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Handwerk fordert stärkere Einschnitte bei Krankenkassen

Handwerkspräsident Jörg Dittrich verlangt von der Bundesregierung viel weitgehendere Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung als bislang geplant. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Halbherzige Schritte bringen uns nicht weiter“, sagte Dittrich der Zeitung.
Die Finanzkommission Gesundheit habe im März Sparmaßnahmen mit einem Volumen von 40 Milliarden Euro präsentiert, aufgegriffen worden seien davon nur 16 Milliarden Euro. Die vorgeschlagenen Einsparungen seien notwendig, um die Beiträge spürbar zu senken, so Dittrich. Tiefgreifende strukturelle Eingriffe seien jetzt unvermeidbar.

Handwerk leidet

Die Lohnzusatzkosten lägen bereits bei knapp 43 Prozent, Tendenz weiter steigend. „Wir brauchen dringend das politische Ziel, wieder in Richtung 40 Prozent zu kommen“, sagte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Das lohnintensive Handwerk leide unter steigenden Sozialbeiträgen besonders.
Die Vorschläge der Rentenkommission lobte Dittrich grundsätzlich. Auch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte sieht er positiv. „Es war der falsche Reflex, aus jedem Einzelfall eine Regel für alle zu machen. Von daher unterstütze ich die Abschaffung der Rente mit 63“, sagte Dittrich, der einen Dachdeckerbetrieb in Dresden führt. Allerdings würden die Vorschläge in der aktuellen Krisenlage kein Wachstum schaffen.

Kritik am Aus für Minijobs

Kritisch äußerte sich Dittrich zum empfohlenen Aus für Minijobs. „Da habe ich die Sorge, dass eine Abschaffung Schwarzarbeit fördert“, sagte er.
Über die kleine Gruppe, die dauerhaft nur Minijobs annehme und später auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sei, könne man reden. Aber deshalb gleich alle Minijobs abzuschaffen, wäre falsch. Viele Minijobber seien Studenten oder Menschen mit einem Hauptjob, die sich etwas dazuverdienen wollten.
Zur Verteidigung des umstrittenen Steuerbonus für Handwerkerleistungen habe sein Verband dem Finanzministerium vorgeschlagen, eine Bagatellgrenze einzuführen und den Bonus digital abzuwickeln, um Verwaltungskosten zu sparen, sagte Dittrich.
Zudem könne man zum Beispiel gesetzlich vorgeschriebene Prüfleistungen wie beim Schornsteinfeger herausnehmen. Es gebe keinen Grund, warum diese Ausgaben steuerlich absetzbar sein sollten. Die Abschaffung des Steuerbonus hatte in der Vergangenheit unter anderem der Bundesrechnungshof gefordert, da das Ziel der Bekämpfung von Schwarzarbeit nicht erreicht worden sei. (dts/red)
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Berlin: Hunderte Polizisten im Objektschutz gebunden — „Wir schaffen es nicht mehr“


In Kürze:

  • Täglich werden nach Angaben der GdP 400 bis 500 Berliner Polizeivollzugsbeamte für den Objektschutz eingesetzt.
  • Die Gewerkschaft sieht dadurch die Einsatzfähigkeit der Polizei im regulären Dienst gefährdet.
  • Als Ursachen nennt sie den gestiegenen Schutzbedarf infolge internationaler Krisen sowie bewaffnete Erpressungsserien im Bandenmilieu.
  • Die GdP fordert mehr Unterstützung durch den Bund, den verstärkten Einsatz moderner Technik und eine Neuordnung der Zuständigkeiten.

 
Der Berliner Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) schlägt Alarm. Da seinen Angaben zufolge täglich zwischen 400 und 500 Vollzugsbeamte der Polizei in den Objektschutz eingebunden seien, leide der reguläre Polizeidienst. Es entstünden erhebliche Personallücken, heißt es in einer Presseerklärung.
„Wir schaffen es nicht mehr“, warnt GdP-Landeschef Stephan Weh. Die Politik müsse endlich eine Debatte über Kernaufgaben führen. Außerdem müsse sie realisieren, dass „der Staat, und hier ganz speziell die Polizei, nicht für alles herhalten kann“.

„Internationale Bedrohungslage“ macht immer mehr Hilfe beim Objektschutz nötig

Vor einem Jahr räumte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel ein, dass Berlins Polizei aufgrund zunehmender Aufgaben im Objektschutz belastet sei. Grund dafür sei die „internationale Bedrohungslage“. Zu dem Zeitpunkt – von 2024 auf 2025 – stieg die Zahl der für den Objektschutz abgestellten Vollzugsbeamten von 304 auf 384.
Für den Objektschutz gibt es üblicherweise Tarifbeschäftigte, zuletzt war die Rede von 1.483 Personen, wie der rbb berichtete. Diese reichten jedoch nicht mehr aus für die stetig steigende Zahl an Objekten, die besonderen Schutz benötigen. Dazu kommen saisonale Engpässe.
Der Polizei zufolge gab es im März 2026 in Berlin 1.132 als gefährdet eingestufte Objekte, die besonderer Schutzmaßnahmen bedurften. Einige davon stellen grundsätzlich Objekte mit erhöhtem Schutzbedarf dar – etwa die knapp 170 Botschaften und weitere diplomatische Einrichtungen in der Bundeshauptstadt.

Kriege in Nahost sowie politische Radikalisierung machen mehr Schutz nötig

Geopolitische Verwerfungen und zunehmende Tendenzen der Polarisierung und Radikalisierung haben die Zahl schutzbedürftiger Objekte zuletzt deutlich anwachsen lassen. Ein Aspekt war dabei der Krieg in der Ukraine. Einer der Hauptfaktoren für den zusätzlichen Bedarf an Objektschutz war das Massaker der Hamas in israelischen Grenzgebieten zu Gaza am 7. Oktober 2023 und die seitdem folgenden kriegerischen Auseinandersetzungen in der Region.
Zuletzt ist die Zahl der schutzbedürftigen Objekte mit jüdischem oder israelischem Bezug auf insgesamt 174 angestiegen. Dazu zählen unter anderem Synagogen, Schulen oder Kindergärten. Auch Regierungsgebäude von Bund und Land binden Objektschutzkräfte.
In einigen Fällen bemühen sich Betreiber von Einrichtungen auch von sich aus um Mithilfe – beispielsweise in Form von Videokameras, Ehrenamtlichen am Eingang oder abgestimmten Sicherheitskonzepte mit Behörden. Manchmal müssen jedoch auch dauerhaft leer stehende oder ungenutzte Gebäude von Polizeivollzugsbeamten bewacht werden. Besonders in solchen Fällen wächst – wie aus der Erklärung der Berliner GdP hervorgeht – Fragen laut, ob hier der Polizeivollzug statt etwa privater Sicherheitsdienste bemüht werden müsse.

BAO Ferrum zieht Vollzugsbeamte auch zum Schutz mutmaßlicher Straftäter heran

Zu den fortdauernden Schutzaufträgen aufgrund geopolitischer Konflikte und politischer Radikalisierung kämen jedoch auch solche, die kriminelle Strukturen selbst beträfen. So gebe es – häufig kurzfristig angepasste – Schutzaufträge im Berliner Bandenmilieu. Zwischen 50 und 150 Beamte umfasse außerdem der tägliche Personalbedarf im Kontext der sogenannten Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Ferrum.
Das lateinische Wort „Ferrum“ steht für Eisen und die Besondere Aufbauorganisation bezieht sich dabei vorwiegend auf das, was man früher als „Schieß-Eisen“ bezeichnete. Es geht um eine Serie bewaffneter Angriffe und Erpressungen gegen Geschäftsleute sowie 558 Schusswaffendelikte. So viele hatten bis Ende Mai in der Bundeshauptstadt laut „Berliner Zeitung“ stattgefunden.
Etwa die Hälfte der Erpressungen soll türkische oder türkeistämmige Geschäftsleute betreffen. Häufig bestehe auch ein internationaler Bezug, da Tatverdächtige häufig aus der Türkei stammen oder gezielt zur Tatbegehung von dort einreisten.

GdP: Überforderung beim Objektschutz gefährdet Einsatzfähigkeit

Die BAO Ferrum fordere zum Schutz gefährdeter Personen regelmäßig zusätzliche Polizeikräfte an, schildert die GdP. Dieses Personal fehle in Revieren. Dadurch würden die Einsatzhundertschaften geschwächt, die Kriminalpolizei müsse teilweise den Objektschutz übernehmen – und am Ende sinke die allgemeine Einsatzfähigkeit.
GdP-Landeschef Weh kritisiert, dass Polizeibeamte teilweise Wohnhäuser und Betriebe von Personen schützen müssten, die teilweise selbst polizeibekannt seien. Diese würden nun häufig selbst zum Ziel von Erpressungen. Die Polizeigewerkschaft fordert für solche Fälle einen Stufenplan. Gefährdete sollten eigene Sicherheitsdienste beauftragen. Erst, wenn deren Potenziale nicht ausreichten, sollte staatlicher Polizeischutz infrage kommen. Bei konkreten Gefährdungen von Leib und Leben müsse weiterhin die Polizei eingreifen.
Weh fordert, dass der Bund den Schutz von Botschaften und bundespolitisch oder international bedeutsamen Einrichtungen selbst übernimmt. Außerdem tritt er für einen deutlich stärkeren Einsatz KI-gestützter Videoüberwachung ein. Diesbezüglich hat Polizeipräsidentin Slowik Meisel Gesprächsbereitschaft signalisiert. Generell fordert die Gewerkschaft jedoch auch eine politische Debatte darüber, welche Aufgaben zwingend Polizeivollzugsbeamte wahrnehmen müssten und welche etwa auch Private übernehmen könnten.
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Rente, Steuern, Flüge — was sich im Juli ändert

Während die Uhr für die diesjährige Steuererklärung tickt, könnte deren Abgabe für manche Menschen einfacher werden. Zwei Gruppen können sich zudem auf mehr Geld auf dem Konto freuen. Was sich im Juli alles ändert:

Renten steigen

Die mehr als 21 Millionen Rentner bekommen höhere Bezüge. Diese steigen um 4,24 Prozent. Eine Beispielrechnung: Wer eine monatliche Rente von rund 1.000 bezieht, bekommt etwa 42,40 Euro mehr. Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Steuererklärung mit einem Klick

Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde dabei sein können rund 11,5 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre.
Wer sich in der „MeinElster+“-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden oder noch angepasst werden.

Frist für die Abgabe der Steuererklärung

Apropos Steuererklärung, die für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht.
Außerdem wird die sogenannte Karenzzeit abgeschafft, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.

Ticketsteuer

Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft.
Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.

Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer

Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Kölner Dom kostet Eintritt

Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.

Punktehandel wird strafbar

Zu schnell oder bei Rot gefahren? Bei Verkehrsverstößen füllt sich schnell das Punktekonto in Flensburg. Doch die Punkte auf jemand anderen abzuwälzen, klappt ab 1. Juli nicht mehr. Paragraf 4c im Straßenverkehrsgesetz verbietet das nun ausdrücklich. Verstöße und Versuche können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Leichterer Abschuss von Wölfen

Mehr Schutz von Weidetieren – durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.

Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat. (dpa/red)
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Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Bundes-Einstieg beim Panzerbauer KNDS

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat grünes Licht für den Einstieg des Bundes beim Rüstungskonzern KNDS gegeben. Dies verlautete am Freitag aus Parlamentskreisen.
Der Bund will eine Beteiligung von 40 Prozent an dem Hersteller des Leopard-2-Kampfpanzers übernehmen. Die Kosten für den Einstieg werden nach einem „Spiegel“-Bericht auf bis zu 7,2 Milliarden Euro geschätzt.
Deutschland und Frankreich hatten Anfang der Woche die Einigung auf eine Beteiligung des Bundes verkündet. Aktuell halten der französische Staat und die deutsche Eigentümerfamilie Wegmann jeweils 50 Prozent an KNDS.
Der französische Anteil soll im Zuge eines Börsengangs auf 40 Prozent sinken, der Bund übernimmt einen Anteil in derselben Höhe von der Wegmann-Familie. Die restlichen 20 Prozent sollen an die Börse gebracht werden.
Der „Spiegel“ berichtete, der Kaufpreis für die 40 Prozent an KNDS sei noch nicht festgelegt. Bund und Eigentümerfamilien hätten sich auf eine „Kaufpreisformel“ verständigt, zitierte das Magazin aus vertraulichen Unterlagen für den Haushaltsausschuss.
Die Formel basiere auf dem Ausgabepreis für die Aktien „zuzüglich eines marktüblichen Paketaufschlags“ und berücksichtige außerdem die weitere Kursentwicklung.
KNDS ist aus der Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter hervorgegangen. Das Unternehmen hatte am Mittwoch seinen Börsengang angekündigt.
Ein genauer Termin dafür ist derzeit noch offen, in einer geheimen Vorlage des Bundesverteidigungsministeriums ist aber von Anfang Juli die Rede.
KNDS stellt neben dem Kampfpanzer Leopard 2 auch Artilleriesysteme, Schützenpanzer und Munition her. In Deutschland unterhält das Unternehmen elf seiner weltweit 34 Standorte.
Werke gibt es unter anderem in Hamburg, den nordrhein-westfälischen Städten Remscheid und Mühlheim an der Ruhr und im thüringischen Ebeleben. In Frankreich gibt es zehn KNDS-Standorte. (afp/red)
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Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten

Aufgrund von zahlreichen erheblichen Rechtsverstößen hat ein Syrer laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Anerkennung eines subsidiären Flüchtlingsschutzes.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Revision des Mannes zurück, wie es am Freitag in Leipzig mitteilte. Er stellt demnach wegen „einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße“ eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Der syrische Kläger begehrte laut Gerichtsangaben die Anerkennung subsidiären Schutzes. 2017 verfügten die Behörden demnach dessen Ausweisung aus Deutschland.
In der Folge wurde er wiederholt straffällig und wurde in über zehn Fällen sowohl zu Geld- als auch zu Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Sein Antrag auf subsidiären Schutz wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun endgültig. Eine Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben könne nicht nur bei einzelnen besonders schweren Straftaten vorliegen, hieß es zur Begründung.
Sie könne bereits bei einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße gegeben sein, auch wenn jede einzelne Tat für sich genommen nicht „von besonderem Gewicht“ sei. Das Urteil fiel bereits Anfang Juni.(afp/red)
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Warken will Suizidprävention stärken – Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen.
Darin ist unter anderem die Schaffung einer „Bundesfachstelle für Suizidprävention“ geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.
Über den Gesetzentwurf hatte zuerst die „Rheinische Post“ berichtet. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage bestätigte, wurde dazu die regierungsinterne Ressortabstimmung eingeleitet. Ziel ist es, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu verbessern, wie es im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart wurde.
Der Entwurf sieht auch vor, die von den Verbänden in einer gemeinsamen Erklärung verlangte Krisendienst-Rufnummer voranzubringen. Geplant sind außerdem zusätzliche Maßnahmen zur Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung.
Zudem sollten die Länder auf einen flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau der Krisendienste hinwirken. Entwickelt werden sollen auch Maßnahmen „zur Restriktion der Verfügbarkeit von Suizidmethoden und -mitteln“.
Mehrere Verbände begründeten ihre Forderung nach der Krisendienst-Rufnummer in einer gemeinsamen Erklärung. „Es darf in Deutschland nicht vom Wohnort oder vom Zufall abhängen, ob Menschen in suizidalen Krisen schnell qualifizierte Unterstützung finden“, erklärte Barbara Schneider vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm (Naspro).
Die bundesweit einheitliche Rufnummer zur Suizidprävention müsse „gesetzlich verankert und dauerhaft finanziert“ sein, erklärten die Verbände. „Sie soll Menschen mit Suizidgedanken, An- und Zugehörige, Hinterbliebene nach Suizid sowie beruflich oder ehrenamtlich mit Suizidalität konfrontierte Personen erreichen.“
Auch das Bündnis, an dem unter anderem die Telefonseelsorge, die Malteser, der Deutscher Hospiz- und Palliativverband, die Caritas und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) beteiligt sind, fordert die Einrichtung einer zentralen Fachstelle für Suizidprävention.
„Diese soll Wissen bündeln, Qualität sichern, Umsetzung koordinieren und die zivilgesellschaftlichen Strukturen der Suizidprävention einbeziehen“, hieß es.
In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums jährlich rund 10.000 Suizid-Fälle. Hinzu kommt demnach eine statistisch nicht erfasste Dunkelziffer.
Es sterben damit in Deutschland jährlich mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, illegale Drogen und HIV zusammen.(afp/red)
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Pistorius sieht weiterhin keinen Bedarf für Wehrpflicht

Trotz erkennbarer Personalengpässe sieht Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) derzeit keinen Bedarf für eine allgemeine Wehrpflicht. Die Truppe wachse und man behalte die Entwicklung im Auge, sagte Pistorius der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagsausgabe).
Natürlich stehe die Frage im Raum, was sei, wenn man in ein paar Jahren mehr freie Plätze als geeignete Bewerber habe. Es sei von Anfang an in der Koalition vereinbart gewesen, dass man dann gegensteuern müsse, erklärte er.
Das werde aber nicht mit einer allgemeinen Wehrpflicht geschehen, „denn dafür hätten wir auf absehbare Zeit weder genügend Ausbilder noch die Infrastruktur“, so Pistorius. „Sondern nur mit einer Bedarfswehrpflicht.“ Aber auch diese Frage stelle sich derzeit nicht. „Insofern bleibt Freiwilligkeit das Gebot der nächsten Jahre.“
Der Verteidigungsminister sprach sich dafür aus, die Erfahrungen und Kompetenzen der Autobauer stärker auch für die Rüstungsindustrie zu nutzen.
Dafür sei ein Runder Tisch ins Leben gerufen worden. „Die Vertreter dieser unterschiedlichen Branchen tauschen sich aus – auch mit Zulieferern, Start-ups und relevanten Playern des Finanzsektors“, sagte Pistorius.
Gemeinsam könne man zum Beispiel für sichere, robuste Lieferketten sorgen oder Lieferengpässe abfedern. Militärische Überlegenheit sei zudem heute nicht mehr nur durch Hochtechnologie zu erreichen, sondern etwa „auch durch den Einsatz von massenhaften, kostengünstigen Drohnen“. Es brauche beides, erklärte der Minister. „Am Ende macht es also die Mischung aus Masse und Klasse.“
Zum Scheitern des Fregattenprojekts F126 für die Marine erläuterte Pistorius, die Prüfungen in seinem Haus hätten ergeben, dass die Gesamtkosten auf mehr als 18 Milliarden Euro ansteigen würden. „Wir reden also von einem Plus in Höhe von sage und schreibe acht Milliarden Euro. Das geht nicht.“
Was gemeinsame Rüstungsprojekte und die Zukunft der Beziehungen angeht, so bekannte sich Pistorius nach dem Scheitern von FCAS zur deutsch-französischen Zusammenarbeit und Freundschaft: „Ja, ganz klar: Vive l`amitié franco-allemande.“
Zu seinen eigenen politischen Ambitionen, etwa als Kanzlerkandidat der SPD, sagte Pistorius, er habe gelernt – auch aufgrund ganz persönlicher Erfahrungen – dass man sein Leben und seine Karriere nicht durchplanen könne. „Ich bin sehr gern Verteidigungsminister und mit dieser Aufgabe auch noch lange nicht fertig.“
Natürlich schmerzten ihn die schlechten Umfragewerte und die jüngsten Wahlergebnisse. „Die können wir aber nicht einzelnen wenigen Personen anlasten. Alle, die in Verantwortung sind, sind gefordert, aus dem Tief herauszukommen“, erklärte Pistorius. Er habe, so der derzeit beliebteste Politiker seiner Partei, „großes Vertrauen in Lars Klingbeil und in Bärbel Bas“. (dts/red)
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26. Juni: Altersfreigabe verweigert | Lebenslange Haft nach Anschlag | Razzia in Berlin

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Altersfreigabe verweigert

Die FSK verweigert dem Thriller „Citizen Vigilante“ des Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe. Ohne diese ist ein regulärer Vertrieb in Deutschland unmöglich. Boll wirft der Prüfstelle politische Motive vor, da der Film Selbstjustiz gegen korrupte Beamte und kriminelle Migranten zeigt und dabei auf reale Fälle wie den Hamburger Stadtpark-Fall verweist. Elon Musk veröffentlichte den Film daraufhin vollständig auf X.

Lebenslange Haft nach Anschlag

Taleb A., der Attentäter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn heute des Mordes in sechs Fällen sowie des vielfachen versuchten Mordes schuldig und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt war mit einem Mietwagen in eine Menschenmenge gerast.

VW streicht 100.000 Stellen

Laut einem Medienbericht will der Autokonzern Volkswagen weltweit bis zu 100.000 Stellen abbauen. In Deutschland sollen vier Werke davon betroffen sein. Zudem wird eine Ausgliederung der Kernmarke Volkswagen geprüft. Arbeitnehmervertreter kündigten Widerstand an. Der Konzern selbst hat die Pläne bislang nicht bestätigt.

Razzia in Berlin

Am Donnerstag ist es in Berlin zu mehreren Hausdurchsuchungen im Umfeld des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) gekommen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittelt nun wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, übler Nachrede und Beleidigung. Anlass war eine Plakataktion. Abgebildet war dort der AfD-Politiker Tino Chrupalla mit Hitlergruß zusammen mit einem Polizisten und einer Reichskriegsflagge.

Angriff bei Straße von Hormus

Laut US-Angaben wurde ein Handelsschiff in der Straße von Hormus von einer iranischen Drohne getroffen. Dieser Vorfall belastet das jüngste Abkommen zwischen den USA und dem Iran. Nach dem Angriff stoppte die Internationale Seeschifffahrts-Organisation vorerst die Evakuierung von Schiffen aus der Region. Zuvor hatte Teheran gedroht, nur bestimmte Schifffahrtsrouten als sicher einzustufen.
 
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„Kürzungskommission“? Bundestag debattiert Empfehlungen der Rentenkommission


In Kürze:

  •  Rentenkommission empfiehlt Reformen, darunter eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente, die Einbeziehung von Selbstständigen sowie Änderungen bei Minijobs und der Rente mit 63.
  • Der Bundestag diskutiert kontrovers: Während Union und SPD die Vorschläge als Grundlage für eine langfristig stabile Altersvorsorge verteidigen, lehnt die Linke sie als Einstieg in Rentenkürzungen ab.
  • Der Bericht ist nicht bindend: Die Empfehlungen dienen der Bundesregierung als Grundlage für weitere Beratungen und müssen erst in Gesetze umgesetzt und vom Bundestag beschlossen werden.

 
Wie soll die gesetzliche Rente auch in einer alternden Gesellschaft bezahlbar bleiben? Mit dieser Frage hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission in den vergangenen sechs Monaten beschäftigt. Ihr am Dienstag vorgelegter Abschlussbericht war am Freitag bereits Thema einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Während die Koalitionsfraktionen den Bericht als tragfähigen Reformvorschlag für die kommenden Jahrzehnte lobten, lehnte die Linksfraktion ihn entschieden ab.

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Kommission setzt auf gesetzliche Rente und Kapitaldeckung

Hintergrund der Reformüberlegungen ist der demografische Wandel. In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in den Ruhestand. Gleichzeitig kommen weniger junge Menschen als Beitragszahler nach. Dadurch gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Die Kommission empfiehlt deshalb ein Bündel von Maßnahmen, um die Altersvorsorge langfristig zu stabilisieren.
Der Kern des Berichts ist das Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung. Ergänzend soll jedoch eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden: Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sollen individuelle Kapitalkonten aufgebaut werden, deren Erträge später die gesetzliche Rente ergänzen. Zudem schlägt die Kommission vor, künftig auch Selbstständige und Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Minijobs sollen abgeschafft werden, um insbesondere Frauen besser vor Altersarmut zu schützen. Außerdem empfiehlt das Gremium Änderungen bei der sogenannten Rente mit 63 sowie als langfristiges Ziel eine Altersversorgung, die rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht.

Linke gegen Reform, übrige Fraktionen mit unterschiedlichen Bewertungen

Mit ihrer Kritik an diesen Vorschlägen blieb die Linksfraktion im Parlament allerdings weitgehend allein. Luigi Pantisano (Die Linke) sprach von einer „Kürzungskommission“. Hinter der Reform verberge sich ein Einstieg in Rentenkürzungen. Vor allem die geplante Kapitalrente lehne seine Fraktion ab. Die Altersvorsorge dürfe nicht von Entwicklungen an den Finanzmärkten abhängig gemacht werden. Eine sichere Rente entstehe durch gute Löhne und sichere Beschäftigung – nicht durch Aktiengewinne, argumentierte der Linken-Abgeordnete.
Für die Union wies Stefan Nacke (CDU/CSU) diese Vorwürfe zurück. Die Kommission habe einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt, der Generationengerechtigkeit und verlässliche Alterssicherung miteinander verbinde. Die gesetzliche Rente bleibe das Fundament des Systems. Die kapitalgedeckte Ergänzung sei ausdrücklich Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Privatisierung der Altersvorsorge. Es gehe nicht darum, die Verantwortung auf die Bürger zu verlagern, sondern zusätzliche Erträge für das Rentensystem zu erwirtschaften.
Auch die SPD verteidigte den Bericht. Bernd Rützel sprach von einem „zukunftsweisenden Ergebnis“. Die Rentenversicherung sei keineswegs ein Sanierungsfall. Gemessen an der Wirtschaftsleistung seien die Ausgaben für Renten heute sogar niedriger als vor gut 20 Jahren. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent liege auf historischem Tiefstand. Möglich sei dies vor allem durch die hohe Beschäftigung und die Zuwanderung der vergangenen Jahre, die zusätzliche Beitragszahler in die Sozialversicherung gebracht hätten.
Zustimmung und Kritik kamen von den Grünen. Andreas Audretsch begrüßte die geplante Einbeziehung von Selbstständigen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sowie das geplante Ende der Minijobs. Auch Änderungen an der Rente mit 63 hält seine Fraktion für sinnvoll. Zugleich bemängelte er jedoch, dass der Bericht die wachsende Altersarmut kaum thematisiere. Kritisch sieht er außerdem, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent künftig nicht mehr verbindlich garantiert werden soll.
Die AfD wiederum reklamierte wesentliche Teile der Empfehlungen für sich. Ulrike Schielke-Ziesing verwies darauf, dass sowohl die angestrebte Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als auch individuelle Kapitalkonten nach schwedischem Vorbild bereits seit Längerem Forderungen ihrer Fraktion seien.

Grundlage für Gesetzesvorhaben

Mit der Vorlage des Abschlussberichts ist der Reformprozess jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Empfehlungen der Rentenkommission sind für die Bundesregierung nicht bindend, sondern dienen als Grundlage für die weitere politische Beratung. Ob und in welcher Form die Vorschläge umgesetzt werden, muss nun in den kommenden Monaten in Gesetzesvorhaben konkretisiert und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.
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Istanbul: Zweimal 18 Jahre Haft für Kammerjäger nach Tod von Familie aus Deutschland

Im Prozess um den tragischen Tod einer vierköpfigen Familie aus Deutschland in Istanbul sind am Freitag hohe Haftstrafen verhängt worden. Zwei Vertreter einer Schädlingsbekämpfungsfirma müssen für 18 Jahre ins Gefängnis, der Besitzer des Hotels, in dem die Familie durch ein Insektengift starb, muss 13 Jahre in Haft, wie die Nachrichtenagentur Anadolu berichtete.
Die in Deutschland lebende türkische Familie hatte in Istanbul Urlaub gemacht, als am 12. November die Eltern und ihre Kinder im Alter von drei und sechs Jahren erkrankten. Die Familie wurde ins Krankenhaus gebracht, doch wenige Tage nach den Kindern Kadir und Masal sowie der Mutter starb auch der Vater.
Laut Obduktionsbericht wurde bei den Toten eine „starke Konzentration von Phosphingas“ festgestellt. Dies deutete darauf hin, dass die Familie starb, weil sie dem giftigen Insektizid ausgesetzt gewesen war. Zuvor hatte es in ihrem Hotel einen Einsatz zur Schädlingsbekämpfung gegeben.
Der Prozess hatte am 21. April vor dem Gericht in Istanbul begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen „mehrfachen Totschlags durch grobe Fahrlässigkeit“ Haftstrafen von bis zu 22 Jahren gefordert.
Nach dem Tod der Familie hatten die Ermittler zunächst eine Lebensmittelvergiftung vermutet. Dieser Verdacht wurde ausgeräumt, nachdem türkische Medien berichteten, dass das Hotel der Familie mit einem Bettwanzen-Befall zu kämpfen hatte. Das eingesetzte Insektizid gelangte mutmaßlich über einen Lüftungsschacht des Badezimmers in das Hotelzimmer der Familie.(afp/red)
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Bericht: Bundeshaushalt 2027 steht – Klingbeil nutzt Rücklage

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat sich für den Bundeshaushalt 2027 mit seinen Kabinettskollegen final über Einsparungen im Etat geeinigt.
Die ursprünglich 21 Milliarden Euro große Haushaltslücke sei vollständig geschlossen, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf mehrere Regierungsvertreter. Der Bundeshaushalt stehe und werde daher wie geplant am 6. Juli vom Bundeskabinett beschlossen.
Allerdings muss Klingbeil eine Rücklage von rund zehn Milliarden Euro antasten, weil sich nicht alle Einsparungen wie gewünscht realisieren ließen.
Zudem riss der Iran-Krieg ungeplante Löcher in den Bundeshaushalt. Deshalb muss Klingbeil einen beträchtlichen Teil der Rücklage in Höhe von 9,7 Milliarden Euro für 2027 heranziehen.
Ursprünglich hatte der Finanzminister gehofft, die Rücklage schonen zu können. Allerdings sei es gelungen, dank Einsparungen auch das Haushaltsloch für 2028 von knapp unter 30 Milliarden Euro zu reduzieren, hieß es.
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) soll durch eine Elterngeld-Reform einen Einsparbetrag für 2027 in Höhe von 500 Millionen Euro liefern. Im Jahr darauf soll die Reform zu Minderausgaben von zwei Milliarden Euro führen.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) werde 2027 mit 738 Millionen Euro nicht ganz den anvisierten Sparbetrag liefern, hieß es weiter. Zudem will die Bundesregierung Subventionen nach der „Rasenmäher-Methode“ im Umfang von 15 bis 30 Prozent kürzen, was drei Milliarden Euro bringen soll.
Bei der Rente soll sich Klingbeil mit Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf einen Einsparbetrag von vier Milliarden Euro geeinigt haben. Nicht erreicht wurden die Sparziele bei der Staatsmodernisierung.
Statt drei Milliarden Euro betragen die Einsparungen 2027 zunächst nur über eine Milliarde Euro. Auch erreichte Klingbeil nicht sein Ziel, zwei Milliarden Euro durch eine Krypto-Besteuerung und eine stärkere Bekämpfung von Steuerbetrug einzunehmen.
Mehreinnahmen durch höhere Steuern auf Alkohol und Tabak und eine neue Zuckerabgabe seien dagegen planmäßig auf dem Weg. (dts/red)
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Keine Altersfreigabe für „Citizen Vigilante“: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Film kann nicht ins Deutsche Kino: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt, und dieser wurde schon über 13,6 Millionen Mal geschaut.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Film darf nicht ins Kino: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt, und dieser wurde schon über 13,6 Millionen Mal geschaut.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Spionageprozess um iranische Anschlagspläne

Zwei Männer sitzen im Hanseatische Oberlandesgericht auf der Anklagebank. Zumindest physisch nicht mit im Saal: die Islamische Republik Iran und seine mächtigen Revolutionsgarden, in deren Auftrag die 42 und 54 Jahre alten Männer in Deutschland Juden und Freunde Israels für Mord- und Brandanschläge ausgespäht haben sollen.
Ausgekundschaftet wurden von den beiden in Dänemark lebenden Männern laut Anklage der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck. Zudem soll der 54-Jährige Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin getroffen haben.

Ankläger: Revolutionsgarden sehen Deutschland als Handlungsraum

„Das Verfahren zeigt nicht nur, dass der Iran nach wie vor ein wesentlicher Akteur im Bereich der Spionage ist, sondern auch, dass die iranischen Revolutionsgarden Deutschland zunehmend als Handlungsraum für staatsterroristische Anschläge betrachten“, sagte Bundesanwalt Stephan Morweiser.
Seine Behörde wirft dem 54-Jährigen geheimdienstliche Agententätigkeit und versuchte „Beteiligung an Verbrechen des Mordes und der schweren Brandstiftung“ vor. Der 42-Jährige, ein afghanischer Staatsbürger geboren im Iran, soll sich für die versuchte Beteiligung an einem Mord verantworten.
Der 54-jährige Däne mit afghanischen Wurzeln habe seine Aufträge direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der Revolutionsgarden. Zu ihren Aufgaben gehören auch verdeckte Geheimdienstoperationen im Ausland.

Brandanschlag auf koscheres Lebensmittelgeschäft geplant

Er habe sich dann mit dem 42-Jährigen in Verbindung gesetzt, um ihn für ein Attentat auf Volker Beck zu gewinnen – oder zumindest dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Auf letzteres hätte man sich schließlich verständigt, so der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Anklageverlesung.
Für einen Brandanschlag auf das koschere Lebensmittelgeschäft in Berlin habe er sich bei seiner Tochter erkundigt, ob diese nicht eine somalische oder palästinensische Frau kenne, die Geld brauche und bereit sei, dafür nach Deutschland zu fliegen. 30.000 dänische Kronen – gut 4.000 Euro – soll er dafür als Gegenleistung in Aussicht gestellt haben.

Angeklagte schweigen zu Vorwürfen

Nach der Anklageverlesung wollte sich keiner der beiden Beschuldigten äußern. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde dann ein Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz in die Verhandlung eingeführt, dass den 54 Jahre alten Hauptangeklagten bei einem Besuch in Berlin im vergangenen Sommer observiert hatte.
Mitarbeiter des deutschen Geheimdienstes hatten ihn demzufolge im Juni vergangenen Jahres auf der Autobahn 7 kurz nach seiner Einreise aus Dänemark in Empfang genommen. In einem Wagen mit dänischem Kennzeichen ging es dann weiter nach Berlin.
Dort besuchte der Mann laut Observationsbericht die Geschäftsstelle der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, den koscheren Lebensmittelhandel und den Sitz des Deutschen Ethikrats, dem Josef Schuster angehört. An allen Orten soll er mit seinem Handy Fotos von den Gebäuden und deren Umgebung gemacht haben.

Tipp kam wohl von ausländischem Geheimdienst

Die dänische Polizei hatte ihn kurze Zeit nach seiner Rückkehr in Arhus festgenommen und später nach Deutschland überstellt. Sein mutmaßlicher Komplize war im vergangenen November ebenfalls in Dänemark festgenommen worden.
Den Tipp zu den Planungen der beiden bekamen die deutschen Sicherheitsbehörden offenkundig aus dem Ausland. Man habe mit mehreren ausländischen Diensten in der Sache kooperiert, hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach der Festnahme im vergangenen Jahr gesagt. Eine mit dem Thema vertraute Quelle bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad beteiligt war.

Volker Beck fordert Ausweisung des iranischen Botschafters

Volker Beck nahm als Zuschauer unter Personenschutz am ersten Verhandlungstag teil. Über seinen Antrag, als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen zu werden, hat das Gericht noch nicht entschieden.
Ihm sei es wichtig, die Angeklagten zu sehen, sagte er. „Ich würde denen auch gerne als Verfahrensbeteiligter im Prozess gegenübertreten, um zu zeigen, mit Drohungen von Gewalt lassen wir uns nicht einschüchtern, sondern dann denken wir über unsere Sicherheit nach, aber wir weichen nicht.“
Für Beck, der von 1994 bis 2017 für die Grünen im Bundestag saß, steht nach den Ausführung der Bundesanwaltschaft fest: „Auch die Mitarbeiter der iranischen Vertretung in Berlin sind Teil der Infrastruktur für terroristische Machenschaften des Iran. Und da kann nur eine Konsequenz sein: den Botschafter ausweisen und das Personal radikal zu reduzieren.“
Der Iran hatte die Vorwürfe bereits nach der Anklageerhebung zurückgewiesen. Die iranische Botschaft in Berlin sprach von „unbegründeten und gefährlichen Behauptungen“, wie die regierungsnahe Nachrichtenagentur Isna berichtete. (dpa/red)
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Bahn erklärt Ursache für bundesweiten Zugstillstand

Ursache war demnach der planmäßige Tausch eines sogenannten Switches, einer Netzwerkverteilkomponente, wie der bundeseigene Konzern mitteilte. Als Folge des Austauschs sei ein Softwarefehler aufgetreten.

Automatische Fehlermeldung blieb aus

Dieser habe aber nicht wie eigentlich vorgesehen eine automatische Fehlermeldung nach sich gezogen, weshalb das betroffene System nicht auf ein Parallelsystem umgesprungen sei. Der Wechsel habe stattdessen manuell vollzogen werden müssen.
Zuvor hätten die Mitarbeiter aber ausschließen müssen, dass es sich um einen Cyberangriff handelte. Erst danach habe der Wechsel durchgeführt werden können. Gegen 0.30 Uhr, rund zwei Stunden nach dem Ausfall, funktionierte der Funk wieder und die Züge konnten weiterfahren.

Vorerst kein weiterer Komponententausch

Die Bahn hat eigenen Angaben zufolge mehrere Maßnahmen ergriffen, damit sich dieser bisher einmalige Vorfall nicht wiederholt. Vorerst sollen demnach keine weiteren Komponenten getauscht werden, bis mit dem Hersteller des Geräts der Fehler behoben sei.
Instandhaltungen im System sollen künftig zudem nur noch in der Nacht zwischen 0.00 und 4.00 Uhr durchgeführt werden und nur in dem System, das gerade nicht verwendet wird.
„Klar ist: Die Modernisierung unserer Infrastruktur ist der einzige Weg nach vorn“, teilte der Chef der Bahn-Infrastrukturgesellschaft DB InfraGo, Philipp Nagl, mit. „Im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie erneuern wir das aktuelle GSM-R-Netz deshalb gerade noch mal umfassend, unterziehen es einem Upgrade und machen es resilienter.“

Funksystem noch mindestens zehn Jahre im Einsatz

Das Funksystem GSM-R (Global System for Mobile Communications – Railway) ist mehr als 20 Jahre alt, aber nach wie vor europaweiter Standard bei sämtlichen Eisenbahnen.
Das Nachfolgesystem FRMCS (Future Railway Mobile Communication System) ist laut Bahn frühestens in zehn Jahren bereit für den Einsatz. Bis dahin müsse das alte System noch funktionieren.
Das Bahnfunksystem in Deutschland ist den Angaben zufolge redundant gebaut. Funktioniere ein System nicht, springe der Funk zunächst auf ein Zwillings-System um. Gibt es auch dort Probleme, wechsele der Funk auf eine Rückfallebene über den öffentlichen Mobilfunk.
Diese zusätzlichen Systeme hätten in der Nacht auf Dienstag zwar tadellos funktioniert, betont die Bahn. Der automatische Wechsel habe aber aufgrund der ausbleibenden Fehlermeldung nicht geklappt.
Der Vorfall mit Tausenden betroffenen Reisenden hatte Kritik seitens der Politik und Branchenverbänden ausgelöst, die vor allem auf die überalterte Infrastruktur der Bahn abzielte. (dpa/red)
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Wird es wärmer als je zuvor? Extremhitze lähmt Deutschland

Schwitzen am Tage – und wenig Abkühlung in der Nacht. Die hartnäckige Hitzewelle soll zum Wochenende ihren Höhepunkt erreichen, es könnte so heiß werden wie nie zuvor. Die Extremtemperaturen bergen Gefahren und wirbeln so manche Pläne durcheinander. Ein Überblick über die Lage in Deutschland und darüber hinaus.

Wie heiß es werden könnte

Für Sonntag sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis zu 42 Grad vorher – damit könnte der Allzeit-Temperaturrekord gebrochen werden. Die bislang höchste jemals in Deutschland gemessene Temperatur lag bei 41,2 Grad Celsius – am 25. Juli 2019 in Tönisvorst und Duisburg-Baerl.
Die Gefahrenkarte zeigt am Sonntag für ganz Deutschland Gefahr für schwere Gewitter. Auch am Samstag sieht der DWD einzelne Hitzegewitter kommen, besonders in der Westhälfte. Die Höchstwerte am Samstag liegen zwischen 36 und 41 Grad, nur an der See bleibt es etwas kühler.

Wer besonders gefährdet ist

Besonders gefährlich ist Hitze für Ältere, Kinder, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen. Dazu gehören oft auch Patienten in Krankenhäusern. Und diese sind nur sehr mangelhaft auf die Temperaturen eingestellt, die mittlerweile in Deutschland vorkommen.
„Die meisten Intensivstationen in Deutschland sind mittlerweile klimatisiert, aber dann hört es auch schon fast auf. Nur ein Drittel der Häuser haben klimatisierte Patientenzimmer“, sagte die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, im ZDF-„Morgenmagazin“. Klare Vorgaben gebe es nur für Operationsbereiche oder die Radiologie, weil die Geräte schlicht die Hitze nicht aushielten.
Für Patienten sei die Hitze sehr belastend und auch eine Gefahr. So heilten etwa Wunden schlechter bei hohen Temperaturen. „Man muss eben realistisch sagen, in solchen Hitzewellen sterben Menschen häufiger. Das ist statistisch eindeutig so, und zwar auch im Krankenhaus“, sagte Johna.
Als Faustregeln für den Schutz vor Hitzegefahren gilt laut Experten: direkte Sonne meiden, viel trinken und keine zu hohe körperliche Belastung in den wärmsten Stunden des Tages.

Wie auch die Infrastruktur ächzt

Auch auf den Straßen und Schienen des Landes herrscht Ausnahmezustand: Auf mehreren Autobahnen mussten Strecken gesperrt werden. Beton dehne sich bei Wärme aus, hieß es von der Autobahn GmbH.
Normalerweise werde das bei der Bauweise berücksichtigt. Auf älteren Fahrbahnen könne es jedoch passieren, dass der Beton sich nicht ausreichend ausdehnen könne. Dann baut sich Spannung auf und entlädt sich nach oben.
Die Folge: Die Fahrbahn wölbt sich oder bricht auf. Auf der A2 mussten in Sachsen-Anhalt und Brandenburg in dieser Woche zwei Abschnitte wegen Hitzeschäden gesperrt werden. Auch auf der A93 in Bayern wurde ein solcher Hitzeschaden gemeldet.
Die Bahn bietet an, gebuchte Fernverkehrsfahrten für die Tage bis zum 30. Juni kostenfrei zu stornieren – eine sogenannte erstmalige Hitze-Sonderkulanz. „Allen, die in dieser extremen Wetterlage auf ihre Fahrt verzichten können, legen wir die Sonderregelung zur Stornierung nahe“, hieß es von der Bahn.
Weichen sowie Leit- und Sicherheitstechnik können bei den hohen Temperaturen und stundenlanger direkter Sonneneinstrahlung Schaden nehmen. Das kann zu weiteren Problemen auf dem ohnehin stark störanfälligen Netz der Bahn führen.

Etliche Veranstaltungen am Wochenende abgesagt

Angesichts der extremen Hitze in Deutschland haben mehrere Städte geplante große Veranstaltungen abgesagt. Die Stadt Köln teilte am Freitag mit, das am Sonntag im Rheinpark geplante Kinder- und Familienfest müsse abgesagt werden. Eigentlich war ein mehrstündiges Programm inklusive Bühnenauftritte und Bewegungsparcours geplant.
Die Stadt Cottbus sagte das ebenfalls für Sonntag geplante Spreekonzert ab, das Konzert wäre eine Premiere geworden. Die Tickets für das Konzert behalten demnach aber ihre Gültigkeit, es werde ein neuer Termin geprüft. Die Stadt begründete die Verschiebung mit Temperaturprognosen von bis zu 43 Grad für den Sonntag.
In Leipzig sagte die dortige Oper den Premierentermin des musikalischen Märchens „Pit und Paula – frisch versalzen“ am Samstag ab. „Der Auftritt des Kinder- und Jugendchores wäre nicht zu verantworten“, hieß es von der Oper. Die hessische Stadt Hanau sagte sämtliche städtische Veranstaltungen für das gesamte Wochenende ab. Oberbürgermeister Claus Kaminsky rief auch dazu auf, alle nicht-städtischen Veranstaltungen im Freien abzusagen.
In München hielt die Stadt hingegen am Christopher Street Day (CSD) für Samstag fest. Es werde „heiß und voll“, Besucher sollten Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50 verwenden, regelmäßig Wasser trinken und eine Kopfbedeckung mitbringen. Außerdem seine Trinkwasserstellen aufgebaut und Wasser-Sprühstationen geplant. (dpa/afp/red)
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Stuttgart 21: Inbetriebnahme erneut verschoben

Die Deutsche Bahn verschiebt die Inbetriebnahme des Großprojektes Stuttgart 21 offiziell auf 2031. Im Dezember 2031 soll nun der neue Hauptbahnhof der baden-württembergischen Hauptstadt eröffnet werden, sagte Bahn-Chefin Evelyn Palla am Freitag, 26. Juni.
Alle Elemente des Projektes – weitere Bahnhöfe und Tunnel im Großraum Stuttgart – sollen demnach erst bis Dezember 2033 fertiggestellt werden.
Zudem steigen die Kosten um weitere drei Milliarden Euro, wie Palla ausführte. „Die Mehrkosten sind ausschließlich von der Deutsche Bahn AG zu tragen.“

Projekt mehrfach verschoben, Kosten verfünffacht

Der Tiefbahnhof in Stuttgart sollte eigentlich Ende dieses Jahres eröffnet werden. Zuvor war die Inbetriebnahme bereits mehrfach verschoben worden. Die Kosten für das Gesamtprojekt waren zunächst bei drei Milliarden Euro angesetzt worden und haben sich inzwischen nahezu verfünffacht.
Palla stellte zusammen mit dem baden-württembergische Regierungschef Cem Özdemir (Grüne) und dem Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) einen Konzernbericht zur Entwicklung bei Stuttgart 21 vor.
Die Untersuchung habe „erhebliche Projektversäumnisse festgestellt und offengelegt“, sagte sie. „Der Bericht zeigt gravierende Defizite in Planung, in Steuerung und auch im Risikomanagement.“
Am Bahnprojekt Stuttgart 21 wird seit gut 16 Jahren gearbeitet. Palla versprach nun eine Neuaufstellung der ausführenden Stellen. „Das klare Ziel ist dabei, die komplexen Prozesse verlässlich und zukunftsfähig zu steuern. Wesentlich ist dafür, dass Ehrlichkeit und Realismus einkehren.“
„Ich glaube, alle miteinander stehen wir davor, dass es kaum zu erklären ist, dass wir mittlerweile die neunte Verschiebung um weitere fünf Jahre haben“, sagte Özdemir. Palla dankte er für ihre Offenheit: „Es geht nur mit maximaler Transparenz“.

Leistungsfähiger Bahnknoten benötigt

Wichtig sei, dass grundsätzlich an der vollständigen Fertigstellung des Projekts festgehalten werde, sagte der Grüne weiter. „Wir brauchen einen leistungsfähigen Bahnknoten mit maximaler Kapazität, mit hoher Pünktlichkeit und vollständiger Digitalisierung.“ Er hoffe zudem, dass „die Belastungen für die Fahrgäste und die Bevölkerung auf ein Minimum reduziert werden“.
Stuttgarts Bürgermeister Nopper lobte, dass Palla „für die Deutsche Bahn glaubhaft Besserung“ und „schonungslose Offenheit“ gelobt habe.
„Diese schonungslosen Offenheit war nicht gegeben.“ Der neue Zeitplan scheine nun „realistisch und nachvollziehbar“. „Die Deutsche Bahn hat als Bauherrin glaubhaft versichert, dass sie nicht mehr verspricht, als sie halten kann.“ (afp/red)
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Wegen Karikatur: Hausdurchsuchungen beim Zentrum für politische Schönheit in Berlin


In Kürze:

  • Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ließ mehrere Objekte im Umfeld des Zentrums für politische Schönheit in Berlin durchsuchen.
  • Hintergrund ist eine Plakataktion vor der Polizeidirektion Chemnitz im Oktober 2025.
  • Die Ermittlungen betreffen den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, übler Nachrede und Beleidigung.
  • Die Aktivisten weisen die Vorwürfe zurück und berufen sich auf die Kunstfreiheit.

 

Am Donnerstag, 25. Juni, ist es offenbar an mehreren Adressen in Berlin zu Hausdurchsuchungen im Umfeld des sogenannten Zentrums für politische Schönheit (ZPS) gekommen. Die Aktivistengruppe, die bereits mehrfach mit kontroversen Aktionen in Erscheinung getreten ist, hat auf X selbst über den Vorgang informiert:

BREAKING: Hausdurchsuchungen bei uns heute in Berlin! Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Sachsen wurde heute 6 Uhr morgens Kunst kriminalisiert: Familien & Kinder aus dem Schlaf gerissen, Teammitglieder schikaniert, Geräte beschlagnahmt und zur DNA-Abgabe gezwungen.

— Zentrum für Politische Schönheit (@politicalbeauty) June 25, 2026

Zentrum für politische Schönheit wirft Polizei Akten-Leaks an Rechtsextreme vor

Anlass ist offenbar ein Plakat, das einer der Aktivisten sowie zwei Begleitpersonen im Oktober des Vorjahres vor der Polizeidirektion Chemnitz enthüllt haben sollen. Darauf befand sich eine Karikatur, die einen Polizeibeamten, der „Ringo“ genannt wird, auf einem Motorrad zusammen mit AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla darstellt. Betitelt ist das Bild mit der Wortfolge „Tino & Ringo – auf der Überholspur ganz rechts außen“.

Das Motorrad ist mit der von 1867 bis 1921 verwendeten Reichskriegsflagge geschmückt. Diese hatte vor allem seit den 1990er-Jahren zunehmend in der rechtsextremen Szene als Ersatz für verbotene Flaggen des Dritten Reiches Verwendung gefunden.

Ein Erlass der Innenministerkonferenz aus dem Juni 2021 hat deren öffentliche Verwendung in bestimmten Kontexten zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Als verfassungswidriges Symbol im Sinne des Paragrafen 86 Strafgesetzbuches (StGB) gilt sie nicht.

Chrupalla wird zudem mit einem ausgestreckten linken Arm dargestellt, was offenbar eine Assoziation zum verbotenen Hitlergruß wecken soll. Die beiden Personen auf dem Motorrad führen einen Dialog, wobei Chrupalla die Frage „Hey, Ringo, ist die Akte schon bei unseren YouTubern?“ zugeordnet wird. Der Beamte antwortet mit: „Klaro Tino! Nazis haben bei mir immer Akteneinsicht.“

Aktivisten sehen „Kunst kriminalisiert“

Das Plakat ist zudem betitelt mit der Aussage „Polizei Sachsen leaked [sic!] Akten an Rechtsextreme!“ Auf welchen konkreten Anlassfall das ZPS damit anspielt, führt das Zentrum nicht näher aus.

Betroffen von der Durchsuchung waren laut Medienberichten fünf Objekte, darunter auch das Zentrum für politische Schönheit selbst. Das Amtsgericht Chemnitz hatte die Amtshandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz genehmigt. Der Verdacht, auf den sich die Ermittlungen stützen, lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, üble Nachrede und Beleidigung.

Das ZPS sieht sich zu Unrecht von den Strafverfolgungsbehörden ins Visier genommen. Auf X spricht die Organisation von einem „offensichtlich rechtswidrigen“ Vorgehen und fügt hinzu:

„Wer Kunst kriminalisiert, die das Staatsversagen in Sachsen sichtbar macht, hat ein Demokratieproblem!“

Den beteiligten Beamten wirft man vor, diese hätten „Familien und Kinder aus dem Schlaf gerissen“ und außerdem noch „Teammitglieder schikaniert“.

Hitlergruß auch mit dem linken Arm strafbar

Im Jahr 2024 hat das Oberlandesgericht Hamm geurteilt, dass der sogenannte Hitlergruß auch dann den Tatbestand des Paragrafen 86a StGB erfüllt, wenn er mit dem linken Arm ausgeführt wird. Es komme nicht darauf an, dass die verbotene Grußformel originalgetreu ausgeführt werde. Entscheidend sei die objektive Erkennbarkeit der Darstellung als NS-Kennzeichen bzw. verbotene nationalsozialistische Grußform.

Der Zweck der Paragrafen 86, 86a StGB ist, Kennzeichen und Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen grundsätzlich aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Es solle gar nicht erst zu ihrer Normalisierung oder einer Gewöhnung daran im öffentlichen Raum kommen.

Tatbestandsausschlüsse sind nur unter engen Ausnahmen vorgesehen. Diese sollen nur greifen, wenn die Tathandlung „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. Es ist davon auszugehen, dass sich das ZPS im gegebenen Kontext genau auf diese Ausnahmebestimmung berufen wird.

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Bundestag beschließt Gesetz für schnelleres Bauen

Wichtige Verkehrsprojekte sollen in Deutschland beschleunigt werden. Der Bundestag in Berlin verabschiedete dafür am Freitag, 26. Juni, mit den Stimmen von Union und SPD das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich. Die Wirtschaft begrüßte das Gesetz, Umweltschützer kritisierten hingegen einen „Frontalangriff“ auf Schutzregeln für die Natur.

Viele Straßen müssen dringend saniert werden

Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Die Verfahren würden sich mit dem Gesetz „um Jahre verkürzen“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor der Abstimmung den Sendern RTL und ntv.
Der Bundestag habe „ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren“ gesetzt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch.
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nannte den Beschluss einen „großen Schritt“. Bund und Länder müssten diesen Weg nun jedoch „konsequent weitergehen“.
Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden mit dem Gesetzentwurf in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Dazu gehören laut Bundesverkehrsministerium etwa „zentrale Schienenvorhaben“, Neubau von Bundesautobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln sowie der Ausbau von Lkw-Parkplätzen und „systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlage“.
Das heißt, dass sie Vorrang vor anderen Belangen haben können.

Kritik der Umweltschützer

Umweltschutzorganisationen befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. Der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne, sprach von einem „Frontalangriff auf materielle und verfahrensrechtliche Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt“.
Der DNR kritisierte, dass laut Entwurf für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse „für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert“ wird. So könnten sich die Träger von Vorhaben „künftig durch Geldzahlungen von der Pflicht zur realen Flächenkompensation bei Eingriffen in die Natur befreien“, bemängelte Schöne.
Das monierten auch die Grünen. Der Abgeordnete Harald Ebner erklärte: „Wir alle – vor allem die betroffenen Tier- und Pflanzenarten – haben nichts von Ersatzgeldern, die sich auf Konten des Umweltministeriums häufen.“

„Besonders wichtig“ für die Bauindustrie

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hingegen bezeichnete die Einführung von Ersatzgeldzahlungen als gleichwertige Alternative als „besonders wichtig“. „Denn gerade diese Ausgleichsmaßnahmen führen bei Projekten regelmäßig zu Konflikten und erheblichen Verzögerungen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Tim-Oliver Müller.
Zugleich erklärte Müller, die „wichtigen Beschleunigungspotenziale dürfen allerdings nicht durch andere Gesetze durch die Hintertür konterkariert werden“. Der Verband blicke daher „sehr kritisch auf die Diskussion zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums“.
Mit diesem Vorhaben Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wiederum besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen in das überragende öffentliche Interesse stellen. „Änderungen im Naturschutzrecht dürfen die erzielten Fortschritte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht wieder zunichtemachen“, forderte auch BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. (afp/red)