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Ukraine: Präsident Selenskyj entlässt Armeechef Syrsky

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat die Entlassung von Armeechef Oleksander Syrsky verkündet. Das Amt solle der für übergreifende Einsätze der Teilstreitkräfte zuständige General Mychailo Drapaty übernehmen, teilte Selenskyj am Dienstagabend im Onlinedienst Telegram mit. Er danke „Syrsky und all unseren Kämpfern für die starken Frontstellungen der Ukraine“. In den vergangenen Tagen hatte es massive Proteste gegen die Ablösung von Verteidigungsminister Mychailo Fedorow gegeben, der sich mit Syrsky überworfen hatte.
Fedorow hatte Syrsky vergangene Woche vorgeworfen, seine Entlassung mit einem Ultimatum erzwungen zu haben. Statt Wege zu finden, Russland mit asymmetrischen Mitteln zu besiegen, habe Syrsky das Land gespalten. „In dieser Konstellation weiß ich persönlich nicht, wie der Krieg gewonnen werden kann“, sagte Fedorow. Er kritisierte langsame bürokratische Abläufe und mangelnde Flexibilität innerhalb der Streitkräfte. Syrsky verteidigte seine Bilanz und rief dazu auf, sich auf den seit mehr als vier Jahren andauernden russischen Angriffskrieg zu konzentrieren.
Für viele Ukrainer verkörperte der nur sechs Monate amtierende Fedorow, der bei seiner Ernennung 35 Jahre alt war, die Modernisierung einer von Bürokratie und Korruptionsvorwürfen belasteten Armee. Tausende Menschen gingen gegen seine Entlassung auf die Straße. (afp/red)
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Frankreich verbietet soziale Medien für unter 15-Jährige

Frankreich führt als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein. Ein entsprechendes Gesetz, das nach den Sommerferien greifen soll, verabschiedete das Parlament in Paris mit großer Mehrheit. Es setzt damit ein von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebenes Anliegen um. „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten“, reagierte Macron auf den Parlamentsentscheid.
Um das Verbot und seine Ausgestaltung hatte das Parlament in Paris länger gerungen, und auch die Europäische Kommission hatte die Pariser Pläne beanstandet. Ein angepasster Gesetzestext passierte nun am Nachmittag noch vor der parlamentarischen Sommerpause die beiden Parlamentskammern.
Greifen sollen das Verbot sowie eine Alterskontrolle durch die großen Social-Media-Plattformen nach Vorstellung Frankreichs in zwei Etappen: vom 1. September an für neu eingerichtete Konten und ab Anfang 2027 für bestehende Konten. Frankreich will, dass die Plattformen für die Alterskontrolle bestehende Techniken nutzen, wie sie etwas für den Zugriff auf pornografische Inhalte existieren. Kritiker bezweifeln aber, dass Frankreich die Plattformen im Alleingang zu so einem Schritt bewegen kann.

EU will Rechtsunsicherheit verhindern

Hier hatte auch die Brüsseler Kritik angesetzt – das Auferlegen von Pflichten sei Rolle der EU, hieß es. Verhindert werden müsse eine Zersplitterung in nationale Systeme, die zur Rechtsunsicherheit führen oder die Rechtsdurchsetzung schwächen könnte, hatte ein Sprecher der EU-Kommission erklärt.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Für einzelne Mitgliedsländer ist das aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die großen Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und diese durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. Und diese lässt gerade von Experten klären, wie Rahmenregelungen für digitale Altersgrenzen aussehen könnten.

Umsetzung nicht so einfach

Frankreich, Deutschland und andere Mitgliedsländer dürften TikTok, Instagram, Snapchat und Co. also gar keine zusätzlichen Pflichten auferlegen. Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden. Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben – ihren Bürgern dürfen die Mitgliedstaaten schließlich Vorschriften machen. (dpa/red)
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Reiche: EU-Lockerungen bei Methanregeln reichen nicht aus

Die von der EU-Kommission geplanten Lockerungen bei den Regeln für Gas- und Ölimporte gehen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nicht weit genug. „Die jetzt vorgeschlagene Lösung überzeugt nicht“, erklärte Reiche am Dienstag in Berlin.
Sie kritisierte, dass die EU an den rechtlichen Vorgaben der sogenannten Methanverordnung festhalten und lediglich auf Bußgelder bei Verstößen zunächst verzichten wolle.
Sorge vor Rechtsunsicherheit und Problemen bei der Versorgung
Konkret werde den Mitgliedstaaten empfohlen, Verstöße in den Jahren 2027 bis 2029 nicht zu sanktionieren. „Damit bleiben die Verpflichtungen bestehen – und mit ihnen das rechtliche Risiko für die Unternehmen“, erklärte Reiche.
Die Regeln der Methanverordnung könnten damit jedoch „zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen“ und „in der gegenwärtigen Lage auch die Versorgungssicherheit beeinträchtigen“.

Ministerin fordert Verschiebung um drei Jahre

Reiche forderte, „die betreffenden Importregelungen der Methanverordnung um drei Jahre zu verschieben“. Die Ministerin räumte ein, dass die Verordnung „grundsätzlich ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz im Energiesektor“ sei.
„Ihre Vorgaben müssen aber praktisch erfüllbar, rechtssicher und mit unserer Versorgungssicherheit vereinbar sein“, erklärte sie. Dies sei noch nicht der Fall. Reiche verwies dabei auch auf den Iran-Krieg und den verschärften internationalen Wettbewerb um Lieferungen von Flüssiggas.

Methanverordnung soll Emissionen senken

Die EU-Methanverordnung soll verhindern, dass klimaschädlich geförderte fossile Brennstoffe nach Europa eingeführt werden. Bei der Gas- und Ölförderung wird häufig das Treibhausgas Methan freigesetzt.
Seit August 2024 müssen Unternehmen entlang der Lieferkette auf Methanemissionen achten. Die Verordnung ist Teil der EU-Bemühungen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken.

Schneider weist Reiches Kritik an Methanregeln zurück

Ab 2027 sollen die verschärften Importregeln gelten. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat eine Verschiebung der Vorgaben bisher abgelehnt.
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) kritisiert die Forderung von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach einer Verschiebung der EU-Methanverordnung.
„Die Methanverordnung ist geltendes EU-Recht, das von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist“, sagte Schneider. Deutschland unterstütze keine Änderung der Regeln. Auch Reiches abweichende Position ändere nichts an der Haltung der Bundesregierung. Zudem warf er dem Kanzleramt vor, durch Verzögerungen bei der Umsetzung für „Rechtsunsicherheit“ zu sorgen. (afp/dts/red)
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Wenn Jobverlust droht: Geplantes Gesetz soll Jobwechsel erleichtern


In Kürze:

  • Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
  • Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
  • Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
  • Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.

Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.

Bas: Unkompliziert wechseln

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.

720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen

Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.

dbb: Kein Vorwand für Personalabbau

Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Dobrindt zu Mord in Trier: Gesellschaft hat Recht darauf, dass Straftäter Land verlassen

Die Tötung eines 22-jährigen Studenten in Trier hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sichtlicht bewegt. Ein offenbar psychisch kranker Afghane hat die Tat gestanden. Dobrindt empfinde tiefe Trauer und sprach den Angehörigen, den Eltern und den Freunden sein tiefes Beileid aus.
Der geständige Täter, der als gut integriert galt, litt laut Staatsanwaltschaft an einer psychischen …
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Dobrindt: Sexuelle Missbrauchshandlungen an Minderjährigen gestiegen

Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen. Dabei werden immer mehr Delikte online begangen, erklärten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Chef Holger Münch sowie die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus bei der Vorstellung des Bundeslag…
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Biermarkt schrumpft weltweit – Deutschland besonders betroffen

Weltweit wird weniger Bier getrunken. Die globale Produktion sank vergangenes Jahr um 1,4 Milliarden Liter, wie aus einer Analyse des weltgrößten Hopfenhändlers BarthHaas aus Nürnberg hervorgeht.
Das entspricht einem Rückgang um 0,7 Prozent auf 189,6 Milliarden Liter. Dabei beinhaltet der Wert bereits alkoholfreies Bier, das in einigen Teilen der Welt zuletzt an Bedeutung gewonnen hat.
„Insbesondere in vielen traditionellen Märkten stagniert oder sinkt der Bierkonsum, während alkoholfreie und -arme Getränke an Bedeutung gewinnen“, sagte Thomas Raiser, Geschäftsführer von BarthHaas.
Den prozentual größten Produktionsrückgang gab es in Australien und Ozeanien, wo es um 2,4 Prozent nach unten ging. Dort wird mit 1,8 Milliarden Litern aber auch nur ein kleiner Bruchteil des weltweiten Bieres gebraut.

