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Baller-Liquids: Bis zu 200-Mal stärker als herkömmliches Cannabis


In Kürze:

  • Baller-Liquids sind in Deutschland auf dem Vormarsch.
  • Die Liquids bergen hohes Gefahren- und Suchtpotenzial.
  • Neue psychoaktive Stoffe gelangen überwiegend als Pulver aus China und Indien nach Europa.

 
Sie kommen in bunten Verpackungen daher und versprechen fruchtige und süße Geschmacksrichtungen: sogenannte Baller-Liquids.
Sie gelten bei jungen Menschen als Trenddroge, die sie in E-Zigaretten oder Vapes konsumieren. Doch gefährlich wird es, wenn sie verbotene synthetische Cannabinoide enthalten. Der Verkauf solcher Liquids ist illegal, dennoch registriert die Polizei zunehmend Fälle in Deutschland, die massive Folgen hatten.

Herzrasen und Psychosen

So warnt unter anderem die bayerische Polizei in einem Flyer vor den Baller- oder Zombie-Liquids, die auch als „Görke“ bekannt sind. Der Konsum der schnell wirkenden Substanzen kann schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen und sogar lebensbedrohlich sein. Sie führen zur Euphorie, zu Halluzinationen und zu extremer Enthemmung. Zu den Nebenwirkungen gehören Herzrasen, Bluthochdruck, Übelkeit, Krampfanfälle, Angst- und Panikattacken, Wahnvorstellungen und Psychosen.
Das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Hof gaben im Februar 2026 bekannt, dass sie in mehr als 100 Fällen im Zusammenhang mit den chemisch veränderten Liquids ermittelten. Demnach seien die Flüssigkeiten auch an Schulen aufgetaucht. Ermittler fanden sie unter anderem in bunten, unbeschrifteten Fläschchen. Untersuchungen ergaben, dass die Liquids häufig hochwirksame synthetische Cannabinoide enthielten.
Ein Schwerpunkt des illegalen Handels war der Sonnenplatz in der Stadt Hof. Die Polizei führte Kontrollen im Stadtgebiet und auch im Umland durch. Neun Tatverdächtige im Alter von 15 bis 29 Jahren saßen zu diesem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft. Die Ermittler warfen den sieben Syrern und zwei Deutschen vor, in größerem Umfang mit Baller-Liquids gehandelt und diese auch an Minderjährige verkauft zu haben.
Laut Europol und der EU-Drogenagentur würden die meisten neuen psychoaktiven Stoffe auf dem europäischen Drogenmarkt in China und Indien hergestellt. Die Unternehmen würden für den Vertrieb das Internet nutzen, darunter auch Online-Marktplätze. In der Regel würden die Stoffe in Pulverform geliefert, in Mengen, die von wenigen Milligramm bis zu Hunderten von Kilogramm reichen.

Tot nach Konsum?

Das Hessische Landeskriminalamt berichtete Anfang Dezember 2025 von mehreren Fällen, in denen Kinder und Jugendliche nach dem Konsum von E-Liquids ärztlich versorgt werden mussten. Im Lahn-Dill-Kreis starb im Sommer 2025 ein 26-Jähriger. Laut Landeskriminalamt sei ein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Baller-Liquids und seinem Tod nicht auszuschließen.
Wie gefährlich der Konsum der illegalen Liquids ist, beschreibt eine Dokumentation des Magazins „DER SPIEGEL“. Darin berichteten zwei Jugendliche von den verheerenden Folgen. „Ich war mir eigentlich relativ sicher, dass ich in diesem Moment sterben werde. Es war wirklich so, als würde mein Herz wie ein Maschinengewehr sozusagen aus der Brust springen“, beschrieb einer der beiden, ein junger Mann, seine Erfahrung.
Eine junge Frau beschrieb, wie einfach die synthetischen Drogen zu bekommen seien. Das sei so, als würde sie im Supermarkt Käse kaufen. Ihre eigene Erfahrung mit dem Konsum zeigt die Ernsthaftigkeit des Themas: „Ich dachte, ich komme da nie wieder raus“, sagte sie gegenüber dem Magazin.
Synthetische Cannabinoide bergen eine hohe Suchtgefahr. Laut einer Untersuchung könnten die Entzugserscheinungen schwerwiegender als bei einer Abhängigkeit von Cannabis sein.

