Bundeskanzler Friedrich Merz (r.) schaut sich gemeinsam mit dem Geschäftsführer und Mitgründer von TYTAN Technologies, Balázs Nagy (M.), eine Vorführung der Abfangdrohne der Firma im Rahmen der Kabinettsklausur in Neuhardenberg an. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Lässig stützt sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit dem linken Arm auf der Motorhaube des olivgrünen Operator-Einsatzfahrzeugs des KI-Drohnensystems ab und wartet auf den Beginn der angekündigten Drohnenvorführung.
Neben ihm ist das gesamte Bundeskabinett versammelt, bis auf Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, die krankheitsbedingt fehlt.
Es ist ein milder Dienstagabend. Der erste arbeitsreiche Tag der Klausurtagung auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg östlich von Berlin ist vorbei.
Nun folgt die Vorführung einer deutschen Abwehrdrohne eines Vorzeige-Start-ups aus München auf dem weitläufigen Areal des Schlossparks, bevor das Kabinett den Tag in geselliger Runde ausklingen lässt.
Interessiert und erwartungsvoll stellen sich die Minister neben den Kanzler, gespannt, was folgen wird.
Dann heulen die Motoren auf und der rund 50 Zentimeter lange Quadrokopter hebt ab und zieht seine Bahnen am Himmel.
Auf das Zünden der Raketenstufe habe man aus Denkmalschutzgründen verzichtet, erklärt Balázs Nagy, Geschäftsführer und Mitgründer des Drohnenherstellers TYTAN Technologies.
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Was ist besonders an Drohne und Start-up?
Man habe aus der Ukraine gelernt, dass eine Drohne für wenige Tausend Euro teure Abwehrsysteme binden kann. Mit den jetzigen mithilfe von 3D-Druckern recht günstig produzierten Drohnen plant man, den „Kostenspieß“ umzudrehen.
KI und die in der Drohne verbaute Raketenstufe sollen eine schnelle und genaue Bekämpfung von fliegenden unbemannten Angriffsdrohnen unterhalb der klassischen Flugabwehr ermöglichen und elektronische Gegenmaßnahmen ergänzen.
Tatsächlich zeigte der mutmaßliche Anschlagsversuch mit einer Sprengstoffdrohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle vor drei Wochen, dass die deutschen Sicherheitsbehörden sowohl beim Orten als auch bei der Ausschaltung von professionellen Drohnen noch immer überfordert sind.
Ein Gerät zur Drohnenerkennung steht neben einem Flugzeug während der Eröffnung des neuen DLR-Drohnensicherheitszentrums am Flughafen Magdeburg Cochstedt am 18. August 2026 in Hecklingen.
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Der Vorfall hat dem Start-up gezeigt, dass die Bedrohung durch Sprengstoffdrohnen sich von der Ukraine nach Deutschland ausgeweitet hat.
Zunehmend vermuten die deutschen Sicherheitsbehörden große staatliche Akteure hinter den Drohnensichtungen in der Bundesrepublik, was aus der Sicht der Regierung eine Aufrüstung notwendig macht.
Merz zu Anschlagsversuch: „Sie werden dafür bezahlen“
Auf Schloss Neuhardenberg hieß es, die Bundesregierung bereite eine Reaktion auf den Vorfall in Leipzig vor. „Die Bundesregierung erlegt Urhebern hybrider Angriffe einen Preis auf. Sie werden dafür bezahlen“, so der Kanzler.
Dies sei auch ein wichtiges Ziel des bereits vom Kabinett beschlossenen Gesetzespakets zu den Nachrichtendiensten. Details dazu wolle man aber bisher nicht nennen.
Laut dem Gesetzentwurf sollen BND und Verfassungsschutz zukünftig bei schweren hybriden Bedrohungen, Spionage oder Cyberangriffen nicht mehr nur beobachten, sondern auch digital zurückschlagen, die Infrastruktur von Angreifern stören oder gezielt Falschinformationen verbreiten können.
In Bezug auf die gefundene Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle sprach der Kanzler nun auch von einem „Drohnenangriff“.
Laut Sicherheitskreisen wurde die Drohne in der Nähe eines ukrainischen Frachtflugzeugs gefunden.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ging in seiner abschließenden Stellungnahme auf Schloss Neuhardenberg noch einen Schritt weiter.
