Demonstranten stehen am 2. Juni 2026 in Southampton, England, im Rahmen einer Demonstration gegen das Vorgehen der Polizei bei dem Vorfall der Bereitschaftspolizei gegenüber, unweit der Stelle, an der Henry Nowak ums Leben kam. - Foto: Finnbarr Webster/Getty Images
Am 3. Dezember 2025 wurde der britisch-polnische Student Henry Nowak in Southampton, England, von dem Briten Vickrum Digwa, der der Religionsgemeinschaft der Sikhs angehört, erstochen. Der Täter wurde am 1. Juni wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 21 Jahren verurteilt. Der Fall wurde weltweit bekannt, da es bei der Festnahme im Dezember zu einem fatalen Fehlverhalten der Polizei kam. Er löste in Großbritannien eine Diskussion über den falschen Umgang mit Rassismus aus.
Der Fall: Polizei glaubte dem Täter
Nowak wurde unvermittelt von dem 23-jährigen Digwa mit einem traditionellen Sikh-Dolch niedergestochen. Nach dem Eintreffen der Beamten log der Täter und beschuldigte den am Boden liegenden Studenten, ihn rassistisch beleidigt und angegriffen zu haben.
Die Polizisten glaubten Digwa, fixierten Nowak am Boden und legten dem mit vier Stichwunden Verletzten Handschellen an. Obwohl der bereits im Sterben liegende Nowak mehrfach sagte, er könne nicht atmen und er sei niedergestochen worden, nahm die Polizei darauf keine Rücksicht. Die Veröffentlichung der Videoaufnahmen der Bodycam eines der beteiligten Polizisten sorgte in Großbritannien für Entsetzen und führte zu Protesten und gewaltsamen Ausschreitungen.
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Die Diskussion: Gehirngewaschen?
Laut britischen Medienberichten durchliefen die Polizisten in den Grafschaften Hampshire und Isle of Wight, zu denen Southampton gehört, im Jahr 2021 eine Anti-Rassismus-Schulung. In der Polizeischulung mit dem Titel „Inclusion Matters“ (Inklusion ist wichtig) seien die Polizisten über Rassismus, „unbewusste Vorurteile“ und über die Bedeutung, ein „Verbündeter“ für Minderheiten zu sein, unterrichtet worden.
Dies habe jedoch dazu geführt, dass ein Fünftel der Teilnehmer nach dem „Diversity-Kurs“ „Angst gehabt hatte, etwas Falsches zu sagen“ oder zu tun. Jeder siebte Unterrichtsteilnehmer habe sich zudem „kontrolliert und unter Druck gesetzt“ gefühlt, sich auf eine bestimmte Weise verhalten zu müssen. Dies habe eine Umfrage der University of Reading unter 1.000 teilnehmenden Polizisten ergeben.
Eine Kolumnistin in der britischen Tageszeitung „The Telegraph“ folgerte am 2. Juni daraus: „Der Tod von Henry Nowak zeigt, wie sehr die britische Polizei einer Gehirnwäsche unterzogen wurde. Ein beliebter, unschuldiger Teenager starb in Polizeigewahrsam, weil es nichts gibt, was Polizeibeamte im Jahr 2026 mehr fürchten als Vorwürfe des ‚Rassismus‘.“
Dem Onlinemagazin „The Conversation“ ist nun zu entnehmen, dass „führende Polizeibeamte“ angekündigt hätten, die Richtlinien zur Bekämpfung von Rassismus zu überprüfen.
In einem Dokument, in dem das Engagement der britischen Polizei zur Bekämpfung von Rassismus dargelegt wird, heißt es, dass das Bekenntnis zur Rassengleichheit „nicht bedeutet, alle ‚gleich‘ zu behandeln oder ‚farbenblind‘ zu sein (Rassengleichheit)“.
Die britische Polizeiministerin Sarah Jones habe laut der Onlineplattform erklärt, dass die aktuellen Leitlinien einen „falschen Eindruck“ vermittelten und der Wortlaut geändert werden müsse, um mehr Klarheit zu schaffen. Der Sprecher des Premierministers soll sich der Presse zufolge ebenfalls für eine Überprüfung des Schulungsmaterials ausgesprochen haben.
