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Verfassungsschutz warnt vor Desinformationskampagne gegen Merz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat vor einer aktuellen Desinformationskampagne gewarnt. Die Kampagne ziele darauf ab, das politische Ansehen von Friedrich Merz (CDU) als Bundeskanzler zu untergraben, teilte die Behörde dem „Handelsblatt“ mit. Sie sei zudem auch im Kontext der im September anstehenden Wahlen auf Landes- und Kommunalebene in Deutschland zu sehen.
Hintergrund ist ein derzeit im Internet kursierendes deutschsprachiges Video mit dem Logo der „Deutschen Welle“ und dem Titel „Interne CDU-Unterlagen: Merz tritt am 10. August zurück“. Darin wird fälschlich behauptet, dem „Handelsblatt“ liege eine interne Korrespondenz des CDU-Bundesvorstands vor, wonach Merz seinen Rücktritt plane. Das „Handelsblatt“ stellt dazu klar: Eine solche Korrespondenz liegt der Redaktion nicht vor. Die angebliche „Handelsblatt“-Webseite, die in dem Video eingeblendet wird, ist gefälscht.

Zunahme von Kampagnen vor Wahlen

Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes handelt es sich um ein typisches Muster der sogenannten Informationsmanipulation. Die Urheber griffen aktuelle politische Entwicklungen in Deutschland gezielt auf. Durch das Hinzufügen eines weiteren Mediums („Handelsblatt“) werde die angebliche Meldung der „Deutschen Welle“ vermeintlich authentischer gemacht und so deren Glaubwürdigkeit erhöht, erklärte die Behörde.
In deutschen Sicherheitskreisen wird hinter der Anti-Merz-Kampagne die Desinformationsgruppe „Storm-1516“ vermutet, die dem russischen Militärgeheimdienst GRU zugeordnet wird. Grundsätzlich beobachtet der Inlandsnachrichtendienst eine Zunahme solcher Kampagnen vor politisch wichtigen Terminen. Informationsmanipulation sei nicht nur eine abstrakte Gefahr für die Demokratie, sondern nehme auch bewusst führende Persönlichkeiten in den Fokus, erklärte die Behörde. (dts/red)
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2,2 Milliarden Verlust bei Porsche – so steht es um deutsche Autobauer


In Kürze:

  • Porsche macht als Beteiligungsgesellschaft 2,2 Milliarden Euro Verlust.
  • Insgesamt laufen die Geschäfte mit China schlecht.
  • Höherer Auftragsbestand stimmt VDA perspektivisch optimistischer.

Eine milliardenschwere Abschreibung auf die Beteiligung am Volkswagen-Konzern hat die Eigentümerholding Porsche SE im ersten Halbjahr 2026 tief in die roten Zahlen gezogen. Unter dem Strich machte die Beteiligungsgesellschaft einen Verlust von 2,2 Milliarden, wie das Unternehmen in Stuttgart mitteilte. Im Jahr zuvor wurden noch 300 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet.

Beteiligungsgesellschaft fordert Tempo beim VW-Umbau

Sowohl Europas größter Autobauer Volkswagen als auch die weitere wesentliche Beteiligung, der Sportwagenbauer Porsche, kämpfen derzeit mit schwierigen Marktbedingungen und dem Umbruch in der Automobilindustrie. Die Wertberichtigungen auf die Volkswagen-Anteile betrugen im ersten Halbjahr drei Milliarden Euro und auf den Sportwagenbauer Porsche 200 Millionen Euro.
Porsche SE-Vorstandschef Hans Dieter Pötsch mahnte eine rasche Entscheidung zum Sparprogramm in Wolfsburg an. Der Volkswagen-Konzern stehe an einem historischen Wendepunkt. Bei den jetzt anstehenden Entscheidungen gehe es um die Zukunft der Marke. „Je länger sich die Entscheidungen hinziehen, desto größer werden die Probleme.“
Volkswagen hatte kürzlich seine Zahlen für das zweite Quartal vorgelegt. Daraus ging hervor, dass der Konzern mit 1,54 Milliarden Euro nach Steuern knapp 33 Prozent weniger Gewinn eingefahren hat als im Vorjahreszeitraum.

Umsatzeinbruch bei Daimler Truck

Unterdessen vermeldete Daimler Truck einen Umsatzeinbruch von 48 Prozent. Aus den Zahlen für das zweite Quartal 2026, die der Dax-Konzern am Freitag, 7. August, vorlegte, geht hervor, dass das Konzernergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 245 auf 128 Millionen Euro abrutschte. Zwar stieg der Umsatz um fünf Prozent auf knapp 12,3 Milliarden Euro, allerdings sank das operative Ergebnis (Ebit) um neun Prozent auf 360 Millionen Euro.
Dennoch zeigt sich Karin Rådström, Vorstandsvorsitzende von Daimler Truck, optimistisch: „Die starke Geschäftsentwicklung bei Trucks North America, die Aussicht auf höhere Absatzzahlen und die geringere erwartete Zollbelastung im weiteren Jahresverlauf bestärken uns darin, unsere Prognose für das Gesamtjahr anzuheben“, sagte sie in einer Mitteilung.
Einen massiven Gewinneinbruch hat auch BMW zu beklagen. Im zweiten Quartal blieben dem Konzern nach Steuern 1,2 Milliarden Euro 35 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Umsätze sanken von 34 Milliarden auf 31 Milliarden Euro. Schaut man nur auf den Bereich Automobile, sieht es sogar noch dramatischer aus. So rutsche das operative Ergebnis (Ebit) um mehr als 60 Prozent auf 629 Millionen ab.
Damit hat BMW im abgelaufenen Quartal mehr mit seinen Finanzdienstleistungen verdient als mit der Herstellung von Autos.
Schlecht liefen hauptsächlich die Geschäfte mit China. Ein massiv zurückgehender Absatz um fast ein Drittel und sich verschärfender Wettbewerb bereiten den Münchner Probleme. Der BMW-Absatz war dort um fast ein Drittel eingebrochen.

Mercedes: Absatzeinbruch in China

Trotz eines stabilen Gesamtkonzerns spürt Mercedes-Benz im Autogeschäft harten Gegenwind. So setzten die Stuttgarter im zweiten Quartal 417.765 Fahrzeuge ab und lagen damit acht Prozent unter den Zahlen im Vergleichsquartal des Vorjahres. Belastet durch einen Absatzeinbruch von 30 Prozent in China und millionenschwere Wertberichtigungen schrumpfte das bereinigte operative Ergebnis der Pkw-Sparte im zweiten Quartal 2026 um 26 Prozent auf 909 Millionen Euro ab. Die Umsatzrendite fiel auf vier Prozent. Unbereinigt blieben nach Sondereffekten 49 Millionen Euro übrig.
Im ersten Halbjahr 2026 lieferte die Markengruppe Progressive, zu der neben dem Hauptprodukt Audi auch Lamborghini und Bentley gehören, 736.878 Autos aus.  Das entspricht einem Rückgang von 7,2 Prozent, teilt der Konzern auf seiner Internetseite mit. Die Umsatzerlöse schrumpften als Folge des geringeren Absatzes sowie mixbedingt um 10,4 Prozent auf 29,2 Milliarden Euro.
Besser sieht es hingegen bei Opel aus. Der zum Stellantis-Konzern gehörende Autobauer setzte sein Wachstum auch im ersten Halbjahr fort, heißt es in einer Mitteilung. Von Januar bis Juni verkauften Opel und seine britische Schwestermarke Vauxhall weltweit etwa 313.000 Fahrzeuge. Der Umsatz beim Pkw-Geschäft stieg um mehr als sieben Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres an.
Auch auf europäischer Ebene verzeichnet der Konzern gute Entwicklungen. 231.000 Pkw fanden Käufer, sodass die Bilanz mit einer Steigerung von 11,8 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 positiv ausfällt. Der Marktanteil stieg auf mehr als drei Prozent. Trotz rückläufiger Umsätze erwirtschaftete der Konzern einen  Liquiditätsüberschuss in Höhe von 1,9 Milliarden Euro.

VDA hofft auf Impulse nach den Sommermonaten

Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) wurden im Juli 322.700 Autos in Deutschland produziert. Das entspricht einem Rückgang von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.
Hauptursache für den Produktionsrückgang war laut Verband eine mehrwöchige Produktionspause im Zuge der Umrüstung eines Werks für die Fertigung von Elektrofahrzeugen. Insgesamt liefen in Deutschland in den ersten sieben Monaten des Jahres 2,43 Millionen Pkw vom Band. Das waren drei Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Damit lag die Produktion nach den ersten sieben Monaten 15 Prozent unter den Zahlen des Vorkrisenjahres 2019.
Im Juli wurden 260.000 Pkw exportiert, vier Prozent weniger als im Vergleichsmonat 2025. Seit Jahresbeginn summierten sich die Ausfuhren auf 1,852 Millionen Fahrzeuge. Das bedeute ebenfalls einen Rückgang um vier Prozent.
Die Auftragseingänge aus dem Inland schrumpften auch um vier Prozent. Gar 15 Prozent weniger Bestellungen gab es aus dem Ausland. Insgesamt verzeichnete die Branche damit 13 Prozent weniger neue Aufträge als im Juli 2025. Gleichzeitig lag der aktuelle Auftragsbestand aus dem Inland zehn Prozent über dem Vorjahreswert. Dies sei der höchste Abstand zum Vorjahreswert in diesem Jahr. Daher zeigt sich der Verband optimistisch und hofft auf Impulse für die Inlandsproduktion  nach den Sommermonaten.
(Mit Text der Agenturen)
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AfD bei 28 Prozent – 14 Prozent zufrieden mit Merz


In Kürze:

  • Die AfD steigt im Forsa-Trendbarometer auf 28 Prozent und liegt sieben Prozentpunkte vor CDU/CSU mit 21 Prozent.
  • Ohne die AfD wären rechnerisch Regierungsmehrheiten möglich. In den dargestellten Konstellationen allerdings nur mit mindestens drei Parteien.
  • 73 Prozent erwarten eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz sind 14 Prozent zufrieden.

 
Die AfD legt im aktuellen RTL/ntv-Trendbarometer auf 28 Prozent zu. Damit liegt sie sieben Prozentpunkte vor CDU und CSU, die unverändert auf 21 Prozent kommen. Einen größeren Abstand zwischen beiden Parteien hat Forsa in dieser Umfragereihe bislang nicht gemessen. Die 28 Prozent entsprechen zugleich dem bisherigen Höchstwert der AfD im Trendbarometer. Diesen hatte sie bereits Mitte Mai erreicht.
 
 
Die Grünen bleiben bei 16 Prozent. Die Linke verliert einen Punkt und kommt wie die SPD auf 12 Prozent. Die FDP erreicht weiterhin 4 Prozent und läge damit unter der Fünf-Prozent-Hürde. Auf die sonstigen Parteien entfallen 7 Prozent. Das BSW weist Forsa nicht mehr gesondert aus, da es unter 3 Prozent liegt. Nichtwähler und Unentschlossene machen 27 Prozent aus. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil der Nichtwähler bei 17,9 Prozent.

