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DB-Infrago: Sonderkonditionen für Italo „extrem unsicher“

Der Chef der DB-Infrago, Philipp Nagl, warnt davor, dem italienischen Bahnbetreiber Italo ab 2028 Sonderkonditionen im deutschen Fernverkehrsmarkt einzuräumen.
„Es besteht die Gefahr, dass wir uns in endlose Klageverfahren verstricken“, sagte Nagl dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Italien plant, 30 bis 40 Hochgeschwindigkeitszüge in Deutschland zu betreiben – ähnlich wie Flixtrain. Italo denkt offenbar an stündliche oder zweistündliche Verbindungen innerhalb Deutschlands und will damit insgesamt rund 1.000 direkte neue Arbeitsplätze schaffen.

Riskante Vergabe

Die alten mehrjährigen Rahmenverträge von 2017 gebe es nicht mehr, weil sie zu komplex und unsicher gewesen seien. Erst 2031 stehe mit der EU-Kapazitätsverordnung ein neuer verbindlicher Rechtsrahmen bereit. „Deshalb ist es wenig sinnvoll, jetzt kurzfristige Zwischenlösungen zu erzwingen.“
Eine kurzfristige „Neuverkehrsklausel“, wie sie derzeit für Italo im Raum stehe, sei rechtlich extrem unsicher. Es gebe in Europa derzeit nichts Vergleichbares.
„Wir riskieren, Trassen nach Regeln zu vergeben, die in anderthalb Jahren von Gerichten als EU-rechtswidrig kassiert werden“, sagte Nagl. Das schaffe extreme Unsicherheit im Markt – und das sei das Schlechteste für alle.
Grundsätzlich ist Nagl jedoch davon überzeugt, dass Wettbewerb auch im Fernverkehr funktioniert. „Für uns als Infrastrukturbetreiber ist es völlig egal, welche Farbe die Züge haben“, sagte er. „Der Wettbewerb muss am Ende zum Vorteil der Fahrgäste sein.“ (dts/red)
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Deutsche wird Chefin von Sicherheitsmission in der Ukraine

Eine Deutsche wird neue Chefin der EU-Mission zur Unterstützung des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine. Die Juristin Cornelia Taylor trete den Posten zum 1. Juli an, teilte die Vertretung der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel mit.
Taylor sei unter anderem wegen ihrer mehr als 20-jährigen Erfahrung in der Leitung komplexer Kriseneinsätze ausgewählt worden.
Demnach arbeitete Taylor bereits in Führungspositionen bei UN- und EU-Missionen im Kosovo, in der Demokratischen Republik Kongo und in Afghanistan. Zuletzt war sie stellvertretende Leiterin der OSZE-Mission im Kosovo.
Die EU-Mission EUAM Ukraine war 2014 zur Unterstützung des Landes bei Reformen eingerichtet worden und beschäftigt mittlerweile mehr als 400 internationale und lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Derzeit hilft sie den ukrainischen Behörden auch bei der Strafverfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg, beim Grenzmanagement, der Bekämpfung hybrider Bedrohungen und bei der Wiedereingliederung von Kriegsveteranen.
EUAM Ukraine verfügt über Außenstellen in Kiew, Lwiw und Odessa sowie über eine mobile Einheit. Außenstellen in Charkiw und Mariupol sind derzeit wegen der Sicherheitslage beziehungsweise russischer Besatzung nicht einsatzfähig. (dpa/red)
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EU-Kommission will Milliarden für Ungarn freigeben

Nach dem Regierungswechsel in Ungarn will die Europäische Kommission festgesetzte EU-Mittel in Höhe von bis zu 16,4 Milliarden Euro für das Land freigeben. Der Großteil des Geldes solle fließen, wenn von Ungarn beschlossene Reformen und Investitionen umgesetzt seien, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Der neue ungarische Ministerpräsident Peter Magyar und seine Regierung handelten schnell und entschlossen, um Korruption zu bekämpfen und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, begründete von der Leyen bei einem Besuch Magyars in Brüssel den Vorstoß. Magyar sprach von einem historischen Durchbruch nach nur wenigen Wochen Regierung.
Zehn Milliarden sollen demnach aus dem Corona-Aufbaufonds der EU kommen – man habe sich auf konkrete Projekte wie etwa Energie und Wohnungsbau verständigt, sagte von der Leyen. Bevor das Geld ausgezahlt werden kann, muss Ungarn noch einen offiziellen Plan mit den Vorhaben einreichen und auch die anderen EU-Länder müssen grünes Licht für die Freigabe geben.
Die Mittel aus dem Corona-Aufbauprogramm der EU setzen voraus, dass die Reformen und Investitionen bis zum 31. August umgesetzt werden. Andernfalls droht Budapest, die Gelder zu verlieren.
Weitere 6,4 Milliarden Euro sollen aus dem EU-Budget für Strukturförderung ebenfalls nach Ungarn fließen können. Für einen in Brüssel beantragten Verteidigungskredit aus dem sogenannten Safe-Programm wartet Budapest weiter auf Freigabe.

Bislang zweistelliger Milliardenbetrag eingefroren

Wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, EU-Grundrechte und -Standards Ungarns unter der Regierung von Magyars Vorgänger Viktor Orban sind derzeit rund 17 Milliarden Euro an EU-Mitteln für Ungarn von der EU-Kommission festgesetzt.
Mehr als zwei Milliarden Euro sind darüber hinaus bereits verfallen: Für die Freigabe hätte das Land Reformauflagen bis zu einer bestimmten Frist umsetzen müssen. Weil das unter Ex-Regierungschef Orban nicht passierte, verlor Budapest den Anspruch.
Je rund eine Milliarde Euro verfiel zum Jahresende 2024 und 2025. Vorgesehen waren die nicht mehr verfügbaren Mittel für die Förderung strukturschwacher Gebiete. Die Gelder waren eingefroren worden, weil die Kommission nach Analysen zum Schluss gekommen war, dass Ungarn verschiedene EU-Standards und Grundwerte missachtet.
Die festgestellten Verstöße betrafen demnach etwa Defizite bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Korruptionsbekämpfung, Interessenkonflikte sowie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, hieß es zuletzt. (dpa/red)
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Fährt die EU mit? Neue Vorschrift richtet Kameras auf Autofahrer

Eine EU-Verordnung schreibt ab Juli 2026 den Einbau des Sicherheitssystems „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) in Neuwagen vor. Dahinter verbirgt sich ein Fahrerkontrollsystem, das mit Kameras und akustischen Signalen die Verkehrssicherheit verbessern soll.
Verordnung 2019/2144 zielt darauf ab, Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden. Das ADDW-System soll mithilfe von Kameras erkennen, wenn der Fahrer abgelenkt ist und die Konzentration verliert, beispielsweise indem er zu lange von der Straße wegschaut.
Die ständige Überwachung des Fahrers während der Fahrt wirft auch sicherheits- und datenschutzrechtliche Fragen auf.

Zwei Fahrerkontrollsysteme

Laut ADAC führt die EU schrittweise zwei Fahrerüberwachungssysteme ein.
Gegenüber Epoch Times erklärte Sprecher Fabian Faehrmann, dass zuerst das „Driver Drowsiness and Attention Warning“ (DDAW) zur Vorschrift wurde. Dieses soll den Fahrer vor den Gefahren aufgrund von Übermüdung oder Sekundenschlaf am Steuer bewahren.
Während DDAW somit körperliche Zustände erkennen soll, soll ADDW vor problematischem Verhalten warnen. ADDW beobachtet dafür kontinuierlich das Fahrverhalten des Fahrers oder die Bewegungen des Fahrzeugs. Dafür werden auch Kameras im Fahrzeuginnenraum genutzt, um etwa das Schließen der Augenlider oder die Blinzelfrequenz zu messen.
„Für DDAW gelten die Anforderungen für neue Fahrzeugtypen seit dem 6. Juli 2022 und für alle Neuzulassungen seit dem 7. Juli 2024“, so Faehrmann. „Für ADDW folgen die entsprechenden Pflichten später, nämlich für neue Fahrzeugtypen seit dem 7. Juli 2024 und für alle Neuzulassungen ab dem 7. Juli 2026.“

Zunächst haben Kameras wie die Rückfahrkamera das Umfeld des Fahrzeugs sichtbarer gemacht. Nun finden diese technischen Augen immer mehr Einzug in den Innenraum.

Foto: Kwangmoozaa/iStock

Warnsysteme, die ablenken können

Der schwedische Motorjournalist Peter Esse, der die Gesetzesänderung geprüft hat, sieht in den Systemen, die eigentlich vor Ablenkung und Müdigkeit schützen sollen, jedoch eine Gefahr.
Er teilte der schwedischen Ausgabe der Epoch Times mit, dass sich bei Fahrzeugen mit dem neuen System herausgestellt hat, dass sie selbst den Fahrer ablenken können. Seiner Aussage nach besteht die Gefahr, dass man durch all die Warnsignale stärker abgelenkt werde als ohne.
Laut ADAC hätten Tester bei Autotests festgestellt, dass die Systeme unterschiedlich fein abgestimmt sind. Teilweise waren sie störend, teilweise auch unauffällig.
Die Erfassung von Daten mithilfe von installierten Mikrofonen und Kameras in neueren Pkw ist inzwischen stark verbreitet. Das umfassende Sammeln von Informationen geschieht dabei oftmals ohne Wissen des Fahrers.
Die Mikrofone, die nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme wie DDAW oder ADDW sind, sind im Normalfall aktiviert, um Sprachbefehle zu erkennen. Dies könnte die technische Voraussetzung dafür schaffen, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
EU

Bei sensiblen Gesprächen ist eine mögliche Überwachung im Fahrzeug unerwünscht.

