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KI-Inhalte überschwemmen das Internet: So verändern sie schon heute unser Denken


In Kürze:

  • Soziale Medien, Fachtexte und Nachrichten haben sich durch KI-generierte Inhalte in jüngster Zeit massiv und rasant verändert.
  • Da generierte Texte auf Wahrscheinlichkeiten statt auf Verständnis beruhen, wiederholen viele Beiträge ähnliche Strukturen, ähnliche Ratschläge und ähnliche Formulierungen.
  • Die Fülle an KI-Inhalten bewirkt zweierlei: Die Ergebnisse sind schön, aber unvollständig und die Trainingsdaten werden immer schlechter.
  • In der Folge verlieren Menschen und Maschine gleichermaßen den Bezug zur Realität.
  • Können Sie unterscheiden, was echt oder generiert ist? Probieren Sie es aus, in unserem kleinen Quiz am Ende des Artikels.

 
Eine nie endende Flut von mit Künstlicher Intelligenz generierten Inhalten verändert derzeit das Internet. Nicht nur beeinflusst dies auch die Art und Weise, wie Menschen mit Informationen interagieren, sondern es passiert schneller als jemals zuvor.
Egal, ob Zusammenfassungen, Nachrichten, Beiträge in sozialen Netzwerken oder wissenschaftliche Arbeiten: Wissenschaftler bringen die schiere Menge an maschinell erstellten Materialien mit einem Anstieg der „kognitiven Auslagerung“ in Verbindung. Bei diesem Phänomen überlassen Menschen kritisches Denken und Überprüfungen automatisierten Systemen.
Eine Analyse aus dem Jahr 2024 beschäftigte sich mit dem Einfluss von KI-Tools auf genau diese geistige Auslagerung. Sie ergab eine „signifikant negative Korrelation“ zwischen der häufigen Nutzung von KI-Tools und der Fähigkeit zu kritischem Denken bei Menschen aller Altersgruppen und Bildungshintergründen. Michael Gerlich von der Swiss Business School (SBS) in London kommt darin zu dem Schluss, dass gerade jüngere Altersgruppen eine höhere Abhängigkeit von KI-Modellen aufwiesen – und zugleich niedrigere Werte beim kritischen Denken erzielten.

Menge mit Glaubwürdigkeit verwechselt

Möglicherweise noch beunruhigender ist eine neue Studie vom Mai 2026 im Auftrag der internationalen PR- und Kommunikationsagentur Pangram. Die vom Marktforschungsinstitut YouGov durchgeführte Studie zeigte, dass lediglich 55 Prozent der Generation Z (18 bis 28 Jahre) irreführendes KI-Material identifizieren konnten. In den älteren Altersgruppen war diese Zahl noch niedriger.
Das Problem liegt indes nicht im Erkennen einzelner falscher Inhalte, sondern in deren Fülle. Javi Pérez, Herausgeber von KI-gestützten Websites zur Verbraucheraufklärung,  sagte dazu gegenüber Epoch Times:
„KI-generierte Beiträge und Kommentare können die öffentliche Wahrnehmung verzerrt darstellen, insbesondere wenn Volumen mit Glaubwürdigkeit verwechselt wird.“
„Wenn ein Nutzer Dutzende ähnlicher Beiträge über ein Produkt, einen Trend, eine politische Behauptung, ein Gesundheitsthema oder ein Finanzthema sieht, geht er möglicherweise davon aus, dass breite Übereinstimmung herrscht“, so Pérez weiter.

