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Bericht: Kosten für Fregatten-Projekt der Bundeswehr laufen aus dem Ruder

Bei einem weiteren großen Rüstungsprojekt der Bundeswehr laufen einem Bericht zufolge die Kosten aus dem Ruder. Die Kosten für die acht neuen Flugabwehr-Fregatten des Typs F127 für die Marine sollen sich nach aktuellen Schätzungen auf mehr als 40 Milliarden Euro summieren – statt der ursprünglich geplanten 26 Milliarden Euro, berichtete der „Spiegel“ am Donnerstag. Der geschätzte Preis sei damit pro Schiff auf mehr als fünf Milliarden Euro gestiegen.
Grund für die gestiegenen Kosten seien vor allem die Preise für die hochmodernen Aegis-Waffensysteme aus den USA, heißt es in dem Bericht. Diese sollen die Marine in die Lage versetzen, von See aus Raketen, Drohnen und sogar Hyperschallwaffen abzufangen. Die Planung für die F127-Fregatten läuft bereits seit Jahren, bisher seien allerdings nur Vorverträge geschlossen.

Vorhaben noch realisierbar?

Wegen der Preissteigerung werde das Projekt derzeit im Verteidigungsministerium „intensiv betrachtet“, berichtete der „Spiegel“ unter Berufung auf „Insider“. Auch unter den Haushältern der Koalition gebe es Zweifel, ob das Vorhaben noch realisierbar ist.
Offiziell wollte das Wehrressort keine Auskunft zum Status des Projekts geben. Eine Sprecherin sagte dem „Spiegel“, der Finanzbedarf für die F127-Kriegsschiffe setze sich aus einem Anteil Schiffbauvertrag, weiteren Anteilen für Beschaffungen von Waffensystemen aus den USA über das so genannte Foreign Military Sales-Verfahren (FMS) sowie sonstigen Beistellungen des öffentlichen Auftraggebers zusammen.
„Da für den nationalen Schiffbauvertrag und einzelne FMS-Anteile noch keine verbindlichen Angebote vorliegen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage zum Preis der Schiffe getroffen werden“, zitierte das Magazin die Sprecherin. (afp/red)
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Der digitale Führerschein startet Ende 2026: Was Autofahrer jetzt wissen müssen


In Kürze:

  • Zweiter Anlauf bei der Einführung des digitalen Führerscheins.
  • Nicht alle Handys erfüllen die technischen Voraussetzungen.
  • Die Polizeigewerkschaft sieht derzeit noch rechtliche Probleme.
  • 2021 scheiterte das Vorhaben an Sicherheitslücken.

Der digitale Führerschein soll bis Ende dieses Jahres in Deutschland eingeführt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die technische Umsetzung hat die Bundesregierung dafür bereits geschaffen. Das entsprechende Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten, der Beschluss dazu fiel im Monat zuvor. Der digitale „Lappen“ soll auf dem Smartphone gespeichert sein. Die Nutzung ist freiwillig, der bisherige Führerschein bleibt weiter gültig. Es ist der zweite Anlauf der Einführung. Ein Erster endete 2021 bereits kurz nach dem Start.

Bis Ende 2030 digitale Führerscheine in der gesamten EU

Beim Fahrzeugschein ist die Digitalisierung bereits weiter fortgeschritten. Die rechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit eineinhalb Jahren, die entsprechende Verordnung trat am 13. Februar 2025 in Kraft. Seit vergangenem November können Halter den Schein mithilfe der i-Kfz-App auf das Handy laden. Seit März dieses Jahres steht diese Möglichkeit auch Unternehmen zur Verfügung.
Bis spätestens Ende 2030 soll es in der gesamten EU einen gemeinsamen und allgemein anerkannten digitalen Führerschein geben. Er soll mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) genutzt werden können. Beim digitalen Fahrzeugschein gibt es auf EU-Ebene noch keine endgültige Regelung, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Beide Dokumente sollen künftig über die i-Kfz-App verfügbar sein. Doch ist die Nutzung der App auf bestimmte Betriebssysteme beschränkt, erläutert das Kraftfahrbundesamt. So funktioniert sie nur bei iOS ab Version 17 (Apple-Geräte wie iPhone) und Android ab Version 12.
Bei Motorola-Smartphones hängt die Kompatibilität vom jeweiligen Modell ab: Fehlt eine bestimmte Verschlüsselungstechnik auf dem Chip, lässt sich die App dort nicht verwenden. Unterstützt werden derzeit die Modelle Motorola Edge 50 Neo, Edge 50 Ultra und Razr 50 Ultra.
Auf Geräten des chinesischen Herstellers Huawei läuft die App nicht. Das liegt laut ADAC daran, dass diese keine Google-Dienste wie die Google Mobile Services (GMS) mehr nutzen. Der Grund: Wegen US-Sanktionen und Handelsverboten dürfen US-Unternehmen wie Google keine neuen Geschäftsverträge mehr mit Huawei eingehen.

Polizeigewerkschaft sieht Probleme

Wer die App nutzen will, benötigt einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Damit lässt sich die eigene Identität in der App bestätigen und der digitale Fahrzeugschein abrufen. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, so das Kraftfahrtbundesamt (KBA). So können Halter bei der Zulassungsbehörde einen QR-Code bekommen. Wer ihn mit der i-Kfz-App scannt, kann den digitalen Fahrzeugschein auch direkt auf dem Handy hinterlegen.
Laut ADAC rät das KBA dazu, die analogen Dokumente bis auf Weiteres dabei zu haben. Es begründet das damit, dass die noch nicht alle Polizeibehörden über die Rechtsänderung informiert seien. Wer im Ausland unterwegs sei, der müsse den alten Fahrzeugschein in Papierform auf jeden Fall bei sich tragen.
In einer Stellungnahme begrüßt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) grundsätzlich die Einführung des digitalen Führerscheins. Sie weist aber darauf hin, dass nach den europäischen Vorgaben weiterhin das sogenannte „Ein-Führerschein-Prinzip“ gelten solle. Gleichzeitig würden physischer und digitaler Führerschein nicht prinzipiell unterschiedlich behandelt. Die Gewerkschaft sieht ein Problem für polizeiliche Maßnahmen. Einen physischen Führerschein könne sie beschlagnahmen, bei der digitalen Ausführung sei das nach der derzeitigen Rechtslage nicht ohne Weiteres möglich.
Die Gewerkschaft schlägt daher vor, der Polizei einen eingeschränkten Schreibzugriff auf das Fahreignungsregister (FaER) und das EU-Führerscheinnetz RESPER zu ermöglichen. So könne die Beschlagnahmung oder eine Sicherstellung umgehend dokumentiert werden, bis ein Gericht über einen finalen Führerscheinentzug entscheidet.
Außerdem solle eine technische Schnittstelle dafür sorgen, dass der digitale Führerschein unmittelbar nach einem Eintrag ins FaER gesperrt wird. Eine weitere Nutzung werde so unterbunden, bis über eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis entschieden sei. Die Gewerkschaft spricht sich auch dafür aus, dass es in der Zukunft nur noch den digitalen Führerschein geben solle. Beide Möglichkeiten führten zu einem größeren Aufwand bei Beschlagnahmungen der Sicherstellungen.

Kein wochenlanges Warten mehr

Der TÜV-Verband sieht in der Einführung des digitalen Führerscheins Vorteile. So könne dieser innerhalb weniger Minuten freigeschaltet werden. Fahrschüler müssten dann nicht mehr Tage oder Wochen auf den Kartenführerschein warten. Der Verband fordert zudem, dass Behörden, Fahrschulen und Prüfstellen ihre digitalen Systeme möglichst schnell aufeinander abstimmen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sieht hauptsächlich dann Risiken, wenn auch andere Apps auf die Daten zugreifen können. Doch gegenüber der „Tagesschau“ sagte BfDI-Sprecher Philipp Wilhelmstrop, dass technische Maßnahmen getroffen worden seien, die die Gefahren reduzierten.
Wichtig sei zudem, dass die Nutzung des digitalen Führerscheins nicht zur Erstellung von Profilen verwendet werden könnten. So sollte die Führerscheinstelle beispielsweise nicht erfahren, wann jemand den Führerschein bei einer Polizeikontrolle oder einer Autovermietung vorzeigt. Auch die Nutzer selbst könnten dazu beitragen, ihre Daten zu schützen, sagt er. Handys böten dazu Möglichkeiten.

