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10. Juni: Verzicht auf CDU-Spitzenkandidatur | Umbauplan von VW | Giftige Schlangen entkommen

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Wegner verzichtet auf Spitzkandidatur

Kai Wegner, Berlins regierender Bürgermeister, verzichtet auf die Spitzenkandidatur der CDU bei der Wahl im September in Berlin. Grund hierfür ist die anhaltende Kritik an seinem Verhalten während des Stromausfalls im Januar. Nachdem bereits die Junge Union seinen Rücktritt gefordert hatte, tun dies nun auch andere CDU-Mitglieder in einem offenen Brief. Die CDU liegt in Umfragen auf Platz vier.

Umbaupläne bei VW

Volkswagen plant, die Modellpalette deutlich zu reduzieren und die Produktionskapazität von derzeit zwölf auf künftig neun Millionen Fahrzeuge pro Jahr zu senken. Zu möglichen Werksschließungen oder weiterem Stellenabbau hat sich der Konzern nicht geäußert. Laut Medienberichten könnten davon weltweit bis zu 100.000 Arbeitsplätze und vier Werke in Deutschland betroffen sein.

Krankenkassenreform beschlossen

Hintereinander haben Bundestag und Bundesrat das umstrittene Sparpaket beschlossen. Dieses soll die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 um 18,8 Milliarden Euro entlasten. Vorgesehen sind Ausgabenbremsen bei Ärzten, Kliniken, Apotheken und Pharmafirmen sowie höhere Zuzahlungen für Versicherte. Gegen diese Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste.

Ryanair-Flug muss umkehren

Ein Ryanair-Flug von Thessaloniki nach München musste kurz nach dem Start umkehren. Eine Fensterscheibe war zerbrochen und ein Passagier ragte mit Kopf und Schultern aus dem Fenster. Mitreisende hielten ihn fest, während Sauerstoffmasken herabfielen. Der Mann wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht. Vermutlich war ein Trümmerteil aus einem Triebwerk die Ursache.

Giftige Schlangen entkommen

In der südchinesischen Provinz Guangxi haben sintflutartige Regenfälle zu schweren Überschwemmungen geführt. Dabei wurde eine Schlangenfarm zerstört und 800 bis 900 giftige Schlangen entkamen. In den sozialen Medien kursieren Videos, die diese gefährlichen Szenen zeigen. Guangxi gilt als Zentrum der kommerziellen Schlangenzucht in China.
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Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen

Im Kampf gegen Schwerkriminelle und Cyberangriffe soll die Bundespolizei eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, insbesondere zur Erhebung von Daten oder dem Einsatz von Kamera-Drohnen.
Der Bundestag beschloss mit Stimmen der Regierungsfraktionen Union und SPD dazu am Freitag eine Reform des Bundespolizeigesetzes.
Demnach dürfen die Beamten künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen. Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und bedürfe „einer umfassenden Modernisierung“, heißt es im Gesetzentwurf. Täterinnen und Täter kommunizierten heutzutage verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Daher müssten die Polizeibehörden mit „zeitgemäßen und modernen Befugnissen“ ausgestattet werden.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der Telekommunikation. Daher soll die die Bundespolizei personenbezogene Daten künftig leichter erheben, speichern und weiterverarbeiten dürfen.
Die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) – also das heimliche Mitlesen von Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung – soll ebenso erleichtert werden wie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten.
Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft bei Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung.
So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können.
Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung von Daten umgesetzt werden, die etwa durch den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen erhoben wurden. Nun muss sich nach der Sommerpause noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen und zustimmen.(afp/red)
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Kassenreform, Heizungsgesetz, Recht auf Reparatur – Die Beschlüsse im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.

Neues Heizungsgesetz

Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Recht auf Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.

Vorrang für Infrastruktur

Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.

Diäten-Erhöhung ausgesetzt

Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Spritpreis-Deckel

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.

„Nur Ja heißt Ja“-Regelung

Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.

Bewahrung der Schulpflicht

Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.

Existenzrechts Israels

Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.

Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
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Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur in Berlin: Kreisvorsitzende wollen Evers

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verzichtet auf die Spitzenkandidatur bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September.
Der 53-Jährige begründete dies am Freitag damit, wegen der anhaltenden Kritik an seiner Kommunikation beim Stromausfall im Januar nicht mehr bei der Bevölkerung mit seinen Themen durchzukommen. Deshalb werde er den Kreisvorsitzenden der Berliner CDU am Freitagabend den Verzicht auf die Spitzenkandidatur erklären.

Berliner CDU-Kreisvorsitzende wollen Evers als Spitzenkandidat

Stefan Evers (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die CDU in Berlin will mit dem bisherigen Finanz- und Kultursenator Stefan Evers als neuem Spitzenkandidaten in die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September ziehen.
Unter den zwölf Kreisvorsitzenden sei Evers der ausgemachte Kandidat für die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) als Spitzenmann, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Reihen der Kreisvorsitzenden. Diese wollen am Abend mit Wegner über dessen Nachfolge beraten.
Nach der Jungen Union fordern nun auch CDU-Mitglieder den Rückzug von Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). In einem offenen Brief fordern die Berliner CDU-Mitglieder, dass Wegner die CDU nicht wie geplant in die Abgeordnetenhauswahl im September führt, wie das Portal Table Briefings am Donnerstagabend berichtete. „Wir schreiben nicht gegen die Union – wir schreiben, weil wir sie schützen wollen“, heißt es demnach in dem Entwurf des Briefs.
Initiator des offenen Briefs sei der Berliner Investor und Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele. In dem Brief werde Wegner aufgefordert, sein Amt als Regierender Bürgermeister unverzüglich aufzugeben und auf die Spitzenkandidatur für die Abgeordnetenhauswahl zu verzichten. „Elf Wochen reichen für einen glaubwürdigen Neustart“, heißt es demnach mit Blick auf den Wahltermin.
Wegner war in den Wochen nach dem Stromausfall vom Jahresbeginn immer wieder mit Unwahrheiten und Widersprüchen zu seinen Aussagen zu dem ersten Tag des Stromausfalls konfrontiert worden. Zuletzt kam heraus, dass er anders als von ihm behauptet nicht am Tag des Stromausfalls direkt zu telefonieren begonnen hatte. Am Freitagabend wollen sich nun die Kreisvorsitzenden der CDU treffen.
In Berlin wird am 20. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage zufolge liegt die CDU nur noch auf Platz vier hinter der Linkspartei, den Grünen und der AfD – der Abstand zwischen den Parteien ist aber nur gering. (afp/red)
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Verzicht auf 500 Euro pro Monat: Warum Abgeordnete nun nicht mehr Geld bekommen

Was sind Diäten und seit wann gibt es sie?

Der Name leitet sich aus dem französischen „diète“ für Parlament oder Versammlung ab. Vor 1906 war die Mitgliedschaft in einem Parlament in Deutschland ein Ehrenamt, seitdem bekommen die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine Entschädigung, die Verdienstausfälle ausgleichen und die Unabhängigkeit der Volksvertreter sicherstellen soll.

Wie hoch sind die Diäten und wie werden sie angepasst?

Jeder Abgeordnete erhält aktuell 11.833,47 Euro pro Monat. Im Jahr 2014 wurde das Abgeordnetengesetz umfassend geändert. Seitdem gilt das Einkommen von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern als Bezugsgröße. Die Diäten wurden damals kräftig erhöht, außerdem wurde ein Automatismus zur jährlichen Erhöhung jeweils zum 1. Juli eingeführt.
Seit 2016 sind die Diäten dabei an die allgemeine Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland gekoppelt. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt.

Wie hoch wäre die Erhöhung in diesem Jahr ausgefallen?

Abgeordnete hätten zum 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Warum fällt die Erhöhung nun aus?

Die schwierige Wirtschaftslage und geplante harte Einschnitte durch Reformen und Sparmaßnahmen der Regierung hatten im Frühjahr eine Debatte über eine Aussetzung der Diätenerhöhung ausgelöst. Anfang Mai sprach sich auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf dafür aus. Um „Glaubwürdigkeit und Vertrauen“ zurückzugewinnen, könne die Politik nicht „auf der einen Seite schmerzhafte Sparpakete schnüren und auf der anderen Seite bei uns selbst die Diäten unentwegt weiter“ erhöhen, sagte er.
Zögerlich zeigte sich zunächst noch die Union. Fraktionschef Jens Spahn (CDU) lenkte aber nach zwei Wochen ein. Auch er verwies dann auf zusätzliche Belastungen für die Bürger, etwa durch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Spahn plädierte aber dafür, nach der einmaligen Aussetzung wieder zu dem Automatismus der Diätenanpassung zurückzukehren. „Denn es ist ein Wert an sich, dass wir nicht jedes Jahr politisch darüber entscheiden.“

Worauf verweist nun das Gesetz?

Die Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verweist nun auf eine „Sondersituation“ durch die „herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“, die durch den Iran-Krieg nochmals verschärft worden sei. Es sei das „richtige Signal“ in diesen „herausfordernden Zeiten“, die Abgeordnetenentschädigung ausnahmsweise nicht zu erhöhen.

Wie viel Geld wird damit gespart?

Der Bundestag hat 630 Abgeordnete. Da es bis Juli 2027 zwölf Monate keine Erhöhung gibt, beträgt die Einsparung knapp 3,8 Millionen Euro.
Allerdings ist der Sparbetrag noch höher: Denn mit den Diäten steigt auch die Altersentschädigung für ehemalige Bundestagsabgeordnete und Hinterbliebene, was nun gleichfalls ausfällt. Eine Summe konnte der Bundestag hierzu auf AFP-Anfrage zunächst nicht nennen.

Warum kam es nun doch zunächst zu einer Erhöhung?

Bis das Koalitionsgesetz zur Aussetzung in Kraft ist, läuft der Prozess zur Auszahlung der erhöhten Diäten bereits, die immer vorab für den Folgemonat ausgezahlt werden. Die Abgeordneten haben also bereits Anfang Juli den erhöhten Betrag von 12.330,48 Euro erhalten.
Dies wird im Folgemonat August aber wieder rückgängig gemacht: Dann gibt es nur 11.336,46 Euro. Ab September wird dann wieder der bisher reguläre Betrag ohne Erhöhung von 11.833,47 Euro gezahlt. Dies wäre auch der Basiswert für jede weitere Erhöhung ab Juli 2027.

Fällt dieses Jahr auch die Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale aus?

Nein. Diese ist schon erfolgt, da die Pauschale immer zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Sie liegt aktuell bei 5467,27 Euro monatlich. Daraus bestreiten die Abgeordneten etwa die Kosten für Wahlkreisbüros oder einen Zweitwohnsitz in Berlin.
Für die Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen für jeden Abgeordneten aktuell monatlich maximal 27.396 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten aber nicht selbst, sondern die Gehälter werden direkt durch die Bundestagsverwaltung gezahlt.

Gibt es weitere Forderungen nach Solidaritätsbeiträgen der Abgeordneten?

Die von der Regierung eingesetzte Reformkommission zur Altersversorgung empfiehlt, Abgeordnete in das System der gesetzlichen Rente einzubeziehen.
Bisher erhalten sie deutlich höhere Altersbezüge. Die Abschaffung dieses Sonderstatus wurde in der Debatte insbesondere aus SPD, Grünen und Linken ausdrücklich befürwortet. AfD und Linke kritisierten auch generell den Mechanismus automatischer Diätenerhöhungen.(afp/red)
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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.

Kein „Reinregieren“ mehr?

„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
 
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Bundestag beschließt umstrittene Krankenkassenreform – jetzt Bundesrat am Zug

Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Für das Gesetz stimmten 319 Abgeordnete, es gab 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Nun soll im Laufe des Tages auch der Bundesrat abschließend über die Reform befinden, die angesichts von Milliardendefiziten massive Einschnitte bei den Kassenleistungen sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vorsieht.
Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Parallel zum Bundestag fand am Freitagvormittag bereits die Debatte im Bundesrat über die Reform statt. Die Länder hatten zuvor einer nötigen Fristverkürzung zugestimmt, damit das Gesetz noch am Freitag endgültig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden kann.
Mehrere Länder übten in der Debatte Kritik an der Reform. Das Saarland, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen kündigten dabei an, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Schließen sich nicht noch deutlich mehr Länder an, würde dies aber scheitern und das Gesetz könnte angenommen werden.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte zuvor in der Debatte: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“ Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt.
Von der Opposition kam Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) sagte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte den Beschluss als „gute Nachricht für unsere 75 Millionen Versicherten“. Zwar enthalte das Gesetz „viele Härten“, es lege aber die Grundlage für stabile Kassenbeiträge, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt. Es sei gut, dass die Koalition „hier Handlungsfähigkeit bewiesen“ habe. Blatt kritisierte, einige Gegner der Reform seien in den vergangenen Monaten „mit haltlosen Schreckensszenarien und Angstmacherei übers Ziel hinausgeschossen“.

Milliarden-Sparziel noch erhöht

Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar.
Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden. Dabei wurden Belastungen für Versicherte teils abgemildert. So werden die Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren.