„Selbstbewusste Gleichförmigkeit“

Pérez warnt insbesondere davor, dass KI-Inhalte das Volumen dessen erhöhen würden, was er als „selbstbewusste Gleichförmigkeit“ im Internet bezeichnet.
„Viele Artikel und Beiträge wiederholen mittlerweile ähnliche Strukturen, ähnliche Ratschläge und ähnliche Formulierungen. Bei Lesern kann dies den Eindruck erwecken, dass bei einem Thema mehr Konsens oder Gewissheit besteht, als es tatsächlich der Fall ist, denn sie sehen dieselben Ideen immer wieder wiederholt in vielen Quellen“, sagte Pérez.
„Das Risiko besteht darin, dass die Menschen nicht mehr wissen, welche Inhalte überprüft wurden.“
„In Bereichen wie Finanzen, Gesundheit, Recht, Bildung oder Nachrichten müssen Leser wissen, ob Behauptungen anhand von Primärquellen überprüft, kürzlich aktualisiert und von jemandem bearbeitet wurden, der rechenschaftspflichtig ist“, so Pérez weiter.
Die Epoch Times sprach auch mit KI-Strategieberater Armand Cucciniello III. Dieser erklärte, dass KI-generierte Inhalte nicht nur verändern, wie wir Informationen konsumieren. Er sagte auch, dass diese ändern, wie schnell wir sie verarbeiten und ihnen vertrauen.
„Wir bewegen uns weg vom bewussten Lesen hin zu einem schnellen Überfliegen von geschliffenen Zusammenfassungen, Kommentaren, Kurzvideos und KI-gestützten Inhalten, die auf Geschwindigkeit und Interaktion ausgelegt sind“, sagte er.
Als jemand, der im „U.S.-amerikanischen nationalen Sicherheitsumfeld“ gearbeitet habe, sagte Cucciniello, sei eine seiner größten Sorgen, dass KI-Systeme „unbeabsichtigt große Mengen ungenauer oder bewusst manipulierter Inhalte einfach durch Wiederholung und Skalierung verstärken können“.
Er sagte auch, er glaube, dass das große Volumen an KI-generierten Inhalten einen realen Druck auf das öffentliche Vertrauen ausübe.
„Wenn Leser in mehreren Quellen auf fast identische Formulierungen oder Interpretationen stoßen, ist es nur natürlich zu hinterfragen, ob die Informationen unabhängig berichtet oder einfach neu verpackt wurden“, sagte er.

Zwischen Herausforderung und Ermüdung

Carl Stroud, ein PR-Experte bei der Agentur Smoking Gun, sagte, er habe ebenfalls miterlebt, wie KI-Inhalte einen Tribut von der Öffentlichkeit fordern.
„Das grundlegende Bedürfnis des Publikums hat sich nicht verändert: Die Menschen wollen dem vertrauen, was sie lesen“, sagte Stroud der Epoch Times. Und weiter:
„Was sich geändert hat, ist, wie viel schwieriger dieses Urteil geworden ist.
„KI-generierte Inhalte, Zusammenfassungen und minderwertiger ‚Slop‘ (Inhaltsmüll) haben das Informationsumfeld lauter, flacher und verwirrender gemacht, sodass das Publikum jetzt versucht herauszufinden, ob es eine Originalberichterstattung liest, aufgewärmte Inhalte oder etwas, das niemals hätte veröffentlicht werden dürfen.“
Abgesehen von sozialen Medien und der akademischen Welt wurden nur wenige Branchen so hart von KI-generierter Fehlinformation getroffen wie die Nachrichten. Stroud, der zwei Jahrzehnte in britischen Medienkreisen, in Redaktionen und im Journalismus verbracht hat, sagte, er sehe, dass KI-Inhalte zu einer Ermüdung bei Lesern führen, die nach präzisen Informationen suchen.
„Ermüdung ist gefährlich, denn wenn Menschen sich überfordert fühlen, klinken sie sich entweder aus oder lassen sich leichter in die Irre führen“, sagte er.

Bezug zur Realität verloren

Ashutosh Khulbe, Gründer von RawPickAI, testet KI-Werkzeuge beruflich – etwa drei bis vier neue pro Woche.
„Was mir in meiner Ecke des Internets am meisten auffällt, ist, dass sich mittlerweile alles gleich anhört. Wirklich unheimlich gleich“, sagte er der Epoch Times. „Ich würde schätzen, dass zu diesem Zeitpunkt 70 bis 80 [Prozent] der Artikel über die ‚besten KI-Werkzeuge‘ KI-generiert sind.“
„Es entsteht diese seltsame Rückkopplungsschleife, in der KI Rezensionen auf der Grundlage dessen schreibt, was andere KIs bereits geschrieben haben, Leser davon ausgehen, dass ein Konsens besteht, und die tatsächliche Erfahrung bei der Nutzung dieser Werkzeuge begraben wird.“
Als Beispiel führt er seinen Test eines Schreibprogramms an, das Hunderte von positiven Bewertungen im Internet hatte, in der kostenlosen Version jedoch unbrauchbar war.
„Man konnte nicht einmal einen Absatz beenden, bevor man ans Limit stieß“, sagte er. „Aber viel Glück dabei, diese Information in einer Google-Suche zu finden.“
Besonders besorgt sei er jedoch darüber, wie sich die Informationsverzerrung auf die Öffentlichkeit auswirke:
„KI-Inhalte sind durchweg positiv gefärbt, weil sie mit Marketingseiten und Affiliate-Bewertungen trainiert wurden. Niemand trainiert Modelle mit ‚Ich habe das zwei Wochen lang ausprobiert, und es war beschissen‘. Das negative Signal verschwindet also einfach aus dem Internet.“
Die Auswirkungen des Booms von KI-Inhalten lassen sich mittlerweile in dem beobachten, was manche als „KI-Psychose“ oder eine Trennung von der Realität bezeichnen.
Obwohl es sich nicht um eine klinische Diagnose handelt, ist der Begriff zu einer populären Sammelbezeichnung geworden, um zu beschreiben, wenn KI eine ungewöhnliche, fixe oder sogar wahnhafte Wahrnehmung von etwas in der realen Welt verstärkt.
 