Erster Einführungsversuch scheiterte nach einer Woche

Ende September 2021 war die zum digitalen Führerschein dazugehörige Smartphone-App „ID Wallet“ nur eine Woche nach dem Start wieder aus den App-Stores genommen. Zuvor hatten Experten auf Sicherheitslücken in der App aufmerksam gemacht.
Der damalige, von der Bundesregierung beauftragte Dienstleister, die Digital Enabling GmbH erklärte seinerzeit, der Start der Anwendung habe viel Aufmerksamkeit bei Nutzern ausgelöst, die sich intensiv mit Fragen rund um Sicherheit und Vertrauen beschäftigten. Um das System auf eine höhere Auslastung vorzubereiten und zugleich den Hinweisen auf mögliche Sicherheitsprobleme nachzugehen, sollten in den darauffolgenden Wochen umfangreiche weitere Tests durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum werde die App aus den Stores entfernt.
Innerhalb der damaligen schwarz-roten Bundesregierung hatte sich insbesondere die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU), für die Digitalisierung amtlicher Dokumente und darauf aufbauender Anwendungen wie der „ID Wallet“ eingesetzt.
Bereits nach der Vorstellung des Projekts kam es zunächst zu technischen Problemen. Die Server waren überlastet. Zusätzlich äußerten Sicherheitsexperten aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) Kritik an der Anwendung und wiesen auf mögliche Sicherheitsprobleme hin. Man habe „Grund zur Annahme“, dass die Infrastruktur hinter der App und die zugrundeliegende Blockchain-Technik angreifbar sein könnte, schrieb CCC-Mitglied Fabian Lüpke auf X, damals noch Twitter.
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Schulze gegen Siegmund: Wer beim Fernsehduell geliefert hat

Rund eineinhalb Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben sich die Spitzenkandidaten der Parteien in der MDR-Wahlarena einen Schlagabtausch geliefert: um die Migration, die Zukunft der Wirtschaft. Zunächst trafen CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze und sein umfragestärkster Konkurrent Ulrich Siegmund von der AfD zu einem Duell aufeinander. Danach wurde die Runde um die Spitzenkandidaten anderer Parteien erweitert.

Siegmund bezeichnet Schulze als „Flachzange“

Schulze setzte mit der Wirtschaft auf eines seiner Kernthemen. Siegmund habe kein Konzept für die Zukunft, etwa wenn es um Jobs gehe, betonte der frühere Wirtschaftsminister. Er wies auf Millionen-Investitionen im Landkreis Wittenberg am Chemiestandort Piesteritz hin, wo er im zuvor Gespräche geführt hat. „Ich labere nicht nur, ich liefere.“
Siegmund wiederum warf Schulze eine „abgehobene Perspektive“ vor. Die CDU regiere seit 24 Jahren in Sachsen-Anhalt und habe es nicht hinbekommen, dass die Kita kostenlos sei. „Wir sind auf dem richtigen Weg“, sagte Siegmund mit Blick auf seine Pläne und die AfD-Umfragewerte.

Was ist möglich?

Schulze warf seinem Konkurrenten falsche Versprechungen vor. „Er schafft ein Gefühl, er sagt, alles ist möglich“, sagte der Regierungschef über Siegmund. Das sei eine Aussage, „die würde ich nie auf meine Plakate schreiben, weil: Es ist nicht alles möglich.“ Man müsse realistisch mit den Menschen sprechen, betonte der Regierungschef.
Als Siegmund nach seinen wichtigsten Punkten gefragt wurde, wurde er nicht sehr konkret. Er sagte, er wolle das tun, was richtig für das eigene Land und das eigene Volk sei. Zudem möchte er weniger Migration.
Gemeinsam sorgen sich Siegmund und Schulze um den Zusammenhalt. Egal, wie diese Wahl ausgehe, man werde ein gespaltenes Land haben, so der AfD-Mann. Der CDU-Politiker gab sich hingegen staatstragend und betonte, die Menschen könnten sich darauf verlassen, dass sie einen Ministerpräsidenten hätten, der nicht spalte, sondern zusammenführe.

So ist die Ausgangslage

Die AfD hat ihren Vorsprung auf die CDU ausgebaut. In einer neuen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap im Auftrag der ARD kommt die Partei auf 42 Prozent – das ist ein Prozentpunkt mehr als im Juli. Die CDU liegt bei 22 Prozent, sie verliert im Vergleich zur letzten Befragung zwei Punkte.
Es folgen die Linke mit 11 Prozent (minus zwei), die SPD mit 8 Prozent (plus eins) und die Grünen mit 6 Prozent (plus eins). Das BSW würde mit 4 Prozent ebenso wie die FDP mit 3 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Alle übrigen Parteien kämen zusammen auf 4 Prozent. Etwa jeder zehnte Wahlberechtigte (11 Prozent) gab an, dass sich die Parteipräferenz bis zum Wahltag noch ändern könnte.
Bei einem solchen Wahlausgang würde die AfD ihr Ziel einer Alleinregierung nicht erreichen. Eine CDU-geführte Minderheitsregierung mit SPD und Grünen wäre gegebenenfalls auf Unterstützung der Linken angewiesen. Laut der Umfrage sind die Anhänger der Union geteilter Meinung (jeweils 47 Prozent), ob eine CDU-geführte Landesregierung von der Linken unterstützt werden sollte. (dpa/red)
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Finanzierung der Schiene: Länder klagen gegen hohe Trassenpreise

Die Länder ziehen wegen der hohen Trassenpreise für den Schienenregionalverkehr vor Gericht. Die Anfang August angekündigte Klage gegen den Bund sei vorbereitet und werde in den kommenden Tagen beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, sagte die saarländische Verkehrsministerin Petra Berg (SPD) der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). „Es gibt keine Signale aus Berlin, was ein Konzept zur Trassenpreisreform angeht.“

Schienenmaut für Regionalverkehr steigt

Die Verkehrsminister der Länder wehren sich gegen die plötzlich deutlich erhöhte Schienenmaut infolge eines Gerichtsurteils.
Die Trassenpreise zahlen die Bahnunternehmen an die Bahn-Töchter DB Infrago und DB Regionetz Infrastruktur für die Nutzung der Schienen. Bislang waren die Kosten dadurch für den Regionalverkehr gedeckelt. Kostensteigerungen trugen daher vor allem der Fern- und Güterverkehr.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte diese Trassenpreisbremse im März für unrechtmäßig. Deshalb kündigte die Bundesnetzagentur im Juli eine Erhöhung der Schienenmaut für den Regionalverkehr um insgesamt 400 Millionen Euro an.

Länder fordern Kostenübernahme

Die Länder fordern nun vom Bund, dass dieser für die Mehrkosten aufkommt. Andernfalls müssten sie Zugverbindungen abbestellen, argumentieren sie.
Sie werfen der Regierung in Berlin zudem vor, die seit Längerem ausstehende Reform des Trassenpreissystems nicht anzugehen – und so auch für die aktuelle Situation verantwortlich zu sein. (afp/red)
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Fernwärme soll günstiger und klimafreundlicher werden

Mehr Haushalte in Deutschland sollen an Fernwärmenetze angeschlossen werden. Zugleich soll Fernwärme günstiger und grüner werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch die Eckpunkte für ein Gesetzespaket.
Damit soll ein Ausgleich zwischen den Interessen der Kunden, insbesondere der Mieter, und den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur geschaffen werden.

Mehr Transparenz bei den Preisen

Geplant sind unter anderem eine Preistransparenzplattform und eine Preisaufsicht für Fernwärmeanbieter.
Preise, Tarifstrukturen und Strukturparameter wie die Größe und die Wärmequellen des Netzes sollen einsehbar sein und jährlich aktualisiert werden. Die neue Aufsicht soll die Angemessenheit der Preise kontrollieren.
Die Preisgestaltung auf dem Fernwärmemarkt gilt bislang als intransparent. Zugleich haben Fernwärmekunden praktisch keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln.

Sonderkündigungsrecht für Kunden

Die Position der Kunden soll unter anderem durch ein Sonderkündigungsrecht gestärkt werden. Wenn ein Fernwärmenetz nicht im Einklang mit den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann ein Kunde kündigen.
Voraussetzung ist, dass er auf eine grüne Alternativlösung, etwa eine Wärmepumpe, umstellt.
Zudem sollen Fernwärmekunden die Leistung ihres Anschlusses einfacher drosseln können. Fernwärmeanschlüsse sind häufig überdimensioniert, etwa wegen ursprünglich großzügig geplanter Sicherheitsmargen oder nachträglicher energetischer Sanierungen. Verbraucher zahlen dann über den Grundpreis dauerhaft unnötig viel.

Einfachere Umstellung auf Fernwärme

Auf der anderen Seite sollen Versorgungsunternehmen Preise einfacher erhöhen können, wenn sie in den Netzausbau oder die Umstellung auf erneuerbare Energien investieren.
Auch für Vermieter soll es einfacher werden, Mietshäuser und Wohnungen auf Fernwärme umzustellen.
Bislang gilt im Sinne des Kostenneutralitätsgebots, dass Mieter anschließend unter dem Strich nicht mehr zahlen dürfen als zuvor. Künftig soll bei „erheblichen Investitionen des Vermieters (…) eine Mehrbelastung der Mieter von bis zu 0,50 Euro pro Quadratmeter zulässig“ sein, erklärte das Ministerium.
Zudem fallen künftig auch „sich selbst versorgende Mieter“ – etwa in Wohnungen mit einer Gasetagenheizung – unter das Kostenneutralitätsgebot. Ihre Anlagen können damit einfacher auf Fernwärme umgerüstet werden.

