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„Showdown“ in Erfurt: Gewaltaufrufe gegen AfD – GdP sieht Versammlungsleiter in der Pflicht


In Kürze:

  • Gewaltaufrufe gegen AfD und Polizei auf linksextremer Plattform veröffentlicht
  • GdP-Chef Kopelke fordert konsequentes Handeln der Versammlungsleiter
  • Polizei erwartet mindestens 50.000 Demonstranten in Erfurt

 
Zweieinhalb Wochen vor Beginn des morgigen Parteitages der AfD erschien auf der einschlägigen linksextremen Website „de.indymedia“ ein Gewaltaufruf. Darin heißt es unter anderem, in Erfurt werde es zum „Showdown“ kommen. Es gehe darum, „sich den Faschisten und ihren uniformierten Handlangern in den Weg zu stellen“. Dieses Mal ginge es um „die Verhinderung einer langfristigen faschistischen Machtübernahme“.

Antifa: Dächer besetzen, Partisanenkrieg führen

Die Verfasser des Schreibens nennen sich „Berliner Antifa-Bezugsgruppe“ und bekennen sich „ausdrücklich zur Militanz“. Polizisten werden als „Bullen“, „Schergen des Systems“ und „staatlich finanzierte Knüppelgarden“ bezeichnet. Erfolg gegen „eine gigangitsche (sic!) Bullen Armee“ könne es nur geben, „wenn wir uns auf die Strategie von Partisanen früherer weltweiter Bürgerkriegskonflikte konzentrieren“, so die Antifa-Bekenner weiter.
Sie hätten zudem italienische, französische und Schweizer Antifas nach Erfurt eingeladen. Für den Kampf gegen die Polizei werden Pflastersteine empfohlen. Zum Ausgraben der Steine sollen die „Aktivisten“ geeignetes Werkzeug mitbringen und bereits im Vorfeld „Depots anlegen“. Auch die „klassische Zwille“ wird empfohlen.
Und weiter: „Wir wollen Hausdächer im Zentrum der Stadt besetzen, an denen AfD-Kolonnen vorbeifahren werden. Besetzung von Dächern bedeutet nicht, beim ersten Erscheinen der Bullen diese brav zu verlassen. Besetzung von Dächern wird beinhalten, diese auch militant zu verteidigen und von dort aus anzugreifen.“

Kopelke: „Unerträglicher Zustand“

Dazu sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, im Gespräch mit Epoch Times: Solche Aufrufe seien der Polizei und allen Verantwortlichen für die innere Sicherheit bekannt. Sie würden „strafrechtlich behandelt“, denn die Androhung von Gewalt sei eine Straftat. Die Website „de.indymedia“ stehe schon seit vielen Jahren im Fokus der Staatsschutzbehörden.
Eine Abschaltung der linksextremen Website oder die Löschung ihrer Inhalte „ist in Deutschland jedoch nicht möglich, da sich die Server in anderen Staaten befinden“, erklärte Kopelke. Dieser Zustand sei „für uns als Polizisten unerträglich“, beklagte er.
Indymedia (Independent Media Center) entstand 1999 in Seattle (USA) und hat sich zu einer weltweiten, dezentralen Onlineplattform entwickelt. Nutzer können dort ohne vorherige Prüfung ihrer Inhalte Videos und Texte veröffentlichen, wie der Bundestag im Jahr 2023 in einer Pressemitteilung feststellte. Der deutsche Ableger „de.indymedia“ wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und als „gesicherte linksextremistische Bestrebung“ eingestuft, so der Bundestag.
2017 wurde der linksextreme deutsche Ableger „linksunten.indymedia“ vom Bundesinnenministerium verboten, da er zur Begehung von Straftaten aufrief. Ob dies auch für „de.indymedia“ von der Bundesregierung erwogen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest.

Kopelke: „Versammlungsleiter in der Pflicht“

Wie sollen sich friedliche Demonstranten gegenüber militanten Linksextremisten verhalten? Hier sieht GdP-Bundesvorsitzender Kopelke vor allem die Versammlungsleiter und ihre Ordnungskräfte in der Pflicht. Kopelke sagte: „Jede öffentliche Versammlung bzw. Demonstration muss von einem Leiter geführt werden. Dies ist in § 7 des Versammlungsgesetzes geregelt. Der Versammlungsleiter übt das Hausrecht aus. Es ist also die Pflicht des Versammlungsleiters, einzuschreiten.“
Die Qualität der Versammlungsleiter sei jedoch inzwischen „schlecht“ geworden, sodass immer öfter die Polizei zu Hilfe geholt werden müsse. Grundsätzlich müsse der Versammlungsleiter jedoch Ordnungskräfte bereitstellen. Diese hätten die Pflicht, im Auftrag des Leiters bei Gewaltanwendung einzuschreiten und die betreffenden Personen auszuschließen. „Das ist ihre Aufgabe.“
Die Teilnehmer einer Demonstration hätten ebenfalls die Pflicht, den Versammlungsleiter auf entsprechende Verstöße hinzuweisen. Mit anderen Worten: Geschieht dies nicht, nehmen die friedlichen Demonstranten die Gewaltbereiten in ihren Reihen entweder billigend in Kauf oder unterstützen sie passiv.
Kopelke sagte dazu: „Die Ordner sollten ihre Arbeit machen, damit die Polizei gar nicht erst tätig werden muss. Ich erwarte, dass sich die friedlichen Demonstranten entsprechend verhalten und von den Gewalttätigen deutlich distanzieren.“

 Mindestens 50.000 Demonstranten erwartet

Für die Großdemonstration am Wochenende wurde öffentlich die Zahl von 50.000 Teilnehmern kommuniziert. GdP-Chef Kopelke erklärte, wie die Behörden Teilnehmerzahlen von Demonstrationen errechnen: „Zunächst einmal handelt es sich hier um eine Hochrechnung der Stadt Erfurt und weiterer Stellen.“
Da Demonstrationen bei der zuständigen Versammlungsbehörde der Stadt angemeldet werden müssen und dabei auch angegeben werden muss, ob es sich um eine Straßen- oder Platzdemonstration handelt, müssen die Anmelder auch eine ungefähre Teilnehmerzahl nennen.
„Dadurch entsteht immer eine gewisse Menge auf dem Papier. Doch die Erfahrungen zeigen, dass die tatsächlichen Zahlen meist darüber liegen“, so Kopelke.
Außerdem beobachte die Bundespolizei den Reiseverkehr in Richtung des Veranstaltungsortes. Dazu zählten etwa auch Busanmietungen und Bahnfahrkarten. Die Polizei verfüge über mehrere „Parameter“, anhand derer eine Teilnehmerzahl bei Demonstrationen errechnet werden könne. Dies sei notwendig, so Kopelke, damit sich die staatlichen Behörden und die Polizei auf das Geschehen einstellen könnten.

Wie sich die Polizei gegen Vereinnahmung schützt

Auf seiner Website hatte der GdP-Bundesvorsitzende die Befürchtung geäußert, „dass die AfD Bilder von Gewalt gegen Polizisten nutzen wird, um sich Seite an Seite mit der Polizei als Opfer zu inszenieren“. Im Epoch-Times-Gespräch führte er dazu näher aus: An alle Polizisten seien Einsatzbefehle ausgegeben worden, wonach zum Beispiel Selfies mit Politikern untersagt seien. Außerdem würden die Polizeikräfte darauf achten, dass sich AfD-Teilnehmer „nicht absichtlich in Gefahr begeben, um entsprechendes Bildmaterial zu generieren“.
Kopelke sagte weiter: „Das haben wir schon bei anderen Demonstrationen erlebt.“ Außerdem solle darauf geachtet werden, dass es nicht zu „Schubsen“ seitens der Demonstranten komme. Dafür wolle die Polizei die Zugangswege zum Tagungsgebäude, der Erfurter Messe, weiträumig absperren.
„Das sehen wir als Problem. Wir müssen dafür sorgen, dass es kein direktes Aufeinandertreffen von Demonstranten und Politikern gibt, damit nicht die Hoheit über die Bilder den Polizeieinsatz bestimmt.“
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Koalition beschließt 34-Punkte-Reformpaket – geteilte Reaktionen in Politik und Gesellschaft


In Kürze:

  • Der Koalitionsausschuss hat ein 34-Punkte-umfassendes Reformpaket für Wachstum und Beschäftigung beschlossen.
  • Geplant sind unter anderem Steuerentlastungen für Familien, Änderungen bei Krankschreibungen und befristeten Arbeitsverträgen.
  • Union und SPD begrüßen das Paket, während Opposition und Sozialverbände deutliche Kritik äußern.
  • Offene Streitpunkte wie Rentenbeiträge und Arbeitszeitreform wurden vertagt.

 

Das am Donnerstag, 2. Juli, vorgestellte Reformpaket der Bundesregierung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung, die am Mittwochabend begann, auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ geeinigt.

Die 34 Maßnahmen, auf die man sich einigen konnte, reichen von der Einkommensteuer und der Krankschreibung über befristete Arbeitsverträge bis hin zum Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsgesellschaften. Auch eine Strategie zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken Chinas soll entwickelt werden. Noch keine Beschlüsse gibt es zu Fragen wie den Rentenbeiträgen oder der Arbeitszeitreform.

Union und SPD größtenteils mit Reformpaket zufrieden

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Christina Stumpp, äußert auf X, die Bundesregierung sei „entschlossen und handlungsfähig“. Sie bedankte sich bei Bundeskanzler Friedrich Merz und nahm Bezug auf die Änderungen bei der Einkommensteuer: „Wir entlasten Familien. Eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit zwei Kindern haben künftig rund 630 Euro mehr im Jahr, Alleinerziehende bis zu 496 Euro.“
Ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden. Auch sollen der Grundfreibetrag und das Kindergeld in zwei Stufen sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Im Gegenzug soll die Besteuerung hoher Einkommen ausgeweitet werden.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußert sich auf Facebook zum Ergebnis des Koalitionsausschusses. Er betont, man habe den Staat „neu justiert“: „Dort, wo er zu stark ist, wollen wir ihn ein bisschen zurückfahren. Dort, wo er gebraucht wird, wollen wir ihn stärken.“
Er spricht von einer „klaren sozialdemokratischen Handschrift“, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken solle. In der Sommerpause soll das Paket in Gesetze überführt werden.

Linke spricht von „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“

Die Linke übt hingegen deutliche Kritik an dem Paket, das sie als „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“ bezeichnet. Fraktionschefs Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie Parteivorsitzende Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano veröffentlichten am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung.
Darin kritisieren sie vor allem verschärfte Regeln bei der Krankschreibung. Zudem sprechen die Linkenpolitiker von „halbherzigen“ Entlastungen bei der Einkommensteuer und „kosmetischen Korrekturen“ bei der Reichensteuer. Die Regierung gebe „nicht viel mehr als den Ausgleich der kalten Progression und eine Anpassung an die Inflation“ bei der Steuer zurück.
Die Entlastungen reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um steigende Lebenshaltungskosten und weitere finanzielle Belastungen auszugleichen. Stattdessen stelle man „Millionen Beschäftigte unter Generalverdacht“. Die Liberalisierungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen nähmen den Menschen Planbarkeit im Job. Außerdem kritisiert die Linke das Verbot der Wohnbauverstaatlichung.

Kritik auch von Grünen, AfD und Juso

Grünen-Abgeordnete und frühere Bundessprecherin Ricarda Lang kritisiert vor allem die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Auf X schrieb sie: „Mark my words: Wenn die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag so kommen, wird das auf jeden Fall zu mehr Krankentagen in Deutschland führen.“
Juso-Chef Philipp Türmer schließt sich dieser Kritik an. Beschäftigte würden unter Generalverdacht gestellt und „ihre angebliche Faulheit als verantwortlich für die Wachstumsschwäche“ dargestellt. Tatsächlich hätten Unternehmen und Staat die Wirtschaft „über Jahre kaputtgespart“. Türmer kritisiert zudem die geplante Ausweitung befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund.
Die Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, äußern sich ebenfalls kritisch zum Reformpaket der Bundesregierung. Dieses sei eine „herbe Enttäuschung“ und die „hochtrabende Rhetorik, mit der die Koalitionäre sich selbst feiern“, stehe „in krassem Missverhältnis zum kleinmütigen Ergebnis“.
Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes schade dem Mittelstand, die „volle Wirkung der Mini-Entlastung für Familien“ komme zu spät. Wo an einer Stelle minimal entlastet werde, stiegen an anderer Stelle die Belastungen deutlich.

