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Verbrenner-Aus: Sieben EU-Länder wollen „ehrgeizigen Kurs“ bei E-Autos halten

Vor dem Hintergrund deutscher Forderungen zu weiteren Lockerungen beim Verbrenner-Aus haben sieben EU-Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, einen „ehrgeizigen Kurs“ zugunsten von Elektroautos beizubehalten.
Eine „Beeinträchtigung der Integrität und der Vorhersehbarkeit“ des CO2-Reduktionsgesetzes im Automobilsektor wäre ein „strategischer Fehler“, erklärten Frankreich, Spanien, Portugal, die Niederlande, Luxemburg und Schweden in einem Schreiben, das der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag.
Die aktuelle Energiekrise zeige „ganz deutlich, dass die Verringerung der europäischen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen eine absolute Notwendigkeit ist“, betonten die Unterzeichnerländer unter Verweis auf die Preissteigerungen infolge des Iran-Kriegs.
Spielräume für Hersteller bei den CO₂-Zielen müssten „streng begrenzt“ bleiben, um den „bereits laufenden industriellen Wandel“ zur Elektrifizierung nicht zu verlangsamen, heißt es in dem Schreiben.
Auf Druck Deutschlands hatte die EU-Kommission im Dezember vorgeschlagen, auf das Verkaufsverbot für neue Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 zu verzichten, um der Industrie mehr Flexibilität zu verschaffen. Stattdessen müssen die Hersteller ihre CO2-Emissionen im Vergleich zu 2021 um 90 Prozent senken und die verbleibenden zehn Prozent Emissionen ausgleichen.
Sollten Deutschland oder auch Italien über den Vorschlag der Kommission hinausgehen wollen, könnten die sieben Unterzeichnerstaaten eine Sperrminorität im Rat der EU-Länder bilden. „Wir sind genug, um den Text zu verzögern“ oder gar „zu blockieren“, warnte das Büro der französischen Umweltministerin Monique Barbut, von der die Initiative für das Schreiben ausgeht.
(afp/red)
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Merz beim EU-Westbalkan-Gipfel: EU muss Willen zur Erweiterung zeigen

Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron haben sich beim EU-Westbalkan-Gipfel in Montenegro für eine schnellere EU-Erweiterung stark gemacht.
„Die Europäische Union muss zeigen, dass sie erweiterungsfähig und erweiterungswillig ist“, sagte Merz zum Auftakt des Treffens von 23 Staats- und Regierungschefs der EU mit sechs aus den Balkan-Staaten, die einen EU-Beitritt anstreben.
Macron betonte die Bedeutung der Region für die EU. Sie sei aus geopolitischer Sicht sehr wichtig, denn auf dem Westbalkan entscheide sich auch die Unabhängigkeit Europas, sagte er mit Blick auf Energie- und Sicherheitsfragen sowie Migrationsrouten.

Schrittweise Heranführung an die EU

Merz und Macron sind mit einem gemeinsamen Konzept nach Tivat an der Adria-Küste gereist, um die Beitrittskandidaten schneller an die EU-heranzuführen.
Die Erfüllung gewisser Aufnahmekriterien soll etwa mit einem schrittweisen Zugang zum EU-Binnenmarkt oder der Entsendung von Beobachtern in EU-Institutionen belohnt werden. So sollen Anreize für schnellere Reformen geschaffen werden.

Verhandlungsprozess soll vereinfacht werden

Außerdem soll der Verhandlungsprozess vereinfacht werden. Derzeit sind mehr als 100 Verfahrensschritte notwendig, die Öffnung jedes der mehr als 30 Beitrittskapitel muss einstimmig beschlossen werden.
Nach dem deutsch-französischen Vorschlag sollen alle relevanten Kapitel geöffnet werden, wenn die EU-Kommission den Zeitpunkt gekommen sieht.

Merz sieht Versäumnisse auf Seiten der EU

Merz verwies darauf, dass seit 13 Jahren keine neuen Mitglieder mehr in die EU aufgenommen wurden.
„Das zeigt, dass die Versäumnisse auch auf der Seite der Europäischen Union liegen. Und die wollen wir heute überwinden.“ Er hoffe, dass man beim Gipfel zu gemeinsamen Schlussfolgerungen kommen werde, die dann in Brüssel umgesetzt werden sollten.
Neben Montenegro gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Nordmazedonien und Serbien zum Westbalkan. Alle sechs bewerben sich seit vielen Jahren um eine Mitgliedschaft in der EU. Montenegro ist bei den Bemühungen um einen Beitritt am weitesten fortgeschritten. (dpa/afp/red)
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EU-Westbalkan-Gipfel in Montenegro – Merz nimmt teil

Bei einem gemeinsamen Gipfel der EU und der Westbalkanländer am Freitag, 5. Juni, in Montenegro soll über eine engere Zusammenarbeit unter anderem in der Wirtschafts- und Sicherheitspolitik sowie in Migrationsfragen gesprochen werden.
Ferner soll es bei dem Treffen in der kleinen Küstenstadt Tivat um die Perspektiven der sechs Westbalkanstaaten für einen Beitritt zur Europäischen Union gehen.
An dem Gipfel wird auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) teilnehmen. Die Bundesregierung kündigte an, der Kanzler werde sich dafür einsetzen, die Beitrittsverhandlungen mit den Westbalkanstaaten „zu beschleunigen und die Länder auf diesem Weg bereits enger in die EU einzubinden“.
Bei den sechs Westbalkanländern handelt es sich neben Montenegro um Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Nordmazedonien und Serbien. Der vorherige EU-Westbalkan-Gipfel hatte im vergangenen Dezember in Brüssel stattgefunden. (afp/red)
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Prien will EU-Entgelttransparenz-Regeln nachverhandeln

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kritisiert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie deutlich und kündigt Nachverhandlungen auf europäischer Ebene an.
„Ich hätte das noch nicht gemacht“, sagte Prien dem Magazin Politico. „Wir sind in Gesprächen mit unseren europäischen Partnerländern und werden mal sehen, ob wir gemeinsam nochmal etwas erreichen bei der EU-Kommission“, so die Familienministerin.
Eine komplette Abschaffung der Richtlinie hält sie jedoch nicht für realistisch. „Am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung nicht umhinkommen“, so Prien. Das sei ein „Commitment“ gegenüber der Europäischen Union.
„Wir legen ja unsererseits auch großen Wert darauf, dass andere europäische Partner sich letztlich an getroffene Vereinbarungen halten. Und in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns“. (dts/red)
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EuGH entscheidet: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen „angemessenen Lebensstandard“ gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern umfasst.

Anstoß für das Urteil gab ein Fall aus Deutschland

Ein Afghane hatte den bayerischen Landkreis Schweinfurt verklagt, weil ihm im Januar und Februar 2022 Sozialleistungen gekürzt wurden, nachdem sein Asylantrag in Deutschland wegen der Zuständigkeit von Rumänien abgelehnt wurde.
Grundsätzlich muss der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen – das regelt die Dublin-III-Verordnung.
Der junge Mann erhielt nach der Ablehnung in Deutschland nur noch Sachleistungen in Form von Unterkunft, Verpflegung, Heizung, Körperpflege und Gesundheit.
Auf Leistungen wie Kleidung und Haushaltsgüter sowie Geld für grundlegende persönliche Bedürfnisse, also etwa Ausgaben für Transport, Kultur oder Kommunikation, musste er verzichten.
Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz sieht solche Kürzungen bei den Menschen vor, die ihr Asylverfahren nach den Dublin-Regeln in einen anderen Mitgliedstaat führen müssten.

Seit 2024 sehen deutsche Regelungen auch Leistungsausschluss vor

Die Klage des Afghanen ging bis vor das Bundessozialgericht. Dieses legte dem EuGH die Frage vor, ob die deutsche Regelung mit der bisherigen EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar ist.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten klar: Nein, denn zum einen gehöre Kleidung zu den „elementarsten Bedürfnissen“.
Zum anderen seien Geldleistungen für den täglichen Bedarf, etwa für Fahrkarten, Kommunikationsmittel oder Körperpflegeprodukte, notwendig, um ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ zu gewährleisten.
Über den konkreten Fall müssen noch die deutschen Gerichte entscheiden und dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten.
Die deutsche Kürzungsregelung, um die es nun vor dem Gerichtshof ging, wurde 2024 sogar noch verschärft:
Schutzsuchende, für die nach den Dublin-Regeln ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, sollen gar keine Asylbewerberleistungen bekommen, wenn eine Ausreise für sie „rechtlich und tatsächlich möglich“ ist. Sie können lediglich Überbrückungsleistungen für zwei Wochen beziehen.