Zustimmung von Versorgern und Wohnungswirtschaft

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der häufig Fernwärmenetze betreibt, begrüßte die Pläne. Damit „kann endlich Bewegung in den Ausbau der Nah- und Fernwärme kommen“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebig.
Die erweiterte Preisaufsicht habe allerdings „einen bitteren Beigeschmack“. Auch der Fernwärmeverband AGFW äußerte sich zustimmend und verwies auf weiterhin nötige Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur.
Der Verband der Wohnungswirtschaft GdW sieht einen guten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Für Vermieter würden Klimaschutzinvestitionen erleichtert, „zugleich bleibt die Belastung der Mieter klar begrenzt“, erklärte Verbandspräsident Axel Gedaschko.

Kritik von Grünen und Mieterbund

Der Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi begrüßte das Wärmenetzpaket grundsätzlich, befürchtet jedoch mögliche Nachteile für Verbraucher.
„Wenn ein Gebäude auf Fernwärme umgestellt wird, dürfen Mietende dadurch nicht mit höheren Heizkosten belastet werden“, erklärte er.
Der Mieterbund warnt ebenfalls vor Kostenrisiken. „Fernwärme ist schon heute die teuerste Heizoption für Mieterhaushalte“, erklärte Mieterbundpräsidentin Melanie Weber-Moritz. Es brauche „konkrete Vorschläge zum Schutz vor hohen Kostensteigerungen für Fernwärmekunden“.
Die Linken-Abgeordnete Violetta Block bezeichnete das Gesetzespaket als „fahrlässigen Freifahrtschein für Wärmenetzbetreiber“. Es öffne die Tür dafür, „Investitionskosten direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzureichen“. Abzocke sei da vorprogrammiert.
Das Bundeswirtschaftsministerium argumentiert dagegen vor allem damit, dass perspektivisch auch die Preise für Fernwärme sinken, wenn mehr Haushalte an das Netz angeschlossen werden. (afp/red)
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„Druck aus dem Umfeld“: Mises-Institut verliert Bayerischen Hof als Tagungsort


In Kürze:

  • Das Ludwig von Mises Institut Deutschland hält seit 2013 seine Jahreskonferenzen im Münchner Hotel Bayerischer Hof ab. Dieses Jahr wohl zum letzten Mal.
  • Für 2027 plant das Hotel, dem libertären Thinktank zufolge, keine Räume mehr zur Verfügung zu stellen. Als Grund sei auf „Druck aus dem Umfeld“ verwiesen worden.
  • Die „Abendzeitung“ hatte zuvor über angebliche Verbindungen des Instituts zur AfD und zu einem „antidemokratischen“ Milieu berichtet.

 
Wenn das Ludwig von Mises Institut am 17. Oktober sein Jahrestreffen abhält, wird dies offenbar zum letzten Mal im Hotel Bayerischer Hof in München stattfinden. Dies hat der Verein indirekt in einer Pressemitteilung bestätigt, nachdem mehrere Medien berichtet hatten, die Geschäftsführung des Hotels plane, diesem keine Räume mehr dafür zur Verfügung zu stellen.
Der Thinktank mit Sitz in der bayerischen Hauptstadt hat sich den Lehren der Österreichischen Schule der Nationalökonomie verschrieben.

Hotel: „Druck aus dem Umfeld“ war zu groß

Laut Erklärung, die das Institut der Epoch Times Deutschland zukommen ließ, habe sich die Leitung des Münchner Luxushotels per Telefon an den Verein gewandt.
Das Hotel habe mitgeteilt, dass die Austragungsstätte „2027 nicht mehr als Veranstaltungsort zur Verfügung stehe, falls das Institut vorgehabt hätte, nächstes Jahr seine Jahreskonferenz dort zu veranstalten“.
Sinngemäß hieß es, man bitte um Verständnis, aber „der Druck aus dem Umfeld“ sei zu groß geworden. Über dessen Ursprünge wollte man keine genaueren Angaben machen.
Der Bayerische Hof beantwortete bis zur Veröffentlichung keine dahingehende Anfrage der Epoch Times.

Diesjähriges Jahrestreffen findet statt

Wie der Verein auch auf seiner Website betont, findet die Konferenz am 17. Oktober wie geplant statt.
Als Redner auf der Veranstaltung, die unter dem Titel „Kulturkampf um den Westen“ steht, sind unter anderem Kunsthistoriker Georg Habenicht und Ökonom Philipp Bagus vorgesehen. Letztgenannter schrieb eine Biografie über den argentinischen Staatspräsidenten Javier Milei.
Zuvor hatte der Verein seine Jahrestreffen seit 2013 in dem Münchner Nobelhotel abgehalten.

Vorwurf der Demokratiefeindlichkeit

In seiner Pressemitteilung verweist der Verein auf einen Artikel in einem „Münchner Boulevardmedium“, wahrscheinlich in der „Abendzeitung“, vom 20. August mit dem Titel „Münchens dunkler Kosmos um die AfD: Bayerischer Hof wirft Demokratiefeinde raus“.
Der Artikel beschreibt, „mitten in München […] ein Netzwerk aus Reichen, Ökonomen und Publizisten“ entdeckt zu haben, „das die Demokratie infrage stellt – und die AfD im Landtag und Bundestag berät“.
Die „Abendzeitung“ zitiert darin auch die Geschäftsleitung des Bayerischen Hofes. Diese erklärte demnach, man stehe „für Weltoffenheit, Toleranz, Vielfalt sowie die Grundwerte einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft“.
Die Rede sei davon, dass das Hotel „erneut und umfassend“ die Geschäftsbeziehung mit dem Verein überprüft habe. Wegen einer „Vielzahl der inzwischen dokumentierten öffentlichen Äußerungen“ von Repräsentanten des Vereins sei diese „nicht mehr vertretbar“.

„Abendzeitung“ sieht AfD-Nähe

Laut dem Ludwig von Mises Institut habe der Autor den Versuch unternommen, den Verein in ein „schlechtes Licht zu rücken“. Dabei seien „wirre und zusammenhanglose Vorwürfe zusammengestückelt“, ohne sich inhaltlich mit den Argumenten der Österreichischen Schule auseinanderzusetzen.
Tatsächlich ist der Thinktank seinem Selbstverständnis gemäß dem klassisch-liberalen bis libertären Spektrum zuzuordnen.
Im Einklang mit den Lehren der Klassiker der Österreichischen Schule legt dies auch nahe, dass in einigen Beiträgen die Gefahren einer Demokratie thematisiert werden, die zu einer Tyrannei einer Mehrheit werden könne.
Libertäre Positionen lassen sich auch dadurch definieren, dass sie die Notwendigkeit einer staatlichen Organisation menschlichen Zusammenlebens generell hinterfragen.
Der Beitrag der „Abendzeitung“ versuchte auch, eine Nähe des Vereins zur AfD herzustellen. Als Anknüpfungspunkt dienten dabei Auftritte des Institutspräsidenten Thorsten Polleit bei Veranstaltungen der AfD-Fraktionen im Bayerischen Landtag und im Bundestag.

Verein: Keine Verbindung zu Parteien

Die „Abendzeitung“ betonte auch die Verbindung zwischen dem Verein und dem Unternehmen des 2021 verstorbenen Milliardärs August von Finck junior. Dessen Goldhandelsunternehmen soll zu den wichtigsten finanziellen Unterstützern des Mises-Instituts gehört haben. Von Finck habe in der Gründungsphase auch die AfD unterstützt.
Das Ludwig von Mises Institut Deutschland betont in seiner Presseerklärung, dass „in keiner Art und Weise in Verbindung mit irgendeiner politischen Partei“ steht.
Zudem sei es „geradezu zynisch“, wie versucht werde, das Institut beziehungsweise seinen Namensgeber von Mises, der aus einer jüdischen Familie stamme und 1934 vor den deutschen Nationalsozialisten fliehen musste, „in eine rechte Ecke zu framen“.
Zudem lehne der Verein „jede Art von autoritärem Regime strikt ab“.

Verfassungsschutz lehnt Beobachtung ab

Der seit wenigen Monaten amtierende grüne Oberbürgermeister Dominik Krause begrüßte der „Abendzeitung“ zufolge die Ankündigung des Bayerischen Hofes. Er bezeichnete die Verbreitung des Gedankenguts des Instituts als „besorgniserregend“. Der SPD-Politiker Florian von Brunn forderte gar eine Prüfung durch den Verfassungsschutz.
Dieser sieht hingegen keine Grundlage, um das Ludwig von Mises Institut zu beobachten, so die Behörde gegenüber „t-online“. Kritik an der staatlichen Ordnung sei für ihn erst relevant, wenn diese mit konkreten Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verbunden sei.
Ob das Institut bereits einen Ersatz-Austragungsort im Auge hat, ist noch offen. In der Erklärung hieß es dazu, dass man „mehrere Angebote“ erhalten habe.
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Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD baut Vorsprung in Umfrage weiter aus

Eineinhalb Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat die AfD ihren Vorsprung auf die CDU in einer Umfrage auf 20 Prozentpunkte vergrößert.
In der am Mittwoch, den 26. August, in Köln veröffentlichten Erhebung des Instituts Infratest dimap für die ARD kommt die AfD auf 42 Prozent. Das ist ein Prozentpunkt mehr als bei einer vorangegangenen Befragung von Ende Juli. Die CDU verliert dagegen zwei Punkte und wird aktuell bei 22 Prozent gesehen.