Sozialverbände vermissen Akzente für Einkommensschwache

Kritik kommt auch aus Sozialverbänden. Die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier, äußerte sich am Donnerstag gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“. Das Reformpaket sei „gut für die Wirtschaft, verfehlt aber die Lage der Menschen“. Es fehle eine Pflegereform und eine „gerechte Steuerreform, die Superreiche mehr in die Pflicht nimmt“. Außerdem kritisiert Engelmeier die neuen Bestimmungen über die Krankschreibung: „Das wird die ohnehin schon vollen Wartezimmer zum Platzen bringen.“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt die Vorschläge zur Entlastung von Familien und Arbeitnehmern. Allerdings fehlten, so Hauptgeschäftsführer Joachim Rock, „konkrete Vorschläge zur Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen“. Notwendige Investitionen im sozialen Bereich kämen auch zu kurz.
Die FDP kritisiert, dass der Umfang der geplanten Entlastungen kaum mehr seien als die Anpassung der Steuer an die Inflation. Gleichzeitig wolle man diese über Steuererhöhungen finanzieren. Insgesamt sei das Paket „keine Reform, sondern ein schlechter Witz“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Ex-PEI-Chef zur COVID-19-Impfung: Keine Dunkelziffer an nicht gemeldeten Verdachtsfällen

Im Corona-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags wurde am Dienstag (30. Juni) der ehemalige Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, Prof. Klaus Cichutek, zur Impfstoff-Sicherheit befragt. Das PEI war die entscheidende Behörde, die die Covid-19-Impfstoffe zugelassen hat und deren Risiken überwacht hat.
Thematisiert wurden über 350.000 Verdachtsmeldungen von Impfnebenwirkungen sowie 74…
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1. Juli: Aufstände befürchtet | Großes Reformpaket | Blockaden gegen AfD-Parteitag

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Aufstände befürchtet

Prof. Werner Patzelt (CDU) sieht die AfD als die stärkste Kraft nach den Landtagswahlen und befürchtet wochenlange „bürgerkriegsähnliche Umstände“. Im Interview mit Epoch Times spricht der Politikwissenschaftler über mögliche Mehrheiten sowie darüber, welche Auswirkungen auf Bundespolitik und Gesellschaft zu erwarten sind.

Großes Reformpaket

Union und SPD beraten heute über Reformen bei Steuern, Rente und Pflege. Der größte Streitpunkt bleibt die Finanzierung von Steuerentlastungen. Einig ist sich die Koalition darüber, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Die SPD will zudem vor allem Besserverdienende stärker belasten – etwa durch einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.

Blockaden gegen AfD-Parteitag

Die Umweltaktivistin Luisa Neubauer und die linke Initiative Campact unterstützen die Sitzblockaden gegen den AfD-Parteitag. Erwartet werden 50.000 Teilnehmer. Thüringens Innenminister betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Die Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten.

Zoll auf Billigpakete

Ab heute erhebt die EU einen neuen Zoll auf Päckchen aus Nicht-EU-Ländern. Dieser liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Zuvor konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ohne zusätzliche Verzollung eingeführt werden. Die EU will damit die Paketflut von Billiganbietern wie beispielsweise Shein und Temu eindämmen.

Stärkung der Bundeswehr

Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um die Bundeswehr zu stärken. Geplant ist, den Bau militärischer Infrastruktur zu beschleunigen – unter anderem durch Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht. Außerdem sollen Reservisten künftig auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Wehrübungen verpflichtet werden können.
 
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Weidel offen für Gespräche mit BSW – aber keine Annahme von Debatten-Vorschlag

AfD-Chefin Alice Weidel hat sich offen für Gespräche mit dem BSW gezeigt – sich aber nicht zu den von der Partei vorgeschlagenen Wahlkampfduellen geäußert. „Als AfD stehen wir selbstverständlich für einen Dialog und einen demokratischen Austausch“, sagte Weidels persönlicher Sprecher Daniel Tapp am Mittwoch dem Portal „The Pioneer“. „Deshalb nehmen wir diesen Vorstoß grundsätzlich positiv auf, gerade weil wir gemeinsam für Diplomatie und die sofortige Beendigung des Ukraine-Kriegs eintreten.“
Zugleich verwies Tapp auf die Eigenverantwortung der Parteien im Wahlkampf. „Letztlich ist aber jede wahlwerbende Partei für ihren Wahlkampf selbst verantwortlich.“ Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen fügte er hinzu: „Das BSW steht vor der Herausforderung, die Fünf-Prozent-Hürde bei den kommenden Landtagswahlen zu überspringen.“
Für den Fall, dass dem BSW der Einzug in die Landtage gelinge, signalisierte die AfD Gesprächsbereitschaft. „Sollte es das erreichen, ist die AfD selbstverständlich zu Gesprächen bereit“, sagte Tapp.

Brief an Weidel

Deutlich ablehnender äußerte sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah. „Das BSW will nun also von der AfD vor dem verdienten Untergang gerettet werden. Wir sollten ihm diesen Gefallen nicht tun“, sagte Krah „The Pioneer“.
Das BSW hatte in einem Brief an Weidel und ihren Ko-Parteichef Tino Chrupalla Debatten zwischen Weidel und BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht vorgeschlagen – „auf einem großen Marktplatz im Osten der Republik“. Auf diesen Vorschlag ging Weidels Sprecher nun aber nicht konkret ein.
„Frau Weidel kneift und hat Angst, ein Duell mit Sahra Wagenknecht zu verlieren“, sagte BSW-Chef Fabio de Masi dem „Spiegel“. Es sei „unsouverän, den Menschen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ein spannendes Duell zu verwehren“.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt, in Mecklenburg-Vorpommern findet dies am 20. September statt. Jüngsten Umfragen zufolge könnte das BSW in Mecklenburg-Vorpommern erstmals einziehen, in Sachsen-Anhalt lag die Partei zuletzt unter der Fünfprozenthürde. (afp/red)
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Neubauer und Campact unterstützen Sitzblockaden gegen AfD-Parteitag


In Kürze:

  • Luisa Neubauer und Campact unterstützen die angekündigten Sitzblockaden gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
  • Die Initiatoren berufen sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren sieht.
  • Thüringens Innenminister Georg Maier betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.
  • Ein Parteiverbot kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden; das GFF-Gutachten entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung.

 
Wenige Tage vor dem Bundesparteitag der AfD am kommenden Wochenende (4./5. Juli) in Erfurt hat das Bündnis „Widersetzen“ prominente Unterstützung erhalten. Wie der „Spiegel“ berichtet, wollen sich Klimaaktivistin Luisa Neubauer und die Organisation Campact an den angekündigten Sitzblockaden beteiligen. Damit, so Neubauer und Campact-Geschäftsführer Christoph Bautz, wolle man den Parteitag „so lange wie möglich aufhalten“.

Neubauer und Campact rufen „demokratische Mitte“ zu Protest gegen AfD auf

In einer gemeinsamen Erklärung begründen sie ihr Anliegen mit dem jüngst veröffentlichten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Dieses hatte eine Vielzahl öffentlicher Quellen und Aussagen führender AfD-Funktionäre ausgewertet. Unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei reale Erfolgsaussichten hätte. Die AfD verfolge in zumindest zwei Kernbereichen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – nämlich der Menschenwürde und dem Demokratieprinzip – verfassungswidrige Ziele.
Die Blockade des Parteitages ist damit aus Sicht von Neubauer und Campact ein Akt der Gegenwehr gegen den Versuch der Partei, die Verfassung anzugreifen. Zudem fordern beide in der Erklärung auch die „demokratische Mitte“ zur Beteiligung an den Protesten auf. Diese sollten „nicht als rein linkes Thema“ verstanden werden; man könne sich „Passivität und Gleichgültigkeit“ nicht mehr leisten.
Am Rande des Parteitags auf dem Gelände der Erfurter Messe erwartet die Polizei mehr als 50.000 Teilnehmer. Während Parteien, Gewerkschaften und Kirchen zu bloßen Demonstrationen aufrufen, will das Bündnis „Widersetzen“ den Parteitag vollständig verhindern. Die Linkspartei billigt dieses Anliegen, einige ihrer Abgeordneten wollen sich an Blockaden beteiligen. Polizeibehörden rechnen auch mit etwa 2.500 gewaltbereiten Gegendemonstranten.

Parteitag als gesetzliche Pflicht einer Partei

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat vor Verhinderungsblockaden gegen den AfD-Parteitag gewarnt. Eine solche sei „nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“; die Polizei werde das Versammlungsrecht der AfD durchsetzen.
In Paragraf 9 des Parteiengesetzes ist bestimmt, dass Parteitage mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammentreten müssen. Die Bestimmungen des Parteiengesetzes sollen sicherstellen, dass Parteien ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung nachkommen können. Einen Parteitag abzuhalten ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht von Parteien. Auf die politischen Inhalte der Partei kommt es dabei nicht an.
Sollten Parteien aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden oder beseitigen wollen, ist ein Verbot möglich. Das Verfahren dazu regeln Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sowie die Paragrafen 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG).

Dobrindt skeptisch gegenüber neuen Erkenntnissen aus GFF-Gutachten zur AfD

Das Bundesverfassungsgericht ist nach dem Grundgesetz für Parteiverbote zuständig. Entscheidungen über ein Parteiverbot werden nicht durch die Exekutive oder andere politische Akteure getroffen.
Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ändert keine bestehende Rechtslage. Es handelt sich um eine wissenschaftliche, privat finanzierte Veröffentlichung der Autoren. Projektleiter Bijan Moini stellte bei der Präsentation klar, dass das Dokument weder als Empfehlung noch als Anleitung für ein mögliches Verbotsverfahren gedacht ist.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025, dass man auch dieses Gutachten auswerten werde. Dieses stütze sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Informationen; diese hätten „natürlich auch unseren Diensten und Behörden in der Vergangenheit zur Verfügung gestanden“.
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Patzelt warnt: Besetzung des Landtags nach AfD-Sieg möglich

In drei Bundesländern stehen Landtagswahlen bevor. Dazu sprachen wir mit dem Politikwissenschaftler Prof. Werner J. Patzelt.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Aktuell steht dort die AfD in den Umfragen bei 42 Prozent und damit möglicherweise kurz vor dem Erreichen der absoluten Mandatsmehrheit. Dann wäre ein Alleinregieren möglich. Die CDU folgt mit 24 Prozent.
In Berlin und …
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Linke möchte AfD-Parteitag in Erfurt verhindern

„Die Messe Erfurt hätte den Parteitag der extrem rechten AfD verhindern können und kann auch jetzt noch einschreiten und etwas dagegen tun“, gibt sich Christian Schaft, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, überzeugt.
In einer Stellungnahme vom 24. Juni begründet er seine Ablehnung des am 4. und 5. Juli geplanten Bundesparteitags der AfD in der Landeshauptstadt unter anderem damit, dass laut Präambel der Hausordnung der Erfurter Messe GmbH diese für eine „weltoffene, tolerante Veranstaltungskultur“ stehe. Und weiter: Da es bei vergangenen Parteitagen seiner Meinung nach „zu extrem rechten, antisemitischen und rassistischen Aussagen“ gekommen sei, sei davon auszugehen, „dass dies auch in Erfurt der Fall sein“ werde.
Zudem werde die AfD „bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. Unter anderem wird der Thüringer Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft“, so der Linken-Chef von Thüringen.

Pflicht zum Parteitag

Doch die AfD hat – genauso wie jede andere Partei – nicht nur ein Recht darauf, einen Parteitag abzuhalten; sie ist dazu laut Paragraf 9 des Parteiengesetzes sogar verpflichtet. Dort heißt es wörtlich: „Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen.“
Dort werden unter anderem Programme beschlossen und Vorstände gewählt. Die AfD hat in Paragraf 11 ihrer Satzung beschlossen, dass der Bundesparteitag „mindestens einmal in jedem Kalenderjahr“ stattfinden muss. Wann und wo, entscheidet der Bundesvorstand.
Es entscheiden also weder andere Parteien noch Gruppen oder „Aktionsbündnisse“ darüber, ob, wann und dass die AfD ihren gesetzmäßigen Parteitag ausrichtet. Und dennoch gibt es seit Jahren regelmäßig Proteste dagegen. Die Gegner setzen sich aus vielfältigen politischen Kräften und Strömungen zusammen.

