Syrer in Deutschland feierten den Sturz von Assad in Syrien. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Syrien hat im Zuge der Aufarbeitung der Verbrechen der Regierung von Baschar al-Assad der Prozess gegen einen Cousin des gestürzten Machthabers begonnen. Wassim al-Assad erschien am Mittwoch, 24. Juni, mit kahlrasiertem Kopf und sichtlich abgemagert auf der Anklagebank in einem Gericht in Damaskus, wie auf Aufnahmen des syrischen Staatsfernsehens zu sehen war.
Laut Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, Anfang 2011 zwei bewaffnete Gruppen gegründet und geleitet zu haben. Wassim al-Assad soll den Gruppen „Waffen, Munition, Geld und logistische Unterstützung“ zur Verfügung gestellt haben.
Anklage wegen Kriegsverbrechen
Die beiden Gruppen sollen an Einsätzen in Ost-Ghuta in der Nähe von Damaskus beteiligt gewesen sein, das bis 2018 als Oppositionshochburg galt. Bei den Einsätzen sei eine „große Zahl von Zivilisten getötet worden“, hieß es in der Anklageschrift.
Die dem Cousin des Ex-Präsidenten zur Last gelegten Taten fielen unter „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, erklärte der Richter. Die Verhandlung wurde teilweise im staatlichen Fernsehen übertragen.
Dem Angeklagten werden zudem „Aufrufe zum Mord und zur Gewalt“ zur Last gelegt sowie „Schmuggel und Drogenhandel in Syrien und im Ausland und die Ausnutzung seiner Zugehörigkeit zur Assad-Familie zu Zwecken der Plünderung und Erpressung“, fügte der Richter hinzu.
In den Jahren vor dem Sturz Baschar al-Assads im Dezember 2024 hatte dessen Cousin Videos veröffentlicht, die ihn am Steuer von Luxusautos zeigten – teilweise bewaffnet und in Militäruniformen sowie von bewaffneten Männern umgeben, die er aufforderte, an der Seite des damaligen Machthabers zu kämpfen.
Verfahren sollen beschleunigt werden
Die neue syrische Führung will die früheren Verantwortlichen von Assads Sicherheits- und Regierungsapparat zur Verantwortung ziehen. Der Prozess gegen den Ex-Machthaber und dessen Umfeld wurde im April eröffnet. Als einziger Angeklagter erschien der frühere Geheimdienstchef der südsyrischen Provinz Daraa, Atif Nadschib, in Damaskus persönlich vor Gericht. Assad war nach seiner Entmachtung nach Russland geflohen.
Landesweit kommt es derzeit zu Demonstrationen, bei denen eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren und Rechenschaft für die Anhänger Assads gefordert wird.
Während des 13-jährigen Bürgerkriegs in Syrien wurden mehr als eine halbe Million Menschen getötet. Ende 2024 stürzten Kämpfer unter Führung der islamistischen HTS-Miliz den langjährigen Machthaber Assad. Der ehemalige HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa führt die derzeitige syrische Übergangsregierung an. (afp/red)
ver.di hat im Tarifkonflikt des Handels zu bundesweiten Warnstreiks aufgerufen. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Im Tarifkonflikt im Handel hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für Donnerstag, 25. Juni, Tausende Beschäftigte vor allem von Kaufland zu Warnstreiks aufgerufen.
Die Gewerkschaft rechne mit rund 6500 Streikenden bundesweit, sagte die ver.di-Bundesfachgruppenleiterin für den Einzel- und Versandhandel, Corinna Groß, am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Schwerpunkt sind laut ver.di „unter anderem Filialen des Handelskonzerns Kaufland, der zur Schwarz-Gruppe gehört“.
„Bei diesem Konzern wird das Missverhältnis zwischen hohen Gewinnen und niedrigen Löhnen besonders deutlich: Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, weshalb Kaufland seine Beschäftigten nicht mit fairen Entgeltsteigerungen am Erfolg beteiligt“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer.
Kaufland-Vertreter säßen in vielen Landesbezirken mit an den Verhandlungstischen, daher habe das Unternehmen „ein großes Gewicht in den Arbeitgeberkommissionen und ist für das bisherige inakzeptable Angebot der Arbeitgeber mit Nullmonaten und Reallohnverlusten mitverantwortlich“.
ver.di fordert für die Beschäftigten im Handel sieben Prozent mehr Lohn, mindestens aber 225 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die nächsten Verhandlungstermine sind am Freitag für den Einzelhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie für den Groß- und Außenhandel in Baden-Württemberg. (afp/red)
Enner Valencia (#13) Kapitän der Ecuadorianischen Nationalmannschaft (l.) verwandelte beim Freundschaftspiel gegen die Niederlande im Vorfeld der WM einen Elfmeter. Deutschlands Kapitän Joshua Kimmich (#6) blieb bei der WM bisher torlos, lieferte gegen Curaçao aber zwei verwertete Vorlagen. - Foto: John Thys/AFP via Getty Images, Paul Ellis/AFP via Getty Images, Bildmontage ts/Epoch Times
In Kürze:
Am späten Donnerstagabend trifft die spitznamenlose DFB-Elf auf „La Tricolor“ aus Ecuador. Die ARD überträgt live.
Für beide Nationalmannschaften ist es das dritte Vorrundenspiel dieser WM und die dritte Begegnung überhaupt.
Die bisherigen Spiele gingen mit 3:0 und 4:2 an Deutschland. Weltklassespieler und Bundesligisten auf ecuadorianischer Seite sollen eine erneute Niederlage verhindern.
Für das Andenland ist es die letzte Chance in die K.-o.-Phase einzuziehen. Deutschland ist bereits weiter.
Die deutsche Nationalmannschaft kann am Donnerstag um 22:00 Uhr deutscher Zeit entspannt ihr drittes Gruppenspiel gegen Ecuador antreten. Nach den beiden Siegen gegen Curaçao (7:1) und gegen die Elfenbeinküste (2:1) hat die Mannschaft von Trainer Julian Nagelsmann den ersten Platz in Gruppe E bereits sicher.
Dabei kam ihr auch das schlechte Abschneiden Ecuadors zugute, das vor einer Kulisse von 70.000 Fans im Stadion von Kansas City völlig überraschend gegen Curaçao mit einem 0:0 scheiterte. Damit hat das Andenland lediglich einen Punkt auf dem Konto und steht gegen die deutsche Mannschaft enorm unter Druck.
Deutschland wiederum kann sich mental bereits auf das Sechzehntelfinale gegen unbekannt am Montag, 29. Juni, vorbereiten.
Ecuador muss gewinnen
Erstmals an einer WM teilgenommen hat die ecuadorianische Fußballmannschaft 2002. Ihr bestes Ergebnis erzielte die nach den drei Farben Gelb, Blau und Rot der Nationalfahne benannte „La Tricolor“ oder kurz „Tri“ bei der WM 2006 in Deutschland mit dem Erreichen des Achtelfinales (0:1 gegen England). 2010 und 2018 hat sie sich nicht für die WM qualifiziert.
Tatsächlich geht Ecuador im aktuellen Turnier mit nur einem Punkt aus zwei Spieltagen und damit ohne Spielraum für Fehler in das alles entscheidende Vorrundenspiel. Bei einem Unentschieden wäre das Ausscheiden wahrscheinlicher als das Weiterkommen.
Bei der WM 2006 in Deutschland überzeugte Ecuador mit einem 2:0 gegen Polen im Vorrundenspiel in Gelsenkirchen.
Foto: Janek Skarzynski/AFP via Getty Images
Die Situation ist auch deshalb besorgniserregend, da die „Tri“ ihren beiden vorangegangenen Gegnern auf dem Spielfeld statistisch überlegen war, aber zu keinem Erfolg gelangte. Gegen Curaçao kamen die Ecuadorianer auf 65 Prozent Ballbesitz. Gegen die Elfenbeinküste war die Statistik ausgeglichener.
Die größte ecuadorianische Tageszeitung „El Universo“ schreibt: „Ecuador muss gegen Deutschland gewinnen, um die schlechteste WM-Bilanz seiner Geschichte zu verhindern.“ Das Land durchlebe gerade eine der heikelsten Phasen seiner WM-Geschichte.“
Verantwortung beim Trainer, Fans sauer
Bei der Pressekonferenz nach dem 0:0 gegen Curaçao erklärte Trainer Sebastián Beccacece gegenüber der Zeitung „El Comercio“, die Verantwortung „für diese beiden miserablen Ergebnisse“ liege „vollständig bei ihm“. Gegen Curaçao hätte Ecuador „gewinnen müssen, und das haben wir nicht geschafft“, so der aus Argentinien stammende Trainer. Besonders beliebt ist er bei den Fans der Mannschaft nicht.
Ecuadors argentinischer Cheftrainer Sebastián Beccacece beim Spiel gegen Curaçao. Das Unentschieden sicherte seiner Mannschaft den ersten und bislang einzigen Punkt in der Vorrunde. Ein Ergebnis, mit dem weder Trainer noch Fans zufrieden sind.
Foto: Juan Mabromata/AFP via Getty Images
Gleichzeitig verteidigte er seine Spieler und betonte, dass die ecuadorianische Nationalmannschaft noch eine weitere Chance habe, sich zu qualifizieren. Das hieße, gegen Deutschland zu gewinnen.
Auf Social-Media-Plattformen hätten sich die Kritiken an Baccacece gehäuft. Zum Beispiel sei bedauert worden, dass eine Generation, die von vielen als eine der besten in der Geschichte des ecuadorianischen Fußballs angesehen werde, ihr Potenzial bei der Weltmeisterschaft nicht ausspielen könne.
Drei Bundesligastars in den Anden
Die derzeitige Enttäuschung der Fans ist nachvollziehbar, wenn man sich vor Augen hält, dass sich die Ecuadorianer in der Qualifikationsrunde für die WM hinter Argentinien auf Platz zwei gespielt haben. Auch das ist kein Wunder, denn Teil der Mannschaft sind zwei Starverteidiger: Willian Pacho und Piero Hincapié. Pacho und Hincapié kennen sich bestens. Beide spielten in ihrer Jugend bei dem ecuadorianischen Club Independiente del Valle. Und beide spielten auch in der Bundesliga.
Willian Pacho stand zunächst bei Royal Antwerpen unter Vertrag, in der Saison 2023/24 bei Eintracht Frankfurt. Dort absolvierte er 33 Bundesligaspiele. Eintracht-Trainer Dino Toppmöller attestierte ihm damals „Weltklassepotenzial“. Er gilt in der Fußballwelt als einer der „erfolgreichsten Verteidiger seiner Generation“, ergänzte die „Frankfurter Rundschau“.