Er nannte den russischen Präsidenten namentlich: „Das ist etwas, das wir den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land schuldig sind: dass wir alles dafür tun, um uns vor Putin und allen, die unser Land angreifen wollen, zu schützen.“ Dafür müsse mehr investiert werden.
Erkenntnisse von ukrainischer Front Teil der Drohnenentwicklung
Teile des Münchner Unternehmens TYTAN arbeiten in der Ukraine. Die Erkenntnisse von der Front fließen unmittelbar in die Entwicklung der Drohnen ein, erklärten die Vertreter des Start-up.
Das Herzstück des vorgestellten Drohnen-Waffensystems ist eine KI-Software, die auch mehrere Abfangdrohnen gleichzeitig steuert. Denn auf Basis des Flugprofils der Zieldrohne berechnet die KI selbstständig den optimalen Abfangkurs und schaltet das Angriffsmittel entweder nach dem Hit-to-kill-Prinzip oder durch die Detonation einer entsprechenden Sprengladung in unmittelbarer Nähe aus.
Der Nutzer muss lediglich zuvor die Freigabe erteilen.
Drohnen-Serienfertigung bereits angelaufen
Geschäftsführer Nagy erklärt, dass die Herstellung der Drohnen komplett mit europäischen Mitteln finanziert wird und alle Bauteile aus dem NATO-Gebiet stammen. Die Produktionskosten würden nur wenige Tausend Euro betragen.
Die Serienfertigung in München sei im August 2026 angelaufen. Das Ziel ist es, ab Oktober 3.000 Drohnen pro Monat herzustellen.
Mehrere Runden fliegt die Drohne am Kabinett und der versammelten Presse mit lautem Motorengeheul vorbei. Dann erfolgt die Landung auf der Schlosswiese.
Ein sanfter Wind weht durch das Blattwerk der mächtigen Bäume hinter Schloss Neuhardenberg, eines der wenigen vollständig erhaltenen Gesamtkunstwerke des preußischen Klassizismus.
Ein Mitarbeiter der Drohnenfirma läuft schnell zur Drohne und drückt sie freudestrahlend dem Kanzler in die Hand. Dieser wendet den Quadrokopter etwas unsicher hin und her, um ihn dann an seinen Vizekanzler weiterzureichen. Dann folgt noch ein verspieltes Drehen am Propeller durch den Kanzler und ein letzter Griff an der Drohne.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), der sich bei der Vorführung im Hintergrund hält, ist der letzte Minister, der die Drohne interessiert begutachtet.
Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz (l.) betrachtet während einer Präsentation bei einer Klausurtagung des Bundeskabinetts am 25. August 2026 in Neuhardenberg eine Anti-Drohne des deutschen Verteidigungs-Start-ups TYTAN Technologies aus der Nähe.
Foto: John MacDougall/AFP via Getty Images
Keine Informationen zu Käufern und Herstellungspreis
Weder die Regierung noch das Start-up gaben bekannt, in welcher Größenordnung die Drohnen an deutsche Sicherheitsbehörden ausgeliefert werden. Auch welche Behörden genau damit ausgestattet werden sollen, bleibt unklar.
Doch nicht nur für die Bundeswehr scheint eine Anschaffung von Interesse zu sein: Auch Armeen in Osteuropa könnten aufgrund der Nähe zur russisch-ukrainischen Front ein Interesse haben.
(v. l.) Der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) geben am 26. August 2026 vor Schloss Neuhardenberg eine Presseerklärung im Anschluss an eine zweitägige Klausurtagung des Bundeskabinetts ab.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Kanzler Merz zeigt sich glücklich mit dem Klausurort, den bereits Kanzler Gerhard Schröder (SPD) genutzt hat:
„Wir werden hier vermutlich nicht zum letzten Mal sein, denn das ist ein Ort, der alles bietet, was wir brauchen: eine gute Umgebung, Abgeschiedenheit, Ruhe und Geschichte.“
Und auch das Münchner Start-up und die versammelte Presse ziehen schließlich zufrieden mit reichlich Material ab.
