Alexander Throm. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Zum Start des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) fordert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), ein hartes Vorgehen gegen Mitgliedstaaten, die die neuen Regeln nicht umsetzen.
Die EU-Kommission müsse notfalls entsprechende Sanktionsmaßnahmen und Vertragsverletzungsverfahren einleiten, sagte Throm Politico. Als Vorbild nannte er Verfahren gegen Ungarn, bei denen „entsprechende Strafzahlungen festgelegt wurden“.
Der CDU-Politiker warnte vor einem Scheitern der Reform, falls sich einzelne Staaten erneut verweigerten. Wenn das passieren würde, dass sich einzelne Länder oder gar mehrere daran nicht ordentlich beteiligten, dann wäre auch das neue GEAS tatsächlich gescheitert, sagte er.
Sanktionen gegen Vertragsverletzer nötig
Besonders kritisch sieht Throm Länder, die bereits beim Dublin-System Probleme bereitet hätten. Italien und Griechenland insbesondere hätten sich daran nicht beteiligt, andere Staaten hätten Rückführungen erschwert.
Das müsse sich ändern, sagte er. Ein funktionierendes Dublin-Nachfolgesystem sei Dreh- und Angelpunkt für die Verteilung von Asylbewerbern in Europa und Voraussetzung dafür, dass Deutschland Grenzkontrollen wieder zurückfahren könne.
Grundsätzlich bewertet Throm den Start der Reform positiv. Das sei ein echter Neustart, die Voraussetzungen dafür seien gegeben, sagte er. Entscheidend sei nun aber, dass sich alle europäischen Länder dann auch an die neuen Regeln hielten und sie quasi lebten. (dts/red)
Haus der Deutschen Wirtschaft. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Nach dem Reformgipfel der Regierungsspitzen mit den Sozialpartnern hat DIHK-Präsident Peter Adrian an die Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition appelliert, damit Reformen rasch in die Tat umgesetzt werden.
„Wir erleben eine der wirtschaftlich schwierigsten Phasen in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte Adrian der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Seit sechs Jahren stagniert die deutsche Wirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass jetzt Taten folgen.“ Die Gespräche seien konstruktiv gewesen und könnten die Basis für einen gemeinsamen Reformkurs sein.
Alle Reformen müssten auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland einzahlen, so der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). „Für die Wirtschaft zählt, was in den Unternehmen ankommt. Dafür muss die Regierungskoalition geschlossen handeln und ein klares Signal der Handlungsfähigkeit senden“, sagte Adrian.
Energiepreise, Arbeitskosten und Bürokratie im Fokus
„Unsere Energiepreise müssen sinken, unsere Arbeitskosten müssen runter und Bürokratie muss spürbar abgebaut werden. Wir brauchen ein Steuersystem, das Investitionen fördert, einen dynamischen Arbeitsmarkt und zukunftsfähige Sozialsysteme“, forderte er.
„Rahmenbedingungen, die Innovationen, Beschäftigung und Wertschöpfung nachhaltig verbessern, sind dringend nötig. Nur dann gelingt es, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wieder zu stärken und neue Wachstumsimpulse zu setzen“, sagte Adrian.
„Ein starker Wirtschaftsstandort ist die Grundlage für unser aller Wohlstand, sichere Arbeitsplätze und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Denn es geht um unser Land“, mahnte er.
„Es geht um unseren Wohlstand und unsere Zukunft. Die Verantwortung, diese Weichen zu stellen, liegt bei der Bundesregierung. Wir sind bereit, diesen Reformprozess mit unserer Expertise und ganzer Kraft konstruktiv zu begleiten.“ (dts/red)
Drohne im Flug. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Um der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen zu begegnen, plant die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein bundesweites Drohnen-Abwehrnetz. Dieses solle gemeinsam mit dem Rüstungsunternehmen Hensoldt und der Deutschen Telekom realisiert werden, berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Drohnen stellen eine zunehmende Gefahr für die kritischen Infrastrukturen in Deutschland dar. Um diese zu schützen, müssen wir die verfügbaren Kräfte bündeln“, sagte DFS-Chef Arndt Schoenemann der Zeitung.
KI soll Daten verknüpfen
Der „Aktionsplan Drohnen Deutschland“ sieht dem Bericht zufolge eine auf Künstliche Intelligenz (KI) gestützte Plattform vor. Diese solle Daten von Mobilfunkmasten mit stationären Drohnen-Entdeckungs- und -Abwehranlagen an Flughäfen, Kraftwerken und Bundeswehr-Einrichtungen verbinden.
Die von dezentralen Überwachungssensoren gemeldeten Daten sollen demnach zusammengeführt und automatisiert ausgewertet werden. Ziel sei ein bundesweites Drohnen-Luftlagebild, das die Basis einer zivilen und militärischen Drohnenabwehr bilden soll.
Die teils gezielten Drohnen-Angriffe auf Flughäfen in den vergangenen Monaten seien als „Beginn einer hybriden Kriegsführung“ zu sehen, deren wirksame Bekämpfung noch an Zuständigkeitsfragen auf Bundes- und Länderebene scheitere, sagte Schoenemann.
Zentrale Plattform geplant
„Statt eines Flickenteppichs an Einrichtungen und Zuständigkeiten brauchen wir eine zentral geführte Drohnendetektion und -abwehr, bei der alle Informationen zusammenfließen.“
„Die technologischen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr sind bei deutschen Herstellern vorhanden“, sagte Hensoldt-Vorstandschef Oliver Dörre. „Doch um im Fall einer Bedrohung handlungsfähig zu sein, braucht es eine Architektur, die die verschiedenen Systeme zur Erkennung, Klassifizierung und Bekämpfung von Drohnen koordiniert.“
Die geplante Plattform sollte Systeme aller Hersteller integrieren können. (afp/red)
Der Bundestag debattierte in einer Aktuellen Stunde über die Empfehlungen der Rentenkommission zur Zukunft der gesetzlichen Altersvorsorge. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Bundestag berät erstmals über neues Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz ersetzen soll
65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt
Einbau von Öl- und Gasheizungen soll weiterhin erlaubt bleiben
Aus der Opposition kommt Kritik
Am Donnerstag, 11. Juni, hat der Bundestag in Erster Lesung über das von der Koalition vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beraten. Dieses Gesetz soll das Gebäudeenergiegesetz ersetzen, dessen Neufassung 2023 unter der Ampelregierung in Teilen der Bevölkerung auf heftige Kritik gestoßen ist.
