Sitzung des Bundeskabinetts. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.
Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist
Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.
Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“
In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.
Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit
Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.
Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme
Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Die Reform des Heizungsgesetzes kann sich auf die Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter auswirken. - Foto: photoschmidt/iStock
In Kürze:
Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Die Bundesregierung reformiert das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Das Gesetzt liegt derzeit als Entwurf vor und Änderungen sind noch möglich. Der Artikel bezieht sich auf den Stand vom 05. Mai 2026. Das Bundeskabinett will das GModG am 13. Mai beschließen, danach berät der Bundestag. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Nach dem Aus für die 1000-Euro-Prämie konzentriert sich die Bundesregierung nun auf mögliche Alternativen für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. „Morgen Abend stecken wir intern die Köpfe zusammen und dann werden wir eine Entscheidung treffen, wie das weitere Vorgehen sein wird“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“. Am Dienstag kommt der Koalitionsausschuss in Berlin zusammen.
„Unser Ziel als SPD ist es jedenfalls, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten“, fuhr Wiese fort. „Welches Instrument jetzt auf den Tisch kommt, das wird morgen Thema sein.“ Zur Frage nach der 1000-Euro-Prämie, die besonders aus den Ländern teils schon für tot erklärt wurde, sagte er, er nehme die Kritik daran „sehr wohl wahr“, diese habe es auch schon im Vorfeld der Abstimmung gegeben.
Ablehnung der Entlastungsprämie von Länderkammer
Am Freitag hatte die Länderkammer die Entlastungsprämie abgelehnt, die bereits vom Bundestag beschlossen worden war. Der Plan der Bundesregierung sah vor, Unternehmen durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit zu geben, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von 1.000 Euro zu zahlen. Für die Länder und Kommunen wäre diese Prämie mit Einnahmeausfällen verbunden gewesen. Wie es mit dem Plan nun weitergeht, ist offen.
Wiese verwies nun explizit auf die geplante Einkommensteuerreform, die als nächstes angegangen werde. Ausgemacht sei, „dass wir eine Einkommensteuerreform wollen, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt und gezielt kleine und mittlere Einkommen im Land entlasten soll“. Das sei einer der Punkte, der jetzt umgesetzt werden müsse. „Jetzt werden wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner die Details ausbuchstabieren.“
Wichtig sei dabei eine „saubere und solide Gegenfinanzierung“, sagte Wiese im ZDF. „Das geht gar nicht anders bei der aktuell angespannten Haushaltslage und in diesem geopolitischen Umfeld.“ (afp/red)
Die deutschen Passagiere wurden per Konvoi nach Frankfurt gebracht. - Foto: Christoph Reichwein/dpa
Eine nach dem tödlichen Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ ausgeflogene Französin ist nach Angaben der Regierung in Paris positiv auf den Erreger getestet worden. Ihr Zustand habe sich in der Nacht verschlechtert und die Tests hätten ein positives Ergebnis gezeigt, sagte die französische Gesundheitsministerin Stéphanie Rist am Montag dem Radiosender France Inter.
Die erkrankte Frau war nach ihrer Ankunft in Paris gemeinsam mit vier anderen Passagieren isoliert worden. Zuvor war bereits ein US-Passagier auf dem Rückflug in die USA positiv auf das Virus getestet worden.
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Vier Passagiere nach Deutschland gebracht
Die vier in die Niederlande ausgeflogenen deutschen Passagiere des von einem Hantavirus-Ausbruch betroffenen Kreuzfahrtschiffs sind am späten Sonntagabend von Eindhoven aus nach Deutschland gebracht worden.
Am Montagmorgen sollte es weiter von Frankfurt am Main in die jeweiligen Bundesländer nach Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen gehen. Die Beförderung werde von den jeweiligen Bundesländern beziehungsweise Kommunen übernommen, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Morgen in Berlin mit. Sie seien alle „vollständig ohne Symptome“, hieß es.
Eine Bestätigung für die geplante Ankunft des sogenannten Sonderisoliertransports in der mehr als 300 Kilometer entfernten Uniklinik Frankfurt gab es bis zum frühen Morgen nicht. Dort sollen die Passagiere zunächst weiter untersucht und beobachtet und anschließend zur Quarantäne in die jeweiligen Bundesländer gebracht werden.
Am Sonntagnachmittag waren die Betroffenen per Evakuierungsflug von der Kanareninsel Teneriffa, wo die „Hondius“ nach mehreren Wochen auf See angelegt hatte, nach Eindhoven in den Niederlanden gebracht worden. Neben Niederländern und Deutschen befanden sich auch Belgier und Griechen an Bord des Schiffs. Alle waren ohne Symptome, wie das spanische Gesundheitsministerium vor dem Abflug mitteilte.
Vom militärischen Teil des Flughafens Eindhoven aus ging es für die Passagiere in einem Fahrzeugkonvoi weiter nach Frankfurt. Der Transport sollte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur von Einsatzkräften der Feuerwehren Essen und Frankfurt organisiert und begleitet werden.
Einer der deutschen Passagiere soll in die Berliner Charité gebracht werden. Nach Angaben der zuständigen Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit zeigt die Person bisher keine Symptome und kommt „aus der Region Berlin-Brandenburg“. Eine symptomfreie deutsche Kontaktperson soll in Baden-Württemberg in häusliche Quarantäne gehen. Das teilte das Sozial- und Gesundheitsministerium in Stuttgart am Abend mit.
USA: „Hondius“-Passagier positiv getestet
Ein Passagier von dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ ist auf dem Rückflug in die USA positiv auf das Hantavirus getestet worden. „Ein Passagier hat derzeit leichte Symptome und ein weiterer Passagier wurde im PCR-Test leicht positiv auf das Andes-Virus getestet“, teilte das US-Gesundheitsministerium am Sonntag (Ortszeit) mit Blick auf den von Mensch zu Mensch übertragbaren Virusstamm des Hantavirus mit. Beide Passagiere befanden sich den Angaben zufolge in einer Isolierstation des Flugzeugs.
Die 17 US-Passagiere, die an Bord des von einem tödlichen Hantavirus-Ausbruch betroffenen Kreuzfahrtschiffs „Hondius“ waren und am Sonntag auf der Kanareninsel Teneriffa evakuiert wurden, werden in eine Einrichtung im US-Bundesstaat Nebraska gebracht.
Die Person mit leichten Krankheitssymptomen wird nach Angaben des Ministeriums direkt in eine andere Einrichtung verlegt. Die positiv auf das Virus getestete Person, die bisher keine Symptome hat, wird in einer Isolierstation der Uniklinik von Nebraska untergebracht, wie eine Kliniksprecherin sagte.
Alle anderen Rückkehrer werden nicht zwingend unter Quarantäne gestellt, wie der Chef der US-Gesundheitsbehörde CDC, Jay Bhattacharya, im Sender CNN sagte. „Wir werden sie befragen und ihr Risiko einschätzen, ob sie engen Kontakt zu jemandem hatten, der Symptome zeigte“, sagte Bhattacharya.
Abhängig von der Risikobewertung dürfen die Passagiere dann „in Nebraska bleiben, wenn sie dies wünschen, oder, falls sie nach Hause zurückkehren möchten und ihre häusliche Situation dies zulässt, sicher nach Hause fahren, ohne andere Menschen auf dem Weg dorthin zu gefährden“, sagte Bhattacharya weiter.
Evakuierung unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen
Auf der „Hondius“ waren zuletzt insgesamt 140 bis 150 Reisegäste, Besatzungsmitglieder und begleitende Experten aus 23 Ländern. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums war darunter eine mittlere einstellige Zahl von deutschen Staatsangehörigen. Nach Angaben des Schiffsbetreibers Oceanwide waren insgesamt sechs Deutsche an Bord.
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wurden die Menschen von der im Hafen von Granadilla vor Anker liegenden „Hondius“ zunächst in kleinen Gruppen an Land gebracht und anschließend mit Bussen zum nahegelegenen Flughafen Tenerife Sur gefahren.
Nach jüngsten Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO gibt es sechs bestätigte Hantavirus-Fälle und zwei Verdachtsfälle. Drei dieser acht Personen starben: ein älteres Ehepaar aus den Niederlanden und eine deutsche Frau. Die WHO vermutet, dass die Infektionskette von dem niederländischen Ehepaar ausging, das sich vor der Einschiffung in Argentinien angesteckt haben könnte.
