Anthony Fauci sagt am 29. Juli 2026 vor einem Senatsausschuss in Washington, D.C. aus. - Foto: Kevin Dietsch/Getty Images
In Kürze:
Anthony Fauci lehnt eine freiwillige Aussage vor einem zweiten Senatsausschuss ab.
Seine Anwälte berufen sich auf Faucis Recht aus dem Fünften Verfassungszusatz und sehen keinen gesetzgeberischen Zweck für eine weitere Befragung.
Senator Ron Johnson kündigt an, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen und weitere Unterlagen zu Fauci auszuwerten.
Die Auseinandersetzung zwischen Anthony Fauci und den Republikanern im US-Senat geht weiter. Fauci, der lange Zeit das Nationale Institut für Allergien und Infektionskrankheiten (NIAID) leitete, lehnt es ab, erneut freiwillig vor einem republikanisch geführten Senatsausschuss zur Corona-Pandemie auszusagen.
Seine Anwälte sehen dafür keinen gesetzgeberischen Zweck. Senator Ron Johnson, ein Republikaner aus Wisconsin und Vorsitzender des Unterausschusses für Ermittlungen, prüft nun rechtliche Möglichkeiten.
In einem Schreiben vom 14. August an Johnson erklärten die Anwälte David Schertler und Danny Onorato, Fauci habe bei zahlreichen Auftritten vor dem Kongress bereits „ehrlich und transparent“ Fragen beantwortet und stehe „zu all seinen bisherigen Aussagen“.
Nach Angaben seiner Anwälte hatte Fauci während seiner 38 Jahre als NIAID-Direktor mehr als 200 Mal vor Kongressausschüssen ausgesagt oder diese informiert. Dazu gehörten auch ein zweitägiges protokolliertes Interview und eine öffentliche Anhörung vor einem Ausschuss des Repräsentantenhauses im Jahr 2024.
Anwälte berufen sich auf den Fünften Verfassungszusatz
In dem Schreiben heißt es auch, Fauci habe bereits während einer Anhörung vor dem gesamten Senatsausschuss für Heimatschutz und Regierungsangelegenheiten am 29. Juli sein Recht aus dem Fünften Verfassungszusatz geltend gemacht, sich nicht selbst belasten zu müssen.
Fauci lehnte es ab, während der Anhörung mehr als 100 Fragen zu beantworten. Daraufhin stimmte der Ausschuss am 6. August mit 8 zu 5 Stimmen entlang der Parteilinien dafür, ihn wegen Missachtung des Kongresses zur Verantwortung zu ziehen. Die Resolution wurde anschließend dem Justizministerium übergeben, das eine Strafverfolgung prüfen soll.
Faucis Anwälte warfen den republikanischen Ausschussmitgliedern vor, sich an einem ihrer Ansicht nach „jahrelangen, rachsüchtigen Feldzug“ gegen Fauci zu beteiligen. Dieser werde vom Vorsitzenden des Senatsausschusses für Heimatschutz und Regierungsangelegenheiten, Senator Rand Paul, einem Republikaner aus Kentucky, geführt.
Die Anwälte argumentierten außerdem, dass Pauls Weiterleitung der Resolution wegen Missachtung des Kongresses an das Justizministerium ohne Befassung des gesamten Senats die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Strafverfolgung nicht erfülle.
Wenn die Ausschussmehrheit Faucis Berufung auf den Fünften Verfassungszusatz auf „gutgläubige“ Weise überprüfen wolle, könne sie vor einem Bundesgericht in Washington eine Zivilklage einreichen, um Faucis Aussage zu erzwingen, so die Anwälte.
Fauci will erneut schweigen
In dem Schreiben heißt es weiter, Fauci werde sich erneut auf den Fünften Verfassungszusatz berufen, sollte er vor Johnsons Unterausschuss erscheinen müssen. Dieser sieht vor, dass niemand sich selbst belasten muss. Eine Vorladung, die ein erneutes Erscheinen erzwinge, würde nach Ansicht der Anwälte keinen gesetzgeberischen Zweck erfüllen und lediglich dazu dienen, „Dr. Fauci aus politischen Gründen unzulässigerweise zu schikanieren oder herabzuwürdigen“.
Außerdem erklärten sie, Fauci und Mitglieder seiner Familie seien seit der Anhörung am 29. Juli Schikanen und Morddrohungen ausgesetzt.
