Categories
deutschland etplus ticker

Grüngas- und Grünheizölquote: Was geplant ist – und was offen bleibt


In Kürze:

  • Die Grüngasquote ist Teil des neuen Heizungsgesetzes.
  • Wie hoch die Einsparungen bei den Emissionen sein werden, ist unklar.
  • Ein Branchenverband sieht eine Lücke bei der Versorgung, die Deutsche Umwelthilfe befürchtet eine Verfehlung der Klimaziele.

 
Das im Juli in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beinhaltet auch eine Grüngas- und Grünheizölquote.
Damit sollen Unternehmen, die Gas, Heizöl und Flüssiggas auf den Markt bringen, verpflichtet werden, die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen.
Die konkrete Ausgestaltung der Quote soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss.
Ein am 14. Oktober bekannt gewordenes Eckpunktepapier zur Grüngas- und Grünheizölquote aus dem Bundeswirtschaftsministerium nennt erste Details.

100 Prozent bis 2045

Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass bis 2045 die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral sein müssen. Das Heizungsgesetz der Ampelregierung sah noch eine 65-Prozent-Regelung vor.
„Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher“, hieß es im Februar dieses Jahres aus dem von Katherina Reiche (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium.
Das zweiseitige Papier mit dem Titel „Eckpunkte für eine Grüngas-/Grünheizölquote“ sieht beim Start 2028 vor, dass 1 Prozent aus klimafreundlichen Brennstoffen bestehen muss. Dazu zählen Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff. Die geplante sich schrittweise erhöhende Quote betrifft Gas- und Öllieferanten.
Grafik zum geplanten Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote von 2028 bis 2045

Geplanter Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote bis 2045.

Foto: mf/Epoch Times

Industrie, Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen demnach von der Regelung ausgenommen werden.
Wie die Ausnahmen endgültig aussehen, muss noch festgelegt werden.
Das Konzept sieht verschiedene erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe als Alternative zu herkömmlichem Erdgas und Heizöl vor.
Voraussetzung ist laut Papier, dass sie die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Treibhausgasminderung der EU-Regelwerke wie der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III sowie der Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie erfüllen.

Handel mit Nachweisen erlaubt

Die Quote soll sich zudem auf die sogenannte Biotreppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes anrechnen lassen. Diese Biotreppe sieht für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor.
So müssen es ab 2029 laut Gebäudemodernisierungsgesetz (§ 43 Absatz 1) zunächst 10 Prozent sein. Ab 2030 sind dann 15 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent.
Durch die Anrechnung sollen Brennstofflieferanten die für die Grüngas- und Grünheizölquote verwendeten klimafreundlichen Brennstoffe zugleich zur Erfüllung der Biotreppe nutzen können. Wie dies in der Praxis konkret aussehen soll, ist noch unklar.
Das GModG sieht zudem vor, dass die Lieferanten bis 2045 zu 100 Prozent auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt haben.
Dem Papier zufolge dürfen die Lieferanten bei der Erfüllung der Quote flexibel bleiben. Wer die Vorgabe in einem Jahr übertrifft, darf den Überschuss auf das Folgejahr anrechnen.
Wer sie verfehlt, kann die fehlende Menge im folgenden Jahr nachholen. Außerdem sollen die Lieferanten die Möglichkeit bekommen, untereinander Nachweise über die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe zu kaufen und zu verkaufen, um ihre jeweiligen gesetzlichen Quoten zu erfüllen.
Wer diese nicht erreicht, muss eine Ersatzzahlung leisten. In dem Papier heißt es zudem, dass allein bis 2030 durch die sukzessive Umstellung 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden sollen.

