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Neue EU-Asylregeln: Start mit Unsicherheiten und Kritik

Die europäische Asylpolitik funktioniert jetzt nach neuen Regeln. Ob dadurch weniger Menschen in Europa Schutz beantragen werden, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen, bleibt abzuwarten.
Auch Fachleute sind sich nicht sicher, wie sich die Vorschriften praktisch auswirken – von Außengrenzverfahren über die Unterbringung in haftähnlichen Unterkünften bis hin zur Mitwirkungspflicht bei der eigenen Abschiebung.
Viel hängt davon ab, wie sich Italien, Spanien, Griechenland und andere Staaten an den EU-Außengrenzen verhalten. Werden hier in Zukunft tatsächlich alle ankommenden Asylbewerber registriert, inklusive Foto und Fingerabdrücken?
Und funktioniert der sogenannte Solidaritätsmechanismus, der auch die Übernahme von Migranten aus überlasteten Mitgliedstaaten durch andere EU-Länder vorsieht?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt im ZDF: „Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.“ Das System sei funktionsfähig. Aber er fügte an: „Ob jedes Land gleich am ersten Tag alles zu 100 Prozent richtig macht, das wird man sehen“.
Davon, wie gut es funktioniere, hänge ab, wie lange Deutschland seine Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten fortführe, sagt er bei einem Besuch am Flughafen Berlin-Brandenburg. Noch seien die Kontrollen notwendig.

Brüssel dämpft Erwartungen

Die EU-Kommission bemühte sich bereits Wochen vor dem Inkrafttreten, die Erwartungen zu dämpfen. Der 12. Juni markiere nicht das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, nicht alles werde von Anfang perfekt funktionieren.
Anfang Mai war in einem EU-Bericht zu lesen, es fehlten noch Personal und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Grenzen, etwa in Griechenland, Italien oder Bulgarien: ausgerechnet da, wo es laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex die meisten irregulären Grenzübertritte gibt.

Strenge Grenzverfahren für Verteilung von Lasten – hält der Deal?

Dabei gelten die sogenannten Grenzverfahren als entscheidender Baustein der Asylreform, um Sekundärmigration zu verhindern – also, dass Asylsuchende nicht nach der Erstregistrierung in einem EU-Land regelwidrig und auf eigene Faust in ein anderes Land weiterziehen.
Bei geringen Aussichten auf Asyl sollen Migranten nun direkt an der Grenze festgehalten und von dort auch abgeschoben werden können. Im Gegenzug sollen Staaten an den EU-Außengrenzen bei besonders vielen Einreisen Unterstützung von den anderen Mitgliedsländern bekommen.
Migrationsexperte Maximilian Pichl hat Zweifel, dass der Pakt hält. Echte Solidarität zeige sich besonders durch die Übernahme von Asylbewerbern. Doch dazu seien bisher kaum Länder bereit, sagt der Rechts- und Politikwissenschaftler von der Frankfurt University of Applied Sciences.
„Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter“, sagte Pichl – auch mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher weder bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen, noch Geld zu zahlen.
Zugutekommt dem Start der Asylreform, dass sich die Migrationslage zuletzt entspannt hat: weniger irreguläre Grenzübertritte, weniger Asylanträge. Doch wenn es zum Stresstest kommt und wieder mehr Menschen kommen? Übernehmen mehr Mitgliedsländer dann Asylsuchende von überlasteten EU-Staaten an den Außengrenzen?
EU-Kommissar Brunner sagt: „Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu senken, damit wir nicht in diese hypothetische Situation geraten.“

Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker

Der EU-Bericht von Anfang Mai zeigte zudem, dass manche Mitgliedsländer notwendige Reformen in der nationalen Gesetzgebung nicht abgeschlossen hatten.
Die Bundesregierung muss auf den letzten Metern noch Änderung an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung zur Anwendung der neuen Regeln auf bereits laufende Asylverfahren.
Auch ansonsten ist die Umstellung für deutsche Behörden erst einmal mit Aufwand verbunden. Das Bundesinnenministerium prüft laut einer Sprecherin eine Übergangsregelung, damit Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei ihre Arbeit beziehungsweise ihre Ausbildung nicht beenden müssen.
Konkret geht es um Menschen, die schon vor Inkrafttreten des neuen Geas einen Asylantrag gestellt haben oder geduldet waren.
Denn über die bisher schon in Deutschland bestimmten sicheren Herkunftsstaaten hinaus gelten auf EU-Ebene ab sofort auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer – was für Asylbewerber mit einem Beschäftigungsverbot einhergeht.

SPD-Innenpolitiker gegen weitere Verschärfungen des Asylrechts

Für den SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir, steht fest: „Geas darf nicht der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein.“ Wichtig sei auch, nicht den Fehler zu machen, Erfolg oder Misserfolg des neuen Systems daran zu messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt, sagt der Bundestagsabgeordnete.
Das entscheide sich an anderer Stelle und habe mehr damit zu tun, ob es Frieden geben wird in der Ukraine und welchen Grad an Unfreiheit die Menschen in Afghanistan im Alltag erleben.

Grünen-Chef sieht verpasste Chance

Der Grünen-Vorsitzende, Felix Banaszak, sagt, die Geas-Reform, die während der Zeit der Ampel-Regierung unter Dach und Fach gebracht wurde, hätte „das Potenzial gehabt, mit klaren Regeln die Migration in der EU besser und humaner zu organisieren“. Diese Chance habe die Bundesregierung jedoch vertan.
Sie habe stattdessen alle Möglichkeiten genutzt, „um mit Verschärfungen Schutzsuchende einzuschüchtern und abzuwehren“. Er kritisierte: „Die Bundesregierung scheint die Menschenwürde komplett aus dem Auge zu verlieren.“ (dpa/red)
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EU-Sanktionen könnten Fischstäbchen teurer machen

Das nächste EU-Sanktionspaket gegen Russland könnte erhebliche Konsequenzen für deutsche Produzenten und Konsumenten von Fischstäbchen, Schlemmerfilets und anderen Tiefkühl-Fischgerichten haben.
Nach Recherchen der Nachrichtenagentur dpa sehen die Pläne der EU-Kommission vor, dass die Einfuhr von Alaska-Seelachs aus Russland in die EU innerhalb von zwei Jahren um die Hälfte reduziert werden muss. Angesichts des begrenzten Angebots könnte dies zu Produktionseinschränkungen und höheren Preisen zu führen.
Konkret ist den Plänen zufolge vorgesehen, die Importmenge sofort nach Inkrafttreten des neuen Sanktionspakets auf den Durchschnittswert der Jahre 2023 bis 2025 zu begrenzen. Nach einem Jahr sollen dann nur noch 75 Prozent der Menge und nach zwei Jahren nur noch 50 Prozent importiert werden dürfen.

Sanktionen sollen Russland die Kriegsführung erschweren

Die Strafmaßnahme hat zum Ziel, die Einnahmen der Exportwirtschaft Russlands weiter zu reduzieren, um dem Land die Kriegsführung gegen die Ukraine zu erschweren. Zeitweise war auch ein komplettes Einfuhrverbot diskutiert worden. Diese Idee wurde allerdings wegen der Möglichkeit von erheblichen negativen Folgen für europäische Unternehmen und Bürger vorerst wieder verworfen.
Nach Angaben des Thünen-Instituts, das zum Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums zählt, ist Russland der viertgrößte Produzent von Meeresfisch weltweit und Deutschland in der EU der größte Abnehmer für Alaska-Seelachs-Filet aus Russland.
Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge wurden allein im vergangenen Jahr 93.500 Tonnen gefrorene Filets im Wert von rund 228 Millionen Euro in die Bundesrepublik importiert.
Von 2020 bis 2024 sei der Anteil Russlands an Alaska-Seelachsfilet-Importen von 15 auf 45 Prozent gestiegen, schreibt das Thünen-Institut in einem Dossier. In Deutschland stünden die größten Fischstäbchenfabriken der Welt.

Vollständiger Ausgleich nicht möglich

Das Institut warnt deswegen, dass die jetzt geplanten Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf das Angebot und die Preise der Produkte sowie auf die Arbeitsplätze in der deutschen fischverarbeitenden Industrie nach sich ziehen könnten.
In dem Dossier des Bundesforschungsinstituts heißt es, in der Industrie gebe es Überlegungen, die Fehlmenge durch andere Fischarten auszugleichen – etwa durch Süßwasserfische aus Aquakultur wie den Pangasius. Ein vollständiger Ausgleich werde jedoch nicht möglich sein, weder nach Menge noch nach Darbietungsform oder Preis.
Alaska-Seelachs wird nach Angaben des Instituts vor allem im Golf von Alaska, dem Ochotskischen Meer zwischen Russland und Japan und in der Beringsee gefangen und dann auf den Verarbeitungsschiffen meist als Filet, aber auch als ausgenommener Fisch tiefgefroren.

Russischer Fisch könnte nach China gehen

Neben Russland produzieren nach Angaben des Thünen-Instituts nur die US-amerikanischen Fischereien vergleichbare Mengen. Diese seien jedoch durch langfristige Lieferverträge gebunden und könnten einen Ausfall russischer Lieferungen nicht substituieren, heißt es.
Das Institut erwartet zudem, dass der von der EU nicht mehr gekaufte Fisch aus russischen Quellen dann in andere Weltregionen geliefert wird, weil es jetzt schon mehr Nachfrage als Angebot für günstigen Alaska-Seelachs gibt.
„In der Summe würde die deutsche Fischindustrie und damit auch die Versorgung des europäischen Marktes mit günstigen Fischprodukten unwiderruflich Schaden nehmen“, heißt es in dem Dossier „Droht eine Fischstäbchenkrise?“. Selbst nach einem Ende des Ukraine-Krieges würden Fischstäbchen dann aus Fernost kommen und nicht aus heimischer Produktion.

