Menschen spazieren am 29. Juli 2025 durch eine Einkaufsstraße in der Fußgängerzone von Dortmund. - Foto: Ina Fassbender/AFP via Getty Images
Das negative Mediensentiment gegen das Merz-Kabinett wird weniger.
Kaum hatte Schwarz-Rot im vergangenen Jahr gestartet, da dominierte schon der Vorwurf des „Betrugs“. Die sonst üblichen 100 Tage Einarbeitungszeit schienen nicht zu gelten. Zwölf Monate überboten sich die meisten Journalisten im Spiel „Wer findet die meisten Haare in der Suppe“. Das gipfelte im Mai dieses Jahres, als Kanzler Merz von deutschen Leitmedien selbst im Vergleich mit dem Medienimage von Russlands Präsident Wladimir Putin schlechter dargestellt wurde.
Doch jetzt nach der Sommerpause sind die Trenddaten in Sachen Wirtschaftsaufschwung nicht länger zu verdrängen – mit dem Resultat, dass dies am Ende natürlich auch auf das Konto der Amtsinhaber einzahlen wird.
Die spannende Frage: Erreicht dieser Umschwung in der Auswahl, welche Fakten und wie dem Wahlvolk präsentiert werden, den Souverän, der im September erst in Sachsen-Anhalt, dann in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern seine Entscheidung trifft?
Die aktuelle „Common Sense Index“-Umfrage verblüfft: Wer die Ergebnisse der Schlüsselfrage („Glauben Sie, dass Ihr Bundesland gesellschaftlich und politisch derzeit eher auf einem guten Weg oder eher nicht auf einem guten Weg ist?“) nach Parteizugehörigkeit auswertet, sieht Zustimmung für den eingeleiteten Wandel von CDU über SPD, Grüne bis zur FDP. Im Verhältnis von 60:40.
Da die Anhänger der AfD dies jedoch extrem anders sehen (18:82) und dies von denen, die sich bislang noch nicht einer bestimmten Partei zuordnen lassen wollen, geteilt wird (26:74), liegt der Gesamtwert zum Sommer allerdings bei 39:61.
Foto: Institut für Medienwirkungsforschung Media Tenor International
Für alle Wahlkämpfer ist entscheidend: Seit dem Zweiten Weltkrieg hellen sich die Einschätzungen auf, sobald der Wahlkampf in die entscheidenden letzten zwei bis drei Wochen kommt.
Dann wird bei Umfragen mehr nachgedacht, weil es nicht mehr um Denkzettel, sondern um das reale eigene Leben in den kommenden Jahren geht. Dabei bieten die Ergebnisse der Medienanalyse wie auch der frischen Umfrage zu „Common Sense“ und Meinungsfreiheit weitere Überraschungen.
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Hohe Übereinstimmung
Zum einen zeigen die Daten, dass nicht nur die Menschen in Berlin, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, sondern alle Deutschen in wichtigen Fragen in hohem Maße übereinstimmen. Bei einer Zustimmung von über 90 Prozent legen alle beispielsweise höchsten Wert auf:
Die Wahrnehmung der eigenen Ansichten wie auch die des politischen Gegners
Die Sehnsucht, das eigene Leben sicher planen zu können
Sicherheit sowie Gestaltungsfreiheit für das eigene Leben
Heimatverbundenheit – so ist der Stolz auf die Heimat ungebrochen
Ob es um den Ausbau des Energieangebotes – unter anderem auch unter Einbeziehung moderner KKW (dem bundesweit inzwischen 59 Prozent der Deutschen zustimmen) – geht, um die Reduktion der Zahl gesetzlicher Krankenkassen von derzeit 93 auf 10 (bundesweit 64 Prozent Zustimmung), um die Reduktion der Gewalt gegen Frauen (bundesweit 60 Prozent Zustimmung), um die Intensivierung der Reformen im Gesundheitssektor (bundesweit 67 Prozent Zustimmung) oder um die Inflationsbekämpfung, Alterssicherung und soziale Sicherheit: Über 20 konkrete Politikfelder wurden vor der Wahl abgefragt und zeigen, dass die Deutschen mehr eint als trennt.
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Selbst die Umfragen zum Gesamtkomplex „Was ist typisch deutsch?“ liefern umfangreiche Impulsdaten, die eine gut vorbereitete Diskussion ermöglichen: Denn nahezu keine der vermeintlichen Bedrohungen (Migration, Globalisierung, Digitalisierung und demographischer Wandel) liefert besorgniserregende Werte.
Als Max Weber Politik als „das Bohren dicker Bretter“ umschrieb, warnte er nicht nur diejenigen, die für die unterschiedlichen Parteien als Repräsentanten nach errungenem Mandat über Kompromisse das Leben möglichst vieler zu verbessern versuchen. Er sprach auch diejenigen an, die über dieses Arbeiten informieren.
