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Von der Leyen: „Europa zum 1. elektrifizierten Kontinent machen“


In Kürze:

  • Die EU-Kommission will die fossile Abhängigkeit von Europa verringern.
  • Nach dem EU-Elektrifizierungsplan sollen saubere Energiequellen die gesamte Wirtschaft betreiben.
  • Das bedeutet mehr Elektrifizierung der Industrie, mehr Elektromobilität und mehr Heizen mit Strom.
  • Die Strompreise für Haushalte sollen unter das 2,5-Fache der Gaspreise fallen.

Seit Beginn des Ukrainekriegs im Jahr 2022 sind die Gas- und Ölpreise zeitweise regelrecht explodiert. Auch im Rahmen des aktuellen Irankriegs befinden sich die Preise für die fossilen Brennstoffe erneut auf hohem Niveau. Nach Ansicht der Europäischen Kommission zeigt das, wie anfällig die EU für geopolitische Schocks ist.
In Europa ist der Großteil der Menschen noch auf diese Energieträger angewiesen. Sie spüren somit diese Preissteigerungen somit unmittelbar – ob an der Tankstelle, beim Nachfüllen des Öltanks für die Ölheizung oder bei der nächsten Gasabrechnung. Ebenso verteuern sich teilweise Lebensmittel und andere Waren, die meist mit dieselbetriebenen Lkw transportiert werden. Die Händler geben die Preissteigerungen im Normalfall direkt an die Endverbraucher weiter.
Den Bedarf an fossilen Brennstoffen deckt die Europäische Union – einschließlich Deutschlands – zum Großteil über Importe aus Staaten außerhalb der Union. Im Jahr 2024 lag die allgemeine Energieimportabhängigkeit in der EU bei 57 Prozent. Speziell bei Rohöl und Erdgas liegen die Abhängigkeitsraten sogar bei 89 bis 97 Prozent. Zu den Hauptlieferanten zählen unter anderem Norwegen, die USA, Katar, Algerien und zu einem geringen Umfang Russland.

Was hat die EU-Kommission vor?

Die EU-Kommission will ebendiese Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Das damit verbundene klimapolitische Ziel ist die Dekarbonisierung der EU. Gleichzeitig beabsichtigt die Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.
Zu diesem Zweck hat die überstaatliche Behörde am Freitag, 17. Juli, den EU-Elektrifizierungsplan veröffentlicht, der auch die Überarbeitung des Emissionshandelssystems (ETS) beinhaltet.
Der Gedanke der Kommission ist: Je höher der Elektrifizierungsgrad der Gesellschaft ist, desto geringer der Bedarf an Kohle, Erdgas und Erdöl. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilt hierzu mit:
„Der beste Weg, Europas Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern, besteht darin, unsere Wirtschaft mit Strom aus sauberen, heimischen Quellen zu versorgen. Heute schlagen wir vor, Europa zum weltweit ersten elektrifizierten Kontinent zu machen.“
Im Bereich der Stromerzeugung hatten heimische Energiequellen in der EU im vergangenen Jahr bereits einen Anteil von über 70 Prozent. In diesem Jahr sind es bis dato gut 72 Prozent. Das beinhaltet „erneuerbare“ Energien und die Kernkraft.

Industrie: Mehr Prozesse elektrifizieren

Allerdings stagniert der Elektrifizierungsgrad des Energiebedarfs in der EU seit zehn Jahren bei 23 Prozent. Die Kommission plant daher, die Elektrifizierung der energieverbrauchenden Sektoren, insbesondere Industrie, Verkehr und Gebäude, zu beschleunigen. Hier dominieren weiterhin die fossilen Brennstoffe. Bis 2030 versucht die EU-Kommission, die Verstromung auf 32 Prozent zu erhöhen, bis 2040 sollen es 46 Prozent sein.
In der Industrie sollen somit noch mehr Prozesse automatisiert ablaufen. Ebenso können Hochtemperaturprozesse bis 500 Grad Celsius teilweise vermehrt elektrisch statt fossil betrieben werden. Dies wäre mit Elektrodenkesseln, Großwärmepumpen und Elektroheizungen realisierbar.
Damit verbunden will die EU-Kommission auch Investitionen in die Elektrifizierung der Industrie fördern. Als Instrumente sind hierfür ein überarbeiteter Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS) sowie die Bank zur Dekarbonisierung der Industrie und ein mit 30 Milliarden Euro dotierter ETS-Investment-Booster angedacht.