Deutsche Hersteller schweigen bislang

In Deutschland ansässige Produzenten wie Iglo oder Frosta äußerten sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht zu den geplanten EU-Sanktionen und den möglichen Folgen. Der Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels teilte mit, als Branchenverband prüfe er aktuell den Vorschlag der Europäischen Kommission zum 21. Sanktionspaket.
Dieses soll nach Angaben von Diplomaten spätestens im Juli beschlossen werden und neben den Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs unter anderem auch ein komplettes Importverbot für russischen Kabeljau ab 2028 umfassen.
Bereits in der Vergangenheit hat die EU etwa die Einfuhr von Öl und Gas aus Russland weitgehend eingeschränkt und Importverbote für Güter wie Zement, Holz, Diamanten und Gold erlassen. (dpa/red)
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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.
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WEF-Chef Zwinggi fordert neue Fehlerkultur in Europa

Alois Zwinggi, der neue Chef des Weltwirtschaftsforums (WEF), spricht sich für mehr Mut zum Risiko in der Privatwirtschaft aus. In Europa sei es deutlich schwieriger als in den USA, nach einem Fehlschlag wieder durchzustarten, sagte er dem „Handelsblatt“.
Das wirke sich auf die Innovationskraft aus. „Amerikanische Unternehmer denken häufig größer, gehen höhere Risiken ein und finden leichter Kapital. Elon Musk hat klein angefangen und auch Rückschläge erlebt. Dennoch konnte er Investoren immer wieder überzeugen. Genau hier hat Europa Nachholbedarf.“

Zwinggi: Es gebe nichts, was Europa nicht könne

An anderer Stelle habe Europa aber viele Vorteile, sagte der CEO. Es gebe nichts, was Europa nicht könne. Das sollten sich die Europäer stärker bewusst machen. Man habe das Wissen, hervorragend ausgebildete Fachkräfte und eine starke industrielle Basis.
Mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen des Irankriegs gab Zwinggi keine Entwarnung. Der Fokus liege derzeit vor allem auf Öl und Energie.
Weniger beachtet werde aus seiner Sicht die mögliche Auswirkung auf Düngemittel und damit auf die Nahrungsmittelversorgung. Das könnte eine zusätzliche Eskalationsstufe dieser Krise sein.
In dieser Woche stellte sich Zwinggi offiziell in Berlin als Nachfolger von Börge Brende an der Spitze des WEF vor. Brende war im Februar im Zuge der Epstein-Affäre zurückgetreten. (dts/red)
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Hohe Düngerpreise: EU plant 500 Millionen Euro Hilfen für Bauern

Angesichts hoher Düngerpreise infolge des Irankriegs plant die EU-Kommission zusätzliche Hilfen in Höhe von insgesamt rund 500 Millionen Euro für Landwirte.
Mit dem Geld wolle Brüssel „die am stärksten betroffenen Landwirte noch in diesem Jahr unterstützen“, sagte EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin am Mittwoch, 10. Juni, in Brüssel. Die Kommission will dafür eine Notfallreserve im EU-Agrarbudget aufstocken.
In der Notfallreserve verbleiben nach Angaben der Kommission derzeit gut 200 Millionen Euro für das laufende Jahr, sie will das Budget um weitere 300 Millionen Euro aufstocken.
Nach Kommissionsangaben könnte das gesamte Geld in die Hilfen für Düngemittel fließen. Normalerweise ist die Notfallreserve allerdings auch für Hilfen nach Überschwemmungen oder Dürren vorgesehen.
Der Irankrieg hat die Preise für Düngemittel in die Höhe getrieben, weil die Länder der Golfregion wichtige Lieferanten sind. Stickstoffbasierte Düngemittel kosten derzeit rund 460 Euro pro Tonne, im vergangenen Winter waren es noch rund 380 Euro. (afp/red)
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EU einigt sich auf Schnellverfahren für Aufrüstung: Binnen 102 Arbeitstagen wird entschieden

Für eine schnellere Aufrüstung in der EU sollen die Genehmigungsverfahren für Verteidigungsprojekte beschleunigt werden.
Eine Einigung zwischen Vertretern des Europaparlaments und Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten sieht vor, die Höchstdauer von Genehmigungsverfahren auf 102 Arbeitstage festzulegen.
Wenn die zuständige Behörde vor Ablauf der Frist keine Entscheidung getroffen hat, soll der Genehmigungsantrag stillschweigend als angenommen gelten.
Ausnahmen sind demnach nur dann möglich, wenn etwa ein ernstes Risiko für die menschliche Gesundheit oder die nationale Sicherheit besteht, wie die derzeitige zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Ursprünglicher Vorschlag abgeschwächt

Die vereinbarte Neuregelung ist Teil eines Pakets, das den Verwaltungsaufwand für die Verteidigungsindustrie reduzieren und die grenzüberschreitende Beschaffung und Zusammenarbeit erleichtern soll.
Es war im Juni des vergangenen Jahres von der EU-Kommission von Ursula von der Leyen vorgeschlagen worden.
In einigen Bereichen wurde der Vorschlag in den Verhandlungen von Mitgliedstaaten und Parlament auch abgeschwächt. So war beispielsweise ursprünglich eine 60-Tage-Frist für Genehmigungsverfahren vorgesehen.
Die nun getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt als Formalie. (dpa/red)
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EU-Ultimatum für Meta: WhatsApp muss fremde KI kostenlos zulassen

Die EU-Kommission zwingt den Messengerdienst WhatsApp, KI-Assistenten anderer Anbieter in der Europäischen Union wieder kostenlos zuzulassen.
Der US-Konzern Meta, zu dem WhatsApp gehört, müsse die einstweiligen Maßnahmen innerhalb von fünf Werktagen umsetzen, teilte die EU-Kommission mit.
Sie fürchtet ansonsten „ernsthaften und nicht wieder gutzumachenden Schaden“ für den Wettbewerb im wachsenden Markt für universelle KI-Assistenten.
Dort hätten kleinere Anbieter und neue Marktteilnehmer derzeit die Chance, etablierte Großunternehmen herauszufordern. Parallel untersucht die Behörde weiter, ob der Konzern mit den Einschränkungen gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.
WhatsApp sei für KI-Unternehmen ein wichtiger Zugangspunkt zu Verbrauchern in Europa, teilte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera mit.
„Mit der heutigen Entscheidung bewahren wir auch die Wahlfreiheit der Bürger in ganz Europa hinsichtlich der KI-Assistenten, die sie mit WhatsApp nutzen möchten, ohne dass diese Entscheidung für sie getroffen wird.“ Die EU-Kommission wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts.

Andere Anbieter wurden ausgeschlossen

Die EU-Kommission untersucht den Fall seit Dezember 2025. Hintergrund ist, dass Meta im vergangenen Oktober Drittanbietern den Zugang zu Schnittstellen sperrte, über die Unternehmen ihre Dienste mit WhatsApp verknüpfen.
Das Vorgehen führt laut EU-Kommission dazu, dass für Nutzerinnen und Nutzer nur Metas eigene KI („Meta AI“) zur Verfügung stehe.
Nachdem die Kommission schon einmal mit Zwangsmaßnahmen gedroht hatte, öffnete Meta im März den Zugang zwar formal wieder, führte jedoch eine Gebühr ein.
Dies werten die Wettbewerbshüter in Brüssel als faktische Fortsetzung der Zugangssperre. Die nun gefallene Entscheidung verpflichte Meta, den Zugang zu denselben Bedingungen wiederherzustellen, die vor dem 15. Oktober 2025 galten, hieß es.

Meta drohen Strafen

Bei einem Verstoß gegen die Maßnahmen drohen dem Konzern Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr.
Außerdem kann die Kommission zur Durchsetzung der Entscheidung tägliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen.
Die Untersuchung in dem Fall ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann Ermittlungen abgeschlossen sein müssen.
Ein Sprecher von Meta hatte im Februar mitgeteilt, es gebe keinen Grund für die EU, einzugreifen.
„Es gibt viele KI-Optionen, die über App-Stores, Betriebssysteme, Geräte, Websites und Industriepartnerschaften genutzt werden können“, argumentierte der Sprecher.
Die EU-Kommission gehe fälschlicherweise davon aus, dass die Schnittstelle bei WhatsApp ein wichtiger Vertriebskanal für diese Chatbots sei.

Weitere Verfahren

Gegen den WhatsApp-Mutterkonzern Meta unter Leitung von Mark Zuckerberg laufen unabhängig davon Verfahren der EU wegen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze.
So schützen Facebook und Instagram Kinder nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer Angebote, wie die EU-Kommission Ende April mitgeteilt hatte.
Die Brüsseler Internetwächter verlangen von den Plattformen, das Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen, das sie selbst in ihren Nutzungsbedingungen festgelegt haben.
Ansonsten droht eine empfindliche Strafe – bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes. Auch tägliche Strafen wären möglich, um das US-Unternehmen zum Einlenken zu bewegen. (dpa/red)
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Gleiches Gehalt: Deutschland bricht EU-Recht

Deutschland hat neue Regeln zur Lohntransparenz nicht umgesetzt und verstößt damit ab dem 8. Juni gegen EU-Recht. Heute läuft eine Frist ab, bis zu der die EU-Staaten Zeit hatten, ihr nationales Recht anzupassen.
Das Bundesfamilienministerium hatte jüngst mitgeteilt, das deutsche Recht solle erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden.
Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten wirklich angepasst werden, könnte sie davon absehen.

Das soll sich ändern

Frauen verdienen bisher im Durchschnitt weniger als Männer. In Deutschland ist ihr Bruttostundenlohn laut Eurostat-Zahlen von 2024 (jüngste verfügbare Daten) im Durchschnitt 15,6 Prozent niedriger. EU-weit liegt der Unterschied bei 11,1 Prozent.
Damit sich das ändert, sollen Beschäftigte unter anderem Auskunft darüber verlangen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten ist, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Auch müssen Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmäßig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten. Arbeitgeber müssen Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.
Die Richtlinie zur Entgelttransparenz war 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen worden. Die damalige deutsche Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten enthalten. Seitdem stand der 7. Juni 2026 als Frist für die Umsetzung fest.