Kern des Koalitionsentwurfs ist die Streichung der Vorgabe in Paragraf 71 GEG, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regel hätte für viele Haushalte faktisch die Wärmepumpe als einzig zulässige Option belassen. Das Inkrafttreten des novellierten GEG wurde zudem verschoben, um den Kommunen Zeit für die Wärmeplanung zu geben.
Reiche betrachtet Aus für Heizungsgesetz als überfällig
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht das Gesetz als Kurswechsel. Es enthalte weniger staatliche Vorgaben und sei technologieoffener. Die Bürger würden nicht länger gegängelt und bürokratischen, komplizierten Vorgaben unterworfen. Stattdessen könnte die Bevölkerung künftig selbst entscheiden, welche Heiztechnik sie verwenden wolle, so Reiche.
Künftig sollen Gebäudeeigentümer weiterhin Öl- und Gasheizungen auch neu einbauen können. Um Klimaschutzvorgaben zu erfüllen, ist dies jedoch an Auflagen für den Betrieb geknüpft. Dieser soll perspektivisch mit klimafreundlichen Brennstoffen erfolgen. Deshalb gilt eine „Bio-Treppe“.
Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff beigemischt werden. Ab 2030 sollen es mindestens 15 Prozent sein. Weitere Stufen sind 30 Prozent klimafreundliche Brennstoffe ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Neue Vorgaben für Energieversorger und Kostenverteilung im Heizsystem
Die Bundesregierung will die Energieversorger dazu verpflichten, schrittweise Produkte mit höheren Anteilen an klimafreundlichen Brennstoffen anzubieten. Diese Quote soll 2028 bei weniger als einem Prozent beginnen und anschließend ansteigen. So soll auch der bestehende Heizungsbestand zur Emissionsminderung beitragen.
Vermieter müssen sich, wenn sie sich für eine fossile neue Heizung entscheiden, an den laufenden Zusatzkosten beteiligen. So sollen sie in einem solchen Fall ab 2028 die Hälfte des CO₂-Preises und der Netzentgelte tragen. Außerdem müssen sie ab 2029 einen Teil der Mehrkosten für die vorgeschriebenen Beimischungen übernehmen.
In der Aussprache äußerte Lars Rohwer für die Union, dass insbesondere im Neubau die Wärmepumpe längst Standard sei. Es gelte nur, die Herausforderungen dort in den Griff zu bekommen, wo bei Bestandsgebäuden teure Sanierungen erforderlich wären, um das Heizsystem umzurüsten. Wo dies der Fall sei, müsse man unterstützen. Übertriebene Eingriffe ins Ordnungsrecht und eine aufgeheizte Debatte seien deshalb überflüssig.
Streit um neue Heizungspläne im Bundestag
Der Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard von der AfD bezeichnete den Entwurf der Koalition als „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“. Durch steigende CO₂-Preise und die sogenannte Bio-Treppe verteuere die Politik Öl- und Gasheizungen künstlich und wolle so deren Verdrängung erzwingen.
Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleebank erklärte, Klimaschutz sei „kein Luxus“, sondern vor allem einkommensschwächere Haushalte seien besonders von Klimafolgen betroffen. Gleichzeitig dürfe Klimaschutz nicht auf deren Kosten gehen. Das bestehende Heizungsgesetz habe keine ausreichende Akzeptanz gefunden, weshalb eine Neufassung notwendig sei.
Im Bundestag kritisierte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge, die Neufassung sende falsche Signale. Obwohl Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern werden solle, werde der Einbau von Gasheizungen weiterhin begünstigt. Dröge hatte zuvor gegenüber BILD erklärt, es gebe zudem eine Gesetzeslücke zulasten des Mittelstands.
Linke und Umweltverbände kündigen Klagen an
Konkret sprach Dröge das Fehlen einer gesetzlichen Kostenbegrenzung für Ladenmieten an – der im Gesetz enthaltene Schutz gelte nur für Wohnraummieter. Dies führe dazu, dass Bäckereien, Handwerksbetriebe oder Pflegedienste künftig alle Zusatzkosten allein tragen müssten. Das Bundeswirtschaftsministerium wies diese Darstellung zurück. Im Gewerbemietrecht lasse sich dies auf Grundlage der Vertragsfreiheit regeln. Außerdem seien keine erheblichen Mehrkosten zu erwarten.
Die Linke wiederum will eine Klage gegen das Gesetz prüfen. Der Entwurf könne gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz aus dem Jahr 2021 verstoßen. Violetta Bock verwies auf Gutachten und Äußerungen von Umweltverbänden, die ebenfalls gegen das Gesetz vorgehen wollten. Auch der CDU-Politiker Thomas Heilmann äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Er geht von einem „Rückschrittsverbot“ beim Klimaschutz aus.
Der Bundestag debattierte in einer Aktuellen Stunde über die Empfehlungen der Rentenkommission zur Zukunft der gesetzlichen Altersvorsorge. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Der Bundestag debattiert am Freitag erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (09.00 Uhr).
Das umstrittene Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht dafür Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
Ohne die Reform sei bereits im kommenden Jahr ein Defizit in Höhe von 15,3 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Nach der Debatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.
Weitere Gesetze auf der Tagesordnung
Am Mittag soll das Plenum ein Gesetz verabschieden, das die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft unterbinden soll. Die Koalition will damit verhindern, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen und einen Familiennachzug zu ermöglichen.
In einer Aktuellen Stunde am Nachmittag debattieren die Abgeordneten auf Antrag der Grünen über die Koalitionspläne zu Kürzungen bei der Pflegeversicherung. (afp/red)
Frank-Walter Steinmeier. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen eines Medienunternehmens gegen die Nutzung des Zeugnisverweigerungsrechts durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zurückgewiesen.
Das Unternehmen habe in dieser Frage keine Klagebefugnis, entschied das Gericht am Donnerstag (AZ: BVerwG 1 C 19.25).
Ebenfalls abgewiesen wurden in gleicher Sache Klagen des Unternehmens gegen die Verweigerung der Aussagegenehmigung für zwei frühere Mitglieder der Bundesregierung (AZ: BVerwG 1 C 25.25).
In dem Fall geht es darum, dass 2018 ein im Bundesinnenministerium tätiger politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Eine Zeitung schrieb danach über angebliche Gründe der Entlassung.
Der betroffene Beamte erstritt vor Gericht, dass dies nicht weiter behauptet werden durfte. Der Verlag legte dagegen Berufung ein und das Oberlandesgericht Hamburg wollte Steinmeier sowie die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu den Umständen der Versetzung anhören.