Der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius gibt am 21. Juli 2026 während eines Besuchs beim Versorgungsbataillon 7 der Bundeswehr in Unna eine Erklärung ab. - Foto: Ina Fassbender / AFP via Getty Images
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat bekräftigt, dass die Bundesregierung trotz des verschobenen Börsengangs am geplanten Einstieg beim Rüstungskonzern KNDS festhält.
Beim Besuch des KNDS-Werks in Kassel sagte er, Ziel sei es, wichtige Schlüsseltechnologien unter deutschem Einfluss zu sichern und gleichzeitig auf Augenhöhe mit Frankreich zusammenzuarbeiten. Über die konkrete Ausgestaltung werde in den kommenden Wochen entschieden.
Börsengang vorerst verschoben
Deutschland und Frankreich hatten Ende Juni vereinbart, dass sich der Bund an KNDS beteiligt. Grundlage dafür sollte ein Börsengang des Unternehmens sein. Wegen der unsicheren Lage an den Finanzmärkten wurde dieser Anfang Juli jedoch verschoben.
Geplant war, dass der französische Staatsanteil von 50 auf 40 Prozent sinkt. Gleichzeitig sollte der Bund einen gleich großen Anteil von der deutschen Eigentümerfamilie Wegmann übernehmen. Weitere 20 Prozent sollten an die Börse gehen.
KNDS entstand aus der Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter. Der Konzern beschäftigt rund 11.000 Mitarbeitende und betreibt weltweit 34 Standorte, davon elf in Deutschland.
Zu den bekanntesten Produkten gehören der Kampfpanzer Leopard 2, der Schützenpanzer Puma, das gepanzerte Boxer-Fahrzeug sowie die Panzerhaubitze 2000.
Know-how soll in Deutschland bleiben
Pistorius betonte, KNDS sei ein zentraler Partner der Bundeswehr und stehe für deutschen Maschinenbau sowie moderne Verteidigungstechnologie. Mit dem geplanten Einstieg wolle die Bundesregierung sicherstellen, dass wichtiges Know-how erhalten bleibt und die Zusammenarbeit mit Frankreich langfristig gesichert wird.
Verteidigungsminister Boris Pistorius testet bei einem Bundeswehr-Besuch in Unna die Steuerung einer „Gereon“-Drohne von ARX Robotics.
Foto: Ina Fassbender / AFP via Getty Images
Unterstützung für Autoindustrie in der Rüstungsproduktion
Der Verteidigungsminister sprach sich außerdem dafür aus, dass Unternehmen aus der Automobilbranche stärker in die Rüstungsproduktion einsteigen. Die Branche verfüge über große Erfahrung bei der schnellen und flexiblen Produktion. Eine Umstellung der Fertigung könne helfen, Standorte und Arbeitsplätze zu sichern. Diese Entwicklung finde seine volle Unterstützung. (afp/red)
AfD-Parteitag in der Messe Erfurt. - Foto: Katharina Kausche/dpa
In Kürze:
Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.
Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD
„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“
Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.
Gesetzliche Lage
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.
Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.
AfD und Russland
Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.
Pistorius für Geheimhaltung zuständig
Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.
Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
AfD-Parteitag in der Messe Erfurt. - Foto: Katharina Kausche/dpa
In Kürze:
Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.
Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD
„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“
Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.
Gesetzliche Lage
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.
Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.
AfD und Russland
Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.
Pistorius für Geheimhaltung zuständig
Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.
Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
Foto: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images; Montage: Epoch Times
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AfD-Chefin beliebter als Söder
Alice Weidel ist im aktuellen INSA-Politikerbarometer beliebter als Markus Söder. Im Vergleich zur Vorwoche verbessert sich die AfD-Chefin um vier Plätze und erreicht Rang 4. Das Ergebnis der Umfrage steht damit im Einklang mit den jüngsten politischen Trends in Deutschland. An der Spitze bleibt alles unverändert: Boris Pistorius führt weiterhin vor Cem Özdemir und Hendrik Wüst.
Wer ein neues Elektroauto kauft, kann jetzt staatliche Förderung beantragen. Die Bundesregierung stellt drei Milliarden Euro bereit, um die kriselnde Branche zu stützen. Es gibt jedoch auch Kritik: Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer hält die Kaufprämie für Steuerverschwendung. Die Nachfrage nach E-Autos steige ohnehin, der Markt hätte sich seiner Einschätzung nach selbst reguliert.