Wenn insbesondere bei den öffentlich-rechtlichen Medien seit Jahrzehnten mit einem Anteil von um die 40 Prozent Beitrag für Beitrag das Negative dominiert, wenn insbesondere die Volksvertreter, die als Repräsentanten der Menschen mit einem Anteil von mehr als 50 Prozent vor allem als Versager und raffgierige Egoisten vermittelt werden, wenn die Leistungsträger in Medizin, Bildung und vor allem Wirtschaft kaum zu Wort kommen, dann entsteht ein Grundklima, das weder von gutem Willen noch von Hoffnung oder gar Respekt geprägt ist.
Nach über 40 Jahren in diesem Metier würde ich nicht so weit gehen, dass dies bewusst geschieht. Viele der ausgestrahlten Beiträge verdienen Aufmerksamkeit. Aber bei Wirkungsfragen gilt für Medien die Erfahrung aus der Medizin. Die Dosis entscheidet darüber, ob das beabsichtigte Ziel erreicht oder verfehlt wird. Und der Sound, den ARD, Deutschlandradio und ZDF ohne Not seit mehr als 20 Jahren verbreiten, ähnelt sehr den Sprüchen bei der AfD oder der Linke.
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Es geht aber nicht allein um den ÖRR, der seit 40 Jahren wissenschaftlich unterlegt seine Funktionsaufträge zu Vielfalt, Integration, Konvergenz und Vorbild eher verfehlt als erfüllt.
Vorwürfe gegen Springer
Es geht auch um Vorwürfe, die in den vergangenen Wochen gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer SE, Dr. Mathias Döpfner, laut wurden. Allein die Diskussion darüber, ob ein Verleger einen Politiker zu einem bestimmten Verhalten auffordert und bei Nichtberücksichtigung mit entsprechend negativer Berichterstattung bedroht, ist gefährlich.
Die Grafik zeigt jedoch, dass die Vorwürfe gegen Springer nicht zu 100 Prozent aus der Luft gegriffen sind. Mittlerweile rudert „BILD“ teilweise wieder zurück.
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Entsprechend gilt es – wie wie beim ÖRR – auch bei den privaten Medien das Gespräch zu starten, ob in den vergangenen Wochen und Monaten tatsächlich überall noch die Standards des Journalismus eingehalten wurden.
Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Darstellung von Meinungsumfragen – die in den meisten Fällen eher Medienreflexe sind als Ergebnis eigenständiger Urteilsbildung. Dass der europäische Verband der Meinungsforscher auf vermehrte Fehldarstellungen hingewiesen hat, könnte ebenfalls zum Nachdenken beitragen.
Das Landgericht Berlin gab Karl-Theodor zu Guttenberg im Streit mit „Correctiv“ Recht. - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
In Kürze:
Die Pressekammer des Landgerichts Berlin II erlässt gegen „Correctiv“ eine einstweilige Verfügung.
Im Mittelpunkt stand ein Podcast mit dem Linken-Politiker Gregor Gysi.
Das Gericht beanstandete, dass „Correctiv“ den Eindruck erweckt habe, Guttenberg befürworte eine Zusammenarbeit mit der AfD.
„Correctiv“ will die Entscheidung nun prüfen und anschließend über weitere Schritte entscheiden.
Eine herbe Schlappe hat „Correctiv“ vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin II hinnehmen müssen. Dieses untersagte dem Recherchemedium per einstweiliger Verfügung die Verbreitung bestimmter Aussagen im Zusammenhang mit einem Gespräch zwischen dem früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und dem Linken-Politiker Gregor Gysi.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Konkret geht es dabei um zwei Aussagen aus einem Podcast. Dabei entstand jeweils der Eindruck, der CDU-Politiker befürworte eine Minderheitsregierung der Union und eine parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD. Das Gericht untersagte die Verbreitung dieser Aussagen und sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu Guttenbergs. Die Entscheidung betraf sowohl die ursprüngliche als auch die später geänderte Fassung des Beitrags.
Das Gericht untersagte „Correctiv“ unter anderem folgende Äußerung: „Jüngst sprach er sich für eine punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten aus.“ In seinem Podcast mit dem Linken Gysi „plädiert Guttenberg für eine Minderheitsregierung und dafür, Gesetze zur Not mit der AfD zu verabschieden. ‚Wer mitstimmt, stimmt mit‘, ist dort seine Losung.“ Weiter wurde behauptet, die Union könne in einer Minderheitsregierung ihre Gesetze mithilfe der AfD beziehungsweise der „Rechtsextremen“ durchbringen.
Eine weitere untersagte Passage stellte diese Darstellung in den Zusammenhang mit dem Szenario einer Minderheitsregierung nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.
Das Gericht bezeichnete diesen Teil der Berichterstattung als „unwahr, jedenfalls aber unvollständig“ (Randnummer 26). Da zu Guttenberg namentlich genannt werde und der Artikel sich intensiv mit ihm beschäftige, dürfe die „Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden“ (Randnummer 27).