GEAS-Reform: Neue Asylregeln ab kommender Woche

Laut dem Asylexperten Constantin Hruschka ist auch die verschärfte deutsche Regelung EU-rechtswidrig. Wenn man Leistungen schon nicht kürzen dürfe, dann erst recht nicht komplett entziehen.
„Die Behörden müssen jetzt sofort aufhören, Leistungen einzuschränken und den Leistungsentzug beenden“, sagt Hruschka.
Bislang äußerten auch viele Sozialgerichte Zweifel an der Vereinbarkeit des vollständigen Leistungsausschlusses mit EU-Recht und Verfassungsrecht.
Die bisherige Aufnahmerichtlinie, die Vorgaben zu den Leistungen macht, wird am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) der EU allerdings durch neue Regeln abgelöst.
Diese erlauben Leistungseinschränkungen explizit, wenn Asylbewerber sich in einem anderen EU-Land aufhalten als dem für sie zuständigen – also für die sogenannten Dublin-Fälle.

Muss das deutsche Recht nun angepasst werden?

Die jetzige Entscheidung bedeutet laut dem Rechtsexperten Hruschka für die Zukunft, dass das menschenwürdige Existenzminimum gewährleistet sein muss – dazu gehöre nach den Ausführungen des Gerichtshofs die Deckung des Bedarfs an Kleidung und Haushaltsprodukten.
„Auch in der neuen Regelung steht drin, dass ein Mindeststandard im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet sein muss“, betont er. Bisher Betroffene könnten darüber hinaus einen Nachzahlungsanspruch wegen gekürzter oder entzogener Leistungen haben. Die Schwierigkeit dabei sei jedoch, den Betrag zu beziffern.
Laut dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bedarf es nun einer eingehenden Prüfung, ob und inwieweit sich aus der EuGH-Entscheidung eine Notwendigkeit ergibt, die Rechtslage oder Rechtspraxis in Deutschland anzupassen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kommentierte, dass Leistungskürzungen durch das Urteil erschwert würden.
„Wir nehmen das zur Kenntnis, sehen aber auch, dass wir mit GEAS eine komplett neue Rechtslage haben.“ Daher habe das Urteil nur eine sehr beschränkte Wirkung, so Dobrindt.

Kritik an bestehender Praxis

Der asylpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Erik Marquardt, teilte mit: „Das Urteil muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein, die Achtung von Grundrechten und Menschenwürde wieder zum Leitbild ihrer Politik zu machen.“
Die rechtspolitische Sprecherin der Organisation Pro Asyl, Wiebke Judith, merkte an, dass Deutschland jahrelang Asylsuchenden ihnen zustehende Leistungen verweigert habe. „Jetzt ist klar: Das ist europarechtswidrig und ein handfester Skandal“, so Judith.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr insgesamt gut 5.400 Menschen nach Dublin-Regeln in andere EU-Länder überstellt, bei knapp 36.000 Übernahmeersuchen von Deutschland. (dpa/red)
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Dobrindt hält an Grenzkontrollen fest

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den jüngsten Forderungen nach einem Ende der deutschen Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums eine Absage erteilt.
Auf die Frage, ob die Kontrollen an den deutschen Grenzen jetzt wegfallen würden, antwortete Dobrindt am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg: „Nein.“
Die Maßnahmen der vergangenen Monate seien „wirkungsvoll“ gewesen und deswegen sei es „weiterhin auch notwendig, dass unsere Maßnahmen greifen“, so der Minister.
Dobrindt sagte ein, dass das Instrument der Grenzkontrollen werde vor dem Hintergrund der jüngsten Reformen der EU-Migrationspolitik „flexibel weiterentwickelt“, aber „wir werden diese Kontrollen auch weiterhin brauchen“.

EU will Ende der Kontrollen

Insgesamt neun Länder des Schengenraums nehmen derzeit Kontrollen an ihren Grenzen zu anderen Schengenländern vor, darunter Deutschland, Österreich und die Niederlande. Die EU-Kommission legte diesen Staaten am 2. Juni nahe, diese Kontrollen zu beenden.
Als Grund wurden das Inkrafttreten des EU-Asylpakt in der kommenden Woche sowie das neue Einreisesystem EES genannt.
Zudem einigten sich Parlament und EU-Länder in dieser Woche auf eine Rückführungsverordnung, die Abschiebungen auch in Drittländer erleichtern soll.

Dobrindt sieht zwei notwendige Voraussetzungen

Der deutsche Innenminister sagte, der Außengrenzschutz der EU müsse „deutlich besser“ werden und die Dublin-Vereinbarungen müssten gelten.
Erst nachdem die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen sich zeigten, könne „miteinander“ über ein Ende der Grenzkontrollen entschieden werden.
Das Dublin-System legt fest, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist – zumeist der Staat, in dem der oder die Flüchtling zuerst registriert wurde. Viele reisen aber in der EU weiter. Ihre Rückführung in das zuständige EU-Land fand in der Praxis oft nicht statt.
Nach Angaben der EU-Kommission wichen Schengen-Mitgliedsländer seit 2006 in mehr als 490 Fällen von dem Grundprinzip der unbegrenzten Reisefreiheit ab.
Dabei darf ein Mitgliedsland laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ wieder an den Grenzen kontrollieren – und zwar „vorübergehend“ und als „letztes Mittel“.
Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 mit wechselnder Intensität durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor.(afp/red)
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Reiche will CO2-Emissionshandel weiter abschwächen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will mit der geplanten Reform des Europäischen Emissionshandels für die Sektoren Energie und Industrie (ETS 1) deutlich länger CO2-Ausstoß zulassen als bisher geplant.
Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds

Die Bundesregierung bekenne sich demnach grundsätzlich zum ETS 1, sehe aber „Nachbesserungsbedarf“. Dies betreffe beispielsweise die von der EU-Kommission geplanten Verlängerungen der kostenlosen Zuteilung von CO2-Zertifikaten.
Die Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten fließen in Deutschland in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und werden damit für Förderprogramme für den Umstieg zu klimafreundlichen Technologien genutzt.
Wenn ein größerer Teil der Zertifikate kostenlos vergeben wird, sinken die Einnahmen für den KTF.

Mehr CO2, länger als erlaubt

Die EU-Kommission will Mitte Juli ihren Reformvorschlag vorlegen. Im Emissionshandel wird die Gesamtmenge der verfügbaren Emissionszertifikate jedes Jahr abgesenkt. Damit sinkt die Menge an CO2, die von der Industrie und der Energiewirtschaft ausgestoßen werden darf.
Das Tempo dieser Absenkung soll nun verringert werden – also mehr CO2-Ausstoß als bisher erlaubt werden.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass Reiche ein noch langsameres Tempo erreichen will als bislang geplant. Auch nach 2039 solle noch eine begrenzte Menge an Zertifikaten zur Verfügung stehen. Die Anpassung an die gelockerten EU-Klimaziele solle erst ab 2036 beginnen.

Vorreiter-Unternehmen fördern

Durch die Lockerung sehen sich Unternehmen benachteiligt, die bereits frühzeitig in klimaschonende Produktionen investiert haben.
Für diese sogenannten „First Mover“ plant Reiche deshalb ergänzende Förderinstrumente und nachfragestärkende Maßnahmen, die Investitionsrisiken abfedern sollen.
Grünen-Chef Felix Banaszak kritisierte die Pläne. Die Bundesregierung stehe vor der Frage, ob sie diejenigen bestrafe, die frühzeitig und ambitioniert in die Umstellung ihrer Produktion investiert hätten, oder ihnen den Wettbewerbsvorteil ermögliche, der sich durch diesen Mut ergebe. Es wäre ein Fehler, die Ambition aus dem Emissionshandel herauszunehmen, so Banaszak.
Das Signal an alle, die jetzt vor der Frage stünden, ob sie investieren, sei: Wartet lieber ab. Damit erreiche man weder Klimaziele noch Wettbewerbsfähigkeit, kritisierte der Grünen-Chef.
Sein Parteikollege Julian Joswig ergänzte, Merz und Reiche müssten aufhören, Verunsicherung zu produzieren. Erst Investitionen einfordern, dann die Rahmenbedingungen infrage stellen – das sei verantwortungslos gegenüber Standorten, Beschäftigten und dem Klimaschutz. (dts/red)
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Österreich will Schutz für ukrainische Männer abschaffen

Österreich drängt darauf, bestimmten Gruppen von ukrainischen Kriegsflüchtlingen künftig nicht länger Schutz zu gewähren. Das berichtet die „Welt“.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sagte der Zeitung: „Einen automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer soll es ab März 2027 nicht mehr geben.“ Die Ukraine selbst benötige ihre männlichen Staatsbürger im wehrfähigen Alter.
Diese Maßnahme führe zu einer Entlastung für Österreich, so der Minister. Ein solcher Schritt helfe auch der Ukraine, da sie ihre eigenen Staatsbürger im Land brauche, um die Verteidigungsfähigkeit, aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, zu erhalten.