Linke auf Platz drei

Hinter der AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und der CDU von Ministerpräsident Sven Schulze liegt die Linke bei elf Prozent. Sie verliert im Vergleich zur Befragung vom Juli zwei Punkte.
Die SPD kommt auf acht Prozent und gewinnt einen Punkt hinzu. Die Grünen erreichen sechs Prozent und legen ebenfalls einen Punkt zu. Das BSW mit vier Prozent und die FDP mit drei Prozent würden weiterhin den Einzug in den Landtag verpassen.

AfD strebt Alleinregierung an

Die AfD strebt nach der Wahl am Sonntag kommender Woche eine Alleinregierung in Sachsen-Anhalt an und will erstmals einen Ministerpräsidenten in einem Bundesland stellen.
Ob dies gelingt, hängt auch davon ab, wie viele Parteien insgesamt ins Landesparlament einziehen werden. Auch wenn die AfD bei der Wahl nicht die absolute Stimmenmehrheit erreicht, wäre für sie eine Mehrheit der Sitze denkbar, sofern mehrere der kleineren Parteien an der Fünfprozenthürde scheitern.
Koalitionen mit der AfD schließen die anderen Parteien aus.

Patt bei Frage nach nächster Regierung

Bei der Frage, welche Partei die nächste Landesregierung anführen sollte, herrscht laut Umfrage ein annäherndes Patt. 42 Prozent der Befragten sprechen sich für eine Regierung unter Führung der AfD aus, 41 Prozent für eine unter Führung der CDU.
Eine von der CDU geführte Landesregierung, die aus Mehrheitsgründen von der Linken gestützt würde, fänden 32 Prozent sehr gut oder gut. 59 Prozent fänden eine solche Konstellation hingegen weniger gut oder schlecht.

Schulze bei Direktwahl knapp vor Siegmund

Im direkten Vergleich der Spitzenkandidaten käme Ministerpräsident Schulze bei einer hypothetischen Direktwahl auf 41 Prozent. Für AfD-Herausforderer Siegmund würden sich 39 Prozent entscheiden.
Mit der politischen Arbeit von Schulze sind 30 Prozent zufrieden oder sehr zufrieden. Über Siegmunds Arbeit äußern sich 37 Prozent zufrieden.

1511 Wahlberechtigte befragt

Infratest dimap befragte im Auftrag der ARD 1511 Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt. Die Befragung fand am Montag und Dienstag der laufenden Woche statt. (afp/red)
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26. August: Merz hält an Renten-Aus mit 63 fest | VW vor tiefgreifender Sanierung | Keine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke

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Merz hält an Renten-Aus mit 63 fest

Zum Ende der zweitägigen Kabinettsklausur hat Bundeskanzler Friedrich Merz die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ bekräftigt. CDU, SPD und CSU seien sich bereits Anfang Juli einig gewesen, „alle Anreize zur Frühverrentung“ zu beenden. Finanzminister Lars Klingbeil kündigte zudem an, die Einkommensteuerreform in der kommenden Kabinettssitzung vorzulegen.

VW vor tiefgreifender Sanierung

Volkswagen steht vor einem harten Sanierungskurs. Nach Angaben des Vorstands könnten weltweit bis zu 50.000 Stellen wegfallen – etwa die Hälfte davon in Deutschland. Der Betriebsrat warnt sogar vor bis zu 115.000 gefährdeten Arbeitsplätzen hierzulande. Ungewiss ist die Zukunft der Werke in Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm.

Keine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, dass es keine Zuckersteuer für Getränke mit Süßstoff geben soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke ergebe keinen Sinn. Laut einem Papier aus dem Finanzministerium sollte auch auf Getränke mit Süßstoff ein Aufschlag kommen. Dies sei laut Klingbeil aber nur eine Überlegung gewesen.

Überraschender Moskau-Besuch

CIA-Chef John Ratcliffe ist unangekündigt nach Moskau gereist. Laut US-Medien soll er sich dort zu Gesprächen mit russischen Vertretern getroffen haben. Über seine Gesprächspartner ist bislang nichts offiziell bekannt. Als mögliche Themen gelten unter anderem der Ukrainekrieg und die Vermeidung einer weiteren Eskalation.

GdP-Vize Hüber tritt zurück

Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Sven Hüber, ist zurückgetreten. Zuvor war er wegen Vorwürfen aus seiner Zeit als Offizier der DDR-Grenztruppen in die Kritik geraten. Hüber begründete dies damit, Anschuldigungen von der Gewerkschaft abwenden zu wollen. Die Vorwürfe selbst wies er zurück und nannte sie rufmordähnlich.
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Cyberangriff auf Berliner Landesnetz: Sensible Daten womöglich abgeflossen

Bei der Cyberattacke auf das Berliner Landesnetz sind womöglich doch sensible Daten abgeflossen. Konkret geht es um den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, wie die Senatskanzlei mitteilte.
„Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch personenbezogene oder sonstige nicht-öffentliche Daten betroffen sind“, hieß es.
Inhalt und Umfang der betroffenen Daten werden derzeit noch geprüft.
Noch in der vergangenen Woche hatte der Senat erklärt, nach ersten Erkenntnissen seien keine sensiblen Daten abgeflossen. Bislang war nur die Rede von Geodaten, die ohnehin im Netz frei verfügbar seien.

Hackerangriff wurde am 14. August entdeckt

Der Zeitpunkt des Datenabflusses lag den Angaben nach vor dem 14. August, also bevor die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz vom Landesnetz abgetrennt wurden. Der Hackerangriff war am 14. August entdeckt worden.
„Sobald wir belastbare Erkenntnisse zum Umfang und Inhalt der Daten haben, werden wir die zuständigen parlamentarischen Gremien und Stellen informieren“, erklärte Florian Hauer, Staatssekretär für Digitalisierung.
„Derzeit gehen wir davon aus, dass der Angriff eingedämmt werden konnte. Die forensischen Untersuchungen und das Scanning des Landesnetzes Berlin dauern jedoch bis auf Weiteres an. Auch der IKT-Notfallstab bleibt bis
auf Weiteres aktiv.“ (dpa/red)
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Vorwürfe aus Zeit als DDR-Grenzoffizier: Polizeigewerkschafter Hüber tritt zurück

Der wegen Vorwürfen aus seiner Zeit als Offizier der DDR-Grenztruppen in der Kritik stehende stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, ist zurückgetreten.
Hüber begründete seinen Schritt in einer am Mittwoch, den 26. August, von der GdP verbreiteten Erklärung damit, die Anschuldigungen von der Gewerkschaft abwenden zu wollen. Die Vorwürfe wies er zurück und bezeichnete sie als rufmordähnlich.
„Ich trete mit sofortiger Wirkung von meinem Amt zurück, weil es derzeit mehrere von mir angestrengte rechtliche und gerichtliche Prüfungen gegen erhobene mediale verunglimpfende und rufmordähnliche Vorwürfe vor meinem Dienst in der Bundespolizei und vor der GdP gibt“, hieß es in der Erklärung.
Während der gerichtlichen Auseinandersetzung über die Anschuldigungen wolle er die GdP davon fernhalten.

GdP kündigt rechtliche Schritte an

Der Rücktritt erfolgte mit sofortiger Wirkung. Die GdP erklärte, „weiterhin im Zusammenhang mit Falschbehauptungen, Bedrohungen und verzerrten Veröffentlichungen“ straf- und zivilrechtlich gegen die Urheber der Beiträge vorgehen zu wollen.

Vorwürfe aus DDR-Zeit

Das rechtsgerichtete Portal Apollo News hatte unter Berufung auf die eidesstattliche Versicherung eines Zeugen berichtet, dass Hüber Ende der 80er Jahre als DDR-Grenzoffizier einen Gefangenen misshandelt habe. Außerdem habe er die Durchsetzung des Schießbefehls an der Grenze zu Westdeutschland aktiv propagiert.

