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Gutachten: Heizgesetz könnte verfassungswidrig sein

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der schwarz-roten Bundesregierung könnte gegen das Grundgesetz verstoßen. Davor warnt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten, über das der „Spiegel“ berichtet.
Ob das Gesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht überstehen könnte, sei „eher zweifelhaft“, schreiben die Fachleute.
Das GModG, über das der Bundestag vergangene Woche erstmals debattierte, ist eines der wichtigsten Vorhaben des Wirtschaftsministeriums dieser Legislaturperiode. Es soll das „Heizungsgesetz“ von Reiches Vorgänger Robert Habeck (Grüne) ersetzen und damit ein zentrales Wahlkampfversprechen der Union einlösen.

Widerspricht das Gesetz dem „Klimabeschluss“?

Das GModG würde nach Ansicht von Experten aber zu mehr Treibhausgasemissionen führen – und könnte deshalb am Bundesverfassungsgericht scheitern.
In ihrem „Klimabeschluss“ vom März 2021 hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass Belastungen durch die Senkung von Treibhausgasemissionen nicht übermäßig auf jüngere Generationen abgewälzt werden dürfen.
Es erscheine jedoch „schlüssig“, dass das Gesetz Klimaschutz-Lasten „unverhältnismäßig“ auf die Zukunft verschiebe, heißt es im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Dies sei verfassungsrechtlich „eher nicht zu rechtfertigen“.

Europarecht wirkt sich auch aus

In einem weiteren Gutachten betonen die Fachleute, dass das GModG auch mit Europarecht kollidieren könnte. Sie äußern „Bedenken“, dass die Bundesregierung EU-Recht nicht pflichtgemäß umsetzen würde – darunter das Ziel, bis 2040 aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen auszusteigen.
Laut GModG sollen die Deutschen zu diesem Zeitpunkt auch neue Gas- und Ölheizungen noch mit bis zu 40 Prozent fossilem Gas betreiben dürfen. Wie dieser Widerspruch aufgelöst werden soll, ließ das Wirtschaftsministerium auf „Spiegel“-Nachfrage unbeantwortet. (dts/red)
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Härter, trinkfester, ostdeutsch? Ostbeauftragte warnt vor neuen Stereotypen

Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), warnt vor neuen ostdeutschen Stereotypen bei jungen Menschen und fordert mehr Zuwanderung und eine Reform der Steuern für Vermögende.
„Gefördert durch entsprechende Inhalte in sozialen Medien entstehen neue Stereotypen des Ostdeutschseins“, sagte Kaiser dem Tagesspiegel-Newsletter „Im Osten“.

Ossis sagen über sich: „Nicht so verweichlicht“ wie die Westdeutschen

Zuletzt habe sie bei einer Veranstaltung junge Leute gefragt, was für sie ostdeutsch sei. Einige hätten geantwortet: „Wir sind härter als die Westdeutschen, wir können mehr trinken und sind nicht so verweichlicht.“
Es habe sie nachdenklich gemacht, dass sich ostdeutsche Identität für manche junge Menschen über Vorstellungen von besonderer Härte und Widerstandsfähigkeit ausdrücke.
Hier würden auch Erfahrungen von Eltern und Großeltern nachwirken, deren Lebenswelten nach der Einheit tiefgreifend erschüttert worden seien. „Die Identifikation mit dem Osten hat erst nach der Wiedervereinigung zugenommen“, sagte Kaiser.

Elisabeth Kaiser (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Für mehr Zuwanderung

Für bessere Zukunftsperspektiven in Ostdeutschland forderte Kaiser mehr Zuwanderung und eine Reform der Steuern für Vermögende. „Genauso wichtig, wie junge Menschen hier zu halten, ist es, offen zu sein für neue Menschen“, sagte Kaiser an die Adresse der Ostdeutschen.
Internationale Firmen würden sich nur ansiedeln, wenn auch Fachkräfte aus dem Ausland willkommen seien. Sie habe etwa von ausländischen Ärzten aus dem Klinikum Gera gehört, dass sie auf der Straße diskriminiert worden seien, nachdem sie gerade einen Einheimischen operiert hätten.
„Wir müssen die Menschen nicht nur als Arbeitskraft willkommen heißen, sondern auch als Nachbarn und Mitbürger im Verein. Das gilt für alle Menschen.“

Agenda 2010 wirkt nach

Die SPD-Politikerin, die als Staatsministerin im Bundesfinanzministerium angesiedelt ist, forderte darüber hinaus eine Steuerreform. „Reformen dürfen nicht darin bestehen, einfach den Sozialstaat zu kürzen und alle möglichen Dinge zu deregulieren. So werden wir keinen Wirtschaftsaufschwung erleben“, sagte Kaiser dem Tagesspiegel-Newsletter.
Die Agenda 2010 hätte gerade im Osten hohe gesellschaftliche Kosten verursacht. „Es wurden zwar Arbeitsplätze geschaffen, aber vor allem im Niedriglohnbereich. Wir haben viele Menschen über Jahre in Minijobs gelassen. Das Versprechen der Einheit, eine Wohlstandsgesellschaft für alle zu schaffen, galt für diese Menschen nicht.“
Kaiser bewertete es deshalb als „wichtig und richtig, dass wir über Reichensteuer, Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuer reden“.
Wenn Menschen trotz Arbeit Angst haben müssten, dass ihre Altersvorsorge nicht ausreiche oder die Pflegekosten unbezahlbar würden, „dann müssen auch die Vermögenden einen größeren Teil beitragen“. (dts/red)
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Neue Waffen: Pistorius kündigt 400 Millionen Dollar für Ukraine an

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat der Ukraine weitere Unterstützung für ihren Verteidigungskampf gegen Russland zugesagt.
Deutschland werde sich über den Purl-Mechanismus mit 200 Millionen Dollar (rund 174 Millionen Euro) an einem neuen US-Waffenpaket für Kiew beteiligen, sagte Pistorius am Rande eines Treffens mit NATO-Kollegen in Brüssel am Donnerstag.
Zusätzlich werde Berlin weitere 200 Millionen Dollar zur Beschaffung von speziellen Lenkflugkörpern für die Luftabwehrsysteme vom Typ Patriot beisteuern.

Berlin beteiligte sich bereits an drei Waffenpaketen

Die NATO-Länder und ihre Verbündeten können über den sogenannten Purl-Mechanismus Waffenpakete im Wert von jeweils 500 Millionen Dollar für die Ukraine in den USA kaufen. Deutschland hatte sich in der Vergangenheit bereits am Kauf von drei Paketen beteiligt.
Auch andere Länder kündigten weitere Waffenkäufe für die Ukraine an, darunter Schweden, Kanada, Norwegen und die Niederlande.
Pistorius sagte, Deutschland gehe mit den neuen Militärhilfen voran. „Wir wollen auf diesem Weg weitere Unterstützer im Kreis der Ukraine Defense Contact Group ermutigen, sich ebenfalls an der Finanzierung für PAC-3-Lenkflugkörper zu beteiligen“, betonte er.

Auch Großbritannien beteiligt

Die sogenannte Ukraine-Kontaktgruppe (UDCG) unter Leitung Großbritanniens und Deutschlands wollte am Nachmittag zusammenkommen. Zu dem Treffen wird der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj erwartet.
Die UDCG war nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine erstmals im April 2022 auf Einladung der USA auf deren Luftwaffenstützpunkt im rheinland-pfälzischen Ramstein zusammengekommen.
Seitdem trägt das Format als Koordinierungsstelle für die Ukrainehilfen maßgeblich zur Unterstützung der Ukraine im Krieg gegen Russland bei. Dabei beteiligen sich auch Länder außerhalb der NATO. (afp/red)
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Private Haushalte finanzieren mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben

Privathaushalte haben 2024 mehr als die Hälfte der laufenden Gesundheitsausgaben finanziert.
Sie übernahmen 286,8 Milliarden Euro der Gesamtausgaben in Höhe von 528,5 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Damit betrug der Anteil 54,3 Prozent. Die Privathaushalte trugen 8,7 Prozent mehr zur Finanzierung bei als im Vorjahr.
Der Anteil lag damit wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Corona-Pandemie. Bis 2022 war der Anteil auf 49,5 Prozent gesunken.
Neben den Privathaushalten beteiligen sich Unternehmen, der Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck an den Gesundheitskosten.

Die Unternehmen zahlen etwa ein Drittel

Die Finanzierungsbeiträge der Unternehmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr prozentual mit einem Plus von 9,5 Prozent am stärksten und lagen 2024 bei 31,1 Prozent.
Der Beitrag des Staates blieb mit 14,0 Prozent hingegen nahezu unverändert. Die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck haben hingegen 3,4 Prozent mehr für die laufenden Gesundheitskosten ausgegeben und kamen auf einen Anteil von 0,6 Prozent.
Knapp die Hälfte der von den Privathaushalten finanzierten Mittel entfiel auf Sozialversicherungsbeiträge.
Rund ein Fünftel waren sonstige inländische Einnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben, die von Privathaushalten für ambulante oder stationäre Pflege oder den Kauf von rezeptfreien Medikamenten finanziert wurden.
Bei den Unternehmen waren 85 Prozent des Finanzierungsbeitrags auf Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber zurückzuführen. Der Staat brachte 90,1 Prozent seines Finanzierungsbeitrags für Transfers und Zuschüsse auf.
Dazu zählen unter anderem der jährliche Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds und die Beihilfen der öffentlichen Arbeitgeber. (afp/red)
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Umweltrat warnt vor Abbau ökologischer Standards im Umweltrecht

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat vor einer Aufweichung des Umweltrechts gewarnt. „In jedem Fall müssen ökologische Standards gewahrt werden“, erklärte Ratsmitglied Annette Elisabeth Töller am Donnerstag anlässlich der Vorlage des SRU-Sondergutachtens „Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität“.
Kritisiert wird darin vor allem eine unzureichende Anwendung der in Deutschland durchaus anspruchsvollen ökologischen Vorgaben.

Umsetzung schwierig

Verwiesen wird als Beispiele für Vollzugsdefizite in dem Bericht etwa darauf, dass verbindliche Luftqualitätsziele für Stickstoffdioxid in vielen Städten erst Jahre nach dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Vorgaben erreicht worden seien.
Verbraucher könnten im Handel Produkte auch mit nicht zugelassenen gefährlichen Chemikalien erwerben und selbst in Schutzgebieten verschlechtere sich weiterhin der Erhaltungszustand vieler geschützter Tier- und Pflanzenarten.
„Vollzugsdefizite untergraben den Schutz von Umwelt und Gesundheit, den der Gesetzgeber vorgesehen hat“, warnen die Autoren. „Manche Gesetze sind unklar formuliert oder enthalten komplizierte Ausnahmen. Sie sind dann für die Verwaltung schwer zu handhaben“, erklärte Ratsmitglied Wolfgang Köck.

