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So ließ Peking die 2-Milliarden-Übernahme von Meta platzen


In Kürze:

  • Die chinesischen Behörden verbieten dem Facebook-Mutterkonzern Meta, das KI-Start-up Manus in Singapur zu übernehmen.
  • Der 2-Milliarden-Deal ist auf Eis, weil Peking die Führungskräfte des Unternehmens nach China zurückgerufen und ihnen die Ausreise verboten hat.
  • Analysten sehen den beispiellosen Fall als Pekings neueste Strategie im globalen KI-Wettbewerb – mit weitreichenden Konsequenzen.

Bevor Peking die Übernahme des KI-Start-ups Manus durch den US-Konzern Meta im Wert von rund 2 Milliarden US-Dollar offiziell blockierte, sorgte es zunächst dafür, dass die beiden Topmanager des Unternehmens das Land nicht verlassen konnten.
Im März wurden der CEO von Manus, Xiao Hong, und der Chefentwickler, Ji Yichao, von den chinesischen Behörden zu einem Treffen nach Peking vorgeladen. Beide Männer lebten in Singapur, wohin Manus seinen Hauptsitz neun Monate zuvor verlegt hatte. Sie wurden von Funktionären der staatlichen Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) zu mutmaßlichen Verstößen gegen die Meldepflichten für Auslandsinvestitionen befragt.
Nach dem Treffen wurde ihnen mitgeteilt, dass sie das chinesische Festland nicht verlassen dürften. Die Londoner „Financial Times“ berichtete darüber.

Ein beispielloser Fall

Einen Monat später, am 27. April, ordnete die NDRC an, die Übernahme innerhalb weniger Wochen rückgängig zu machen. Dies beinhaltete die Entflechtung von Rechten, Kapital und geistigem Eigentum. Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AFP, warum das Geschäft blockiert und den Mitbegründern von Manus die Ausreise verweigert wurde, erklärte der Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Lin Jian, dass Peking ausländische Investitionen nur „im Einklang mit Gesetzen und Vorschriften“ prüfe.
Der Fall ist beispiellos. Es war das erste Mal, dass Peking Ausreisesperren gegen Führungskräfte von Unternehmen verhängte, um eine milliardenschwere ausländische Technologieübernahme zu verhindern.

Das Foto zeigt das Einführungsvideo mit dem Chefentwickler Ji Yichao des KI-Assistenten Manus, der am 11. März 2025 in Peking vom chinesischen Start-up Butterfly Effect vorgestellt wurde.

Foto: Adek Berry/AFP via Getty Images

Gegenüber der Epoch Times sagten Analysten, dass dies eine bemerkenswerte Ausweitung dessen markiere, wie weit die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) bereit ist zu gehen, um zu verhindern, dass Technologie, Kapital und Fachkräfte, die sie als strategisch wichtig erachtet, aus ihrem Griff entweichen.
Die Experten gehen davon aus, dass sich die Wirkung auf die gesamte chinesische KI-Branche auswirken werde. Ausländische Investoren werden abgeschreckt und einige der ehrgeizigsten Unternehmer Chinas werden dazu veranlasst, ihr Unternehmen außerhalb Chinas zu gründen – oder das Land früher zu verlassen, als sie es sonst tun würden.

Manus’ Versuch zu entkommen

Manus wurde 2022 in Peking als Tochterunternehmen der Muttergesellschaft Butterfly Effect Technology gegründet. Im März 2025 avancierte das Unternehmen zu einem der meistbeachteten KI-Start-ups Chinas, als es einen universellen KI-Agenten vorstellte, der komplexe Aufgaben wie das Verfassen von Berichten, das Erstellen von Präsentationen und das Sichten von Lebensläufen weitgehend selbstständig erledigen konnte.
Nur wenige Wochen nach dem Durchbruch des Chatbots DeepSeek wurde Manus in den chinesischen Staatsmedien als der nächste KI-Star des Landes gefeiert.
Das Unternehmen distanzierte sich daraufhin rasch von China. Im April 2025 sammelte es in einer Serie-B-Finanzierungsrunde unter der Führung der US-Risikokapitalgesellschaft Benchmark 75 Millionen US-Dollar ein und wurde mit rund 500 Millionen US-Dollar (430 Millionen Euro) bewertet.
Mitte 2025 verlegte Manus seinen globalen Hauptsitz nach Singapur. Danach entließ es den Großteil seiner Mitarbeiter in Peking und stellte den Geschäftsbetrieb in China ein.
Am 29. Dezember 2025 kündigte Meta die Übernahme von Manus für rund 2 Milliarden US-Dollar (1,7 Milliarden Euro) an. Laut Meta sollte es keine weitere chinesische Beteiligung geben und Manus würde seine verbleibenden Geschäfte in China einstellen. Innerhalb weniger Tage begann Meta damit, die Technologie und Manus’ rund 100 Mitarbeiter in sein Büro in Singapur zu integrieren.
Im Januar leitete das chinesische Handelsministerium eine Untersuchung des Deals ein. Im März saßen die Gründer in Peking fest. Ende April wurde der Deal endgültig blockiert.

Am 29. Dezember 2025 gab Meta Pläne bekannt, Manus für rund 2 Milliarden US-Dollar zu übernehmen, doch der Deal wurde blockiert, nachdem die Gründer von Manus in Peking festsaßen.

Foto: Madalina Vasiliu/The Epoch Times

Warum Peking intervenierte

Die Intervention erregte internationales Aufsehen, da Manus – nach gängiger Auffassung – China bereits verlassen hatte. Die Muttergesellschaft wurde in Singapur neu gegründet und unterhielt keine Geschäftstätigkeiten mehr in China. Der US-amerikanische Käufer hatte zugesichert, alle verbleibenden Verbindungen zu kappen.
Die chinesischen Staatsmedien verteidigten den Schritt dennoch. Der staatliche TV-Sender CCTV erklärte, dass Peking auf ein Unternehmen abzielt, das seine Registrierung in China aufgegeben habe, aber weiterhin von in China ausgebildeten Ingenieuren, Forschung und Daten profitiere. Die nationalistische KP-Zeitung „Global Times“ argumentierte, die größere Sorge bestehe darin, ob Meta den Deal nutze, um ein Team abzuwerben, das Peking als strategisch wichtig einstufe.
Wang Shiow-Wen, wissenschaftlicher Mitarbeiter am „Institute for National Defense and Security Research“ in Taiwan, sagte gegenüber Epoch Times, Peking betrachte Manus auf die gleiche Weise wie DeepSeek, als strategisches Gut.
Sie sagte, Manus‘ Bemühungen, sich durch die Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland und den Verkauf an einen US-amerikanischen Käufer von China zu „entchinesieren“, hätten die Behörden verärgert. Diese werteten die Verlagerung nämlich als Versuch, sich der chinesischen Aufsicht zu entziehen, während die zugrundeliegende Technologie und die Mitarbeiter weiterhin mit dem Festland verbunden blieben.

Eine Botschaft an Trump

Ihr Kollege Domingo I-Kwei Yang, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung für Nationale Sicherheitsforschung des Instituts, sagte, die Entscheidung solle andere chinesische KI-Firmen davon abhalten, dem gleichen Muster zu folgen.
Peking betrachtet KI mittlerweile als Teil der souveränen Fähigkeiten des Landes, so Yang. Der Zeitpunkt – nur wenige Wochen vor dem Gipfeltreffen von US-Präsident Donald Trump mit dem chinesischen Staatschef Xi Jinping am 14. und 15. Mai in Peking – lässt zudem vermuten, dass die KPCh demonstrieren wollte, dass es im KI-Wettstreit mit Washington über eigene Instrumente verfüge.
Der in den USA ansässige China-Analyst Wang He zog einen Vergleich zu DiDi, dem chinesischen Fahrdienstvermittler, der 2021 in New York an die Börse ging und nach einer Intervention der chinesischen Aufsichtsbehörden in Peking zum Rückzug gezwungen wurde.
Das Manus-Übernahmeverbot sei, so Wang, eher politisch als wirtschaftlich motiviert. Die Ausreiseverbote gegen die Gründer machten dies deutlich: „Führungskräfte nach China zurückzubeordern und ihnen die Bewegungsfreiheit zu nehmen, entspricht nicht dem normalen Ablauf einer regulatorischen Überprüfung.“
Manus hat bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf eine Nachfrage der Epoch Times nicht geantwortet.
Ein Sprecher von Meta erklärte gegenüber Epoch Times am 27. April, dass die „Transaktion in vollem Umfang den geltenden Rechtsvorschriften entsprach“, und wies darauf hin, dass das Unternehmen „eine angemessene Lösung für die Untersuchung“ erwarte.

Kosten für Chinas KI-Sektor

Yang zufolge ist die Ironie dabei, dass Pekings Vorgehen genau der Branche schaden könnte, die es zu schützen versucht.
Laut der Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft KPMG sammelten US-amerikanische KI-Start-ups im ersten Quartal 2026 fast 270 Milliarden US-Dollar (230 Milliarden Euro) ein – mehr als das 13-fache dessen, was chinesische KI-Start-ups einnahmen.
Für chinesische Gründer ist die Sicherung von ausländischem Kapital und ausländischen Käufern oft der entscheidende Faktor zwischen Wachstum und Untergang, so Wang He.
Viele chinesische Start-ups sind auf Auslandsinvestitionen angewiesen, um substanzielle Finanzierung und internationale Sichtbarkeit zu erlangen. Durch die Blockierung des Manus-Deals hat Peking ihnen diesen Weg effektiv versperrt. Er nannte dies die „Abwürgung“ eines Geschäftsmodells, das chinesischen KI-Unternehmen im globalen Wettbewerb hätte helfen können.

Erweiterte Befugnisse

Wang Shiow-Wen warnte davor, dass einigen chinesischen KI-Start-ups ohne Expansion ins Ausland schlicht das Geld ausgehen könnte, bevor sie Marktreife erlangten. Damit würden sie in das fallen, was sie als das „Tal des Todes der Innovation“ bezeichnete.
Sie wies außerdem auf ein Muster der zunehmenden Kontrolle der chinesischen Behörden von IT-Fachkräften hin und zitierte Berichte, denen zufolge Mitgliedern des Kernteams von DeepSeek die Pässe abgenommen und ihnen Treffen mit ausländischen Besuchern untersagt wurden.

Während der World Artificial Intelligence Conference im Hong Kong Science Park in Hongkong posieren Führungskräfte von KI-Start-ups am 16. Januar 2026 für ein Gruppenfoto.