Mehrheit ohne AfD nur mit drei Parteien

Die Umfragewerte verändern auch die rechnerischen Möglichkeiten für eine Regierungsbildung. Die AfD wäre stärkste Kraft, die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien haben eine Koalition mit ihr jedoch ausgeschlossen. Das gilt auch für CDU und CSU.
Bei einer Übertragung der Umfragewerte auf die 630 Sitze im Bundestag käme die AfD rechnerisch auf 200 Mandate. CDU und CSU würden 156 Sitze erhalten, die Grünen 104. Auf SPD und Linke entfielen 87 beziehungsweise 83 Sitze. Dabei handelt es sich um eine theoretische Sitzverteilung auf Grundlage der aktuellen Umfrage und nicht um eine Wahlprognose.
Nach der Berechnung hätten mehrere Dreierbündnisse eine Mehrheit. CDU/CSU, Grüne und SPD kämen zusammen auf 347 von 630 Sitzen. CDU/CSU, Grüne und Linke würden 343 Sitze erreichen. Auch CDU/CSU, SPD und Linke hätten mit 326 Sitzen eine knappe Mehrheit. Für Bündnisse aus zwei Parteien würde es dagegen nicht reichen. CDU/CSU und SPD kämen zusammen auf 243 Sitze, Union und Grüne auf 260. Auch Grüne, SPD und Linke hätten mit 274 Sitzen keine Mehrheit. Ohne Beteiligung der AfD wäre damit eine Mehrheit möglich, allerdings nur mit mindestens drei Parteien.

Merz verliert einen Punkt

Bei der Frage, welcher Partei die Befragten am ehesten zutrauen, mit den Problemen in Deutschland fertigzuwerden, liegt die AfD mit 14 Prozent vorn. CDU und CSU erreichen 12 Prozent, Grüne und Linke jeweils 6 Prozent und die SPD 4 Prozent. 56 Prozent nennen keine Partei.
Auch die Zufriedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht zurück. 14 Prozent zeigen sich mit seiner Arbeit zufrieden, ein Punkt weniger als in der Vorwoche. 85 Prozent sind unzufrieden. Unter den Anhängern von CDU und CSU sind 48 Prozent mit Merz zufrieden und 50 Prozent unzufrieden. Bei den SPD-Anhängern liegen die Werte bei 19 beziehungsweise 80 Prozent. In einer anderen von Forsa für „Stern“ und RTL erhobenen Umfrage sagten 43 Prozent, die Union könnte mit einem anderen Bundeskanzler mehr Zustimmung erreichen. 51 Prozent erwarten dies nicht. Unter den Unionsanhängern liegen die Werte bei 46 beziehungsweise 48 Prozent.

Wirtschaftserwartungen verschlechtern sich

73 Prozent der Befragten rechnen mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Das sind zwei Punkte mehr als in der Vorwoche. 11 Prozent erwarten eine Verbesserung.
Als eines der wichtigsten politischen Themen nennen 48 Prozent die Lage und das Handeln der Regierungskoalition. Die wirtschaftliche Lage folgt mit 24 Prozent, die Regierungsumbildung mit 22 Prozent.
Forsa befragte für das RTL/ntv-Trendbarometer im Auftrag von RTL Deutschland zwischen dem 28. Juli und 3. August 2.501 Personen. Die statistische Fehlertoleranz beträgt plus/minus 2,5 Prozentpunkte. Für die gesonderte Frage zu einem möglichen Kanzlerwechsel wurden am 30. und 31. Juli 1.000 Personen befragt. Hier beträgt die Fehlertoleranz plus/minus 3 Prozentpunkte.
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Bundesgerichtshof bestätigt Beugehaft gegen Lina E.

Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung von Beugehaft vom 30. Juni 2026 gegen Lina E. bestätigt. Das teilte der BGH am Freitag mit. Die Verurteilte hatte sich geweigert, als Zeugin vor dem Oberlandesgericht Dresden auszusagen. Lina E. war wegen Beteiligung an einer linksextremistischen Vereinigung verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht Dresden verhandelt derzeit gegen mehrere Angeklagte wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Lina E. hatte unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht die Aussage verweigert. Das Gericht sah jedoch kein solches Recht, da sie bereits rechtskräftig verurteilt worden war.

Dresdner Linksextremismusprozess

Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde von Lina E. gegen die Beugehaft zurück. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig. Die Beugehaft wurde zur Erzwingung der Zeugenaussage verhängt und dauert weiterhin an.
Lina E. wurde am 31. Mai 2023 zu mehr als 5 Jahren Haft verurteilt. Gründe waren die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung, mehrfache gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung.
Die Vereinigung hatte Angriffe auf Neonazis zum Ziel, wobei Lina E. selbst an vier Angriffen nachweislich beteiligt war.
Das Urteil wurde im März 2025 rechtskräftig, nach knapp 100 Verhandlungstagen zwischen September 2021 und Mai 2023 – auch bekannt als der Dresdner Linksextremismusprozess. (dts/tp)
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Urteil: Nähe zu Muslimbruderschaft kann Verbeamtung entgegenstehen

Die ehrenamtliche Arbeit für eine Moschee der islamistischen Muslimbruderschaft kann einem Gerichtsurteil zufolge der Übernahme in das Beamtenverhältnis entgegenstehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und wies damit die Klage einer Mitarbeiterin der städtischen Ausländerbehörde ab, wie das Gericht am Freitag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.
Die Frau ist den Angaben zufolge derzeit als Sachbearbeiterin eingesetzt und strebte die Übernahme in das Beamtenverhältnis an. Die Stadt Karlsruhe lehnte dies ab und verwies auf Hinweise des Landesamtes für Verfassungsschutz, wonach die Frau als ehrenamtliche Lehrerin in einer Moschee tätig sei. Diese sei in die Strukturen der Muslimbruderschaft eingebunden, welche nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen sei.
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Sachbearbeiterin Klage vor dem Verwaltungsgericht, die diese nun aber abwies. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes schürten berechtigte Zweifel daran, dass die Klägerin jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde, befand das Gericht. Eine Distanzierung von der Muslimbruderschaft strebe die Frau offensichtlich nicht an.
Das Urteil fiel bereits am Donnerstag vergangener Woche. Es ist noch nicht rechtskräftig.
(afp/red)
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Sprengstoff-Drohne an Flughafen: Ukraine-Spur und Ruf nach NATO-Reaktion


In Kürze:

  • Bundesanwaltschaft ermittelt wegen versuchter Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
  • Nach der ersten Sprengstoffdrohne wird auch eine zweite Drohne als mögliches Tatmittel untersucht.
  • Politik und Experten fordern bessere Drohnenabwehr und mehr Schutz kritischer Infrastruktur.

 
Neben den Ermittlungen nach der Entdeckung einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle steht inzwischen vor allem die Frage im Fokus, wie Deutschland kritische Infrastruktur künftig besser vor solchen Angriffen schützen kann. Dabei geht es nicht nur um die technische Ausstattung, sondern auch um die Zuständigkeiten verschiedener Behörden und die Frage, ob die bisherigen Sicherheitsstrukturen noch ausreichend sind.
Der Vorfall hat eine politische Debatte über die Organisation der Drohnenabwehr ausgelöst. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), fordert deshalb eine Zentralisierung der Zuständigkeiten beim Bundesinnenministerium beziehungsweise bei der Bundespolizei. „Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Nach Ansicht Röwekamps zeigen die bisherigen Erkenntnisse aus Leipzig, wie dringend neue Antworten auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen erforderlich seien. Neben einer klaren Verantwortlichkeit brauche es auch moderne technische Systeme, die unterschiedliche Arten von Drohnen erkennen und abwehren können.
Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler bewertet die bestehende Struktur anders. Unterschiedliche Zuständigkeiten seien grundsätzlich kein Problem, solange die Zusammenarbeit der Behörden eng funktioniere und es möglichst wenige Reibungsverluste gebe, sagte er der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei, dass jederzeit klar sei, welche Behörde in welcher Situation verantwortlich sei.
Unabhängig von der Zuständigkeitsfrage betonte Fiedler ebenfalls, dass Investitionen in moderne Drohnenabwehrtechnik unverzichtbar seien. Als Vorteil wertete er, dass mit dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum und dem Gemeinsamen Abwehrzentrum Hybrid bereits Einrichtungen vorhanden seien, die den Austausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessern sollen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sachsens Innenminister Armin Schuster bei einer Pressekonferenz am Flughafen Leipzig/Halle. Zuvor war dort eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne entdeckt worden. Eine DHL-Frachtmaschine kollidierte zudem mit einem unbekannten Objekt.

Foto: Jens Schlueter/Getty Images.

Wer ist in Deutschland für die Drohnenabwehr zuständig?

Bei der Abwehr unbemannter Fluggeräte können je nach Situation verschiedene Behörden und Institutionen beteiligt sein. Dazu gehören die Bundespolizei und die Landespolizeien, bei besonderen Gefahrenlagen auch die Bundeswehr sowie Betreiber kritischer Infrastruktur wie Flughäfen.
Zusätzlich gibt es Koordinierungsstellen wie das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum und das Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen. Dort sollen Informationen zwischen Bund, Ländern und Sicherheitsbehörden ausgetauscht und Bedrohungslagen gemeinsam bewertet werden.
Gerade diese Aufteilung sorgt nach dem Vorfall in Leipzig für Diskussionen. Kritiker sehen darin ein mögliches Problem, weil bei einem schnellen Angriff klare Entscheidungswege entscheidend seien.

Experten warnen vor Lücken bei Erkennung und Abwehr von Drohnen

Sicherheitsexperten sehen trotz neuer Strukturen weiterhin erheblichen Nachholbedarf. Der Terrorismusforscher Peter Neumann vom King’s College London kritisierte im ZDF-„Heute Journal“, Deutschland sei bei Drohnenerkennung, Abwehrsystemen und rechtlichen Zuständigkeiten weiterhin nicht ausreichend vorbereitet.
Nach seiner Einschätzung bestehe seit Jahren Handlungsbedarf, ohne dass die notwendigen Konsequenzen vollständig umgesetzt worden seien. Besonders problematisch seien fehlende einheitliche Regelungen und die Frage, welche Behörde in welcher Lage schnell handeln könne.
Technologisch seien Lösungen grundsätzlich vorhanden, erklärte dagegen Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Entscheidend sei zunächst, festzulegen, welche kritische Infrastruktur geschützt werden müsse und welche Technologie dafür geeignet sei.
Rheinmetall arbeitet nach eigenen Angaben unter anderem mit der Telekom an Systemen zur frühzeitigen Erkennung von Drohnen über bestehende Funkinfrastruktur. Das Unternehmen verfügt zudem nach eigenen Angaben über Frühwarnsysteme, die Flugobjekte erkennen, identifizieren und verfolgen können.
Der CDU-Verteidigungspolitiker Bastian Ernst fordert angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen sogar eine Befassung der NATO. Deutschland befinde sich inzwischen in einer Situation, in der Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags geprüft werden sollten.
Dabei verwies Ernst auf frühere Fälle in Estland und Polen, die nach schweren Luftraumverletzungen Beratungen innerhalb des Bündnisses beantragt hatten. Ziel müsse sein, ein Signal zu setzen, dass Deutschland und seine Partner gemeinsam auf mögliche Bedrohungen reagieren.

Das ist bislang über den Drohnenvorfall bekannt

Auslöser der Debatte ist der Fund einer mit Sprengstoff und Zünder ausgestatteten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle. Das Fluggerät wurde am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge entdeckt. Ein Flughafenmitarbeiter brachte die Drohne zum Absturz, anschließend entschärften Spezialisten der Bundespolizei die Sprengladung.
Nach bisherigen Erkenntnissen detonierte der Sprengsatz nur deshalb nicht, weil der Zünder offenbar nicht ordnungsgemäß funktionierte. Die Bundesanwaltschaft spricht von professionellem Sprengstoff und einem gezielten Einsatz des Fluggeräts.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Sie ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Nach Angaben des Generalbundesanwalts gibt es tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass mittels der Drohne eine Explosion verursacht werden sollte. Die Behörde bewertet den Vorfall als schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur Deutschlands, der geeignet sei, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.
Nach Recherchen von WDR, NDR und der „Süddeutschen Zeitung“, die sich auf Ermittlerkreise sowie Behördenunterlagen berufen, soll die eingesetzte Drohne technisch aufwendig präpariert worden sein. Die Behörden prüfen demnach, ob die Konstruktion darauf ausgelegt war, eine frühzeitige Erkennung zu erschweren. Zudem soll untersucht werden, ob sich die Drohne bereits mehrere Stunden vor ihrer Entdeckung auf dem Flughafengelände befunden haben könnte.