Schlecht gemachte Regelungen reformieren

Kontraproduktiv sei dabei vor allem, „wenn Gesetzgebungsprozesse unter hohem Zeitdruck ablaufen und Beteiligungsfristen teilweise nur wenige Tage betragen“, kritisierte Köck.
Häufig seien schlecht gemachte gesetzliche Regelungen auf Bundesebene „eine Ursache für mangelhafte Implementation“ vor Ort“, warnte Töller.
Offen zeigt sich der Sachverständigenrat für Reformen. Wenn Regelungen, etwa durch aufeinanderfolgende Reformen, überkomplex oder gar widersprüchlich geworden seien, sollten sie vereinfacht werden.
Pauschale Instrumente, etwa wonach für jede neue Vorgabe eine andere entfallen müsse oder eine bloße 1:1-Umsetzung von EU-Recht „werden der Komplexität der Aufgabe allerdings nicht gerecht“, warnte Töller.

Behörden mehr mit einbinden

Bei der Gesetzgebung sollten Behörden, die mit der Anwendung von Umweltrecht befasst sind, mit eingebunden werden.
Um eine angemessene Umsetzung des Umweltrechts sicherzustellen, dringt der Sachverständigenrat zudem auf „eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Behörden“.
Auch sollten dort Aufgaben stärker gebündelt und Kooperationen über verschiedene Zuständigkeiten hinweg verbessert werden. „Digitalisierung kann die Umsetzung erleichtern, indem sie Prozesse beschleunigt und automatisiert“, heißt es weiter. (afp/red)
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Ver.di bestreikt vier ARD-Sender: NDR, WDR, SWR und BR

Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten des NDR sowie des WDR, SWR und BR zu Warnstreiks aufgerufen.
Wie die Gewerkschaft mitteilte, laufen die Arbeitsniederlegungen im WDR und SWR bereits seit Mittwoch, im BR und NDR sind sie am Donnerstag gestartet. Grund sind die stockenden Tarifverhandlungen für die rund 37.000 Beschäftigten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Beim NDR findet um 12 Uhr eine Streikversammlung am Funkhaus in Hannover statt. Der Streik hat bereits erste Auswirkungen gezeigt: Im ARD-Morgenmagazin konnte nur eine Version der Tagesschau ohne Sprecherin im Bild gesendet werden.
Das für den Abend geplante Konzert der NDR-Radiophilharmonie ist nicht betroffen, da die Beschäftigten der Gebäude- und Veranstaltungstechnik ihren Warnstreik um 19 Uhr beenden.

Sieben Prozent mehr Lohn gefordert

Ver.di fordert sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 300 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber, die Senderleitungen von WDR, BR, SWR und NDR, haben eine Laufzeit von 35 Monaten mit jährlichen Steigerungen von ein bis zwei Prozent angeboten.
„Ein Angebot mag man das kaum nennen“, kritisierte Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Ver.di-Bundesvorstand. Die nächste Verhandlungsrunde für den NDR ist für den 26. Juni angesetzt. (dts/red)
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Wadephul erwägt Kürzungen bei UN-Engagement

Nach der Schlappe bei der Wahl für den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erwägt Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) Kürzungen bei deutschen Zahlungen an die UNO.
„Es kann nicht sein, dass wir einer der größten Beitragszahler sind und bei manchen Entscheidungen, auch im personellen Bereich, nicht berücksichtigt werden“, sagte Wadephul der „Rheinischen Post“.
Der Bundestag werde sich nun im Zuge der Haushaltsaufstellung „einzelne Engagements genauer anschauen“. Für humanitäre Hilfe wünsche er sich aber mehr deutsche Mittel.

Wadephul fordert mehr Respekt

„Die Vereinten Nationen müssen schon davon ausgehen, dass wir unsere Position in Zukunft etwas deutlicher markieren“, sagte Wadephul. „Wir wollen gehört werden. Deutschland hat Interessen. Und Deutschland möchte auch respektiert werden.“ Das sei „keine Forderung nach einer Dominanz“, fügte er hinzu.
Deutschland hatte vor zwei Wochen in New York für einen der zwei freiwerdenden nicht-ständigen Sitze für westeuropäische Länder im UN-Sicherheitsrat für 2027 und 2028 kandidiert – und war unterlegen.
Bei der geheimen Abstimmung in der UN-Vollversammlung holte Portugal 134 Stimmen, auf Österreich entfielen 131 Stimmen. Deutschland landete mit nur 104 Stimmen abgeschlagen auf dem dritten Platz und ging damit leer aus.

Rund 960 Millionen Euro

Mit Blick auf Einschnitte bei der humanitären Hilfe im Bundeshaushalt sagte Wadephul nun der „Rheinischen Post“: „Die Notwendigkeit, unser humanitäres Engagement in Zukunft eher noch zu verstärken, springt uns doch aus jeder zweiten Nachrichtenmeldung an.“
Darüber wolle er „noch einmal im Kabinett und danach mit dem Parlament diskutieren“, sagte der Minister.
Dies sei „auch in unserem eigenen Interesse“, betonte Wadephul. „Jeder weiß, dass die große Flüchtlingswelle 2015 im Wesentlichen humanitäre Gründe hatte. Und so weit sollten wir es nicht wieder kommen lassen.“
Im aktuellen Bundeshaushalt sind für den Bereich „Leistungen an die Vereinten Nationen und im internationalen Bereich“ rund 961 Millionen Euro vorgesehen. Dies sind rund 84 Millionen Euro weniger als im Haushalt für das Vorgängerjahr 2025. (afp/red)
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Wie entsteht mein Schufa-Score? BGH prüft Auskunftsanspruch

Wer eine neue Wohnung sucht, auf Rechnung einkaufen oder einen Bankkredit aufnehmen will, braucht dafür oft einen guten Schufa-Score. Der Bundesgerichtshof verhandelt heute darüber, ob und in welchem Umfang die Schufa Betroffenen Auskunft geben muss, wie der Score berechnet wird. Ein Urteil wird noch nicht erwartet.

Was ist ein Bonitätsscore?

Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind private Unternehmen, die Daten sammeln, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird.
Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Je höher der Wert, umso größer die Kreditwürdigkeit. Wer oft Rechnungen unpünktlich bezahlt und Mahnungen bekommt, wird schlechter eingeschätzt.

Worum geht es in Karlsruhe?

Am BGH geht es heute um die Klagen von fünf Privatpersonen, die sich noch auf den früheren Schufa-Score beziehen. Die Schufa hatte ihnen 2023 im Rahmen der Datenkopie Auskunft über ihre bei der Auskunftei gespeicherten Daten sowie in den letzten zwölf Monaten auf Bonitätsanfragen hin übermittelten Scorewerte erteilt.
Die Kläger halten die erteilte Auskunft aber für unzureichend und das Scoring-Verfahren für intransparent. Ihre Klage stützen sie auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wenn Entscheidungen durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden, haben Betroffene laut DSGVO einen Anspruch auf „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person“.
Der Europäische Gerichtshof klärte 2023, dass ein Schufa-Score unter diese Regelung fällt, wenn er eine „maßgebliche“ Rolle etwa für die Kreditgewährung spielt.

Was bedeutet das für das Verfahren?

Vor dem BGH geht es um die Frage, ob die Schufa-Datenkopie die aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte das verneint und die Schufa verurteilt, den Klägern weitere Informationen etwa zur Gewichtung der für die Scorewerte genutzten Kriterien offenzulegen.
Zwar müsse das Unternehmen keine Auskunft erteilen, auf deren Grundlage die Betroffenen den Score mathematisch nachvollziehen könnten, so die Richter. Sie müsse aber laienverständliche Informationen erteilen, die eine Überprüfung der Scorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermögliche.

Was sagt die Schufa?

Die Schufa ist der Ansicht, dass ihre Datenkopie den Auskunftsanspruch an „maßgebliche“ Scores vollumfänglich erfüllt. Ihre Praxis hätten bundesweit auch schon 10 Oberlandesgerichte in 55 Beschlüssen und 17 Urteilen bestätigt, teilt die Auskunftei mit. Das OLG Dresden vertrete ebenso wie das OLG Naumburg eine Mindermeinung und gehe mit seinen Transparenzanforderungen über den aktuellen gesetzlichen Rahmen hinaus.
Unterschiedliche Anforderungen an die Auskunft je nach Gerichtsstandort seien weder praktikabel noch rechtssicher, kritisiert die Schufa. Deswegen sei sie vor dem BGH in Revision gegangen. Sollten die Karlsruher Richter das Urteil aus Dresden bestätigen, werde die Auskunftei ihre Datenkopie anpassen.
Die gesetzlichen Spielregeln ändern sich am 20. November, dann tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring transparenter und verständlicher machen soll. Auf Anfrage von Verbrauchern müssen Auskunfteien alle in den vergangenen zwölf Monaten berechneten Score-Werte sowie die dabei verwendeten Daten offenlegen.
Außerdem müssen sie die Kriterien ausweisen, die den Score-Wert am stärksten beeinflussen. Die Schufa verweist darauf, dass ihr neues Scoring-Verfahren sogar über diese künftigen Transparenzregeln hinausgeht. Auch die alten Scores würden an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Woher kommen die Daten?

Die Schufa erhält von ihren Vertragspartnern Informationen etwa über die Eröffnung von Girokonten, die Ausgabe von Kreditkarten und den Abschluss von Leasingverträgen und Krediten.
Negativinformationen, die die Schufa erfasst, stammen zum Beispiel aus öffentlichen Registern wie Schuldnerverzeichnissen. Die Schufa speichert zudem persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, hat aber keine Informationen etwa über das Einkommen einer Person.
Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Foto: Peter Kneffel/dpa

Wer wissen will, welche Daten die Schufa zu seiner Person speichert, kann bei ihr eine sogenannte Datenkopie beantragen. Die Selbstauskunft weist unter anderem aus, woher die Informationen stammen und an wen sie in den letzten zwölf Monaten weitergeleitet wurden.
Eine repräsentative Umfrage des Finanzvergleichsportals Verivox Anfang des Jahres zeigte aber, dass viele Menschen sich dafür gar nicht interessieren. Mit 55,6 Prozent hatte eine Mehrheit der Deutschen ihren persönlichen Score demnach noch nie abgerufen.

Wie wird der Schufa-Score berechnet?