Aktionsbündnis „widersetzen“

Die Störaktion gegen den Parteitag nennt sich Aktionsbündnis „widersetzen“ und entstand im Jahr 2024 vor dem AfD-Parteitag in Essen. Auf ihrer Website kündigt die Organisation an: Der AfD-Parteitag „in Erfurt darf nicht stattfinden! Er wäre eine faschistische Zusammenrottung mit Björn Höcke an der Spitze“.
Weiter heißt es dort: „Ihr Parteitag ist eine illegitime Versammlung, auf dem sie die Machtübernahme vorbereitet. Ziviler Ungehorsam ist daher gerechtfertigt und geboten.“ Auf „den Staat und die regierenden Parteien“ sei kein Verlass. Der Plan sei, die Zugänge und Zufahrten zur Messe durch stehende oder sitzende Menschen zu blockieren.
Linken-Vorsitzende Heidi Reichinnek hat in einer Pressekonferenz am 23. Juni bestätigt, dass sich auch Bundestagsabgeordnete an den Blockaden beteiligen werden. „Natürlich werden Abgeordnete von uns dabei sein!“, sagte sie auf Nachfrage. Zudem bot die Partei dem Pressesprecher von „widersetzen“ eine Bühne, die Aktionen des Bündnisses zu erläutern.
Fridays for Future planen auch, sich in Erfurt der Aktion anzuschließen. Die Grünen werben auf ihrer Bundeswebsite mit dem Slogan: „Nie wieder ist jetzt – und jetzt ist Erfurt!“
Das Bündnis Zusammenstehen plant auch Proteste in Erfurt. Nach eigenen Angaben handelt es sich dabei um „ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis“ unter anderem aus Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Parteien und „engagierten Einzelpersonen“. Das Bündnis werde dadurch geeint, dass es gegen den AfD-Parteitag in Erfurt „demokratisch aktiv sein“ möchte, heißt es dort. Es geht aus der Ankündigung nicht hervor, ob das Bündnis plant, sich an den Blockaden zu beteiligen.

Ist der 4. Juli ein problematisches Datum?

Der frühere thüringische Ministerpräsident und heutige Vizepräsident des Bundestages, Bodo Ramelow (Linke), stellt zudem eine historische Parallele zur Weimarer Zeit her: Am 4. Juli 1926, also auf den Tag genau vor 100 Jahren, fand in Weimar der erste Reichsparteitag der NSDAP nach deren Wiederzulassung statt. Dies sei eine „Symbolik“, die er, Ramelow, „sich gar nicht ausdenken“ könne. „Dass ein Geschichtslehrer Höcke das nicht wüsste, das darf bezweifelt werden“, gibt sich Ramelow überzeugt.
Einer Recherche des MDR zufolge habe die AfD beim Messeveranstalter „allerdings nicht explizit nur für jenes Wochenende angefragt, sondern auch für Wochenenden im Juni“. Die Anfrage sei bereits im Jahr 2024 gestellt worden, jedoch sei laut Messe Erfurt der 4. Juli „dann die einzig mögliche Option gewesen“.

ver.di und Evangelische Kirche

Genau auf die Argumentation Ramelows springt auch die Gewerkschaft ver.di auf. Auf der Website des Hamburger Landesverbandes von ver.di heißt es: Genau 100 Jahre nach dem NSDAP-Parteitag in Weimar will die AfD nur wenige Kilometer entfernt in Erfurt ihren Parteitag abhalten.“
Und unterstellt der AfD: „Das ist kein Zufall.“ Verdi wirft der AfD vor, „gegen zentrale Werte der Verfassung und der Demokratie“ zu stehen. Damit sei die Partei nicht vereinbar „mit gewerkschaftlichen Grundpositionen und Grundwerten“. ver.di Hamburg ruft deshalb seine Mitglieder dazu auf, sich „selbstorganisiert […] an den friedlichen Protesten gegen den geplanten AfD-Parteitag zu beteiligen“.
Auch die „Evangelische Kirche in Mitteldeutschland plant nach ihren Worten, ein „Zeichen gegen den AfD-Parteitag in Erfurt“ zu setzen, und bekennt sich zum Bündnis „Zusammenstehen“. Matthias Rein, oberster Pfarrer und Leiter des Kirchenkreises Erfurt, erklärt auf der Website die Beweggründe: „Wir Christinnen und Christen können und wollen die Positionen der AfD nicht unwidersprochen hinnehmen.“

Polizei warnt vor massiven Ausschreitungen und Gewalttaten

Laut dem MDR gingen seit Mai Anhänger des Bündnisses „widersetzen“ in Erfurt und Umgebung von Haus zu Haus, um über die geplanten Proteste und die Blockade zu informieren.
Bei Blockaden und Gewalt muss die Polizei einschreiten, denn beides ist nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Die Polizei muss also gleichzeitig den AfD-Parteitag und die Proteste ermöglichen und schützen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) warnt angesichts des bevorstehenden AfD-Bundesparteitags vor massiven Ausschreitungen und Gewalttaten gegen Einsatzkräfte.
„Leider gehen wir davon aus, dass neben dem legitimen friedlichen Protest auch einige Aktivisten aus dem linken und linksextremen Milieu vor Ort sind, die bereits jetzt Gewalttaten gegen unsere Kolleginnen und Kollegen planen“, erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Heiko Teggatz am Montag, 29. Juni. „Das ist äußerst besorgniserregend und ich hoffe, dass alle Einsatzkräfte gesund aus dem Einsatz nach Hause kommen.“

Mahnende Stimmen

Der Kolumnist Harald Martenstein kommt in einem Meinungsbeitrag bei der „WELT“ zu dem Schluss: „Die Linke möchte mithilfe von Straßenterror und Parteiverbot die AfD aus dem politischen Spektrum löschen. Sie beweist, dass ihr Demokratieverständnis deutlich weniger entwickelt ist als das von Rechtspopulisten wie Viktor Orbán.“ Er glaubt zudem: „Auch die Schlacht an den Erfurter Messehallen dürfte mit einem politischen Sieg der AfD enden.“
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) warnte bei „WELT TV“  vor rechtswidrigen Blockaden. Demonstrationen seien seiner Meinung nach legitim, die Verhinderung des Parteitags jedoch nicht. Gewalt würde aus seiner Sicht vor allem der AfD nutzen. Maier wörtlich: „Man würde der AfD einen Gefallen tun, wenn es zu Gewalt kommt.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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„AfD wird stärkste Kraft“ – Prof. Patzelt befürchtet „bürgerkriegsähnliche Umstände“

In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen Landtagswahlen mit viel Sprengkraft vor der Tür. In einem Interview mit Epoch Times bespricht Prof. Werner Patzelt (CDU) aktuelle Umfragewerte und mögliche Koalitionsszenarien. Der Politikwissenschaftler diskutiert dabei die Ursachen für den Aufstieg der AfD, die Schwäche der etablierten Parteien und die möglichen Folgen der Wahlergebnisse für die Landes- und Bundespolitik. Patzelt greift dabei auch die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren auf.