Foto: Antonio_Diaz/iStock

Die schwedische Polizei hat mittlerweile beschlossen, sämtliche solcher Systeme aus ihren Dienstfahrzeugen zu entfernen. Gegenüber der schwedischen Ausgabe der Epoch Times erklärte Göran Bolinder von der nationalen Fahrzeugversorgung der Polizei, dass sie diese Systeme als Sicherheitsrisiko betrachte. Bolinder sagte: „Es darf auf keinen Fall möglich sein, unsere Fahrzeuge zu verfolgen oder extern Informationen über uns zu gewinnen.“
Eine Anfrage der Epoch Times an die Polizei Berlin, ob auch sie solche Systeme ausgebaut habe, blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.

Datenschutzbedenken

Neben Bedenken von Sicherheits- und Schutzbehörden berühren die neuen Sicherheitssysteme auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und allgemeine Datenschutzgesetzgebungen.
Der ADAC weist darauf hin, dass bei kamerabasierten Ablenkungswarnsystemen vorgesehen ist, dass die erfassten Daten nicht zur Identifizierung von Personen genutzt werden dürfen.
Die EU-Verordnung schreibt zudem vor, dass die „ereignisbezogene Datenaufzeichnung […] innerhalb eines geschlossenen Systems erfolgen [soll], bei dem die gespeicherten Daten überschrieben werden“. Das heißt, Daten, die für die von der EU vorgeschriebenen Sicherheitssysteme erfasst werden, sollen nicht gespeichert werden und das Auto nicht verlassen.
Laut dem Automobilklub seien die Cybersicherheitsanforderungen hoch, weshalb die Fahrzeuge „sehr stark gegen externe Zugriffe abgeschirmt sind“, so Faehrmann.

Wie werden die Systeme geprüft?

Das bedeutet allerdings auch, dass eine unabhängige Überprüfung solcher Systeme anspruchsvoll ist. Aus Sicht des ADAC ist deshalb Transparenz entscheidend. Es müsse klar sein, wie die Datenverarbeitung in Fahrzeugen konkret erfolgt.
Dazu teilte der Pressesprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit, dass die Untersuchung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit in Deutschland im Rahmen der Marktbeobachtung erfolge, insbesondere durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Das bedeute, dass die Behörden den Markt ständig beobachten. Egal ob mit oder ohne konkrete Auffälligkeiten, sie führen regelmäßige, geplante Stichprobenprüfungen durch. Bei besonderer Auffälligkeit oder besonderem Risiko prüfen sie entsprechend intensiver.

Vielschichtige Datensammlung

Neben DDAW und ADDW sammelt auch das sogenannte eCall-System Daten im Auto. Das Notfallsystem ruft automatisch die Notrufnummer 112 an, wenn das Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird. Das soll Rettungseinsätze beschleunigen und die Zahl der Verkehrstoten senken. Dieses System ist ebenfalls eine Vorgabe der EU.
Ferner sammelt der Fahrzeughersteller Daten, um das Fahrzeug weiterentwickeln zu können.
Hinzu kommen sogenannte Komfortfunktionen. Dazu gehören unter anderem Systeme, die helfen, den Pkw auf einem großen Parkplatz wiederzufinden.
Zudem werden etwa Daten zum Kraftstoffverbrauch weitergegeben. All dies sind Informationen, über die der Hersteller verfügt. Die Datenweitergabe jedoch lässt sich im Gegensatz zum gesetzlich vorgeschriebenen eCall-System deaktivieren.
Autohersteller und Technologieunternehmen bestreiten, dass eine Abhörung der Fahrzeuginsassen stattfindet. Gleichzeitig gibt es jedoch dokumentierte Fälle, in denen Hacker es geschafft haben, über Sicherheitslücken im Infotainmentsystem Fernzugriff auf die Mikrofone des Fahrzeugs zu erlangen.

Wertvolle Daten

Ein weiterer Aspekt der Datenerfassung ist der Wert der gesammelten Daten. Die Unternehmensberatung McKinsey & Company schätzte im Jahr 2021, dass der Markt für den Verkauf und die Nutzung von Fahrzeugdaten bis zum Jahr 2030 einen Wert von 250 bis 400 Milliarden US-Dollar (rund 220 bis 350 Milliarden Euro) erreichen könnte.
Durch Datenschutzgesetze sollen Autobesitzer künftig besser erkennen können, welche Daten bei der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen weitergegeben werden.
EU

Autos sollen künftig verstärkt die Umgebung und aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen – und bei Bedarf selbst handeln.

Foto: igoriss/iStock

Weitere automatische Systeme

Die neue EU-Gesetzgebung bringt weitere technische Anforderungen mit sich. Eine davon ist das adaptive Bremslicht oder Notbremslicht. Dabei handelt es sich laut Bundesverkehrsministerium „um eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird“.
Relativ neu ist die automatische Notbremsung. Sie bremst das Fahrzeug bei Gefahr automatisch ab, ohne dass der Fahrer darauf Einfluss nehmen kann.
Im Weiteren müssen die Neufahrzeuge mit einem sogenannten Intelligent Speed Assistance-System (ISA) ausgestattet sein. Das ISA soll Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder erkennen, diese mit Kartendaten abgleichen und den Fahrer bei zu hoher Geschwindigkeit warnen. Manche Hersteller erzeugen dabei auch einen Widerstand im Gaspedal.
(Mit Material der schwedischen Epoch Times)
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Gericht lässt Anklage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer zu

Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll sich wegen des Vorwurfs der Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten.
Das Landgericht Berlin habe eine entsprechende Anklage zugelassen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag, 29. Mai, mit.

Staatsanwaltschaft wirft Scheuer Lüge vor

Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem CSU-Politiker demnach vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben.
Scheuer weist den Vorwurf zurück. Sein Rechtsanwalt hatte bereits im August, als die Anklage bekannt wurde, erklärt, dass sein Mandant dem Vorwurf „nachdrücklich“ entgegentrete.

Prozessbeginn noch offen

Ein genauer Termin für den Prozessauftakt vor der Wirtschaftsstrafkammer steht noch nicht fest. Man sei dazu mit den Beteiligten noch in der Absprache, hieß es weiter.
Das CSU-Prestigeprojekt Pkw-Maut der damaligen schwarz-roten Bundesregierung war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst.
Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen.

„Bewusste Falschaussagen“

Kritisiert wurde vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Laut Anklage sollen Scheuer und Schulz bei ihrer Befragung in dem Ausschuss „bewusste Falschaussagen“ gemacht haben.
Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. (dts/red)
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Russische Drohne in rumänisches Hochhaus eingeschlagen

In der rumänischen Stadt Galati ist eine Drohne in ein Wohnhaus eingeschlagen und hat zwei Menschen leicht verletzt. Das teilte die rumänische Katastrophenschutzbehörde am Freitag, 29. Mai, mit.
Die Drohne habe am frühen Morgen ein Apartment im zehnten Stock getroffen und ein Feuer ausgelöst. Die gesamte Sprengladung der Drohne sei detoniert. Knapp 70 Menschen seien in Sicherheit gebracht und der Brand gelöscht worden.
Das Verteidigungsministerium in Bukarest erklärte, Russland habe in der Nacht in der Ukraine in Grenznähe erneut zivile Ziele und Infrastruktur mit Drohnen angegriffen. Eine dieser Drohnen sei in den rumänischen Luftraum eingedrungen und über dem Hochhaus in Galati abgestürzt.
Zwei Kampfflugzeuge der Luftabwehr vom Typ F-16 seien vom Militärstützpunkt Fetesti aufgestiegen, unterstützt von einem Hubschrauber der rumänischen Luftwaffe. Die Lage sei dynamisch.
In den frühen Morgenstunden griffen Drohnen das Gebiet um den ukrainischen Hafen Ismajil in der südlichen Oblast Odessa an. Eine der Drohnen habe sich in Stromleitungen verfangen, wodurch die Versorgung in fünf Dörfern vorübergehend unterbrochen worden sei.
Ismajil beherbergt den größten ukrainischen Hafen an der Donau und ist als strategisch wichtiger Ort häufig Ziel von Angriffen. (dts/red)
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Ungarns neuer Regierungschef Magyar trifft von der Leyen in Brüssel

Der neue ungarische Ministerpräsident Peter Magyar trifft am Freitag, 29. Mai, in Brüssel EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das Treffen werde am frühen Nachmittag stattfinden, teilte eine Kommissionssprecherin mit.
Magyar wird es darum gehen, die Freigabe mehrerer Milliarden Euro eingefrorener EU-Gelder für sein Land loszueisen.
Magyars konservative Tisza-Partei hatte bei der Parlamentswahl in Ungarn am 12. April eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erobert. Brüssel hält wegen der Politik seines rechtsnationalistischen Vorgängers Viktor Orban nach wie vor EU-Gelder für Ungarn zurück.
Während Orbans Regierung auf EU-Ebene mit ihrem Veto immer wieder wichtige Entscheidungen blockierte, will der pro-europäische Magyar mit seiner Regierung eine konstruktive Rolle in der EU spielen. (afp/red)
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Importe aus China für Antibiotika: Pharmahersteller Sandoz erhebt Dumping-Vorwürfe

Das Pharmaunternehmen Sandoz hat bei der EU-Kommission den Entwurf für eine Antidumping-Beschwerde zur Einfuhr chinesischer Inhaltsstoffen für die Antibiotikaproduktion eingereicht.
Wie das in der Schweiz ansässige Unternehmen, das für die Antibiotikaherstellung ein großes Werk in Österreich betreibt, mitteilte, gebe es „eindeutige Anzeichen für marktverzerrendes Verhalten“.
Konkret seien dies Preisunterbietungen und staatliche Subventionen, führte Sandoz aus. Zudem kritisierte das Pharmaunternehmen „die Konzentration der weltweiten Produktionskapazitäten in einem einzigen Land“.