Ein Taxifahrer steigt aus seinem Auto aus, um Passanten während eines Protestmarsches gegen das Vorgehen der Polizei bei der Festnahme des Opfers Henry Nowak am 2. Juni 2026 in Southampton, England, zu begrüßen.
Foto: Finnbarr Webster/Getty Images
Deutschland: Hetze gegen Polizisten
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), gab sich gegenüber Epoch Times überzeugt, dass ein vergleichbarer Fall wie in England in Deutschland nicht vorkommen könne. Kopelke: „Wir lassen keine schwerverletzten Menschen blutend zurück. In Deutschland wiegt Gefahrenabwehr, also Leben retten, höher als Strafverfolgung.“
Gefragt, ob Polizisten hierzulande ebenfalls Sorge hätten, beim Umgang mit Migranten als „Rassisten“ abgestempelt zu werden, antwortete Kopelke: „Ja, und das berechtigt. Es gibt regelrechte Hetzkampagnen und abgestimmte digitale Diffamierungsaktionen, insbesondere aus der Polizeihassergruppe.“
Diese Sorge habe „großen Einfluss“ auf die Arbeit von Polizisten und sei oft auch Gesprächsgegenstand der GdP-Rechtsberatungen.
Der Bundesvorsitzende weiter: „Wichtig ist, dass Polizisten rechtsstaatlich handeln, das heißt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und die Durchsetzung von Recht und Ordnung obliegt der Polizei. Wir üben das Gewaltmonopol aus, und das muss auf der Straße auch wieder spürbar und sichtbar sein.“
Kopelke: Nicht vergleichbar zu Deutschland
Von standardisierten europäischen Anti-Rassismus-Kursen für die Polizei hält der Gewerkschaftschef nichts. Regionale Polizeiarbeit müsse durch regionale Aus- und Fortbildung sowie entsprechende Konzepte verbessert werden.
„Europäische Standards brauchen wir im Opferschutz, bei Arbeitsbedingungen und in der Gesetzgebung“, so Kopelke. Auch die täglichen Probleme mit Migranten seien für deutsche Polizisten nicht mit denen in Großbritannien vergleichbar.
„Die Bevölkerung Großbritanniens und des ehemaligen Commonwealth ist nicht vergleichbar mit dem europäischen Festland“, erläutert Kopelke. Die Probleme der Einwanderungs- und Migrationspolitik in Großbritannien seien „aber Warnungen, die die deutsche Bundesregierung und die Landesregierungen erst nehmen müssen, weil sie auch die deutsche und europäische Einwanderungssituation verändern“, gibt sich Kopelke überzeugt.
Menschen zeigen bei einer Protestkundgebung am 2. Juni 2026 vor dem Polizeirevier Southampton Central Bilder des Opfers Henry Nowak und blutverschmierte Handschellen nach dessen Tötung. Bodycam-Aufnahmen eines gefesselten, sterbenden Studenten sorgten für Empörung.
Foto: Justin Tallis/AFP via Getty Images
Messerangriffe: Parallele zu England
Die britische Wohnraum- und Unterbringungspolitik im Zusammenhang mit Geflüchteten sei „nicht vergleichbar“ mit Deutschland. Deshalb seien auch „die polizeilichen Tumult- und Protesteinsatzlagen“ in Großbritannien anders als hierzulande.
„Was nicht anders ist, sondern sich zunehmend angleicht, ist die gefährliche Messerkriminalität“, sagt Kopelke. In diesem Bereich sei „eine Parallele der Täterstrukturen erkennbar und gefährlich ähnlich“.
Grundsätzlich blickt der deutsche Polizeivertreter kritisch nach Großbritannien. Die britische Polizeiarbeit leide „seit Jahren unter Skandalen, Misstrauen, Geldkürzungen, Kürzungen bei Bezahlung, Absicherung und Rente der Polizeibeschäftigten“.