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Guten Tag, Herr Patzelt. Der Leiter des Forsa-Instituts, Manfred Güllner, sagte kürzlich, die Stärke der AfD sei vor allem Ausdruck der Schwäche von CDU und SPD. In Sachsen-Anhalt liegt die AfD laut Umfragen bei rund 42 Prozent und steht damit möglicherweise vor einer absoluten Mehrheit. Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario aus Ihrer Sicht? Und worin sehen Sie die Ursachen dafür, dass CDU und SPD ihr Wählerpotenzial nicht ausschöpfen?
Die AfD wird mit großem Abstand stärkste Kraft werden. Sollte sie keine absolute Mehrheit erreichen, wird es aller Voraussicht nach ein Bündnis der übrigen Parteien gegen die AfD geben – selbst zwischen Parteien, die inhaltlich nur schwer zusammenpassen, etwa CDU und Linke.
Solche Bündnisse werden kaum harmonischer funktionieren als die frühere Ampelregierung. Das dürfte der AfD bei künftigen Wahlen eher zusätzlichen Rückenwind verschaffen.
Der eigentliche Hintergrund liegt darin, dass die Politik von CDU, SPD und Grünen aus Sicht vieler Bürger ihren Nutzen weitgehend ausgeschöpft hat. Viele Menschen haben den Eindruck, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgekosten inzwischen größer sind als der politische Nutzen. Deshalb wünschen sie sich keine Mitte-links-, sondern eine Mitte-rechts-Politik.
Da die CDU einen solchen Kurswechsel aus Sicht vieler Wähler nicht anbietet und SPD sowie Grüne ihn möglichst verhindern wollen, bleibt für diese Wähler vielfach nur die AfD als Alternative. Deshalb wächst deren Wählerpotenzial, während CDU und SPD an Unterstützung verlieren.
Sollte die AfD die absolute Mehrheit verfehlen, wäre vermutlich eine Drei- oder sogar Vierparteienkoalition nötig. Wie stabil und erfolgversprechend wären solche Bündnisse?
Ich halte sie nicht für besonders erfolgversprechend. Eine solche Regierung kann man zwar bilden und eine Zeit lang zusammenhalten, ob sie jedoch die Probleme des Landes lösen kann, ist eine andere Frage.
Die Erfahrung mit der Ampelregierung hat gezeigt, dass selbst Koalitionen mit großen Reformansprüchen letztlich an internen Konflikten scheitern können. Wenn sehr unterschiedliche Parteien allein mit dem Ziel zusammenarbeiten, die AfD von der Regierung fernzuhalten, dürfte das kaum erfolgreicher verlaufen. Sollten die Probleme ungelöst bleiben, könnte die AfD bei der nächsten Wahl weiter profitieren.
Welche Auswirkungen hätte eine absolute Mehrheit der AfD in Sachsen-Anhalt auf die Bundespolitik?
Vor allem würde die Mehrheitsbildung im Bundesrat schwieriger werden. Viele Bundesgesetze benötigen die Zustimmung des Bundesrates. Wenn die Zusammenarbeit mit der AfD weiterhin ausgeschlossen bleibt, müssen CDU, SPD, Grüne und Linke noch enger kooperieren. Das könnte wiederum weitere CDU-Wähler zur AfD treiben.
Darüber hinaus wird häufig befürchtet, mit einer AfD-Regierung gehe automatisch die Demokratie unter. Diese Einschätzung halte ich für überzogen.
Ein Bundesland verfügt nur über begrenzte Kompetenzen, etwa in der Bildungs-, Polizei- oder Kommunalpolitik. Es kann die Bundesrepublik nicht eigenständig in eine Diktatur verwandeln.
Außerdem ist jede Landesregierung an Bundesgesetze gebunden. Sollte sie diese missachten, besteht mit dem sogenannten Bundeszwang ein verfassungsrechtliches Instrument, um die Einhaltung des Bundesrechts sicherzustellen. Hinzu kommen Gerichte, parlamentarische Opposition und freie Medien, die ihre Kontrollfunktion weiterhin wahrnehmen würden.
Deshalb bleiben die demokratischen Sicherungsmechanismen auch bei einer von der AfD geführten Landesregierung bestehen. Zudem ist keineswegs bewiesen, dass die AfD tatsächlich das Ziel verfolgt, die Demokratie abzuschaffen.
Welchen Umgang mit einer möglichen AfD-Alleinregierung erwarten Sie?
Politik ist grundsätzlich vom Wettbewerb geprägt. Parteien versuchen stets, politische Gegner zu schwächen – das war schon lange vor der AfD so.
Viele der derzeit diskutierten Maßnahmen gegen eine AfD-geführte Landesregierung müssten allerdings zunächst auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Vieles dürfte juristisch kaum Bestand haben.
Ich erinnere an Österreich, als die FPÖ erstmals mitregierte. Damals wurde ebenfalls versucht, das Land politisch zu isolieren. Nach kurzer Zeit wurde diese Strategie jedoch aufgegeben, während die FPÖ politisch sogar gestärkt daraus hervorging.
Sollte eine AfD-Regierung keine gravierenden Fehler machen, könnten ähnliche Strategien in Deutschland ebenfalls zu einer weiteren Stabilisierung ihrer Wählerschaft führen.
Gleichzeitig rechne ich im Falle eines Wahlsiegs der AfD mit erheblichen gesellschaftlichen Spannungen. Aus dem linken Spektrum sind bereits Ankündigungen bekannt geworden, im Falle eines Wahlsieges der AfD Protestaktionen bis hin zur Besetzung des Landtags zu organisieren. Gewinnt die AfD die Wahl, dann ist nach dem, was mir mein politisches Gefühl und meine politischen Erfahrungen sagen, mit einem wochenlangen Streit auf den Straßen mit wochenlangen bürgerkriegsähnlichen Umständen zu rechnen, bis hin zu Attentatsversuchen, ob sie gelingen oder nicht gelingen.
Kommen wir zu Mecklenburg-Vorpommern. Dort entwickelt sich laut Umfragen ein Zweikampf zwischen AfD und SPD. Besonders auffällig ist der Absturz der CDU, die im Vergleich zu 2016 deutlich verloren hat. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?
Die Ursachen sind dieselben wie in Sachsen-Anhalt oder Sachsen. Ein großer Teil der heutigen AfD-Wähler stammt ursprünglich aus der CDU.
Viele dieser ehemaligen CDU-Wähler haben den Eindruck gewonnen, dass ihre Sorgen, etwa bezüglich Migration, Energiewende oder wirtschaftlicher Entwicklung, von der Parteiführung lange Zeit nicht ernst genommen wurden. Viele Wähler wenden sich von der CDU ab, weil sie den Eindruck haben, dass frühere Versprechen und Prognosen nicht eingetreten sind.
Zudem wird das Wahlergebnis in Mecklenburg-Vorpommern stark davon beeinflusst werden, wie die Wahl in Sachsen-Anhalt ausgeht und welche politischen Konsequenzen daraus gezogen werden.
Sollte die bisherige Koalition aus SPD und Linken ihre Mehrheit verlieren, wären wohl Drei- oder Vierparteienbündnisse notwendig. Welche Regierungsbildung halten Sie für wahrscheinlich? 
Sollte die AfD keine absolute Mehrheit erreichen, rechne ich erneut mit einem Bündnis aller übrigen Parteien gegen sie.
Ein solches Bündnis würde aus meiner Sicht vor allem der CDU schaden und ihre inneren Konflikte verschärfen. Langfristig könnte dies zu weiteren Stimmenverlusten führen.
Auch in Berlin wird gewählt. Dort liegen mehrere Parteien dicht beieinander. Die CDU führt zwar die Umfragen an, doch die Zufriedenheit mit der aktuellen rot-schwarzen Regierung ist gering. Wie erklären Sie sich diese Situation?
Berlin ist traditionell eher links geprägt, wobei sich die politischen Mehrheiten je nach Stadtteil deutlich unterscheiden.
Selbst ein CDU-geführter Senat muss in einem überwiegend linken politischen Umfeld regieren. Dadurch sind viele Vorhaben nur eingeschränkt umsetzbar. Hinzu kommen aus meiner Sicht persönliche Schwächen der politischen Führung.
Vor dem Hintergrund möglicher AfD-Erfolge in Ostdeutschland könnte sich in Berlin zudem der Wunsch verstärken, bewusst ein linkes Gegengewicht zu bilden. Deshalb halte ich einen künftig klar links geprägten Senat für wahrscheinlich.
Rechnen Sie also mit einer linken Regierungsmehrheit?
Ja, ich gehe davon aus, dass SPD, Grüne und Linke gemeinsam regieren werden, da dies den politischen Präferenzen eines großen Teils der Berliner Bevölkerung entspricht.
Wird die CDU dafür abgestraft werden, dass sie zentrale Wahlversprechen – etwa in den Bereichen Sicherheit und Verkehr – nicht erfüllen konnte?
Das dürfte Auswirkungen haben. Allerdings muss man berücksichtigen, dass Wahlversprechen nur umgesetzt werden können, wenn dafür parlamentarische Mehrheiten vorhanden sind.
Wenn die Wähler gleichzeitig eine linke Mehrheit wählen, kann die CDU ihre Vorstellungen selbst als stärkste Einzelpartei nur begrenzt durchsetzen. Dieses Spannungsverhältnis werden viele Wähler bei der nächsten Wahl berücksichtigen.
Zum Abschluss noch eine Frage zur aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ein Gutachten veröffentlicht, das zu dem Schluss kommt, die AfD sei verfassungswidrig. Welche Auswirkungen könnte diese Veröffentlichung auf die bevorstehenden Wahlen haben?
Meiner Einschätzung nach erweitert dieses Gutachten die bisherige Beweislage gegen die AfD nicht wesentlich. Im Kern stützt es sich erneut auf den Vorwurf eines völkisch-kulturellen Volksbegriffs.
Neu hervorgehoben wird der Vorwurf, Teile der AfD wollten politische Gegner mit strafrechtlichen Mitteln ausschalten. Tatsächlich gibt es Äußerungen einzelner AfD-Politiker, die etwa Haftstrafen für politische Gegner fordern.
Allerdings gibt es keinen Straftatbestand für schlechte oder unliebsame Politik. Politische Fehlentscheidungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Deshalb halte ich diese Argumentation nur begrenzt für tragfähig.
Ich glaube nicht, dass dieses Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens wesentlich erhöht. Vielmehr sehe ich es als Bestandteil der politischen Kommunikationsstrategie im Vorfeld der Landtagswahlen, um die Kritik an der AfD nochmals zu verstärken.
Das Interview führte Erik Rusch.
Werner J. Patzelt (geb. 1953) ist ein deutscher Politikwissenschaftler und emeritierter Professor der Technischen Universität Dresden. Er lehrte dort ab 1991 Politikwissenschaft mit den Schwerpunkten politische Systeme, Parlamentarismus und politische Kommunikation. Patzelt wurde durch seine Analysen zur deutschen Parteienlandschaft, zur AfD sowie zu politischen Protestbewegungen auch über die Wissenschaft hinaus bekannt.
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Streit um Höcke-Interview: Landesmedienanstalt fordert „Einordnungen“ von YouTuber Ben Berndt


In Kürze:

  • Die Landesmedienanstalt NRW fordert den YouTuber Ben Berndt auf, ein Interview mit Björn Höcke nachträglich zu ändern und weitere Inhalte auf journalistische Sorgfalt zu prüfen.
  • Berndt lehnt dies ab, da er darin einen Eingriff in die Pressefreiheit sowie eine Einschränkung unabhängiger Medien sieht.
  • Sein Anwalt Joachim Steinhöfel kündigt einen Musterprozess an, der die Befugnisse der Landesmedienanstalten klären soll.

 
Ein Schreiben der Landesmedienanstalt NRW an den YouTuber Ben Berndt könnte zur Grundlage eines Musterprozesses über die Rolle und Kompetenzen der Landesmedienanstalten werden. Das hat der Anwalt des YouTubers, Joachim Steinhöfel, in einem Gespräch mit WELT TV angekündigt.
Wie Berndt seinem Publikum mitteilte, hatte die Landesmedienanstalt seine Firma ungeskriptet media GmbH angeschrieben und zur Anpassung oder Ergänzung einer Sendung aufgefordert. Betroffen ist sein Gespräch vom 29. April 2026 im Rahmen seiner Reihe „ungeskriptet“ mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke.

Landesmedienanstalt fordert nachträgliche Prüfung aller 300 Interviews

Demnach soll Berndt der Rechtsabteilung der Landesmedienanstalt bis zum 30. Juni mitteilen, ob er den Inhalt auf den verschiedenen Plattformen entsprechend der Aufforderung geändert hat. Außerdem habe man ihn im Schreiben dazu aufgefordert, sein Angebot generell nachträglich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht zu prüfen. Dieses umfasst rund 300 mehrstündige Gespräche mit Persönlichkeiten aus unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bereichen.
Grund für die Intervention ist eine Passage in dem Gespräch, in der Höcke über seine gerichtlichen Verurteilungen nach Paragraf 86a StGB sprach. Darin äußerte er Unmut darüber, dass er wegen der Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ verurteilt wurde. Höcke, der vor seinem Eintritt in die Politik Geschichtslehrer war, gab an, diese nicht als Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) gekannt zu haben. Das Gericht schenkte dieser Einlassung keinen Glauben.
Im Gespräch mit „ungeskriptet“ erläuterte Höcke, warum er das Urteil für absurd hält. Dabei äußerte er, die SA habe kein Motto gehabt. Tatsächlich fand sich die Parole unter anderem auf einem Dolch der nationalsozialistischen Kampforganisation. Weil Berndt im Interview nicht auf diese Aussage von Höcke intervenierte, soll er die bereits von mehr als 6 Millionen Nutzern gesehene Sendung nachträglich ändern.

Definierte Sorgfaltspflichten in Paragraf 19 MStV als Grundlage

Die Landesmedienanstalt beruft sich bei ihrem Vorgehen auf ihre Kompetenzen nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) und dessen Paragraf 19. Dieser erstreckt sich auf dort definierte Formen von „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“. Gemeinsamer Nenner ist, dass diese „regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten“.
Ist das der Fall, sind diese Inhalte „vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“. Da es sich bei Höckes Aussage über die SA um eine „Tatsachenbehauptung, die dem Beweis zugänglich ist“, handelt, sieht sich die Landesmedienanstalt zu ihrem Vorgehen legitimiert.
Ursprünglich kontrollierten die Landesmedienanstalten private Rundfunksender. Mittlerweile fallen auch Internetangebote und damit ebenso Podcasts darunter. Dass Ben Berndt selbst angibt, kein Journalist zu sein, und Gespräche „wie bei einem Kaffee“ zu führen, die er „roh, ungeschnitten und unzensiert“ veröffentlicht, ist aus Sicht der Landesmedienanstalt nicht relevant.

Landesmedienanstalt: „Journalistisches Angebot“ bemisst sich nach realer Tätigkeit

Justiziarin Laura Braam erklärte gegenüber „t-online“, ob ein journalistisches Angebot vorliege, ergebe sich aus der Tätigkeit des Betreibers. Dabei genüge es, wenn dieser „Themen auswählt, Gespräche führt, Rückfragen stellt, Inhalte aufbereitet und präsentiert“. Es sei nicht erforderlich, dass eine große Redaktion dahinterstehe.
Berndt hat sein Gespräch mit Höcke bislang an zwei Stellen verändert. Dies geschah aus rechtlichen Gründen, da er sich andernfalls dem Risiko einer rechtlichen Verfolgung ausgesetzt hätte. Offenbar ging es dabei um Äußerungen Höckes über die frühere AfD-Parteisprecherin Frauke Petry.
Braam erklärte zudem, bei dem Schreiben handele es sich lediglich um einen „Hinweis“, der auf mögliche Defizite aufmerksam machen und dem Anbieter Gelegenheit geben solle, diese einzuordnen oder zu korrigieren, bevor ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werde.
Der Medienstaatsvertrag enthält in Paragraf 109 allerdings keine ausdrückliche Bußgeld- oder Strafvorschrift für Verstöße gegen Paragraf 19. Auch die Untersagung von Inhalten ist nicht zulässig, wenn „die Maßnahme außer Verhältnis zur Bedeutung des Angebots für den Anbieter und die Allgemeinheit steht“. Eine Sperrung ist ebenfalls nur unter den Voraussetzungen des Paragraf 97 Abs. 5 Satz 2 und des Paragraf 98 der Strafprozessordnung zulässig. Möglich bleiben jedoch aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie Beanstandung, Rücknahme oder Widerruf.

Steinhöfel: Hoheitliche Eingriffsbefugnisse würden Pressefreiheit verletzen

Ben Berndt will keine weiteren Anpassungen des Gesprächs mehr vornehmen. Er sieht insbesondere die Aufforderung, sämtliche von ihm bislang veröffentlichten Gespräche erneut zu überprüfen, als Einschüchterungsmaßnahme. Gegenüber „t-online“ sagte er, es werde „die Büchse der Pandora geöffnet“, sollte er der Aufforderung nachkommen. Zudem würde er damit nach eigener Darstellung „deren Auffassung akzeptieren, dass ich ein journalistisches Angebot mache und eine Behörde das regulieren darf“.
Auch sein Anwalt Joachim Steinhöfel betonte, die Landesmedienanstalt NRW sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“. Der Staat habe keine Befugnis, seine Vorstellungen journalistischer Sorgfalt hoheitlich gegenüber unabhängigen Medien durchzusetzen. Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteile, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners zu kommentieren, richtigzustellen oder zu ergänzen seien, übernehme „die Funktion einer Zensurbehörde“. Dies stelle einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit dar.
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Vor AfD-Parteitag: Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten


In Kürze:

  • Anonymer „Indymedia“-Aufruf kündigt massive Proteste gegen den AfD-Parteitag in Erfurt an.
  • Darin werden Blockaden und Dachbesetzungen für Thüringen sowie für den 6. September ein Sturm auf den Magdeburger Landtag nach der Wahl angekündigt.
  • Die Polizei rechnet mit mehr als 50.000 Gegendemonstranten.
  • Thüringens Innenminister betont, dass Blockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.

