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Koalition will Informationsfreiheitsgesetz umbauen – NGOs warnen vor Transparenzverlust


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundlegend reformieren und den Kreis der Auskunftsberechtigten einschränken.
  • Künftig soll vielfach ein „berechtigtes Interesse“ Voraussetzung für IFG-Anfragen sein; zusätzlich sind weitere Schutz- und Ausschlussregelungen vorgesehen.
  • Transparency International und die FDP warnen vor einer faktischen Einschränkung der Informationsfreiheit und einer Schwächung der Kontrolle staatlichen Handelns.

 
Zu den Beschlüssen, die der Koalitionsausschuss am Mittwoch, dem 1. Juli, gefasst hat, gehört auch eine Umgestaltung des seit 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die Bundesregierung betrachtet dies als Ausdruck von „Bürokratierückbau“. Nichtregierungsorganisationen und die FDP warnen hingegen vor einem drastischen Abbau staatlicher Transparenz.

Informationsfreiheitsgesetz soll nur noch für „natürliche Personen“ gelten

Die Bundesregierung kündigte an, das Informationsfreiheitsgesetz „weiterzuentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen“. Dies solle „unter Wahrung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI [Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit]“ geschehen. Ziel sei es, „das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter zu machen“.
Dafür sollen die Auskunftsrechte künftig auf „natürliche Personen“ beschränkt werden, die ein „berechtigtes Interesse an einer Auskunft“ haben. Wer auf Grundlage anderer – nicht näher ausgeführter – Regelungen einen Auskunftsanspruch hat, soll nicht mehr auf das IFG zurückgreifen können. Zudem soll der Kreis der Berechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt werden; entsprechende Möglichkeiten werden geprüft.
Die Namen von Beschäftigten in Einrichtungen des Bundes sollen geschwärzt werden. Dies sei ein Schutz vor „Anfeindungen und Drohungen“. Unter Verweis auf eine „komplexe Bedrohungslage“ soll zudem die „staatliche Resilienz“ gestärkt werden, etwa durch stärkere Berücksichtigung des Schutzbedarfs in Bereichen wie Kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftlicher Forschung.

Besonders sensible Informationen sind bereits jetzt geschützt

Deutliche Kritik an dem Vorhaben kommt von „Transparency International“. Die Nichtregierungsorganisation wirft der Koalition vor, das Informationsfreiheitsgesetz „in seiner Substanz zerstören“ zu wollen. Dass Anfragen nur bei „berechtigtem Interesse“ zulässig sein sollen, kehre „die Kernidee der Informationsfreiheit um“. Künftig müssten Bürger selbst darlegen, warum sie eine Information benötigen; bislang muss die Behörde begründen, warum sie diese nicht herausgibt.
Bereits jetzt enthält das Informationsfreiheitsgesetz eine Reihe von Gründen, auf die sich Behörden stützen können, um Anfragen abzulehnen. In § 3 des geltenden IFG ist geregelt, in welchen Fällen zum „Schutz besonderer öffentlicher Belange“ kein Anspruch auf Informationszugang besteht.
Behörden können unter anderem die Auskunft verweigern, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben könnte – etwa auf internationale Beziehungen oder militärische Belange. Auch die Interessen der inneren und äußeren Sicherheit, der Finanzaufsicht, der Justiz oder der Anspruch von Beschuldigten auf ein faires Verfahren beschränken den Auskunftsanspruch.

Ausschlusstatbestände im Informationsfreiheitsgesetz vor deutlicher Ausweitung

Weitere Gründe für die Verweigerung von Auskünften sind etwa Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen. Grundsätzlich müssen Behörden dabei eine Interessenabwägung vornehmen. In vielen Fällen kommt es auch zu Prozessen um die Herausgabe gewünschter Informationen. Bisweilen werden Informationen auch auf inoffiziellem Wege oder unter Umgehung rechtlicher Vorgaben weitergegeben.
Transparency International hält zudem die angedachten Ausschlüsse für juristische Personen wie Vereine und sogar Nicht-EU-Bürger für problematisch. Damit würde man Millionen Menschen, die in Deutschland leben, vom Recht auf Transparenz staatlichen Handelns ausschließen.
Die NGO befürchtet außerdem, dass eine Ausweitung des Prinzips der Kostendeckung einen faktischen finanziellen Ausschlusstatbestand schaffen könnte. Bislang gilt eine Gebührenobergrenze von 500 Euro. Künftig könnten die Gebühren – je nach Art, Umfang und Verfügbarkeit der begehrten Information – auch zigtausende Euro betragen, so Transparency International.