Hier zeige sich, „wie wichtig gute Strukturen, gute Ausbildung und Bezahlung für eine demokratische Polizei“ seien. Das deutsche Polizeisystem sei „zum Glück nicht vergleichbar mit dem angloamerikanischen Polizeisystem“ und führe deshalb „zu der sehr guten Arbeitsqualität unserer Polizei“, gibt sich Kopelke selbstbewusst.
Rassismusvorwürfe in Deutschland
Dennoch kommt es auch hierzulande gelegentlich zu Vorwürfen, die Polizei würde sich im Umgang mit Migranten rassistisch verhalten. Ein jüngeres Beispiel aus dem Januar: Wie der Berliner „Tagesspiegel“ berichtete, seien nach einer Eskalation zwischen der Berliner Polizei und Hertha-Fans Rassismusvorwürfe gegen einen Polizisten erhoben worden.
Betroffen fühlte sich das in Berlin geborene Hertha-Präsidiumsmitglied Saravanan Sundaram, der „aufgrund seiner Hautfarbe“ entsprechend angegangen worden sei. Um dem Vorwurf nachzugehen, wurde das Thema im Sportausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses behandelt. Dort sei bekannt geworden, dass auch der Polizist beleidigt worden sei.
Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel kündigte laut „Berliner Kurier“ an, dass der Vorfall „auf ein strafrechtlich relevantes oder disziplinarwürdiges Verhalten überprüft“ werde.
Einen ähnlichen Fall gab es in Schleswig-Holstein. Dort wurde mittels einer Pressekonferenz der Polizei bekannt, dass die Landespolizei gegen Polizeibeamte aus Mölln ermittelte. Die Polizisten sollen sich ausländerfeindlich geäußert haben. Es war laut NDR „von Zweifeln an der Verfassungstreue und nationalsozialistischem Gedankengut die Rede“.
Es ging bei den Vorwürfen um zwei unterschiedliche Fälle. Zunächst habe ein Beamter einen Kollegen angezeigt, der während einer Streifenfahrt im Mai 2022 „diskriminierende, herabwürdigende und menschenverachtende Äußerungen von sich gegeben“ habe. Daraufhin sei gegen den Beamten ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet worden, berichtet der Sender. Die Untersuchung sei jedoch eingestellt worden, „weil die Äußerung nicht öffentlich, sondern im Streifenwagen“ getätigt worden waren. Der Beschuldigte hatte zudem den Vorwurf bestritten.
Wenig später seien Ermittlungen wegen Rassismus gegen weitere Polizisten eingeleitet worden. Unter anderem habe ein Polizist von der Dienststelle Mölln geschildert, dass er selbst von Kollegen rassistisch beleidigt worden sei. Auch dieses Verfahren wurde im Herbst 2024 mangels Beweisen eingestellt.
Polizisten während einer Veranstaltung am 13. Mai 2026 in Würzburg.
Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Angeblich kontrolliert Polizei nach Aussehen
Laut dem Mediendienst Integration vom 29. April dieses Jahres kontrolliere die Polizei Personen, die ausländisch aussehen, doppelt so häufig wie weiße Personen. Der unabhängige Polizeibeauftragte des Bundes leitete 2024/25 nach Aussage des Mediendienstes insgesamt 19 Untersuchungen wegen Beschwerden über „Racial Profiling“ oder „Diskriminierung durch die Bundespolizei“ ein.
Laut dem Rassismusmonitor 2026 des DeZIM-Instituts, der vom Bundesbildungsministerium gefördert wird, haben 19 Prozent der befragten muslimischen Männer und 16 Prozent der muslimischen Frauen angegeben, im Jahr 2025 Diskriminierung durch die Polizei erlebt zu haben. Unter afrikanisch wirkenden Männern gaben dies 24 Prozent sowie 13 Prozent der afrikanisch wirkenden Frauen an.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine Handreichung für Polizisten und Bürger gleichermaßen herausgegeben. Sie trägt den Titel „(Rassistische) Diskriminierung bei der Polizei: Ursachen, Folgen und Möglichkeiten der Intervention“.