Foto: Peter Parks/AFP via Getty Images

Am Montag, 1. Juni, erließ Peking laut „Reuters“ neue Vorschriften, mit denen Behörden die Kontrolle über Auslandsgeschäfte, die chinesische Technologie, Daten, Fachkräfte und die nationale Sicherheit betreffen, verschärfen können.
Die vom Staatsrat veröffentlichten Regeln zielen darauf ab, Geschäfte auf Märkten außerhalb des chinesischen Festlands, einschließlich Taiwan, zu beeinflussen. Sie schließen die ausdrückliche Befugnis für Peking ein, Veräußerungen zu erzwingen und bereits abgeschlossene Transaktionen rückgängig zu machen, wie bei dem Manus-Deal geschehen. Zudem erlauben die Vorschriften, die Entsendung von technischen Fachkräften ins Ausland ohne Genehmigung zu beschränken.
Diese Maßnahmen können verhindern, dass Unternehmen ins Ausland abwandern, um chinesische Kontrollen zu umgehen.

Während einer Veranstaltung mit dem Thema „Das Rennen um die KI gewinnen“ am 23. Juli 2025 in Washington, D.C. präsentiert US-Präsident Donald Trump ein unterzeichnetes Dekret.

Foto: Chip Somodevilla/Getty Images

Entkopplung beschleunigt

Am 27. April sagte der Sprecher des Weißen Hauses, Kush Desai, die Trump-Regierung werde „den führenden und innovativen Technologiesektor Amerikas weiterhin gegen unzulässige ausländische Einmischung jeglicher Art verteidigen“.
Wang Shiow-Wen sagte, dieser Fall bestätige, dass sowohl Washington als auch Peking KI mittlerweile als strategisches Gut betrachten. Dies werde eine umfassendere Entkopplung der Bereiche Hardware, Kapital, Talente und KI-Ökosysteme beschleunigen.
Yang prognostiziert die Entstehung zweier paralleler KI-Welten: eine mit den Vereinigten Staaten und ihren Verbündeten im Zentrum, die auf fortschrittlichen Chips, globaler Cloud-Infrastruktur und offenem Kapital basiert, und eine andere mit China im Zentrum, die auf inländischer Selbstversorgung, Datenkontrolle und großflächiger Markteinführung beruhe.
„Im Moment sind die unmittelbaren Folgen eher psychologischer Natur“, sagte Wang He.
Er fügte hinzu, der Fall Manus werde Chinas beste Fachkräfte wahrscheinlich langfristig und endgültig aus dem Land treiben. Gründer, die einst glaubten, sie könnten ihr Unternehmen im Inland aufbauen und im Ausland skalieren, hätten nun einen eindeutigen Beweis für das Gegenteil. Sofern sie sich nicht von Anfang an für Singapur oder einen ähnlichen Standort entscheiden, müssen sie damit rechnen, dass Peking ihnen folgen wird.
Es gibt Stand 1. Juni keine öffentliche Erklärung von Meta oder aus Peking, aus der hervorgeht, dass das US-Unternehmen und die chinesischen Aufsichtsbehörden eine Einigung oder einen Kompromiss erzielt hätten.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Beijing’s Newest Strategy in Corporate Warfare: Detain Executives to Kill Deals“. (deutsche Bearbeitung: yh)
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Millionen-Vergleich: Social-Media-Riesen zahlen an US-Schulbezirk

Mehrere Social-Media-Unternehmen haben sich zu einer millionenschweren Zahlung an einen US-Schulbezirk bereiterklärt, um eine Klage wegen Gefährdung der psychischen Gesundheit von Schülern aus der Welt zu schaffen.
Laut der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Gerichtsunterlagen stimmten die Unternehmen zu, im Rahmen eines Vergleichs rund 27 Millionen Dollar (23 Millionen Euro) zu zahlen.
Die Vergleichssumme umfasst den Gerichtsunterlagen zufolge neun Millionen Dollar von der Facebook-Mutter Meta, jeweils acht Millionen Dollar von den Konzernen Snap und Bytedance, die die Onlinedienste Snapchat beziehungsweise Tiktok betreiben, sowie rund zwei Millionen Dollar von Google, das unter anderem den Dienst Youtube betreibt.
Google stellt demnach zudem Softwarelizenzen im Wert von 900.000 Dollar bereit. Der Vergleich enthält kein Schuldeingeständnis.

Präzedenzfall für 1200 Klagen

Die Klage war vom Schulbezirk Breathitt County in Kentucky eingereicht und als Musterfall für mehr als 1200 ähnliche Klagen von Schulbezirken im ganzen Land ausgewählt worden. Der Bezirk hatte mehr als 60 Millionen Dollar gefordert, um ein 15-jähriges Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit zu finanzieren.
Mit dem Geld sollten die Kosten für die Bewältigung der Auswirkungen von Social-Media-Nutzung auf die Schülerinnen und Schüler des Bezirks gedeckt werden, darunter etwa Schlafprobleme, seelische Belastungen und Konflikte.
Mit dem jetzt vereinbarten Vergleich dürfte der Druck auf die Unternehmen wachsen, auch die übrigen Verfahren beizulegen. Zuletzt hatte es in den USA eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen gegen Tech-Konzerne gegeben.

Sucht und Missbrauchsschutz im Fokus

Im März hatte ein Gericht in Los Angeles die Onlineplattformen Instagram und Youtube in einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht zu Schmerzensgeld in Millionenhöhe verurteilt.
Am Montag befanden die Geschworenen in einem Prozess gegen Meta im US-Bundesstaat New Mexico den Konzern für schuldig, Minderjährige auf den Plattformen Facebook, Instagram und Whatsapp nicht ausreichend vor Online-Belästigung, sexuellem Missbrauch und Menschenhandel zu schützen.
Mehr als 30 US-Bundesstaaten haben Meta außerdem in einem separaten Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit Onlinediensten verklagt, der Prozess könnte im August in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien beginnen. (afp/red)
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EU drängt Deutschland zum Ende der Grenzkontrollen

Die EU hat Deutschland und acht anderen europäischen Ländern nahegelegt, ihre Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums zu beenden.
Die EU-Kommission sagte, das neue System für digitale Grenzkontrollen an den Außengrenzen sowie das bevorstehende Inkrafttreten des Asylpakts würde die Notwendigkeit von Binnenkontrollen verringern.
„Unter diesen Voraussetzungen sind die Mitgliedstaaten in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten“, argumentierte EU-Innenkommissar Magnus Brunner.

EU mahnt „effizientere und wirksamere“ Alternativen an

Nach Angaben der Kommission kontrollieren derzeit neben Deutschland noch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden an ihren Grenzen zu anderen Schengenländern. Norwegen ist zwar kein EU-Mitglied, aber Teil des Schengenraums.
Die EU-Kommission verweist im Zusammenhang mit den Kontrollen auf „effizientere und wirksamere“ Alternativen, wie „nichtsystematische Polizeikontrollen oder mobile biometrische Identifizierungs- und Fahrzeugortungstechnologien“.
Zudem werde das Inkrafttreten des Asylpakts „die strukturellen Voraussetzungen deutlich stärken, die für eine schrittweise Aufhebung der Binnengrenzkontrollen erforderlich sind“, argumentierte die Behörde.
Auch das neue elektronische Schengen-Einreisesystem EES soll die Kontrolle an den Außengrenzen verbessern und so die Kontrollen an den Binnengrenzen überflüssig machen.

Berlin verlängerte die Grenzkontrollen bis Ende Sommer

Nach Angaben der EU-Kommission wichen Schengen-Mitgliedsländer seit 2006 in mehr als 490 Fällen von dem Grundprinzip der unbegrenzten Reisefreiheit ab. Dabei darf ein Mitgliedsland laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ wieder an den Grenzen kontrollieren – und zwar „vorübergehend“ und als „letztes Mittel“.
Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 mit wechselnder Intensität durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt im Februar eine Verlängerung der eigentlich im März auslaufenden Grenzkontrollen um weitere sechs Monate angekündigt.
Unter dem Eindruck wachsender Zustimmung für rechte Parteien verschärft die EU seit einigen Jahren ihre Migrationspolitik. Am 1. Juni einigten sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten auf eine neue Rückführungsverordnung, die es EU-Ländern unter anderem grundsätzlich erlaubt, Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, in Abschiebezentren in Drittstaaten zu überführen.
In diesem Sommer tritt die 2024 beschlossene Verschärfung der Asylregeln in Kraft. Das Gesetzespaket ermöglicht Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sowie beschleunigte Abschiebungen.
Laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex gingen die von den Behörden festgestellten irregulären Grenzübertritte in die EU in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 40 Prozent zurück. (afp/dts/red)
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EU führt neues Asylsystem GEAS ein – schnellere Verfahren und strengere Regeln ab Juni


In Kürze:

  • Das Gemeinsame Europäische Asylsystem gilt ab dem 12. Juni 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten.
  • Asylverfahren an den Außengrenzen sollen deutlich beschleunigt werden.
  • Einheitliche EU-Liste sicherer Herkunftsländer wird eingeführt.
  • Abschiebehaft kann künftig bis zu zwei Jahre dauern.

 
Während die Anzahl der Asylanträge in Deutschland und in der EU insgesamt weiterhin sinkt, tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) EU-weit in Kraft.
Die GEAS-Reform wurde im Mai 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die Mitgliedstaaten hatten zwei Jahre Zeit zur Umsetzung der elf Rechtsakte. Deutschland setzte die entsprechenden Gesetze im Februar und April 2026 um. Ab dem 12. Juni gelten die neuen Bestimmungen EU-weit verbindlich.

Kontrollmechanismus soll Grenzverfahren überwachen

Ein zentraler Bestandteil des Asylpakets sind beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen. Betroffen sind Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten, Ländern mit geringer Schutzquote sowie Personen ohne Dokumente. Bei fehlenden Erfolgsaussichten kann die Einreise bereits an der Grenze verweigert werden.

Zur Sicherstellung von Grund- und Menschenrechten hat die EU einen unabhängigen Kontrollmechanismus eingerichtet. Das dazugehörige Verfahren an den Außengrenzen ist in der sogenannten Screening-Verordnung geregelt. Es umfasst eine Identitäts- und Sicherheitsprüfung und eine vorläufige Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung. Währenddessen gilt die „Fiktion der Nicht-Einreise“, auch wenn sich Betroffene bereits im EU-Gebiet befinden.

Mit dem Inkrafttreten des GEAS gibt es auch eine EU-weit einheitliche Liste sicherer Herkunftsländer. Zu diesen gehören Ägypten, Marokko, Tunesien, Bangladesch, Indien, Kolumbien und das Kosovo. Asylanträge aus diesen Ländern werden beschleunigt geprüft und häufiger abgelehnt.