Der von „Correctiv“ veröffentlichte Artikel unterschlage vollständig, dass zu Guttenberg „an keiner Stelle das Modell einer von der AfD tolerierten Minderheitsregierung oder einer parlamentarischen Zusammenarbeit einer nicht über die Mehrheit der Sitze verfügenden Regierungsfraktion mit der AfD verfochten oder sich dafür als jedenfalls vorzugswürdige Regierungsform ausgesprochen hat“ (Randnummer 31).
Gericht: Medien sind „Wachhund“ der Demokratie
Dabei habe der CDU-Politiker nach Auffassung des Gerichts das genaue Gegenteil gesagt, was „Correctiv“ jedoch nicht wiedergegeben habe. So äußerte er sich im Podcast wie folgt: „Das ist, ich glaube, das ist, das ist weiterhin einfach eine, eine Geschichte, die, glaube ich, als solche für viele absolut untragbar wäre, was ich im Übrigen auch vertrete, aber dass man sagt, wer mitstimmt, stimmt mit.“ (Randnummer 31).
Das Gericht räumte zwar ein, dass Medien politische Vorgänge verkürzt darstellen dürfen. Diese Kürzung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass durch eine einseitige Darstellung über eine namentlich genannte Person ein zu Unrecht negatives Bild entstehe. Medien müssten daher über politische Vorgänge „unvoreingenommen, wahrheitsgemäß und vollständig“ berichten. Als „Wachhund“ der Demokratie hätten sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Öffentlichkeit zuverlässig über politische Prozesse zu informieren (Randnummer 37).
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) schreibt, prüft „Correctiv“ nun die Urteilsbegründung und will anschließend entscheiden, ob es gegen die Entscheidung vorgeht. „Das Gericht hat geurteilt, dass unsere Darstellung in diesem Absatz unvollständig war. Das korrigieren wir“, sagte „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniel der Zeitung.
Die FAZ zitiert zudem den Berliner Medienanwalt Christian Schertz, der zu Guttenberg vertritt: „Das Landgericht Berlin stellt Correctiv erneut ein vernichtendes Zeugnis aus.“ Es gehe offenbar nicht um Aufklärung im Rahmen eines investigativen Journalismus, wie „Correctiv“ es darstelle, sondern um das Überverkaufen oder, wie in diesem Fall, das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen.
Das Landgericht Berlin gab Karl-Theodor zu Guttenberg im Streit mit „Correctiv“ Recht. - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
In Kürze:
Die Pressekammer des Landgerichts Berlin II erlässt gegen „Correctiv“ eine einstweilige Verfügung.
Im Mittelpunkt stand ein Podcast mit dem Linken-Politiker Gregor Gysi.
Das Gericht beanstandete, dass „Correctiv“ den Eindruck erweckt habe, zu Guttenberg befürworte eine Zusammenarbeit mit der AfD.
„Correctiv“ will die Entscheidung nun prüfen und anschließend über weitere Schritte entscheiden.
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Das Landgericht Berlin II hat „Correctiv“ per einstweiliger Verfügung untersagt, zwei Aussagen über Karl-Theodor zu Guttenberg weiterzuverbreiten. Diese stehen im Zusammenhang mit einem Gespräch zwischen dem früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und dem Linken-Politiker Gregor Gysi.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Konkret geht es dabei um zwei Aussagen aus einem Podcast. Dabei entstand jeweils der Eindruck, der CDU-Politiker befürworte eine Minderheitsregierung der Union und eine parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD. Das Gericht untersagte die Verbreitung dieser Aussagen und sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu Guttenbergs. Die Entscheidung betraf sowohl die ursprüngliche als auch die später geänderte Fassung des Beitrags.
Das Gericht untersagte „Correctiv“ unter anderem folgende Äußerung: „Jüngst sprach er sich für eine punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten aus.“ In seinem Podcast mit dem Linken Gysi „plädiert Guttenberg für eine Minderheitsregierung und dafür, Gesetze zur Not mit der AfD zu verabschieden. ‚Wer mitstimmt, stimmt mit‘, ist dort seine Losung.“ Weiter wurde behauptet, die Union könne in einer Minderheitsregierung ihre Gesetze mithilfe der AfD beziehungsweise der „Rechtsextremen“ durchbringen.
Eine weitere untersagte Passage stellte diese Darstellung in den Zusammenhang mit dem Szenario einer Minderheitsregierung nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.
Das Gericht bezeichnete diesen Teil der Berichterstattung als „unwahr, jedenfalls aber unvollständig“ (Randnummer 26). Da zu Guttenberg namentlich genannt werde und der Artikel sich intensiv mit ihm beschäftige, dürfe die „Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden“ (Randnummer 27).
Der von „Correctiv“ veröffentlichte Artikel unterschlage vollständig, dass zu Guttenberg „an keiner Stelle das Modell einer von der AfD tolerierten Minderheitsregierung oder einer parlamentarischen Zusammenarbeit einer nicht über die Mehrheit der Sitze verfügenden Regierungsfraktion mit der AfD verfochten oder sich dafür als jedenfalls vorzugswürdige Regierungsform ausgesprochen hat“ (Randnummer 31).
Gericht: Medien sind „Wachhund“ der Demokratie
Dabei habe der CDU-Politiker nach Auffassung des Gerichts das genaue Gegenteil gesagt, was „Correctiv“ jedoch nicht wiedergegeben habe. So äußerte er sich im Podcast wie folgt: „Das ist, ich glaube, das ist, das ist weiterhin einfach eine, eine Geschichte, die, glaube ich, als solche für viele absolut untragbar wäre, was ich im Übrigen auch vertrete, aber dass man sagt, wer mitstimmt, stimmt mit.“ (Randnummer 31).
Das Gericht räumte zwar ein, dass Medien politische Vorgänge verkürzt darstellen dürfen. Diese Kürzung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass durch eine einseitige Darstellung über eine namentlich genannte Person ein zu Unrecht negatives Bild entstehe. Medien müssten daher über politische Vorgänge „unvoreingenommen, wahrheitsgemäß und vollständig“ berichten. Als „Wachhund“ der Demokratie hätten sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Öffentlichkeit zuverlässig über politische Prozesse zu informieren (Randnummer 37).
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) schreibt, prüft „Correctiv“ nun die Urteilsbegründung und will anschließend entscheiden, ob es gegen die Entscheidung vorgeht. „Das Gericht hat geurteilt, dass unsere Darstellung in diesem Absatz unvollständig war. Das korrigieren wir“, sagte „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniel der Zeitung.
Die FAZ zitiert zudem den Berliner Medienanwalt Christian Schertz, der zu Guttenberg vertritt: „Das Landgericht Berlin stellt Correctiv erneut ein vernichtendes Zeugnis aus.“ Es gehe offenbar nicht um Aufklärung im Rahmen eines investigativen Journalismus, wie „Correctiv“ es darstelle, sondern um das Überverkaufen oder, wie in diesem Fall, das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen.
Eine Ausgabe der New York Times an einem Zeitungskiosk in China. - Foto: Anthony Wallace/AFP via Getty Images
In Kürze:
China-Reisen im Fokus: Journalistin Natalie Winters untersuchte anhand öffentlicher Unterlagen, wie C100 Journalistenreisen nach China organisierte und finanzierte.
60.000 Dollar Reiseprogramm: C100 übernahm Kosten, wählte Teilnehmer aus und plante Treffen. Eine Delegationsreise 2012 für fünf Journalisten kostete rund 60.000 US-Dollar.
Deutschland ohne vergleichbares FARA-System: Während die USA mit FARA bestimmte Tätigkeiten im Auftrag ausländischer Akteure offenlegen, gibt es in Deutschland kein vergleichbares Register.
Journalismus lebt vom Zugang. Reporter reisen in Länder, sprechen mit Politikern, besuchen Unternehmen und versuchen, sich vor Ort ein eigenes Bild zu machen. Gerade bei Staaten wie China, die international kontrovers diskutiert werden, gehören solche Reisen zum journalistischen Alltag.
Doch wenn Reisen von Regierungen oder staatsnahen Organisationen organisiert und bezahlt werden, stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wo endet legitimer Austausch – und wo beginnt mögliche Einflussnahme? Diese Frage stellt sich nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland, wo vergleichbare Aktivitäten schwerer nachvollziehbar sind.
Diese Debatte wurde durch eine Recherche der US-Journalistin Natalie Winters neu entfacht. Sie untersuchte Programme, über die amerikanische Journalisten nach China eingeladen wurden. Im Mittelpunkt stand dabei nicht nur die Reise selbst, sondern auch die Frage, wer solche Delegationen organisiert, finanziert und welche Kontakte dadurch entstehen.
The access went far beyond conference rooms.
American journalists were taken on curated tours through China, including visits to Chinese military bases, by the same network seeking favorable coverage. pic.twitter.com/tLpVm1pGZf
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Committee of 100 und Journalistenreisen nach China
Im Mittelpunkt der Recherche stehen Unterlagen des Committee of 100 (C100). Die Organisation wurde 1989 gegründet und versteht sich nach eigener Darstellung als Netzwerk chinesischstämmiger Amerikaner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur, das den Austausch zwischen China und den USA fördern möchte.
C100 organisierte zwischen 2007 und 2014 ein Journalisten-Delegationsprogramm mit Reisen nach China. Nach Angaben der Organisation handelte es sich um professionelle Austauschprogramme.
Auf Nachfrage der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times bestätigte C100, dass die Organisation die Reisekosten übernahm, die Teilnehmer auswählte, die Reiserouten festlegte und bestimmte, mit welchen Personen sich die Journalisten trafen.
Winters bezeichnete das Programm als „Propaganda-Pipeline“. C100 weist diese Darstellung zurück und erklärte, es habe keinen Austausch von Berichterstattung gegen Reisen gegeben. Die Teilnehmer hätten ihre redaktionelle Unabhängigkeit behalten.
60.000 Dollar für eine neuntägige Reise
Ein Reisebericht aus dem Jahr 2012, der auf der Website von C100 mit „Internal Use“ („Interner Gebrauch“) gekennzeichnet war, bezifferte die Kosten einer neuntägigen Delegationsreise für fünf Journalisten auf etwa 60.000 US-Dollar.
Teilnehmer waren Vertreter von The New York Times, The Atlantic, der Financial Times, Foreign Affairs und New York Public Radio (WNYC). Die Reise führte durch Peking, Shanghai und Hangzhou.
Zum Programm gehörten Besichtigungen, Unternehmens- und Kulturbesuche sowie rund 20 organisierte Treffen mit chinesischen Regierungsvertretern, Wissenschaftlern, Medienvertretern, Studenten und Wirtschaftsführern.
Der Bericht erklärte, das Programm habe darauf abgezielt, die Wahrnehmung Chinas zu verbessern und die Teilnehmer dazu zu bringen, ihre Erfahrungen mit beruflichen Kollegen zu teilen.
Teilnehmer berichten über veränderte Sicht auf China
In den C100-Unterlagen wurden auch Aussagen der Teilnehmer festgehalten.
Winnie O’Kelley, damals stellvertretende Wirtschaftsredakteurin bei The New York Times, erklärte demnach, sie werde mit mehreren Ideen für Geschichten zurückkehren und ihre Arbeit im Asien-Bereich teilweise neu ausrichten.
Gary Silverman, damals US-Nachrichtenchef und stellvertretender Chefredakteur der Financial Times, sagte laut Bericht, er werde künftig nicht mehr über China schreiben, ohne das während der Reise Gelernte zu berücksichtigen.
Der WNYC-Moderator Brian Lehrer wurde mit der Aussage zitiert, seine Wahrnehmung Chinas habe sich „in 100 Arten“ verändert.
Jonathan Tepperman, damals Chefredakteur von Foreign Affairs, erklärte, die Reise habe ihm ein „viel tieferes, subtileres und nuancierteres“ Verständnis Chinas vermittelt.
C100 verwies nach der Reise unter anderem auf veröffentlichte Beiträge von Clive Crook bei The Atlantic sowie weitere Arbeiten von Teilnehmern.
The New York Times.
Foto: Mark Lennihan/AP/dpa
Chinesischer Einfluss auch in Deutschland?
Während Winters ihre Recherche auf öffentlich zugängliche Unterlagen des Foreign Agents Registration Act (FARA) stützen konnte, wäre eine vergleichbare Untersuchung in Deutschland deutlich schwieriger. Anders als die USA verfügt Deutschland über kein spezielles Transparenzgesetz für Tätigkeiten im Auftrag ausländischer Auftraggeber.
Das deutsche Lobbyregister erfasst zwar Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung, bietet jedoch keinen vergleichbaren Einblick in Verträge, Kommunikationsaufträge oder PR-Mandate ausländischer Organisationen.
Der Bundesverfassungsschutz warnt seit Jahren, dass China neben klassischer Diplomatie auch Wirtschaftsverbände, Wissenschaftskooperationen, Kultur- und Austauschprogramme sowie persönliche Netzwerke nutzt, um Einfluss auszuüben.
Auch in Deutschland arbeiten PR-Agenturen mit chinesischen staatlichen Institutionen zusammen. So wird etwa das Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik China in Deutschland von der Agentur One Billion Voices als Presseagentur betreut. Der Fall zeigt, wie eng touristische, wirtschaftliche und politische Kommunikation teilweise miteinander verbunden sein können.
Auch Medienreisen und Austauschprogramme chinesischer Institutionen finden in Deutschland statt. Wie umfangreich solche Aktivitäten sind und wer sie finanziert, lässt sich jedoch deutlich schwerer nachvollziehen als in den USA.
C100 verteidigt das Programm
C100 erklärte gegenüber der Epoch Times, das Journalistenprogramm sei ein offener professioneller Austausch gewesen, der zuletzt 2014 stattfand.
Die Organisation erklärte, Ziel sei es gewesen, amerikanischen Redakteuren einen direkten Einblick in ein Land zu ermöglichen, über das häufig aus der Distanz berichtet werde.
„Der Zweck des Programms war Verständnis durch direkte Erfahrung“, teilte C100 mit. Die Teilnehmer hätten ihre Reisen offengelegt und ihre redaktionelle Unabhängigkeit behalten.
Die Organisation beantwortete jedoch keine weiteren Fragen dazu, ob die Finanzierung der Reisen gegenüber Lesern, Zuhörern oder Arbeitgebern ausdrücklich offengelegt wurde.
The New York Times, The Atlantic, die Financial Times, Foreign Affairs und WNYC wurden gefragt, ob sie die Reisen genehmigt hatten, ob Kosten übernommen wurden und welche Regeln damals für gesponserte Reisen galten.
Die Medienhäuser und die beteiligten Journalisten antworteten bis zur Veröffentlichung nicht.
Künstliche Intelligenz kann zwar Sätze liefern, aber noch lange keinen eigenen Gedanken ersetzten. - Foto: Markus Langemann, Михаил Руденко/iStock; Montage: Epoch Times
Die Empörungskurve schlägt wieder aus. Dieses zuverlässig zuckende Seismogramm unserer öffentlichen Nervosität. Steil. Erwartbar. Fast schon vorschriftsmäßig. Es geht um Medien, um Journalisten, um Texte, um künstliche Intelligenz – und also, wie immer, wenn ein Werkzeug sichtbar wird, das zuvor nur heimlich benutzt wurde, um Moral.
Stephan-Andreas Casdorff war mal Herausgeber und davor Chefredakteur des Berliner „Tagesspiegels“. Zuletzt war er dort freier Redakteur; ein Mann also, dem die Freiheit nicht nur beruflich zugestanden wurde, sondern der sie sich, wenn man den Berichten folgt, auch in einem Umfang nahm, welcher der Redaktion dann doch zu groß wurde. Er ließ Texte mit KI generieren. Das Blatt trennte sich von ihm. Nun ist er, publizistisch gesprochen, vogelfrei.
Ähnlich wie Claas Relotius, der sich die Freiheit nahm, Texte für den Spiegel – immerhin – noch selbst zu erfinden.
Die gewollte Täuschung
Nachdem das „ZDF heute journal“ mit einem Beitrag über die US-Einwanderungsbehörde ICE versuchte, ein ungekennzeichnetes, KI-generiertes Video als echt zu verkaufen, nimmt also indessen auch in der „gedruckten“ Welt die gewollte Täuschung Fahrt auf.
Mario Voigt ist Ministerpräsident in Thüringen. Nun soll er eine Neujahrsansprache, eine Trauerrede für einen Amtsvorgänger, Gastbeiträge für Mainstreammedien und sogar eine Rede zum Holocaust-Gedenktag vom Algorithmus denken lassen.
Karsten Wildberger, ehemaliger Geschäftsführer beim Mutterkonzern von MediaMarkt und Saturn, ist seit einem Jahr Bundesdigitalminister. Der erste Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung. Jüngst machte er Schlagzeilen, weil er wohl konsequenterweise seinem Amt folgend, die Reden im Bundestag, Gastbeiträge im Handelsblatt und in der FAS angeblich weitgehend von einer künstlichen Intelligenz hat erstellen lassen.
Nun, ich will mich nicht in die lange Reihe der Echauffierten eingliedern, was erwartbar wäre von einem Kolumnisten. Gestatten Sie mir also keine Empörung, sondern eine Einordnung.
Das Ansehen der Berufsgruppe der Journalisten rangiert nach einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2025 ohnehin weit abgeschlagen nach Müllmännern, Richtern und Technikern. Diese haben nach Meinung vieler mehr Bodenhaftung durch Wegräumen, Entscheiden oder Reparieren.
Der schreibende und funkende Nachwuchs werkelt ohnehin längst am Prekariatsrand, auch ein Grund, warum Sie im Hörfunk bei kleineren Sendern nicht mehr sicher sein dürfen, nur echte Stimmen zu hören. Eher auch den digitalen Klon, statt das Menschliche.
Echter als Erdbeerjoghurt?
Da stellt sich mir die Frage: Warum erwartet man ausgerechnet von jenem Berufszweig eine Echtheit, die man nicht mal von den Fabrikanten von Erdbeerjoghurt erwartet? Deren Aroma stammt zumeist auch aus dem Chemielabor. Und nur Hollywood-Solitäre wie Tom Cruise stunteten sich selbst, der Rest betrügt den Zuschauer mit einem Stuntdouble.
Auch Milli Vanilli haben nur so getan, als ob sie das könnten, was man glaubte zu hören. Ein Prinzip, das man aus der Politik schon lange kennt. Sie sprechen Reden, die andere für sie erdacht haben. Albrecht Müller, Mitherausgeber bei den „NachDenkSeiten“, machte es damals für den Wirtschaftsminister Karl Schiller. Dieter Bohlen, mehr Pop als Politik, ließ seinen Millionenseller „Nichts als die Wahrheit“ von Katja Kessler schreiben, einer Journalistin.
In der Republik der Auftragstexte ist Authentizität schon lange kein Zustand mehr, sondern eine Behauptung. Wenn also heute Texte von Journalisten nicht selbst verfasst werden, ist das nahezu erwartbar gewesen.
Das neue Informationsgold
Was bleibt, ist der Erkenntnisgewinn, dass künstliche Intelligenz zwar Sätze liefern kann, aber noch lange keinen eigenen Gedanken ersetzt. Ich bin überzeugt: Echte, also analoge humane Netzwerke werden das neue Informationsgold.
Menschen, die man mit eigenen Ohren und Augen sieht, wie sie ihre Gedanken formulieren, wie sie ihre Musik zu Gehör bringen. Mit allen imperfekten Zwischentönen, die das wahre Menschsein ausmachen.
Unmanipuliert, unoptimiert und nicht geglättet. Potenzielle Fehlbarkeit ist das künftige Prädikatsmerkmal. Handwerk hat gerade deshalb goldenen Boden, weil es uns künftig spüren lässt, dass wir uns von Humanoiden unterscheiden.
Die BBC will ihre Kosten senken und streicht dafür bis 2027 Hunderte Arbeitsplätze. (Archivbild) - Foto: Vuk Valcic/ZUMA Press Wire/dpa
Der britische Rundfunksender BBC streicht im Rahmen seines Sparprogramms bis März 2027 rund 550 Stellen. Wie am Mittwoch, 17. Juni, aus einem Schreiben des neuen Generaldirektors Matt Brittin an die Belegschaft hervorging, wird es dabei auch Entlassungen geben. Auch Sendungen werden eingestellt, etwa bei den Programmen für Schottland, Wales und Nordirland.
Mit dem Stellenabbau will die BBC den Angaben zufolge bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres 160 Millionen Pfund (185 Millionen Euro) einsparen. Dies erfordere „schwierige Entscheidungen“, schrieb der ehemalige Google-Manager Brittin, der seit Mai BBC-Chef ist. Die Einsparungen beträfen „alle Bereiche“.
Die BBC hatte im April mitgeteilt, in den kommenden Jahren 1800 bis 2000 Stellen zu streichen – fast zehn Prozent ihrer Belegschaft. Der Sender will in den kommenden zwei Jahren 500 Millionen Pfund einsparen – bisher liegen die jährlichen Betriebskosten bei fünf Milliarden Pfund.
Die Schwierigkeiten der BBC, die wie die gesamte Medienlandschaft mit Herausforderungen wie geänderten Nutzergewohnheiten und Künstliche Intelligenz konfrontiert ist, hatte sich zuletzt durch einen Rückgang der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr verschärft. (afp/red)
Jan Jekielek, leitender Redakteur der Epoch Times und Moderator von „American Thought Leaders“, bei der Vorstellung seines Buches im Trump-Kennedy Center in Washington am 16. März 2026. - Foto: Madalina Kilroy/The Epoch Times
In Kürze:
Das Sachbuch über mutmaßliche Zwangsorganentnahmen in China steigt auf Platz 8 der Bestsellerliste ein
Der Autor verarbeitet 20 Jahre Recherche und internationale Untersuchungsberichte
Politische Initiativen und öffentliche Aufmerksamkeit nehmen weltweit zu
„Vor zwanzig Jahren war dies ein Thema, bei dem viele Menschen weghörten und sich abwandten“, sagt Autor Jan Jekielek. Das habe sich inzwischen grundlegend geändert.
Sein Buch, das sich mit der jahrzehntelangen Praxis der Zwangsorganentnahme durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) an religiösen Gläubigen befasst, hat es auf die Hardcover-Sachbuch-Bestsellerliste der New York Times geschafft.
„Killed to Order: China’s Organ Harvesting Industry and the True Nature of America’s Biggest Adversary“ (deutsch etwa: „Auf Bestellung getötet: Chinas Organentnahme-Industrie und das wahre Wesen von Amerikas größtem Gegner“) erreichte am 25. März Platz 8 der Liste und spiegelt damit die Verkaufszahlen der ersten Veröffentlichungswoche wider.
Die Zwangsorganentnahme durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) ist ein Thema, über das Autor Jan Jekielek – leitender Redakteur der Epoch Times und Moderator von „American Thought Leaders“ auf EpochTV – seit rund 20 Jahren berichtet. Das Buch bündelt die wichtigsten Erkenntnisse aus zwei Jahrzehnten unabhängiger Untersuchungen, Zeugenaussagen und eigener Recherchen.
Vor zwanzig Jahren hätten viele Menschen das Thema noch ignoriert, so Jekielek. Heute sei das anders – erkennbar an den Tausenden Lesern, die „Killed to Order“ bereits gekauft haben, sowie an der wachsenden Aufmerksamkeit bei seinen Buchveranstaltungen.
„Die Zeit ist jetzt. Wir leben in einer Phase, in der Menschen dieses Thema annehmen und wir tatsächlich Veränderungen bewirken können“, sagte Jekielek der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times. „Die Menschen sind bereit, sich damit auseinanderzusetzen, und ich denke, auch politische Entscheidungsträger sind bereit zu handeln. Denn nicht nur das chinesische Volk steht im Fadenkreuz – auch wir selbst. Wir sind in gewisser Weise mitverantwortlich, und zumindest diesen Teil müssen wir beenden. … Dafür gibt es jetzt den politischen Willen.“
Jan Jekielek, leitender Redakteur der Epoch Times und Moderator von „American Thought Leaders“, bei der Vorstellung seines Buches „Killed to Order“ im Trump-Kennedy Center in Washington am 16. März 2026.
