert:
BREAKING: Hausdurchsuchungen bei uns heute in Berlin! Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Sachsen wurde heute 6 Uhr morgens Kunst kriminalisiert: Familien & Kinder aus dem Schlaf gerissen, Teammitglieder schikaniert, Geräte beschlagnahmt und zur DNA-Abgabe gezwungen.
— Zentrum für Politische Schönheit (@politicalbeauty) June 25, 2026
Zentrum für politische Schönheit wirft Polizei Akten-Leaks an Rechtsextreme vor
Anlass ist offenbar ein Plakat, das einer der Aktivisten sowie zwei Begleitpersonen im Oktober des Vorjahres vor der Polizeidirektion Chemnitz enthüllt haben sollen. Darauf befand sich eine Karikatur, die einen Polizeibeamten, der „Ringo“ genannt wird, auf einem Motorrad zusammen mit AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla darstellt. Betitelt ist das Bild mit der Wortfolge „Tino & Ringo – auf der Überholspur ganz rechts außen“.
Das Motorrad ist mit der von 1867 bis 1921 verwendeten Reichskriegsflagge geschmückt. Diese hatte vor allem seit den 1990er-Jahren zunehmend in der rechtsextremen Szene als Ersatz für verbotene Flaggen des Dritten Reiches Verwendung gefunden.
Ein Erlass der Innenministerkonferenz aus dem Juni 2021 hat deren öffentliche Verwendung in bestimmten Kontexten zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Als verfassungswidriges Symbol im Sinne des Paragrafen 86 Strafgesetzbuches (StGB) gilt sie nicht.
Chrupalla wird zudem mit einem ausgestreckten linken Arm dargestellt, was offenbar eine Assoziation zum verbotenen Hitlergruß wecken soll. Die beiden Personen auf dem Motorrad führen einen Dialog, wobei Chrupalla die Frage „Hey, Ringo, ist die Akte schon bei unseren YouTubern?“ zugeordnet wird. Der Beamte antwortet mit: „Klaro Tino! Nazis haben bei mir immer Akteneinsicht.“
Aktivisten sehen „Kunst kriminalisiert“
Das Plakat ist zudem betitelt mit der Aussage „Polizei Sachsen leaked [sic!] Akten an Rechtsextreme!“ Auf welchen konkreten Anlassfall das ZPS damit anspielt, führt das Zentrum nicht näher aus.
Betroffen von der Durchsuchung waren laut Medienberichten fünf Objekte, darunter auch das Zentrum für politische Schönheit selbst. Das Amtsgericht Chemnitz hatte die Amtshandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz genehmigt. Der Verdacht, auf den sich die Ermittlungen stützen, lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, üble Nachrede und Beleidigung.
Das ZPS sieht sich zu Unrecht von den Strafverfolgungsbehörden ins Visier genommen. Auf X spricht die Organisation von einem „offensichtlich rechtswidrigen“ Vorgehen und fügt hinzu:
„Wer Kunst kriminalisiert, die das Staatsversagen in Sachsen sichtbar macht, hat ein Demokratieproblem!“
Den beteiligten Beamten wirft man vor, diese hätten „Familien und Kinder aus dem Schlaf gerissen“ und außerdem noch „Teammitglieder schikaniert“.
Hitlergruß auch mit dem linken Arm strafbar
Im Jahr 2024 hat das Oberlandesgericht Hamm geurteilt, dass der sogenannte Hitlergruß auch dann den Tatbestand des Paragrafen 86a StGB erfüllt, wenn er mit dem linken Arm ausgeführt wird. Es komme nicht darauf an, dass die verbotene Grußformel originalgetreu ausgeführt werde. Entscheidend sei die objektive Erkennbarkeit der Darstellung als NS-Kennzeichen bzw. verbotene nationalsozialistische Grußform.
Der Zweck der Paragrafen 86, 86a StGB ist, Kennzeichen und Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen grundsätzlich aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Es solle gar nicht erst zu ihrer Normalisierung oder einer Gewöhnung daran im öffentlichen Raum kommen.
Tatbestandsausschlüsse sind nur unter engen Ausnahmen vorgesehen. Diese sollen nur greifen, wenn die Tathandlung „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. Es ist davon auszugehen, dass sich das ZPS im gegebenen Kontext genau auf diese Ausnahmebestimmung berufen wird.
