Aktuell steht der 1,88 Meter große Fußballer – für eine Ablösesumme von 40 Millionen Euro – bei Paris St. Germain unter Vertrag und gewann in diesem Jahr mit seiner Mannschaft die Champions League. Im Finale in Budapest spielte Pacho ausgerechnet gegen seinen Landsmann Piero Hincapié, der für den englischen Club FC Arsenal antritt. Nach dem Abpfiff wurde Pacho vom europäischen Fußballverband UEFA zum Spieler des Spiels gekürt – eine Auszeichnung, die seinen herausragenden Auftritt im Champions-League-Endspiel unterstrich. Er verfügt über Zweikampfstärke und Übersicht in der Defensive und im Mittelfeld.
Piero Hincapié steht seinerseits nur noch wenige Tage bis zum 30. Juni bei Bayer 04 Leverkusen unter Vertrag. Seit dem vergangenen Jahr ist er bereits an den FC Arsenal ausgeliehen. Wie „BILD“ im März berichtete, wird Hincapié für 52 Millionen Euro vom FC Arsenal übernommen. Aus finanziellen Gründen konnten die Leverkusener den Topspieler nicht länger halten, wird Sport-Chef Simon Rolfes zitiert.
Als weiteres Ass in der Abwehr wird Pervis Estupiñán zu sehen sein. Er spielt seit 2025 für den AC Mailand. Mit Pacho, Hincapié und Estupiñán stehen in der ecuadorianischen Mannschaft somit drei Weltklassespieler hinten, die versuchen, es den deutschen Stürmern sehr schwer zu machen, ein Tor zu erzielen. Im Sturm der Ecuadorianer soll hingegen der Bundesligaspieler Jeremy Arévalo für Tore sorgen. Der 21-Jährige steht seit Januar dieses Jahres bis 2031 beim VfB Stuttgart unter Vertrag.
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„La Tricolor“ in ungewohnt dunklen Trikots vor dem Spiel gegen die Elfenbeinküste …
Foto: Charly Triballeau/AFP via Getty Images)
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… beim Spiel gegen Curaçao lief sie in leuchtendem Gelb auf.
Foto: Juan Mabromata/AFP via Getty Images
Wenig Erfahrung miteinander
Was beide Nationalmannschaften eint, ist wenig Erfahrung miteinander. Insgesamt gab es erst zwei Begegnungen zwischen „La Tricolor“ und der DFB-Elf, die als einzige Mannschaft dieser WM keinen offiziellen Spitznamen hat.
Bei der WM 2006 in Deutschland gewann die DFB-Elf in der Gruppenphase mit 3:0 gegen Ecuador. Die Tore erzielten damals Miroslav Klose (4. und 44.) sowie Lukas Podolski (57.). Im Mai 2013 kam es in den USA zu einem Freundschaftsspiel beider Mannschaften. Vor 5.000 Zuschauern gelangen den Ecuadorianern damals zwei Treffer gegen den deutschen Torwart René Adler. Zugleich kassierten sie vier Treffer – 2 x Podolski, 2 x Bender –, sodass es am Ende 4:2 stand.
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Traf beim bisher einzigen WM-Spiel zwischen Deutschland und Ecuador gleich doppelt: Miroslav Klose.
Foto: Clive Mason/Getty Images
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Mit seinen Toren in der 4. und 44. Minute brachte der damals bei Werder Bremen spielende Stürmer Deutschland 2:0 in Führung.
Foto: Shaun Botterill/Getty Images
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Das Vorrundenspiel im Olympiastadion Berlin endete 3:0 für Deutschland. Ecuador kam dank Siegen gegen Polen (2:0) und Costa Rica (3:0) als Gruppenzweiter dennoch weiter.
Foto: Michael Kappeler/DDP/AFP via Getty Images
Doch Bundestrainer Julian Nagelsmann tut gut daran, sich weder dank des bisherigen deutschen Erfolgs zurückzulehnen noch auf die Mathematik zu verlassen. Er sagte nüchtern vor der Presse: „Der nächste Schritt ist jetzt, das Spiel gegen Ecuador zu gewinnen und dann die Aufgaben abzuarbeiten, die vor uns liegen.“
Zwei vage Prognosen
Der ehemalige Weltmeister Lothar Matthäus denkt in eine ähnliche Richtung und gibt Nagelsmann den Rat: „Man sollte einen Rhythmus und Kern beibehalten. Jetzt im Spiel gegen Ecuador keine Experimente machen. Das wäre der falsche Ansatz.“
Allerdings, ganz ohne „Umbau“ der Deutschland-Elf kommt Nagelsmann nicht aus. Innenverteidiger Nico Schlotterbeck von Borussia Dortmund hat sich im Spiel gegen die Elfenbeinküste einen Innenbandriss im linken Sprunggelenk zugezogen. Er fällt für die restliche WM-Spielzeit aus und muss ersetzt werden. Er ist nach Lennart Karl, der sich kurz vor WM-Beginn verletzt hatte, der zweite Ausfall für die deutsche Mannschaft.
Weil es bei Ecuador um alles geht und Deutschland sich teilweise neu aufstellen muss, wird allgemein mit einem knappen Ergebnis gerechnet. Was früher ein tierisches Orakel war, ist heute die KI – und die sagt einen 2:1-Sieg für die DFB-Elf voraus. Ginge man allein von den Zahlen der bisherigen Länderspiele aus, müsste das kommende Spiel mit einem 5:4 ebenso knapp an Deutschland gehen.
Die Prognose für den WM-Auftakt der Deutschen von Andreas Rettig, Chef des Deutschen Fußballbundes, lautete übrigens „Sieg, aber nicht 5:0“ – in beiden Punkten sollte er recht behalten. Was von aktuellen Vorhersagen zu halten ist, wissen wir kurz nach Mitternacht.
E5-Treffen am 24.06.2026 - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Zusammenarbeit mit großen europäischen Partnerländern will Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den bevorstehenden NATO-Gipfel in Ankara zu einem Erfolg machen.
Ein erfolgreicher Verlauf des NATO-Gipfels „dient unserer Sicherheit in gefährlichen Zeiten“, sagte Merz am Mittwochabend, 24. Juni, bei einem Treffen mit den Staats- und Regierungschefs der sogenannten E5-Gruppe im Berliner Bundeskanzleramt.
Merz empfing den französischen Präsidenten Emmanuel Macron, Polens Regierungschef Donald Tusk, Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und den britischen Premierminister Keir Starmer im Kanzleramt.
NATO-Generalsekretär Mark Rutte, der am Mittwoch US-Präsident Donald Trump in Washington trifft, nahm per Video-Schaltung an der Arbeitssitzung teil. Merz wollte US-Präsident Trump und den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan nach eigenen Worten über die Ergebnisse der G5-Beratungen unterrichten.
E5 bekräftigen Unterstützung für NATO
Mit dem Treffen in Berlin wollten die E5-Staaten „fünf Botschaften“ setzen, sagte der Kanzler.
Erstens stünden sie für den Zusammenhalt einer starken NATO. Zweitens wollten sie die Allianz „erneuern“, ihren europäischen Pfeiler stärken und dabei massiv in die eigene Verteidigung investieren. Drittens wollten die E5-Staaten laut Merz mit ihrem Treffen betonen, dass die NATO in Verteidigungsfragen eng zusammenarbeite.
„Nationale Alleingänge in unserer Verteidigungspolitik wären ein Irrweg“, sagte der Kanzler. „Wir wollen mehr Zusammenarbeit, transatlantisch und europäisch.“
Für Deutschland leite sich diese Einbindung „aus unserer Geschichte, unserer Geografie und unserem Grundgesetz ab“, sagte Merz. „Unsere Nachbarn sollen sich sicherer fühlen, wenn Deutschland stärker wird. Deshalb wollen wir Deutschland, seine Streitkräfte und seine Verteidigungsindustrie fest in der Allianz und in Europa verankern.“
Ukraine-Hilfe hat weiter Priorität
Viertens solle der NATO-Gipfel nach dem Willen der E5 „ein starkes Zeichen der Unterstützung für die Ukraine setzen“, sagte Merz. „Die Bundesregierung schlägt vor, dass wir Kiew als europäische NATO-Alliierte eine starke Finanzierungszusage geben. Die Botschaft an Russland lautet: Die Ukraine bleibt stark.“ Moskau müsse daraus Schlüsse ziehen: „Es wird Zeit, in Friedensgespräche einzutreten.“
Fünftens wollten die E5-Treffen begrüßen, dass sich die Vereinigten Staaten und Iran über ein Rahmenabkommen geeinigt haben, sagte Merz. Die Folgeverhandlungen in der Schweiz würden von den E5-Staaten unterstützt.
Der NATO-Gipfel findet am 7. und 8. Juli in der türkischen Hauptstadt Ankara statt. Dazu werden die Staats- und Regierungschefs der 32 NATO-Mitgliedstaaten erwartet. (afp/red)
Luigi Pantisano am 21.06.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Der Bundestagdebattiert über Aussagen des neuen Linken-Co-Sprechers Luigi Pantisano und Vorwürfe antisemitischer Tendenzen innerhalb der Partei.
Union, SPD, AfD und Grüne kritisieren Pantisanos CDU-Faschismus-Vergleich und die Nahostdebatten auf dem Parteitag der Linken.
Pantisano entschuldigte sich teilweise für seine Aussage, bekräftigte jedoch seine KritikampolitischenKurs der Union.
Die Linke weist die Vorwürfe zurück und wirft CDU und CSU eigene politische Entgleisungen vor.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben für Mittwoch, 24. Juni, eine Aktuelle Stunde im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt. Diese sollte sich mit „inakzeptablen Äußerungen“ des am Wochenende mit 53 Prozent der Stimmen gewählten neuen Co-Parteisprechers Luigi Pantisano befassen. Zudem sollte es um angebliche antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag vom Wochenende gehen.
In einem Interview mit „BILD“ während des Parteitags in Potsdam hatte sich Pantisano auf Nachfrage geäußert, ob die Linke einen CDU-Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt mittragen würde, um eine AfD-Regierung zu verhindern. Pantisano warnte dann vor einer möglichen politischen Annäherung der Partei an die AfD und einem politischen Rechtsruck. Das Blatt zitierte ihn dabei mit dem Satz:
„Letztlich gibt es gerade gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD oder den Faschisten selbst.“
Pantisano: Aussage „verkürzt und in dieser Form falsch“
Nachdem teilweise auch aus den eigenen Reihen Kritik an dieser Aussage gekommen war, erklärte Pantisano, seine Aussage sei „verkürzt und in dieser Form falsch“. Dafür bitte er um Entschuldigung, „insbesondere bei denjenigen in der CDU, die immer wieder die Notwendigkeit einer klaren Brandmauer zur AfD betonen“. Gleichzeitig bekräftigte er seine grundlegende Kritik am „Rechtskurs der Union“, der „auf dem Rücken vieler Menschen im Land“ ausgetragen werde.