Für zügige Änderung der Gesetze

Karner kündigte an, dass sich Österreich bei den Beratungen der EU-Innenminister am 4. Juni in Luxemburg für entsprechende Gesetzesänderungen einsetzen und ein „rasches Handeln“ fordern werde, damit die Betroffenen Rechtssicherheit hätten.
Hintergrund: Nach den Gesetzen der Ukraine dürfen Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren ihre Heimat nicht ohne Genehmigung verlassen. In der Ukraine sind männliche Personen zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig.
Seit August 2025 dürfen Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren aber laut ukrainischen Gesetzen ausreisen. Sie würden damit nicht unter die geplanten Neuregelungen in der EU fallen.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der EU derzeit nach der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie Aufnahme. Diese regelt, dass Antragsteller schnell einen Schutzstatus erhalten können, ohne zuvor eine individuelle Asylprüfung durchlaufen zu müssen. (dts/red)
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Neue Gesetze: EU will Abhängigkeit bei KI und Cloud reduzieren

Künstliche Intelligenz, Clouddienste und Online-Netzwerke: Die EU will raus aus der Abhängigkeit von US-Digitalkonzernen.
Die EU-Kommission stellte am Mittwoch, 3. Juni, ein Gesetzespaket vor, mit dem sie europäische Unternehmen fördern und die Daten öffentlicher Stellen vor dem Zugriff aus dem Ausland schützen will.
Ein Überblick über die Pläne:

Wo liegt das Problem?

Die EU verlässt sich bei zahlreichen Technologien auf Dienstleister aus den USA. Zwar nennt die Kommission die USA in ihren Vorschlägen nicht explizit, doch von keinem Staat außerhalb der EU ist die Abhängigkeit so groß.
Halbleiter – das Grundgerüst zahlreicher Technologien – stammen außerdem aus Taiwan und aus China. Im vergangenen Jahr kam es in Europa zu Engpässen, als der chinesische Mutterkonzern hinter dem Hersteller Nexperia im Streit mit der niederländischen Regierung die Produktion stoppte.

Clouddienste

Cloudserver speichern große Datenmengen, von Nachrichten aus Messenger-Apps bis hin zu Firmendaten. Ohne sie funktionieren viele digitale Dienste schlicht nicht.
Weltmarktführer für solche Clouds ist mit großem Abstand der Amazon-Dienst AWS, gefolgt von Microsoft. US-Anbieter dominieren nach Kommissionsangaben insgesamt 70 Prozent des europäischen Marktes.
Die EU-Kommission will Behörden und Regierungen dazu bewegen, auf europäische Anbieter umzusteigen – vor allem auf Open-Source-Programme, bei denen der Quellcode öffentlich verfügbar ist.
Sie schlägt zudem vor, dass öffentliche Stellen von Krankenhäusern über Rathäuser und Polizei bis zu Regierung und Militär nur Dienste nutzen dürfen, bei denen ihre Daten auf Servern in Europa bleiben.
Je nach Sicherheitsstufe sollen nach Vorstellung aus Brüssel zusätzliche Anforderungen gelten: Vorkehrungen gegen Kill Switches und europäische Eigentümer bis hin zur vollen Kontrolle über die Software durch einen EU-Anbieter.

Künstliche Intelligenz

Die führenden KI-Modelle heißen ChatGPT, Claude, Gemini oder Copilot – und gehören den US-Unternehmen OpenAI, Anthropic, Google und Microsoft. Der US-Konzern Nvidia baut Chips für die KI-Entwicklung.
In Europa sind die Investitionen in Künstliche Intelligenz im Vergleich gering.
KI-Modelle sowie Clouddienste brauchen Rechenzentren, die große Datenmengen verarbeiten können. „Europa verfügt heute über ein Drittel der Kapazitäten in den USA, weit weniger als es sollte“, sagte ein EU-Beamter. „Wir müssen aufholen.“
Er schätzt die Nachfrage für das Jahr 2035 auf rund 60 Gigawatt, nach aktuellem Planungsstand könne die EU bis dahin aber nur 42 Gigawatt liefern.
Die Kommission will deshalb dafür sorgen, dass Genehmigungsverfahren schneller gehen und mehr Fördergelder fließen. Für öffentliche Stellen sollen außerdem ähnliche Regeln wie für Clouddienste gelten, sodass die Nachfrage nach europäischen Anbietern steigt.

Halbleiter

Die Chips sind die Grundlage für Computer, Künstliche Intelligenz und stecken in Autos sowie Smartphones. Mit ASML hat die EU in den Niederlanden zwar den Weltmarktführer für die Maschinen, die Halbleiter herstellen, will aber selbst mehr Chips produzieren.
Ein Zwischenziel von 20 Prozent der weltweiten Chipproduktion werde die EU jedoch verfehlen, räumte ein EU-Beamter ein.
Die Kommission will zudem künftig eingreifen können, falls es zu einem Mangel an Halbleitern kommt. Sie will dann eine Liste der Branchen aufstellen, die zuerst an die Chips kommen – sich also über bestehende Lieferverträge hinwegsetzen.
Außerdem will sie gemeinsame Chipeinkäufe der 27 Staaten koordinieren. (afp/red)
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Neuverschuldung: Deutschland entgeht EU-Defizitverfahren

Deutschland entgeht trotz einer Neuverschuldung von voraussichtlich 3,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in diesem Jahr einem Defizitverfahren der EU.
Nach Abzug der Verteidigungsausgaben ergebe sich eine Neuverschuldung von lediglich 2,9 Prozent des BIP, teilte ein hochrangiger EU-Beamter anlässlich der Veröffentlichung der haushaltspolitischen Empfehlungen der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten mit.
Damit liegt Deutschland unter der Schwelle für die zulässige Neuverschuldung von drei Prozent des BIP.

Ausnahmeregel bei Verteidigungsausgaben

Die EU hat als Reaktion auf den Ukrainekrieg und für die europäische Aufrüstung eine sogenannte nationale Ausnahmeklausel eingerichtet, die den Mitgliedstaaten bei der Neuverschuldung eine Flexibilität für Verteidigungsausgaben in Höhe von 1,5 Prozent des BIP einräumt.
Die EU-Kommission hatte bereits im November angekündigt, dass Deutschland wegen der Ausnahmeklausel voraussichtlich einem Defizitverfahren entgehen werde.
Derzeit laufen der Kommission zufolge Defizitverfahren gegen zehn EU-Länder: Frankreich, Italien, Malta, Österreich, Belgien, Finnland, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei.
Die Brüsseler Behörde empfahl am 2. Juni, das Verfahren gegen Malta einzustellen. Ein neues Defizitverfahren, nämlich gegen das neue Euro-Land Bulgarien, sei allerdings „berechtigt“.
Estland, Lettland und Slowenien entgehen demnach ebenso wie Deutschland aufgrund der Ausnahmeklausel für Verteidigungsausgaben einem solchen Verfahren.

Frankreich mit 5,7 Prozent verschuldet

Frankreich hofft, seine Neuverschuldung in diesem Jahr bei fünf Prozent des BIP zu halten. Die EU-Kommission warnte vergangene Woche, dass Frankreich im Präsidentschaftswahljahr 2027 mit 5,7 Prozent das höchste Haushaltsdefizit der gesamten EU haben könnte.
Brüssel forderte Paris deswegen auf, seine Anstrengunen zur Kürzung der öffentlichen Ausgaben zu verstärken.
Den Ländern, gegen die Verfahren laufen, drohen im äußersten Fall hohe Geldbußen. Bisher wurden solche Sanktionen jedoch nie verhängt.