Ostdeutscher Grenzsoldat (Symbolbild)

Foto: Aliaksandr Litviniuk / iStock

Hüber bereits zuvor in der Kritik

Hüber war zuvor innerhalb der GdP wegen eines Artikels zu den Folgen einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt in die Kritik geraten.
Im Mitgliedermagazin der Gewerkschaft diskutierte er die Frage, was im Fall einer Übernahme des für die Polizei zuständigen Innenministeriums in Sachsen-Anhalt durch die AfD passieren könne.
Dabei schrieb Hüber in seiner Funktion als GdP-Vizechef mit Blick auf die in dem Bundesland vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD, Polizisten könnten kraft ihres Eids keine solche Partei wählen oder diese unterstützen. Außerdem rief er dazu auf, dass Polizisten unter Umständen Widerstand gegen eine AfD-Regierung leisten müssten.
Mehrere GdP-Landesverbände distanzierten sich anschließend von Hüber. Die Vorwürfe aus seiner Zeit als Grenzoffizier der DDR wurden nach der Kontroverse um seinen Artikel erhoben. (afp/red)
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Kabinettsklausur: Merz bleibt bei „Rente mit 63“ hart – Klingbeil plant Steuerreform

Bei der Kabinettsklausur im brandenburgischen Schloss Neuhardenberg hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch, den 26. August, die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ bekräftigt. Zugleich kündigte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an, die Einkommensteuerreform in der kommenden Kabinettssitzung vorzulegen.
Merz betonte, dass sich der Koalitionsausschuss bereits auf die vollständige Umsetzung der Rentenreform geeinigt habe. „Wir werden in der Bundesregierung hier bei diesem Kurs bleiben, den wir uns gemeinsam vorgenommen haben“, sagte der Kanzler.
Die Forderung der ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten, die „Rente mit 63“ beizubehalten, habe ihn „etwas erstaunt“, sagte Merz. Aus seiner Sicht sei sie „nicht mit ausreichenden Sachargumenten unterlegt“ gewesen.
CDU, SPD und CSU seien sich im Koalitionsausschuss Anfang Juli einig gewesen, „dass wir alle Anreize zur Frühverrentung beenden müssen“. Daran müsse festgehalten werden, betonte Merz: „Das ist ein Kernstück der Reform.“

Abschaffung der vorzeitigen Verrentung

Die Abschaffung der vorzeitigen Verrentung nach 45 Beitragsjahren – bekannt als „Rente mit 63“ – ist Teil des Maßnahmenkatalogs, den eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission für eine grundlegende Reform des Rentensystems ausgearbeitet hat.
Mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen im Parlament sagte Merz, es werde „keine Eins-zu-eins-Umsetzung geben, das hat es noch nie gegeben“. Die Vorschläge müssten aber „in ihrer Gesamtheit“ in ein Gesetzgebungsverfahren gehen.
Der Kanzler kündigte zudem eine Härtefall-Regelung an. „Aber der Trend zur Frühverrentung bei einer älter werdenden Gesellschaft, der muss gestoppt werden – und darüber sind wir uns in der Koalition einig.“

Ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen Abschaffung

Die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten hatten sich gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung für langjährig Versicherte ausgesprochen. Sie begründeten dies damit, dass Menschen in Ostdeutschland besonders davon betroffen seien, weil hier viele Menschen neben der gesetzlichen Rente keine andere Form der Altersvorsorge hätten.
Merz sagte dazu nun: „Ich will ausdrücklich betonen, das ist kein Ost-West-Thema.“
Es gebe auch im Westen „eine Zahl von Versicherten, die außer der gesetzlichen Rentenversicherung keine Altersversorgung haben – der Anteil dort ist etwas kleiner als im Osten, aber er ist auch im Westen vorhanden.“

Bundeskanzler Friedrich Merz (4.r) leitet am 25. August 2026 in Neuhardenberg im Nordosten Deutschlands eine zweitägige Klausurtagung des Bundeskabinetts.

Foto: Liesa Johannssen|POOL/AFP via Getty Images

Klingbeil: Kabinett beschließt Einkommensteuerreform kommende Woche

Das Bundeskabinett soll nach den Worten von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) schon bald die Reform der Einkommensteuer beschließen.
„In der kommenden Kabinettssitzung werde ich die Reform der Einkommensteuerreform vorlegen, die wir gemeinsam im Koalitionsausschuss vereinbart haben“, sagte Klingbeil am Mittwoch nach der Kabinettsklausur im brandenburgischen Neuhardenberg.
„Ja, wir haben knappe Kassen. Und ja, wir mussten priorisieren.“ Deshalb habe die Reform „einen klaren Schwerpunkt“.
„Wir wollen, dass Familien entlastet werden“, betonte der Minister. „Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit zwei Kindern um etwa 600 Euro im Jahr entlastet werden.“
Klingbeil fügte hinzu: „Das sollte niemand kleinreden. Das ist wichtig für Familien, gerade in diesen Zeiten.“

Pläne für die Einkommensteuer

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich bei ihrem letzten Koalitionsausschuss Anfang Juli auf eine Einkommensteuerreform geeinigt. Für die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag ist Finanzminister Klingbeil zuständig.
Seinen Plänen nach sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen entlastet werden – und zwar in der Endstufe 2028 um insgesamt zehn Milliarden Euro. Im Gegenzug sollen die Reichensteuer erhöht und einige Steuervergünstigungen gestrichen werden.

Kritik aus der Union

In der Union stießen die Pläne auf scharfe Kritik. So wurde unter anderem bemängelt, dass die Reform die sogenannte kalte Progression nicht ausgleichen würde, also schleichende Steuererhöhungen durch die Inflation.
Die nächste Kabinettssitzung findet am 2. September statt. (afp/red)
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Telekom stellt Festnetzanschlüsse auf Mobilfunk um – Verivox rät zu günstigen Tarifen

Die Deutsche Telekom stellt klassische Festnetzanschlüsse auf Mobilfunk um, betroffen sind rund 1,3 Millionen Anschlüsse bundesweit. Die Tarife dafür seien „hochpreisig“, erklärte am Mittwoch das Vergleichsportal Verivox. Günstige Tarife könnten die Kosten „mindestens halbieren, oft sogar vierteln“.
Die Telekom hatte vor zwei Wochen angekündigt, dass die klassischen Festnetzanschlüsse „schrittweise“ auf „geeignete Alternativen“ umgestellt würden.
Wer keinen kombinierten Anschluss mit DSL- oder Glasfaser-Internet wünscht, kann eine Lösung über Mobilfunk wählen.
Mit Hilfe einer zwischen Telefon und Telefonbuchse geschalteten Box (Call Connect via Funk) sollen laut Telekom fast alle Festnetztelefone wie gewohnt weitergenutzt werden können, dann übers Mobilfunknetz. Eine SIM-Karte ist in der Box enthalten; die alte Festnetznummer bleibe bestehen.

Verivox: Kosten bei Telekom zu hoch

Die Telefon-Box kostet monatlich 3,95 Euro oder einmalig 99,99 Euro; die Telekom bietet zwei Tarifvarianten an: „Call Basic via Funk“ enthält 120 Freiminuten und kostet monatlich 22,95 Euro, „Call Comfort via Funk“ enthält eine Flatrate für das deutsche Festnetz und kostet 32,45 Euro pro Monat.
„Das geht deutlich günstiger“, erklärte Verivox: Handytarife inklusive Allnet-Flat seien schon ab rund fünf Euro im Monat erhältlich, etwa im Vodafone- und Telefonica-Netz.
Damit ergebe sich eine jährliche Ersparnis von 215,52 Euro – ohne den Kauf der Box sogar 262,92 Euro jährlich, also weniger als ein Viertel der Telekom-Tarife.
Wer Wert darauf lege, im Telekom-Netz zu bleiben, könne seinen Monatsbetrag mit einem günstigeren Tarif immerhin mehr als halbieren.
„Wer sich an Smartphones und Touchscreens nicht gewöhnen möchte: Es gibt Tischtelefone, die aussehen wie ein klassisches Festnetzgerät, jedoch mit einer SIM-Karte im Mobilfunknetz betrieben werden“, erklärte Verivox-Experte Jörg Schamberg.
Die Kosten für solche Geräte lägen meist unter den 100 Euro für die Telekom-Funkbox.  (afp/red)
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Berliner CDU plant separate Schulen für gewalttätige Schüler


In Kürze:

  • Gewaltbarometer: Eine Studie zeigt das Ausmaß von Gewalt an Berliner Schulen.
  • CDU-Pläne: Besonders gewalttätige Schüler sollen künftig in separaten Schulen unterrichtet werden.
  • Deutschlandweit: Auch in anderen Bundesländern nehmen Gewaltdelikte an Schulen zu.

 
Im Mai 2025 sticht in Berlin-Spandau ein 13-Jähriger auf einen 12-jährigen Klassenkameraden ein. Nehmen die Gewalttaten an Schulen zu oder hat sich nur die Wahrnehmung verändert?

CDU vor Berlin-Wahl: Verschärfung von Maßnahmen

Die Berliner Schulen stehen immer wieder im Fokus von massiver Gewalt. Darauf will die in der Bundeshauptstadt regierende CDU nun reagieren. Kurz vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September hat die CDU vor der Presse neue Pläne gegen Gewalt an Schulen vorgestellt.
So beabsichtigt die Berliner CDU etwa Aufsichten in „Gebetsräumen“ und mehr Befugnisse beim Umgang mit gewalttätigen Schülern. „Kein Kind wird von allein zum Gefährder, zum Islamisten, zum Gewalttäter“, wird CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers von der Presse zitiert.
Außerdem plant die CDU separate Schulen für besonders gewalttätige Schüler. Ein Einverständnis der Eltern soll dafür nicht erforderlich sein. Als Grund wird die steigende Gewalt an Schulen in der deutschen Hauptstadt genannt. Auch „religiös“ motivierte Gewalt habe zugenommen. Nach den von der CDU vorgestellten Plänen geht es dabei insbesondere um Fälle, in denen islamistische Einstellungen mit Gewalt oder anderen Formen von Druck verbunden sind.
Als Grundlage für die Neubewertung der Lage an den Berliner Schulen dient der CDU eine kürzlich vom Berliner Senat vorgestellte Studie. Diese war von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch beim Allensbach-Institut für Demoskopie in Auftrag gegeben worden, da bisher „belastbare Erkenntnisse über Ursachen, Ausmaß, Erscheinungsformen und Handlungsbedarfe fehlten“, heißt es in einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung. Berlin ist damit das erste Bundesland, das eine solche Studie vorlegt. Insgesamt wurden dafür 14.000 Schüler der Klassenstufen 6, 9 und 12 sowie Berufsschulen und 2.570 Lehrer zwischen November 2025 und Januar 2026 befragt.