Der Schufa-Score wurde von Kritikern lange als „Blackbox“ bezeichnet, weil die Auskunftei nicht im Detail offenlegte, wie die Bewertung zustande kam. Die Geheimniskrämerei soll jetzt ein Ende haben. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Schufa einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen. Bis Ende 2028 will die Schufa den alten Score vollständig abschaffen.
Bei der neuen Berechnungsmethode werden für zwölf Kriterien Punkte vergeben. Es spielt etwa eine Rolle, wie alt der älteste Bankvertrag und die älteste Kreditkarte sind, ob Zahlungsstörungen vorhanden sind, und wie der Status bei Krediten ist.
Am Ende steht ein Score-Wert zwischen 100 und 999. Ab 779 Punkten gibt es die höchste Scoreklasse „hervorragend“. Wer auf weniger als 100 kommt, landet bei „ungenügend“ und bekommt keinen Score. (dpa/red)
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Bahnstrecke Hannover-Berlin: Lange Umwege ab Oktober

Pendler müssen sich ab Oktober auf bis zu 80 Minuten längere Fahrzeiten im Fernverkehr zwischen Berlin und Hannover einstellen. Grund ist die Generalsanierung der Bahnstrecke zwischen Berlin und Lehrte bei Hannover, die von Oktober 2026 bis Dezember 2027 dauern wird.
Aktuell brauchen die ICE-Züge von Berlin nach Hannover (Hauptbahnhof bis Hauptbahnhof) planmäßig rund 100 Minuten. Betroffen sind auch Fahrgäste, die zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen unterwegs sind.
Wie die Deutsche Bahn mitteilte, wird der Abschnitt zwischen Berlin-Spandau und Fallersleben (bei Wolfsburg) von Oktober bis Dezember 2026 und erneut im gleichen Zeitraum 2027 komplett gesperrt.
In diesen Zeiträumen fahren der Bahn zufolge die Fernzüge zwischen Hannover und Berlin eine Umleitung. Sie halten abwechselnd in Braunschweig und Magdeburg.

Unterschiedliche Bauabschnitte, unterschiedliche Auswirkungen

„Die Fahrzeit zwischen Hannover und Berlin verlängert sich um 60 bis 80 Minuten“, hieß es in der Mitteilung des bundeseigenen Konzerns. Die Züge zwischen Amsterdam und Berlin werden demnach über Hamburg umgeleitet, was zu einer etwa 70 Minuten längeren Fahrzeit führt.
Zwischen diesen beiden Bauphasen gibt es unter anderem von Februar bis Juli 2027 eine Totalsperrung zwischen Lehrte und Fallersleben. Zwischen Dezember 2026 und Oktober 2027 rollen die Fernzüge in Richtung Hannover über Wolfsburg. In Richtung Berlin fahren sie weiterhin die Umleitung über Magdeburg.

Fahrpläne ab Ende Juni abrufbar

„Nahverkehrszüge werden, wo immer es möglich ist, bis dicht an den gesperrten Streckenabschnitt geführt, sodass den Fahrgästen möglichst die gewohnten Verbindungen auf der Schiene bestehen bleiben“, teilte die Bahn mit. Wo keine Regionalzüge fahren können, werde ein Ersatzverkehr mit purpurfarbenen Bussen eingesetzt.
Ab Ende Juni können Fahrgäste der Bahn zufolge die Fahrpläne für die erste Bauphase, die bis 12. Dezember 2026 andauern soll, im DB Navigator oder den Apps der Verkehrsverbünde einsehen.

Zweitlängste Generalsanierung

Nach Hamburg-Berlin ist die Strecke mit 221 Kilometern die zweitlängste Achse, auf der umfangreiche Bauarbeiten stattfinden sollen, wie die Bahn mitteilte. Auf der Strecke fahren demnach täglich mehr als 400 Züge des Nah- und Fernverkehrs und etwa 90 Güterzüge.
Während der Sanierung sollen unter anderem mehr als 175 Weichen, 260 Kilometer Gleise sowie 13 Kilometer Lärmschutzwände erneuert werden. Entlang der Strecke sollen zudem 25 Bahnhöfe modernisiert und teilweise barrierefrei ausgebaut werden.
Um pünktlicher und zuverlässiger zu werden, modernisiert die Bahn derzeit nach und nach stark befahrene Schienenkorridore. Bis Mitte der 2030er Jahre sollen rund 40 Strecken grundlegend saniert werden.
Das Konzept der Generalsanierungen mit längeren Sperrungen gilt angesichts des schlechten Zustands der Schieneninfrastruktur als alternativlos. Im Vergleich zu Bauarbeiten während des laufenden Betriebs können so deutlich umfangreichere Modernisierungen umgesetzt werden. (dpa/red)
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Bericht: Klingbeil plant Steuervereinfachungen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant einem Bericht zufolge neben einer Reform der Einkommensteuer auch umfangreiche Steuervereinfachungen für Bürger und Unternehmen.
Im Finanzministerium werde derzeit an entsprechenden Maßnahmen gearbeitet, berichtete das „Handelsblatt“ am Mittwoch, 17. Juni, unter Berufung auf Regierungskreise. Die Vereinfachungen könnten demnach Teil des Reformpakets werden, das Union und SPD beim Koalitionsausschuss am 1. Juli schnüren wollen.
Ziel ist des Vorhabens sei es, sowohl die Steuerzahler als auch die Finanzverwaltung von Bürokratie zu entlasten, heißt es in dem Bericht. Auch verschiedene Länderfinanzminister von Union und SPD hätten gemeinsam einen Katalog mit möglichen Steuervereinfachungen erstellt, die in das Paket mit einfließen könnten.
Das Bundesfinanzministerium wie auch die Länder griffen bei ihren Initiativen auf die Vorarbeit zweier Kommissionen zurück, die im Sommer 2024 ihre Empfehlungen an den damaligen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) übergeben hatten, wie das „Handelsblatt“ weiter berichtete.
Die Ideen des Bundesfinanzministeriums und der Länder würden sich an den Empfehlungen der Kommissionen orientieren.
Dazu gehöre etwa eine neue Arbeitstagepauschale für Arbeitnehmer, meldete die Zeitung. In ihr könnten die Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer, die Homeoffice-Pauschale sowie die Pendlerpauschale gebündelt werden. Steuererklärungen sollten so einfacher oder sogar überflüssig werden. (afp/red)
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17. Juni: Musk-Anwalt prüft weiter | AfD-Beobachtung in Bayern | Anschlagsplan im Weißen Haus vereitelt

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Musk-Anwalt prüft weiter

Nach einem Teilerfolg für Elon Musk und seinen Anwalt Joachim Steinhöfel gegen das ZDF kündigt dieser weitere Schritte an. Er schlägt vor, sich die ZDF-Berichterstattung über Musk der vergangenen drei Jahre anzuschauen, um mögliche weitere Klagen einzureichen. Das ZDF hat zwar beanstandete Falschaussagen entfernt, die geforderte Unterlassungserklärung lag heute morgen jedoch noch nicht vor.

G7 reduziert Rohstoffabhängigkeit

Die G7-Staaten wollen Obergrenzen für die Einfuhr bestimmter Rohstoffe festlegen. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Lieferanten außerhalb der G7 – darunter China – zu verringern. In einer gemeinsamen Erklärung hieß es: Bei seltenen Erden und Permanentmagneten soll die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten bis zum Jahr 2030 unter 60 Prozent sinken.

AfD-Beobachtung in Bayern

Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Bereits 2021 hatten die Verfassungsschützer in München die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt. Die Partei legte Berufung ein. Nach Auffassung des Gerichts greifen die damals vorgebrachten Gründe nicht.

Gentechnik in der EU

Lebensmittel, die mithilfe moderner gentechnischer Verfahren entwickelt wurden, dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung in Supermärkten verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, viele dieser Züchtungen von den bisherigen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Zudem sind nun auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut möglich.

Anschlagsplan im Weißen Haus vereitelt

FBI und Secret Service haben einen möglichen Terroranschlag auf das Weiße Haus und die Kampfsportveranstaltung UFC 250 vereitelt. Fünf Verdächtige wurden festgenommen. Geplant war ein Angriff mit Drohnen, Sprengstoff und Scharfschützen. Die Täter wollten laut Ermittlern durch Gewalt einen gesellschaftlichen Zusammenbruch herbeiführen.
 
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Musk-Anwalt Steinhöfel will weitere Aussagen über den SpaceX-CEO auf Rechtsverstöße prüfen

Die Aussagen in deutschen Medien über den SpaceX-CEO Elon Musk plant dessen Anwalt Joachim Steinhöfel, zu sammeln. Das kündigte der Medienrechtler im Gespräch mit „Apollo News“ an.

Prüfen, was nicht verjährt ist

In einem auf X veröffentlichen Video sagte Steinhöfel, er habe vor, dem Billionär, nachdem der aktuelle Fall gegen das ZDF abgeschlossen ist, vorzuschlagen, sich die Meldungen der vergangenen drei Jahre „plus dieses Jahr, die nicht verjährt sind, anzugucken und zu prüfen, welche weiteren Rechtsverstöße da gegebenenfalls noch vorliegen“. Er glaube, dass sich da „eine ganze Menge“ finde.
Ausgangspunkt des aktuellen Rechtsstreits war ein Beitrag des ZDF in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ vom 12. Juni, in dem behauptet wurde, Musk habe zur „Jagd auf Migranten“ aufgefordert.
Daraufhin hatte der 54-Jährige ein juristisches Vorgehen angekündigt. Steinhöfel hatte den Sender im Namen von Musk abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und angeblich die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, hieß es am Dienstag, 16. Juni.
Doch offenbar ist Letzteres nicht der Fall gewesen. In einem Interview in der Morgensendung „NiUS Live“ am Mittwoch sagte der Anwalt, dass diese Erklärung des Senders noch nicht bei ihm eingegangen sei.
„Die Unterlassungserklärung ist noch nicht da“, sagte er, obwohl das ZDF das selbst erklärt habe. Dort herrsche „völliges Chaos, völliger Aufruhr. Die wissen nicht einmal mehr, wie der rechtliche Status ist.“ Die Frist für die Einreichung der Erklärung läuft am Donnerstag, 18. Juni, um 16 Uhr ab.

