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Wirtschaftsweise Grimm fordert umfassende Reformen bei der Rente


In Kürze:

  • Veronika Grimm fordert umfassende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und die Mütterrente stehen dabei zur Debatte.
  • Grimm spricht sich zudem für eine Reform der Witwenrente aus.
  • Rund 5,15 Millionen Menschen bezogen Ende 2024 eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des sogenannten Rats der Wirtschaftsweisen, hat die Koalition zu konsequenteren Reformen gedrängt. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Rente. Im Gespräch mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) fordert sie „konsequente Reformen, die den Haushalt konsolidieren und Wachstum bringen“. Es mache ihr Sorgen, dass sich die Regierung „so im Klein-Klein aufhält“.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren im Visier

Die Regierung, so Grimm, habe „die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft“. Die – fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete – abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte solle abgeschafft werden. Gleiches gelte für die Mütterrente. Außerdem trat die Ökonomin für eine Reform der Witwenrente ein. Wie diese aus ihrer Sicht exakt aussehen soll, ließ sie in dem Gespräch jedoch offen.
Ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hat die Koalition bereits beschlossen. Dies war Teil des Empfehlungskatalogs der Rentenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten soll.
Obwohl sich Union und SPD auf Bundesebene darüber einig sind, diese Option abzuschaffen, ist noch unklar, ob und wann dies möglich sein wird. Mehrere Ministerpräsidenten, insbesondere aus dem Osten, haben Widerstand gegen das Ende der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte angekündigt. Eine Lösung wird auch aufgrund verfassungsrechtlicher Schutzbestimmungen nur mit langen Übergangsregelungen möglich sein.

Rentenreform von 2002 brachte tiefe Einschnitte

Was die Witwenrente anbelangt, hatte es bereits 2002 tiefe Einschnitte gegeben. Ausgehend von einem höheren Grad an Berufstätigkeit von Frauen hatte die Regierung Schröder die Ansprüche im Bereich der Hinterbliebenenversorgung deutlich eingeschränkt. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur noch in geringerer Höhe – und der Bezug ist in stärkerem Maße von Bedürftigkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur für Verheiratete – Unverheiratete haben einen solchen grundsätzlich nicht. Die Ehe muss im Regelfall mindestens ein Jahr bestanden haben; zu den wenigen noch vorgesehenen Ausnahmen gehört etwa ein Unfalltod. Der Verstorbene muss zudem bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und eine Rente bezogen haben.
Die sogenannte kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie kann für 24 Monate in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die kleine Witwenrente soll den Hinterbliebenen eine Überbrückung ermöglichen, um perspektivisch wieder für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Sie gilt für alle ab 2002 geschlossenen Ehen, sofern der verstorbene Partner vor 1962 geboren wurde.

Restriktionen auch bei der Rente für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist zeitlich nicht begrenzt. Ihre Höhe wurde jedoch von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen begrenzt. Zudem gelten auch für den Bezug dieser Rente mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist das Erreichen einer – stufenweise steigenden – Altersgrenze. Diese liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 werden es 47 Jahre sein.
Außerdem muss, wer die große Witwenrente beziehen will, ein minderjähriges oder behindertes eigenes Kind oder eines des verstorbenen Ehepartners betreuen oder erwerbsgemindert sein. Die Ehe muss auch hier mindestens ein Jahr bestanden haben und der Verstorbene muss bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Witwenrente endet mit dem Eingehen einer neuen Ehe.
Jenseits eines Freibetrags von derzeit 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro pro waisenrentenbezugsberechtigtem Kind werden auch Einkommen auf den Anspruch angerechnet. Grundsätzlich geschieht dies mit einem Anteil von 40 Prozent. Dazu gibt es Kürzungen, wenn der Versicherte vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter stirbt, und Zuschläge für Kindererziehung.