US-Präsident Donald Trump hat einen geplanten Angriff auf den Iran kurzfristig gestoppt. Grund sei die Einschätzung, dass ein „Deal mit Teheran“ zustande kommen könnte. Trump machte jedoch deutlich: Scheitern die Gespräche, seien militärische Schritte weiterhin möglich.
Am ehemaligen niedersächsischen Kernkraftwerk Grohnde soll ein neuer Batteriepark entstehen. Bis 2028 soll er leistungsmäßig der größte Stromspeicher Deutschlands werden. Währenddessen schreitet der Rückbau des Kernkraftwerks weiter voran. Bis 2037 soll das KKW Grohnde vollständig zurückgebaut sein.
KI-Gefahr für Jugendliche
Das Kompetenzzentrum für Jugendschutz hat 2025 über 15.000 Verstöße im Internet registriert – zum Großteil im Bereich sexualisierte Gewalt. Neue KI-Funktionen schafften auf jugendaffinen Plattformen Risiken in einer neuen Dimension, sagte ihr Leiter, Stefan Glaser. Problematisch seien vor allem frei gestaltbare KI-Gesprächspartner, die Minderjährige beraten, coachen oder mit ihnen Beziehungen simulieren.
Junge deutsche Soldaten bei einer Feldübung. Rechts im Bild: Verteidigungsminister Boris Pistorius. Sein am 1. Januar in Kraft getretenes Wehrdienst-Modernisierungsgesetz setzt auf Freiwilligkeit, fordert aber auch Mitwirkungspflichten ein. - Foto: Christoph Reichwein/dpa
In Kürze:
Fast alle bisher kontaktierten Männer des Jahrgangs 2008 halten sich an die gesetzliche Pflicht, einen Fragebogen zur Wehrerfassung auszufüllen.
Daten über Wehrfähigkeit und Bereitschaft zum Dienst an der Waffe sind noch unklar.
24 Musterungszentren sind im Aufbau; der Abschluss der Arbeiten ist zum 1. Juli 2027 anvisiert.
Die Bundeswehr soll bis 2035 mindestens 260.000 aktive Soldaten beschäftigen.
Gut fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) zeigt sich das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zufrieden mit dem bisherigen Rücklauf der Fragebögen, die junge deutsche Männer auszufüllen und zurückzuschicken verpflichtet sind.
Die Daten sollen Klarheit darüber schaffen, wie viele der potenziellen Soldaten überhaupt geeignet und bereit wären, einen Freiwilligen Wehrdienst (FWD) in den deutschen Streitkräften anzutreten. Dem Jahrgang 2008, der als erste Alterskohorte erfasst wird, gehören nach Angaben der Bundeswehr rund 350.000 deutsche Männer an.
Rund 12.500 Aufforderungsschreiben pro Woche
Eine Sprecherin des BMVg teilte auf Anfrage von Epoch Times mit, dass seit dem 15. Januar Woche für Woche jene jungen Menschen aller Geschlechter mit deutscher Staatsbürgerschaft angeschrieben würden, die in den Wochen zuvor ihren 18. Geburtstag gefeiert hätten.
Die Kontaktdaten ermittelt das zuständige Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln über eine wöchentliche Abfrage bei den Meldebehörden. Im Anschluss würden durchschnittlich etwa 12.500 junge Volljährige pro Woche mit der Aufforderung konfrontiert, ihre „Bereitschaftserklärung“, so die offizielle Bezeichnung des 31-seitigen Wehrerfassungsfragebogens, innerhalb von vier Wochen zu beantworten. In aller Regel nutzten sie dazu ein Onlineverfahren. Das WDModG lässt die Beantwortung aber auch schriftlich zu.
In den 15 Wochen von Mitte Januar bis zum 29. April habe das Bundesamt über 206.000 solcher Briefe mit einem personalisierten Online-Zugangscode verschickt, bestätigte die BMVg-Sprecherin im Einklang mit einer aktuellen Pressemitteilung ihres Ministeriums.
Jeder Zehnte reagiert nicht
Unter den bis zum 29. April rund 100.000 kontaktierten Männern hätten etwa 90 Prozent den Fragebogen beantwortet. 86 Prozent hätten das Formular innerhalb der vorgeschriebenen Vier-Wochen-Frist ausgefüllt und abgeschickt. Die restlichen 4 Prozent hätten erst nach einem Erinnerungsschreiben reagiert und eine zweiwöchige Fristverlängerung eingehalten.