 

Im Vorfeld des Bundesparteitags der AfD am Wochenende des 4. und 5. Juli in Erfurt steigt offenbar die Bereitschaft extremistischer und gewaltbereiter Kräfte zur Eskalation. Auf der Plattform „Indymedia“ erschien jüngst ein Aufruf, in dem für diesen Tag die „größte Mobilisierung in der Geschichte der antifaschistischen Bewegung“ angekündigt wurde. Zudem wurde für den Fall einer absoluten Mehrheit der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September eine Erstürmung des Landtags angedroht.

Militante Proteste gegen AfD-Parteitag: Verstärkung aus dem Ausland angekündigt

Inwiefern der Aufruf authentisch ist und es tatsächlich derartige Ambitionen in der linksextremen Szene gibt, ist unklar.

In dem Beitrag von „Berliner“ unter der Überschrift „Tag X in Erfurt naht“ vom Dienstag, 23. Juni, gibt sich der Autor sicher, dass es gelingen werde, „erstmals ein Zusammentreffen der AfD komplett zu verhindern“. Weiter heißt es in dem Text, man habe die Proteste gegen das G7-Treffen in Genf Anfang des Monats zum Erfahrungsaustausch genutzt.

Antifa-Aktivisten aus Italien, Frankreich und der Schweiz hätten zugesagt, zum Protest des AfD-Parteitags nach Deutschland zu kommen. Dort wollten sie die deutschen Gruppen „mit ihrer Erfahrung in europäischen Kämpfen unterstützen“. Der Autor des Beitrages ersucht darum, auf Ankündigungen vor Ort und in eigenen Kommunikationskanälen zu achten. So wolle man der Polizei „nicht die Option bieten, sich auf Überraschungsaktionen unsererseits vorzubereiten“.

G20 und „Rigaer 94“ als Modelle für die linke Szene

Gänzlich im Unklaren über die eigenen Vorhaben lässt man diese dann aber doch nicht. So kündigt der Beitrag jetzt den strategischen Ansatz an, Hausdächer von Gebäuden entlang der Anfahrtsroute zu besetzen. Immerhin habe die Vergangenheit gezeigt, dass es den Einsatzkräften stets gelungen sei, Proteste auf der Straße zu unterbinden.

Daher wolle man sich auf Strategien besinnen, „die wir von G20 bis R94 bereits erprobt haben“. Im Umfeld des G20-Gipfels in Hamburg 2017 ist es den Einsatzkräften nur eingeschränkt gelungen, Eskalationen früh zu unterbinden, sobald sich die militanten Aktivisten auf Gebäude begeben hatten.

Beim linksradikal besetzten Haus „Rigaer Straße 94“ (R94) in Berlin wurden bei Polizeieinsätzen wiederholt Beamte von den Dächern aus mit Steinen oder Pyrotechnik beworfen und verletzt. 

Sturm auf Landtag als militante Drohkulisse

In dem anonymen Beitrag auf „Indymedia“ heißt es außerdem: „Nach Erfurt ist vor Magdeburg.“ Der 6. September, der Tag der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, wird als der „Tag der voraussichtlichen faschistischen Machtübernahme in Deutschland“ bezeichnet. An diesem werde man „mit einer großen Schar von Antifas aus ganz Deutschland den Magdeburger Landtag stürmen“.

Ungewiss ist, ob es sich bei der Ankündigung um mehr als eine militante Drohkulisse handelt. Spätestens mit diesem Aufruf ist damit zu rechnen, dass die Einsatzkräfte damit beginnen werden, sich auf ein solches Szenario vorzubereiten. 

Bis heute gab es in der deutschen Nachkriegsgeschichte auch keinen Fall, in dem ein Sturm eines überregionalen Parlaments gelungen wäre. Es kam auf kommunaler Ebene mehrfach zu Provokationen, etwa in Dortmund. Dort hatten sich Rechtsextreme nach der Kommunalwahl 2014 und Linksextreme nach der Bundestagswahl 2025 kurzfristig widerrechtlich Zutritt zum Rathaus verschafft. Die Einsatzkräfte konnten die Situation jedoch schnell unter Kontrolle bekommen.

Der versuchte sogenannte Sturm auf den Reichstag, der spontan von Teilnehmern während einer Demonstration gegen die Corona-Politik im August 2020 geprobt worden sein soll, scheiterte schon auf den Treppen des Gebäudes.

Mehr Gegendemonstranten als zum AfD-Parteitag 2024 erwartet

Die Polizei scheint die Ankündigung auf „Indymedia“ ernst zu nehmen.

So rechnet Thüringen mit bis zu 50.000 Gegendemonstranten. Eine solche Teilnehmerzahl würde noch über der Größenordnung der Proteste gegen den AfD-Parteitag 2024 in Essen liegen.

Von den meisten Demonstrationen und Veranstaltungen gehe kein Eskalationsrisiko aus. Hinter ihnen stehen mehrere Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen, Kirchen oder Gewerkschaften. In Erfurt seien an dem Wochenende 31 Versammlungen mit aktuell rund 24.000 Teilnehmern angemeldet worden, sagte Oberbürgermeister Andreas Horn (CDU). Dabei gehe es aber nicht nur um Gegendemonstrationen zu dem AfD-Parteitag. Zudem seien für Freitag und Samstag zwei große Konzerte geplant. Damit stehe der Landeshauptstadt ein Wochenende bevor, das „so noch nie stattgefunden hat“.

Warnung vor „Horrorszenarien“

Landespolizeipräsident Thomas Quittenbaum ging davon aus, dass zu den angemeldeten 24.000 Versammlungsteilnehmern eine weitere Zahl „von ähnlicher Größe“ zu erwarten sei. Die Erfahrung zeige, dass „ein gewisser Prozentsatz“ auch Gewaltbereitschaft zeigen werde. „Für Gewalt ist in dieser Stadt kein Platz“, warnte der Polizeichef. „Darauf haben wir uns vorbereitet.“

Ein Bündnis „Widersetzen“, das auch von Linken-Bundestagsabgeordneten unterstützt wird, ruft dazu auf, durch Blockaden den Parteitag zu verhindern. Genaue Zahlen zu Teilnehmern und möglichen gewaltbereiten Demonstranten wollte Quittenbaum nicht nennen.

In einem Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ betonte Maier, Verhinderungsblockaden seien „nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“. Mit Blick auf den AfD-Parteitag kündigte der Minister an, die Einsatzkräfte würden „das Versammlungsrecht durchsetzen“.

Innenminister Maier kritisierte über soziale Medien verbreitete „Horrorszenarien“, dass „bürgerkriegsähnliche Zustände“ zu erwarten seien.
(Mit Material von afp)
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Privates Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren


In Kürze:

  • Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
  • Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
  • Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  • Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.

 
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.

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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit

Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.

Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde

Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.

GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.

Wer ist die GFF?

Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.

Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss

Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bas und Klingbeil sehen Handlungsdruck

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.

Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?

Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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25. Juni: Neues AfD-Gutachten | Proteste gegen Parteitag | 530 Freiwillige rekrutiert | Ölpreis | Doppeltes Erdbeben

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Neues AfD-Gutachten

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ein neues Gutachten zur AfD veröffentlicht. Ihr Befund: Die Partei sei verfassungswidrig. Laut Analyse möchte die AfD ihre politischen Gegner strafrechtlich verfolgen. Zudem gehe es der Partei um Ausgrenzung und rechtliche Abwertung von Migranten und anderer gesellschaftlicher Gruppen. Ein AfD-Verbotsverfahren könne laut dem Verein erfolgreich sein.
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Proteste gegen Parteitag

Linke Bündnisse, Kirchen und Politiker haben zu Protesten gegen den AfD-Parteitag aufgerufen. Dieser soll am ersten Juliwochenende in Erfurt stattfinden. Laut Polizeianalysen sei mit 50.000 Gegendemonstranten zu rechnen, darunter bis zu 2.500 Linksextremisten.Thüringens Innenminister Georg Maier stellt klar, dass Blockaden des Parteitags nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.

530 Freiwillige rekrutiert

Es gibt erste Zahlen zur neuen Wehrerfassung der Bundeswehr: Rund 300.000 Fragebögen wurden verschickt. Sie führten zu 1.500 Musterungen und rund 600 weiteren Terminen. 530 Freiwillige meldeten sich auf diesem Weg zum Wehrdienst. Auch die klassische Rekrutierung legte zu. Die Armee verzeichnet fast ein Viertel mehr Interessenten als im Vorjahreszeitraum.

Ölpreis

An der Börse sinken die Ölpreise. Ein Fass Öl der Sorte Brent für Lieferung im August kostet aktuell weniger als 64 Euro – und damit weniger als vor Beginn des Irankriegs. Grund dafür ist, dass immer mehr Schiffe die Straße von Hormus durchqueren können. An deutschen Tankstellen dürfte das vorerst noch nicht zu spüren sein, da die Lieferkette für Kraftstoffe komplex sind.

Doppeltes Erdbeben

Venezuela ist am Mittwochabend von zwei heftigen Erdbeben erschüttert worden. Zahlreiche Gebäude stürzten ein, der internationale Flughafen ist schwer beschädigt. Nach Angaben der venezolanischen Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez sind von der UN koordinierte Rettungsteams auf dem Weg. Hilfsorganisationen rechnen laut ersten Schätzungen mit bis zu 100.000 Opfern.
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AfD in Erfurt: Innenminister warnt vor Blockaden und Gewalt


In Kürze:

  • Thüringens Innenminister Georg Maier stellt klar, dass Blockaden des AfD-Parteitags nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.
  • Mehrere Bündnisse mobilisieren zu Protesten, teilweise auch mit dem Ziel, den Parteitag durch Blockaden zu verhindern.
  • Polizeianalysen rechnen mit mehr als 50.000 Gegendemonstranten und bis zu 2.500 gewaltbereiten Linksextremisten.
  • Politiker wie Wolfgang Kubicki warnen vor Angriffen auf demokratische Grundrechte durch die Verhinderung eines Parteitags.

Thüringens Innenminister Georg Maier hat im Vorfeld des geplanten Bundesparteitages der AfD am ersten Juliwochenende in Erfurt vor Blockaden gewarnt. Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) betonte er insbesondere, dass „eine Verhinderungsblockade nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“ sei. Die Polizei werde, so kündigte der SPD-Politiker an, „das Versammlungsrecht durchsetzen“.
Zudem rief Maier dazu auf, friedlich vom Grundrecht auf Protest Gebrauch zu machen. Gewalt könne „niemals Ausdruck der politischen Auseinandersetzung sein – und sie würde nur der AfD nützen“. Auch der frühere thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow rief gegenüber dem RND zum friedlichen Protest gegen den Parteitag der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei auf.

Protest gegen den AfD-Parteitag im Januar 2025 in Riesa.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Bündnisse machen gegen AfD-Parteitag in Erfurt mobil

Mehrere Abgeordnete von Bundestag und Landtagen, Parteien, Gewerkschaften, Kirche und zivilgesellschaftliche Organisationen haben für das Wochenende zum Protest aufgerufen. Der größte Zusammenschluss ist dabei das bereits seit 2018 bestehende Bündnis „Zusammenstehen“. Ihm gehören mehr als 100 Organisationen, Netzwerke und Einzelpersonen an. Diese reichen von SPD-Verbänden über Robin Wood, die Grüne Jugend oder die „Seebrücke“ bis zu den „Omas gegen Rechts“.
Gewaltbereite Gruppen finden sich in diesem Bündnis nicht, allerdings sind mit dem Landesverband der MLPD und deren Jugendverband „Rebell“ auch zwei vom Verfassungsschutz beobachtete Vereinigungen mit aufgeführt. Das Bündnis ruft zur Teilnahme an Gegenprotesten auf. Dies könne etwa „durch öffentliche Stellungnahmen, kulturelle und bildungspolitische Aktionen, durch Zeichen im Alltag und im öffentlichen Raum“ erfolgen.
Teilweise Überschneidungen, was die Unterstützer anbelangt, gibt es mit dem Bündnis „Widersetzen“. Während „Zusammenstehen“ ausschließlich zur Teilnahme an Demonstrationen aufruft, spricht „Widersetzen“ von „zivilem Ungehorsam“. Das Bündnis will den Parteitag durch Blockaden vereiteln und „auf den Zufahrtswegen je nach Situation sitzen oder stehen“.