FDP sieht Gefahr für Transparenz und investigativen Journalismus

Transparency International sieht durch die geplante Schwärzung der Namen von Behördenmitarbeitern auch das Risiko für Korruption und Machtmissbrauch steigen. Dies soll selbst für Führungspersonal und Entscheidungsträger gelten. Dadurch wäre „nicht mehr nachprüfbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist“.
Sprecher Norman Loeckel erklärt dazu: „Wer das Auskunftsrecht auf Einzelfälle mit Begründungspflicht beschränkt, Organisationen ausschließt und Gebühren ins Unermessliche treibt, schafft die Informationsfreiheit de facto ab. Das IFG ist eine demokratische Errungenschaft – die Koalition ist dabei, sie zu beerdigen.“
Kritik kommt auch aus der FDP. Generalsekretär Martin Hagen äußerte in einer Erklärung, die Bundesregierung wolle „unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus das Recht auf Informationsfreiheit de facto abschaffen“. Dies erschwere in massiver Weise investigativen Journalismus und die Aufdeckung von Skandalen.
Die Liberalen befürchten einen „gezielten Abbau von staatlicher Transparenz“. Der offene Zugang zu Informationen sei eine Voraussetzung für die effektive Kontrolle staatlichen Handelns. Hagen erklärte weiter: „Das Recht auf Akteneinsicht verhindert Mauschelei und hilft, Missstände aufzudecken. Wer dies beschneidet, schürt Misstrauen in staatliche Institutionen und schadet der Demokratie.“
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren.
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IFG-Änderung: Jetzt beschweren sich sogar Flugzeugpiloten

Die am Donnerstag nach dem Koalitionsausschuss bekannt gewordene Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ruft nun sogar Kritik aus unerwarteter Richtung hervor: Die Pläne der Bundesregierung seien „ein schwerer Angriff auf staatliche Transparenz und demokratische Kontrolle“, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Stellungnahme der Pilotenvereinigung Cockpit.
Wer den Zugang zu amtlichen Informationen künftig von einem „berechtigten Interesse“ abhängig machen, auf natürliche Personen beschränken und zugleich die finanziellen Hürden erhöhen wolle, stelle den wesentlichen Grundgedanken des Informationsfreiheitsgesetzes infrage.
Seit 2006 gilt bei Bundesbehörden ein voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Bürger, aber auch Verbände und andere Organisationen müssen bislang gerade nicht gegenüber einer Behörde rechtfertigen, warum sie staatliches Handeln nachvollziehen wollen.
„Genau das ist der Kern von Informationsfreiheit: Nicht der Antragsteller muss erklären, warum er Informationen benötigt – der Staat muss begründen, warum Informationen nicht offengelegt werden dürfen“, sagte Andreas Pinheiro, Präsident der Vereinigung Cockpit. „Dieses Prinzip droht nun ins Gegenteil verkehrt zu werden.“
Sollten Auskunftsrechte künftig auf „natürliche Personen“ mit einem „berechtigten Interesse“ beschränkt werden, wäre das Informationsfreiheitsgesetz in seiner heutigen Funktion faktisch entkernt. Verbände als juristische Personen könnten möglicherweise nicht mehr selbst antragsberechtigt sein.
„Ein Berufs- oder Branchenverband, der Unterlagen zu Gesetzgebungsverfahren oder staatlichen Entscheidungsgrundlagen einsehen möchte, müsste dann womöglich eine einzelne Person vorschicken, die ihr persönliches `berechtigtes Interesse` gegenüber der Behörde darlegt“, so Pinheiro. „Das ist absurd.
Wenn Behörden künftig selbst darüber entscheiden können, ob ein Interesse an ihren Entscheidungsgrundlagen `berechtigt` genug ist, wird aus einem Informationsrecht ein behördlich gewährtes Informationsprivileg.“ (dts/red)