Steinhöfel: „Verdichtung an Fehlleistungen“ beim ZDF 

Steinhöfel will eigenen Angaben zufolge aus ZDF-Kreisen erfahren haben, dass dort „gerade richtig was los ist“. Möglicherweise würden dort „demnächst Köpfe rollen“, nicht nur wegen des aktuellen Falls. Er zählte eine Reihe von Verfehlungen aus der jüngeren Vergangenheit auf und sprach von einer „Verdichtung an Fehlleistungen. Die leistet sich ja nicht mal eine Schülerzeitung.“
Der Deutsche Journalisten‑Verband riet dem ZDF, sich von dem „Theaterdonner“ nicht beeindrucken zu lassen. Musk habe wie jede andere Person das Recht, sich gegen aus seiner Sicht fehlerhafte Berichterstattung zu wehren, erklärte der Verband gegenüber dem „Deutschlandfunk“. Das „emotionale Feuerwerk“ zeige, dass er ähnlich wie US-Präsident Donald Trump auf kritische journalistische Arbeit mit juristischen Schritten reagiere.
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„Doppelte Entwertung“: Warum Wohnungseigentümer ihre Altersvorsorge plötzlich infrage stellen


In Kürze:

  • Rund zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland befinden sich in privater Hand.
  • Viele Eigentümer betrachten vermietete Wohnungen als Baustein ihrer Altersvorsorge.
  • Diskussionen über Mietpreisdeckel, energetische Auflagen und neue gesetzliche Vorgaben sorgen bei Vermietern für Verunsicherung.

 

Als Claudia K. Anfang der 2010er-Jahre ihre erste Eigentumswohnung in Berlin kaufte, sah sie darin in erster Linie eines: Altersvorsorge. Die Berliner Unternehmerin vertraute auf Betongold statt auf Aktien oder Versicherungsprodukte. „Eine Wohnung ist etwas Reales. Kein Finanzprodukt, das morgen verschwinden kann“, so sah sie es damals. Aus einer Wohnung wurden zwei, später vier. Die Kredite wurden bedient, die Mieteinnahmen stiegen langsam. Claudia K. sah sich nicht als Immobilieninvestorin, sondern als jemand, der für das Alter vorsorgt.

Säule des deutschen Mietwohnungsmarktes

Damit ist Claudia K. eine von vielen. Der deutsche Mietwohnungsmarkt wird bis heute maßgeblich von kleinen privaten Eigentümern getragen, auch wenn in der öffentlichen Debatte häufig von großen Wohnungskonzernen die Rede ist. 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands werden laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) von privaten Kleinvermietern angeboten.
Die Gruppe ist dabei deutlich kleinteiliger als die öffentliche Diskussion vermuten lässt. Laut einem aktuellen Gutachten der DI Deutschland.Immobilien AG in Zusammenarbeit mit dem IW besitzen 58 Prozent der 1.002 befragten privaten Vermieter nur eine einzige Mietwohnung.
Die Vermietung erfolgt dabei überwiegend langfristig und stellt für viele Eigentümer eher eine ergänzende Einkommensquelle dar. Bei mehr als der Hälfte der Befragten machen die Mieteinnahmen nur einen „geringen oder sogar vernachlässigbaren Anteil am Gesamteinkommen“ aus.
Viele dieser Eigentümer haben die Objekte geerbt oder über Jahrzehnte finanziert. Eigentümer wie Claudia K. wollen mit Immobilien für ihre Rente vorsorgen. So hat sie in Handarbeit mit ihrem inzwischen 75-jährigen Vater Wohnung für Wohnung vermietungsfähig renoviert.
Das verbreitete Bild des professionellen Immobilienunternehmers trifft daher auf einen großen Teil der privaten Vermieter nur eingeschränkt zu.

Eine „doppelte Entwertung“ der Altersvorsorge

Heute, fünfzehn Jahre später, blickt sie mit deutlich mehr Unsicherheit auf ihre Vermögensplanung. Die Diskussionen um Mietpreisregulierungen, energetische Sanierungspflichten, steigende Grundsteuern und immer neue gesetzliche Anforderungen haben bei vielen privaten Vermietern wie ihr das Gefühl hervorgerufen, dass sich die Spielregeln grundlegend verändert haben.

Für Claudia K. ist die Entwicklung nicht nur eine politische Debatte, sondern eine persönliche Enttäuschung. Jahrzehntelang glaubte sie, mit ihren Wohnungen verantwortungsvoll für das Alter vorzusorgen. Nach ihrem BWL-Abschluss hatte sie sich selbstständig gemacht und führt seitdem ihre eigene Marketing-Agentur.

Nach den Erfahrungen der Finanzkrisen und angesichts der begrenzten Einlagensicherung bei Banken von 100.000 Euro erschien ihr Wohneigentum sicherer als viele andere Anlageformen. Außerdem ging sie davon aus, dass Mieten langfristig mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der Inflation wachsen würden. Heute sieht sie diese Rechnung kritisch.

„Ich habe das Gefühl, dass mein Einkommen aus den Wohnungen als auch deren Wert durch politische Entscheidungen sinken.“ Für sie eine „doppelte Entwertung“ ihrer Altersvorsorge.

Sichtbar wurde es für Claudia K. „mit den Linken im Senat“ und mit dem Mietendeckel, der Anfang 2020 vom Land Berlin beschlossen wurde. Damals hatte sie eine Mieterin, die sich darauf berief und die Miete kürzte. „Da kam ein Betrag heraus, der nicht einmal die Kreditrate deckte.“

Tatsächlich wurde der Berliner Mietendeckel 2021 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Richter entschieden, dass dem Land Berlin für eine solche Regelung die Gesetzgebungskompetenz fehlte.

Für Eigentümer wie Claudia K. blieb jedoch weniger die juristische Bewertung in Erinnerung als die Erfahrung, wie schnell politische Eingriffe bestehende Kalkulationen verändern können.

Eine andere Mieterin hat inzwischen angekündigt, die Miete auf Basis der 2019 eingeführten Mietpreisbremse zu kürzen. Sie will 450 Euro statt bisher 850 Euro Nettokaltmiete bezahlen, was im Vergleich zu anderen Mieten im Ortsteil Schöneberg durchaus im üblichen Rahmen liegt. Claudia K. soll rückwirkend auf drei Jahre Mietdauer 12.000 Euro zurückzahlen, sonst gehe der Fall vor Gericht.

„Da habe ich verstanden, wie schnell politische Entscheidungen eine jahrzehntelange Planung auf den Kopf stellen können.“

Zwischen Mieterschutz und Investitionsanreizen

Die politische Logik hinter Mietpreisbremsen und ähnlichen Regulierungen ist vergleichsweise klar: Wohnen gilt als Grundbedürfnis. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Mieter vor übermäßigen Preissteigerungen geschützt werden.

Tatsächlich sehen Mieterverbände die Lage vielfach anders als Eigentümer. Der Deutsche Mieterbund verweist darauf, dass die Wohnkosten für viele Haushalte inzwischen zur größten finanziellen Belastung geworden sind. Nach Angaben der Interessensvertretung gelten rund 6,6 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland als mit Wohnkosten überlastet. Rund 3,2 Millionen Haushalte wenden mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für Miete und Heizkosten auf.

Ökonomen sind allerdings uneinig darüber, wie wirksam solche Instrumente wie Mietpreisbremsen langfristig sind. Während Mieterverbände sie als notwendiges Schutzinstrument betrachten, warnen zahlreiche Wirtschaftsforscher vor unerwünschten Nebenwirkungen.

Der Präsident des ifo Instituts, Clemens Fuest, argumentiert, dass Mietpreisbremsen zwar kurzfristig einzelne Mieter entlasten können, langfristig aber den Neubau bremsen und die Wohnungsknappheit verschärfen könnten. Wenn Investitionen unattraktiver werden, sinke die Bereitschaft, neuen Wohnraum zu schaffen. Die entscheidende Frage lautet daher: Schützt Regulierung den Wohnungsmarkt oder verschärft sie langfristig seine Probleme?

Veränderte Rahmenbedingungen

Was Claudia K. besonders beschäftigt, ist weniger eine einzelne Maßnahme als die Richtung insgesamt. Mietpreisbremse, Mietspiegelregelungen, Rückforderungsansprüche, Diskussionen über Eigenbedarf, Einschränkungen bei möbliertem Wohnen und energetische Auflagen – für sie ergibt sich daraus das Bild einer immer stärkeren Regulierung.

„Man hat oft das Gefühl, dass einem das Recht abgesprochen wird, mit dem eigenen Kapital überhaupt noch profitabel wirtschaften zu dürfen“, sagt sie. Der Vorwurf trifft sie persönlich. Denn sie sieht sich nicht als Spekulantin oder Großinvestorin, sondern als Selbstständige, die versucht hat, Verantwortung für ihre eigene Altersvorsorge zu übernehmen.

Besonders schmerzt sie die öffentliche Wahrnehmung. „Man wird schnell als unsozialer Kapitalist dargestellt, der nur Profit machen will.“ Dabei habe sie sich selbst nie so gesehen. Privat spendet sie regelmäßig für Obdachlose, den Tierschutz und hat drei Patenkinder im Ausland.

Die Vorstellung, Vermieter seien die Ursache der Wohnungsnot, hält sie für falsch. Man werde hier zum Sündenbock für etwas gemacht, das der Staat verursacht habe. „Vermieter werden für Fehlentwicklungen in der Migrations- und Investitionspolitik verantwortlich gemacht und für hausgemachte Probleme wie Wohnungsnot, lange Genehmigungsverfahren, Wohnungsbedarf und explodierte Kosten für Bau.“ Für die Ergebnisse der aktuellen Politik sollen private Personen aufkommen.

Tatsächlich haben sich die Rahmenbedingungen für Investitionen in Wohnimmobilien in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Neben steigenden Zinsen haben sich auch die Baukosten massiv erhöht. Dazu kommen ein Fachkräftemangel, hohe Grundstückspreise und eine schwache Konjunktur.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verteuerten sich Wohnungsbauleistungen seit 2020 zeitweise zweistellig. Wohnungsökonomen und Branchenverbände sehen darin einen wesentlichen Grund für den Einbruch beim Wohnungsneubau.

„Trotzdem werden private Eigentümer oft behandelt, als wären sie die Schuldigen.“ Dabei sei der Staat selbst der Preistreiber für die Mieten, unter anderem auch durch hohe Energiepreise und die damit verbundenen, steigenden Nebenkosten, die zum Teil nicht einmal umlagefähig sind.

Streit um die Kosten der Energiewende

Besonders deutlich wird der Konflikt bei den Kosten der energetischen Modernisierung. Eigentümerverbände wie Haus & Grund warnen davor, dass private Kleinvermieter zunehmend zwischen politischen Vorgaben und wirtschaftlicher Realität aufgerieben werden.

Gerade ältere Eigentümer mit wenigen Wohnungen verfügten häufig nicht über die finanziellen Reserven, um umfangreiche Modernisierungen oder Heizungstausche problemlos zu stemmen. Der Eigentümerverband verweist darauf, dass rund zwei Drittel aller Mietwohnungen von privaten Vermietern bereitgestellt werden. Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke warnt deshalb davor, dass steigende Kosten die Investitionsfähigkeit vieler Eigentümer beeinträchtigen könnten.