Sozialverband fürchtet Altersarmut bei Frauen

„Wer die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ausbremst, nimmt in Kauf, dass Frauen weiterhin schlechter bezahlt werden“, sagte die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier.
Der Verband verlangt mehr Entgeltgerechtigkeit und auch eine Aufwertung sozialer und pflegerischer Berufe sowie bessere Rahmenbedingungen für Vollzeit und existenzsichernde Beschäftigung. „Denn Lohnungleichheit wirkt bis ins Alter und verstärkt das Risiko von Altersarmut bei Frauen.“

Deutschland will Veränderungen

Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte in einem am 5. Juni veröffentlichten „Politico“-Podcast, Deutschland sei „auch mit anderen europäischen Partnerländern“ im Gespräch, um noch Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. Entgeltgleichheit müsse aber weiter politisches Ziel sein, sagte Prien.
Eine Sprecherin des Ministeriums hatte vor kurzem mitgeteilt, die Richtlinie solle „aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam“ umgesetzt werden.
Als Grund für die Verzögerung nannte sie die wirtschaftliche Lage. Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen erstmals zum Juni 2028 fällig werden.

Viele Frauen verdienen weniger

Hintergrund für die Lohnunterschiede sind nach Angaben der EU-Kommission systematische Ungleichgewichte – etwa, dass die Angebote für Kinderbetreuung nicht ausreichend seien und Frauen unverhältnismäßig viel Verantwortung für die unbezahlte Kinderbetreuung tragen.
Frauen legten deshalb längere Karrierepausen ein. Ein weiterer Grund seien Stereotype, die sich auf Bildung, Einstellung und Beförderung auswirken.
Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Es erlaubt etwa Arbeitnehmern, Auskunft darüber zu verlangen, was andere Beschäftigte mit ähnlicher Arbeit in ihrer Firma verdienen.
Ein Regierungsgutachten ergab 2023 aber, dass die Regelung kaum genutzt werde, unter anderem, weil Betroffene befürchteten, so ein Auskunftsersuchen könne von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden. (dpa/red)
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Warum eine europäische Armee ohne die NATO außer Reichweite bleibt


In Kürze:

  • Europa diskutiert über mehr militärische Unabhängigkeit von den USA
  • EU-Armee bleibt umstritten und stößt auf strukturelle Hindernisse
  • Experten sehen starke Abhängigkeit von NATO und US-Technologie
  • Ukrainekrieg verstärkt Debatte über Europas Sicherheitsfähigkeit

 
Die Drohung von US-Präsident Donald Trump, die Vereinigten Staaten aus der NATO zurückzuziehen, sowie die anhaltenden Spannungen im Irankonflikt haben die Forderungen nach militärischer Unabhängigkeit von den USA unter europäischen Staats- und Regierungschefs neu belebt.
Analysten stehen den vorgeschlagenen Alternativen jedoch skeptisch gegenüber. Sie äußern Bedenken hinsichtlich des Zeitpunkts sowie der internen Dynamik zwischen den europäischen Staaten.

Spanien fordert schnelles Handeln

Zu den Vorschlägen gehört eine ständige Armee der Europäischen Union, die der spanische Außenminister José Manuel Albares Anfang Juni ins Gespräch brachte. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge erklärte er, die EU dürfe nicht abwarten, wie die Vereinigten Staaten als Nächstes handeln würden.
Seine Äußerungen erfolgten vor dem Hintergrund von Trumps Entscheidung, Truppen aus Deutschland abzuziehen. Zudem hatte er Länder kritisiert, die den USA im Falle eines Krieges mit dem Iran die Nutzung ihrer Stützpunkte und ihres Luftraums verweigerten. Spanien gehörte zu diesen Ländern.
Trump behauptete, dass US-Operationen gegen das iranische Regime der Sicherheit anderer Länder zugutekämen. Auch die NATO kritisierte er dafür, während des Konflikts keine aktive Unterstützung geleistet zu haben. Bereits Ende März hatte er betont, dass die Vereinigten Staaten deshalb nicht „für die NATO da sein“ müssten.
Der EU-Verteidigungskommissar Andrius Kubilius erklärte am 10. Februar vor dem Europäischen Parlament: „Europäische Verantwortung in der Verteidigung erfordert einen institutionellen Rahmen für unsere Zusammenarbeit – eine europäische Verteidigungsunion.“
Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz, der französische Präsident Emmanuel Macron und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sprachen sich übereinstimmend dafür aus, dass die EU mehr Verantwortung für ihre eigene Sicherheit übernehmen müsse.
Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas erklärte jedoch Anfang Februar, die Schaffung einer eigenständigen EU-Armee neben der NATO wäre „äußerst gefährlich“. Sie argumentierte, Befürworter eines solchen Vorhabens hätten „die praktischen Aspekte nicht wirklich zu Ende gedacht“.
Nato-Generalsekretär Mark Rutte gehört zu den wenigen prominenten Politikern in Europa, die Donald Trumps Vorgehen gegen den Iran immer wieder loben. Schafft es der Niederländer, Trump von einem Bündnisaustritt abzuhalten? (Archivbild)

Schafft es Rutte, Trump von einem Bündnisaustritt abzuhalten? (Archivbild)

Foto: Evan Vucci/AP/dpa

Idee einer europäischen Armee bereits zu Zeiten Eisenhowers

Die Idee einer europäischen Armee ist jedoch nicht neu und reicht bis in die Ära von Dwight D. Eisenhower zurück, der von 1953 bis 1961 Präsident der USA war. Seinerzeit gelang es, die europäischen Staats- und Regierungschefs von der Gründung einer solchen Armee zu überzeugen. Das französische Parlament blockierte das Vorhaben jedoch im Jahr 1954 und in den darauffolgenden Jahrzehnten verhinderten sowohl der Widerstand der USA gegen eine solche Armee als auch deren Festhalten an der NATO eine Wiederaufnahme des Projekts.
Seither haben Staaten wie Frankreich und Deutschland den europäischen Kontinent dazu gedrängt, strategische Autonomie anzustreben. Sowohl Macron als auch die ehemalige deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel sprachen sich während Trumps erster Amtszeit für die Idee einer gemeinsamen Streitkraft aus.
Max Bergmann, Leiter des Programms für Europa, Russland und Eurasien am Center for Strategic and International Studies, argumentierte im Januar, dass diese Frage im Falle einer zweiten Amtszeit Trumps erneut aufgegriffen werden müsse.

Eine ständige gemeinsame Streitkraft als Alternative?

In einer Analyse für das Center for Strategic and International Studies räumte Bergmann Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität einer EU-Armee ein. Er betonte jedoch, dass es ebenso wenig praktikabel sei, sich auf die Vereinigten Staaten zu verlassen – ein Land, das seiner Ansicht nach kein Interesse mehr daran habe, als Sicherheitsgarant zu fungieren.
Er schlug eine ständige gemeinsame Streitkraft vor, ähnlich jener Eingreiftruppe, auf die sich der ehemalige britische Premierminister Tony Blair und der ehemalige französische Präsident Jacques Chirac im Jahr 1998 geeinigt hatten.
Bergmann plädiert für eine einheitliche Kommandostruktur, die über den nationalen Streitkräften der einzelnen Länder angesiedelt wäre. „Bedenken hinsichtlich einer Doppelstruktur zur NATO sowie der Widerstand der USA verhinderten deren Gründung“, sagte er. „Angesichts der möglichen deutlichen Kluft zwischen den USA und Europa in Verteidigungsfragen ist es jedoch sinnvoll, dass Europa über eine eigenständige Führungskapazität verfügt – zumindest, um organisatorische Lücken in der europäischen Verteidigung zu vermeiden.“
Andere Analysten wie Patrick Edery, ein in Polen ansässiger geopolitischer Analyst und Leiter der Strategieberatung Partenaire Europe, bleiben skeptisch. Edery erklärte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, dass die strukturellen Hindernisse für eine europäische Verteidigungsunion weiterhin bestünden. „Jedes Mal, wenn man die Frage eingehend prüft, lautet das Urteil gleich: Es ist nicht machbar“, sagte er.

Ein Angehöriger des Regiments für unbemannte Systeme „Lava“, posiert am 22. Mai 2026 in der Region Charkiv, Ukraine, mit einer Leleka-Aufklärungsdrohne, die bis zu 120 Kilometer weit fliegen und zur Basis zurückkehren kann.

Foto: Diego Fedele/Getty Images

Ein gespaltenes Europa

Eines der größten wahrgenommenen Hindernisse für eine EU-Armee sind die unterschiedlichen politischen Interessen der europäischen Regierungen. „Jedes EU-Land hat seine eigene Außenpolitik und seine eigenen Interessen“, so Edery weiter. Er verwies dabei auf die frühe militärische Unterstützung der Ukraine durch Polen, während Deutschland nach dem russischen Einmarsch im Jahr 2022 zunächst zögerte.
Hugo Meijer, CNRS-Forscher am Zentrum für internationale Studien (CERI) der Sciences Po, und Stephen G. Brooks, Professor für Politikwissenschaft am Dartmouth College, bezeichneten dies als das Problem der „strategischen Kakophonie“.
In einem im Jahr 2021 in der Fachzeitschrift „International Security“ veröffentlichten Artikel definierten sie das Problem als „tiefgreifende, den gesamten Kontinent erfassende Divergenzen in allen Bereichen der nationalen Verteidigungspolitik, insbesondere hinsichtlich der Bedrohungswahrnehmung“. Das Problem sei, so die Autoren, so tief verwurzelt, dass seine Überwindung „langfristige, beständige und koordinierte Anstrengungen“ erfordern würde.
Daher sei es höchst unwahrscheinlich, dass die Europäer zeitnah eine autonome Verteidigungsfähigkeit aufbauen würden – selbst wenn sich die Vereinigten Staaten vollständig vom Kontinent zurückziehen würden.
Die europäischen Streitkräfte agieren zudem unabhängig voneinander und wenden unterschiedliche Einsatzregeln an. In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist für Auslandseinsätze eine parlamentarische Zustimmung erforderlich. Eine Ausnahme bildet Frankreich, wo die Exekutive über deutlich mehr Spielraum verfügt, militärische Operationen einzuleiten und fortzuführen, bei geringeren unmittelbaren parlamentarischen Beschränkungen.
Auch die unterschiedliche Ausrüstungssituation auf dem Kontinent verschärft das Problem. Mehr als ein Dutzend europäischer NATO-Mitglieder setzen bereits das amerikanische Kampfflugzeug F-35 ein oder haben es bestellt. Die französischen Streitkräfte sind die einzigen großen europäischen Streitkräfte, die dieses Modell nicht nutzen.
Ein Kampfflugzeug vom Typ F-35 der US Air Force startet von der US-Air Base Spangdahlem in Rheinland-Pfalz während der Luftwaffenübung «Air Defender 2023».