Steinmeier berief sich jedoch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. In Zivilprozessen muss das Staatsoberhaupt nicht aussagen, wenn das dem Wohl Deutschlands schaden würde.
Gericht: Keine Klagebefugnis für Medienunternehmen
Das galt auch in diesem Fall, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun anders als das erstinstanzliche Gericht, dass es nicht einmal eine Klagebefugnis des Medienunternehmens gebe.
Abgewiesen wurde durch das Bundesverwaltungsgericht auch die Klage hinsichtlich der beiden Mitglieder der Bundesregierung.
„Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Der Rechtfertigungsdruck, der durch eine Begründungspflicht oder die Offenlegung der Gründe für die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand entsteht, würde die ministerielle Entscheidungsfreiheit bei der Besetzung wichtiger Ämter ernsthaft gefährden oder stark erschweren.“
Der Fall: Beamter aus dem BAMF-Bereich
Der in den Ruhestand versetzte Beamte war im Bundesinnenministerium für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zuständig.
In dem Medienbericht war die Versetzung in Zusammenhang mit Vorwürfen gegen Außenstellen des Bamf gebracht worden. (afp/red)
Merz, Starmer, Macron und Selenskyj bei Gesprächen in London. (Archivbild). - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Nach einem Treffen mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in London haben die Botschafter der sogenannten E3-Staaten Deutschland, Großbritannien und Frankreich in Russland am Donnerstag, 11. Juni Gespräche im russischen Außenministerium geführt.
Gespräche in Moskau: Westliche Diplomaten bei Galusin
Die Diplomaten kamen in Moskau mit Vizeaußenminister Michail Galusin zusammen. Der französische Botschafter Nicolas de Rivière sprach nach dem Treffen von einem „guten Gespräch“.
In einer später veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme teilten die drei Länder mit, sie hätten Moskau die wichtigsten Schlussfolgerungen des Treffens mit Selenskyj in Großbritannien dargelegt.
Dazu gehöre „die Unterstützung für Präsident Selenskyjs Forderung nach direkten Gesprächen zwischen Russland und der Ukraine unter aktiver Beteiligung der USA und Europas, um einen Waffenstillstand und weitere Verhandlungen zu erreichen“.
Moskau: Westen will Krieg gegen Russland fortsetzen
Die russische Regierung erklärte, im Gespräch mit den Botschaftern sei es um die „destruktive“ Ukraine-Politik Deutschlands, Großbritanniens und Frankreichs gegangen.
Moskau warf ihnen zudem vor, „im Namen und auf Kosten“ der europäischen Länder „den Krieg gegen Russland“ fortsetzen zu wollen. Zuvor hatte Moskau mitgeteilt, das Treffen habe auf Wunsch der Botschafter stattgefunden.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der britische Premierminister Keir Starmer und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kamen am Sonntag in London mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zusammen.
Drei europäische Staaten für direkte Ukraine-Russland-Gespräche
Bei dem Treffen stellten sich die drei europäischen Regierungschefs hinter einen Vorschlag Selenskyjs für direkte Verhandlungen über eine Waffenruhe zwischen Moskau und Kiew.
Ein von Selenskyj vorgeschlagenes persönliches Gespräch hatte Kreml-Chef Wladimir Putin zuvor abgelehnt.
Seit Beginn des Ukraine-Kriegs vor mehr als vier Jahren haben diplomatische Vertreter europäischer Länder bisher nur selten Gespräche mit russischen Regierungsvertretern geführt, sie wurden allerdings immer wieder ins Außenministerium in Moskau einbestellt.
Mehrere europäische Länder, darunter auch Frankreich, hatten zuletzt eine Wiederaufnahme eines Dialogs mit Russland angeregt. Von den USA vermittelte Gespräche brachten bisher keinen Durchbruch. (afp/red)
Einfluss der Lobbyarbeit: Die EU-Kommission brachte seit Amtsantritt Deregulierungen unter anderem bei Chemikalien, Landwirtschaft und Digitalpolitik auf den Weg. (Archivbild). - Foto: Martin Bertrand/Hans Lucas/AFP via Getty Images
Unternehmen und Wirtschaftsverbände geben nach Angaben von Lobbycontrol Rekordsummen aus, um EU-Institutionen zu beeinflussen.
Zum Stichtag 11. Mai 2026 waren es binnen eines Jahres insgesamt 382 Millionen Euro, wie eine am Donnerstag, 11. Juni in Brüssel veröffentlichte Analyse von Lobbycontrol und Corporate Europe Observatory ergab.
Big Tech gibt Millionen für Lobbying aus
Dies waren demnach 27 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum und fast 50 Prozent mehr als noch im Jahr 2020.
Einbezogen wurden demnach Unternehmen und Wirtschaftsverbände mit einem jährlichen Lobbybudget von mindestens einer Million Euro – insgesamt 173 Akteure. In der Mehrheit der Fälle beziehen sich die Zahlen auf das Jahr 2025, bei einigen Unternehmen, die ein abweichendes Geschäftsjahr haben, auf diesen Zeitraum.
Die größten Tech-Konzerne verfügen den Angaben zufolge insgesamt über die höchsten jährlichen Lobbybudgets von insgesamt mindestens 73 Millionen Euro.
„Sie nutzen diese Mittel, um starke Regeln zum Schutz unserer digitalen Rechte zu bekämpfen“, erklärte Lobbycontrol.
Felix Duffy, Kampagnenmitglied bei Lobbycontrol, erklärte dazu: „Dass die größten Big-Tech-Lobbyisten zusammen mindestens 73 Millionen Euro ausgeben, ist ein Warnsignal für die Demokratie.“
Big Tech, Energie & Chemie: Rekord-Lobbying gegen Regeln
Gerade jetzt brauche Europa dringend starke digitale Regeln. „Doch die mächtigsten Tech-Konzerne investieren Rekordsummen, um diese zu schwächen.“
Google, Amazon, Meta und Co. verfügten schon heute über enorme Marktmacht und privilegierte Zugänge zu politischen Entscheidungsträgern.
Die großen Energieunternehmen mit einem jährlichen Lobbybudget von insgesamt mindestens 52 Millionen Euro nutzten geopolitische Krisen wie den Iran-Krieg, um für ein Comeback fossiler Energien zu werben.
Zugleich versuchten sie, „‚Scheinlösungen‘ für die Klimakrise als nachhaltig umzudeuten“.