Sekundärmigrationszentren bislang nur in Hamburg und Brandenburg eingerichtet

Das Verfahren an den Außengrenzen soll Entscheidungen innerhalb von Wochen statt Monaten ermöglichen. Es gelten dabei in allen EU-Staaten einheitliche Standards. Das Eurodac-System mit einer erweiterten Fingerabdruckdatenbank soll zudem Mehrfachanträge in verschiedenen Mitgliedstaaten verhindern.
Antragsteller, die bereits in einem anderen EU-Staat Schutz erhalten haben, sowie sogenannte Dublin-Fälle können in sogenannten Sekundärmigrationszentren untergebracht werden. Damit soll eine schnelle Rückführung in den zuständigen Mitgliedstaat nach Abschluss des Verfahrens sichergestellt werden. In Deutschland gibt es solche Einrichtungen bisher nur in Hamburg und Brandenburg.
Ein erster Schritt zum künftigen Außengrenzverfahren ist das bereits bestehende Flughafenverfahren. Bei Asylsuchenden ohne gültige Papiere oder aus sicheren Herkunftsstaaten kann das Asylverfahren bereits vor der Einreiseentscheidung der Bundespolizei im Transitbereich durchgeführt werden.

GEAS stößt auf Kritik von Betroffenen und NGOs

Das GEAS schafft zudem EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Sie gelten nicht nur für Asylsuchende an den Außengrenzen, sondern auch für bereits irregulär im EU-Gebiet aufhältige, ausreisepflichtige Personen.
Zur Aufspürung irregulär aufhältiger Personen dürfen Behörden künftig in EU-Mitgliedstaaten auch Wohnanschriften und andere relevante Räumlichkeiten durchsuchen. Dies weckt unter anderem bei NGOs Befürchtungen, dass dadurch Razzien nach dem Vorbild der US-ICE-Einsätze auch in Europa häufiger werden könnten.
Auch bei Einreiseverboten sind deutliche Verschärfungen vorgesehen. Nach dem vorläufigen Trilog-Kompromiss zur Rückführungsverordnung sollen auch Familien mit Kindern künftig nicht mehr grundsätzlich vor Abschiebehaft geschützt sein. Lediglich unbegleitete Minderjährige genießen ein höheres Schutzniveau, sofern sie nicht als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten.

Keine Ausnahmen für Familien und Kinder vorgesehen

Auch bei Rechtsmitteln sind Verschärfungen vorgesehen. Einsprüche gegen Abschiebungen führen künftig nicht mehr automatisch zu einer Aussetzung. Gerichte entscheiden im Einzelfall, ob eine erneute Prüfung erfolgt; bei klarer Rechtslage kann die Aussetzung verweigert werden.
Die Dauer von Einreiseverboten soll von maximal fünf auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Für gefährlich eingestufte Personen kann ein lebenslanges Wiedereinreiseverbot verhängt werden. Die zulässige Höchstdauer der Abschiebehaft soll von sechs Monaten auf zwei Jahre ausgeweitet werden – ohne grundsätzliche Ausnahme für Frauen und Kinder.
Hilfsorganisationen wie „Pro Asyl“ weisen darauf hin, dass die Regelungen vom Europäischen Parlament weiter verschärft wurden. Sie kritisieren, dass mit den GEAS-Bestimmungen die Grenzen zwischen Abschiebungshaft und Strafhaft de facto aufgehoben würden.

„Pro Asyl“: GEAS hebt Grenzen zwischen Abschiebe- und Strafhaft auf

Grundsätzlich ist künftig eine Abschiebungshaft von bis zu zwölf Monaten als Regeldauer vorgesehen. Eine Verlängerung um weitere zwölf Monate soll möglich sein, wenn eine Abschiebung etwa wegen fehlender Kooperation nicht vollzogen werden kann. Laut „Pro Asyl“ betrifft dies nicht nur Fälle, in denen Betroffene selbst die Rückführung verweigern.
Sie kann auch verhängt werden, wenn die Beschaffung von Dokumenten aus Drittstaaten Probleme bereitet, obwohl die Betroffenen dafür nicht verantwortlich sind. Genau daran scheitern jedoch viele Abschiebungen in der Praxis.
Einige Garantien für Asylsuchende sieht das GEAS dennoch vor. So stehen den Betroffenen Dolmetscher, eine persönliche Anhörung und eine unentgeltliche Rechtsberatung zu. Es gibt für alle Staaten verbindliche Bestimmungen über angemessene Aufnahme- und Lebensstandards.
Ein EU-Innenkommissar erklärte bei der Vorstellung der Reform, Ziel sei vor allem eine abschreckende Wirkung auf Asylmigration und eine grundsätzliche Kehrtwende in der EU-Asylpolitik. „Wir sorgen dafür, dass Menschen ohne Bleiberecht in der EU auch wirklich zurückgeführt werden.“

Österreich und Deutschland machen sich für „Return Hubs“ stark

Wer rechtskräftig abgelehnt wurde oder aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist, kann in Rückführungszentren („Return Hubs“) untergebracht werden. Diese können als kurzfristige Transitzentren oder längerfristige Unterbringungsorte dienen. Perspektivisch sind auch Standorte in Drittstaaten möglich, ohne Verbindung zum Herkunftsland der Betroffenen.
Griechenland, Deutschland, Österreich und die Niederlande gehören bisher zu den Vorreitern bei der Suche nach möglichen Standorten. Die Regierung in Den Haag prüft ein Abkommen mit Uganda – Italien hatte bereits mit Albanien eine Vereinbarung geschlossen. Allerdings erklärte ein Gericht dieses Vorgehen für unzulässig.
Für die Einrichtung der „Return Hubs“ sind bilaterale Abkommen mit Drittstaaten erforderlich, deren Beteiligung bislang ungewiss ist. Zudem müssen dort Mindeststandards im Bereich der Menschenrechte eingehalten werden. Ob dies etwa für das von deutscher Seite genannte Uganda gilt, ist derzeit umstritten.

Großbritannien: Ruanda-Modell brachte neunstellige Kosten – aber keine Abschiebung

In Großbritannien hatte im November 2023 der Supreme Court das dortige Ruanda-Modell für rechtswidrig erklärt. Das Gericht hatte insbesondere die Zulässigkeit einer Einstufung Ruandas als sicheres Drittland als nicht gegeben bewertet. Kern des Vorhabens war, dass irregulär auf die Insel gelangte Asylsuchende gar nicht erst die Gelegenheit erhalten sollten, auf britischem Boden ein Asylverfahren zu beantragen. Stattdessen wollte man sie unmittelbar nach ihrer Ankunft nach Ruanda bringen – und damit gewährleisten, dass sie in weiterer Folge nicht mehr nach Großbritannien zurückkehren.
Die Labour-Regierung beendete das Programm nach ihrer Übernahme im Jahr 2024. Abseits der grundsätzlichen Fragen nach der Sicherheit Ruandas als Drittland lenkte sie den Fokus vor allem auf die finanziellen Aspekte des Programms. Demnach sollen umgerechnet bis zu 730 Millionen Euro Kosten entstanden sein – ohne dass eine einzige Abschiebung durchgeführt wurde.
Großbritannien hatte Ruanda über 500 Millionen Pfund (über 578 Millionen Euro) für die Aufnahme von zunächst 300 Geflüchteten zugesagt. Davon flossen bereits über 430 Millionen Euro allein für die Aufnahmebereitschaft sowie zusätzliche Kosten für Charterflüge. Letztlich wurde jedoch kein einziger Geflüchteter nach Ruanda überstellt.
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Trump senkt Zölle auf Stahl, Aluminium und Agrartechnik bis 2027


In Kürze:

  • Zollsenkung: Agrar- und Industriegeräte künftig meist 15 Prozent
  • Anreizsystem: geringere Zölle bei hohem US-Stahlanteil
  • Laufzeit: Regelung gilt bis 31. Dezember 2027

 
Die USA senken die Zölle auf landwirtschaftliche Maschinen auf 15 Prozent. US-Präsident Donald Trump hat am 1. Juni eine Verordnung unterzeichnet, die die Einfuhrzölle auf Aluminium, Stahl und Kupfer anpasst, um Investitionen in Landwirtschaft und Industrie zu fördern.
Betroffen sind vor allem landwirtschaftliche Maschinen wie Mähdrescher und Erntemaschinen. Die Zölle für diese Maschinen werden von 25 auf 15 Prozent reduziert. Gleichzeitig wird der Bereich der Industrieausrüstung erweitert, der künftig ebenfalls mit 15 Prozent Zoll belegt wird.

Mobile Industrieausrüstung betroffen

Laut einem Faktenblatt des Weißen Hauses gelten die neuen Regeln auch für mobile Industrieanlagen wie Bulldozer und Gabelstapler. Auch diese werden mit einem Zoll von 15 Prozent belegt, besonders wenn sie aus Ländern mit Handelsabkommen stammen, die Anspruch auf solche Vergünstigungen haben.
Zusätzlich können ausländische Unternehmen einen niedrigeren Zollsatz von 10 Prozent erhalten. Voraussetzung ist, dass ihre Investitionsgüter zu mindestens 85 Prozent (nach Gewicht) aus in den USA verarbeitetem Stahl oder Aluminium bestehen.
Die Maßnahmen gelten bis zum 31. Dezember 2027. Ziel ist es, kurzfristige Investitionen zu fördern und die industrielle Basis der USA zu stärken.

Stahlproduktion. Archivbild.

Foto: Roland Weihrauch/dpa/dpa

Begründung von Trump

In seiner Proklamation sagte Trump, die vorübergehenden Änderungen der Metallzölle seien notwendig, da diese Produkte eine Rolle in der „produktiven wirtschaftlichen Aktivität in den Vereinigten Staaten“ spielten und „die jüngsten Umstände, die die betreffenden Industrien und Dienstleistungen betreffen, berücksichtigt werden müssten“, während gleichzeitig sichergestellt werde, dass das Zollsystem weiterhin nationale Sicherheitsinteressen adressiert.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Trump Signs Proclamation to Adjust Tariffs on Aluminum, Steel, and Copper Imports“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Israel steuert auf vorgezogene Neuwahlen zu

Die israelischen Abgeordneten haben in erster Lesung für einen Gesetzentwurf zur Auflösung des Parlaments gestimmt. 106 der 120 Mitglieder der Knesset unterstützten die eingebrachte Gesetzesvorlage.
Diese sieht eine vorgezogene Parlamentswahl zwischen dem 8. September und 20. Oktober vor. Der Gesetzesentwurf muss noch in zwei weitere Lesungen gebilligt werden.