Ein Kampfflugzeug vom Typ F-35 der US Air Force startet von der US-Air Base Spangdahlem in Rheinland-Pfalz während der Luftwaffenübung „Air Defender 2023“.

Foto: Boris Roessler/dpa

Europas militärische Abhängigkeit von den USA

Die amerikanische Kontrolle über die für den Bau der F-35 entscheidenden Komponenten hat Europas Abhängigkeit von den USA zementiert. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse des in Brüssel ansässigen Thinktanks Bruegel aus dem Jahr 2025.
Im März äußerten deutsche Vertreter Bedenken hinsichtlich eines sogenannten „Kill Switch“ (Notasuschalter), der angeblich in die F-35 integriert sei. Zwar gibt es nach Ansicht zahlreicher Experten keine konkreten Beweise für die Existenz eines solchen Mechanismus. Sie argumentieren jedoch, dass Washington einen solchen auch nicht benötige, um den Einsatz der Flugzeuge zu unterbinden, da es ausreiche, die Lieferung von Munition und Ersatzteilen einzustellen.
Brandon J. Weichert bezeichnet die Existenz einer solchen Abschaltvorrichtung als „wahrscheinlich Unsinn“. Er ist leitender Redakteur für nationale Sicherheit und Autor des Buches „Winning Space: How America Remains a Superpower“.
„Der eigentliche ‚Kill Switch‘ liegt vielmehr in der absoluten Abhängigkeit von US-Rüstungsunternehmen – sei es bei der Software, der Wartung oder den Datenverbindungen, die für den effektiven Betrieb dieser Kampfflugzeuge der fünften Generation unerlässlich sind“, schrieb Weichert in einem im Januar in „The National Interest“ veröffentlichten Artikel.
Zudem stellt sich die Frage nach einer einheitlichen Kommandostruktur. Bergmann zufolge könnte die EU ein eigenes Hauptquartier schaffen, das sowohl die EU-Streitkräfte führt, als auch die oberste europäische Kommandobehörde über den nationalen Streitkräften bildet.
Edery sagte jedoch, dass „heute kein europäischer General darin ausgebildet ist, eine Armee von 1 Million oder auch nur 500.000 Soldaten unterschiedlicher Nationalitäten zu befehligen“.

50 Milliarden Euro jährlich für Europas Verteidigung

Befürworter einer europäischen Armee sind sich des Ausmaßes der politischen und bürokratischen Arbeit bewusst, die dieses Vorhaben erfordern würde. In einem im vergangenen Monat veröffentlichten Papier wurde geschätzt, dass Europa den Großteil seiner Fähigkeitslücken über einen Zeitraum von zehn Jahren für rund 50 Milliarden Euro jährlich schließen könnte.
Zu den Unterzeichnern zählten unter anderem Thomas Enders, der ehemalige Airbus-Chef und heutige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik sowie der Ökonom Moritz Schularick vom Institut für Weltwirtschaft in Kiel. Sie räumten jedoch auch ein, dass dieses Unterfangen einem „Manhattan-Projekt“ gleichkomme. Das „Manhattan Project“ war das geheime US-amerikanische Forschungs- und Entwicklungsprogramm zur Entwicklung der ersten Atombombe während des Zweiten Weltkriegs.
Es handele sich um eine Aufgabe, „die einen gebündelten politischen Willen, eine koordinierte Mobilisierung von Ressourcen sowie eine institutionelle Handlungsfähigkeit erfordert – in einem Ausmaß, das mit den historischen Großprogrammen zur technologischen und industriellen Mobilisierung vergleichbar ist.“
Bergmann argumentiert, dass der Aufbau einer „geschlosseneren Streitkraft“ bedeuten würde, die Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten, die nicht an vorderster Front stehen, unter Aufsicht Brüssels dazu zu bewegen, entweder zu einer europäischen Truppe beizutragen, anstatt eigene Kapazitäten aufzubauen, oder ihre Streitkräfte vollständig in eine gemeinsame Truppe zu integrieren.
Die Mitgliedstaaten könnten zudem 1 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts in einen gemeinsamen EU-Fonds zur Unterstützung dieser Truppe einzahlen. Außerdem könnten sie Personal sowie vorhandene Ausrüstung bereitstellen.
Könnte Deutschlands größter Vermieter Vonovia auch Wohnungen für Soldaten bereitstellen? Ja, sagt Konzernchef Rolf Buch. (Archivbild)

Bundeswehrsoldaten. (Archivbild)

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Flaggschiff Europäischer Verteidigungsfonds

In den vergangenen Jahren hat die EU neue Kompetenzen entwickelt, um die europäische verteidigungsindustrielle Basis zu stützen und zu stärken. Seit 2017 hat sie eine Reihe von Programmen zur Finanzierung gemeinsamer Rüstungsprojekte der Mitgliedstaaten aufgelegt, darunter den Europäischen Verteidigungsfonds.
Dieser gilt als Flaggschiffprogramm der EU für gemeinsame Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich und stellt bis 2027 jährlich rund 1 Milliarde Euro bereit. Ebenfalls dazu gehört „ReArm Europe“, die große Investitionsinitiative der Europäischen Kommission im Verteidigungsbereich. Sie zielt darauf ab, bis 2030 zusätzliche Verteidigungsausgaben in Höhe von bis zu 800 Milliarden Euro zu mobilisieren.
Während Brüssel-nahe Experten diese Initiativen als Fortschritt loben, sehen sie zugleich Schwachstellen. So merkte Bruegel beispielsweise an, dass sich „ReArm Europe“ fast ausschließlich auf nationale Ausgaben und deren Umsetzung konzentriere. Es versäume es, europäische öffentliche Güter sowie auf EU-Ebene finanzierte und bereitgestellte Fähigkeiten zu schaffen. Daher trage das Programm nur begrenzt zur Stärkung der europäischen Koordinierung bei.
Der Ende Februar begonnene Krieg mit dem Iran stellte die Beziehungen Europas zu den Vereinigten Staaten auf die Probe. Einige Beobachter sind jedoch der Ansicht, dass die Abhängigkeit von amerikanischen Ressourcen bereits Jahre zuvor deutlich geworden sei. Der Krieg in der Ukraine habe das Ausmaß der europäischen Abhängigkeit von US-Kapazitäten in Echtzeit offengelegt, so Edery.

Ukraine ist auf US-Unterstützung und Musks Starlink angewiesen

Die ukrainischen Streitkräfte sind für die Kommunikation auf dem Schlachtfeld, die Zielerfassung und den Drohneneinsatz auf in den USA hergestellte Starlink-Satellitenterminals angewiesen. Das gilt auch für Waffen und nachrichtendienstliche Informationen, die Washington bereitstellt oder ermöglicht.
„Wenn die Amerikaner aufhörten, den Europäern die Waffen zu verkaufen, die diese an Kiew weitergeben, würde Russland gewinnen. Wenn sie die Geheimdienstinformationen einstellten, würde Russland gewinnen“, sagte Edery gegenüber Epoch Times.
Starlink, der Hochgeschwindigkeits-Internetdienst von SpaceX, sei für die Ukraine ein „echter Wendepunkt“ gewesen, so der Analyst. SpaceX-Chef Elon Musk hat die Bedeutung von Starlink für Kiew selbst hervorgehoben. „Mein Starlink-System ist das Rückgrat der ukrainischen Armee“, schrieb er im März 2025 auf X. „Die gesamte Frontlinie würde zusammenbrechen, wenn ich es abschalten würde.“
Die ukrainische Regierung hat ihr Interesse an europäischen Satellitenprojekten bekundet, darunter GOVSATCOM – eine EU-Initiative zur Bündelung von Satellitenkapazitäten der Mitgliedstaaten und der Industrie, um Regierungen entsprechende Dienste bereitzustellen.
Hinter verschlossenen Türen äußern einige ukrainische Vertreter jedoch die Ansicht, dass bestehende Alternativen zu Starlink Einschränkungen aufweisen, deren Überwindung Zeit und Geld erfordert.
SpaceX konzentriert sich darauf, eine Stadt auf dem Mond zu bauen

SpaceX konzentriert sich darauf, eine Stadt auf dem Mond zu bauen.