Der Norden liegt im Minus

Doch auch bei den Schwergewichten sank der Ausstoß: in Europa um 1,6 Prozent auf 51 Milliarden Liter. Hier drückten insbesondere Rückgänge in Deutschland und Polen auf die Zahlen.
Die Bundesrepublik konnte mit einem Minus von knapp 6 Prozent auf 7,9 Milliarden Litern dennoch Rang sechs der größten Bierproduzenten halten – hinter China, den USA, Brasilien, Mexiko und Russland.
In Asien sank der Ausstoß um 1,2 Prozent auf 59 Milliarden Liter. Ein Anstieg in Indien wurde durch Rückgänge in China, Vietnam, Japan, Südkorea und Myanmar mehr als ausgeglichen. China bleibt dennoch mit weitem Abstand größter Bierproduzent der Welt mit einem Anteil von mehr als einem Sechstel.

In den USA geht es heftig nach unten

Nordamerika verzeichnete mit einem Minus von 1,9 Prozent auf 34 Milliarden Liter ebenfalls einen deutlichen Rückgang. Dass alleine in den USA fast eine Milliarde Liter auf nun noch gut 17 Milliarden Liter wegfiel, konnte auch durch einen deutlichen Anstieg in Mexiko auf knapp 15 Milliarden Liter nicht ausgeglichen werden.
In Südamerika ging es dagegen um 1,7 Prozent auf 25 Milliarden Liter nach oben, hauptsächlich dank Brasilien, das auf gut 15 Milliarden Liter zulegte. Noch stärker stieg die Produktion in Afrika mit einem Plus um 2,6 Prozent auf knapp 17 Milliarden Liter.

Weniger Hopfen – und dennoch zu viel

Beim weltweiten Hopfenanbau ist Deutschland derzeit sowohl bei der Anbaufläche als auch der Erntemenge Nummer eins vor den USA. Weltweit geht es aber auch hier nach unten – und zwar noch schneller als beim Bier.
So sank die weltweite Hopfenanbaufläche um 5,5 Prozent auf 52.660 Hektar. Die Erntemenge gab um 3,8 Prozent auf 109.188 Tonnen nach. Doch auch das ist nach Ansicht der Experten noch zu viel: „Die Produktion überstieg auch 2025 den Bedarf“, sagte Experte Heinrich Meier von BarthHaas.
Für das laufende Jahr erwartet BarthHaas kein Wachstum beim Bierausstoß: „Wir rechnen mit einer weitgehend gleichbleibenden, tendenziell etwas niedrigeren Produktion“, sagte Geschäftsführer Raiser.
„Wachstum in Afrika, Asien sowie Mittel- und Südamerika dürfte durch Rückgänge in Europa und Nordamerika aufgezehrt werden.“ Auch für den Hopfenmarkt bleibe die Lage deshalb angespannt.

Schlechtere Aussichten in Deutschland

Für Deutschland sind die Aussichten noch schlechter. Bis Mai habe der Verlust im Vergleich zum Vorjahr „mehr als fünf Prozent betragen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bunds, Holger Eichele, der „Rheinischen Post“.
„Er warnt: „Tatsache ist, dass es die Branche weniger mit einer Absatzdelle als mit einer echten Zäsur zu tun hat, deren Ursachen vielfältig sind.“
Als Gründe für die Entwicklung nannte er unter anderem ein „durch anhaltende politische Unsicherheit verursachtes negatives Konsumklima“, die demografische Situation im Land sowie „Post-Pandemie-Effekte wie die anhaltende Krise der Gastronomie“. Seit 2019 ist der deutsche Biermarkt laut Eichele um rund 18 Prozent geschrumpft.
Und das dürfte auch Auswirkungen auf die Brauereilandschaft in Deutschland haben:
„Mit Blick auf die anhaltend hohen Produktionskosten und den Rückgang des Bierkonsums ist leider damit zu rechnen, dass die Anzahl der Brauereien in Deutschland weiter abnehmen wird.“

Fußball-WM sorgt bei Bitburger für Schub

Immerhin der vergangene Monat lief aber offenbar teilweise besser – wohl auch wegen der Fußball-Weltmeisterschaft. So meldet mit Bitburger eine der größten deutschen Brauereien für den Juni ein Absatzplus von 28 Prozent.
„Die WM hat im Juni für zusätzliche Dynamik gesorgt und gezeigt, welche Relevanz Fußball-Großereignisse weiterhin für unsere Marken und Absatzkanäle haben – auch bei einem frühen Ausscheiden der Nationalmannschaft“, teilte der Geschäftsführer Vertrieb und Marketing, Sebastian Ellies, mit.
Auf die gesamte Branche lassen sich die Zahlen aber nicht übertragen. Bitburger ist einer der Werbepartner der Nationalmannschaft. Die WM-Effekte dürften daher dort tendenziell höher sein. (dpa/red)
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Windspiele: Antike Herkunft und spirituelle Bedeutung

Jedes Jahr werden in Amerika etwa 4,5 Millionen Windspiele verkauft, um Hinterhöfe und Gartenanlagen zu verschönern. Der weltweite Absatz im privaten Bereich liegt bei jährlich etwa 12 Millionen Stück. Diese beruhigende klangliche Außendekoration ist mittlerweile in Vorstädten weit verbreitet.
Ihre  Geschichte reicht jedoch bis in die Antike zurück und ist in spirituellen Praktiken verwurzelt. Vor Tausenden von Jahren dienten frühe Versionen von Windspielen einem heiligen Zweck, bevor sie zu einem festen Bestandteil in Gärten auf der ganzen Welt wurden.

In Harmonie mit der Natur leben

Windspiele entstanden im alten China um 3000 v. Chr. Diese frühen Ausführungen bestanden aus natürlichen Materialien wie Muschelschalen und Bambus und und fanden sowohl im privaten als auch im öffentlichen spirituellen Umfeld Verwendung.
Bekannt als fengling (风铃, „Windglocke“) waren Windspiele ein wesentlicher Bestandteil der traditionellen chinesischen Lehre des Feng Shui, die darauf abzielt, die energetische Harmonie zwischen Mensch und Umgebung positiv zu gestalten.
Von Tempeln und Pagoden bis hin zu Privathäusern wurden Windspiele aufgehängt, um negative Energie abzuwehren und wohlwollende Energie einzuladen. Dadurch sollte ein Gefühl von Ausgeglichenheit und Vitalität geschaffen werden.
Gärten waren ein fester Bestandteil der altchinesischen Kultur, und Windspiele sollten negative Energien abwehren. (Nurchabib/Shutterstock)

Gärten waren ein fester Bestandteil der altchinesischen Kultur, und Windspiele sollten negative Energien abwehren.

Foto: Segoro Adem/iStock

Gärten waren ein integraler Bestandteil der antiken chinesischen Kultur und Windspiele halfen dabei, innerhalb dieser zutiefst persönlichen, heiligen Räume eine friedvolle Umgebung zu schaffen.
„Chinesische Gärten wurden als Orte des Friedens und der Kontemplation entworfen“, erklärt Fox Brae, ein Unternehmen, das sich auf handgefertigte Windspiele spezialisiert hat. „Und die beruhigenden Klänge von Windspielen halfen dabei, ein Gefühl von Ruhe und Gelassenheit zu erzeugen.“

Dachsparrenaufsatz in Form eines Drachenkopfes, der ein Windspiel mit Swastika-Ornament hält, 10. Jahrhundert, frühe Goryeo-Dynastie in Korea.