„Auf Grundlage all dieser Tatsachen müssen wir Ihre Einladung, dass Dr. Fauci an einem freiwilligen protokollierten Interview teilnimmt, respektvoll ablehnen“, schrieben die Anwälte.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times kontaktierte Anwalt Schertler für eine zusätzliche Stellungnahme, unter anderem dazu, ob Fauci einer separaten Vorladung nachkommen würde, die Johnson ausstellen könnte, um sein Erscheinen zu erzwingen. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag jedoch keine Antwort vor.
Anthony Fauci wird vor dem Senatsausschuss für Heimatschutz und Regierungsangelegenheiten vereidigt, bevor er am 29. Juli 2026 in Washington, D.C., zur Reaktion der US-Regierung auf die COVID-19-Pandemie aussagt.
Foto: Anna Moneymaker/Getty Images
Johnson droht mit rechtlichen Schritten
Johnson sagte, offene Fragen zur Reaktion der US-Regierung auf die Pandemie rechtfertigten es, Faucis Aussage anzustreben.
„Das amerikanische Volk verdient Antworten auf berechtigte Fragen zu unserer kläglich gescheiterten Reaktion auf COVID-19“, sagte Johnson in einer Erklärung. „Einige dieser Fragen können nur von Dr. Fauci beantwortet werden.“
Johnson wies darauf hin, dass Fauci zuvor gesagt habe, er sei „sehr gerne bereit, vor jedem Kongressausschuss zur Aufsicht auszusagen“ und habe „nichts zu verbergen“.
„Offenbar hat er viel zu verbergen“, sagte Johnson.
Der Republikaner aus Wisconsin sagte, der Unterausschuss werde weiterhin Faucis Unterlagen beschaffen und Gespräche mit Personen führen, die mit ihm zusammengearbeitet hätten. „Wir werden unsere rechtlichen Möglichkeiten prüfen, bevor wir über unsere nächsten Schritte entscheiden“, sagte Johnson.
Johnsons Unterausschuss hat kürzlich eine Kopie des von Fauci während seiner Zeit in der Regierung verwendeten iPhones erhalten.
Das Gerät, das vom US-Gesundheitsministerium beschafft wurde, enthielt nach Angaben von Abgeordneten mehr als 34.000 Textnachrichten und 522 Sprachnachrichten.
Johnson und Paul veröffentlichten am 10. August eine Reihe von Nachrichten aus dem Januar 2021. Darin diskutierten Fauci, die damalige CDC-Direktorin Dr. Rochelle Walensky und der damalige Surgeon General Dr. Vivek Murthy die begrenzten Daten zur COVID-19-Impfung während der Schwangerschaft.
In einem Austausch sagte Fauci, Fieber und Zytokinreaktionen nach einer zweiten Impfdosis könnten „theoretisch mit einer Fehlgeburt im 1. Trimester in Verbindung stehen“. Er wies zugleich darauf hin, dass bei mehr als 10.000 schwangeren Frauen, die sich für eine Impfung entschieden hatten, keine Sicherheitsprobleme aufgetreten seien und toxikologische Studien an Tieren keine Warnsignale ergeben hätten.
Johnson und Paul erklärten, die Nachrichten würden die Frage aufwerfen, ob die Öffentlichkeit ausreichend über mögliche Risiken informiert worden sei, als die Behörden die Impfung für schwangere Frauen empfohlen hätten.
Fauci, einer der prominentesten Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens der US-Regierung während der COVID-19-Pandemie, leitete das NIAID von 1984 bis zu seinem Rücktritt im Dezember 2022.
Aldgra Fredly und Zachary Stieber haben zu diesem Bericht beigetragen.
Dr. Anthony Fauci, ehemaliger Direktor des National Institute of Allergy and Infectious Diseases (Nationales Institut für Allergien und Infektionskrankheiten), sagte am 29. Juli 2026 vor einem Senatsausschuss in Washington, D.C. aus. - Foto: Madalina Kilroy/Epoch Times
In Kürze:
Der US-Senat leitete nach Faucis Aussageverweigerung ein Verfahren wegen Missachtung des Kongresses ein.
Mehrere Bundesstaaten prüfen mögliche Falschaussagen und Gesetzesverstöße während der Corona-Pandemie.