Verkehr: Elektromobilität ausweiten

Der Verkehrssektor ist für rund 25 Prozent aller menschengemachten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Rund 90 bis 95 Prozent des Energieverbrauchs im Transportsektor stammt aus fossilen Brennstoffen. Den mit Abstand größten Anteil an diesem Verbrauch stellt der Straßenverkehr dar, gefolgt von der Luftfahrt und der Seefahrt.
Auf der Straße sollen mehr Menschen auf E-Fahrzeuge umsteigen. Laut der Kommission kann das Fahren eines batterieelektrischen Fahrzeugs bis zu 78 Prozent der Betriebskosten gegenüber einem gleichwertigen Fahrzeug mit Verbrennungsmotor einsparen.
Dass dieser Schritt gelingen kann, hat das Nicht-EU-Land Norwegen gezeigt. Fast 99 Prozent der Neuwagen sind inzwischen reine E-Autos. Das verändert mit der Zeit auch den Gesamtbestand. Allerdings gelang dieser Wandel nur durch jahrzehntelange staatliche Förderung und verstärkte Investitionen in das Ladenetz. Die hohe Besteuerung von Verbrennerfahrzeugen hat ihr Übriges getan.
Bis zum Jahr 2030 will die EU 400.000 Lkw mit Null-Emissionen – überwiegend werden das E-Lkw sein – in Umlauf bringen. Dafür müssen jedoch die Netzkapazitäten für die Ladeinfrastruktur vorhanden sein. In Baden-Württemberg sprach ein Energieversorger bereits von einem Netzengpass. Dadurch könne er Anträge für neue E-Lkw-Ladepunkte nicht genehmigen. Ebenso bestehen Engpässe in den Niederlanden.

Gebäude: Fokus auf elektrische Wärmepumpen

In den Heizungskellern sollen nach dem Willen der EU-Kommission nach und nach Öl- und Gasheizungen verschwinden. Stattdessen sind hier die dekarbonisierte Fernwärme und insbesondere Wärmepumpen vorgesehen.
Der Umstieg von Gaskesseln auf Wärmepumpen senkt laut der Behörde die Heizkostenrechnung des durchschnittlichen EU-Haushalts um bis zu 60 Prozent und unterstützt gleichzeitig die Klimaanpassung.
Um diese Wärmewende zu beschleunigen, will die Kommission die Einführung eines Marktmechanismus für saubere Wärme prüfen. Dieser soll Anreize für einen steigenden Anteil von Wärmepumpen im Absatz der Hersteller schaffen. Zudem ist ein Aktionsplan für Kühlung und Heizung im Gespräch, um dem wachsenden Bedarf an effizienter Kühlung gerecht zu werden. Viele Wärmepumpen können auch als Kühlgerät dienen.

Status Quo verschiedener Energiekennwerte und die Ziele der EU-Kommission.

Foto: mf/Epoch Times; Daten: Cleanthinking, Bundesnetzagentur

Kommission will Strompreise senken

Im Rahmen ihres Plans spricht die Behörde auch von „der Senkung der Strompreise“. Wie diese Senkung erfolgen soll, verrät sie allerdings nicht.
Bis 2030 will sie jedoch sicherstellen, dass die Strompreise für Haushalte das 2-Fache der Gaspreise und für die Industrie das 2,5-Fache der Gaspreise nicht überschreiten. Derzeit zahlen Haushalte in der EU im Durchschnitt rund 2,64-mal so hohe Strom- wie Gaspreise. Während Gas rund 11 Cent pro Kilowattstunde (kWh) kostet, liegt der Preis für Strom bei rund 29 Cent. In Deutschland zahlen Bestandskunden im Schnitt sogar rund 38 Cent pro kWh.
Da die Behörde jedoch keine konkrete Grenze für den Strompreis nennt, lässt sich das genannte Verhältnis theoretisch auch durch einen höheren Gaspreis erreichen.
Im Rahmen ihrer Preispolitik will die Kommission zudem EU-weit die steuerlichen Unterschiede zwischen Strom und Gas beseitigen. Das soll Anreize für strombasierte Technologien wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Batterien in ganz Europa schaffen.
Als weiteren Schritt möchte die EU-Kommission die bestehenden Subventionen für fossile Brennstoffe nach 2030 schrittweise abbauen. Ebenso will sie die Mitgliedstaaten befähigen, die Netzentgelte für bestimmte Verbrauchergruppen und die Steuern für energieintensive Unternehmen zu senken.