Die größten Chemiekonzerne und Branchenverbände geben zusammen mindestens 46,5 Millionen Euro für Lobbyarbeit aus.
„Sie fordern eine Schwächung der bestehenden und geplanten Regeln zum Schutz der Bürger vor schädlichen Chemikalien und Pestiziden“, kritisieren die Autoren.
Warnung vor wachsendem Lobby-Einfluss in Brüssel
Als „besorgniserregend“ bezeichnete Lobbycontrol, dass die Unternehmen und Verbände für die steigenden Ausgaben „mit beispiellosem Zugang zur Politik und politischen Ergebnissen belohnt“ würden, „die häufig dem öffentlichen Interesse schaden“.
So habe die EU-Kommission seit ihrem Amtsantritt eine Reihe von Deregulierungsinitiativen auf den Weg gebracht. Betroffen seien unter anderem die Chemikaliengesetzgebung, die Landwirtschaft, die Digitalpolitik, Industrieemissionen und Genehmigungsverfahren.
Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen, wie die EU-Lobbyregeln neu ausgerichtet werden sollten.
Ende des privilegierten Lobby-Zugang
So sollte die Kommission den privilegierten Zugang für Industrielobbys beenden und sicherstellen, dass andere Stimmen – etwa aus der breiten Öffentlichkeit, der Zivilgesellschaft sowie unabhängigen Wissenschaftlern – „klar und deutlich gehört werden“.
Außerdem müsse das EU-Transparenzregister für die registrierten Lobbyakteure rechtlich verbindlich werden.
Für ihre Studie nutzten Lobbycontrol und Corporate Europe Observatory das von ihnen betriebene Portal Lobbyfacts. Das Portal ermöglicht es Journalisten, Aktivisten und Forschenden, Daten aus dem offiziellen EU-Transparenzregister zu durchsuchen, zu sortieren, zu filtern und zu analysieren.
So lässt sich nachverfolgen, welche Lobbyakteure auf EU-Ebene aktiv sind und wie sich ihr Einfluss im Laufe der Zeit entwickelt. (afp/red)
Fehlalarm am Pentagon: Das US-Verteidigungsministerium ist nach einem Verdacht auf „gefährliche Substanzen“ am Donnerstag zeitweise abgeriegelt worden.
Kurze Zeit später gab das Ministerium Entwarnung: „Tests haben bestätigt, dass keine Gefahr besteht, und der normale Betrieb wurde wieder aufgenommen“, erklärte Pentagon-Sprecher Sean Parnell.
Die Feuerwehr hatte von einem möglichen „Vorfall mit gefährlichen Substanzen“ gesprochen und nach dem Alarm ein Gefahrstoffteam und weitere Einheiten entsandt.
Parnell äußerte sich zurückhaltender: Wegen eines „Problems mit der Luftqualität“ habe das Ministerium für einen Bereich des Gebäudes Schutzprotokolle in Kraft gesetzt, sagte er.
Die Belegschaft wurde zwischenzeitlich aufgerufen, sich in dem Gebäude in Sicherheit zu bringen.
Nach der Entwarnung konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder an die Arbeit gehen. Das Ministerium befindet sich in Arlington im US-Bundesstaat Virginia, nahe der Hauptstadt Washington. (afp/red)
US-Präsident Donald Trump hat die noch für den heutigen Donnerstag angedrohten Angriffe auf den Iran wieder abgesagt. Nach Gesprächen mit „der höchsten Ebene der iranischen Führung“ zeichne sich eine Verhandlungslösung ab, schrieb Trump in seinem Onlinedienst Truth Social.
Internationale Allianz stützt Abkommen
Zeitpunkt und Ort der Unterzeichnung des Abkommens würden „in Kürze bekanntgegeben“, fügte er hinzu. Der Ölpreis gab daraufhin deutlich nach.
Trump konkretisierte, dass die abschließenden Punkte der Vereinbarung bereits von allen beteiligten Ländern genehmigt wurden.
Dazu zählen neben den USA auch Israel, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, die Türkei, Pakistan, Bahrain, Kuwait, Jordanien und Ägypten.
Diese diplomatische Wende kommt überraschend: Nur wenige Stunden zuvor hatte der US-Präsident dem Iran noch mit heftigen Angriffen gedroht und sogar die spätere Einnahme der iranischen Ölinsel Charg in Aussicht gestellt . (afp/red)
Das US-Verteidigungsministerium ist nach dem Fund „gefährlicher Substanzen“ teilweise abgeriegelt worden. Die Feuerwehr erklärte am Donnerstag, 11. Juni im Onlinedienst X, ein Gefahrstoffteam und weitere Einheiten seien im Einsatz.
Pentagon-Sprecher Sean Parnell sprach von „einem Problem mit der Luftqualität“. Das Ministerium habe deshalb für einen Bereich des Gebäudes Schutzprotokolle in Kraft gesetzt.
Parnell sprach von „vorsorglichen Maßnahmen“, bis das Ausmaß der möglichen Gefährdung feststehe. Um welche Substanzen es sich handeln könnte, war vorerst unklar.
Nach Angaben des Pentagon-Sprechers wurde die Belegschaft aufgerufen, in dem Gebäude Schutz zu suchen. Das Ministerium befindet sich in Arlington im US-Bundesstaat Virginia, nahe der Hauptstadt Washington. (afp/red)
Die WHO Europa bezeichnet Hitze als einen «stillen Killer». (Symbolbild) - Foto: Sven Hoppe/dpa
In Kürze:
Deutschland verzeichnete 2025 rund 2.500 hitzebedingte Todesfälle.
Neue WHO-Leitlinien empfehlen acht Bausteine für wirksamen Hitzeschutz.
Mehr als 150 Organisationen fordern Hitzeschutz als Teil des Katastrophenschutzes.
Diskussion über technischeKühlung bleibt in Deutschland weitgehend ausgeblendet.
Zum bundesweiten Hitzeaktionstag in Deutschland am Donnerstag, 11. Juni, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihren neuen Leitfaden zum Schutz der Gesundheit vor Hitze vorgestellt.
WHO-Europadirektor Hans Kluge präsentierte in Berlin zusammen mit Bundesumweltminister Carsten Schneider und der Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra mögliche Maßnahmen zum Hitzeschutz.
Laut Kluge verfüge man über die erforderlichen Instrumente, um der Hitze entgegenzuwirken. Man müsse sie nur nutzen.