Ein Senatsausschuss untersucht Faucis Handy.
Die Auseinandersetzung um den ehemaligen US-Spitzenfunktionär Dr. Anthony Fauci erreicht eine neue Stufe. Ein Senatsausschuss hat beschlossen, Fauci wegen möglicher Missachtung des Kongresses strafrechtlich zu belangen.
Auslöser waren Faucis Aussageverweigerung vor dem Kongress, seine Berufung auf den Schutz vor Selbstbelastung sowie die Frage, ob seine früheren Aussagen gegenüber Behörden und Ausschüssen vollständig waren.
Gleichzeitig kündigen mehrere US-Bundesstaaten eigene Untersuchungen an.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält eine digitale Kopie des amtlichen Handys, das Fauci während der Corona-Pandemie genutzt haben soll.
Fauci war unter den US-Präsidenten Donald Trump und Joe Biden federführend bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Zudem leitete von 1984 bis 2022 das Nationale Institut für Allergien und Infektionskrankheiten.
Der US-Immunologe Fauci hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Foto: Allison Robbert/AP/dpa
Senatsausschuss stimmt für Missachtung des Kongresses
Der Ausschuss für Heimatschutz und staatliche Angelegenheiten des US-Senats stimmte am Donnerstag, 6. August, mit acht zu fünf Stimmen dafür, Fauci wegen Missachtung des Kongresses zu belangen. Die Abstimmung verlief entlang der Parteigrenzen: Alle Republikaner unterstützten die Resolution, während die Demokraten dagegen stimmten.
Der Ausschussvorsitzende, der republikanische Senator Rand Paul, erklärte laut der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, der Kongress müsse seine Vorladungen durchsetzen können, wenn Personen die Zusammenarbeit verweigern.
„Wenn freiwillige Zusammenarbeit endet, muss der Kongress in der Lage sein, die Einhaltung seiner rechtmäßigen Forderungen zu erzwingen. Das ist das Zwangsinstrument des Kongresses“, sagte Paul. Er fügte hinzu: „Eine Vorladung ist keine Einladung. Eine Vorladung ohne Konsequenz ist keine Vorladung – sie ist nur eine Empfehlung.“
Nach der Abstimmung erklärte Paul, dass die Resolution an das US-Justizministerium weitergeleitet worden sei.
Demokraten kritisieren rechtliche Grundlage
Der ranghöchste Demokrat im Ausschuss, Senator Gary Peters, widersprach der Entscheidung.
Er erklärte, die Republikaner hätten keine ausreichende rechtliche Grundlage vorgelegt, um Fauci wegen Missachtung des Kongresses belangen zu können.
Peters warnte außerdem davor, die Angelegenheit ohne Abstimmung des gesamten Senats an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Dies sei „noch gefährlicher und ein weithin beispielloser Schritt“.
Die US-Staatsanwaltschaft für den District of Columbia und ein Anwalt, der Fauci vertritt, haben bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf eine Nachfrage der Epoch Times nicht geantwortet.
Republikanische Senatoren erklärten, sie hätten aus mehreren Gründen dafür gestimmt, Fauci wegen Missachtung des Senats zu belangen. Einer davon war Faucis Auftritt vor dem Ausschuss am 29. Juli.
Fauci verlas zunächst eine vorbereitete Stellungnahme. Danach erklärte er, keine weiteren Fragen beantworten zu wollen.
Für den Rest der Anhörung berief er sich auf den Fünften Verfassungszusatz der USA, der Menschen davor schützt, sich durch eigene Aussagen selbst zu belasten. Fauci erklärte, er habe diese Entscheidung auf Empfehlung seiner Anwälte getroffen.
Hintergrund war eine Aussage von Rand Paul, wonach Fauci strafrechtlich belangt werden könne, falls er unter Eid falsche Angaben gemacht habe.
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Mehrere republikanische Senatoren kritisierten Faucis Berufung auf den Fünften Verfassungszusatz. Sie argumentierten, Fauci habe den Schutz nicht gezielt für einzelne Fragen genutzt, sondern eine vollständige Befragung verhindert.
Sie verwiesen auf den früheren Fall von Lois Lerner, die ehemalige Leiterin der US-Steuerbehörde IRS, die 2013 nach einer Erklärung vor dem Kongress die Beantwortung weiterer Fragen verweigert hatte.