Auch in Nachbarländern ein Problem

Auch in Nachbarländern Deutschlands bereiten die Drogen Probleme. So beschreibt Jean-Claude Alvarez, Arzt und Pharmakologieprofessor an der Université Paris-Saclay, die starke Wirkung der synthetischen Stoffe. Gegenüber dem französischen Fernsehsender „TF1 Info“ gab er an, dass die Konzentration teilweise gesundheitsbedenkliche Dimensionen erreiche. Seiner Einschätzung nach sind „diese synthetischen Cannabinoide bis zu 200-mal stärker als Cannabis selbst“.
Um diese Stoffe zu identifizieren, sei ein Gerät erforderlich, das 600.000 Euro koste. Frankreich verfüge nur über eine Handvoll solcher Geräte. „Diese Substanzen werden zeitweilig im Umlauf sein, bis alle Labore sie identifiziert haben. Und dann werden andere, bislang unbekannte synthetische Drogen auftauchen. Dann muss die Identifizierungsarbeit von vorn beginnen. Das ist aufwendig“, betont er gegenüber dem Fernsehsender.
Auch die Schweiz hat der gefährliche Trend mittlerweile erreicht, wie das Online-Nachrichtenportal „20 Minuten“ berichtet.
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Bericht: 1.150 Islamisten aus Deutschland reisten nach Syrien oder Irak – die Hälfte mit deutschem Pass


In Kürze:

  • Der mutmaßliche CSD-Attentäter besaß die deutsche Staatsangehörigkeit, nachdem er hier geboren worden war.
  • BMI: Eine Rücknahme der Einbürgerung ist in anders gelagerten Fällen unter bestimmten Umständen möglich.
  • Von 1.150 Islamisten, die aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist sind, hatten rund die Hälfte einen deutschen Pass.

 
Der mutmaßliche Täter des Anschlags beim Berliner Christopher Street Day am Samstag, 25. Juli, ist ein deutscher Staatsbürger libanesischer Herkunft. Er war den Behörden als Islamist bekannt.
Nach einem gescheiterten Versuch, sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) in Syrien anzuschließen, wurde er im Libanon verhaftet. Nach einer Verurteilung musste ihn Deutschland jedoch wieder aufnehmen.
Dass dies kein Einzelfall ist, darüber berichtet die „Berliner Zeitung“.
Unter Verweis auf Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) heißt es, dass seit 2011 etwa 1.150 Islamisten aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist sind. Mehr als die Hälfte davon besaß einen deutschen Pass. Bei etwa 65 Prozent gibt es Hinweise auf Unterstützung des IS, von al-Qaida oder ähnlichen Gruppierungen.
Rund 35 Prozent halten sich nach Auskunft des Ministeriums weiterhin im Ausland auf. Etwa ein Viertel soll im Irak oder in Syrien umgekommen sein.

Radikalisierung, Bekennervideo

Abdul B. radikalisierte sich nach Einschätzung der ihn betreuenden Präventionsberatung über mehrere Jahre hinweg. Es war keine Turboradikalisierung“, sagte Thomas Mücke vom Violence Prevention Network der „Berliner Morgenpost“. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, „warum er einem Deradikalisierungsprogramm erst so spät zugeführt wird“.
Nach dem Terroranschlag hat die Polizei auf dem Handy des Attentäters ein Bekennervideo gefunden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte einen Bericht der „BILD“. In dem Video sei zu sehen, wie „eine vermummte Person, vermutlich eben der Tatverdächtige“ einen Treueschwur auf den IS leiste, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Ines Peterson, im ZDF.
Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte am Rande der Sommerklausur der CSU-Landesgruppe im fränkischen Kloster Banz das Auffinden des Videos und weiteren Datenmaterials.
Bei dem Terroranschlag am Samstag mit einem Auto wurde eine Frau getötet und 31 Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Täter soll auch eine Machete benutzt haben. Abdul B. starb am Tag nach dem Anschlag durch Schüsse von Polizisten, die ihn gestellt hatten.