„Ebenso bleibt meine Sorge über ein mögliches weiteres politisches Zusammenrücken von CDU und AfD bestehen.“
Im Vorfeld des Parteitags hatten auch Enthüllungen über Äußerungen führender Funktionäre der Linksjugend in internen Foren für Aufregung gesorgt. Demnach wurden totalitäre Diktaturen wie unter Stalin und Mao verherrlicht und es sei die Rede von „israelischen Konzentrationslagern“ und einem „Genozid im Namen des Judentums“ gewesen.
Auf dem Parteitag selbst nahmen die Delegierten mit einer Mehrheit von 60 Prozent einen Antrag mit dem Titel „Für gleiche Rechte im Nahen Osten“ an. Darin werden zwar schwere Vorwürfe laut und Israel wird wiederholt die Schuld an Eskalationen zugeschrieben. Immerhin finden sich darin aber auch eine Anerkennung des Existenzrechts des Staates und eine Verurteilung des Hamas-Terrorakts vom 7. Oktober 2023. Mehrere Delegierte versuchten, die Streichung dieser beiden Aussagen zu erreichen.
Linnemann verweist auf Gründer der CDU – AfD: Man hätte die SED verbieten müssen
Für die CDU/CSU verwies Carsten Linnemann auf die zahlreichen Verfolgten des Nationalsozialismus in der CDU. Diese hätten nach dem Krieg die Demokratie wiederaufgebaut. Man sei die Partei Konrad Adenauers, aber auch die des 2019 von Rechtsextremisten ermordeten Landrats Walter Lübcke.
Demgegenüber sei der Antisemitismus „in der Mitte“ der Linken angekommen. In der Jugendorganisation gebe es Bewunderer von Diktaturen. Die CDU wende sich „gegen jede Form von Antisemitismus“. Die Entschuldigung von Pantisano sei nur halbherzig gewesen, so der Generalsekretär.
Für die AfD sagte Götz Frömming, er hätte sich deutliche Worte wie von Linnemann auch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gewünscht. Stattdessen werde die CDU mit der Linken „möglicherweise koalieren“.
Für Helmut Kohl sei eine Zusammenarbeit mit dieser Partei ein Tabu gewesen. Es sei „aus unserer Sicht ein historischer Fehler“ gewesen, dass am Ende der DDR „die SED nicht verboten und aufgelöst“ worden sei.
SPD warnt vor Schaden für politische Kultur – Grüne: Linke blind für eigene Probleme
Helge Lindh (SPD) warnte vor einem „Antisemitismus der moralisch Selbstgerechten“, der sich auf der Linken ausbreite. Mehr als ein Drittel der Parteitagsdelegierten habe einen Antrag unterstützt, der die Hamas nicht verurteile und das Existenzrecht Israels angezweifelt habe.
Zudem sei für den Faschismus-Vorwurf nicht nur eine Entschuldigung an die CDU, sondern auch an die Opfer des Faschismus erforderlich. Man müsse auch begreifen, was man der politischen Kultur mit einer solchen Äußerung antue:
„Wenn man CDU mit AfD und Faschisten gleichsetzt, verliert man den politischen Kompass. Das ist auch eine Beleidigung für Millionen konservativer Menschen im Land.“
Irene Mihalic von den Grünen erklärte, der Vorwurf des Faschismus an die CDU verbiete sich – und eine Entschuldigung mit angehängtem „Aber“ sei keine. Die Linke sei blind für die Probleme in der eigenen Partei. Sie falle mit Blick auf Israel durch selektive Empörung und „Genozid“-Vorwürfe auf und verliere kein Wort über die Hamas und militante Antisemiten in Deutschland.
Schwerdtner als einzige Rednerin der Linken – Pantisano blieb stumm
Pantisano selbst war während der Debatte im Bundestag anwesend, äußerte sich selbst jedoch nicht. Für die Linke ergriff lediglich Co-Sprecherin Ines Schwerdtner das Wort, die heftige Kritik an den Regierungsparteien übte. Diese wollten bis zur Sommerpause Rentenkürzungen „durchpeitschen“ und stattdessen Aktuelle Stunden über die Linke anberaumen. In Richtung der Koalitionsfraktionen erklärte sie:
„Sie haben Angst vor uns, weil wir den Widerstand organisieren.“
CDU und CSU sorgten selbst für „echte Entgleisungen“. Allen voran stehe dabei Bundeskanzler Merz selbst mit Aussagen über „kleine Paschas“, „Sozialtourismus“ aus der Ukraine, Zahnbehandlungen von Asylsuchenden oder das „Stadtbild“.
Die Union habe mit der AfD eine Mehrheit für eine Asylpolitik organisiert, die deren Handschrift trage. Und erst jüngst hätten konservative Abgeordnete mit Rechten im EU-Parlament gemeinsame Sache in der Asylpolitik gemacht. Anschließend habe man geklatscht, während von Rechtsaußen „Schickt sie zurück“-Sprechchöre gekommen seien.
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Stilllegung des Gasnetzes
Bis Ende Juni müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Mehrere Städte, darunter Mannheim und Stuttgart, planen die Stilllegung ihrer Gasnetze bis 2035. München, Hamburg und Berlin wollen bis 2045 aus dem Erdgas aussteigen. Für Millionen Menschen bedeutet das den Umstieg auf neue Heizsysteme.
Eine Störung im digitalen Bahnfunk hat den Zugverkehr in ganz Deutschland für mehrere Stunden lahmgelegt. Alle Züge wurden in Bahnhöfen angehalten, Fahrgäste saßen fest, die S-Bahn-Systeme in mehreren Städten fielen aus. Am Morgen lief der Verkehr wieder an. Die Bahn nennt den Austausch einer technischen Komponente als Ursache. Hinweise auf Sabotage gebe es nicht. Politiker fordern Konsequenzen.
Ab Freitag ist in Stuttgart die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen oder Seen verboten. Für den privaten Verbrauch darf dort nichts mehr abgeschöpft oder abgepumpt werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August und soll dem Natur- und Umweltschutz dienen.
Im Eilverfahren gegen den „Spiegel“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Fall Ulmen/Fernandes Grenzen der Verdachtsberichterstattung gezogen. Dem Magazin wird es untersagt, den Eindruck zu erwecken, Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau hergestellt oder verbreitet. Berichte zu Fotos, Fake-Profilen und Gewaltvorwürfen bleiben hingegen größtenteils zulässig.
Der US-Senat hat mit 50:48 Stimmen eine Resolution verabschiedet, die Präsident Donald Trump zum Ende des Irankriegs drängt und weitere Militärschritte an die Zustimmung des Kongresses knüpft. Die Resolution konnte durch vier republikanische Stimmen eine Mehrheit finden. Trump nannte die Abstimmung „schlecht getimt und bedeutungslos“. Die Resolution ist nicht bindend.
Martin Reichardt. (Archivbild) - Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Der AfD-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt und Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt gerät wegen eines Fotos aus dem Jahr 2020 in Erklärungsnot.
Reichardt soll darauf zu sehen sein, wie er im Beisein von Parteikollegen angeblich den Hitlergruß zeigt. Die Geste sei auf einer Aufnahme dokumentiert, meldet das Magazin „Politico“.
Auch zwei Augenzeugen sollen dem Magazin gesagt haben, es habe sich um einen Hitlergruß gehandelt – die AfD bestreitet das aber.
Auf dem Foto ist außerdem ein Arzt und früherer AfD-Landtagskandidat zu sehen, der vor Reichardt kniet und ein Dokument in der Hand hält. Der Mann soll gegenüber „Politico“ bestätigt haben, dass es sich dabei um seinen Mitgliedsantrag für die AfD handelte. Er wurde jedoch nie in die Partei aufgenommen, da der damalige Bundesvorstand seine Aufnahme zweimal abgelehnt hatte.
Nach Angaben von zwei Zeugen soll der Mann Reichardt bei der Übergabe des Antrags angeblich mit den Worten „Mein Führer“ angesprochen haben, was dieser aber bestreitet. Er soll lediglich die Echtheit des Fotos bestätigt haben.
Reichardt weist Vorwürfe zurück
Reichardt selbst bestätigte die Echtheit des Fotos ebenfalls. Er bestritt allerdings, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Stattdessen habe es sich um einen „humoresken Ritterschlag“ für den Mann gehandelt, sagte er in einem Podcast.
Auch ein Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt teilte diese Darstellung mit: Die fragliche Geste sei kein Hitlergruß gewesen, sondern ein angedeuteter Ritterschlag.
Der damalige AfD-Bundesvorstand unter dem umstrittenen Vorsitzenden Jörg Meuthen habe einen Aufnahmeantrag des Mannes abgelehnt, was humoristisch als Ritterschlag gedeutet worden sei. Welche Worte in der fast sechs Jahre zurückliegenden Situation gewechselt wurden, sei keinem der Kontaktierten mehr erinnerlich.
Laut „Politico“ soll diese Darstellung jedoch der zeitlichen Abfolge widersprechen. Das Foto sei auf den 7. Juni 2020 datiert, auch der Mitgliedsantrag des Mannes trage dieses Datum. Die Ablehnung seiner Aufnahme durch den Bundesvorstand sei jedoch erst im September 2020 sowie im Januar 2021 erfolgt, so „Politico“.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme habe es somit keine abgelehnten Anträge, auf die sich ein Ritterschlag beziehen könnte, gegeben, behauptet das Magazin.
Eine Anfrage zur Erklärung dieses zeitlichen Widerspruchs ließ Reichardt unbeantwortet. Der Mann mit dem Mitgliedsantrag bezeichnete die Szene als „total lustig gemeint“ und sagte: „Es war ein reiner Joke.“
Den Vorwurf, Reichardt mit „Mein Führer“ angesprochen zu haben, wies er als „absoluten Schwachsinn“ zurück. Auf Nachfrage erklärte er zudem: „Ich mache Jokes, ohne dass mich in irgendeiner Weise interessiert, was die Political Correctness dazu sagt oder der Mainstream. Es interessiert mich nicht.“
Auch der Nationalsozialismus interessiere ihn nicht. „Mich interessiert Deutschland 2026, das interessiert mich.“
CDU fordert Konsequenzen
Am Mittwochnachmittag meldete sich in dieser Causa auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze zu Wort, dessen CDU vor der für September terminierten Landtagswahl in Umfragen klar hinter der AfD liegt. Für ihn ist klar, dass auf dem Foto ein Hitlergruß zu sehen ist. Dieser sei „ein Bekenntnis, kein Ausrutscher“.