EU soll Antidumpingzölle erheben

Die Vorwürfe beziehen sich auf chinesische Importe von Amoxicillin-Wirkstoffen – einem weitverbreiteten Antibiotikum, das zu den Penicillinen zählt.
Die EU werde aufgefordert, Antidumpingzölle zu erheben, um zu verhindern, dass ausländische Unternehmen die globalen Märkte mit extrem billigen, staatlich subventionierten Penicillin-Wirkstoffen überschwemmen, erklärte Sandoz.
Der „wegweisende“ Schritt des Unternehmens sei der erste derartige Fall in der Pharmaindustrie seit Jahrzehnten.

Sandoz: „Kein fairer Wettbewerb“

Sandoz-Chef Richard Saynor kritisierte, dass „mittlerweile bis zu 90 Prozent der weltweiten pharmazeutischen Wirkstoffe für Antibiotika außerhalb Europas produziert werden, vor allem in China“.
Dies sei eine „entscheidende strategische Schwachstelle“, erklärte er. Die aktuellen Marktbedingungen spiegelten „keinen fairen Wettbewerb“ wider – stattdessen benachteiligten sie systematisch eine „resiliente“ Produktion in Europa. Dadurch wiederum werde der Verlust „kritischer Produktionskapazitäten“ riskiert.
Sandoz war 2023 aus einer Abspaltung des Schweizer Pharmariesen Novartis hervorgegangen. Das unternehmen ist in Europa der größte Hersteller von Generika – also von Nachahmerpräparaten von Arzneimitteln, deren Patentschutz abgelaufen ist und die deshalb unter anderem wegen der geringeren Entwicklungskosten üblicherweise preiswerter als die Originalpräparate sind. (afp/red)
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EU hat Zweifel an chinesischem Mega-Geschäft mit MediaMarktSaturn

Die geplante Übernahme von Europas größtem Elektronikfachhändler MediaMarktSaturn durch den chinesischen E-Commerce-Riesen JD.com beschäftigt gleich mehrere Behörden.
Die Europäische Kommission hat nach einer ersten Untersuchung „vorläufige Bedenken“ und prüft den Fall nun genauer. Ihre Zustimmung ist eine der Voraussetzungen für einen Eigentümerwechsel.
„Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass JD.com möglicherweise ausländische Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren“, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Chinesische Subventionen könnten es JD.com ermöglicht haben, ein höheres Übernahmeangebot für Ceconomy, die MediaMarkt- und Saturn-Mutter, abzugeben. Dies könnte den Prozess verzerrt haben. Dabei gehe es um Vorzugsfinanzierungen, steuerliche Anreize und Zuschüsse.
Die EU-Kommission will außerdem prüfen, ob die Übernahme den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren würde. Nach EU-Recht hat sie bis zum 2. Oktober Zeit für eine endgültige Entscheidung. Sie betonte, dass deren Ergebnis offen sei. JD.com könnte sich im Laufe der Untersuchung auch zu bestimmten Zusagen verpflichten, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

Behörden prüfen nach Kartellrecht und Sicherheit

Behörden in mehreren Ländern prüfen die Übernahme. Je nach nationalen Anforderungen wird die Transaktion kartellrechtlich geprüft. In anderen Ländern wird untersucht, ob der Einstieg eines ausländischen Investors sicherheits- oder ordnungspolitisch unbedenklich ist.
Frankreich und Italien haben laut Ceconomy grünes Licht für die Übernahme gegeben. Die Entscheidungen aus Deutschland, Spanien und Österreich stehen noch aus. Aus Unternehmenskreisen hieß es, man rechne mit einer Gesamt-Freigabe in der zweiten Jahreshälfte.
Ceconomy und JD hatten die Übernahme im vergangenen Jahr angekündigt. Der chinesische Onlinehändler hält demnach inzwischen 59,8 Prozent der Aktien und Stimmrechte.
Die Beteiligungsgesellschaft der Gründerfamilie Kellerhals behält einen Anteil von 25,4 Prozent, hat sich aber verpflichtet, künftig mit JD zu stimmen. De facto kommt der chinesische Konzern damit auf mehr als 85 Prozent.
Das Bundeskartellamt hatte den Erwerb bereits im September freigegeben. Es gebe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da JD.com bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv sei. Das Bundeswirtschaftsministerium hat noch nicht zugestimmt, es prüft unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten.

JD ist Chinas größter Einzelhändler nach Umsatz

MediaMarktSaturn ist Europas größter Elektronik-Fachhändler und nach Amazon, Otto und Zalando viertgrößter Onlineshop in Deutschland. Das Handelsunternehmen Ceconomy, zu dem die MediaMarktSaturn Retail Group heute zählt, entstand 2017 als Abspaltung von Metro.
JD.com ist mit einem Jahresumsatz von knapp 159 Milliarden US-Dollar (2024) laut dem Forschungsinstitut EHI größter chinesischer Handelskonzern und zählt auch weltweit zu den zehn größten.
Die Gruppe, die etwa 570.000 Beschäftigte hat, ist unter anderem auch in den Bereichen Technologie, Logistik und Gesundheit tätig. In Deutschland ist das Engagement bislang überschaubar. Im März dieses Jahres startete JD.com den Onlineshop Joybuy.
Ceconomy ist laut Geschäftsbericht mit mehr als 1.000 Märkten in elf europäischen Ländern aktiv, rund 400 davon hierzulande. Filialen der Kette Saturn gibt es nur noch in Deutschland.
Im Ende September abgelaufenen Geschäftsjahr machte das Unternehmen einen Umsatz von 23,1 Milliarden Euro. Weltweit beschäftigte der Konzern im Jahr 2024 rund 50.000 Menschen, davon knapp 20.000 in Deutschland.
Die erste Saturn-Filiale wurde 1961 in Köln eröffnet, der erste MediaMarkt 1979 in München. Die Einzelhandelskette übernahm den Wettbewerber Saturn 1990. Einige Jahre später besaß die Metro AG die Mehrheit an beiden Marken. (dpa/red)
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wirtschaft

Temu: EU-Kommission verhängt 200-Millionen-Euro-Strafe

Die EU-Kommission hat wegen des Vertriebs unsicherer und gesundheitsgefährdender Produkte eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro gegen den Billig-Onlinehändler Temu verhängt.
Temu habe in seinen Berichten an Brüssel „deutlich unterschätzt“, wie viele illegale Produkte auf seiner Plattform angeboten werden, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Temu kann vor Gericht gegen die Strafe vorgehen.
Ermittler der Kommission haben nach Angaben aus Brüssel testweise Waren wie Ladegeräte und Babyspielzeug bei Temu bestellt.
„Ein sehr großer Anteil“ der Produkte fiel demnach durch grundlegende Sicherheitschecks. Das Spielzeug enthielt den Angaben zufolge häufig giftige Chemikalien oder leicht zu verschluckende Einzelteile.

Durch Sicherheitschecks gefallen

Temu gehört mit 130 Millionen europäischen Nutzern zu den großen Onlineplattformen, die von der EU-Kommission überwacht werden. Das Unternehmen muss jährlich einen Risikobericht an Brüssel abliefern.
Dabei sei Temu aber nur auf den Markt allgemein, nicht aber auf seine eigene Plattform eingegangen, habe Risiken unterschätzt und nicht erklärt, wie seine Algorithmen gefährliche Produkte bewerben könnten.
Die Plattform muss bis Ende August darlegen, wie sie sich künftig bessern will, ansonsten drohen zusätzliche tägliche Bußgelder. Außerdem laufen weitere Verfahren gegen das Unternehmen, das zum chinesischen PDD-Konzern gehört.
Dabei geht es unter anderem um den Verdacht, dass Temu seine Kunden mit falschen Rabatten und undurchsichtigen Algorithmen in die Irre führt. (afp/red)
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EU wird vorerst keinen Russland-Gesandten ernennen

Die EU will vorerst keinen Chefverhandler für mögliche Ukraine-Friedensgespräche mit Russland ernennen.
Ein solcher Schritt werde von der Außenbeauftragten Kaja Kallas und führenden EU-Staaten wie Deutschland derzeit nicht als sinnvoll angesehen, sagten mehrere ranghohe EU-Beamte und Diplomaten am Rande eines informellen Außenministertreffens in Zypern.
Statt über Personen soll zunächst über Strategiefragen geredet werden. „Wir müssen uns darauf verständigen, worüber wir mit Russland sprechen wollen“, sagte eine EU-Beamtin.
Es gelte zu klären, wie die EU diplomatische Bemühungen um ein Ende des Ukrainekrieges unterstützen könnte.
In der zyprischen Küstenstadt Limassol kommen am 28. Mai die Außenminister der EU zusammen. Zu den Gesprächen wird auch der ukrainische Außenminister Andrij Sibyha erwartet.
Für Deutschland nimmt der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, Gunther Krichbaum (CDU), an dem Treffen teil.