Einbürgerung: Möglichkeit der Rücknahme besteht

Abdul B.s Mutter wurde 2002 in Deutschland eingebürgert, weswegen er im Jahr 2005 als deutscher Staatsbürger zur Welt gekommen ist.
Dobrindt verwies darauf, dass einige Gefährder wie Abdul B. die deutsche Staatsbürgerschaft hätten. Solche Menschen könnten also nicht ausgewiesen werden. „Das heißt, diese Gefährder sind objektiv vorhanden. Wir müssen unsere Gesellschaft bestmöglich davor schützen.“
CSU-Chef Markus Söder forderte, das Staatsbürgerschaftsrecht zur Debatte zu stellen. Jemand, der als Gefährder eingestuft sei, könne nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben.
Auf die Frage, ob die geltenden Regelungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit in anders gelagerten Fällen ausreichen, wenn die Person sich nach dem Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft einer islamistischen Terrororganisation anschließe, verwies das Ministerium auf verfügbare Maßnahmen.
„Im Staatsangehörigkeitsgesetz sind bereits Sicherstellungen vorhanden, damit Personen nicht eingebürgert werden können, die sich im Sinne der Fragestellung betätigen“, zitiert BZ eine Sprecherin.
Dazu gehöre ein Ausschluss der Einbürgerung, sollten verfassungsfeindliche Aktivitäten unterstützt werden. Auch „die Möglichkeit einer Rücknahme der Einbürgerung“ sei vorgesehen.

9.110 gewaltbereite Islamisten

Ob das ausreiche, sagte das BMI gegenüber der Zeitung nicht. So sollten die „derzeit geltenden Rechtsrahmen einer fachlichen Prüfung unterzogen werden“.
Die Angaben des BMI zu 1.150 decken sich weitgehend mit der Antwort der Behörde auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2021. Darin heißt es auch, dass die meisten Ausreisen in den Jahren 2013 bis 2015 registriert wurden. Der überwiegende Teil der ausgereisten Personen war jünger als 30 Jahre. Auch laut damaliger Antwort besaß mehr als die Hälfte der ausgereisten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit.
In einem Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem vergangenen Jahr wird das gesamte „Islamistische Personenpotenzial“ auf 27.200 geschätzt. Rund 9.110 Personen gelten als gewaltbereit.
Zudem heißt es, dass die Zahl der Ausreisen ab 2015 rückläufig sei. Bereits seit 2019 würden Ausreiseversuche nach Syrien oder in den Irak nur noch selten registriert. „Derzeit zeichnet sich weltweit kein Jihadschauplatz ab, der für die islamistische Szene in Deutschland eine auch nur annähernd vergleichbare Relevanz entwickeln könnte, wie Mitte der 2010er-Jahre Syrien oder der Irak“, heißt es in dem Bericht.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen) 
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Über 10.000 Syrer aus Deutschland zurückgekehrt