Schulze weiter: „Wer so etwas zeigt, hat in einem Parlament nichts verloren. Und wer das relativiert, schweigt oder aussitzt, macht sich klar mitschuldig. Wer daneben steht und grinst, zeigt seine eigene Gesinnung auf erschreckende Art und Weise.“
Er spielt damit auf Hans-Thomas Tillschneider an, der ebenfalls auf dem Foto zu sehen sein soll. Dieser sei inhaltlich die „rechte Hand“ von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und Geistesvater des AfD-Wahlprogramms für Sachsen-Anhalt. Er mache sich „genauso schuldig, wie Martin Reichardt selbst“.
Schulze fordert von seinem Herausforderer Ulrich Siegmund, dieser solle „heute zeigen, ob er Führung kann: Ausschluss, Rücktritt, klare Kante“. Tillschneider und Reichart müssten als untragbar ausgeschlossen werden. Alles andere sei nicht nur Billigung, es sei „Zustimmung und Nazi-Bekenntnis“, so Sachsen-Anhalts Ministerpräsident. (dts/red)
Das Bornavirus wird über Feldspitzmäuse übertragen und kann beim Menschen schwere Gehirnentzündungen auslösen. (Symbolbild). - Foto: Armin Weigel/dpa
In Bayern ist erneut ein Mensch an dem durch Feldspitzmäuse übertragenen Bornavirus gestorben.
Die Erkrankung wurde bei einer Obduktion festgestellt, wie das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg an der Donau am Mittwoch, 24. Juni, mitteilte. Weitere Infos zu dem oder der Toten teilte der Landkreis nicht mit.
Für die Bevölkerung bestehe keine erhöhte Gefahr. Es handele sich um einen äußerst seltenen Einzelfall.
Weitere Erkrankungen seien im Landkreis nicht bekannt. Unter natürlichen Bedingungen werde das Virus nicht von Mensch zu Mensch übertragen. „Wichtig ist, die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Spitzmäusen einzuhalten“, erklärte das Gesundheitsamt.
Wie sich der verstorbene Mensch anstecken konnte, blieb unklar. Seit Einführung der Meldepflicht am 1. März 2020 seien dem Robert Koch-Institut (RKI) pro Meldejahr bis zu sieben akute Fälle gemeldet worden. Deutschlandweit seien bislang etwas mehr als 60 Infektionen registriert worden. Über 90 Prozent der Fälle traten in Bayern auf.
Behörden raten zu Vorsicht bei Spitzmäusen
Ursprünglich wurde das Virus als Erreger einer Tierseuche bei Säugetieren beschrieben. Seit 2018 ist bekannt, dass es auch beim Menschen schwere, meist tödlich verlaufende Gehirnentzündungen verursachen kann.
Überträger ist die Feldspitzmaus. Infizierte Tiere scheiden das Virus über Kot, Urin und Speichel aus, ohne selbst daran zu erkranken. Eine Übertragung auf den Menschen ist bei Kontakt mit Feldspitzmäusen möglich. Der genaue Übertragungsweg ist aber bislang unbekannt.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit empfahl, den Kontakt mit Spitzmäusen und ihren Ausscheidungen zu vermeiden. Die Behörde warnte davor, lebende oder tote Spitzmäuse mit den bloßen Händen anzufassen und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Erst im Mai hatten die Behörden einen am Bornavirus Verstorbenen in Augsburg gemeldet. Zuvor war im bayerischen Landkreis Unterallgäu ein Mensch an den Folgen einer Infektion mit dem Bornavirus des Typs BoDV-1 gestorben. (afp/red)
Strand in Griechenland. (Archivbild) - Foto: Thanassis Stavrakis/AP/dpa
In Griechenland sind Beschäftigte aus dem Tourismus-, Gaststätten- und Baugewerbe in den Streik getreten. Sie fordern unter anderem bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne.
Etwa 1500 Demonstranten versammelten sich am Mittwoch, 24. Juni, vor dem Arbeitsministerium in Athen und protestierten gegen die „Hungerlöhne“ in den wirtschaftlichen Schlüsselbranchen des Landes.
Tourismus auf Rekordkurs
Griechenlands Tourismussektor hatte 2025 mit fast 38 Millionen Übernachtungen das dritte Rekordjahr in Folge verzeichnet.
Der Arbeitnehmervertreter der Hotel-Kette Marriott in Griechenland, Giorgos Chatzousas, sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Zahl der Mitarbeiter im Tourismus schrumpfe Jahr für Jahr, während die Zahl der Besucher steige.
„Die Arbeit wird immer mehr und die Gehälter kommen nicht nach. Eine Reinigungskraft, die hunderte Zimmer putzt, die für 250 Euro die Nacht vermietet werden, verdient nicht mehr als 1000 Euro im Monat.“ Mit diesen Gehältern sei angesichts stetig steigender Kosten kein würdevolles Leben möglich, sagte Chatzousas. Der Mindestlohn beträgt in Griechenland derzeit 910 Euro im Monat.
Auch Bauarbeiter legen Arbeit nieder
Neben Mitarbeitern in der Tourismusbranche sind auch Beschäftigte in der Baubranche in den Ausstand getreten, insbesondere auf der großen Ellinikon-Baustelle in einem Athener Vorort, wo auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens ein Luxus-Komplex mit Wohnungen, Hotels und einem Geschäftszentrum entsteht.
Die Gewerkschaft der Arbeiter fordert bessere Sicherheitsstandards auf der Baustelle und wehrt sich gegen steigenden Druck zur Fertigstellung des umstrittene Bauvorhabens. (afp/red)
Macron und Merz auf G7-Gipfel. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa-Pool/dpa
Der Militärhistoriker Sönke Neitzel wirft Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vor, ihrer historischen Aufgabe für Europa nicht gerecht zu werden.
Er könne bei beiden keinen klaren Plan für eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Rüstungspolitik erkennen.
„Was mich so frustriert, ist zurzeit, dass ich nicht erkennen kann, dass weder Macron noch Friedrich Merz noch irgendein anderer Staats- und Regierungschef einen Plan hat, wie wir eigentlich vorankommen“, sagte Neitzel dem „Spiegel“. Fortschritte bei der europäischen Verteidigungsintegration seien „marginal“.
An der Spitze fehlen überzeugte Europäer
Früher hätten Regierungschefs wie Helmut Kohl, Helmut Schmidt oder Konrad Adenauer sowie ihre französischen Partner nach dem Zweiten Weltkrieg gewusst, wohin sie Europa führen wollten: „Wenn wir Helmut Kohl gefragt hätten, Mitte der Achtzigerjahre: Herr Bundeskanzler, was ist der Plan? Er hätte einen Plan gehabt.“
Neitzel beklagte, dass es heute an solchen überzeugten Europäern an der Spitze fehle: „Ich glaube, das Grundproblem ist, dass wir zu wenig überzeugte Europäer als Staats- und Regierungschefs zurzeit haben.“
Statt Integration erlebe man „eine Phase der Renationalisierung, insbesondere in der Verteidigung“. Rüstungsbeschaffung werde nach wie vor national organisiert, jede Regierung rechne der eigenen Industrie Arbeitsplätze zu: „Und wenn das aber alle 27 machen, kommen wir natürlich nicht zusammen, sondern jeder pumpt einzeln vor sich hin.“ (dts/red)
Gemälde zur Schlacht von Cartagena de Indias (1708) von dem britischen Maler Samuel Scott (1703–1772). - Foto: gemeinfrei
In Kürze:
Das Segelschiff „San José“ war zu Beginn des 18. Jahrhunderts Teil der berühmten spanischen Silberflotte.
Infolge des Erbkriegs wurde das spanische Schiff versehentlich mitsamt seiner milliardenschweren Ladung von den Engländern versenkt.
Mit seiner Wiederentdeckung liefern sich vier Parteien ein Tauziehen um den Besitz des Wracks und seiner kostbaren Schätze.
Vor der Küste von Kolumbien liegt der vermutlich größte Schatz der Welt, 600 Meter tief, unter Sand vergraben. Vor drei Jahrhunderten sank hier eines der schwerstbeladensten Kriegsschiffe Spaniens zusammen mit Hunderten Tonnen Edelmetallen und -steinen.
Für die hölzerne „San José“ war es eine Fahrt in den sicheren Untergang – eingeleitet durch einen unglücklichen Befehl. Ein mehrstündiger Kanonenbeschuss und eine Explosion rissen den stolzen Segler auseinander und die über 600 Menschen an Bord aus dem Leben. Was bis heute bleibt, ist ein Tauziehen um das Milliarden Euro teure Kriegsgrab, das als „Heiliger Gral der Schiffswracks“ gilt. Doch der Reihe nach.
Die „San José“ – gebaut für den Krieg
Im 17. Jahrhundert gehörte das königliche Spanien zu den größten Kolonialmächten Europas. Um seinen Einfluss zu erweitern und mit anderen Staaten zu konkurrieren, baute das Kontinente umspannende Reich stetig seine Schiffsflotte aus.
Eine der historisch wichtigsten Erweiterungen gab die spanische Krone im Dezember 1694 in Auftrag: den Bau zweier identischer Kriegsschiffe. Die beiden Dreimast-Vollschiffe mit den Namen „San José“ und „San Joaquín“ verfügten über jeweils zwei Decks und 64 Kanonen.
Die „San José“ könnte so ähnlich ausgesehen haben wie diese venezianische Galeone, nur größer, schwerer und stärker bewaffnet.
Auf den rund 39 Meter langen und über 11,5 Meter breiten Seglern dienten nach ihrer Fertigstellung im Jahr 1700 jeweils circa 550 Seemänner und Soldaten. Der erste Einsatz erfolgte im Rahmen des Spanischen Erbfolgekrieges (1701–1714), in dem die beiden Schwesterschiffe bis zum März 1706 erfolgreich die iberischen Seegebiete im Mittelmeer verteidigten.
Im Anschluss daran erteilte die spanische Krone den Kapitänen der „San José“ und „San Joaquín“ einen wichtigen Auftrag. Sie sollten den neuen Vizekönig von Peru und den Erzbischof von Santa Fe sicher nach Cartagena de Indias in Kolumbien bringen. Die Flotte aus zehn Handels- und drei Kriegsschiffen erreichte unter der Führung des Flaggschiffs „San José“ nach rund sechs Wochen und mehr als 4.000 Seemeilen sicher ihr Ziel.
Im Dienst der Spanischen Silberflotte
Bis zum Januar 1708 verblieb die „San José“ im neuen Heimathafen von Cartagena de Indias, bis sie Teil der Spanischen Silberflotte wurde. Deren Schiffe transportierten in der Regel zweimal jährlich Rohstoffe und edle Güter aus den Kolonien nach Spanien. Im Gegenzug gelangten auf dem Rückweg zahlreiche Alltagswaren von Europa nach Mittel- und Südamerika sowie Asien.