Foto: Madalina Kilroy/The Epoch Times
Politische Initiativen und gesellschaftliche Bewegung
Mehrere Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung der Zwangsorganentnahme – etwa durch das Beenden staatlicher Finanzierung oder durch Sanktionen gegen Verantwortliche – wurden sowohl auf Bundes- als auch auf Bundesstaatsebene in den USA eingebracht. Gleichzeitig wachsen zivilgesellschaftliche Initiativen wie der „End Forced Organ Harvesting Rotary Satellite Club“.
„Es geschieht auf allen Ebenen“, sagte Jekielek. „Es ist eine besondere Zeit in der Geschichte dieses Themas, und dieses Buch ist ein Ausdruck davon.“
Er bezeichnete die Entwicklung als bemerkenswert: Endlich entstehe gesellschaftliche Dynamik, um diese Praxis zu beenden – „ein Übel, wie es dieser Planet noch nicht gesehen hat“, wie der Menschenrechtsanwalt David Matas es formulierte. Matas war Mitautor eines Berichts aus dem Jahr 2006, der anhand von 17 Beweislinien darlegte, dass die KPCh in großem Umfang Organe von Falun-Gong-Praktizierenden entnimmt. Mehrere spätere Untersuchungen sowie das China-Tribunal von 2019 kamen zu dem Schluss, dass Falun-Gong-Praktizierende die Hauptopfer dieses Systems seien.
Falun Gong, auch Falun Dafa genannt, ist eine spirituelle Kultivierungsmethode, die die Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht lehrt. Nachdem sie Anfang der 1990er-Jahre in China eingeführt worden war, verbreitete sie sich rasch durch Mundpropaganda. Schätzungen zufolge praktizierten bis Ende des Jahrzehnts zwischen 70 und 100 Millionen Menschen Falun Gong.
Am 20. Juli 1999 ordnete der damalige Generalsekretär des Zentralkomitees der KPCh, Jiang Zemin, eine gewaltsame Verfolgung der Bewegung an, die zu massenhaften illegalen Inhaftierungen führte.
Wie in „Killed to Order“ beschrieben, stiegen die Zahlen von Organtransplantationen in China anschließend stark an – beginnend im Jahr 2000, obwohl es zu diesem Zeitpunkt kein funktionierendes Organspendesystem im Land gab.
Die erste Hälfte des Buches beschreibt das Ausmaß des Systems der Zwangsorganentnahme sowie dessen Funktionsweise.
Die zweite Hälfte analysiert, wie westliche Länder in den vergangenen drei Jahrzehnten indirekt in dieses System verstrickt wurden. So würden die Vereinigten Staaten beispielsweise weiterhin chinesische Transplantationschirurgen ausbilden sowie medizinische Technologie und Medikamente gegen Organabstoßung bereitstellen.
Laut Jekielek und anderen Menschenrechtsaktivisten habe sich jedoch die öffentliche Debatte verändert, da immer mehr Amerikaner die KPCh kritischer betrachteten und die Behandlung Chinas als normalen Handelspartner zunehmend infrage stellten.
„‚Killed to Order‘ ist ein zutiefst wichtiges und verstörendes Werk, das eine der größten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit offenlegt“, sagte Mary Vigil, leitende Beraterin für nationale Sicherheit und Außenpolitik des Abgeordneten Chris Smith, der mehrere Gesetzesinitiativen gegen Zwangsorganentnahme eingebracht hat.
„Jedes Jahr werden unter Xi Jinping und der Kommunistischen Partei Chinas Zehntausende unschuldige Menschen – viele im besten Alter – wegen ihrer Organe getötet. Es handelt sich um Gewissensgefangene: Uiguren, die Opfer eines andauernden Völkermords sind, sowie Falun-Gong-Praktizierende“, erklärte Vigil.
Moralischer Appell an die internationale Gemeinschaft
Sam Brownback, ehemaliger Botschafter für internationale Religionsfreiheit, sagte, „Killed to Order“ stelle die KPCh auf eine Weise dar, die die amerikanische Öffentlichkeit zu einer moralischen Entscheidung bewegen könne.
„Das ist nicht nur unmenschlich, es ist widernatürlich“, sagte er bei einer Veranstaltung der Remembrance Society am 24. März in Washington.
„Man muss es zeigen, wie es wirklich ist. Dieses Ausmaß an Bösem ist erschütternd. Der rote Drache hat einem friedlichen Volk großes Leid zugefügt, und das muss enden. Es endet, wenn die Welt sich gegen diese moralische Verderbtheit erhebt. Es endet durch Aufklärung über die grausamen Verbrechen, die Peking gegen sein eigenes Volk einsetzt – und die dieses Buch offenlegt. … Es endet damit, dass wir Nein zur globalen Führung der KPCh sagen.“