Drohender Bruch der Koalition mit Ultraothodoxen

Sowohl die Regierungskoalition von Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu als auch Oppositionsfraktionen hatten Gesetzentwürfe zur Auflösung der Knesset eingereicht, da die Regierung wegen der Frage der Wehrpflicht für ultraorthodoxe Männer vor dem Zusammenbruch steht.
Netanjahu ist es nicht gelungen, die für die Verabschiedung eines Gesetzes zur Befreiung von Yeshiva-Studenten von der Wehrpflicht erforderliche Mehrheit zu erreichen – die er zugesagt hatte. Dadurch steht er unter zunehmendem Druck seitens ultraorthodoxer Parteien, die mit dem Bruch der Koalition drohten.
Die aktuelle Legislaturperiode in Israel endet am 27. Oktober. Nach der Auflösung des Parlaments könnte die Wahl etwas früher als geplant stattfinden.
Durch die Forderung nach der Auflösung der Knesset behält Netanjahu eine gewisse Kontrolle über den Zeitpunkt der Wahlen, die innerhalb von 90 Tagen nach Verabschiedung des Gesetzes stattfinden müssen.
Nach Einschätzung des Politikwissenschaftlers Gideon Rahat will Netanjahu verhindern, dass die Abstimmung rund um den 7. Oktober abgehalten wird.

Nethanju will an der Spitze bleiben

Laut jüngsten in israelischen Medien veröffentlichten Umfragen liegt Netanjahus konservative Likud-Partei aktuell zwar vorn, muss aber mit deutlichen Verlusten rechnen. Seine Koalition hätte demnach keine Mehrheit mehr.
Knapp hinter der Likud-Partei landet laut einer im Mai veröffentlichte Umfrage des öffentlich-rechtlichen Senders KAN das Oppositionsbündnis Bejachad (Zusammen), die gemeinsame Liste der führenden Oppositionspolitiker Naftali Bennett und Jair Lapid.
Netanjahu (76) gilt in Israel als politisches Stehaufmännchen. Er strebt trotz eines Korruptionsprozesses eine weitere Amtszeit an.
Gleichzeitig machen viele Israelis Netanjahu für das Versagen der israelischen Sicherheitsbehörden am 7. Oktober 2023 verantwortlich.
Damals überfielen die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas und ihre Verbündeten Israel, was zum Auslöser des aktuellen Gazakrieges wurde. Die Hamas tötete damals mehr als 1.220 Menschen und verschleppte 251 Opfer als Geiseln in den Gazastreifen. (afp/red)
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WM-Fanmeile als Streitpunkt: Tränengas gegen Lehrerprotest in Mexiko

Zehn Tage vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft ist die Polizei in Mexiko mit Tränengas gegen Demonstranten vorgegangen.
Der gewaltsame Einsatz erfolgte laut AFP-Korrespondenten am 1. Juni bei Protesten von Lehrern, die in der Hauptstadt Mexiko-Stadt eine bessere Bezahlung forderten. Die Demonstranten schossen daraufhin Feuerwerkskörper auf die Einsatzkräfte ab.

Lehrer nehmen am 1. Juni 2026 in Mexiko-Stadt an einer Protestkundgebung im Vorfeld der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 teil.

Foto: Alfredo Estrella/AFP via Getty Images

Mit dem Tränengas-Einsatz sollte offenbar verhindert werden, dass die Demonstranten zum zentralen Zócalo-Platz vordringen, wo während der WM ein großes Fan-Fest geplant ist. Die Aufbauten für die in unmittelbarer Nähe zum Regierungspalast gelegenen Fan-Zone mit riesiger Leinwand sind seit Tagen im Gange.
Bei der Demonstration am Montag durchbrachen einige Lehrer die Metall-Absperrung um den Platz. Daraufhin setzte die Polizei Tränengas ein.
„Diese Veranstaltung muss abgesagt werden“, forderte der Gewerkschaftsvertreter Filiberto Frausto mit Blick auf das Fan-Fest. „Unser Anliegen sollte viel wichtiger sein als ein bisschen Ablenkung und Spaß.“
Die Fußball-WM findet in diesem Jahr in den USA, Mexiko und Kanada statt. Das Auftaktspiel steigt am 11. Juni in Mexiko-Stadt, dabei stehen sich die einheimische Nationalmannschaft und Südafrika gegenüber. (afp/red)
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Iran stoppt Gespräche mit den USA und droht mit Eskalation – Trump verkündet Waffenruhe im Libanon


In Kürze:

  • Der Iran hat die indirekten Gespräche mit den USA offenbar ausgesetzt.
  • Teheran fordert ein Ende der israelischen Einsätze im Libanon und im Gazastreifen.
  • Die iranische Führung droht mit einer Ausweitung des Konflikts.
  • US-Militärkreise warnen den Iran davor, die Entschlossenheit der USA zu unterschätzen.

 
Der Iran hat am Montagnachmittag, 1. Juni, laut der halboffiziellen Nachrichtenagentur „Tasnim“, seine indirekten Verhandlungen mit den USA bis auf Weiteres ausgesetzt. Als Grund nennt die Führung in Teheran die anhaltende Militäroperation Israels im Libanon.
Der Schritt nährt weitere Unsicherheit über die Fortdauer des derzeitigen Waffenstillstands sowie über dessen möglichen Übergang in eine umfassendere Vereinbarung zur Beendigung des Krieges im Iran.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times hat das Weiße Haus um eine Stellungnahme zu dem Tasnim-Bericht sowie zum aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran gebeten.

Eine offizielle Bestätigung durch das Weiße Haus oder die iranische Führung liegt bislang nicht vor.

Netanjahu begründet Offensive mit Hisbollah-Übergriffen

Der Iran hatte bereits zu Beginn der Gespräche mit den USA darauf bestanden, dass die Waffenstillstandsvereinbarung auch Israel und den Libanon einschließen solle.
Israel geht indes weiterhin gegen Stellungen der Hisbollah im Süden des Landes vor. Daraufhin setzte der Iran den Verhandlungsprozess bis auf Weiteres aus. Teheran betrachtet eine Unterbrechung der israelischen Militäroperationen im Libanon als Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Waffenstillstands und des Verhandlungsprozesses.
Zudem fordern iranische Regierungsbeamte und Verhandlungsführer eine sofortige Einstellung der israelischen Militäroperationen in Gaza und einen Rückzug aus den von den israelischen Streitkräften kontrollierten Gebieten im Libanon.
Außenminister Abbas Araghchi erklärte am 1. Juni auf der Plattform X, die Waffenruhe zwischen dem Iran und den USA sei „ohne jeden Zweifel ein umfassender Waffenstillstand an allen Fronten, einschließlich des Libanon“. Jeder Verstoß an einer Front gelte demnach als Verstoß an allen Fronten.
Auch das iranische Außenministerium äußerte sich kritisch. Sprecher Esmail Baghaei bezeichnete israelische Militäraktionen im Libanon bei einer Pressekonferenz als Bruch der Waffenruhe. Zwar deutete Baghaei keine unmittelbar bevorstehende Aussetzung der Verhandlungen an, betonte jedoch, dass Israels Vorgehen darauf abziele, „jede Möglichkeit zu zerstören, dass diplomatische Prozesse die Lage verbessern könnten“.
Der Iran droht nun, die Straße von Hormus vollständig zu schließen und den Konflikt auf weitere Regionen auszuweiten. Zudem kündigte Teheran Vergeltungsmaßnahmen gegen Israel an.

Iran droht Konflikt auf Bab-el-Mandab-Straße auszuweiten

Dazu zählt auch die mögliche Blockade der strategisch wichtigen Meerenge Bab al-Mandab, über die ein großer Teil des Schiffsverkehrs zwischen Europa, Asien und den Golfstaaten durch das Rote Meer verläuft.
Der Sprecher des iranischen Parlaments, Mohammad Bagher Ghabilaf, äußerte, die israelische Offensive im Libanon sei ebenso wie die anhaltende US-Marineblockade iranischer Häfen ein „klarer Beweis“ für eine Verletzung der Bedingungen des Waffenstillstands durch die USA. Auf X schrieb er: „Jede Wahl hat einen Preis, und die Rechnung ist fällig. Alles wird sich fügen.“
Israels Premierminister Benjamin Netanjahu hat am Montag eine neue Offensive gegen Ziele der Hisbollah im Libanon angeordnet. Er begründete den Schritt mit „wiederholten und anhaltenden“ Waffenstillstandsverletzungen durch die Hisbollah. Diese richteten sich gegen israelische Städte und Zivilisten.

Israelische Sicherheitskreise erklärten außerdem gegenüber dem Epoch Magazine Israel, die Hisbollah habe ihre Angriffe zuletzt deutlich intensiviert und Raketen sowie Drohnen auf Städte im Norden Israels abgefeuert, darunter Safed und Tiberias, die zuvor weitgehend von größeren Angriffen verschont geblieben waren.

Trump verkündet vorläufige Waffenruhe

Im Laufe des Tages erklärte US-Präsident Trump, vor dem Hintergrund zuvor angekündigter Eskalationsschritte Israels, Israel und die proiranische Hisbollah-Miliz im Libanon würden ihre gegenseitigen Angriffe zunächst einstellen. Zudem werde Israel entgegen früheren Ankündigungen keine Truppen in die libanesische Hauptstadt Beirut entsenden.

Auf seiner Plattform Truth Social schrieb Trump, alle bereits in Bewegung gesetzten Einheiten seien zurückbeordert worden. Der Entscheidung seien nach seinen Angaben ein „sehr produktives“ Telefonat mit dem israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu sowie ein „sehr gutes“ Gespräch mit ranghohen Vertretern der Hisbollah vorausgegangen. Eine Bestätigung dieser Darstellung durch Israel oder die Hisbollah lag zunächst nicht vor.

Vierte Gesprächsrunde in Washington

Gleichzeitig laufen Gespräche über eine mögliche Entschärfung des Israel-Libanon-Konflikts. Vertreter beider Seiten verhandeln am Dienstag erneut in Washington. Die Gesprächsrunde im US-Außenministerium ist die vierte seit Verkündung der Feuerpause Mitte April. Bei der letzten Runde Mitte Mai verständigten sich beide Seiten auf eine Verlängerung der Waffenruhe um 45 Tage.
Israel und der Libanon unterhalten offiziell keine diplomatischen Beziehungen und befinden sich formell seit 1948 im Kriegszustand. Der Iran-Krieg hatte die Spannungen noch verschärft. Ungeachtet der seit dem 17. April geltenden Feuerpause setzten Israel und die pro-iranische Hisbollah-Miliz im Libanon ihre gegenseitigen Angriffe fort. Die Hisbollah lehnt die Gespräche ab, die ohne ihre Beteiligung stattfinden.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen und der englischsprachigen Epoch Times)
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Dänemark: Frederiksen gelingt Bildung einer Vier-Parteien-Minderheitsregierung

Rund zwei Monate nach den Wahlen in Dänemark hat die derzeit geschäftsführende Ministerpräsidentin Mette Frederiksen die Bildung einer neuen Regierungskoalition verkündet.
„Wir haben es nach langen Verhandlungen geschafft, eine Regierung zu bilden“, sagte Frederiksen am Montagabend nach einem Treffen mit König Frederik X. Wird diese Mitte-Links-Koalition bestätigt, könnte Frederiksen eine dritte Amtszeit als Regierungschefin antreten.