Doch nicht selten kam es zu Verlusten von Schiffen und Waren – etwa durch Unwetter oder Überfälle. Um Letzterem vorzubeugen, reisten die mit edlen Gütern beladenen Handelsschiffe ab dem 16. Jh. zusammen mit gut ausgerüsteten Kriegsschiffen in einer Art Konvoi.
Diese Schutzmaßnahme wurde 1543 gesetzlich vorgeschrieben, nachdem italienische Piraten drei Schiffe des berühmten Hernán Cortés (1485–1547) kaperten und die Schätze erbeuteten. Cortés ist dafür bekannt, dass er in Mittel- und Südamerika das Gold der Azteken suchte, raubte und nach Spanien schickte. Dieses war für Spanien enorm wichtig, um seine teure Kriegspolitik zu finanzieren.
Hernán Cortés (1485–1547) suchte im Auftrag der spanischen Krone in Mittel- und Südamerika das Gold der Azteken.
Zwischen 1701 und 1714 befand sich Spanien im Streit um die Nachfolge des Throns von Karl II. (1661–1700). Denn der König aus dem Hause der Habsburger war trotz zweier Ehen kinderlos und damit ohne Erbe geblieben.
Weil Karl II. (1661–1700), König von Spanien, ohne Erbe blieb, kam es zum Spanischen Erbfolgekrieg (1701–1714).
Doch gleich zwei Parteien sahen sich in der ungeregelten Nachfolge als rechtmäßige Erben des Throns: der französische Prinz Philipp von Anjou (1683–1746) aus dem Hause Bourbon und der österreichische Erzherzog Karl (1685–1740) aus dem Hause der Habsburger.
Spanien und Frankreich standen damit letztlich England, den Niederlanden und dem Heiligen Römischen Reich gegenüber. Um das iberische Königreich während des Krieges zu schwächen, begannen seine Gegner, die spanische Silberflotte zu attackieren und zu plündern.
Ziel war es, die zwingend für den Krieg benötigten Gold- und Silberlieferungen abzufangen und Spanien so in große finanzielle Not zu bringen. Dieses Vorhaben gelang – aber nicht so, wie sich die Engländer ihre Mission vorgestellt hatten.
Bis zu 23 Milliarden Euro schwer
Im Mai 1708 begab sich die „San José“ und ihre Crew ungeahnt auf ihre letzte große Fahrt. Zunächst war sie in einem Konvoi aus elf Handels- und sieben Kriegsschiffen auf dem Weg nach Portobelo in Panama. Dort wurde die spanische Flotte mit Reichtümern beladen.
Das meiste und wertvollste bargen traditionell die Kriegsschiffe des Konvois, da diese militärisch am besten ausgerüstet waren. So kam es, dass allein die „San José“ mit über 300 Tonnen Gold und Silber sowie mehr als 100 Kisten mit peruanischen Smaragden beladen war. Heute besitzt diese Ladung einen geschätzten Wert zwischen 4 und 23 Milliarden Euro. Könnte eine Person den gesamten Schatz ihr Eigen nennen, würde sie schlagartig zu den 100 reichsten Menschen der Welt gehören. Ein ähnliches Vermögen besitzen Peter Thiel (PayPal), Stefan Quandt (BMW) oder Melinda Gates.
Im Anschluss sollte der Konvoi mitsamt Schatz zunächst wieder in den Heimathafen von Cartagena einlaufen, wo die Schiffe umfassend gewartet werden sollten. Berichten zufolge war die „San José“ wie viele andere Schiffe der spanischen Flotte des 18. Jahrhunderts in einem schlechten Zustand.
Danach sah die Reiseroute eine Überfahrt zum Zwischenhafen in Havanna sowie die finale Fahrt nach Cádiz, Spanien, vor. Doch so weit sollte die „San José“ nie kommen. Bereits 30 Kilometer vor Cartagena lauerten englische Kriegsschiffe auf den spanischen Konvoi.
Die 1708 angedachte Reiseroute der „San José“.
Foto: Epoch Times; dikobraziy/iStock
Die letzte Fahrt – hinein in den Untergang
Am Nachmittag des 8. Juni 1708 trafen die Engländer und Spanier schließlich aufeinander. Inwieweit diese Situation für die Besatzung der „San José“ überraschend kam, ist nicht bekannt. Laut historischen Quellen meldete der Statthalter von Cartagena vor dem Auslaufen der Schiffe in Panama, dass britische Schiffe in den nahen Gewässern gesichtet worden waren. Dennoch gaben die Kapitäne der Silberflotte mit ihren 600 Reisenden an Bord den Befehl, die Leinen zu lösen.
Insgesamt standen sich bei der Seeschlacht von Cartagena de Indias sieben spanische Kriegsschiffe mit rund 2.600 Seeleuten und 312 Kanonen, und vier englische Kriegsschiffe mit circa 1.500 Seemännern und 192 Kanonen gegenüber. Das wesentliche Kampfgeschehen fand jedoch unter den beiden Flaggschiffen „San José“ und Expedition statt.
Gemälde zur Schlacht von Cartagena de Indias (1708) von dem britischen Maler Samuel Scott (1703–1772).
Die Briten, kommandiert von Charles Wager (1666–1743), eröffneten das Kanonenfeuer und versuchten im Rahmen des Angriffs, der auch als Wager’s Action bekannt ist, die „San José“ zu entern und den Schatz zu erbeuten.
Nach wenigen Stunden des Gefechts kam es jedoch zu einer Explosion und die „San José“ sank binnen kürzester Zeit. Von den mehr als 600 Menschen an Bord, konnten die britischen Schiffe lediglich elf Personen retten – alle anderen versanken mitsamt dem Schatz in den Fluten.
Andere Schiffe des spanischen Konvois wurden von den Briten erobert, von den Spaniern selbst versenkt oder konnten entkommen. So schaffte es unter anderem das zweite reich beladene Schiff, die San Joaquín, sicher in den Hafen von Cartagena. Auf der spanischen Seite starben insgesamt über 700 Menschen, mehr als 500 wurden verletzt und rund 200 gefangengenommen.
Charles Wager (1666–1743) kommandierte das britische Flaggschiff Expedition, das die „San José“ versenkte.
Aufgrund der milliardenschweren Ladung war das Kriegsgrab ein begehrtes Ziel von Schatztauchern und Historikern. Doch es gab ein Problem: Der Fundort der „San José“ war unbekannt.
1979 handelten US-amerikanische Investoren von Sea Search-Armada deshalb einen Vertrag mit dem kolumbianischen Staat aus, in dessen Gewässern die „San José“ liegen sollte. Dieser erlaubte der privaten Firma, nach dem Wrack zu suchen. Bei einem Erfolg sollte die Firma einen Anteil am Gewinn erhalten.
Bereits zwei Jahre später meldeten die Mitglieder von Sea Search-Armada um den renommierten Historiker Dr. Eugene Lyon, dass sie das Wrack lokalisieren konnten. Kolumbien zog daraufhin seine Erlaubnis zurück und untersagte der Firma, weitere Forschungen durchzuführen.
In dem Wrack der „San José“ könnten unter anderem Goldmünzen wie diese geladen gewesen sein.
2015 verkündete die kolumbianische Regierung, dass das Wrack der „San José“ vor der Halbinsel Barú von der Marine entdeckt worden war. Per Gerichtsbeschluss erklärte Kolumbien die „San José“ zu ihrem Eigentum und stufte den Fund als Staatsgeheimnis ein, womit Untersuchungen durch unabhängige, internationale Forschergruppen untersagt sind.
„Das archäologische Erbe und andere kulturelle Ressourcen, die die nationale Identität geprägt haben, gehören der Nation und sind unveräußerlich, können nicht beschlagnahmt werden und verjähren nicht“, hieß es sodann in Artikel 72 der kolumbianischen Verfassung
Bis 2022 reichte Sea Search-Armada mehrere Klagen wegen Vertragsbruchs ein und verwies darauf, dass das Wrack tatsächlich an dem von ihnen im Jahr 1981 ermittelten Fundort liege.
„Wenn zwei sich streiten …“
Nicht nur der kolumbianische Staat und die private Firma Sea Search-Armada ringen um den Anspruch des Wracks, sondern auch Spanien. Das Mutterland der „San José“ verweist dabei auf offizielle Übereinkommen – etwa die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser der UNESCO von 2001.
Laut Artikel 1, 3 und 9 sind Schiffe und ihre Ladung Teil des Unterwasserkulturerbes und mögliche Eingriffe müssen dem Eigentumsstaat gemeldet werden. Bezüglich des Eigentumsstaates verweist die UNESCO auf das internationale UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS).
Darin ist in Artikel 91 geregelt, dass Schiffe „die Staatsangehörigkeit des Staates [besitzen], dessen Flagge sie führen“. Weiterhin besagt Artikel 149, dass alle archäologischen und historischen Gegenstände, zu bewahren oder zu verwerten sind, „wobei den Vorzugsrechten des Herkunftsstaates oder -landes, des Staates, aus dem die Kultur stammt, oder des Staates, aus dem die historischen und archäologischen Fundstücke stammen, besondere Beachtung zu schenken ist“.
Die kolumbianische Regierung hat jedoch weder jemals die UNESCO-Konvention noch das UN-Seerechtsübereinkommen unterzeichnet, womit rechtlich betrachtet keine widrigen Handlungen vorgenommen werden.
Ein Blick auf das heutige Cartagena in Kolumbien.
Foto: RoNeDya/iStock
Mit dem bolivianischen Volksstamm der Qhara Qhara erhebt zudem eine vierte Partei Anspruch auf die Ladung der „San José“. Als Begründung führen die Indigenen an, dass sie vor über 300 Jahren von den Spaniern gezwungen wurden, die Edelmetalle und -steine aus ihren Minen abzubauen, und die Rohstoffe somit aufgrund ihrer Herkunft Bolivien gehörten. Die UN-Konventionen unterstützen diese Lesart nicht, denn Rohstoffe sind keine Kulturgüter.
Aufgrund nationaler Bestimmungen wird die „San José“ seit ihrer (Wieder-)Entdeckung im Alleingang vom Kolumbianischen Institut für Anthropologie und Geschichte (ICANH) untersucht. Demnach liege das Wrack ungeplündert neben weiteren gesunkenen, kleineren Schiffen am Meeresboden.
Zunächst erkundeten die kolumbianischen Forscher das Wrack mit einem autonomen Unterwasserfahrzeug, um die Ausmaße der Fundstelle und die Verteilung der Artefakte am Grund zu beurteilen. Dabei wurde das ICANH verpflichtet, eine umfassende Liste mit allen zum Wrack gehörenden Objekten anzufertigen.