Foto: Metropolitan Museum of Art, New York City, CC0

Die Verwendung von Windspielen verbreitete sich in ganz Asien und sie waren zunehmend auch in anderen Ländern wie Indien und Japan gefragt. Mit zunehmender Beliebtheit der Windspiele fanden die Menschen immer mehr Wege, sie in den Alltag einzubeziehen. Ein Zweck war dabei eher praktischer als spiritueller Natur: die Schädlingsbekämpfung.
In vielen Ländern Asiens gab es landwirtschaftlich geprägte Gemeinschaften. Die Bauern erkannten, dass die melodiösen Klänge der Windspiele zwar auf Menschen beruhigend wirkten, bei Tieren die Wirkung jedoch anders sein konnte. So setzten sie Windspiele ein, um Vögel und andere Kleintiere abzuschrecken, die die Ernte schädigten.
Im 1. Jahrhundert nach Christus begannen die Römer damit, ihre eigenen Varianten von Windspielen zu bauen und fanden eine neuartige Verwendung für diese praktische Dekoration.

Ein sozialer Zweck

Die Römer bezeichneten ihre Windspiele als „tintinnabula“, ein lateinischer Begriff für kleine, klangvolle Glocken. Ihre Windspiele bestanden größtenteils aus Bronze. Für spezifische Teile wurden auch andere Metalle wie Eisen verwendet.
Man fand sie überall in der Stadt in verschiedenen Innenhöfen hängend und die Bürger nutzten sie auch zu Hause, wenn sie Besuch erwarteten. So hingen die Glocken vor den Schlafzimmerfenstern und in ihren Gärten. Eine Schnur, die windgeschützt vor der Haustür angebracht war, diente zur Befestigung. Das war sozusagen die römische Version einer Türklingel.
Eine illustrierte Folioausgabe aus der Wormser Bibel (1025–1075 n. Chr.) zeigt zwei Musiker mit mittelalterlichen Musikinstrumenten. Der Musiker links spielt Glockenspiel, der andere bläst ein Horn und hält ein Zink mit einem geschnitzten Tierkopf. Foto: unbekannter Künstler, Deutschland, 11. Jahrhundert n. Chr. Chr. (Lebenszeit: 11.-12. Jahrhundert n. Chr.), gemeinfrei

Eine illustrierte Folioausgabe aus der Wormser Bibel (1025–1075 n. Chr.) zeigt zwei Musiker mit mittelalterlichen Musikinstrumenten. Der Musiker links spielt Glockenspiel, der andere bläst ein Horn und hält ein Kornett mit einem geschnitzten Tierkopf.

Windspiele sind technisch gesehen ein perkussives Musikinstrument, bekannt als Idiophon, eine Kategorie von Instrumenten, die Klänge aufgrund der Schwingungen ihres eigenen Materials erzeugen, anstatt durch Saiten oder andere herkömmliche Methoden.
Die heutigen Windspiele bestehen aus verschiedenen Materialien: Metallen wie Aluminium und Kupfer, Holz und Bambus oder empfindlicheren Materialien wie Glas. Moderne Modelle verfügen oft über fünf oder sechs lange Röhren, überdacht von einer Kuppel, an der die Röhren aufgehängt sind.
Zusammengehalten wird alles meist durch langlebige Nylonschnüre. Der „Anschläger“ oder „Klöppel“ ist eine zentrale Röhre, die vom Windfänger oder „Segel“ bewegt wird. Der Windfänger hängt unterhalb des Klöppels, wird vom Wind erfasst und in Bewegung versetzt. Sobald der Klöppel vom Windfänger aktiviert wird, bewegt er sich gegen die anderen Röhren. Die so erzeugte sanfte Melodie erinnert an das Rauschen des Windes.
Windspiele sind aus der modernen Kultur nicht mehr wegzudenken und finden vielfältige Verwendung. Sie begleiten nach wie vor persönliche spirituelle Praktiken des Alltags, wie beispielsweise die Meditation, und tragen dazu bei, Tiere fernzuhalten.
Handgefertigte Windspiele weisen oft aufwendige Designs auf und werden gern verschenkt oder zum Gedenken an geliebte Menschen aufgehängt. Oft sind diese speziell entworfenen Windspiele auf eine bestimmte Tonart, wie A-Dur oder E-Dur, gestimmt und klingen zusammen harmonisch, wann immer sie auch ertönen. So werden Windspiele auch in der Klangtherapie eingesetzt, um eine heilungsfördernde Atmosphäre zu schaffen.

Schönheit und Musik zur Besinnung

Angesichts ihrer spirituellen und facettenreichen Vergangenheit fällt es schwer, Windspiele lediglich als Dekoration zu betrachten. Auch wenn sie heute eher weltlich als sakral verwendet werden, erfüllen Windspiele nach wie vor einen wichtigen Zweck im häuslichen Bereich: Sie verleihen einem geschätzten Ort der Gemeinschaft und Besinnung – dem Garten – Schönheit und Musik.
Einst wurden Windspiele genutzt, um Energien auszugleichen und Schädlinge abzuwehren, doch auch heute noch kommt ihrer Aufgabe eine Bedeutung zu. Ihr Klang ist mehr, als nur eine angenehme Überraschung an einem luftigen Sommertag: Windspiele sind eine erschwingliche und melodische Art, Atmosphäre zu kreieren. Sie gehören zu jenen Feinheiten, die dazu beitragen, ein Haus in ein Zuhause zu verwandeln.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „The Ancient Roots of Wind Chimes and Their Spiritual Meaning“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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21. Juli: Lagebild zu Sexualdelikten | Reiche plant Pachtdeckelung | Alkoholfreie Bahnhöfe

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Lagebild zu Sexualdelikten

Die Zahl der registrierten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland ist weiter gestiegen. Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei über 17.000 Fälle – rund 1.600 mehr als fünf Jahre zuvor. Das geht aus dem neuen Bundeslagebild des Bundeskriminalamts hervor. Das BKA weist darauf hin, dass die Statistik nur die bekannt gewordenen Fälle abbildet. Von einer erheblichen Dunkelziffer ist auszugehen.

Reiche plant Pachtdeckelung

Der Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht Änderungen bei Windenergie, Agri-PV und Biogas vor. Geplant sind unter anderem Begrenzungen bei Pachtzahlungen und Kürzungen von Förderzuschlägen. Verbände aus Land-, Forst- und Energiewirtschaft kritisieren die Pläne und fordern Nachbesserungen.

Verdächtiger von Stade tot in Zelle gefunden

Rund drei Wochen nach der Bluttat mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade hat der in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige Suizid begangen. Er wurde heute morgen im Rahmen der Vollzähligkeitskontrolle in seiner Einzelzelle in Bremervörde leblos aufgefunden. Ein Notarzt stellte den Tod durch Strangulation fest. Hinweise auf Fremdverschulden liegen derzeit nicht vor.

Alkoholfreie Bahnhöfe

Auf allen Bahnhöfen Deutschlands soll ab dem 15. Oktober ein Alkoholverbot gelten. Bier, Wein, Schnaps oder anderer Alkohol dürfen dann dort nicht mehr getrunken werden. Die Bahn erhofft sich davon mehr Ordnung und Sicherheit. Die Gewerkschaft der Polizei bezweifelt, dass das Verbot konsequent umgesetzt werden kann.

Mehr Gas und Öl aus Aserbaidschan

Deutschland will künftig mehr Gas aus Aserbaidschan beziehen. Bundeskanzler Merz sieht das Land als interessanten Partner, wenn es darum geht, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen. Besonders der Süden Deutschlands könne von den Lieferungen profitieren, da die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden sei oder ausgebaut werden könne.
 
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Weniger Zuschüsse für Heizungstausch – neue Regeln gelten

Hausbesitzer können für den Heizungstausch wieder Zuschüsse bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude sei gestartet, teilte das von Bund und Ländern getragene Institut in Frankfurt mit.
Für die Anschaffung und den Einbau von Wärmepumpen oder anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es nach dem Willen der Bundesregierung ab sofort insgesamt weniger Geld vom Staat. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD begründet das auch mit Sparzwängen.

Neue Regeln für die Förderung

Bei der Heizungsförderung gilt fortan eine stärkere soziale Staffelung. Familien und Menschen mit geringem Einkommen sollen mehr unterstützt werden, Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen bekommen weniger. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal sind 80 Prozent Zuschuss möglich.
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro können zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus von 40 Prozent beantragen.
Bei bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen sind es 30 Prozent, bei bis zu 50.000 noch 10 Prozent. Lebt noch mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, darf das Haushaltseinkommen jeweils 10.000 Euro höher liegen.
Wer sich besonders schnell für den Heizungstausch entscheidet, kann zudem einen „Klimageschwindigkeitsbonus“ kassieren. So kann man nach Angaben der KfW auf die maximale Höhe von 80 Prozent Förderung kommen.
Der maximale Betrag der Investitionskosten, der bei der Förderung berücksichtigt wird, liegt zunächst bei 28.000 Euro. Dieser sogenannte Förderhöchstbetrag wird nach und nach herabgesetzt: erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 Euro.