Realität: Scharia steht oft über Schulregeln

Aus dem „Konflikt- und Gewaltbarometer“ geht hervor, dass neben Mobbing und Erpressung vor allem ältere Schüler der Klassen 9 bis 12 nicht nur mit offener Gewalt, sondern auch mittels „Anpassungsdruck“ angegangen werden, wenn sie bestimmte islamische Regeln bei der Kleidung oder beim Essen nicht einhalten. 40 Prozent der muslimischen Neuntklässler (14–15 Jahre) behaupten zudem, islamische Regeln (Scharia) hätten Vorrang vor den allgemeinen Schulregeln.
56 Prozent der befragten Lehrer gaben an, dass sie Gewalt von Schülern als großes oder sehr großes Problem wahrnehmen. An Grundschulen, integrierten Sekundarschulen und an Gemeinschaftsschulen sehen sogar 66–75 Prozent der Lehrkräfte dieses Problem als besonders gravierend an, während bei Berufsschulen 31 Prozent und an Gymnasien nur 15 Prozent des Lehrpersonals Gewalt als Problem für ihre Schulen sehen. Die Zahlen zeigen, dass Lehrkräfte an Schulen mit niedrigerem Bildungsniveau häufiger von Gewalt als großem oder sehr großem Problem berichten.
Dort, wo Gewalt unter Schülern am höchsten ist, bindet nach Aussagen von 79 Prozent der Lehrkräfte der Umgang mit Gewalt „so viele Ressourcen, dass der übrige Schulbetrieb in hohem Maße leidet“. Für Präventionsarbeit bleibe deshalb „keine Zeit“, gaben die befragten Pädagogen in der Studie an. Und: Je älter die Schüler werden, desto stärker steigt die Gewalt. Das „Gewaltbarometer“ nennt als Gewalterfahrungen Anschreien, Ausgrenzungen, Schlagen, Treten, „unangemessene Berührungen“ im Bereich sexualisierter Gewalt bis hin zu Bedrohungen mit Waffen.
Als mögliche Gründe nannten die befragten Pädagogen mangelnde Frustrationstoleranz und eine niedrige Impulskontrolle. Für Grundschulen gaben dies 91 Prozent der befragten Lehrkräfte an.

Polizei: Schulen Spiegel der Gesellschaft

Wie nimmt die Berliner Polizei die Sicherheitslage an den Berliner Schulen wahr? Benjamin Jendro, Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin, nennt gegenüber Epoch Times als häufigste Straftaten an Schulen Diebstahl, Sachbeschädigungen, Beleidigungen und verschiedene Formen der Körperverletzung. Es gebe „Vorfälle mit Pfefferspray“. Diese seien eine „gefährliche Körperverletzung“, da Pfefferspray als Waffe eingesetzt werde. Gelegentlich würden aber auch Messerbedrohungen, Sexualstraftaten und Drogendelikte von der Polizei festgestellt.
Wenn die Polizei an eine Schule gerufen wird, käme es auch „manchmal“ zu Angriffen auf die Beamten in Form von Beleidigungen, Bespucken und in einigen Fällen auch zu Körperverletzungen. Jendro macht zudem darauf aufmerksam, dass Schulhöfe „offene Plätze“ sind, die auch von Personen, die nicht zur Schule gehören, betreten werden können. Auch durch diese Personen käme es zu Gewalttaten an Schulen, etwa durch Drogendealer.
Grundsätzlich könnten die Schulen nach Ansicht des Gewerkschaftsvertreters selbst mehr dafür tun, Gewaltvorfälle auf Schulhöfen zu reduzieren. Als Beispiel nennt er von den Schülern gestellte „Schulordner“. Diese würden etwa bereits an einigen Schulen in verschiedenen Bundesländern erfolgreich eingesetzt.
Als weitere Maßnahme zur Vorbeugung von Gewalttaten an Schulen nennt Jendro mehr Präventionsarbeit, insbesondere beim Umgang mit sozialen Medien. Diese könnten zur Verbreitung und Verschärfung von Konflikten beitragen. Diese könne seiner Meinung nach auch „im Deutschunterricht oder anderen Fächern“ durchgeführt werden und müsse sich nicht nur auf eigens dafür vorgesehene Präventionsmaßnahmen beschränken. Es gäbe zwar Präventionsbeauftragte der Polizei für Schulen, doch könne seiner Meinung nach die „beste Prävention im Elternhaus geleistet werden“. Die Polizei habe ohnehin eine große Palette an Aufgaben.
Insgesamt stellt Jendro fest: „Wir haben eine generelle Verrohung in der Gesellschaft. Schulen sind ein Spiegel dieser negativen Entwicklung.“

Lage in Deutschland

Doch eine ähnliche und teilweise sogar schlimmere Lage als in Berlin weisen andere Bundesländer auf. Ein Beispiel ist ein Vorfall am Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium in Wuppertal im August 2025, bei dem ein 17-jähriger Schüler mit einem Messer Mitschüler angriff.
Das „Deutsche Schulportal“, das unter anderem von der Robert-Bosch-Stiftung getragen wird, alarmierte im Oktober vergangenen Jahres, dass die Gewalt an Schulen deutschlandweit zunehme. „In einigen Bundesländern haben sich die Zahlen innerhalb von zwei Jahren bis 2024 um mehr als 60 Prozent erhöht“, heißt es dort. Der höchste Anstieg von Gewalttaten um 72,6 Prozent sei in Bremen festgestellt worden.
Aus der jüngsten Polizeistatistik (PKS) geht hervor, dass 28,9 Prozent der Gewaltkriminalität, die von Kindern unter 14 Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahren ausgeübt wird, im „Bildungswesen“ – also an Schulen – stattfinden.
Zwar stieg der Anteil von Kindern an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen von 3,8 Prozent im Jahr 2016 auf 4,6 Prozent im Jahr 2023. Gleichzeitig ging die Zahl der Tatverdächtigen in diesen Altersgruppen insgesamt zurück: bei Kindern um mehr als 6 Prozent und bei Jugendlichen um mehr als 10 Prozent. Im Kinder- und Jugendbereich seien die Tatverdächtigen „überwiegend männlich“, stellt die PKS fest.
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Klingbeil: Zuckersteuer soll doch nicht für Getränke mit Süßstoff gelten

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angekündigt, dass die geplante Zuckersteuer nun doch nicht für Getränke mit Süßstoff wie Cola Zero gelten soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfrei Getränke ergebe keinen Sinn, schrieb Klingbeil am Mittwoch auf Instagram. „Das wird nicht kommen.“ Laut einem Papier aus seinem Ministerium, das am Dienstag bekannt geworden war, sollten auch auf Getränke mit Süßstoff 26 Cent Aufschlag pro Liter fällig werden.
Noch am Dienstagabend hatte Klingbeil dies unter Verweis auf noch vertrauliche Gespräche innerhalb der Bundesregierung nicht kommentieren wollen. Nun wolle er aber eine „Klarstellung“ liefern, erklärte er am Mittwoch: Es habe sich lediglich um eine „interne Überlegung“ innerhalb einer „fachlichen“ Debatte gehandelt.
Zwischen den an der Zuckersteuer beteiligten Ministerien seien „unterschiedliche Ideen und Argumente“ ausgetauscht worden – „natürlich auch kontrovers“, führte der Finanzminister aus. Ein solcher „Arbeitsstand“ sei dann in den Medien aufgetaucht, der „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“ sei. „Am Ende entscheide aber ich, welches Gesetz vorgelegt wird“, erklärte er. Und eine Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker „wird nicht kommen“.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt.
Aus dem am Dienstag bekannt gewordenen Papier aus dem Finanzministerium sowie einem Antwortschreiben darauf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium geht hervor, dass die Abgabe auch auf Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein fällig werden soll. Nach AFP-Informationen wurde eine Abgabe auf Milchmischgetränke mittlerweile wieder gestrichen.
Diese Ausweitung auf weitere Getränke bestätigte Klingbeil am Dienstagabend. „Ich kann Ihnen aus den Gesprächen da drin, ohne Vertraulichkeit zu brechen, sagen, dass da auch die ganze Bundesregierung dahinter steht“, sagte er den Sendern RTL und ntv. (afp/red)
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Klingbeil: Zuckersteuer auf Zero-Getränke wird nicht kommen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angekündigt, dass die geplante Zuckersteuer nun doch nicht für Getränke mit Süßstoff wie Cola Zero gelten soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfrei Getränke ergebe keinen Sinn, schrieb Klingbeil am Mittwoch auf Instagram. „Das wird nicht kommen.“ Laut einem Papier aus seinem Ministerium, das am Dienstag bekannt geworden war, sollten auch auf Getränke mit Süßstoff 26 Cent Aufschlag pro Liter fällig werden.
Noch am Dienstagabend hatte Klingbeil dies unter Verweis auf noch vertrauliche Gespräche innerhalb der Bundesregierung nicht kommentieren wollen. Nun wolle er aber eine „Klarstellung“ liefern, erklärte er am Mittwoch: Es habe sich lediglich um eine „interne Überlegung“ innerhalb einer „fachlichen“ Debatte gehandelt.