Minderheitsregierung von Sozialdemokraten, Linksparteien und Moderaten

Die geplante neue Regierung soll laut einer Erklärung des Palastes aus mit Frederiksens Sozialdemokraten verbündeten Linksparteien sowie der Mitte-Partei der Moderaten des bisherigen Außenministers Lars Lökke Rasmussen bestehen, die bis zuletzt als Königsmacherin galt.
Die vier Parteien kommen zusammen auf 82 der 179 Sitze im Parlament – geplant ist also eine Minderheitsregierung. Medienberichten zufolge kann diese auf die Unterstützung der Rot-Grünen Allianz hoffen.
Frederiksen kündigte an, heute das genaue Regierungsprogramm vorstellen zu wollen. Am Mittwoch wolle sie dann ihr Kabinett präsentieren.

Frederiksen vor dritter Amtszeit

Die neu gebildete Koalition habe sich auf ein Regierungsprogramm geeinigt, „das gut ist für die Menschen, die in Dänemark leben, für künftige Generationen und gleichermaßen für die Tiere“, sagte die Sozialdemokratin. Die industrielle Schweinezucht war eines der Hauptthemen des Wahlkampfs.
Bei der Parlamentswahl am 24. März waren die Sozialdemokraten unter Frederiksen stärkste Kraft geworden und erzielten gleichzeitig das schlechteste Wahlergebnis seit mehr als 120 Jahren.

Wahlhelfer bei der Auszählung am 25. März 2026 in der Marselisborg Hallen in Aarhus, Dänemark.

Foto: Mikkel Berg Pedersen/Ritzau Scanpix/AFP via Getty Images

Dagegen konnte die einwanderungskritische Dänische Volkspartei ihr Ergebnis im Vergleich zu der Wahl 2022 mehr als verdreifachen. Sie erreichte 9,1 Prozent der Stimmen.
Die 48-jährige Frederiksen ist seit 2019 Regierungschefin, seit der Wahl hat sie dieses Amt geschäftsführend inne. Unmittelbar nach der Wahl war Frederiksen von König Frederik X. mit der erneuten Regierungsbildung beauftragt worden. Sie scheiterte jedoch zunächst.
Als nächstes versuchte der Vorsitzende der liberalen Partei, Troels Lund Poulsen, sein Glück. Als auch er keine Koalition schmieden konnte, kam Frederiksen erneut zum Zuge – und war nun erfolgreich. Es waren die längsten Koalitionsverhandlungen in der Geschichte Dänemarks. (afp/red)
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EU-Einigung: Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
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Iran setzt Gespräche mit den USA aus und droht mit Eskalation


In Kürze:

  • Der Iran hat die indirekten Gespräche mit den USA vorerst ausgesetzt.
  • Teheran fordert ein Ende der israelischen Einsätze im Libanon und im Gazastreifen..
  • Die iranische Führung droht mit einer Ausweitung des Konflikts.
  • US-Militärkreise warnen den Iran davor, die Entschlossenheit der USA zu unterschätzen.

Der Iran hat am Montagnachmittag, 1. Juni, laut der halboffiziellen Nachrichtenagentur „Tasnim“, seine indirekten Verhandlungen mit den USA bis auf Weiteres ausgesetzt. Als Grund nennt die Führung in Teheran die anhaltende Militäroperation Israels im Libanon.
Der Schritt nährt weitere Unsicherheit über eine Fortdauer des derzeitigen Waffenstillstands – und dessen möglichen Übergang in eine breitere Vereinbarung zur Beendigung des Krieges im Iran.
Die amerikanische Ausgabe der Epoch Times hat das Weiße Haus um eine Stellungnahme zu dem Tasnim-Bericht sowie zum aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran gebeten. Auch eine offizielle Bestätigung der iranischen Führung liegt bislang noch nicht vor.

Netanjahu begründet Offensive mit fortdauernden Übergriffen durch Hisbollah

Der Iran hatte bereits zu Beginn der Gespräche mit den USA darauf bestanden, dass die Waffenstillstandsvereinbarung auch für Israel und den Libanon gelten solle.
Israel geht jedoch weiterhin gegen die terroristische Hisbollah im Süden des Landes vor. Dies nimmt der Iran nun zum Anlass, den Verhandlungsprozess bis auf Weiteres auf Eis zu legen. Teheran betrachte, so der Bericht, eine Unterbrechung der Militäroperation im Libanon als Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Waffenstillstands und Verhandlungsprozesses.
Zudem fordern iranische Regierungsbeamte und Verhandlungsführer auch eine sofortige Einstellung der israelischen Militäroperationen in Gaza und einen Rückzug aus den von den IDF kontrollierten Gebieten im Libanon. Der Iran droht nun auch, die Straße von Hormus vollständig zu schließen und den Konflikt auf andere Regionen auszuweiten. Außerdem drohte man mit Vergeltungsmaßnahmen gegen Israel.

Iran droht Konflikt auf Bab-el-Mandab-Straße auszuweiten

Dazu zählt auch die mögliche Blockade der strategisch wichtigen Meerenge Bab al-Mandab, über die ein großer Teil des Schiffsverkehrs zwischen Europa, Asien und den Golfstaaten durch das Rote Meer verläuft.
Der Sprecher des iranischen Parlaments, Mohammad Bagher Ghabilaf, äußerte, die israelische Offensive im Libanon sei ebenso wie die anhaltende US-Marineblockade iranischer Häfen ein „klarer Beweis“ für eine Verletzung der Bedingungen des Waffenstillstands durch die USA. Auf X schrieb er:
„Jede Wahl hat einen Preis, und die Rechnung ist fällig. Alles wird sich fügen.“
Israels Premierminister Benjamin Netanjahu hat am Montag eine neue Offensive gegen Ziele der Hisbollah im Libanon befohlen. Er begründete den Schritt mit „wiederholten und anhaltenden“ Waffenstillstandsverletzungen durch die Hisbollah. Diese richteten sich gegen israelische Städte und Zivilisten.

Noch keine Reaktion von Trump auf die Ankündigung

Von US-Präsident Donald Trump gibt es noch keine Reaktion auf die Ankündigung. Er hatte sich auf Truth Social am Montag noch optimistisch geäußert mit Blick auf ein Verhandlungsergebnis.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen und der englischsprachigen Epoch Times)
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Emiratische Herrscherfamilie soll Millionen an EU-Agrarsubventionen erhalten haben


In Kürze:

  • Über 71 Millionen Euro EU-Agrargelder an Firmen mit Emirate-Bezug
  • Zahlungen basieren stark auf Flächengröße landwirtschaftlicher Betriebe
  • Diskussion über Reform und stärkere Begrenzung großer Subventionsempfänger

 
Laut Recherchen des investigativen Medienunternehmens „DeSmog“ sollen mit der herrschenden Familie von Abu Dhabi verbundene Unternehmen zwischen 2019 und 2024 mehr als 71 Millionen Euro an EU-Agrarsubventionen erhalten haben. Die Zahlungen erfolgten über landwirtschaftliche Flächen in Rumänien, Spanien und Italien.
Die Familie, welcher Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan vorsteht, verfügt über ein geschätztes Vermögen von mehr als 275 Milliarden Euro und zählt damit zu den reichsten Dynastien weltweit. Al Nahyan ist sowohl Herrscher des Emirats Abu Dhabi als auch Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
Der Fall gilt als exemplarisch und hat die Debatte über die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU neu entfacht. Diese macht rund ein Drittel des EU-Haushalts aus.

Al Dahra und die Struktur der EU-Agrarsubventionen

Im Mittelpunkt des Falls steht die emiratische Agrar- und Lebensmittelgruppe Al Dahra, die in vielen Ländern aktiv ist und der Herrscherfamilie Abu Dhabi gehört. Über Tochtergesellschaften kontrolliert diese Gruppe rund 60.000 Hektar Land in Europa, hauptsächlich in Rumänien, aber auch in Spanien und Italien.
In Rumänien gilt die Agrarfläche von Agricost im Donaudelta als eine der größten landwirtschaftlichen Betriebe der Europäischen Union, mit etwa 57.000 Hektar. Laut den von der Presse zitierten Zahlen soll allein dieses Unternehmen im Jahr 2024 rund 10,5 Millionen Euro an Subventionen erhalten haben.
Insgesamt haben die Ermittler von „DeSmog“ und ihren Medienpartnern 110 Zahlungen über einen Zeitraum von sechs Jahren identifiziert, die an ein Netzwerk von Unternehmen gingen, die direkt oder indirekt von Mitgliedern der Familie Al Nahyan kontrolliert werden, mit einem Gesamtbetrag von über 71 Millionen Euro.
Die Preise für viele Agrarprodukte sind derzeit unter Druck. (Archivbild)

Landwirte bei der Ernte. (Symbolbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Schwächen der flächenbasierten Förderung

Diese Subventionen stammen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik, deren Basiszahlungen weiterhin größtenteils nach der Fläche der Betriebe berechnet werden. Je größer ein landwirtschaftlicher Betrieb ist, desto höher fallen die Zahlungen aus, was großen Agrarkonzernen und Eigentümern umfangreicher Landflächen strukturell zugutekommt.
Laut der Untersuchung erfolgen die Zahlungen an mit der emiratischen Familie verbundene Betriebe im Rahmen der gültigen Regeln: Jeder landwirtschaftliche Betrieb innerhalb der EU, der die Kriterien erfüllt, kann Anspruch auf GAP-Zahlungen haben – unabhängig von der Eigentümerstruktur.
Diese Situation bleibt dennoch für einen Teil der europäischen Landwirtschaft umstritten, da sie dies als Entkopplung von den Zielen der Unterstützung familiengeführter Betriebe sehen, schreibt „DeSmog“.
Studien des Europäischen Rechnungshofs haben auf das Risiko von „Verzerrungen“ und eine unzureichende Ausrichtung bestimmter Beihilfen hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf kleine Betriebe und junge Landwirte.