KfW: Bestehende Zusagen gelten

Wer bereits vor der Umstellung der Heizungsförderung eine Förderzusage hatte oder einen Antrag unter den besseren alten Bedingungen gestellt hat, braucht sich keine Sorgen zu machen.
Bereits bestehende Zusagen der KfW behielten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür seien reserviert, versicherte die Förderbank. „Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.“ (dpa/red)
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Reiche plant Kürzung der Pacht – zum Ärger für Landwirte


In Kürze:

  • Der Bund plant einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen.
  • Das Ziel ist die Reduzierung von EEG-Förderkosten.
  • Mehrere Verbände kritisieren die Pläne, weil sie einen Nachteil für Landwirte darstellen.
  • Nach einer neuen Anpassung des Entwurfs soll aber der Zuschlag für Agri-PV bleiben.

 
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) will einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen einführen. Das trifft besonders Landwirte, die ihre Agrar- und Forstflächen Windradbetreibern zur Verfügung stellen.
Laut dem aktuellen Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG-Entwurf, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen diese künftig deutlich weniger Pachterlöse bekommen.
Der „Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss er noch durch das Bundeskabinett gehen, was am 29. Juli geschehen soll. Daraufhin müssen Bundestag und Bundesrat die Gesetzesreform beschließen. Aktuell liegt er den Ländern und Verbänden zur Anhörung vor.

Was will der Bund damit erreichen?

Nach Paragraf 36d dürfen die Pachterträge dann nur noch höchstens 2,5 Prozent des Produkts aus dem jährlichen erzielbaren Standortertrag der Anlage und dem anzulegenden Wert betragen. Momentan sind hier Werte zwischen 7 und 12 Prozent üblich. Die Änderung entspricht somit einer Reduzierung um bis zu 80 Prozent. Die derzeit überdurchschnittlich vergütete Verpachtung von Flächen an Windradbetreiber wird somit für den Landwirt deutlich weniger lukrativ. Pachten für andere Zwecke sind davon nicht betroffen.
Das Ministerium will mit dieser Maßnahme Kosten reduzieren. „Die Pachtkosten bieten erhebliches Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten bei der Windenergienutzung an Land und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts“, heißt es im Entwurf. „Im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte, ausschreibungspflichtige Windenergieanlagen an Land zu begrenzen.“
Welchen Anteil Pachten an den EEG-Vergütungen letztlich haben, bleibt offen. Fakt ist, der Bund zahlt jedes Jahr Milliarden aus Steuergeldern in das EEG-Konto ein, um dieses zu stabilisieren. Aus diesem Konto fließen unter anderem die Gelder, um Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen die gesetzliche Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde zu vergüten. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten für den Bund bei knapp 16,5 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 waren es gut 7,5 Milliarden Euro.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Foto: Michael Kappeler/dpa

Kritik von Verbänden

Über die Pläne der Bundesregierung sind mehrere Verbände alles andere als erfreut. Laut dem Portal „Agrar Heute“ kritisieren die Forstverbände AGDW und Familienbetriebe Land und Forst den Ansatz, den Strompreis reduzieren zu wollen. Sie wiesen darauf hin, dass sich dieser hauptsächlich am Strommarkt bilde.
AGDW-Präsident Andreas Bitter teilte hierzu mit: „Es wäre wirtschafts- und gesellschaftspolitisch töricht, solche Entwicklungen auszubremsen.“ Aus der Sicht des Deutschen Bauernverbands bedeute die Reform eine neue Hürde, um hier Investitionen zu tätigen. Demnach fordern diese Verbände die Streichung des geplanten Pachtdeckels. Zu ergänzen ist, mit Flächen für Solaranlagen und Windrädern ließen sich in der Vergangenheit erheblich höhere Pachten erzielen als für landwirtschaftliche Nutzung. Derart bebaute Flächen stehen jedoch mittelfristig nicht mehr für die ursprüngliche Nutzung zur Verfügung.

Zuschlag für Agri-PV bleibt

Das Ministerium hatte mit der EEG-Reform zunächst geplant, den Sonderzuschlag für das sogenannte Agri-PV um 0,5 Cent pro Kilowattstunde zu kürzen. Da dieser selbst nur 0,5 Cent beträgt, ist damit eine Streichung gemeint. Bei Agri-PV handelt es sich um Photovoltaik(PV)-Anlagen über landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Der Sonderzuschlag soll nach einer erneuten Änderung erhalten bleiben. Der Anlagenbetreiber erhält ihn für hochaufgeständerte Anlagen mit einer Höhe von mindestens 2,10 Meter oder 0,80 Meter bei senkrechter Ausrichtung.
Ebenso muss der Betreiber nachweisen, dass die Fläche unter dem erhöhten Modulfeld tatsächlich landwirtschaftlich betrieben wird. Ist dies nicht der Fall, gleicht die Anlage einer einfachen Freiflächenanlage und erhält keinen Zuschlag.
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Merz und Söder binden bei Spahn-Nachfolge Fraktion eng ein

Die Parteivorsitzenden von CDU und CSU wollen bei der Nachfolgeregelung für den zurückgetretenen Fraktionschef Jens Spahn die Abgeordneten der Union eng einbinden. Man stehe in Gesprächen mit der Bundestagsfraktion, sagte CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin.
„Wir hören also in die Fraktion hinein, was auch deren Anforderungen und Wünsche sind. Und insofern werden wir uns damit auch noch etwas Zeit lassen.“ Zugleich versicherte der CDU-Vorsitzende, er und CSU-Chef Markus Söder würden der Fraktion „zeitnah“ einen Vorschlag unterbreiten.
Merz verwies wie Söder auf die geplante Sondersitzung der CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch kommender Woche, in der ein neuer Vorsitzender gewählt werden soll. Söder sagte in München, er und Merz wollten sich „gut austauschen“. Der bayerische Ministerpräsident äußerte die Hoffnung, dass der gemeinsame Vorschlag dann „hoffentlich große Zustimmung findet“.

Merz äußert sich nicht zu Spahns politischer Zukunft

Spahn war als Unionsfraktionschef im Bundestag zurückgetreten, nachdem er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen hatten.
Mit dem Rückzug reagierte er auf die scharfe Kritik auch innerhalb der Union an seinem Verhalten. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Der 46-jährige CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen sagte nicht, ob er sein Bundestagsmandat behalten will.
Gefragt nach Spahns politischer Zukunft sagte Merz: „Ich weiß es nicht, was er selbst vorhat. Und wenn er darüber gerne sprechen will, tue ich das selbstverständlich.“ Er werde ihm aber öffentlich keine Ratschläge geben.

Dobrindt will keine falsche Spur legen

Neben anderen Politikern wird auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als möglicher neuer Fraktionsvorsitzender gehandelt. Er blockte Fragen zu seinem möglichen Interesse an dem Amt ab.
Er verstehe das Interesse an dieser Frage, sagte der CSU-Politiker in Berlin, betonte aber, „dass ich zu diesen Personalspekulationen einfach keinen Beitrag leisten will und ich das gern in einem geordneten Verfahren sehen würde“.
Auch Dobrindt verwies auf die Beratungen von Merz und Söder. Alles, was ich als Hinweis geben würde, würde ja nur irgendeine Spur legen, die dann eine ganz sicher falsche Spur wäre. Das will ich nicht.“

Söder verweist auf weitere Personalentscheidung im Herbst

Söder erläuterte, das gemeinsame Vorschlagsrecht sei „Teil auch unserer Geschäftsordnung“. Und ähnlich wie beim Fraktionsvorsitzenden gelte dies auch „für andere hochgestellte Ämter, die im Herbst erfolgen“.
Für den Herbst wird die Entscheidung erwartet, wen Union und SPD für die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nominieren. Hierfür wird die CSU-Politikerin und bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner immer wieder als mögliche Kandidatin gehandelt.