Keine Aussagen zu Mehrkosten

Das Eckpunktepapier sieht auch eine Evaluierung der Grüngas- und Grünheizölquote vor. Ein Datum für diese Bewertung der Entwicklung und ihrer Wirksamkeit wird nicht genannt. Falls die Marktentwicklung es erfordert, kann zudem ein weiterer Anstieg der Quote verschoben werden.
Das Ziel einer „vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 bleibt davon unberührt“.
Als zuständige Stelle soll eine geeignete bestehende Behörde die Quote umsetzen. Auch bei Zertifizierung und Nachweisführung will die Bundesregierung auf bestehende Strukturen und Verfahren zurückgreifen.
Zu den Mehrkosten, die auf die Haushalte zukommen, gibt es keine Aussage in dem Papier.
Auch ist unklar, wie sich die Auswirkungen auf das Klima gestalten. In einer Kleinen Anfrage vom März dieses Jahres wollte die Bundestagsfraktion der Grünen wissen, wie hoch die Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-Regel im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in Verbindung mit der Einführung der von der Regierungskoalition geplanten Grüngasquote wären.
In ihrer Antwort vom 7. April 2026 verwies die Bundesregierung auf den damaligen Stand der Gesetzgebung.
Die Koalition hatte am 24. Februar 2026 Eckpunkte für die Reform vorgelegt. Diese sollten erst durch das Gebäudemodernisierungsgesetz und weitere Gesetze umgesetzt werden. Solange die gesetzlichen Regelungen noch ausgearbeitet würden, sei es nicht möglich, die Reduzierung von Treibhausgasen konkret zu benennen.

Bezug von zusätzlicher grüner Energie unklar

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich am 14. Oktober positiv zu den Details über die Grüngasquote. Mit den Eckpunkten komme endlich Bewegung in die Frage, wie das Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt und Heizen mit grünen Gasen auch für Privathaushalte zu einer echten Option neben Fernwärme und Wärmepumpen werden solle, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der Verband werde den Entwurf „gründlich auf Machbarkeit und offene Fragen prüfen“, kündigte Liebing in einer Stellungnahme an. „Die vorgesehene überjährige Flexibilität bei der Quotenerfüllung ist begrüßenswert und hilft, Spekulation zu vermeiden. Richtig ist auch, dass die Erzeugung von Fernwärme und Strom von der Quotenverpflichtung ausgenommen werden“, sagte er weiter.
Bislang vermisse er jedoch eine Antwort der Bundesregierung auf die zentrale Frage, „woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen. Hier erwarten wir von der Bundesregierung eine Biomethanstrategie mit konkreten Vorschlägen zur Mengenausweitung, etwa durch heimische Produktion oder Importe.“
Die Ausweitung des derzeit noch knappen Angebots an grünen Gasen sei entscheidend, damit das Heizen damit künftig überhaupt bezahlbar ist.
Der Branchenverband Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches äußerte sich nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Juli positiv. Das Gesetz „sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Linke.
Über die geplante Einführung der Grüngasquote hatte sich Linke bereits im Mai positiv geäußert. So schaffe die Bundesregierung „erstmals praxistaugliche Instrumente, die Wasserstoff und Biomethan als wesentliche erneuerbare Energieträger im Gebäudesektor ermöglichen“.

Kritik der Grünen

Kritik am Eckpunktepapier kam aus den Reihen der Grünen. Sie werfen Ministerin Reiche vor, bei den Plänen für eine Grüngasquote Forderungen der Gaslobby weitgehend übernommen zu haben.
„Die Eckpunkte zur Grüngas- und Grünheizölquote lesen sich über weite Strecken wie das Forderungspapier der Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, sagte der Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi der Nachrichtenagentur AFP. So seien „nahezu alle Forderungen aufgenommen, leicht umformuliert und auf das erforderliche Maß gekürzt“ worden.
Kritik kam im Sommer auch von verschiedenen Energieversorgern, unter anderem von enercity aus Hannover, das eine Grüngasquote ablehnt.
In einer Stellungnahme vom Juni 2026 weist das Unternehmen darauf hin, dass Biomethan knapp sei. Es solle daher hauptsächlich dort eingesetzt werden, wo es größere Vorteile für das Energiesystem bringe.
Über einen langen Zeitraum betrachtet, brauche es für Biomasse eine „Nutzungshierarchie“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Gerade die Chemie- und Grundstoffindustrie benötigt langfristig nachhaltige Kohlenstoffquellen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sparte nicht mit Kritik am Gesetz. Nach dessen Verabschiedung warf sie der Bundesregierung vor, „statt auf wirksamen Klimaschutz auf teure sogenannte grüne Gase“ zu setzen.
Damit werde die „fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt“. Zudem widerspreche das Gesetz aus Sicht der DUH den gesetzlichen Klimazielen. Ende September verkündete der Verein, dass er daher mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde eingereicht habe.
Ende Februar hatte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz die damals vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz scharf kritisiert. Das Gesetz sei „ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
Categories
deutschland etplus ticker

Neue Regeln fürs Heizen: Ministerium legt Eckpunkte vor – Kosten für Haushalte unklar


In Kürze:

  • Die Grüngasquote ist Teil des neuen Heizungsgesetzes.
  • Wie hoch die Einsparungen bei den Emissionen sein werden, ist unklar.
  • Ein Branchenverband sieht eine Lücke bei der Versorgung, die Deutsche Umwelthilfe befürchtet eine Verfehlung der Klimaziele.

