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Schrille Handys: Alarmsysteme in Deutschland getestet

In Deutschland sind am Donnerstag wieder die Warnsysteme für den Katastrophenfall getestet worden.
Bund, Länder und Kommunen lösten am sogenannten bundesweiten Warntag über diverse Kanäle einen Probealarm aus – darunter über offizielle Warnapps wie Nina und Katwarn sowie das Cell-Broadcast-System für Mobiltelefone. Einer erste Bilanz des zuständigen Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zufolge erfolgten die Warnungen „zuverlässig“.
Der Warntag ist als Test für die Kommunikationsabläufe bei Katastrophen und anderen Großschadensereignissen gedacht und soll die Bevölkerung sensibilisieren. Das Thema Bevölkerungsschutz gewinnt zusätzlich wegen der angespannten sicherheitspolitischen Lage an Bedeutung.
Der erste Warntag 2020 war noch von gravierenden Pannen überschattet, spätere Warntage liefen den Behörden zufolge dagegen weitgehend erfolgreich.

Dobrindt: Warnsysteme funktionieren zuverlässig

Gegen 11:00 Uhr verbreiteten die Behörden zunächst einen Probealarm, 45 Minuten später erfolgte planmäßig die testweise Entwarnung. Der Warntag wirbelte unter anderem auch eine Sitzung des Bundestags in Berlin kurz durcheinander. Die Debatte wurde wegen des Lärms schrillender Handys für etwa eine halbe Minute unterbrochen.
Der diesjährige Warntag habe gezeigt, „dass unser Bundeswarnsystem und die daran angeschlossenen Warnkanäle zuverlässig funktionieren und im Ernstfall Millionen von Bürgerinnen und Bürgern warnen“, sagte BBK-Präsidentin Grit Tüngler in Bonn.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte: „Unsere Warnsysteme funktionieren zuverlässig, erreichen unsere Bevölkerung auf den unterschiedlichsten Wegen und sind wichtiger Teil unseres leistungsstarken Bevölkerungsschutzes.“
Nach BBK-Angaben erfolgten die Testwarnungen „bundesweit zuverlässig“ unter anderem über Radio, Fernsehen, digitale Stadtinformationstafeln und Warnapps. Örtlich kamen dem Bundesamt zufolge auch Sirenen sowie Lautsprecherwagen bei dem Probedurchlauf zum Einsatz.
Relevant ist laut Bundesregierung nicht nur die Anzahl der Sirenen, sondern auch wie modern die aufgestellten Warnanlagen sind. (Archivfoto)

Relevant ist laut Bundesregierung nicht nur die Anzahl der Sirenen, sondern auch wie modern die aufgestellten Warnanlagen sind.

Foto: Patrick Pleul/dpa

Umfrage und Analyse

Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Umfrage, deren Ergebnisse das BBK wissenschaftlich auswerten lässt. Jeder kann daran online bis zum 17. September unter www.warntag-umfrage.de teilnehmen. Die Analyse dient dem Bundesamt zufolge dazu, die Abläufe weiter zu optimieren.
Der bundesweite Warntag findet immer am zweiten Donnerstag im September unter Federführung des BBK statt. Die Behörden lösen eine Probewarnung aus, die genauen Abläufe variieren je nach Ort.
Zudem sind Medien aufgerufen, die Warnmeldungen zu verbreiten – etwa per Durchsage im Radio. Auch Betreiber digitaler Anzeigetafeln sind eingebunden, ebenso die Deutsche Bahn mit ihren bundesweiten Fahrgastinformationssystemen.

