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Rentenreform: Koalition sucht Kompromiss bei Rente nach 45 Beitragsjahren


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will die noch offenen Fragen der Rentenreform in den kommenden Tagen klären.
  • Besonders umstritten ist die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
  • Alexander Dobrindt bringt eine Begrenzung auf Menschen mit schwerer körperlicher Arbeit ins Gespräch.
  • SPD und Ländervertreter fordern Änderungen und stellen eine andere Beitragsgrenze als 45 Jahre in den Raum.

 
Die überregionalen Wahltermine 2026 sind vorbei, die Koalitionsparteien im Bund wollen noch offene Fragen rund um die geplante Rentenreform klären. In der Sendung „Maybrit Illner“ hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am Donnerstag, 24. September, angekündigt, man strebe für die nächsten Tage an, „Lösungen zu finden für Fragen, die noch offen sind“. Das seien nicht mehr viele“.
Im Juni hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission ein umfassendes Gutachten zur Sicherung der Rentensysteme vorgelegt. Daran schlossen sich 33 Empfehlungen an, deren Umsetzung eine langfristige Stabilisierung der Altersrente sicherstelle. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, erklärte, sie sei sich mit Bundeskanzler Friedrich Merz darüber einig, die Empfehlungen geschlossen umzusetzen. Auch, wenn sie persönlich nicht alle Punkte gutheiße, sei das Paket ein „Gesamtkunstwerk“, das sie nicht mehr aufschnüren wolle.

Widerstand gegen Rentenreform aus Union und SPD

Die Wahlkämpfe in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben diese Ankündigung infrage gestellt. Vor allem die Ministerpräsidenten im Osten haben scharfe Kritik an einem weitreichenden Vorschlag der Rentenkommission geübt: dem Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Diese ermöglicht einen Rentenbezug bereits vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.
Auch aus den Regierungsparteien selbst kam Widerstand gegen die Pläne zur Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren. In der CDU war es der Arbeitnehmerflügel CDA, der gefordert hatte, die Bundesregierung solle „nicht auf ihren weitreichenden Maximal-Forderungen beharren“. Auch die Union solle „Beweglichkeit“ zeigen, wenn es um die landläufig fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete vorzeitige Möglichkeit zur Altersrente geht.
In der SPD hatte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ihren Wahlkampf mit der Ankündigung bestritten, das Ende der Rente nach 45 Beitragsjahren über den Bundesrat zu bekämpfen. Neben den Ost-Ministerpräsidenten hat auch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger erklärt, diesen Teil der Rentenreform nicht mitzutragen.

Schwesig: „Menschen sollen nicht erst krank werden müssen“

Minister Dobrindt erklärte nun, man spreche in der Koalition nicht über das Ob, sondern das Wie der Umsetzung der Rentenreform. Bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren wolle man strikt auf den Ursprung der Idee zurückkehren. So solle diese künftig nur noch Menschen mit schwerer körperlicher Arbeit offenstehen.
Bisher war die Rede davon, dass an die Stelle der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ein erleichterter Zugang zur Altersrente treten soll. Dieser soll greifen, wenn der zuletzt langjährig ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Voraussetzung dafür wäre eine individuelle medizinische Gesundheitsprüfung. Ministerpräsidentin Schwesig lehnte diese Option ab. Es gehe, so Schwesig, nicht an, dass Menschen „erst krank werden müssen, um vorzeitig in Rente gehen zu können“.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf will das Projekt nicht auf einzelne besonders betroffene Berufsgruppen „verengen“. Im ZDF erklärte er, dies sei „nicht so leicht umsetzbar“. Es müsse einen Unterschied machen, „ob ich wirklich 45 Jahre lang eingezahlt oder ob ich diese Zeitstrecke nicht absolviert habe“. Möglicherweise stehe am Ende der Diskussion „auch eine andere Zahl“ als 45 Jahre, so der SPD-Generalsekretär.

Rentenreform soll dem Bund jährlich Milliardenersparnisse bringen

Der Vertrauensschutz des Grundgesetzes hat zur Konsequenz, dass eine Neuregelung der abschlagsfreien Altersrente mit kurzfristiger Wirkung nicht möglich sein wird. Die Koalition steht vor der Herausforderung, einen Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem die Neuregelung nicht mehr in unzumutbarer Weise in die Lebensplanung eingreift. Zudem sind Reformen dieser Art regelmäßig mit Übergangsfristen verbunden.
Jedes Jahr machen 250.000 bis 280.000 Erwerbstätige von der Option der Rente für besonders langjährig Versicherte Gebrauch. Die Bundesregierung erhofft sich von einem Ende dieser Regelung eine jährliche Nettoersparnis von 9,5 Milliarden Euro.
Mit Material der Nachrichtenagenturen