Debatte über historische Symbolik des Termins

Das Bündnis „Widersetzen“ verweist auf die Blockaden im Vorfeld des Gründungskongresses der „Generation Deutschland“ im November des Vorjahres in Gießen. Dass diese „ihren Kongress mit 2,5 Stunden Verzögerung in einer halb leeren Halle beginnen“ musste, feiert das Bündnis als Erfolg und Vorbild für die geplanten Aktionen in Erfurt.
Zwar betonen die Aktivisten, die für das Bündnis sprechen, dass von ihnen „keine Eskalation“ ausgehen werde. Ihr Ziel geht jedoch über bloßen Protest hinaus und besteht explizit darin, den Parteitag zu verhindern. Die AfD sei eine „faschistische Partei, die Massendeportationen und andere Verbrechen plant“. Der Parteitag sei deshalb „eine illegitime Versammlung, auf dem sie die Machtübernahme vorbereitet“, was den zivilen Ungehorsam rechtfertige.
Was die Stimmung weiter anheizt: Die AfD-Gegner interpretieren eine mögliche symbolische Botschaft in die Wahl von Ort und Zeit des Parteitages. Wie etwa die Leitung der Gedenkstätte Buchenwald anmerkt, hat die NSDAP fast genau 100 Jahre zuvor ihren 2. Reichsparteitag in Thüringen abgehalten. Allerdings fand diese Versammlung nicht am 4. und 5., sondern am 3. und 4. Juli 1926 statt. Darüber hinaus war nicht Erfurt der Austragungsort, sondern Weimar.

Möller: „Zwanghafte Instrumentalisierung der Geschichte“

In der AfD weist man jede beabsichtigte Referenz an dieses Datum zurück. Landessprecher Stefan Möller spricht von einer „zwanghaften Instrumentalisierung der Geschichte“. Auf X weisen Nutzer darauf hin, dass der geplante Tag der Wahl des neuen Bundespräsidenten im nächsten Jahr auf den 30. Januar fällt – den Tag der nationalsozialistischen Machtergreifung.
Es gibt keine offizielle Statistik darüber, wie beliebt das erste Juliwochenende als Parteitagstermin verglichen mit anderen Wochenenden des Jahres ist. Allerdings liegt der Termin noch vor der Sommerpause und der Hauptreisezeit – was es möglicherweise leichter macht, Delegierte aus dem gesamten Bundesgebiet geschlossen zu versammeln.
Gleichzeitig fällt der Juli bereits in eine landläufig als „Sommerloch“ bekannte Phase geringerer geschäftlicher und politischer Aktivitäten. Diese erhöht die Chance für Parteien, mediale Aufmerksamkeit für Parteitage zu generieren. Vom Standpunkt der Aufmerksamkeitsökonomie erscheint Anfang Juli als naheliegendes Datum, um diese auszurichten.

Größte Gegenmobilisierung bislang zu AfD-Parteitag in Essen 2024

Unterdessen wächst in Erfurt selbst die Sorge vor möglichen Ausschreitungen und Krawallen. Interne Polizeianalysen, aus denen die „WELT“ zitiert, gehen von möglicherweise mehr als 50.000 Gegendemonstranten am Parteitagswochenende in Erfurt aus. Proteste in dieser Größenordnung hatte es zuletzt 2024 am Rande des damaligen AfD-Parteitages in Essen gegeben.
Unter den erwarteten mindestens 50.000 Demonstranten sollen sich auch bis zu 2.500 gewaltbereite Aktivisten aus der linken Szene befinden. Diese mobilisiert unter anderem über einschlägige Portale wie „indymedia“. Dabei sei auch etwa die Rede von einer Besetzung von Dächern oder möglichen Sabotageakten. Mit der Vorbereitung des Einsatzes betraute Beamte gehen von einer Lage aus, die mit dem G8-Gipfel in Heiligenstadt 2008 oder dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 vergleichbar sei.
Die Rede ist von Linksextremisten der Kategorie „rot“ – diese gelten als besonders gewaltbereit und gleichzeitig auch protesterfahren. Die Mobilisierung gegen den Parteitag entwickele „Skalierungsdynamiken“, heißt es weiter. Sie habe eine „für Thüringen bislang nur selten beobachtete Größenordnung erreicht“.

Kubicki: Verhinderung eines Parteitags widerspricht demokratischen Grundsätzen

Von 2015, als von den Demonstranten gegen den AfD-Parteitag etwa 200 Personen als gewaltbereit galten, habe sich deren Anzahl zuletzt verzehnfacht. So seien 2.000 gewaltbereite AfD-Gegner nach Gießen zum Gründungskongress der „Jungen Alternative“ angereist. Es gibt den Polizeianalysen zufolge bundesweit mehrere Dutzend sogenannte Mobilisierungshotspots mit Blick auf den Bundesparteitag. Die Behörden gehen zudem von 30 möglichen Blockadepunkten bei der Anfahrt aus.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki übt Kritik an den Ankündigungen von AfD-Gegnern, den Parteitag verhindern zu wollen. Es sei „bestürzend“, schrieb er im „Cicero“, dass diese sich „so sicher auf der Seite der Demokratie wähnen“. Demonstrationen gegen die AfD und deren Ziele seien legitim. Allerdings, so fügt er hinzu:
„Wer jedoch nicht auf Protest, sondern auf die aktive Verhinderung eines Parteitags setzt und damit die von Verfassungs wegen garantierte parteiinterne Willensbildung mutwillig unterbinden will, der will keine Auseinandersetzung, sondern Schweigen – und steht damit nicht auf der Seite der Demokratie.“
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Rücktrittsforderungen gegen Sachsen-Anhalts AfD-Chef Martin Reichardt

Wegen eines Fotos mit erhobenem Arm sind gegen Sachsen-Anhalts AfD-Landeschef Martin Reichardt Rücktrittsforderungen erhoben worden. „Ausschluss, Rücktritt, klare Kante“, erklärte CDU-Landeschef und Ministerpräsident Sven Schulze am Mittwochabend in Magdeburg.
„Ein Hitlergruß ist ein Bekenntnis, kein Ausrutscher – wer so etwas zeigt, hat in einem Parlament nichts verloren.“ Scharfe Kritik kam auch von Grünen und Linken, die AfD bestritt einen Hitlergruß.

Hintergrund der Vorwürfe

Laut dem Podcast „Inside AfD“ des Magazins Politico soll Reichardt im Jahr 2020 im Beisein von Parteikollegen den Hitlergruß gezeigt haben. Das Portal veröffentlichte ein Foto, das die Geste demnach dokumentiert.
Auch zwei Augenzeugen hätten Politico bestätigt, dass es sich um einen Hitlergruß gehandelt habe.
Reichardt ist seit 2018 Landeschef der AfD in Sachsen-Anhalt. Der aus dem niedersächsischen Goslar stammende Reichardt sitzt seit 2017 für die Partei im Bundestag.

Das Foto

Auf dem von Politico veröffentlichten Foto ist zu sehen, wie Reichardt den linken Arm ausstreckt. Vor ihm kniet ein Mann, bei dem es sich dem Bericht zufolge um Markus Motschmann handeln soll, dessen Antrag um Aufnahme in die AfD vom Bundesvorstand der Partei abgelehnt wurde.
Neben Reichardt steht der stellvertretende Landesvorsitzende Hans-Thomas Tillschneider.

Reaktion der AfD

Der AfD-Landesverband wies die Vorwürfe des Magazins zurück und sprach von einer „Schmutzkampagne“. Die Geste sei „kein Hitlergruß“ gewesen, sondern „ein humoristischer Ritterschlag“ im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprozess von Motschmann, erklärte die Partei auf Facebook. Das Bild sei auf einer privaten Grillfeier entstanden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, sagte Politico laut einem Bericht vom Donnerstag, dass ein tatsächlich gezeigter Hitlergruß Konsequenzen für einen Abgeordneten seiner Fraktion hätte.
Zugleich verteidigte er Reichardt und sprach von einer „ungünstigen Fotosituation“. Auch andere Politiker seien schon in ähnlichen Posen fotografiert worden. Brandner warf Medien vor, einzelne Bilder zu skandalisieren.

Scharfe Kritik von CDU, Grünen und Linken

CDU-Chef und Ministerpräsident Schulze forderte von der AfD, Reichardt und auch Tillschneider müssten „als untragbar ausgeschlossen werden“. „Alles andere ist nicht nur Billigung, es ist Zustimmung und Nazibekenntnis“, erklärte Schulze, der auch Spitzenkandidat seiner Partei zur Landtagswahl am 6. September ist.
Die Spitzenkandidatin der Grünen, Susan Sziborra-Seidlitz, forderte Reichardt ebenfalls zum Rücktritt auf. „Ein Hitlergruß ist kein Ausrutscher und kein schlechter Scherz“, erklärte sie.
Wer sich als Parteivorsitzender und Bundestagsabgeordneter derart verhält, „ist für politische Ämter in Deutschland untragbar“.
Linksfraktionschefin Eva von Angern kritisierte, die AfD zeige damit „ihr wahres Gesicht“. Partei- und Fraktionsführung seien „offen rechtsgesinnt“.
In Umfragen zur Landtagswahl liegt die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund vorn – deutlich vor der CDU. (afp/red)
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Bundestag streitet über Pantisanos Faschismus-Aussage


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert über Aussagen des neuen Linken-Co-Sprechers Luigi Pantisano und Vorwürfe antisemitischer Tendenzen innerhalb der Partei.
  • Union, SPD, AfD und Grüne kritisieren Pantisanos CDU-Faschismus-Vergleich und die Nahostdebatten auf dem Parteitag der Linken.
  • Pantisano entschuldigte sich teilweise für seine Aussage, bekräftigte jedoch seine Kritik am politischen Kurs der Union.
  • Die Linke weist die Vorwürfe zurück und wirft CDU und CSU eigene politische Entgleisungen vor.

 
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben für Mittwoch, 24. Juni, eine Aktuelle Stunde im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt. Diese sollte sich mit „inakzeptablen Äußerungen“ des am Wochenende mit 53 Prozent der Stimmen gewählten neuen Co-Parteisprechers Luigi Pantisano befassen. Zudem sollte es um angebliche antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag vom Wochenende gehen.
In einem Interview mit „BILD“ während des Parteitags in Potsdam hatte sich Pantisano auf Nachfrage geäußert, ob die Linke einen CDU-Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt mittragen würde, um eine AfD-Regierung zu verhindern. Pantisano warnte dann vor einer möglichen politischen Annäherung der Partei an die AfD und einem politischen Rechtsruck. Das Blatt zitierte ihn dabei mit dem Satz:
„Letztlich gibt es gerade gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD oder den Faschisten selbst.“

Pantisano: Aussage „verkürzt und in dieser Form falsch“

Nachdem teilweise auch aus den eigenen Reihen Kritik an dieser Aussage gekommen war, erklärte Pantisano, seine Aussage sei „verkürzt und in dieser Form falsch“. Dafür bitte er um Entschuldigung, „insbesondere bei denjenigen in der CDU, die immer wieder die Notwendigkeit einer klaren Brandmauer zur AfD betonen“. Gleichzeitig bekräftigte er seine grundlegende Kritik am „Rechtskurs der Union“, der „auf dem Rücken vieler Menschen im Land“ ausgetragen werde.
„Ebenso bleibt meine Sorge über ein mögliches weiteres politisches Zusammenrücken von CDU und AfD bestehen.“
Im Vorfeld des Parteitags hatten auch Enthüllungen über Äußerungen führender Funktionäre der Linksjugend in internen Foren für Aufregung gesorgt. Demnach wurden totalitäre Diktaturen wie unter Stalin und Mao verherrlicht und es sei die Rede von „israelischen Konzentrationslagern“ und einem „Genozid im Namen des Judentums“ gewesen.
Auf dem Parteitag selbst nahmen die Delegierten mit einer Mehrheit von 60 Prozent einen Antrag mit dem Titel „Für gleiche Rechte im Nahen Osten“ an. Darin werden zwar schwere Vorwürfe laut und Israel wird wiederholt die Schuld an Eskalationen zugeschrieben. Immerhin finden sich darin aber auch eine Anerkennung des Existenzrechts des Staates und eine Verurteilung des Hamas-Terrorakts vom 7. Oktober 2023. Mehrere Delegierte versuchten, die Streichung dieser beiden Aussagen zu erreichen.