Es werden mehr Energiewende-Schulden erlaubt

Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte wegen den stark gestiegenen Energiepreisen von Brüssel verlangt, die Schuldenregeln ähnlich wie bei den Verteidigungsausgaben so anzupassen, dass Maßnahmen zu Energiepreissenkungen ebenfalls von der Bewertung der Neuverschuldung ausgenommen werden.
Die Kommission reagierte, indem sie den EU-Ländern erlaubt, bis zu 0,3 Prozent des BIP pro Jahr für Maßnahmen gegen die Energiekrise von der Neuverschuldung auszunehmen – als Teil der 1,5 Prozent der nationalen Ausnahmeklausel und nicht zusätzlich.
Angerechnet werden können nur solche Maßnahmen, die die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern. Steuersenkungen auf Benzin und Diesel, wie Italien sie im März beschlossen hat, fallen nicht in diese Kategorie.
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen im laufenden Jahr sowie 2027 und 2028 jeweils maximal 0,3 Prozent des BIP auch für Ausgaben etwa in die Förderung von Photovoltaikanlagen oder Investitionen in die Energieeffizienz genutzt werden können. Für die drei Jahre insgesamt muss eine Obergrenze von 0,6 Prozent eingehalten werden.
Deutschlands Bruttoinlandsprodukt lag 2025 bei rund 4,5 Billionen Euro – davon ausgehend würde die neue Regel rechnerisch mehr Ausgaben für die Energiewende in Höhe von insgesamt 27 Milliarden Euro ermöglichen. (afp/dpa/red)
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USA planen neue Zölle gegen EU

Die USA haben insgesamt 60 Volkswirtschaften neue Zölle in Höhe von 10 bis 12,5 Prozent angedroht, darunter auch die EU.
Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer begründete die Maßnahme mit unzureichenden Anstrengungen dieser Länder, Zwangsarbeit zu bekämpfen. Zu den betroffenen Handelspartnern gehören unter anderem auch das Vereinigte Königreich, Kanada und Japan.

Kanada, Großbritannien und Japan

Washington hatte Mitte März Untersuchungen wegen mutmaßlich unfairer Handelspraktiken mehrerer Länder eingeleitet, unter ihnen die EU-Staaten, China und Japan.
Das Büro von Greer teilte nun am 2. Juni mit, 54 der untersuchten Volkswirtschaften würden Importe von Waren aus Zwangsarbeit nicht verhindern – dazu gehörten China, Vietnam, Taiwan und Großbritannien. Sechs weitere Volkswirtschaften würden die Importverbote nicht ausreichend überprüfen – dazu gehöre die EU.
Greer erklärte, es sei „inakzeptabel“, dass die wichtigsten Handelspartner der USA das Problem der Einfuhr von Produkten aus Zwangsarbeit nicht angingen. Dies führe dazu, dass „amerikanische Arbeiter“ weltweit unter ungleichen Wettbewerbsbedingungen konkurrieren müssten.

Ausnahmen für Rindfleisch, Nüsse und anderes möglich

Die geplanten Strafzölle sehen zahlreiche Ausnahmen vor – etwa für Rindfleisch, bestimmte Früchte und Nüsse. Produkte aus Kanada und Mexiko, die im Freihandelsabkommen berücksichtigt sind, wären ebenfalls ausgenommen, außerdem bestimmte Textilien.
Die Zölle sollen allerdings nicht sofort in Kraft treten. Einwände können noch bis zum 6. Juli geltend gemacht werden, am 7. Juli soll es dann eine Anhörung geben.
Für viele Beobachter kommt die Ankündigung nicht überraschend. US-Präsident Donald Trump hatte bereits im Februar, als der Oberste Gerichtshof der USA die sogenannten „Liberation Day“-Zölle für unrechtmäßig erklärt hatte, angekündigt, die wegfallenden Zölle auf Basis einer neuen Gesetzesgrundlage ersetzen zu wollen. (dts/afp/red)
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Ungarn nimmt keine illegalen Migranten auf: Magyar stellt sich gegen EU-Asylregeln

Der neue ungarische Ministerpräsident Péter Magyar kündigt Widerstand gegen die Migrationspolitik der Europäischen Union an.
Die EU verlangt von ihren Mitgliedsländern, an den Außengrenzen Asylverfahren für Migranten durchzuführen – auf die Frage, ob er diese Vorschrift des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS, die ab Mitte Juni gelten soll, auch anwenden wolle, kündigte Magyar in der FAZ an, „dass Ungarn keine illegalen Migranten übernehmen wird“.
Dafür aber werde sein Land helfen, „die Außengrenzen Europas zu schützen, sei es in Griechenland, sei es auf Malta, sei es in Italien“.

Eine Millionen Euro Straße pro Tag: „Das ist unverhältnismäßig“

Auch die geltende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Ungarn schon seit der Regierungszeit des abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán eine Million Euro pro Tag Strafe zahlen muss, weil es gegen geltende Regeln verstößt, sei „ungerecht und unverhältnismäßig“.
Magyar fügte hinzu: „Wir werden Gespräche führen und gemeinsam mit unseren europäischen Partnern eine Lösung finden, damit wir unsere Grenzen schützen können und keine tägliche Strafe in Höhe von einer Million Euro zahlen müssen.“
Zudem riet Magyar davon ab, rechtsextreme Parteien durch „Brandmauern“ auszugrenzen. „Ich mag solche Schubladen wie rechtsextrem oder linksextrem nicht“, stellte er fest. „Ich mag keine ideologischen Kämpfe.“
Er beobachte, „dass einige Länder im Umgang mit extremen Parteien Fehler machen“. Es sei „alleine in sich“ keine Lösung, Menschen und Parteien „hinter eine Brandmauer zu sperren“. Das mache diese Kräfte „nur noch stärker“.

Ukrainekrieg ist „Sicherheitsrisiko für ganz Europa“

Magyar äußerte sich auch zu der Frage, ob die Europäische Volkspartei EVP, zu der CDU und CSU ebenso gehören wie seine Partei Tisza, im Europaparlament mit der AfD zusammenarbeiten sollten. Er sagte, das sei zwar nicht an ihm, das zu entscheiden, aber es schade nie, sich der „Argumente des anderen anzunehmen“. Was man davon dann annehme, sei „eine andere Frage“.
Anders als Orbán kritisierte Magyar den Ukrainekrieg mit scharfen Worten und stellte fest, Russland sei „ein Sicherheitsrisiko für ganz Europa“.
Die Ukraine sei „das Opfer“ in diesem Krieg und habe „das Recht auf territoriale Integrität“. Er fügte aber hinzu, Ungarn werde trotzdem weiter Energieträger aus Russland beziehen. Ungarn sei „noch auf russisches Öl angewiesen, und das können wir nicht von heute auf morgen ändern“. (dts/red)
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BASF darf Lacksparte an US-Investor übertragen – Brüssel stellt aber Bedingungen

Der deutsche Chemiekonzern BASF darf seine Lacksparte an die US-Investmentfirma Carlyle übertragen. Die EU-Kommission gab am Dienstag in Brüssel grünes Licht für die Übernahme der Mehrheitsanteile im Wert von 7,7 Milliarden Euro, stellte aber Bedingungen für den Verkauf.
Carlyle müsse einen anderen Teil seines Geschäfts verkaufen, um Wettbewerbsbedenken auszuräumen, teilte die Kommission mit.

Ausgliederung und BASF-Minderheitsanteil

BASF hatte die Übernahme im vergangenen Herbst angekündigt. Dabei geht es vor allem um das Geschäft mit Lacken und Dichtstoffen für Autos, Züge und Flugzeuge.
Die frühere BASF-Sparte soll ausgegliedert und künftig eine Tochterfirma des Carlyle-Konzerns werden. BASF will nach eigenen Angaben einen Minderheitsanteil von 40 Prozent an dem neuen Unternehmen behalten.

Schutz vor zu großer Marktmacht

Carlyle besitzt bereits die Firma Nouryon, nach Angaben aus Brüssel einen von weltweit zwei Herstellern von Polysulfid.
Das ist ein Ausgangsstoff für einen Dichtungsstoff, der an Flugzeugen verwendet und von der BASF-Sparte hergestellt wird.
Die EU-Kommission befürchtet deshalb, dass Carlyle mit beiden Geschäften eine zu große Marktmacht hätte und die Preise erhöhen könnte. Carlyle hat sich den Angaben zufolge nun bereit erklärt, Nouryon zu verkaufen. (afp/red)
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2. Juni: Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“ | Chips aus Sachsen | EU verschärft Asylregeln

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Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“

Arbeitsministerin Bärbel Bas spricht sich erneut für ein einheitliches Rentensystem im Rahmen einer Bürgerversicherung aus. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt sie ab. Auch Sonderregelungen für Beamte stellt sie infrage. Zugleich berichtet Bas von persönlichen Angriffen und Hassnachrichten. Sie sagt, sie sei für manche Menschen durch ihren Einsatz für sozialen Ausgleich zu einem „personifizierten Feindbild“ geworden.