Spahn-Rücktritt entfacht Debatte über Leihmutterschaft neu

Das Verhalten von Spahn entfacht inzwischen die Debatte über das Thema Leihmutterschaft neu. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bundestagsfraktionen zeigt, dass es dort zumeist keine einheitliche Meinung gibt.
So sagte etwa die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann, auch in ihrer Partei gebe es dazu unterschiedliche Haltungen.
„Ich gehöre zu denen, die eine mögliche Legalisierung einer Leihmutterschaft sehr kritisch sehen.“ Eine Diskussion in Gesellschaft, Politik und Parlament sei aber nötig.
„Deshalb sollten wir uns auch im Parlament erneut mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin von April 2024 befassen.“
Die SPD-Abgeordnete Jasmina Hostert sagte der dpa, Leihmutterschaft werfe sehr viele ethische Fragen auf. „Ich persönlich sehe momentan keine befriedigende Lösung, die diese komplexen ethischen und sozialen Fragen gut auflöst.“
Ihre Fraktionskollegin Carmen Wegge plädierte hingegen dafür, altruistische Leihmutterschaft in engen Grenzen zuzulassen, bei der eine Leihmutter kein Geld für die Schwangerschaft erhält. „Eine Regelung muss dabei ausreichend Schutz vor Ausbeutung von Frauen sowie klare Regeln und Grenzen beinhalten.“
Die Linke-Abgeordnete Kathrin Gebel warnte, Schwangerschaft drohe zur Ware zu werden „Wir sollten deshalb vor allem über besser finanzierte Kinderwunschbehandlungen, Möglichkeiten der Adoption, Pflegekindschaften und die vollständige Gleichstellung von Co-Elternschaften sowie lesbischen Müttern sprechen.“
Die AfD-Familienpolitikerin Birgit Bessin sprach sich gegen Lockerungen beim Verbot von Leihmutterschaft aus. Der Bundestag müsse zusätzlich die Inanspruchnahme im Ausland nach italienischem Vorbild unter Strafe stellen und damit „ein klares Signal gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens setzen“.

Bürger uneins über das geltende Verbot

Die Menschen in Deutschland sind in der Frage ebenfalls gespalten. 39 Prozent gaben in einer repräsentativen Befragung des Instituts Insa für die „Bild“ an, das Verbot der Leihmutterschaft richtig zu finden. 41 Prozent hielten es für falsch.
Ein außergewöhnlich hoher Anteil von 21 Prozent machte keine Angabe oder gab an, keine Antwort zu wissen. Insa befragte vom 17. bis zum 20. Juli 1.004 Menschen. Die maximale Fehlertoleranz beträgt plus/minus 3,1 Prozentpunkte. (dpa/red)
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Milliarden-Deal: Microsoft und Mistral AI stärken Europas KI

Der US-Technologiekonzern Microsoft und das französische KI-Start-up Mistral AI bauen ihre strategische Allianz erheblich aus.
Mit einer neuen Vereinbarung im Umfang von mehreren Milliarden Euro wollen die Partner die europäischen Infrastrukturkapazitäten für Künstliche Intelligenz spürbar erweitern und hochmoderne KI-Modelle in sensiblen Unternehmen sowie Behörden verankern. Eine exakte Summe nannten die beiden Tech-Unternehmen nicht.
Im Zentrum des Abkommens stehe eine erhebliche Ausweitung der Rechenkapazitäten in Europa, teilten die beiden Unternehmen mit. Microsoft verpflichtet sich, Teile der von Mistral ausgebauten europäischen Hardware-Infrastruktur direkt zu nutzen.
Damit will der US-Konzern die enorm steigende Nachfrage nach Cloud- und KI-Diensten auf dem Kontinent bedienen und zugleich seine im Jahr 2025 abgegebenen Versprechen zur europäischen Digitalisierung einlösen.

Warum kooperiert Microsoft mit einem europäischen KI-Anbieter?

Sowohl europäische Unternehmen als auch öffentliche Institutionen stehen beim Einsatz US-amerikanischer KI-Lösungen häufig vor rechtlichen und regulatorischen Hürden.
Die erweiterte Partnerschaft setzt genau an dieser Schwachstelle an: Durch die Integration von Mistrals europäischen KI-Modellen in Microsofts Produktportfolio erhalten Kunden flexible Bereitstellungsoptionen.

Microsoft und Mistral haben am 21. Juli 2026 in Paris eine Vereinbarung im Wert von mehreren Milliarden Dollar geschlossen, durch die Microsoft Zugang zur europäischen KI-Recheninfrastruktur des französischen Entwicklers erhält.

Foto: Xavier Galiana / AFP via Getty Images

Anwendungen können künftig wahlweise in der öffentlichen Cloud, in lokal angebundenen Infrastrukturen oder völlig autark in physisch isolierten Systemen („fully disconnected“) betrieben werden.
Dies richtet sich insbesondere an Betreiber kritischer Infrastrukturen, Banken, den Gesundheitssektor sowie die Fertigungsindustrie, in denen Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und Ausfallsicherheit oberste Priorität besitzen.
Neben der Infrastruktur ebnen die Partner auch auf Softwareebene den Weg für einen breiteren Einsatz in Unternehmen.
Die neuen Flaggschiff-Modelle Mistral Medium 3.5 für kosteneffiziente Unternehmens-Anwendungen sowie OCR 4 für automatisierte Dokumentenverarbeitung stehen ab sofort in Microsofts Entwicklungsplattform bereit.
Zudem hält Mistral Medium 3.5 Einzug in das Automatisierungswerkzeug Microsoft Copilot Studio. Die Lösungen wollen Mistral und Microsoft gemeinsam vermarkten.

Abhängigkeit von OpenAI reduzieren

Der Milliarden-Deal unterstreicht die Strategie von Microsoft, sich im Bereich der generativen KI nicht allein auf den US-Partner OpenAI zu verlassen, sondern auch andere Schlüsselspieler im globalen Ökosystem frühzeitig einzubinden.
Für das Pariser KI-Aushängeschild Mistral wiederum bedeutet die Vertiefung der Allianz den direkten Zugang zum weltweiten Vertriebsnetzwerk von Microsoft, während der KI-Standort Europa nachhaltig gestärkt wird. (dpa/red)
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Neue Schlangenarten in Deutschland? Fachleute beobachten ungewöhnliche Ausbreitung


In Kürze:

  • Fachleute registrieren eine Zunahme der Sichtungen von Vierstreifennatter, Vipernatter und Barren-Ringelnatter.
  • Alle drei Arten gelten als ungiftig und für Menschen ungefährlich.
  • Mögliche Ursachen sind kürzere Winter, Lebensraumverlust oder menschliche Verschleppung.
  • Ob sich die Arten dauerhaft in Deutschland etablieren, ist bislang ungeklärt.

 
Eine Veränderung der deutschen Fauna halten Herpetologen und Praktiker im Umgang mit Reptilien für denkbar. Bereits Ende Mai hatte die Reptilienauffangstation München auf Facebook mitgeteilt, dass drei Schlangenarten in Deutschland vermehrt beobachtet würden.
Diese sind hauptsächlich in Süd- und Südosteuropa heimisch. Die zunehmenden Sichtungen in Deutschland könnten auf eine mögliche Erweiterung ihres Lebensraums hindeuten. Konkret handele es sich um die Barren-Ringelnatter, die Vipernatter und die Vierstreifennatter.

Diese Schlangen könnten sich ausbreiten

Gegenüber „WELT“ erklärte der Leiter der Münchner Einrichtung, Markus Baur, dass vor allem die Vierstreifennatter in Bayern und teilweise auch in Hessen Aufmerksamkeit erregt habe. Sie sei häufig in der Nähe von Gewässern zu finden. In der Reptilienauffangstation München seien „in den letzten fünf Jahren bestimmt 15 Exemplare aus ganz Bayern gemeldet“ worden.
Am häufigsten würden jedoch Barren-Ringelnattern gesichtet. Sie ähnelt der hier heimischen Ringelnatter stark und bewohnt ebenso wie diese Flüsse, Seen und Feuchtgebiete. Während sie früher als Unterart der Ringelnatter galt, wird sie mittlerweile als eigenständige Art anerkannt.
Die Vipernatter ähnelt äußerlich einer Viper, ist aber tatsächlich eine Natter. Sie gilt als sehr flexibel bei der Anpassung an unterschiedliche Lebensräume.
Alle drei häufiger beobachteten Schlangenarten sind ungiftig und für Menschen ungefährlich. Während die Barren-Ringelnatter inzwischen als heimische Art anerkannt ist, gelten Vierstreifennatter und Vipernatter bislang nicht als etablierte Bestandteile der deutschen Fauna.