Brüssel kündigt Reformen an

Angesichts der Kritik äußerte die Europäische Kommission die Notwendigkeit, die Verteilung der Subventionen besser zu steuern. EU-Vertreter haben eingeräumt, dass das Beispiel dieser Familie aus dem Golf die Grenzen eines Systems zeigt, das große ausländische Eigentümer unter den Empfängern hoher Zahlungen zulässt.
Brüssel arbeitet an einer Reform, darunter einer Obergrenze für Direktzahlungen, die ab 2028 auf 100.000 Euro pro Jahr und Empfänger festgelegt werden könnte – deutlich weniger als die derzeit von einigen Gruppen erhaltenen Millionenbeträge. Ziel ist es, einen Teil der Mittel stärker auf kleine und mittlere Betriebe sowie auf ökologische Transformationen umzulenken.
Der Europäische Rechnungshof betont in seinen aktuellen Stellungnahmen zur Reform der GAP für den Zeitraum 2028–2034 jedoch die zunehmende Komplexität des Systems und das Risiko, dass mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten zu neuen Ungleichheiten zwischen Landwirten führt.
Die Verhandlungen zwischen EU-Institutionen und nationalen Regierungen dürften schwierig werden.

Der leere Plenarsaal des Europäischen Parlaments.

Foto: Jc Milhet/Hans Lucas/AFP via Getty Images

960.000 Hektar Ackerland weltweit

Die emiratischen Eigentümer betonen, dass ihre Aktivitäten im Einklang mit europäischem Recht stehen. Die mit der Familie Al Nahyan verbundenen Agrarunternehmen erklären, dass sie lokale Arbeitsplätze schaffen und in strukturschwachen ländlichen Regionen Europas in die Infrastruktur investieren.
Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate verweisen auf die Diversifizierung ihrer Wirtschaft und die Sicherung der Lebensmittelversorgung des Landes durch landwirtschaftliche Investitionen im Ausland. In etwas mehr als 15 Jahren hat sich die Dynastie parallel zu ihren Einnahmen aus dem Öl- und Gassektor zu einem globalen Akteur in der Landwirtschaft entwickelt. So kontrollieren die VAE mittlerweile weltweit rund 960.000 Hektar Ackerland – neben Europa, auch in Afrika und Südamerika.
Europäische Landwirtschaftsorganisationen bleiben jedoch gespalten. Einige vertreten die Ansicht, dass das Hauptproblem weniger die Nationalität der Begünstigten sei, sondern vielmehr die Konzentration der Subventionen auf eine kleine Zahl großer Betriebe.
Laut in der Presse zitierten Daten sollen 0,5 Prozent der größten Eigentümer rund 16 Prozent des GAP-Haushalts erhalten, was das Gefühl der Ungerechtigkeit unter vielen Landwirten verstärkt.
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Nach Hantavirus: „Hondius“ wieder auf See

Knapp zwei Wochen nach Rückkehr des vom Hantavirus betroffenen Kreuzfahrtschiffes ist die „Hondius“ nach Angaben der Reederei desinfiziert und kann wieder in See stechen.
Das niederländische Schiff werde planmäßig am 6. Juni auslaufen nach Spitzbergen in der Arktik. Von dort soll es am 13. Juni zu einer Reise durchs Nordpolarmeer aufbrechen, wie die Reederei Oceanwide Expeditions mitteilte.
Spezialisten der niederländischen Gesundheitsbehörden hatten das Schiff umfassend gereinigt und desinfiziert. Am Wochenende hatten die Behörden es wieder freigegeben. Eine Infektionsgefahr bestehe nicht mehr.

Besatzung noch in Quarantäne

Erste Untersuchungen ergaben nach Angaben der Reederei, dass das Hantavirus mit Passagieren an Bord gekommen war und nicht vom Schiff stammte.
Alle Besatzungsmitglieder der vorigen Fahrt befinden sich noch Quarantäne, teilte die Reederei mit. „Es hat ein Besatzungswechsel stattgefunden, wobei kein Besatzungsmitglied an Bord Kontakt zu Personen hatte, die sich derzeit in Quarantäne befinden.“
Im Mai war bekanntgeworden, dass mehrere Menschen an Bord des Kreuzfahrtschiffes mit dem Hantavirus infiziert worden waren. Drei Menschen starben, mehrere wurden infiziert. Passagiere und auch Besatzungsmitglieder wurden evakuiert. Das Schiff kehrte am 18. Mai nach Rotterdam zurück.

Keine Pandemie-Gefahr

Bei dem Virus ging es um die sogenannte Andes-Variante, die vor allem in Südamerika vorkommt und von Mensch zu Mensch übertragbar ist.
Das Schiff war zum Zeitpunkt des Ausbruches unterwegs von Argentinien zu den Kanarischen Inseln. Auf Teneriffa konnten Passagiere und die meisten Besatzungsmitglieder an Land gehen und in ihre Heimatländer fliegen.
Die Weltgesundheitsorganisation hatte bekräftigt, dass keine Gefahr einer großen Ansteckungswelle oder Pandemie bestand. Eine Infizierung ist nach Aussagen von Experten weitaus schwieriger als etwa bei einem Grippevirus oder Corona. (dpa/red)
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Trump setzt auf Druck statt Tempo – Raketen über Kuwait

Die USA und der Iran haben jeweils neue Angriffe gemeldet. Die US-Armee griff am Wochenende Radar- und Drohnenkontrollanlagen im Süden des Iran an.
Die Angriffe dienten der Selbstverteidigung, hieß es. Sie richteten sich gegen die Stadt Goruk sowie die Insel Keschm nahe der Straße von Hormus. Das meldete das für die Golfregion zuständige US-Regionalkommando CENTCOM am 31. Mai im Onlinedienst X.
Sie seien als Reaktion auf „aggressive“ Handlungen des Iran erfolgt – konkret nannte das Kommando die Zerstörung einer US-Drohne über internationalen Gewässern.

Raketen- und Drohnenalarm in Kuwait

Die iranischen Revolutionsgarden griffen derweil einen Stützpunkt an, der möglicherweise von der US-Armee für Angriffe auf den Iran genutzt wurde. Der Standort wurde in einer am 1. Juni von iranischen Staatsmedien verbreiteten Erklärung der Revolutionsgarden nicht genannt.
Kuwaits Militär hatte kurz zuvor erklärt, dass seine Luftabwehr „feindliche Raketen- und Drohnenangriffe“ abgefangen habe. Die staatliche Nachrichtenagentur „Kuna“ meldete, dass Luftschutzsirenen ertönten.

Trump will ein gutes, statt ein schnelles Abkommen

US-Präsident Donald Trump hat es nicht eilig, ein Abkommen mit dem Iran zur Beendigung des Konflikts zu schließen, da weder Washington noch Teheran bisher eine Vereinbarung unterzeichnet hätten. Das sagte er in einem Interview am 30. Mai gegenüber „Fox News“.
„Ich würde gerne sagen, dass ich es eilig habe, weil die Benzinpreise dann in den Keller fallen würden, aber wenn man es eilig hat, schließt man kein gutes Abkommen“, sagte Trump.
„Langsam aber sicher bekommen wir […] was wir wollen. Und wenn wir nicht bekommen, was wir wollen, werden wir es auf andere Weise beenden.“
Am 29. Mai veröffentlichte Trump die Bedingungen eines Abkommens mit Teheran und sagte, er werde bald eine endgültige Entscheidung treffen. Dazu gehört, dass der Iran keine Atomwaffen erlangen dürfe, die Straße von Hormus „in beide Richtungen“ geöffnet werde und Teheran „die sofortige Räumung und/oder Sprengung aller noch vorhandenen Minen abschließen“ müsse.
Am 30. Mai sagte US-Kriegsminister Pete Hegseth, die Vereinigten Staaten würden die Angriffe auf den Iran wieder aufnehmen, falls keine Einigung erzielt werden könne. Unterdessen fülle das Militär die Munitionsvorräte auf, es seien genug Vorräte vorhanden.

Iran: USA zögen sich aus Konflikt zurück

Ein hochrangiger iranischer Beamter, Parlamentspräsident Mohammad Bagher Ghalibaf, erklärte laut staatlichen Medien am 31. Mai, dass Teherans Streitkräfte „den Feind in einem großen und geschichtsträchtigen Krieg zurückdrängen“, wobei er sich auf die Vereinigten Staaten bezog.
Er behauptete zudem, die Vereinigten Staaten hätten sich aus dem Konflikt zurückgezogen, während er gleichzeitig ein Bild der Geschlossenheit innerhalb des iranischen Regimes vermittelte.

Hisbollah ignoriert Waffenruhe

Die USA drängen derweil im Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon darauf, dass die proiranische Miliz all ihre Angriffe auf Israel einstellt. „Im Gegenzug würde Israel von jeglicher Eskalation in Beirut absehen“, sagte ein US-Regierungsvertreter, der anonym bleiben wollte, am 31. Mai der Nachrichtenagentur AFP.
Demnach sprach US-Außenminister Marco Rubio mit dem libanesischen Präsidenten Joseph Aoun und Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu über die laufenden Verhandlungen. Die Hisbollah fordert, dass Israel zuerst die Angriffe einstellt.
Auch zwischen Israel und dem Libanon gilt seit Mitte April offiziell eine Waffenruhe, die die Hisbollah-Miliz jedoch nicht anerkennt. Die libanesische Regierung  steht vor der Aufgabe, die Hisbollah zu entwaffnen – was diese ablehnt.
Die Hisbollah setzt ihre Angriffe auf Israel fort und Israels Armee rückt immer weiter in den Süden des Libanons vor. Am Sonntag nahm das israelische Militär die strategisch wichtige Festung Beaufort ein.
Der libanesische Präsident Joseph Aoun wirft Israel angesichts der Offensive gegen die Hisbollah-Miliz eine „bösartige und verwerfliche Aggression“ gegen sein Land vor. Er werde daran arbeiten, „das Leiden der Libanesen im Allgemeinen und der Bevölkerung des Südens im Besonderen“ zu beenden, erklärte Aoun am Montag im Onlinedienst X.
Der UN-Sicherheitsrat soll am 1. Juni auf Antrag Frankreichs zu einer Dringlichkeitssitzung zur Lage im Libanon zusammenkommen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen und The Epoch Times
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Bosch schließt Forschungsstandorte in Israel

Der Technologiekonzern Bosch schließt seine beiden Forschungsbüros in Tel Aviv und Haifa. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, handelt es sich um die ersten Standortschließungen des Unternehmens im Ausland und um das erste deutsche Großunternehmen, das sich seit der Pandemie aus der israelischen Forschungslandschaft zurückzieht. Zehn Mitarbeiter verlieren ihren Job; auf dem Höhepunkt beschäftigte Bosch an beiden Standorten rund 30 Personen.
Bosch hatte die Büros 2018 als Teil des Bosch Centre of Artificial Intelligence gegründet, um Zugang zum israelischen Start-up-Ökosystem und Spitzenforschung zu gewinnen. Geforscht wurde an den Schnittstellen von KI, Sensorik und Automatisierung.