Chips aus Sachsen

Der Halbleiterstandort Sachsen zählt mittlerweile zu den wichtigsten Mikroelektronik-Standorten Europas. Das sagt Bundeskanzler Merz beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow. Demnach stammt bereits jeder dritte in Europa produzierte Chip aus Sachsen.

Kubicki-Effekt

Die FDP erreicht nach der Wahl des neuen Parteichefs Wolfgang Kubicki in einer Sonntagsumfrage wieder 5 Prozent. Mit Ausnahme des BSW, das nur auf 2 Prozent kommt, verbessern sich laut dem Forschungsinstitut alle Oppositionsparteien aufgrund der Unzufriedenheit mit der Regierungskoalition. Die Union fällt hingegen auf 24 Prozent, die SPD auf 11 Prozent.

EU verschärft Asylregeln

In der Europäischen Union tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die Reform schafft EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Wer gegen eine Abschiebung klagt, kann nicht mehr automatisch in der EU bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hilfsorganisationen warnen vor Einschränkungen von Grundrechten.

Ungarnchef bei Merz

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar in Berlin mit militärischen Ehren empfangen. Magyar kündigte an, sein Land wolle ein „ehrlicher und verlässlicher Partner“ in der EU sein. Gleichzeitig stellte er klar, dass Ungarn weiterhin keine Waffen an die Ukraine liefern und auch EU-Beitrittsgespräche vorerst blockieren werde.
 
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Neue EU-Regeln: Abschiebezentren in Drittstaaten kommen

Nach der Einigung auf eine EU-Verordnung für erleichterte Abschiebungen sieht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gute Chancen, in einigen Monaten mit Drittstaaten konkrete Vereinbarungen zur Einrichtung sogenannter Rückführungszentren zu schließen.
Er verweist auf entsprechende Gespräche einer Gruppe von fünf europäischen Staaten und sagt: „Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe diesen Jahres in der Lage sind, Vereinbarungen dieser Art zu schließen.“ Bis solche Zentren dann tatsächlich errichtet seien, werde es jedoch voraussichtlich noch etwas länger dauern.

Worum es genau geht

Die Europäische Union hat am Montagabend den Weg für die Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln freigemacht. Für Ausreisepflichtige, die nicht mit den Behörden kooperieren, soll das negative Folgen haben.
Ziel der Maßnahmen ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist jedoch in der Regel eine Formalie. Da es sich um eine Verordnung handelt, kämen die neuen Vorgaben in Deutschland direkt zur Anwendung, das heißt ohne eine Änderung nationaler Gesetze.

Noch hat sich kein Land gefunden

In die geplanten Zentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Welche Länder bereit wären, solche Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist aber noch offen. Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit den Niederlanden, Österreich, Griechenland und Dänemark, einen solchen Staat zu finden.

Ruanda-Modell und Italien-Albanien-Deal

Bislang gab es keinen rechtlichen Rahmen der Europäischen Union für Drittstaaten-Vereinbarungen zu Abschiebezentren. Entsprechende Bemühungen Italiens und des europäischen Nicht-EU-Staates Großbritannien erwiesen sich als kostspielig und rechtlich heikel.
Der Asyl-Deal zwischen Großbritannien und Ruanda war im April 2024 in Kraft getreten. Großbritannien wollte irregulär eingereiste Migranten nach Ruanda abschieben, wo sie die Möglichkeit erhalten sollten, Asyl zu beantragen.
Ruanda sollte im Gegenzug Millionensummen für die wirtschaftliche und soziale Integration der Migranten bekommen. Doch nach ihrem Wahlsieg im Juli 2024 kündigte die neue Labour-Regierung das Abkommen auf.
Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen. Erst ging es darum, Asylverfahren für bestimmte Gruppen nach Albanien auszulagern.
Später beschloss Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die dort errichteten Lager auch für Abschiebehaft nutzen zu wollen. Das Modell landete wegen einer Reihe von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht noch aus.

Migrationsforscherin pocht auf menschenrechtliche Standards

Noch sei nicht klar, „welche Staaten sich unter welchen Bedingungen dazu bereiterklären – und wie hoch die Kosten dafür sein werden“, gibt die Migrationsforscherin Petra Bendel von der Universität Erlangen-Nürnberg zu bedenken.
Sie sagt, es müsse sichergestellt werden, „dass die verschiedenen menschenrechtlichen Schutzstandards, zu denen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben – das Prinzip der Nichtzurückweisung, der Schutz vor willkürlicher Freiheitsentziehung, verfahrensrechtliche Garantien -, durch entsprechende Kontrollmechanismen der Europäischen Union sichergestellt werden“.

Dobrindt zu Abschiebezentren außerhalb EU: „Noch dickes Brett zu bohren“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die EU-Einigung auf Abschiebezentren in Drittländern begrüßt – und zugleich weitere Bemühungen angekündigt. Mit der Einigung würden die rechtlichen Voraussetzungen für solche Zentren geschaffen, sagte Dobrindt am Dienstag, 2.Juni in Berlin.
Für die Einrichtung dieser „Return Hubs“ würden gerade Gespräche mit möglichen Ländern geführt. Ziel sei es, im Laufe dieses Jahres entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
„Das ist trotzdem noch ein dickes Brett, was es da zu bohren gilt“, betonte Dobrindt. „Nach dem Schließen einer Vereinbarung ist noch kein Return Hub entstanden, sondern der Aufbau von solchen Return Hubs braucht dann auch noch Zeit.“
Der Innenminister erhofft sich von der Schaffung von Abschiebezentren „auch einen deutlichen Schlag“ gegen kriminelle Schleuserbanden. Ziel sei es, dass deren Geschäftsmodell „nicht mehr mit den Versprechen einhergeht, wer einmal den Weg nach Europa geschafft hat, kann auch dauerhaft hierbleiben“.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU) rechnet mit einer abschreckenden Wirkung der Return Hubs, weil Ausreisepflichtige sich seiner Ansicht nach eher für die Rückkehr ins Herkunftsland entscheiden dürften, als sich in ein solches Zentrum bringen zu lassen.
Throm sagt: „Allein durch ihre Existenz werden wir eine Steigerung bei der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen Ausländern erleben.“

SPD-Politiker spricht von „Phantomdebatte“

Der Bundestagsabgeordnete Demir rechnet, was diesen Punkt angeht, dagegen nicht mit einer raschen Umsetzung. Er sagt: „Bei den Return Hubs haben wir es mit einer Phantomdebatte zu tun: Ich kenne kein Land, in dem das Verfahren erfolgen kann.“ Bedenken hat er gegen die geplante Verlängerung der Abschiebehaft.
Der SPD-Politiker sagt: „Abgelehnte Geflüchtete können 24 Monate in Abschiebehaft genommen werden: Kein Mensch sollte so lange in Haft sein, weil er einen Asylantrag gestellt hat“, sagt der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir.
Die Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor kritisiert, die EU folge hier dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Verantwortung auszulagern, ersetze keine verantwortungsvolle Politik. (dpa/afp/red)
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EU drängt Deutschland zum Ende der Grenzkontrollen

Die EU hat Deutschland und acht anderen europäischen Ländern nahegelegt, ihre Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums zu beenden.
Die EU-Kommission sagte, das neue System für digitale Grenzkontrollen an den Außengrenzen sowie das bevorstehende Inkrafttreten des Asylpakts würde die Notwendigkeit von Binnenkontrollen verringern.
„Unter diesen Voraussetzungen sind die Mitgliedstaaten in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten“, argumentierte EU-Innenkommissar Magnus Brunner.

EU mahnt „effizientere und wirksamere“ Alternativen an

Nach Angaben der Kommission kontrollieren derzeit neben Deutschland noch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden an ihren Grenzen zu anderen Schengenländern. Norwegen ist zwar kein EU-Mitglied, aber Teil des Schengenraums.
Die EU-Kommission verweist im Zusammenhang mit den Kontrollen auf „effizientere und wirksamere“ Alternativen, wie „nichtsystematische Polizeikontrollen oder mobile biometrische Identifizierungs- und Fahrzeugortungstechnologien“.
Zudem werde das Inkrafttreten des Asylpakts „die strukturellen Voraussetzungen deutlich stärken, die für eine schrittweise Aufhebung der Binnengrenzkontrollen erforderlich sind“, argumentierte die Behörde.
Auch das neue elektronische Schengen-Einreisesystem EES soll die Kontrolle an den Außengrenzen verbessern und so die Kontrollen an den Binnengrenzen überflüssig machen.