Seit dem Ende des Bürgerkriegs in Syrien am 9. Dezember 2024 sind mindestens 10.009 Syrer aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt. Das geht aus einer Umfrage des Nachrichtenmagazins „Focus“ bei den 16 Bundesländern hervor.
Demnach reisten mit 2.761 Personen die meisten Syrer aus Bayern aus. Die wenigsten kehrten hingegen aus Hamburg in ihre Heimat zurück: 52. Bislang ging man von deutlich niedrigeren Gesamtzahlen aus. Laut Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aus dem Februar 2026 waren im vergangenen Jahr insgesamt lediglich 3.678 Syrer zurückgekehrt.
Im weltweiten Vergleich reisen allerdings nur wenige Syrer aus Deutschland wieder in ihre Heimat. Laut UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sind seit Kriegsende insgesamt 1,63 Millionen syrische Flüchtlinge zurückgekehrt – vorrangig aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien.
Trotz der zunehmenden Ausreisen ist der deutsche Pass für viele Syrer beliebter als die freiwillige Heimkehr. In Nordrhein-Westfalen etwa ließen sich im vergangenen Jahr 18.567 Syrer einbürgern.
Im gleichen Zeitraum verließen NRW nur 837 syrische Flüchtlinge. In Bremen wurden 2025 1.224 Syrer eingebürgert, während 109 syrische Flüchtlinge im gleichen Zeitraum Deutschland wieder verließen. In den übrigen Bundesländern sieht die Sachlage ähnlich aus.
Syrer führen bereits seit Jahren die Einbürgerungsstatistik in Deutschland an. Von den 332.500 Ausländern, die sich 2025 einbürgern ließen, waren 20 Prozent (65.574 Personen) Syrer.
Die Bundesregierung will indes mehr Syrer zur freiwilligen Rückkehr bewegen. Laut „Focus“-Informationen prüft das Bundesinnenministerium derzeit offenbar eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro. Bislang erhalten Syrer im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Ausreise.
Viele Unionspolitiker befürworten stärkere Anreize. Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte, die freiwillige Rückkehr sei für alle Seiten die beste und auch günstigste Lösung. Insofern sei es richtig, dass man über höhere Rückkehrförderungen nachdenke.
Mit dem Sturz des langjährigen Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 ist der syrische Bürgerkrieg beendet. Dessen Nachfolger, Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa, besuchte Ende März 2026 Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. Dabei stellte Merz die Rückkehr von 80 Prozent der syrischen Flüchtlinge in den kommenden drei Jahren in Aussicht. (dts/red)
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Hammer- und Axtangriff in ICE: 21-Jähriger vor Gericht

Nach einem Axtangriff in einem ICE auf dem Weg von Hamburg nach Wien im vergangenen Juli steht seit Dienstag ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Regensburg.
Das Sicherungsverfahren habe mit der Verlesung der Antragsschrift begonnen, teilte ein Gerichtssprecher in der bayerischen Stadt mit. Anschließend sei eine erste Zeugin vernommen worden.

Angriff auf Fahrgäste

Der damals 20-jährige Syrer soll während der Fahrt zwischen Obertraubling und Passau unvermittelt vier Fahrgäste – drei davon ebenfalls aus Syrien – angegriffen haben.
Er soll mit einer Axt und einem Hammer bewaffnet zunächst durch den Zug gegangen sein und zwei Passagiere mit feindlichem Blick fixiert haben.
Als einer der beiden, ein 39 Jahre alter Mann, den Notruf wählte, soll der Angreifer ihm unvermittelt mit der Axt auf den Kopf geschlagen haben. Der 39-Jährige erlitt dabei einen Bruch des Stirnbeins und wurde bewusstlos.
Anschließend soll der Angreifer einen 25 Jahre alten Syrer mit der Axt zu töten versucht haben, was dessen 51 Jahre alte Mutter verhindern konnte, indem sie sich schützend vor ihren Sohn warf. Die Frau erlitt einen offenen Bruch ihres Schädels.

Schuldunfähig, Angeklagte will Unterbringung in Psychiatrie

Als der 15 Jahre alte zweite Sohn der Frau schützend eingreifen wollte, sei er durch Schläge, Tritte und Bisse des Angreifers verletzt worden. Letztlich konnte der 25-jährige Sohn den Angreifer überwältigen, wobei auch weitere Passagiere halfen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Mann strafrechtlich des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, wegen seiner psychischen Erkrankung aber schuldunfähig. Die Anklagebehörde beantragte eine dauerhafte Unterbringung des Angreifers in der Psychiatrie. (afp/red)
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1. Juni: Rente wird teurer | Nicht rechtens | Höchststrafe

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

AfD unter Beobachtung

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies heute einen Eilantrag der Partei gegen die Bestimmung ab. Das Gericht sah demnach die Voraussetzungen für die Hochstufung gegeben.