„KI-Psychose“ und unrealistische Erwartungen

Menschen mit psychischen Erkrankungen könnten anfällig dafür sein, eine „KI-Psychose“ zu entwickeln, aber es ist nicht auf diese Bevölkerungsgruppe beschränkt, so Dr. Ragy Girgis, Professor für Klinische Psychiatrie an der Columbia University und dem New York State Psychiatric Institute.
„Das Phänomen der KI-Psychose ist quantitativ neu und könnte sehr gefährlich sein, aber qualitativ ist es dem sehr ähnlich, was seit Jahrzehnten, seit dem Aufkommen des Internets, passiert“, sagte Prof. Girgis im März während eines Interviews mit der National Academy of Medicine.
Während das Versinken in Online-Themen durch Link-Hopping kein neues Phänomen sei, würden KI und große Sprachmodelle dieses Problem extrem verstärken, warnt Prof. Girgis. Das enge Nachahmen menschlicher Intelligenz durch moderne KI-Modelle mache es für Menschen leichter, deren Inhalte zu verinnerlichen.
Und die Beweise zeigen sich in fast jeder Ecke des täglichen Lebens, manchmal in Form von unrealistischen Erwartungen.
„Eine der größten Veränderungen, die ich durch die Sättigung mit KI-Inhalten gesehen habe, ist das Aufkommen von ‚synthetischen Erwartungen‘, insbesondere in der Schönheitsbranche“, sagte Justin Killingsworth, Gründer von The Color Bar, gegenüber Epoch Times.
„Als jemand, der mit Salons und kundenorientierten Beautymarken arbeitet, sehe ich immer mehr Kunden, die KI-generierte Inspirationsfotos mitbringen, die nicht widerspiegeln, was bei einem echten Menschen realistisch machbar ist.“
„Stylisten müssen zunehmend nicht nur als Künstler, sondern auch als Aufklärer und emotionale Übersetzer agieren, indem sie ihren Kunden helfen, zu verstehen, was realistisch machbar ist, während sie gleichzeitig deren Selbstvertrauen und Vertrauen wahren.“

KI oder nicht KI – das ist (k)eine Frage

Letztes Jahr zeigte eine Analyse des Microsoft AI for Good Lab, dass Menschen ein KI-generiertes Bild in 62 Prozent der Fälle korrekt identifizieren konnten. Das liegt in etwa in der Größenordnung vergleichbarer Umfragen und zeigt, wie leicht wir uns überlisten lassen.
Für Cucciniello liegt die Gefahr vor allem darin, „hochgradig effizient zu werden, Informationen schnell zu konsumieren, während man weniger Zeit damit verbringt, sich mit Mehrdeutigkeiten, Nuancen oder konkurrierenden Standpunkten auseinanderzusetzen.“
Pérez stimmte dem zu.
„Langfristig besteht die Gefahr, dass die Menschen entweder zu vertrauensselig oder zu zynisch werden“, sagte er.
Er erklärte: „Einige werden alles glauben, was wie geleckt aussieht. Andere werden davon ausgehen, dass alles im Internet künstlich ist – und aufhören, auch legitimen Informationen zu vertrauen. Beide Ergebnisse schwächen das kritische Denken.“
Und wie sieht es mit Ihnen aus? Können Sie erkennen, welche Fotos echt sind und welche von KI erstellt wurden? Testen Sie Ihr Gespür. Die Auflösung nach jedem Bild gibt Gewissheit.
 
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „AI Content Is Swamping the Internet. Here’s How It’s Changing the Way We Think“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm, ts)
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Persönliche Empfehlungen: Das neue Geschäft auf Social Media

Wenn die beste Freundin ein neues Lieblingsprodukt empfiehlt, wirkt das glaubwürdiger als ein aufwendig produzierter Werbespot. Genau auf diesen Effekt setzen immer mehr Unternehmen. Die Marketingstrategie nennt man „User Generated Content“ (UGC), zu Deutsch: Benutzergenerierte Inhalte.
Statt großer Werbekampagnen oder prominenter Influencer empfehlen dabei möglichst authentisch wirkende Personen Produkte auf sozialen Medien, wie Instagram und TikTok. Der Werbecharakter tritt dabei in den Hintergrund – die Videos sind wie persönliche Erfahrungsberichte aufgebaut.
Angefangen hat Sarah Fabians UGC-Karriere mit Videoideen auf ihren eigenen Instagram- und TikTok-Kanälen.