Anderslautende Meldungen der vergangenen Woche seien nicht korrekt, betonte das BMVg. So hatte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ am 7. Mai unter Berufung auf „Bundeswehrkreise“ berichtet, dass 28 Prozent der angeschriebenen Männer den Fragebogen nicht ausgefüllt hätten.
Unter den gut 100.000 bislang angeschriebenen nicht männlichen Personen hatten laut BMVg bis zum 29. April 97 Prozent überhaupt nicht reagiert. Für sie besteht aber auch keine gesetzliche Pflicht zur Antwort. Die jungen Männer müssen dagegen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie ihrer Pflicht nicht fristgemäß und wahrheitsgetreu nachkommen. Laut BMVg stehen für die Ordnungswidrigkeit 250 Euro im Raum. Das verwaltungsinterne Verfahren werde derzeit ausgearbeitet.
Exakte Erfolgszahlen erst „im Sommer“
Wie viele junge Leute aus jeder Gruppe, die eine Rückmeldung abgegeben hatten, gesundheitlich geeignet und zum FWD bereit wären, konnte die Ministeriumssprecherin auf Nachfrage von Epoch Times nicht sagen.
Auch andere absolute Zahlen lägen nicht vor. Das man wöchentlich Aufforderungsbriefe verschicke, den Adressaten aber regelmäßig einen Monat oder länger zum Beantworten zubillige, könne man keine tagesgenauen Aussagen über Rücklauf- oder Bereitschaftsquoten machen. Eine detailliertere Statistik seitens des BMVg werde es „im Sommer“ geben. Erst dann sei die Datenlage ausreichend.
Der „SPIEGEL“ hatte berichtet, dass mehr als die Hälfte der jungen Männer, die ihren Fragebogen abgeschickt hatten, zumindest ein gewisses Interesse am FWD zum Ausdruck gebracht hätten.
Nach Informationen der „BILD“ verrichten derzeit 12.700 Personen den FWD. Auch aus dem Jahrgang 2008 hätten einige bereits ihre Basisausbildung im Heer begonnen, bevor sie regulär eingestellt würden. Marine und Luftwaffe nähmen einmal im Monat neue Rekruten auf.
Nach Angaben der Bundeswehr beträgt der Wehrsold während der sechsmonatigen Probezeit 2.600 Euro, für Dienste im Ausland 3.095 Euro. Bahnfahrten und die Gesundheitsversorgung sind gratis. Nach spätestens elf Monaten endet der FWD. Wer dabeibleiben wolle, müsse „Soldat auf Zeit“ oder Berufssoldat werden. Nach dem Dienstende werde man automatisch Reservist.
24 Musterungszentren im Aufbau
Wenn ein potenzieller Kandidat per Fragebogen Interesse bekunde, werde er zum „Assessment“ eingeladen, erklärte die BMVg‑Sprecherin. Das Prozedere entspreche einer Art Eignungsprüfung – Musterung inklusive.
Waren bis zum Jahr 2011 die Kreiswehrersatzämter für Tests, Auswahl und Standortzuteilung zuständig, so sind es laut Angaben der Bundeswehr nun die „Musterungszentren“. 16 dieser Bundesbehörden würden gerade in der Nähe der Bundeswehrliegenschaften in Bonn, Dresden, Hamburg, Kassel, Kiel, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Nürnberg, Oldenburg, Potsdam, Saarlouis, Schwerin, Ulm und Wiesbaden neu eingerichtet. Acht weitere sollen in Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und Würzburg entstehen. In jedem Zentrum würden etwa 50 zivile Dienstposten geschaffen.
Das erste Musterungszentrum solle noch dieses Jahr an den Start gehen, das letzte spätestens am 1. Juli 2027. Zum selben Zeitpunkt wird die Musterung für junge Männer des Jahrgangs 2008 ebenso flächendeckend zur Pflicht wie schon jetzt der Fragebogen.
Überdies gebe es bei der Bundeswehr 15 „Karrierecenter“. Sie dienen laut der Bundeswehr unter anderem als erster Ansprechpartner für jene Männer, die sich länger verpflichten wollen.