 
Das im Juli in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beinhaltet auch eine Grüngas- und Grünheizölquote.
Damit sollen Unternehmen, die Gas, Heizöl und Flüssiggas auf den Markt bringen, verpflichtet werden, die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen.
Die konkrete Ausgestaltung der Quote soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss.
Ein am 14. Oktober bekannt gewordenes Eckpunktepapier zur Grüngas- und Grünheizölquote aus dem Bundeswirtschaftsministerium nennt erste Details.

100 Prozent bis 2045

Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass bis 2045 die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral sein müssen. Das Heizungsgesetz der Ampelregierung sah noch eine 65-Prozent-Regelung vor.
„Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher“, hieß es im Februar dieses Jahres aus dem von Katherina Reiche (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium.
Das zweiseitige Papier mit dem Titel „Eckpunkte für eine Grüngas-/Grünheizölquote“ sieht beim Start 2028 vor, dass 1 Prozent aus klimafreundlichen Brennstoffen bestehen muss. Dazu zählen Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff. Die geplante sich schrittweise erhöhende Quote betrifft Gas- und Öllieferanten.
Grafik zum geplanten Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote von 2028 bis 2045

Geplanter Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote bis 2045.

Foto: mf/Epoch Times

Industrie, Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen demnach von der Regelung ausgenommen werden.
Wie die Ausnahmen endgültig aussehen, muss noch festgelegt werden.
Das Konzept sieht verschiedene erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe als Alternative zu herkömmlichem Erdgas und Heizöl vor.
Voraussetzung ist laut Papier, dass sie die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Treibhausgasminderung der EU-Regelwerke wie der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III sowie der Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie erfüllen.

Handel mit Nachweisen erlaubt

Die Quote soll sich zudem auf die sogenannte Biotreppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes anrechnen lassen. Diese Biotreppe sieht für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor.
So müssen es ab 2029 laut Gebäudemodernisierungsgesetz (§ 43 Absatz 1) zunächst 10 Prozent sein. Ab 2030 sind dann 15 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent.
Durch die Anrechnung sollen Brennstofflieferanten die für die Grüngas- und Grünheizölquote verwendeten klimafreundlichen Brennstoffe zugleich zur Erfüllung der Biotreppe nutzen können. Wie dies in der Praxis konkret aussehen soll, ist noch unklar.
Das GModG sieht zudem vor, dass die Lieferanten bis 2045 zu 100 Prozent auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt haben.
Dem Papier zufolge dürfen die Lieferanten bei der Erfüllung der Quote flexibel bleiben. Wer die Vorgabe in einem Jahr übertrifft, darf den Überschuss auf das Folgejahr anrechnen.
Wer sie verfehlt, kann die fehlende Menge im folgenden Jahr nachholen. Außerdem sollen die Lieferanten die Möglichkeit bekommen, untereinander Nachweise über die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe zu kaufen und zu verkaufen, um ihre jeweiligen gesetzlichen Quoten zu erfüllen.
Wer diese nicht erreicht, muss eine Ersatzzahlung leisten. In dem Papier heißt es zudem, dass allein bis 2030 durch die sukzessive Umstellung 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden sollen.