Rund 5,15 Millionen beziehen Hinterbliebenenrente

Die sogenannte Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch. Sie beinhaltet lediglich zusätzliche Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung. Auf Drängen der CSU hat die Koalition diese Vergünstigung für Mütter ausgeweitet, was die ursprünglichen jährlichen Kosten von etwa 13,5 Milliarden Euro um weitere rund 4,5 Milliarden erhöht hat.
Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 5,15 Millionen Menschen in Deutschland Witwen- und Witwerrenten. Diese machten damit etwa ein Fünftel aller gesetzlichen Renten aus. Jährliche Kosten beliefen sich auf etwa 50 Milliarden Euro.
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Wirtschaftsweise Grimm fordert radikale Reformen bei der Rente


In Kürze:

  • Veronika Grimm fordert umfassende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und die Mütterrente stehen dabei zur Debatte.
  • Grimm spricht sich zudem für eine Reform der Witwenrente aus.
  • Rund 5,15 Millionen Menschen bezogen Ende 2024 eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des sogenannten Rats der Wirtschaftsweisen, hat die Koalition zu konsequenteren Reformen gedrängt. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Rente. Im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) fordert sie „konsequente Reformen, die den Haushalt konsolidieren und Wachstum bringen“. Es mache ihr Sorgen, dass sich die Regierung „so im Klein-Klein aufhält“.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren im Visier

Die Regierung, so Grimm, habe „die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft“. Die – fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete – abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte solle abgeschafft werden. Gleiches gelte für die Mütterrente. Außerdem trat die Ökonomin für eine Reform der Witwenrente ein. Wie diese aus ihrer Sicht exakt aussehen soll, ließ sie in dem Gespräch jedoch offen.
Ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hat die Koalition bereits beschlossen. Sie war Teil des Empfehlungskatalog der Rentenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten soll.
Obwohl sich Union und SPD auf Bundesebene darüber einig sind, diese Option abzuschaffen, ist noch unklar, ob und wann dies möglich sein wird. Mehrere Ministerpräsidenten, insbesondere aus dem Osten, haben Widerstand gegen das Ende der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte angekündigt. Eine Lösung wird auch aufgrund verfassungsmäßiger Schutzbestimmungen nur mit langen Übergangsregelungen möglich sein.

Rentenreform von 2002 brachte tiefe Einschnitte

Was die Witwenrente anbelangt, hatte es bereits 2002 tiefe Einschnitte gegeben. Ausgehend von einem höheren Grad an Berufstätigkeit von Frauen hatte die Regierung Schröder die Ansprüche im Bereich der Hinterbliebenenversorgung deutlich eingeschränkt. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur noch in geringerer Höhe – und der Bezug ist in stärkerem Maße von Bedürftigkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur für Ehepaare – Unverheiratete haben einen solchen grundsätzlich nicht. Die Ehe muss im Regelfall mindestens für ein Jahr bestanden haben, zu den wenigen noch vorgesehenen Ausnahmen gehört etwa ein Unfalltod. Der Verstorbene muss zudem bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und eine Rente bezogen haben.
Die sogenannte kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie kann für 24 Monate in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die Kleine Witwenrente soll den Hinterbliebenen eine Überbrückung ermöglichen, um perspektivisch wieder für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Sie gilt für alle ab 2002 geschlossenen Ehen und wenn der verstorbene Partner vor 1962 geboren wurde.

Restriktionen auch bei der Rente für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist zeitlich nicht begrenzt. Ihre Höhe wurde jedoch von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen begrenzt. Zudem gelten auch für den Bezug dieser Rente mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist das Erreichen einer – stufenweise steigenden – Altersgrenze. Diese liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 werden es 47 Jahre sein.
Außerdem muss, wer die große Witwenrente beziehen will, ein minderjähriges oder behindertes eigenes Kind oder eines des verstorbenen Ehepartners betreuen oder erwerbsgemindert sein. Die Ehe muss auch hier mindestens ein Jahr bestanden haben und der Verstorbene muss bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Witwenrente endet mit dem Eingehen einer neuen Ehe.
Jenseits eines Freibetrags von derzeit 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro pro waisenrentenbezugsberechtigtem Kind werden auch Einkommen auf den Anspruch angerechnet. Grundsätzlich geschieht dies mit einem Anteil von 40 Prozent. Dazu gibt es Kürzungen, wenn der Versicherte vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter stirbt, und Zuschläge für Kindererziehung.

