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Dr. Tönnies zum Tod von Wal Timmy: „Bevor ich die DNA-Untersuchungsergebnisse hatte, war ich absolut sicher“

Noch immer gibt es viele offene Fragen zum Wal Timmy/Hope. Eigentlich waren sich die meisten Experten und die Öffentlichkeit sicher, dass der an der dänischen Küste vor Anholt gefundene tote Wal Timmy war. Der an dem Tier angebrachte Tracker soll geborgen worden sein, der Vergleich von Aufnahmen der Fluke war demnach eindeutig und auch Dr. Anne Herrschaft, eine Tierärztin der Rettungsini…
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Hausarztpflicht kostet Millionen und spart trotzdem?


In Kürze:

  • Die sogenannte Hausarztpflicht soll die Kosten im Gesundheitssystem senken. Andere Untersuchung kommen auf Mehrkosten im Millionenbereich.
  • Der Widerspruch ist offensichtlich – und dennoch bedeutungslos.
  • Nicht nur die Grundlagen beider Berechnungen sind unterschiedlich, auch was überhaupt untersucht wird, ist verschieden.
  • Die Berichterstattung über beide Werte lässt das wichtigste außen vor.

 
Im Juli sorgten zwei Zahlen für Verwirrung in der Diskussion um die Zukunft der hausärztlichen Versorgung: 160 Millionen Euro Mehrkosten und 169 Euro Ersparnis pro Person – im Rahmen ein und der selben Reform.
Die erste Zahl stammt von der Techniker Krankenkasse : So viel koste sie das Programm „Hausarztzentrierte Versorgung“ jährlich zusätzlich – ohne erkennbaren Nutzen. Die zweite Zahl stammt vom Hausärzteverband Baden-Württemberg und besagt, dass dasselbe Programm pro Versichertem und Jahr 169 Euro einspare.
Mit anderen Worten: Die eine Zahl sagt, die Hausarztzentrierte Versorgung lohnt sich nicht, die andere sagt, sie lohnt sich sehr wohl. Was stimmt denn nun?

Hausarztpflicht – Worum es geht

Bislang können gesetzlich Versicherte weitgehend frei entscheiden, welche Praxis sie aufsuchen. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V ist ein freiwilliges Gegenmodell: Wer sich dafür entscheidet, bindet sich für mindestens ein Jahr an eine Hausarztpraxis, die die Behandlung koordiniert, bei Bedarf an eine Facharztpraxis überweist und dafür besser vergütet wird. Bereits über zehn Millionen Menschen nehmen daran teil.
Dieses Prinzip möchte die Bundesregierung mit dem geplanten Primärarztsystem verbindlich machen. Beschlossen ist diese Hausarztpflicht noch nicht, wohl aber das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli, das laut Hausärzteverband eine „Versorgungsbremse“ für ebenjene HZV enthält. Das Programm soll also gleichzeitig Vorbild und Sparposten sein. Der Streit über seine Wirkung scheint daher vorprogrammiert.

Zwei Zahlen, zwei verschiedene Verträge

Die Rechnung über 160 Millionen Euro Mehrkosten stammt aus einer Untersuchung der Verträge der Techniker Krankenkasse in 13 Bundesländern durch das Hamburg Center for Health Economics (HCHE). Diese Verträge honorieren die Hausarztpraxis besser, lassen den Versicherten aber den direkten Weg zum Facharzt offen.
Die zweite Zahl – eine Ersparnis von 169 Euro pro Versicherten und Jahr – stammt aus der Evaluation des baden-württembergischen AOK-Vertrags für HZV durch die Universitäten Heidelberg und Frankfurt. Im Unterschied zum TK-Vertrag bindet der AOK-Vertrag 13 Facharztrichtungen seit 2010 fest ein.
In den beiden Evaluationsstudien wird somit gar nicht die Wirksamkeit desselben Instruments verglichen, sondern zwei unterschiedliche Versorgungsmodelle unter identischem Namen.

Wie die Zahlen wirklich entstehen

Aufschlussreicher ist jedoch die Frage, wie die jeweiligen Zahlen entstehen. In den Rohdaten der AOK-Evaluation kosteten HZV-Versicherte im Jahr 2021 im Schnitt 4.038 Euro, die Vergleichsgruppe hingegen nur 3.975 Euro. Die Hausarztzentrierte Versorgung war also 63 Euro pro Kopf teurer.
Die Ersparnis von 169 Euro erscheint erst nach einer statistischen Bereinigung. Denn HZV-Versicherte sind im Schnitt kränker. Berechnet werden daher reine Modellkosten, oder anders gesagt: Was würden HZV-Versicherte kosten, wenn sie so gesund wären wie die Vergleichsgruppe?
Ähnliches gilt für die 160 Millionen Euro Mehrkosten in der HCHE-Studie der Techniker Krankenkasse. Auch dies ist ein Modellwert, der jedoch auf einem anderen Verfahren zur Konstruktion der Vergleichsgruppe basiert.
Beide Verfahren sind in der Versorgungsforschung etabliert. Das Heidelberger Verfahren vergleicht Niveaus und bereinigt um das, was in den Abrechnungsdaten der AOK beobachtbar ist. Das Hamburger Verfahren vergleicht Veränderungen vor und nach dem Eintritt in eine HZV mit zeitgleichen Veränderungen in der Kontrollgruppe und bereinigt um unbeobachtete, gleichbleibende Unterschiede zwischen den Gruppen. Annahmen und Grenzen diskutiert der Bericht transparent.