Natürlicher Schutz gegen Hitze im Vordergrund
Infolge des Klimawandels erwärme sich Europa schneller als andere Kontinente, so der WHO-Direktor – und eine höhere Anzahl an Todesfällen sei der Preis dafür.
Deutschland sei europaweit bereits an dritter Stelle der vorzeitigen Todesfälle infolge von Hitze. Die Listenersten Italien und Spanien sowie Griechenland als Vierter liegen alle im Süden des Kontinents. Dem Robert Koch-Institut zufolge gab es im Vorjahr rund 2.500 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland.
Hauptrisikogruppen seien ältere Personen und solche mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen Vorerkrankungen.
Das RKI führte hingegen kein systematisches Monitoring von kältebedingter Übersterblichkeit durch.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der AfD-Fraktion vom August 2023 zeigt sich in den Wintermonaten eine höhere Gesamtzahl von Todesfällen im Vergleich zum Sommer. So starben von Dezember 2016 bis Februar 2017 über 270.000 Menschen, während von Juni bis August 2017 über 212.000 Menschen verschieden. Dies sei auf die in der kalten Jahreszeit weiter verbreiteten Infektionskrankheiten zurückzuführen.
Positionspapier von mehr als 150 Organisationen fordert Wege zur Resilienz
Schneider betont, dass Hitzeschutz auch eine soziale Frage sei. Wer in dicht bebauten Vierteln oder schlecht isolierten Wohnungen lebe, die sich aufheizten, sei massiv im Nachteil.
Als Maßnahmen dagegen empfiehlt er neben dem Absenken von CO₂-Emissionen auch Lösungen aus der Natur. Dazu zählen die Begrünung der Städte durch Bäume und Parks, aber auch intakte Flüsse, Wälder und Moore böten Schutz gegen Belastungen durch Hitze.
Mehr als 150 Organisationen hatten erst jüngst deutschlandweit dazu aufgerufen, Hitzeschutz systematisch in Krisenvorsorge, Gesundheitsversorgung und Katastrophenschutz zu integrieren. Zu ihnen gehören unter anderem der GKV Spitzenverband und der Deutsche Pflegerat. Dazu haben sie auch ein Positionspapier mit Vorschlägen ausgearbeitet.
Es sei außerdem vonnöten, besonders gefährdete Menschen gezielt zu schützen und Strukturen zu stärken.
Einrichtungsspezifische Hitzeschutzpläne soll es zudem insbesondere in Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen geben. Eine weitere Forderung des Bündnisses ist die „Finanzierung von resilienten Prozessen, Belegschaften, Einrichtungen, Quartieren und Infrastrukturen“.
Dem Thema des Hitzeschutzes hatte in der Zeit der Ampelkoalition insbesondere der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu einem Schwerpunkt erhoben. So kam von ihm die Idee zu einem Nationalen Hitzeschutzplan. Dazu stieß er auch Diskussionen an, wie jene über eine Siesta, die unter anderem der Verband der Amtsärzte angeregt hatte.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt scheint das Dringlichkeitsempfinden nachgelassen zu haben: Dem Bundesumweltministerium zufolge verfügen bisher sieben Bundesländer über einen landesweiten Hitzeaktionsplan.
WHO passt bisherige Empfehlung an
Die WHO wiederum hat den Hitzeaktionstag genutzt, um aktualisierte Leitlinien für sogenannte Hitze-Gesundheits-Aktionspläne zu präsentieren.
Insgesamt nennt die Weltgesundheitsorganisation acht zentrale Bausteine, auf denen ein wirksamer Hitzeschutz nach ihrer Überzeugung aufbauen soll.
Verbesserte Hitzewarnsysteme gehören ebenso dazu wie eine gezieltere Information gefährdeter Bevölkerungsgruppen. Dazu müsse es eine klare Zuständigkeitsverteilung zwischen Gesundheitsbehörden, Kommunen und Rettungsdiensten geben. Dies solle es ermöglichen, die Bevölkerung nicht erst zu schützen, wenn eine Hitzewelle da sei, sondern bereits im Vorfeld Vorsorgemaßnahmen einzuleiten.
Die WHO regt zudem an, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste auf extreme Hitzeereignisse vorzubereiten. Die demografische Entwicklung lasse zudem die Zahl der gefährdeten Menschen besonders ansteigen.
Frage der technischen Vorkehrungen zum Hitzeschutz ausgeklammert
Wie Schneider sieht auch die WHO den Städtebau als potenziell bedeutsamen Hebel, um Gefahren von Hitze gegenzusteuern. Grünflächen, Wasserflächen und schattenspendende Bäume könnten die Temperaturen in dicht bebauten Stadtgebieten spürbar senken, heißt es in den überarbeiteten Aktionsplänen.
Senatorin Czyborra betonte, Berlin nehme das Thema sehr ernst und arbeite bereits seit Jahren an einer Ausweitung städtischen Grüns.
Kein Thema waren hingegen technische Maßnahmen gegen Hitze – obwohl diese beispielsweise in Wüstengebieten und tropischen Ländern helfen, deren Folgen im Rahmen zu halten.
Zwar verfügten im Jahr 2024 knapp 20 Prozent der Haushalte in Deutschland laut einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox über eine Klimaanlage. Nicht alle davon werden jedoch auch genutzt – insbesondere aufgrund der hohen Stromkosten.
Demgegenüber verfügten im vergangenen Jahr laut „Statista“ etwa in Japan 86 Prozent, in China 77 Prozent, in Australien 72 und auf den Philippinen etwa 70 Prozent der Gebäude über eine Klimaanlage. Der EU-weite Spitzenwert liegt bei 62 Prozent in Italien.
Das Gericht glaubte der Darstellung nicht: Wegen des hohen Planungsaufwands und des Mordversuchs wenige Wochen später. (Symbolbild). - Foto: Zolnierek/iStock
Wegen der Übernahme eines bezahlten Mordauftrags ist ein 18-Jähriger vom Landgericht Köln zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah es am Donnerstag, 11. Juni als erwiesen an, dass sich der in Schweden lebende Angeklagte im September vergangenen Jahres über einen Messengerdienst gegen Geld in unbekannter Höhe hatte anwerben lassen.
Vom Mordauftrag zur Festnahme
Nach Feststellungen des Gerichts war der damals 17-Jährige für den Mordauftrag nach Köln gereist. Er erhielt von seinen Auftraggebern unter anderem eine Schusswaffe, ein Handy und Informationen über den zu Tötenden.