Neue Sanktionen gegen Russland in Planung

Geplant ist, die Vorbereitungen für weitere Russland-Sanktionen voranzutreiben. Es wird nicht davon ausgegangen, dass Russlands Präsident Wladimir Putin zum derzeitigen Zeitpunkt verhandlungsbereit ist.
Informationen der dpa zufolge wollen die EU-Kommission und der Auswärtige Dienst der EU heute mit Vertretern von Mitgliedstaaten einen Vorschlag für das 21. Paket mit Russland-Sanktionen vorstellen.
Es soll demnach unter anderem den Finanzsektor und Zulieferer der Rüstungsindustrie treffen.
Konkrete Beschlüsse sind bei dem informellen Ministertreffen nicht zu erwarten. (dpa/afp/red)
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Spionagevorwurf gegen Ehepaar: China soll gezielt europäische Hochtechnologie ins Visier nehmen


In Kürze:

  • Das festgenommene Ehepaar soll für einen chinesischen Nachrichtendienst tätig gewesen sein.
  • Es knüpfte Kontakte zu Wissenschaftlern und Forschungseinrichtungen.
  • Das kommunistische Regime hat wichtige Technologien im Visier.
  • Europa war bislang gegenüber Chinas technologischem Raubbau zu wenig wachsam.

 
Die jüngste Festnahme zweier mutmaßlicher Spione der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) in Deutschland offenbart einen kleinen Teil einer langjährigen globalen Kampagne des Regimes, die darauf abzielt, „sensible Technologien durch Diebstahl zu erlangen“. Dies erläuterte Lin Tsung-nan, Professor für Elektrotechnik an der National Taiwan University, gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times. Ihm zufolge laufen zentrale Schlüsselsektoren der europäischen Wirtschaft Gefahr, durch diese Operationen ausgehöhlt zu werden.

Wissenschaftler nach China eingeladen

Die deutsche Polizei nahm am 20. Mai in München ein Ehepaar unter dem Vorwurf der Spionage für China fest. So sollen sie hochentwickelte Technologien gesammelt haben, die für militärische Zwecke geeignet sind. Dies geht aus einer Erklärung der Bundesanwaltschaft vom selben Tag hervor. Xuejun C. und Hua S. – beide deutsche Staatsangehörige – sollen „für einen chinesischen Nachrichtendienst tätig sein“, hieß es darin weiter.
Die beiden sollen Kontakte zu zahlreichen Wissenschaftlern an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen geknüpft haben. Dabei handelte es sich insbesondere um Lehrstuhlinhaber mit den Schwerpunkten Luft- und Raumfahrttechnik, Informatik sowie Künstliche Intelligenz (KI). Dazu gaben sie sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter der Automobilindustrie aus.
Einige dieser Forscher lockten sie unter dem Vorwand, bezahlte Vorträge vor einem zivilen Publikum zu halten, nach China. Dort sprachen sie dann jedoch vor Mitarbeitern „staatlicher Rüstungsunternehmen“, so die Staatsanwaltschaft.
Der Fall in München ist nicht Deutschlands erste Begegnung mit chinesischer Spionage. Im Februar verurteilte ein deutsches Gericht einen US-Bürger zu zwei Jahren und acht Monaten Haft, weil er einem chinesischen Geheimdienst angeboten hatte, sensible Informationen des US-Militärs weiterzugeben. Im September 2025 verhängte ein deutsches Gericht eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des deutschen Bundestagsabgeordneten und damaligen Europaabgeordneten Maximilian Krah. Der Mann war als Agent für den chinesischen Geheimdienst tätig. Die KPCh wies die Spionagevorwürfe zurück.

Eine koordinierte Spionagekampagne

Die Fälle deuteten eher auf eine umfassendere, von Peking gesteuerte Operation hin als auf bloße Einzelfälle ziviler Aktivitäten, sagte William Chih-tung Chung, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für nationale Verteidigungs- und Sicherheitsforschung in Taiwan.
„Es handelt sich um eine koordinierte Spionagekampagne, die vom gesamten Staatsapparat in Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor vorangetrieben wird“, erklärte er gegenüber Epoch Times.
Chung merkte an, dass die deutsche Staatsangehörigkeit der beiden Verdächtigen darauf hindeute, dass die KPCh lokale Mittelsmänner einsetze, um über akademische und wirtschaftliche Tarnorganisationen nachrichtendienstliche Informationen zu beschaffen. Dies bestätige die defensive Haltung der Europäischen Union. „Da diese Taktiken häufig rechtliche Grauzonen ausnutzen, bleibt es ohne eindeutige Beweise äußerst schwierig, eine Verurteilung zu erwirken“, sagte er.
Dieser Vorfall unterstreiche einmal mehr, warum die EU China als „systemischen Rivalen“ betrachte. Dieser Begriff ist eine von drei Bezeichnungen, mit denen der Staatenbund das chinesische Regime seit 2019 belegt. Die beiden anderen lauten „Kooperationspartner“ und „wirtschaftlicher Wettbewerber“.
Lin stimmte dem zu und merkte an, dass die Verhaftungen wahrscheinlich nur einen Bruchteil der weitreichenden globalen Spionageaktivitäten Pekings darstellten.
„Über Deutschland hinaus haben chinesische Agenten gezielt westliche Nationen wie die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich ins Visier genommen. Das deutet auf von oben gesteuerte Operationen hin“, so Lin weiter. „Es ist kein Geheimnis, dass Peking seine Geheimdienstnetzwerke methodisch zu Waffen gemacht hat, um im Ausland industriellen und technologischen Diebstahl zu inszenieren.“
Im April erklärte das Weiße Haus in einem internen Memo, dass ausländische Stellen – vorwiegend mit Sitz in China – „gezielte, im industriellen Maßstab angelegte Kampagnen“ betreiben, „um sich führende US-KI-Systeme anzueignen“.

Illegale Methoden

Lin warnte davor, dass ein solcher Diebstahl China in die Lage versetzen könnte, rasche Fortschritte bei seinen Verteidigungs- und Militärkapazitäten zu erzielen.
„Unabhängige Innovation erfordert ein ständiges Vorgehen nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum. Die Aneignung von Dual-Use-Technologien wie der KI ermöglicht es dem Regime jedoch, einen Großteil dieses Prozesses zu umgehen.“ Peking sei bereit, jedes erforderliche Mittel einzusetzen, um seinen Aufstieg zu beschleunigen. Im Wettbewerb mit den USA verfolge Peking eine Strategie, die es als „Überholen in der Kurve“ bezeichnet.
Dual-Use-Technologien bezeichnen Materialien, Software oder Systeme, die sowohl zivile als auch militärische Anwendungsmöglichkeiten besitzen.
Lins Einschätzung aufgreifend erklärte Chung, China greife zu verdeckten und illegalen Methoden, um sein Streben nach der Vorherrschaft in den Bereichen KI und Quantentechnologie voranzutreiben. „Die KPCh nutzt die militärisch-zivile Fusion, um ihre Aktivitäten zur Nachrichtengewinnung und Infiltration auszuweiten. Das sind Schritte, die die Modernisierung ihrer Waffensysteme erheblich beschleunigen und ihren militärischen Ausbau stärken könnten“, sagte er.
Die zivil-militärische Fusion ist eine Strategie, bei der die KP Chinas zivile Technologien erwirbt, die zugleich militärischen Zwecken dienen. Chung merkte jedoch an, dass die institutionellen Mängel Pekings zu gravierend seien, als dass gestohlenes Know-how den Mangel an echter Innovation ausgleichen könnte.
„China sieht sich einer tief verwurzelten Korruption gegenüber, während es seinem starren politischen System an jener Flexibilität und Dynamik mangelt, die in westlichen Demokratien zu beobachten sind.“ Folglich dürfte der Diebstahl geistigen Eigentums allein kaum dazu führen, China über Nacht in ein technologisches Schwergewicht zu verwandeln. „Das Land hat diesbezüglich noch einen langen Weg vor sich.“

Es droht eine Aushöhlung der europäischen Wirtschaft

Lin warnte davor, dass Europa gegenüber Chinas technologischem Raubbau weniger wachsam gewesen sei. Sollte sich dieser ungebremst fortsetzen, könne das zu einer Aushöhlung der Schlüsselbereiche der europäischen Wirtschaft führen.
„Europa war China gegenüber weniger wachsam. So hat die EU es dem Regime ermöglicht, angeschlagene westliche Unternehmen zu kaufen und sensible Technologien zu stehlen“, sagte er. „Dies könnte Europas technologischen Vorsprung weiter untergraben und seine langfristigen wirtschaftlichen Aussichten infrage stellen.“
Chung sagte, diese Ausbeutung stelle Risiken für die nationale Sicherheit, die technologische Souveränität, demokratische Systeme sowie die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Verteidigungsindustrie in der EU dar. „Die gravierendste Sorge ist der Verlust fortschrittlicher Technologien sowie von Dual-Use-Technologien aus europäischen Ländern“, sagte er. Dies ermögliche es China, seine militärischen Fähigkeiten innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums und zu geringeren Kosten auszubauen.
Chung warnte davor, dass solche Aktivitäten die politische Autonomie der EU untergraben und das Misstrauen gegenüber der KPCh in der gesamten Region im Laufe der Zeit vertiefen könnten. „Der chinesische Staatschef Xi Jinping traf erst kürzlich mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin zusammen – und dies, obwohl Moskau nach wie vor die primäre Sicherheitsbedrohung für Europa darstellt“, sagte er.  „Chinas Technologiespionage sowie seine autoritären Ambitionen, den Westen herauszufordern, haben den Argwohn der EU weiter verstärkt.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Arrest of German Couple for Alleged Spying for the CCP Reveals EU Economic Risk: Analysts“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Wadephul plädiert weiter für engere Partnerschaft mit der Türkei