Berlin verlängerte die Grenzkontrollen bis Ende Sommer

Nach Angaben der EU-Kommission wichen Schengen-Mitgliedsländer seit 2006 in mehr als 490 Fällen von dem Grundprinzip der unbegrenzten Reisefreiheit ab. Dabei darf ein Mitgliedsland laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ wieder an den Grenzen kontrollieren – und zwar „vorübergehend“ und als „letztes Mittel“.
Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 mit wechselnder Intensität durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt im Februar eine Verlängerung der eigentlich im März auslaufenden Grenzkontrollen um weitere sechs Monate angekündigt.
Unter dem Eindruck wachsender Zustimmung für rechte Parteien verschärft die EU seit einigen Jahren ihre Migrationspolitik. Am 1. Juni einigten sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten auf eine neue Rückführungsverordnung, die es EU-Ländern unter anderem grundsätzlich erlaubt, Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, in Abschiebezentren in Drittstaaten zu überführen.
In diesem Sommer tritt die 2024 beschlossene Verschärfung der Asylregeln in Kraft. Das Gesetzespaket ermöglicht Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sowie beschleunigte Abschiebungen.
Laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex gingen die von den Behörden festgestellten irregulären Grenzübertritte in die EU in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 40 Prozent zurück. (afp/dts/red)
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EU-Einigung: Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
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Emiratische Herrscherfamilie soll Millionen an EU-Agrarsubventionen erhalten haben


In Kürze:

  • Über 71 Millionen Euro EU-Agrargelder an Firmen mit Emirate-Bezug
  • Zahlungen basieren stark auf Flächengröße landwirtschaftlicher Betriebe
  • Diskussion über Reform und stärkere Begrenzung großer Subventionsempfänger

 
Laut Recherchen des investigativen Medienunternehmens „DeSmog“ sollen mit der herrschenden Familie von Abu Dhabi verbundene Unternehmen zwischen 2019 und 2024 mehr als 71 Millionen Euro an EU-Agrarsubventionen erhalten haben. Die Zahlungen erfolgten über landwirtschaftliche Flächen in Rumänien, Spanien und Italien.
Die Familie, welcher Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan vorsteht, verfügt über ein geschätztes Vermögen von mehr als 275 Milliarden Euro und zählt damit zu den reichsten Dynastien weltweit. Al Nahyan ist sowohl Herrscher des Emirats Abu Dhabi als auch Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
Der Fall gilt als exemplarisch und hat die Debatte über die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU neu entfacht. Diese macht rund ein Drittel des EU-Haushalts aus.

Al Dahra und die Struktur der EU-Agrarsubventionen

Im Mittelpunkt des Falls steht die emiratische Agrar- und Lebensmittelgruppe Al Dahra, die in vielen Ländern aktiv ist und der Herrscherfamilie Abu Dhabi gehört. Über Tochtergesellschaften kontrolliert diese Gruppe rund 60.000 Hektar Land in Europa, hauptsächlich in Rumänien, aber auch in Spanien und Italien.
In Rumänien gilt die Agrarfläche von Agricost im Donaudelta als eine der größten landwirtschaftlichen Betriebe der Europäischen Union, mit etwa 57.000 Hektar. Laut den von der Presse zitierten Zahlen soll allein dieses Unternehmen im Jahr 2024 rund 10,5 Millionen Euro an Subventionen erhalten haben.
Insgesamt haben die Ermittler von „DeSmog“ und ihren Medienpartnern 110 Zahlungen über einen Zeitraum von sechs Jahren identifiziert, die an ein Netzwerk von Unternehmen gingen, die direkt oder indirekt von Mitgliedern der Familie Al Nahyan kontrolliert werden, mit einem Gesamtbetrag von über 71 Millionen Euro.
Die Preise für viele Agrarprodukte sind derzeit unter Druck. (Archivbild)

Landwirte bei der Ernte. (Symbolbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Schwächen der flächenbasierten Förderung

Diese Subventionen stammen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik, deren Basiszahlungen weiterhin größtenteils nach der Fläche der Betriebe berechnet werden. Je größer ein landwirtschaftlicher Betrieb ist, desto höher fallen die Zahlungen aus, was großen Agrarkonzernen und Eigentümern umfangreicher Landflächen strukturell zugutekommt.
Laut der Untersuchung erfolgen die Zahlungen an mit der emiratischen Familie verbundene Betriebe im Rahmen der gültigen Regeln: Jeder landwirtschaftliche Betrieb innerhalb der EU, der die Kriterien erfüllt, kann Anspruch auf GAP-Zahlungen haben – unabhängig von der Eigentümerstruktur.
Diese Situation bleibt dennoch für einen Teil der europäischen Landwirtschaft umstritten, da sie dies als Entkopplung von den Zielen der Unterstützung familiengeführter Betriebe sehen, schreibt „DeSmog“.
Studien des Europäischen Rechnungshofs haben auf das Risiko von „Verzerrungen“ und eine unzureichende Ausrichtung bestimmter Beihilfen hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf kleine Betriebe und junge Landwirte.

Brüssel kündigt Reformen an

Angesichts der Kritik äußerte die Europäische Kommission die Notwendigkeit, die Verteilung der Subventionen besser zu steuern. EU-Vertreter haben eingeräumt, dass das Beispiel dieser Familie aus dem Golf die Grenzen eines Systems zeigt, das große ausländische Eigentümer unter den Empfängern hoher Zahlungen zulässt.
Brüssel arbeitet an einer Reform, darunter einer Obergrenze für Direktzahlungen, die ab 2028 auf 100.000 Euro pro Jahr und Empfänger festgelegt werden könnte – deutlich weniger als die derzeit von einigen Gruppen erhaltenen Millionenbeträge. Ziel ist es, einen Teil der Mittel stärker auf kleine und mittlere Betriebe sowie auf ökologische Transformationen umzulenken.
Der Europäische Rechnungshof betont in seinen aktuellen Stellungnahmen zur Reform der GAP für den Zeitraum 2028–2034 jedoch die zunehmende Komplexität des Systems und das Risiko, dass mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten zu neuen Ungleichheiten zwischen Landwirten führt.
Die Verhandlungen zwischen EU-Institutionen und nationalen Regierungen dürften schwierig werden.

Der leere Plenarsaal des Europäischen Parlaments.

Foto: Jc Milhet/Hans Lucas/AFP via Getty Images

960.000 Hektar Ackerland weltweit

Die emiratischen Eigentümer betonen, dass ihre Aktivitäten im Einklang mit europäischem Recht stehen. Die mit der Familie Al Nahyan verbundenen Agrarunternehmen erklären, dass sie lokale Arbeitsplätze schaffen und in strukturschwachen ländlichen Regionen Europas in die Infrastruktur investieren.
Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate verweisen auf die Diversifizierung ihrer Wirtschaft und die Sicherung der Lebensmittelversorgung des Landes durch landwirtschaftliche Investitionen im Ausland. In etwas mehr als 15 Jahren hat sich die Dynastie parallel zu ihren Einnahmen aus dem Öl- und Gassektor zu einem globalen Akteur in der Landwirtschaft entwickelt. So kontrollieren die VAE mittlerweile weltweit rund 960.000 Hektar Ackerland – neben Europa, auch in Afrika und Südamerika.
Europäische Landwirtschaftsorganisationen bleiben jedoch gespalten. Einige vertreten die Ansicht, dass das Hauptproblem weniger die Nationalität der Begünstigten sei, sondern vielmehr die Konzentration der Subventionen auf eine kleine Zahl großer Betriebe.
Laut in der Presse zitierten Daten sollen 0,5 Prozent der größten Eigentümer rund 16 Prozent des GAP-Haushalts erhalten, was das Gefühl der Ungerechtigkeit unter vielen Landwirten verstärkt.
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Tote auf See, politischer Streit an Land: EU-Migrationspakt startet am 12. Juni


In Kürze:

  • Rekordzahl an Todesfällen auf der Mittelmeerroute 2026
  • Politischer Streit zwischen Abschreckung und legalen Zugangswegen
  • EU ringt um neuen Migrations- und Asylpakt

 
In Europa hat das Jahr 2026 neue, düstere Rekorde im Mittelmeerraum gebracht. Laut der Internationalen Organisation für Migration sind seit Januar über 1.200 Migranten auf See ums Leben gekommen oder werden vermisst.
Rund 1.000 dieser Todesfälle wurden im ersten Quartal verzeichnet. Es ist der tödlichste Jahresauftakt seit Beginn der Datenerfassung durch die Organisation im Jahr 2014. Zwischen Ende März und Anfang April sind fünf Schiffe mit Flüchtlingen gesunken, dabei starben in einer einzigen Woche mehr als 180 Menschen.
„Diese menschliche Tragödie“ sei völlig vermeidbar, sagt die französische Abgeordnete und Vizepräsidentin des Rassemblement National, Edwige Diaz, in einem Interview mit Epoch Times.
Diaz machte sozialistische Politik dafür verantwortlich. Dies förderte gefährliche Überfahrten – indem sie die Illusion nährte, dass in Europa bessere Chancen auf die Migranten warteten.
„In der Europäischen Union und insbesondere in Frankreich verschlechtern sich die Lebensbedingungen für die Staatsangehörigen, die Sozialsysteme sind überlastet. Unser wirtschaftlicher Niedergang führt zu einer Überlastung der sozialen Unterstützungssysteme. Wir haben nicht mehr die Mittel, eine Bevölkerung aufzunehmen, die weitgehend auf Kosten der Einheimischen lebt“, sagte sie.