In neun Jahren von 186.000 auf 260.000 aktive Soldaten
Derzeit stehen rund 267.000 Beschäftigte im Dienst der Bundeswehr, darunter 185.290 aktive Soldaten. Nach den Zielen des WDModG soll die Truppe auch mithilfe des freiwilligen Wehrdienstes in diesem Jahr um 20.000 aktive Soldaten vergrößert werden, in den Jahren danach schrittweise mehr.
Das Ziel der Bundesregierung: „Bis 2035 sollen den Streitkräften über 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen.“ Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte im April in den ARD-„Tagesthemen“, dass die Marke von 460.000 allerdings „kein Deckel“ sei, sondern „die Richtung, in die wir gehen“. Mehr wäre bei Bedarf also grundsätzlich möglich.
Bundestag kann Wehrpflicht nach Bedarf beschließen
Eine Rückkehr zur alten allgemeinen Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt wurde, ist derzeit nicht vorgesehen. Das WDModG räumt der Bundesregierung allerdings die Möglichkeit ein, eine Wehrpflicht einzuführen – und zwar genau dann, „wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert und attraktivitätssteigernde Maßnahmen zur Erhöhung freiwilliger Bewerbungen nicht rechtzeitig wirksam werden“. Voraussetzung für eine solche Rechtsverordnung wäre dann die Zustimmung des Bundestages.
Die Junge Union hatte sich im Januar dafür ausgesprochen, den Wehrdienst unabhängig von der internationalen Lage schon ab 2027 zur Pflicht zu machen, falls die Zielzahlen für den Aufwuchs der Streitkräfte nicht erreicht würden.
Im Oktober ermittelte das Meinungsforschungsinstitut Forsa, dass 54 Prozent der Deutschen einer allgemeinen Wehrpflicht ebenfalls positiv gegenüberstünden. 41 Prozent sprachen sich dagegen aus, 5 Prozent äußerten keine Meinung.
Pistorius begründete sein Wehrdienstmodell mit der sicherheitspolitischen Lage in Europa und der nötigen Landes- und Bündnisverteidigung. Die Bundesregierung stellt die Anpassung an NATO-Fähigkeitsziele in den Vordergrund.
Nach Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gab es im ersten Quartal 2026 bundesweit 2.656 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 (3) des Grundgesetzes. Im gesamten Vorjahr habe es demnach 3.879 dieser Anträge gegeben, 2024 waren es nur 2.249. Im Jahr 2023, dem ersten Jahr nach Beginn des Ukrainekrieges, hätten 1.079 Männer Nein zum Dienst an der Waffe gesagt.
Umgekehrt habe es auch Widerrufe einer früheren Kriegsdienstverweigerung gegeben. Deren Zahl habe im ersten Quartal 2026 bei 233 gelegen, könnte bis Jahresende also die Tausendermarke überschreiten. Im Vorjahr hätten 781 Männer ihre Verweigerung zurückgezogen.
Junge deutsche Soldaten bei einer Feldübung. Rechts im Bild: Verteidigungsminister Boris Pistorius. Sein am 1. Januar in Kraft getretenes Wehrdienst-Modernisierungsgesetz setzt auf Freiwilligkeit, fordert aber auch Mitwirkungspflichten ein. - Foto: Christoph Reichwein/dpa
In Kürze:
Fast alle bisher kontaktierten Männer des Jahrgangs 2008 halten sich an die gesetzliche Pflicht, einen Fragebogen zur Wehrerfassung auszufüllen.
Daten über Wehrfähigkeit und Bereitschaft zum Dienst an der Waffe sind noch unklar.
24 Musterungszentren sind im Aufbau; der Abschluss der Arbeiten ist zum 1. Juli 2027 anvisiert.
Die Bundeswehr soll bis 2035 mindestens 260.000 aktive Soldaten beschäftigen.
Gut fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) zeigt sich das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zufrieden mit dem bisherigen Rücklauf der Fragebögen, die junge deutsche Männer auszufüllen und zurückzuschicken verpflichtet sind.
Die Daten sollen Klarheit darüber schaffen, wie viele der potenziellen Soldaten überhaupt geeignet und bereit wären, einen Freiwilligen Wehrdienst (FWD) in den deutschen Streitkräften anzutreten. Dem Jahrgang 2008, der als erste Alterskohorte erfasst wird, gehören nach Angaben der Bundeswehr rund 350.000 deutsche Männer an.