Auf ihrer Website schreibt die Behörde: „Polizeiliches Handeln birgt Diskriminierungsrisiken – zum einen für Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen übermäßig betroffen sind oder nur unzureichend von der Polizei geschützt werden.“ Andererseits können auch Polizisten und Polizistinnen von Diskriminierung betroffen sein, „durch Kolleginnen und Kollegen oder durch behördliche Strukturen“.
Judith Simon, Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“ des Ethikrats, im Gespräch mit Epoch Times. - Foto: Epoch Times
Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.
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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Ab 2030 werden Kühe und andere Nutztiere in Dänemark besteuert. - Foto: Boris Roessler/dpa
In Kürze:
Dänemark ist das weltweit erste Land, das eine Abgabe auf Methanausstoß erhebt.
Dänemark hat mehr als 15.000 landwirtschaftliche Betriebe.
Bis 2045 sollen rund 1 Milliarde neue Bäume gepflanzt werden.
Die Regierung spricht von einem der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte.
Die dänischen Landwirte müssen ab 2030 eine Steuer auf den Methanausstoß von Rindern und Schweinen bezahlen. Dies hat die Regierung des skandinavischen Landes bereits im November 2024 beschlossen. Die Fraktionen im Parlament einigten sich darüber überparteilich und kündigten finanzielle Unterstützung für die betroffenen Landwirte an.
Teilweiser Ausgleich durch Steuersenkung
Dänemark ist das erste Land weltweit, das eine Steuer auf die von einem Betrieb produzierte Methanmenge erhebt. Sie errechnet sich aus der Anzahl der Tiere und standardisierten Emissionsfaktoren. Grundlage für die Steuer ist der „Green Tripartite Deal“. Darin ist festgelegt, dass Tierhalter ab 2030 pro Tonne CO₂-Äquivalent 300 Kronen (40,14 Euro) zahlen. Der Betrag steigt bis 2035 auf bis zu 750 Kronen. Gleichzeitig senkt die Regierung die Steuerlast für Landwirte deutlich, sodass sie ab 2030 effektiv 120 Kronen und ab 2035 300 Kronen pro Tonne zahlen.
Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, hat die Regierung erstmals in der Geschichte des Landes eine Behörde gegründet, die den alleinigen Zweck hat, ein politisches Abkommen umzusetzen. Es erhielt den Namen „Ministerium für das Grüne Dreierbündnis“. Im Sommer 2024 unterzeichneten Vertreter aus Regierung, Parteien, Landwirtschaft und Naturschutz ein Abkommen für mehr Natur, sauberes Wasser und eine „nachhaltige Transformation der Landwirtschaft“.
Später im Jahr schloss die Regierungskoalition aus Sozialisten, Liberalen und den Moderaten mit der Liberalen Allianz, der Konservativen Volkspartei und den Radikalen Linken ein weiteres politisches Abkommen „zur Umsetzung eines grünen Dänemarks“. Damit wolle sich das Land „als Vorreiter der Energiewende“ positionieren, heißt es auf der Website des Ministeriums weiter. Vier Oppositionsparteien lehnten das Abkommen ab.
Zu den Zielen gehört die Pflanzung von 250.000 Hektar Wald. Das entspricht etwa 1 Milliarde neuer Bäume bis 2045. Die Einrichtung von 21 neuen Nationalparks und der verstärkte Schutz von Gewässern sind ebenfalls vorgesehen. 140.000 Hektar tief liegendes Ackerland, das bei der Bewirtschaftung hohe CO₂-Emissionen verursache, soll in Teilen der Natur überlassen werden.
Neben einer „nachhaltigen Lebensmittelproduktion“ sind eine CO₂-Steuer für Tierhaltung sowie Investitionen von 43 Milliarden Kronen (knapp 5,8 Milliarden Euro) in einen Fonds zur Finanzierung grüner Initiativen vorgesehen.
Auf der Website der dänischen Kommunen findet sich eine Zeitleiste, die den vereinbarten Ablauf dokumentiert. So will die Regierung noch in diesem Jahr einen umfassenden Plan zur Wiederherstellung der Natur vorlegen. Er basiert auf der EU-Naturwiederherstellungsverordnung, welche Definitionen von Schutzgebieten enthält. 20 Prozent der Natur sollen unter Schutz gestellt werden.