Später folgte die Bergung ausgewählter Funde – etwa von Bronzekanonen, spanischen Münzen und chinesischem Porzellan. Anschließende Untersuchungen sollten klären, wann und wie die Gegenstände hergestellt wurden und wie ihre Erhaltung nach 300 Jahren ist.
Ob in Zukunft weitere Funde geborgen werden oder eine Ausgrabung unter Wasser durchgeführt wird, um die Geschichte der „San José“ weiter aufzudecken, ist bislang unbekannt. Sicher ist nur, dass die bisher geborgenen Funde in einem Museum in Cartagena ausgestellt werden sollen.
Ein Corona-Testzentrum in Frankfurt/Main. (Archivbild) - Foto: Andreas Arnold/dpa
Wegen Millionenbetrugs mit Coronaschnelltests während der Pandemie hat das Landgericht Hannover zwei Angeklagte zu Haftstrafen von fünfeinhalb und sechs Jahren verurteilt.
Nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch, 24. Juni, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten ein Testzentrum in Hannover betrieben und dort zwischen Ende 2021 und Anfang 2023 massenhaft tatsächlich gar nicht erfolgte Tests abrechneten.
Der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen entstand durch den Abrechnungsbetrug ein Schaden von 3,3 Millionen Euro. Das Gericht ordnete in seinem Urteil vom Dienstag die Einziehung dieser Summe bei den Angeklagten an, bei denen es sich Medienberichten zufolge um ein Ehepaar handelt.
Schuldig gesprochen wurden die Angeklagten demnach jeweils wegen Betrugs in 13 Fällen und dreifachen versuchten Betrugs.
Nach Gerichtsangaben bestritten die beiden Beschuldigten die Vorwürfe während des Prozesses und gaben jeweils an, der Betrug sei ohne ihr Wissen von ihrem Partner begangen worden. Die Kammer glaubte dies demnach aber nicht. Es ging davon aus, dass gemäß eines gemeinsamen Plans bewusst zusammenwirkten, um den großangelegten Betrug zu begehen. (afp/red)
Nach dem Jungen war stundenlang gesucht worden. (Archivbild) - Foto: Jason Tschepljakow/dpa
Überraschende Wende nach dem Fund der Babyleiche in Renningen bei Stuttgart: Nun wird die Mutter des Säuglings verdächtigt, ihr eigenes drei Monate altes Kind selbst abgelegt und eine Entführung lediglich vorgetäuscht zu haben.
„Im Zuge der bisherigen Ermittlungen konnten keinerlei Hinweise auf eine Entführung des Säuglings erlangt werden“, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. „Vielmehr wird nun gegen die 32-jährige Mutter des Kindes wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat ermittelt.“
Zweifelsfrei geklärt ist laut Polizei inzwischen, dass es sich bei dem gefundenen toten Jungen um das zwischenzeitlich vermisst gemeldete Baby handelt. Es sei durch einen DNA-Abgleich identifiziert worden, hieß es.
Unklar bleibt allerdings auch weiterhin, wie der Junge starb. Wurde er getötet? „Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern an“, teilten die Ermittler mit.
Ermittler werten auch Zeugenaussagen aus
Nun versuchen die 13 Experten in der Ermittlungsgruppe „Wagen“ Antworten auf die noch offenen Fragen zu finden. Das tote Kind war am Freitag nach einer stundenlangen Suchaktion entdeckt worden. Die Mutter hatte ausgesagt, das Baby sei am späten Abend in einem unbeaufsichtigten Moment aus seinem Kinderwagen verschwunden. Lange Zeit war danach unklar, wo das Kind sein könnte.
Mit Hilfe von speziellen Vermessungen am Fundort der Leiche haben Experten des Landeskriminalamts zuletzt nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein dreidimensionales Modell erstellt. Dadurch können sich mögliche Abläufe rekonstruieren lassen. Zudem werden mehrere Zeugenhinweise ausgewertet.
Polizei und Staatsanwaltschaft machen bislang keine Angaben dazu, ob sich die nun verdächtigte Mutter zum Verschwinden des Kindes äußert. (dpa/red)
Marco Rubio. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
US-Außenminister Marco Rubio hat zum Auftakt einer Golfreise den Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Sajed al-Nahjan, getroffen und die Verpflichtung der USA für die Sicherheit des Landes bekräftigt.
Rubio und al-Nahjan sprachen am Mittwoch, 24. Juni, außerdem über das Rahmenabkommen mit dem Iran, die Bemühungen um einen uneingeschränkten und sicheren Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus und „die Bedeutung von Frieden und Stabilität in der Region“, wie Rubios Sprecher Tommy Pigott mitteilte.
Gespräche über Iran-Abkommen
Das Treffen mit dem Präsidenten der Emirate war der Auftakt eines mehrtägigen Aufenthalts von Rubio in der Golfregion. Hintergrund sind die laufenden Verhandlungen über ein Abkommen zur Beendigung des Iran-Krieges. Der US-Außenminister wollte nach Angaben seiner Regierung mit Vertretern der Golfstaaten über die geplante Vereinbarung sprechen.
Rubio wollte noch am Mittwoch nach Kuwait weiterreisen und anschließend auch Bahrain einen Besuch abstatten. Dort nimmt er am Donnerstag an einem Treffen des Golf-Kooperationsrats teil. Am Dienstag hatte Rubio nach seiner Ankunft in Abu Dhabi bereits erklärt, die USA würden Durchfahrtsgebühren für die Straße von Hormus nicht akzeptieren.
Solidarität mit den Golfstaaten
Rubios Reise gilt als Geste der Solidarität mit den drei Golfstaaten, die Teheran während des Iran-Kriegs besonders heftig unter Beschuss genommen hatte. Die Vereinigten Arabischen Emirate wurden nach Angaben aus dem Umfeld der Gespräche mit mehr als 2800 iranischen Raketen und Drohnen angegriffen – mehr als jedes andere Land der Region. Auch Kuwait und Bahrain wurden gemessen an ihrer Größe schwer getroffen.
Rubios Sprecher sagte, der Außenminister habe bei dem Besuch in Abu Dhabi den Emiraten „für ihre Führungsrolle und beispiellose Unterstützung gedankt, ihren Mut und ihre Widerstandskraft angesichts der Angriffe Irans gelobt und die Verpflichtung der USA für die Sicherheit der Emirate bekräftigt“.
Rubio ist der erste hochrangige Regierungsvertreter aus Washington, der seit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zwischen den USA und dem Iran in der vergangenen Woche in die Golfregion reist.
Die Vereinigten Arabischen Emirate hatten während des Kriegs ihr Bündnis mit den USA bekräftigt und wiederholt erklärt, das Problem des iranischen Raketenprogramms und der von Teheran unterstützten Gruppen müsse angegangen werden. (afp/red)
Das frühere Medien-Traumpaar Christian Ulmen und Collien Ulmen-Fernandes. Heute tobt ein erbitterter Rosenkrieg. (Archivbild) - Foto: Carsten Koall/dpa
In Kürze:
OLG Hamburg untersagt Teile der „Spiegel“-Berichterstattung im Fall Ulmen/Fernandes.
Gericht sieht keinen ausreichenden Tatsachenkern für Deepfake-Video-Verdacht.
Das Landgericht Hamburg hatte die Berichterstattung zuvor in weiten Teilen für zulässig erachtet.
OLG unterscheidet ausdrücklich zwischen Deepfake-Fotos und Deepfake-Videos.
In einem Beschluss im Rahmen eines presserechtlichen Eilverfahrens hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Grenzen der Verdachtsberichterstattung im Fall Ulmen/Fernandes gezogen. Der Moderator und Schauspieler Christian Ulmen führt seit mehreren Monaten ein presserechtliches Verfahren gegen das Magazin „Der Spiegel“.
Dabei geht es um Berichte zu Vorwürfen, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes unter anderem auf Instagram erhoben hatte. Das Hamburger Nachrichtenmagazin berichtete über eine Anzeige, die Fernandes in Spanien gegen Ulmen erstattet hatte. Zu dieser wird seither ein Anfangsverdacht geprüft. Die spanische Justiz hat die Akte an die Staatsanwaltschaft Itzehoe abgegeben, die anschließend die Staatsanwaltschaft Potsdam um Übernahme ersucht hat. Diese hat sich bisher nicht öffentlich zum Stand der Ermittlungen oder zu etwaigen prozessualen Veranlassungen geäußert.
Landgericht ließ Verdachtsberichterstattung über Ulmen überwiegend zu
Am 7. Mai 2026 traf das Landgericht Hamburg im Verfahren Ulmens gegen den „Spiegel“ zu Az. 324 O 149/26 eine Entscheidung in erster Instanz. Darin untersagte das Gericht dem Magazin, eine Passage ihres Textes aufrechtzuerhalten, die sich auf ein behauptetes Nichterscheinen Ulmens zu einem Gerichtstermin bezog.
Was die anderen angefochtenen Darstellungen anbelangt, ging das Landgericht hingegen von einer zulässigen Verdachtsberichterstattung aus. So habe das Magazin seiner Berichterstattung den dafür „notwendigen Mindestbestand an Beweistatsachen“ zugrunde gelegt. Nach diesen Maßgaben habe der „Spiegel“ den „fraglichen Verdacht in zulässiger Weise verbreitet“.
Die zuständige Kammer legte dieser Einschätzung „insoweit maßgeblich das prozessuale Verhalten des Antragstellers zugrunde“. So habe dieser eine relevante Behauptung der Antragsgegnerin nicht bestritten. Dabei ging es um die Erstellung von Fake-Profilen in deren Namen und den Versand pornografischer Inhalte über diese. Dabei habe es sich um Fotos gehandelt, auf denen „Frauen zu sehen sind, die seiner Ex-Frau zum Verwechseln ähnlich sahen“.
Kein Automatismus für weitergehende Vorwürfe
Dazu zog das Erstgericht noch den Inhalt eidesstattlicher Erklärungen von Fernandes heran. Diese hielt es für glaubwürdig, weil sie „detailreich und umfassend über den aus ihrer Sicht wahrgenommenen Sachverhalt“ berichtet habe. Dabei habe sie auch „keine überschießende Belastungstendenz“ erkennen lassen.
Die laut Beschluss eingeräumte und damit als „unstreitig“ anzusehende Versendung sogenannter Lookalike-Inhalte und Deepfake-Fotos mache dem Landgericht zufolge die Verdachtsberichterstattung auch hinsichtlich gleich gearteter Video-Inhalte zulässig. Ulmen legte gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde ein. Am Montag, 22. Juni, entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, dass ein solcher Automatismus nicht angenommen werden könne.