Linnemann verweist auf Gründer der CDU – AfD: Man hätte die SED verbieten müssen

Für die CDU/CSU verwies Carsten Linnemann auf die zahlreichen Verfolgten des Nationalsozialismus in der CDU. Diese hätten nach dem Krieg die Demokratie wiederaufgebaut. Man sei die Partei Konrad Adenauers, aber auch die des 2019 von Rechtsextremisten ermordeten Landrats Walter Lübcke.
Demgegenüber sei der Antisemitismus „in der Mitte“ der Linken angekommen. In der Jugendorganisation gebe es Bewunderer von Diktaturen. Die CDU wende sich „gegen jede Form von Antisemitismus“. Die Entschuldigung von Pantisano sei nur halbherzig gewesen, so der Generalsekretär.
Für die AfD sagte Götz Frömming, er hätte sich deutliche Worte wie von Linnemann auch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gewünscht. Stattdessen werde die CDU mit der Linken „möglicherweise koalieren“.
Für Helmut Kohl sei eine Zusammenarbeit mit dieser Partei ein Tabu gewesen. Es sei „aus unserer Sicht ein historischer Fehler“ gewesen, dass am Ende der DDR „die SED nicht verboten und aufgelöst“ worden sei.

SPD warnt vor Schaden für politische Kultur – Grüne: Linke blind für eigene Probleme

Helge Lindh (SPD) warnte vor einem „Antisemitismus der moralisch Selbstgerechten“, der sich auf der Linken ausbreite. Mehr als ein Drittel der Parteitagsdelegierten habe einen Antrag unterstützt, der die Hamas nicht verurteile und das Existenzrecht Israels angezweifelt habe.
Zudem sei für den Faschismus-Vorwurf nicht nur eine Entschuldigung an die CDU, sondern auch an die Opfer des Faschismus erforderlich. Man müsse auch begreifen, was man der politischen Kultur mit einer solchen Äußerung antue:
„Wenn man CDU mit AfD und Faschisten gleichsetzt, verliert man den politischen Kompass. Das ist auch eine Beleidigung für Millionen konservativer Menschen im Land.“
Irene Mihalic von den Grünen erklärte, der Vorwurf des Faschismus an die CDU verbiete sich – und eine Entschuldigung mit angehängtem „Aber“ sei keine. Die Linke sei blind für die Probleme in der eigenen Partei. Sie falle mit Blick auf Israel durch selektive Empörung und „Genozid“-Vorwürfe auf und verliere kein Wort über die Hamas und militante Antisemiten in Deutschland.

Schwerdtner als einzige Rednerin der Linken – Pantisano blieb stumm

Pantisano selbst war während der Debatte im Bundestag anwesend, äußerte sich selbst jedoch nicht. Für die Linke ergriff lediglich Co-Sprecherin Ines Schwerdtner das Wort, die heftige Kritik an den Regierungsparteien übte. Diese wollten bis zur Sommerpause Rentenkürzungen „durchpeitschen“ und stattdessen Aktuelle Stunden über die Linke anberaumen. In Richtung der Koalitionsfraktionen erklärte sie:
„Sie haben Angst vor uns, weil wir den Widerstand organisieren.“
CDU und CSU sorgten selbst für „echte Entgleisungen“. Allen voran stehe dabei Bundeskanzler Merz selbst mit Aussagen über „kleine Paschas“, „Sozialtourismus“ aus der Ukraine, Zahnbehandlungen von Asylsuchenden oder das „Stadtbild“.
Die Union habe mit der AfD eine Mehrheit für eine Asylpolitik organisiert, die deren Handschrift trage. Und erst jüngst hätten konservative Abgeordnete mit Rechten im EU-Parlament gemeinsame Sache in der Asylpolitik gemacht. Anschließend habe man geklatscht, während von Rechtsaußen „Schickt sie zurück“-Sprechchöre gekommen seien.
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AfD-Politiker Reichardt wegen Hitlergruß-Vorwurf in der Kritik

Der AfD-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt und Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt gerät wegen eines Fotos aus dem Jahr 2020 in Erklärungsnot.
Reichardt soll darauf zu sehen sein, wie er im Beisein von Parteikollegen angeblich den Hitlergruß zeigt. Die Geste sei auf einer Aufnahme dokumentiert, meldet das Magazin „Politico“.
Auch zwei Augenzeugen sollen dem Magazin gesagt haben, es habe sich um einen Hitlergruß gehandelt – die AfD bestreitet das aber.
Auf dem Foto ist außerdem ein Arzt und früherer AfD-Landtagskandidat zu sehen, der vor Reichardt kniet und ein Dokument in der Hand hält. Der Mann soll gegenüber „Politico“ bestätigt haben, dass es sich dabei um seinen Mitgliedsantrag für die AfD handelte. Er wurde jedoch nie in die Partei aufgenommen, da der damalige Bundesvorstand seine Aufnahme zweimal abgelehnt hatte.
Nach Angaben von zwei Zeugen soll der Mann Reichardt bei der Übergabe des Antrags angeblich mit den Worten „Mein Führer“ angesprochen haben, was dieser aber bestreitet. Er soll lediglich die Echtheit des Fotos bestätigt haben.

Reichardt weist Vorwürfe zurück

Reichardt selbst bestätigte die Echtheit des Fotos ebenfalls. Er bestritt allerdings, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Stattdessen habe es sich um einen „humoresken Ritterschlag“ für den Mann gehandelt, sagte er in einem Podcast.
Auch ein Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt teilte diese Darstellung mit: Die fragliche Geste sei kein Hitlergruß gewesen, sondern ein angedeuteter Ritterschlag.
Der damalige AfD-Bundesvorstand unter dem umstrittenen Vorsitzenden Jörg Meuthen habe einen Aufnahmeantrag des Mannes abgelehnt, was humoristisch als Ritterschlag gedeutet worden sei. Welche Worte in der fast sechs Jahre zurückliegenden Situation gewechselt wurden, sei keinem der Kontaktierten mehr erinnerlich.
Laut „Politico“ soll diese Darstellung jedoch der zeitlichen Abfolge widersprechen. Das Foto sei auf den 7. Juni 2020 datiert, auch der Mitgliedsantrag des Mannes trage dieses Datum. Die Ablehnung seiner Aufnahme durch den Bundesvorstand sei jedoch erst im September 2020 sowie im Januar 2021 erfolgt, so „Politico“.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme habe es somit keine abgelehnten Anträge, auf die sich ein Ritterschlag beziehen könnte, gegeben, behauptet das Magazin.
Eine Anfrage zur Erklärung dieses zeitlichen Widerspruchs ließ Reichardt unbeantwortet. Der Mann mit dem Mitgliedsantrag bezeichnete die Szene als „total lustig gemeint“ und sagte: „Es war ein reiner Joke.“
Den Vorwurf, Reichardt mit „Mein Führer“ angesprochen zu haben, wies er als „absoluten Schwachsinn“ zurück. Auf Nachfrage erklärte er zudem: „Ich mache Jokes, ohne dass mich in irgendeiner Weise interessiert, was die Political Correctness dazu sagt oder der Mainstream. Es interessiert mich nicht.“
Auch der Nationalsozialismus interessiere ihn nicht. „Mich interessiert Deutschland 2026, das interessiert mich.“

CDU fordert Konsequenzen

Am Mittwochnachmittag meldete sich in dieser Causa auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze zu Wort, dessen CDU vor der für September terminierten Landtagswahl in Umfragen klar hinter der AfD liegt. Für ihn ist klar, dass auf dem Foto ein Hitlergruß zu sehen ist. Dieser sei „ein Bekenntnis, kein Ausrutscher“.
Schulze weiter: „Wer so etwas zeigt, hat in einem Parlament nichts verloren. Und wer das relativiert, schweigt oder aussitzt, macht sich klar mitschuldig. Wer daneben steht und grinst, zeigt seine eigene Gesinnung auf erschreckende Art und Weise.“
Er spielt damit auf Hans-Thomas Tillschneider an, der ebenfalls auf dem Foto zu sehen sein soll. Dieser sei inhaltlich die „rechte Hand“ von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und Geistesvater des AfD-Wahlprogramms für Sachsen-Anhalt. Er mache sich „genauso schuldig, wie Martin Reichardt selbst“.
Schulze fordert von seinem Herausforderer Ulrich Siegmund, dieser solle „heute zeigen, ob er Führung kann: Ausschluss, Rücktritt, klare Kante“. Tillschneider und Reichart müssten als untragbar ausgeschlossen werden. Alles andere sei nicht nur Billigung, es sei „Zustimmung und Nazi-Bekenntnis“, so Sachsen-Anhalts Ministerpräsident. (dts/red)
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Bundestag debattiert über Pantisano-Aussagen und Linken-Parteitag – Liveübertragung ab 15.55 Uhr


In Kürze

  • Aktuelle Stunde im Bundestag am 24. Juni
  • Streit um Aussagen von Luigi Pantisano zur CDU
  • Debatte über politische Verantwortung und Einordnung

 
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags befassen sich am Mittwoch, dem 24. Juni, in einer Aktuellen Stunde mit dem Bundesparteitag der Linken. Die Aussprache steht unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Luigi Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und wurde auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angesetzt. Für die Debatte ist eine Stunde ab 15:55 vorgesehen.
Hintergrund sind Äußerungen des neu gewählten Co-Vorsitzenden der Linken, Pantisano, die nach seiner Wahl am Sonntag, dem 21. Juni, in Potsdam in einem Interview gefallen waren. Dabei hatte er der CDU vorgeworfen, eine „faschistische Politik“ zu verfolgen, und zudem einen Zusammenhang zwischen CDU, AfD und extremistischen Positionen hergestellt. Die Aussagen lösten parteiübergreifend deutliche Kritik aus und wurden auch innerhalb der politischen Debatte als eskalierend bewertet.

Entschuldigung und Reaktionen

Im weiteren Verlauf nahm Pantisano seine Äußerungen teilweise zurück und entschuldigte sich. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, seine Aussage, es gebe keinen Unterschied zwischen der Politik der CDU und der AfD, sei „verkürzt und in dieser Form falsch“ gewesen. Er bat insbesondere bei jenen in der CDU um Entschuldigung, die sich klar für eine Abgrenzung zur AfD aussprechen. Zugleich betonte er, dass seine grundsätzliche Kritik am politischen Kurs der Union bestehen bleibe und äußerte weiterhin Sorgen über ein mögliches politisches Zusammenrücken von CDU und AfD.
Die Entschuldigung stieß jedoch auf scharfe Ablehnung in Teilen der Union. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies die Einordnung als „verkürzt“ zurück und bezeichnete diese Darstellung als unglaubwürdig. Die Aussage Pantisanos sei eindeutig gewesen, eine Relativierung im Nachhinein werde als Versuch gewertet, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Linnemann kritisierte zudem den Bundesparteitag der Linken insgesamt und warf der Partei eine problematische politische Entwicklung sowie eine Verwischung demokratischer Grenzen vor.

CDU lehnt Zusammenarbeit ab

In der politischen Bewertung der Union wird der Vorfall auch in einen größeren Kontext gestellt. Mehrere Vertreter der CDU sehen sich durch die Vorgänge in ihrer Kritik an der Linkspartei bestätigt und bekräftigen die Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit. Pantisano selbst sieht sich wiederum mit dem Vorwurf konfrontiert, durch seine Wortwahl politische Konflikte weiter zugespitzt zu haben, während er zugleich auf eine notwendige Differenzierung zwischen demokratischen Parteien und extremistischen Kräften verweist.
Die Aktuelle Stunde im Bundestag soll diese unterschiedlichen Positionen aufgreifen und die politischen wie gesellschaftlichen Implikationen der Debatte um die Aussagen Pantisanos und den Verlauf des Parteitags der Linken erörtern. (dpa/afp/red)
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Meistens aus unternehmerischen Tätigkeiten: Bundestagsabgeordnete melden Nebeneinkünfte von 10,6 Millionen Euro


In Kürze:

  • 232 von 630 Bundestagsabgeordneten haben seit Beginn der Legislaturperiode Nebeneinkünfte gemeldet.
  • Die gemeldeten Zusatzeinnahmen belaufen sich insgesamt auf rund 10,6 Millionen Euro.
  • Die höchsten Einnahmen stammen vor allem aus Unternehmensbeteiligungen, Vermietung sowie anwaltlichen und beratenden Tätigkeiten.
  • Die CDU/CSU weist den höchsten Anteil an Abgeordneten mit meldepflichtigen Nebeneinkünften auf.