Mehr Steuergeld als zunächst geplant

Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Entschieden wurde auch, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. So soll der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro 2027 noch um 1,35 Milliarden sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Änderungen gab es auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller.
Generell zielt das Gesetz darauf, Anstiege der Vergütungen bei allen Erbringern von Leistungen wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa auch homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Gegen Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste und Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll. (dpa/afp)
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Marode Brücken: Experten halten hohe Kosten für vermeidbar

Ob die Bonner Nordbrücke, die Rahmede-Talbrücke der A45 oder die Ringbahnbrücke in Berlin: Immer wieder wurden zuletzt zentrale Verkehrsbrücken plötzlich gesperrt – oder stürzten im Fall der Carolabrücke in Dresden sogar ein. Deutschland kümmere sich zu wenig um die Instandhaltung von Brücken, kritisierte Steffen Marx von der Technischen Universität Dresden.
„Die Pflege von Brücken ist vergleichbar mit dem Zähneputzen: Wenn ich einen Tag meine Zähne nicht putze, ist das nicht so schlimm.“ Eine Brücke halte es gut aus, wenn sie ein Jahr lang nicht gepflegt werde. „Wenn ich mich aber 30 Jahre lang nicht um die Instandhaltung kümmere – wie in Deutschland geschehen – dann beschleunigt sich der Schadensfortschritt.“
Aufsehen erregte etwa die Ringbahnbrücke der Berliner Stadtautobahn. Wegen Schäden im Tragwerk wurde sie im Frühjahr 2025 kurzfristig gesperrt und abgerissen. Der millionenschwere Neubau soll in der ersten Jahreshälfte 2027 fertig sein. Aktuell werden dafür Stahlüberbauten eingehoben.

Reparatur viel teurer als Pflege

Verglichen mit den Kosten für die Pflege müsse man das Vielfache investieren, um eine Brücke zu reparieren oder neu zu bauen, sagte Marx, Direktor am Institut für Massivbau der TU. Ein defekter Abfluss zum Beispiel sei leicht auszubessern. Passiere das aber nicht, durchfeuchte die Brücke, der Stahl roste, und es werde viel aufwendiger und teurer, den Schaden zu beseitigen.
Meist erfolgt eine Vollsperrung dann plötzlich, weil erhebliche Schäden entdeckt werden und Experten Einsturzgefahr bescheinigen. Fahrbahn, Fuß- und Radwege der Bonner Nordbrücke dürfen seit Anfang Juni nicht mehr genutzt werden.
2025 traf es die Ringbahnbrücke in Berlin, 2024 die Elbbrücke in Bad Schandau, 2021 die Rahmede-Talbrücke im Sauerland. Mit der Carolabrücke stürzte vor etwa zwei Jahren gar eine Brücke im laufenden Betrieb ein.
„Der Zustand vieler vielbefahrener Brücken in Deutschland ist kritisch“, sagte Martin Claßen von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH). Das gelte insbesondere im Autobahnnetz. „Die aktuelle Situation ist kein plötzliches Problem, sondern das Ergebnis einer langfristigen Entwicklung.“

Strategie „build and forget“

Viele Brücken seien nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut worden und auf eine Nutzungsdauer von 80 Jahren ausgelegt, sagte Marx. Oft seien sie für eine andere Belastung geplant gewesen. „Wir haben heute viel mehr Schwerlastverkehr und Verkehr insgesamt als in der Zeit, zu der viele Brücken geplant und gebaut wurden.“
Danach sei auf eine Erhaltungsstrategie gesetzt worden, die man „build and forget“ („bau es und vergiss es“) nennen könne, meinte Marx. „Die Brücken werden gebaut, aber dann nicht gepflegt.“ Es fänden lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen alle sechs Jahre statt. „Deshalb kommt nun eine große Welle von Brücken in schlechtem Zustand auf uns zu.“
Bei so vielen Brücken in sehr schlechtem Zustand wiederum gebe es zwangsläufig einige, die in noch schlechterem Zustand seien als ohnehin angenommen – Einstürze seien irgendwann nahezu unvermeidbar.
Die Carolabrücke sei seit dem Zweiten Weltkrieg aber die erste Brücke, die im laufenden Betrieb eingestürzt sei. Ursache seien versteckte Drahtbrüche im Inneren gewesen – bei den Inspektionen habe man sie nicht sehen können.
Das Verkehrsministerium hatte unter der Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP 4.000 Brücken von Autobahnen erfasst, die für den Verkehr besonders wichtig, aber modernisierungsbedürftig sind. Sie sollen binnen weniger Jahre saniert oder erneuert werden – ein Ziel, an dem auch die aktuelle Bundesregierung festhält.

Neubau wäre oft gar nicht nötig

Unter Modernisierung verstehe die Regierung allerdings größtenteils den Abriss und Neubau, meinte Marx. Dabei könne etwa die Hälfte der Brücken, die abgerissen würden, saniert werden – was erheblich Kosten spare.
„Die relevanten Teile müssen repariert werden, aber die Brücke muss nicht nagelneu aussehen.“ Auch Claßen ist überzeugt, dass nicht jede Brücke sofort ersetzt werden muss. „Bei vielen Bauwerken kann eine intelligente Zustandsbewertung helfen, Maßnahmen effizient zu staffeln.“
Beim Ersatz von Brücken wiederum liege die größte Herausforderung oft bei Planung, Genehmigung und Vergabe. Ein wichtiger Hebel seien sogenannte funktionale Ausschreibungen: „Statt Projekte bis ins letzte Detail vorzudefinieren, sollte stärker beschrieben werden, welche Funktion ein Bauwerk erfüllen muss. Das schafft Raum für innovative und effizientere Lösungen.“
Zudem brauche es mehr Standardisierung und Modularisierung. „Viele Brücken werden noch immer als Einzelprojekte behandelt“, sagte Claßen. Dabei gebe es technisch ausgereifte Schnellbauansätze, mit denen Bauzeiten – und damit auch Sperrzeiten – drastisch reduziert werden könnten.
Wichtig sei zudem, die bestehenden Überwachungsstrategien für Brücken zu verbessern, sagte Claßen. Und: trotz aller Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten: „Das Risiko eines unerwarteten Einsturzes bleibt in Deutschland insgesamt gering.“ (dpa/red)
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Bundesrat: Initiative für Preisdeckel bei Kraftstoffen

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern wollen am Freitag im Bundesrat vorschlagen, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen.
Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte dem Sender Welt TV zu der Initiative, sie sei „sehr dafür“, sich dieses Luxemburger Modell noch mal genau anzugucken. „Das, was dort gut funktioniert, das kann ja für uns auch ein gutes Modell sein.“

Vorbild Luxemburg

In Luxemburg legt das zuständige Ministerium nach Angaben des Bundesrates mehrmals pro Woche einheitliche Höchstpreise für die Kraftstoffarten und Tankstellen fest.
Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Kritik am Tankrabatt

Rehlinger sagte Welt TV mit Blick auf den Ende Juni ausgelaufenen Tankrabatt: „Mit dem guten Steuergeld einfach nur die Gewinne der Mineralölkonzerne ein bisschen zu erhalten und für die Verbraucherinnen und Verbraucher runterzusubventionieren, kann ja nicht dauerhaft die Lösung sein.“
Der Staat müsse vorher ansetzen. „Es darf erst gar nicht dazu kommen.“
Sie halte das Luxemburger Modell für „vertretbar“. Luxemburg „ist ja auch nicht wegen seiner sozialistischen Umtriebe bekannt“, sagte Rehlinger.
Mit dem Tankrabatt hatte die Bundesregierung im Mai und Juni die Steuern auf Kraftstoffe um rund 17 Cent pro Liter gesenkt. Das kostete den Staat geschätzt rund 1,6 Milliarden Euro. (afp/red)
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Bundestag debattiert über Zukunft der deutschen Autoindustrie


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert auf Antrag von CDU/CSU und SPD über die Zukunft der deutschen Autoindustrie.
  • Die Bundesregierung sieht hohe Standortkosten als zentrales Problem und fordert mehr Technologieoffenheit.
  • Die Opposition streitet über die Ursachen der Krise – von Energiewende bis Transformation zur Elektromobilität.
  • Einigkeit besteht darin, dass die Branche vor tiefgreifenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht.

 
Am Donnerstag, 9. Juli, hat der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die Situation der deutschen Autoindustrie debattiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten diese beantragt. Das Thema lautete „Zukunft deutscher Automobilindustrie gestalten – erfolgreiche Reformschritte für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Innovation“ und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Gitta Connemann (CDU), eröffnete die Aussprache.

Autoindustrie investiert dreistellige Milliardensummen in Forschung und Standorte

Connemann machte deutlich, dass Deutschland ein „Autoland“ sei. Die Branche sichere Arbeitsplätze und sei ungebrochen innovationsstark. Deutsche Autokonzerne und Zulieferer hätten eine immense Zahl an Patentanmeldungen zu verzeichnen.
Bis 2029 werde die Autoindustrie weltweit etwa 320 Milliarden Euro in die Forschung und Entwicklung investieren und weitere 220 Milliarden in neue Werke und moderne Produktion. Deutschland sei bei der Elektromobilität inzwischen der weltweit zweitgrößte Standort.
Allerdings drohten viele der Investitionen ins Ausland abzuwandern. Hohe Energiepreise, Steuern, Abgaben und Bürokratie belasteten den Standort. Die Krise der Automobilindustrie sei deshalb vorwiegend eine Standortkrise. Angesichts drohender Werksschließungen gehe es nicht nur um die Unternehmen selbst, sondern auch um die Schicksale vieler Beschäftigter und ihrer Familien.
Connemann, die auch Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU ist, forderte vor diesem Hintergrund einen politischen Kurswechsel. Deutschland brauche offene Märkte – auch, wenn China inzwischen der weltweit größte Automarkt sei und Fahrzeuge teilweise unter Dumpingbedingungen exportiere. Unternehmen müssten ihre Kosten senken, zugleich müsse der Staat seine „Hausaufgaben“ erledigen.

Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

AfD: Energiewende ist „Standortpolitik für China“

Der von der Bundesregierung beschlossene Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten sei ein Schritt in die richtige Richtung, betonte die Staatssekretärin weiter. Zudem müsse die deutsche Bundesregierung auch auf EU-Ebene die Technologieoffenheit gegen ideologische Vorgaben verteidigen. Ein striktes Verbrennerverbot sei deshalb abzulehnen. Der Plug-in-Hybrid müsse eine Zukunft haben.
Die Mittelstandspolitikerin bezeichnete den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation als richtige Schritte. Auch neue Gaskraftwerke und der Ausbau der Stromnetze müssten dafür sorgen, dass die Autoindustrie auf ausreichende und günstige Energie zählen könne.
Für die AfD erklärte Raimond Scheirich, der Stellenabbau bei VW und Insolvenzen zahlreicher Zulieferer seien Folgen einer nachteiligen Wettbewerbssituation, mit der die Branche zu kämpfen habe. Warnungen habe man lange ignoriert.
Scheirich machte die Mobilitätswende und die Energiewende für die Schwächung des Standorts verantwortlich. Diese seien eine „Standortpolitik für China“.
Der Fokus auf die E-Mobilität schaffe eine neue Abhängigkeit – von Seltenen Erden. Der AfD-Politiker forderte eine „180-Grad-Wende“, ein Ende der Energiewende sowie die Abschaffung der EU-Flottenregulierung, welche vorschreibt, wie viel CO₂, die von einem Autokonzern verkauften Pkw ausstoßen dürfen.

SPD für „maßvolle“ Anpassung der EU-Flottenregeln – Grüne: „Verbrenner hat keine Bedeutung mehr“

Der SPD-Abgeordnete Sebastian Roloff verwies auf aktuelle Herausforderungen wie Gewinnwarnungen bei BMW, Krisengespräche bei Volkswagen, die Absatzschwäche in China und Belastungen durch US-Zölle.
Er betonte, es seien hohe Investitionen erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Roloff hob Maßnahmen der Bundesregierung hervor, die der deutschen Autoindustrie Luft verschaffen sollten.
Dazu gehörten ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Sommer 2025, genannt Wachstumsbooster, die neuen Kaufanreize für E-Autos sowie die Mautbefreiung für E-Lkw. Auf EU-Ebene sprach sich Roloff für maßvolle Anpassungen der CO₂-Flottenregeln und der ab 2035 geltenden EU-Vorgaben aus, ab wann nur noch emissionsfreie Neuwagen erlaubt sind. Neben der Politik seien aber auch die Unternehmensleitungen gefordert, nicht an Zukunftsinvestitionen zu sparen, betonte der SPD-Politiker. Standortreformen seien auch ohne Entlassungen möglich.
Sandra Detzer von Bündnis 90/Die Grünen warb für eine „sachliche Analyse der Herausforderungen“. Die langjährigen Exporterfolge deutscher Autobauer in China hätten bestehende Schwächen der Autoindustrie verdeckt. Das Auto bleibe ein „Kulturgut“, es müssten jedoch die „Fahrzeuge der Zukunft“ in Deutschland entwickelt und produziert werden.
Dunkle Wolken über Wolfsburg: Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.