Foto: Eric Gay/AP/dpa

Selenskyj: Ohne US-Unterstützung kein Sieg gegen Russland möglich

Arthur de Liedekerke, Senior Director für europäische Angelegenheiten bei der in Brüssel ansässigen Politikberatung Rasmussen Global, erklärte in einem im April 2025 veröffentlichten Interview mit „Euronews“, er halte GOVSATCOM nicht für geeignet, um die für die Ukraine auf dem Schlachtfeld erforderliche Konnektivität zu gewährleisten. Schließlich handele es sich dabei (zumindest vorerst) um einen sicheren Satellitenkommunikationsdienst für EU-Regierungen.
Auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj betonte, dass Kiew den Krieg gegen Russland ohne die Unterstützung der USA „nicht gewinnen“ könne. „Wenn wir darüber sprechen, ob wir ohne amerikanische Unterstützung gewinnen können: Nein“, sagte er im Dezember 2025 und fügte hinzu: „Ohne amerikanische Unterstützung können wir den Luftraum nicht verteidigen. Schon jetzt ist das sehr schwierig. Die amerikanische Unterstützung mit Flugabwehrraketen ist wirklich hilfreich und wirkungsvoll.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Why a European Army, Without NATO, Remains Out of Reach“. (deutsche Bearbeitung: os) 
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Merz, Macron und Starmer beraten mit Selenskyj

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und der britische Regierungschef Keir Starmer kommen am Sonntagabend in London mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zusammen.
Bei dem Treffen soll es nach Angaben aus Paris um die weitere Unterstützung der Ukraine und den verstärkten Druck auf Russland gehen. Zudem solle es eine Bestandsaufnahme der Arbeiten der sogenannten Koalition der Willigen geben. Zu dieser Gruppe zählen etwa 35 überwiegend europäische Länder, darunter Deutschland.
Moskau und Kiew hatten in den vergangenen Monaten ihre gegenseitigen Angriffe verstärkt. Bemühungen um eine Beendigung des Krieges unter Vermittlung der USA stocken.
Russlands Präsident Wladimir Putin hatte am Freitag ein von Selenskyj vorgeschlagenes Gipfeltreffen abgelehnt. Der ukrainische Präsident warf Putin daraufhin vor, er wolle den Krieg „einfach nicht beenden“.
Bevor es darum geht, wer die Unterhändler in möglichen Gesprächen mit Putin sind, soll die inhaltliche Linie für mögliche Verhandlungen geklärt werden.
Aus deutscher Sicht wird für den weiteren Prozess ein „klarer politischer Kompass“ und ein „klares Zielbild“ benötigt. Darum wird es in London wohl in erster Linie gehen.

US-Friedensplan und Pendeldiplomatie

Die USA bemühen sich seit Anfang vergangenen Jahres um Vermittlung zwischen Russland und der Ukraine. US-Präsident Donald Trump hat sich dazu im vergangenen August mit Putin in Alaska getroffen, es wurde ein Friedensplan ausgearbeitet und es gab intensive Pendeldiplomatie.
Inzwischen sind die Bemühungen weitgehend zum Erliegen gekommen. US-Außenminister Marco Rubio sagte vor zwei Wochen, aus US-Sicht könnten gerne auch andere versuchen, den Krieg in der Ukraine zu beenden.

Merz und Co. sehen sich als Verbündete der Ukraine

Deutschland, Frankreich und Großbritannien waren als sogenannte E3  involviert und nahmen die Rolle der europäischen Unterhändler ein. Angesichts des schwindenden Engagements der US-Amerikaner sehen sie eine Chance, zurück ins Spiel zu kommen.
„Langsam öffnet sich ein Fenster für Gespräche der europäischen Seite mit Russland“, heißt es aus deutschen Regierungskreisen.
Anders als die USA sehen die Europäer sich nicht als Vermittler, sondern als Verbündete der Ukraine. Sie unterstützen das Land massiv mit Waffenlieferungen und belegen Russland gleichzeitig mit Sanktionen, um Druck auf Moskau aufzubauen, den Krieg zu beenden. Wenn sie in die Verhandlungen einsteigen, werden sie an der Seite der Ukraine stehen und nicht als Moderator auftreten.
Aus Sicht der Bundesregierung soll die US-Regierung auf jeden Fall im Boot bleiben. Man wolle „Koordinierung statt Konkurrenz“ mit den Amerikanern, heißt es. Und mit den anderen Europäern strebe man eine „größtmögliche Abstimmung“ an.  (afp/dpa/red)
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Merz beim EU-Westbalkan-Gipfel: EU muss Willen zur Erweiterung zeigen

Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron haben sich beim EU-Westbalkan-Gipfel in Montenegro für eine schnellere EU-Erweiterung stark gemacht.
„Die Europäische Union muss zeigen, dass sie erweiterungsfähig und erweiterungswillig ist“, sagte Merz zum Auftakt des Treffens von 23 Staats- und Regierungschefs der EU mit sechs aus den Balkan-Staaten, die einen EU-Beitritt anstreben.
Macron betonte die Bedeutung der Region für die EU. Sie sei aus geopolitischer Sicht sehr wichtig, denn auf dem Westbalkan entscheide sich auch die Unabhängigkeit Europas, sagte er mit Blick auf Energie- und Sicherheitsfragen sowie Migrationsrouten.

Schrittweise Heranführung an die EU

Merz und Macron sind mit einem gemeinsamen Konzept nach Tivat an der Adria-Küste gereist, um die Beitrittskandidaten schneller an die EU-heranzuführen.
Die Erfüllung gewisser Aufnahmekriterien soll etwa mit einem schrittweisen Zugang zum EU-Binnenmarkt oder der Entsendung von Beobachtern in EU-Institutionen belohnt werden. So sollen Anreize für schnellere Reformen geschaffen werden.

Verhandlungsprozess soll vereinfacht werden

Außerdem soll der Verhandlungsprozess vereinfacht werden. Derzeit sind mehr als 100 Verfahrensschritte notwendig, die Öffnung jedes der mehr als 30 Beitrittskapitel muss einstimmig beschlossen werden.
Nach dem deutsch-französischen Vorschlag sollen alle relevanten Kapitel geöffnet werden, wenn die EU-Kommission den Zeitpunkt gekommen sieht.

Merz sieht Versäumnisse auf Seiten der EU

Merz verwies darauf, dass seit 13 Jahren keine neuen Mitglieder mehr in die EU aufgenommen wurden.
„Das zeigt, dass die Versäumnisse auch auf der Seite der Europäischen Union liegen. Und die wollen wir heute überwinden.“ Er hoffe, dass man beim Gipfel zu gemeinsamen Schlussfolgerungen kommen werde, die dann in Brüssel umgesetzt werden sollten.
Neben Montenegro gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Nordmazedonien und Serbien zum Westbalkan. Alle sechs bewerben sich seit vielen Jahren um eine Mitgliedschaft in der EU. Montenegro ist bei den Bemühungen um einen Beitritt am weitesten fortgeschritten. (dpa/afp/red)
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gesellschaft

EuGH entscheidet: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen „angemessenen Lebensstandard“ gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern umfasst.

Anstoß für das Urteil gab ein Fall aus Deutschland

Ein Afghane hatte den bayerischen Landkreis Schweinfurt verklagt, weil ihm im Januar und Februar 2022 Sozialleistungen gekürzt wurden, nachdem sein Asylantrag in Deutschland wegen der Zuständigkeit von Rumänien abgelehnt wurde.
Grundsätzlich muss der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen – das regelt die Dublin-III-Verordnung.
Der junge Mann erhielt nach der Ablehnung in Deutschland nur noch Sachleistungen in Form von Unterkunft, Verpflegung, Heizung, Körperpflege und Gesundheit.
Auf Leistungen wie Kleidung und Haushaltsgüter sowie Geld für grundlegende persönliche Bedürfnisse, also etwa Ausgaben für Transport, Kultur oder Kommunikation, musste er verzichten.
Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz sieht solche Kürzungen bei den Menschen vor, die ihr Asylverfahren nach den Dublin-Regeln in einen anderen Mitgliedstaat führen müssten.

Seit 2024 sehen deutsche Regelungen auch Leistungsausschluss vor

Die Klage des Afghanen ging bis vor das Bundessozialgericht. Dieses legte dem EuGH die Frage vor, ob die deutsche Regelung mit der bisherigen EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar ist.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten klar: Nein, denn zum einen gehöre Kleidung zu den „elementarsten Bedürfnissen“.
Zum anderen seien Geldleistungen für den täglichen Bedarf, etwa für Fahrkarten, Kommunikationsmittel oder Körperpflegeprodukte, notwendig, um ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ zu gewährleisten.
Über den konkreten Fall müssen noch die deutschen Gerichte entscheiden und dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten.
Die deutsche Kürzungsregelung, um die es nun vor dem Gerichtshof ging, wurde 2024 sogar noch verschärft:
Schutzsuchende, für die nach den Dublin-Regeln ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, sollen gar keine Asylbewerberleistungen bekommen, wenn eine Ausreise für sie „rechtlich und tatsächlich möglich“ ist. Sie können lediglich Überbrückungsleistungen für zwei Wochen beziehen.

GEAS-Reform: Neue Asylregeln ab kommender Woche

Laut dem Asylexperten Constantin Hruschka ist auch die verschärfte deutsche Regelung EU-rechtswidrig. Wenn man Leistungen schon nicht kürzen dürfe, dann erst recht nicht komplett entziehen.
„Die Behörden müssen jetzt sofort aufhören, Leistungen einzuschränken und den Leistungsentzug beenden“, sagt Hruschka.
Bislang äußerten auch viele Sozialgerichte Zweifel an der Vereinbarkeit des vollständigen Leistungsausschlusses mit EU-Recht und Verfassungsrecht.
Die bisherige Aufnahmerichtlinie, die Vorgaben zu den Leistungen macht, wird am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) der EU allerdings durch neue Regeln abgelöst.
Diese erlauben Leistungseinschränkungen explizit, wenn Asylbewerber sich in einem anderen EU-Land aufhalten als dem für sie zuständigen – also für die sogenannten Dublin-Fälle.

Muss das deutsche Recht nun angepasst werden?

