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23. Juli: Sozialausgaben steigen | Weitere AfD-Kadidaten zur Überprüfung | Messerattacke in Stuttgart

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Sozialausgaben steigen

Die Sozialausgaben Deutschlands sind auf den zweithöchsten Stand seit Beginn der Statistik im Jahr 1960 angestiegen. Sie machten im vergangenen Jahr rund 1,43 Billionen Euro und über 30 Prozent der Wirtschaftsleistung aus. Den größten Anstieg wiesen demnach die Leistungen der Arbeitslosenversicherung auf, wie aus einem Bericht des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.

Weitere AfD-Kadidaten zur Überprüfung

Vor der anstehenden Kommunalwahl in Niedersachsen prüfen die örtlichen Wahlausschüsse weitere AfD-Kandidaten auf ihre Verfassungstreue. Nach den Ausschlüssen von Martin Sichert und Reinhild Goes werden nun auch Jessica Schülke, Stephan Bothe und Robert Preuß überprüft. Möglich machen dies neue Regeln im Kommunalwahlgesetz, die für Bewerber um Spitzenämter gelten.

Messerattacke in Stuttgart

In einem Stuttgarter Einkaufszentrum ist eine Frau mit einem Messer angegriffen und angezündet worden. Den Ermittlern zufolge wurde die 47-Jährige bei der Attacke schwer verletzt. Die Polizei fasste den 54-jährigen Tatverdächtigen. Opfer und Täter kannten sich. Die Schwerverletzte wurde in eine Klinik gebracht.

Neue Russlandsanktionen

Die EU-Staaten haben sich auf das 21. Sanktionspaket gegen Russland verständigt. Geplant sind weitere Maßnahmen gegen den russischen Finanz- und Energiesektor sowie Einreiseverbote für russische Soldaten. Mehrere Staaten setzten jedoch Abschwächungen oder Zugeständnisse zugunsten heimischer Unternehmen durch – darunter Deutschland, Portugal, Frankreich und Griechenland.

Brot am Sonntag

Bislang dürfen Handwerksbäcker an Sonn- und Feiertagen nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und verkaufen. Tankstellen können ihre Backstationen dagegen sonntags den ganzen Tag nutzen. Das Bäckereihandwerk sieht darin einen Wettbewerbsnachteil. Der Präsident des Handwerksverbandes, Jörg Dittrich, fordert, dass Unternehmen mehr Flexibilität eingeräumt wird.
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AfD-Kandidaten im Prüfverfahren: Schülke in Hannover zugelassen – Preuß in Gifhorn


In Kürze:

  • Jessica Schülke darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover antreten.
  • Nach der Nichtzulassung von Martin Sichert stehen weitere Entscheidungen über AfD-Kandidaturen in Niedersachsen an.
  • Grundlage ist das neue niedersächsische Kommunalwahlgesetz mit einer Vorabprüfung der Wählbarkeit.
  • Über die Zulassung entscheidet jeweils der Wahlausschuss nach einer Empfehlung der Kommunalaufsicht.

 
In Hannover wird die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke am 13. September zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Schülke hat auf ihrem Facebook-Account mitgeteilt, dass der Wahlausschuss der Landeshauptstadt sie in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Juli, einstimmig als Kandidatin zugelassen hat. Auch in Gifhorn hat der Wahlausschuss mit Robert Preuß laut NDR einen AfD-Kandidaten zur Bürgermeisterwahl zugelassen.
In Friesland hatte der Wahlausschuss am Dienstag dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert die Zulassung zur Landratswahl verweigert. Seither steht das Prüfverfahren im novellierten niedersächsischen Kommunalwahlgesetz im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit.
Der Name von Preuß fand sich nicht in Verfassungsschutzberichten oder im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Auch darüber hinaus scheint es keine belastbaren Anhaltspunkte für Zweifel an seiner Verfassungstreue gegeben zu haben.
Offen sind geplante Kandidaturen von AfD-Kandidaten für Bürgermeister- oder Landratsämter noch in einigen weiteren Kommunen.
In dem Landkreis Hameln-Pyrmont soll noch am Donnerstag der Wahlausschuss über die Kandidatur von Dirk Hüge entscheiden. Er will als Kandidat für den Posten des Landrats kandidieren.