Der Deutsche Mieterbund hält dagegen, dass Klimaschutzmaßnahmen wie das überarbeitete Heizungsgesetz nicht zu einer Überforderung von Mietern führen dürften. Der Verband fordert seit Jahren, die Kosten der energetischen Transformation stärker über staatliche Förderungen zu finanzieren. Modernisierungen dürften nicht automatisch zu höheren Warmmieten führen.
Damit zeigt sich ein grundsätzlicher Zielkonflikt der deutschen Wohnungspolitik: Einerseits sollen Gebäude klimafreundlicher werden, andererseits müssen Wohnen und Heizen bezahlbar bleiben. Die Frage, wer die Kosten der Energiewende trägt – Vermieter, Mieter, Staat oder Steuerzahler –, dürfte daher zu den zentralen politischen Streitfragen der kommenden Jahre gehören.

Würde sie heute noch einmal beginnen, würde die Unternehmerin Claudia K. vermutlich keine Wohnungen mehr kaufen. „Wahrscheinlich ETFs“, sagt sie. „Da habe ich keine Mieterwechsel, muss nicht für alles geradestehen […] und muss nicht ständig Angst haben, dass die Regeln wieder geändert werden.“

Inzwischen versucht sie, die Wohnungen schrittweise zu verkaufen. Das hätte sie vor einigen Jahren noch ausgeschlossen. „Früher dachte ich, Eigentum bedeutet, dass man selbst entscheiden kann. Heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.“

Zwei ihrer Immobilien, eine 54 Quadratmeter große Wohnung im Friedrichshain und eine mit knapp 70 Quadratmetern in Pankow, stehen zum Verkauf. Aber es scheint eine Abwärtsspirale zu sein. Den gewünschten Preis kann sie aktuell nicht mehr erzielen. Für die BWLerin ist unter anderem dieser Grund klar: Auch die Käufer werden den gleichen Regularien und Unsicherheiten ausgesetzt – und wer investiert schon in eine Zukunft mit vielen Unwägbarkeiten?

Wenn private Vermieter aufgeben

Für Claudia K. ist das ein Signal, das über ihre persönliche Situation hinausgeht. Wenn selbst langjährige Eigentümer beginnen, Wohnungen zu verkaufen und neue Investitionen meiden, stellt sich für sie eine grundsätzliche Frage: Kann privates Wohneigentum unter den heutigen Rahmenbedingungen noch dieselbe Rolle als Altersvorsorge spielen wie für frühere Generationen?

Die Debatte reicht dabei weit über einzelne Eigentümer hinaus. Sie berührt eine zentrale Frage der deutschen Wohnungspolitik: Was passiert, wenn genau jene Menschen den Markt verlassen, die heute den Großteil der Mietwohnungen bereitstellen?

Schon heute verfehlt Deutschland seine Neubauziele deutlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im vergangenen Jahr 206.600 Wohnungen in Deutschland gebaut. Das waren 18 Prozent weniger als im Vorjahr und der niedrigste Wert seit 2012.

Gleichzeitig wächst der Bedarf an Wohnraum in vielen Städten weiter. Sollte die Zahl privater Investoren sinken, könnte sich dieser Trend weiter verstärken.

Der politische Handlungsdruck bleibt hoch. Zusätzliche Regulierungen können zwar einzelne Mietergruppen entlasten, zugleich beeinflussen sie jedoch die Investitionsbereitschaft privater Eigentümer. Ob ausreichend neuer Wohnraum entsteht und bestehende Gebäude modernisiert werden, hängt daher wesentlich davon ab, ob Politik und Marktakteure einen tragfähigen Ausgleich zwischen sozialer Verträglichkeit, Klimaschutzzielen und wirtschaftlicher Tragfähigkeit finden.

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Panzerkonzern KNDS plant zwei neue Werke in Deutschland

Der deutsch-französische Panzerkonzern KNDS plant den Aufbau von zwei zusätzlichen Produktionsstätten in Deutschland. Das kündigte der Deutschlandchef des Unternehmens, Florian Hohenwarter, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ an.
„In Deutschland werden wir nach jetziger Planung noch zwei zusätzliche Produktionsstätten aufbauen“, sagte Hohenwarter. Man spreche mit Unternehmen und schaue sich mögliche Standorte an. Berichte, wonach KNDS das Mercedes-Werk in Ludwigsfelde übernehmen werde, bestätigte er nicht.

Arbeitskräfte gesucht

Hohenwarter kündigte einen deutlichen Produktionshochlauf an. „Wir werden mittelfristig viermal so viele Boxer und Artillerie, dreimal so viele Leoparden und doppelt so viele Pumas herstellen“, sagte er.
Durch diesen Hochlauf werde sich die Belegschaft von KNDS Deutschland bis zum Ende des Jahrzehnts verdoppeln, es würden also 4.000 bis 5.000 Mitarbeiter dazukommen.
Doch selbst bei guten Bewerberzahlen – vor vier Jahren hatte man nach Hohenwarters Angaben 6.000 Bewerbungen im Jahr, vergangenes Jahr waren es 60.000 – werde das organische Wachstum nicht reichen, um den Hochlauf zu bewältigen, so der KNDS-Manager.

Radfahrzeug-Werk und Schweiß-Werk

Ein Standort werde sich der ganzen Produktionskette vom Rohbau bis zum fertigen Fahrzeug widmen, in dem Fall mit dem Schwerpunkt Radfahrzeuge, also Boxer, sagte Hohenwarter der FAZ weiter.
Der zweite Standort werde schwerpunktmäßig ein Schweißstandort sein, ähnlich wie das kürzlich vom Bahnhersteller Alstom übernommene Werk in Görlitz. Diese Werksübernahme sei für ihn beispielgebend für den Aufbau neuer Produktionsstätten. Man müsse „Industriezweige transformieren, also bestehende Ökosysteme nutzbar machen“, erklärte er.

Sind Panzer bei Drohnen überflüssig?

Die Produktion von Panzern ist eine Kernkompetenz von KNDS. Auf die Frage, ob es diese Produkte überhaupt noch brauche, wo doch im Ukrainekrieg vor allem Drohnen gefragt seien, antwortete Hohenwarter, es brauche sie und er wehre sich gegen die Behauptung, hierbei handele es sich um alte Technik.
Im Ukrainekrieg zeige sich, dass Kampfpanzer, Artillerie und geschützte Radfahrzeuge „eine unverändert hohe Relevanz auf dem Gefechtsfeld“ hätten. Die Fähigkeiten des Menschen in militärischen Fahrzeugen würden auf lange Sicht weiter unerlässlich sein. (dts/red)
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Jahresbericht: 24 antisemitische Vorfälle täglich – viele mit Bezug zu Israel

Die Zahl antisemitischer Vorfälle in Deutschland befindet sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Dies geht aus dem in Berlin vorgestellten Jahresbericht des Bundesverbands der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (Rias) hervor.
Dessen Meldestellen dokumentierten 2025 insgesamt 8.725 antisemitische Vorfälle und damit rund hundert mehr als im Vorjahr. Besonders stark nahmen 2025 Vorfälle mit einem rechtsextremen Hintergrund zu.

Meist israelbezogener Antisemitismus

Im Jahr 2024 war die Zahl antisemitischer Vorfälle sprunghaft um 77 Prozent auf 8.627 Fälle und damit einen neuen Höchststand angestiegen. Grund war vor allem der rasante Anstieg dokumentierter Fälle seit dem Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und den damit verbundenen Gegenmaßnahmen Israels. Auch 2025 handelte es sich laut Rias bei gut zwei Drittel aller Vorfälle um israelbezogenen Antisemitismus.
Ein Teilnehmer der Kundgebung “Allianz gegen Antisemitismus ruft zur Solidarität mit Israel auf“.

Ein Teilnehmer der Kundgebung “Allianz gegen Antisemitismus ruft zur Solidarität mit Israel auf“ 2024. Die Zahl der antisemitisch motivierten Straftaten ist in den vergangenen Monaten enorm angestiegen.

Foto: Thomas Banneyer/dpa

Dabei entsprechen die insgesamt 8.725 Fälle im vergangenen Jahr knapp 24 pro Tag. Rias zufolge wurden Jüdinnen und Juden häufig an alltäglichen Orten Opfer von Antisemitismus.
So wurden Gemeindemitglieder vor einem Gebetsraum beleidigt und bespuckt, Rabbiner im Supermarkt gestoßen oder Juden im Bus mit der Leugnung der Schoa konfrontiert. Auch Schmierereien an Wohnhäusern und auf Stolpersteinen sowie antisemitische Äußerungen am Arbeitsplatz, in Bars oder Schulen dokumentierte die Stelle erneut.

Antisemitismus Teil des Alltags

„Unser Jahresbericht zeigt, Antisemitismus droht sich zu normalisieren“, sagte Rias-Vorstand Benjamin Steinitz. Er habe den Eindruck, „dass sich die nicht-jüdische Mehrheitsgesellschaft an das erschreckende Ausmaß an Antisemitismus gewöhnt hat“. Für Juden sei der Alltag unsicherer und belastender geworden, viele würden bestimmte Orte vermeiden.
Der Bericht zeichne „ein erschreckendes Bild“, betonte der Antisemitismus-Beauftrage der Bundesregierung, Felix Klein. „Antisemitismus ist in Deutschland scheinbar ungebremst auf dem Vormarsch. Er ist dabei, sich gesellschaftlich zu normalisieren.“

Jeder 4. Vorfall passiert online

Deutliche Steigerungen gab es neben Fällen mit rechtsextremem Hintergrund auch bei Antisemitismus im Netz, wie aus dem Bericht hervorgeht. Über ein Viertel (27 Prozent) der Vorfälle ereignete sich online.
Viele davon „vermitteln den Eindruck, dass Antisemitismus online ungehemmter artikuliert wird“, heißt es in dem Rias-Bericht. Das gelte besonders für Bedrohungen und die Nutzung einschlägiger Symbole und Emojis.

Die Ermordung von Millionen von Juden in Deutschland und Europa begann laut einer Kampagne mit Hass.

Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa/SymbolfotoD/dpa

Das Ausmaß antisemitischer Vorfälle sei auch im zweiten Jahr nach dem Angriff der Hamas vom Oktober 2023 auf einem „sehr hohen Niveau“ geblieben, heißt es in dem Bericht weiter. „Eine Trendwende war nicht zu erkennen.“ Erneut habe sich gezeigt, dass die Lage im Nahen Osten vielen als Anlass dafür diente, sich antisemitisch zu äußern oder Juden anzugreifen.
Für diese bleibe Antisemitismus damit ein „alltagsprägendes Phänomen, das ihnen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen begegnete“. Ein „breiter gesellschaftlicher Widerspruch“ zu antisemitischen Aussagen und Solidarität mit Juden sei hingegen oft ausgeblieben, beklagte der Bericht.

