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Programmbeschwerden gegen ARD und ZDF auf Rekordhoch – nur eine berechtigt anerkannt


In Kürze:

  • Die Zahl der Programmbeschwerden gegen ARD, ZDF und Deutschlandradio stieg 2025 auf knapp 5.000.
  • Nach Angaben der Rundfunkgremien wurde lediglich eine Beschwerde als berechtigt anerkannt.
  • Als wesentlicher Grund für den Anstieg gilt unter anderem die Plattform „Rundfunkalarm“, die das Einreichen von Beschwerden erleichtert.
  • Mehrere Sender haben ihre Verfahren angepasst, um auf Massen- und missbräuchliche Beschwerden zu reagieren.

 
Einer Erhebung des „Deutschlandfunk“-Formats „@mediasres“ zufolge hat sich die Zahl der Programmbeschwerden gegen ARD, ZDF und „Deutschlandradio“ im Vorjahr deutlich erhöht. Habe es 2024 noch etwa 1.100 Beschwerden gegen Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegeben, sei diese Zahl 2025 auf knapp 5.000 gestiegen.
Das Format beruft sich bezüglich der Zahlen auf eine Eigenrecherche unter den Sendern. Die Anzahl von rund 1.100 Beschwerden im Jahr 2024 hatte bereits einem Plus von 60 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor entsprochen.

Plattform erleichtert Programmbeschwerden durch Vorgabemasken

Aus Sicht der zuständigen Gremien sei nur eine der Beschwerden berechtigt gewesen. Dabei sei es um eine Formulierung in einer Nachrichtensendung des Popsenders „SWR 3“ gegangen. In den Jahren zuvor hätten die Rundfunkräte jeweils fünf Eingaben stattgegeben. Eine Programmbeschwerde kann jeder Bürger einreichen, wenn er mögliche Verstöße gegen Programmgrundsätze, Jugendschutz oder Werbevorschriften wahrnimmt.
Dem auf dieses Thema spezialisierten freien Journalisten Stefan Fries zufolge habe dieser deutliche Anstieg vor allem zwei Gründe. Zum einen hätten Nutzer der öffentlich-rechtlichen Medien mehr konkrete Anlassfälle für Programmbeschwerden gesehen. Zum anderen habe jedoch vor allem die Seite „rundfunkalarm.de“ zu dem deutlichen Anstieg beigetragen. Diese erleichtere das Abfassen und Einbringen von Beschwerden über vorgegebene Eingabemasken.
Fries bezeichnete die Seite im Gespräch mit dem „Deutschlandfunk“ als „missbrauchsanfällig“ und „ideologisch getrieben“, was sich auch aus der dort verwendeten Terminologie ableiten lasse. Die Seite wird einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmer zugeordnet, der das System des verpflichtenden Rundfunkbeitrags insgesamt zu Fall bringen möchte.

Größter Teil der Eingaben bereits vor Befassung des Rundfunkrats erledigt

In den meisten Fällen einer Programmbeschwerde komme es zu keiner Beschlussfassung, erläuterte Fries. Stattdessen antworte, wo es als angemessen erscheine, der Intendant selbst binnen einer vorgegebenen Frist und räume entweder Fehler ein oder äußere sich in sonstiger Form. Wo dies nicht der Fall sei, könnten Beschwerdeführer eine Befassung des Rundfunkrats verlangen. Real seien von den etwa 5.000 Beschwerden nur 184 in die Räte gegangen.
Nicht jede Rundfunkanstalt gewähre transparent über die Anzahl und Inhalte der Programmbeschwerden Einsicht. Das ZDF sei dabei ein Vorreiter und veröffentliche auch Daten zu Beschwerdeberichten. Daraus sei erkennbar, dass Nachrichtensendungen wie das „heute-journal“ und Formate wie das „ZDF Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann am häufigsten in Beschwerden angesprochen würden.
Worüber sich die Beschwerdeführenden im Detail genau beschwert hätten, sei im Regelfall nicht erkennbar. Bezögen sich gleich mehrere Beschwerden auf den gleichen Beitrag, würden diese gesammelt und der Intendant stelle dann seine Entgegnung ins Netz. Ein Beispiel aus diesem Jahr sei die Verwendung nicht gekennzeichneter KI-Bilder in einem Beitrag über die ICE-Razzien in den USA.