Sirenen wieder aufgestellt

Naturkatastrophen wie die verheerende Flut im Ahrtal 2021 rückten die Bedeutung von Alarmsystemen in Notfällen in den vergangenen Jahren wieder stärker ins Bewusstsein.
Das Thema Bevölkerungsschutz gewann aber auch wegen zunehmender internationaler Spannungen mit dem Ukrainekrieg an Bedeutung. So wurden in vielen Städten wieder Sirenen installiert, die nach dem Ende des Kalten Kriegs in den 90er Jahren abgebaut worden waren.
Im vergangenen Jahr erreichte der bundesweite Probealarm des Warntags laut Befragungen für das BBK mehr als 90 Prozent der Bevölkerung. Die größte Reichweite hatten demnach Warnapps, der Mobilfunkdienst Cell Broadcast sowie Sirenen. Sirenen erreichten laut BBK zwei von drei Befragten.
Der diesjährige Warntag war der insgesamt sechste. Nach den Pannen von 2020 hatte es 2021 keinen neuerlichen Durchlauf gegeben. Erst 2022 folgte wieder ein bundesweiter Test der Informationssysteme. (afp/red)
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Bundesweiter Warntag: Sirenen und Handy-Alarm im Test

Sirenen heulen und das Handy schrillt – da dürfte mancher hochschrecken. Grund zur Unruhe gibt es nicht: An diesem Donnerstag werden anlässlich des jährlich stattfindenden sogenannten Warntags bundesweit um 11:00 Uhr Alarmsysteme getestet.
Getestet wird, ob die Behörden die Bevölkerung im Notfall gut erreichen.  „Im Grunde simulieren wir damit einen Ernstfall: Kommt die Warnung an? Und wissen die Menschen, was sie damit anfangen sollen?“, erklärt das Bonner Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Gegen 11:45 Uhr wird eine Entwarnung gesendet. „Für die Bevölkerung ist es ebenso wichtig, zu erfahren, wenn eine Gefahr vorbei ist“, heißt es vom BBK. Eine verlässliche Entwarnung stärke das Vertrauen in das System.

Wer löst die Warnung aus?

Das passiert zentral, über das Modulare Warnsystem des Bundes. Das ist ein öffentliches Warn- und Kommunikationssystem für den Notfall, das vor allem auf die Datenübertragung per Satellit setzt, zur Sicherheit aber auch über Kabel. Daneben können Kommunen eigene Warnkanäle testen.
Der Alarm wird über Sirenen, digitale Anzeigetafeln, Apps auf dem Handy, den UKW-Rundfunk, das Digitalradio und die Technologie Cell Broadcast verbreitet. Daneben können auch Lautsprecherwagen auf den Alarm hinweisen. Ob das passiert, ist Entscheidung der Kommunen.
Ein an- und abschwellender Sirenen-Heulton bedeutet Warnung. Ein heulender Dauerton signalisiert das Ende des Probealarms beziehungsweise im Ernstfall, dass die Gefahr vorbei ist.

Warum höre ich selbst am Warntag keine Sirene?

Die Teilnahme am Warntag ist freiwillig. Es kann also sein, dass Kommunen zwar über Sirenen verfügen, diese aber nicht auslösen – oder dass es keine Sirene in der Nähe gibt.
Im vergangenen Jahr wurden laut BBK 66 Prozent der Menschen in Deutschland über eine Sirene erreicht, ein steigender Anteil.
Für die Sirenen sind Länder und Kommunen zuständig. Das BBK weiß von rund 48.000 aktiven Sirenenstandorten. Hinzu kommen mobile Sirenen.
Seit 2021 unterstützt der Bund die Errichtung, Reparatur und Modernisierung von Sirenen. Im vergangenen Jahr wurden laut BBK im Rahmen des Förderprogramms rund 11.868.700 Euro zur Errichtung von Sirenen abgerufen. Im laufenden Jahr wurden demnach bisher rund 4.089.800 Euro in den Ausbau der Sireneninfrastruktur investiert.

Wie funktioniert Cell Broadcast?

Bei Cell Broadcast geht die Warnung an alle dafür vorbereiteten Handys in einer bestimmten Funkzelle. Damit werden auch Touristen und andere Menschen mit ausländischen Mobilfunknummern erreicht, die sich gerade in Deutschland aufhalten.
Das Verfahren ist – anders als etwa ein Versand per SMS – laut BBK anonym; Mobilfunknummern oder andere Daten der Empfänger müssen nicht bekannt sein.
In diesem Jahr werden über Cell Broadcast erstmals auch Entwarnungen verschickt. Das funktioniert laut BBK seit Ende November vergangenen Jahres.
Außerdem wird in diesem Jahr auch über das Digitalradionetz DAB+ gewarnt. Der Automatic Safety Alert soll Hörer auch dann erreichen, wenn Mobilfunk und Internet nicht funktionieren – und dazu bei Bedarf auch Radios im Standby-Betrieb anschalten. Das System soll ab diesem Monat eingeführt werden.