Jahresbericht als Weckruf

„Staat und Zivilgesellschaft müssen Antisemitismus in all seinen Facetten benennen und entgegentreten“, forderte Rias-Vorstand Steinitz. „Werden Sie lauter – zeigen Sie Ihre demokratische Haltung jeden Tag, wenn es nötig ist.“
Die Gesellschaft müsse den Kampf gegen Antisemitismus als ihre eigene Aufgabe wahrnehmen, mahnte der Antisemitismus-Beauftragte Klein. „Denn Antisemitismus bedroht nicht nur Jüdinnen und Juden, er bedroht unsere Demokratie, unsere Freiheit und den moralischen Kern unserer Republik.“
Ein Huthi-Anhänger hebt einen traditionellen jemenitischen Dolch (Jambiya) mit dem Huthi-Slogan (Sarkha), der übersetzt «Allah ist der Größte, Tod für Amerika, Tod für Israel, Fluch über die Juden, Sieg für den Islam» bedeutet, während einer Demonstration in Sanaa gegen die Vereinigten Staaten und Israel nach den jüngsten israelischen Luftangriffen auf die jemenitische Hauptstadt und Israels laufenden Militäroperationen in Gaza.

Ein Huthi-Anhänger hebt einen traditionellen jemenitischen Dolch (Jambiya) mit dem Huthi-Slogan (Sarkha), der übersetzt „Allah ist der Größte, Tod für Amerika, Tod für Israel, Fluch über die Juden, Sieg für den Islam“ bedeutet, während einer Demonstration in Sanaa gegen die USA und Israel.

Foto: Osamah Yahya/dpa

Der Rias-Jahresbericht müsse „Weckruf und Auftrag für Politik und Zivilgesellschaft sein“, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Die inzwischen fast alltägliche Präsenz des Judenhasses führt zur Bildung einer ’neuen Normalität‘, in der jüdisches Leben aus der Öffentlichkeit gedrängt wird und nur unter immensen Schutzanstrengungen möglich ist.“
In den vergangenen Wochen hatten bereits einige Bundesländer ihre Bilanz für 2025 veröffentlicht. So stieg die Zahl etwa in Niedersachsen auf einen neuen Höchststand, auch in Sachsen-Anhalt nahm sie zu.
In Berlin ging die Zahl antisemitischer Vorfälle zwar leicht zurück, blieb aber auf einem hohen Niveau. In der Bundeshauptstadt ereignete sich 2025 auch ein extremer Gewaltvorfall, als ein spanischer Besucher des Holocaust-Mahnmals mit einem Messer angegriffen wurde und nur knapp überlebte. (afp/red)
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Verwaltungsgerichtshof: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Mit einem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die von der AfD beantragte Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Die bayerischen Verfassungsschützer hatten auf Grundlage eines aus dem Jahr 2021 stammenden Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt.
Dagegen wehrte sich die AfD erfolglos vor dem Verwaltungsgericht München. Der Bayerische Verwaltungshof erklärte nun, dass keiner der von der AfD vorgebrachten Gründe für eine Berufung gegen diese Entscheidung greife.
So seien die Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.
Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter würdigten dabei, dass das Münchner Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung gleichermaßen be- und entlastende Argumente einbezogen habe.
Es sei nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht der AfD zuzurechnende Äußerungen zum umstrittenen Begriff Remigatrion so wertete, dass diese Äußerungen zur Remigration das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen. (afp/red)
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Innenministerkonferenz: Migration, Sozialstaat und Sicherheitspolitik im Fokus


In Kürze:

  • Debatte über härtere Abschieberegeln und Schutzstatus
  • Pläne für Einschränkungen bei Bürgergeld und Kindergeld für EU-Bürger
  • Diskussion über Cannabis-Verbot im öffentlichen Raum und Krisenvorsorge

 
In Hamburg hat die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder begonnen. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen der inneren Sicherheit, der Migrationspolitik, der sozialen Sicherungssysteme sowie der zivilen Verteidigungsfähigkeit. Parallel dazu werden auch politische Spannungsfelder diskutiert, die sich aus möglichen Machtverschiebungen in den Ländern ergeben könnten.

Debatte um mögliche AfD-Regierungsbeteiligung

Ein Hintergrundthema der Gespräche ist die Frage, wie die Innenministerkonferenz reagieren würde, falls die AfD nach kommenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern einen Innenminister stellen sollte. Aus Länderkreisen heißt es, es werde dabei über mögliche Änderungen der Arbeitsweise der IMK nachgedacht, etwa über eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip oder Einschränkungen beim Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen.
Offiziell wird diese Debatte jedoch deutlich relativiert. Der hessische Innenminister Roman Poseck sagte dazu: „Die AfD ist nicht unser ‚weißer Elefant‘ im Raum.“ Damit wies er die Darstellung zurück, das Thema dominiere die Konferenz. Auch aus Bayern kommt Ablehnung gegenüber solchen Szenarien. Innenminister Joachim Herrmann erklärte, er halte das Nachdenken über „Was-wäre-wenn“-Konstellationen für „völlig fehl am Platz“.
Der Hamburger Innensenator Andy Grote betonte als Vorsitzender der Konferenz, dass es dazu keine Beschlüsse gebe und die AfD nicht auf der offiziellen Tagesordnung stehe.

Schwerpunkt: Zivile Verteidigung und Krisenvorsorge

Ein zentrales Thema der dreitägigen Konferenz ist die Stärkung der zivilen Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Erstmals nimmt auch Verteidigungsminister Boris Pistorius an den Beratungen teil. Ziel ist es, das Land angesichts möglicher Krisen und hybrider Bedrohungen widerstandsfähiger zu machen.
Geplant ist ein sogenannter „Fahrplan Zivile Verteidigungsfähigkeit“, der Deutschland bis 2029 besser auf Krisen vorbereiten soll. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Schutz kritischer Infrastruktur sowie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Ausnahmelagen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat noch keine Entscheidung über Projektpartner für die Entwicklung eines neuen Kampfflugzeugs getroffen.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat noch keine Entscheidung über Projektpartner für die Entwicklung eines neuen Kampfflugzeugs getroffen.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Verschärfung der Migrations- und Abschiebepolitik

Besonders deutlich werden die politischen Differenzen beim Thema Migration. Hamburgs Innensenator Andy Grote drängt auf strengere Regeln bei der Rückführung straffälliger Geflüchteter. Nach seiner Auffassung müssten die bestehenden Hürden deutlich gesenkt werden.
Er sagte dazu: „Wir müssen bei der Rückführung von Straftätern die hohen rechtlichen Hürden bei Menschen mit Schutzstatus senken – und zwar unabhängig vom Herkunftsland.“ Zugleich warnte er davor, dass die Akzeptanz des Asylsystems leide, wenn schwer kriminelle Personen trotz Verurteilungen im Land bleiben könnten: „Wir können der Bevölkerung nicht vermitteln, dass Menschen, die hier zum Teil wiederholt schwere Straftaten begehen, trotzdem bleiben können.“
Grote sprach sich zudem für intensivere Rückführungen etwa nach Syrien und Afghanistan aus und stellte auch den Umgang mit ukrainischen Geflüchteten zur Diskussion. Dabei sagte er: „Ähnliches gilt übrigens auch für ukrainische Geflüchtete.“ Damit knüpft er den Schutzstatus stärker an das individuelle Verhalten der Betroffenen.

Diskussion über Sozialleistungen und Missbrauchskontrolle

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz betrifft mögliche Änderungen bei Sozialleistungen für EU-Bürger. Diskutiert wird unter anderem, den Zugang zum Bürgergeld zu erschweren sowie Kindergeldregelungen für im Ausland lebende Kinder zu überprüfen. Ziel sei es, Fehlanreize und möglichen Missbrauch stärker einzudämmen.
Zur Begründung wird aus einer Beschlussvorlage zitiert, dass Sozialleistungsbetrug erhebliche Folgen für das System habe. Dort heißt es: „Sozialleistungsbetrug bzw. -missbrauch gefährdet die öffentliche Akzeptanz sozialer Leistungen, untergräbt die Integrität und Funktionsfähigkeit der staatlichen Unterstützungsmechanismen und stellt bundesweit eine erhebliche Belastung für die Sozialsysteme und den Staatshaushalt dar.“ Der Einsatz digitaler Datenanalysen und Künstlicher Intelligenz soll helfen, verdächtige Fälle schneller zu erkennen.

Rückkehr zu strengeren Regeln beim Cannabis

Auch die seit 2024 geltende Teillegalisierung von Cannabis steht erneut zur Diskussion. Nach den vorliegenden Vorschlägen soll sich die Innenministerkonferenz dafür aussprechen, den öffentlichen Konsum wieder zu verbieten. Außerdem wird geprüft, ob die Zahl der Anbauvereinigungen begrenzt werden sollte.
Begründet wird dies mit Problemen bei der Strafverfolgung und der Einschätzung, dass trotz Legalisierung weiterhin stabile illegale Marktstrukturen bestehen. Ziel sei es, die Kontrolle des Staates über den Markt wieder zu stärken.
Die Konferenz zeigt insgesamt eine deutliche Konzentration auf Sicherheits- und Ordnungspolitik. Während die Innenminister einerseits die staatliche Krisenfestigkeit verbessern wollen, rücken andererseits strengere Regeln in den Bereichen Migration, Sozialleistungen und Drogenpolitik in den Vordergrund. Die Debatten verdeutlichen damit eine politische Linie, die stärker auf Kontrolle, Begrenzung und Sicherheitsinteressen ausgerichtet ist. (afp/dts/dpa/red)
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Linken-Parteitag: Neue Führung soll Erfolgskurs sichern


In Kürze:

  • Die Linke wählt auf ihrem Parteitag in Potsdam eine neue Parteiführung und setzt auf Luigi Pantisano als Nachfolger von Jan van Aken.
  • Nach dem Bundestagswahlerfolg und starkem Mitgliederzuwachs liegt die Partei in Umfragen inzwischen bei rund 12 Prozent.
  • Die Parteiführung will verstärkt Arbeiter, Beschäftigte und sozial Schwächere ansprechen, die zuletzt häufig zur AfD abgewandert sind.