Rund 12.500 Aufforderungsschreiben pro Woche
Eine Sprecherin des BMVg teilte auf Anfrage von Epoch Times mit, dass seit dem 15. Januar Woche für Woche jene jungen Menschen aller Geschlechter mit deutscher Staatsbürgerschaft angeschrieben würden, die in den Wochen zuvor ihren 18. Geburtstag gefeiert hätten.
Die Kontaktdaten ermittelt das zuständige Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln über eine wöchentliche Abfrage bei den Meldebehörden. Im Anschluss würden durchschnittlich etwa 12.500 junge Volljährige pro Woche mit der Aufforderung konfrontiert, ihre „Bereitschaftserklärung“, so die offizielle Bezeichnung des 31-seitigen Wehrerfassungsfragebogens, innerhalb von vier Wochen zu beantworten. In aller Regel nutzten sie dazu ein Onlineverfahren. Das WDModG lässt die Beantwortung aber auch schriftlich zu.
In den 15 Wochen von Mitte Januar bis zum 29. April habe das Bundesamt über 206.000 solcher Briefe mit einem personalisierten Online-Zugangscode verschickt, bestätigte die BMVg-Sprecherin im Einklang mit einer aktuellen Pressemitteilung ihres Ministeriums.
Jeder Zehnte reagiert nicht
Unter den bis zum 29. April rund 100.000 kontaktierten Männern hätten etwa 90 Prozent den Fragebogen beantwortet. 86 Prozent hätten das Formular innerhalb der vorgeschriebenen Vier-Wochen-Frist ausgefüllt und abgeschickt. Die restlichen 4 Prozent hätten erst nach einem Erinnerungsschreiben reagiert und eine zweiwöchige Fristverlängerung eingehalten.
Anderslautende Meldungen der vergangenen Woche seien nicht korrekt, betonte das BMVg. So hatte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ am 7. Mai unter Berufung auf „Bundeswehrkreise“ berichtet, dass 28 Prozent der angeschriebenen Männer den Fragebogen nicht ausgefüllt hätten.
Unter den gut 100.000 bislang angeschriebenen nicht männlichen Personen hatten laut BMVg bis zum 29. April 97 Prozent überhaupt nicht reagiert. Für sie besteht aber auch keine gesetzliche Pflicht zur Antwort. Die jungen Männer müssen dagegen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie ihrer Pflicht nicht fristgemäß und wahrheitsgetreu nachkommen. Laut BMVg stehen für die Ordnungswidrigkeit 250 Euro im Raum. Das verwaltungsinterne Verfahren werde derzeit ausgearbeitet.
Exakte Erfolgszahlen erst „im Sommer“
Wie viele junge Leute aus jeder Gruppe, die eine Rückmeldung abgegeben hatten, gesundheitlich geeignet und zum FWD bereit wären, konnte die Ministeriumssprecherin auf Nachfrage von Epoch Times nicht sagen.
Auch andere absolute Zahlen lägen nicht vor. Das man wöchentlich Aufforderungsbriefe verschicke, den Adressaten aber regelmäßig einen Monat oder länger zum Beantworten zubillige, könne man keine tagesgenauen Aussagen über Rücklauf- oder Bereitschaftsquoten machen. Eine detailliertere Statistik seitens des BMVg werde es „im Sommer“ geben. Erst dann sei die Datenlage ausreichend.
Der „SPIEGEL“ hatte berichtet, dass mehr als die Hälfte der jungen Männer, die ihren Fragebogen abgeschickt hatten, zumindest ein gewisses Interesse am FWD zum Ausdruck gebracht hätten.
Nach Informationen der „BILD“ verrichten derzeit 12.700 Personen den FWD. Auch aus dem Jahrgang 2008 hätten einige bereits ihre Basisausbildung im Heer begonnen, bevor sie regulär eingestellt würden. Marine und Luftwaffe nähmen einmal im Monat neue Rekruten auf.
Nach Angaben der Bundeswehr beträgt der Wehrsold während der sechsmonatigen Probezeit 2.600 Euro, für Dienste im Ausland 3.095 Euro. Bahnfahrten und die Gesundheitsversorgung sind gratis. Nach spätestens elf Monaten endet der FWD. Wer dabeibleiben wolle, müsse „Soldat auf Zeit“ oder Berufssoldat werden. Nach dem Dienstende werde man automatisch Reservist.