Extrasteuer auf Milchmischgetränke und alkoholfreies Bier

Zwischen den an der Zuckersteuer beteiligten Ministerien seien „unterschiedliche Ideen und Argumente“ ausgetauscht worden – „natürlich auch kontrovers“, führte der Finanzminister aus. Ein solcher „Arbeitsstand“ sei dann in den Medien aufgetaucht, der „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“ sei. „Am Ende entscheide aber ich, welches Gesetz vorgelegt wird“, erklärte er. Und eine Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker „wird nicht kommen“.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt.
Aus dem am Dienstag bekannt gewordenen Papier aus dem Finanzministerium sowie einem Antwortschreiben darauf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium geht hervor, dass die Abgabe auch auf Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein fällig werden soll. Nach AFP-Informationen wurde eine Abgabe auf Milchmischgetränke mittlerweile wieder gestrichen.
Diese Ausweitung auf weitere Getränke bestätigte Klingbeil am Dienstagabend. „Ich kann Ihnen aus den Gesprächen da drin, ohne Vertraulichkeit zu brechen, sagen, dass da auch die ganze Bundesregierung dahinter steht“, sagte er den Sendern RTL und ntv.

Verbände taxieren Zuckersteuer-Einnahmen auf vier Milliarden Euro

Die von der Bundesregierung geplante Zuckersteuer auf süße Getränke bringt dem Staat nach Berechnungen von Verbänden der Lebensmittelindustrie fast zehnmal so hohe Steuermehreinnahmen wie eingeplant. Das berichtet die „Bild“.
Dem Deutschen Brauer-Bund, dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke zufolge taxieren die jährlichen Mehreinnahmen durch die Steuer sowie die zusätzliche Mehrwertsteuer auf insgesamt 3,97 Milliarden Euro. Eingeplant im Bundeshaushalt sind bislang Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro pro Jahr.
Je nach Zuckergehalt würden sich beispielsweise Limonaden- und Cola-Kästen zwischen 2,50 Euro und 4,50 Euro je Kasten verteuern, zitiert die „Bild“ weiter aus den Berechnungen. „Vier Euro mehr pro Kiste – da liegt momentan die höchste Verbrauchssteuer für Getränke in Europa auf dem Tisch“, sagte VDM-Geschäftsführer Jürgen Reichle der Zeitung: „Wie beim Benzin werden auch bei Getränken die Menschen in Deutschland die Zeche zahlen.“
Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, sagte der Zeitung: „Nach Jahren massiver Kostensteigerungen brauchen Wirtschaft und Verbraucher wirksame Entlastung statt neuer Steuern. Die Politik kann nicht auf der einen Seite bezahlbare Lebensmittel fordern und auf der anderen Seite eine Sondersteuer auf alle möglichen Getränke einführen. Diese Pläne sind maßlos und das völlig falsche Signal.“ (afp/dts/red)
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Streik: Migranten in Magdeburg schließen Geschäfte

Aus Protest gegen Rassismus und als Zeichen für eine demokratische Gesellschaft haben viele Menschen mit Migrationshintergrund in Magdeburg am Mittwoch ihre Geschäfte geschlossen.
„Wir schließen heute unsere Türen, damit sich morgen nicht die Türen zu einer freien und demokratischen Gesellschaft schließen“, erklärte der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt. Der Rat unterstützt die Aktion, die Gewerbetreibende selbst organisierten.
Zwischen 10:00 und 15:00 Uhr sollten die Geschäfte im Rahmen des „Migra-Streiks“ demnach geschlossen bleiben.
Für 13:00 Uhr war eine Kundgebung vor dem Landtag geplant. „Viele Beteiligte berichten, dass sie zunehmend Angst vor Anfeindungen haben“, sagte Saaeid Saaeid vom Flüchtlingsrat in der ARD.
Der Streik solle ein Weckruf an die Gesellschaft sein und ein Appell, sich das Wahlprogramm der AfD genau anzuschauen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September der Landtag neu gewählt. (afp/red)
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Keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke – Klingbeil räumt mit Gerücht auf

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. „Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen“, erklärte der SPD-Chef auf Instagram. Eine „Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke“ ergebe keinen Sinn.
Am Dienstag war ein Papier aus Klingbeils Ministerium öffentlich geworden, in dem vorgeschlagen wurde, neben Limonaden unter anderem auch Zero- und Light-Getränke, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees der Zuckersteuer zu unterwerfen. Die Rede ist von Getränken „mit Zucker und/oder Süßungsmitteln“ sowie „Zucker-/süßungsmittelhaltigen Granulaten“. Nicht betroffen wären 100-prozentige Fruchtsäfte und reine Milch.
Klingbeil erklärte, vor politischen Entscheidungen diskutierten Fachleute der beteiligten Ministerien auch kontrovers unterschiedliche Ideen. „Nun ist ein solcher Arbeitsstand in den Medien aufgetaucht. Er ist weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen.“
Seine Mitarbeiter müssten aber intern offen diskutieren und auch Vorschläge machen können, die am Ende nicht umgesetzt würden. „Wenn jede interne Überlegung behandelt wird wie eine politische Entscheidung, wird diese Offenheit schwieriger. Und Politik am Ende nicht besser“, betonte Klingbeil. (dpa/red)
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Schufa droht Sammelklage wegen historischer Datenspeicherung

Der Wirtschaftsauskunftei Schufa droht im Streit um die sogenannte Schattendatenbank ein folgenschwerer Rechtsstreit.
Die europäische Datenschutzorganisation NOYB („None of Your Business“) in Wien hat das Unternehmen formell abgemahnt und die Vorbereitung einer gerichtlichen Sammelklage bekanntgegeben. Die Schufa wies die Kritik zurück und kündigte an, sich rechtlich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen – bis hin zum Bundesgerichtshof.

Vorwurf: Jahrelange Speicherung statt Löschung

Hintergrund des Konflikts sind Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“, die Mitte Juli berichtet hatten, dass die Schufa „historische Daten“ aufbewahrt. Dabei handele es sich um Informationen über alte Kredite, Pfändungen oder gar Privatinsolvenzen – Forderungen und Schulden, die Betroffene häufig schon vor Jahren beglichen hätten.
Laut Datenschutzregeln und den von der Branche selbst gesteckten Löschfristen müssten solche Daten nach bestimmter Zeit gelöscht werden. Die Schufa speichert diese jedoch nach eigenen Angaben bis zu zehn Jahre lang weiter.
Besonders schwer wiegt aus Sicht der Datenschützer ein weiterer Punkt: Bei förmlichen Auskunftsersuchen nach Artikel 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll die Schufa diese archivierten Daten den Bürgern verschwiegen haben.
Das Unternehmen argumentiert, Verbraucher interessierten sich im Wesentlichen für ihren aktuellen Score und die aktuell einfließenden Werte, weshalb man über historische Bestände nicht informiere.

NOYB fordert sofortigen Stopp und plant Verbandsklage

„Wir mahnen die Schufa jetzt formell ab und fordern sie auf, die historischen Daten umgehend zu löschen“, erklärte NOYB-Sprecher Marco Blocher. Weigere sich das Unternehmen, werde man eine Unterlassungsklage im kollektiven Verbraucherinteresse einreichen.
NOYB bereitet zudem eine Verbandsklage – eine spezielle Form der Sammelklage – auf immateriellen Schadenersatz vor. Begründet wird dies mit der millionenfachen Verletzung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 DSGVO. NOYB hat Betroffene bereits dazu aufgerufen, sich auf einer Interessentenliste zu registrieren.
Sollten die Datenschützer vor Gericht Recht bekommen, könnte dies massive finanzielle Konsequenzen für die Auskunftei haben.
Da die Schufa Datensätze zu praktisch allen rund 68 bis 69 Millionen Erwachsenen in Deutschland führt, könnte selbst ein geringer Entschädigungsbetrag pro Kopf Gesamtforderungen in astronomischer Höhe nach sich ziehen.