Der republikanische Senator Josh Hawley kritisierte Fauci scharf. „Die Tatsache, dass er keine Fragen über die Krawatte beantworten wollte, die er trug, über die Farbe des Teppichs oder über den Wochentag, zeigt, dass seine Berufung auf den Fünften Verfassungszusatz nicht auf etwas Bestimmtes zugeschnitten war“, sagte Hawley am Donnerstag.
Er fügte hinzu: „Es war ein vorher festgelegter und vorsätzlicher Plan, die Fragen dieses Ausschusses zu jedem Thema zu umgehen.“
Faucis Anwalt David Schertler widersprach den Vorwürfen. Er erklärte, gerade die Forderungen nach einer möglichen Strafverfolgung hätten den Schutz durch den Fünften Verfassungszusatz notwendig gemacht.
Nach Aussage Schertlers habe Paul eine Situation geschaffen, in der Fauci berechtigte Sorge vor strafrechtlichen Konsequenzen haben müsse.
Der Anwalt verwies auf die vom Obersten Gerichtshof beschriebene „grundlegende Funktion“ des Fünften Verfassungszusatzes, „den Schutz unschuldiger Menschen, die durch unklare Umstände in rechtliche Schwierigkeiten geraten könnten“.
Ein weiterer Streitpunkt ist eine vorsorgliche Begnadigung, die der damalige Präsident Biden Fauci Anfang 2025 gewährte. Sie umfasst mögliche Straftaten gegen Bundesgesetze aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 19. Januar 2025.
Neben dem Kongress planen mehrere republikanisch geführte US-Bundesstaaten, Faucis Rolle während der Pandemie zu überprüfen. Im Mittelpunkt stehen mögliche Falschaussagen, der Umgang mit wissenschaftlichen Diskussionen und mögliche Verstöße gegen Gesetze.
Die Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, kündigte am 1. August eine Untersuchung an. Murrill schrieb auf X: „Fauci hat gelogen.“
Sie sagte gegenüber Epoch Times, dass Louisiana und Missouri Fauci bereits unter Eid befragt hätten. Damals habe er erklärt, sich an viele wichtige Details nicht erinnern zu können. Faucis Tagebuch und andere Aufzeichnungen, die öffentlich gemacht wurden, würden jedoch ein neues Licht auf die Zeit werfen.
Senator Tommy Tuberville, Republikaner aus Alabama, erklärte der Nachrichtenplattform „Newsmax“, Alabama werde eine Untersuchung von Fauci einleiten.
Tuberville sagte: „Hoffentlich werde ich in den nächsten sechs Monaten Gouverneur des Bundesstaates Alabama sein. Und ich verspreche Ihnen eines: Wir werden herausfinden, ob es eine Möglichkeit gibt, ihn nach Alabama zu bringen, um ihn vor ein Gericht und eine Jury zu stellen, um zu sehen, ob wir diesen Mann ins Gefängnis bringen können.“
Auch Florida kündigte eine Untersuchung an.
Generalstaatsanwalt James Uthmeier erklärte gegenüber Epoch Times: „Es ist höchste Zeit, dass wir die Wahrheit darüber erfahren, was während COVID passiert ist.“
Und weiter: „Wenn er gelogen hat und dies zu körperlichem und wirtschaftlichem Schaden für unzählige Amerikaner, zu Milliarden von Steuergeldern für ‚medizinische Ausgaben‘ und zu Lernverlusten für unsere nächste Generation geführt hat, sollte es Konsequenzen geben.“
Der damalige Corona-Chefberater des Weißen Hauses, Dr. Anthony Fauci (r.), begleitet US-Präsident Joe Biden bei einem Besuch der National Institutes of Health (NIH) am 11. Februar 2021 in Bethesda, Maryland.
Foto: Saul Loeb/AFP via Getty Images
Koalition aus 17 Bundesstaaten untersucht Fauci
Generalstaatsanwälte aus 17 republikanisch geführten Bundesstaaten kündigten im vergangenen Jahr eine gemeinsame Untersuchung an. Die Koalition prüft nach eigenen Angaben Vorwürfe, Fauci habe möglicherweise irreführende Aussagen gemacht und wissenschaftliche Diskussionen eingeschränkt.
Geleitet wird die Gruppe vom Generalstaatsanwalt von South Carolina, Alan Wilson.