Wie viel Prozent der Bevölkerung werden beim Warntag erreicht?

Um das zu ermitteln, führt das BBK Umfragen zum Warntag durch. Im vergangenen Jahr wurden demnach mehr als 90 Prozent der Teilnehmer über mindestens einen Warnkanal erreicht.
Wenn man Warnungen erhalten will, ob Probealarme oder im Ernstfall, sollte das Handy eingeschaltet sein und sich nicht im Flugmodus befinden. Zudem rät die Bundesregierung dazu, das Betriebssystem aktuell zu halten.
Daneben gibt es spezielle Warn-Apps wie Nina. Dabei ist es wichtig, einen Ort anzugeben, zu dem man Hinweise erhalten will. Das können auch Hinweise zu ganz lokalen Vorfällen wie Bränden sein. (dpa/red)
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Ab September: Alkoholverbot am Bahnhof und Garantie-Label


In Kürze:

  • Ab September müssen Fahrgäste der Deutschen Bahn und Händler mit strengeren Verordnungen rechnen.
  • Erleichterungen gibt es für Arbeitnehmer und Rentner bei der Steuererklärung.
  • Ebenso gibt es im kommenden Monat einen weiteren Bundesweiten Warntag.

 
Mit dem September kommen erneut einige Neuregelungen auf Verbraucher in Deutschland zu. So dürfen die Menschen an einigen Bahnhöfen ab September bald keinen Alkohol mehr konsumieren, und für Werbung mit Umweltaussagen gelten strengere Regeln.
Zudem können sich mehr Menschen in Steuerfragen von Lohnsteuerhilfevereinen helfen lassen, was für viele ein Vorteil sein kann. Im Folgenden eine Übersicht der Änderungen ab September.

Alkoholverbot an Bahnhöfen

Von dem Alkoholverbot sind ab 1. September 2026 zunächst nur die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig betroffen. Bis zum 15. Oktober 2026 will die Deutsche Bahn jedoch schrittweise alle 5.400 Bahnhöfe „alkoholfrei“ machen. DB-Chefin Evelyn Palla teilte hierzu mit:
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen. Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“
Somit soll sich durch das Alkoholverbot die Sicherheit für Mitarbeiter und Fahrgäste wieder erhöhen. Palla verwies dabei auf den „brutalen und sinnlosen Angriff vom vergangenen Freitag“ (17. Juli 2026). Sie bezog sich auf eine Gewalttat auf der Strecke Offenburg–Karlsruhe, bei der ein alkoholisierter Fahrgast einen Bahnmitarbeiter aus einem fahrenden Regionalzug gestoßen haben soll.
Die Frage ist nun, wie ein mögliches Alkoholverbot an Bahnhöfen durchgesetzt werden kann. (Symbolbild)

Das Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt.

Foto: Sven Hoppe/dpa

„Deshalb kommt jetzt das Alkoholverbot an Bahnhöfen. Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste“, so Palla. Bereits heute seien laut Palla 30 Bahnhöfe in Deutschland alkoholfrei, darunter Köln, München und Hamburg. „Die Erfahrung dort ist eindeutig“, sagte die DB-Chefin. „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“
Konkret gilt das Verbot auf den Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Die Gastronomie kann allerdings durchatmen, sie bleibt von dem Verbot ausgenommen. Zudem ist es weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen in Taschen oder aus Einkäufen mitzuführen.
Die Einhaltung soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot.