Dunkle Wolken über Wolfsburg. Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Linke für Ausbau der Landesbeteiligung an VW

Detzer wies dabei die Darstellung zurück, der Verbrennermotor werde weiterhin eine Rolle spielen. Der elektrische Antrieb sei der „Megatrend“. Dies belegten auch die deutlich gestiegenen Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen in Deutschland und Europa insgesamt. Es sei jetzt an der Zeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu forcieren. Außerdem sei es erforderlich, Förderprogramme für in Europa produzierte Fahrzeuge sowie einen wirksamen Handelsschutz auf EU-Ebene zu gewährleisten.
Für die Linksfraktion sprach der frühere VW-Mitarbeiter Cem Ince. Er betonte, die Beschäftigten der Automobilindustrie hätten bereits nach dem Dieselskandal und dem Chipmangel erhebliche Lasten für Managementfehler getragen. Nun seien sie erneut mit der Gefahr von Werksschließungen und dem Abbau von rund 100.000 Arbeitsplätzen bei Volkswagen konfrontiert.
Die Unternehmensführung habe versagt, während die Konzerne weiterhin Gewinne erwirtschafteten, so Ince. Deshalb sprach sich der Linkspolitiker gegen Änderungen am VW-Gesetz aus und regte notfalls einen Ausbau der Beteiligung des Landes Niedersachsen an. Öffentliche Fördergelder müssten zudem künftig stärker an Beschäftigungs- und Standortgarantien geknüpft werden.

Union will Technologieoffenheit für Autoindustrie bewahren

Tilman Kuban von der Unionsfraktion betonte die lange Tradition des deutschen Automobilbaus. Er kündigte an, die Koalition werde alles dafür tun, dass Deutschland auch künftig ein führender Automobilstandort bleibe. Angesichts nachlassender Exportmärkte müsse man neue Absatzmärkte erschließen und die Produktionskosten senken. Zugleich sei es nötig, den europäischen Automarkt wieder zu stärken und Regulierungen zurückzufahren.
Elektromobilität werde eine wichtige Rolle spielen, so der Unionspolitiker, dürfe jedoch nicht politisch erzwungen werden. Stattdessen plädierte Kuban für einen technologieoffenen Antriebsmix.
Da Verbrennermodelle weiterhin höhere Gewinnmargen erzielten, müssten unterschiedliche Antriebstechnologien parallel bestehen können. Entscheidend sei ein gemeinsames Vorgehen von Unternehmen und Gewerkschaften.
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9. Juli: Digitaler Euro rückt näher | Merz zieht Bilanz | Chatkontrolle kommt zurück

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Digitaler Euro rückt näher

Das Europaparlament hat den Weg für den digitalen Euro freigemacht. Nun beginnen Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten und der EU-Kommission. Die digitale Währung soll per App genutzt und Anfang 2029 eingeführt werden. Alle Geschäfte sollen dann Bargeld als auch digitale Euros akzeptieren. Kritische Stimmen mahnen, dass für Bargeldannahmen noch Hürden in die Verordnung eingebaut werden könnten.

Merz zieht Bilanz

Kanzler Friedrich Merz hat die Politik der Bundesregierung verteidigt und vor der Sommerpause eine positive Bilanz gezogen. Im Mittelpunkt stehen Renten-, Steuer-, Gesundheits- und Bürokratiereformen. AfD, Grüne und Linke kritisierten den Kurs der Regierung aus unterschiedlichen Perspektiven.

Mehr Gewalt

Die Bundespolizei hat 2025 mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, für die sie zuständig ist, festgestellt. Die Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent auf rund 35.400 Fälle. Verletzt wurden den Angaben zufolge 818 Polizisten – ein Anstieg um 1,7 Prozent.

Chatkontrolle kommt zurück

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das EU-Parlament einer Fortsetzung der Chatkontrolle zugestimmt. Damit dürfen Tech-Konzerne wie Meta oder Google private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste anlasslos nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch durchsuchen. Ende März hatte das Parlament eine Verlängerung der Ausnahmeregelung noch abgelehnt. Die Zustimmung wurde durch einen Trick erwirkt, der juristisch umstritten ist.

Naher Osten

Die USA haben den Iran den zweiten Tag in Folge angegriffen. Washington begründet die Angriffe mit der Sicherheit der Schifffahrt in der Straße von Hormus. Der Iran reagiert mit Angriffen auf Bahrain, Kuwait und Katar sowie Drohungen gegen weitere Verbündete der USA.
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Merz zieht Bilanz: Regierung verteidigt Reformkurs vor Sommerpause


In Kürze:

  • Friedrich Merz verteidigt den Reformkurs der Bundesregierung und zieht vor der Sommerpause eine positive Bilanz.
  • Im Mittelpunkt stehen Renten-, Steuer-, Gesundheits- und Bürokratiereformen sowie die Ergebnisse des NATO-Gipfels.
  • AfD, Grüne und Linke kritisieren den Kurs der Regierung aus unterschiedlichen Perspektiven.
  • SPD und Union werben für die Reformagenda und verteidigen die Kompromisse der Koalition.

 
Am Donnerstag, 9. Juli, hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine Regierungserklärung „Zur aktuellen politischen Lage“ abgegeben. Es sollte die Letzte dieser Art vor der parlamentarischen Sommerpause sein. Der Kanzler zog dabei eine Bilanz über die bisherigen 14 Monate seiner Regierungszeit und den am Mittwoch zu Ende gegangenen NATO-Gipfel in Ankara. Anschließend gab es eine Aussprache.

Merz: Deutschland bleibt dank der Reformen ein „starkes Land“

In seiner knapp 25-minütigen Erklärung stellte er sein Kabinett als „Regierung der Erneuerung“ dar. Er lobte die Reformagenda der Bundesregierung, die sich Neuerungen widme, die keinen weiteren Aufschub zuließen. Die anstehenden Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat zeigten, dass die politische Mitte in der Lage sei, Lösungen zu erarbeiten.
Die Mitte „liefert, arbeitet und erfüllt den Auftrag aus dem Grundgesetz“, so der Kanzler. Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass „unser Land und unsere Demokratie funktionieren“. Oft sei es hart, Kompromisse zu finden und einen Ausgleich der Interessen zu bewerkstelligen, allerdings habe man im ersten Regierungsjahr „sehr viel auf den Weg gebracht“.
Das stärke die Wirtschaft ebenso wie die soziale Gerechtigkeit und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Gleichzeitig wirke man damit den radikalen Kräften entgegen, die „unsere Freiheit und die Sicherheit unseres Landes angreifen“.
Deutschland sei „ein starkes Land“, sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht. Man bleibe es, „wenn wir uns den Herausforderungen stellen und sie nicht wie früher wegschieben, sondern sie angehen und lösen“.

Berichtspflichten zurückgebaut, Beitragssätze stabilisiert

Merz rühmte unter anderem die Reformen beim Rentensystem, die seine Regierung im Begriff sei, auf den Weg zu bringen. Vor allem sei die Kombination aus Umlageverfahren und Kapitalmarkt bemerkenswert. Diese sorge langfristig für sinkende Beitragssätze und ein steigendes Rentenniveau durch Kapitalerträge. Was man jetzt schaffe, sei die „tiefgreifendste Rentenreform der Bundesrepublik“.
Auch bei der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen im Steuerrecht und dessen Vereinfachung habe die Regierung Akzente gesetzt. Ein Meilenstein sei etwa die Einführung einer vorausgefüllten digitalen Steuererklärung. Auf dem Arbeitsmarkt schaffe man durch erweiterte Befristungsmöglichkeiten mehr Flexibilität und ermögliche so Neueinstellungen.
Einen „Befreiungsschlag“ nannte Merz den geplanten Rückbau von Berichtspflichten des Bundes. Die Bundesregierung werde „grundsätzlich alle Berichtspflichten aufheben“. Sollte ein Ministerium Berichtspflichten beibehalten wollen, müsse dieses künftig begründen, warum diese erhalten bleiben sollten.

Merz: Infineon-Ansiedlung in Dresden deutet Wende an

Merz verteidigte zudem die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sei erforderlich, um zu verhindern, dass die Lohnnebenkosten ein Maß annehmen, das für die Unternehmen nicht mehr bezahlbar sei. Auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern werde sich vieles fundamental verändern. So werde der Bund künftig neue Aufgaben für Kommunen nur noch beschließen, wenn er den Großteil der Kosten trage.
Bereits jetzt, so erklärte Merz weiter, nehme er wahr, dass die Industrieproduktion steige, die Auftragsbestände wüchsen und es dank des Wachstumstreibers KI auch für Gründer neue Hoffnungen gebe. Der Bau der neuen Infineon-Halbleiterfabrik in Dresden zeige, dass man auf einem richtigen Weg sei. Ferner werde die Aktivrente gut angenommen und auch die neue Grundsicherung setze wieder stärker auf Eigenverantwortung und Gegenleistung.
Den NATO-Gipfel dieser Woche in Ankara bezeichnete Merz als „großen Erfolg“. Man werde das 5-Prozent-Ziel der NATO frühzeitig erfüllen und die EU-Verteidigungsindustrie ausbauen. Ein großer U-Boot-Auftrag Kanadas sei an ein deutsch-norwegisches Konsortium gegangen. Neben dem Kauf von US-amerikanischen Tomahawk-Marschflugkörpern, baue man auch die eigenen europäischen Fähigkeiten aus.
AfD-Chef Chrupalla kritisiert die Reformen und die Rüstungspolitik.

AfD-Chef Chrupalla kritisiert die Reformen und die Rüstungspolitik.

Foto: Elisa Schu/dpa

Chrupalla warf Merz Wortbruch und fehlende Empathie vor

Für die AfD trat Fraktionschef Tino Chrupalla ans Rednerpult und warf der Regierung Merz vor, zentrale Wahlversprechen gebrochen zu haben. Die Regierung habe kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Sie kündige Reformen an, nur um diese immer weiter zu verschieben. Die Koalition sei zerstritten.
Chrupalla kritisierte, dass die Pensionen der Beamten um ein Vielfaches höher seien als die gesetzlichen Renten. Er forderte die Schaffung eines einheitlichen Rentensystems, in das auch Staatsdiener einzahlen sollten. In der Gesundheitspolitik warf Chrupalla Merz vor, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung illustriere dessen fehlende Empathie und Ahnung von der täglichen Realität Arbeitnehmern.
So werde diese Maßnahme nur mehr Bürokratie, eine Überlastung der Arztpraxen und zusätzliche Belastungen für Familien und chronisch Kranke nach sich ziehen. Kritik übte der AfD-Co-Chef auch an den Kürzungen beim Elterngeld. Die Regierung, so Chrupalla, investiere „lieber in Panzer als in Kinder“.

Miersch und Spahn sehen Reformpolitik auf einem richtigen Weg

Rückendeckung für die Koalitionspolitik kam von den Fraktionsspitzen Matthias Miersch (SPD) und Jens Spahn (CDU). Miersch betonte, die Reformen seien aufgrund der Wirtschaftskrise und der internationalen Lage notwendig. Trotz ihrer Unterschiede hätten Union und SPD tragfähige Kompromisse gefunden.
Miersch betonte, die Gesundheitsreform stabilisiere Beiträge. Hinter der Rentenreform stehe ein einstimmiger Reformvorschlag der Rentenkommission. Mit der höheren Besteuerung sehr hoher Einkommen habe man ein „Gerechtigkeitsmomentum“ geschaffen. Zudem werde man mehr Wachstum durch den Deutschlandfonds und die Förderung von Zukunftsbranchen generieren und für einen schnelleren Zugang gesetzlich Versicherter zu Fachärzten sorgen.
Spahn attestiert dem Bundeskanzler ein erfolgreiches Agieren auf dem NATO-Gipfel und betont, dass Merz Deutschland zum „zentralen europäischen Faktor“ im westlichen Militärbündnis gemacht habe.
Aber auch bei der wirtschaftlichen Stärke gehe es aufwärts. Die Krisen der vergangenen sechs Jahre hätten die ökonomische Substanz des Landes zu beseitigen gedroht, mehr als 10.000 Industriejobs fielen Monat für Monat weg. Die aktuellen Reformen böten nun jedoch die Chance, effektiv gegenzusteuern.

Britta Haßelmann (l.) und Katharina Dröge. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Dröge: „Kein Wort über Hitzetote“ – Reichinnek: „Schlechte Beliebtheitswerte verdient“

Für die Grünen kritisierte Fraktionschefin Katharina Dröge, Merz habe die Hitzetoten der jüngsten Hitzewelle nicht erwähnt. Zudem habe er weder Angehörigen noch Rettungskräften öffentlich gedankt. Die Bundesregierung schwäche den Klimaschutz und verabsäume es, ein Sofortprogramm gegen Hitzefolgen aufzulegen.
Dröge forderte Klimaanlagen in Schulen, Pflegeheimen und Krankenhäusern, mehr Stadtgrün und den Ausbau von Solaranlagen. Außerdem kritisierte sie auch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese führe zu überfüllten Arztpraxen.
Im Namen der Linken warf Fraktionschefin Heidi Reichinnek den „Sozialkahlschlag“ der Koalition. Diese schwäche das Gesundheitssystem, ignoriere die Mietenexplosion, höhle die Arbeitnehmerrechte aus und mache das Leben unbezahlbar.
Merz ignoriere die Sorgen und Ängste der Menschen im Land und habe sich dadurch seine „katastrophalen Beliebtheitswerte wirklich redlich verdient“. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sei eine Unterstellung an alle arbeitenden Menschen, diese würden betrügen.
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Geht Schwarz-Rot jetzt harmonisch in den Sommer?