Leipzig/Halle, 5. August 2026: Videostandbild von News5 zeigt Frachtobjekte vor einem ukrainischen Antonow-Flugzeug am Flughafen Leipzig/Halle nach dem Fund einer Drohne. Die Polizei setzte einen Entschärfungsroboter ein. Eine weitere Maschine kollidierte nach einem abgebrochenen Landeanflug mit einem unbekannten Objekt.

Foto: NEWS5 / AFP via Getty Images

Zweites Flugobjekt wirft neue Fragen auf

Neben der gefundenen Sprengstoffdrohne beschäftigt die Ermittler auch ein zweites Flugobjekt. Weil die Landebahn nach dem Fund gesperrt wurde, musste ein anfliegendes Frachtflugzeug durchstarten. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft kollidierte die Maschine im erweiterten Bereich des Flughafens mit einem Gegenstand, bei dem es sich mutmaßlich um eine zweite Drohne gehandelt haben soll.
Die Ermittler prüfen nun, ob beide Drohnen Teil eines koordinierten Vorgehens waren und ob der Angriff gezielt vorbereitet wurde. Auch die „Welt“ berichtete unter Berufung auf eigene Recherchen über weitere Details zum zweiten Flugobjekt und den Ermittlungen.

Ukraine-Unterstützung rückt in den Fokus

Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall auch wegen des Standorts. Die Sprengstoffdrohne wurde in der Nähe ukrainischer Antonow-Transportmaschinen entdeckt. Der Flughafen Leipzig/Halle ist seit Jahren ein wichtiger Standort für Antonow-Frachtflugzeuge und internationale Großraumtransporte.
Nach Angaben des MDR befindet sich dort unter anderem eine Basis der ukrainischen Antonow Airlines, die den Standort für Wartungs-, Fracht- und Transportaufgaben nutzt.
Nach Medienberichten soll am Vortag des Drohnenvorfalls ein Transport mit Munition aus Frankreich nach Leipzig erfolgt sein. Ob die betreffende Maschine anschließend weiter in Richtung Ukraine fliegen sollte, ist öffentlich bislang nicht abschließend bestätigt.
Auch die Frage, ob sich zum Zeitpunkt des Vorfalls Munition oder anderes militärisches Material an Bord befand, ist bislang nicht abschließend geklärt. Während die „Bild“-Zeitung über einen möglichen Transport von Munition berichtete, erklärte das Bundesinnenministerium gegenüber den zuständigen Bundestagsausschüssen, dass sich zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Munition an Bord der betroffenen Maschine befunden habe.
Damit bleibt offen, ob die mutmaßlichen Täter gezielt eine Verbindung zur Ukraine-Unterstützung ins Visier genommen haben. Die Ermittler prüfen weiterhin, welches Ziel hinter dem Einsatz der Drohnen stand und ob ein staatlicher Akteur oder eine andere Organisation beteiligt war.

Ermittlungen zu möglichem Hintergrund laufen weiter

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem hybriden Anschlagsszenario mit hochprofessionellen Tätern und schloss eine Beteiligung „fremder Mächte“ nicht aus. Die beiden Politikerinnen Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katharina Dröge äußerten die Vermutung eines möglichen russischen Hintergrunds. Eine offizielle Zuordnung durch die Ermittlungsbehörden gibt es bislang jedoch nicht.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft dauern an. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Frage, wer hinter dem mutmaßlichen Angriff steckt, wie die Drohnen auf das Gelände gelangen konnten und welches Ziel mit dem Vorfall verfolgt wurde. (dpa/afp/dts/red)
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Wie Deutschlands Autokrise Stuttgart ins Minus treibt

In Kürze:

  • Stuttgart verzeichnet 2025 mit 711,7 Millionen Euro das höchste Haushaltsdefizit seiner Geschichte.
  • Sinkende Gewerbesteuereinnahmen treffen auf steigende Ausgaben, während die Automobilindustrie einen tiefgreifenden Strukturwandel durchläuft.
  • Der Fall Stuttgart zeigt, wie eng die Finanzlage deutscher Industriestädte mit der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen verbunden ist.

 
Über Jahrzehnte galt Stuttgart als Musterbeispiel deutscher Wirtschaftskraft. Kaum eine andere Region ist so eng mit dem Erfolg der Industrie verbunden. Im „Regionalranking 2026“ zählt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) die Region erneut zu den wirtschaftsstärksten Deutschlands. Weltkonzerne wie Mercedes-Benz, Porsche und Bosch haben hier ihren Stammsitz. Dazu kommen Hunderte mittelständische Zulieferer und Maschinenbauer. Die Region erwirtschaftet seit Jahren einen erheblichen Teil der industriellen Wertschöpfung Baden-Württembergs und zählt zu den innovationsstärksten Standorten Europas.
Von diesem Erfolg profitierte nicht nur die Wirtschaft. Auch die Stadt selbst lebte von der Ertragskraft ihrer Unternehmen. Hohe Gewerbesteuereinnahmen verschafften ihr finanzielle Spielräume für Schulen, Kindertagesstätten, den öffentlichen Nahverkehr oder den Ausbau der Infrastruktur. Stuttgart gehörte damit zu den Kommunen, deren Haushalt lange als vergleichsweise solide galt. Dieses Bild hat sich innerhalb kurzer Zeit verändert.
Für das Haushaltsjahr 2025 weist die Landeshauptstadt Baden-Württembergs ein Defizit von 711,7 Millionen Euro aus. Nach Angaben der Stadtverwaltung ist dies das höchste Minus ihrer Geschichte. Noch 2023 hatte Stuttgart einen Rekordüberschuss von 1,5 Milliarden Euro erzielt. Inzwischen rechnet die Stadtverwaltung bis 2031 mit einem zusätzlichen Konsolidierungsbedarf von rund 700 Millionen Euro. Bereits für das laufende Jahr erwartet sie eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage. Wie konnte sich die Finanzlage einer der wirtschaftsstärksten Städte Deutschlands innerhalb weniger Jahre so deutlich verschlechtern?

Wenn Unternehmen weniger verdienen, spüren es die Rathäuser

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste eigene Einnahmequelle deutscher Städte. Sie hängt unmittelbar von der Ertragslage der Unternehmen ab. Entwickeln sich Betriebe erfolgreich, steigen in der Regel auch die Einnahmen der Kommunen. Gehen die Gewinne zurück, fällt meist auch die Gewerbesteuer geringer aus.
Genau das zeigt sich derzeit in Stuttgart. Nach außergewöhnlich hohen Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2022 und 2023 sanken die Nettoerträge 2025 auf 732 Millionen Euro. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben der Stadt weiter. Seit 2021 erhöhten sich die ordentlichen Aufwendungen um rund 1,2 Milliarden Euro beziehungsweise 34 Prozent. Dazu zählen vorwiegend Personal-, Sozial- und Sachkosten. Damit konnte Stuttgart seine laufenden Ausgaben zum zweiten Mal in Folge nicht mehr vollständig aus den laufenden Erträgen finanzieren.
Für die Stadt hat das unmittelbare Folgen. Der finanzielle Spielraum schrumpft, Investitionen müssen stärker priorisiert und zusätzliche Einsparmöglichkeiten gesucht werden. Genau darauf zielt das „Haushaltssicherungskonzept 2030+“ ab, mit dem die Verwaltung den Haushalt bis Anfang der 2030er-Jahre wieder strukturell ausgleichen will.

Stuttgart stellt sich auf Jahre des Sparens ein

Mit dem Haushaltssicherungskonzept hat die Stadt auf die veränderte Finanzlage reagiert. Bis Anfang der 2030er-Jahre soll der Haushalt schrittweise wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Geplant sind unter anderem eine Überprüfung von Ausgaben, eine Neubewertung kommunaler Aufgaben und weitere Konsolidierungsmaßnahmen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Doppelhaushalt zwar genehmigt, zugleich aber deutlich gemacht, dass der eingeschlagene Sparkurs fortgesetzt werden muss.
Für Stuttgart wird somit der finanzielle Spielraum kleiner. Künftige Ausgaben müssen stärker gegeneinander abgewogen werden als in den Jahren hoher Gewerbesteuereinnahmen.
Die eigentliche Ursache dieser Entwicklung liegt allerdings nicht in der Stadtverwaltung. Sie ist eng mit der wirtschaftlichen Lage der Region verbunden. Denn kaum ein anderer deutscher Ballungsraum hängt so stark vom Erfolg der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer ab wie Stuttgart.

Die Industrie im Umbruch

Die Probleme der Stadt fallen in eine Zeit, in der sich die Automobilindustrie neu erfinden muss. Jahrzehntelang verdienten die Hersteller vor allem mit Fahrzeugen, deren Technik kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Heute müssen sie Milliarden in Elektroantriebe, Batterien und Software investieren, und das in einem Markt, der deutlich härter umkämpft ist als noch vor wenigen Jahren.
Besonders spürbar ist der Wandel in China. Der Markt galt lange als wichtigster Wachstumsmotor deutscher Premiumhersteller. Inzwischen haben chinesische Autohersteller vor allem bei Elektroautos deutlich aufgeholt und gewinnen Marktanteile. Gleichzeitig drängen chinesische Hersteller nach Europa und verschärfen dort den Wettbewerb. Für Mercedes-Benz, Porsche und andere Hersteller bedeutet das: Sie müssen hohe Investitionen stemmen, während der Druck auf Preise und Gewinne wächst.
Wie die Unternehmen darauf reagieren, zeigt sich auch in der Region Stuttgart. Porsche und der Gesamtbetriebsrat vereinbarten Ende Juli ein Zukunftspaket. Der Sportwagenhersteller will rund 2,1 Milliarden Euro in die Standorte Zuffenhausen und Weissach investieren. Gleichzeitig sollen bis 2035 weitere 5.000 Stellen sozialverträglich abgebaut werden. Porsche begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig zu stärken. Zudem solle das Zukunftspaket dazu beitragen, die Produktivität weiter zu steigern und die Personalkosten nachhaltig zu senken.
Auch Mercedes-Benz arbeitet daran, seine Kosten dauerhaft zu senken. Mit dem Programm „Next Level Performance“ plant der Konzern unter anderem, seine Fixkosten zu reduzieren, Produktionsabläufe effizienter zu gestalten und Investitionen gezielter zu steuern.
Auch Bosch reagiert mit einem umfangreichen Anpassungsprogramm auf den Wandel der Automobilindustrie. Der Zulieferer plant bis Ende 2030 den Abbau von rund 13.000 Stellen, insbesondere an deutschen „Mobility-Standorten“. Als Gründe nennt das Unternehmen die anhaltend schwache Entwicklung des weltweiten Fahrzeugmarktes, den verzögerten Hochlauf von Zukunftstechnologien wie Elektromobilität und Wasserstoff, den Strukturwandel der Branche sowie den hohen Preis- und Wettbewerbsdruck. Gleichzeitig müsse Bosch umfangreiche Investitionen in seine Zukunft leisten und diese weitgehend aus eigener Kraft finanzieren.
Von einem Rückzug der Industrie kann dennoch keine Rede sein. Die Unternehmen investieren weiterhin Milliarden in Forschung, Entwicklung und neue Produktionsanlagen. Gleichzeitig richten sie ihre Strukturen auf einen Markt aus, der langsamer wächst und deutlich umkämpfter ist als noch vor wenigen Jahren.