„Hondius“ fährt weiter nach Rotterdam
Die „Hondius“ soll nach Ausschiffung der Menschen mit einem Teil der Crew in Richtung Niederlande steuern, unter deren Flagge sie fährt.
Erst nach der Ankunft im Hafen Rotterdam soll die an Bord gestorbene Deutsche vom Schiff gebracht werden. Auch die Desinfektion des Schiffs wird in den Niederlanden erfolgen. Bis nach Rotterdam wird die „Hondius“ rund fünf Tage unterwegs sein. (dpa/afp/red)
Ein Telekom-Techniker an einem Mobilfunk-Masten - an so einem Standort könnten künftig auch Anti-Drohnen-Sensoren hängen. (Archivbild) - Foto: Daniel Karmann/dpa
Der Rüstungskonzern Rheinmetall übt den Schulterschluss mit der Deutschen Telekom, um gemeinsam feindliche Drohnen und Cyberangriffe abzuwehren. Ein entsprechendes Entwicklungsvorhaben für einen Drohnen-Schutzschild gaben die beiden Firmen bekannt. Es ist noch in einem frühen Stadium.
Es geht darum, Drohnen frühzeitig zu erkennen und dann durch Störsignale – durch Jammen – oder eigene Abfangdrohnen sowie möglicherweise Laserschüsse aufzuhalten, etwa an Kraftwerken, Industrieanlagen, Brücken und anderer kritischer Infrastruktur. Um Flugabwehr-Geschütze geht es nicht.
Die Telekom soll ihre Kompetenz zu Handynetzen und anderen Digitalanwendungen in das Gemeinschaftsvorhaben einbringen, Rheinmetall ist für Sensorik und Effektoren, also Laser, zuständig.
Firmenchefs haben große Pläne
„Die Bedrohung durch Drohnen ist hochgradig digital“, sagt Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Zur Abwehr brauche es eine Verbindung aus Sensorik, Effektoren und sicheren Kommunikationsnetzen. „Rheinmetall und die Deutsche Telekom bündeln genau diese Fähigkeiten.“
Telekom-Chef Tim Höttges verweist auf die Kompetenz seiner Firma zur Konnektivität, Cloud und Datenanalyse, womit die Drohnenabwehr „auf ein neues Level“ gehievt werde: „Gemeinsam mit Rheinmetall stärken wir so die Souveränität und leisten unseren Beitrag dazu, Sorgen in der Bevölkerung zu reduzieren.“
Bislang werden die meisten Drohnen am Himmel über Deutschland per Fernsteuerung von Piloten gesteuert, und zwar über eine Funk-Frequenz, auf Englisch Radio Frequency (RF) genannt. Die Funksignale lassen sich über sogenannte RF-Sensoren erkennen. Die Telekom setzt hierbei passive RF-Sensoren ein, die kein aktives Suchsignal aussenden. Das Gute daran: Wenn man sie an Funkmasten befestigt, stören sie dort Mobilfunktechnik nicht.
Rheinmetall wiederum baut nicht nur selbst Drohnen, sondern hat auch Erfahrung mit der Bekämpfung und dem Abfangen von feindlichen Drohnen. Dabei greift die Firma auch auf spezielle Sensortechnologien zurück. Hierbei geht es nicht nur um den militärischen Einsatz, sondern auch um den Schutz ziviler Bereiche. So hat die Waffenschmiede Ende vergangenen Jahres eine Partnerschaft mit der Hamburger Polizei und dem Hamburger Hafen geschlossen, um Lösungen für mögliche Drohnen-Bedrohungen zu finden.
Telekom feilt am Schutz gegen Handynetz-Drohnen
Deutschlands Handynetze werden besser, die Flächenabdeckung schreitet voran. Das ist grundsätzlich eine gute Sache, hat aber gewissermaßen eine Nebenwirkung: Drohnen lassen sich inzwischen auch gut über weite Strecken über das Mobilfunknetz steuern – also nicht per Fernbedienung in Sichtweite über die übliche Funk-Frequenz, sondern von überall aus über das Internet.
Das wiederum stellt Firmen und Behörden vor eine neue Herausforderung. Die Telekom erforscht mit der Hamburger Bundeswehr-Universität, wie sich solche Drohnen finden lassen. Hierfür wird das Mobilfunknetz selbst zu einer Art Radar, das bestimmte Auffälligkeiten im Datenverkehr erfasst. Dadurch wiederum sollen die Drohnen frühzeitig erkannt werden. Diese neue Art der Abwehr von Mobilfunk-Drohnen soll ebenfalls in das Gemeinschaftsvorhaben der Telekom und von Rheinmetall einfließen. (dpa/red)
Wohnungen in einem Plattenbau (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird in Deutschland für viele immer schwerer. Das gilt vor allem für jene, die mehr Platz brauchen: 11,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebten 2025 in überbelegten Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag nach Endergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilte.
Die Überbelegungsquote ist innerhalb von fünf Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 2020 hatten noch 10,2 Prozent der Menschen hierzulande in Wohnungen gelebt, die für die Zahl der Personen zu wenig Zimmer hatten.
Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit zählen zu den besonders von Überbelegung betroffenen Gruppen: In der ausländischen Bevölkerung ab 18 Jahren war der Anteil in überbelegten Wohnungen 2025 mit 30,8 Prozent knapp fünfmal so hoch wie unter deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren (6,7 Prozent). Auch armutsgefährdete Menschen (27,4 Prozent) zählen zu den besonders betroffenen Gruppen.
Haushalt mit Kindern überdurchschnittlich betroffen
Wer in einem Haushalt mit Kindern lebt, war 2025 mit 17,6 Prozent überdurchschnittlich betroffen. Menschen in Haushalten ohne Kinder lagen mit 7,2 Prozent unter dem Durchschnitt (11,7 Prozent). Unter den Haushalten mit Kindern waren zwei Erwachsene mit mindestens drei Kindern (32,1 Prozent) sowie Alleinerziehende und deren Kinder (29,6 Prozent) mit am stärksten von beengten Wohnverhältnissen betroffen.
Unter den Haushalten ohne Kinder lebten zwei Erwachsene (3,3 Prozent) 2025 anteilig am seltensten in überbelegten Wohnungen. Unter Alleinlebenden war die Quote mit 12,6 Prozent deutlich höher. Gemäß EU-SILC-Definition gilt die Wohnung eines Einpersonenhaushalts als überbelegt, wenn es nicht mindestens zwei Zimmer, also etwa ein getrenntes Wohn- und Schlafzimmer gibt.
Knapper Wohnraum vor allem in Städten
Auch bei der Betrachtung der Bevölkerung nach Alter zeigt sich, dass der Wohnraummangel häufig Kinder und Jugendliche betrifft: Unter Minderjährigen lag der Anteil derjenigen, die in Wohnungen mit zu wenig Zimmern lebten, 2025 bei 19,0 Prozent. Am seltensten waren ältere Menschen ab 65 Jahren (3,1 Prozent) von Überbelegung betroffen.
Die Überbelegungsquoten 2025 machen zudem deutlich, dass Wohnraum vor allem in Städten knapp ist. So war der Anteil der Menschen in überbelegten Wohnungen in größeren Städten (16,9 Prozent) deutlich höher als in Vororten und kleineren Städten (9,6 Prozent) und dreimal so hoch wie in ländlichen Gebieten (5,5 Prozent).
Im EU-Durchschnitt lag die Überbelegungsquote laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2025 mit 16,8 Prozent höher als in Deutschland (11,7 Prozent). In Rumänien (40,4 Prozent) und Lettland (38,9 Prozent) lebten anteilig die meisten Menschen in überbelegten Wohnungen, in Zypern (2,2 Prozent) und den Niederlanden (4,1 Prozent) die wenigsten. (dts/red)
US-Präsident Donald Trump verlässt am 11. März 2026 das Weiße Haus. - Foto: Madalina Kilroy/The Epoch Times
In Kürze:
Die USA lehnen die Antwort des Iran auf den US-Friedensvorschlag entschieden ab; Teheran will vor allem über die Beendigung der Kampfhandlungen verhandeln, nicht über das Atomprogramm.
Der Iran knüpft eine Einigung zudem an ein Ende der Kämpfe sowie an die Aufhebung der US-Seeblockade.
Bei einem dauerhaften Friedensschluss und der Aufhebung der Blockade würde der Iran die Straße von Hormus wieder vollständig öffnen.
US-Präsident Donald Trump lehnte am 10. Mai die Antwort des Iran auf den jüngsten US-Friedensvorschlag entschieden ab. „Ich habe gerade die Antwort der sogenannten ‚Vertreter‘ des Iran gelesen. Sie gefällt mir nicht – vollkommen inakzeptabel!“, schrieb Trump am Sonntag auf Truth Social.
Seine Reaktion erfolgte wenige Stunden, nachdem der Iran seine offizielle Antwort eingereicht hatte. Der Vorschlag zielte darauf ab, den am 28. Februar begonnenen Krieg zwischen beiden Ländern dauerhaft zu beenden.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times wandte sich mit der Bitte um eine Stellungnahme an das Weiße Haus, erhielt zunächst jedoch keine unmittelbare Antwort.
Teheran fordert Kontrolle über die Straße von Hormus
Die Islamic Republic News Agency (IRNA) erklärte, die aktuellen Verhandlungen sollten sich ausschließlich auf die Beendigung der Feindseligkeiten in der Region konzentrieren. Andere Themen, darunter das iranische Atomprogramm, sollten erst in späteren Phasen erörtert werden. Laut iranischem Staatsfernsehen konzentriere sich die Antwort Teherans auf ein Ende der Gewalt an allen Fronten – einschließlich israelischer Angriffe auf den Libanon – sowie auf die Sicherung der Schifffahrt im Persischen Golf.
Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Kontrolle der Schifffahrt durch die Straße von Hormus. Das iranische Staatsfernsehen erklärte, die Meerenge stehe seit Beginn des Krieges unter iranischer Kontrolle. Teheran sei jedoch bereit, die Meerenge wieder zu öffnen, falls der Krieg dauerhaft beendet und die Sanktionen sowie die US-Seeblockade aufgehoben würden.
Die erste Phase der Friedensverhandlungen solle sich laut IRNA auf den Schiffsverkehr und die Sanktionen konzentrieren. Gleichzeitig signalisiere der Iran die Bereitschaft, das Atomprogramm des Landes in späteren Gesprächsphasen mit den USA zu erörtern. Pakistan habe zudem einen Waffenstillstand zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten vermittelt, der den fast 40-tägigen Krieg beendet habe, so die staatliche Nachrichtenagentur.
Trump wirft Iran jahrzehntelange Provokationen vor
Donald Trump wandte sich am Sonntag in einem weiteren Beitrag auf Truth Social an den Iran. „Der Iran spielt seit 47 Jahren Spielchen mit den Vereinigten Staaten und dem Rest der Welt (Verzögerung! Verzögerung! Verzögerung!)“, schrieb Trump.
„Seit 47 Jahren halten uns die Iraner hin, lassen uns warten, töten unsere Leute mit ihren Straßenbomben, zerschlagen Proteste und haben kürzlich 42.000 unschuldige, unbewaffnete Demonstranten getötet und lachen über unser nun wieder großartiges Land. Sie werden nicht länger lachen!“
Erster LNG-Tanker aus Katar passiert Straße von Hormus
Die Meldung über die iranische Reaktion folgte auf die Durchfahrt eines katarischen Erdgastankers durch die Straße von Hormus am Sonntag. Es war das erste Mal seit Kriegsbeginn, dass ein katarischer Flüssigerdgastanker die Meerenge passierte. Laut Schifffahrtsdaten befindet sich das Schiff auf dem Weg nach Pakistan.
Die Straße von Hormus zählt zu den weltweit wichtigsten Energierouten: Rund 25 Prozent des globalen Ölhandels werden über den Seeweg durch diese Engstelle abgewickelt.
Dass nach wochenlangen Störungen wieder ein Tanker die Meerenge passieren konnte, könnte darauf hindeuten, dass der Iran die Durchfahrt vorübergehend zulässt. Dies wird als mögliches Signal für erste diplomatische Fortschritte oder zumindest eine kurzfristige Entspannung der Lage gewertet.
Das Vereinigte Königreich gab am 9. Mai bekannt, dass es den Zerstörer HMS Dragon in die Straße von Hormus entsenden werde. Die HMS Dragon befand sich noch im März im östlichen Mittelmeer.
Die Verlegung in den Nahen Osten folgt auf die Entsendung einer Flugzeugträgergruppe durch Frankreich ins Rote Meer. Damit bündeln beide Länder ihre Kräfte, um wichtige Handelsrouten zu schützen.
Großbritannien und Frankreich kündigten zudem für den 12. Mai ein virtuelles Verteidigungsministertreffen zur Lage in der Straße von Hormus an.
Drohnen über Kuwait entdeckt
Der Sprecher des kuwaitischen Verteidigungsministeriums, Brigadegeneral Saud Abdulaziz Al-Otaibi, erklärte, die Streitkräfte hätten in den frühen Morgenstunden mehrere feindliche Drohnen im eigenen Luftraum entdeckt. Die kuwaitische Armee teilte mit, man habe entsprechend den festgelegten Verfahren auf die Drohnen reagiert.
Die Vereinigten Staaten und der Iran halten seit dem 7. April einen fragilen Waffenstillstand ein. Seit dem 13. April setzen die USA zudem eine Blockade iranischer Häfen durch; inzwischen sollen rund 70 Schiffe festliegen.
Bayerischer Landtag (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bayern kann sich im Deutschlandvergleich wirtschaftlich weiter behaupten. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die der „Spiegel“ berichtet.
Allerdings können nicht alle süddeutschen Regionen mithalten. „Im jahrzehntelangen Wettlauf um die Wohlstandskrone in Deutschland fällt Baden-Württemberg zurück“, sagte IW-Forscher Hanno Kempermann über das aktuelle Regionalranking.
Während Bayern mit Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik sowie Dienstleistungen breiter aufgestellt sei, müsse Baden-Württemberg „flächendeckend viel stärker mit der Krise in den Branchen Automotive, Maschinenbau und Metallerzeugnisse kämpfen“, so Kempermann.
Deutlich wird dies bei einer Langzeitbetrachtung der alle zwei Jahre veröffentlichten Regionalrankings. Während Baden-Württemberg heute im Vergleich zu 2016 nur noch 19 statt damals 30 Regionen in den Top 100 hat, konnte Bayern seine Dominanz ausbauen. Der Freistaat stellt nun 58 statt 53 Regionen.
14 Indikatoren in drei Bereichen
Zusammen mit Vanessa Hünnemeyer und Johannes Ewald hat Kempermann für alle 400 Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland sowohl den wirtschaftlichen Zustand als auch die Aussichten untersucht. Um zu ermitteln, ob eine Region erfolgreich ist, haben die Forscher 14 Indikatoren in den drei Bereichen Wirtschaftsstruktur, Arbeitsmarkt und Lebensqualität ausgemacht.
Einigen, wie der gemeindlichen Steuerkraft, messen sie in ihrer Auswertung ein höheres Gewicht zu als etwa dem Vorhandensein naturnaher Flächen. Untersucht wurden unter anderem auch Alterung, Ärztedichte, Frauenerwerbstätigkeit oder die private Überschuldung.
Suhl zählt zu schwächsten Regionen
Im Ranking dominieren neben bayerischen Regionen – darunter vor allem der Großraum München – auch das Rhein-Main-Gebiet mit dem Finanzplatz Frankfurt. Laut IW gaben bei letzterem der starke Arbeitsmarkt und eine leistungsfähige Wirtschaft den Ausschlag. Zu den schwächsten Regionen zählt neben mehreren Ruhrgebietsstädten die thüringische Stadt Suhl.
In einem zweiten Teil des Rankings, der die wirtschaftliche Dynamik von Regionen untersucht, sieht das Forscherteam große Fortschritte in bislang weniger starken Städten.
Das brandenburgische Cottbus etwa kann laut den IW-Forschern von einem Instandhaltungswerk der Deutschen Bahn profitieren, ebenso vom Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz. Im schleswig-holsteinischen Neumünster wiederum sei die Zahl registrierter Straftaten stark gesunken. Im Vorteil sind laut den Forschern Innovationsökosysteme, die regionale Wissenschaft, Wirtschaft und Start-ups verbinden. (dts/red)
Seit acht Jahren fordern Investoren vor Gericht eine Milliarden-Entschädigung für Kursverluste nach dem Dieselskandal. (Archivbild) - Foto: Swen Pförtner/dpa
Investorenprozess – Für Volkswagen vielleicht das letzte Stichwort, das in der Wolfsburger Konzernzentrale nach der Dieselaffäre noch Unruhe auslöst.
Denn mehr als zehn Jahre nach Auffliegen der Abgasmanipulation könnte der Ausgang dieses Verfahrens noch richtig viel Geld kosten. Anleger wollen für Verluste entschädigt werden und verlangen Milliarden. Nach einer langen Pause wird nun am Dienstag und Mittwoch weiter verhandelt.
Worum geht es in dem Prozess?
Aktionäre fordern in dem Musterverfahren Schadenersatz in Milliardenhöhe. Es geht in diesem Prozess aber nicht um den Betrug selbst. Die entscheidende Frage ist eher: Hat VW die Märkte rechtzeitig über die Affäre rund um die millionenfach manipulierten Dieselmotoren informiert?
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen – zeitweise verloren die Vorzugspapiere des Konzerns fast die Hälfte ihres Werts. Für die Verluste wollen Anleger bis heute entschädigt werden.
Musterverfahren – Was bedeutet das?
Mit dem Prozess wird kein strafrechtliches Handeln einzelner Personen überprüft. Es handelt sich um ein Zivilverfahren, bei dem um viel Geld in Form von Schadenersatz gestritten wird. Während sich im Normalfall dabei zwei Parteien gegenüberstehen, erlaubt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine Ausnahme.
In dem Musterprozess können viele Parallelverfahren für eine einheitliche Entscheidung gebündelt werden. Derzeit warten rund 2.000 ausgesetzte Ausgangsverfahren mit rund 3.400 Klageparteien.
Am Ende des Verfahrens am Oberlandesgericht Braunschweig soll es einen Musterentscheid geben. Wenn dieser rechtskräftig ist, sind die Feststellungen für die Gerichte aller ausgesetzten Verfahren bindend.
Wer streitet eigentlich vor Gericht?
Der Braunschweiger Zivilsenat hat die Deka Investment GmbH als Musterkläger bestimmt. Musterbeklagte sind die Volkswagen AG und der VW-Hauptaktionär Porsche SE.
Während sich Volkswagen mit Blick auf die vielen Strafprozesse und Hafturteile gegen frühere Konzern-Manager betont unbeteiligt gibt, ist das für dieses Verfahren nicht möglich. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen den Autobauer und die Porsche SE.
Ist das nach so langer Zeit überhaupt noch wichtig?
Von Bedeutung ist der Prozess vor allem, weil es um sehr viel Geld geht. Den Streitwert beziffert das OLG Braunschweig derzeit mit rund 4,3 Milliarden Euro. Nach Einschätzung von Branchenexpertin Helena Wisbert, Professorin für Automobilwirtschaft an der Ostfalia Hochschule Wolfsburg, ist der Ausgang relevant für VW, weil damit Zahlungen und Vergleiche im Raum stehen, deren finanzielle Rückstellungen die Bilanz belasten.
Die Aufarbeitung der Affäre hat den VW-Konzern nach eigenen Angaben bereits mehr als 32 Milliarden Euro gekostet. Im schlimmsten Fall würden dem Unternehmen also weitere Milliarden für Investitionen fehlen.
Wie argumentieren die Kläger?
Die Klägerseite meint, dass dem VW-Vorstand spätestens seit 2007 klar war: Die strengen US-Vorgaben zum Stickoxidausstoß können nicht eingehalten werden. Danach habe VW betrogen – und weil die Anleger das nicht wussten, hätten sie Aktien viel zu teuer gekauft.
Das Musterverfahren in Braunschweig hat demnach gezeigt, dass der Vorstand mit dem damaligen Chef Martin Winterkorn ab einem sogenannten High-Level-Meeting im November 2007 wusste, dass VW nicht in der Lage war, regelkonforme Dieselfahrzeuge herzustellen.
„Die einschlägigen Unterlagen zu diesem Termin, insbesondere die dort gehaltene Präsentation, enthalten nach unserer Überzeugung unzweideutige Hinweise auf die geplante Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen“, sagt Klägeranwalt Axel Wegner.
Was entgegnen die Beklagten?
Sie streiten die Vorwürfe ab. In einer Klageerwiderung vor Verfahrensbeginn betonte VW, dass es aus Sicht des Konzerns keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Affäre gab, bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 unerwartet mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gingen.
„Die Volkswagen AG ist überzeugt, zu jeder Zeit die kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben“, sagt ein Konzernsprecher. Fast wortgleich lautet die Einschätzung aus Stuttgart: „Die Porsche SE ist überzeugt, jederzeit ihren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten entsprochen zu haben“, teilt ein Sprecher von dort mit.
Nach fast acht Jahren Verhandlungszeit sieht sich bei VW niemand genötigt, von dieser Sichtweise abzurücken. „Vor dem Hintergrund der laufenden Beweisaufnahme und den bisherigen Zeugenbefragungen sehen wir uns in unserer Überzeugung bestätigt“, sagt der Konzernsprecher.
Warum dauert das Verfahren so unendlich lang?
Schon 2020 – nach zwei Jahren Verhandlung – erklärte eine OLG-Sprecherin, dass in dem komplexen und umfangreichen Verfahren kein Ende absehbar sei. Damals sprach sie von rund 5.500 Blatt Akten, zahlreichen Anlagen und 21 Privatgutachten.
2023 verkündete das Gericht, dass es eine Beweisaufnahme durchführen und dafür rund 80 Zeugen hören sowie eine Vielzahl an Dokumenten sichten will. Auf der Zeugenliste fanden sich unter anderem die Namen der früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess.
Von September 2023 bis September 2025 wurden nach einer Auflistung des Gerichts 63 Zeugen und drei Parteien vernommen. Zu der schwierigen Bewertung der Aussagen kommt, dass einige der eingeplanten Zeugen sich auf ein aus ihrer Sicht umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht beriefen.
Kommt bald die Entscheidung?
Für die beiden Termine in dieser Woche werden weitere Zeugenbefragungen erwartet. Spannend könnte dabei werden, was der mittlerweile rechtskräftig verurteilte ehemalige Audi-Motorenchef Wolfgang Hatz aussagt.
Alle Beteiligen erhoffen sich zudem eine Einschätzung der Richter, was die Beweisaufnahme bisher erbracht hat und wie es im Prozess weitergehen soll. Der Musterentscheid ist und bleibt aber nicht absehbar. (dpa/red)
AfD-Logo (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Im brandenburgischen Zehdenick hat AfD-Kandidat René Stadtkewitz die Bürgermeisterwahl am Sonntag deutlich im ersten Wahlgang gewonnen. In der 13.000-Einwohner-Stadt nördlich von Berlin stimmten 58,4 Prozent der Wähler für Stadtkewitz, auf Platz zwei folgte Stephan von Hundelshausen (FDP) mit 28,6 Prozent.
„Zehdenick ist ein Vorgeschmack auf das, was in Brandenburg noch kommen wird“, kommentierte Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer das Ergebnis. „Immer mehr Bürgermeister und Landräte von der AfD. In unserem Land muss sich etwas ändern – und nur mit der AfD wird sich etwas ändern. Genau das erkennen immer mehr Bürger.“ Stadtkewitz wird vorerst der einzige hauptamtliche AfD-Bürgermeister in Brandenburg.
Von einem „Achtungserfolg“ für die FDP sprach deren Landeschef Zyon Braun. Das Ergebnis zeige, „dass die Freien Demokraten weiterhin für viele Menschen attraktiv sind und dass wir gebraucht werden“.
Weitere Kandidaten von etablierten Bundesparteien gab es bei der Wahl am Sonntag in Zehdenick nicht. Dafür holten der parteilose Wolf-Gernot Richardt 7,8 Prozent und Dennis Latzke von der „Partei des Fortschritts“ 5,2 Prozent. (dts/red)
US-Präsident Donald Trump. - Foto: Jose Luis Magana/AP/dpa
China hat einen von den USA angekündigten Besuch von US-Präsident Donald Trump beim chinesischen Staatschef Xi Jinping in dieser Woche bestätigt. Trump werde auf Einladung von Xi „vom 13. bis 15. Mai zu einem Staatsbesuch nach China reisen“, teilte das Außenministerium in Peking am Montag mit.
Ein hochrangiger US-Regierungsvertreter hatte am Sonntag vor Journalisten gesagt, er gehe davon aus, dass Trump bei dem Besuch mit Blick auf den Irankrieg Druck auf Xi ausüben werde. Peking ist im Hintergrund an Bemühungen zur Beilegung des Konflikts beteiligt und soll bei den Verhandlungen zur Waffenruhe bereits eine wichtige Rolle gespielt haben.
Trump strebt mit bei dem Treffen mit Xi zudem Abkommen über Handel, Seltene Erden und andere Schlüsselthemen an. Der US-Präsident will dem Vernehmen nach die Chefs von Unternehmen wie Apple oder Boeing mit nach Peking nehmen, die auf Geschäfte in China hoffen.
Im erbitterten Handelskrieg zwischen den beiden größten Volkswirtschaften gilt derzeit ein zerbrechlicher Waffenstillstand, auf den sich Trump und Xi im Oktober in Südkorea geeinigt hatten. (afp/red)
Der ukrainische Verteidigungsminister Mychajlo Fjodorow (rechts) und Verteidigungsminister Boris Pistorius am 11. Mai 2026 während einer gemeinsamen Pressekonferenz in Kiew. - Foto: Tetiana Dschafarova / AFP via Getty Images
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat die gemeinsame deutsch-ukrainische Entwicklung und Produktion von Drohnen mit Reichweiten von bis zu 1.500 Kilometern angekündigt. Deutschland setze im Bereich unbemannter Systeme auf Joint Ventures zwischen deutschen und ukrainischen Unternehmen, sagte Pistorius am Montag bei einem nicht öffentlich angekündigten Besuch in Kiew.
Dies gelte „ganz besonders für die gemeinsame Entwicklung und Produktion von Drohnen mit unterschiedlichen Reichweiten von unter 100 Kilometern bis zu 1.500 Kilometern“.
Der Verteidigungsminister will die Zusammenarbeit beider Staaten weiter ausbauen.
Foto: Kay Nietfeld/dpa
In der Ukraine stehen politische Gespräche an.
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Enge militärische Zusammenarbeit
Pistorius sagte an der Seite seines ukrainischen Amtskollegen Mychailo Fedorow zudem die Fortsetzung der Ausbildung ukrainischer Soldaten zu. Bislang habe Deutschland „fast 27.000 Soldatinnen und Soldaten“ der Ukraine ausgebildet, sagte Pistorius. Deutschland werde dies fortsetzen, „also auch für die Zeit nach einem Waffenstillstand“. Dies sei „einer von mehreren Bestandteilen möglicher europäischer Sicherheitsgarantien“.
Pistorius hob die inzwischen enge militärische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine hervor. „Die Ukraine und Deutschland, wir sind strategische Partner“, sagte er. Die Ukraine stelle im Rahmen dieser Kooperation Deutschland bereits Daten zur Verfügung.
Der Bundesverteidigungsminister sagte ferner, zudem werde sich die Bundeswehr im zweiten Halbjahr „sehr intensiv“ mit ukrainischen Battle-Management-Systemen beschäftigen – also mit Software, die bei der Planung, Ausführung und Überwachung militärischer Einsätze verwendet wird. „Es ist denkbar, dass wir ein solches Battle-Management-System ergänzend bei uns einführen“, sagte Pistorius.
Pistorius will Fähigkeitslücken schließen
Als Deep strike wird die Fähigkeit bezeichnet, wichtige Angriffsziele weit im Hinterland eines gegnerischen Landes zu zerstören. Die europäischen NATO-Partner haben im Bereich der weitreichenden Waffen noch sogenannte Fähigkeitslücken. Pistorius hält es für nötig, dass die NATO-Staaten diese schnellstmöglich schließen.
Er sagte, die Bundesregierung strebe weitere deutsch-ukrainische Gemeinschaftsunternehmen („Joint Ventures“) an. „Dabei profitieren wir von den Erfahrungen der Ukrainer auf dem Gefechtsfeld. Außerdem planen wir, über die Plattform „Brave One“ Entwickler, die vielversprechende Innovationen vorweisen können, zu fördern“, sagte Pistorius.
Ukrainische Kriegserfahrung soll Bundeswehr helfen
Um einen Mangel an weiterreichenden Waffen auszugleichen, hat die Ukraine inzwischen umfangreiche Eigenentwicklungen gemacht. So gilt sie im fünften Jahr des Abwehrkampfes gegen Russland als ein weltweit führendes Land beim Kampf mit Drohnen. Aus leidvollen Erfahrungen an der Front wurden neue Einsatzverfahren abgeleitet.
Inzwischen stehen Russlands Truppen durch die Gegenwehr der von NATO-Staaten unterstützten Ukraine – Deutschland liegt hier ganz vorn – zunehmend unter Druck. Im April verlor das russische Militär erstmals seit Jahren wieder mehr Gebiete in der Ukraine als es neu besetzte.
Vor allem die ukrainischen Drohnen treffen in immer kürzeren Abständen ihre Ziele auch weit hinter der Front. Zugleich sind die Kampfhandlungen weitgehend festgefahren und auf dem Schlachtfeld gibt es kaum echte Bewegung. Allein im April hatte Russland nach westlichen Militärangaben 35.000 Tote und Verletzte zu verzeichnen.
Was kommt nach dem Auslaufen der Waffenruhe?
Mit Sorge wird auf das Auslaufen der Waffenruhe am Montag geblickt, auf die sich Russland und die Ukraine unter Vermittlung von US-Präsident Donald Trump geeinigt hatten.
Anlass dieser Einigung waren die Feierlichkeiten in Russland zum Jahrestag des Sieges über Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg.
Kremlchef Wladimir Putin wollte eine störungsfreie Militärparade in Moskau gewährleisten, die ukrainische Seite vor diesem Hintergrund eine längere Waffenruhe durchsetzen.
Russland hat in den Kriegsjahren immer wieder ukrainische Städte und zivile Infrastruktur unter Feuer genommen. Auch trotz der aktuell geltenden Feuerpause setzten russische Truppen nach den Worten des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj Angriffe „in den für sie entscheidenden Richtungen“ fort.
In seiner abendlichen Videoansprache sagte Selenskyj, Russland habe in den vergangenen 24 Stunden rund 150 Angriffsaktionen gestartet. Auch das russische Militär warf der Gegenseite fortwährende Provokationen und Angriffe vor.
Deutschland will mehr privates Kapital mobilisieren
Deutschland hat seine Unterstützung für den Abwehrkampf der Ukraine zuletzt ausgeweitet. So will die Bundesregierung auch private deutsche Geldgeber verstärkt für Investitionen in ukrainische Rüstungsbetriebe und Gemeinschaftsunternehmen gewinnen.
Um über die Bedingungen dafür zu reden, hatte das Verteidigungsministerium in Berlin eine Konferenzschalte mit Regierungsvertretern der Ukraine ausgerichtet. Erstmals waren auch Banken, Fonds und weitere relevante Akteure des Finanzsektors dabei.
Mitte April hatte die Bundesregierung bei Regierungskonsultationen eine „strategische Partnerschaft“ mit der Ukraine vereinbart und weitere Militärhilfe zugesagt. Die Zusammenarbeit soll künftig weit über die militärische und finanzielle Hilfe Deutschlands hinausreichen, sodass beide Seiten langfristig davon profitieren können.
Bekanntgegeben wurde, dass Deutschland einen Vertrag der Ukraine mit dem US-Rüstungsunternehmen Raytheon über die Lieferung von mehreren hundert Patriot-Raketen finanzieren wird.
Ferner sei mit dem deutschen Unternehmen Diehl Defence die Lieferung weiterer Startgeräte für Iris-T-Luftabwehrsysteme abgemacht worden. Vereinbart wurde auch die Produktion von Drohnen mittlerer und größerer Reichweite. Geplant ist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit dem Ziel der Lieferung Tausender Drohnen.
Waffenhilfe soll Verhandlungsposition der Ukraine stärken
Erklärtes Ziel Deutschlands und der anderen Unterstützer der Ukraine ist es, dem Land eine möglichst starke Position in etwaigen Friedensverhandlungen mit Russland zu verschaffen. (dpa/afp/red)
Der lettische Verteidigungsminister Andris Spruds am 6. Mai 2026 bei einer Podiumsdiskussion in Warschau, Polen. - Foto: Omar Marques/Getty Images
Nach dem Absturz zweier Drohnen in Lettland hat der Verteidigungsminister des Landes am Sonntag seinen Rücktritt eingereicht. Damit kam Andris Spruds einem Aufruf von Ministerpräsidentin Evika Silina nach, die im Onlinedienst X mitgeteilt hatte, Spruds habe ihr Vertrauen und das der Öffentlichkeit in dem EU- und NATO-Mitgliedsland verloren.
„Der Drohnenvorfall in dieser Woche hat eindeutig gezeigt, dass die politische Führung im Verteidigungsbereich ihr Versprechen von sicheren Lufträumen über unserem Land nicht eingelöst hat“, schrieb Silina. „Das ist eine enorme Verantwortung, die klare Ergebnisse verlangt“. Spruds‘ Amt werde Oberst Raivis Melnis übernehmen.
Zwei aus Russland kommende Drohnen waren in der Nacht zu Donnerstag in Lettland abgestürzt. Eine von ihnen löste einen Brand in einem Öllager in Rezekne im Osten des Landes aus. Der ukrainische Außenminister Andrij Sybiha hatte erklärt, die Drohnen seien aufgrund der „russischen elektronischen Kriegsführung“ nach Lettland eingedrungen. Es soll sich um ukrainische Drohnen gehandelt haben, die von Russland umgelenkt wurden.
Im Zuge des Ukrainekrieges sind bereits mehrere Drohnen aus Russland und der Ukraine in den Baltenstaaten Estland, Lettland und Litauen abgestürzt. Die drei Staaten gehören zu den stärksten Unterstützern der Ukraine. (afp/red)
BASF will in Ludwigshafen einen Solarpark mit 130 Megawatt-Peak errichten. - Foto: helivideo/iStock
In Kürze:
BASF plant den Bau eines riesigen Solarparks in Ludwigshafen.
Der Netzbetreiber kann das Projekt aber nicht ans Netz anschließen.
Der Grund sind zu geringe Netzkapazitäten.
Die Bundesregierung kennt das Problem, hat aber noch keine Speicherstrategie entwickelt.
Die bisherigen Speicherprojekte sind marktwirtschaftlich entstanden.
Der Chemiekonzern BASF plant einen bis zu 120 Hektar großen Solarpark an seinem Hauptsitz im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen. Damit will das Unternehmen grünen Strom aus der Region für die Region bereitstellen und zugleich die CO₂-Bilanz seiner Werke verbessern.
Der Solarpark soll eine installierte Leistung von bis zu 130 Megawatt (MW) erreichen. Damit könnte die Anlage laut Werksangaben rund 140.000 Megawattstunden (MWh) Strom pro Jahr erzeugen.
Um die Klimaziele zu erfüllen, arbeitet der Konzern an der Reduktion seiner Treibhausgasemissionen. Ein zentraler Schritt dabei ist die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energiequellen. Um den dadurch entstehenden Bedarf an grünem Strom zu decken, investiert die BASF in eigene Anlagen für erneuerbare Energien und schließt zudem Verträge mit externen Partnern ab, etwa für Beteiligungen an Offshore-Windparks.
Direkt am Standort der firmeneigenen Kläranlage in Ludwigshafen soll der Solarpark (schwarze Linien) entstehen.
Das Solarprojekt passt grundsätzlich zur Energiewende, in deren Rahmen der Ausbau erneuerbarer Energien in den vergangenen Jahren deutlich vorangeschritten ist. Allein im Jahr 2025 gingen bundesweit neue Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 17.100 MW in Betrieb.
Doch für die BASF gab es einen Rückschlag: Der Netzbetreiber, die Pfalzwerke Netze AG, erteilte dem Vorhaben eine Absage. Laut dem Energieunternehmen sei ein Anschluss dieser Größenordnung in den bestehenden Netzstrukturen „nicht realisierbar“. Dazu wäre zuvor ein „massiver Netzausbau“ nötig. Oder anders gesagt: Bei sonnigem Wetter würde der Solarpark so viel Strom in die umliegende Netzinfrastruktur abgeben, dass diese zusammenbrechen könnte.
Die Pfalzwerke könnten die Anlage lediglich an einen einzigen Netzanschlusspunkt anbinden – technisch jedoch nicht in dieser Größenordnung. Nach Angaben des Unternehmens müsste die erforderliche Netzanschlussleistung sogar rund 50 Prozent höher sein als die der nahe gelegenen Großstadt Kaiserslautern, die wiederum über mehrere Umspannwerke versorgt wird.
Auch würde die Stromproduktion der Anlage bei intensiver Sonneneinstrahlung den Bedarf der Region deutlich übersteigen. Der überschüssige Strom müsste laut Pfalzwerken über das Hoch- oder Höchstspannungsnetz abtransportiert werden. Dadurch erhöhe sich das Risiko für Netzstörungen und Versorgungsunterbrechungen, zumal bei hoher Sonneneinstrahlung auch in anderen Regionen Deutschlands zunehmend Stromüberschüsse ausgeglichen werden müssen.
Trotz dieser technischen Hürden will die BASF das Solarprojekt dennoch realisieren. In welcher Größe und mit welcher Verzögerung dies möglich sein wird, ist derzeit noch unklar.
BMWE: Netzausbau „zwingend erforderlich“
Auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) sprach bereits im vergangenen Herbst von fehlenden Netzkapazitäten. Den Netzausbau im Transport- und Verteilnetz bezeichnete die Behörde daher als eine „zwingend erforderliche“ Maßnahme der Energiewende. Erst dadurch werde die Netzintegration erneuerbarer Energiequellen möglich.
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Verzögerungen. Der Netzausbau verläuft nicht durchgängig planmäßig. Dennoch gehen die Institute, die den Monitoringbericht für das BMWE erstellt haben, von deutlichen Fortschritten bis zum Jahr 2030 aus.
Die Kosten des Netzentwicklungsplans der Übertragungsnetzbetreiber sind inzwischen auf rund 440 Milliarden Euro gestiegen – allein im Übertragungsnetz. Hinzu kommen weitere Kosten für die Verteilnetze. Hier belaufen sich die Kosten auf deutlich über 235 Milliarden Euro bis 2045.
Da bis zu 25 Prozent der Niederspannungs- und Mittelspannungsebene in den bisherigen Ausbauplänen nicht berücksichtigt sind, gelten weitere Kostensteigerungen als wahrscheinlich.
Insgesamt könnten die Kosten für den Netzausbau sogar deutlich über 1 Billion Euro steigen. So ermittelte im vergangenen Jahr eine Studie im Auftrag der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für diese Sparte 1,2 Billionen Euro bis 2049. Die gesamte Energiewende komme demnach auf bis zu 5,4 Billionen Euro.
Wie bereits erwähnt, erzeugen die zahlreichen Photovoltaikanlagen in Deutschland tagsüber schon deutlich mehr Strom, als direkt verbraucht werden kann. Diesen Überschuss müssen die Netzbetreiber entweder abführen oder abregeln. Dieses Überangebot führt zunehmend zu Minuspreisen an der Strombörse, was als Alarmsignal gilt.
Eine oft genannte Lösung und Forderung ist daher der schnellere Ausbau von Batterieparks, um die temporären Stromüberschüsse aufzunehmen. In den Abendstunden, in denen von deutschen Kraftwerken häufig zu wenig Strom kommt, könnten die Speichersysteme den überschüssigen Strom wieder ins Netz einspeisen. So könnten sie die Stromnetze harmonisieren und stabilisieren.
Allerdings unterliegen Batterieparks demselben Problem wie die von der BASF geplante Großsolaranlage. Aufgrund der fehlenden Netzkapazitäten können Energieunternehmen neue Speicherprojekte vielerorts nicht realisieren. Das führt zu einem erheblichen Anschlussstau mit langen Wartezeiten für die Antragsteller. Das Energieversorgungsunternehmen Westenergie spricht in diesem Zusammenhang teilweise von bis zu zehn Jahren.
Befürworter des schnelleren Batterieausbaus finden sich auch in der Branche der erneuerbaren Energien. So fordert der Bundesverband Solarwirtschaft ein verbindliches Ausbauziel von 100 Gigawattstunden (GWh) bis 2030. Aktuell beträgt die gesamte Speicherkapazität Deutschlands 28,1 GWh und die Speicherleistung liegt bei 18,4 Gigawatt (GW).
Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert ein verbindliches Ausbauziel bis 2030.
Die Bundesregierung bremst den Ausbau der Stromspeicher zwar nicht, verfügt jedoch derzeit über keine klare Speicherstrategie. Im Gegensatz zu Photovoltaik und Windkraft erfährt die Speicherbranche keine staatliche Förderung. Batterieprojekte entwickeln sich daher eigenständig und marktwirtschaftlich. Ein Batteriepark kann sich je nach Rahmenbedingungen in wenigen Jahren finanziell amortisieren.
In dem vor einem Jahr gegründeten Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) sind nach den Angaben des Hauses immer noch mehr als 100 Stellen unbesetzt.
„Zum Stichtag 30.04.2026 waren im BMDS insgesamt 109 Stellen unbesetzt“, heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion, über die das Nachrichtenportal t-online am Montag berichtete.
Der Hauptgrund für die vakanten Stellen sei die „nach wie vor zu leistende Aufbauarbeit“ des Ministeriums sowie „allgemein übliche Fluktuation“, heißt es darin weiter. Zahlreiche Besetzungen von Planstellen seien „aktuell noch im Zulauf“.
Demnach fehlt in allen Abteilungen des Ministeriums bislang noch Personal.
Welche Stellen unbesetzt sind
Konkret unbesetzt sind 36 Stellen in der zentralen Verwaltungseinheit, 22 Stellen in der Hausleitung, 20 Stellen in der Abteilung für Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau, 13 in der Abteilung Digitalpolitik und Wirtschaft, neun in der Abteilung für Kommunikation und Strategie, sechs in der Abteilung Deutschland-Stack sowie drei Stellen in der Abteilung Digitale Infrastrukturen. Der Deutschland-Stack ist ein Großprojekt des Ministeriums zur Digitalisierung der Verwaltung.
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) bezifferte die aktuelle Zahl der Mitarbeiter seines Ministeriums am Donnerstag im Bundestag auf 550.
Ein Jahr nach der Gründung versprach er spürbare Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung und dem Bürokratieabbau. „Wir bauen nicht nur ein Ministerium, wir arbeiten an einem Staat, der besser liefert“, sagte Wildberger. Der Auftrag sei, „dieses Land wieder handlungsfähiger zu machen“. (afp/red)
Der wegen Korruptionsverdacht gesuchter polnische Ex-Minister Zbigniew Ziobro ist aus Ungarn in die USA geflohen. (Archivbild) - Foto: Rafal Guz/PAP/dpa
Der von Polen wegen Korruptionsverdachts gesuchte Ex-Justizminister Zbigniew Ziobro hat sein Asyl in Ungarn verlassen und hält sich in den USA auf. „Gestern bin ich hierhergeflogen“, sagte der Politiker der rechtskonservativen PiS dem Sender Telewizja Republika. Die USA seien „die stärkste Demokratie der Welt“.
Polens Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den 55 Jahre alten Ex-Minister der früheren PiS-Regierung wegen 26 Straftatbeständen, darunter auch der Verdacht auf Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Verdacht auf Veruntreuung von umgerechnet 35 Millionen Euro.
Nach Angaben der Ermittler drohen ihm im Fall einer Verurteilung bis zu 25 Jahre Haft. Ziobro hat die Vorwürfe als „halsbrecherisch“ bezeichnet und sieht sich aus politischen Gründen verfolgt.
Ungarns neuer Regierungschef will Ziobro nicht mehr schützen
Im vergangenen Jahr war Ziobro ebenso wie sein ehemaliger Stellvertreter Marcin Romanowski nach Ungarn geflohen und hatte von dem mittlerweile abgewählten Regierungschef Viktor Orban dort politisches Asyl erhalten.
Ziobro und Romanowski gehören der rechtskonservativen Partei PiS an, die Polen von 2015 bis 2023 regierte. Ungarns neuer Ministerpräsident Peter Magyar hatte bereits angekündigt, dass sein Land die beiden Politiker nicht länger schützen werde.
Dass Ziobro nun die Ausreise gelang, könnte das Verhältnis Polens zu Ungarn und zu den USA belasten. Polens Justizminister Waldemar Zurek kündigte an, Warschau werde beide Länder um Auskunft dazu bitten, auf welcher rechtlichen Grundlage Ziobros Ausreise aus Ungarn und die Einreise in die USA ohne gültige Dokumente möglich gewesen sei.
Das polnische Außenministerium hatte Ziobros Reisepass nach dessen Flucht nach Ungarn für ungültig erklärt. Zurek kündigte zudem an, man werde ein Auslieferungsersuchen für Ziobro an die USA stellen.
Ziobro sagte dazu in den USA, er habe keine Angst vor einem Gerichtsverfahren. „Ein unabhängiges amerikanisches Gericht ist ganz bestimmt ein unabhängiges Gericht, wenn sie also ein Auslieferungsverfahren einleiten wollen, nur zu.“ (dpa/red)
Großbritannien positioniert Zerstörer HMS Dragon für möglichen Schutzeinsatz in der Straße von Hormus. (Archivbild) - Foto: Andrew Matthews/PA Wire/dpa
Im zähen Ringen um einen Ausweg aus dem Iran-Krieg hat US-Präsident Donald Trump Teheran vorgeworfen, die USA an der Nase herumzuführen.
„Der Iran hat mit den Vereinigten Staaten und dem Rest der Welt seit 47 Jahren Spielchen gespielt (Verzögerung, Verzögerung, Verzögerung!)“, schrieb Trump am Sonntag, 10. Mai, in seinem Onlinedienst Truth Social.
Iran hat laut der staatlichen Nachrichtenagentur Islamic Republic News Agency (IRNA) seine offizielle Antwort auf den jüngsten US-Vorschlag für ein Abkommen über ein dauerhaftes Ende des Krieges zwischen beiden Ländern übermittelt.
Atomprogramm später Thema
IRNA erklärte, die aktuellen Verhandlungen sollten sich ausschließlich auf die Einstellung der Feindseligkeiten in der Region konzentrieren.
Andere Themen, einschließlich des iranischen Atomprogramms, sollten zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.
Die US-Regierung hatte bereits am Freitag mit einer Antwort aus Teheran gerechnet. „Ich erhalte angeblich heute Abend einen Brief, also werden wir sehen, wie das läuft“, sagte US-Präsident Donald Trump am Freitag (Ortszeit) vor Journalisten.
Zuvor hatte bereits US-Außenminister Marco Rubio erklärt, Washington erwarte für Freitag eine iranische Reaktion auf den Vorschlag.
Teheran droht Paris und London mit „entschiedener Antwort“
Die iranische Regierung droht Großbritannien und Frankreich mit einer „entschiedenen und sofortigen Antwort“, falls deren Kriegsschiffe in der Straße von Hormus aktiv werden.
„Wir erinnern sie daran, dass sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten allein die Islamische Republik Iran in der Straße für Sicherheit sorgen kann und sie keinem Land erlauben wird, sich in diese Dinge einzumischen“, erklärte Vize-Außenminister Kasem Charibabadi am Sonntag im Onlinedienst X.
Der französische Präsident Emmanuel Macron betonte unterdessen, seine Regierung habe „nie“ einen Einsatz von Kriegsschiffen in der Straße von Hormus geplant, sondern eine „mit dem Iran abgestimmte“ Mission zur Sicherung der Schifffahrt in der Meerenge.
Inmitten des Ringens um eine diplomatische Lösung des Irankriegs ist die Waffenruhe erneut verletzt worden.
Der Golfstaat Kuwait wurde von mutmaßlich iranischen Drohnen angegriffen. Die Streitkräfte hätten dort „mehrere feindliche Drohnen“ im eigenen Luftraum entdeckt und darauf reagiert, teilte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums mit.
Auch die Vereinigten Arabischen Emirate meldeten neuen Beschuss. Die Flugabwehr habe zwei iranische Drohnen abgewehrt, so das emiratische Verteidigungsministerium.
Die diplomatischen Bemühungen laufen derweil weiter.
Am Samstag, 9. Mai, trafen sich US-Außenminister Marco Rubio und der Sondergesandte des Weißen Hauses, Steve Witkoff, mit dem katarischen Ministerpräsidenten Mohammed bin Abdulrahman Al Thani, um eine Vereinbarung zur Beendigung des Kriegs zu erreichen, wie das Portal „Axios“ unter Berufung auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Quellen mitteilte.
Das Weiße Haus halte Katar für besonders effektiv in Verhandlungen mit Iran, hieß es weiter. Pakistan vermittelt im Irankrieg offiziell, Katar agiert eher im Hintergrund.
Zeitung: Neue Gespräche in Islamabad möglich
Seit gut einem Monat gilt eine Waffenruhe im Irankrieg. Die militärischen Spannungen sind jedoch nach wie vor beträchtlich.
Gespräche der Konfliktparteien unter der Vermittlung Pakistans könnten laut „Wall Street Journal“ in der kommenden Woche erneut in Islamabad stattfinden.
Zuletzt waren Pläne für weiteren Gesprächsrunden in der pakistanischen Hauptstadt mehrmals gescheitert.