 
Vom 19. bis 21. Juni wird die Linke in Potsdam ihren Bundesparteitag abhalten. Dabei steht die Neuwahl ihres Vorstands im Mittelpunkt. Gleichzeitig möchte die Partei vor dem Hintergrund einer sich wandelnden politischen Landschaft in Deutschland ihren überraschenden Erfolg bei der Bundestagswahl fortsetzen.
Die seit Oktober 2024 amtierende Doppelspitze steht vor einer Veränderung. Die damals erstmals in diese Funktion gewählte Co-Parteivorsitzende Ines Schwerdtner wird sich zur Wiederwahl stellen. Demgegenüber hatte ihr bisheriger Sprecherkollege Jan van Aken im April angekündigt, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Als Nachfolger schlug er den baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten Luigi Pantisano vor, der sich daraufhin ebenfalls zur Kandidatur bereit erklärte.

Linke wächst auf 112.000 Mitglieder an

Politisch befindet sich die Linke derzeit in einer günstigen Ausgangslage. Bereits im Vorjahr war es ihr gelungen, in einer beispiellosen Aufholjagd den eigenen Verbleib im Bundestag abzusichern. Noch im Sommer 2024 galt die Partei als Auslaufmodell, Umfragen sahen sie über Monate hinweg bei lediglich 2 bis 3 Prozent. Die „Aktion Silberlocke“, im Zuge derer sich die Aushängeschilder Gregor Gysi, Dietmar Bartsch und Bodo Ramelow um Direktmandate bewarben, galt als letzte Chance, den Verbleib der Partei im Parlament zu sichern.
Inzwischen hat sich die Lage grundlegend verändert. In der jüngsten YouGov-Umfrage liegt die Linke bei 12 Prozent und damit gleichauf mit der SPD. Seit Beginn des Jahres hat sich zudem ihre Mitgliederzahl verdoppelt. Derzeit gehören 112.000 Menschen der Partei an, wobei die meisten Neuzugänge unter 30 Jahre alt sind.
Etwa 70 Prozent ihrer Wähler bei der Bundestagswahl bezeichneten sich als Überzeugungswähler – nur eine Minderheit hatte die Linke aus Protest oder taktischen Gründen gewählt. Überdurchschnittliche Ergebnisse erzielte die Partei bei Jung- und Erstwählern, insbesondere bei jungen Frauen. Der Versuch der früheren Spitzenfunktionärin Sahra Wagenknecht, die Linke mit ihrer Parteineugründung im Parteienspektrum abzulösen, scheint gescheitert.

Wachstum geringer als bei anderen Oppositionsparteien

Allerdings konnte die Linke ihre phasenweisen Erfolge auf Bundesebene seit ihrer Entstehung aus dem Zusammenschluss von PDS und WASG im Jahr 2007 nie in eine Regierungsbeteiligung ummünzen. Vonseiten der Union besteht ein Unvereinbarkeitsbeschluss. Zudem scheiterte eine gemeinsame Mehrheit mit den bevorzugten Partnern SPD und Grünen, die theoretisch 2005 und 2013 möglich gewesen wäre, am fehlenden Interesse der beiden Parteien.
Auf Länderebene regiert die Linke derzeit in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern mit. In Thüringen ist die CDU-geführte Landesregierung aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Landtag bei wichtigen Vorhaben auf die Zusammenarbeit mit der Linken angewiesen. Eine ähnliche Konstellation könnte nach der Landtagswahl im Herbst auch in Sachsen-Anhalt entstehen.
Gleichzeitig wächst die Linkspartei in der Wählergunst langsamer als die anderen im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien. Im Durchschnitt aller jüngst erhobenen Umfragen würde die Linke um 2,1 Prozent mehr als bei der Bundestagswahl 2025 auf sich vereinen können. Demgegenüber würden die Grünen ein Plus von 2,4 Prozent verzeichnen, die AfD eines von 6,9 Prozent.

Geringstes Wählerpotenzial aller Bundestagsparteien

Auch bei der Potenzialanalyse von INSA können sich nur 22,5 Prozent aller Befragten grundsätzlich vorstellen, die Linke zu wählen. Demgegenüber reicht das Wählerpotenzial der Grünen bis zu 28 Prozent, jenes von Union und SPD jeweils bis zu 33 Prozent und das der AfD bis zu 35 Prozent.
Zudem hat sich bei der Bundestagswahl sowie bei den bisherigen Landtags- und Kommunalwahlen des Jahres 2026 ein weiterer Trend gezeigt: Überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt die Linke vor allem in Großstädten und Regionen mit einem hohen Akademikeranteil. In diesem Wählersegment steht sie in direkter Konkurrenz zu den Grünen.
Demgegenüber ist die Partei unter Arbeitern und Geringverdienern deutlich schwächer vertreten – also gerade in jenen Wählergruppen, für die sie den Anspruch erhebt, Politik zu machen. Dort ist die Neigung, die AfD zu wählen oder der Wahl fernzubleiben, deutlich stärker ausgeprägt als die Bereitschaft, die Linke zu unterstützen. Darin liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu den 2000er-Jahren, als die Linke beziehungsweise ihre Vorgängerparteien PDS und WASG unter Arbeitslosen und sozial Schwächeren vergleichsweise großen Zuspruch genossen.

Pantisano will die Linke für Arbeiter wählbar machen

Ines Schwerdtner hatte in ihrer bisherigen Zeit als Bundesvorsitzende versucht, die Linke nach dem Vorbild der KPÖ in Graz oder Salzburg als „Kümmerer“-Partei zu etablieren. Im Mittelpunkt standen dabei Alltagsthemen wie hohe Mieten und steigende Lebensmittelpreise. Wie schon bei der PDS in Ostdeutschland nach der Wende sollte auf kommunaler Ebene der Servicegedanke im Vordergrund stehen. Dadurch sollte die Nähe zwischen Partei und Wählern gestärkt werden.
Auch ihr designierter künftiger Sprecherkollege Luigi Pantisano will die Linke als Partei etablieren, die wieder Politik „für die Krankenschwester, den Busfahrer und den Industriearbeiter“ macht. Obwohl der Landesverband in Baden-Württemberg als einer der schwächsten bundesweit gilt und bei der Landtagswahl 2026 erneut den Einzug in den Landtag verpasste, gilt Pantisano innerhalb der Bundespartei als Hoffnungsträger.
Pantisano erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, er wolle die Sorgen und Nöte der Erwerbstätigen stärker aufgreifen. Es gebe eine „immense Wut bei denjenigen, die den Laden am Laufen halten, also Arbeiterinnen und Arbeitern“. Diese führt er unter anderem auf die Rhetorik von Bundeskanzler Friedrich Merz zurück, der aus seiner Sicht Narrative kultiviere, wonach Arbeitnehmer Krankenstände vortäuschten sowie länger arbeiten und später in Rente gehen sollten.

Die Partei will sich „als Steinhaus“ aufbauen

Die Linke will nun „an die Werkstore gehen und dort ins Gespräch kommen“. Seit Ende April gibt es auch eine Hotline, bei der sich Beschäftigte mit Anliegen wenden können. Zudem müsse die Partei „hinter den Arbeiterinnen und Arbeitern stehen, wenn Konzernbosse mit Tarifkürzungen und Werksschließungen drohen“.
Auf diese Weise hofft Pantisano, auch dem Abwandern von Arbeitnehmern aus sozial schwächeren Milieus zur AfD entgegenwirken zu können. Diese schaffe es zwar, die Wut der Menschen aufzugreifen, habe jedoch „keinen Plan, wie der Wohlstand gesichert werden kann“. Mit dem Leitantrag „Die Linke als Steinhaus bauen“ skizziert die Partei zudem, wie sie vor allem jüngere Wähler ansprechen will, „die sich aus Wut das erste Mal für die AfD entscheiden oder sich in politische Apathie zurückziehen“.
Im Kern geht es der Partei dabei um die Verteidigung eines ausgebauten Sozialstaats, der aus Sicht der Linken eine Grundbedingung für den Erhalt demokratischer Strukturen ist. Die Partei will in der sich abzeichnenden „neuen Weltordnung“ Europa als Friedensmacht etablieren. Diese soll sich – ungeachtet der kolonialistischen Vergangenheit – mit dem Globalen Süden solidarisieren und durch ein hohes Maß an sozialer Absicherung ihre Attraktivität gegenüber den Weltmächten bewahren.

Zohran Mamdani als Vorbild – auch im Umgang mit Israel

Zu den Forderungen im Antrag gehören auch Entlastungen im Alltag, Eingriffe in den Wohnungsmarkt, ein staatlicher Investitionsfonds für den industriellen Umbau sowie eine Vermögenssteuer. Pantisano selbst nennt New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani als eines seiner politischen Vorbilder.
Die „Jüdische Allgemeine“ interpretiert die Bezugnahme zu Mamdani dahingehend, dass damit auch eine kritischere Haltung gegenüber der israelischen Politik verbunden sein könnte. Eine direkte Verknüpfung zu Israel stellt der Leitantrag der Linken jedoch nicht her. Das Thema Israelpolitik, das die Partei zuletzt innerparteilich belastet hatte, spielt dort insgesamt nur eine untergeordnete Rolle.
Nach Felix Banaszak bei den Grünen will künftig auch Pantisano bei der Linken verstärkt das Arbeiterpublikum ansprechen. Der Diplom-Ingenieur und Architekt aus Stuttgart ist zudem Mitglied der Gewerkschaft Verdi. Ursula Münch von der Akademie für Politische Bildung in Tutzing äußert sich jedoch skeptisch hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Pantisanos Strategie.

Expertin: „Viele Arbeiter wollen keinen Kampf gegen den Klimawandel“

Münch erklärt gegenüber AFP, dass das Zielpublikum und dessen Interessen insgesamt zu unterschiedlich seien, um die von der Linken betriebene Verknüpfung von Themen zu tragen. Dies betreffe etwa ökologische Fragen, internationale Positionierungen und soziale Gerechtigkeit: „Viele Arbeiter wollen keinen Kampf gegen den Klimawandel und keine internationale Solidarität mit den Palästinensern, sondern bezahlbare Wohnungen.“
Daher bleibe die Linke in einer „gewissen Zerrissenheit“, die sich auch durch „flotte Social-Media-Auftritte der Fraktionsvorsitzenden“ nicht überdecken lasse. Unklar bleibt zudem, ob Anträge zu „Solidarität mit Sexarbeiterinnen“, „Abschaffung des Werbeverbots für die Pille danach“, „Gegen die Ausbeutung von Pferden“, „Verbot der privaten Nutzung von Feuerwerkskörpern“, „reproduktiver Selbstbestimmung“ oder „Solidarität mit Kuba“ tatsächlich die dringlichsten Anliegen der neu adressierten Zielgruppen treffen.
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Karlsruhe verhandelt in Streit über Rundfunkbeitrag

Nach zwei Jahren Streit über den Rundfunkbeitrag ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es verhandelt am Dienstag in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF. Die Frage ist, ob der Beitrag schon zum vergangenen Jahr hätte steigen müssen. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)
Es wird zunächst mündlich verhandelt. Das Urteil fällt normalerweise einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Eine Summe von derzeit 18,36 Euro monatlich muss von jedem Haushalt gezahlt werden, unabhängig davon, ob die jeweiligen Bürger tatsächlich Beiträge der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF oder des „Deutschlandradios“ konsumieren.
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen Rundfunkbeitrag.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll finanziell so ausgestattet sein, dass er seinen Programmauftrag für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung erfüllen kann. Im Grundgesetz ist die Rundfunkfreiheit verankert. Sie soll eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung garantieren. Die Sender sind dabei der Meinungsvielfalt verpflichtet.

Worum geht es vor Gericht?

ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Rundfunkbeitrag ab 2025 nicht erhöht wurde. Die Sender sehen dadurch ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt.
Denn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Haushalt auf 18,94 Euro ab Januar 2025.
Die Regierungschefs der Bundesländer konnten sich darauf aber nicht einigen, weswegen der Beitrag nicht stieg.

Wie wird der Rundfunkbeitrag festgesetzt?

Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Die Kommission überprüft das und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Ministerpräsidenten die Beitragshöhe fest. Abschließend müssen die Landtage noch grünes Licht geben.
Eine Abweichung von der Empfehlung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich und nur einvernehmlich durch alle Länder, wie das Verfassungsgericht schon 2021 feststellte.

Wie veränderte sich die Situation seit Ende 2024?

Die KEF änderte im Februar ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und zwar nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat.
Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, etwa weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.
Zum Dezember war mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. ARD und ZDF kündigten bereits an, dass tagesschau24, ONE und ARD alpha zum Jahresende eingestellt werden.
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte. Trotz der neuen Entwicklungen kündigte das Gericht vor etwa einem Monat an, über die Beschwerden von ARD und ZDF zu verhandeln.
Die ARD erklärte auf AFP-Anfrage, sie habe Verfassungsbeschwerde erhoben, „weil die Länder das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten haben und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet ist“. Dieser Verfassungsverstoß sei mit dem neuen KEF-Bericht nicht behoben. (afp/red)
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Warken vs. Realität: Wenn Krankenhausreformen Kliniken in den Abgrund treiben

Das GKV-Sparpaket und das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bilden die Grundlage einer kontroversen Diskussion. Während Ministerin Warken (CDU) ihren Fokus auf Kostendämpfung und Spezialisierung setzt, kommen Einwände und Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Ärzteschaft sowie den Gewerkschaften. Sie warnen vor einem erheblichen Stellenabbau und Gefahren für die Patientensicherheit.

Die Gewinner, die Verlierer und die Kennzahlen

Zum Auftakt des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das finanzpolitische Vorgehen der Bundesregierung. Als einen „Affront“ für Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen bezeichnete der BÄK-Präsident die mangelnde Bereitschaft des Bundesfinanzministers, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Familienversicherung oder die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern zu befreien.
Reinhardt forderte die Bundesregierung auf, den Reformprozess neu auszuloten und mit allen Akteuren der Versorgung gemeinschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt mit ihrem Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform auf eine Bündelung von Kapazitäten. Sie unterstreicht dabei, dass der Fokus auf mehr Spezialisierung gerichtet werden muss. Warken sieht hier die Sicherstellung sowie Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung. Sie bezeichnet die geplante Reform als einen Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte und sorgen damit für ein Ungleichgewicht. Dies könne auf Dauer so nicht funktionieren, argumentierte Warken. Für diesen Strukturwandel stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren 29 Milliarden Euro als Unterstützung zur Verfügung.

Gesundheitsministerin Nina Warken am 26.03.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Durch die Bündelung medizinischer Eingriffe in neu definierte Leistungsgruppen erhalten die Kliniken Vergütungen für spezialisierte Behandlungen nur noch dann, wenn sie festgesetzte Standards technisch und personell nachweisen.
Die Grundversorgung soll auch in ländlichen Regionen gesichert bleiben. Dazu dienen Spezialisierung und Bündelung von Kapazitäten, die Sicherung der Notfallversorgung sowie ein zielgerichteter Personaleinsatz. Personal soll an spezialisierten Standorten konzentriert werden. Das würde vorhandene Schichtsysteme stabiler machen und eine Überlastung des Einzelnen senken.
Derzeit versuchen viele Krankenhäuser mit gleichen Abteilungen, dieselben Fachkräfte (Ärzte, OP-Personal) anzuwerben. Dies führt zu einem erheblichen Personalmangel, in dessen Folge viele Stationen Betten sperren müssen. Überdies räumt das neue Gesetz den Bundesländern Freiräume für die Umsetzung ein.

Kurskorrektur gefordert

Die DKG fordert die Bundesregierung zu einer Kurskorrektur auf. In ihrer Pressemitteilung vom 6. Mai warnte sie vor den unmittelbaren Folgen der gegenwärtigen Kürzungspolitik. Laut DKG werde die Hälfte der Klinikstandorte in eine existenzbedrohende Insolvenzgefahr geraten.
Im vergangenen Jahr wurden die Krankenhäuser mit einem Sonderopfer von rund 1,8 Milliarden Euro belastet. Als gebrochenes Versprechen sieht die DKG die Aussage von Ministerin Warken im vergangenen Jahr, dass beim nächsten Sparpaket andere betroffen wären.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß erklärte hierzu:
„Das Versprechen, Einsparungen verursachergerecht zu verteilen, wird damit eindeutig gebrochen.“
Gaß beklagte zudem, dass sich der Bund seiner eigenen finanziellen Verantwortung entziehe. Dieser Vorgang koste die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bis einschließlich 2030 rund 50 Milliarden Euro. Die Bundesregierung verweigere die wirtschaftliche Absicherung der Kliniken und wälze das finanzielle Risiko komplett auf Länder, Träger und Kommunen ab. Die Patienten, die Beitragszahler der GKV und die Beschäftigten im Gesundheitswesen würden vollumfänglich zur Kasse gebeten und zahlten für dieses Vorgehen des Finanzministers, so Gaß.

Effizienzsteigerungen statt Kürzungen

Die Krankenhausreform werde nicht als Gesamtkonzept, sondern in Etappen umgesetzt. Die daraus resultierende Planungsunsicherheit verschärfe die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zusätzlich, beklagte Marcel Koch, Geschäftsführer der kommunalen Erzgebirgskliniken gGmbH. Das Gelingen einer Krankenhausreform hänge entscheidend von Stabilität, Planungssicherheit und realistischen Übergangsregelungen ab. Zusätzliche Kürzungen bewirkten das Gegenteil, betonte der Geschäftsführer.
Auf eine mehr als 800-jährige Geschichte blickt die Alexianer GmbH zurück. Ihr Sprecher, Hauptgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, steht notwendigen Veränderungen offen gegenüber. Dennoch sieht er in den aktuellen Reformen existenzgefährdende Prozesse. Die Geschichte seines christlichen Unternehmens ist geprägt von Nächstenliebe und dem Einsatz für Menschen am Rande der Gesellschaft. Diese Grundsätze seien durch die Reform bedroht.
Von Klitzing hofft auf nachhaltige Effizienzsteigerungen anstatt kurzfristiger Kürzungen. Reale Effizienzsteigerungen führten mittel- und langfristig zu Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich, erklärte der Geschäftsführer.
Der steigende Finanzierungsdruck für das deutsche Gesundheitswesen zwingt die gesamte Branche dazu, effizienzbasierte Lösungen zu finden. Eine vom BDI beauftragte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (iGW) zeigt: Durch medizinische, technologische und digitale Lösungen lassen sich Effizienzpotenziale von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr realisieren.
Weiterhin kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass es dadurch nicht nur zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen komme, sondern auch der Standort Deutschland in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gewinne. Ein umfassendes Deregulierungs- und Entbürokratisierungsprogramm könnte den Kliniken ermöglichen, ihre Prozesse zu optimieren und Kosten eigenständig zu senken.
Die resultierenden Einsparungen bewirken systemkonform einen langsameren Anstieg der GKV-Ausgaben für die Krankenhausversorgung. Gaß richtet sich mit seinem Appell an den Bund und nennt zwei elementare Punkte: Die hochwertige, qualitative und flächendeckende Krankenhausversorgung darf nicht durch eine kurzsichtige Kürzungspolitik gefährdet werden.
Ver.di, DGB, Ärzte- und Pflegeverbände fordern vom Bund einen vollen Inflations- und Tarifausgleich für Kliniken, einen Stopp der Leistungskürzungen, verbindliche, gesetzliche Personalvorgaben sowie Steuerzuschüsse statt Beitragsanhebungen.

Patientensicherheit großgeschrieben

Ab dem 1. Januar 2027 greifen die Budgetkürzungen. Die finanziellen Einsparungen werden schrittweise eingeführt. Im Jahr 2030 tritt dann das neue Vergütungssystem vollständig in Kraft. Mit dem umstrittenen Reformpaket sollen laut Warken rund 20 Milliarden Euro Gesamteinsparungen erfolgen.
In einer Stellungnahme vom 27. August 2025 meldete das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) einen erheblichen Anlass zur Sorge. Auf dem mehr als 111 Seiten starken Entwurf zum KHAG findet sich kein einziger Hinweis zum zentralen Thema der Patientensicherheit. Das Aktionsbündnis sieht hier die klare Ausrichtung der Reform auf Struktur- und Finanzinteressen.
Doch Patientensicherheit als optionales Zusatzthema zu behandeln, stuft das Aktionsbündnis als fatal ein. Es ist die Grundlage für Vertrauen, Qualität und Resilienz im Gesundheitssystem. Schwachstellen benennt das APS in Bezug auf Qualitätskriterien für die Krankenhausversorgung. Diese könnten abgeschwächt oder umgangen werden. Die Vereinigung fordert einen ehrlichen Blick auf zentrale Qualitätsvorgaben. Ebenso mahnt sie in puncto Ethik ein gleichwertiges Sicherheitskonzept an.

Widersprüchlicher Gesetzentwurf

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Kooperation mit dem Forum Gesundheitsziele Deutschland und der Organisation GVG „Soziale Sicherheit weiterdenken“ die Patientensicherheit als nationales Gesundheitsziel deklariert. Ein Widerspruch in sich: Weshalb lässt sich im gesamten Gesetzentwurf keine detaillierte Erklärung hierzu finden?
Die prekäre Situation der Kliniken zeigt eine Schieflage des Gesundheitssystems. Patientensicherheit ist ein weitgreifender Begriff und bezieht sich nicht nur auf den Kliniksektor.
Geht es doch um den Menschen, der im Gesundheitssystem Heilung sucht.