Hilfe bei der Steuererklärung

Eine gute Nachricht für Arbeitnehmer und Rentner: Zum 1. September dürfen Lohnsteuerhilfevereine mehr Menschen bei steuerlichen Fragen unterstützen. Damit könnte sich das Bewältigen der Steuererklärung vereinfachen.
Bisher durften Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland ihre Mitglieder bei der Einkommensteuer beraten, sofern diese Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten oder Unterhaltszahlungen vorweisen.
Wenn jedoch sogenannte Überschusseinkünfte hinzukommen, gelten Obergrenzen. Die Überschusseinkünfte entstehen oftmals durch Vermietung und Verpachtung oder durch Kapitalvermögen.
Aktuell liegen diese Grenzen bei 18.000 Euro für Alleinstehende und bei 36.000 Euro für Ehepaare. Wer sie überschreitet, darf aktuell keine Beratung von einem Lohnsteuerhilfeverein erhalten. Stattdessen kann er sich von einem Steuerberater beraten lassen. Ab September entfallen diese Grenzen.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende bringt die Neuregelung keinen Vorteil. Sie müssen für steuerrechtliche Unterstützung auch künftig einen Steuerberater aufsuchen.

Strengere Regeln für Aussagen wie „umweltfreundlich“ in der Werbung

Für Werbung mit Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ und „biologisch abbaubar“ gelten ab dem 27. September strengere Vorgaben. Es handelt sich laut der Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) um eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit verschärfen sich die Anforderungen an sogenannte „Green Claims” (zu Deutsch: grüne Versprechen) und Nachhaltigkeitssiegel.
Die Green Claims beeinflussen aus Sicht der IHK die Kaufentscheidung der Verbraucher maßgeblich. Werbeversprechen mussten auch bisher schon korrekt und belegbar sein. Mit der Anpassung werden europäische Vorgaben nahezu 1:1 erfüllt.
Generell sind allgemeine Umweltaussagen in Werbeslogans künftig verboten, wenn es keine belastbaren Belege für die Werbebehauptungen gibt. Verbraucher sollen Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten so leichter vergleichen können. Für bestehende Ware im Umlauf besteht keine generelle Abverkaufsfrist.

Warntag am 10. September

Am 10. September gegen 11:00 Uhr wird es laut. Dann testet Deutschland erneut das Zusammenspiel von öffentlichen Warnsystemen. Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen.
Er gilt als Härtetest für die Kommunikationsstrukturen im Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen und soll die Bevölkerung für Warnungen sensibilisieren. „Wenn Abläufe und Warnwege bekannt sind, fällt es im Ernstfall leichter, richtig und schnell zu reagieren.“, schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BBK.
Die Behörden lösen eine Probewarnung aus und schicken diese unter anderem an Mobiltelefone und digitale Anzeigentafeln. Zu den Warnkanälen zählen Radio, Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Anzeigetafeln, Smartphone-Apps, Cell Broadcast, Lautsprecherwagen und Sirenen. Entwarnung ist für 11:45 Uhr geplant.
Die Probewarnung soll mögliche Schwachstellen in den Warnabläufen aufdecken. Ziel ist es, technische und organisatorische Verbesserungen gezielt umzusetzen, damit Warnungen im Ernstfall schnell, zuverlässig und flächendeckend die Bevölkerung erreichen.

Neue Hinweise zu Gewährleistung und Garantie

Und zuletzt noch eine neue Informationspflicht für Händler. Sie müssen Verbraucher ab dem 27. September über deren gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufklären. Dazu ist ein klarer, gut sichtbarer und einheitlicher Hinweis auf oder bei ihren Waren nötig. Die Händler sollen dazu neue, EU-weit harmonisierte Gewährleistungs- und Garantielabel benutzen.
Gesetzliche Grundlage ist laut dem Bundesverband Kooperierender Mittelstand die sogenannte EmpCo-Richtlinie 2024/825 der Europäischen Union. Diese Neuregelung soll die Verbraucherrechte-Richtlinie aus dem Jahr 2011 modernisieren.
Betroffen ist sowohl der stationäre Handel als auch Onlinehändler. Die neuen Label gelten für sämtliche Warenarten. Gewährt der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, muss er zudem das sogenannte Garan-Label anbringen. Dieses gibt die Dauer der gewährten Haltbarkeitsgarantie an.
Mit Material von AFP