Einige Kandidaten in Gutachten genannt

Der NDR nennt noch weitere Kandidaten, die vor der Zulassung zur Wahl in Beamtenposten auf ihre Verfassungstreue überprüft werden sollen. Am 28. Juli soll es um die Kandidatur von Landtagsabgeordnetem Thorsten Moriße für das Amt des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven gehen. Dieser wird im Gutachten der GFF erwähnt – unter anderem im Kontext mit Äußerungen, die auf die „Abwertung von bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte“ hindeuteten.
Am 29. Juli steht die Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung von Adrian Maxhuni als AfD-Kandidat für das Bürgermeisteramt in der Samtgemeinde Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) an. Hier hat der Wahlausschuss aufgrund eines Vorstandsamtes in der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland ein Prüfungsverfahren in die Wege geleitet.
Ebenfalls am 29. Juli soll der Wahlausschuss in der Samtgemeinde Fürstenau über die Zulassung des AfD-Kandidaten Florian Meyer entscheiden. Genaue Termine bezüglich der Entscheidung über die Wahlzulassung von Vize-AfD-Landesvorsitzendem Stephan Bothe (Landratswahl in Lüneburg) und Martina Hartschwager (Bürgermeisterwahl Samtgemeinde Artland) sind noch nicht genannt.

Kreiswahlbehörde soll AfD-Kandidatin erneut prüfen

In Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) hat der Wahlausschuss die AfD-Kandidatin Reinhild Goes am Mittwoch nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Der Gemeindewahlausschuss hat dem Landkreis als Aufsichtsbehörde eine neuerliche Prüfung aufgetragen. Diese muss bis 29. Juli erfolgen, damit eine fristgerechte Zulassung der Wahlvorschläge erfolgen kann. Goes ist Vorstandsmitglied der Generation Deutschland. Die Gemeindewahlleitung hatte dem Ausschuss empfohlen, sie als Kandidatin zuzulassen.
Ein parteiloser Kandidat, Eugen Nazarenus, darf eigenen Angaben zufolge in der Gemeinde Weener nach einer Entscheidung des Wahlausschusses nicht kandidieren. Auch hier haben Zweifel an der Verfassungstreue eine Rolle gespielt. Die Rede war von „Reichsbürger-typischen“ Ansichten, die er verbreitet habe.
Dem im April 2026 beschlossenen neuen Kommunalwahlgesetz in Niedersachsen zufolge müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Wahlen zum Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat bereits im Vorfeld geprüft werden. Anders als bei Wahlen zu Gemeindeparlamenten oder Kreistagen geht es bei diesen Wahlen um eine Stellung als Beamter auf Zeit. Dies bedeutet jedoch auch, dass ein solches Amt nur ausüben kann, wer „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.

Neufassung des Kommunalwahlgesetzes schreibt Prüfung vor

Dem Kommunalwahlgesetz zufolge hat eine Überprüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzungen schon vor der Zulassung zur Wahl stattzufinden. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kandidaten darf der Wahlausschuss die Kommunalaufsicht einschalten. Für kleine Gemeinden ist das der Landkreis, für Landkreise ist es das Innenministerium.
Die Kommunalaufsicht kann das öffentliche Auftreten der potenziellen Kandidaten auswerten und auch den Verfassungsschutz einbeziehen. Sie gibt dem Wahlausschuss eine Empfehlung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Wahl trifft allerdings allein der Wahlausschuss.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert wurde am Dienstag nicht zur Landratswahl in Friesland zugelassen. Der zuständige Wahlausschuss hatte in seinen öffentlichen Äußerungen, insbesondere in sozialen Medien, Anhaltspunkte ausgemacht, die Zweifel an seiner Verfassungstreue bestätigten. Sichert hingegen erklärte, er sei „absolut verfassungstreu“, und sprach von einem „massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“.

Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern bestätigten in 2000ern Prüfverfahren

Der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz räumt ein, dass das Verfahren in Niedersachsen in das passive Wahlrecht eingreife. Dies sei jedoch erforderlich, weil es um eine Stelle gehe, die Verfassungstreue voraussetze.
Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis zwischen Beamtenrecht und passivem Wahlrecht in solchen Konstellationen gibt es bis heute nicht.
Mehrere Verwaltungsgerichte hatten aber in den 2000er-Jahren bestätigt, dass die Nichtzulassung von Kandidaten, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestanden, zu Landrats- und Bürgermeisterwahlen rechtmäßig sein kann. Damals hatten Wahlbehörden in einigen Fällen NPD-Kandidaten die Zulassung verweigert.
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Zweifel an Verfassungstreue: AfD-Kandidat Sichert auf dem Prüfstand


In Kürze:

  • Vor der Landratswahl in Friesland wird die Wählbarkeit des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert überprüft.
  • Die Kreiswahlleitung hat wegen Zweifeln an der Verfassungstreue das gesetzlich vorgesehene Prüfverfahren eingeleitet.
  • Über die Zulassung zur Wahl entscheidet nach Abschluss der Prüfung der Wahlausschuss.

Am 13. September wählt der Landkreis Friesland in Niedersachsen einen neuen Landrat. Der bisherige Amtsinhaber Sven Ambrosy (SPD), der 2021 mit 78,9 Prozent im Amt bestätigt wurde, kandidiert nicht mehr für eine vierte Amtszeit. Einer der Kandidaten, die sich um seine Nachfolge bewerben will, ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert.
Ob er zur Wahl kandidieren kann, ist jedoch unsicher. Die Kreiswahlleitung hat Zweifel an dessen Verfassungstreue. Wie dem Bewerber in einem Schreiben vom 10. Juli mitgeteilt wurde, hat Kreiswahlleiterin Andrea Jeske die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Damit hat die Kreiswahlleiterin ein gesetzlich vorgesehenes Prüfverfahren ausgelöst.

AfD-Mitgliedschaft von Sichert als Indiz für Einleitung eines Prüfverfahrens

Grundlage für das Vorgehen ist Paragraf 80 Abs. 4 Z. 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Demnach übernimmt ein Landrat nicht nur ein politisches Mandat, sondern wird auch ein Beamter auf Zeit. Er leitet die Kreisverwaltung und vollzieht staatliches Recht. Beamte haben jedoch die Gewähr für das jederzeitige Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bieten.
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Niedersachsen hatte den Landesverband der AfD im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Dies entspricht inhaltlich der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.
Dem Schreiben der Kreiswahlleiterin hat die Wahlbehörde bereits die Mitgliedschaft in der AfD als ein „starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“ eingeordnet. Dies mache eine Einzelfallprüfung personenbezogener Umstände verpflichtend. Jeske habe das Innenministerium deshalb um eine Prüfung der Wählbarkeit gebeten. Abseits der Mitgliedschaft in der AfD lägen ihr keine Anhaltspunkte vor.

Mitgliedschaft allein begründet noch keine Vorentscheidung über Zulassung

Im Frühjahr 2026 hat Niedersachsen ein Verfahren zur Prüfung im Fall möglicher Zweifel geschaffen. Die Schwelle für dessen Einleitung liegt dort, wo „tatsächliche Anhaltspunkte“ diese begründen. Im Verfahren dürfen Ministerium und Wahlausschuss auch öffentlich zugängliche Quellen wie Presseberichte, Internetseiten und öffentliche Äußerungen zur Auswertung heranziehen.
Außerdem darf das Innenministerium als Kommunalaufsicht den Verfassungsschutz um Auskunft bitten. Die Aufsicht leitet ein begründetes Ergebnis an Wahlleitung und Wahlausschuss weiter. Diesen ist die endgültige Zulassungsentscheidung überlassen. In den Gesetzesmaterialien wird deutlich, dass eine Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei ein Indiz für fehlende Verfassungstreue sein kann.
Ein Automatismus besteht jedoch nicht. Zu berücksichtigen seien auch das persönliche Verhalten, öffentliche Aussagen und die konkrete Form des parteipolitischen Engagements. In den Gesetzesmaterialien ist die Rede von einer Prognose für den Einzelfall, die besonders sorgfältig und ergebnisoffen erfolgen müsse.