Schufa weist Vorwürfe zurück

Die Schufa Holding AG sieht ihr Handeln hingegen als rechtmäßig und sachlich geboten an. Die Verarbeitung historischer Daten entspreche gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, sagte ein Schufa-Sprecher.
„NOYB fordert trotzdem in der Unterlassungsklage, historische Daten zu löschen. Das wäre zudem für Verbraucher und Wirtschaft schädlich.“
Denn historische Daten und Datentests seien erforderlich, um wissenschaftlich belastbare Scores zu entwickeln, ihre Qualität zu überprüfen sowie Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwendung von Daten sicherzustellen.
„Die Forderung von NOYB stärkt nicht den Verbraucherschutz, sondern würde zentrale Voraussetzungen für faire und treffsichere Bonitätsbewertungen beseitigen. Wir werden die Speicherung historischer Daten vor Gericht verteidigen – auch wenn wir erneut bis vor den Bundesgerichtshof gehen.“
Die Datenschützer aus Wien erhalten Unterstützung von der deutschen NGO AlgorithmWatch. Die Bürgerrechts- und Transparenzorganisation hatte eine Petition gestartet und Betroffenen ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem bereits mehr als 22.000 Menschen gezielt Auskunft über ihre archivierten Daten verlangt haben.
Geschäftsführer Matthias Spielkamp wies die Darstellung der Schufa, die Bürger hätten an diesen Daten ohnehin kein Interesse, scharf zurück: Dass nun zehntausende Menschen Einsicht verlangten und die Schufa mit dreimonatigen Verzögerungen reagiere, zeige, dass sich das Unternehmen „zunehmend in Widersprüche verwickelt“.
Zusammen mit fast 145.000 Unterstützern der Petition verlangt AlgorithmWatch eine vollständige Auskunftserteilung, die endgültige Löschung der „Schattendatenbank“ sowie ein hartes Durchgreifen des Hessischen Datenschutzbeauftragten bis hin zum höchstmöglichen Bußgeld. (dpa/red)
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Verbände: Staat könnte fast 4 Milliarden Euro durch Zuckersteuer einnehmen

Von der Zuckersteuer betroffene Verbände schätzen die Steuereinnahmen durch die von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) offenbar geplante Abgabe inklusive Mehrwertsteuer auf fast vier Milliarden Euro pro Jahr.
Je nach Zuckergehalt würden sich Limonaden- und Cola-Kästen zwischen 2,50 Euro und 4,50 Euro je Kasten verteuern. Das entnimmt die „BILD“-Zeitung Berechnungen der Vereinigung Alkoholfreie Getränke, des Brauer-Bundes und des Mineralbrunnenverbands.

„Vier Euro mehr pro Kiste“

„Vier Euro mehr pro Kiste – da liegt momentan die höchste Verbrauchssteuer für Getränke in Europa auf dem Tisch“, sagte der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen, Jürgen Reichle, der „BILD“. „Wie beim Benzin werden auch bei Getränken die Menschen in Deutschland die Zeche zahlen.“
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Holger Eichele, kritisiert das Vorhaben. „Nach Jahren massiver Kostensteigerungen brauchen Wirtschaft und Verbraucher wirksame Entlastung statt neuer Steuern.“
Die Politik könne nicht auf der einen Seite bezahlbare Lebensmittel fordern und auf der anderen Seite eine Sondersteuer auf alle möglichen Getränke einführen. „Diese Pläne sind maßlos und das völlig falsche Signal“, sagte Eichele der „BILD“.

Auch bei Süßstoff und Fruchtsäften soll die Steuer gelten

Klingbeil hatte am Dienstag bestätigt, dass die Zuckersteuer nach seinen Vorstellungen über die bisher bekannten Pläne hinausgehen soll.
Laut dem Medium soll der Aufschlag 26 bis 38 Cent pro Liter betragen und sich in der Höhe nach dem Zuckergehalt richten. 26 Cent pro Liter sollen bei 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter fällig werden. 32 Cent bei sieben Gramm Zucker und 38 Cent bei mehr als zehn Gramm Zucker pro Liter.
Außerdem solle die Abgabe auch bei Getränken mit Süßstoff fällig werden. Die „Rheinische Post“ und das Nachrichtenportal „Politico“ berichteten, die Steuer solle auch für Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein gelten.
Die Union hatte die Pläne scharf kritisiert. Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) sagte dem Nachrichtenportal „Politico“, die Ausweitung auf möglichst viele Getränke diene „erkennbar in erster Linie der Haushaltskonsolidierung. Damit verliert die Maßnahme ihren gesundheitspolitischen Lenkungszweck“.
Klingbeil sagte den Sendern ntv und RTL, es gehe nicht um den Haushalt, sondern um den Gesundheitsschutz. Ziel sei es, Kinder besser zu schützen und das Gesundheitssystem zu stärken. „Das ist in vielen anderen Ländern passiert. Das machen wir hier auch.“  (afp/red)
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BGH verwirft Revision: Haftstrafe gegen Reiner Fuellmich rechtskräftig


In Kürze:

  • Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Ex-„dieBasis“-Politiker Reiner Fuellmich weitgehend verworfen.
  • Fuellmich wurde wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
  • Fünf Monate der Untersuchungshaft werden wegen seines Verhaltens während des Verfahrens nicht auf die Strafe angerechnet.
  • Die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 700.000 Euro wurde vom BGH lediglich geringfügig korrigiert.

 
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag, 25. August, in einer Erklärung mitteilte, ist das Urteil gegen den früheren Rechtsanwalt Reiner Fuellmich mittlerweile rechtskräftig. Der 6. Strafsenat des BGH hatte im März über die Revision entschieden. Dabei verwarf er diese weitgehend. Nun veröffentlichte der BGH die entsprechende Entscheidung.
Das Landgericht Göttingen hatte Fuellmich im April 2025 wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Landgericht die Einziehung von Taterträgen an. In diesem Punkt korrigierte der BGH das Urteil „geringfügig“.

Fuellmich als Anwalt für „Schrottimmobilien“

Gleichzeitig bestätigte der BGH die Entscheidung des Landgerichts, fünf Monate der Untersuchungshaft nicht auf die Freiheitsstrafe anzurechnen. Das Göttinger Gericht hatte Fuellmich dies mit der Begründung verweigert, er habe das Verfahren verschleppt. Dies rechtfertige nach Auffassung des Gerichts eine Nichtanrechnung aufgrund des Nachtatverhaltens gemäß Paragraf 51 Abs. 1 Satz 2 StGB.
Fuellmich hatte sich in der Fachwelt als Rechtsanwalt einen gewissen Bekanntheitsgrad durch Prozesse im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien erworben, unter anderem gegen die Deutsche Bank. Während der Corona-Pandemie war er einer der Mitbegründer des sogenannten Corona-Ausschusses. Dieser organisierte Sitzungen, in denen verschiedene Experten zu den Maßnahmen und Folgen der Corona-Pandemie befragt wurden. Die Sitzungen wurden im Internet und über soziale Medien übertragen.
Fuellmich verbreitete dabei unter anderem unzutreffende Behauptungen über COVID-19 und die Corona-Impfung. Wegen mehrerer Fälle von Beleidigung und Volksverhetzung wurde er in den Jahren 2021 und 2022 zu Geldstrafen verurteilt. Im Zusammenhang mit einem im Internet verbreiteten Video erließ das Amtsgericht Göttingen 2022 einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung.

Spenden für vermeintliche Sammelklagen eingeworben

Die nunmehr rechtskräftige Verurteilung bezog sich auf den Vorwurf, Spenden in Höhe von insgesamt etwa 700.000 Euro zweckentfremdet zu haben. Fuellmich hatte die Gelder unter anderem mit der Ankündigung eingeworben, in mehreren Staaten, darunter den USA, Sammelklagen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen zu führen. Diese stellte er als Teil eines angeblich geplanten „Massenmordes“ oder „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ durch die Bundesregierung und deren wissenschaftliche Berater dar. Darüber hinaus soll er Rechnungen für angebliche gerichtliche Eingaben verschickt haben.
Im Juli 2021 kündigte Fuellmich unter anderem an, einen „Nürnberger Prozess“ gegen Verantwortliche für die Pandemiemaßnahmen einzuleiten. Zuvor hatte ein Gericht in Kanada eine sogenannte Class Action, an der Fuellmich beteiligt gewesen sein soll, als „querulatorisch“ abgewiesen.
Das Ausbleiben der angekündigten gerichtlichen Schritte sorgte auch im sogenannten Corona-Ausschuss für Unstimmigkeiten. Im September 2022 schloss die Stiftung Fuellmich aus. Auch in der Partei „dieBasis“ kam es zu heftigen internen Auseinandersetzungen, ehe Fuellmich im November 2022 von sich aus als Vorsitzender zurücktrat.

Fuellmich nach Ankunft in Frankfurt verhaftet

Im Jahr 2023 lebte Fuellmich im mexikanischen Tijuana. Im Oktober desselben Jahres wies ihn die mexikanische Regierung aus. Sicherheitskräfte verhafteten den Juristen nach seiner Ankunft in Frankfurt am Main. Den Feststellungen des Landgerichts zufolge, denen sich der BGH anschloss, hatte Fuellmich Spendengelder in Höhe von etwa 700.000 Euro für eigene Zwecke verwendet. Die Rechtsmittel Fuellmichs, der die Tatvorwürfe zurückgewiesen hatte, blieben erfolglos.
Mit Material der Nachrichtenagentur AFP