Strategische Neuausrichtung

Auf Anfrage des „Handelsblatts“ begründete Forschungschef Udo-Martin Gómez den Schritt mit einer strategischen Neuausrichtung. Mittlerweile habe sich die KI-Kompetenz weltweit auf starke Zentren in China und den USA wie auch, gerade bei der physischen KI, auf Europa konzentriert. Entsprechend bündele man in der Bosch-Konzernforschung die KI-Kompetenz.
Gómez sagte weiter, man bedauere, dass sich vor Ort keine wirtschaftlich tragbaren Optionen ergeben hätten, die eine Fortführung der lokalen Forschungsaktivitäten langfristig rechtfertigen würden. Intern kommuniziert wurde die Schließung im Januar 2026, endgültig vollzogen werden soll sie Ende Juni. Bosch bleibt mit rund 400 Mitarbeitern in Israel präsent, unter anderem durch die Tochtergesellschaft Elmo Motion Control und die Wagniskapitalgesellschaft Bosch Ventures. (dts/red)
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Macron über Krawalle: „Das muss ein Ende haben“

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat die gewaltsamen Auseinandersetzungen rund um den Champions-League-Triumph von Paris Saint-Germain scharf verurteilt. „Ich will mich nicht daran gewöhnen“, sagte Macron bei der Ehrung des Teams im Élysée-Palast.
Dabei kündigte er ein hartes Vorgehen als Reaktion an. „Das ist kein Fußball, das ist kein Sport, das ist nicht, was wir lieben. Wir werden gegenüber denjenigen, die erwischt wurden, kompromisslos sein“, sagte Macron der Nachrichtenagentur AP zufolge. „Wir wollen nicht, dass sich dies wiederholt. Es ist vorbei. Wir haben genug. Das muss ein Ende haben.“

Innenminister: 57 Polizisten verletzt

Einer Zwischenbilanz von Innenminister Laurent Nuñez zufolge wurden landesweit inzwischen rund 780 Menschen festgenommen, darunter etwa 480 allein in Paris. Zudem wurden 57 Polizisten bei den Einsätzen verletzt.
Im Vergleich zu einem ähnlichen Vorjahresevent entspricht dies einem Anstieg von rund 30 Prozent. Die Behörden gehen davon aus, dass sich die Zahlen im Laufe der weiteren Auswertungen noch verändern könnten.
Das Team wurde am Tag nach dem Finalsieg über den FC Arsenal in Budapest nahe des Eiffelturms wieder in Paris empfangen. Zahlreiche Anhänger versammelten sich Berichten zufolge friedlich am Champ de Mars und bejubelten das Team um Kapitän Marquinhos und Trainer Luis Enrique.
Am Abend zuvor kam es in rund 15 Städten zu Zwischenfällen, es gab Plünderungen in Rennes, Straßburg, Clermont-Ferrand und Grenoble. „Es gab feierliche Demonstrationen, die von einer Reihe von Ausschreitungen begleitet waren, was der Situation entspricht, die wir erwartet und daher vorausgesehen hatten. Diese Ausschreitungen sind absolut inakzeptabel“, erklärte Nuñez.

Rund 22.000 Polizisten landesweit im Einsatz

Besonders rund um den Prachtboulevard Champs-Élysées, wo sich Tausende Menschen versammelt hatten, war die Lage eskaliert: Vermummte Personen und Einsatzkräfte gerieten mehrfach aneinander, Wurfgeschosse und Tränengas wurden eingesetzt. Auf Videos in den sozialen Medien ist zu sehen, wie Autos brennen, Barrikaden errichtet und Feuerwerkskörper auf Menschen gefeuert werden.
Im Parc des Princes wurde das Spiel aus Budapest per Public Viewing übertragen. Nach Angaben der französischen Medien war das Stadion nahezu vollständig gefüllt und bot Platz für etwa 40.000 Zuschauer. Rund 8.000 Polizisten waren in Paris im Einsatz, landesweit insgesamt 22.000.
Die Szenen erinnerten an die Ausschreitungen nach dem Champions-League-Triumph im Vorjahr. Damals gab es zwei Tote, knapp 200 Verletzte sowie 559 Festnahmen. Die Behörden zählten zudem knapp 700 Brände, insbesondere von Autos. Krawalle am Rande der Feiern gab es besonders in Paris. (dpa/red)
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IAEA: Drohne beschädigt Turbinengebäude von ukrainischem Akw Saporischschja

Im russisch kontrollierten ukrainischen Atomkraftwerk Saporischschja hat eine Drohne nach Angaben der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) die Wand eines Turbinengebäudes beschädigt.
Das IAEA-Team vor Ort habe den Schaden begutachtet, der zu einem Drohneneinschlag passe, bestätigte die Atomenergiebehörde mit Sitz in Wien am Sonntag in Onlinediensten. Es gebe keine erhöhte Strahlenbelastung.
Die IAEA-Inspekteure hätten sich am Samstag in Sicherheit bringen müssen, nachdem sie Drohnengeräusche und Schüsse gehört hätten, teilte die Behörde mit. Sie habe daraufhin Zutritt zum Gebäude gefordert.
Zuvor hatte die IAEA mitgeteilt, der Betreiber des Akw habe nach dem Vorfall gemeldet, dass die Drohne „angeblich ein Loch in der Mauer verursacht“ habe.
Die russische Atombehörde Rosatom erklärte, Kernbereiche des Kraftwerks im Süden der Ukraine seien nicht beschädigt worden. Rosatom warf der Ukraine nach Angaben russischer Medien einen absichtlichen Angriff auf das Atomkraftwerk vor. Die Drohne sei über ein Glasfaserkabel gesteuert worden, ein „versehentlicher Treffer“ sei daher ausgeschlossen.
„Heute sind wir einem Ereignis einen Schritt näher gekommen, das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch diejenigen betreffen wird, die weit jenseits der Grenzen Russlands und der Ukraine leben“, sagte Rosatom-Chef Alexej Likatschew russischen Medien.
Das ukrainische Außenministerium wies die Vorwürfe zurück und warf Russland Desinformation vor. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Ukraine ein Kraftwerk auf ihrem eigenen Territorium angreifen sollte, „das sie selbst wieder unter ihre Kontrolle bringen will“, hieß es in einer Erklärung.
IAEA-Chef Rafael Grossi betonte, es dürfe keinerlei von dem Kraftwerk ausgehende oder gegen das Kraftwerk gerichtete Angriffe geben. „Atomanlagen anzugreifen heißt, mit dem Feuer zu spielen.“
Die von Moskau eingesetzte Akw-Leitung erklärte derweil, die Ukraine habe am Sonntag den Verkehrsknotenpunkt der Anlage angegriffen, an dem die Fahrzeuge zum Mitarbeitertransport abgestellt sind. Bei dem Drohnenangriff seien sechs Busse und zwei Minibusse zerstört worden. Mitarbeiter kamen demnach nicht zu Schaden, der Betrieb gehe normal weiter.
Das Atomkraftwerk Saporischschja ist das größte Europas. Es befindet sich seit März 2022 in russischer Hand und liegt nahe der Front. Die sechs Reaktoren sind abgeschaltet, die Anlage braucht jedoch weiterhin Elektrizität für ihre Kühl- und Sicherheitssysteme.
Seit Beginn der russischen Offensive in der Ukraine im Februar 2022 haben sich beide Seiten wiederholt gegenseitig vorgeworfen, mit Angriffen auf das Atomkraftwerk eine Atomkatastrophe zu riskieren.
Bei einem ukrainischen Drohnenangriff auf das Kraftwerk Ende April war russischen Behördenangaben zufolge ein Beschäftigter getötet worden. Dabei habe es sich um einen Fahrer gehandelt, der im „Transportbereich“ des Akw ums Leben gekommen sei. (afp/red)
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Deutsche beim St. Petersburger Internationalen Wirtschaftsforum

Beim St. Petersburger Internationalen Wirtschaftsforum (SPIEF) nehmen in diesem Jahr wieder deutsche Unternehmer und auch einige Politiker teil.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer, Matthias Schepp, erklärte, dass deutsche Unternehmen die wirtschaftliche Verbindung zu Russland aufrechterhalten wollen.
Ziel sei es, die mehr als 100 Milliarden Euro an deutschen Vermögenswerten in Russland zu schützen und für die Zeit nach einem möglichen Waffenstillstand vorbereitet zu sein.
Schepp verwies darauf, dass amerikanische und französische Unternehmen bereits seit dem Vorjahr mit eigenen Business-Dialogen vertreten sind. Er betonte, der Westen solle den russischen Markt und dessen Rohstoffe nicht dauerhaft asiatischen Ländern überlassen. Allein chinesische Unternehmen hätten im ersten Quartal dieses Jahres rund 1.400 neue Firmen in Russland gegründet.
Am Business-Dialog des Forums nehmen unter anderem der in Russland mit der Unternehmensgruppe EkoNiva tätige Milchproduzent Stefan Dürr sowie der langjährige Geschäftsführer der Globus Holding, Thomas Bruch, teil.
Die Globus-Kette gehört zu den etwa 1.600 deutschen Unternehmen, die nach Angaben der Kammer weiterhin in Russland aktiv sind. Der Umsatz dieser Unternehmen lag im vergangenen Jahr bei rund 20 Milliarden Euro.
Das deutsch-russische Handelsvolumen ist infolge der westlichen Sanktionen im vergangenen Jahr auf unter zehn Milliarden Euro gesunken. Zum Vergleich: 2021 betrug es noch 59,7 Milliarden Euro, im Spitzenjahr 2012 sogar 80 Milliarden Euro.