Außenminister Johann Wadephul (CDU) plädiert trotz des immer heftigeren Vorgehens der türkischen Behörden gegen die Oppositionspartei CHP weiterhin für eine engere Partnerschaft der EU mit der Türkei.
„Das gilt mit Sicherheit“, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes am Mittwoch der dts Nachrichtenagentur auf die Frage, ob entsprechende Aussagen auch nach den neuesten Entwicklungen noch gelten.
Die Türkei sei ein wichtiger NATO-Alliierter und ein strategischer Partner. „Das hindert uns aber nicht daran, kritische Fragestellungen auch kritisch zu diskutieren und das machen wir.“ Das geschehe im bilateralen Gespräch und da, wo es gegeben sei, auch öffentlich, so die Sprecherin.
Am Wochenende war die Parteizentrale der CHP in der Türkei von Polizisten gestürmt worden. Zuvor hatte ein türkisches Gericht den Parteivorsitzenden der CHP, Özgür Özel, abgesetzt.
Gegen Proteste von CHP-Anhängern gingen die Behörden zuletzt mit Wasserwerfern und Tränengas vor. (dts/red)
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deutschland gesellschaft

Solarstrom, Onlinehandel, Spritpreise: Das ändert sich im Juni


In Kürze:

  • Die Steuervergünstigung für Sprit endet Ende Juni
  • Widerrufsrecht für Versicherungen und Finanzdienstleistungen beschränkt
  • Die Bahn wirbt mit einem Familienticket

 
Ein Ende der Steuerabsenkung für Benzin und Diesel steht im Juni ebenso an wie eine ganze Reihe weiterer Änderungen. So sollen Onlinekäufe leichter rückgängig gemacht werden können, und Verbraucher sollen künftig einfacher erkennen können, woher ihr Honig stammt. Nachfolgend ein Überblick:
Ende Juni müssen sich Autofahrer voraussichtlich wieder auf höhere Preise an den Zapfsäulen einstellen. Denn dann läuft die Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um jeweils rund 17 Cent pro Liter nach aktuellem Stand aus. Damit enden die zwei Monate, in denen die Bundesregierung die Verbraucher bei den durch den Irankrieg deutlich gestiegenen Spritpreisen entlasten wollte.

Widerrufsbutton, Widerrufsrecht und Barrierefreiheit im Internet

Wer einen Onlinekauf oder einen im Internet abgeschlossenen Vertrag widerrufen will, kann das künftig ganz einfach tun: Ein Klick auf den Widerrufsbutton genügt. Bis zum 19. Juni müssen Anbieter dafür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche auf ihren Websites bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie online abgeschlossen wurden.
Der Gesetzgeber begrenzt auch das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ für neue Verträge. Für die meisten Finanzdienstleistungen endet das Widerrufsrecht künftig spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Beginn der Frist. Für Lebensversicherungen gilt eine Sonderfrist von 24 Monaten und 30 Tagen.
Die Neuregelung tritt am 19. Juni 2026 in Kraft. Für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, bleibt die bisherige Rechtslage grundsätzlich erhalten.
Ausnahmen bleiben bestehen: Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vollständig oder enthält sie gravierende Fehler, die den Anforderungen nicht genügen, bleibt ein unbefristetes Widerrufsrecht bestehen. Die verkürzten Fristen greifen nur, wenn die Belehrung zumindest in der vorgeschriebenen Form erteilt wurde.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Anforderungen werden gestaffelt umgesetzt und müssen bis zum 28. Juni 2026 abgeschlossen sein. Ab dann müssen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei nutzbar sein. Damit setzt der Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Unternehmen sollen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen diese ohne zusätzliche Hürden nutzen können.
Onlineshops, Apps und digitale Kundendienste müssen eine klare Navigation, ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität bieten. Banken müssen Geldautomaten, Onlinebanking-Oberflächen und andere digitale Dienste barrierefrei bereitstellen. Auch Ticket- und Check-in-Automaten, E-Reader, Smartphones, Computer und Betriebssysteme fallen unter die neuen Vorgaben, sofern sie sich an Verbraucher richten. Die Regeln betreffen sowohl die technische Gestaltung als auch die Bereitstellung verständlicher Informationen.

Mehr Transparenz bei Honig

Auf Honiggläsern müssen künftig genauere Angaben zum Ursprungsland gemacht werden. Ab dem 14. Juni greift die Reform der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien, die für mehr Transparenz für Verbraucher sorgen soll. Die Angabe „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ reicht dann nicht mehr aus. Das Etikett muss Auskunft darüber geben, wie viel Prozent des Honigs aus welchem Land stammen. Das Gesetz sieht zudem einen geringeren Zuckergehalt für Marmelade sowie eine neue Kennzeichnung für Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz vor.
Bis zum 7. Juni muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ihr Ziel ist es, durch verpflichtende Angaben Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern und so für mehr Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen. Arbeitgeber müssen demnach unter anderem Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angeben.

Günstig in die Sommerferien mit der Bahn

Überschüssiger Solarstrom soll künftig einfacher an Nachbarn weitergegeben werden können. Ab dem 1. Juni gelten neue Regeln, die dieses sogenannte Energy Sharing ermöglichen. Dafür ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft sowie die Ausstattung mit einem Smart Meter nötig. Laut Verbraucherschützern kann das Modell für Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle sein und die Abhängigkeit vom Energiemarkt verringern.
Für die Sommerferienwochen in allen Bundesländern – also von Ende Juni bis Mitte September – bietet die Deutsche Bahn (DB) ein günstiges Familienticket an: Eine Familie kann zum Pauschalpreis von 99,99 Euro mit Fernverkehrszügen hin und zurück reisen. Die Sitzplatzreservierung ist demnach inklusive. Das Angebot ist „ab Mitte Juni“ buchbar. Das Familienticket gilt für bis zu fünf Reisende.
Von Mitte Juni bis Ende September ist zudem die Jugend BahnCard 25 kostenlos erhältlich. Damit gibt es ein Jahr lang 25 Prozent Rabatt auf alle Super Spar-, Spar- und Flexpreise der 1. und 2. Klasse im ICE sowie im IC/EC. Die Jugend-BahnCard 25 kostet regulär 7,90 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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E-Auto-Absatz steigt – mehr Neuwagen

Der Neuwagenmarkt in der EU hat im April einen weiteren Schub bekommen – vor allem dank steigender Zulassungszahlen bei Elektroautos.
Wie der europäische Herstellerverband Acea mitteilte, legten die Neuzulassungen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 5,1 Prozent auf gut 972.000 Fahrzeuge zu. Fast vier von zehn davon (36,9 Prozent) waren Hybridautos.
Reine Elektroautos erreichten einen Marktanteil von 20,6 Prozent, Plugin-Hybride kamen auf 9,8 Prozent.
„Allein die stark steigenden Verkaufszahlen von Elektroautos treiben aktuell den Neuwagenmarkt an – die übrigen Antriebsformen liegen unter dem Vorjahresniveau“, erklärte der Automobilmarktexperte der Beratungsfirma EY, Constantin Gall.
Das Plus bei Elektroautos, deren Absatz EU-weit um rund 38 Prozent zulegte, sei zwar „grundsätzlich begrüßenswert“, fügte er hinzu. „Allerdings verdienen die Hersteller immer noch wenig Geld mit E-Autos, vor allem aber sind es staatliche Subventionen, die für die steigenden Absatzzahlen verantwortlich sind.“ (afp/red)
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Zolldeal mit USA rückt näher: EU billigt Schritt zur Umsetzung von Handelsabkommen

Die Umsetzung einer Zollvereinbarung zwischen der Europäischen Union und den USA aus dem vergangenen Jahr geht weiter voran.
Die 27 EU-Staaten segneten nun in Brüssel ein Gesetz ab, das europäische Industriezölle auf US-Industriewaren zeitweise abschafft, wie die Ratspräsidentschaft mitteilte. Die Bestätigung im Europaparlament steht noch aus.

Es geht um Zölle auf Autos und Maschinen

Die Zollabschaffung betrifft Industriewaren wie Autos und Maschinen. Sie soll mit Inkrafttreten des Gesetzes greifen und am 31. Dezember 2029 auslaufen.
Sie ist das Kernstück der Vereinbarung zwischen von der Leyen und Trump vom vergangenen August. Der US-Präsident versprach im Gegenzug, auf die meisten EU-Produkte maximal einen Zoll von 15 Prozent zu erheben.
In der EU dauerte die Umsetzung zum wachsenden Unmut in Washington Monate. Das Europaparlament setzte seine Arbeit daran mehrfach aus, weil durch Trumps Drohungen und ein Urteil des Obersten US-Gerichtshofs gegen seine Zölle Unsicherheit aufkam. Trump erhöhte daraufhin den Druck und drohte mit Zusatzzöllen auf Autos, sollte die Umsetzung nicht bis zum 4. Juli beschlossen sein.