Sender haben Richtlinien für den Umgang mit Programmbeschwerden verändert

Im konkreten Beispiel dieses KI-Skandals habe der Fernsehrat die Beschwerde im Übrigen nicht anerkannt – weil der Sender zuvor selbst bereits einen Fehler und Verstoß gegen die Programmrichtlinien eingeräumt hatte. Wo Fehler erkannt würden, weise der Sender im Regelfall in eigenen Beiträgen darauf hin oder nehme Sendungen aus Netz oder Mediathek.
Der WDR habe mittlerweile seine Form der Bearbeitung von Beschwerden modifiziert. Es gebe dort mittlerweile nicht mehr nur eine Entweder-Oder-Entscheidung aus Stattgeben oder Ablehnung. Stattdessen könne der Rundfunkrat auch eine begründete „Ermahnung“ aussprechen. Der Intendant müsse in kürzerer Frist antworten, gleichzeitig werde man Beschwerden nicht mehr bearbeiten, die keinen individualisierbaren Absender erkennen lassen.
Dies ziele vor allem auf Plattformen wie „Rundfunkalarm“ ab. Auch weitere Sender haben Stefan Fries zufolge ihre Verfahrensregeln modifiziert. Sie wollen künftig als missbräuchlich angesehene oder als „beleidigend oder erpresserisch“ wahrgenommene Beschwerden nicht mehr bearbeiten. Auch dies ziele auf Kampagnen oder Massenbeschwerden wie jene über „Rundfunkalarm“.

„Rundfunkalarm“ nennt höhere Zahl an Beschwerden

Die Initiatoren von „Rundfunkalarm“ nennen selbst in einem Beitrag auf X andere Zahlen als die Sender selbst. Die Plattform will in zwei Jahren mehr als 80.000 Beschwerden auf den Weg bringen. Dass die Erfolgsquote überschaubar blieb, sieht man dort als Beweis dafür, dass die Programmbeschwerde „kein wirksames Kontrollinstrument, sondern eine Sackgasse“ sei.
Von einem dazu erstellten Gutachten erhofft man sich Rückenwind für noch anhängige Gerichtsverfahren, die sich gegen den Rundfunkbeitrag richten. Bisher haben Gerichte regelmäßig eine behauptete Unausgewogenheit als Rechtfertigung für eine Verweigerung des Rundfunkbeitrages abgelehnt – und dabei auf die interne Kontrolle durch die Rundfunkräte verwiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2025 jedoch eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit zwischen Beitragslast und Nutzen anhand inhaltlicher Kriterien für zulässig erklärt. Die Hürden dafür sind jedoch hoch. Es müssen vor allem „über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt und Ausgewogenheit“ bewiesen werden.
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„Öffentlich-rechtliche Medien sollen nicht lügen“ – Ungarn startet Medienreform


In Kürze:

  • Ungarns öffentlich-rechtlicher Nachrichtensender M1 unterbrach sein Programm und kündigte tiefgreifende Reformen an.
  • Die Regierung von Premier Péter Magyar setzt den Umbau der Staatsmedien nach dem Machtwechsel konsequent fort.
  • Während die Regierung von einem Ende der Propaganda spricht, warnt Ex-Premier Viktor Orbán vor politischer Willkür.
  • Erste Führungswechsel und Entlassungen bei der Medienorganisation MTVA haben Proteste hervorgerufen.