Neues COVID-Medikament

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Covid-19-Pille Xocova zur Vorbeugung nach einem Kontakt mit dem Coronavirus zugelassen. Das Medikament kann über fünf Tage eingenommen werden. In einer Studie erkrankten deutlich weniger Teilnehmer nach der Einnahme als in der Placebo-Gruppe. Hergestellt werden die Tabletten von einem japanischen Unternehmen.
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1. Juni: Rente wird teurer | Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe | Rechtswidrig: Pistorius überschreitet Kompetenz

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

AfD unter Beobachtung

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies heute einen Eilantrag der Partei gegen die Bestimmung ab. Das Gericht sah demnach die Voraussetzungen für die Hochstufung gegeben.

Neues COVID-Medikament

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Covid-19-Pille Xocova zur Vorbeugung nach einem Kontakt mit dem Coronavirus zugelassen. Das Medikament kann über fünf Tage eingenommen werden. In einer Studie erkrankten deutlich weniger Teilnehmer nach der Einnahme als in der Placebo-Gruppe. Hergestellt werden die Tabletten von einem japanischen Unternehmen.
 
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Union befürwortet 8.000 Euro Rückkehrprämie für Syrer

Die Union steht höheren Rückkehrprämien für syrische Flüchtlinge offen gegenüber. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, prüft das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) derzeit eine Rückkehrförderung für Syrer in Höhe von 8.000 Euro.

Union: Freiwillige Rückkehr als beste Lösung

„Die freiwillige Rückkehr ist für alle Seiten die beste und auch günstigste Lösung“, sagte Günter Krings, Fraktionsvize der Union im Bundestag, dem Focus. „Insofern ist es richtig, dass wir über höhere Rückkehrförderungen nachdenken.“
Wer als Migrant von deutschen Sozialleistungen lebe, erhalte schon in wenigen Monaten des Aufenthalts in Deutschland einen namhaften vierstelligen Euro-Betrag. „Auch jede unterstützte freiwillige Rückkehr ist daher eine positive Nachricht für den Steuerzahler“, so der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium.

Forderung nach deutlich mehr Abschiebungen

Der CDU-Politiker pochte darauf, „dass wir auch die Abschiebungen nach Syrien deutlich erhöhen.“ Neben den Rückführungen von Straftätern müsse die Bundesregierung auch „die schlecht Integrierten in den Blick nehmen: insbesondere die Syrer, die seit Jahren hier leben, ohne das eigene Leben zu finanzieren.“ Krings sah auch keine Gründe dafür, bei sunnitischen Männern ein humanitäres Aufenthaltsrecht zu verlängern.
Siegfried Lorek, Migrationsstaatsekretär in Baden-Württemberg, hielt Rückkehrberatungen und Rückkehrprämien für „wichtige Instrumente“. Diese seien günstiger als zwangsweise Rückführungen. „Deshalb stehen wir einer Weiterentwicklung dieser Instrumente grundsätzlich offen gegenüber“, sagte der CDU-Politiker dem Focus. Wie Krings drängte auch Lorek darauf, „dass regelmäßige Abschiebungsmöglichkeiten für Straftäter etabliert werden.“

Länderpolitiker sehen höhere Prämien positiv

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hielt ebenfalls großzügigere Rückkehrsummen für denkbar. „Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, erklärte er gegenüber „Focus“.
Ähnliche Töne schlug auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im April dem Focus an: „Eine stärkere finanzielle Unterstützung ist notwendig – insbesondere für Menschen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die ersten Monate nach ihrer Ankunft abzusichern.“