Mit dem Scheitern von Oppositionsanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Chancen für zwei zentrale Vorhaben der schwarz-roten Koalition gewachsen. Karlsruhe lehnte Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket ab.
Die Linke scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Damit ist für die Koalition die Gefahr eines erneut vermasselten Starts in den politischen Sommer vorerst gebannt. Doch vor dem Bündnis liegt jetzt viel angekündigte Gesetzesarbeit.
Die umstrittenen Krankenkassenpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollen die gesetzlichen Kassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten. Neue Beitragserhöhungen sollen so verhindert werden. Doch am Vortag versuchten Gesundheits-Experten von Grünen und Linken aus dem Bundestag, die Reißleine zu ziehen.
Sie wollten das Gesetz nicht wegen des von ihnen – freilich ebenfalls abgelehnten – Inhalts stoppen. Sie monierten ein „chaotisches Gesetzgebungsverfahren“ mit kurzfristig eingegangen 278 Seiten voller Änderungen. Doch ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben bei den Richtern ohne Erfolg.
Die Linken-Fraktion scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf ihre Organklage als unzulässig.

Freitagmorgen wird es noch einmal spannend

Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag noch in dieser Woche das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschieden kann. Schwarz-Rot will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelung kippen.
Weiterhin sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, wenn sie ab 2029 zunehmend CO2-neutrale Brennstoffe verwenden. Die Linke kritisiert, dadurch werde die Lücke zur Erreichung von Klimazielen größer. Die Koalition hatte angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen – und hat nun freie Bahn.
Beim Krankenkassen-Sparpaket wird mit Spannung erwartet, wie es in der Länderkammer weitergeht. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause soll der Bundesrat das Gesetz an diesem Freitag beschließen, wenn es nach dem Willen der Koalition geht – direkt nach dem für den Morgen geplanten Bundestagsbeschluss.
Doch auch nachdem Karlsruhe die Bahn freigemacht hat, könnten sich die Länder querstellen. Denn auch aus ihren Reihen gibt es Forderungen, das Ganze zu verschieben. Eine definitive Entscheidung wird spätestens für Freitagmorgen direkt vor der Ratssitzung erwartet.
Um die Kassenbeiträge für Millionen Versicherte nicht weiter ansteigen zu lassen, sollen die Anstiege bei der Bezahlung von Ärzten, Kliniken und dem Geld für die Pharmabranche begrenzt werden. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und Medikamenten-Zuzahlungen sollen Versicherte mehr zahlen.

Wie die Koalition in den Sommer starten will

Bereits am Morgen hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Regierungserklärung seinen Reformkurs verteidigt. Zum Krankenkassen-Paket sagte der CDU-Chef an die Opposition gewandt:
„Deswegen werden wir diesen Weg gehen, auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen, das bis morgen zu verhindern.“
Nach dem Misserfolg der Opposition in Karlsruhe kann sich Merz nun bestätigt fühlen.
Die Krankenkassenfinanzen sind aber nur ein Thema auf dem schwarz-roten Reformkalender. Erst Anfang Juli hatten die Spitzen von CDU/CSU und SPD nach einem über Tage in kleiner Führungsrunde vorbereiteten Koalitionsausschuss ein Spitzentreffen abgehalten. Im Vorfeld wurde dem Treffen eine Riesenbedeutung zugeschrieben.
Das Ziel lautet, in Deutschland wieder Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Doch vor den wichtigen Landtagswahlen im Osten liegen die Koalitionspartner teils so weit hinten, dass auch etwas anderes dahintersteckt.
Union und SPD wollen in der Regierung rechtzeitig zum Sommer Handlungsfähigkeit beweisen – und die Menschen nicht mit Streitereien nerven. Nun ist klar: Ihre Vorhabenplanung kommt nicht bereits vor Sommerferienbeginn wieder durcheinander.
Nun hat das Bündnis vor allem vor sich, sein im Kanzleramt geplantes 34-Punkte-Programm umzusetzen – darin das Versprechen von Steuerentlastungen, die Ankündigung kleinerer Flexibilisierungen auf dem Arbeitsmarkt und umstrittene Dinge wie eine verschärfte Attestpflicht.
Nach den Entscheidungen aus Karlsruhe können sich Merz, Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sowie die Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eher darauf konzentrieren, diese Gesetze voranzubringen.

Verflixter Juli

Beobachter hatten schon ein mögliches Szenario ähnlich wie vor einem Jahr vor Augen. Unmittelbar vor der Sommerpause – am 11. Juli 2025 – stürzte damals das vorläufige Scheitern einer SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht die Koalition in ihre erste handfeste Krise.
Vor allem Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) musste danach verlorenes Vertrauen wiedergewinnen. In jüngster Zeit wird die Achse der Fraktionschefs von Union und SPD als schwarz-roter Stabilitätskern gelobt.
In seiner Regierungserklärung sagte Merz am Morgen, er höre immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht und blockiere sich selbst. Der CDU-Vorsitzende hielt dem entgegen: „Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“ (dpa/red)
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Was beim Bafög geplant ist

Die geplante Bafög-Reform wird in Teilen verschoben. Mehr Geld gibt es nun erst im nächsten Sommersemester statt bereits im kommenden Wintersemester. Das ist der Kompromiss, auf den sich die schwarz-roten Koalitionsfraktionen im Bundestag nach langem Hin und Her geeinigt haben.

Was war beim Bafög ursprünglich geplant?

CDU/CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zum kommenden Wintersemester als ersten Schritt die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von jetzt 380 auf 440 Euro im Monat zu erhöhen.
In den kommenden Jahren sollte der sogenannte Bafög-Grundbedarf dann schrittweise dauerhaft auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden. Dort liegt der sogenannte Regelbedarf aktuell bei 563 Euro.

Wie viel Bafög gibt es aktuell maximal?

Der Bafög-Grundbedarf liegt aktuell bei 475 Euro. Zusammen mit der Wohnkostenpauschale kommen Empfänger auf bis zu 855 Euro. Wer seine Krankenversicherung schon selbst zahlt, bekommt noch Zuschläge.
Dann liegt das Bafög bei maximal 992 Euro. Die Sätze gelten seit zwei Jahren. Bafög wird aber immer individuell berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst der Eltern und dem eigenen Vermögen.

Wie sieht nun die Einigung konkret aus?

Die Wohnkostenpauschale wird erst zum nächsten Sommersemester auf 440 Euro erhöht und nicht wie geplant zum anstehenden Wintersemester. Der Bafög-Grundbedarf steigt dann nach SPD-Angaben zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 noch einmal auf 563 Euro, damit wäre das heutige Grundsicherungsniveau erreicht.
Für weitere Anpassungen, also falls die Grundsicherung steigt, solle es eine Regelung zur Überprüfung und Anpassung der Fördersätze geben, die sich am Grundsicherungsniveau orientiert.

Wie viele Bafög-Empfänger betrifft das überhaupt?

2024 gab es laut Statistischem Bundesamt rund 612.800 Bafög-Empfänger – der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. 71 Prozent davon wohnten nicht bei ihren Eltern. Unter den Empfängern waren 483.800 Studenten und 129.000 Schüler. Insgesamt sind in Deutschland rund 2,9 Millionen Menschen zum Studium eingeschrieben, es gibt etwa 11,5 Millionen Schüler.

Soll nicht auch der Empfängerkreis erweitert werden?

Ja, und zwar über die sogenannten Freibeträge. Die Einkommensgrenzen etwa von den Eltern, die als Berechnungsgrundlage für das individuelle Bafög herangezogen werden, sollen ab Sommer 2028 und dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent automatisch angehoben werden, heißt es von der SPD.
Dadurch werde der Kreis der Förderberechtigten nicht durch Inflation und Lohnentwicklung schleichend kleiner. Die Antragstellung soll zudem erleichtert und weiter digitalisiert werden.

Warum wurde so lange über die Reform diskutiert?

Wegen der Finanzprobleme. Die Regierung versucht, Staatsausgaben zu begrenzen. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte gesagt, man werde staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld oder Bafög absehbar nicht erhöhen können.
Das ging mit der SPD lange hin und her. Ihr ist die Bafög-Erhöhung sehr wichtig und sie scheint sich hier bis auf die Verschiebung eines Teils der Reform durchgesetzt zu haben.

Wie kommen die Pläne an?

Das Deutsche Studentenwerk sieht Licht und Schatten: Nach den Monaten der Unsicherheit und des Wartens sei das ein wichtiges Signal, allerdings mit einem „dicken Wermutstropfen“. Durch die Verschiebung der Erhöhung der Wohnkostenpauschale seien die aktuell Studenten gekniffen.
Die Grünen Haushaltspolitikerin Paula Piechotta warf der Bundesregierung vor, „notorisch wortbrüchig“ zu sein. „Wer an der Bildung spart, fördert Fachkräftemangel und Arbeitslosigkeit und erweist dem Land einen Bärendienst.“
Die stellvertretende Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Nicole Gohlke, kritisierte die Anpassung an das Grundsicherungsniveau in knapp drei Jahren als zu spät und zu niedrig. Das reiche hinten und vorne nicht aus, um studentische Armut wirksam zu bekämpfen.

Was kostet denn ein WG-Zimmer aktuell?

Im Schnitt zuletzt 512 Euro, mit großen regionalen Unterschieden: In München waren es 800, in Bielefeld oder Bochum 375 bis 385 Euro. Die aktuellen Zahlen stammen vom Moses Mendelssohn Institut, das die Zahlen regelmäßig erhebt.
Die Preise verharrten demnach auf sehr hohem Niveau und stiegen stärker als die allgemeine Teuerung. Studentinnen und Studenten geben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 53 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus. In der Gesamtbevölkerung liegt der Wert im Schnitt nur bei 25 Prozent.

Seit wann gibt es überhaupt das Bafög?

Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ (Bafög) trat am 1. September 1971 in Kraft, um Bildungsschranken abzubauen, wie die damals zuständige Bundesjugendministerin Käte Strobel (SPD) sagte. Erst war es ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung. Später wurde das Bafög zum Volldarlehen umgewandelt.
Seit 1990 gilt die grundsätzliche Regel: Eine Hälfte gibt’s geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden. Millionen junger Leute haben sich mit Hilfe von Bafög bisher Studium und Schulausbildung finanziert. Das Statistische Bundesamt hatte 2021 eine Zahl von 36 Millionen genannt. (dpa/red)
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Mehr als jeder dritte Arbeitslose ist inzwischen langzeitarbeitslos


In Kürze:

  • 2025 waren durchschnittlich rund 1,036 Millionen Menschen in Deutschland langzeitarbeitslos.
  • Besonders betroffen sind ältere Erwerbsfähige.
  • Der Anteil nichtdeutscher Staatsangehöriger unter den Langzeitarbeitslosen ist seit 2018 deutlich gestiegen.
  • Nach Einschätzung des IAB erschweren unter anderem Sprachförderung, Anerkennung von Abschlüssen und Kinderbetreuung den Einstieg in Beschäftigung.

 
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat insgesamt mehr als ein Drittel erreicht. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, über die „WELT“ berichtete. Auf offiziellen Webseiten der Arbeitsagentur oder des Bundestages ist sie nicht verfügbar.
Als Langzeitarbeitslose sind Personen definiert, die mindestens seit einem Jahr ohne Beschäftigung sind. Im Jahr 2025 gab es der Auswertung zufolge im Schnitt rund 1.036.000 Betroffene. Das entsprach 35,1 Prozent aller knapp 3 Millionen Erwerbslosen im Bundesgebiet. Gegenüber 2024 bedeutete das ein Plus von 64.000 Erwerbsfähigen, die mindestens ein Jahr lang nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Deutlich mehr Arbeitslose als vor den Krisen der 2020er-Jahre

Im Jahr 2018 – vor Corona und den Kriegen in der Ukraine und im Iran – betrug die Anzahl der Arbeitslosen etwa 2,34 Millionen. Von diesen waren 813.400 als langzeitarbeitslos gemeldet. Das Verhältnis zwischen deutschen und nichtdeutschen Staatsangehörigen hat sich in dieser Zeit ebenfalls verändert.
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen ohne deutschen Pass hat sich der Sonderauswertung zufolge seit 2018 um zehn Prozentpunkte auf 33 Prozent erhöht. Eine genauere Aufschlüsselung, wie viele EU-Staatsangehörige und wie viele Angehörige von Drittstaaten betroffen seien, scheint bislang nicht öffentlich verfügbar. Auch können bis heute keine Detailangaben etwa über das Geschlechterverhältnis, den Grad der Erwerbsfähigkeit oder die Zeiträume vorangegangener Beschäftigung öffentlich eingesehen werden.
Am häufigsten sind ältere Erwerbsfähige von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Im Vorjahr waren 345.000 Menschen über 55 Jahre ein Jahr lang und länger ohne Beschäftigung. Von diesen waren 75 Prozent deutsche Staatsangehörige. Allerdings hatte es auch dort eine Verschiebung gegeben: Vor acht Jahren verfügten nur 14,5 Prozent der Langzeitarbeitslosen über 55 Jahre über keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Mehr über einen längeren Zeitraum Arbeitslose auch unter jüngeren Menschen

Unter deutschen Staatsangehörigen stieg die Zahl der Betroffenen im Segment über 55 seit 2018 um 29 Prozent. Die Gesamtzahl der älteren nichtdeutschen Staatsangehörigen in dieser Altersgruppe hingegen hat sich mit einem Plus von 155 Prozent mehr als verdoppelt.
Ein Faktor, der dabei eine Rolle spielt, ist der Auswertung zufolge jener der abgeschlossenen Berufsausbildung. Von den älteren Langzeitarbeitslosen ohne deutschen Pass verfügen 80 Prozent über keine anerkannte Qualifikation dieser Art. Unter den deutschen Staatsangehörigen sei es knapp die Hälfte.
Deutlich im Steigen begriffen ist unterdessen auch die Anzahl der sehr jungen Langzeitarbeitslosen. Im Jahr 2025 waren unter den 15- bis 24-jährigen Erwerbsfähigen rund 34.400 Personen langzeitarbeitslos.
Der Anteil der nichtdeutschen Staatsangehörigen lag dabei bei 32 Prozent. Gegenüber 2018 kam dies zahlenmäßig in etwa einer Verdopplung gleich. Unter jungen Menschen mit deutschem Pass gibt es im Vergleich zu damals in absoluten Zahlen etwa 53 Prozent mehr Langzeitarbeitslose.

