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Bericht: 1.150 Islamisten aus Deutschland reisten nach Syrien oder Irak – die Hälfte mit deutschem Pass


In Kürze:

  • Der mutmaßliche CSD-Attentäter besaß die deutsche Staatsangehörigkeit, nachdem er hier geboren worden war.
  • BMI: Eine Rücknahme der Einbürgerung ist in anders gelagerten Fällen unter bestimmten Umständen möglich.
  • Von 1.150 Islamisten, die aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist sind, hatten rund die Hälfte einen deutschen Pass.

 
Der mutmaßliche Täter des Anschlags beim Berliner Christopher Street Day am Samstag, 25. Juli, ist ein deutscher Staatsbürger libanesischer Herkunft. Er war den Behörden als Islamist bekannt.
Nach einem gescheiterten Versuch, sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) in Syrien anzuschließen, wurde er im Libanon verhaftet. Nach einer Verurteilung musste ihn Deutschland jedoch wieder aufnehmen.
Dass dies kein Einzelfall ist, darüber berichtet die „Berliner Zeitung“.
Unter Verweis auf Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) heißt es, dass seit 2011 etwa 1.150 Islamisten aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist sind. Mehr als die Hälfte davon besaß einen deutschen Pass. Bei etwa 65 Prozent gibt es Hinweise auf Unterstützung des IS, von al-Qaida oder ähnlichen Gruppierungen.
Rund 35 Prozent halten sich nach Auskunft des Ministeriums weiterhin im Ausland auf. Etwa ein Viertel soll im Irak oder in Syrien umgekommen sein.

Radikalisierung, Bekennervideo

Abdul B. radikalisierte sich nach Einschätzung der ihn betreuenden Präventionsberatung über mehrere Jahre hinweg. Es war keine Turboradikalisierung“, sagte Thomas Mücke vom Violence Prevention Network der „Berliner Morgenpost“. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, „warum er einem Deradikalisierungsprogramm erst so spät zugeführt wird“.
Nach dem Terroranschlag hat die Polizei auf dem Handy des Attentäters ein Bekennervideo gefunden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte einen Bericht der „BILD“. In dem Video sei zu sehen, wie „eine vermummte Person, vermutlich eben der Tatverdächtige“ einen Treueschwur auf den IS leiste, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Ines Peterson, im ZDF.
Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte am Rande der Sommerklausur der CSU-Landesgruppe im fränkischen Kloster Banz das Auffinden des Videos und weiteren Datenmaterials.
Bei dem Terroranschlag am Samstag mit einem Auto wurde eine Frau getötet und 31 Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Täter soll auch eine Machete benutzt haben. Abdul B. starb am Tag nach dem Anschlag durch Schüsse von Polizisten, die ihn gestellt hatten.

Einbürgerung: Möglichkeit der Rücknahme besteht

Abdul B.s Mutter wurde 2002 in Deutschland eingebürgert, weswegen er im Jahr 2005 als deutscher Staatsbürger zur Welt gekommen ist.
Dobrindt verwies darauf, dass einige Gefährder wie Abdul B. die deutsche Staatsbürgerschaft hätten. Solche Menschen könnten also nicht ausgewiesen werden. „Das heißt, diese Gefährder sind objektiv vorhanden. Wir müssen unsere Gesellschaft bestmöglich davor schützen.“
CSU-Chef Markus Söder forderte, das Staatsbürgerschaftsrecht zur Debatte zu stellen. Jemand, der als Gefährder eingestuft sei, könne nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben.
Auf die Frage, ob die geltenden Regelungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit in anders gelagerten Fällen ausreichen, wenn die Person sich nach dem Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft einer islamistischen Terrororganisation anschließe, verwies das Ministerium auf verfügbare Maßnahmen.
„Im Staatsangehörigkeitsgesetz sind bereits Sicherstellungen vorhanden, damit Personen nicht eingebürgert werden können, die sich im Sinne der Fragestellung betätigen“, zitiert BZ eine Sprecherin.
Dazu gehöre ein Ausschluss der Einbürgerung, sollten verfassungsfeindliche Aktivitäten unterstützt werden. Auch „die Möglichkeit einer Rücknahme der Einbürgerung“ sei vorgesehen.

9.110 gewaltbereite Islamisten

Ob das ausreiche, sagte das BMI gegenüber der Zeitung nicht. So sollten die „derzeit geltenden Rechtsrahmen einer fachlichen Prüfung unterzogen werden“.
Die Angaben des BMI zu 1.150 decken sich weitgehend mit der Antwort der Behörde auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2021. Darin heißt es auch, dass die meisten Ausreisen in den Jahren 2013 bis 2015 registriert wurden. Der überwiegende Teil der ausgereisten Personen war jünger als 30 Jahre. Auch laut damaliger Antwort besaß mehr als die Hälfte der ausgereisten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit.
In einem Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem vergangenen Jahr wird das gesamte „Islamistische Personenpotenzial“ auf 27.200 geschätzt. Rund 9.110 Personen gelten als gewaltbereit.
Zudem heißt es, dass die Zahl der Ausreisen ab 2015 rückläufig sei. Bereits seit 2019 würden Ausreiseversuche nach Syrien oder in den Irak nur noch selten registriert. „Derzeit zeichnet sich weltweit kein Jihadschauplatz ab, der für die islamistische Szene in Deutschland eine auch nur annähernd vergleichbare Relevanz entwickeln könnte, wie Mitte der 2010er-Jahre Syrien oder der Irak“, heißt es in dem Bericht.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen) 
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100 Jahre Haft für Antifa-Mitglied nach Angriff auf Abschiebezentrum in Texas