Ausbreitung über Lebensräume eine Sache von Generationen

Bisher gab es sieben Schlangenarten, die in Deutschland als heimisch eingestuft wurden. Dazu gehören die Ringelnatter, die Würfelnatter, die Schlingnatter beziehungsweise Glattnatter, die Äskulapnatter sowie die giftigen Arten Kreuzotter und Aspisviper. Auch die Barren-Ringelnatter zählt mittlerweile zu den heimischen Arten, ihr bisheriges Verbreitungsgebiet lag jedoch hauptsächlich westlich des Rheins. Vereinzelt wurde sie auch im Süden Deutschlands nachgewiesen, zuletzt nahm die Zahl der Sichtungen jedoch zu.
Als mögliche Gründe für die zunehmenden Beobachtungen sowie das Auftreten bislang nicht etablierter Arten wie der Vierstreifennatter und der Vipernatter kommen mehrere Faktoren infrage. Es sei jedoch noch zu früh, um zu beurteilen, ob es sich um eine dauerhafte Wanderungsbewegung handelt, die letztlich zu einer Ansiedlung führt. Eine Ausbreitung über die Alpen würde mehrere Generationen benötigen, erklärte Baur.
Mögliche Ursachen für solche Wanderungsbewegungen könnten steigende Temperaturen und kürzere Winter oder der Verlust geeigneter Lebensräume in den ursprünglichen Verbreitungsgebieten sein. Auch intensive Landwirtschaft oder zunehmende Bebauung könnten eine Rolle spielen. Zudem gelangen Schlangen gelegentlich durch Aussetzung, das Entweichen aus privater Haltung oder unbeabsichtigt nach Deutschland.

Afrikanische Giftschlange in Schleswig-Holstein wahrscheinlich aus Terrarium

Dies kann etwa durch den Versand von Waren in bestimmten Behältnissen aus den Herkunftsländern der Tiere geschehen. Vor zwei Jahren entdeckten Spaziergänger eine hochgiftige afrikanische Boomslang (Baumschlange) neben einer Parkbank in Oeversee bei Flensburg in Schleswig-Holstein. Wie das Tier dorthin gelangte, ließ sich nicht eindeutig klären. Möglich ist, dass es aus einem Terrarium entkommen war. Einzelne Tiere führen jedoch nicht zur Bildung eigener Populationen.
Die Reptilienauffangstation München ruft dazu auf, Schlangen nicht zu töten oder zu stören. Sichtungen sollten möglichst zeitnah gemeldet werden. Zudem sei es wichtig, die natürlichen Lebensräume der Tiere zu erhalten.
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Zwang zur Nierenspende: Verdächtige in Rumänien festgenommen

In Rumänien sind ein Mann und eine Frau festgenommen worden, die einen anderen Mann dazu gezwungen haben sollen, in Deutschland seine Niere zu Transplantationszwecken zu spenden.
Wie die für organisiertes Verbrechen zuständige Staatsanwaltschaft DIICOT in Bukarest mitteilte, wurde damit ein europäischer Haftbefehl auf Antrag aus München vollstreckt.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in München bestätigte die Festnahmen auf Anfrage der dpa und kündigte an, die Auslieferung zu beantragen. Ein Haftrichter im westrumänischen Timisoara (Temesvar) solle nun über die Auslieferung der festgenommenen Rumänen nach Deutschland entscheiden.
Die Festgenommenen seien „herausragende Mitglieder“ einer „verbrecherischen Gruppe“ in Timisoara, berichtete DIICOT. Der Vorwurf laute auf „schwerer Menschenhandel zum Zwecke der Organentnahme“. Rumänischen Medienberichten zufolge handelt es sich um ein Ehepaar.

Opfer wurde mit Drohung gegen seine Eltern erpresst

Der festgenommene Mann habe wegen eines schweren Nierenleidens ein Spenderorgan benötigt und zusammen mit der Frau das ebenfalls aus Rumänien stammende Opfer dazu gezwungen, einer Spende seiner Niere zuzustimmen – erpresst mit der Drohung, dass seine Eltern in Rumänien getötet werden könnten, berichtete DIICOT.
Das Opfer sei in einer Wohnung in München festgehalten worden. Die Verdächtigen hätten ihm seine Ausweise weggenommen und jeden Kontakt zu dessen Familie verhindert.
Zudem habe das Opfer für die Verdächtigen unbezahlt arbeiten sowie Auto-Kaufverträge unterschreiben müssen. Zur Nierenspende sei es in einer deutschen Klinik gekommen. Das Opfer habe dabei wahrheitswidrig angegeben, ein Neffe des Verdächtigen zu sein.
Die Verdächtigen wurden nun in der südwestrumänischen Kleinstadt Caransebes gefasst. Bereits im März dieses Jahres hatten rumänische Ermittler im nahegelegenen Timisoara Hausdurchsuchungen vorgenommen, wo die Gruppe mehrere Immobilien besitzt.
Zeitgleich fanden hierzu auch in München Hausdurchsuchungen statt, wie die Staatsanwaltschaft in der bayerischen Landeshauptstadt bestätigte. (dpa/red)
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Merz: Deutschland setzt auf mehr Gas aus Aserbaidschan

Deutschland will künftig mehr Gas aus dem Kaukasusstaat Aserbaidschan beziehen. „Seitdem wir vor viereinhalb Jahren die Gaslieferungen aus Russland gestoppt haben, suchen wir natürlich nach neuen Bezugsquellen – und hier spielt Aserbaidschan eine wichtige Rolle“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei einem Treffen mit dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew am Dienstag in Berlin.
Aserbaidschan sei eines der wenigen Länder in der Region, das mehr Energie produziere als es selbst verbrauche, sagte Merz.
„Insofern ist Aserbaidschan für uns ein interessantes Partnerland, wenn es darum geht, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen.
“ Dies betreffe insbesondere den Süden Deutschlands, weil die Infrastruktur bis dorthin bereits ausgebaut sei oder ausgebaut werden könne.

Auch Wasserstoff als Teil der Zusammenarbeit

Grundsätzlich sollen die Energieimporte aus Aserbaidschan diversifiziert werden und auch Wasserstoff umfassen, betonte der Bundeskanzler.
Deutschland und Aserbaidschan bekräftigten in einer am Dienstag unterzeichneten Erklärung ihren Wunsch nach einer vertieften Partnerschaft.

Merz würdigt Friedensvertrag mit Armenien

Merz beglückwünschte Alijew zu dem Friedensvertrag, den Aserbaidschan und Armenien 2025 in Anwesenheit von US-Präsident Donald Trump geschlossen hatten.
„Dieser historische Vertrag eröffnet die Chance, einen Jahrzehnte währenden Konflikt zu überwinden“, sagte der Kanzler. Eine größere Stabilität in der Region ermögliche auch eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Alijew war am Vormittag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfangen worden. Steinmeier hatte 2005 als erstes deutsches Staatsoberhaupt den Kaukasusstaat besucht.

Treffen mit russischen Vertretern sorgt für Aufmerksamkeit

Alijew bestätigte Medienberichte, nach denen sich kürzlich deutsche Politiker in Baku mit russischen Vertretern getroffen haben.
Dabei handle es sich um den früheren Ministerpräsidenten von Brandenburg, Matthias Platzeck (SPD) und Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU). Auf russischer Seite habe der russische Ex-Regierungschef Viktor Subkow teilgenommen. Die sogenannte „Baku-Connection“ trifft sich nach Medienberichten regelmäßig seit 2024.