Die jetzige Entscheidung bedeutet laut dem Rechtsexperten Hruschka für die Zukunft, dass das menschenwürdige Existenzminimum gewährleistet sein muss – dazu gehöre nach den Ausführungen des Gerichtshofs die Deckung des Bedarfs an Kleidung und Haushaltsprodukten.
„Auch in der neuen Regelung steht drin, dass ein Mindeststandard im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet sein muss“, betont er. Bisher Betroffene könnten darüber hinaus einen Nachzahlungsanspruch wegen gekürzter oder entzogener Leistungen haben. Die Schwierigkeit dabei sei jedoch, den Betrag zu beziffern.
Laut dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bedarf es nun einer eingehenden Prüfung, ob und inwieweit sich aus der EuGH-Entscheidung eine Notwendigkeit ergibt, die Rechtslage oder Rechtspraxis in Deutschland anzupassen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kommentierte, dass Leistungskürzungen durch das Urteil erschwert würden.
„Wir nehmen das zur Kenntnis, sehen aber auch, dass wir mit GEAS eine komplett neue Rechtslage haben.“ Daher habe das Urteil nur eine sehr beschränkte Wirkung, so Dobrindt.

Kritik an bestehender Praxis

Der asylpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Erik Marquardt, teilte mit: „Das Urteil muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein, die Achtung von Grundrechten und Menschenwürde wieder zum Leitbild ihrer Politik zu machen.“
Die rechtspolitische Sprecherin der Organisation Pro Asyl, Wiebke Judith, merkte an, dass Deutschland jahrelang Asylsuchenden ihnen zustehende Leistungen verweigert habe. „Jetzt ist klar: Das ist europarechtswidrig und ein handfester Skandal“, so Judith.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr insgesamt gut 5.400 Menschen nach Dublin-Regeln in andere EU-Länder überstellt, bei knapp 36.000 Übernahmeersuchen von Deutschland. (dpa/red)
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wissen

Neue Gesetze: EU will Abhängigkeit bei KI und Cloud reduzieren

Künstliche Intelligenz, Clouddienste und Online-Netzwerke: Die EU will raus aus der Abhängigkeit von US-Digitalkonzernen.
Die EU-Kommission stellte am Mittwoch, 3. Juni, ein Gesetzespaket vor, mit dem sie europäische Unternehmen fördern und die Daten öffentlicher Stellen vor dem Zugriff aus dem Ausland schützen will.
Ein Überblick über die Pläne:

Wo liegt das Problem?

Die EU verlässt sich bei zahlreichen Technologien auf Dienstleister aus den USA. Zwar nennt die Kommission die USA in ihren Vorschlägen nicht explizit, doch von keinem Staat außerhalb der EU ist die Abhängigkeit so groß.
Halbleiter – das Grundgerüst zahlreicher Technologien – stammen außerdem aus Taiwan und aus China. Im vergangenen Jahr kam es in Europa zu Engpässen, als der chinesische Mutterkonzern hinter dem Hersteller Nexperia im Streit mit der niederländischen Regierung die Produktion stoppte.

Clouddienste

Cloudserver speichern große Datenmengen, von Nachrichten aus Messenger-Apps bis hin zu Firmendaten. Ohne sie funktionieren viele digitale Dienste schlicht nicht.
Weltmarktführer für solche Clouds ist mit großem Abstand der Amazon-Dienst AWS, gefolgt von Microsoft. US-Anbieter dominieren nach Kommissionsangaben insgesamt 70 Prozent des europäischen Marktes.
Die EU-Kommission will Behörden und Regierungen dazu bewegen, auf europäische Anbieter umzusteigen – vor allem auf Open-Source-Programme, bei denen der Quellcode öffentlich verfügbar ist.
Sie schlägt zudem vor, dass öffentliche Stellen von Krankenhäusern über Rathäuser und Polizei bis zu Regierung und Militär nur Dienste nutzen dürfen, bei denen ihre Daten auf Servern in Europa bleiben.
Je nach Sicherheitsstufe sollen nach Vorstellung aus Brüssel zusätzliche Anforderungen gelten: Vorkehrungen gegen Kill Switches und europäische Eigentümer bis hin zur vollen Kontrolle über die Software durch einen EU-Anbieter.

Künstliche Intelligenz

Die führenden KI-Modelle heißen ChatGPT, Claude, Gemini oder Copilot – und gehören den US-Unternehmen OpenAI, Anthropic, Google und Microsoft. Der US-Konzern Nvidia baut Chips für die KI-Entwicklung.
In Europa sind die Investitionen in Künstliche Intelligenz im Vergleich gering.
KI-Modelle sowie Clouddienste brauchen Rechenzentren, die große Datenmengen verarbeiten können. „Europa verfügt heute über ein Drittel der Kapazitäten in den USA, weit weniger als es sollte“, sagte ein EU-Beamter. „Wir müssen aufholen.“
Er schätzt die Nachfrage für das Jahr 2035 auf rund 60 Gigawatt, nach aktuellem Planungsstand könne die EU bis dahin aber nur 42 Gigawatt liefern.
Die Kommission will deshalb dafür sorgen, dass Genehmigungsverfahren schneller gehen und mehr Fördergelder fließen. Für öffentliche Stellen sollen außerdem ähnliche Regeln wie für Clouddienste gelten, sodass die Nachfrage nach europäischen Anbietern steigt.

Halbleiter

Die Chips sind die Grundlage für Computer, Künstliche Intelligenz und stecken in Autos sowie Smartphones. Mit ASML hat die EU in den Niederlanden zwar den Weltmarktführer für die Maschinen, die Halbleiter herstellen, will aber selbst mehr Chips produzieren.
Ein Zwischenziel von 20 Prozent der weltweiten Chipproduktion werde die EU jedoch verfehlen, räumte ein EU-Beamter ein.
Die Kommission will zudem künftig eingreifen können, falls es zu einem Mangel an Halbleitern kommt. Sie will dann eine Liste der Branchen aufstellen, die zuerst an die Chips kommen – sich also über bestehende Lieferverträge hinwegsetzen.
Außerdem will sie gemeinsame Chipeinkäufe der 27 Staaten koordinieren. (afp/red)
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deutschland

2. Juni: Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“ | Chips aus Sachsen | EU verschärft Asylregeln

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Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“

Arbeitsministerin Bärbel Bas spricht sich erneut für ein einheitliches Rentensystem im Rahmen einer Bürgerversicherung aus. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt sie ab. Auch Sonderregelungen für Beamte stellt sie infrage. Zugleich berichtet Bas von persönlichen Angriffen und Hassnachrichten. Sie sagt, sie sei für manche Menschen durch ihren Einsatz für sozialen Ausgleich zu einem „personifizierten Feindbild“ geworden.

Chips aus Sachsen

Der Halbleiterstandort Sachsen zählt mittlerweile zu den wichtigsten Mikroelektronik-Standorten Europas. Das sagt Bundeskanzler Merz beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow. Demnach stammt bereits jeder dritte in Europa produzierte Chip aus Sachsen.

Kubicki-Effekt

Die FDP erreicht nach der Wahl des neuen Parteichefs Wolfgang Kubicki in einer Sonntagsumfrage wieder 5 Prozent. Mit Ausnahme des BSW, das nur auf 2 Prozent kommt, verbessern sich laut dem Forschungsinstitut alle Oppositionsparteien aufgrund der Unzufriedenheit mit der Regierungskoalition. Die Union fällt hingegen auf 24 Prozent, die SPD auf 11 Prozent.

EU verschärft Asylregeln

In der Europäischen Union tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die Reform schafft EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Wer gegen eine Abschiebung klagt, kann nicht mehr automatisch in der EU bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hilfsorganisationen warnen vor Einschränkungen von Grundrechten.

Ungarnchef bei Merz

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar in Berlin mit militärischen Ehren empfangen. Magyar kündigte an, sein Land wolle ein „ehrlicher und verlässlicher Partner“ in der EU sein. Gleichzeitig stellte er klar, dass Ungarn weiterhin keine Waffen an die Ukraine liefern und auch EU-Beitrittsgespräche vorerst blockieren werde.
 
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gesellschaft

Neue EU-Regeln: Abschiebezentren in Drittstaaten kommen

Nach der Einigung auf eine EU-Verordnung für erleichterte Abschiebungen sieht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gute Chancen, in einigen Monaten mit Drittstaaten konkrete Vereinbarungen zur Einrichtung sogenannter Rückführungszentren zu schließen.
Er verweist auf entsprechende Gespräche einer Gruppe von fünf europäischen Staaten und sagt: „Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe diesen Jahres in der Lage sind, Vereinbarungen dieser Art zu schließen.“ Bis solche Zentren dann tatsächlich errichtet seien, werde es jedoch voraussichtlich noch etwas länger dauern.

Worum es genau geht

Die Europäische Union hat am Montagabend den Weg für die Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln freigemacht. Für Ausreisepflichtige, die nicht mit den Behörden kooperieren, soll das negative Folgen haben.
Ziel der Maßnahmen ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist jedoch in der Regel eine Formalie. Da es sich um eine Verordnung handelt, kämen die neuen Vorgaben in Deutschland direkt zur Anwendung, das heißt ohne eine Änderung nationaler Gesetze.

Noch hat sich kein Land gefunden

In die geplanten Zentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Welche Länder bereit wären, solche Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist aber noch offen. Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit den Niederlanden, Österreich, Griechenland und Dänemark, einen solchen Staat zu finden.

Ruanda-Modell und Italien-Albanien-Deal

Bislang gab es keinen rechtlichen Rahmen der Europäischen Union für Drittstaaten-Vereinbarungen zu Abschiebezentren. Entsprechende Bemühungen Italiens und des europäischen Nicht-EU-Staates Großbritannien erwiesen sich als kostspielig und rechtlich heikel.
Der Asyl-Deal zwischen Großbritannien und Ruanda war im April 2024 in Kraft getreten. Großbritannien wollte irregulär eingereiste Migranten nach Ruanda abschieben, wo sie die Möglichkeit erhalten sollten, Asyl zu beantragen.
Ruanda sollte im Gegenzug Millionensummen für die wirtschaftliche und soziale Integration der Migranten bekommen. Doch nach ihrem Wahlsieg im Juli 2024 kündigte die neue Labour-Regierung das Abkommen auf.
Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen. Erst ging es darum, Asylverfahren für bestimmte Gruppen nach Albanien auszulagern.
Später beschloss Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die dort errichteten Lager auch für Abschiebehaft nutzen zu wollen. Das Modell landete wegen einer Reihe von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht noch aus.