 
In Ungarn hat offenbar ein umfassender Umbau der öffentlich-rechtlichen Medien begonnen. Am Dienstagnachmittag, 7. Juli, wurde das laufende Programm des Senders M1 für vier Stunden unterbrochen. Anstelle des regulären Programms erschien in dieser Zeit ein schwarzer Bildschirm mit einer Botschaft an die Zuschauer.
Eine ähnliche Einblendung ist auch auf der Website der Dachorganisation der öffentlich-rechtlichen Medien in Ungarn, hirado.hu, zu sehen. Zudem war auf den Frequenzen von „Kossuth Radio“ anstelle des erwarteten Nachrichtenprogramms das Klassikprogramm von „Radio Bartók“ zu hören.

Medienumbau nach Regierungswechsel

Während der Sendepause von M1 erschien auf dem Bildschirm folgende Botschaft: „Öffentlich-rechtliche Medien sollen nicht lügen. Es tut uns leid, dass wir das so lange getan haben. Die öffentlichen Medien werden jetzt reformiert, damit sie tatsächlich unabhängig und glaubwürdig werden. Unser Nachrichtenprogramm ist derzeit ausgesetzt. Bleiben Sie dran!“
Seither laufen auf den öffentlich-rechtlichen ungarischen Sendern hauptsächlich Filme, auch Sportübertragungen finden regulär statt. Informationssendungen werden jedoch nicht ausgestrahlt.
Bereits wenige Tage nach den Parlamentswahlen im April, die den Machtwechsel von Langzeitpremier Viktor Orbán zu Péter Magyar besiegelten, wurde der Fernsehsender TV2 umstrukturiert. Die Senderchefin Vivien Szalai wurde fristlos entlassen und das Programm wurde zeitweise ohne Nachrichtensprecher fortgeführt. Der Sender befindet sich in Privatbesitz, wird allerdings von Geschäftsleuten kontrolliert, die als enge Verbündete Orbáns gelten.
Magyar hatte nach seiner Wahl zum Premierminister angekündigt, die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender grundlegend umzubauen. Die Opposition hatte während der 16-jährigen Regierungszeit seines Vorgängers Viktor Orbán kritisiert, die Sender seien zu parteiischen Sprachrohren der Regierung geworden. Anstelle von ausgewogener Berichterstattung sei dort weitgehend „Propaganda“ verbreitet worden.

Magyar: „Ende der Propaganda“ – Orbán: „Tyrannei der TISZA“

In einer Erklärung der MTVA, der Medienstiftung, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk leitet, heißt es, dass M1 vorübergehend in einem neuen Format senden werde. Vorerst werde es keine Nachrichtensendungen geben. Ein neues Redaktionsteam solle den Neuaufbau in diesem Bereich schrittweise vorantreiben.
Premierminister Magyar sprach im Anschluss an die Ankündigung von einem „historischen Tag“. Dieser markiere „das Ende der Propagandasendungen auf öffentlichen Medienplattformen“. Er fügte hinzu: „Sie haben Tag und Nacht auf allen Wellenlängen gelogen. Damit ist es jetzt vorbei.“
Der frühere Premier Viktor Orbán bezeichnete die Maßnahmen hingegen als ein „weiteres Beispiel der Tyrannei von TISZA“. Er warf der Regierungspartei und dem Regierungschef vor, im „Machtrausch“ zu handeln und insbesondere zu versuchen, den amtierenden Präsidenten zum Rücktritt zu drängen. Auf Facebook rief Orbán seine Anhänger dazu auf, sich künftig über den Sender Hir TV zu informieren, der seiner Partei Fidesz nahesteht.