Viele müssen zustimmen

Das EU-Gesetz enthält eine Notfallklausel, falls Trump die Vereinbarung bricht und seine Zölle erhöht. Die EU-Kommission kann die europäische Zollabschaffung mit Zustimmung der Mitgliedstaaten dann wieder aussetzen, einen Automatismus gibt es aber nicht.
Das gleiche gilt, wenn die USA über 2026 hinaus weiterhin Zölle in Höhe von 50 Prozent auf Produkte erheben, die Stahl und Aluminium enthalten.
Darauf hatten sich die 27 EU-Länder in der vergangenen Woche mit Vertretern des Europaparlaments geeinigt. Die Abgeordneten müssen das Gesetz ebenfalls noch absegnen, eine Abstimmung ist für Mitte Juni in Straßburg geplant. Danach muss der Rat de3r 27 EU-Länder noch einmal offiziell zustimmen. (afp/red)
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EU lockert Gentechnik-Regeln: Was Verbraucher künftig noch erkennen – und was nicht


In Kürze:

  • Entscheidung im Juni erwartet: Die EU will Pflanzen aus neuen Genomtechniken künftig teilweise wie konventionelle Züchtungen behandeln.
  • Für viele dieser Pflanzen könnte die bisherige Kennzeichnungspflicht im Supermarkt entfallen.
  • Kritiker warnen vor weniger Transparenz für Verbraucher; Befürworter hoffen auf klimaresistentere und robustere Nutzpflanzen.

 
Die Europäische Union steht vor der größten Reform ihres Gentechnikrechts seit mehr als 20 Jahren. Pflanzen aus neuen Genomtechniken wie CRISPR/Cas sollen künftig teilweise nicht mehr als Gentechnik gekennzeichnet werden müssen. Befürworter aus Politik und Industrie versprechen klimaresistentere Pflanzen, weniger Pestizide und höhere Erträge. Die EU selbst – vertreten durch Maria Panayiotou – wirbt vor der Verabschiedung mit den Worten: „Unsere Landwirte brauchen praktische Lösungen, um sich an den Klimawandel anpassen zu können und wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Die neuen Vorschriften gäben ihnen Zugang zu Innovationen.
Kritiker warnen dagegen vor einem Verlust an Transparenz, wachsender Konzernmacht und unkalkulierbaren Folgen für Landwirtschaft und Umwelt. Am Ende dieser Nahrungskette steht der Verbraucher. Für ihn stellt sich eine einfache Frage: Was bedeutet das künftig konkret auf dem Teller?

Bald Realität? Die Lockerung der Gentechnik-Regeln in der EU

Die Entscheidung könnte Europas Lebensmittelmarkt grundlegend verändern. Nach jahrelangen Verhandlungen steht die Europäische Union kurz davor, ihre bisherigen Gentechnikregeln deutlich zu lockern. Im Zentrum steht eine neue Verordnung zu sogenannten „Neuen Genomtechniken“ (NGT).
Gemeint sind Verfahren wie CRISPR/Cas, mit denen sich DNA gezielt verändern lässt. Der Kern der Verordnung: Pflanzen, die mithilfe neuer genomischer Verfahren verändert wurden und kein fremdes Erbgut enthalten, sollen künftig weitgehend herkömmlichen Pflanzen gleichgestellt werden.
Ein zentraler Unterschied zur klassischen Gentechnik liegt darin, wie stark in das Erbgut eingegriffen wird. Bei herkömmlicher Gentechnik werden häufig Gene anderer Arten in eine Pflanze eingebaut – etwa ein Bakteriengen in Mais. Verfahren wie CRISPR/Cas arbeiten dagegen meist präziser: Vorhandene DNA wird gezielt verändert, entfernt oder „umgeschrieben“, ohne zwingend fremdes Erbgut einzusetzen.

Seit Jahrzehnten in Arbeit

Der bisherige Rechtsrahmen stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 2001. Seitdem gelten in der EU strenge Regeln für gentechnisch veränderte Organismen: umfassende Risikoprüfungen, Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette und eine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt. Genau diese Vorgaben sollen nun teilweise entfallen.
Die EU-Kommission hatte ihren Reformvorschlag bereits 2023 vorgelegt. Im April 2024 verabschiedete das Europäische Parlament seine erste Position. Ende 2025 erzielten Parlament, EU-Kommission und Mitgliedstaaten im sogenannten Trilog eine politische Einigung. Der Rat der EU-Mitgliedstaaten nahm die Verordnung am 21. April 2026 formal an.
Damit fehlt im Wesentlichen nur noch die endgültige Zustimmung des Europäischen Parlaments. Nach aktuellem Stand wird die Schlussabstimmung für Juni 2026 erwartet. Stimmt das Parlament zu, könnte die neue Verordnung ab etwa 2028 gelten.
Und das, obwohl sich viele Verbraucher weiterhin eine klare Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte wünschen. Selbst unter Befürwortern der Gentechnik gibt es laut der Initiative Save Our Seeds breite Unterstützung für transparente Kennzeichnungspflichten. Auch in Deutschland zeigen Umfragen von Organisationen wie Foodwatch, dass viele Menschen Gentechnik in Lebensmitteln kritisch sehen – ebenso den Einsatz auf Feldern oder in der Tierhaltung. Statt Lockerungen wünschen sich viele strengere Sicherheits- und Risikoprüfungen sowie eine eindeutige Kennzeichnung. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband ist genau diese Transparenz die Grundlage für Wahlfreiheit und Vertrauen der Verbraucher.

Das neue Zwei-Klassen-System

Die Reform teilt gentechnisch veränderte Pflanzen künftig in zwei Gruppen ein. Dabei geht es um sogenannte GVO – also „gentechnisch veränderte Organismen“. Gemeint sind Pflanzen, deren Erbgut gezielt im Labor verändert wurde. Bislang galten in der EU für solche Pflanzen strenge Regeln: Sicherheitsprüfungen, Zulassungsverfahren, Rückverfolgbarkeit und eine verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln. Genau das soll sich nun ändern.
Künftig will die EU zwischen zwei Arten moderner Gentechnik unterscheiden. Zur ersten Gruppe, „NGT-1“, sollen Pflanzen gehören, deren Erbgut gezielt verändert wurde, ohne fremde Gene anderer Arten einzubauen. Die EU argumentiert: Solche Veränderungen könnten theoretisch auch durch natürliche Mutationen oder klassische Pflanzenzüchtung entstehen – allerdings deutlich langsamer und ungezielter.
Deshalb sollen für diese NGT-1-Pflanzen viele der bisherigen Gentechnikregeln wegfallen. Besonders umstritten ist dabei die Kennzeichnung: Lebensmittel aus solchen Pflanzen müssten nach den aktuellen Plänen künftig nicht mehr im Supermarkt als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.
Verbraucher könnten dann häufig nicht mehr direkt auf der Verpackung erkennen, ob etwa Tomaten, Kartoffeln oder Weizen mithilfe moderner Geneditierungsverfahren wie CRISPR/Cas verändert wurden. Informationen dazu sollen stattdessen nur noch in Saatgutregistern, Datenbanken oder Sortenkatalogen verfügbar sein.
Anders wäre es bei der zweiten Gruppe, den sogenannten „NGT-2“-Pflanzen. Dabei handelt es sich um weitergehende genetische Veränderungen. Für sie würden die bisherigen strengen Gentechnikregeln weiterhin gelten – einschließlich Risikoprüfung, Zulassungsverfahren und Kennzeichnungspflicht.

Wird das Steak gekennzeichnet, wenn das Rind Genfutter bekommt?

Die Reform betrifft zunächst ausschließlich Pflanzen. Diskutiert werden unter anderem pilzresistente Kartoffeln, trockenheitsresistenter Weizen, klimaresistente Tomaten oder Olivenbäume, die besser gegen Krankheiten geschützt sind. Doch auch wenn die geplante Reform vordergründig nur Pflanzen betrifft, könnte sie indirekt Folgen für Fleisch, Milch, Eier und Käse haben.
Denn in der Europäischen Union müssen tierische Produkte bislang grundsätzlich nicht gekennzeichnet werden, wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Ein Huhn kann etwa gentechnisch verändertes Soja fressen, ohne dass dies später auf dem Ei oder dem Fleisch angegeben werden muss. Genau daran würde sich durch die neue Reform voraussichtlich nichts ändern.
Kritiker befürchten nun: Wenn künftig mehr geneditierte Pflanzen ohne Kennzeichnung angebaut oder importiert werden dürfen, könnten solche Futtermittel leichter in die Lieferketten gelangen. Für Verbraucher wäre dann kaum noch nachvollziehbar, ob Tiere mit geneditierter Nahrung gefüttert wurden. Befürworter halten dagegen, dass Produkte von Tieren nicht automatisch „veränderte Gene“ enthielten. DNA aus Futtermitteln werde im Verdauungssystem weitgehend zerlegt.
Die eigentliche Debatte dreht sich deshalb weniger um akute Gesundheitsgefahren als um Transparenz, Wahlfreiheit und die Frage, welche Form der Landwirtschaft Verbraucher künftig unterstützen wollen.
Die EU-Kommission begründet die Reform vor allem mit Klimawandel und Ernährungssicherheit. Neue Genomtechniken könnten helfen, Pflanzen schneller an Dürren, Krankheiten und Extremwetter anzupassen. Gleichzeitig solle der Einsatz von Pestiziden sinken. Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erklärte bereits früh, dass neue Genomtechniken zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen beitragen könnten.