Einstieg in den Arbeitsmarkt dauert bei Asylbewerbern länger

Zu möglichen Ursachen gibt die Sonderauswertung wenig Auskunft. Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung verweist gegenüber „WELT“ auf einen längeren Zeitraum, der gerade bei Asylbewerbern oder Geflüchteten aus der Ukraine zur Integration in den Arbeitsmarkt einzukalkulieren sei.
Studien der Einrichtung aus den vergangenen Jahren nennen unter anderem lange Wartezeiten auf Sprachkurse und Verzögerungen bei der Anerkennung von Qualifikationen als Faktoren. Bei Geflüchteten aus der Ukraine kommt der hohe Frauenanteil dazu. In vielen Fällen erschweren hier Kinderbetreuungspflichten den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Allerdings habe der Anteil der Zugewanderten, die in Beschäftigung stehen, in den vergangenen Jahren zugenommen.
Insgesamt weist die Arbeitsagentur bereits seit Jahresbeginn 2023 eine Zunahme der Beschäftigung nur noch im Segment der nichtdeutschen Erwerbsfähigen aus. Als möglicher Grund dafür wird die Überalterung der deutschen Erwerbsbevölkerung angegeben. Der Rückgang der Beschäftigung deutscher Staatsangehöriger etwa infolge von Eintritten in den Ruhestand ist seit Mitte 2025 so groß, dass er durch Beschäftigungszuwächse bei nichtdeutschen Staatsangehörigen nicht mehr kompensiert werden könne.

Überalterung: Beschäftigung nur noch bei nichtdeutschen Staatsangehörigen im Steigen begriffen

Im April 2026 sank die Zahl der deutschen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gegenüber 2025 um etwa 259.000 auf 28,87 Millionen. Die Beschäftigung bei nichtdeutschen Staatsangehörigen stieg im gleichen Zeitraum um rund 188.000 auf 5,97 Millionen.
Dabei hat sich den jüngsten Zahlen zufolge die Beschäftigung unter Nichtdeutschen aus EWR-Ländern und der Schweiz um etwa 38.000 verringert. Deutliche Zuwächse gab es hingegen bei ukrainischen Staatsangehörigen (plus 67.000) und Staatsangehörigen der wichtigsten Asylherkunftsländer (plus 54.000). Ein Plus von 18.000 gab es im Vergleichszeitraum bei Staatsangehörigen der Westbalkan-Staaten.
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30 Jahre alte Regelung vor dem Aus? Bund will längere Arbeitszeiten für Bäcker


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant die Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
  • So sollen auch Bäckereien an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden arbeiten dürfen.
  • Verbände und Parteien diskutieren das Thema kontrovers.
  • Die Zahl der Bäckereibetriebe ist seit 2015 um rund 3.500 zurückgegangen.

 
Der Koalitionsvertrag sieht die Änderung bereits vor. Das Handwerk drängt seit Längerem auf eine schnellere Umsetzung. Nun soll es zum 1. Januar 2027 so weit sein: Die Arbeitszeitregelungen für Bäcker und Konditoren sollen flexibler gestaltet werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es auf Seite 18 ab Zeile 564: „Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern.“

Verband sieht Gleichstellung im Wettbewerb

Im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung ist festgehalten, dass ab dem 1. Januar 2027 die Arbeitszeiten für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen ausgeweitet werden sollen. Künftig sollen sie an diesen Tagen bis zu 8 Stunden arbeiten dürfen. Dafür muss das Arbeitszeitgesetz, insbesondere Paragraf 10, geändert werden. Ein Beschluss des Bundestages sowie die Zustimmung des Bundesrates stehen noch aus.
Nach der derzeitigen Regelung dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen nur 3 Stunden arbeiten. In dieser Zeit sollen sie backen und ihre Waren zu den Verkaufsstellen ausfahren. Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 1996 und ist nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks nicht mehr zeitgemäß. Die geplante längere Arbeitszeit bewertet der Verband als „Gleichstellung im Wettbewerb“.
Für Verbraucher würde sich durch die Änderung zunächst nichts ändern. Einige Kunden äußern dennoch Kritik an der geplanten Neuregelung. Eine Kundin einer Bäckerei in Unterfranken bezweifelt, dass längere Arbeitszeiten im Bäckerhandwerk entscheidend zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen können. Auf das Zitat von Bundeskanzler Friedrich Merz, man wolle „Deutschland wieder flott kriegen“, sagte sie gegenüber Epoch Times: „Da fallen mir Bereiche ein, die wichtiger und effizienter wären.“ Vor allem günstigere Energiepreise, die der gesamten Wirtschaft zugutekämen, würden das Land eher voranbringen. „Ich glaube nicht, dass ein paar mehr verkaufte Brötchen oder Schwarzwälder Kirschtorte zu einem Aufschwung beitragen.“
Ein Mann, der gerade einen Bäckerladen mit Brot und Kuchen verlässt, steht der Änderung hingegen eher gleichgültig gegenüber. Am Wochenende gehe er nur selten zum Bäcker, da Brötchen meist aufgebacken würden. „Aber wenn es die Bäcker wünschen, dann soll die Regierung das Gesetz eben ändern“, sagte er.

Längere Arbeitszeiten machen die Branche unattraktiver

Die Lockerung der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen wird von Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen kontrovers diskutiert. Kritiker bezweifeln, dass eine Ausweitung der Arbeitszeiten einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Neben der Unionsfraktion und der SPD fordert auch die AfD eine Lockerung der Regelungen. Auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki spricht sich für eine „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten aus. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, erklärte: „Wir sollten endlich einen Schritt vorangehen und den Sonntag in das Ermessen der Kaufleute und Kunden stellen. Wer in Deutschland sonntags ein Hemd verkauft, macht sich strafbar. Das ist im Online-Zeitalter von vorgestern.“
Die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen sowie der Sozialverband Deutschland verweisen hingegen auf die Bedeutung des Sonntags als Tag der Erholung und der gemeinsamen Zeit mit der Familie. Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch. Es sei lebensfremd, zu behaupten, Beschäftigte würden sonntags gerne arbeiten und dann auch noch länger als 3 Stunden. Das Gegenteil sei der Fall, erklärte die NGG. „Eine Ausweitung der Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird unweigerlich dazu führen, dass das Arbeiten in dieser Branche noch unattraktiver wird.“
Die kirchlich-gewerkschaftliche „Allianz für den freien Sonntag“ sieht in dem Vorhaben der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Aufweichung des grundgesetzlich geschützten Sonntags als arbeitsfreier Tag. Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt unter anderem Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Gelassen sieht die geplante Änderung ein kleiner bayerischer Bäckereibetrieb mit zwei Filialen. Eine Mitarbeiterin sagte gegenüber Epoch Times: „Wir arbeiten sonntags nicht.“ Daran werde sich auch künftig nichts ändern.

Öffnungszeiten sind Sache der Länder

Eine Reihe von Ausnahmen sieht das Arbeitszeitgesetz vor. Sie gelten unter anderem für Krankenhäuser, Rettungsdienste, die Gastronomie, den Verkehrsbereich, die Energieversorgung sowie bestimmte Bereiche des Lebensmittelhandwerks.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ein hohes verfassungsrechtliches Gewicht besitzt. So entschied es 2009, dass die Regelung zu Ladenöffnungen an den vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in Berlin nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Während das Arbeitszeitgesetz Bundesrecht ist, fallen die Ladenöffnungszeiten seit der Föderalismusreform von 2006 in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend unterscheiden sich die Regelungen. Während Bayern beispielsweise Ladenöffnungen bis 20 Uhr erlaubt, können Geschäfte in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen bis 24 Uhr geöffnet sein.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gab es 2015 noch 12.155 Betriebe. Zehn Jahre später waren es nur noch 8.659. Damit hat die Branche in diesem Zeitraum rund 3.500 Betriebe verloren.
Auch die Struktur der Branche hat sich verändert. Während die Zahl der Betriebe sinkt, blieb die Zahl der Verkaufsstellen vergleichsweise stabil. Viele Unternehmen haben ihr Filialnetz ausgebaut, sodass heute weniger Betriebe mehr Verkaufsstellen betreiben. Dadurch ist die durchschnittliche Betriebsgröße gestiegen. Ein Betrieb beschäftigt im Schnitt 27 Mitarbeiter.
Auch die Zahl der Beschäftigten ging zurück. Nach Angaben des Zentralverbandes arbeiteten 2015 rund 275.200 Menschen im Bäckerhandwerk. 2025 waren es noch etwa 232.000. Der Umsatz der Branche entwickelte sich hingegen positiv. Er stieg von rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf mehr als 18 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Was sind Tomahawk Marschflugkörper?

Deutschland soll doch US-Marschflugkörper des Typs Tomahawk erhalten. Laut Bundeskanzler Friedrich Merz stimmten die USA dem Verkauf und der Stationierung in Deutschland zu. Damit würde eine wichtige Lücke bei der deutschen und europäischen Verteidigung geschlossen. Worum es geht:

Für Präzisionsangriffe aus großer Entfernung

Der Tomahawk ist ein Marschflugkörper, also eine Lenkwaffe, die von den US-Streitkräften vor 43 Jahren in den Dienst gestellt wurde. Das Waffensystem kam erstmals bei der „Operation Desert Storm“ („Wüstensturm“) 1991 im Irak zum Einsatz und zuletzt auch im Irankrieg.
Tomahawk-Marschflugkörper können damit für Präzisionsangriffe aus großer Entfernung genutzt werden. Die 1,5 Tonnen schweren Flugkörper können Sprengköpfe mit einem Gewicht von 450 Kilogramm transportieren und stark befestigte Ziele wie Flugabwehrsysteme, Kommandozentralen und Militärflugplätze angreifen.
Tomahawks können von Schiffen, U-Booten und vom Boden aus abgefeuert werden und treffen ihre Ziele in der Regel mit einer Genauigkeit von wenigen Metern.
Die Ausführung BGM-109 kann mit einer Geschwindigkeit von 880 Stundenkilometern Ziele in 1.600 Kilometern Entfernung erreichen und dabei lediglich in einer Höhe von einigen Dutzend Metern fliegen, sodass sie nur schwer geortet und bekämpft werden kann.
Eine Ausführung des Tomahawk, die mit einem Atomsprengkopf bestückt werden konnte, wurde 2013 außer Dienst gestellt. Die Kosten für einen Tomahawk der fünften Generation belaufen sich Dokumenten der US-Marine zufolge auf 2,5 Millionen Dollar (gut 2,1 Millionen Euro).

Mittelstreckenwaffen nach Ende des Kalten Krieges

Seit Beginn des Ukrainekrieges wird die Aufstellung von Mittelstreckenwaffen in Deutschland wieder von vielen Fachleuten als nötig erachtet. Die Europäer verfügen selbst nicht über Fähigkeiten dieser Art und sind daher auf die USA angewiesen.
Zu Zeiten des Kalten Krieges hatten die USA bereits Mittelstreckenwaffen in Deutschland stationiert. Nach dem Ende des Kalten Kriegs bauten die USA und die Sowjetunion sowie ihre Nachfolgestaaten die Raketenarsenale in Europa deutlich ab.
Für die Bundeswehr steht nach vielen Jahren wieder die Landes- und Bündnisverteidigung an erster Stelle. Dafür fehlen der Armee Waffensysteme wie weitreichende Marschflugkörper, die vom Boden aus abgefeuert werden können. Die deutschen Taurus-Marschflugkörper können nur von Flugzeugen aus der Luft gestartet werden.

Pistorius: „Fähigkeitslücke“ in Europa

Dafür kündigten die USA unter Präsident Joe Biden 2024 an, ab diesem Jahr wieder weitreichende Waffen in Deutschland zu stationieren.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius sprach von einer „Fähigkeitslücke“ in Europa. Langfristig sollen nicht mehr die USA für die Entwicklung und Ausstattung mit Mittelstreckenwaffen auf dem europäischen Kontinent sorgen, sondern die Europäer selbst. Die wurde von Merz nun noch einmal bekräftigt.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatte Anfang Mai eine Verringerung der Truppenpräsenz in Europa angekündigt. Dabei stoppte Washington auch die geplante Stationierung eines Fernfeuerbataillons mit den Tomahawk-Marschflugkörpern in Deutschland.
Merz hatte dies damals auf einen Mangel an Marschflugkörpern in den USA selbst wegen des Irankrieges zurückgeführt, sich jedoch optimistisch geäußert, dass dies nicht das letzte Wort sei. (afp/red)
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Bilanz der Bundespolizei: Weniger Straftaten – mehr Gewalt

Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, wo sie für die Sicherheit zuständig ist, festgestellt. Wie aus ihrem Jahresbericht für 2025 hervorgeht, stieg die Zahl der Gewaltdelikte im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent auf rund 35.400 Fälle.
Gemäß der Eingangsstatistik der Bundespolizei zählen zur Gewaltkriminalität sämtliche Körperverletzungs- und Raubdelikte, Straftaten gegen das Leben, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie Taten, die sich gegen die öffentliche Ordnung richten. Sexualdelikte werden separat erfasst.