Interessant ist, was nicht gesagt wird

Auffallend ist die Wahl des Vergleichsjahres in der AOK-Analyse. Die Kostentabelle bezieht sich auf das Pandemiejahr 2021, in dem sich das Ausgabenmuster „besonders deutlich“ gezeigt habe. Die meistzitierte Kennzahl des Berichts stammt damit aus dem Jahr, in dem der Effekt am deutlichsten ausfiel; neuere Ergebnisse werden nicht berichtet.
Eine zweite offene Frage ergibt sich aus dem zentralen Erfolgsindikator der AOK-Evaluation, den Facharztbesuchen ohne Überweisung. In der Vergleichsgruppe steigen sie zwischen 2012 und 2013 erheblich an, während die HZV-Gruppe fast unverändert bleibt. Der Vorsprung der Hausarztpflicht wächst dadurch schlagartig von 10 auf 36 Prozent. Dafür sind mehrere Erklärungen denkbar; etwa wurde zum 1. Januar 2013 die Praxisgebühr abgeschafft. Der größte Teil des Vorsprungs entstand jedenfalls nicht dadurch, dass die HZV besser wurde, sondern dass sich die Vergleichsgruppe veränderte.
Aufschlussreich ist schließlich eine Zahl, die es in keine Schlagzeile geschafft hat. Der TK-Bericht – jener der in Summe Millionen Mehrkosten ausweist – findet für Versicherte ab 80 Jahren eine bessere Versorgung bei geringeren Kosten. Entsprechend empfiehlt er am Ende nicht, die HZV abzuschaffen, sondern sie „auf chronisch erkrankte und ältere Versicherte zuzuschneiden“. In der Pressemitteilung der Kasse, die den Bericht bezahlt hat, steht davon allerdings kein Wort.

Fazit – Mehr Äpfel als Birnen

Zwei Zahlen, die sich zu widersprechen scheinen, messen nicht nur verschiedene Verträge, sondern auch in verschiedenen Regionen und mit verschiedenen statistischen Verfahren. Bei Studien verbindet, dass sie von Akteuren des Gesundheitssystems im Rahmen ihrer jeweiligen Versorgungskontexte beauftragt wurden. Zudem sind beide Ergebnisse von Rechenmodellen, deren Annahmen und Grenzen man kennen muss.
Wer wissen will, ob sich die Hausarztpflicht oder ein flächendeckendes Primärarztsystem ökonomisch lohnt, erfährt es aus keinem der beiden Berichte – bestenfalls erhält man Hinweise darauf, unter welchen Bedingungen es sich lohnen könnte. Das ist weniger griffig als „160 Millionen Euro“, aber es ist die differenzierte Information, auf die es bei der anstehenden Reform ankommt.
Über die Autoren
Mit der „Unstatistik des Monats“ hinterfragen der Berliner Psychologe Gerd Gigerenzer, der Dortmunder Statistiker Walter Krämer, die STAT-UP-Gründerin Katharina Schüller und RWI-Vizepräsident Thomas K. Bauer jeden Monat sowohl jüngst publizierte Zahlen als auch deren Interpretationen. Unstatistik-Autorin Katharina Schüller ist zudem Mit-Initiatorin der „Data Literacy Charta“, die sich für eine umfassende Vermittlung von Datenkompetenzen einsetzt.
Alle „Unstatistiken“ finden Sie im Internet unter www.unstatistik.de. Dieser Artikel erschien im Original unter dem Titel: „Unstatistik des Monats zum Hausarztmodell: Welchen Wert hat die Reform?“. (redaktionelle Bearbeitung ts)
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Buckelwal Timmy-Hope: DNA-Proben werfen Fragen auf

Die Ungereimtheiten rund um den an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Buckelwal bekannt als „Timmy“ oder „Hope“ reißen nicht ab.
Die DNA-Untersuchung zweier Gewebeproben vom Wal würden darauf hindeuten, dass sie nicht vom selben Tier stammen, erklärte Dr. Kirsten Tönnies, eine der Tierärztinnen der privaten Rettungsinitiative.
Sie gab daher eine Pressekonferenz. Allerdings nicht im Nam…
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Buckelwal Timmy: DNA-Proben werfen Fragen auf


In Kürze:

  • Ergebnis der DNA-Untersuchung von Buckelwal aus chinesischem Labor
  • Falscher Umgang mit Proben könnte zu DNA-Abweichungen geführt haben
  • Untersuchungsergebnisse sollen demnächst veröffentlicht werden