Was Verbraucher künftig nicht mehr sehen könnten

Mit der neuen Regelung könnte der Begriff „Gentechnik“ faktisch weitgehend aus dem Supermarkt verschwinden. Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik kritisiert, Verbraucher könnten gentechnikfreie Produkte künftig „praktisch nur noch über freiwillige Siegel erkennen“.
Als Orientierung blieben dann oft nur noch Bio-Siegel oder freiwillige Kennzeichnungen wie „Ohne Gentechnik“. Genau darin sehen Kritiker die konkrete Folge der Reform: Wer gentechnisch veränderte Lebensmittel bewusst vermeiden möchte, könnte das künftig deutlich schwerer tun.

Kritiker warnen vor weniger Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit bei Gen-Gemüse.

Foto: iStock gorodenkoff

Wem nützt die Reform? Die Macht der Saatgutkonzerne wächst

Der globale Saatgutmarkt ist stark konzentriert. Wenige Großunternehmen kontrollieren einen erheblichen Teil des weltweiten kommerziellen Saatgutgeschäfts. Zu den dominierenden Akteuren zählen Bayer, Corteva und Syngenta.
Das Geschäftsmodell ist milliardenschwer. Patente auf bestimmte Genveränderungen ermöglichen Lizenzgebühren und langfristige Kontrolle über Saatgut. Gegner der Gentechnik-Deregulierung – darunter auch die Initiative Save Our Seeds – warnen davor, dass das geplante Gesetz zu einer weiteren Ausbreitung patentierten Saatguts führen könnte. Dadurch könnte der Einfluss weniger großer Saatgutkonzerne auf Landwirte und kleinere Züchter weiter wachsen.
Auch die Initiative Ohne Gentechnik kritisiert mögliche Folgen für Landwirtschaft und Umwelt. Sie argumentiert, dass die Patentierung gentechnisch veränderter Pflanzen und das Verbot, Teile der Ernte als Saatgut für das nächste Jahr wiederzuverwenden, Landwirte zunehmend abhängig von großen Agrarkonzernen mache. Verstärkt werde dies zusätzlich dadurch, dass häufig auch passende Herbizide desselben Herstellers eingesetzt würden. Zudem betonen Kritiker, gesundheitliche Risiken ließen sich langfristig nicht vollständig ausschließen.

Sind genveränderte Lebensmittel gesundheitsschädlich?

Laut der Weltgesundheitsorganisation haben alle derzeit zugelassenen gentechnisch veränderten Lebensmittel die vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen bestanden. Bislang gebe es keine wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass sie grundsätzlich gesundheitsschädlicher seien als konventionelle Lebensmittel.
Doch die Debatte dreht sich längst nicht mehr nur um gesundheitliche Risiken oder die Frage, was Menschen essen möchten. Kritiker sehen vielmehr Themen wie Profite, Kontrolle und Transparenz im Mittelpunkt.
Damit wird die EU-Reform am Ende zu einer Grundsatzfrage: Wie viel Transparenz schuldet der Staat seinen Verbrauchern – und wer entscheidet künftig darüber, was noch als „natürlich“ gilt?
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EU-Rechnungshof kritisiert massive Transparenzprobleme beim Corona-Wiederaufbaufonds

In Kürze:

  • Prüfer kritisieren den Umgang mit Geldern aus dem Hilfspaket gegen die Pandemiefolgen.
  • Bisher flossen 577 Milliarden Euro aus dem regionalen Hilfsfonds.
  • Acht von zehn überprüften Ländern erfassen die Daten systematisch, Deutschland jedoch nicht.
  • Es fehlen Möglichkeiten, Ergebnisse und Effekte des regionalen Hilfsfonds zu messen.

 
Wirtschaftsprüfer der Europäischen Union kritisieren den Umgang mit den Geldern aus dem milliardenschweren EU-Hilfspaket zur Bewältigung der Pandemiefolgen im Jahr 2021 scharf. Die Kritik umfasst insbesondere mangelnde Transparenz. Laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH), der die Verwendung öffentlicher Gelder prüft und die Rechenschaftspflicht stärken soll, ist in vielen Fällen schwer nachvollziehbar, wohin das Geld letztlich geflossen ist.

Mit RRF-Fonds die Folgen der Pandemie abfedern

„Das Vertrauen der EU-Bürger in die öffentlichen Finanzen sinkt, wenn die Verwendung der Gelder nicht vollständig transparent ist. Die Öffentlichkeit hat das Recht, zu erfahren, wohin öffentliche Gelder fließen, wer sie erhält und wie viel tatsächlich ausgegeben wird“, erklärte Ivana Maletic vom EuRH, die die Prüfung leitete.
Ziel des befristeten milliardenschweren Wiederaufbaufonds RRF (Recovery and Resilience Facility) war es, die Mitgliedstaaten bei der Erholung von der durch die teils weitreichenden Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise zu unterstützen. Besonders betroffen waren dabei mehrere Wirtschaftsbereiche. Die Maßnahmen sollten vor allem die Energiewende und die Digitalisierung der Gesellschaft fördern.
Einige Mitgliedstaaten haben digitale Scorecards zur Nachverfolgung der Mittel eingerichtet. Laut der Europäischen Kommission, die zehn Länder als repräsentative Stichprobe untersuchte, lässt sich jedoch auch dort nicht vollständig nachvollziehen, wohin alle Zahlungen geflossen sind. Neben Deutschland prüften die Revisoren Österreich, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Malta, die Niederlande, Rumänien und Spanien.
Die RRF-Managementinformationssysteme der Mitgliedstaaten unterscheiden sich deutlich. In der Stichprobe erfassen acht Staaten die Verwendung der RRF-Mittel systematisch: Österreich, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta und Rumänien vollständig, die Niederlande und Spanien ohne tatsächliche Kosten. Zwei weitere Länder, Frankreich und Deutschland, verlassen sich ausschließlich auf bedarfsorientierte Abfragen. Beide führen laut Bericht (Seite 16) keine zentralen Datensysteme und müssen Informationen direkt bei den umsetzenden Stellen anfordern.

Monatelanges Warten auf Auskünfte

Die meisten der analysierten Staaten, darunter auch Deutschland, veröffentlichten lediglich die Höhe der RRF-EU-Finanzierung für jeden Empfänger. Bulgarien, Frankreich und Spanien führten hingegen zusätzlich zur Gesamthöhe der öffentlichen Finanzierung auch die nationale Kofinanzierung auf.
„In manchen Fällen sind die Informationen schwer zugänglich. In vier von zehn Mitgliedstaaten werden Daten nur auf Anfrage erhoben. Teilweise mussten wir mehrere Monate auf grundlegende Informationen warten, und in einem Fall konnten wir sie überhaupt nicht erhalten“, schilderte Ivana Maletic die Umstände bei der Vorstellung des Berichts. Es gehe nicht darum, ob das Geld ausgegeben wurde, sondern um Transparenz. „Nachvollziehbarkeit ist nicht optional, sondern unerlässlich“, betonte Maletic.
Aufgrund der Mängel kann die Europäische Kommission nicht beurteilen, ob die Mitgliedstaaten die Mittel effektiv eingesetzt haben. Das bedeutet nicht zwingend, dass die Kosten überschritten wurden. In einigen Ländern fielen die tatsächlichen Kosten sogar niedriger aus als geschätzt. Laut dem EuRH besteht in beiden Fällen jedoch das Risiko, dass die den Ländern zugewiesenen Beträge am Ende deutlich von den tatsächlichen Kosten abweichen.
Ein Problem, auf das die Prüfer hinweisen, ist, dass die Mitgliedstaaten lediglich die 100 größten Empfänger von Geldern aus dem RRF melden müssen. Dies können Kommunen oder staatliche Unternehmen sein, die ihrerseits Mittel an Tausende private Unternehmen, Organisationen und weitere kleinere Akteure weiterleiten.

Kommission fordert Informationen zu allen Begünstigten

Der EuRH fordert, dass die Bürger Informationen über alle Begünstigten erhalten. Die Europäische Kommission ist jedoch nicht bereit, dieser Forderung nachzukommen. In einer formellen Stellungnahme zum EuRH-Bericht verweist die Kommission darauf, dass sie den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Datenerhebung bereitgestellt habe. Zudem gebe es keine Rechtsgrundlage, um solche nationalen Daten zentral zu erfassen oder auszuwerten.
Die mangelnde Transparenz ist teilweise systembedingt. Üblicherweise zahlt die Kommission Mittel erst nachträglich als Erstattung nach nachgewiesenen Ausgaben aus. Im vorliegenden Fall einigten sich die EU-Staaten jedoch darauf, einen Teil der Gelder im Voraus auszuzahlen. Damit handelt es sich um den ersten groß angelegten Einsatz von nicht strikt kostengebundenen Mitteln in der EU. Eine Einschränkung blieb jedoch bestehen: Die Unterstützung sollte gezielt zuvor von der Kommission identifizierten Problembereichen in den Mitgliedstaaten zugutekommen.
Der RRF war auf rund 720 Milliarden Euro begrenzt. Bis Ende Januar 2026 hatte die Kommission insgesamt 577 Milliarden Euro bereitgestellt, davon 360 Milliarden Euro als Zuschüsse und 217 Milliarden Euro als Darlehen. Die Initiative läuft im August aus, während Auszahlungen noch bis Ende 2026 möglich sind.
Ivana Maletic betonte, dass die Schwächen des RRF nicht in den regulären langfristigen EU-Haushalt übertragen werden sollten. Die Europäische Kommission hingegen sieht das Modell, bei dem die Mitgliedstaaten selbst für die Verwendung der Mittel verantwortlich sind, als mögliches Vorbild für künftige Haushaltsmechanismen. „Dieser Ansatz hat sich als effektiv erwiesen“, so ein Sprecher der Exekutivagentur.