24 Musterungszentren im Aufbau
Wenn ein potenzieller Kandidat per Fragebogen Interesse bekunde, werde er zum „Assessment“ eingeladen, erklärte die BMVg‑Sprecherin. Das Prozedere entspreche einer Art Eignungsprüfung – Musterung inklusive.
Waren bis zum Jahr 2011 die Kreiswehrersatzämter für Tests, Auswahl und Standortzuteilung zuständig, so sind es laut Angaben der Bundeswehr nun die „Musterungszentren“. 16 dieser Bundesbehörden würden gerade in der Nähe der Bundeswehrliegenschaften in Bonn, Dresden, Hamburg, Kassel, Kiel, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Nürnberg, Oldenburg, Potsdam, Saarlouis, Schwerin, Ulm und Wiesbaden neu eingerichtet. Acht weitere sollen in Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und Würzburg entstehen. In jedem Zentrum würden etwa 50 zivile Dienstposten geschaffen.
Das erste Musterungszentrum solle noch dieses Jahr an den Start gehen, das letzte spätestens am 1. Juli 2027. Zum selben Zeitpunkt wird die Musterung für junge Männer des Jahrgangs 2008 ebenso flächendeckend zur Pflicht wie schon jetzt der Fragebogen.
Überdies gebe es bei der Bundeswehr 15 „Karrierecenter“. Sie dienen laut der Bundeswehr unter anderem als erster Ansprechpartner für jene Männer, die sich länger verpflichten wollen.
In neun Jahren von 186.000 auf 260.000 aktive Soldaten
Derzeit stehen rund 267.000 Beschäftigte im Dienst der Bundeswehr, darunter 185.290 aktive Soldaten. Nach den Zielen des WDModG soll die Truppe auch mithilfe des freiwilligen Wehrdienstes in diesem Jahr um 20.000 aktive Soldaten vergrößert werden, in den Jahren danach schrittweise mehr.
Das Ziel der Bundesregierung: „Bis 2035 sollen den Streitkräften über 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen.“ Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte im April in den ARD-„Tagesthemen“, dass die Marke von 460.000 allerdings „kein Deckel“ sei, sondern „die Richtung, in die wir gehen“. Mehr wäre bei Bedarf also grundsätzlich möglich.
Bundestag kann Wehrpflicht nach Bedarf beschließen
Eine Rückkehr zur alten allgemeinen Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt wurde, ist derzeit nicht vorgesehen. Das WDModG räumt der Bundesregierung allerdings die Möglichkeit ein, eine Wehrpflicht einzuführen – und zwar genau dann, „wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert und attraktivitätssteigernde Maßnahmen zur Erhöhung freiwilliger Bewerbungen nicht rechtzeitig wirksam werden“. Voraussetzung für eine solche Rechtsverordnung wäre dann die Zustimmung des Bundestages.
Die Junge Union hatte sich im Januar dafür ausgesprochen, den Wehrdienst unabhängig von der internationalen Lage schon ab 2027 zur Pflicht zu machen, falls die Zielzahlen für den Aufwuchs der Streitkräfte nicht erreicht würden.
Im Oktober ermittelte das Meinungsforschungsinstitut Forsa, dass 54 Prozent der Deutschen einer allgemeinen Wehrpflicht ebenfalls positiv gegenüberstünden. 41 Prozent sprachen sich dagegen aus, 5 Prozent äußerten keine Meinung.
Pistorius begründete sein Wehrdienstmodell mit der sicherheitspolitischen Lage in Europa und der nötigen Landes- und Bündnisverteidigung. Die Bundesregierung stellt die Anpassung an NATO-Fähigkeitsziele in den Vordergrund.
Nach Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gab es im ersten Quartal 2026 bundesweit 2.656 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 (3) des Grundgesetzes. Im gesamten Vorjahr habe es demnach 3.879 dieser Anträge gegeben, 2024 waren es nur 2.249. Im Jahr 2023, dem ersten Jahr nach Beginn des Ukrainekrieges, hätten 1.079 Männer Nein zum Dienst an der Waffe gesagt.
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