Bereits umgesetzte und initiierte Maßnahmen zur Stickstoffreduktion aus den Umstellungsplänen sollen ebenfalls noch in diesem Jahr die Grundlage für Regeln zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Jahr 2027 bilden. Diese Regulierung soll gelockert werden, sobald die angestrebte Stickstoffreduktion erreicht ist.
Geld aus Brüssel gibt es für die Umsetzung ebenfalls. So hat die EU-Kommission im Oktober 2025 genehmigt, dass Dänemark rund 5,3 Milliarden Kronen (etwa 709 Millionen Euro) aus EU-Agrarmitteln umwidmet.
Das Abkommen wird von Regierungsseite als eines der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte dargestellt. Die Sozialwissenschaftler Jacob Torfing und Eva Sørensen sowie der Journalist und Berater Sigge Winther Nielsen sehen in dem Abkommen weitreichende Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der dänischen Demokratie.
Gleichwohl könne das Konzept unter seinem eigenen Gewicht zusammenbrechen, mahnen die drei Autoren. Es müsse mehr Experten und Spezialisten – auch aus der Politikberatung – geben, um den Prozess zu begleiten.
Die Wirtschaftslage und auch die Kommunalwahlen könnten das Projekt zum Scheitern bringen. Die Landwirte müssen für das Land, das sie aufgeben, entschädigt werden. Dadurch sei das Vorhaben auch anfällig für steigende Bodenpreise, unvorhersehbare Verhandlungen und eine unsichere Finanzierung. Vor Kommunalwahlen bestehe zudem die Gefahr, dass lokale Protestbewegungen Druck auf die örtlichen Parteien ausüben, um die Pläne zu stoppen. Sie betonen die Einbindung von Bürgern und lokalen Bewegungen in Diskussionsrunden. Gleichwohl sollten „Bürger nicht darüber entscheiden, ob lokale Landbesitzer ihr Land abtreten sollen“.
Der Vorsitzende des dänischen Interessenverbandes für Land- und Lebensmittelwirtschaft (Landbrug & Fødevarer), Søren Søndergaard, zeigte sich zufrieden. Die Vereinbarung stecke den Rahmen für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion für viele Jahre ab. Dank der Präsenz von Vertretern aus der Landwirtschaft sei es möglich geworden, die Industrie zu entwickeln, anstatt sie abzubauen.
Maria Reumert Gjerding, die Präsidentin der Dänischen Gesellschaft für Naturschutz, sagte: „Trotz sehr großer Meinungsverschiedenheiten ist es auch gelungen, einen Kompromiss über eine CO₂-Steuer zu finden, der die Spuren einer umgebauten Lebensmittelindustrie darstellt – auch über das Jahr 2030 hinaus.“ Sie betonte zudem, dass es dank des Abkommens „deutlich mehr Wald, große Feuchtgebiete und viel mehr geschützte Natur in Dänemark“ geben werde. Es gibt jedoch auch Umweltorganisationen, die bemängeln, dass vieles zu langsam vorangehe.
Aus Sicht von Henrik Dalgaard ist die Vereinbarung eine kostspielige Lösung, die Folgen für die dänische Landwirtschaft haben könnte. „Ich müsste meine Maisanbaufläche halbieren und 60 bis 70 Hektar stilllegen“, erklärt der Bauer gegenüber dem Fernsehsender „TV2 Nord“. Dem Bericht zufolge haben sich Landwirte zusammengeschlossen und einen eigenen Modellvorschlag erarbeitet. Die finanziellen Kosten betreffen dabei nicht nur einzelne Landwirte, die Stickstoff in Naturgebiete einleiten, sondern werden gemeinsam und solidarisch getragen.
