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Streiks im Tourismus-, Gast- und Baugewerbe in Griechenland

In Griechenland sind Beschäftigte aus dem Tourismus-, Gaststätten- und Baugewerbe in den Streik getreten. Sie fordern unter anderem bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne.
Etwa 1500 Demonstranten versammelten sich am Mittwoch, 24. Juni, vor dem Arbeitsministerium in Athen und protestierten gegen die „Hungerlöhne“ in den wirtschaftlichen Schlüsselbranchen des Landes.

Tourismus auf Rekordkurs

Griechenlands Tourismussektor hatte 2025 mit fast 38 Millionen Übernachtungen das dritte Rekordjahr in Folge verzeichnet.
Der Arbeitnehmervertreter der Hotel-Kette Marriott in Griechenland, Giorgos Chatzousas, sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Zahl der Mitarbeiter im Tourismus schrumpfe Jahr für Jahr, während die Zahl der Besucher steige.
„Die Arbeit wird immer mehr und die Gehälter kommen nicht nach. Eine Reinigungskraft, die hunderte Zimmer putzt, die für 250 Euro die Nacht vermietet werden, verdient nicht mehr als 1000 Euro im Monat.“ Mit diesen Gehältern sei angesichts stetig steigender Kosten kein würdevolles Leben möglich, sagte Chatzousas. Der Mindestlohn beträgt in Griechenland derzeit 910 Euro im Monat.

Auch Bauarbeiter legen Arbeit nieder

Neben Mitarbeitern in der Tourismusbranche sind auch Beschäftigte in der Baubranche in den Ausstand getreten, insbesondere auf der großen Ellinikon-Baustelle in einem Athener Vorort, wo auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens ein Luxus-Komplex mit Wohnungen, Hotels und einem Geschäftszentrum entsteht.
Die Gewerkschaft der Arbeiter fordert bessere Sicherheitsstandards auf der Baustelle und wehrt sich gegen steigenden Druck zur Fertigstellung des umstrittene Bauvorhabens. (afp/red)
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20 Euro mehr für Miete und Heizung: Jobcenter müssen mehr für Bürgergeldhaushalte aufwenden

Obwohl die Regelsätze beim Bürgergeld seit Anfang 2024 unverändert sind, erhalten Haushalte, die vom Bürgergeld leben, seit dem 1. Januar 2026 im Schnitt 20 Euro mehr pro Monat vom Jobcenter als noch vor einem Jahr.
Das berichtet die „WELT“. Hintergrund seien gestiegene Kosten für Miete und Heizung. Beide Zusatzposten werden individuell nach Bedarf ausgezahlt.
Einem Single im Bürgergeld werden laut „WELT“ nun im Schnitt 1.076 Euro im Monat überwiesen. Ein Paar ohne Kinder erhalte durchschnittlich 1.489 Euro, ein Paar mit Kindern 2.287 Euro.
Die Auszahlungen pro Bürgergeldhaushalt lägen seit Jahresbeginn im Schnitt bei 1.371 Euro.

Bürgergeld stärker gestiegen als Löhne

Im Jahr 2022, als das Bürgergeld noch als Hartz IV bezeichnet wurde, waren laut „WELT“ pro leistungsberechtigtem Haushalt im Schnitt 1.068 Euro geflossen. Die Steigerung auf 1.371 Euro würde damit einem Plus von 28,4 Prozent entsprechen. Im selben Zeitraum sind die Löhne nach Berechnungen von „WELT“ um 19,4 Prozent gestiegen.
„Damit haben wir wirklich ein System, welches im Prinzip über die Umverteilung dazu führt, dass es sich für weite Teile der Bevölkerung zunehmend nicht lohnt, zu arbeiten“, erklärte der Wirtschaftswissenschaftler und Autor Daniel Stelter auf Anfrage des Springer-Mediums. Er hält Reformen des Sozialstaats deshalb für „dringend erforderlich“.

Aktuelle Regelsätze

Nach Angaben der Bundesregierung gelten seit 2024 unverändert folgende Regelsätze nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II:
  • Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften: 2 × 506, also 1.012 Euro
  • Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 471 Euro
  • Kinder (6 bis 13 Jahre): 390 Euro
  • Kinder (0 bis 5 Jahre): 357 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro
Ein Paar mit einem 15-jährigen und einem vierjährigen Kind würde somit monatlich 1.840 Euro Regelsatz zur Sicherung des Existenzminimums erhalten.

Miete und Heizung werden „in angemessener Höhe“ übernommen

Außerdem werden Zuschüsse für Kaltmiete und Heizkosten sowie Leistungen für den Schulbedarf gewährt.
Laut der Website der Arbeitsagentur übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung „in angemessener Höhe“.
Bei einer nicht angemessenen Wohnung, könne es bedeuten, dass der Bürgergeldempfänger in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten müsse.
Einzelne Jobcenter haben eigene Richtwerte, welche Mieten sie als angemessen einstufen.
Beispiel Berlin laut buergergeld.org:
  • 1 Person: 50 Quadratmeter (qm) – angemessene Bruttokaltmiete: 449 Euro
  • 2 Personen – 65 qm: 543,40 Euro
  • 3 Personen – 80 qm: 668,80 Euro
  • 4 Personen – 90 qm: 772,40 Euro
  • 5 Personen – 102 qm: 903,72 Euro
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Januar 2026 rund 2,83 Millionen Haushalte (Bedarfsgemeinschaften) mit mehr als 5,18 Millionen Empfängern von Bürgergeld. Erwerbsfähig waren davon knapp 3,82 Millionen. Die letzte Regelsatzerhöhung hatte es zum 1. Januar 2024 gegeben.
Das Plus von 20 Euro je Haushalt bedeutet für die Jobcenter eine Mehrbelastung von rund 679 Millionen Euro.

Gesamtkosten 2024: 57,1 Milliarden Euro

Im Jahr 2024 hatten Bund, Länder und Kommunen nach Angaben der Bundesarbeitsagentur Bürgergeldausgaben in einer Gesamthöhe von 57,1 Milliarden Euro zu tragen. Jeder der damals etwa 2,93 Millionen Bedarfsgemeinschaften kostete im Durchschnitt 19.488 Euro im Jahr.
Für diese Zahlen wurden allerdings nicht nur die Regelsätze für den Lebensunterhalt, Wohn- und Heizungskosten berücksichtigt, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge, Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten.
Aktuellere Daten für das Jahr 2025 liegen bisher nicht vor.

Ab 1. Juli: „Grundsicherung“

Nachdem der Bundestag der Bürgergeldreform von Schwarz-Rot am 5. März 2026 zugestimmt hatte, machte der Bundesrat am 27. März den Weg dafür frei. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Juli. Das Bürgergeld wird dann unter dem neuen Namen „Grundsicherung“ gewährt.
Wegen der damit verbundenen, strengeren Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitwirkungsverweigerer hatten die Sozialdemokraten ein Mitgliederbegehren angestrengt. Damit sollte die Reform gestoppt werden, um soziale Härten zu vermeiden.
Kurz vor der Bundesratsentscheidung scheiterte der Vorstoß aus der Parteibasis allerdings am erforderlichen 20-Prozent-Quorum.