OSZE kritisierte Ausrichtung der öffentlich-rechtlichen Medien

Die Interimsleitung der MTVA und der gemeinnützigen Duna Media Dienstleistungsgesellschaft unter dem kürzlich in diese Funktion gewählten András P. Horváth traf am Dienstag gemeinsam mit Anwälten am Hauptsitz der Organisation ein. Den bisherigen Nachrichtenchefs Zsolt Németh und Attila Császár teilte die Abordnung ihre Entlassung mit. Császár wurde von Sicherheitskräften aus dem Gebäude begleitet.
Vor dem Gebäude der MTVA hatten sich einige Dutzend Personen zu einer Spontandemonstration versammelt. Sie warnten vor willkürlichen Maßnahmen nach dem Regierungswechsel. „Euronews“ wies hingegen darauf hin, dass auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im April ebenfalls deutliche Kritik am Kurs der öffentlich-rechtlichen Sender in der Endphase der Ära Orbán geübt hatte. Die OSZE erklärte, die MTVA habe ihre Berichterstattung systematisch verzerrt. In den Nachrichtensendungen seien die die Regierungsparteien „systematisch und unverhältnismäßig“ unterstützt und die Opposition marginalisiert und negativ dargestellt worden.
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Brandmauer, Tolerierung, Koalition: Spekulationen über BSW und AfD


In Kürze:

  • Aussagen von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht zur „Brandmauer“ haben Spekulationen über eine mögliche Zusammenarbeit mit der AfD ausgelöst.
  • Das BSW schließt eine Koalition mit der AfD weiterhin aus und will weder einen CDU- noch einen AfD-Ministerpräsidenten unterstützen.
  • In Fragen wie Russlandpolitik, Sanktionen, Friedenspolitik, Medienreform oder Verfassungsschutz bestehen gewisse Schnittmengen zwischen AfD und BSW.

 
Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben Aussagen von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht für Spekulationen gesorgt. Gegenüber BILD erklärte sie, mit einer Stimme für das BSW werde die „Brandmauer abgewählt“.
Gleichzeitig sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali der Deutschen Presse-Agentur, man wolle keinen AfD-Ministerpräsidenten wählen. Auch CDU-Ministerpräsident Sven Schulze werde nicht unterstützt, ebenso wenig AfD-Kandidat Ulrich Siegmund, da man sich von beiden klar abgrenze.

Weder Schulze noch Siegmund: BSW setzt auf neutralen Kandidaten

Bereits beim Wahlkampfauftakt des BSW in der Vorwoche in Halle erklärten die Spitzenkandidaten Claudia Wittig und Thomas Schulze, nicht selbst Ministerpräsident werden zu wollen. Stattdessen stellten sie in Aussicht, einen „überparteilich respektierten Kandidaten“ vorzuschlagen, falls es auf die Stimmen der Wagenknecht-Partei ankommt. Auch Amira Mohamed Ali nannte dies am Dienstag als Option.
Namen möglicher Kandidaten wollte man auf Nachfrage nicht nennen. Neben Wagenknecht war beim Wahlkampfauftakt auch der Politikwissenschaftler Johannes Varwick anwesend, Mitglied der BSW-Grundwertekommission.
Eine Koalition mit der AfD hatte Spitzenkandidat Thomas Schulze bereits im März gegenüber dem MDR ausgeschlossen. Die AfD stehe für Steuersenkungen für Reiche, ein traditionelles Familienbild und die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Diese Positionen seien mit denen des BSW unvereinbar, so Schulze: Daher komme eine Koalition nicht infrage. „Das sind alles Themen, die konträr zu unseren sind. Und deshalb brauchen wir uns über eine Koalition mit der AfD gar nicht weiter zu unterhalten.“