Rund 5,15 Millionen beziehen Hinterbliebenenrente

Die sogenannte Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch. Sie beinhaltet lediglich zusätzliche Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung. Auf Drängen der CSU hat die Koalition diese Vergünstigung für Mütter ausgeweitet, was die ursprünglichen jährlichen Kosten von etwa 13,5 Milliarden Euro um weitere rund 4,5 Milliarden erhöht hat.
Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 5,15 Millionen Menschen in Deutschland Witwen- und Witwerrenten. Diese machten damit etwa ein Fünftel aller gesetzlichen Renten aus und jährliche Kosten von etwa 50 Milliarden Euro.
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CDU-Arbeitnehmerflügel stellt sich gegen Merz: Streit um Rente


In Kürze:

  • Der CDU-Arbeitnehmerflügel fordert bei der Rentenreform einen Kompromiss.
  • Mehrere ostdeutsche Ministerpräsidenten lehnen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab.
  • Die Rentenkommission empfiehlt eine Abschaffung „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“.

 
In der Debatte um die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren stellt sich die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), der Arbeitnehmerflügel der CDU, gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Die Bundesregierung sollte bei der Rentenreform „nicht auf ihren weitreichenden Maximal-Forderungen beharren“, äußerte CDA-Vize Christian Bäumler gegenüber dem „Tagesspiegel“.

Bas will Gesamtpaket nicht mehr aufschnüren – Schwesig führt Widerstand an

Auch die Union solle „Beweglichkeit zeigen“, wenn es um die landläufig fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete vorzeitige Altersrente geht.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hatte im Juni ein Gutachten mit 33 Empfehlungen zur Stabilisierung der Altersrente vorgelegt. Eine davon war die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, die einen Rentenbezug bereits vor dem gesetzlichen Eintrittsalter ermöglichen soll.
Die Bundesregierung – darunter auch SPD-Bundesvorsitzende und Sozialministerin Bärbel Bas – hatte angekündigt, die Vorschläge der Rentenkommission ohne weitere Abstriche umsetzen zu wollen.
Bas erklärte mit Blick auf die Vorschläge, diese seien für die Sozialdemokraten „kein Wunschergebnis“. Allerdings machte sie auch deutlich, das Gesamtpaket nicht aus Unmut über einzelne Punkte selektiv auseinanderreißen zu wollen.
Dies sehen einige Parteikollegen in den Ländern jedoch anders. Unter anderem hat sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die im September um ihre Wiederwahl kämpft, von Beginn an gegen die Rentenpläne ausgesprochen.
In einem Interview mit „t-online“ betonte Schwesig: „Wer 45 Jahre im Schichtdienst arbeitet, hat eine enorme Lebensleistung erbracht und muss weiterhin einen Anspruch auf eine auskömmliche Rente ohne Einschnitte haben.“

Geschlossene Front ostdeutscher Länder – auch Saarland und Bremen dabei

Die Ministerpräsidentin wies darauf hin, dass gerade in Ostdeutschland nur die wenigsten Erwerbstätigen ausreichend Spielraum gehabt hätten, um zusätzlich privat vorzusorgen. Die meisten von ihnen hätten nur die gesetzliche Rente. Würden nun auch für Menschen mit 45-jähriger Erwerbsbiografie Abschläge kommen, würde die durchschnittliche Rente von 1.300 Euro im Nordosten noch weiter sinken.
Schwesig hält auch die geplante Härtefallregelung für untragbar. Diese ziele darauf ab, dass „die Menschen erst krank werden müssen, um vorzeitig in Rente gehen zu können“. Das sei für die Landeschefin nicht machbar – und das kommuniziere sie auch in den Parteigremien. Man müsse „richtig an die Strukturen gehen“ und dürfe nicht diejenigen bestrafen,  die „den Laden rund um die Uhr am Laufen halten“.
Mit ihrem Widerstand gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren steht Schwesig gerade in den ostdeutschen Ländern nicht allein.
Neben Sven Schulze (CDU), der vor den Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt mit dem Rücken zur Wand steht, erfährt Schwesig auch Unterstützung von den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU), Mario Voigt (CDU) und Dietmar Woidke (SPD).
Sie verweisen auch auf die speziellen Erwerbsbiografien im Osten und fehlende Optionen zum privaten Vermögensaufbau. Dies würde für Betroffene entweder einen faktischen Zwang zum Weiterarbeiten oder lebenslange Abschläge bedeuten.