Kaum Strukturen, um große Summen zu verwalten

Es ist stets komplex, wenn die EU Mittel an 27 Mitgliedstaaten verteilt, erklärte die Ökonomin Monika Hjeds Löfmark vom Schwedischen Institut für Europäische Politikstudien. Im Fall des RRF waren die finanziellen Mittel zudem außergewöhnlich hoch und wurden in kurzer Zeit beschlossen.
„Man wollte eine tiefe und lang anhaltende Rezession vermeiden, die die Union spalten könnte. Es war eine besondere Zeit mit vielen Maßnahmen weltweit. Die Überlegung war: Besser handeln als abwarten“, so Hjeds Löfmark gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times.
„Man muss jedoch auch im Nachhinein betrachten, wie die Hilfen tatsächlich eingesetzt wurden. Es flossen sehr schnell große Summen und viele Länder verfügten weder über ausreichende Kapazitäten noch über die notwendigen Strukturen, um diese effektiv zu verwalten.“
Die Kommission hat den Mitgliedstaaten Ziele und Vorgaben anhand bestimmter Indikatoren gesetzt. Viele dieser Kennzahlen sind jedoch unzureichend und werden zwischen den Ländern unterschiedlich gemessen. Laut Hjeds Löfmark liegen die zentralen Probleme des RRF darin, dass der Prozess sehr schnell umgesetzt wurde und dass gerade jene Länder mit den größten Finanzhilfen oft über die schwächsten Institutionen und die geringste Transparenz verfügen. Ersteres sei durch die Krisensituation erklärbar, Letzteres liege in der Struktur des Systems selbst. Gerade diese Staaten bräuchten jedoch besonders viel Unterstützung.
Sie äußert zudem Kritik daran, dass die Kommission selbst im Bestreben nach einem Erfolg zu wenig Transparenz gezeigt habe. „Es hätte mehr Offenheit über die bestehenden Probleme geben müssen. Der Fokus lag stark darauf, eine Erfolgsgeschichte darzustellen.“ Außerdem betonte Hjeds Löfmark, dass ein grundsätzliches Betrugsrisiko stets vorhanden sei.

Betrugsfälle mit Fondsgeldern aufgedeckt

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat zahlreiche Betrugsfälle im Zusammenhang mit RRF-Mitteln aufgedeckt. Berichten zufolge gab es Fälle in Italien, wobei davon auszugehen ist, dass ähnliche Vorfälle auch in anderen Mitgliedstaaten vorkamen. Gleichzeitig muss dies im Kontext des ursprünglichen Ziels betrachtet werden: der Vermeidung einer Rezession sowie der Förderung von Digitalisierung und ökologischem Wandel.
Hat das Maßnahmenpaket die beabsichtigte Wirkung erzielt? Es gibt Hinweise darauf, dass es dämpfend auf die Rezession gewirkt hat, allerdings konnte der EuRH dies nicht umfassend untersuchen. Aufgrund der Struktur des RRF ist eine klare Messung von Ergebnissen und Effekten nur eingeschränkt möglich, da eindeutige Indikatoren für die vielfältigen Ziele fehlen.
Hjeds Löfmark geht zudem davon aus, dass der RRF kein einmaliges Instrument bleibt. „Ich denke nicht, dass so schnell wieder Geld in diesem Umfang zur Verfügung stehen wird. Aber es wird erhebliche Summen geben und die Länder werden stärker in der Verantwortung stehen, deren Einsatz sicherzustellen“, sagte sie.
Gegen Ende der Pandemie und in der Zeit danach stiegen die Preise deutlich an. Ökonomen diskutieren derzeit über die Ursachen dieses Inflationshöhepunkts, der auf eine lange Phase stabiler Preisniveaus folgte. „Mir ist keine Studie bekannt, die untersucht, ob der RRF konkret zur Inflation beigetragen hat, aber theoretisch wäre ein Einfluss möglich“, so Hjeds Löfmark. „Hinzu kam ein allgemeiner Inflationsdruck. Es ist schwer zu trennen, welcher Anteil auf den RRF und welcher auf andere Faktoren zurückzuführen ist.“ Die Effekte lassen sich nur schwer von anderen fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen während der Pandemie isolieren.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Granskare slår ner på EU-stödet efter pandemin“. (deutsche Bearbeitung: os)
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26. Mai: Kinderlose sollen mehr zahlen | Kiew verlassen | Impfstrategie gegen Ebola

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Kinderlose sollen mehr zahlen

Gesundheitsministerin Warken will noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf für die Pflegereform vorlegen. Im Gespräch ist eine Erhöhung der Beiträge für Kinderlose auf 4,3 Prozent, während Versicherte mit Kindern weiterhin 3,1 bis 3,6 Prozent zahlen würden. Warken rechnet für die kommenden beiden Jahre mit einem Defizit von über 22 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung.

Kiew verlassen

Moskau hat westliche Diplomaten erneut aufgefordert, Kiew zu verlassen, da Russland dort systematische Luftangriffe auf militärische Ziele plant. Hintergrund sind eskalierende Angriffe beider Seiten und festgefahrene Friedensverhandlungen. Die EU weist die Aufforderung zurück. Gleichzeitig verhandelt die Ukraine in Berlin mit Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

Impfstrategie gegen Ebola

Ein Ebola-Ausbruch durch die seltene Bundibugyo-Virusvariante betrifft den Kongo und Uganda. Die Universität von Oxford und ein indischer Pharmahersteller entwickeln einen experimentellen Impfstoff auf Adenovirus-Basis im Eiltempo. Da keine zugelassenen Impfstoffe verfügbar sind, setzen die WHO und ihre Partnerorganisationen kurzfristig auf Eindämmung statt Impfung.

Finanzstreit mit Ungarn

Trotz des Regierungswechsels in Ungarn blockiert die EU weiterhin rund 17 Milliarden Euro. Brüssel fordert tiefgreifende Reformen, von denen einige von Budapest als kurzfristig nicht umsetzbar angesehen werden. Gleichzeitig sorgt eine Sondersteuer auf ausländische Handelsketten für Konfliktstoff. Premierminister Péter Magyar will in Kürze nach Brüssel reisen, um zu verhandeln.

Zug kollidiert mit Schulbus

Bei einem Zusammenstoß zwischen einem Schulbus und einem Zug in Belgien sind vier Menschen ums Leben gekommen: der Busfahrer, zwei Jugendliche im Alter von 12 und 15 Jahren sowie eine Begleitperson. Fünf weitere Kinder wurden schwer verletzt. Der Bus war offenbar trotz geschlossener Schranke auf den Bahnübergang gefahren. Die genaue Ursache ist noch unklar.
 
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BP verkauft Raffinerie Gelsenkirchen – EU gibt grünes Licht

Der Mineralölkonzern BP darf aus EU-Sicht seine Raffinerie in Gelsenkirchen an den Raffineriebetreiber Klesch-Gruppe verkaufen. Es gebe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen einen Zusammenschluss, teilte die EU-Kommission mit.
Die Unternehmen hätten nur eine begrenzte gemeinsame Marktstellung. Bei großen Übernahmen prüft die Brüsseler Behörde, ob dadurch unverhältnismäßig große Einschränkungen des freien Wettbewerbs entstehen können.
Die Raffinerie Gelsenkirchen ist eine der größten Deutschlands. Der aus zwei Standorten bestehende Komplex kann jährlich rund zwölf Millionen Tonnen Rohöl verarbeiten. Hergestellt werden vor allem Kraftstoffe für den Straßen- und Luftverkehr. Produziert werden auch Rohstoffe für die petrochemische Industrie.

Rund 1.800 Beschäftigte

Der integrierte Raffineriekomplex mitsamt Tanklager in Bottrop beschäftigt laut BP-Angaben von März rund 1.800 Menschen. Der Konzern hatte im März angekündigt, die Raffinerie an die konzernunabhängige Klesch-Gruppe zu verkaufen.
Der Verkauf soll nach einer Zustimmung der Behörden noch in der zweiten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen werden, hieß es damals.
Die auf Malta ansässige Klesch‑Gruppe des US-Amerikaners A. Gary Klesch betreibt in Europa zwei Ölraffinerien: die Raffinerie Heide im schleswig-holsteinischen Kreis Dithmarschen und eine Raffinerie im dänischen Kalundborg.

Bericht: Bundesministerium prüft

Das Bundeswirtschaftsministerium prüft laut einem „Spiegel“-Bericht von April ebenfalls den Verkauf der Raffinerie und nimmt dafür eine Investitionsprüfung vor.
Hinter der auf Malta ansässigen Klesch-Gruppe stehe ein undurchsichtiges Firmenkonstrukt in der Steueroase Jersey, berichtete der „Spiegel“.
Der Staat kann unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb von Firmen durch nicht-europäische Investoren untersagen. (dpa/red)