Was Stuttgart über Deutschland verrät

Für Stuttgart bleibt dieser Wandel nicht ohne Folgen. Die Industrie prägt die Wirtschaftskraft der Region und stellt auch die wichtigste Einnahmequelle der Stadt dar. Das Rekorddefizit ist deshalb mehr als eine kommunale Haushaltszahl. Es verdeutlicht, wie eng die Finanzkraft vieler deutscher Industriestädte mit der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Unternehmen verbunden ist. Stuttgart macht diesen Zusammenhang besonders deutlich, weil kaum eine andere Großstadt so stark von einer Branche geprägt wird. Sollte sich der Strukturwandel der Automobilindustrie länger hinziehen als erwartet, dürfte diese Entwicklung auch für andere Industriestandorte an Bedeutung gewinnen.
Stuttgart ist damit mehr als ein Einzelfall. Die Entwicklung zeigt, wie unmittelbar sich wirtschaftliche Veränderungen auf die Finanzen einer Kommune auswirken können. Solange die Industrie wächst, profitieren auch die Städte. Gerät sie unter Druck, verändert sich dieser Zusammenhang.
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Niedrigwasser als Stresstest für Deutschlands Industrie


In Kürze:

  • Das anhaltende Niedrigwasser schränkt die Schifffahrt auf dem Rhein massiv ein. Der Bund will mit Ausnahmen für Lkw und zusätzlichen Schienentransporten gegensteuern.
  • Rund 86 Prozent der Güter auf deutschen Binnenwasserstraßen werden über den Rhein transportiert. Besonders Chemie-, Stahl- und Raffinerieunternehmen sind auf den Fluss angewiesen.
  • Längere Transportzeiten und höhere Logistikkosten könnten sich bei anhaltendem Niedrigwasser auch auf die Verbraucher auswirken, etwa durch steigende Kraftstoffpreise.

 
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) hat Vertreter der Industrie, der Häfen und der Binnenschifffahrt am Donnerstag, 6. August, zu einem Spitzentreffen nach Bonn eingeladen. Anlass ist die anhaltende Niedrigwasserlage auf den deutschen Bundeswasserstraßen, die den Güterverkehr zunehmend beeinträchtigt.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand dabei der Rhein, Deutschlands wichtigste Binnenwasserstraße, auf der die wirtschaftlichen Folgen der niedrigen Pegelstände derzeit besonders deutlich zu spüren sind. Ziel des Treffens war es, kurzfristige Maßnahmen gegen die Einschränkungen im Güterverkehr zu beraten.
Nach dem Spitzentreffen erläuterte Bilger die Maßnahmen der Bundesregierung. So wolle der Bund zusätzliche Transporte auf Straße und Schiene erleichtern, um die Folgen des Niedrigwassers für die Wirtschaft abzufedern. Konkret kündigte der Minister an, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für besonders betroffene Güter prüfen zu wollen.
„Wir werden darüber sprechen, dass wir Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für besonders betroffene Güter vornehmen“, sagte Bilger. Er habe dazu bereits mit mehreren Verkehrsministern der Länder gesprochen und dabei „große Bereitschaft“ festgestellt.
Auch für Schwertransporte, die wegen der Einschränkungen auf den Wasserstraßen auf die Straße verlagert werden müssten, seien Erleichterungen geplant. Zugleich habe das Bundesverkehrsministerium die Autobahn GmbH angewiesen, alles daranzusetzen, Ausweichverkehr nicht durch zusätzliche, vermeidbare Baustellen auszubremsen.
Die Deutsche Bahn Bahn-Infrastruktursparte DB InfraGO werde zudem einen „Sonderkoordinator Niedrigwasser“ bereitstellen, der zusätzliche Schienentransporte in den betroffenen Regionen unterstützen soll.
Bilger betonte, die Maßnahmen sollten der Wirtschaft kurzfristig helfen. „Wir können das Wetter nicht beeinflussen, aber wir können dafür sorgen, dass unsere Wirtschaft besser durch diese schwierigen Wochen kommt“, sagte der Minister.
Bei den angekündigten Schritten handele es sich um „ganz konkrete Schritte, die Unternehmen jetzt helfen können“.

Der Rhein als Rückgrat der Industrie

Obwohl sich das Spitzentreffen mit der Niedrigwasserlage auf den Bundeswasserstraßen insgesamt befasste, richtete sich der Blick vorwiegend auf den Rhein. Keine andere Wasserstraße ist für die deutsche Wirtschaft so bedeutend. Der Fluss verbindet die Nordseehäfen Rotterdam und Antwerpen mit den Industriezentren im Ruhrgebiet, im Rheinland sowie bis nach Baden-Württemberg und in die Schweiz.
Entlang seines Verlaufs haben sich über Jahrzehnte Chemiewerke, Stahlhütten, Raffinerien und zahlreiche weitere Industriebetriebe angesiedelt. Für viele von ihnen ist der Rhein der wichtigste Transportweg für Rohstoffe und Vorprodukte.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden auf den deutschen Binnenwasserstraßen im Jahr 2025 insgesamt 171,6 Millionen Tonnen Güter transportiert. Das Transportaufkommen lag damit 1,3 Prozent unter dem Vorjahreswert und erreichte den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung.
Die Zahlen zeigen jedoch nicht, dass die Binnenschifffahrt an Bedeutung verliert. Vielmehr transportiert sie Güter, die für zentrale Industriezweige unverzichtbar sind und sich nur eingeschränkt auf andere Verkehrsträger verlagern lassen. Dazu gehören Mineralöl und andere Kraftstoffe, Chemikalien, Kohle, Steine und Erden, Eisenerz, Stahl, Sand, Kies sowie Container.
Welche Schlüsselrolle der Rhein dabei einnimmt, verdeutlichen Destatis-Daten aus dem letzten großen Niedrigwasserjahr 2022. Bereits in den ersten fünf Monaten des Jahres 2022 wurden 86,3 Prozent aller Güter, die auf deutschen Binnenwasserstraßen transportiert wurden, ganz oder teilweise über den Rhein befördert.
Keine andere Wasserstraße übernimmt eine vergleichbare Funktion für den Güterverkehr. Gerade die über den Rhein transportierten Massengüter stehen am Beginn vieler industrieller Wertschöpfungsketten.
Chemiewerke benötigen große Mengen flüssiger Rohstoffe, Stahlwerke sind auf Erz und Kohle angewiesen, Raffinerien auf kontinuierliche Öllieferungen. Fällt der Wassertransport aus oder wird erheblich eingeschränkt, geraten deshalb nicht nur Logistikunternehmen unter Druck, sondern ganze Produktionsprozesse.

Niedrigwasserlage kein Einzelfall

Niedrigwasser gehört grundsätzlich zum natürlichen Abflussgeschehen des Rheins. Besonders nach niederschlagsarmen Sommern können die Wasserstände über Wochen deutlich sinken.
In den Trockenjahren 2003, 2018 und 2022 kam es zu erheblichen Einschränkungen der Binnenschifffahrt.
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) dokumentiert die Wasserstände an zahlreichen Rheinpegeln. Als wichtigste Referenz für die Rheinschifffahrt gilt der Pegel Kaub am Mittelrhein. Er entscheidet maßgeblich darüber, wie tief beladene Güterschiffe den besonders flachen Abschnitt zwischen Mainz und Koblenz passieren können. Deshalb orientieren sich Reedereien, Verlader und Industrieunternehmen regelmäßig an diesem Messpunkt.
Am Pegel Kaub wurde am 22. Oktober 2018 mit 25 Zentimetern der bisherige Niedrigwasserrekord gemessen und galt bis zum aktuellen Niedrigwasser im Sommer 2026 als historischer Tiefststand. Am Mittwoch gab die WSV den Pegelstand Kaub erstmals mit unter 20 Zentimeter an.

Folgen an der Zapfsäule zu sehen?

Der Ökonom Simon Gerards Iglesias vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) sieht im aktuellen Niedrigwasser ein strukturelles Problem für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Gerade Unternehmen entlang des Rheins seien in hohem Maße auf die Wasserstraße angewiesen. Als Beispiel nannte er den Chemiekonzern BASF, der nach seinen Angaben rund 40 Prozent seiner Güter über den Rhein transportiert. „Für ein Unternehmen wie BASF ist es lebensnotwendig, dass ein Rhein als Wasserstraße funktioniert“, sagte Iglesias im ZDF-„Morgenmagazin“.
Das Niedrigwasser zeige zugleich die begrenzte Krisenfestigkeit der deutschen Verkehrsinfrastruktur. Ein kurzfristiger Wechsel auf Straße oder Schiene sei nur eingeschränkt möglich.
Nach Ansicht des Ökonomen seien die Wasserstraßen, ähnlich wie Schiene und Straße, über Jahrzehnte vernachlässigt worden. Um die Schiffbarkeit langfristig zu sichern, reichten einzelne Maßnahmen nicht aus. Er forderte eine umfassende Modernisierung der Wasserstraßen sowie deutlich schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte.
Auswirkungen könnten Verbraucher nach Einschätzung des IW-Experten schon bald auch an den Tankstellen spüren. Bereits während des Niedrigwassers 2018 hätten die eingeschränkten Liefermöglichkeiten für Mineralöl zu höheren Kraftstoffpreisen entlang des Rheins geführt. Wenn Raffinerien weniger Rohöl per Schiff erhielten oder ihre Produktion drosseln müssten, könne sich dies erneut auf die Preise auswirken.
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Rentenreform: Streit um Lebensleistung und Kosten

Im Streit um die Zukunft der sogenannten Rente mit 63 nimmt Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) nun auch Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) in die Pflicht.
Soll die Reform noch in diesem Jahr den Bundestag passieren, müsse Bas im Herbst einen Referentenentwurf vorlegen, sagte Frei der „Rheinischen Post“. Dieser müsse dem Vorschlag der Alterssicherungskommission entsprechen – „einschließlich der Abschaffung der Rente mit 63“. Das habe die Sozialministerin bei Vorlage des Kommissionsberichts selbst zugesagt.

Widerstand gegen Abschaffung

In den vergangenen Tagen hatten mehrere ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten sowie SPD-Politikerinnen und -Politiker aus verschiedenen Teilen Deutschlands gefordert, an der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte festzuhalten.
Ein Argument der Befürworter ist, dass besonders in Ostdeutschland viele Menschen im Alter ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind.

Frei warnt vor Aufweichung des Reformpakets

Frei verteidigte das Reformpaket erneut als Gesamtkonzept. „Wer einen der Bausteine herausbricht, muss mit weiteren Änderungswünschen rechnen – und bringt am Ende das ganze Gebäude zum Einsturz“, warnte er.
Zu dem Konzept gehöre auch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Dadurch ließen sich Ausgaben in Milliardenhöhe vermeiden. „Ich habe noch keinen Vorschlag gehört, wie diese Summe kompensiert werden könnte“, sagte Frei.
Auf die Frage, ob er bei einem Kompensationsvorschlag gesprächsbereit sei, antwortete Frei: „Das würde dann gelten, wenn er einigungsfähig ist und die Kosten kompensiert werden.“ Die Einsetzung einer Kommission aus Expertinnen und Experten sowie hochqualifizierten Abgeordneten sei schließlich nicht ohne Grund erfolgt.

Cremer kritisiert Vorteile für Gutverdiener

Auch der frühere Caritas-Chef Georg Cremer widerspricht der Kritik an den Reformvorschlägen der Rentenkommission. Die Politik mache Gutverdienern ein Geschenk zulasten der Allgemeinheit, sagte er dem „Focus“.
Cremer argumentierte, dass die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren vor allem Gutverdienern zugutekomme. „Diejenigen, die die abschlagsfreie Rente nutzen, haben – allein schon wegen der langen Versicherungszeit – deutlich höhere Renten als diejenigen, die diese Regelung nicht nutzen können“, sagte er.
Viele Erwerbstätige mit hoher beruflicher Belastung erreichten die erforderlichen 45 Versicherungsjahre nicht. „Gerade der sprichwörtliche Dachdecker wird daher eben nicht erreicht.“

Fast drei Millionen Menschen nutzten Regelung

Seit Einführung der Regelung hätten fast drei Millionen Neurentner davon Gebrauch gemacht, sagte Cremer. Darunter seien viele gesunde und gut qualifizierte Erwerbstätige, die nicht wegen Erschöpfung, sondern aus freien Stücken aufgehört hätten.
Da Rentner ohne Begrenzung hinzuverdienen könnten, bestehe ein Anreiz, die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beziehen.
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Regelrentenalter arbeiten könnten, schlage die Kommission eine Härtefallregelung mit individueller Gesundheitsprüfung vor. „Die Kommission war also nicht sozial blind“, sagte Cremer.