Sozialisten: Legale Wege und Solidarität

Parteien mit sozialpolitischer Ausrichtung in Europa sind sich weitgehend einig, dass die Zahl der Todesfälle im Mittelmeer vor allem durch den Ausbau legaler Zugangswege gesenkt werden soll, statt durch eine weitere Verschärfung der Grenzpolitik.
In Frankreich schlug die „Nouvelle Front Populaire“ (Volksfront; NFP) die Einrichtung einer staatlichen Rettungsagentur für See- und Landrettung vor und forderte die Anerkennung eines Status als „Klimaflüchtling“. Das NFP ist ein Bündnis von Parteien mit sozialistischen Programmen, das während der Parlamentswahlen 2024 gegründet wurde.
Dabei verwies die NFP auf eine Schätzung der Weltbank, wonach bis 2050 216 Millionen Menschen zur Migration gezwungen sein könnten. Sie forderte zudem die Ausweitung sozialer Hilfen für Migranten sowie die Legalisierung von Arbeitskräften ohne Papiere, die sich bereits auf französischem Staatsgebiet befinden.
In Deutschland legten die Sozialdemokraten und die Grünen in ihren Wahlprogrammen für 2025 einen ähnlichen Ansatz vor. Beide Parteien lehnten Grenzschließungen und Zurückweisungen als unvereinbar mit dem deutschen Verfassungsrecht und den EU-Verpflichtungen ab.
Sie forderten stattdessen eine verbindliche EU-weite Verteilung von Asylanten, eine schnellere Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und erweiterte humanitäre Korridore. Die Grünen sprachen sich darüber hinaus dafür aus, Klimamigration in internationale Schutzrahmen einzubeziehen.

Konservative: Abschreckung, Grenzkontrollen und Abschiebung

Diaz äußert zum Vorschlag der staatlichen Rettungsagentur: „Das spielt den Schleusern in die Hände“. Ihre Partei spricht sich dafür aus, Migrantenboote, die versuchen, die europäischen Küsten zu erreichen, abzufangen. Sie sollten anschließend unter Gewährleistung der Sicherheit aller Passagiere an Bord in ihren Ausgangshafen zurückgeschickt werden.
Zum Status als Klimaflüchtling äußerte sie sich ebenso deutlich. „Das ist Wahnsinn. Linke sind gefährliche Ideologen. Frankreich kann nicht das Dreifache seiner Bevölkerung aufnehmen. Wo sollen diese Menschen leben?“, sagte sie.
Konservative und konservativ ausgerichtete Parteien haben sich in der Grundausrichtung weitgehend angenähert, unterscheiden sich jedoch im Umfang der Maßnahmen und in den politischen Instrumenten.
Diaz fordert, potenziellen Migranten deutlich zu vermitteln, dass eine illegale Einreise keine spätere Legalisierung nach sich zieht, dass irregulär Eingereiste keinen Anspruch auf Sozialwohnungen oder Sozialleistungen haben und dass Rückführungsentscheidungen konsequent umgesetzt werden.
„Sagt ihnen: Es lohnt sich nicht“, erklärte sie gegenüber Epoch Times. Sie stellte die Abschreckung der – von ihr so bezeichneten – aktuellen Politik der De-facto-Integration für jeden gegenüber, der französischen Boden erreicht. „Genau diese Politik nährt die tödlichen menschlichen Tragödien auf See.“

Italien hält an Albanien-Modell fest

Sie verwies zudem auf mögliche sicherheitspolitische Auswirkungen massiver Migration. Laut dem jüngsten SPACE-I-Bericht des Europarats (Daten von 2025) beträgt der Anteil ausländischer Gefängnisinsassen rund 25 Prozent in Frankreich, 31 Prozent in Italien und etwa 33 Prozent in Spanien. In Deutschland lag dieser Anteil im Vorjahr bei 49 Prozent, in Österreich bei 53 Prozent.
In Deutschland drängt das Bündnis unter Bundeskanzler Friedrich Merz auf dauerhafte Grenzkontrollen, die Bearbeitung von Asylanträgen in sicheren Drittstaaten sowie die Aussetzung der Familienzusammenführung für Personen mit subsidiärem Schutzstatus.
In Italien führte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ein Modell ein, das inzwischen europaweit Beachtung findet: das Italien-Albanien-Protokoll. Demnach werden auf See gerettete Migranten in von Italien betriebene Aufnahmezentren auf albanischem Staatsgebiet gebracht.
Italienische Gerichte blockierten das Vorhaben wiederholt, migrationsfreundliche Organisationen kritisierten es. Meloni hielt dennoch daran fest und verwies auf den EU-Migrations- und Asylpakt, der am 12. Juni in Kraft tritt, als rechtliche Grundlage. Dessen geplante Umsetzung würde es ermöglichen, das Projekt vollständig umzusetzen.
„Die Zentren werden genau so funktionieren, wie sie es von Anfang an hätten tun sollen“, sagte sie Ende 2025 auf einem Gipfeltreffen in Rom.
Während Melonis erstem vollen Regierungsjahr 2023 stieg die Zahl der Ankünfte deutlich auf 157.651, nach 105.131 im Vorjahr. 2024 sank sie auf 66.617 und blieb 2025 mit 66.316 nahezu unverändert.

Ein neuer EU-Pakt – und keine Seite ist zufrieden

Für Europas Konservative gehen selbst die Maßnahmen, die derzeit in Brüssel auf den Weg gebracht werden, nicht weit genug.
Die Europäischen Konservativen und Reformer, Patriots for Europe sowie Europe of Sovereign Nations, drei konservative Fraktionen im Europäischen Parlament, stimmten im März dieses Jahres für die EU-Einwanderungsreform.
Sie betonten jedoch, diese lediglich als Mindeststandard und nicht als Obergrenze zu verstehen. Die Reform sieht strengere Maßnahmen gegen Migranten vor, die sich einer Abschiebung widersetzen, darunter längere Haftzeiten und EU-weite Einreiseverbote im Schengen-Raum.
Sozialistische Parteien argumentieren hingegen, dass Abschreckung ohne zusätzliche legale Zugangswege Migranten lediglich auf gefährlichere Routen treibe. Konservative entgegnen, dass erweiterte legale Wege und garantierte Seenotrettung wiederum zusätzliche Anreize für Schleusernetzwerke schaffen könnten. Aus ihrer Sicht könne Abschreckung nur wirken, wenn Mitgliedstaaten nicht zur Aufnahme verpflichtet werden oder bei Ablehnung finanzielle Ausgleichszahlungen leisten müssen.