Mehrere Äußerungen von Sichert – und die Einschätzungen des Verfassungsschutzes

Sichert selbst spricht von einem „Versuch, die AfD zu schwächen“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Politiker in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Noch häufiger fällt sein Name im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD.
Zu den dort zitierten Äußerungen Sicherts gehört unter anderem dessen Forderung nach einem Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen. Sichert erklärte Asylsuchende zu „Eroberern“ und sprach von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“, der durch einen „Geburten-Dschihad“ geführt werde. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“ und bezeichnete Kopftuch tragende Frauen als „islamistisch“.
Darüber hinaus forderte er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung von Politikern wie Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach oder Altbundeskanzler Olaf Scholz. Grund dafür seien deren Entscheidungen in der Zeit der Corona-Pandemie. Gerichte haben mittlerweile in mehreren Fällen die Einschätzung von Verfassungsschutzbehörden bestätigt. In der Begründung zur Einstufung der Partei als Beobachtungsobjekt heißt es, die AfD verbreite pauschale abwertende Aussagen über Zuwanderer und Muslime, Forderungen nach Einschränkung der Religionsfreiheit und die Missachtung von deren Menschenwürde, ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis und Verschwörungserzählungen wie jene vom „Bevölkerungsaustausch“.

AfD-Kandidaten: In Ludwigshafen abgelehnt – in Schwerin zugelassen

Ob die Überprüfung der Wählbarkeit zu einem Ausschluss Sicherts führen wird, ist offen. Auch bei exponierten Repräsentanten der AfD verliefen Überprüfungen dieser Art uneinheitlich. Im Fall der Kandidatur von Joachim Paul für das Amt des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen hatte der Wahlausschuss im August des Vorjahres eine Kandidatur abgelehnt. Ein Eilantrag gegen die Entscheidung hatte keinen Erfolg.
Bei der Oberbürgermeisterwahl in Schwerin hat der Wahlausschuss hingegen die AfD-Kandidatin Petra Federau zugelassen – obwohl eine Initiative ein privates Gutachten über potenziell verfassungsfeindliche Aussagen übermittelt hatte. Federau schaffte es jedoch nicht in die Stichwahl. Im thüringischen Landkreis Sonneberg stellt die AfD mit Robert Sesselmann seit 2023 einen Landrat.
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Härtetest für Keir Starmer: Wahlen in England, Wales und Schottland

Millionen Bürger in Schottland und Wales sind am Donnerstag zur Wahl des Regionalparlaments und in England zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl aufgerufen. Außerdem werden in mehreren englischen Städten die Bürgermeister neu bestimmt.
Die Wahllokale öffnen um 7:00 Uhr (Ortszeit, 8:00 Uhr MESZ) und schließen um 22:00 Uhr (Ortszeit, 23:00 MESZ).
Die ersten Wahlergebnisse dürften in der Nacht zum Freitag aus verschiedenen Londoner Wahlbezirken kommen. In Schottland und Wales wird erst am Freitag ausgezählt. Einige Ergebnisse dürften erst im Laufe des Samstags feststehen.

Muss Starmer abtreten?

Umfragen zufolge muss sich die linksgerichtete Labour-Partei von Premierminister Keir Starmer auf herbe Stimmenverluste einstellen. Dagegen dürften die Grünen und die rechte Partei Reform UK Stimmen hinzugewinnen.
In England werden rund 5.000 Sitze in 136 Gemeinderäten neu besetzt. Der Meinungsforscher Robert Hayward prognostiziert, dass Labour von seinen derzeit 2.550 Sitzen dort etwa 1.850 verlieren könnte, wohingegen Reform UK etwa 1.550 Sitze von Labour und den Tories gewinnen könnte. Die Grünen können demnach auf hunderte neue Sitze vor allem in London hoffen.
Starmer ist es bislang nicht gelungen, die Wirtschaft anzukurbeln und den Anstieg der Lebensmittelpreise zu stoppen. Zuletzt belastete die Epstein-Affäre um das langjährige Labour-Schwergewicht Peter Mandelson den Premier zusätzlich. Starmer hatte den Parteifreund zum Botschafter in Washington ernannt – trotz dessen Verbindungen zum 2019 verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein.
Besonderes Augenmerk gilt der Abstimmung in Wales, wo Labour zum ersten Mal die Kontrolle über das Regionalparlament verlieren könnte. Sollte die Labour-Partei sehr schlecht abschneiden, dürfte das die Rufe nach einem Rücktritt des unpopulären Premierministers verstärken.