Der Jugendliche begab sich demnach zwischen dem 9. und dem 11. Oktober dreimal zur Anschrift des Opfers, traf dieses aber nicht an.
Am 11. Oktober erfuhr die deutsche Polizei durch schwedische Behörden von dem Plan und nahm den Angeklagten fest, seither sitzt er in Untersuchungshaft.
Gericht weist Ausrede des Täters zurück
Schuldig gesprochen wurde er wegen sogenannten Sichbereiterklärens zu einem Mord sowie Waffenrechtsverstößen. Der Prozess fand laut Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der schwedische Staatsbürger legte in der Verhandlung demnach ein Teilgeständnis ab. Seinen Angaben nach sollte der Auftrag lediglich darin bestehen, das Opfer durch Beinschüsse zu verletzen.
Das glaubte das Gericht aber nicht – unter anderem wegen des großen Aufwands bei der Tatplanung und der Tatsache, dass das Opfer wenige Wochen später durch Schüsse lebensgefährlich verletzt wurde. (afp/red)
Der Sitz der EU-Kommission ist im Berlaymont Haus in Brüssel. - Foto: Alexandros Michailidis/iStock
Nach zwei Jahren Übergangszeit treten am Freitag die Regelungen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) in Kraft. Durch die Reform werden die Grenzverfahren verschärft und das Asylverfahren grundlegend überarbeitet.
EU-Innenkommissar Magnus Brunner erklärte, mit der Reform gebe es zum ersten Mal „ein umfassendes europäisches System“. Die Änderungen verschafften den EU-Staaten mehr Kontrolle über Ein- und Ausreisen.
Zu den neuen Maßnahmen gehört unter anderem ein Schnell-Check für Migranten, die systematische Erfassung ihrer Fingerabdrücke in einer Datenbank sowie beschleunigte Asylverfahren für Menschen aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote.
Für Asylverfahren an den Außengrenzen werden Grenzlager eingerichtet. Menschenrechtsorganisationen warnen vor einer Aushöhlung der Rechte Schutzsuchender. (afp/red)
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Ethikrat gegen Mindestalter
Statt eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien und pauschaler Verbote setzt der Ethikrat auf ein umfassenderes Schutzkonzept. Eine wichtige Grundlage dafür sei bereits das EU-Gesetz für digitale Dienste. Zudem empfiehlt der Ethikrat, die private Nutzung digitaler Geräte an Schulen weitgehend einzuschränken. Das ist in einigen Ländern schon Praxis.
Rente, Gesundheit und Pflege: Deutschland zahlt einer Studie zufolge in allen Sozialversicherungen überdurchschnittlich viel. Dies hemme das Wachstum, dennoch würden nur mittelmäßige Ergebnisse erzielt. Wenn die Koalition die Sozialsysteme retten wolle, müsse sie noch vor der Sommerpause grundlegende Reformen anstoßen, so das Ergebnis der Wirtschaftsinitiative INSM.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat zu weiteren Reformen in Deutschland aufgerufen. Das Land müsse seine wirtschaftliche Stärke sichern, die Verteidigungsfähigkeit ausbauen und auf den demografischen Wandel reagieren. Die Aussagen machte er in seiner Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel. Scharfe Kritik kam aus Opposition und Koalition.
Heute beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft im berühmten Aztekenstadion von Mexiko-Stadt. Die Eröffnungszeremonie wird um 19:30 Uhr übertragen, anschließend spielen als erstes Mexiko und Südafrika gegeneinander. Schwer bewaffnete Polizeieinheiten und die Nationalgarde sichern das Stadion ab. Das zweite Vorrunden-Spiel ist heute Nacht zwischen Südkorea und Tschechien angesetzt.
US-Präsident Donald Trump hat eine seit dem Vormonat laufende, bislang geheime US-Militärmission öffentlich gemacht. Durch die Operation konnten mehr als 200 Handelsschiffe mit über 100 Millionen Barrel Öl die Straße von Hormus sicher passieren. Dies habe laut Trump zur Stabilisierung der globalen Ölpreise in den vergangenen Wochen beigetragen.
Judith Simon, Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“ des Ethikrats, im Gespräch mit Epoch Times. - Foto: Epoch Times
Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.
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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Drei Menschen kamen bei dem Unfall ums Leben, darunter zwei Kinder. - Foto: ---/PROVICOM/ANP/dpa
Bei einem schweren Verkehrsunfall im Westen der Niederlande sind zwei Kinder und ein Erwachsener ums Leben gekommen.
Wie die Behörden der Provinz Seeland mitteilten, fuhr ein Auto auf einer Bundesstraße bei Vogelwaarde direkt in eine Radgruppe.
Die Gruppe bestand aus 14 Grundschülern der Schule in Axel und zwei Begleitern, die auf dem Weg zu einer Schulfreizeit waren.
Auto schleudert in Radweg – mehrere Kinder tot
Laut einem Bericht des Senders NOS geriet der Wagen in einer Kurve ins Schleudern, fuhr geradeaus weiter und erfasste die Radfahrer auf dem Radweg. Vier weitere Kinder erlitten bei dem Zusammenstoß schwere Verletzungen.
Die Rettungsdienste waren mit einem Großaufgebot im Einsatz, um die Verletzten in Kliniken nach Gent, Antwerpen und Rotterdam zu transportieren.
Fotos vom Unglücksort zeigten das schwer beschädigte Auto in einem Graben neben der Straße. Noch am Unfallort nahm die Polizei eine Person fest; ob es sich dabei um den Fahrer handelt, wurde zunächst nicht bekannt.
Der niederländische Ministerpräsident Rob Jetten zeigte sich tief schockiert über die Tragödie und erklärte, dass der Schulausflug – eigentlich ein Highlight für jedes Kind – in einem Alptraum geendet habe. (dpa/red)
Insbesondere seit der Einstellung des Space-Shuttle-Programms ist SpaceX aktuell praktisch unverzichtbar für die US-Raumfahrt und das Militär. (Archivbild) - Foto: Eric Gay/AP/dpa
Obwohl das Raumfahrtunternehmen von Elon Musk im vergangenen Jahr weniger als 19 Milliarden Dollar Umsatz erwirtschaftete und deutliche Verluste schrieb, peilt es für den bevorstehenden Börsenstart einen Marktwert von fast 1,8 Billionen Dollar an.
Mit erwarteten Einnahmen von rund 75 Milliarden Dollar bei einem Ausgabepreis von 135 Dollar pro Aktie wird dies der bislang größte Börsengang weltweit.