Im Beschluss zu Az. 7 W 72/26 untersagte das OLG dem „Spiegel“ noch weitere Teile der Berichterstattung. Andere hielt es hingegen nach wie vor für zulässig. Einer Besprechung des noch nicht veröffentlichten Beschlusses auf dem Fachportal „Beck aktuell“ zufolge hat das Gericht die Schlussfolgerungen des Erstgerichts im Hinblick auf die hinreichende Untermauerung des Vorwurfs der Verbreitung von Deepfake-Videos beanstandet.
Nicht bestrittene Vorwürfe rechtfertigen keine überschießende Verdachtsberichterstattung
Das OLG ging davon aus, dass der „Spiegel“ beim Leser den Eindruck erweckt habe, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Frau hergestellt und/oder verbreitet. Dieser Form der Verdachtsberichterstattung habe jedoch kein hinreichender „Mindestbestand an Beweistatsachen“ zugrunde gelegen.
Auch aus einem im Beschlusstext des Landgerichts dokumentierten Einräumen des Versendens von Deepfake-Fotos von Fernandes lasse sich nicht ohne Weiteres schlussfolgern, dass auch entsprechende Videos verbreitet worden wären. Der Vorwurf der Erstellung und/oder Verbreitung von Videos wiege schwerer als jener von Fotos. Videos stellten eine noch intensivere Persönlichkeitsverletzung dar.
Dadurch werde, so die Hamburger Richter, ein qualitativ anderer Vorwurf begründet. Es sei jedoch nicht statthaft, in der Verdachtsberichterstattung von weniger gravierenden Handlungen auf schwerere zu schließen. Deshalb sei diese Verdachtsberichterstattung unzulässig.
Keine Bewertung der Vorwürfe in der Sache
Inwieweit die gegen Ulmen erhobenen Vorwürfe in der Sache selbst bestehen oder nicht bestehen, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Es ging lediglich um die Beurteilung der Frage, ob der „Spiegel“ zum Zeitpunkt der Veröffentlichung seines Beitrags über ausreichend Beweistatsachen verfügte, um den Verdacht presserechtlich zu verbreiten.
Nicht untersagt hat das OLG dem „Spiegel“ die Berichterstattung über Vorwürfe von Gewalt und Bedrohung, die Fernandes erhoben hatte. Auch hier ging es lediglich um das Bestehen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Verdachtsberichterstattung. Ob die Vorwürfe zutreffen, ist Gegenstand möglicher strafrechtlicher Ermittlungen und nicht des presserechtlichen Eilverfahrens. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Anders als die erste Instanz hat das OLG außerdem die Verbreitung einiger Passagen aus einer E-Mail Ulmens an dessen Strafverteidiger beanstandet. Diese – dem Anwaltsgeheimnis unterliegende – Mitteilung hatte nach Auffassung des Gerichts besonders private und intime Sachverhalte zum Inhalt. Solche dem Kernbereich der Privatsphäre zuzuordnenden Inhalte dürfen nicht zulässigerweise verbreitet werden. Dem Inhalt des erstinstanzlichen Beschlusstextes zufolge war Collien Fernandes an die vertrauliche Mail geraten. Wie dies geschehen konnte, ist unklar.
Die EU unterstützt die Bekämpfung von Ebola mit Hilfsgütern (Archivbild) - Foto: Moses Sawasawa/AP/dpa
Frankreich hat einen ersten Fall von Ebola gemeldet. Dabei handele es sich um einen Arzt, der aus der Demokratischen Republik Kongo zurückgekehrt sei, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch, 24. Juni, mit.
Der Mann habe einen Linienflug von Kinshasa nach Paris genommen. Der Aufenthaltsort des Patienten wurde zunächst nicht bekannt. Nach Angaben der Hilfsorganisation Alima handelt es sich um einen ihrer Ärzte.
Der Betroffene weise nur eine geringe Viruslast auf, erklärte das Ministerium. Seine Kontakte würden derzeit ermittelt. Beim Abflug habe er so gut wie keine Symptome gehabt, während des Fluges habe sich sein Zustand leicht verschlechtert. Bei seiner Ankunft sei er umgehend isoliert und in ein spezialisiertes Krankenhaus gebracht worden. Sein Zustand sei stabil.
Ansteckungsrisiko gilt als gering
Es ist der erste Ebola-Fall seit Beginn der jüngsten Epidemie, der außerhalb des afrikanischen Kontinents festgestellt wurde. Das Ansteckungsrisiko wird für die europäische Bevölkerung als gering eingestuft.
Im Mai war ein mit Ebola infizierter US-Arzt aus der Demokratischen Republik Kongo in die Berliner Charité gebracht worden. Nach gut zweiwöchiger Behandlung in einer Sonderisolierstation wurde er Anfang Juni gesund entlassen.
In der Demokratischen Republik Kongo überschritt die Zahl der bestätigten Ebola-Infektionen offiziellen Angaben zufolge vor wenigen Tagen die 1000er-Marke. Mehr als 250 Menschen kamen ums Leben.
Fast alle Infektionen und Todesfälle traten in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes auf, die Schauplatz bewaffneter Konflikte ist. Die Isolierung von Infizierten und die Nachverfolgung von Kontaktpersonen gestaltet sich nach wie vor schwierig.
Zu Beginn der Epidemie waren die örtlichen Krankenhäuser schnell überlastet. Die anschließend mit Teams der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und mehrerer Nichtregierungsorganisationen eingerichteten Ebola-Behandlungszentren sind zu 80 Prozent ausgelastet.
Das Virus breitete sich auch auf das Nachbarland Uganda aus, wo die Weltgesundheitsorganisation 20 Infektionen und zwei Todesfälle verzeichnet hat.
Der jüngste Ebola-Ausbruch war erstmals am 15. Mai gemeldet worden. Er wurde von der seltenen Bundibugyo-Variante des Ebola-Virus ausgelöst, gegen die es weder einen Impfstoff noch eine spezifische Behandlung gibt. Ebola verläuft oftmals tödlich, die Übertragung geschieht durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten eines Infizierten. (afp/red)
Im April 2022 übernahm die Bundesnetzagentur treuhänderisch die Verwaltung von Gazprom Germania, später verstaatlichte Deutschland das Unternehmen. Es heißt inzwischen Securing Energy for Europe (Sefe). - Foto: Stefan Sauer/dpa
Der Generalbundesanwalt untersucht den Verdacht, dass der Verkauf der Berliner Gazprom-Tochter 2022 die Gasversorgung in Deutschland sabotieren sollte. Heute wurden nach Angaben der Karlsruher Behörde Räumlichkeiten in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht.
Ermittelt wird demnach wegen versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage und der Beihilfe zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
Bundesanwaltschaft vermutet Störung der Gasversorgung Deutschlands
Gazprom Germania war eine Tochter des staatlich kontrollierten russischen Gazprom-Konzerns. Ende März 2022, kurz nach Russlands Überfall auf die Ukraine, trennte sich der Mutterkonzern „über Anteilsverkäufe auf Umwegen“ von ihr, wie die Ermittler ausführten.
Als neuer Eigentümer trat demnach ein Moskauer Unternehmen ohne Bezug zur Branche auf. Es habe sofort die Liquidation angeordnet. Gazprom Germania hielt damals mindestens 25 Prozent der Speicherkapazitäten von Erdgas in Deutschland vor.
Für die Anordnung der Liquidierung habe es keine Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium gegeben – anders als das Gesetz es vorsehe.
Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass das Vorgehen die Gasversorgung in Deutschland stören sollte. Das wurde aber verhindert.
Denn schon Anfang April 2022 übernahm die Bundesnetzagentur treuhänderisch die Verwaltung von Gazprom Germania. Später verstaatlichte Deutschland das Unternehmen. Es heißt inzwischen Securing Energy for Europe (Sefe).
Die Bundesanwaltschaft wirft einem russischen Staatsbürger vor, die Umsetzung des Liquidationsbeschlusses mit dem Ziel der Sabotage unterstützt zu haben. Seine Räumlichkeiten in Berlin wurden durchsucht, ebenso die Räumlichkeiten von jemandem, der nicht verdächtigt wird. Außerdem gab es eine Razzia bei einem Unternehmen in Frankfurt.
Festgenommen wurde am Mittwoch niemand. Die Durchsuchungen sollten die bestehenden Verdachtsmomente aufklären, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Die polizeilichen Ermittlungen werden vom Zollkriminalamt geführt.
Die Gefahr der Sabotage und Spionage durch Russland ist nach Angaben der Behörden gestiegen. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Verdächtige gefasst, die von Deutschland aus für Russland spioniert haben sollen.
Vor einigen Tagen nahm in Berlin das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen seine Arbeit auf. Es soll als Plattform für die Sicherheitsbehörden dienen. (afp/red)
Ein Hinweisschild mit den bisherigen Energieeffizienzklassen in einem Grossmarkt für Elektroartikel. - Foto: Peter Kneffel/dpa/dpa
Die EU plant die Vorschriften für die Darstellung von Energielabeln bei elektronischen Geräten und Reifen zu lockern. So könnten bei bestimmten Produkten künftig elektronische Regaletiketten für Angaben über die Energieeffizienz ausreichen. Das schlägt die EU-Kommission vor.
Bisher war dies nicht zulässig. Allgemein will die EU digitale Darstellungen besser nutzen und Veränderungen an den Labeln künftig vereinfachen.
Etwa bei Heiz-, Kühl und Küchengeräten, die direkt von einem Installateur oder Küchenhändler und nicht im Geschäft gekauft werden, soll das Energielabel als Bestandteil des Vertragsangebots angezeigt werden.
Bei Produkten, die ausschließlich zwischen Unternehmen gehandelt und nicht in Geschäften verkauft werden, soll künftig ein QR-Code ein gedrucktes Etikett ersetzen können.
Für Reifen schlägt die Kommission vor, dass beim Verkauf eines Neuwagens die vorgeschriebene Anzeige des Energielabels für Reifen wegfällt.
Zudem schweben der Kommission Ergänzungen zu den derzeitigen Regelungen vor. Demnach sollten einige neuere Labels, darunter jene für Smartphones, auch Informationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit liefern.
Nach Angaben der Kommission würden sich durch die Änderungen Einsparungen von rund 100 Millionen Euro jährlich für Unternehmen ergeben. Der Vorschlag ändere jedoch nichts am Hauptzweck des Labels, nämlich den Verbrauchern „klare, vergleichbare Informationen zu geben, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können“, erklärte die Kommission.
Das EU-Energielabel zeigt die Energieeffizienz anhand der Buchstaben A bis G sowie die farbliche Abstufung von Grün bis Rot an.
Die Europaabgeordnete Andrea Wechsler (CDU), Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, begrüßte den Kommissionsvorschlag. Entscheidend seien „weniger Doppelmeldungen, mehr digitale Optionen und klare Regeln für Mittelstand, Hersteller, Handel und Marktüberwachung“, erklärte sie. (afp/red)
Mehrere Großstädte haben ihre überarbeitete Kommunale Wärmeplanung zur Erreichung der gesetzlichen Klimaziele vorgelegt.