In Kürze:

  • 100 Jahre Haft für Hauptangeklagten Benjamin Song
  • Mehrere Mitangeklagte zu 30 bis 70 Jahren verurteilt
  • Angriff auf Haftzentrum als Terrorakt eingestuft

 
Ein Gericht in Texas verurteilte am Dienstag, 23. Juni, einen als Mitglied der Antifa identifizierten bewaffneten Mann zu 100 Jahren Haft für einen Angriff auf ein US-Abschiebezentrum am 4. Juli 2025, bei dem ein Polizist schwer verletzt wurde.
Benjamin Song war zuvor im März wegen versuchten Mordes und terrorismusbezogener Straftaten von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden. Für diese Delikte sieht das Gesetz grundsätzlich einen Strafrahmen von 20 Jahren bis lebenslanger Haft vor. Die Richter setzten die konkrete Strafe nun auf 100 Jahre fest.
Songs Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Verurteilungen von 30 bis 70 Jahren

Sieben weitere Demonstranten wurden zu Gefängnisstrafen von insgesamt 350 Jahren verurteilt, das heißt zu jeweils 30 bis 70 Jahren, verurteilt. Sie hatten am Nationalfeiertag, am 4. Juli 2025, vor der ICE-Einrichtung Feuerwerkskörper gezündet. Zudem wurden sie schuldig befunden, „Terroristen materielle Hilfe geleistet“ zu haben.
Nach Angaben des Gerichts wurden die Strafen individuell festgelegt.
Während des Angriffs auf die Einrichtung der US-Einwanderungsbehörde ICE in der Nähe von Dallas rief Song laut Justizministerium „Holt die Gewehre!“ und eröffnete anschließend das Feuer auf Polizeikräfte. Staatsanwälte erklärten, dass der als Anführer bezeichnete Song insgesamt elf Schüsse abgab, bis sein halbautomatisches Gewehr klemmte. Dabei wurde ein Polizist am Hals getroffen, der zuvor auf einen Notruf reagiert hatte.
Die Bundesrichter Mark Pittman und Reed O’Connor verhängten die Urteile gegen die Angeklagten. O’Connor erklärte, die Ereignisse im vergangenen Juli seien kein Protest gewesen, sondern „ein Angriff auf die Demokratie“.

Erstes Urteil nach Einstufung als Terrororganisation

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Antifa-Gruppe habe einen geplanten Terrorangriff auf die Haftanstalt durchgeführt, bei dem unter anderem Feuerwerkskörper gezündet, Sachbeschädigung begangen und auf Polizeikräfte geschossen worden seien.
Die erfolgreiche Verurteilung in den Terrorismusfällen wertete die Staatsanwaltschaft als Erfolg der Trump-Regierung und zugleich als Abschreckung gegenüber gewalttätigen, extremistischen Gruppen. Dies könne nach Einschätzung der Behörden den Weg für weitere Strafverfolgungen in ähnlichen Fällen ebnen.
Es sind die ersten Urteile seitdem Präsident Donald Trump die Antifa im vergangenen Jahr per Dekret als „Terrororganisation“ hatte einstufen lassen.
„Die heute verhängten Strafen zeigen, dass Antifa-Terroristen, welche die Sicherheitskräfte und Bundesgebäude angreifen, mit einer schnellen und unerbittlichen Justiz rechnen müssen“, erklärte der amtierende Justizminister Todd Blanche.
Der Anwalt des Hauptangeklagten, Philip Hayes, widersprach dem Justizminister:
„Das hier ist nicht ein Haufen Terroristen“, sagte Hayes dem Sender PBS zufolge. „Das ist eine Gruppe von Kindern und jungen Erwachsenen, die wirklich ein großes Herz haben und deren Stimme wirklich gehört werden sollte.“
Zudem betonte er, dass es nie beabsichtigt gewesen sei, dass jemand verletzt werde oder Schüsse fielen.

Verfahren in Minneapolis

Unterdessen wurden am 16. Juni im Zusammenhang mit einem Fall in Minneapolis, bei dem es mutmaßliche Verbindungen zur Antifa gab, keine terroristischen Anklagen durch die Bundesregierung erhoben.
Nach Protesten gegen Abschieberazzien des ICE im nördlichen Bundesstaat Minnesota wirft die US-Bundesjustiz 15 weiteren Menschen Verbindungen zur Antifa vor.
Das Strafmaß gegen acht weitere Demonstranten in Texas wird am 1. Juli erwartet.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Gunman in Antifa Attack on Texas Immigration Facility Sentenced to 100 Years in Prison“. (deutsche Bearbeitung: zk)
(Mit Material von afp)
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1. Juni: Rente wird teurer | Nicht rechtens | Höchststrafe

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

AfD unter Beobachtung

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies heute einen Eilantrag der Partei gegen die Bestimmung ab. Das Gericht sah demnach die Voraussetzungen für die Hochstufung gegeben.

Neues COVID-Medikament

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Covid-19-Pille Xocova zur Vorbeugung nach einem Kontakt mit dem Coronavirus zugelassen. Das Medikament kann über fünf Tage eingenommen werden. In einer Studie erkrankten deutlich weniger Teilnehmer nach der Einnahme als in der Placebo-Gruppe. Hergestellt werden die Tabletten von einem japanischen Unternehmen.
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1. Juni: Rente wird teurer | Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe | Rechtswidrig: Pistorius überschreitet Kompetenz

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

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Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

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