Über 3.100 Polizisten angegriffen

Bei Gewaltdelikten mit bekannten Tatverdächtigen lag der Anteil deutscher Staatsangehöriger demnach bei 53 Prozent. Ein Messer wurde bei 3,9 Prozent aller Gewaltdelikte mitgeführt.
3.185 Einsatzkräfte der Bundespolizei wurden den Angaben nach angegriffen – ein Anstieg um 7,4 Prozent. Dabei schlugen, traten, bissen oder bespuckten Angreifer die Beamten.
Verletzt wurden den Angaben zufolge 818 Polizisten – ein Anstieg um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 53 Prozent derjenigen, die Einsatzkräfte angriffen, standen laut Bundespolizei unter dem Einfluss berauschender Mittel.

Weniger Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz

Dass die Zahl der im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei – also vor allem auf dem Gebiet der Bahnanlagen, an 13 Flughäfen und an den Grenzen – registrierten Straftaten 2025 insgesamt um 5,8 Prozent auf rund 604.700 Straftaten gesunken ist, hat vor allem damit zu tun, dass weniger Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt wurden.
An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 Grenzkontrollen bei Einreisen, zuvor war das bereits teilweise der Fall. Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmals Asyl beantragt haben, ist seit 2023 deutlich gesunken.
Im Mai 2025 wurden die Grenzkontrollen intensiviert. Seither werden – abgesehen von Ausnahmen etwa für Kranke und Schwangere – auch Asylsuchende zurückgewiesen.
Bis zu 14.000 Beamtinnen und Beamte sind bei Grenzkontrollen eingesetzt. (Archivbild)

Bis zu 14.000 Beamte sind bei Grenzkontrollen eingesetzt. (Archivbild)

Foto: Peter Kneffel/dpa

Werden die Grenzkontrollen weiter verlängert?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat in Aussicht gestellt, die Binnengrenzkontrollen zu lockern, sollte die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) so funktionieren, wie erhofft.
Kern der Reform, deren Regeln seit dem 12. Juni gelten, ist eine Registrierungspflicht für alle Asylsuchenden an den Außengrenzen. Menschen, die aus Staaten stammen, bei denen eine Anerkennung als schutzbedürftig wenig wahrscheinlich ist, sollen dort ein schnelles Asylverfahren durchlaufen.
Im Schengen-Raum sind Kontrollen an den Binnengrenzen eigentlich nicht vorgesehen. Wenn Mitgliedstaaten sie dennoch vorübergehend einführen, müssen sie die EU-Kommission darüber vorab informieren und die Maßnahme begründen. Die Kontrollen an den deutschen Landgrenzen gelten bis September 2026.
Bundespolizeipräsident Dieter Romann sagte: „Die flexiblen und smarten Grenzkontrollen haben auch 2025 ihre Wirkung gezeigt.“ Ob und wie lange sie fortgesetzt würden, hänge auch vom Gelingen und der Wirkung der Geas-Reform ab.
In den ersten Wochen nach Inkrafttreten der Reform hat die Bundespolizei zwar etliche unerlaubte Einreisen festgestellt, die an den Außengrenzen nicht registriert worden waren. Jedoch ist gut möglich, dass die Menschen bereits vor dem 12. Juni in die EU gekommen waren.

Gründe für den Rückgang irregulärer Migration

Die Bundespolizei führt den Rückgang der irregulären Migration auf mehrere Faktoren zurück. Zum einen habe die geänderte Zurückweisungspraxis eine „Signalwirkung“ gehabt, zum anderen kämen weniger Migranten aus wichtigen Herkunftsländern wie Afghanistan, Syrien, der Türkei und der Ukraine nach Deutschland.
Vor allem die Grünen hatten sich bei den Verhandlungen über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz der Ampel-Koalition für den Anspruch auf einen Pflichtanwalt bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam eingesetzt. (Archivfoto)

Vor allem die Grünen hatten sich bei den Verhandlungen über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz der Ampel-Koalition für den Anspruch auf einen Pflichtanwalt bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam eingesetzt. (Archivfoto)

Foto: Boris Roessler/dpa

Viele Rückführungen scheitern

Von den 58.795 Rückführungen, die im vergangenen Jahr geplant wurden, scheiterten 34.848 – in mehr als 33.000 Fällen bereits vor der Übergabe der Ausreisepflichtigen durch die Länder an die Bundespolizei.
In 1.353 Fällen seien Rückführungen nach Übernahme durch die Bundespolizei abgesagt worden, vor allem weil Transportunternehmen die Beförderung verweigerten, sich der Zielstaat querstellte, der Abzuschiebende passiven Widerstand leistete oder wegen eines Verwaltungsgerichtsbeschlusses in letzter Minute.

Mehr Personal

Wie bereits in den Jahren zuvor stieg die Zahl der Beschäftigten der Bundespolizei 2025 an – um 0,7 Prozent auf 55.369 Mitarbeiter (Stichtag 31. Dezember). Neue Aufgaben kamen etwa bei der Drohnenabwehr hinzu.
Die Zahl der Einsatzstunden sank laut Jahresbericht im gleichen Zeitraum um rund 6,4 Prozent – die für Grenzschutz-Aufgaben stieg jedoch um 5,2 Prozent. In seinem Grußwort im Jahresbericht dankt Dobrindt den Polizisten für ihren Einsatz an den Grenzen.
Dieser trage dazu bei, „dass wir das Migrationsgeschehen neu ordnen konnten“. Seit Mai 2025 seien „über 32.000 illegale Einreisen unmittelbar verhindert, Schleuserkriminalität eingedämmt und das Asylsystem entlastet worden“. (dpa/red)
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Insolvenz-TICKER | Ravensburger übernimmt die Mehrheit beim Plüschtierhersteller Steiff

2026 wird mit weiteren Insolvenzen gerechnet. Ökonomen erwarten in diesem Jahr auch einen deutlichen Anstieg der Insolvenzen großer Unternehmen in Deutschland. „In manchen Branchen geht es mittlerweile nur noch ums reine Überleben“, sagt Jonas Eckhardt von der Restrukturierungsberatung Falkensteg.
Auch unseren Insolvenz-Ticker 2026 ergänzen wir fortlaufend. Die vorherigen Meldungen von 2025 finden Sie hier und hier.

HEUTE10:30 Uhr

Behörde erlaubt Steiff-Übernahme durch Ravensburger

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Plüschtierfirma Steiff durch den Spielehersteller Ravensburger genehmigt. „Wettbewerbliche Bedenken ergeben sich nicht, da sich die Produktportfolios der Unternehmen nicht überschneiden“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt in Bonn. „Zudem verfügen die Unternehmen im Spielwareneinzelhandel über hinreichend starke Abnehmer, sodass auch sonst keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb zu erwarten waren.“
Ravensburger gehören künftig 60 Prozent der Anteile von Steiff. Die Verkäufer sind die Erben der Gründerin Margarete Steiff. Die Firma aus Giengen an der Brenz (Baden-Württemberg) soll weiterhin eigenständig geführt werden.
Ravensburger ist vor allem für Gesellschaftsspiele, Puzzles und Sammelkarten bekannt. Steiff gilt als Erfinder des Teddybären und steht seit mehr als 140 Jahren für hochwertige Plüschtiere – erkennbar am markanten Knopf im Ohr.
 
6. Juli9:43 Uhr

Zwei Matratzenhersteller in Insolvenz

Der Matratzenhersteller Bönnig + Sommer in Ostwestfalen hat Anfang Juli Insolvenz angemeldet. 109 Mitarbeiter des Familienunternehmens sind betroffen. In der Branche treffen hohe Personalkosten auf steigende Energiepreise und billige Importe. Bönnig + Sommer stellt Schaumstoffe für Matratzen her.
Auch einer der größten Hersteller in Deutschland, das Breckle Matratzenwerk Weida GmbH in Thüringen, ist insolvent. Das 1932 gegründete Unternehmen meldete im Juni Insolvenz in Eigenverwaltung an. Derzeit beschäftigt Breckle rund 270 Mitarbeiter und stellt Matratzen, Polstermöbel und Boxspringbetten her. Künftig plant Geschäftsführer Gerd Bröckle, seine Unternehmen mehr auf Medizinprodukte und Hotellerie auszurichten.

Jährlich werden rund 8 Millionen Matratzen in Deutschland verkauft.

Foto: Reimphoto/iStock

 
25. Juni7:42 Uhr

TSG München 1860 fehlt das Geld

Der TSG 1860 München ist insolvent, das Verfahren unter vorläufiger Leitung von Insolvenzverwalter Max Liebig wurde am 25. Juni veröffentlicht. Die Profi-Fußballgesellschaft fehlen nach der Kündigung von Darlehen durch Investor Ismaik 2,3 Millionen Euro, um weiterhin in der 3. Liga spielen zu können. Es wurde der Zwangsabstieg verordnet
 
16. Juni18:40 Uhr

Corona-Heimwerkerboom abgeflaut – Hellweg ist pleite

Die Baumarktkette Hellweg Die Profi-Bau & Gartenmärkte GmbH & Co. KG hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Zuständig ist das Amtsgericht Essen, der Sitz des Unternehmens ist in Dortmund. Der Betrieb mit den rund 2.900 Mitarbeitern soll zunächst weitergehen, übergangsweise erhalten sie Insolvenzgeld.
Neben dem Online-Shop bleiben alle 68 Märkte geöffnet. Einige Schließungen von Filialen wurden angekündigt, darunter in Münster-Loddenheide, Berlin-Weißensee, Bonn-Duisdorf, Oberhausen, Werl und Duisburg (NRW), Halle/Saale.
Das Gericht hat Rechtsanwalt Stefan Denkhaus als vorläufigen Sachverwalter bestellt, der die Interessen der Gläubiger überwachen soll. Zwei Rechtsanwälte wurden laut dem Unternehmen als Sanierungsexperten in die Geschäftsführung berufen.
Ein Grund für die Schwierigkeiten ist, dass der Heimwerker-Boom während der Corona-Pandemie deutlich abgeflaut ist – während seither gleichzeitig die Kosten steigen.
 
2. Juli8:58 Uhr

Autohausgruppe Autolöwen vor dem Aus

Anfang Mai meldete die Autohausgruppe Autolöwen mit Sitz in Schwäbisch Hall Insolvenz an. Nun schließen sieben Standorte, da keine Investoren gefunden wurden. Nur für einen davon, in Aalen, fand sich eine Lösung, er wird von der Autohaus-Widmann-Gruppe übernommen.
Die Häuser in Schwäbisch Hall, Ludwigsburg, Crailsheim, Öhringen und Heilbronn schließen. Das Unternehmen vertrieb seit mehr als 30 Jahren Neu- und Gebrauchtfahrzeuge vor allem von Peugeot, Citroen, Opel, Fiat und Jeep und bot entsprechenden Service an.
„Wir haben alles getan, was unter den gegebenen Umständen möglich war, um das Unternehmen und die Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte der zuständige Insolvenzverwalter Markus Schuster in der „Automobilwoche“. Über 200 mögliche Interessenten seien als mögliche Investoren angeschrieben worden. Insgesamt sind rund 180 Mitarbeiter von der Schließung betroffen.
 
1. Juli10:45 Uhr

Winzergenossenschaft vor Restrukturierungen

Anfang Juli und damit rund zehn Wochen vor Beginn der Weinlese will die Winzergenossenschaft „Winzer von Baden eG“ nahe Heidelberg Insolvenz einreichen. Betroffen sind in Wiesloch und der Region Rhein-Neckar rund 900 Winzer und ihre Familien.
Eine tiefe Restrukturierung sei unumgänglich, um „das Unternehmen neu auszurichten und die Marke Winzer von Baden zu erhalten“, sagte Matthias Göhring, geschäftsführender Vorsitzende, dem Fachportal Weinwirtschaft.
Der Weinbau in Deutschland steckt in der Krise, neben steigenden Lohn- und Energiekosten ist der Absatz eingebrochen. Der Absatz von Weinen sinkt, die Preise liegen oft unter den Herstellungskosten.

Winzergenossenschaften umfassen meist kleinere Weinbaubetriebe, die ihre Trauben bei der Kooperative abliefern. Diese übernimmt den weiteren Ausbau des Weins, die Abfüllung, Marketing und Vertrieb.