Geschäftsklima-Umfrage

Eine Umfrage der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer unter 750 Mitgliedsunternehmen kommt zu dem Ergebnis, dass fast alle befragten Firmen ihren Verbleib in Russland planen. Von den 265 teilnehmenden Unternehmen gaben 75 Prozent an, mit der Entwicklung ihres Russlandgeschäfts zufrieden zu sein.
Zwei Drittel der Befragten sind überzeugt, dass die westlichen Sanktionen die russische Wirtschaft stark (49 Prozent) oder sehr stark (18 Prozent) beeinträchtigen. Gut ein Drittel der Unternehmen sieht größere Nachteile für Deutschland als für Russland, mehr als die Hälfte geht von vergleichbaren Schäden auf beiden Seiten aus.
Auf die Frage, ob Deutschland wieder Gas und Öl aus Russland beziehen sollte, antworteten 65 Prozent mit „ja, je eher, desto besser“ und 31 Prozent mit „ja, aber erst nach einer Waffenruhe in der Ukraine“.
Das St. Petersburger Internationale Wirtschaftsforum findet vom 3. bis 6. Juni statt. Russlands Präsident Wladimir Putin wird als Gastgeber erwartet.
Im Rahmen des Forums gibt es auch eine Veranstaltung zum Thema „Kultur als Brückenbauer in Krisenzeiten“. Daran nehmen mehrere Deutsche teil, darunter der Dirigent Justus Frantz, der Berliner Verleger Holger Friedrich und der Filmemacher Hubert Seipel.(dpa/red)
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Viele Tote nach Explosion von Munitionslager in Myanmar

Nach einer Explosion an einem Munitionslager gibt es im Nordosten Myanmars viele Opfer.
Nach Angaben örtlicher Medien starben bei dem Vorfall am Sonntagmittag (Ortszeit) in Namhkam in der Shan-Region mindestens 50 Menschen. Mindestens 70 weitere wurden nach den ersten Informationen von Rettungskräften verletzt.
Den lokalen Berichten zufolge wurden bei der Explosion zahlreiche Wohnhäuser in der Umgebung beschädigt. Rettungskräfte suchten weiter nach Verschütteten unter den Trümmern. Das Krankenhaus des Ortes Namhkam meldete einen akuten Mangel an Blutreserven zur Behandlung der Verletzten.
Die Rebellengruppe TNLA bestätigte, dass es sich um ein Munitionslager in ihrem Besitz handelte. Deren Angaben zufolge enthielt das betroffene Depot gewerbliche Sprengstoffe, die für den Einsatz in einem von der Gruppe betriebenen Steinbruch vorgesehen waren.
Die TNLA drückte den Opfern der Explosion ihr Mitgefühl aus und kündigte eine umfassende Untersuchung der Ursache für die Explosion an. (dpa/red)
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Wie sich Tech-Unternehmen ins Kinderzimmer einloggen


In Kürze:

  • Apps und Spiele verwenden gezieltes Design, um Nutzer länger zu binden, ohne dass es auf den ersten Blick zu erkennen ist.
  • Kinder sind besonders anfällig: Ihre Fähigkeit zur Selbstregulation ist noch nicht ausgereift.
  • Free-to-Play-Spiele und soziale Netzwerke setzen auf psychologische Mechanismen mit Suchtpotenzial.
  • Mit dem richtigen Wissen können Eltern gegensteuern, ohne ihren Kindern Medien grundsätzlich zu verbieten.

 
Es ist ein Konflikt, den viele Familien kennen: Das Kind sitzt vor dem Tablet, die vereinbarte Zeit ist längst vorbei und trotzdem legt es das Gerät nicht aus der Hand. Um gegenzusteuern, ist es hilfreich, zu verstehen, dass hinter diesem Verhalten oft keine bloße Trotzreaktion steckt, sondern digitale Mechanismen.
Derartige zielgerichtete Wirkweisen haben einen Namen, es handelt sich um sogenannte „Dark Patterns“ (verborgene Muster). Das sind manipulative Gestaltungselemente in Apps, Spielen, sozialen Medien und Mediatheken. Sie sollen Nutzer dazu bringen, länger auf der Plattform zu verweilen, weiterzuklicken oder Entscheidungen im Interesse der Anbieter zu treffen.
Oft sind diese kaum sichtbar, weil sie direkt in das Design eingebettet sind: auffällige Buttons, die zum Weitermachen animieren, auf der einen Seite, und schwer auffindbare „Beenden“-Optionen auf der anderen. Auch automatische Wiedergaben oder scheinbar endlose Inhalte gehören dazu.

Die Psychologie des Nicht-Aufhören-Könnens

Auffällige Reaktionen beim Abschalten, etwa Gereiztheit oder Unruhe, können auf problematische Nutzungsgewohnheiten hinweisen. Die technische Gestaltung allein erklärt jedoch nicht die starke Bindungswirkung der digitalen Medien.
Hinzu kommt das Gefühl, ständig etwas zu verpassen, bekannt als „Fear of Missing Out“ (FOMO). Entscheidend ist dabei weniger der einzelne Inhalt als die permanente Reizfolge: Neue Clips, Likes oder Belohnungen erscheinen in schneller Taktung und aktivieren immer wieder das Belohnungssystem des Gehirns, mit einem Gewöhnungseffekt, der suchtähnliche Züge annehmen kann.

Das versteckte Geschäft

Hinter vielen dieser Mechanismen steckt ein wirtschaftliches Interesse. Sogenannte Free-to-Play-Spiele (FTP) starten kostenlos, werden aber oft durch In-Game-Käufe finanziert. Belohnungssysteme motivieren Nutzer zur regelmäßigen Rückkehr, das sind sogenannte „Time Patterns“. Zugleich lösen versteckte Kaufanreize, etwa Buttons, im Spielfluss kostenpflichtige Aktionen aus, während sie kaum als solche erkennbar sind. Hier wirken Begriffe wie „freischalten“ oder „Upgrade“ nicht wie ein Bezahlvorgang und die Entscheidungen werden impulsiv getroffen.
Treffen Kinder diese Entscheidungen, kommt eine rechtliche Besonderheit zum Tragen hinzu: Minderjährige sind in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig, sodass kostenpflichtige Verträge grundsätzlich der elterlichen Zustimmung bedürfen. Zwar gibt es mit dem sogenannten „Taschengeldparagrafen“ eine Ausnahme, doch diese greift nur unter bestimmten Bedingungen.
In der Praxis entsteht daraus ein Graubereich: Problematisch wird es, wenn Zahlungsdaten bereits auf dem Gerät gespeichert sind. Dann reichen oft wenige Klicks für einen Kauf – auch durch Kinder. Anbieter berufen sich darauf, dass der Vorgang technisch bestätigt wurde. Für Familien ist es dann schwierig, solche Käufe rückgängig zu machen, auch wenn sie rechtlich anfechtbar sind.

Zwischen Komfort und Manipulation

Diese Mechanismen sind keine Zufallsentwicklungen, sie nutzen gezielt menschliche Wahrnehmung und Verhaltensmuster aus. Kinder und Jugendliche seien für solche Strategien besonders anfällig, warnt die Initiative „SCHAU HIN! Was dein Kind mit Medien macht“. Ihnen fehle die Erfahrung, zu durchschauen, dass sie gezielt gelenkt werden. Zudem ist ihre Fähigkeit zur Selbstregulation noch nicht vollständig entwickelt. Aber auch Ältere sind gefährdet.
Die Folgen können gravierend sein: Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafprobleme, Reizüberflutung und ein zunehmender Kontrollverlust im Umgang mit Medien. Vor allem bei den Jüngeren besteht die Gefahr, dass sich Gewohnheiten festigen, die später nur schwer zu verändern sind. Rechtlich sind solche Praktiken in der EU bereits im Blick: Europäische Regelwerke zielen darauf ab, manipulative Gestaltungspraktiken zu unterbinden, die Transparenz gegenüber Nutzern zu stärken und besonders schutzbedürftige Gruppen – darunter Minderjährige – besser abzusichern.
Doch problematisch sind nicht nur versteckte Kostenfallen, sondern auch viele alltägliche Designentscheidungen bewegen sich rechtlich in einer Grauzone. Wenn die Option „Weiter“ groß und farblich hervorgehoben ist, während „Abbrechen“ klein und unauffällig bleibt, besteht formal eine Wahl – praktisch wird sie jedoch stark gelenkt. Dasselbe gilt für Cookie-Banner: Akzeptieren geht oft mit einem Klick, Ablehnen erfordert mehrere Schritte. Sie täuschen nicht offen, lenken aber subtil, was sie juristisch außerordentlich schwer greifbar macht.

Warum Kinder in die Falle tappen

Ein weiteres plastisches Beispiel ist die Schwierigkeit, Streaming-Angebote für Kinder überhaupt zu verlassen: Statt eines klaren „Aus“-Knopfes werden weitere Inhalte vorgeschlagen oder Pop-ups eingeblendet, die den Ausstieg systematisch erschweren – so weit, dass sogar manch Erwachsener aufgibt.
Gerade weil Kinder solche Funktionsweisen kaum erkennen können, kommt den Eltern eine wichtige Rolle zu. Dafür ist es entscheidend, manipulative Gestaltung zunächst selbst zu entschlüsseln. Oft hilft bereits ein einfacher Test, eine App oder Plattform bewusst zu verlassen. Daneben ist es sinnvoll, Kinder bei der Mediennutzung bewusst zu begleiten und gemeinsam gezielt auf bestimmte Muster zu achten, um gezielt zu sensibilisieren.
In beiden Fällen stellen sich dieselben Fragen: Wie viele Schritte sind tatsächlich nötig, um ein Video zu beenden? Startet automatisch ein neuer Inhalt? Werden große, farbige Buttons hervorgehoben, während die Option zum Beenden eher unscheinbar bleibt? Auf diese Weise entwickeln Sie schrittweise ein bewussteres Verständnis für digitale Angebote – für Sie selbst und für Ihre Kinder.

Kinder stark machen: kleine Hebel, große Wirkung

Im Alltag hilft es, die Komfortfunktion gezielt zu deaktivieren. Das ist nicht immer möglich, automatische Wiedergabe ist hier jedoch oft eine Ausnahme. Medienpädagogische Stellen empfehlen zudem klare Zeitregeln, gemeinsame Medienzeiten und regelmäßige Gespräche über Inhalte und digitale Mechanismen. So können Kinder lernen, dass Apps und Spiele nicht neutral sind, sondern Ziele verfolgen.
Neben festen Bildschirmzeiten – und deren konsequenter Einhaltung – sind auch bewusste Offline-Phasen hilfreich. Ebenso wichtig ist es, auf Veränderungen im Verhalten zu achten: Rückzug, Reizbarkeit oder Schlafprobleme können Hinweise auf eine problematische Nutzung sein.

Nicht verbieten, sondern verstehen

Medien zu verbieten, kann nicht das Ziel sein, denn Verbotenes lockt. Entscheidend ist, die Risiken zu kennen. Wer die Mechanismen hinter scheinbar harmlosen Angeboten versteht, kann Kinder dabei unterstützen, digitale Medien bewusst zu nutzen, als Werkzeug und zur zeitlich begrenzten Unterhaltung.
Denn was kein Algorithmus ersetzen kann, sind echte Begegnungen, freies Spiel und sinnliche Erlebnisse außerhalb der Zweidimensionalität des Bildschirms. Eben das sind die erfüllenden und existenziellen Erfahrungen, die für die Entwicklung des Kindes und sein persönliches Glück unverzichtbar sind.