Wilson erklärte: „Das amerikanische Volk hat ein Recht auf Transparenz und Rechenschaftspflicht von öffentlichen Amtsträgern, deren Entscheidungen Millionen Leben beeinflusst haben.“ Er fügte hinzu: „Wir werden weiterhin die Wahrheit verfolgen, weil das amerikanische Volk nichts Geringeres verdient.“
Trotz der Untersuchungen ist offen, ob daraus Strafverfahren entstehen können. Der Rechtsanalyst Mike Allen, ein ehemaliger Staatsanwalt in Ohio, erklärte gegenüber Epoch Times, dass bei vielen möglichen Straftaten die Verjährungsfristen vermutlich bereits abgelaufen seien. Dadurch könnten Ermittler Schwierigkeiten bekommen, ältere Vorgänge strafrechtlich zu verfolgen.
Parallel zu den laufenden Untersuchungen erhielt ein Senatsausschuss Zugriff auf eine digitale Kopie des Diensthandys, das Fauci während der Pandemie genutzt haben soll. Ermittler hoffen, dadurch Einblicke in interne Kommunikation, Entscheidungsprozesse und mögliche Unterschiede zwischen privaten Nachrichten und öffentlichen Aussagen zu erhalten.
Eine Sprecherin des republikanischen Senators Ron Johnson, des Leiters des Ständigen Unterausschusses für Untersuchungen des US-Senats, bestätigte gegenüber Epoch Times, dass das Gerät am 6. August vom Gesundheitsministerium (HHS) an den Ausschuss übergeben wurde.
Johnson schrieb auf X: „Hoffentlich wird dieses Gerät viele der Fragen beantworten, die er bei der Anhörung in der vergangenen Woche nicht beantworten wollte.“
Während Teile von Faucis E-Mail-Verkehr bereits aufgrund von Anfragen nach dem US-Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht wurden, ist der Inhalt seines Handys bislang weitgehend unbekannt.
Epoch Times erhielt keine vollständige Sammlung von Faucis Textnachrichten. Erst nach rechtlichen Schritten eines anderen Mediums wurden mehrere Dutzend Nachrichten veröffentlicht.
Die Ermittler interessieren sich besonders dafür, ob interne Kommunikation mit späteren öffentlichen Aussagen übereinstimmte. Bereits bekannte Nachrichten zeigen Kontakte während der Pandemie.
Der damalige republikanische Senator Mitt Romney kontaktierte Fauci und empfahl eine „strikte Quarantäne“ für ältere Menschen. Fauci antwortete: „Ich werde diesen Ansatz zum Treffen der [Taskforce] mitbringen. Er ist definitiv eine ernsthafte Überlegung wert.“
Noch immer gibt es viele offene Fragen zum Wal Timmy/Hope. Eigentlich waren sich die meisten Experten und die Öffentlichkeit sicher, dass der an der dänischen Küste vor Anholt gefundene tote Wal Timmy war. Der an dem Tier angebrachte Tracker soll geborgen worden sein, der Vergleich von Aufnahmen der Fluke war demnach eindeutig und auch Dr. Anne Herrschaft, eine Tierärztin der Rettungsini…
Die „Hausarztzentrierte Versorgung“ bindet Patienten an „ihren" Arzt, der dafür besser bezahlt wird. Das soll bundesweit zum Vorbild werden. Bislang scheinen sich Mehrkosten und Ersparnisse zu widersprechen. - Foto: Daniel Karmann/dpa
In Kürze:
Die sogenannte Hausarztpflicht soll die Kosten im Gesundheitssystem senken. Andere Untersuchung kommen auf Mehrkosten im Millionenbereich.
Der Widerspruch ist offensichtlich – und dennoch bedeutungslos.
Nicht nur die Grundlagen beider Berechnungen sind unterschiedlich, auch was überhaupt untersucht wird, ist verschieden.
Die Berichterstattung über beide Werte lässt das wichtigste außen vor.
Im Juli sorgten zwei Zahlen für Verwirrung in der Diskussion um die Zukunft der hausärztlichen Versorgung: 160 Millionen Euro Mehrkosten und 169 Euro Ersparnis pro Person – im Rahmen ein und der selben Reform.