Migrationsforscherin pocht auf menschenrechtliche Standards

Noch sei nicht klar, „welche Staaten sich unter welchen Bedingungen dazu bereiterklären – und wie hoch die Kosten dafür sein werden“, gibt die Migrationsforscherin Petra Bendel von der Universität Erlangen-Nürnberg zu bedenken.
Sie sagt, es müsse sichergestellt werden, „dass die verschiedenen menschenrechtlichen Schutzstandards, zu denen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben – das Prinzip der Nichtzurückweisung, der Schutz vor willkürlicher Freiheitsentziehung, verfahrensrechtliche Garantien -, durch entsprechende Kontrollmechanismen der Europäischen Union sichergestellt werden“.

Dobrindt zu Abschiebezentren außerhalb EU: „Noch dickes Brett zu bohren“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die EU-Einigung auf Abschiebezentren in Drittländern begrüßt – und zugleich weitere Bemühungen angekündigt. Mit der Einigung würden die rechtlichen Voraussetzungen für solche Zentren geschaffen, sagte Dobrindt am Dienstag, 2.Juni in Berlin.
Für die Einrichtung dieser „Return Hubs“ würden gerade Gespräche mit möglichen Ländern geführt. Ziel sei es, im Laufe dieses Jahres entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
„Das ist trotzdem noch ein dickes Brett, was es da zu bohren gilt“, betonte Dobrindt. „Nach dem Schließen einer Vereinbarung ist noch kein Return Hub entstanden, sondern der Aufbau von solchen Return Hubs braucht dann auch noch Zeit.“
Der Innenminister erhofft sich von der Schaffung von Abschiebezentren „auch einen deutlichen Schlag“ gegen kriminelle Schleuserbanden. Ziel sei es, dass deren Geschäftsmodell „nicht mehr mit den Versprechen einhergeht, wer einmal den Weg nach Europa geschafft hat, kann auch dauerhaft hierbleiben“.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU) rechnet mit einer abschreckenden Wirkung der Return Hubs, weil Ausreisepflichtige sich seiner Ansicht nach eher für die Rückkehr ins Herkunftsland entscheiden dürften, als sich in ein solches Zentrum bringen zu lassen.
Throm sagt: „Allein durch ihre Existenz werden wir eine Steigerung bei der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen Ausländern erleben.“

SPD-Politiker spricht von „Phantomdebatte“

Der Bundestagsabgeordnete Demir rechnet, was diesen Punkt angeht, dagegen nicht mit einer raschen Umsetzung. Er sagt: „Bei den Return Hubs haben wir es mit einer Phantomdebatte zu tun: Ich kenne kein Land, in dem das Verfahren erfolgen kann.“ Bedenken hat er gegen die geplante Verlängerung der Abschiebehaft.
Der SPD-Politiker sagt: „Abgelehnte Geflüchtete können 24 Monate in Abschiebehaft genommen werden: Kein Mensch sollte so lange in Haft sein, weil er einen Asylantrag gestellt hat“, sagt der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir.
Die Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor kritisiert, die EU folge hier dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Verantwortung auszulagern, ersetze keine verantwortungsvolle Politik. (dpa/afp/red)
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EU-Einigung: Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
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US-Minister Hegseth kritisiert Europa und warnt vor Chinas Machtanspruch

US-Verteidigungsminister Pete Hegseth hat bei einer großen Sicherheitskonferenz in Singapur europäische Verbündete scharf kritisiert und zugleich vor einer möglichen Vorherrschaft Chinas im Indopazifik gewarnt. Die USA wollten verhindern, dass ein einzelner Staat die Region dominiere und das bestehende Machtgleichgewicht zerstöre, sagte Hegseth beim Shangri-La-Dialog in der südostasiatischen Wirtschaftsmetropole.
Ziel der USA sei eine Ordnung, in der „kein Staat, einschließlich China, seine Hegemonie durchsetzen kann“. Zugleich schlug der Minister versöhnliche Töne gegenüber Peking an. Die Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und China seien „besser als seit vielen Jahren“. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump strebe „stabilen Frieden, fairen Handel und respektvolle Beziehungen“ zu Peking an.

Denkfabrik warnt vor Taiwan-Konflikt

Erst vor zwei Wochen hätten Trump und Chinas Staats- und Parteichef Xi Jinping direkte Gespräche geführt, die die Grundlage für eine „konstruktive Beziehung strategischer Stabilität“ gestärkt hätten. Das Streitthema Taiwan, das Peking immer wieder als „rote Linie“ in den US-China-Beziehungen bezeichnet, sprach Hegseth nicht an. Auch auf den Konflikt im Iran ging er nicht näher ein.
Kurz vor dem Forum hatte die Londoner Denkfabrik IISS, die den Shangri-La-Dialog ausrichtet, Folgen eines Taiwan-Konflikts skizziert. Angesichts der strategischen Bedeutung Taiwans für Peking würde ein Konflikt mit China für die USA die Gefahr einer Eskalation bergen, möglicherweise bis hin zu einem nuklearen Konflikt, schrieben die Experten. „Selbst ein begrenzter nuklearer Schlagabtausch wäre für die Region katastrophal“, hieß es. Chinas Verteidigungsministerium hielt den Bericht für realitätsfern.

Scharfe Kritik an Europa

In seiner Rede griff Hegseth auch europäische Verbündete ungewöhnlich scharf an. Asiatische Partner verfolgten traditionell einen pragmatischen Ansatz in Bündnissen, betonte er. „Wenn unsere Interessen auseinandergehen, passen wir uns pragmatisch an – ohne Drama oder Moralisieren. Ich denke, Westeuropa könnte sich daran ein Beispiel nehmen.“
Hegseth bekräftigte die Forderung der Regierung Trumps nach einer gerechteren Lastenteilung unter Verbündeten. „Die Ära, in der die Vereinigten Staaten die Verteidigung wohlhabender Nationen subventionieren, ist vorbei“, sagte er. Die USA bräuchten „Partner, keine Protektorate“. Europa habe Forderungen nach höheren Verteidigungsausgaben lange ignoriert.

Hegseth: „Weniger Foren, mehr Schiffe“

Zugleich drängte Hegseth die Verbündeten in Asien zu höheren Verteidigungsausgaben. „Wir brauchen nicht mehr Konferenzen, wir brauchen mehr Kampfkraft“, sagte er. Mit Blick auf das Forum fügte er hinzu: „Weniger Shangri-La, mehr Schiffe, mehr U-Boote.“
Bei dem Treffen in Singapur diskutieren jedes Jahr Hunderte Minister, Militärs und Experten aus aller Welt über die aktuellen Krisenherde und Bedrohungslagen. China schickte statt des Verteidigungsministers nur Experten des Militärs. (dpa/red)
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Deutsche wird Chefin von Sicherheitsmission in der Ukraine

Eine Deutsche wird neue Chefin der EU-Mission zur Unterstützung des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine. Die Juristin Cornelia Taylor trete den Posten zum 1. Juli an, teilte die Vertretung der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel mit.
Taylor sei unter anderem wegen ihrer mehr als 20-jährigen Erfahrung in der Leitung komplexer Kriseneinsätze ausgewählt worden.
Demnach arbeitete Taylor bereits in Führungspositionen bei UN- und EU-Missionen im Kosovo, in der Demokratischen Republik Kongo und in Afghanistan. Zuletzt war sie stellvertretende Leiterin der OSZE-Mission im Kosovo.
Die EU-Mission EUAM Ukraine war 2014 zur Unterstützung des Landes bei Reformen eingerichtet worden und beschäftigt mittlerweile mehr als 400 internationale und lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Derzeit hilft sie den ukrainischen Behörden auch bei der Strafverfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg, beim Grenzmanagement, der Bekämpfung hybrider Bedrohungen und bei der Wiedereingliederung von Kriegsveteranen.
EUAM Ukraine verfügt über Außenstellen in Kiew, Lwiw und Odessa sowie über eine mobile Einheit. Außenstellen in Charkiw und Mariupol sind derzeit wegen der Sicherheitslage beziehungsweise russischer Besatzung nicht einsatzfähig. (dpa/red)
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ausland

EU-Kommission will Milliarden für Ungarn freigeben

Nach dem Regierungswechsel in Ungarn will die Europäische Kommission festgesetzte EU-Mittel in Höhe von bis zu 16,4 Milliarden Euro für das Land freigeben. Der Großteil des Geldes solle fließen, wenn von Ungarn beschlossene Reformen und Investitionen umgesetzt seien, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Der neue ungarische Ministerpräsident Peter Magyar und seine Regierung handelten schnell und entschlossen, um Korruption zu bekämpfen und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, begründete von der Leyen bei einem Besuch Magyars in Brüssel den Vorstoß. Magyar sprach von einem historischen Durchbruch nach nur wenigen Wochen Regierung.
Zehn Milliarden sollen demnach aus dem Corona-Aufbaufonds der EU kommen – man habe sich auf konkrete Projekte wie etwa Energie und Wohnungsbau verständigt, sagte von der Leyen. Bevor das Geld ausgezahlt werden kann, muss Ungarn noch einen offiziellen Plan mit den Vorhaben einreichen und auch die anderen EU-Länder müssen grünes Licht für die Freigabe geben.
Die Mittel aus dem Corona-Aufbauprogramm der EU setzen voraus, dass die Reformen und Investitionen bis zum 31. August umgesetzt werden. Andernfalls droht Budapest, die Gelder zu verlieren.
Weitere 6,4 Milliarden Euro sollen aus dem EU-Budget für Strukturförderung ebenfalls nach Ungarn fließen können. Für einen in Brüssel beantragten Verteidigungskredit aus dem sogenannten Safe-Programm wartet Budapest weiter auf Freigabe.