Anas Sarwar, Vorsitzender der Scottish Labour Party, spricht am 6. Mai 2026 in Glasgow, Schottland, auf der letzten Wahlkampfveranstaltung der Scottish Labour Party.

Foto: Jeff J Mitchell/Getty Images

„Seit der Parlamentswahl hat die Beliebtheit der Labour-Partei sehr rasch und stetig abgenommen und Keir Starmer ist besonders unbeliebt“, sagt Politikwissenschaftlerin Sara Hobolt von der London School of Economics kurz vor den Wahlen.
Zum erwarteten Abschneiden Labours bei der Kommunalwahl in England sagt sie: „Es wird ein absolutes Blutbad.“ Spekuliert wird, die Labour-Partei könne das Wahlergebnis zum Anlass nehmen, Starmer zu stürzen.
Auch in der Hauptstadt, die sich in den vergangenen Jahrzehnten zur Labour-Hochburg entwickelte, müssen die Sozialdemokraten schwere Verluste erwarten.

Was ist in Schottland und Wales zu erwarten?

Die schlechten Umfragewerte der Regierungspartei auf nationaler Ebene machen Labour auch in den Landesteilen Schottland und Wales zu schaffen.
Noch vor zwei Jahren hatte es so ausgesehen, als könne Labour der Unabhängigkeitspartei SNP seine frühere Hochburg Schottland wieder abringen – davon ist nun keine Rede mehr.
Auch die jahrzehntelange Dominanz der Labour-Partei in Wales steht vor dem Aus. In der Hauptstadt Cardiff ist erstmals die Unabhängigkeitspartei Plaid Cymru auf Kurs, stärkste Kraft zu werden.

Der Vorsitzende von Plaid Cymru, Rhun ap Iorwerth, am 6. Mai 2026 in Llandudno, Wales.

Foto: Ryan Jenkinson/Getty Images

In Edinburgh rief Schottlands Labour-Chef Anas Sarwar bereits vor Wochen seinen Parteifreund Starmer zum Rücktritt auf. Doch auch das scheint in der Wählergunst keinen Niederschlag zu finden. Die SNP steuert wie Plaid Cymru auf einen Wahlsieg zu.
Erstmals in der Geschichte könnten damit alle selbstverwalteten britischen Landesteile (Schottland, Wales und Nordirland) von Unabhängigkeitsparteien geführt werden.

Was bedeutet ein möglicher Sieg für Farage?

Seit mehr als einem Jahr führt die Reform-Partei von Brexit-Vorkämpfer Nigel Farage die nationalen Umfragen an. Demnach liegt Reform bei knapp 30 Prozent, während Labour und die auch als Tories bezeichneten Konservativen kaum noch an die 20-Prozent-Marke kommen.
Ob sich das in einer Parlamentswahl, die regulär erst wieder 2029 ansteht, niederschlagen würde, ist unklar. Doch ein Zugewinn von bis zu gut 2.000 Bezirksratsmandaten, wie es manche Umfragen nahelegen, dürfte die Wahlkampffähigkeiten der noch jungen Partei massiv stärken, sagt LSE-Politikprofessor Tony Travers.

Der Vorsitzende von Reform UK, Nigel Farage, am 6. Mai 2026 in London, England.

Foto: Leon Neal/Getty Images

Seine Kollegin Hobolt warnt, Reform UK könnte dank des britischen Mehrheitswahlrechts nach derzeitigen Umfragenwerten bei der kommenden Parlamentswahl eine absolute Mehrheit der Mandate erringen.
Politikprofessor Anand Menon vom King’s College in London sieht es gelassen. Er glaubt, dass es selbst im Fall einer Ablösung Starmers kaum zu einer vorgezogenen Neuwahl kommen dürfte. Zudem lasse sich das System durch taktisches Wählen beeinflussen. „Von einem Premierminister Farage sind wir noch ein gutes Stück entfernt“, sagt er dpa. (afp/dpa/red)