Landwirtschaft als zweitgrößte Quelle für Emissionen
Der dänische Agrarsektor gilt nach der Energiesparte als die zweitgrößte Quelle von Emissionen im Land, heißt es im 2023 erschienenen „National Inventory Report“. Demnach verursacht die Landwirtschaft etwa 28 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen und ist für mehr als 80 Prozent der Methan- und Lachgasemissionen verantwortlich. Ein großer Teil dieser Emissionen stammt aus der Tierhaltung, heißt es in dem Report weiter. Dänemark hat mehr als 15.000 Viehbetriebe mit Millionen von Kühen, Schweinen und anderen Tieren.
Die hohen Emissionen der Landwirtschaft „können so nicht weitergehen“, sagte Klimaminister Lars Aagaard in einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen CO₂-Reduktionsmaßnahmen. Er fügte hinzu, dass „noch viel Arbeit bevorsteht“, um diese Pläne umzusetzen, zitiert ihn das britische Fachportal „Carbon Brief“. Dass die Maßnahmen des Dreierbündnisses zu einer Einsparung von 1,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten führen könnten, werde Dänemark, dabei helfen, seine Klimaziele bis 2030 zu erreichen, so der damalige Finanzminister Jeppe Bruus. Zudem sei es „ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2045“.
Prof. Søren Petersen, Bodenmikrobiologe an der Universität Aarhus in Dänemark, ist der Meinung, dass der Plan „zu erheblichen Verringerungen der landwirtschaftlichen Emissionen führen könnte“. Allerdings müsse er korrekt umgesetzt werden. „Das vielleicht größte Hindernis besteht derzeit darin, dass viele Technologien mit Potenzial zur Treibhausgasminderung noch nicht ausreichend dokumentiert sind oder dass die Emissionsquellen stark schwanken und nur schwer zu quantifizieren sind.“
Er weist außerdem darauf hin, dass es oft „schwierig ist, landwirtschaftliche Emissionen zu messen“, und ergänzt: „Wenn wir uns auf Kriterien zur Dokumentation von Emissionen und der Wirkung von Minderungsmaßnahmen einigen können, sehe ich durchaus Potenzial für die Entwicklung verschiedener Technologien. Diese Kriterien müssen auch bei der internationalen Überprüfung der nationalen Emissionsbilanz anerkannt werden. Nur dann können solche Technologien wirksam auf Betriebsebene zum Einsatz kommen.“
Werte basieren auf Schätz- und Modellrechnungen
Bislang basieren die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen überwiegend auf Schätz- und Modellverfahren. Daher sind sie mit Unsicherheiten verbunden. Das beschreibt auch der Weltklimarat in seinen „Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare“. Demnach nutzt er für Methan aus der Tierhaltung Daten zur Energieaufnahme der Tiere sowie Methan-Umwandlungsfaktoren und leitet daraus Emissionsfaktoren pro Tierkategorie ab (Band 4, Kapitel 10). Für Lachgas aus Böden und Düngung erfolgt die Berechnung über Stickstoffflüsse und Emissionsfaktoren anstelle direkter Messungen (Band 4, Kapitel 11). Auch die CO₂-Emissionen und -Aufnahmen im Landnutzungssektor basieren auf Modellierungen von Kohlenstoffbeständen und deren Veränderungen (Band 4, Kapitel 2).
In Deutschland fallen die Reaktionen auf die Vereinbarung und die Einführung einer CO₂-Abgabe auf landwirtschaftliche Emissionen unterschiedlich aus. Umweltverbände wie der Rat für nachhaltige Entwicklung sehen in dem Modell einen möglichen Orientierungspunkt für die Diskussion über eine stärkere Bepreisung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Der Rat empfiehlt, Erfahrungen des Nachbarlandes in Studien zur Ausgestaltung möglicher deutscher Klimainstrumente einzubeziehen. Dabei seien vor allem Ausgleichsmechanismen zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen zu prüfen.
Das „Handelsblatt“ beschreibt die dänische Entscheidung als Beispiel dafür, wie sich Klimaschutz in der Landwirtschaft politisch umsetzen lässt. In Fachdebatten wird zudem auf offene Fragen bei der Umsetzung, der Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Wirkung der Maßnahmen hingewiesen.