BSW hat zum Teil Wähler direkt an die AfD verloren

Sollte die Frage einer künftigen Regierung in Sachsen-Anhalt tatsächlich vom BSW abhängen, könnte auch ein Tolerierungsmodell relevant werden. Derzeit hat sich das Thema Umfragen zufolge jedochn vorerst erledigt: In Sachsen-Anhalt liegt die Wagenknecht-Partei unter der Fünf-Prozent-Hürde. In Mecklenburg-Vorpommern liegt sie zwar bei rund 5 Prozent, die AfD käme dort auf etwa 36 Prozent und könnte damit keine eigene Regierungsmehrheit erreichen.
In Sachsen-Anhalt hat das BSW seit Anfang 2025 zahlreiche Stimmen an die Linkspartei verloren, von der sich die Wagenknecht-Partei ursprünglich abgespalten hatte. Ein Teil früherer Wähler scheint jedoch auch zur AfD gewechselt zu sein. Seit dem 16. Januar 2025 hat die CDU in Umfragen rund 8 Prozentpunkte verloren, das BSW etwa 10, während die AfD um 11 und die Linke um 9 Punkte zulegen konnte.
Ein Sprecher von AfD-Chefin Alice Weidel sagte gegenüber BILD, man wolle keine Option ausschließen, die eine tragfähige Regierungsbildung ermögliche. Gleichzeitig gibt es offenbar interne Vorbehalte gegenüber einer möglichen Zusammenarbeit mit dem BSW.
Diese rühren vor allem von der als instabil wahrgenommenen Rolle des BSW dort, wo die Partei bereits in Parlamenten oder Regierungen vertreten ist. In Brandenburg ist eine Regierungskoalition der SPD mit der Wagenknecht-Partei zerbrochen, zudem kam es dort und im EU-Parlament zu Parteiaustritten.

Ähnliche Positionen zu Russland, Corona und Verfassungsschutz

Politikwissenschaftler wie Benjamin Höhne von der TU Chemnitz sehen Schnittmengen zwischen AfD und BSW und halten sogar eine Koalition für denkbar. Viele dieser Gemeinsamkeiten betreffen jedoch Bereiche, in denen die Länder keine Gesetzgebungskompetenz haben, etwa Friedenspolitik, Russland-Sanktionen oder Volksentscheide auf Bundesebene.
Ähnlichkeiten zeigen sich auch bei der Kritik am Verfassungsschutz oder an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Weitere Überschneidungen gibt es bei der Pandemiepolitik, Energiepreisen, der Ablehnung von Gendersprache und einer restriktiven Einwanderungspolitik.

Staatsquote, § 218, ethnisch-kulturelle Migrationspolitik: Unterschiede zwischen AfD und BSW

Deutliche Unterschiede gibt es in Bereichen wie der Wirtschaftspolitik. Hier verspricht die AfD in ihrem „Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt“ Steuersenkungen, Staatsabbau und Bürokratieabbau. Das BSW hingegen stellt sich gegen „neoliberale“ Politik und fordert einen starken Sozialstaat, für den auch Umverteilungspolitik kein Tabu ist.
Aber auch in der Familien- und Gesellschaftspolitik gibt es abseits der Ablehnung der Genderpolitik deutliche Unterschiede. Während die AfD den Schwangerschaftsabbruch weiterhin im Strafrecht verankern möchte, strebt das BSW „perspektivisch die Abschaffung des § 218 StGB“ an. Die von der AfD geforderte Reform des Bildungswesens hin zu einer Bildungspflicht statt Schulpflicht lehnt das BSW ebenfalls ab.
Auch in der Migrations- und Integrationspolitik bestehen trotz oberflächlicher Ähnlichkeiten substanzielle Unterschiede. Während die AfD „Remigration“ fordert und sich gegen „kulturfremde“ Einwanderung stellt, spielen ethnisch-kulturelle Kriterien beim BSW kaum eine Rolle.
Bei der Bekämpfung islamistischer Tendenzen zeigen sich ebenfalls deutliche Differenzen. Während das BSW die Zusammenarbeit mit islamischen Gemeinden in die Präventionsarbeit einbinden will, setzt die AfD stärker auf Konfrontation und die Einschränkung islamischer Religionsausübung. Insgesamt werden die Unterschiede zwischen beiden Parteien besonders dort deutlich, wo Landespolitik konkrete Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
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Sachsen-Anhalt: CDU fordert tiefgreifenden Umbau des MDR


In Kürze:

  • CDU Sachsen-Anhalt fordert weitere Reformen bei der MDR
  • Marco Tullner warnt vor Vertrauensverlust beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk
  • MDR streicht vorerst neue „Tatort“- und „Polizeiruf“-Produktionen
  • Diskussion über Rundfunkbeitrag und Programmauftrag verschärft sich
  • Rundfunkpolitik könnte bedeutendes Thema zur Landtagswahl werden