Foto: Rostislav_Sedlacek/iStock

 
29. Juni11:06 Uhr

Deko-Kette Depot schließt 66 Filialen

Die Deko-Kette Depot schließt im Zuge des laufenden Insolvenzverfahrens 66 Filialen. Das Unternehmen veröffentlichte auf seiner Internetseite eine entsprechende Liste. „Es geht wirtschaftlich leider nicht anders. Wir können nur Läden betreiben, die rentabel sind“, sagte Depot-Geschäftsführer Christian Gries der Deutschen Presse-Agentur.
Betroffen sind unter anderem Geschäfte in Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg, München und Stuttgart. Die meisten sollen nach dem Räumungsverkauf bis Ende Juli schließen, einige sind bereits geschlossen. Zuvor hatten andere Medien über die Schließungen berichtet.
Übrig bleiben damit laut Gries vorerst gut 80 Depot-Filialen. Es könnten jedoch noch mehr schließen, die Verhandlungen mit den Vermietern dauerten an. Etwa 330 Beschäftigte verlieren Gries zufolge ihren Job. Hinzu kommen weitere Stellen in der Zentrale. Zur Gesamtzahl der verbleibenden Beschäftigten machte er keine Angaben.
 
24. Juni9:50 Uhr

Playmobil schließt Werk bei Nürnberg

Im deutschen Werk von Playmobil ruht bereits die Produktion, offiziell wird das Werk in Dietenhofen bei Nürnberg zum 30. Juni geschlossen. Es sind rund 350 Mitarbeiter betroffen, wie „InFranken“ berichtet. Als Grund gibt das Unternehmen an, dass die Kosten in Deutschland zu hoch sind, vor allem Löhne und Energie.
Der Playmobil-Hersteller Horst-Brandstätter-Group hat im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024/2025 erneut Umsatzverluste einstecken müssen (Archivbild).

Der Playmobil-Hersteller Horst-Brandstätter-Group hat im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024/2025 erneut Umsatzverluste einstecken müssen (Archivbild).

Foto: Daniel Karmann/dpa

Die Produktion wird in Malta und Tschechien fortgeführt, in Deutschland bleiben die Marke sowie die Abteilungen Produktentwicklung, Verwaltung, Marketing, Vertrieb und Logistik.
 
23. Juni11:02 Uhr

12.900 Pleiten – Insolvenzen auf neuem Höchststand

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr auf den höchsten Stand seit 2013 gestiegen. Laut einer Studie des Verbands der Vereine Creditreform gab es 12.900 Pleiten und damit 7,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
„Die steigenden Insolvenzzahlen offenbaren eine tiefe strukturelle Krise bei unseren Unternehmen, die durch den Konflikt im Nahen Osten noch mal verschärft wurde“, sagte der Leiter der Creditreform-Wirtschaftsforschung, Patrick-Ludwig Hantzsch.

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Hantzsch sieht den Pleite-Höhepunkt noch nicht erreicht. „Diese Entwicklung wird sich erst dann wieder stabilisieren, wenn die Wirtschaft endlich wächst. Nach jetzigem Stand also frühestens 2027.“
Insolvenzgläubiger, darunter Lieferanten, Kreditgeber und Sozialversicherungsträger, mussten den Angaben zufolge „überdurchschnittlich hohe Ausfälle“ hinnehmen. Die Schadenssumme infolge von Unternehmensinsolvenzen belief sich demnach im ersten Halbjahr auf rund 28,5 Milliarden Euro. Rund 165.000 Arbeitsplätze waren betroffen.
 
21. Juni13:48 Uhr

Hofbrauhaus Wolters geht in Insolvenz

Die Brauerei Wolters hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht in Braunschweig gestellt. Das teilte die Hofbrauhaus Wolters GmbH mit. Als Grund für den Schritt nannte das Unternehmen eine anhaltende Absatzschwäche und deutlich gestiegene Kosten.
Man wolle den Geschäftsbetrieb grundlegend sanieren und sich wirtschaftlich neu aufstellen. Zuvor hatte die „Braunschweiger Zeitung“ darüber berichtet.
Der Geschäftsbetrieb werde trotz des Insolvenzantrags „unter zunehmend anspruchsvollen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortgeführt“, teilte das Unternehmen mit. Löhne und Gehälter der gesamten Belegschaft seien gesichert.
„Die

Die Brauerei Wolters stellt Antrag auf Insolvenz in Eigenregie. (Archivfoto)

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

 
3. Juni11:22 Uhr

Festivalveranstalter insolvent

Der Veranstalter Waldfrieden-Events GmbH in Stemwede/Wehdem ist insolvent. Das vom 6. bis 9. August geplante Festival „Wonderland“ im NRW-Kurort Waldfrieden fällt aus. Bereits im Mai wurde das Festival „Hai“ kurzfristig abgesagt. Die Hauptmusikrichtungen sind elektronische und psychedelische Musik, teilweise auch Goa, Techno sowie Drum & Bass.
Die Rückerstattung der Ticketpreise ist schwierig, diese werden in die Insolvenzmasse des Unternehmens eingerechnet. Karteninhaber müssen sich rechtzeitig an das zuständige Amtsgericht in Bielefeld werden, um eventuell ihr Geld zurückzuerhalten. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich am 1. September 2026 eröffnet, erst dann ist eine unaufgefordert Forderungsanmeldung möglich.
Als Begründung gibt der Veranstalter an, dass eine vollständige Artenschutzprüfung verlangt werde, die bis August nicht fertig sein kann.
 
1. Juni12:31 Uhr

Augsburger Druck- und Verlagshaus schließt

Das ADV-Augsburger Druck- und Verlagshaus hat keinen Investor gefunden und schließt Ende August 2026. Bis dahin sollen noch bestehende Kundenaufträge abgearbeitet werden. Rund 100 Mitarbeiter sind von der Schließung betroffen. Ende Mai wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Als Grund wurden die strukturellen Veränderungen in der Branche und die Kostensteigerungen für energie, Papier und Logistik genannt. Das Unternehmen ist 175 Jahre alt und spezialisierte sich auf Kataloge, Magazine, Mailings und Werbesendungen.
 
1. Juni9:36 Uhr

Oil & Vinegar: Niederländische Mutterfirma insolvent

Auch bei der deutschen Feinkostkette Oil & Vinegar läuft nun ein Insolvenzverfahren. Das ordnete das Amtsgericht Cochem am 21. Mai an. Oil & Viengar betreibt in Deutschland 19 Fachgeschäfte und mehrere Franchise-Unternehmer – mit hochwertigen Ölen, Essig, Dip, Dressings und Spezialitäten.
Die niederländische Muttergesellschaft mit Sitz in Oosterhout stellte im April 2026 einen Involvenzantrag in den Niederlanden. Sie betreibt mehrere Ketten in Europa, den USA und Brasilien. Die Insolvenz der deutschen Tochtergesellschaft der Assisi BV ist eine Folge der niederländischen Insolvenz.
In Deutschland sind rund 80 Mitarbeiter betroffen. Die Filialen sollen derzeit weiterhin weiterlaufen, der Onlineshop wurde geschlossen. Es laufen Gespräche zur Stabilisierung und Fortführung des Unternehmens.

Oil & Viengar-Läden gibt es nicht nur in den Niederlanden.

Foto: Pixelbizz/iStock

1. Juni8:26 Uhr

Dekohändler Depot erneut insolvent

Die Deko-Kette Depot beantragte erneut ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am Amtsgericht Aschaffenburg. Alle 155 Filialen sowie der Onlineshop bleiben vorläufig geöffnet, die rund 1.200 Mitarbeiter erhalten weiterhin ihre Löhne. Retouren sind beim Onlinekauf mittlerweile ausgeschlossen, es ist kein Umtausch mehr möglich.
Wie viele Standorte geschlossen werden müssen, ist noch offen. Vor einigen Jahren betrieb das Unternehmen bundesweit noch rund 400 Geschäfte.
 
31. Mai11:50 Uhr

Glasfaser-Anbieter Metrofibre

Die Metrofibre GmbH hat am 26. Mai beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das berichtet die „Wirtschaftswoche“. Betroffen ist sowohl Düsselfibre als auch das Schwesterunternehmen Ruhrfibre.
Das Unternehmen ist als Anbieter von Glasfaserprojekten bekannt. Als Grund wird angegeben, dass sich bisherige Finanzierungspartner „kurzfristig und überraschend“ zurückgezogen haben. Nun sollen die laufenden Bauarbeiten „vorübergehend pausieren“. Grundsätzlich soll der Geschäftsbetrieb weitergeführt werden.
Glasfaser-Kabel an einem Schaltschrank.

Glasfaser-Kabel an einem Schaltschrank.

Foto: Jan Woitas/dpa

 
31. Mai8:00 Uhr

TV-Sender meldet Insolvenz an

Der Teleshopping-Sender „Channel 21“ ist insolvent, am Amtsgericht Hannover wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Wie mit Bestellungen, Ratenzahlungen oder offenen Lieferungen umgegangen wird, ist unklar. Betroffene können sich an das Amtsgericht oder den Insolvenzverwalter wenden.
Am 31. Mai endet das Programm für immer. Grund sind fehlende wirtschaftliche Perspektiven.
Der Sender startete 2001 als „RTL Shop“ und fuhr stetig Verluste ein. 2024 hatte Channel 21 einen Umsatz von 54 Millionen Euro – bei einem Verlust von 4,3 Millionen Euro. Beschäftigt waren zuletzt 166 Mitarbeiter.
 
23. Mai20:47 Uhr

Confiserie-Spezialist „DreiMeister“

Feine Pralinen und Schokoladen: Der Traditionsbetrieb „DreiMeister“ Spezialitäten GmbH & Co. KG hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Es wird nun geprüft, ob das Unternehmen fortgeführt und wirtschaftlich rentabel bleiben kann.
Die Firma aus dem westfälischen Werl stellt exklusive Confiserie-Spezialitäten her. Sie beliefert renommierte Hotels, Kreuzfahrtschiffe, Sterne-Restaurants, Airlines, Konditoreien und andere Unternehmen weltweit. Gegründet wurde das Unternehmen 1973.
Die Gründe sind wie so oft hohe Rohstoffpreise und Ernteausfälle, hinzu kommen laut „BILD“ auch Insolvenzen von Kunden von DreiMeister.
 
23. Mai20:41 Uhr

Lada-Importeur stellt Betrieb ein

Die Lada Deutschland GmbH ist insolvent. Die Firma aus Buxtehude importiert die russische Automarke Lada und muss nun nach 50 Jahren den Vertrieb beenden. Das bedeutet auch, dass Ersatzteile und Serviceleistungen für bestehende Fahrzeuge ein Problem werden könnten.
2024 und 2025 wurden in Deutschland nur noch 36 Ladas zugelassen, zuvor lagen die Neuzulassungen bei über Tausend pro Jahr. Der Unternehmer in Buxtehude importierte Anfang der 1990er Jahr auch den ersten Kia aus Südkorea offiziell nach Deutschland.

Ein Lada Niva: russisch und unverwüstlich.

Foto: DarthArt/iStock

 
20. Mai10:02 Uhr

Maschinenbauer Schuler will Gemmingen aufgeben

In Gemmingen steht die Produktion des Maschinenbauers Schuler vor dem Aus, es sollen 90 von 200 Stellen wegfallen. Die Schuler Group GmbH firmiert seit 2025 unter dem Namen ANDRITZ und gilt als weltweit führender Hersteller von Anlagen in der Blechumformung.
Hergestellt werden unter anderem Pressen, Biegemaschinen, Platinenschneidanlagen oder Stanzautomaten – auch für die Kunststoffindustrie. Das Tradiitionsunternehmen wurde 1839 gegründet.
Entwicklungsabteilungen, die auf Automatisierungskomponenten spezialisiert sind, sollen an einen anderen Standort verlagert werden. Die Produktion in Gemmingen sei nicht mehr wirtschaftlich, der Standort soll offenbar im Ganzen aufgegeben werden.
 
20. Mai9:45 Uhr

Der Hammer ist gefallen

Auch die Fachmarktkette Hammer stellt ihren Betrieb ein, die letzten 21 Filialen schließen. Es hat sich kein Investor gefunden, der das Unternehmen weiterführt.
Die Hammer Raumstylisten GmbH, zu der die auf Raumausstattung und Heimtextilien spezialisierte gleichnamige Kette gehört, hatte im Januar einen Insolvenzantrag gestellt. Die Hammer-Fachmärkte waren im Herbst von einem Investorenkonsortium namens Rethink übernommen worden. Wer dahintersteht, blieb unklar.
„Die

Die Handels- und Einrichtungskette Hammer hatte zu Jahresbeginn etwa 90 Standorte. Im März und im April schlossen bereits zahlreiche Filialen, auch diese in Hamm.

Foto: Max Lametz/dpa

 
18. Mai9:46 Uhr

Industrieofenbauer ELIOG macht dicht

Der Industrieofenbauer ELIOG in Thüringen meldet Insolvenz an. ELIOG ist ein mittelständischer Weltmarktführer für Spezialöfen, die unter anderem in der Metallurgie und der Auto- und Glasindustrie zum Einsatz kommen.
Der Spezialmaschinenbauer wurde 1924 in Düsseldorf gegründet und verlagerte seine Produktion nach dem Zweiten Weltkrieg nach Römhild in Südthüringen. Zu DDR-Zeiten firmierte er als VEB Elektro Industrieofen- und Gerätebau Meinigen/Römhild. Seit 2011 gehört er zur Rupprecht-Gruppe. Betroffen von der Insolvenz sind 74 Mitarbeiter.
 