Aserbaidschan zwischen Energiepartner und Kritik

Aserbaidschan bezieht einen Großteil seiner Staatseinnahmen aus dem Verkauf von Erdöl und Erdgas, auch in die EU. Das Land streitet mit dem benachbarten Armenien seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion um die Region Bergkarabach.
Baku hatte das mehrheitlich von Armeniern bewohnte, völkerrechtlich aber zu Aserbaidschan gehörende Gebiet im September 2023 in einer Militäroffensive komplett unter seine Kontrolle gebracht.
2025 verständigten sich beide Länder zwar auf ein Ende der bewaffneten Konfrontationen, ihr Verhältnis bleibt aber angespannt. Aserbaidschan steht zudem in der Kritik wegen seines Umgangs mit Oppositionellen und kritischen Journalisten. (afp/red)
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Evonik-Chef Kullmann über Energiewende: „1.000 Milliarden Euro gekostet – und nichts gebracht“


In Kürze:

  • Evonik-CEO Christian Kullmann kritisiert die Energiewende als teuer und wirtschaftlich schädlich und fordert einen späteren Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen.
  • Das Fachmagazin „Cleanthinking“ widerspricht und verweist auf Fortschritte bei Versorgungssicherheit, erneuerbaren Energien und geringerer Importabhängigkeit.
  • Im Mittelpunkt der Debatte stehen die Zukunft des Emissionshandels, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Folgen der Energiewende für Unternehmen und Verbraucher.

Zwischen Evonik-CEO Christian Kullmann und Martin Jendrischik, dem Herausgeber des Magazins für erneuerbare Energien, „Cleanthinking“, ist eine Kontroverse entbrannt. Anlass sind Aussagen Kullmanns in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ (RP). In diesem hat er sich kritisch über die Bilanz der Energiewende geäußert und eine Verschiebung des Kohleausstiegs in NRW gefordert.

Evonik-Chef fordert Ende der „Greta-Hörigkeit“

Kullmann sprach gegenüber der RP von einer Energiewende, die „1.000 Milliarden Euro gekostet – und nichts gebracht“ habe. Die Nutzung der Braunkohle im einwohnerstärksten Bundesland werde „mindestens bis 2033“ erforderlich sein, so der Manager des Chemieunternehmens – voraussichtlich sogar noch länger.
Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ist ein Ausstieg bis 2030 vorgesehen, was deutlich vor 2038 als Bundesvorgabe liegt. Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte jedoch stets einen Vorbehalt geäußert: Ein vorzeitiger Ausstieg sei nur dann gesichert, wenn rechtzeitig neue wasserstofffähige Gaskraftwerke und andere sichere Optionen für den Backup-Betrieb bereitgestellt würden.
Kullmann forderte auch ein Ende der „Greta-Hörigkeit“ der Politik und eine Verschiebung des Klimaneutralitätsziels von 2045 auf 2050. Der Manager kritisierte eine „Netzinfrastruktur wie in Albanien“, die Deutschland aufweise. Der deutsche Anteil an den globalen CO₂-Emissionen betrage gerade mal 1,6 Prozent. Deshalb sei es für das Weltklima „unerheblich, wann wir klimaneutral werden“. Für das Überleben der deutschen Chemie sei es das aber nicht.

Kullmann hadert mit Kosten, Bürokratie und Energiewende

Der Evonik-CEO hatte bereits im Oktober des Vorjahres eine „Radikalreform“ des europäischen Emissionshandels (ETS) gefordert. Der CO₂-Preis zerstöre die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere in den energieintensiven Branchen. Im Juni hatte Kullmann beim „Werkstattgespräch“ der CDU zur Industrie- und Klimapolitik zudem auch die Belastungen durch Verpflichtungen der Taxonomie kritisiert. Dies ist das Klassifikationssystem der Europäischen Union, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Kullmann soll dazu laut dem Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Thorsten Alsleben , folgendes gesagt haben:
„Ein elementarer Nachteil bei uns sind die Kosten für Energie. Zusätzlich haben wir irre Belastungen durch Taxonomie, durch reine Bürokratie, die kein Gramm CO₂ spart. Ich beschäftige einige Hundert Mitarbeiter nur für diese Bürokratie.“
Der Chemiekonzern wird eigenen Angaben zufolge von 2027 bis 2029 etwa 3.200 Arbeitsplätze einsparen. Zudem solle das Polyestergeschäft des Konzerns in Deutschland enden. Der Standort Witten wird voraussichtlich schließen.
In seinem Magazin „Cleanthinking“ übt Martin Jendrischik deutliche Kritik an den Aussagen des Chemiemanagers. Diesem wirft er eine einseitige und verkürzte Darstellung vor und spricht von den bisherigen Kosten der Energiewende als „Investition in ein unabhängiges Energiesystem“. Auf 25 Jahre hochgerechnet kosteten Importe fossiler Energieträger Deutschland das Doppelte, so „Cleanthinking“. Pro Jahr seien es derzeit 81 Milliarden Euro.

„Cleanthinking“ sieht deutsches Stromnetz als stabil

Jendrischik tritt auch der Einschätzung entgegen, die Energiewende habe „nichts gebracht“. Im ersten Halbjahr 2026 hätten die Erneuerbaren 58 Prozent des Stromverbrauchs gedeckt. Deutschland habe mit einem durchschnittlichen Ausfall von 11,7 Minuten pro Kunde im Jahr 2024 eines der stabilsten Stromnetze. In den USA seien es im Schnitt 78 Minuten pro Jahr. In Europa sei die Versorgung nur in der Schweiz zuverlässiger.
Speziell die Importabhängigkeit von Russland sei durch die Energiewende in kürzester Zeit von 35 auf 0,1 Prozent gesunken, schrieb „Cleanthinking“ weiter. Mitte 2026 gebe es außerdem dem Bundesverband der Solarwirtschaft zufolge eine installierte Batteriespeicherkapazität von rund 28 Gigawattstunden.
Der Kohleausstieg 2030, so heißt es weiter, sei im Rheinischen Revier gesetzlich verankert, eine Reserveoption gebe es bis 2033 für einzelne Blöcke. Eine Verschiebung bisheriger Wegmarken entwerte bereits getätigte Investitionen. Das ETS sei zudem ein „marktwirtschaftliches Instrument“, das Innovation belohne. Andere Länder wie China, Südkorea oder Kalifornien verwenden ebenfalls ein Emissionshandelssystem.

Zentrale Fragen zur Energiewende bleiben offen

Befürworter sehen den ETS als „marktwirtschaftlich“, weil ein Gut, nämlich CO₂-Zertifikate, wie auf einem Markt gehandelt werden soll. Kritiker hingegen betrachten ihn als Gebühr – denn für die Zertifikate existiere nur deshalb eine Nachfrage, weil die Politik diese vorschreibe.
„Cleanthinking“ verweist auf Beispiele wie Salzgitter, das ab 2026 grünen Stahl für die Autoindustrie produziere, und Covestro. Dessen Chef Markus Steilemann habe dem ETS einen „Bombenjob“ attestiert. Covestro wird Milliarden Euro in neue Standorte investieren – allerdings in China und den Vereinigten Arabischen Emiraten, weil Europa zu teuer ist.
Jendrischik unterscheidet in seiner Analyse zwischen dem kurzfristigen, quartalsorientierten Denken von Managern und dem langfristigen von Unternehmern. Allerdings lässt auch er Antworten auf Fragen offen, die Unternehmen und Verbraucher im Kontext der Energiewende gleichermaßen beschäftigen. Eine davon lautet, wie energieintensive Branchen kurzfristig auf die Kostennachteile im globalen Wettbewerb reagieren sollen. Eine andere ist, wann der Verbraucher durch die Energiewende nicht nur mit stabileren, sondern auch mit niedrigeren Energiepreisen rechnen könne.
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Bluttat von Stade: Tatverdächtiger begeht Suizid in der Haft

Rund drei Wochen nach der Bluttat mit sechs Toten hat der in Untersuchungshaft sitzende 45-jährige Tatverdächtige Suizid begangen. Er wurde am Dienstagmorgen, 21. Juli, gegen 6:05 Uhr im Rahmen der morgendlichen Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle in seiner Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde leblos aufgefunden.
Der Mann hatte bereits keine Körpertemperatur mehr. Ein Notarzt stellte den Tod durch Strangulation fest. Hinweise auf Fremdverschulden liegen nicht vor.

Sofortmaßnahmen

Das Justizministerium teilte mit, dass die Justizvollzugsanstalt bereits einen umfassenden Sofortbericht erstellt. Die Angehörigen des Verdächtigen sowie die Hinterbliebenen der Getöteten wurden informiert. Auch der zuständige Landtagsunterausschuss wurde unterrichtet. Die Ermittlungen zu den genauen Todesumständen laufen weiter.