 
Wenige Monate vor der Landtagswahl gewinnt die Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Sachsen-Anhalt weiter an Schärfe. In der CDU-Fraktion werden erneut Stimmen laut, die auf tiefgreifende Strukturreformen drängen. Zudem warnen sie vor einem fortschreitenden Vertrauensverlust in der Senderlandschaft.
In einer Erklärung meldete sich Marco Tullner zu Wort. Er ist Obmann der CDU-Fraktion in der Enquetekommission zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Landtag von Sachsen-Anhalt. Er forderte eine „konsequente Fortsetzung“ des Umbaus des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), dem andernfalls ein weiterer „Erosionsprozess“ drohe. Der Abgeordnete für Halle erklärte:
„Akzeptanz und Vertrauen sind Grundlage für den Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der sonst von der zunehmenden Kritik überrollt wird.“

CDU Sachsen-Anhalt will Rundfunkbeitrag „perspektivisch senken“

Tullner warf den Verantwortlichen im Sender vor, weiterhin „überzogene Vergütungen und Altersvorsorge für Führungskräfte“ zuzulassen. Zudem lasse der MDR interne Programmkritik vermissen. Schützenhilfe erhielt der Abgeordnete vom medienpolitischen Sprecher seiner Fraktion, Markus Kurze. Dieser betonte, der MDR müsse „schlank, transparent, ausgewogen und auf seinen Kernauftrag konzentriert“ arbeiten.
Der bestehende Programmauftrag sei zu umfassend formuliert, so Kurze. Dieser müsse sich stärker auf „verlässliche Nachrichten, Bildung und Kultur“ konzentrieren. Die CDU-Fraktion sieht es als Erfolg ihres Drucks, dass der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro ausgesetzt worden war. Man wolle ihn nun langfristig stabil halten und perspektivisch senken.
Parallel zur Arbeit der Enquetekommission habe die CDU ein Positionspapier unter dem Titel „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Ohne Umbau keine Zukunft“ herausgegeben. Dieses fasse weitere Reformvorschläge zusammen.

MDR kündigt eine Reihe von Umgestaltungen an

Der MDR selbst hat bereits angekündigt, dass die ausgebliebene Erhöhung des Rundfunkbeitrags Konsequenzen haben werde. So werde es infolge der Sparmaßnahmen für die nächsten drei Jahre keine Neuproduktionen von „Tatort“- oder „Polizeiruf“-Sendungen geben.
Außerdem werde es infolge der Budgetkürzungen auch weitere „strategische Entscheidungen“ geben, die Konsequenzen nach sich ziehen.
Man befinde sich in Gesprächen innerhalb der ARD, um die Produktion des ARD-Mittagsmagazins im Jahr 2027 abzugeben. Der Norddeutsche Rundfunk habe Bereitschaft signalisiert, dieses gegebenenfalls zu übernehmen.
Das Format „MDR um 2“ soll ab dem nächsten Jahr nur noch als Streamingangebot weiter existieren. Zudem werde man „Regionalität, digitale Nutzung und die Nähe zu den Menschen in Mitteldeutschland“ priorisieren. MDR-Intendant Ralf Ludwig erklärt dazu, der Sender sei „wie alle Medienhäuser in permanenter Transformation“. Deshalb wolle man strategisch Prioritäten setzen. In einer Erklärung äußerte Ludwig:
„Die Entscheidungen schmerzen uns, aber wir gewinnen damit wirtschaftlich und publizistisch Handlungsspielraum, um unsere regionale Stärke und unsere Transformationsfähigkeit zu bewahren.“