Bislang zweistelliger Milliardenbetrag eingefroren

Wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, EU-Grundrechte und -Standards Ungarns unter der Regierung von Magyars Vorgänger Viktor Orban sind derzeit rund 17 Milliarden Euro an EU-Mitteln für Ungarn von der EU-Kommission festgesetzt.
Mehr als zwei Milliarden Euro sind darüber hinaus bereits verfallen: Für die Freigabe hätte das Land Reformauflagen bis zu einer bestimmten Frist umsetzen müssen. Weil das unter Ex-Regierungschef Orban nicht passierte, verlor Budapest den Anspruch.
Je rund eine Milliarde Euro verfiel zum Jahresende 2024 und 2025. Vorgesehen waren die nicht mehr verfügbaren Mittel für die Förderung strukturschwacher Gebiete. Die Gelder waren eingefroren worden, weil die Kommission nach Analysen zum Schluss gekommen war, dass Ungarn verschiedene EU-Standards und Grundwerte missachtet.
Die festgestellten Verstöße betrafen demnach etwa Defizite bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Korruptionsbekämpfung, Interessenkonflikte sowie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, hieß es zuletzt. (dpa/red)
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gesellschaft

Fährt die EU mit? Neue Vorschrift richtet Kameras auf Autofahrer

Eine EU-Verordnung schreibt ab Juli 2026 den Einbau des Sicherheitssystems „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) in Neuwagen vor. Dahinter verbirgt sich ein Fahrerkontrollsystem, das mit Kameras und akustischen Signalen die Verkehrssicherheit verbessern soll.
Verordnung 2019/2144 zielt darauf ab, Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden. Das ADDW-System soll mithilfe von Kameras erkennen, wenn der Fahrer abgelenkt ist und die Konzentration verliert, beispielsweise indem er zu lange von der Straße wegschaut.
Die ständige Überwachung des Fahrers während der Fahrt wirft auch sicherheits- und datenschutzrechtliche Fragen auf.

Zwei Fahrerkontrollsysteme

Laut ADAC führt die EU schrittweise zwei Fahrerüberwachungssysteme ein.
Gegenüber Epoch Times erklärte Sprecher Fabian Faehrmann, dass zuerst das „Driver Drowsiness and Attention Warning“ (DDAW) zur Vorschrift wurde. Dieses soll den Fahrer vor den Gefahren aufgrund von Übermüdung oder Sekundenschlaf am Steuer bewahren.
Während DDAW somit körperliche Zustände erkennen soll, soll ADDW vor problematischem Verhalten warnen. ADDW beobachtet dafür kontinuierlich das Fahrverhalten des Fahrers oder die Bewegungen des Fahrzeugs. Dafür werden auch Kameras im Fahrzeuginnenraum genutzt, um etwa das Schließen der Augenlider oder die Blinzelfrequenz zu messen.
„Für DDAW gelten die Anforderungen für neue Fahrzeugtypen seit dem 6. Juli 2022 und für alle Neuzulassungen seit dem 7. Juli 2024“, so Faehrmann. „Für ADDW folgen die entsprechenden Pflichten später, nämlich für neue Fahrzeugtypen seit dem 7. Juli 2024 und für alle Neuzulassungen ab dem 7. Juli 2026.“

Zunächst haben Kameras wie die Rückfahrkamera das Umfeld des Fahrzeugs sichtbarer gemacht. Nun finden diese technischen Augen immer mehr Einzug in den Innenraum.

Foto: Kwangmoozaa/iStock

Warnsysteme, die ablenken können

Der schwedische Motorjournalist Peter Esse, der die Gesetzesänderung geprüft hat, sieht in den Systemen, die eigentlich vor Ablenkung und Müdigkeit schützen sollen, jedoch eine Gefahr.
Er teilte der schwedischen Ausgabe der Epoch Times mit, dass sich bei Fahrzeugen mit dem neuen System herausgestellt hat, dass sie selbst den Fahrer ablenken können. Seiner Aussage nach besteht die Gefahr, dass man durch all die Warnsignale stärker abgelenkt werde als ohne.
Laut ADAC hätten Tester bei Autotests festgestellt, dass die Systeme unterschiedlich fein abgestimmt sind. Teilweise waren sie störend, teilweise auch unauffällig.
Die Erfassung von Daten mithilfe von installierten Mikrofonen und Kameras in neueren Pkw ist inzwischen stark verbreitet. Das umfassende Sammeln von Informationen geschieht dabei oftmals ohne Wissen des Fahrers.
Die Mikrofone, die nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme wie DDAW oder ADDW sind, sind im Normalfall aktiviert, um Sprachbefehle zu erkennen. Dies könnte die technische Voraussetzung dafür schaffen, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
EU

Bei sensiblen Gesprächen ist eine mögliche Überwachung im Fahrzeug unerwünscht.

Foto: Antonio_Diaz/iStock

Die schwedische Polizei hat mittlerweile beschlossen, sämtliche solcher Systeme aus ihren Dienstfahrzeugen zu entfernen. Gegenüber der schwedischen Ausgabe der Epoch Times erklärte Göran Bolinder von der nationalen Fahrzeugversorgung der Polizei, dass sie diese Systeme als Sicherheitsrisiko betrachte. Bolinder sagte: „Es darf auf keinen Fall möglich sein, unsere Fahrzeuge zu verfolgen oder extern Informationen über uns zu gewinnen.“
Eine Anfrage der Epoch Times an die Polizei Berlin, ob auch sie solche Systeme ausgebaut habe, blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.

Datenschutzbedenken

Neben Bedenken von Sicherheits- und Schutzbehörden berühren die neuen Sicherheitssysteme auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und allgemeine Datenschutzgesetzgebungen.
Der ADAC weist darauf hin, dass bei kamerabasierten Ablenkungswarnsystemen vorgesehen ist, dass die erfassten Daten nicht zur Identifizierung von Personen genutzt werden dürfen.
Die EU-Verordnung schreibt zudem vor, dass die „ereignisbezogene Datenaufzeichnung […] innerhalb eines geschlossenen Systems erfolgen [soll], bei dem die gespeicherten Daten überschrieben werden“. Das heißt, Daten, die für die von der EU vorgeschriebenen Sicherheitssysteme erfasst werden, sollen nicht gespeichert werden und das Auto nicht verlassen.
Laut dem Automobilklub seien die Cybersicherheitsanforderungen hoch, weshalb die Fahrzeuge „sehr stark gegen externe Zugriffe abgeschirmt sind“, so Faehrmann.

Wie werden die Systeme geprüft?

Das bedeutet allerdings auch, dass eine unabhängige Überprüfung solcher Systeme anspruchsvoll ist. Aus Sicht des ADAC ist deshalb Transparenz entscheidend. Es müsse klar sein, wie die Datenverarbeitung in Fahrzeugen konkret erfolgt.
Dazu teilte der Pressesprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit, dass die Untersuchung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit in Deutschland im Rahmen der Marktbeobachtung erfolge, insbesondere durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Das bedeute, dass die Behörden den Markt ständig beobachten. Egal ob mit oder ohne konkrete Auffälligkeiten, sie führen regelmäßige, geplante Stichprobenprüfungen durch. Bei besonderer Auffälligkeit oder besonderem Risiko prüfen sie entsprechend intensiver.

Vielschichtige Datensammlung

Neben DDAW und ADDW sammelt auch das sogenannte eCall-System Daten im Auto. Das Notfallsystem ruft automatisch die Notrufnummer 112 an, wenn das Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird. Das soll Rettungseinsätze beschleunigen und die Zahl der Verkehrstoten senken. Dieses System ist ebenfalls eine Vorgabe der EU.
Ferner sammelt der Fahrzeughersteller Daten, um das Fahrzeug weiterentwickeln zu können.
Hinzu kommen sogenannte Komfortfunktionen. Dazu gehören unter anderem Systeme, die helfen, den Pkw auf einem großen Parkplatz wiederzufinden.
Zudem werden etwa Daten zum Kraftstoffverbrauch weitergegeben. All dies sind Informationen, über die der Hersteller verfügt. Die Datenweitergabe jedoch lässt sich im Gegensatz zum gesetzlich vorgeschriebenen eCall-System deaktivieren.
Autohersteller und Technologieunternehmen bestreiten, dass eine Abhörung der Fahrzeuginsassen stattfindet. Gleichzeitig gibt es jedoch dokumentierte Fälle, in denen Hacker es geschafft haben, über Sicherheitslücken im Infotainmentsystem Fernzugriff auf die Mikrofone des Fahrzeugs zu erlangen.

Wertvolle Daten

Ein weiterer Aspekt der Datenerfassung ist der Wert der gesammelten Daten. Die Unternehmensberatung McKinsey & Company schätzte im Jahr 2021, dass der Markt für den Verkauf und die Nutzung von Fahrzeugdaten bis zum Jahr 2030 einen Wert von 250 bis 400 Milliarden US-Dollar (rund 220 bis 350 Milliarden Euro) erreichen könnte.
Durch Datenschutzgesetze sollen Autobesitzer künftig besser erkennen können, welche Daten bei der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen weitergegeben werden.
EU

Autos sollen künftig verstärkt die Umgebung und aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen – und bei Bedarf selbst handeln.

Foto: igoriss/iStock

Weitere automatische Systeme

Die neue EU-Gesetzgebung bringt weitere technische Anforderungen mit sich. Eine davon ist das adaptive Bremslicht oder Notbremslicht. Dabei handelt es sich laut Bundesverkehrsministerium „um eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird“.
Relativ neu ist die automatische Notbremsung. Sie bremst das Fahrzeug bei Gefahr automatisch ab, ohne dass der Fahrer darauf Einfluss nehmen kann.
Im Weiteren müssen die Neufahrzeuge mit einem sogenannten Intelligent Speed Assistance-System (ISA) ausgestattet sein. Das ISA soll Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder erkennen, diese mit Kartendaten abgleichen und den Fahrer bei zu hoher Geschwindigkeit warnen. Manche Hersteller erzeugen dabei auch einen Widerstand im Gaspedal.
(Mit Material der schwedischen Epoch Times)