Fast jede fünfte Stadt plant die Stilllegung ihrer Gasnetze bis spätestens 2045.
Mannheim und Stuttgart wollen diesen Schritt schon bis 2035 umsetzen.
Mehrere Akteure befürchten Versorgungsengpässe beim Erdgas.
Bis Dienstag, 30. Juni 2026, müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Diese ist verpflichtend für alle deutschen Kommunen. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, welches Anfang 2024 in Kraft trat. Kleinere Städte haben allerdings zwei Jahre länger Zeit.
Die ersten der insgesamt 80 deutschen Großstädte haben ihre Pläne bereits vorgelegt. Langfristig planen gleich mehrere die Stilllegung ihrer Gasnetze. Ziel ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie macht nach Angaben des Bundes mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Das liegt daran, dass rund 80 Prozent der Wärmenachfrage momentan durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt werden.
Mannheim und Stuttgart wollen 2035 den Gashahn zudrehen
Die mit Abstand erste Stadt, die ihre Wärmeplanung veröffentlicht hat, ist Mannheim. Bereits im November 2024 hatte der Energieversorger MVV mitgeteilt, dass er die Abschaltung des städtischen Gasnetzes bis 2035 anstrebt. MVV wollte dabei den „Umstieg von fossiler Energie auf eine CO₂-freie Wärmeerzeugung“ vorantreiben.
In den vergangenen Jahren hat die baden-württembergische Stadt jedoch Ersatz für die fossilen Heizsysteme auf den Weg gebracht. Laut ihrer Kommunalen Wärmeplanung nutzt sie besonders Technologien wie Flusswärmepumpen, Tiefengeothermie und Fernwärme. Ebenso empfiehlt die Stadt dezentrale Wärmepumpen als künftige Heizoption. Alternative Biogase oder Wasserstoff für eine klimaneutrale Gasheizung in Haushalten seien nicht sinnvoll, auch weil sie „keinesfalls bezahlbar“ seien.
In manchen deutschen Städten sind die Gasleitungen oberirdisch.
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Bereits vor vier Jahren hat sich die Mannheimer Stadtverwaltung das Ziel gesetzt, schon bis 2030 die Klimaneutralität zu erreichen. Nach ihrer neuesten Einschätzung ist dies aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht mehr möglich. Die Stadt hat ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 erst um rund 40 Prozent reduziert.
Laut Oberbürgermeister Christian Specht habe Mannheim bereits die einfach umzusetzenden Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht. Die nächsten Schritte seien nun schwieriger.
Neben Mannheim will auch die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart schon bis 2035 auf ihr Gasnetz verzichten. Fünf Jahre mehr Zeit zur Umstellung haben die Bürger der Städte Augsburg, Hannover, Würzburg und Aalen. Dort soll 2040 das letzte Gas zu den Verbrauchern strömen.
Bereits am 25. März 2026 hat auch die nordrhein-westfälische Stadt Essen ihre Kommunale Wärmeplanung beschlossen. Die Strategie heißt auch hier: weg von fossilen Brennstoffen hin zu saubereren Heizoptionen.
Dazu hat die Stadt für ihre Bürger eine Onlinekartenanwendung bereitgestellt. Diese zeigt an, welche Wärmeoptionen in den jeweiligen Stadtgebieten langfristig möglich sein sollen. Sie zeigt somit, wo zentrale Lösungen wie Wärmenetze ausgebaut werden könnten und wo dezentrale Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen geeigneter scheinen. Solche Karten existieren ebenfalls bereits für manche andere Städte.
Das Fernwärmenetz soll sich vor allem in der Stadtmitte und im Norden weiter ausdehnen. Bis 2045 bleibe die Heizungswahl frei. Ab dann sollen die fossilen Heizanlagen komplett verschwunden sein.
Die Essener Stadtverwaltung überlegt als bislang einzige deutsche Stadt, ob sie ihr Gasnetz teilweise noch für Wasserstoff nutzen möchte. „Wasserstoff kann künftig für einzelne Anwendungsfälle eine Rolle in der Wärmeversorgung im Essener Stadtgebiet spielen, jedoch nicht flächendeckend“, heißt es. „Wasserstoff kommt vor allem dort infrage, wo andere klimafreundliche Lösungen nur schwer umsetzbar sind, zum Beispiel in der Industrie oder in ausgewählten Quartieren.“
Allerdings erfordert dies zunächst entsprechende Prüfungen, „ob eine Umstellung bestehender Gasnetze auf Wasserstoff technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist“. Nach aktuellem Stand dürften künftig nur rund 17 Prozent des bestehenden städtischen Gasnetzes für Wasserstoff infrage kommen.
Die Bundesregierung will bestehende Öl- und Gasheizungen auf lange Sicht aus dem Bestand entfernen.
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Wo das „Gas-Aus“ bis 2045 geplant ist
Einen Plan zur Stilllegung der Gasnetze verfolgen 19 Prozent der bundesweiten Städte. Unter den größeren Städten wollen Hamburg, München und Regensburg ihr Gasversorgungsnetz stilllegen. Auch in den Städten Berlin, Düsseldorf, Leipzig, Köln, Bremen und Hannover sind weitgehende Gasstilllegungen bis 2045 anvisiert.
Ob das tatsächlich gelingt und überall in der Praxis gut umsetzbar sein wird, bleibt abzuwarten. Ebenso sind in den kommenden Jahren Anpassungen bei den Vorhaben der einzelnen Städte nicht ausgeschlossen.
Drohen Versorgungsengpässe beim Gas?
Die Entscheidung vieler Kommunen, ihre Gasnetze in den kommenden Jahren zurückzubauen und teils bis spätestens 2045 oder früher komplett stillzulegen, zwingt Millionen Menschen in der Bundesrepublik zur Umstellung ihrer Heizung. Aktuell befindet sich noch in etwa der Hälfte aller Haushalte eine Gasheizung, in etwa einem Viertel heizen die Bewohner mit Öl.
Im Zuge der Wärmewende ist vorgesehen, dass in den kommenden Jahren immer mehr Immobilienbesitzer auf ein alternatives Heizsystem, idealerweise auf eine Wärmepumpe, umsteigen. Mit immer weniger Verbrauchern am Gasnetz verflüchtigt sich auch dessen Bedarf. Doch dieser baldige Rückbau bringt Herausforderungen mit sich.
„Je näher das Jahr 2045 mit dem Ende der Erdgasversorgung rückt, desto größer ist die Gefahr eines Flickenteppichs und erheblichen Verunsicherungen bei den Verbrauchern“, teilte Ingbert Liebing mit. Er ist Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen.
Zudem drohe eine immer größere Kostenlawine für die Gaskunden, die als Letzte vom Gas auf ein anderes System umsteigen. Aktuell teilen sich noch mehrere Millionen Menschen die Kosten für die Gasnetze über die im Gaspreis enthaltenen Netzentgelte.
Je weniger Teilnehmer die Gasnetze haben, desto mehr müsse der Einzelne dafür bezahlen, ganz nach dem Motto: Den Letzten beißen die Hunde. Die Lösung könnte eine staatlich regulierte und bezahlbare Obergrenze sein.
Was Verbraucher tun können
Wer als Hauseigentümer noch ein fossiles Heizsystem besitzt, sollte sich frühzeitig über die Kommunale Wärmeplanung seiner Stadt oder Gemeinde informieren. Viele Städte bieten auf ihren Websites ausführliche Informationen dazu an. Über grundlegende und dringende Änderungen benachrichtigen die Städte ihre Bürger meist zusätzlich, jedoch nicht immer persönlich.
Ebenso haben die Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Wärmeplanung abzugeben. Je früher dies geschieht, desto höher sind die Chancen auf einen erfolgreichen Einfluss. Hierzu empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der lokalen Stadtverwaltung.
Das Bundeskabinett berät über Energieeffizienz. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Die Bundesregierung will Unternehmen bei den Vorschriften fürs Energiesparen entlasten. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein Gesetz zur Energieeffizienz, das die Anforderungen für Unternehmen und den Staat laut Wirtschaftsministerium auf das Maß zurückführt, das EU-Vorgaben vorsehen.
Im Ergebnis werde die Wirtschaft um „mehr als drei Milliarden Euro“ entlastet, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).
Die Grenze liegt bei 23,6 Gigawattstunden pro Jahr
Die Bundesregierung konzentriere „verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe“, erklärte Reiche weiter. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen etwa solle künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden pro Jahr gelten.
Für neue Rechenzentren werde die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert, fuhr sie fort. Nach Angaben ihres Ministeriums entfällt unter anderem auch „die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen“.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte den Gesetzentwurf als „Rückschritt“ und verwies etwa daraufhin, dass „ungenutzte Abwärme und Energieeffizienzmaßnahmen ein enormes wirtschaftliches Potenzial“ hätten.
„Abwärme zu vermeiden und zu nutzen, wie es bisher die Pflicht war, ist eine heimische, günstige Variante, um Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit zu verzahnen“, erklärte der Verband.
Steiger spricht von „Relikt aus der Planwirtschaft“
Der „Energiedeckel“ sei ein „Relikt aus der Planwirtschaft“ und müsse gestrichen werden, sagte Steiger. Ein starrer Zielwert sei „bei einem perspektivisch stetig zunehmenden Anteil grüner Energie ohnehin sinnlos“.
Der Ausbau von Rechenzentren für stromintensive KI-Anwendungen etwa brauche keinen Höchstwert, wenn diese Zentren mit grünem Strom betrieben würden. „Wenn Strom zunehmend aus CO2-armen Quellen stammt, verliert eine starre Begrenzung des Energieverbrauchs ihre klimapolitische Rechtfertigung“, sagte Steiger.
Der Deutsche Mittelstands-Bund hingegen bezeichnete das Gesetz als „Schritt in die richtige Richtung“. Der geschäftsführende Vorstand des Verbands, Marc Tenbieg, bemängelte aber, dass eine „Deckelung des Energieverbrauchs, und damit eine zentrale Belastung, bestehen bleibt“.
In dieser Hinsicht lasse die EU-Energieeffizienzrichtlinie allerdings nur wenig Spielraum, räumte Tenbieg ein. Er forderte die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für Veränderungen einzusetzen.
Auch dem Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.
„Der Bundestag sollte den eingeschlagenen Weg der Harmonisierung und Entbürokratisierung nun konsequent weiter gehen und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren weiter entschlacken“, erklärte er und appellierte ebenfalls an die Bundesregierung, sich „auf europäischer Ebene für einen vereinfachten, wachstumsförderlichen und praxisgerechten Rechtsrahmen“ einzusetzen. (afp/red)