Streit um Begriff der Lebensleistung

Die Argumentation der Ministerpräsidenten, die Regelung würdige die Lebensleistung, weist Cremer zurück. „Verdient man nach 42 Jahren weniger Respekt?“, fragte er.
Die Grenze von 45 Jahren sei willkürlich und werde moralisch überhöht. (afp/dts/red)
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6. August: Anschlag entgangen | Unterstützung wegen Niedrigpegel | Linke kündigt Enteignung an

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Anschlag entgangen

Nach dem Drohnenvorfall in Leipzig spricht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von einer „neuen Gefahrenqualität“ und einer „hybriden Bedrohung“. Laut der Gewerkschaft der Polizei seien wir einem großen Anschlag entgangen. Die Drohne war so konfiguriert, dass sie die Sicherheitsbehörden umgehen konnte. Der Flugplatz gilt als wichtiges Drehkreuz für Militärtransporte in die Ukraine.

Unterstützung wegen Niedrigpegel

Nach dem Spitzentreffen zum Niedrigwasser auf Bundeswasserstraßen kündigte Verkehrsminister Steffen Bilger verschiedene Hilfsmaßnahmen an. Zusätzliche Transporte auf Straße und Schiene sollen erleichtert werden und Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für besonders betroffene Güter möglich sein. Dies soll die Industrie unterstützen.
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Linke kündigt Enteignung an

Die Linken-Vorsitzende Ines Schwerdtner hat angekündigt, dass ihre Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung im Berliner Senat auf die Enteignung großer Wohnungsunternehmen bestehen werde. Um die Mieten langfristig zu stabilisieren, müsse ein Teil der Wohnungen der Marktlogik entzogen werden. In Berlin finden am 20. September die Landtagswahlen statt.

Lebenslange Haftstrafe

Im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf eine ver.di-Demonstration in München ist der aus Afghanistan stammende Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Bei dem Anschlag im Februar 2025 wurden eine 37-jährige Mutter und ihr zweijähriges Kind getötet und mehr als 40 Menschen verletzt.

Meta KI Angriff

Der Facebook-Konzern Meta hat bestätigt, dass sich seine KI in die Computersysteme eines anderen Unternehmens gehackt hat. Welches Unternehmen betroffen war, ist nicht bekannt. Nach den KI-Firmen OpenAI und Anthropic ist dies bereits der dritte Fall, in dem sich eine KI unerlaubt Zugang zu fremden Systemen verschafft hat.
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Berlins Linke beharrt auf Enteignungen von Wohnungskonzernen


In Kürze:

  • Die Linkspartei fordert seit Jahren eine Verstaatlichung von Wohnungen.
  • SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach lehnt das ab. Er kritisiert auch die Regierungskoalition dafür, ein Verbot vorzuschlagen.
  • Der Rechnungshof warnt vor einer Verstaatlichung und erwartet enorme Kosten.

 
Die Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, beharrt im Falle einer Regierungsbeteiligung in Berlin nach der Abgeordnetenhauswahl auf Enteignungen von größeren Wohnungsbauunternehmen. „Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden“, sagte sie in dem Podcast „5-Minuten-Talk“ des „stern“. Das sei für sie gar keine Frage, so Schwerdtner weiter.

Linke will Mietpreis senken oder stabil halten

„Wir müssen einen Teil der Wohnungen wieder der Marktlogik entziehen, um den Mietpreis wirklich langfristig zu senken oder zumindest stabil zu halten“, sagte die Linken-Chefin. Das sähen auch ganz viele Sozialdemokraten so, fügte sie mit Blick auf den potenziellen Koalitionspartner an. Es sei ein „ursozialdemokratisches Vorhaben“.
Aussagen des SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach, wonach seine Partei keine Enteignungen mittragen würde, kommentierte sie mit den Worten: „Wenn ich an der Stelle der SPD wäre, wäre ich einen Ticken demütiger.“
In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Die Linke hat laut Umfragen gute Chancen, mit Spitzenkandidatin Elif Eralp die erste linke Bürgermeisterin der Hauptstadt zu stellen. Eine rot-rot-grüne Koalition hätte eine deutliche Mehrheit.
Krach hingegen betont: „Wenn das die rote Linie ist für die Linkspartei, dann müssen sie gucken, mit welcher Koalition sie das umsetzen wollen – mit der SPD jedenfalls nicht.“
Krach kritisiert in diesem Zusammenhang auch den kürzlichen Vorstoß der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene. Die hatte Anfang Juli in ihrem 34 Punkte umfassenden Reformpaket auch vereinbart, ein gesetzliches Verbot zur Enteignung von Immobilienkonzernen einführen zu wollen.
Er habe Enteignungen als Mittel der Wohnungspolitik immer abgelehnt. Der Plan der Koalition habe aber die Debatte unnötig neu entfacht.
Konkret fordern die Linken seit Jahren die Enteignung von privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Damit soll das Ergebnis eines Volksentscheides vom September 2021 umgesetzt werden, wie es aus einem Parteibeschluss vom Mai 2026 hervorgeht.

Berliner Rechnungshof warnt

Der Berliner Volksentscheid stand seinerzeit unter der Überschrift „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.
An der Abstimmung beteiligten sich 73,5 Prozent der wahlberechtigten Berliner. 57,6 Prozent sprachen sich für eine Enteignung aus, 39,8 Prozent stimmten dagegen. 2,6 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig.
In einem im April 2019 veröffentlichten Flyer forderten die Linken, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies sollte mithilfe von „Enteignungen, Kommunalisierungen und öffentlichem Bauen“ geschehen. Die Partei sprach sich zudem für verbindliche Obergrenzen bei Mieten aus. Auch sollte Immobilienkonzernen europaweit die Zulassung zu Börsen entzogen werden. „Wohnen ist ein Menschenrecht, damit darf nicht spekuliert werden“, heißt es in dem Schriftstück.
Die Voraussetzungen von Enteignung oder Vergesellschaftung regeln die Grundgesetzartikel 14 und 15.
Der Rechnungshof Berlin hat 2024 einen Bericht vorgelegt, in dem er vor einer Vergesellschaftung warnt. So könne diese nur dann verhältnismäßig sein, wenn Mieten dadurch „gesenkt oder zumindest entdynamisiert werden“. Dies sei aber mit Blick auf die zu erwartenden Entschädigungen für die zu enteignenden Unternehmen kaum der Fall. Es könne sogar das Gegenteil eintreten.

Immobilienwert von bis zu 42 Milliarden Euro

Mit Blick auf den Volksentscheid von 2021, alle Unternehmen zu enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, geht es letztlich um 240.000 Immobilien in Berlin.
Deren genauer Wert könne laut Rechnungshof nicht konkret beziffert werden.
2018 habe der Senat Summen zwischen 29 und 36 Milliarden Euro als untere und obere Grenze genannt. In Hochrechnungen aktueller Bilanzen – etwa von der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia – sei mittlerweile aber von bis zu 42 Milliarden Euro die Rede.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ lehnt eine Entschädigung zum Marktwert hingegen ab und verweist auf Artikel 15 GG. So solle eine Entschädigung praktisch rückwärts auf Basis der als fair angesehenen Mieten berechnet werden, wie es in einem Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft vom Juni 2026 heißt. So läge die Entschädigung zwischen 8 und 11 Milliarden Euro, und die Bankkredite könnten durch die Mieteinnahmen gedeckt werden.

Senatskommission sieht weniger Probleme

Im Bericht des Rechnungshofs heißt es dazu, dass die betroffenen Unternehmen sowie ihre Aktionäre auf 74 bis 81 Prozent ihres Vermögens verzichten und dieses praktisch ersatzlos an den Staat abtreten sollten. Es sei daher fraglich, ob ein so hoher Wertverlust vor Verfassungsgerichten überhaupt Bestand habe. Daher herrsche in der Rechtsfrage eine erhebliche Unsicherheit.
Anders sieht das eine Expertenkommission des Berliner Senats. Das überwiegend mit Juristen besetzte Gremium kam 2023 zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verfassungskonform möglich sei. Auch bei der Frage der Entschädigung argumentierte der überwiegende Teil der Kommissionsmitglieder, dass diese nicht zwingend den vollen Markt- oder Verkehrswert erreichen müsse, solange sie gerecht sei und sich an den gemeinwirtschaftlichen Erträgen orientiere.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Union verliert weiter, AfD baut Vorsprung aus

Die Unionsparteien sind im ARD-„Deutschlandtrend“ weiter abgesackt. In der am Donnerstag veröffentlichten Umfrage des Instituts Infratest dimap kommt die CDU/CSU nur noch auf 21 Prozent. Das sind ein Prozentpunkt weniger als Anfang Juli und der schwächste Wert seit November 2021.
Die AfD legte dagegen um einen Punkt auf 28 Prozent zu und vergrößerte damit ihren Vorsprung vor der Union.

Grüne auf Platz drei

Die Werte der übrigen Parteien blieben unverändert. Die Grünen erreichen 15 Prozent und liegen damit auf dem dritten Platz. Die SPD kommt auf zwölf Prozent, dicht gefolgt von der Linkspartei mit elf Prozent.
Alle weiteren Parteien bleiben unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde, darunter auch FDP und BSW.

Mehrheit unzufrieden mit Regierung

Mit der Arbeit der Bundesregierung sind wie im Vormonat 13 Prozent der Befragten zufrieden. 85 Prozent äußerten sich unzufrieden, ein Prozentpunkt weniger als im Vormonat.
Mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigten sich 14 Prozent zufrieden (plus ein Punkt), während 84 Prozent unzufrieden waren.

Skepsis gegenüber Kabinettsumbildung

Die aktuelle Kabinettsumbildung wird von den Befragten eher skeptisch bewertet. Zwölf Prozent erwarten, dass die Bundesregierung dadurch besser arbeiten wird. Elf Prozent rechnen mit einer Verschlechterung.
Zwölf Prozent gehen davon aus, dass die Regierung genauso gut arbeiten wird wie bisher. 57 Prozent erwarten, dass sie genauso schlecht arbeiten wird wie bisher.

Umfrage mit 1297 Befragten

Für den „Deutschlandtrend“ befragte Infratest dimap vom 3. bis 5. August insgesamt 1297 Wahlberechtigte. Die statistische Fehlerquote wurde mit zwei bis drei Prozentpunkten angegeben. (afp/red)
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Niedrigwasser: Bilger bringt Aufhebung des Lkw-Fahrverbots ins Spiel

Wegen des Niedrigwassers in deutschen Flüssen hat Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) als Notfallmaßnahme eine vorübergehende Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lastwagen ins Spiel gebracht.
„Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass wir Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lkw aufheben, wenn es nötig sein sollte“, sagte Bilger am Donnerstag, den 6. August, dem Fernsehsender Phoenix. Am frühen Nachmittag begann in Bonn ein Spitzengespräch zum Niedrigwasser.
Die niedrigen Pegelstände sind unter anderem ein Problem für die Binnenschifffahrt. Die Schiffe können derzeit deutlich weniger Ladung transportieren. Das erhöht die Transportkosten und belastet vor allem Industriebranchen, die auf Massenguttransporte angewiesen sind.

Skepsis aus der Logistikbranche

In der Branche stieß Bilgers Vorschlag zur Aufhebung des Sonntagsfahrverbots auf Skepsis. „Die Fahrer müssten dann stattdessen an anderen Tagen den Lkw stehen lassen, um die mit hohen Bußgeldern versehenen Vorgaben der Lenk- und Ruhezeitenverordnung einzuhalten“, sagte der Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr und Logistik (BGL), Dirk Engelhardt, der „Rheinischen Post“.
Man könnte allenfalls besonders wichtige Transporte vorziehen. Die verfügbare Lenkzeit erhöhe sich nicht. Zudem fehle es in Deutschland derzeit an mehr als 100.000 Lkw-Fahrern, fügte Engelhardt hinzu.

Zustimmung und Kritik aus der Politik

Der Grünen-Verkehrspolitiker Tarek Al-Wazir nannte eine kurzfristige Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots „sinnvoll“. „In einer akuten Notlage müssen Bund, Länder, Häfen, Bahn und Wirtschaft gemeinsam dafür sorgen, dass wichtige Lieferketten aufrechterhalten werden“, sagte der Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses dem Portal t-online. Zugleich müsse geprüft werden, ob zusätzliche Transportkapazitäten auf der Schiene möglich gemacht werden könnten.
Offen zeigte sich auch die AfD für eine Aufhebung des Verbots. „Es sollte aber nur für die Zeit dieser Niedrigwasserkrise und nur für Transporte bestimmter Güterklassen aufgehoben werden“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der AfD im Bundestag, Wolfgang Wiehle, t-online.
Die Linke kritisierte den Vorstoß Bilgers scharf. Das Niedrigwasser sei nur ein Vorwand, um das Sonntagsfahrverbot „Stück für Stück auszuhöhlen“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Jorrit Bosch, zu t-online. „Die Union wollte diese Schutzregel seit Jahren lockern, jetzt wird die Klimakrise dafür instrumentalisiert.“
Das anhaltende Niedrigwasser sei „ein Warnsignal der Klimakrise“. Die Antwort darauf könne nicht sein, noch mehr Lkw auf die Straßen zu schicken, sagte Bosch. Er forderte, Güter auf die Schiene zu verlagern.

Mehr Güter auf die Schiene und Anpassung an Trockenheit

Die Verlagerung zusätzlicher Transporte auf die Schiene wird laut Bilger geprüft. „Wir sind mit der Bahn dazu im Kontakt, wie zusätzlich Güter auf die Schiene verlagert werden können“, sagte er der „Bild“-Zeitung.
Langfristig müsse Deutschland seine Wasserstraßen besser auf die Trockenheit vorbereiten, betonte der Minister. Dazu gehörten der Ausbau von Fahrrinnen sowie Förderprogramme für Binnenschiffe, damit diese auch bei Niedrigwasser mehr Ladung transportieren können. Bilger verwies in der „Bild“ ausdrücklich auf den Klimawandel: „Der Klimawandel findet statt. Wir müssen uns daran gewöhnen, dass solche Situationen öfter auftreten werden.“

Niedrigwasser am Rhein: Verkehrsminister Bilger fordert Anpassungen der Wasserstraßen an häufigere Trockenperioden. (Archivbild)

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

Kritik an geplantem Niedrigwasser-Gipfel

In Bonn begann das Spitzengespräch zum Niedrigwasser mit Vertretern von Schifffahrt, Häfen und Wirtschaft. Der ökologische Verkehrsclub VCD kritisierte die fehlende Beteiligung von Umwelt- und Verkehrsverbänden.
Der Verband warnte vor einer weiteren Vertiefung der Fahrrinnen: „Eine solche Maßnahme würde erhebliche finanzielle Mittel binden und die eigentlichen Ursachen nicht lösen – im Gegenteil.“ Tiefere Fahrrinnen beschleunigten den Wasserabfluss und erhöhten die Anfälligkeit der Flusssysteme. Es handele sich daher um eine „Scheinlösung“.
Der verkehrspolitische VCD-Sprecher Michael Müller-Görnert erklärte, es brauche „klimaresiliente Flüsse und einen leistungsfähigen Schienengüterverkehr“. „Vor allem brauchen wir endlich eine wirksame Klimaschutzpolitik, die den Ausstoß von Treibhausgasen konsequent senkt.“
Die Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden forderte „Notfall-Klimamaßnahmen“, die „sehr kurzfristig die Emissionen von CO2 und Methan senken“. (afp/red)
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Gewerkschaft der Polizei: Ceuta-Migrationsansturm könnte hybrider Angriff gewesen sein

In der vergangenen Woche hatten kurzzeitig rund 72.000 Menschen die Grenze von Marokko zur spanischen Exklave Ceuta überwunden. Rund 70.000 von ihnen sollen inzwischen nach Marokko zurückgekehrt sein. Es wurden bisher 75 Tote unter den Migranten gezählt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert Konsequenzen aus diesem Vorfall. Dazu befragte Epoch Times Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP im Bereich Bundespolizei und Zoll.
Herr Roßkopf, Sie fordern Konsequenzen nach dem Vorfall in Ceuta. Sie warnen als Gewerkschaft vor einem möglichen Zuwachs illegaler Einreise nach Deutschland. Wie hängt das eine mit dem anderen zusammen?
Man darf nicht vergessen: Wir haben an den europäischen Außengrenzen und unter der Beteiligung aller EU-Länder das sogenannte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) eingeführt – ein System, das zwei Jahre lang vorbereitet wurde und nun in Kraft getreten ist. Das heißt, die EU-Länder haben sich darauf geeinigt, den europäischen Außengrenzschutz zu verstärken und gemeinschaftlich zu betreiben. Außerdem sollen die Verteilungsschlüssel und die sozialen Kriterien in den Ländern angeglichen werden, damit EU-weit ein einheitlicher Standard für Asylsuchende besteht. Nach dem Vorfall in Ceuta mussten wir jedoch feststellen, dass das GEAS-System noch nicht funktioniert. Denn Spanien schien plötzlich überfordert zu sein. Die EU hat sehr lange gebraucht, um geschlossen zu handeln. Gestern fand daher eine Innenministerkonferenz der EU-Länder statt.

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Die marokkanische Regierung macht Falschinformationen in den sozialen Medien und die Aktivitäten von Schleusern für den Massenzustrom nach Ceuta verantwortlich. Der CDU-Geheimdienstexperte Marc Henrichmann schließt einen hybriden Angriff auf die EU nicht aus. Dies würde Migration zu einer politischen Waffe machen. Zudem steht im Raum, dass Russland den Ansturm durch Social-Media-Bots initiiert hat, um die EU unter Druck zu setzen. Welche Erklärung halten Sie für plausibel?
Aus unserer Sicht sind das bisher nur Spekulationen. Doch wir kennen solche Situationen aus dem Jahr 2015 und den darauffolgenden Jahren. Damals hatten wir bereits eine hybride Kriegsführung aus dem russischen Raum. Damals wurden gezielt Menschen dabei unterstützt, illegal nach Deutschland einzureisen, wobei die Täterstaaten teilweise eigene Grenzkontrollen aufhoben. Es ging sogar so weit, dass den illegalen Einwanderern die Flüge bezahlt wurden, um sie über die Ostgrenze Polens in die EU einzuschleusen. Der Verdacht liegt nahe, dass Ähnliches jetzt in Marokko geschehen ist. Länder versuchen, mithilfe von Migrationsbewegungen Druck auf die EU auszuüben und uns unsere Schwäche im Bereich des EU-Außengrenzschutzes vor Augen zu führen. Wir können davon ausgehen, dass diese Art der hybriden Kriegsführung auch heute noch betrieben wird.
Nun ist es jedoch nicht ohne Weiteres möglich, von Ceuta in den Schengen-Raum einzudringen. Könnte dies jedoch an anderen Stellen der EU-Außengrenze passieren?
In den Jahren von 2015 bis 2021/22 haben wir das in den osteuropäischen Ländern der EU besonders deutlich erlebt. Das kann jederzeit wieder passieren. Deshalb hat die EU das einheitliche GEAS-Asylsystem eingeführt. Man hat sich auch darauf geeinigt, die EU-Grenzschutzagentur Frontex zu verstärken und ihr mehr Einflussmöglichkeiten an den Außengrenzen zu geben. Der erste Test für das neue EU-Asylsystem, der Migrationsansturm in Ceuta, hat jedoch gezeigt, dass die EU-Länder noch viel zu tun haben.
Es hieß nach dem EU-Innenministertreffen, dass die Kommunikation verbessert und die sozialen Medien besser überwacht werden sollen. Wird das ausreichen, um eine solche Situation in Zukunft zu verhindern?
Dafür ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket nötig. Dazu gehört selbstverständlich die Überwachung der Social-Media-Kanäle. Denn darüber wird sehr viel gesteuert. Wir wissen aus den Medien und von den Menschen, die unerlaubt zu uns kommen, dass sie soziale Medien sehr stark als Informationsquelle nutzen. Das funktioniert dann wie ein Lauffeuer. Solche Plattformen müssen überwacht werden. Es geht aber auch darum, Frontex zu verstärken und vieles mehr. Zudem muss die Attraktivität der EU-Länder für illegale Migration gesenkt werden. Wir benötigen menschenwürdige Standards, die völlig in Ordnung sind. Aber wir müssen von diesem Luxusstandard für Migranten und Asylsuchende herunterkommen. Wir benötigen einheitliche Standards in allen EU-Ländern für Menschen, die Asyl suchen. Zudem müssen wir im Bereich der Abschiebungen und Rückführungen viel stärker werden. Das heißt, wir müssen mit Dritt- oder Herkunftsstaaten Aufnahmevereinbarungen treffen, um Menschen schnell wieder abschieben zu können, deren Asylverfahren negativ beschieden wurde oder bei denen von vornherein klar ist, dass sie nicht aufgenommen werden können. GEAS soll helfen die EU-Außengrenze besser zu schützen. Denn die Binnengrenzkontrollen in Deutschland dürfen kein Dauerzustand bleiben. Die Reisefreiheit in unserem Schengenraum, das Überschreiten der Grenzen, ohne dass man es merkt, muss wieder zur Selbstverständlichkeit werden.
Spanien steht wegen seines Umgangs mit der Situation und seiner Migrationspolitik in der Kritik. Der sozialistischen Regierung unter Führung von Pedro Sánchez wird vorgeworfen, mit dem Start eines Programms zur Legalisierung des Aufenthaltsstatus für illegal eingereiste Migranten Flüchtlinge in Ceuta ermutigt zu haben. Was halten Sie von diesem Vorwurf? Ist solch eine Politik tatsächlich ein Pull-Faktor?
Natürlich sind das Pull-Faktoren. Man muss da aber sehr sensibel und auch sehr genau hinschauen. Diese Dinge, die Sie gerade angesprochen haben, verbreiten sich unter den Menschen, die unerlaubt in die EU kommen wollen, sehr schnell. Wir müssen hier sehr konsequent sein. Das heißt, alle 27 EU-Staaten müssen an einem Strang ziehen. Dann kann es natürlich nicht sein, dass das eine oder andere Land Versprechungen macht oder Hoffnungen weckt, solche Dinge einzuführen. Wir haben einen sozialen Standard. Wir haben klare Regeln für Asyl- und Schutzsuchende. Diese müssen aber überall gleich sein. Da darf auch kein Land ausscheren.
Warum wollen die Menschen immer noch in großen Teilen nach Deutschland, obwohl sich hier schon etwas verändert hat?
Ja, es hat sich etwas verändert. Die Frage ist: Hat sich genug verändert? Ist die Situation hier nicht immer noch um einiges besser als in den EU-Nachbarstaaten? Haben wir einen einheitlichen Standard? Haben wir einen einheitlichen Verteilungsschlüssel? Natürlich zieht Deutschland durch die jahrelange Aufnahme von Migranten immer noch weitere Menschen an. Viele haben schon Verwandte, Bekannte oder Familienangehörige in Deutschland. Das darf aber kein Grund sein. Wir müssen ganz klar über den EU-Verteilungsschlüssel und eine flächendeckende Verteilung der Asylantragsteller sprechen. Wir müssen die Länder, die an den EU-Außengrenzen liegen, wie beispielsweise Italien, Griechenland und Spanien, besser unterstützen. Es darf nicht sein, dass allein der Anspruch und Wille der Menschen, die nach Europa kommen, entscheidend sind. Es muss vielmehr klar sein, dass die EU entscheidet, wer wo untergebracht wird und wo das Asylverfahren letztendlich durchgeführt wird.
Seit über einem Jahr ist die neue schwarz-rote Regierung im Amt. Das Innenministerium wird seitdem von einem CSU-Politiker geführt. Welche Auswirkungen hatte das auf die Arbeit der Bundespolizei?
Unter Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gibt es ganz klare Vorgaben, was den Umgang mit illegaler Migration angeht. Wir haben die Grenzkontrollen auf die gesamten Binnengrenzen Deutschlands ausgeweitet. Wir haben jetzt feste taktische und rechtliche Säulen für die Kontrollen und haben sie professionalisiert. Beim Thema Abschiebungen und Rückführungen sind wir wieder klarer und haben jetzt eindeutige Kriterien, um Menschen an den Grenzen abzuweisen. Allerdings müssen wir aufpassen, dass es nicht zu einer dauerhaften Überlastung der Bundespolizei kommt.
Seit 2018 fordern wir den Aufbau einer modernen, flexiblen Grenzpolizei mit moderner Drohnentechnik und schnellen Fahndungsfahrzeugen. Wir benötigen aber auch sogenannte Bürofahrzeuge, in denen wir Grenzübertrittsfälle bereits an den Grenzen selbst bearbeiten können. Außerdem fehlen eine Kennzeichenerfassungstechnik und mobile Kontrollstellen in modularer Bauweise, die wir innerhalb weniger Tage verlegen können, da 80 bis 90 Prozent der illegalen Einwanderer über Schleuser nach Deutschland kommen. Die Schleuserorganisationen sind hochprofessionell und erkennen innerhalb weniger Stunden, wo wir Kontrollstellen betreiben.
Die Grenzkontrollen haben Wirkung gezeigt. Allein schon gegenüber unseren EU-Nachbarn. Diese haben unmittelbar nach der Ausweitung unserer Grenzkontrollen damit begonnen, ihre Außengrenzen Richtung Osten zu verstärken. Auch hat sich damals in den sozialen Medien schnell herumgesprochen, dass Deutschland seine Grenzkontrollen verschärft hat und nicht mehr jeden, der ohne Berechtigung zur Einreise zu uns kommt, einreisen lässt. Nun ist es aber auch an der Zeit, diese stichprobenartigen Kontrollen modern und flexibel zu gestalten, sodass die Belastung für die Bundespolizei sukzessive reduziert werden kann.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Erik Rusch.
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Bundespolizist: „Konnten Sprengstoffdrohne mit unserer Abwehrtechnik nicht stoppen“

Der Fund einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle und eine anschließende Kollision eines Verkehrsflugzeuges mit einem unbekannten Flugobjekt in der Nacht von Dienstag zu Mittwoch sorgten für viel Wirbel. Die deutschen Sicherheitsbehörden zeigen sich besorgt. Warum?
Darüber sprachen wir mit dem Bundespolizisten Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei – Bereich Bundespolizei und Zoll.

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Nach dem gestrigen Vorfall spricht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) von einer neuen Gefahrenqualität und einer hybriden Bedrohung. Was macht den Vorfall so besonders?
Wir sprechen hier von einer Drohnentechnik, von einem unbemannten Flugobjekt, das wir mit unserer Abwehrtechnik, mit unserer Detektion, zunächst nicht abwehren konnten. Und das ist schon mal etwas ganz Besonderes. Denn die Bundespolizei ist zum Schutz der Flughäfen vor Drohnenangriffen mittlerweile sehr gut und modern ausgerüstet. Ich habe mir vor drei Wochen am Frankfurter Flughafen selbst ein Bild davon gemacht. Dieses Mal konnten wir die Flugobjekte jedoch nicht erkennen. Es handelt sich nicht um eine Drohne, die man im Kaufhaus erwerben kann, sondern um Drohnen, die so konfiguriert wurden, dass sie unserer Abwehrtechnik ausweichen konnten.
Was den Fall noch besonders macht, ist, dass der Flughafen Leipzig, Europas größter Umschlagflugplatz für Frachtgüter, ausgewählt wurde. Er wird nämlich auch für Hilfsgütertransporte in die Ukraine genutzt. Zudem wurde die Drohne in einem Bereich festgestellt, in dem Frachtmaschinen aus der Ukraine abgestellt waren, um Güter dorthin zu transportieren. Ein weiterer Grund, warum ich den Fall als außergewöhnlich einstufe, ist der verwendete Sprengstoff. Diese Art von Sprengstoff kann nicht mal schnell selbst zusammengebastelt oder irgendwo gekauft werden. Er stammt aus dem militärisch-kommerziellen Bereich. Das heißt, daran kommt man nicht so einfach. Wir haben es hier mit Profis zu tun, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine terroristische Absicht hatten. Deshalb passt die Bezeichnung „hybride Bedrohungslage“ für diesen Fall sehr gut.
Ist die Bundespolizei an den wichtigen Flughäfen ständig präsent, um Drohnen abwehren zu können?
Ja, das ist tatsächlich so. Wir sind an allen Flughäfen in Deutschland – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die Sicherheit verantwortlich. Das gilt auch für die Abwehr von Drohnen und unbemannten Flugobjekten, die in den Bereich von Flughäfen eindringen. Dazu haben wir ganz hervorragende moderne Technik, die die Masse der Drohnen bereits im Vorfeld erkennt. Beim Erkennen solcher Flugobjekte wird unmittelbar Kontakt mit der zuständigen Landespolizei und mit der Luftsicherheitsbehörde des Flughafens aufgenommen, um in Sekundenbruchteilen zu entscheiden, ob eingeschritten werden muss oder eine weitere Beobachtung ausreicht. Denn vielleicht ist es nur eine Drohne aus einer Nachbargemeinde, die etwas fotografiert. Das ist in diesem Bereich nicht erlaubt, stellt aber keine direkte Gefahr für den Flughafen dar. Solche Prozesse verlaufen sehr gut. Deswegen ist dieser Fall so absolut besonders und fast schon einzigartig, denn dieses Mal konnten wir die  Flugobjekte im Vorfeld nicht erkennen.
Wenn die Drohnen so konfiguriert waren, dass sie durch die Drohnenabwehrtechnik der Bundespolizei nicht entdeckt werden konnten, heißt das doch, es muss jemand genau wissen, wie unsere Flughäfen gesichert werden. Ist das richtig?
Ja genau. Um Drohnen so zu verändern oder neu zu konfigurieren, dass man unsere Abwehrtechnik umgehen kann, bedarf es nicht nur Halbwissen, sondern hochprofessionelles Wissen. Ein solcher Wissensstand ist aus unserer Sicht nur im absolut hoch Militärischen, terroristischen Bereich vorhanden. Denn ansonsten könnte man eine solche Veränderung nicht vornehmen. Denn auch wir als Sicherheitsbehörden beherrschen mehrere Techniken, um Drohnen abzuwehren, die nicht so leicht auszutricksen sind. Und genau deswegen sprach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gestern von „größeren Mächten“ im Hintergrund. Wir als Bundespolizei gehen davon aus, dass man vielleicht sogar mit staatlicher, gezielter Organisation diese Drohnen so konfiguriert hat, um uns hybrid angreifen zu können.
Gibt es denn schon Erkenntnisse darüber, wer hinter diesem Anschlag stehen könnte?
Tatsächlich bleibt festzuhalten, dass dieser Vorfall sehr geheim und auch in einem sehr kleinen Kreis analysiert, ermittelt und besprochen wird. Es ist gar nicht auszumalen, was passieren würde, wenn wir jetzt einen großen Hype um die Ermittlungen machen würden. Jetzt muss mit sehr viel Verstand, mit sehr viel Fachwissen schnell ermittelt werden, um die wahren Hintergründe aufzuklären, sodass wir als Bundesrepublik Deutschland hochprofessionell darauf reagieren und aufrüsten können.
Was können wir denn tun, um uns für die Zukunft zu schützen? Was wollen Sie als Bundespolizei tun?
Ich möchte an den Anschlag auf unsere Nord-Stream-Pipelines im Jahr 2022 erinnern. Das war im Endeffekt nichts anderes als ein hybrider Anschlag. Und das erleben wir jetzt wieder. Die Verantwortlichen in der Politik müssen jetzt absolut wachgerüttelt sein. Es muss viel Geld und Know-how in die Hand genommen werden, um uns aufzurüsten. Denn es ist ein Wettlauf mit der Technik. Die Drohnentechnik unterliegt einem wahnsinnig schnellen Wandel. Wir müssen unsere Parameter so einstellen, dass wir dieser Bedrohung standhalten können. Das heißt, wir müssen viel Geld in die Hand nehmen, Spezialisten einstellen und spezielle Firmen mit an Bord holen, um auch reagieren zu können.
Bei wem liegt jetzt die Ermittlungsarbeit?
Es ermitteln jetzt das Landeskriminalamt, das Bundeskriminalamt, mit Sicherheit auch der Staatsschutz und wahrscheinlich auch der Militärische Abschirmdienst, denn alle Möglichkeiten müssen zumindest in Betracht gezogen werden. Die Aufklärung ist essenziell wichtig, um anschließend mit Konsequenzen reagieren zu können.
Aktuell sieht es so aus, als wäre ein funktionsfähiger, hochexplosiver Sprengstoff an der Drohne befestigt gewesen, die neben einer großen Frachtmaschine am Boden gefunden wurde. Der Zünder war wohl nicht mehr funktionsfähig. Das war absolutes Glück, wodurch wir einer großen Katastrophe, einem großen Anschlag entgangen sind.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Erik Rusch.
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Drohnenabwehr: So ist Deutschland gegen die Gefahr aus der Luft gerüstet

Der Fund einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Halle/Leipzig stellt eine neue Dimension der Gefährdung in Deutschland dar. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht von einem „neuen Bedrohungsszenario“.
Mit mehreren Gesetzesverschärfungen und neuen Abwehrzentren hat die Koalition zuletzt die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen mutmaßlich russische Drohnen gestärkt. Wie ist Deutschland gegen die Gefahr aus der Luft gerüstet? Ein Überblick:

Wie gut ist kritische Infrastruktur geschützt?

Kritiker sagen: Im Ernstfall nicht gut genug. Die mit einem Sprengsatz versehene Drohne am Leipziger Flughafen wurde von einem Flughafenmitarbeiter entdeckt, nicht jedoch durch Sicherheitspersonal.
Nur der defekte Zünder verhinderte offenbar die Detonation und damit eine Katastrophe. Nach Ansicht des Sicherheitsexperten Nico Lange verfügt Deutschland bisher über zu wenig Instrumente, um Drohnen zuverlässig zu erkennen und nachzuverfolgen. Dazu zählt er unter anderem elektrooptische und akustische Sensoren.
Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU) zufolge soll die Drohnenabwehr an deutschen Flughäfen weiter ausgebaut werden: Acht Flugplätze sollen neue Systeme zur Drohnenerkennung bekommen.
Denkbar seien unter anderem Störmaßnahmen oder spezielle Abwehrdrohnen, sagt Bilger. „Wir sind da nicht wehrlos.“ Die Deutsche Flugsicherung arbeitet ebenfalls an Systemen zur Erkennung anfliegender Drohnen.