CDU-Landesverband hatte Rundfunkreform Anfang der 2020er zu ihrem Thema gemacht

Bereits im Januar 2022 hatte die CDU Sachsen-Anhalt damit begonnen, sich als Reformkraft im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Szene zu setzen. Zuvor hatte der damalige Ministerpräsident Reiner Haseloff im Dezember 2020 im Alleingang eine anstehende Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent verhindert.
Das Bundesverfassungsgericht gab allerdings Monate später der Klage der Öffentlich-Rechtlichen statt, die auf diesem Wege die Erhöhung eingeklagt hatten. Karlsruhe attestierte Sachsen-Anhalt damals, dass das Land durch das Unterlassen seiner Zustimmung deren „grundrechtlichen Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung“ verletzt habe.
Dennoch sah sich Sachsen-Anhalts-CDU auch in weiterer Folge als Schrittmacher einer Neugestaltung des Rundfunks. Die Partei kritisierte die aus ihrer Sicht überdimensionierte Ausstattung der Sender – aber auch deren inhaltliche Schwerpunkte. So erklärte der damalige parlamentarische Geschäftsführer Markus Kurze, es sollten „nicht nur diejenigen im Programm zu Wort kommen, die beispielsweise immer mehr Klimaschutz wollen, sondern auch diejenigen, die das letztlich bezahlen müssen“.

Öffentlich-Rechtliche verweisen auf bereits erfolgte Reformschritte

Die CDU in Sachsen-Anhalt regte in diesem Kontext beispielsweise an, nur noch das ZDF als bundesweiten Sender auszurichten – und die ARD ausschließlich auf einen regionalen Auftrag zu fokussieren. Unter dem Eindruck des Finanzskandals rund um die RBB-Intendantin Patricia Schlesinger haben alle 16 Landtagsfraktionen der Union am 27. Juni 2023 in Rostock eine Resolution verabschiedet.
Darin forderten die Unionsgliederungen in den Ländern einhellig, Maßnahmen zu ergreifen, die „geeignet sind, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken“. Dazu zählte man unter anderem mehr Transparenz sowie Schritte in Richtung von stärkerer Ausgabendisziplin, Effizienz und inhaltlicher Ausgewogenheit.
In den Öffentlich-Rechtlichen selbst sieht man durch den mittlerweile von allen Ländern ratifizierten Reformstaatsvertrag wesentliche Verbesserungen in den Strukturen eingeleitet. Im Juni des Vorjahres erklärte Dr. Klaus Sondergeld von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD in Magdeburg, es sei in den vergangenen Jahren „sehr viel passiert“.

Sachsen-Anhalt mit erster Enquetekommission dieser Art

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte im Januar 2023 parteiübergreifend die Einrichtung der Enquetekommission zur Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks beschlossen. Es handele sich laut MDR um die erste Arbeitsgruppe in einem Landtag, die Vorschläge für einen zeitgemäßen ÖRR entwickeln soll. Zum Ende der Legislaturperiode im kommenden Sommer soll die Kommission einen Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Reform des ÖRR erstellen.
Der Umgang mit dem Rundfunk wird voraussichtlich eines der zentralen Wahlkampfthemen in Sachsen-Anhalt sein. Die AfD, die Umfragen zufolge mit 41 Prozent bei der Landtagswahl rechnen könnte, fordert eine vollständige Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags. Der Rundfunk ist auch bei den anderen Parteien, die sich Hoffnungen auf einen Verbleib im Landtag machen können, ein Thema.
Die Linkspartei fordert in ihrem Landeswahlprogramm eine soziale Staffelung des Rundfunkbeitrags. Sie will das Regionalangebot „MDR Sachsen-Anhalt Heute“ auf 45 Minuten erweitern. Außerdem soll es eine Begrenzung der Intendantengehälter und Quoten für Frauen und Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund geben.
Die SPD hat sich in ihrem Landtagswahlprogramm nicht explizit zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk positioniert. Allerdings hatte sie im Vorjahr dem Reformstaatsvertrag zugestimmt und sich damit zum Abbau von Doppelstrukturen, mehr Transparenz in Finanzen, Reduzierung von Spartenkanälen und strengere Regeln für Online-Texte mit Sendungsbezug bekannt.