Keine Aussagen zu Mehrkosten

Das Eckpunktepapier sieht auch eine Evaluierung der Grüngas- und Grünheizölquote vor. Ein Datum für diese Bewertung der Entwicklung und ihrer Wirksamkeit wird nicht genannt. Falls die Marktentwicklung es erfordert, kann zudem ein weiterer Anstieg der Quote verschoben werden.
Das Ziel einer „vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 bleibt davon unberührt“.
Als zuständige Stelle soll eine geeignete bestehende Behörde die Quote umsetzen. Auch bei Zertifizierung und Nachweisführung will die Bundesregierung auf bestehende Strukturen und Verfahren zurückgreifen.
Zu den Mehrkosten, die auf die Haushalte zukommen, gibt es keine Aussage in dem Papier.
Auch ist unklar, wie sich die Auswirkungen auf das Klima gestalten. In einer Kleinen Anfrage vom März dieses Jahres wollte die Bundestagsfraktion der Grünen wissen, wie hoch die Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-Regel im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in Verbindung mit der Einführung der von der Regierungskoalition geplanten Grüngasquote wären.
In ihrer Antwort vom 7. April 2026 verwies die Bundesregierung auf den damaligen Stand der Gesetzgebung.
Die Koalition hatte am 24. Februar 2026 Eckpunkte für die Reform vorgelegt. Diese sollten erst durch das Gebäudemodernisierungsgesetz und weitere Gesetze umgesetzt werden. Solange die gesetzlichen Regelungen noch ausgearbeitet würden, sei es nicht möglich, die Reduzierung von Treibhausgasen konkret zu benennen.

Bezug von zusätzlicher grüner Energie unklar

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich am 14. Oktober positiv zu den Details über die Grüngasquote. Mit den Eckpunkten komme endlich Bewegung in die Frage, wie das Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt und Heizen mit grünen Gasen auch für Privathaushalte zu einer echten Option neben Fernwärme und Wärmepumpen werden solle, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der Verband werde den Entwurf „gründlich auf Machbarkeit und offene Fragen prüfen“, kündigte Liebing in einer Stellungnahme an. „Die vorgesehene überjährige Flexibilität bei der Quotenerfüllung ist begrüßenswert und hilft, Spekulation zu vermeiden. Richtig ist auch, dass die Erzeugung von Fernwärme und Strom von der Quotenverpflichtung ausgenommen werden“, sagte er weiter.
Bislang vermisse er jedoch eine Antwort der Bundesregierung auf die zentrale Frage, „woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen. Hier erwarten wir von der Bundesregierung eine Biomethanstrategie mit konkreten Vorschlägen zur Mengenausweitung, etwa durch heimische Produktion oder Importe.“
Die Ausweitung des derzeit noch knappen Angebots an grünen Gasen sei entscheidend, damit das Heizen damit künftig überhaupt bezahlbar ist.
Der Branchenverband Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches äußerte sich nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Juli positiv. Das Gesetz „sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Linke.
Über die geplante Einführung der Grüngasquote hatte sich Linke bereits im Mai positiv geäußert. So schaffe die Bundesregierung „erstmals praxistaugliche Instrumente, die Wasserstoff und Biomethan als wesentliche erneuerbare Energieträger im Gebäudesektor ermöglichen“.

Kritik der Grünen

Kritik am Eckpunktepapier kam aus den Reihen der Grünen. Sie werfen Ministerin Reiche vor, bei den Plänen für eine Grüngasquote Forderungen der Gaslobby weitgehend übernommen zu haben.
„Die Eckpunkte zur Grüngas- und Grünheizölquote lesen sich über weite Strecken wie das Forderungspapier der Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, sagte der Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi der Nachrichtenagentur AFP. So seien „nahezu alle Forderungen aufgenommen, leicht umformuliert und auf das erforderliche Maß gekürzt“ worden.
Kritik kam im Sommer auch von verschiedenen Energieversorgern, unter anderem von enercity aus Hannover, das eine Grüngasquote ablehnt.
In einer Stellungnahme vom Juni 2026 weist das Unternehmen darauf hin, dass Biomethan knapp sei. Es solle daher hauptsächlich dort eingesetzt werden, wo es größere Vorteile für das Energiesystem bringe.
Über einen langen Zeitraum betrachtet, brauche es für Biomasse eine „Nutzungshierarchie“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Gerade die Chemie- und Grundstoffindustrie benötigt langfristig nachhaltige Kohlenstoffquellen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sparte nicht mit Kritik am Gesetz. Nach dessen Verabschiedung warf sie der Bundesregierung vor, „statt auf wirksamen Klimaschutz auf teure sogenannte grüne Gase“ zu setzen.
Damit werde die „fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt“. Zudem widerspreche das Gesetz aus Sicht der DUH den gesetzlichen Klimazielen. Ende September verkündete der Verein, dass er daher mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde eingereicht habe.
Ende Februar hatte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz die damals vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz scharf kritisiert. Das Gesetz sei „ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
Categories
gesellschaft ticker wirtschaft