Die Tat in Stade

Der 45-Jährige soll vor drei Wochen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade während eines Hilfeplangesprächs sechs Beschäftigte der Einrichtung und des Jugendamts erschossen haben. Bei den Opfern handelte es sich um vier Frauen und zwei Männer. Hintergrund der Tat war nach Ermittlungen mutmaßlich ein Sorgerechtsstreit.
In der Einrichtung waren zu diesem Zeitpunkt die drei Monate alte Tochter des Verdächtigen sowie die 34-jährige Kindsmutter untergebracht. Der Mann wurde unmittelbar nach der Tat auf der Flucht festgenommen.

Weitere Beteiligte

Gemeinsam mit dem Verdächtigen wurde eine 65-Jährige festgenommen, die das Fluchtauto gesteuert haben soll. Sie hat enge Verbindungen zur Familie und soll die Patentante der Tochter sein. Es laufen Ermittlungen auch gegen die 65-Jährige und die 34-jährige Kindsmutter hinsichtlich möglicher Tatbeteiligung.
Andacht in Stade.

Andacht in Stade.

Foto: Carsten Neff/dpa

Reaktionen

Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprachen den Betroffenen ihr Mitgefühl aus. (afp/red)
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Pistorius hält an Einstieg in den Rüstungskonzern KNDS fest

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat bekräftigt, dass die Bundesregierung trotz des verschobenen Börsengangs am geplanten Einstieg beim Rüstungskonzern KNDS festhält.
Beim Besuch des KNDS-Werks in Kassel sagte er, Ziel sei es, wichtige Schlüsseltechnologien unter deutschem Einfluss zu sichern und gleichzeitig auf Augenhöhe mit Frankreich zusammenzuarbeiten. Über die konkrete Ausgestaltung werde in den kommenden Wochen entschieden.

Börsengang vorerst verschoben

Deutschland und Frankreich hatten Ende Juni vereinbart, dass sich der Bund an KNDS beteiligt. Grundlage dafür sollte ein Börsengang des Unternehmens sein. Wegen der unsicheren Lage an den Finanzmärkten wurde dieser Anfang Juli jedoch verschoben.
Geplant war, dass der französische Staatsanteil von 50 auf 40 Prozent sinkt. Gleichzeitig sollte der Bund einen gleich großen Anteil von der deutschen Eigentümerfamilie Wegmann übernehmen. Weitere 20 Prozent sollten an die Börse gehen.

KNDS zählt zu den wichtigsten Rüstungskonzernen

KNDS entstand aus der Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter. Der Konzern beschäftigt rund 11.000 Mitarbeitende und betreibt weltweit 34 Standorte, davon elf in Deutschland.
Zu den bekanntesten Produkten gehören der Kampfpanzer Leopard 2, der Schützenpanzer Puma, das gepanzerte Boxer-Fahrzeug sowie die Panzerhaubitze 2000.

Know-how soll in Deutschland bleiben

Pistorius betonte, KNDS sei ein zentraler Partner der Bundeswehr und stehe für deutschen Maschinenbau sowie moderne Verteidigungstechnologie. Mit dem geplanten Einstieg wolle die Bundesregierung sicherstellen, dass wichtiges Know-how erhalten bleibt und die Zusammenarbeit mit Frankreich langfristig gesichert wird.

Verteidigungsminister Boris Pistorius testet bei einem Bundeswehr-Besuch in Unna die Steuerung einer „Gereon“-Drohne von ARX Robotics.

Foto: Ina Fassbender / AFP via Getty Images

Unterstützung für Autoindustrie in der Rüstungsproduktion

Der Verteidigungsminister sprach sich außerdem dafür aus, dass Unternehmen aus der Automobilbranche stärker in die Rüstungsproduktion einsteigen. Die Branche verfüge über große Erfahrung bei der schnellen und flexiblen Produktion. Eine Umstellung der Fertigung könne helfen, Standorte und Arbeitsplätze zu sichern. Diese Entwicklung finde seine volle Unterstützung. (afp/red)
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Nach Messerangriff in Trier: Merz sichert Angehörigen Unterstützung zu


In Kürze:

  • Bundeskanzler Friedrich Merz hat telefonisch mit den Eltern des in Trier getöteten Studenten Marius D. gesprochen.
  • Die Angehörigen forderten politische Maßnahmen, um ähnliche Gewalttaten in Zukunft zu verhindern.
  • Unterstützung wurde den Angehörigen in Form von Opferbetreuung zugesichert.
  • Ein psychiatrisches Gutachten soll die Schuldfähigkeit des tatverdächtigen 22-jährigen Afghanen klären.

 
Knapp eine Woche nach dem tödlichen Messerangriff auf den 22-jährigen Studenten Marius D. in Trier hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) persönlich an die Eltern gewandt. Wie „BILD“ zuerst berichtete, hat der Kanzler 10 Minuten lang mit Thomas und Elke D. gesprochen.
Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder und der Chef der Staatskanzlei, Marcus Klein, setzten sich mit den Eltern in Verbindung. Die politischen Vertreter aus Bund und Land boten ihnen Unterstützung, etwa im Bereich der Opferbetreuung, an.

Attacke in Trier ohne erkennbares Motiv und gegen ein Zufallsopfer

Der Vater des getöteten 22-Jährigen sprach von einem „sehr emotionalen“ Gespräch mit dem Kanzler. Die Eltern hätten dem Kanzler zugleich die Botschaft mitgegeben, dass die Politik handeln und Beschlüsse fassen müsse, damit sich eine solche Tat nicht wiederhole. Beide waren selbst kommunalpolitisch bei der CDU engagiert. Seit Montagmorgen liegt im Rathaus von Landstuhl, der Heimatgemeinde der Familie, ein Kondolenzbuch aus.
Dem bislang letzten Polizeibericht vom Donnerstag der Vorwoche zufolge ereignete sich die Bluttat am Mittwoch, als sich der Student auf dem Rückweg von einem Einkauf befand. Der mutmaßliche Täter kam ihm auf dem Gehweg entgegen. Aus ungeklärtem Anlass stach dieser mindestens zweimal mit einem mitgebrachten Küchenmesser auf den Oberkörper von Marius D. ein.
D. brach zusammen und starb trotz umfangreicher Reanimationsmaßnahmen wenig später in einem Krankenhaus. Der Tatverdächtige entfernte sich vom Tatort, doch die Polizei konnte ihn in der näheren Umgebung festnehmen.

Tatverdächtiger in stationärer psychiatrischer Behandlung

Ein Motiv für die Tat sei nicht erkennbar. Nach derzeitigem Ermittlungsstand spreche vieles dafür, dass sich die Tatbeteiligten zuvor nicht gekannt hätten und Marius D. ein Zufallsopfer gewesen sei. Der Tatverdächtige, ein 22-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, habe die Tat gegenüber der Polizei zugegeben.
Der Verdächtige befindet sich mittlerweile in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie. Laut Polizei soll er bereits zuvor und in jüngerer Zeit wegen einer psychischen Erkrankung in stationärer Behandlung gewesen sein. Der Tatverdächtige galt als gut integriert.
Dem SWR zufolge lebte er seit mehr als zehn Jahren in Deutschland, wo er sowohl eine Schule als auch eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hatte. Seit vier Jahren arbeitete er in einem Unternehmen in Trier. Auffälligkeiten habe es dabei keine gegeben, der 22-Jährige galt als verlässlich.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts des Totschlags.

Afghane war nicht ausreisepflichtig

Inwieweit die Bluttat im Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung des Tatverdächtigen steht, soll nun geklärt werden. Ein Sachverständiger soll ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des 22-Jährigen erstellen. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einer Dauer der Ermittlungen von mehreren Wochen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder sprach von einer „entsetzlichen Tat“ und fügte hinzu:
„Gewalt mit Messern zerstört Leben und erschüttert unsere Gesellschaft. Dafür darf es in Deutschland keinen Platz geben.“
Dem Innenministerium des Landes zufolge war der Tatverdächtige als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland eingereist. Im Jahr 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt, allerdings bestand ein „zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot“. Entsprechend war ihm der Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Im Jahr 2023 erteilte ihm die zuständige Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis.