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Angeklagte im Fabian-Prozess streitet Schuld weiter ab

Äußerlich wirkt die Angeklagte meist gefasst, als sie im Prozess zum Tod des achtjährigen Fabians aus Güstrow Fragen der Staatsanwaltschaft beantwortet. Emotional wird sie vor allem bei der Schilderung einer früheren von Alkohol und Brutalität geprägten Beziehung. Da ist sie den Tränen nahe, während sie die Gewalt in der Beziehung zum Vater Fabians eher im Alltagston beschreibt.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat die 30-Jährige das Kind heimtückisch ermordet. Die Angeklagte bestreitet die Tat weiterhin vehement. Bei der Befragung stellt Richter Holger Schütt mehrere ihrer Angaben infrage. Vor gut zwei Wochen hatte die Angeklagte in einer stundenlangen Erklärung ihre Sicht der Ereignisse dargestellt, zunächst ohne Nachfragen zuzulassen. Nun ist sie umgeschwenkt.
Die Befragung diene dazu, Widersprüche und Unklarheiten der getroffenen Aussagen zu klären, nicht aber die Angeklagte vorzuführen, macht Schütt zu Beginn des 27. Verhandlungstags deutlich. „Es ist kein förmliches Kreuzverhör, wie man es aus amerikanischen Filmen kennt“, sagt der Richter.

Angeklagte wird stundenlang befragt

Und doch wird die Befragung Stunden in Anspruch nehmen, denn es gibt viele Widersprüche zu klären. Schütt fragt die Angeklagte nach der Beziehung zum Kindesvater, zu einem früheren Partner, mit dem die Angeklagte ein eigenes Kind hat, zu finanziellen Sorgen, aber auch zu Depressionen, Eifersucht und ihrem widersprüchlichen Verhältnis zu Fabian.
Die 30-Jährige soll den Achtjährigen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen.
Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist riesig. Auch am 27. Verhandlungstag warteten die Menschen vor dem Landgericht in Rostock in einer langen Schlange, um der Verhandlung beizuwohnen. Die ersten Zuschauer haben sich demnach schon kurz nach 2 Uhr in der Nacht angestellt.

„Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben“

Die Angeklagte hat eine Beteiligung an der Tat einmal mehr abgestritten. Stattdessen stellt sie sich als Beschützerin Fabians in einer von Gewalt geprägten Beziehung zum Kindesvater dar. „Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben“, sagt sie an einer Stelle. Sie sei dazwischen gegangen und habe Gewalt abbekommen.
Schon in ihrer Erklärung hatte sie behauptet, Fabian wie ihren eigenen Sohn geliebt zu haben. Doch bei der Befragung sagt sie auch, hätte der Vater Fabians ihren Sohn geschlagen, hätte sie ihn aus der Wohnung geworfen. Warum sie dann an der Beziehung zu dem Mann trotz seiner Gewalt gegen Fabian festgehalten habe, fragt irritiert der Richter.

Widersprüche und ein emotionaler Ausbruch

Immer wieder spielt das Gericht auch Sprachnachrichten vor, die Widersprüche zu der Erklärung der Angeklagten deutlich machen. So wundert sich Schütt an einer Stelle über eine Sprachnachricht der Angeklagten, in der sie Fabian „falsches Spiel“ unterstellt. Es klinge so, als ob „Sie nicht wollten, dass er Kontakt zu seinem Vater hat“, meint Schütt.
Dies ist insofern relevant, weil nach Darstellung der Staatsanwaltschaft die Angeklagte den Mord verübt hat, um den Kindesvater für sich allein zu haben.
Ein Psychotherapeut hatte an einem der vorherigen Prozesstage schon berichtet, dass die Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen habe. Sie selbst hatte während der seit mehr als vier Monaten laufenden Verhandlung eingeräumt, unter Eifersuchtsanfällen und Kontrollzwang zu leiden.
Doch an diesem Verhandlungstag bleibt die Angeklagte bei ihrer Version: „Woher sollte ich wissen, dass Fabian an diesem Tag verschwindet? Ich habe damit nichts zu tun“, sagt sie in einem emotionalen Ausbruch.

Richter zweifelt an Aussagen

Sie sei nie bei dem getöteten Kind in der Wohnung gewesen, aus der sie Fabian gelockt haben soll. „Ich kenne die Wohnung nicht.“ Sie wisse auch nicht, in welcher Etage er mit seiner Mutter gewohnt habe. Wenn sie Fabian abgeholt habe, habe sie mit dem Auto an der Straße gewartet. Das Kind sei nach seiner Einschulung im Jahr 2023 „so gut wie gar nicht mehr“ bei ihr und dem Kindesvater gewesen.
Am Tag der Tat will sie nur in Güstrow gewesen sein, weil ihre Großeltern sie in die Kleinstadt geschickt hätten, um Geld für sie von der Bank abzuholen. Das zieht der Richter in Zweifel. Bei einer früheren Gelegenheit habe sie die Begebenheit als ihre eigene Initiative dargestellt, sagt Schütt.
Vor allem das Ausschalten des Handys zur mutmaßlichen Tatzeit weckt Skepsis beim Richter. Das von ihr angeführte Alibi hält er deshalb nicht für schlüssig. Auch nach 27 Verhandlungstagen stützt sich die Beweisführung weiterhin auf Indizien. Die Nachfragen des Richters zeigen jedoch, dass er eine Reihe von Angaben der Angeklagten infrage stellt. (dpa/red)
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Lebenslange Haftstrafe für Autoanschlag auf Münchner verdi-Demonstration mit zwei Toten

Das Oberlandesgericht München hat den Angeklagten Farhad N. zu lebenslanger Haft verurteilt. Er war im Februar 2025 in München in eine friedliche Demonstration gerast: „Wegen zweifachen Mordes, wegen versuchten Mordes in 23 Fällen, wegen gefährlicher Körperverletzung in 19 Fällen, wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen und schweren vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverke…
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3. Juli: Gewaltaufruf vor AfD-Parteitag | Kritik an Krankschreibungsplänen | Nach Stade-Bluttat

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Gewaltaufruf vor AfD-Parteitag

Vor dem AfD-Parteitag in Erfurt sind auf einer linksextremen Plattform Gewaltaufrufe veröffentlicht worden. Die Gewerkschaft der Polizei wertet solche Aufrufe als Straftat. GdP-Chef Jochen Kopelke betont bei Demonstrationen die Pflicht der Versammlungsleiter, gewaltbereite von friedlichen Teilnehmern zu trennen. Zum Protestwochenende werden mindestens 50.000 Teilnehmer erwartet.

Kritik an Krankschreibungsplänen

Die Koalitionspläne zur Krankschreibung stoßen auf Kritik. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag könnten Hausarztpraxen zusätzlich belasten. Die Bundesregierung verteidigt das Vorhaben und kündigt eine praxisnahe Umsetzung an.

Chinesen übernehmen Ferrari-Standort

Der chinesische Autobauer BYD hat ein ehemaliges Luxusautohaus in Starnberg übernommen. An diesem Standort wurden bisher Modelle der Marken Ferrari, Maserati und Lamborghini verkauft. Künftig will BYD dort Elektroautos anbieten. Zudem prüft das Unternehmen die Übernahme weiterer Werke in Europa.

Nach Stade-Bluttat

Der niedersächsische SPD-Landtagsabgeordnete Deniz Kurku hatte bekannt gegeben, dass seine Schwiegermutter mutmaßlich als Fahrerin des Fluchtwagens an der Bluttat in Stade beteiligt war. Er erhält Rückendeckung von Ministerpräsident Olaf Lies. Der mutmaßliche Schütze mit türkischer Staatsangehörigkeit sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sechsfachen Mord vor.

Neuer Bundestrainer

Wie der Deutsche Fußball-Bund heute mitteilte, hat Julian Nagelsmann bereits am Vortag in einem vertraulichen Gespräch mit der Verbandsspitze um seine Entlassung gebeten. Hinsichtlich der Neubesetzung des Trainerpostens werde der DFB das Gespräch mit Jürgen Klopp suchen. Dieser habe bereits „seine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme des Postens signalisiert“.
 
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„Ich habe kein schlechtes Gewissen“ – Lebenslange Haft für Taleb A.

Das Urteil zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 ist am Freitag am Magdeburger Landgericht verkündet worden.
Taleb A. wurde unter anderem wegen sechsfachen Mordes und 206-fachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei wurde die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt.
Außerdem ordnete das Gericht für Taleb A. den Vorbe…
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Lebenslang für Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an…
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Lebenslange Haft nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag, 26. Juni, zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.

Gericht verhängt Höchststrafe

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte genau wie die Nebenklage für den 51-Jährigen die Höchststrafe gefordert – damit wäre die an eine Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.
A. wurde für die Tat vom 20. Dezember 2024 außer wegen Mordes auch wegen vielfachen versuchten Mordes sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt.
40 Tage lang, seit vergangenem November, verhandelte das Landgericht gegen den Angeklagten, hörte Sachverständige, mehr als 100 Zeugen und zahlreiche Opfer. Insgesamt 204 Betroffene schlossen sich als Nebenkläger dem Verfahren an, sie wurden von rund 40 Rechtsanwälten vertreten. Aus Platzgründen verhandelte das Landgericht in einer eigens dafür errichteten Leichtbauhalle.

„Keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“

Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme nun überzeugt, dass Taleb A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast war und dabei zahlreiche Besucher erfasste. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher und sein Kollege von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatten in ihrem Schlussvortrag gesagt, das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien dauere bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“. Während des Prozesses in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt berichteten zahlreiche Opfer und Angehörige von Todesängsten, von schweren Verletzungen und wie der Anschlag sie bis heute körperlich und psychisch belastet.
In dem Prozess hatte der Angeklagte zwar eingeräumt, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft warf A. vor, im Prozess „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ gezeigt zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war im Prozess immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen. (afp/red)
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Angeklagte im Fabian-Mord will sich am 6. August erstmals äußern

Die wegen des Mordes an dem achtjährigen Fabian angeklagte Frau will sich am 6. August erstmals vor Gericht äußern. Dies kündigte ihr Verteidiger Thomas Löcker am Ende des 13. Verhandlungstags vor dem Landgericht Rostock an.
In welchem Umfang und zu welchen Punkten sich die 30-Jährige äußern werde, sei noch offen. Die Kammer will für die Aussage den Vormittag des 6. August reservieren.
Zwischen dem 9. Juli und dem 6. August ist eine vierwöchige Verhandlungspause angesetzt, die die Verteidigung zur Vorbereitung nutzen will.

Vorwurf der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, den aus Güstrow stammenden Jungen am 10. Oktober 2025 mit sechs Messerstichen getötet und die Leiche anschließend angezündet zu haben. Die Angeklagte hatte den Fund des Leichnams am 14. Oktober der Polizei gemeldet und angegeben, ihn zufällig beim Spaziergang mit dem Hund entdeckt zu haben. Bislang schwieg sie vor Gericht.

Widersprüchliche Aussagen einer früheren Freundin

Eine ehemalige Freundin und Nachbarin der Angeklagten sagte am 18. Juni als Zeugin aus, die 30-Jährige habe ihr am Morgen des 14. Oktober am Telefon gesagt: „Wir haben ihn gefunden. Er ist tot.“
Die Zeugin berichtete weiter, sie sei mit der Angeklagten und zwei Hunden zum Fundort an einem Tümpel bei Klein Upahl gefahren. Dort habe die Angeklagte zielstrebig das Gelände abgesucht. Die Zeugin äußerte den Verdacht, die Angeklagte habe sie und die Hunde nur für ein Alibi mitgenommen. „Das kam mir alles sehr komisch vor.“
Zuvor hatten bereits zwei andere Zeugen ausgesagt, sie seien mit der Angeklagten am Abend des 13. Oktober am selben Ort gewesen, wo die stark verbrannte Leiche des Jungen lag.

Beziehungsprobleme und finanzielle Lage

Die Zeugin berichtete zudem von schwierigen Beziehungsproblemen zwischen der Angeklagten und Fabians Vater. Das Verhältnis habe zwischen Harmonie und Eskalation geschwankt.
„Man wusste nie, was einen erwartet.“ Finanziell habe die Angeklagte stets unter Druck gestanden.
Der Prozess wird am 23. Juni fortgesetzt. Dann sollen mehrere Polizeibeamte gehört werden. Insgesamt sind Verhandlungstage bis zum 10. September terminiert. (dpa/red)
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ZDF-Berichterstattung über Elon Musk sorgt für Kritik in der Medienlandschaft


In Kürze:

  • Nach dem Mordversuch an einem Mann durch einen Migranten aus dem Sudan gab es Ausschreitungen in Belfast.
  • Das „ZDF“ berichtet und erweckt dabei den Anschein, dass Elon Musk zur Gewalt aufgerufen hat.
  • Journalisten üben Kritik, es fällt auch der Begriff „Desinformation“.

 
Die Art und Weise der Berichterstattung über die gewalttätigen Ausschreitungen in Belfast sorgen sowohl bei der Presse als auch in den sozialen Medien für Diskussionen. Ausgangspunkt war die Messerattacke eines Flüchtlings aus dem Sudan auf einen Mann am Montag, 8. Juni, im Norden Belfasts. Der mutmaßliche Täter wird überwältigt, sein Opfer schwer verletzt. Die Folge: Mehrere Nächte lang randaliert ein schwarz vermummter Mob in den Straßen der nordirischen Metropole, zündet Autos an und verfolgt laut „ZDF“-Beitrag Migranten.

„Wir können und dürfen so nicht arbeiten“

Dieser Bericht ist nun auch Gegenstand von teils massiver Kritik. Den Beitrag kündigt Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg mit den Worten an: „Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“ Mit dem Rechtsextremisten ist Tommy Robinson gemeint, dessen Post Musk geteilt hatte.
Doch zu einer Jagd auf Migranten hat der Tesla-CEO nie aufgerufen. Das ZDF blendet sogar seinen Beitrag auf X ein, aus dem hervorgeht, dass er eine Übersicht mit möglichen Protestorten veröffentlichte. Dazu schrieb er: „Nur durch wiederholte und laute Proteste wird sich etwas ändern.“
Auf den „ZDF“-Beitrag reagierte beispielsweise Sebastian Eberle, Redakteur beim „Norddeutschen Rundfunk“ (NDR). Auf X schrieb er: „Liebe Kolleginnen und Kollegen in Mainz, Mit allem gebotenen Respekt. Das geht nicht. Wir können und dürfen nicht so arbeiten. Das ist völlig inakzeptabel.“
„WELT“-Chefreporterin Anna Schneider verpasste ihrem kritischen Kommentar in Anlehnung an eine Werbung des Mainzer Senders die Überschrift „Mit dem Zweiten sieht man, was nie gesagt wurde“. Weiter schreibt sie, da der Beitrag noch online sei, könne man sich den so häufig anschauen, „bis er richtig reinknallt, der Schmerz über die monatlich zwangsabgezwackten 18,36 Euro, die derlei Desinformation auch noch finanziell unterstützen.“
Jochen Bittner, Londoner Korrespondent der „Zeit“ schrieb auf X: „Was das ZDFheute sich da geleistet hat, ist eine klare Falschbehauptung, die auch meiner Ansicht nach justiziabel ist.“ In einem zweiten Beitrag von ihm hieß es: „Weder Musk noch Robinson sind natürlich so töricht, direkt zu Gewalt aufzurufen.
Aber sie liefern die Erzählung des Widerstands, mit der Extremisten Gewalt für sich selbst legitimieren können.“

„ZDF“ spricht von missverständlicher Formulierung

Der Rechtsanwalt und Medienrechtler Carsten Brennecke meldete sich ebenfalls auf X zu Wort. „“Es ist eine grundlegende Pflicht des ernsthaften Journalismus, zwischen dem, was jemand gesagt hat, und dem, was andere getan haben, zu unterscheiden. Wer diese Grenze verwischt und einem Akteur die Verantwortung für die Handlungen Dritter zuschreibt, meldet nicht mehr. Sie betreiben Unruhe. Dies ist rechtlich nach dem Presserecht angefochten – und journalistisch ein Zertifikat für Armut.“
Das „ZDF“ hat mittlerweile reagiert und in der Beschreibung der Sendung folgende Aussage hinzugefügt: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzis und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“
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1. Juni: Rente wird teurer | Nicht rechtens | Höchststrafe

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

AfD unter Beobachtung

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies heute einen Eilantrag der Partei gegen die Bestimmung ab. Das Gericht sah demnach die Voraussetzungen für die Hochstufung gegeben.

Neues COVID-Medikament

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Covid-19-Pille Xocova zur Vorbeugung nach einem Kontakt mit dem Coronavirus zugelassen. Das Medikament kann über fünf Tage eingenommen werden. In einer Studie erkrankten deutlich weniger Teilnehmer nach der Einnahme als in der Placebo-Gruppe. Hergestellt werden die Tabletten von einem japanischen Unternehmen.
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1. Juni: Rente wird teurer | Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe | Rechtswidrig: Pistorius überschreitet Kompetenz

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

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Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

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Bürgermeister in Peru von Auftragskillern erschossen

Auf seinem Weg zur Arbeit ist ein Bürgermeister in Peru von Auftragskillern erschossen worden.
Der 44-jährige Victor Febre wurde am Donnerstag, 21. Mai (Ortszeit), in der nördlichen Region Piura ermordet, wie die Behörden des südamerikanischen Landes mitteilten. Es handelt sich bereits um den dritten Mord an einem peruanischen Lokalpolitiker seit Jahresbeginn.

Angreifer flüchteten auf Motorrad

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft flüchteten die mit Helmen vermummten Angreifer auf einem Motorrad, nachdem sie zahlreiche Schüsse auf den Politiker abgefeuert hatten. Eine Morduntersuchung sei eingeleitet worden.
Peru erlebte zuletzt einen massiven Anstieg von durch kriminelle Banden verübten Gewalttaten. Von 2018 bis 2025 stieg die Zahl der gemeldeten Morde von 1000 auf 2600 pro Jahr. Die Erpressungsfälle verachtfachten sich in diesem Zeitraum auf 26.500.

Kriminalität prägt Wahlkampf

Der Kampf gegen die Gewaltkriminalität ist ein bedeutendes Thema im Wahlkampf um die Präsidentschaft. Am 7. Juni stehen sich bei einer Stichwahl die rechtsgerichtete Kandidatin Keiko Fujimori und der linksgerichtete Roberto Sánchez gegenüber.
Fujimori verspricht, die Kriminalität mit „harter Hand“ zu bekämpfen. Sánchez stellt eine Verfassungsreform in Aussicht, um die Streitkräfte im Kampf gegen die Kriminalität zu unterstützen. (afp/red)