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Ab September: Alkoholverbot am Bahnhof und Garantie-Label


In Kürze:

  • Ab September müssen Fahrgäste der Deutschen Bahn und Händler mit strengeren Verordnungen rechnen.
  • Erleichterungen gibt es für Arbeitnehmer und Rentner bei der Steuererklärung.
  • Ebenso gibt es im kommenden Monat einen weiteren Bundesweiten Warntag.

 
Mit dem September kommen erneut einige Neuregelungen auf Verbraucher in Deutschland zu. So dürfen die Menschen an einigen Bahnhöfen ab September bald keinen Alkohol mehr konsumieren, und für Werbung mit Umweltaussagen gelten strengere Regeln.
Zudem können sich mehr Menschen in Steuerfragen von Lohnsteuerhilfevereinen helfen lassen, was für viele ein Vorteil sein kann. Im Folgenden eine Übersicht der Änderungen ab September.

Alkoholverbot an Bahnhöfen

Von dem Alkoholverbot sind ab 1. September 2026 zunächst nur die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig betroffen. Bis zum 15. Oktober 2026 will die Deutsche Bahn jedoch schrittweise alle 5.400 Bahnhöfe „alkoholfrei“ machen. DB-Chefin Evelyn Palla teilte hierzu mit:
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen. Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“
Somit soll sich durch das Alkoholverbot die Sicherheit für Mitarbeiter und Fahrgäste wieder erhöhen. Palla verwies dabei auf den „brutalen und sinnlosen Angriff vom vergangenen Freitag“ (17. Juli 2026). Sie bezog sich auf eine Gewalttat auf der Strecke Offenburg–Karlsruhe, bei der ein alkoholisierter Fahrgast einen Bahnmitarbeiter aus einem fahrenden Regionalzug gestoßen haben soll.
Die Frage ist nun, wie ein mögliches Alkoholverbot an Bahnhöfen durchgesetzt werden kann. (Symbolbild)

Das Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt.

Foto: Sven Hoppe/dpa

„Deshalb kommt jetzt das Alkoholverbot an Bahnhöfen. Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste“, so Palla. Bereits heute seien laut Palla 30 Bahnhöfe in Deutschland alkoholfrei, darunter Köln, München und Hamburg. „Die Erfahrung dort ist eindeutig“, sagte die DB-Chefin. „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“
Konkret gilt das Verbot auf den Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Die Gastronomie kann allerdings durchatmen, sie bleibt von dem Verbot ausgenommen. Zudem ist es weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen in Taschen oder aus Einkäufen mitzuführen.
Die Einhaltung soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot.

Hilfe bei der Steuererklärung

Eine gute Nachricht für Arbeitnehmer und Rentner: Zum 1. September dürfen Lohnsteuerhilfevereine mehr Menschen bei steuerlichen Fragen unterstützen. Damit könnte sich das Bewältigen der Steuererklärung vereinfachen.
Bisher durften Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland ihre Mitglieder bei der Einkommensteuer beraten, sofern diese Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten oder Unterhaltszahlungen vorweisen.
Wenn jedoch sogenannte Überschusseinkünfte hinzukommen, gelten Obergrenzen. Die Überschusseinkünfte entstehen oftmals durch Vermietung und Verpachtung oder durch Kapitalvermögen.
Aktuell liegen diese Grenzen bei 18.000 Euro für Alleinstehende und bei 36.000 Euro für Ehepaare. Wer sie überschreitet, darf aktuell keine Beratung von einem Lohnsteuerhilfeverein erhalten. Stattdessen kann er sich von einem Steuerberater beraten lassen. Ab September entfallen diese Grenzen.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende bringt die Neuregelung keinen Vorteil. Sie müssen für steuerrechtliche Unterstützung auch künftig einen Steuerberater aufsuchen.