Aufgrund der sehr hohen Investorennachfrage wird im Markt allgemein erwartet, dass die Bewertung nach dem offiziellen Handelsstart am Freitag noch weiter klettern könnte.
Unverzichtbar fürs US-Militär
Die von Musk bereits 2002 gegründete Firma ist vor allem bekannt für ihre Raketen. Der Plan des Tech-Milliardärs war, die Kosten von Raketenstarts drastisch zu senken und irgendwann eine Kolonie auf dem Mars aufzubauen.
Raumfahrt war damals die Domäne von Supermächten – und entsprechend wurden seine Aktivitäten zunächst belächelt. Doch SpaceX gelang es, günstigere Raketen zu bauen – und sie auch noch wiederverwendbar zu machen, was die Kosten noch einmal senkte.
Insbesondere seit der Einstellung des Space-Shuttle-Programms ist SpaceX aktuell praktisch unverzichtbar für die US-Raumfahrt und das Militär.
Mobiles Internet direkt aus dem All
Den Großteil der Erlöse – rund elf Milliarden Dollar – brachte im vergangenen Jahr der Satelliteninternet-Dienst Starlink ein. SpaceX brachte dafür rund 9.600 Satelliten in die Umlaufbahn.
Aktuell braucht man meist noch spezielle Antennen und Empfangsgeräte am Boden, mit den nächsten Generationen der Technik sollen Smartphones verstärkt direkt auf das Netz aus dem All zugreifen können.
Damit hätte man mobiles Internet auch überall dort, wo es kein Mobilfunk-Netz gibt. Starlink kam Ende März auf gut zehn Millionen Kunden.
Amazon baut einen Konkurrenzdienst auf, hat aber noch deutlich weniger Satelliten. Vor einigen Monaten ließ Musk zudem SpaceX seine KI-Firma xAI übernehmen, in der zuvor auch die Online-Plattform X aufging.
Rekord-Bewertung durch KI-Pläne
Die beim Börsengang angestrebte Bewertung ist mehr als 90 Mal höher als der vergangene Jahresumsatz – und das ist außergewöhnlich viel.
Beim derzeit wertvollsten Unternehmen, dem knapp fünf Billionen Dollar teuren Chipkonzern Nvidia liegt dieser Wert bei etwa 20, bei Apple bei rund 10. SpaceX erklärt die hohe Bewertung mit der Aussicht auf künftiges Geschäft.
Laut Börsenprospekt sieht das Unternehmen allein für Satelliten-Konnektivität einen Gesamtmarkt von 1,6 Billionen Dollar – für alle Anbieter allerdings.
Zudem kommt hier auch xAI ins Spiel: SpaceX will sich ein Stück des Geschäfts mit KI-Anwendungen für Unternehmen sichern, das insgesamt auf mehr als 22 Billionen Dollar geschätzt wird.
Musk plant unter anderem Rechenzentren in der Umlaufbahn – wobei bisher offen ist, ob das technisch funktioniert.
Musk ist oft zu optimistisch bei seinen Ankündigungen, die manchmal erst Jahre nach von ihm genannten Fristen erfüllt werden.
Bei dem ebenfalls von ihm geführten Elektroauto-Hersteller Tesla etwa funktioniert das autonome Fahren immer noch nicht so wie von ihm im Laufe der vergangenen zehn Jahre versprochen.
SpaceX: Musk setzt auf private Anleger
Bei traditionellen Börsengängen kommt meist vor allem institutionelle Investoren wie Banken und Fonds zum Zuge. Musk verlässt sich aber schon seit Jahren stark auf eine Armee von Fans unter privaten Anlegern.
Beim Börsengang von SpaceX soll ihnen voraussichtlich rund ein Fünftel der knapp 555,6 Millionen Aktien vorbehalten bleiben, wie das „Wall Street Journal“ berichtete. Üblicherweise liegt der Anteil bei fünf bis sieben Prozent.
Die Nachfrage der privaten Anleger dürfte das Angebot trotzdem weit übertreffen. Nach Informationen des Finanzdienstes Bloomberg kamen von ihnen bereits Order im Volumen von 70 Milliarden Dollar.
Musk behält auch nach dem Börsengang die volle Kontrolle über SpaceX mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 80 Prozent. Basis dafür sind Aktien mit mehr Stimmrechten.
Er dürfte auch zum ersten Menschen mit einem Vermögen von mehr als einer Billion Dollar werden. Aktuell schätzt etwa Bloomberg sein Vermögen auf rund 700 Milliarden Dollar.
Index-Anbieter machen Ausnahme für SpaceX
Das SpaceX-Papier wird schnell in mehrere wichtige Aktienindizes einziehen. Die Index-Anbieter Nasdaq und FTSE Russell änderten dafür ihre Vorgaben kurzfristig, MSCI verwies im Mai auf 2007 eingeführte Regeln für große Börsengänge.
Die Aufnahme bedeutet automatisch eine frühzeitige zusätzliche Nachfrage von Fonds, die die Index-Zusammensetzung abbilden.
S&P Dow Jones unterdessen hält dagegen und bleibt dabei, dass die Aktie erst nach zwölf Monaten auf dem Markt in den Auswahlindex S&P 500 einziehen kann. (dpa/red)
Vögel auf dem Grenzzaun zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten, wo die Grenze auf den Pazifischen Ozean trifft. - Foto: Marco Ugarte/AP/dpa
In Kürze:
Die US-Regierung will die Hauptbefestigung an der Grenze zu Mexiko bis Ende 2027 fertigstellen.
Für den Ausbau des Grenzzauns und weiterer Grenzsicherungsmaßnahmen stehen 46,5 Milliarden US-Dollar bereit.
Die Zahl irregulärer Grenzübertritte an der Südgrenze ist laut US-Behörden deutlich zurückgegangen.
Grenzschutzchef Rodney Scott lobt die Zusammenarbeit mit Mexiko als so gut wie nie zuvor.
Die US-Regierung will den Grenzzaun entlang der Südgrenze des Landes bis zum Ende des nächsten Jahres fertigstellen. Das erklärte der Beauftragte für die Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA (CBP), Rodney Scott. In Washington, D.C. erklärte Scott am Dienstag, 9. Juni, vor dem Think-Tank Center for Immigration Studies, die primäre Grenzbefestigung „wird bis Ende 2027 fertig sein“.