Neue Gaskraftwerke: Umwelthilfe legt Beschwerde bei EU-Kommission ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Energiegenossenschaft Green Planet Energy haben in Brüssel Beschwerde gegen das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) der Bundesregierung eingelegt, das die Ausschreibung neuer Gaskraftwerke noch in diesem Jahr vorsieht.
Das Gesetz sei wettbewerbsrechtlich umstritten, erklärten DUH und Green Planet Energy am Dienstag, den 18. August. Zudem widerspreche es dem Ziel des AccelerateEU-Pakets, Europas Abhängigkeit von fossilen Märkten und Energien in der Stromerzeugung zu verringern.

Kritik: Keine Technologieneutralität

Das StromVKG sei „faktisch“ auf neue Gaskraftwerke zugeschnitten, die Ausschreibungen seien nicht technologieneutral, begründeten DUH und Green Planet Energy ihre Beschwerde. Damit verstoße es gegen das europäische Beihilfe- und Wettbewerbsrecht.

Ausschreibung ab September geplant

Das Stromgesetz sieht die Ausschreibung von Anlagen mit einer Leistung von insgesamt zunächst rund zehn Gigawatt bereits ab September vor.
„Das Wirtschaftsministerium erklärte Anfang Juli: „Bezuschlagt werden Anlagen, die in der Lage sind, über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen“.
Alternativen zu Gaskraftwerken wie etwa Großspeicher sind damit de facto ausgeschlossen.

Staatliche Förderung als Voraussetzung

Die neuen Kraftwerke brauchen staatliche Förderung, da sie als Backup für Zeiten vorgesehen sind, in denen der Strom aus erneuerbaren Energiequellen nicht ausreicht. Mit so begrenzten Betriebszeiten wären sie ohne Förderung nicht wirtschaftlich zu betreiben.

Hohe Kosten und mögliche Verbraucherbelastung

Der rechnerische Förderhöchstbetrag liege bei den geplanten 15 Jahren Laufzeit bei knapp 33 Milliarden Euro, erklärten DUH und Green Planet Energy. Die Bundesregierung wolle die Finanzierung in einem weiteren Gesetz regeln; dabei stehe auch eine Umlage für Verbraucher im Raum.
„Mit dem neuen Gesetz soll eine milliardenschwere Dauerförderung für Gaskraftwerke auf den Weg gebracht werden, auf dem Rücken von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen“, kritisierte Nils Müller, Vorstand bei Green Planet Energy.

Forderung nach förmlichem Prüfverfahren

Von der EU genehmigen lassen will die Bundesregierung die staatlichen Förderungen laut DUH und Green Planet Energy im beschleunigten Vorprüfverfahren. Sie forderten Brüssel am Dienstag auf, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten.
Geprüft werden müsse insbesondere, ob die Förderung gegen das Gebot der Technologieoffenheit verstößt und ob weniger wettbewerbsverzerrende Alternativen ausreichend berücksichtigt wurden. „Entscheidend müssten Kosten, Klimawirkung, Verfügbarkeit und Realisierungsgeschwindigkeit sein, nicht die politische Bevorzugung fossiler Kraftwerke.“

Stellungnahme der EU-Kommission

Ein EU-Sprecher sagte auf AFP-Anfrage, die Gespräche über die Genehmigung des StromVKG dauerten an. Zum genauen Zeitplan könne er sich leider nicht äußern. „Aber wir werden weiter daran arbeiten und so schnell wie möglich vorankommen.“ (afp/red)
Categories
deutschland ticker

Vor Verfassungsbeschwerde: Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen

Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte dpa: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.
„Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“

Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen – Details sind aber unklar.
Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

„Unbekannte Kosten“ bei Biogasen

„Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen.“
Er bezog sich dabei auf die sogenannte Biotreppe. Diese sieht vor, dass zunehmend Biogase verwendet werden müssen. „Das kann sehr teuer werden – weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“

Grundgesetz-Artikel 20a

Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“
Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“
Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.
In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.“

Umwelthilfe rechnet mit länger dauerndem Prozess

Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden.
Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Kläger vertreten. (dpa/red)