 
Im Fall des an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Buckelwals, bekannt als „Timmy“ oder „Hope“, gibt es neue Ungereimtheiten.
Eine Untersuchung zweier Gewebeproben, die von dem Tier stammen sollen, habe starke Abweichungen ergeben, sodass sie laut der Tierärztin Kirsten Tönnies nicht von demselben Tier stammen könnten.
Dies sagte Tönnies, die Teil der privaten Rettungsinitiative rund um die Unternehmer Walter Gunz und Karin Walter-Mommert gewesen war, bei einer Pressekonferenz in Hamburg am Mittwoch, 22. Juli.
Die Untersuchung habe in einem chinesischen Labor stattgefunden. Dessen Namen dürfe sie nicht nennen, „weil die auch wieder Angst vor diesen politischen Konsequenzen haben“.
Tierärztin Kirsten Tönnies spricht während einer Pressekonferenz im Hamburg-Haus Eimsbüttel zum Buckelwal Timmy.

Tierärztin Kirsten Tönnies spricht während einer Pressekonferenz in Hamburg zum Buckelwal Timmy.

Foto: Marcus Brandt/dpa

Die Tierärztin Anne Herrschaft, die ebenfalls der Initiative angehört hatte, sagte der „Deutschen Presse-Agentur“, sie habe keinen Zweifel daran, dass der tot vor der dänischen Insel Anholt angespülte Wal derjenige gewesen sei, der zuvor von der Ostsee-Insel Poel aus Richtung Nordsee gebracht wurde.
„Auch wenn es traurig ist, es ist leider unser Wal.“ Sie habe das Tier zweieinhalb Wochen jeden Tag gesehen. „Er hat Merkmale, die ich auf Anholt erkannt habe.“
Zudem sei sie auf Anholt dabeigewesen, als Taucher den Tracker von der Rückenflosse des Wals abnahmen. Die Daten des von der Initiative angebrachten und ausgewerteten Senders sollen auch klar zeigen, dass der Wal nach dem Aussetzen wieder Richtung Ostsee schwamm. Kurz vor Anholt soll das Signal dann erloschen sein. Ein Tracker sendet nur an der Wasseroberfläche Signale. Sinkt beispielsweise das Tier tot auf den Grund, gibt es keine Übertragung mehr.

DNA-Abweichung durch falsche Lagerung?

Tönnies gab an, dass das Labor zwei Proben untersucht habe. Eine sei dem Wal auf der Barge entnommen worden, die andere Probe stamme vom Kadaver des Tiers vor Anholt und sei von jemandem mit nach Deutschland gebracht worden.
Ihren Angaben zufolge war eine der Proben in Formalin eingelegt – eine wässrige Lösung von Formaldehyd. Solche Fixiermittel führen bei Raumtemperatur zu einem Abbau von DNA, wie eine Studie im Fachjournal „Pathology, Research and Practice“ zeigte.
Geschädigte DNA kann DNA-Abgleiche stark verfälschen. Je länger das Material in Formalin liegt, desto stärker ist meist die Schädigung. Dies könnte eine Erklärung für die starke Abweichung sein.

„Timmy“ bewegt sich in der Bucht nahe Wismar.

Foto: Screenshot/Reutersvideo

Hinzu kommt, dass die Proben Tönnies zufolge erst spät gekühlt wurden. Für einen DNA-Abgleich ist aber entscheidend, wie die Probe gelagert wurde: Gewebe sollte schnellstmöglich gekühlt, eingefroren oder konserviert werden. Wärme, Feuchtigkeit und Kontamination beschleunigen den Verlust an verwertbarer DNA.
Die Tierärztin mit einer Praxis im südhessischen Main-Taunus-Kreis begründete die Wahl eines chinesischen Labors damit, dass sie kein deutsches Labor gefunden habe, das die DNA-Untersuchung durchführen wolle. Die angefragten Labore hätten „bei diesen politischen Hintergründen“ eine Untersuchung abgelehnt.
Tönnies, die die Pressekonferenz alleine durchführte, betonte, dass sie nicht für die private Rettungsinitiative um Walter-Mommert und Gunz spreche, sondern für eine separate Initiative. Auch mit Tierärztin Herrschaft habe sie keinen Austausch mehr.
Sie kündigte an, dass die Daten der DNA-Untersuchung demnächst veröffentlicht werden.
Der Buckelwal war am 3. März im Hafen von Wismar gesehen worden. Am 23. März wurde er auf einer Sandbank vor Timmendorfer Strand entdeckt. Während der Rettungsaktion mit dem Anlegen einer Rinne, um das Tier zu befreien, schwamm der Wal aus eigener Kraft fort und strandete mehrfach erneut.
Ab dem 31. März lag das Tier vor der Insel Poel, bis eine neue Rettungsinitiative rund um die beiden Unternehmer am 28. April mit ihm Richtung Nordsee startete. Etwa 70 Kilometer von Skagen entfernt wurde es am 2. Mai im Skagerrak ausgesetzt. Knapp zwei Wochen später, am 14. Mai, wurde der Buckelwal tot vor Anholt angespült.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)