Union bisher kategorisch gegen Änderungen

Rückendeckung erhalten die ostdeutsche Ministerpräsidenten auch von ihren SPD-Kollegen aus dem Westen, Anke Rehlinger (Saarland) und Andreas Bovenschulte (Bremen). Damit kommen die erklärten Gegner des Vorhabens im Bundesrat auf 25 Stimmen. Um die Beschlussfassung blockieren zu können, wären 35 Stimmen erforderlich. Es ist noch nicht absehbar, ob sich noch andere Länderregierungen den Gegnern der Neufassung anschließen werden.
Aufseiten der Union hatten sich CSU-Chef Markus Söder, die neue CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann und der neue CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei bislang kategorisch gegen Kompromisse in dieser Frage ausgesprochen.
Auch die Junge Gruppe innerhalb der Unionsfraktion warnte auf X davor, durch das Herausziehen einzelner Bausteine „das ganze Haus zum Einsturz“ zu bringen. Der Abgeordnete Pascal Reddig fordert einen Gesetzesbeschluss noch vor den Landtagswahlen. Alles andere würde „Angst vor Wahlen“ signalisieren.
Reddig, der auch Mitglied der Rentenkommission war, beschrieb die Frührente als „sozial wenig zielgenau – und zugleich sehr teuer“. Denn statt „Menschen in körperlich belastenden Berufen einen früheren Rentenzugang zu ermöglichen“, werde sie vor allem „von gesünderen, männlichen und besserverdienenden Versicherten in Anspruch genommen“.

CDA fordert Kompromiss

CDA-Vize Bäumler hingegen fordert einen möglichst zügigen Kompromiss – bewusst noch vor den Landtagswahlen. Er erklärte:
„Es wäre gut, wenn der Kanzler so bald wie möglich mit den Ministerpräsidenten einen Kompromiss vereinbart. Am besten noch im August.“
Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren treffe „hunderttausende Menschen […], nicht nur eine überschaubare Gruppe“. In vielen Fällen hätten die Betroffenen körperlich oft sehr hart gearbeitet.

Vertrauensschutz-Grundsatz verlangt längere Übergangsfristen

Die Rentenkommission empfiehlt, grundsätzlich keinen abschlagsfreien Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze mehr zu ermöglichen. Zudem soll ein früherer Rentenzugang künftig immer an eine Altersgrenze statt an Beitragsjahre geknüpft sein.
Wer lange eingezahlt hat und kurz vor der Rente nachweislich nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten kann, soll über eine individuelle Gesundheitsprüfung einen erleichterten Rentenzugang erhalten.
Befürworter der Neuregelung argumentieren neben der Entlastung für die Rentenkassen auch mit arbeitsmarktpolitischen und demografischen Erwägungen. Die abschlagsfreie Frühverrentung entziehe dem Arbeitsmarkt erfahrene Beschäftigte.
Zudem komme sie zunehmend nicht mehr körperlich hart arbeitenden Menschen zugute. Vielmehr werde sie überproportional von Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien, höheren Einkommen und entsprechend höheren Renten genutzt.
Die Kommission sprach sich für Übergangsregelungen für derzeit rentennahe Jahrgänge aus. Zudem erklärte sie, dass die abschlagsfreie Frührente unter Wahrung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes „zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeschafft“ werden müsse.