Wer ist für die Drohnenabwehr zuständig?

In Deutschland ist die Polizei zuständig – es sei denn, Drohnen überfliegen militärisches Gebiet, zum Beispiel Kasernen. Dann darf die Bundeswehr eingreifen. Das gleiche gilt laut Luftsicherheitsgesetz zur Verhinderung eines „besonders schweren Unglücksfalls“.
Bisher durfte die Bundeswehr „Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben“.
Ein Abschuss war nicht vorgesehen – das ändert sich durch das neue Luftsicherheitsgesetz.

Welche Änderungen bringt das Luftsicherheitsgesetz?

Dass die Bundeswehr künftig auch Drohnen abschießen darf. Schon bisher konnte die Polizei die Bundeswehr um Unterstützung bitten.
Die Gesetzesänderung soll explizit den Abschuss unbemannter Flugkörper erlauben, „wenn davon auszugehen ist, dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll“.
Ziel des neuen Luftsicherheitsgesetzes ist es zudem, Zuständigkeiten klarer zu verteilen und das Entscheidungsverfahren über einen Einsatz der Streitkräfte zu vereinfachen.
So kann Drohnenabwehr aussehen: Hier bringen sich Soldaten nach einer Drohnensichtung in Stellung. (Archivbild)

So kann Drohnenabwehr aussehen: Hier bringen sich Soldaten nach einer Drohnensichtung in Stellung. (Archivbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Was ist bei der Bundespolizei geplant?

Die Bundespolizei soll technisch und personell besser ausgestattet werden. Dazu wurde das Bundespolizeigesetz aus dem Jahr 1994 erneuert und im Juli im Bundestag beschlossen. Die Beamten dürfen künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen.
Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.
Im Dezember 2025 wurde zudem eine neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei in Dienst gestellt. Die Einheit ist grundsätzlich für die Drohnenabwehr an Flughäfen und Bahnhöfen zuständig.

Welche weiteren Maßnahmen gibt es?

Seit Dezember 2025 bündelt ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum in Berlin die fachliche Expertise von Bund und Ländern. Es soll einen festen Rahmen für kontinuierlichen Austausch, gemeinsame Lagebewertung und abgestimmtes Handeln in der Drohnenabwehr schaffen.
Im Juni nahm zudem das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) seine Arbeit auf. Es soll die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sowie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bündeln und hybride Gefahren „erkennen, analysieren und abwehren“.
Das Zentrum baut auf einem Arbeitsbereich zu Spionage im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum auf. Daneben gibt es bereits das Nationale Cyber-Abwehrzentrum.
Auch der neu geschaffene Nationale Sicherheitsrat soll sich nach dem Willen von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mit dem Anti-Drohnen-Kampf befassen. Die deutschen Nachrichtendienste sollen zudem mehr Befugnisse bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Wie können Drohnen abgewehrt werden?

Das Spektrum reicht von Störsignalen zur Ablenkung von Flugkörpern – das sogenannte Jamming – über das Einfangen mit Netzen und das Rammen bis hin zum Abschuss.
Die verschiedenen Wege des Anti-Drohnen-Kampfes werden derzeit in Magdeburg vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in einem europaweit einzigartigen Drohnentestzentrum erprobt.
Zum Abschuss von Drohnen rüstet die Bundeswehr auf: Bis 2028 sollen 19 Flugabwehrpanzer vom Typ Skyranger 30 geliefert werden. Die Rheinmetall-Panzer verschießen aus einer Kanone sogenannte Air-Burst-Munition mit etwa 1250 Schuss pro Minute und können Ziele in bis zu drei Kilometern Entfernung in der Luft treffen. (afp/red)
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AfD-Politiker Sichert geht gegen seinen Ausschluss von der Landratswahl vor

Weil der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ihn nicht zur Landratswahl am 13. September zugelassen hat, zieht der AfD-Politiker Martin Sichert vor Gericht. Der 46-Jährige, der seit 2017 Bundestagsabgeordneter ist, hatte diesen Schritt angekündigt.
Der Wahlausschuss hatte Sichert am 21. Juli mit 5:1 Stimmen abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums. Dieses verwies auf Äußerungen Sicherts in sozialen Medien, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen. So habe er unter anderem auf X eine Aussage zur Regenbogenflagge vor dem Roten Rathaus in Berlin gemacht, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

Staatsrechtler: Ausschluss „krass verfassungswidrig“

In einem Video zeigte sich Sichert „fassungslos“. Sein Ausschluss sei „ein schwerer Verstoß gegen das Grundprinzip der freien und gleichen Wahl“, sagte er.
Auf Facebook teilte Sichert mit, dass er eine einstweilige Anordnung im Eilverfahren gegen seinen Ausschluss beantragt hat. „Wenn die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Mehrheit von Vertretern aus dem Altparteienkartell im Wahlausschuss entscheidet, aus welchen Parteien noch Kandidaten für Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen aufgestellt werden dürfen, dann ist die Demokratie in höchster Gefahr“, schrieb er. Es sei „absolut demokratiefeindlich“, wenn eine Landesregierung als auch ein Wahlausschuss „die Tätigkeit als Funktionär in einer zugelassenen Partei als Ausschlussgrund“ sähen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eingang des Antrags des Politikers auf Anfrage von Epoch Times erhalten. Der Antrag werde dem Antragsgegner nun zugestellt sowie eine Antragserwiderung angefordert, so ein Sprecher. Auch würden die Verwaltungsvorgänge einbezogen. Eine Entscheidung werde noch vor der Wahl fallen.
Kritik am Ausschluss des AfD-Politikers hatte der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler in einem Interview mit der „WELT“ geübt. So reiche es nicht, „jemandem die Verfassungstreue abzusprechen, der Mitglied in einer Partei ist, die nicht verboten ist“. Es sei „krass rechtswidrig und verfassungswidrig, jemanden wegen der Mitgliedschaft in einer Partei von der Wahl auszuschließen“. Dass Kandidaten „vorher aussortiert“ würden, „das kennen wir in der Demokratie eigentlich nicht, das kennen wir aus autoritären Staaten“.

Gerichte wiesen Eilantrag in einem anderen Fall zurück

In einem vergleichbaren Fall scheiterte im vergangenen Jahr der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul mit seinem Eilantrag. Ihn hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen für die  Oberbürgermeisterwahl nicht zugelassen. Das Gremium äußerte Zweifel an seiner Verfassungstreue und verwies auf Berichte des Verfassungsschutzes. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies den Eilantrag des verbeamteten Lehrers zurück.
Zur Begründung hieß es, dass Maßnahmen im Vorfeld einer Wahl nicht per Eilverfahren gestoppt werden können. Juristisch könne dagegen erst im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren vorgegangen werden. Paul legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ein und scheiterte auch dort. Das Gericht bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts.
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68-Jähriger gesteht Vergewaltigungsserie in Berlin

Im Prozess um eine Serie von Vergewaltigungen zuvor betäubter Frauen hat ein 68-Jähriger gestanden. Der Mann, dem Übergriffe auf 14 Frauen vorgeworfen werden, erklärte vor dem Landgericht Berlin über seinen Verteidiger Jochen Schöfthaler: „Die Vergewaltigungen räume ich ein.“
Auch der in der Anklage geschilderte Ablauf der Taten sei zutreffend. Auf Details ging der Berliner, der seit März in Untersuchungshaft sitzt, zunächst nicht ein. Dies erfolge möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt, hieß es.

Wegen 22 Fällen angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat 22 Fälle in der Zeit von 2016 bis 2022 angeklagt. Die Vorwürfe lauten unter anderem Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Vier der betroffenen Frauen treten im Prozess als Nebenklägerinnen auf.
Laut Anklage soll der Deutsche die Frauen im Alter von 50 bis 60 Jahren über Online-Dating-Plattformen kennengelernt haben.
Mit Schlafmitteln in Kombination mit Alkohol soll der Elektriker sie dann bewusstlos gemacht und vergewaltigt haben. Bei einem Teil der Taten habe er Fotos und Videos aufgenommen, so der Vorwurf.

Hinweis aus Niedersachsen

Entdeckt wurden diese Aufnahmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin nach einem Hinweis der Polizei in Verden an der Aller in Niedersachsen.
Diese ermittelte wegen ähnlicher Vorwürfe Anfang 2025 gegen einen Mann, der inzwischen gestorben ist. Dieser soll ein Chat-Partner des Berliners gewesen sein, der nun vor Gericht steht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wussten die Frauen nichts von den Taten und erfuhren erst im Rahmen der Ermittlungen aufgrund von Videos, was ihnen widerfahren ist. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es insgesamt 58 Betroffene gibt. Zehn mutmaßliche Opfer seien bislang nicht identifiziert worden, hieß es bei Anklageerhebung.
Das Landgericht hat für den Prozess Verhandlungstage bis zum 1. Oktober eingeplant. Der Prozess soll am 18. August fortgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft strebt nach eigenen Angaben neben der Verurteilung des Mannes auch eine Anordnung der Sicherungsverwahrung nach einer Haftstrafe an. (dpa/red)
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Lebenslange Haft in Prozess um Autoanschlag in München

Im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf die Münchner ver.di-Demonstration ist der Angeklagte Farhad N. wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt stellte bei dem aus Afghanistan stammenden 25-Jährigen am Donnerstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Bei dem Anschlag im Februar vergangenen Jahres kamen eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zweijähriges Kind ums Leben. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt.

Verteidigung plädierte auf 15 Jahre Haft

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei „ein einziges Trümmerfeld“ auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen.
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf 15 Jahre Haft sowie die Unterbringung ihres Mandanten in der Psychiatrie plädiert.
Das Gericht verurteilte N. wegen zweifachen Mordes und 23-fachen versuchten Mordes, damit wertete die Kammer einen Fall mehr als versuchten Mord als die Bundesanwaltschaft. Außerdem verurteilte das Gericht den 2016 nach Deutschland gekommenen Angeklagten wegen 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung.
Die Bundesanwaltschaft stellte bei N. ein komplexes Motivbündel fest. Bei ihm sollen sowohl religiöse als auch politische Gründe eine Rolle für den Anschlag gespielt haben, dazu kamen Einsamkeit und diffuse Ängste. N. machte im Prozess keine Angaben zu seinem Motiv. (afp/red)
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Rüstungsbetrieb in Bayern ausgespäht: Mutmaßlicher Agent festgenommen

Wegen der Ausspähung eines Rüstungsbetriebs in Bayern ist ein Ukrainer festgenommen worden. Der 33-jährige mutmaßliche Agent wurde am Sonntag wegen Sabotageverdachts in Thüringen gefasst, wie die Generalstaatsanwaltschaft München und das Bayerische Landeskriminalamt mitteilten.
Er soll im Auftrag eines ausländischen Nachrichtendienstes im Juni zur Vorbereitung von Sabotageaktionen Aufnahmen vom Betriebsgelände eines bayerischen Rüstungsunternehmens gemacht und diese an seinen Auftraggeber weitergeleitet haben.

Haftbefehl gegen „Low-Level-Agent“ erlassen

Das Amtsgericht München erließ gegen den Beschuldigten am Montag Haftbefehl. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft. An seiner Festnahme waren Einsatzkräfte des bayerischen LKA und der Thüringer Polizei beteiligt.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Ermittlungsbehörden um einen sogenannten Low-Level-Agenten.
Laut Bundesamt für Verfassungsschutz handelt es sich dabei um Menschen, die niedrigschwellig durch ausländische Nachrichtendienste angeworben und für vergleichsweise einfache Operationen eingesetzt werden.
Die Festnahme sei das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten unter dem Dach des neu gegründeten GAZ-Hybrid, hieß es. Weitere Auskünfte wurden aufgrund der laufenden Ermittlungen zunächst nicht erteilt. (afp/dts/red)