Angefangen hat Sarah Fabians UGC-Karriere mit Videoideen auf ihren eigenen Instagram- und TikTok-Kanälen.

Foto: Lea Winkler/dpa

Bei UGC gehe es darum, dass Marken ihre Produkte möglichst alltagsnah präsentieren, erzählt die Frankfurter UGC-Creatorin Sarah Fabian.
Fabian nimmt neben ihrem Studium Videos für Marken auf. Angefangen hat ihre UGC-Karriere mit Videoideen auf ihren eigenen Instagram- und TikTok-Kanälen.
„Dann sind Marken darauf aufmerksam geworden und haben gefragt, ob ich nicht Lust hätte, auch für sie Videos zu kreieren.“
Die Aufträge häuften sich und sie merkte: „Das ist jetzt nicht eine einmalige Sache, sondern ich mache jetzt tatsächlich UGC.“
Für sie lohnt es sich: „Es ist auch echt eine ganz coole Möglichkeit, das Videomachen relativ schnell zu monetarisieren, ohne irgendwie die Reichweite dafür zu benötigen.“

Reale Produktnutzung für mehr Vertrauen

UGC spielt auch beim Münchner Unternehmen Airup eine entscheidende Marketingrolle. Die Firma stellt Trinkflaschen mit duftenden Kunststoffkartuschen her und wirbt damit, dass durch den Geruchssinn Geschmack wahrgenommen werden kann, obwohl dem Wasser keine zusätzlichen Inhaltsstoffe zugesetzt werden.
„Echte Menschen zu sehen, die ein Produkt nutzen und empfehlen, ist oft weitaus nahbarer und glaubwürdiger als traditionelle Werbung. Diese Authentizität hilft den Verbrauchern, sich mit der air up zu identifizieren“, sagt Airup Marketing Director France, Margod de Montfort.
UGC sei in ihrem Unternehmen besonders relevant für ein jüngeres Publikum, insbesondere im Alter zwischen 15 und 35 Jahren, die Social-Media-Inhalte täglich konsumieren.
In diesem Alter haben soziale Medien einen erheblichen Einfluss auf das Online-Shopping-Verhalten, wie aus einer Mediensucht-Sonderanalyse der Krankenkasse DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf hervorgeht, die dpa vorliegt.
So werden 47 Prozent der Jungen und Mädchen im Alter von 10 bis 17 Jahren durch Werbung auf Social-Media-Plattformen auf Produkte aufmerksam, 40 Prozent durch Empfehlungen von Influencerinnen und Influencern.

„Das ist so ein bisschen wie der Wilde Westen“

Medien- und Konsumentenpsychologe Jan Landwehr von der Goethe-Universität Frankfurt erkennt Risiken bei UGC. Der Erfolg beruhe darauf, dass Nutzer die Aussagen oft weniger kritisch prüfen als bei klassischer Werbung.
„Wenn ich mir klassische Werbung anschaue, dann ist es so, dass der Nutzer natürlich prinzipiell weiß, dass das keine neutrale Botschaft ist, sondern dass der Werbetreibende eine Überzeugungsabsicht hat“, erklärt der Experte. Bei UGC sei das nicht ganz so klar. „Weil man nicht so stark hinterfragt.“
Problematisch sei bei UGC und Influencer-Marketing, dass es deutlich weniger strenge Regularien gäbe als bei klassischer Werbung, zum Beispiel im Gesundheitsbereich. Für Werbeaussagen zu Produkten müssten Unternehmen häufig wissenschaftliche Nachweise erbringen. „Das ist im Influencer-Marketing häufig so eine Grauzone“, sagt er.
Hinzu komme die oft enge Beziehung zwischen Creator und der Community. Durch diese soziale oder parasoziale Bindung könnten Creator explizit oder subtil Druck auf ihre Follower ausüben.
Als Beispiel nennt Landwehr Werbung für Haustierprodukte: „Wenn du das nicht machst, dann geht es deinem Tier nicht gut, dann kann das krank werden und so weiter.“ Solche Botschaften könnten das Gefühl vermitteln, aus Verantwortung handeln zu müssen.
Während es für klassische Werbung mit dem Deutschen Werberat eine Selbstkontrollinstanz gebe, fehle eine vergleichbare Selbstverpflichtung im Influencer-Marketing weitgehend.
Die Branche habe sich lange nur schrittweise reguliert. So mussten bezahlte Beiträge anfangs oft nicht einmal als Werbung gekennzeichnet werden. „Das ist so ein bisschen wie der Wilde Westen.“
Statt großer Werbekampagnen oder prominenter Influencer empfehlen bei UGC möglichst authentisch wirkende Personen Produkte auf Instagram und TikTok.

Statt großer Werbekampagnen oder prominenter Influencer empfehlen bei UGC möglichst authentisch wirkende Personen Produkte auf Instagram und TikTok.

Foto: Lea Winkler/dpa

Creator und Influencer tragen Verantwortung

Auch Sarah Fabian erhofft sich für die Branche mehr Regularien. „Es ist absurd, wenn man ein bisschen hinter die Kulissen schaut“, erzählt sie. Sie habe in der Vergangenheit schon Anfragen abgelehnt, weil die Vorgaben der Marke für das gewünschte Video nicht den tatsächlichen Eigenschaften des Produkts entsprachen.
„Ich arbeite auch absolut nur mit Produkten und Partnern zusammen, hinter denen ich zu 100 Prozent stehe, weil man ja sein Gesicht damit verkauft.“ Trotzdem sei ihr auch bewusst, dass es am Ende ein Geschäftsmodell ist. Fabian sieht deshalb auch große Verantwortung eines UGC-Creator gegenüber der Community.
„Die Zuschauer entwickeln wirklich eine ernsthafte Beziehung und Bindung zu dem jeweiligen Creator.“ Einem Creator müsse klar sein, egal ob großer Influencer oder UGC-Creator, dass Leute aufgrund dieser Beziehung und dieser scheinbaren emotionalen Bindung Produkte kaufen würden. (dpa/red)
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Gericht verpflichtet BVG zur Fortsetzung von „NIUS“-Werbekampagne


In Kürze:

  • Das Verwaltungsgericht Berlin hat die BVG verpflichtet, die gebuchte Werbekampagne des Portals „NIUS“ fortzusetzen.
  • Nach Auffassung des Gerichts besteht ein Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen des kommunalen Unternehmens.
  • Zudem darf die BVG Äußerungen von Chefredakteur Julian Reichelt zur Zweigeschlechtlichkeit nicht als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnen.
  • Die BVG hat angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen eine gebuchte Werbekampagne des Portals „NIUS“ zu Ende führen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die Stadt Berlin hat dazu am Montag, 13. Juli, eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Darüber hinaus darf das kommunale Unternehmen Aussagen von dessen Chefredakteur Julian Reichelt über Zweigeschlechtlichkeit nicht mehr als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnen. Eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich. Die BVG hat bereits angekündigt, diese einlegen zu wollen.

Werbung von „NIUS“ bei BVG rief scharfe Reaktionen hervor

Im April 2026 hatte das rechte Portal beim Werbeflächenvermarkter Wall GmbH für die Dauer von zwei bzw. drei Monaten Werbeflächen an öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG gebucht. Es handelte sich dabei um Außenwerbung an einem Doppeldeckerbus sowie um Innenwerbung auf Flächen über Türen und Fenstern in U-Bahnen.
Das Format bewarb jeweils seine Morgensendung mit dem Slogan „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird“. Die Werbung von „NIUS“ löste umgehend kritische Reaktionen aus. In sozialen Medien erschienen Videos, die Gegner des Portals beim Überkleben oder Verfremden der Sujets zeigen. Die Organisation „Campact“ begleitete Busse, an denen die Werbung angebracht war, mit einem LED-Truck. Dieser kommunizierte die Gegenparole:
„Morgens um 6 schon Lügen & Hetze verbreiten.“
Es soll auch Aufrufe gegeben haben, Einrichtungen der BVG zu beschädigen oder den Betriebsablauf zu stören. In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Politikerin Antje Kapek erklärte der Senat, die BVG schließe Werbung auf ihren Flächen aus, die „gegen geltendes Recht, wie etwa die Grundrechte, das Jugendschutzgesetz oder gute Sitten verstößt“. Diese Vorgaben seien durch die bestehende Kampagne nicht verletzt.

Montage auf X als Anlass für Stopp der Werbekampagne

Am 3. Juni veröffentlichte Julian Reichelt jedoch einen Beitrag auf X, der den Eindruck erwecken sollte, „NIUS“ habe den Inhalt seiner Werbung verändert. Der Slogan würde nun lauten:
„Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“
Reichelt postete unter anderem ein Bild, das suggerierte, das Motiv sei bereits tatsächlich in Bahnen angebracht. Dazu schrieb er: „NIUS grüßt die Genossen von Campact und taz mit dem neuen Werbemotiv.“
Wie sich wenig später herausstellte, handelte es sich lediglich um eine Montage. Ein Motiv dieser Art hatte es zu keiner Zeit in einem Zug der BVG gegeben.
Die Verkehrsgesellschaft nahm diesen Beitrag dennoch zum Anlass, um den Werbevermarkter zum Stopp der Kampagne „mit sofortiger Wirkung“ anzuweisen. Die BVG sprach von der Veröffentlichung eines Werbemotivs auf Social Media, das den Eindruck hervorrufe, es hinge in der Berliner U-Bahn. Es handele sich um ein Motiv, das „aus Sicht der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet“.