Wie der höhere Strombedarf gedeckt werden soll

Eine Steigerung der Anzahl von E-Fahrzeugen auf den Straßen, Wärmepumpen in den Heizungskellern und Elektroheizungen in der Industrie treibt den Strombedarf massiv nach oben.
Hierzu sieht die EU-Kommission insbesondere den weiteren Zubau der Erneuerbaren vor.
Laut dem EU-Energiekommissar Dan Jørgensen sei auch die Kernenergie hierfür eine wichtige Ergänzung. In einem Gastbeitrag im „Handelsblatt“ erwähnte er , dass in Staaten mit Kernenergie die nächste Generation von Kernkraftwerken und Technologien entwickelt werden sollte. Die Kernkraft kann also bei der Dekarbonisierung helfen und dient der Versorgungssicherheit. Mehrere Staaten arbeiten aktuell an der Entwicklung Kleiner Modularer Reaktoren (SMR).
Um die Elektrifizierung voranzutreiben, betont die EU-Behörde aber auch, wie wichtig der Ausbau der Stromnetze ist. Dieser müsse beschleunigt werden. Durch die Energiewende und die Elektrifizierung der genannten Sektoren fließen deutlich höhere Ströme durch die Netze – und das nicht nur in eine, sondern teilweise in zwei Richtungen. Das erfordert eine massive Steigerung der Netzkapazitäten, sprich: Es müssen zusätzliche und dickere Leitungen verlegt werden.
„Die europäischen Stromnetze gehören zu den größten und zuverlässigsten der Welt“, teilte die Kommission mit. „Allerdings gibt es lange Wartelisten für neue Anschlüsse, und das bestehende Netz wird nicht so effizient genutzt, wie es möglich wäre.“
Dieser Herausforderung begegnet die Kommission mit dem im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Europäischen Netzpaket. Die rasche Verabschiedung dieses Netzpakets bis Ende des Jahres wird entscheidend dafür sein, dass Europa die Elektrifizierung beschleunigen kann.

„Den Schalter umlegen“

Von der Leyen erklärte: „Von der Senkung der Strompreise bis hin zur Anpassung unseres CO₂-Marktes an die sich wandelnden globalen Gegebenheiten ist dies [der EU-Elektrifizierungsplan] auch ein Investitions- und Unabhängigkeitsplan.“
„Um den Übergang zu sauberer Energie auf Kurs zu halten, unserer Industrie Erleichterung zu verschaffen und die Dekarbonisierung zu unterstützen. Lasst uns den Schalter umlegen“, ergänzte sie.
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Reiche plant Kürzung der Pacht – zum Ärger für Landwirte


In Kürze:

  • Der Bund plant einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen.
  • Das Ziel ist die Reduzierung von EEG-Förderkosten.
  • Mehrere Verbände kritisieren die Pläne, weil sie einen Nachteil für Landwirte darstellen.
  • Nach einer neuen Anpassung des Entwurfs soll aber der Zuschlag für Agri-PV bleiben.

 
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) will einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen einführen. Das trifft besonders Landwirte, die ihre Agrar- und Forstflächen Windradbetreibern zur Verfügung stellen.
Laut dem aktuellen Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG-Entwurf, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen diese künftig deutlich weniger Pachterlöse bekommen.
Der „Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss er noch durch das Bundeskabinett gehen, was am 29. Juli geschehen soll. Daraufhin müssen Bundestag und Bundesrat die Gesetzesreform beschließen. Aktuell liegt er den Ländern und Verbänden zur Anhörung vor.

Was will der Bund damit erreichen?

Nach Paragraf 36d dürfen die Pachterträge dann nur noch höchstens 2,5 Prozent des Produkts aus dem jährlichen erzielbaren Standortertrag der Anlage und dem anzulegenden Wert betragen. Momentan sind hier Werte zwischen 7 und 12 Prozent üblich. Die Änderung entspricht somit einer Reduzierung um bis zu 80 Prozent. Die derzeit überdurchschnittlich vergütete Verpachtung von Flächen an Windradbetreiber wird somit für den Landwirt deutlich weniger lukrativ. Pachten für andere Zwecke sind davon nicht betroffen.
Das Ministerium will mit dieser Maßnahme Kosten reduzieren. „Die Pachtkosten bieten erhebliches Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten bei der Windenergienutzung an Land und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts“, heißt es im Entwurf. „Im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte, ausschreibungspflichtige Windenergieanlagen an Land zu begrenzen.“
Welchen Anteil Pachten an den EEG-Vergütungen letztlich haben, bleibt offen. Fakt ist, der Bund zahlt jedes Jahr Milliarden aus Steuergeldern in das EEG-Konto ein, um dieses zu stabilisieren. Aus diesem Konto fließen unter anderem die Gelder, um Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen die gesetzliche Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde zu vergüten. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten für den Bund bei knapp 16,5 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 waren es gut 7,5 Milliarden Euro.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Foto: Michael Kappeler/dpa

Kritik von Verbänden

Über die Pläne der Bundesregierung sind mehrere Verbände alles andere als erfreut. Laut dem Portal „Agrar Heute“ kritisieren die Forstverbände AGDW und Familienbetriebe Land und Forst den Ansatz, den Strompreis reduzieren zu wollen. Sie wiesen darauf hin, dass sich dieser hauptsächlich am Strommarkt bilde.
AGDW-Präsident Andreas Bitter teilte hierzu mit: „Es wäre wirtschafts- und gesellschaftspolitisch töricht, solche Entwicklungen auszubremsen.“ Aus der Sicht des Deutschen Bauernverbands bedeute die Reform eine neue Hürde, um hier Investitionen zu tätigen. Demnach fordern diese Verbände die Streichung des geplanten Pachtdeckels. Zu ergänzen ist, mit Flächen für Solaranlagen und Windrädern ließen sich in der Vergangenheit erheblich höhere Pachten erzielen als für landwirtschaftliche Nutzung. Derart bebaute Flächen stehen jedoch mittelfristig nicht mehr für die ursprüngliche Nutzung zur Verfügung.

Zuschlag für Agri-PV bleibt

Das Ministerium hatte mit der EEG-Reform zunächst geplant, den Sonderzuschlag für das sogenannte Agri-PV um 0,5 Cent pro Kilowattstunde zu kürzen. Da dieser selbst nur 0,5 Cent beträgt, ist damit eine Streichung gemeint. Bei Agri-PV handelt es sich um Photovoltaik(PV)-Anlagen über landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Der Sonderzuschlag soll nach einer erneuten Änderung erhalten bleiben. Der Anlagenbetreiber erhält ihn für hochaufgeständerte Anlagen mit einer Höhe von mindestens 2,10 Meter oder 0,80 Meter bei senkrechter Ausrichtung.
Ebenso muss der Betreiber nachweisen, dass die Fläche unter dem erhöhten Modulfeld tatsächlich landwirtschaftlich betrieben wird. Ist dies nicht der Fall, gleicht die Anlage einer einfachen Freiflächenanlage und erhält keinen Zuschlag.
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Haushalte mit Solaranlagen sollen höheren Grundpreis für Netznutzung zahlen

Bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze sollen Haushalte mit einer eigenen Erzeugungsanlage künftig einen höheren Grundpreis bezahlen. Dies plant die Bundesnetzagentur bei der anstehenden Reform der sogenannten Netzentgeltsystematik Strom, wie die Behörde in Bonn mitteilte.
„Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen“, so die Netzagentur. Die Reform soll ab 2029 gelten.
Die Neuregelung würde etwa Besitzer von Photovoltaik-Anlagen betreffen – mit einer Einschränkung: Wer nur ein Balkonkraftwerk betreibt, auch Steckersolaranlage genannt, soll diesen erhöhten Grundpreis nicht bezahlen.

„Prosumer“ sollen sich stärker an Netzfinanzierung beteiligen

Mit dem höheren Grundpreis würden sich die sogenannten Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung beteiligen, hieß es. Der Begriff „Prosument“ ist ein Kofferwort aus „Produzent“ und „Konsument“.
Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung zu beteiligen sei „sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“, erklärte die Bundesnetzagentur. Nähere Einzelheiten zu den Plänen teilte die Behörde noch nicht mit.
Es sind zahlreiche Neuregelungen bei den Netzentgelten geplant. Sie betreffen alle Stromverbraucher und erstmals auch Stromerzeuger. Sie sind nötig, weil die bisherigen Regelungen Ende 2028 auslaufen.
Mit einer neuen Systematik wolle man die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen, sagte Behördenpräsident Klaus Müller laut einer Mitteilung.
„Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen.“
Für die rund 40 Millionen Haushaltskunden werde sich systematisch nicht viel ändern, betonte die Behörde weiter. „Ihr Netzentgelt besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde“, hieß es.
Künftig solle es aber verbindliche Vorgaben für die Grundpreise geben.

Deutsche Stromnetze kosten jährlich rund 37 Milliarden Euro

Die Netzgebühren machen für Haushalte ein gutes Drittel des Strompreises aus. Mit dem Geld werden Betrieb, Wartung, Erneuerung und Ausbau des Stromnetzes finanziert.
Jährlich kommen laut Netzagentur insgesamt rund 37 Milliarden Euro zusammen. Um das Stromnetz in Deutschland kümmern sich vier Übertragungsnetzbetreiber und weitere rund 860 Verteilnetzbetreiber.
In der Branche wird die Reform kurz „Agnes“ genannt, was für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ steht. Bis zur Jahresmitte will die Bundesnetzagentur nun einen ausgearbeiteten Entwurf vorlegen, der dann ausführlich von allen Beteiligten diskutiert wird.
Die daraufhin überarbeitete, endgültige Fassung will die Behörde Ende 2026 festlegen, also zwei Jahre vor Inkrafttreten der neuen Regeln. (dpa/red)