Es gebe noch „ein paar Lücken“. Der Grenzzaun wird sich von San Diego bis nach Texas nahe dem Golf von Amerika erstrecken. Es werde nur in Bereichen keine Befestigung geben, „wo wir nach gewissenhafter Erwägung davon ausgehen können, dass wir sie nicht brauchen“.
Als Beispiel dafür nennt er den Big Bend National Park. Dieser sei eine „besonders abgelegene Gegend“ mit „einigen sehr, sehr hohen Klippen“. Diese ließen die Errichtung des Grenzzauns nicht zu. Andere Teile der Anlage, darunter eine Nebenmauer und eine Barriere im Rio Grande, würden bis Juli oder August 2028 fertiggestellt sein.
Die Kosten für die Fertigstellung des Grenzzauns werden auf 20 bis 25 Milliarden US-Dollar geschätzt, dazu kommen jährliche Instandhaltungskosten in dreistelliger Millionenhöhe. Der Bau der Befestigung gehört jedoch seit 2015 zu den zentralen Wahlversprechen von US-Präsident Donald Trump und ist für seine Wählerbasis von erheblicher Bedeutung.
Der Zweck des Grenzzauns, der auch mit modernsten elektronischen Überwachungsanlagen ausgestattet sein soll, sei die Verhinderung irregulärer Migration und des Schmuggels von Drogen. Scott warnt, dass Drogenschmuggler und Menschenhändler dennoch nach Wegen suchen werden, um die Barriere zu umgehen.
„Sie versuchen, durch Tunnelsperren zu umgehen, das gehört zu ihrem Geschäftsmodell. Und auch Drohnen machen es ihnen einfacher. Sie schmuggeln ihre Drogen mit Drohnen.“
Finanzierung durch „One Big Beautiful Bill Act” sichergestellt
Am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit im Januar 2025 unterzeichnete Präsident Trump eine Exekutivanordnung zum Grenzzaun. Diese erteilte dem Kriegsministerium und der Homeland Security einen Auftrag. Dieser besteht darin, „alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um temporäre und dauerhafte physische Barrieren zu errichten und zu festigen, die eine vollständige operative Kontrolle über die Südgrenze sicherstellen“.
Grundlage für die Finanzierung ist der am 4. Juli des Vorjahres in Kraft getretene „One Big Beautiful Bill Act“. Dieses vom Kongress verabschiedete Gesetzespaket sieht für Agenden rund um den Grenzzaun einen Etat von 46,5 Milliarden US-Dollar vor.
Den Daten der CBP zufolge sei die Zahl irregulärer Grenzübertritte im Big-Bend-Bereich zuletzt deutlich gesunken. So habe es zwischen den Haushaltsjahren 2023 und 2025 um 74 Prozent weniger Aufgriffe gegeben. Auch autonome Überwachungstürme hätten den unerlaubten Grenzverkehr deutlich reduziert.
Zahl irregulärer Einreisen auch schon vor Fertigstellung des Grenzzauns gesunken
Im Vormonat veröffentlichte das CBP Daten, wonach es ein ganzes Jahr keine Freilassungen an der Südgrenze gegeben habe. Zudem sei die Zahl der Aufgriffe auf den niedrigsten Stand seit mehr als drei Jahrzehnten gefallen. Im April habe es 8.943 Aufgriffe entlang der Südwestgrenze gegeben. Gegenüber dem monatlichen Schnitt der Ära von Trump-Vorgänger Joe Biden sei dies ein Rückgang von 94 Prozent.
Allein im April 2024 seien 68.000 aufgegriffene Grenzgänger aus dem Gewahrsam entlang der Südgrenze entlassen worden. Dem sogenannten Grenzzaren Tom Homan zufolge sei es seit Beginn der zweiten Amtszeit von Trump auch gelungen, mehr als 800.000 ausreisepflichtige Nichtstaatsbürger aus dem Land zu entfernen.
Rodney Scott lobte am Dienstag auch die Zusammenarbeit mit Mexiko an der Südgrenze der USA. Obwohl sich die Beziehungen zwischen den Nachbarländern in den letzten Monaten abgekühlt hatten, sei Mexiko „kooperativer“ als je zuvor, erklärte der Zoll- und Grenzschutzkommissar.
Unerwarteter Boom: VW-Vertriebschef Martin Sander sieht den Wendepunkt erreicht und zeigt sich überrascht von der aktuell starken E-Auto-Nachfrage in Deutschland. (Archivbild). - Foto: Alexander Hassenstein/Getty Images
Volkswagen rechnet damit, Elektroautos mit extrem kurzen Ladezeiten für den Massenmarkt Anfang der 2030er-Jahre anbieten zu können. Das sagte VW-Vertriebschef Martin Sander dem Podcast „Vorangedacht“ des Nachrichtenportals „T-Online“.
„Im Labor können wir das heute schon“, sagte Sander. „Zu einem sehr hohen Preis für eine sehr exklusive Anzahl an Kunden werden wir das sehr bald können.“
Fünf-Minuten-Laden ab 2030
Volkswagen wolle jedoch Fahrzeuge anbieten, die für viele Kunden interessant und erschwinglich seien. Da werde das Thema „Fünf Minuten von 10 auf 80 Prozent“ möglicherweise noch ein bisschen dauern.
Auf die Frage nach einem konkreten Zeitraum sagte Sander: „So Richtung Anfang des nächsten Jahrzehnts, wenn ich mich jetzt festlegen soll.“
Der chinesische Hersteller BYD hatte kürzlich mit der „Flash-Charging-Revolution in Europa“ Schlagzeilen gemacht.
Demnach lassen sich die Akkus der E-Autos mit neuen, megawattstarken Ladestationen binnen fünf Minuten von 10 auf 70 Prozent laden. In neun Minuten soll es von 10 auf 97 Prozent funktionieren.
VW-Manager Sander sieht den Wendepunkt bei der Nachfrage nach Elektroautos jetzt gekommen. „Wir sind fast ein bisschen überrascht von der sehr starken Nachfrage nach Elektrofahrzeugen“, die das Unternehmen derzeit vor allem in Deutschland beobachte, sagte er.
Kein Zurück zum Verbrenner
Neben der Kaufprämie spiele dabei das Signal der Bundesregierung eine Rolle, dass Elektromobilität wichtig sei.
Zudem erreiche die Technologie nun den „Tipping Point“. Immer mehr Menschen machten positive Erfahrungen mit Elektroautos und trügen diese weiter.
„Kaum jemand, der mal in einem Elektroauto gefahren ist, will wieder zurück zu einem Verbrenner“, sagte Sander. (dts/red)