BVG sah „rechtswidrige Inhalte“ in X-Post von „NIUS“-Chefredakteur

Die BVG führten in weiterer Folge aus, dass „ein Verantwortlicher“ des Portals am 3. Juni ein neues Motiv veröffentlicht habe, das „nach Auffassung der BVG offensichtlich rechtswidrig ist“. Zugleich erwecke er damit den Eindruck, das Motiv sei Bestandteil der bei der BVG gebuchten Werbekampagne und werde dort tatsächlich ausgespielt.
Das in Social Media verbreitete Motiv sei jedoch „weder Gegenstand der gebuchten Kampagne noch wurde es von der BVG oder ihrem Vermarkter freigegeben oder veröffentlicht“. Man trage, so hieß es weiter, „als öffentliches Unternehmen die Verantwortung, Grundrechte zu achten und zu schützen“.
Deshalb ziehe man klare Grenzen dort, wo „Rechte Dritter verletzt werden“ oder bewusst der Eindruck hervorgerufen werde, „rechtswidrige Inhalte“ würden von der BVG verbreitet oder gebilligt. Welche Rechtsnormen die BVG durch das von Reichelt verbreitete Motiv verletzt sah, führte die Verkehrsgesellschaft nicht aus.

Verwaltungsgericht gibt Portalsbetreibern Recht

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat nun die BVG verpflichtet, die Werbekampagne fortzusetzen. „NIUS“ habe gegenüber dem öffentlichen Unternehmen Anspruch auf „gleichen und diskriminierungsfreien Zugang“ zu dessen Werbeflächen. Die tatsächlich gebuchte Werbung erfülle die von der BVG aufgestellten Voraussetzungen für die Ausspielung. Zudem sei sie von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt.
Auch die von der BVG vorgebrachte Befürchtung, Dritte könnten die Werbekampagne zum Anlass für Straftaten gegen die Verkehrsbetriebe, rechtfertige den Ausschluss von „NIUS“ nicht. Dies sei maximal dann der Fall, wenn „die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten werden könne“. Dafür gebe es im konkreten Fall aber keinen Anlass.
Das Gericht stellte in seinem Beschluss zu VG 1 L 215/26 auch fest, dass „NIUS“ von der BVG die Unterlassung der Äußerung verlangen könne, die Aussagen seines Chefredakteurs zur Zweigeschlechtlichkeit seien „offensichtlich rechtswidrig“. Mit den konkreten Äußerungen seien „die der Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen nicht überschritten worden“.
 
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Lionel Messi spielt im Werbeclip zu „Spider-Man“ mit

Fußball-Star Lionel Messi auf luftigen Abwegen: Der Argentinier spielt in einem Werbespot für den neuen Spiderman-Film mit.
Der Kapitän des Weltmeisters und der Hauptdarsteller Tom Holland sind in einem Clip zum Film „Spider-Man: Brand New Day“ zu sehen, der am 29. Juli in die Kinos kommt.
Der 39-jährige Messi spielt darin sich selbst, wie er mit einem Handy in der Hand in ein New Yorker Café kommt, um Spiderman zu suchen.
Die Filmfigur Peter Parker (Holland) verschwindet – sichtlich überwältigt vom prominenten Besuch, kurz in einem Nebenzimmer – kommt als Superheld zurück und springt dann mit Messi durch eine Hochhausschlucht. (dpa/red)
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Sammelklage gegen Amazon mit 220.000 Klägern wird in München verhandelt

Am Oberlandesgericht München wird am Dienstag, 19. Mai, eine Sammelklage gegen den US-Konzern Amazon verhandelt, der sich mehr als 220.000 Verbraucher angeschlossen haben.
Hintergrund ist die Einführung von Werbung auf dem Amazon-Streamingangebot Prime Video: Abonnierte Kunden mussten Werbung akzeptieren oder eine werbefreie Variante für 2,99 Euro extra im Monat zubuchen.
„Im Kern geht es darum, ob der Online-Riese laufende Verträge nachträglich verschlechtern und Kund*innen vor die Wahl stellen darf: Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen“, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen.
In unterer Instanz hatte das Landgericht München im vergangenen Jahr im Sinne der Verbraucherschützer entschieden. Nun wollen sie Schadenersatz für betroffene Verbraucher erzwingen. Eine Entscheidung wird am Dienstag noch nicht erwartet. (afp/red)
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Streit um Werbeprospekt – Penny gewinnt in zweiter Instanz

Alles beginnt mit einem Joghurt für 33 Cent, den der Discounter Penny in einem Prospekt bewirbt. Die Angabe „minus 58 Prozent“ bezieht sich auf eine durchgestrichene unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von 79 Cent. Ist daran etwas auszusetzen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte deshalb. Sie kritisiert, dass Kunden durch die Aufmachung in die Irre geführt würden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht das jedoch nicht so. Penny setzte sich in dem Rechtsstreit in zweiter Instanz durch. Die Richter gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer UVP werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben.

Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt

Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Kunden in dem Prospekt eine hohe Ersparnis vorgegaukelt werde, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten dies als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet das. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.
Das OLG Köln hat an der Darstellung in dem Prospekt nichts auszusetzen und sieht keine Irreführung. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah demnach keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Der Bezug zum UVP sei optisch gut sichtbar. Verbraucher könnten erkennen, dass sich die Reduzierung nicht auf einen Eigenpreis beziehe.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Für die verbreitete Praxis, mit einem Rabatt auf einen UVP zu werben, fehle eine Orientierungshilfe, sagte die Gerichtssprecherin.

Verbraucherzentrale kündigt Revision an

Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.
Penny teilte auf Nachfrage mit: „Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“ Transparente Preisangaben seien die Grundlage für einen fairen Wettbewerb und eine fundierte Entscheidung für Kunden.
Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 noch den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Vorgaben der Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden.

Mehrere ähnliche Klagen – auch gegen Aldi Süd und Netto

Zuletzt gab es mehrere Verfahren, bei denen es ebenfalls um UVP-Werbung ging. Aldi Süd unterlag vor dem Europäischen Gerichtshof sowie vor dem Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf – weil der 30-Tage-Niedrigpreis nicht korrekt ausgewiesen war. Geklagt hatte jeweils die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Ein ähnlicher Fall, bei dem die Wettbewerbszentrale gegen den Discounter Netto geklagt hatte, landete im Oktober vor dem Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter stellten klar: Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angeben.
Das OLG Köln räumte ein, von früheren Entscheidungen anderer Gerichte abgewichen zu sein. Die Zulassung der Revision solle eine einheitliche Rechtsprechung sichern, heißt es.

Kritik an EU-Vorgaben

Aus Sicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) schränken die EU-Regeln die Möglichkeiten der Händler unverhältnismäßig ein. Die Vorgaben führten dazu, dass seltener mit Sonderangeboten geworben werden könne, sagte Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Auch Verbraucher könnten davon betroffen sein – und künftig womöglich weniger von Sonderangeboten profitieren. Der HDE fordert, die EU-Regulierung zur Werbung zu überprüfen und abzuschaffen.
Sonderangebote haben in den vergangenen Jahren für Händler und Verbraucher gleichermaßen an Bedeutung gewonnen. Viele Kunden schauen wegen der gestiegenen Preise stärker auf Rabatte. Der Anteil des Umsatzes, den Supermärkte und Discounter mit Promotions erzielen, ist seit 2020 deutlich gestiegen.

Auswertung: Weniger Sonderangebote

Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Marktguru und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn lag die Zahl der Sonderangebote im ersten Quartal 2026 vier Prozent unter dem Vorjahreszeitraum. Verglichen mit dem ersten Quartal 2024 sank sie sogar um 16 Prozent. Einer der Gründe ist den Experten zufolge, dass sich Rabatte in Apps verlagern. Diese wurden in der Analyse nicht erfasst.
Auch Werner Reinartz, Handelsprofessor an der Universität zu Köln, sieht in der EU-Verordnung einen Treiber für den Rückgang von Sonderangeboten. „Frühere Rabattwerbung arbeitete oft mit wechselnden Vergleichspreisen – dadurch fiel es vielen Verbrauchern nicht leicht, den tatsächlichen Preisvorteil richtig zu bewerten.“ (dpa/red)
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Volksbegehren „Berlin autofrei“ und „Berlin werbefrei“ gescheitert

Die beiden Volksbegehren „Berlin autofrei“ und „Berlin werbefrei“ haben nicht die nötige Zahl der Unterschriften erlangt und sind gescheitert. Es seien 140.000 Unterschriften gesammelt worden, teilte die Initiative „Berlin autofrei“ am Samstag mit. Nötig gewesen wären 175.000 Namen. Die Initiative „Berlin werbefrei“ teilte auf ihrer Website ebenfalls mit, dass das Volksbegehren nicht zustande gekommen sei. Dort kamen rund 43.000 Unterschriften zusammen.
Beide Initiativen betonten, dass zu den selbst gesammelten noch Unterschriften aus Bezirksämtern hinzukämen, die endgültige Zahl will das Landeswahlamt am 22. Mai verkünden. Trotzdem zeigten sich die Initiativen aufgrund von Erfahrungen früherer Begehren davon überzeugt, dass es nicht reichen wird.