Ob der Iran seine Reaktion auf einen US-Friedensvorschlag mittlerweile übergeben hat, ist indes unbekannt. Weder die iranische Seite noch die US-Regierung äußerten sich bislang dazu.
Irans Regierung hatte vor wenigen Tagen mitgeteilt, man prüfe einen Vorschlag aus den USA. Dabei handelt es sich um eine 14 Punkte umfassende Absichtserklärung. Deren Ziel ist es unter anderem, einen Rahmen für zunächst 30 Tage dauernde Verhandlungen zu schaffen, um den Krieg zu beenden.
Diskutiert werden Medienberichten zufolge auch eine Lockerung von US-Sanktionen sowie Vereinbarungen zur Zukunft der Straße von Hormus. Zudem soll eine Grundlage für Verhandlungen über Irans umstrittenes Atomprogramm geschaffen werden.
Russland könnte Uran aus dem Iran lagern
Russland ist nach den Worten von Präsident Wladimir Putin bereit, angereichertes Uran aus dem Iran abzutransportieren und einzulagern. Das sagte Putin bei einer außerordentlichen Pressekonferenz nach den Feierlichkeiten zum Jahrestag des Sieges im Zweiten Weltkrieg.
Ursprünglich habe dazu Einigkeit bestanden, doch hätten die USA plötzlich ihre Haltung verschärft. Der Kremlchef sagte, dass Russland bereits einmal im Jahr 2015 angereichertes Uran aus dem Iran abtransportiert habe. Der Iran habe Russland vertraut, „und das nicht ohne Grund“.
Moskau sei bereit, „diese Erfahrung zu wiederholen“. Er sagte, dass alle Konfliktparteien – der Iran, die USA und Israel – damit einverstanden gewesen seien. „Doch dann verschärften die Vereinigten Staaten ihre Position und forderten den Abtransport ausschließlich auf das Gebiet der USA. Daraufhin verschärfte der Iran seine Position.“
Großbritannien bereitet Marieneinsatz vor
Großbritannien hat unterdessen einen Zerstörer für einen möglichen Einsatz zum Schutz von Handelsschiffen in der Straße von Hormus entsandt.
Die „HMS Dragon“ werde in Position gebracht, um an einer von Großbritannien und Frankreich geführten Mission teilzunehmen, sobald die Feindseligkeiten zwischen dem Iran und israelisch-amerikanischen Streitkräften enden, zitierte die britische Nachrichtenagentur PA eine Mitteilung des Verteidigungsministeriums in London am Samstag.
Das Schiff war zuletzt im östlichen Mittelmeer im Einsatz, nachdem ein britischer Luftwaffenstützpunkt in Zypern von einer Drohne iranischer Bauart getroffen worden war.
Auch Deutschland will sich beteiligen
Unter Führung Frankreichs und Großbritanniens bereitet ein internationales Bündnis einen möglichen Marineeinsatz nach einem Ende der Kampfhandlungen vor.
Deutschland erwägt, sich mit Minenjagdbooten, einer Führungs- und Versorgungsplattform sowie seegestützter Aufklärung zu beteiligen.
Der wichtige Schifffahrtsweg durch die Meerenge von Hormus wird seit Wochen vom Iran blockiert. Die Folgen für die Weltwirtschaft sind erheblich. Die USA haben ihrerseits eine Blockade iranischer Häfen verhängt.
Flughäfen warnen vor weiteren Flugstreichungen
Angesichts drohender Lücken in der Versorgung mit Kerosin warnt die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) vor Flugstreichungen und Preiserhöhungen.
„Es ist zu befürchten, dass vor allem bei Low-Cost-Airlines und touristisch weniger bedeutsamen Destinationen weitere Flüge gestrichen werden“, sagte Ralph Beisel, ADV-Hauptgeschäftsführer, der „Welt am Sonntag“.
Im Worst-Case-Szenario drohe an manchen Flughäfen ein Kapazitätseinbruch von zehn Prozent. Hochgerechnet auf alle Flughäfen wären 20 Millionen Fluggäste betroffen, so Beisel.
Einige Ziele würden dann gar nicht mehr angeflogen, andere seltener und zu höheren Preisen.
Infolge der wegen des Irankriegs gestörten Öltransporte durch die Straße von Hormus schnellten die Preise für den Flugtreibstoff Kerosin in die Höhe. Einige Airlines sagten deswegen bereits Flüge ab. (afp/dpa/red)
Markus Söder schließt Koalition mit den Grünen weiterhin aus. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
CSU-Chef Markus Söder hält die von der SPD vorgeschlagene sogenannte „Entlastungsprämie“ für nicht mehr realisierbar. Im „Bericht aus Berlin“ der ARD sagte er am Sonntag, 10. Mai, die Prämie sei vom Tisch.
Es habe sich in den Tagen nach der Ankündigung gezeigt, dass die Idee in der Wirtschaft auf großen Widerstand gestoßen sei. Er habe eigentlich gedacht, dass es vorher Absprachen mit der Wirtschaft gegeben habe. Das sei offenkundig nicht der Fall gewesen.
Beim am Dienstag anstehenden Koalitionsausschuss will Söder den Fokus stärker auf eine Einkommensteuerreform legen.
Er glaube nicht, dass dort die große Steuerreform beschlossen werde, sondern man werde über die Grundzüge und das weitere Verfahren reden, so wie bei der Krankenkassenreform.
Mit Blick auf die schwachen Umfragewerte der Union im Bund schließt Söder eine Koalition mit den Grünen weiterhin aus. „Mit den Grünen wird es ja nicht besser“, sagte er. (dts/red)
Cem Özdemir. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der designierte baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) hält den Rückzug seiner Partei von X für falsch und will bei dem Internetdienst bleiben.
Gerade auf schwierigen Plattformen „dürfen wir das Feld nicht denen überlassen, die am lautesten schreien oder Desinformation verbreiten“, sagte er dem „Münchner Merkur“ laut Vorabmeldung vom Sonntag, 10. Mai.
Grüne, SPD und Linke hatten Anfang Mai erklärt, sich in einer untereinander abgestimmten Aktion vom Internetdienst X zurückzuziehen.
Betroffen sind demnach sowohl die offiziellen Accounts der Parteien und Fraktionen als auch die privaten Accounts führender Vertreter. Den Abgeordneten hatten die Fraktionen aber diese Entscheidung freigestellt.
„Ich kann die Entscheidung vieler gut nachvollziehen – X hat sich stark verändert und vieles dort ist problematisch“, sagte Özdemir der Zeitung.
„Aber ich halte es trotzdem für falsch, sich komplett zurückzuziehen.“ Außer ihm wollen demnach auch die Grünen-Politiker Omid Nouripour, Konstantin von Notz und Ricarda Lang auf X aktiv bleiben. (afp/red)
Passagiere der „Hondius“ werden ausgeflogen. - Foto: Arturo Rodriguez/AP/dpa
Ein nach dem tödlichen Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ ausgeflogener Franzose hat nach Angaben der französischen Regierung Krankheitssymptome.
Bei einem der fünf am Sonntagnachmittag am Flughafen Le Bourget bei Paris gelandeten Passagiere seien während des Fluges Symptome aufgetreten, erklärte Premierminister Sébastien Lecornu im Onlinedienst X.
Alle fünf wurden demnach direkt nach der Landung bis auf Weiteres unter strenge Quarantäne gestellt und isoliert. Sie sollen in einem Pariser Krankenhaus gründlich untersucht und medizinisch betreut werden.
Am Sonntag hatten evakuierte Passagiere und Besatzungsmitglieder des Kreuzfahrtschiffs von der Kanareninsel Teneriffa aus mit Sondermaschinen die Heimreise angetreten.
Vier Deutsche starteten am Nachmittag gemeinsam mit weiteren Betroffenen mit einer niederländischen Maschine in Richtung Niederlande und sollten anschließend nach Deutschland gebracht werden.
Vor Verlassen des Schiffs waren nach Angaben der spanischen Gesundheitsministerin Mónica García alle Passagiere und Besatzungsmitglieder noch einmal untersucht und für symptomfrei befunden worden.
In den vergangenen Wochen waren drei Passagiere des Schiffs am Hantavirus gestorben, darunter eine Deutsche.
Unter den rund 150 Insassen des Kreuzfahrtschiffs wurden nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO bislang drei weitere Infektionen mit der von Mensch zu Mensch übertragbaren Anden-Variante des Hantavirus nachgewiesen, zudem gibt es zwei Verdachtsfälle. (afp/red)