Skepsis bei der SPD und Forderung nach Gesamtstrategie

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zeigte sich hingegen skeptisch: Ob eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro tatsächlich dazu führen wird, „dass deutlich mehr Syrerinnen und Syrer freiwillig in ihre von einem verheerenden Bürgerkrieg gezeichnete Heimat zurückkehren, halte ich für fraglich, aber auch nicht für vollkommen ausgeschlossen“, sagte sie dem Focus.
Vom Bundesinnenministerium forderte sie mit Blick auf die hier lebenden Syrer eine „konstruktive Gesamtstrategie“. Die SPD-Politikerin zeigte sich enttäuscht über die bislang schleppenden Abschiebungen nach Syrien. „Seit den ersten wenigen Einzelmaßnahmen zum Ende des vergangenen und dem Beginn dieses Jahres ist in dieser Frage bis heute nichts mehr passiert“, so Behrens.
Gleichzeitig forderte sie Bleibeperspektiven für gut integrierte Syrer. In einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz im Juni, aus der das Magazin Focus berichtet, forderte sie das Bundesinnenministerium dazu auf, „für diese Personen Rechtssicherheit und eine verlässliche Bleibeperspektive“ zu schaffen.

Aktuelle Praxis und geplante Pauschale

Bislang erhalten Syrer im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Rückkehr. Allerdings ist die derzeitige Rückkehrprämie mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da der genaue Betrag individuell für jeden Flüchtling berechnet wird.
Bei den gegenwärtig geprüften 8.000 Euro soll es sich hingegen laut Focus-Bericht um einen Pauschalbetrag handeln. Das Bundesinnenministerium wollte die Pläne bis dato weder bestätigen noch dementieren. (dts/red)
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Bundesregierung erwägt höhere Rückkehrprämie für syrische Geflüchtete

Das Bundesinnenministerium erwägt laut einem Pressebericht eine höhere Rückkehrprämie für Geflüchtete aus Syrien. Im Gespräch sei ein Betrag von 8000 Euro, berichtete das Magazin „Focus“ am Mittwoch, 20. Mai unter Berufung auf Angaben aus Regierungskreisen.
Bisher gibt es für freiwillige Rückkehrer durchschnittlich eine Unterstützungsleistung von etwa 1000 Euro.
Zudem wird derzeit die Höhe der Prämie aufwendig für jeden oder jede Geflüchtete individuell berechtigt. Nun geprüft wird laut Bericht hingegen eine pauschale Zahlung pro Person. Das Ziel sei, die Zahl der freiwilligen Ausreisen zu erhöhen.

Rückkehrprämie für Syrer: Deutliche Kritik von den Grünen

In Deutschland leben demnach aktuell gut 900.000 Syrer ohne deutschen Pass. Mehr als 500.000 von ihnen haben lediglich einen befristeten Aufenthaltstitel auf Grundlage eines subsidiären Schutztitels oder einer Anerkennung als Flüchtling.
Auch der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, hatte kürzlich eine höhere Rückkehrprämie ins Gespräch gebracht.
Deutliche Kritik an solchen Überlegungen kam von Seiten der Grünen. „Es ist völlig abenteuerlich, über erhöhte Rückführungsprämien für Syrien zu spekulieren, während dort Islamisten herrschen und das Bamf die desolate Lage im Land weitgehend ausblendet“, sagte der Grünen-Politiker Max Lucks dem „Focus“.

CDU: Mehr Geld für Rückkehr statt Integrationsleistungen

Während die Bundesregierung Integrationsleistungen kürze, „sollte sie nicht noch mehr Steuergeld für ideologiegetriebene Politik verpulvern“, fügte er hinzu.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hält es hingegen für richtig, „über stärkere finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien nachzudenken“. Wenn dadurch mehr Syrer zu einer Ausreise bewegt werden könnten, könne dies auch ökonomisch sinnvoll sein.
„Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, gab er zu bedenken. Poseck forderte zudem allerdings auch mehr Abschiebungen nach Syrien.

266.100 Syrer zahlen Sozialbeiträge ein

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gingen allerdings nach Stand von September 2025 rund 317.000 der in Deutschland lebenden Syrer einer Erwerbstätigkeit nach.
Davon waren demnach gut 266.100 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie bezogen also keine Sozialleistungen, sondern zahlten in das Sozialsystem ein. Dabei war die Erwerbstätigkeit von Männern im Durchschnitt höher als die von Frauen. (afp/red)