Enttäuschung bei Initiativen

Die Initiative „Berlin autofrei“ nahm das Ergebnis „mit Enttäuschung zur Kenntnis“. Sie hatte einen Gesetzentwurf erarbeitet, der eine Änderung der Widmung für die meisten Straßen innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings vorsah. Nach einer Übergangszeit von vier Jahren wäre das Autofahren und Parken dort nur noch sehr eingeschränkt zulässig und die Zahl der Privatfahrten auf zwölf pro Jahr beschränkt gewesen. Wäre das Volksbegehren erfolgreich gewesen, hätte ein Volksentscheid folgen müssen.
Die Initiative zog trotzdem eine positive Bilanz ihres bisherigen Weges. „Natürlich schmerzt es, dass es letztendlich nicht gereicht hat“, erklärte Marie Wagner, die Sprecherin der Initiative. „Aber für uns steht fest: Die Verkehrswende in Berlin kommt. Wir haben eine Debatte angestoßen, die nicht mehr verstummen wird.“ Daran werde sich auch die zukünftige Berliner Regierung messen lassen müssen.
Mehrere Parteien hatten sich in der Vergangenheit in Berlin auf Plakaten gegen „Berlin autofrei“ ausgesprochen. Darunter waren vor allem die CDU und die AfD, aber auch FDP und BSW. Sämtliche Plakate, auch der Initiativen, müssen nun bis kommende Woche abgenommen werden. Der eigentliche Wahlkampf beginnt erst im Herbst. Die Abgeordnetenhauswahlen finden am 20. September statt.

Weniger Werbung gefordert

Die Berliner CDU sprach von einem „Sieg für die Vernunft und für alle Berliner, die auf ihr Auto angewiesen sind, ob für den Job, die Familie oder den Einkauf“. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) schrieb im Internetdienst X, die Berliner hätten „ein klares Zeichen gesetzt: für Pragmatismus, Augenmaß und eine Verkehrspolitik, die die Lebensrealität der Menschen ernst nimmt“. Berlin brauche keine ideologischen Verbote.
Der Sprecher der Initiative für das Volksbegehren „Berlin werbefrei“, Fadi El-Ghazi, zeigte sich ebenfalls grundsätzlich zufrieden mit der Kampagnenarbeit. Das Thema sei stets „gut angekommen“, wenn Menschen auf der Straße dazu angesprochen worden seien, sagte er AFP. Problematisch sei aber gewesen, dass zwischen der ersten Unterschriftensammlung 2018 und der zweiten ab 2025 wegen der lange dauernden Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit zu viel Zeit gelegen habe.
Das Volksbegehren wollte eine deutliche Reduzierung von Außenwerbung im öffentlichen Raum erreichen. Der Gesetzentwurf sah ein Verbot von flackernden Werbemonitoren und großflächiger Werbung an Baugerüsten vor. Weiterhin erlaubt sein sollte Werbung an Litfaßsäulen und Haltestellen. Die Hälfte der Flächen dieser Anlagen sollte außerdem für Veranstaltungen, Soziales, Kunst und Kultur reserviert werden. (afp/red)
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„Obi-Orange“: Baumärkte streiten sich vor Bundesgerichtshof um Farbe

Der Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange hat heute den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Obi meldete einen bestimmten Farbton 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln an.
Ob die Kette das Monopol beanspruchen kann, ist allerdings fraglich – denn die Konkurrenten Hornbach und Globus gingen dagegen vor. (Az. I ZB 58/25)

Wie bekannt ist die Farbe?

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Marke so bekannt ist, dass sie sich im Verkehr durchgesetzt hat. Doch welche Gruppe bildet die dafür maßgeblichen Verkehrskreise – alle Verbraucher oder nur Baumarkt-Kunden und potenzielle Heimwerker? Das Bundespatentgericht entschied, dass es alle Verbraucher sind. Denn in Baumärkten würden auch Alltagswaren wie Nägel und Glühbirnen verkauft.
Mehrere von beiden Seiten vorgelegte Gutachten kamen zu unterschiedlichen Prozentzahlen bei der Zuordnung der Farbe zu Obi durch die Verbraucher. Das Bundespatentgericht entschied schließlich, dass die Marke sich nicht ausreichend durchgesetzt habe und gelöscht wird.
Der BGH tendiert vorläufig dazu, dem zuzustimmen. Das wurde in der Verhandlung deutlich. Ein Urteil ist das aber noch nicht. Wann der BGH im Baumarkt-Streit entscheidet, ist noch nicht bekannt.(afp/red)