12. Mai15:00 Uhr

Discounter Mac Geiz insolvent

Die Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Halle (Saale) gestellt. Der Geschäftsbetrieb in den gut 180 Filialen soll vorerst weiterlaufen. Schließungen sind jedoch möglich. Das teilte das Unternehmen mit, das in Landsberg in Sachsen-Anhalt beheimatet ist und knapp 1.200 Menschen beschäftigt.
Die Lage für Discounter ist schwierig: Auch die Unternehmensgruppe Brüder Schlau, zu der die Fachmarktkette Hammer gehört, stellte im Juni 2025 einen Insolvenzantrag und Anfang 2026 erneut.
Der Discounter Pepco und der Dekohändler Depot machten 2025 insolvenzbedingt jeweils einen großen Teil ihrer Filialen dicht.
Zuvor traf es unter anderem den Non-Food-Discounter Kodi, der Mäc Geiz kürzlich übernommen hat, und die Warenhauskette Galeria.
In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

Foto: Elisa Schu/dpa

 
7. Mai11:34 Uhr

Elektonik-Zulieferer IAV schließt Werk in Berlin

Der Automobilzulieferer IAV will den Standort Berlin weitgehend schließen. Das Unternehmen teilte  mit, dass das Betriebsgelände in Berlin „bis spätestens 2027“ veräußert werde, da die  Wertschöpfung „an den Standorten Gifhorn und Stollberg fokussiert werden“ solle.
Insgesamt ist der Abbau von 1.400 Stellen in Deutschland geplant, „um Überkapazitäten abzubauen und die Organisation an veränderte Marktbedingungen anzupassen“.
Der Zulieferer, der unter anderem Software und Elektronik- und Fahrzeugarchitekturen entwickelt und nach eigenen Angaben weltweit rund 6.600 Mitarbeiter an 25 Standorten beschäftigt, hatte bereits im Februar angekündigt, die Zahl der Stellen in Deutschland deutlich zu reduzieren.
 
5. Mai13:12 Uhr

BioNTech will sparen

Das Biotechnologieunternehmen BioNTech will mehrere Standorte schließen.
„BioNTech plant, die Produktionsstandorte in Idar-Oberstein, Marburg und Singapur sowie an den Standorten von CureVac zu schließen, wovon insgesamt bis zu rund 1860 Stellen betroffen sein könnten“, erklärte das Mainzer Pharmaunternehmen. Das soll jährlich Einsparungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro bringen.
Biontech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci scheiden aus dem Unternehmen aus. (Archivbild)

BioNTech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci scheiden aus dem Unternehmen aus. (Archivbild)

Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

 
22. Apr.11:20 Uhr

Druckmaschinenhersteller Manroland schließt in Offenbar

Der Druckmaschinenhersteller Manroland schließt sein Werk in Offenbach. Ab 31. Mai werden keine neuen Maschinen mehr gebaut, so die IG Metall. Nach dem 1. Juni werden noch letzte Aufträge abgearbeitet und der Betrieb abgewickelt. Gespräche mit möglichen Käufern im Rahmen des Ersatzteilgeschäfts dauern an.
Ein Großteil der 750 Beschäftigten muss zum 1. Juni gehen,  84 Mitarbeiter bleiben für die weiteren Arbeiten übergangsweise im Werk. Das 1871 gegründete Unternehmen stellte Bogenoffsetdruckmaschinen her. 2012 wurde das Unternehmen von der Langley Holding plc übernommen. 
 
16. Apr.11:21 Uhr

Autozulieferer meldet Insolvenz an

Steckverbindungen, insbesondere hochwertige System für die Auto- und Nutzfahrzeugindustrie, hat die Firma Erich Jaeger GmbH entwickelt und seit über 90 Jahren produziert. Nun muss das hessische Unternehmen im Wetteraukreis mit weltweit rund 1.000 Mitarbeitern, davon 200 in Deutschland, ein Insolvenzverfahren eröffnen.
Das Verfahren läuft am Amtsgericht Friedberg. Global gibt es vier Produktionsstandorte: Deutschland, Mexiko, Tschechien und China sowie mehrere Vertriebsbüros. Gesucht werden neue Investoren, der Geschäftsbetrieb läuft vorerst weiter.
 
12. Apr.10:06 Uhr

72 Feneberg-Filialen im Süden in Insolvenz

Die Supermarktkette Feneberg ist insolvent, sie beantragte am 9. Januar ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Kempten. Am 1. April wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung planmäßig eröffnet. Der Betrieb in den Filialen geht uneingeschränkt weiter.
Feneberg ist der größte selbstständige Edeka-Händler und betreibt mit rund 3.000 Beschäftigten 72 Filialen im Süden Bayerns. Filialen gibt es vor allem im Allgäu, Oberbayern, Schwaben, Oberschwaben und der Bodenseeregion. Laut dem „Bayerischen Rundfunk“ habe die Kette angeblich rund 200 Millionen Euro Schulden.
 
9. Apr.17:06 Uhr

Spedition Betz International hat Insolvenz angemeldet

Die Spedition Betz International GmbH hat Insolvenz angemeldet. Am Amtsgericht Tübingen wurde das Insolvenzverfahren am 7. April eingeleitet.
Derzeit wird geprüft, wie das Unternehmen weitergeführt werden kann, es gebe Interessenten. Betroffen sind 140 Mitarbeiter. Die Spedition wurde 1979 gegründet und gehört zur Willi Betz-Gruppe.
 
15. März8:39 Uhr

Tegut verlässt Deutschland

Die Supermarktkette Tegut verlässt Deutschland, das teilt der Schweizer Mutterkonzern Migros mit. Tegut gehört seit 2012 dem Schweizer Unternehmen. Es sind rund 7.400 Mitarbeiter betroffen. Die Marke soll nicht weitergeführt werden, Tegut sei „langfristig wirtschaftlich nicht zukunftsfähig“.
Einen Teil der knapp 300 Filialen übernimmt Edeka, ebenso das Logistikzentrum in Michelsrombach, die Herzberger Bäckerei und die Smart Retail Solutions. Es fehlt noch die Zustimmung des Kartellamtes.

Der Eingang eines tegut-Geschäfts am 19. Mai 2015 in Schweinfurt.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

 
18. Feb.9:15 Uhr

Kinderwagenhersteller insolvent

Der ostdeutsche Kinderwagenhersteller Zekiwa geht ins Insolvenzverfahren. Der Hersteller in Kretzschau (Sachsen-Anhalt) stellte Mitte Februar beim zuständigen Gericht einen Insolvenzantrag.
Das Unternehmen galt zu DDR-Zeiten und bis in die 1990er-Jahre hinein als einer der größten Kinderwagenhersteller Europas. Es werden auch Puppenwagen produziert. Als Gründe nennt die Geschäftsführung vor allem rückläufigen Umsatz, steigende Kosten – und den Geburtenrückgang in Deutschland.
Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter, es wird ein Investor gesucht.
 
12. Feb.12:03 Uhr

Atlas wird saniert

Die Atlas-Gruppe hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestartet. Bei dieser Variante der Insolvenz, die auf den Erhalt des Unternehmens abzielt, bleibt das Management im Amt, während es durch externe Sanierungsberater und einen vom Gericht eingesetzten Sachwalter unterstützt wird.
Grund für das Verfahren soll eine seit „längerem andauernde, branchenweite Marktschwäche in der Baumaschinen- und Bauwirtschaft, die zu deutlich rückläufigen Auftragseingängen und einer niedrigeren Auslastung geführt hat“, sein, so der Baumaschinenhersteller.
Das Unternehmen produziert seit über 100 Jahren Bagger, Ladekrane und anderes schweres Baugerät. Der Umsatz lag zuletzt bei etwa 150 Millionen Euro. Rund 400 Mitarbeiter sind in den betroffenen Gesellschaften der Gruppe beschäftigt.
Baumaschinenbranche in der Krise.

Baumaschinenbranche in der Krise. Die Atlas-Gruppe ist nun auch betroffen.

 
27. Jan.18:02 Uhr

Hammer-Raumstylisten stellen Insolvenzantrag

Die Hammer Raumstylisten GmbH hat beim Amtsgericht Bielefeld einen Insolvenzantrag gestellt. Ziel sei die Fortführung und nachhaltige Stabilisierung des Unternehmens.
Zu der Firma gehört die auf Raumausstattung und Heimtextilien spezialisierte Fachmarktkette Hammer. Der Geschäftsbetrieb soll uneingeschränkt fortgeführt werden, alle Standorte bleiben demnach geöffnet.
Die Handels- und Einrichtungskette Hammer hat bundesweit 93 Standorte und beschäftigt rund 1.200 Menschen. Die Fachmärkte waren erst im Herbst von einem Investorenkonsortium übernommen worden. Der Verkauf erfolgte im Rahmen eines sogenannten Asset-Deals, bei dem die Vermögenswerte auf die neu gegründete Hammer Raumstylisten GmbH übergingen.
 
28. Jan.11:43 Uhr

Landmaschinen-Händler insolvent

Die August Bruns Landmaschinen GmbH in Cloppenburg hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Die Firma vertreibt und vermietet Landmaschinen und bietet zudem technischen Service für Land- und Baumaschinen an.
Das Unternehmen ist auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vertreten. Es stehen 170 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Als Ursache wird die allgemeine Lage angegeben: Die Nachfrage nach Landmaschinen sei eingebrochen, auch die Zulassungen sinken. Landwirte verschieben Neuanschaffungen.
Hoffnung wird in neuen strategischen Partnerschaften und im Ausbau des technischen Service gesehen. Das familiengeführte Unternehmen wurde 1948 gegründet.
 
24. Jan.21:30 Uhr

Hotelbetreiber insolvent

Der Hotelbetreiber Revo Hospitality hat Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Davon betroffen sind rund 140 Gesellschaften im deutschsprachigen Raum – darunter Hotels in Rostock (Vienna House Sonne am Neuen Markt), Stralsund (Hotel Baltic) und auf Rügen (Aedenlife Hotel in Trent). Ebenso zwei Holiday Inn in München, der Pullman Schweizerhof in Berlin und einige Mercure Hotels in verschiedenen Städten.
Insgesamt hat das Unternehmen in zwölf Ländern Europas 250 Hotels. Der Betrieb läuft zunächst weiter, das Insolvenzgeld ist bis März gesichert. Als Ursachen wurden gestiegene Lohnkosten, die Anhebung der Mindestlöhne und höhere Ausgaben für Mieten, Energie und Lebensmittel genannt. Bis 2025 firmierte die Gruppe unter dem Namen HR-Group.
 
10. Jan.10:11 Uhr

Hersteller von Papierschneidemaschinen insolvent

Das Perfect Schneidemaschinenwerk GmbH Bautzen meldete Insolvenz in Eigenregie an. Das Traditionsunternehmen stellt in Sachsen Papierschneidemaschinen für die grafische Industrie her und bezeichnet sich als den weltweit ältesten Hersteller dieser Maschinen.
Derzeit sind 86 Mitarbeiter betroffen, der Geschäftsbetrieb wird über das Insolvenzgeld bis Februar abgesichert. Ziel ist derzeit, einen passenden Investor zu finden. Das Unternehmen beliefert Kunden in über 70 Ländern.
 
8. Jan.11:34 Uhr

Zalando schließt Standort Erfurt

Der deutsche Modeversandhändler Zalando schließt Ende September sein Logistikzentrum in Erfurt mit 2.700 Beschäftigten. Das teilte der DAX-Konzern mit Hauptsitz in Berlin mit. Aktuell würden die Beschäftigten über die Pläne informiert.
Grund ist eine Neuausrichtung des konzerneigenen europaweiten Logistiknetzwerks nach der Übernahme des Online-Modehändlers About You 2025. Die Erfurter Betreibergesellschaft des Standorts und Konzerntochter stelle demnach zum Jahresende den Betrieb ein. Bis dahin laufe die Arbeit unverändert weiter.

Zalando-Mitarbeiter nach dem Börsengang 2014 vor der Frankfurter Börse – das Unternehmen schließt 2026 sein einziges großes Logistikzentrum im Osten, 2.700 Menschen bangen in Erfurt um ihren Job. (Symbolbild)

Foto: Hannelore Foerster/Getty Images

Das Logistikzentrum Erfurt wurde 2012 eröffnet, es ist der einzige konzerneigene Logistikstandort in dieser Größe in Ostdeutschland. Weitere große Logistikzentren betreibt Zalando in Gießen, in Lahr im Schwarzwald und in Mönchengladbach. Insgesamt sollen nach dem geplanten Umbau 14 Logistikzentren in sieben Ländern verbleiben.
 
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Zehn Jahre Haft nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter

Das Landgericht Zweibrücken hat im Prozess um den tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter eine langjährige Freiheitsstrafe verhängt.
Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt, teilten die Richter am Donnerstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Revision zum Bundesgerichtshof möglich ist.
Der Vorfall ereignete sich am 2. Februar 2026 in einem Regionalexpress auf dem Weg von Landstuhl nach Homburg. Der 36-jährige Zugbegleiter aus Ludwigshafen wurde von einem Schwarzfahrer mit massiven Faustschlägen angegriffen, die eine tödliche Hirnblutung verursachten.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert und sah keine Anzeichen für Totschlag oder Mord. Die Verteidigung sprach von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge und argumentierte mit einem Notwehr-Exzess.
Die Familie des Opfers forderte eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und blieb der Urteilsverkündung aus Protest fern. (dts/red)