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Schweden plant neue Pandemieregeln mit weitreichenden Befugnissen


In Kürze:

  • Neue Pandemigesetze sollen schnellere Eingriffe ermöglichen.
  • Restaurants könnten geschlossen, Demonstrationen und Menschenansammlungen verboten werden.
  • Gesundheitskontrollen, Quarantäne und Zwangstests sollen möglich werden.

 
Schweden beabsichtigt, sich besser auf künftige Pandemien vorzubereiten. Dafür plant die Regierung neue gesetzliche Möglichkeiten, um bei einer schweren Ausbreitung von Infektionskrankheiten schneller und gezielter eingreifen zu können.
So sollen bei einer neuen Pandemie unter anderem Restaurants geschlossen, Menschenansammlungen begrenzt und Gesundheitskontrollen an der Grenze eingeführt werden können.
Sozialminister Jakob Forssmed (KD, Christdemokraten) stellt dazu ein umfassendes Gesetzespaket vor. Hintergrund sind die Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie und die Kritik der Corona-Kommission am damaligen Umgang mit der Krise.

Kritik an Schwedens Corona-Politik

Die Kommission kam unter anderem zu dem Schluss, dass die Maßnahmen nicht ausreichten, zu spät ergriffen wurden und nicht wirkungsvoll genug waren. Laut Jakob Forssmed wurde zudem deutlich, dass der Regierung die rechtlichen Möglichkeiten fehlten, um einzugreifen, als die Infektionsausbreitung ihren Höhepunkt erreicht hatte. Er sagte:
„Die Frage ist nicht, ob wir eine neue Pandemie erleben werden, sondern wann. Und wenn es so weit ist, müssen wir besser vorbereitet sein als 2020.“

Neue Möglichkeiten für die Regierung

Die umfassendste Änderung ist ein gänzlich neues Gesetz über besondere Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten. Es soll in außergewöhnlichen Situationen aktiviert werden können, wenn sich eine für die Gesellschaft gefährliche Krankheit ausbreitet.
Im äußersten Fall soll eine Person isoliert oder in eine andere Umgebung verlegt werden können, um zu verhindern, dass sie andere ansteckt.
Die Regierung soll dann beispielsweise festlegen können, wie viele Personen an einer Versammlung teilnehmen oder eine bestimmte Einrichtung besuchen dürfen. Auch eingeschränkte Öffnungszeiten sollen angeordnet werden können.

Während Corona blieben Geschäfte und Restaurants in Schweden weitgehend geöffnet. Mit dem neuen Gesetzespaket können auch Lockdowns in der Gastronomie erfolgen.

Foto: iStock/Anthony Racano

In besonders schwerwiegenden Situationen soll die Regierung noch weitergehende Maßnahmen ergreifen können.
Dazu könnte es beispielsweise gehören, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu verbieten sowie Restaurants, Kultureinrichtungen und ähnliche Einrichtungen zu schließen.

Kontrolle durch den Reichstag

Diese Möglichkeiten bedeuten weitreichende Eingriffe in die Freiheits- und Grundrechte der Menschen. Deshalb möchte die Regierung dem Reichstag eine klare Kontrollfunktion einräumen.
Beschlossene Vorschriften sollen dem Reichstag so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, vorgelegt werden. Für die weitreichendsten Maßnahmen, insbesondere Verbote, soll eine zusätzliche parlamentarische Kontrolle gelten.
Das ist wichtig, damit keine strengeren Maßnahmen ergriffen werden als unbedingt notwendig.

Schutz besonders gefährdeter Menschen

Eine weitere Neuerung ist die sogenannte Unterbringung aus Gründen des Infektionsschutzes. Die Maßnahme richtet sich an spezielle Einrichtungen für ältere Menschen und soll eingesetzt werden können, um die Ausbreitung gefährlicher Infektionskrankheiten unter besonders gefährdeten Personen zu verhindern.
Im äußersten Fall soll eine Person isoliert oder in eine andere Umgebung verlegt werden können, um zu verhindern, dass sie andere ansteckt.

Menschen in Schweden während der Coronazeit.

Foto: JONATHAN NACKSTRAND/AFP über Getty Images

Die Erfahrungen aus der COVID-Pandemie spielen bei dem Vorschlag eine wichtige Rolle. Die Corona-Kommission stellte fest, dass Schweden daran scheiterte, ältere Menschen und andere besonders gefährdete Gruppen zu schützen. Jakob Forssmed erklärte:
„Dies soll als äußerste Schutzmaßnahme verstanden werden, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.“

Änderungen beim Infektionsschutz

Die Regierung schlägt außerdem Änderungen am bestehenden Infektionsschutzgesetz vor. Bei einer sehr umfangreichen Ausbreitung von Infektionen sollen Ärzte und Infektionsschutzärzte von bestimmten Pflichten befreit werden können, jeden einzelnen Krankheitsfall zu untersuchen und individuelle Verhaltensvorschriften zu erteilen.
Die Idee dahinter ist, dass die Ressourcen des Gesundheitswesens in einer solchen Situation stattdessen beispielsweise auf Tests und andere Maßnahmen des Infektionsschutzes konzentriert werden können.

Gesundheitskontrollen an der Grenze

Gleichzeitig soll die schwedische Gesundheitsbehörde größere Möglichkeiten erhalten, Gesundheitskontrollen bei Personen anzuordnen, die nach Schweden einreisen.
Derzeit ist dafür erforderlich, dass ein Ausbruch einer für die Gesellschaft gefährlichen Krankheit bereits stattgefunden hat. Nach dem neuen Vorschlag soll es künftig ausreichen, dass ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass ein solcher Ausbruch vorliegt.
Die Kontrollen sollen zudem auf Reisende aus Gebieten ausgeweitet werden können, die enge Verbindungen zu einem betroffenen Gebiet haben.
Eine Gesundheitskontrolle kann unter anderem Fragen zum Gesundheitszustand der Person und zu einem möglichen Kontakt mit einer Infektion umfassen. Bei Verdacht auf eine Infektion kann die Person aufgefordert werden, sich einer ärztlichen Untersuchung und einem Test zu unterziehen.
Weigert sich die Person, können weitere Maßnahmen angeordnet werden, darunter eine Quarantäne oder eine zwangsweise Testung.

Mehr Verantwortung für die Regionen

Auch die Regionen erhalten eine klarere Verantwortung für die Vorsorge und sollen koordinierte Pläne für Epidemien und Pandemien erstellen.
Die neuen Regelungen sollen am 1. April 2027 in Kraft treten.
Dieser Artikel erschien im Original in der Schwedischen Epoch Times unter dem Titel „Nya lagar ska rusta Sverige för nästa pandemi“. (deutsche Bearbeitung: zk)

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