Die erste Zahl stammt von der Techniker Krankenkasse : So viel koste sie das Programm „Hausarztzentrierte Versorgung“ jährlich zusätzlich – ohne erkennbaren Nutzen. Die zweite Zahl stammt vom Hausärzteverband Baden-Württemberg und besagt, dass dasselbe Programm pro Versichertem und Jahr 169 Euro einspare.
Mit anderen Worten: Die eine Zahl sagt, die Hausarztzentrierte Versorgung lohnt sich nicht, die andere sagt, sie lohnt sich sehr wohl. Was stimmt denn nun?
Hausarztpflicht – Worum es geht
Bislang können gesetzlich Versicherte weitgehend frei entscheiden, welche Praxis sie aufsuchen. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V ist ein freiwilliges Gegenmodell: Wer sich dafür entscheidet, bindet sich für mindestens ein Jahr an eine Hausarztpraxis, die die Behandlung koordiniert, bei Bedarf an eine Facharztpraxis überweist und dafür besser vergütet wird. Bereits über zehn Millionen Menschen nehmen daran teil.
Dieses Prinzip möchte die Bundesregierung mit dem geplanten Primärarztsystem verbindlich machen. Beschlossen ist diese Hausarztpflicht noch nicht, wohl aber das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli, das laut Hausärzteverband eine „Versorgungsbremse“ für ebenjene HZV enthält. Das Programm soll also gleichzeitig Vorbild und Sparposten sein. Der Streit über seine Wirkung scheint daher vorprogrammiert.
Zwei Zahlen, zwei verschiedene Verträge
Die Rechnung über 160 Millionen Euro Mehrkosten stammt aus einer Untersuchung der Verträge der Techniker Krankenkasse in 13 Bundesländern durch das Hamburg Center for Health Economics (HCHE). Diese Verträge honorieren die Hausarztpraxis besser, lassen den Versicherten aber den direkten Weg zum Facharzt offen.
Die zweite Zahl – eine Ersparnis von 169 Euro pro Versicherten und Jahr – stammt aus der Evaluation des baden-württembergischen AOK-Vertrags für HZV durch die Universitäten Heidelberg und Frankfurt. Im Unterschied zum TK-Vertrag bindet der AOK-Vertrag 13 Facharztrichtungen seit 2010 fest ein.
In den beiden Evaluationsstudien wird somit gar nicht die Wirksamkeit desselben Instruments verglichen, sondern zwei unterschiedliche Versorgungsmodelle unter identischem Namen.
Wie die Zahlen wirklich entstehen
Aufschlussreicher ist jedoch die Frage, wie die jeweiligen Zahlen entstehen. In den Rohdaten der AOK-Evaluation kosteten HZV-Versicherte im Jahr 2021 im Schnitt 4.038 Euro, die Vergleichsgruppe hingegen nur 3.975 Euro. Die Hausarztzentrierte Versorgung war also 63 Euro pro Kopf teurer.
Die Ersparnis von 169 Euro erscheint erst nach einer statistischen Bereinigung. Denn HZV-Versicherte sind im Schnitt kränker. Berechnet werden daher reine Modellkosten, oder anders gesagt: Was würden HZV-Versicherte kosten, wenn sie so gesund wären wie die Vergleichsgruppe?
Ähnliches gilt für die 160 Millionen Euro Mehrkosten in der HCHE-Studie der Techniker Krankenkasse. Auch dies ist ein Modellwert, der jedoch auf einem anderen Verfahren zur Konstruktion der Vergleichsgruppe basiert.
Beide Verfahren sind in der Versorgungsforschung etabliert. Das Heidelberger Verfahren vergleicht Niveaus und bereinigt um das, was in den Abrechnungsdaten der AOK beobachtbar ist. Das Hamburger Verfahren vergleicht Veränderungen vor und nach dem Eintritt in eine HZV mit zeitgleichen Veränderungen in der Kontrollgruppe und bereinigt um unbeobachtete, gleichbleibende Unterschiede zwischen den Gruppen. Annahmen und Grenzen diskutiert der Bericht transparent.
Interessant ist, was nicht gesagt wird
Auffallend ist die Wahl des Vergleichsjahres in der AOK-Analyse. Die Kostentabelle bezieht sich auf das Pandemiejahr 2021, in dem sich das Ausgabenmuster „besonders deutlich“ gezeigt habe. Die meistzitierte Kennzahl des Berichts stammt damit aus dem Jahr, in dem der Effekt am deutlichsten ausfiel; neuere Ergebnisse werden nicht berichtet.