 
Die Organisation Abgeordnetenwatch hat am Montag, 22. Juni, gemeinsam mit dem Magazin „Der Spiegel“ eine Auswertung über die Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten veröffentlicht. Demnach haben seit Beginn der Legislaturperiode 232 von 630 Abgeordneten – also mehr als ein Drittel – Nebeneinkünfte zusätzlich zu ihren Bezügen angegeben. Diese belaufen sich bislang auf insgesamt rund 10,6 Millionen Euro.

Nicht nur Nebeneinkünfte müssen dokumentiert werden

Dem Abgeordnetengesetz zufolge ist es den gewählten Vertretern erlaubt, neben ihrem Mandat Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art auszuüben und daraus Einkünfte zu beziehen. Sie sind jedoch verpflichtet, diese der Bundestagspräsidentin anzuzeigen, wobei die Offenlegungspflichten weit reichen.
So müssen Abgeordnete nicht nur ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit und entgeltliche Nebentätigkeiten offenlegen, sondern auch entgeltliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen.
Die Anzeigepflichten gelten zudem für Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, Vermögensvorteile, bestimmte Spenden, geldwerte Zuwendungen und Gastgeschenke sowie für Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten. Auch ehrenamtliche Funktionen müssen angegeben werden.

Größte Einzelsummen aus unternehmerischen Tätigkeiten

Nebeneinkünfte sind offenzulegen, sobald sie mindestens 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr betragen. Die Transparenzregeln sollen der Öffentlichkeit ermöglichen, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und die Unabhängigkeit der Mandatsausübung einzuschätzen.
Die meldepflichtigen Angaben sind für jeden Abgeordneten in dessen Biografie einsehbar. Bei fehlenden Angaben kann die Bundestagspräsidentin eine Ermahnung aussprechen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sind eine als Bundestagsdrucksache veröffentlichte Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder ein Ordnungsgeld möglich.
Die höchsten Einzeleinkünfte stammen aus unternehmerischen Tätigkeiten oder Beteiligungen. So erhielt die Grünen-Politikerin Ophelia Nick im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode rund 2,7 Millionen Euro aus Unternehmensbeteiligungen. Sie ist Erbin und Gesellschafterin des Technologiekonzerns Voith.

Ausscheiden der FDP führt zu Rückgang der meldepflichtigen Zusatzverdienste

Alexander Engelhard (CSU) erhielt 1,5 Millionen Euro aus dem Betrieb einer Bio-Getreidemühle. Demgegenüber gab Albert Stegemann (CDU), der zuvor rund 7,9 Millionen Euro aus einem Milchviehbetrieb eingenommen hatte, dessen Führung ab und weist nun keine Nebeneinkünfte mehr aus.
Sebastian Maack (AfD) kommt mit 439.000 Euro Mieteinnahmen auf Platz drei. Die Fraktion der CDU/CSU stellt den höchsten Anteil an Abgeordneten mit anzeigepflichtigen Nebeneinkünften; etwa jeder zweite ist betroffen. Im Jahr 2024 lag der Anteil bei 63 Prozent, damals allerdings noch mit der inzwischen nicht mehr im Bundestag vertretenen FDP auf Platz zwei.
Zu den häufigsten Einkunftsarten zählen Gewinnausschüttungen, Anwalts- oder Beratungstätigkeiten, Buchveröffentlichungen, Mieteinkünfte sowie Aufsichtsratsmandate. Bei SPD und Grünen sind zahlreiche Abgeordnete zudem in Stiftungen im Bereich Bildung oder Kultur oder in parteinahen Wirtschaftsvereinigungen aktiv. Rund 40 Prozent der Parlamentarier verfügen außerdem über weitere Mandate auf Landes- oder Kommunalebene.

Gysi kommt durch Vorträge auf Nebeneinkünfte von etwa 250.000 Euro

Ein Spitzenverdiener ist auch Linkspolitiker Gregor Gysi. Er hat im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode knapp 250.000 Euro aus Vorträgen eingenommen. Grünen-Politikerin Ricarda Lang kommt auf 21.400 Euro aus einer Buchveröffentlichung. Armin Laschet (CDU) erhält 115.000 Euro aus Stiftungsfunktionen, Alice Weidel (AfD) 16.600 Euro aus Tätigkeiten im Bereich Verlag und Medien.
An Diäten erhalten Bundestagsabgeordnete derzeit 11.833 Euro brutto sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467 Euro. Eine Obergrenze gibt es nicht. Allerdings dürfen externe Summen nicht als Gegenleistung für ein Abstimmungsverhalten empfangen werden und das Mandat muss die vordringliche Tätigkeit sein.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Rentenkommission plant tiefgreifende Reformen – Kritik von Politik und Verbänden


In Kürze:

  • Renteneintrittsalter soll schrittweise steigen, Frühverrentung wird eingeschränkt
  • Kapitalgedeckte Rentensäule soll eingeführt und ausgebaut werden
  • Breite Kritik wegen höherer Belastung und sozialer Folgen

 
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt weitreichende Änderungen bei der Alterssicherung – und stößt damit auf geballte Kritik. Das Rentenalter soll in den kommenden Jahrzehnten langsam steigen, die abschlagfreie Frühverrentung nach 45 Beitrittsjahren soll abgeschafft werden, zudem soll eine verpflichtende Kapitalrente eingeführt werden: Dies geht aus einem Entwurf der Empfehlungen hervor, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag. Die Vorschläge stießen auf Widerspruch – bei der Opposition ebenso wie bei Gewerkschaften und Ökonomen.
Nach AFP-Informationen will die Rentenkommission am Montag zu einer letzten Sitzung zusammenkommen und den Abschlussbericht mit seinen rund 30 Empfehlungen endgültig verabschieden. Größere Änderungen waren nicht zu erwarten. Am Dienstag sollen die Empfehlungen der Bundesregierung übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Zentrale Reformvorschläge

Die Vorschläge im Einzelnen: Das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden – und dadurch „moderat“ steigen, wie es in dem Entwurf heißt. Von 2031 bis 2041 soll es so um ein halbes Jahr von 67 Jahren auf 67,5 Jahre angehoben werden; weitere Erhöhungen sollen folgen.
Die sogenannte Rente mit 63 soll abgeschafft werden – stattdessen soll es gezielte Erleichterungen für gesundheitlich angeschlagene Menschen geben, die nicht mehr länger arbeiten können. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, der den Rentenanstieg dämpft – und dessen Anwendung derzeit ausgesetzt ist -, soll ab 2031 wieder angewandt werden.

Arbeitsmarkt und Versicherungssystem

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – sogenannte Minijobs – sollen weitgehend abgeschafft werden und nur noch für Schüler gelten. Den Empfehlungen der Kommission zufolge sollen künftig zudem sehr viel mehr Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: Beamte, Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften. Die Zahl der Verbeamtungen soll deutlich reduziert werden.

Kapitalgedeckte Rentensäule

Eine weitere vorgeschlagene Neuerung ist der Aufbau einer kapitalgedeckten Säule in der Rentenversicherung. Dies soll nach Vorstellung der Kommission längerfristig ein höheres Rentenniveau garantieren von mehr als 50 Prozent. Demnach soll ein Teil der Rentenbeiträge am Aktienmarkt angelegt werden. In diese Kapitalsäule fließt zunächst ein Prozent des Bruttolohns, anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Dann steigt der Beitrag für die Kapitalrente auf zwei Prozent, ebenfalls anteilig finanziert. Eine verpflichtende Betriebsrente soll erst einmal nicht kommen.

Politische Reaktionen aus der Opposition

Die Oppositionsfraktionen von Grünen, Linken und AfD kritisierten die Vorschläge. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann wertete es als „Fehler, das Rentenniveau nicht bei 48 Prozent zu stabilisieren“. Sehr viele Menschen seien im Alter allein auf die gesetzliche Rente angewiesen, sagte Haßelmann zu AFP. „Sie alle haben dann keine Sicherheit.“ Positiv bewertete es Haßelmann, dass die Kommission eine Stärkung der Kapitaldeckung bei der Rente und eine weitgehende Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 vorschlägt.
Durchweg negativ bewertete die Linke den Entwurf. Der neue Linken-Chef Luigi Pantisano kündigte entschiedenen Widerstand an. Mit dem Kürzungsprogramm werde die Kommission „Friedrich Merz‘ feuchten Träumen gerecht: noch länger arbeiten, noch mehr arbeiten“, sagte er in Potsdam. Die Linke werde „alles dafür tun, dass wir hier den Widerstand organisieren“.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, wies auf „brauchbare Vorschläge“ in dem Kommissionsentwurf hin – etwa, Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Generell liefen die Empfehlungen aber darauf hinaus, dass Menschen „länger arbeiten und höhere Beiträge zahlen“ müssten, kritisierte er gegenüber AFP.

Kritik von Gewerkschaften und Ökonomen

Scharfe Kritik übte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Die Vorschläge der Alterssicherungskommission eignen sich in weiten Teilen nicht dazu, einfach umgesetzt zu werden, wie das im Vorfeld von Mitgliedern der Bundesregierung angekündigt wurde“, erklärte Verdi-Chef Frank Werneke. So wäre etwa die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 „eine völlige Missachtung der Lebensleistung der betroffenen Menschen“.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, forderte Nachbesserungen an den Empfehlungen. Diese würden nicht ausreichen, um die gesetzliche Alterssicherung zu stabilisieren, sagte Fratzscher der „Rheinischen Post“. „Die Reformvorschläge der Rentenkommission gehen in die richtige Richtung, bleiben jedoch insgesamt zu vorsichtig.“
Auch der neue Wirtschaftsweise Gabriel Felbermayr bemängelte die Empfehlungen. „Angesichts der finanziellen Schieflage und der damit verbundenen Verunsicherung ist der Gesamtentwurf nicht ambitioniert genug“, sagte er dem „Handelsblatt“. Insgesamt sei das Paket „okay, aber leider nicht der notwendige große Wurf“.
Die Vorsitzende des Wirtschaftsweisen-Gremiums, Monika Schnitzer, lobte die Empfehlungen hingegen. An die Regierungsparteien appellierte Schnitzer im „Handelsblatt“, „dass sie sich die Vorschläge zu eigen machen und damit das Rentensystem zukunftsfähig und generationengerechter gestalten“.

Langfristige Strukturprobleme und finanzielle Stabilität

Neben der kurzfristigen politischen Bewertung verweisen neben Fratzscher auch Ökonomen wie Stefan Bach auf grundlegende strukturelle Herausforderungen des Rentensystems.
Bach und Schnitzer (beide DIW) betonen in Medien wie der ZEIT, dass die Reformdebatte vor allem durch langfristige strukturelle Spannungen geprägt ist. Der zentrale Treiber sei dabei die demografische Entwicklung: Während die Zahl der Rentenbeziehenden wächst, sinkt der Anteil der Erwerbstätigen, die das System finanzieren. Dadurch entsteht ein dauerhaft steigender Anpassungsdruck, der sich nicht durch einzelne Reformschritte vollständig auflösen lasse.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass viele der diskutierten Maßnahmen erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung wirken. Anpassungen beim Renteneintrittsalter oder bei Beitragsmechanismen entfalten ihre finanzielle Wirkung oft erst über Jahrzehnte, was die politische Steuerung erschwert und kurzfristige Entlastung begrenzt.
Kapitalgedeckte Elemente werden in diesem Zusammenhang als ergänzende Stabilisierung bewertet, allerdings nicht als Ersatz für das Umlagesystem. Ihre Wirksamkeit hängt stark von langfristigen Renditen und der Stabilität der Finanzmärkte ab, wodurch zusätzliche Unsicherheiten entstehen können. (afp/dpa/red)