Strengere Regeln für Aussagen wie „umweltfreundlich“ in der Werbung

Für Werbung mit Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ und „biologisch abbaubar“ gelten ab dem 27. September strengere Vorgaben. Es handelt sich laut der Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) um eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit verschärfen sich die Anforderungen an sogenannte „Green Claims” (zu Deutsch: grüne Versprechen) und Nachhaltigkeitssiegel.
Die Green Claims beeinflussen aus Sicht der IHK die Kaufentscheidung der Verbraucher maßgeblich. Werbeversprechen mussten auch bisher schon korrekt und belegbar sein. Mit der Anpassung werden europäische Vorgaben nahezu 1:1 erfüllt.
Generell sind allgemeine Umweltaussagen in Werbeslogans künftig verboten, wenn es keine belastbaren Belege für die Werbebehauptungen gibt. Verbraucher sollen Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten so leichter vergleichen können. Für bestehende Ware im Umlauf besteht keine generelle Abverkaufsfrist.

Warntag am 10. September

Am 10. September gegen 11:00 Uhr wird es laut. Dann testet Deutschland erneut das Zusammenspiel von öffentlichen Warnsystemen. Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen.
Er gilt als Härtetest für die Kommunikationsstrukturen im Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen und soll die Bevölkerung für Warnungen sensibilisieren. „Wenn Abläufe und Warnwege bekannt sind, fällt es im Ernstfall leichter, richtig und schnell zu reagieren.“, schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BBK.
Die Behörden lösen eine Probewarnung aus und schicken diese unter anderem an Mobiltelefone und digitale Anzeigentafeln. Zu den Warnkanälen zählen Radio, Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Anzeigetafeln, Smartphone-Apps, Cell Broadcast, Lautsprecherwagen und Sirenen. Entwarnung ist für 11:45 Uhr geplant.
Die Probewarnung soll mögliche Schwachstellen in den Warnabläufen aufdecken. Ziel ist es, technische und organisatorische Verbesserungen gezielt umzusetzen, damit Warnungen im Ernstfall schnell, zuverlässig und flächendeckend die Bevölkerung erreichen.

Neue Hinweise zu Gewährleistung und Garantie

Und zuletzt noch eine neue Informationspflicht für Händler. Sie müssen Verbraucher ab dem 27. September über deren gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufklären. Dazu ist ein klarer, gut sichtbarer und einheitlicher Hinweis auf oder bei ihren Waren nötig. Die Händler sollen dazu neue, EU-weit harmonisierte Gewährleistungs- und Garantielabel benutzen.
Gesetzliche Grundlage ist laut dem Bundesverband Kooperierender Mittelstand die sogenannte EmpCo-Richtlinie 2024/825 der Europäischen Union. Diese Neuregelung soll die Verbraucherrechte-Richtlinie aus dem Jahr 2011 modernisieren.
Betroffen ist sowohl der stationäre Handel als auch Onlinehändler. Die neuen Label gelten für sämtliche Warenarten. Gewährt der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, muss er zudem das sogenannte Garan-Label anbringen. Dieses gibt die Dauer der gewährten Haltbarkeitsgarantie an.
Mit Material von AFP
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Rente, Steuern, Flüge — was sich im Juli ändert

Während die Uhr für die diesjährige Steuererklärung tickt, könnte deren Abgabe für manche Menschen einfacher werden. Zwei Gruppen können sich zudem auf mehr Geld auf dem Konto freuen. Was sich im Juli alles ändert:

Renten steigen

Die mehr als 21 Millionen Rentner bekommen höhere Bezüge. Diese steigen um 4,24 Prozent. Eine Beispielrechnung: Wer eine monatliche Rente von rund 1.000 bezieht, bekommt etwa 42,40 Euro mehr. Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Steuererklärung mit einem Klick

Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde dabei sein können rund 11,5 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre.
Wer sich in der „MeinElster+“-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden oder noch angepasst werden.

Frist für die Abgabe der Steuererklärung

Apropos Steuererklärung, die für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht.
Außerdem wird die sogenannte Karenzzeit abgeschafft, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.

Ticketsteuer

Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft.
Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.

Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer

Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Kölner Dom kostet Eintritt

Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.

Punktehandel wird strafbar

Zu schnell oder bei Rot gefahren? Bei Verkehrsverstößen füllt sich schnell das Punktekonto in Flensburg. Doch die Punkte auf jemand anderen abzuwälzen, klappt ab 1. Juli nicht mehr. Paragraf 4c im Straßenverkehrsgesetz verbietet das nun ausdrücklich. Verstöße und Versuche können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Leichterer Abschuss von Wölfen

Mehr Schutz von Weidetieren – durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.

Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat. (dpa/red)