Eine zweite offene Frage ergibt sich aus dem zentralen Erfolgsindikator der AOK-Evaluation, den Facharztbesuchen ohne Überweisung. In der Vergleichsgruppe steigen sie zwischen 2012 und 2013 erheblich an, während die HZV-Gruppe fast unverändert bleibt. Der Vorsprung der Hausarztpflicht wächst dadurch schlagartig von 10 auf 36 Prozent. Dafür sind mehrere Erklärungen denkbar; etwa wurde zum 1. Januar 2013 die Praxisgebühr abgeschafft. Der größte Teil des Vorsprungs entstand jedenfalls nicht dadurch, dass die HZV besser wurde, sondern dass sich die Vergleichsgruppe veränderte.
Aufschlussreich ist schließlich eine Zahl, die es in keine Schlagzeile geschafft hat. Der TK-Bericht – jener der in Summe Millionen Mehrkosten ausweist – findet für Versicherte ab 80 Jahren eine bessere Versorgung bei geringeren Kosten. Entsprechend empfiehlt er am Ende nicht, die HZV abzuschaffen, sondern sie „auf chronisch erkrankte und ältere Versicherte zuzuschneiden“. In der Pressemitteilung der Kasse, die den Bericht bezahlt hat, steht davon allerdings kein Wort.
Fazit – Mehr Äpfel als Birnen
Zwei Zahlen, die sich zu widersprechen scheinen, messen nicht nur verschiedene Verträge, sondern auch in verschiedenen Regionen und mit verschiedenen statistischen Verfahren. Bei Studien verbindet, dass sie von Akteuren des Gesundheitssystems im Rahmen ihrer jeweiligen Versorgungskontexte beauftragt wurden. Zudem sind beide Ergebnisse von Rechenmodellen, deren Annahmen und Grenzen man kennen muss.
Wer wissen will, ob sich die Hausarztpflicht oder ein flächendeckendes Primärarztsystem ökonomisch lohnt, erfährt es aus keinem der beiden Berichte – bestenfalls erhält man Hinweise darauf, unter welchen Bedingungen es sich lohnen könnte. Das ist weniger griffig als „160 Millionen Euro“, aber es ist die differenzierte Information, auf die es bei der anstehenden Reform ankommt.
Über die Autoren
Mit der „Unstatistik des Monats“ hinterfragen der Berliner Psychologe Gerd Gigerenzer, der Dortmunder Statistiker Walter Krämer, die STAT-UP-Gründerin Katharina Schüller und RWI-Vizepräsident Thomas K. Bauer jeden Monat sowohl jüngst publizierte Zahlen als auch deren Interpretationen. Unstatistik-Autorin Katharina Schüller ist zudem Mit-Initiatorin der „Data Literacy Charta“, die sich für eine umfassende Vermittlung von Datenkompetenzen einsetzt.
Die Ungereimtheiten rund um den an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Buckelwal bekannt als „Timmy“ oder „Hope“ reißen nicht ab.
Die DNA-Untersuchung zweier Gewebeproben vom Wal würden darauf hindeuten, dass sie nicht vom selben Tier stammen, erklärte Dr. Kirsten Tönnies, eine der Tierärztinnen der privaten Rettungsinitiative.
Sie gab daher eine Pressekonferenz. Allerdings nicht im Nam…
Ein toter Wal wird an Land der dänischen Insel Anholt gezogen. - Foto: Marcus Golejewski/dpa
In Kürze:
Ergebnis der DNA-Untersuchung von Buckelwal aus chinesischemLabor
Falscher Umgang mit Proben könnte zu DNA-Abweichungen geführt haben
Untersuchungsergebnisse sollen demnächst veröffentlicht werden
Im Fall des an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Buckelwals, bekannt als „Timmy“ oder „Hope“, gibt es neue Ungereimtheiten.
Eine Untersuchung zweier Gewebeproben, die von dem Tier stammen sollen, habe starke Abweichungen ergeben, sodass sie laut der Tierärztin Kirsten Tönnies nicht von demselben Tier stammen könnten.
Dies sagte Tönnies, die Teil der privaten Rettungsinitiative rund um die Unternehmer Walter Gunz und Karin Walter-Mommert gewesen war, bei einer Pressekonferenz in Hamburg am Mittwoch, 22. Juli.
Die Untersuchung habe in einem chinesischen Labor stattgefunden. Dessen Namen dürfe sie nicht nennen, „weil die auch wieder Angst vor diesen politischen Konsequenzen haben“.
Tierärztin Kirsten Tönnies spricht während einer Pressekonferenz in Hamburg zum Buckelwal Timmy.
Foto: Marcus Brandt/dpa
Die Tierärztin Anne Herrschaft, die ebenfalls der Initiative angehört hatte, sagte der „Deutschen Presse-Agentur“, sie habe keinen Zweifel daran, dass der tot vor der dänischen Insel Anholt angespülte Wal derjenige gewesen sei, der zuvor von der Ostsee-Insel Poel aus Richtung Nordsee gebracht wurde.
„Auch wenn es traurig ist, es ist leider unser Wal.“ Sie habe das Tier zweieinhalb Wochen jeden Tag gesehen. „Er hat Merkmale, die ich auf Anholt erkannt habe.“
Zudem sei sie auf Anholt dabeigewesen, als Taucher den Tracker von der Rückenflosse des Wals abnahmen. Die Daten des von der Initiative angebrachten und ausgewerteten Senders sollen auch klar zeigen, dass der Wal nach dem Aussetzen wieder Richtung Ostsee schwamm. Kurz vor Anholt soll das Signal dann erloschen sein. Ein Tracker sendet nur an der Wasseroberfläche Signale. Sinkt beispielsweise das Tier tot auf den Grund, gibt es keine Übertragung mehr.
Tönnies gab an, dass das Labor zwei Proben untersucht habe. Eine sei dem Wal auf der Barge entnommen worden, die andere Probe stamme vom Kadaver des Tiers vor Anholt und sei von jemandem mit nach Deutschland gebracht worden.
Ihren Angaben zufolge war eine der Proben in Formalin eingelegt – eine wässrige Lösung von Formaldehyd. Solche Fixiermittel führen bei Raumtemperatur zu einem Abbau von DNA, wie eine Studie im Fachjournal „Pathology, Research and Practice“ zeigte.
Geschädigte DNA kann DNA-Abgleiche stark verfälschen. Je länger das Material in Formalin liegt, desto stärker ist meist die Schädigung. Dies könnte eine Erklärung für die starke Abweichung sein.
„Timmy“ bewegt sich in der Bucht nahe Wismar.
Foto: Screenshot/Reutersvideo
Hinzu kommt, dass die Proben Tönnies zufolge erst spät gekühlt wurden. Für einen DNA-Abgleich ist aber entscheidend, wie die Probe gelagert wurde: Gewebe sollte schnellstmöglich gekühlt, eingefroren oder konserviert werden. Wärme, Feuchtigkeit und Kontamination beschleunigen den Verlust an verwertbarer DNA.
Die Tierärztin mit einer Praxis im südhessischen Main-Taunus-Kreis begründete die Wahl eines chinesischen Labors damit, dass sie kein deutsches Labor gefunden habe, das die DNA-Untersuchung durchführen wolle. Die angefragten Labore hätten „bei diesen politischen Hintergründen“ eine Untersuchung abgelehnt.
Tönnies, die die Pressekonferenz alleine durchführte, betonte, dass sie nicht für die private Rettungsinitiative um Walter-Mommert und Gunz spreche, sondern für eine separate Initiative. Auch mit Tierärztin Herrschaft habe sie keinen Austausch mehr.
Sie kündigte an, dass die Daten der DNA-Untersuchung demnächst veröffentlicht werden.
Der Buckelwal war am 3. März im Hafen von Wismar gesehen worden. Am 23. März wurde er auf einer Sandbank vor Timmendorfer Strand entdeckt. Während der Rettungsaktion mit dem Anlegen einer Rinne, um das Tier zu befreien, schwamm der Wal aus eigener Kraft fort und strandete mehrfach erneut.
Ab dem 31. März lag das Tier vor der Insel Poel, bis eine neue Rettungsinitiative rund um die beiden Unternehmer am 28. April mit ihm Richtung Nordsee startete. Etwa 70 Kilometer von Skagen entfernt wurde es am 2. Mai im Skagerrak ausgesetzt. Knapp zwei Wochen später, am 14. Mai, wurde der Buckelwal tot vor Anholt angespült.