Gegensätzliche Antworten

Der EU-Migrations- und Asylpakt, der am 12. Juni in Kraft tritt, stellt keine der beiden Seiten zufrieden.
Im Rahmen seines Solidaritätsmechanismus müssen die Mitgliedstaaten entweder 21.000 umgesiedelte Migranten aufnehmen oder 420 Millionen Euro in einen gemeinsamen Fonds einzahlen – 20.000 Euro pro abgewiesenen Migranten. Alternativ können sie Ländern, die unter Migrationsdruck stehen, logistische oder materielle Hilfe leisten.
Für die Sozialisten stellen die beschleunigten Grenzverfahren und erweiterten Abschiebebefugnisse des Pakts eine Anpassung an innenpolitischen Druck dar.
Für die Konservativen hingegen sind die verpflichtenden finanziellen Beiträge faktisch eine Einschränkung nationaler Souveränität, ohne dass dadurch eine spürende abschreckende Wirkung auf Neuankömmlinge erzielt werde.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „1,200 Dead in the Mediterranean: Europe’s Open-Border Policies in the Dock“. (deutsche Bearbeitung: ks)
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Tote auf See, politischer Streit an Land: EU-Migrationspaket startet am 12. Juni


In Kürze:

  • Rekordzahl an Todesfällen auf der Mittelmeerroute 2026
  • Politischer Streit zwischen Abschreckung und legalen Zugangswegen
  • EU ringt um neuen Migrations- und Asylpakt

 
In Europa hat das Jahr 2026 neue, traurige Rekorde im Mittelmeerraum gebracht. Laut der Internationalen Organisation für Migration sind seit Januar über 1.200 Flüchtlinge auf See ums Leben gekommen oder werden vermisst.
Rund 1.000 dieser Todesfälle wurden im ersten Quartal verzeichnet. Es ist der tödlichste Jahresauftakt seit Beginn der Datenerfassung durch die Organisation im Jahr 2014. Zwischen Ende März und Anfang April sind fünf Schiffe mit Flüchtlingen gesunken. Dabei starben in einer einzigen Woche mehr als 180 Menschen.
„Diese menschliche Tragödie“ sei völlig vermeidbar, sagt die französische Abgeordnete und Vizepräsidentin des Rassemblement National, Edwige Diaz, in einem Interview mit der französischen Epoch Times.
Diaz machte „sozialistische Politik“ dafür verantwortlich. Diese ermutige gefährliche Überfahrten – indem sie die Illusion nährte, dass in Europa bessere Chancen auf die Flüchtlinge warteten.
Diaz führt überlastete Sozialsysteme in Frankreich an. „Wir haben nicht mehr die Mittel, eine Bevölkerung aufzunehmen, die weitgehend auf Kosten der Einheimischen lebt“, sagte sie.

Sozialisten: Legale Wege und Solidarität

Parteien mit sozialpolitischer Ausrichtung in Europa sind sich weitgehend einig, dass die Zahl der Todesfälle im Mittelmeer vor allem durch den Ausbau legaler Zugangswege gesenkt werden soll, statt durch eine weitere Verschärfung der Grenzpolitik.
In Frankreich schlug die „Nouvelle Front Populaire“ (Volksfront; NFP) die Einrichtung einer staatlichen Rettungsagentur für See- und Landrettung vor und forderte die Anerkennung eines Status als „Klimaflüchtling“. Die NFP ist ein Bündnis von Parteien mit sozialistischen Programmen, das während der Parlamentswahlen 2024 gegründet wurde.
Dabei verwies die NFP auf eine Schätzung der Weltbank, wonach bis 2050 216 Millionen Menschen zur Migration gezwungen sein könnten. Sie forderte zudem die Ausweitung staatlicher Hilfen für Flüchtlinge sowie die Legalisierung von Arbeitskräften, die unerlaubt eingereist sind und die sich bereits auf französischem Staatsgebiet befinden.
In Deutschland legten die Sozialdemokraten und die Grünen in ihren Wahlprogrammen für 2025 einen ähnlichen Ansatz vor. Beide Parteien lehnten Grenzschließungen und Zurückweisungen als unvereinbar mit dem deutschen Verfassungsrecht und den EU-Verpflichtungen ab.
Sie forderten stattdessen eine verbindliche EU-weite Verteilung von Asylanten, eine schnellere Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und erweiterte humanitäre Korridore. Die Grünen sprachen sich darüber hinaus dafür aus, Klimamigration in internationale Schutzrahmen einzubeziehen.

Konservative: Abschreckung, Grenzkontrollen und Abschiebung

Diaz äußert zum Vorschlag der staatlichen Rettungsagentur: „Das spielt den Schleusern in die Hände.“ Ihre Partei spricht sich dafür aus, Flüchtlingsboote, die versuchen, die europäischen Küsten zu erreichen, abzufangen. Sie sollten anschließend unter Gewährleistung der Sicherheit aller Passagiere an Bord in ihren Ausgangshafen zurückgeschickt werden.
Konservative und konservativ ausgerichtete Parteien haben sich in der Grundausrichtung weitgehend angenähert, unterscheiden sich jedoch im Umfang der Maßnahmen und in den politischen Instrumenten.
Diaz fordert, potenziellen Flüchtlingen deutlich zu vermitteln, dass eine illegale Einreise keine spätere Legalisierung nach sich zieht, dass unerlaubt Eingereiste keinen Anspruch auf Sozialwohnungen oder Sozialleistungen haben und dass Rückführungsentscheidungen konsequent umgesetzt werden.

Italien hält am Albanien-Modell fest

Sie verwies zudem auf mögliche sicherheitspolitische Auswirkungen massiver Migration. Laut dem jüngsten SPACE-I-Bericht des Europarats (Daten von 2025) beträgt der Anteil ausländischer Gefängnisinsassen rund 25 Prozent in Frankreich, 31 Prozent in Italien und etwa 33 Prozent in Spanien. In Deutschland lag dieser Anteil im Vorjahr bei 49 Prozent, in Österreich bei 53 Prozent.
In Deutschland drängt die Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf dauerhafte Grenzkontrollen, die Bearbeitung von Asylanträgen in sicheren Drittstaaten sowie die Aussetzung der Familienzusammenführung für Personen mit subsidiärem Schutzstatus.
In Italien führte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ein Modell ein, das inzwischen europaweit Beachtung findet: das Italien-Albanien-Protokoll. Demnach werden auf See gerettete Flüchtlinge in von Italien betriebenen Aufnahmezentren auf albanischem Staatsgebiet gebracht.
Italienische Gerichte blockierten das Vorhaben wiederholt, Flüchtlings-NGOs kritisierten es. Meloni hielt dennoch daran fest und verwies auf das EU-Migrations- und Asylpaket, das am 12. Juni in Kraft tritt, als rechtliche Grundlage. Dessen geplante Umsetzung würde es ermöglichen, das Projekt vollständig umzusetzen.
„Die Zentren werden genau so funktionieren, wie sie es von Anfang an hätten tun sollen“, sagte sie Ende 2025 auf einem Gipfeltreffen in Rom.
Während Melonis erstem vollen Regierungsjahr 2023 stieg die Zahl der Ankünfte deutlich auf 157.651, nach 105.131 im Vorjahr. 2024 sank sie auf 66.617 und blieb 2025 mit 66.316 nahezu unverändert.

Das neue EU-Paket – und keine Seite ist zufrieden

Für drei konservative Fraktionen im Europäischen Parlament gehen die Maßnahmen, die derzeit in Brüssel auf den Weg gebracht werden, nicht weit genug.
Die Europäischen Konservativen und Reformer, Patriots for Europe sowie Europe of Sovereign Nations stimmten im März dieses Jahres für die EU-Einwanderungsreform.
Sie betonten jedoch, diese lediglich als Mindeststandard und nicht als Obergrenze zu verstehen. Die Reform sieht strengere Maßnahmen gegen Flüchtlinge vor, die sich einer Abschiebung widersetzen, darunter längere Haftzeiten und EU-weite Einreiseverbote im Schengen-Raum.
Sozialistische Parteien argumentieren hingegen, dass Abschreckung ohne zusätzliche legale Zugangswege Flüchtlinge lediglich auf gefährlichere Routen treibe. Konservative entgegnen, dass erweiterte legale Wege und garantierte Seenotrettung wiederum zusätzliche Anreize für Schleusernetzwerke schaffen könnten. Aus ihrer Sicht könne Abschreckung nur wirken, wenn Mitgliedstaaten nicht zur Aufnahme verpflichtet werden oder bei Ablehnung finanzielle Ausgleichszahlungen leisten müssen.

Gegensätzliche Antworten

Das EU-Migrations- und Asylpaket, das am 12. Juni in Kraft treten wird, stellt keine der beiden Seiten zufrieden.
Im Rahmen seines Solidaritätsmechanismus müssen die Mitgliedstaaten entweder 21.000 umgesiedelte Flüchtlinge aufnehmen oder 420 Millionen Euro in einen gemeinsamen Fonds einzahlen – 20.000 Euro pro abgewiesenen Flüchtling. Alternativ können sie Ländern, die unter Migrationsdruck stehen, logistische oder materielle Hilfe leisten.
Für die Sozialisten stellen die beschleunigten Grenzverfahren und erweiterten Abschiebebefugnisse des Pakts eine Anpassung an den innenpolitischen Druck dar.
Für die Konservativen hingegen sind die verpflichtenden finanziellen Beiträge faktisch eine Einschränkung nationaler Souveränität, ohne dass dadurch eine spürende abschreckende Wirkung auf Neuankömmlinge erzielt werde.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „1,200 Dead in the Mediterranean: Europe’s Open-Border Policies in the Dock“. (deutsche Bearbeitung: ks)