ZDF-Sommerinterview mit Bundeskanzler Friedrich Merz. - Foto: Dominik Asbach/ZdF/dpa
In Kürze:
Rücktritt von Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag
Mögliche weitere Neubesetzung von Regierungsposten
Schlechte Umfragewerte des Kanzlers
Reformpläne der Bundesregierung
Bevorstehende Landtagswahlen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) distanziert sich im Sommerinterview des ZDF am 19. Juli vom ehemaligen Unions-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag Jens Spahn deutlich. Als dieser ihm von seiner Vaterschaft mit Hilfe einer Leihmutter in den USA erzählt habe, habe er sich gedacht: „Naja, hoffentlich geht er kommunikativ damit gut um und erklärt es gut.“
Mit der darauffolgenden Empörung habe er „nicht in diesem Umfang“ gerechnet, räumte Merz ein. Dass es nach Bekanntgabe der Vaterschaft von Spahn nun zu dessen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender gekommen sei, „hatte wahrscheinlich auch was mit seiner Person zu tun und auch mit der Kommunikation“, so der Bundeskanzler.
Merz kritisierte: Spahn habe sowohl die Partei als auch die Fraktion erst „sehr, sehr spät über alles informiert. „Wenn wir Zeit gehabt hätten, hätten wir das in Ruhe besprechen können, aber die Zeit hatten wir nicht.“
Spahns Rücktritt könnte zu einem Stühlerücken auf mehreren Posten führen. Dies versuchte die ZDF-Journalistin Diana Zimmermann dem Bundeskanzler zu entlocken, doch dieser ließ sich – trotz mehrfacher Nachfrage nur auf die Entgegnung ein: „Es könnte eine Gelegenheit sein.“
Die ZDF-Journalistin insistierte weiter: Der derzeitige Kanzleramtschef Torsten Frei „ist ja ein Top-Kandidat für den Fraktionsvorsitz. Darüber haben Sie nachgedacht?“ Merz gab sich ahnungslos: „Ich weiß nicht, wer ihn zum Top-Kandidaten gemacht hat. Das höre ich von Ihnen zum ersten Mal.“ Er fügte indes hinzu, dass es eine Gelegenheit sein könnte, „über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken.“
Zu seinen schlechten Umfragewerten
Diana Zimmermann konfrontierte Merz damit, dass er in den jüngsten Umfragen „sehr schlecht“ dastehe und fragte: „Haben Sie in den vergangenen Monaten darüber nachgedacht, ob Sie so weitermachen können, wenn es so wenig Vertrauen in der Bevölkerung gibt?“ Diese Frage ließ der Bundeskanzler unbeantwortet, und sagte ausweichend: „Wir haben es mit einer Vertrauenskrise der Demokratie insgesamt zu tun.“ Daran würde die Koalition arbeiten. Das sei nicht nur die Aufgabe einer Regierung, sondern aller demokratischen Parteien.
Aus der letzten Sitzung des Bundestages sei er aufgrund der „Tonlage“ „sehr besorgt“ nach Hause gefahren. „Von der AfD sind wir es mittlerweile gewöhnt. Von den Linken auch. Aber auch von den Grünen mittlerweile. Das war alles derselbe Sound.“ Die Auseinandersetzung sei „keine Werbung für die Demokratie“ gewesen. Er beklagte vor allem „die persönliche Herabsetzung“ in der Debatte. Diese schade der Demokratie.
Herausforderungen durch USA und China
Ob es ein Fehler gewesen sei, den Bürgern im Wahlkampf und in der Regierung viel zu versprechen, wollte die ZDF-Journalistin wissen. Merz: Er sei „noch von anderen Voraussetzungen ausgegangen. „Wir haben jetzt das fünfte Jahr in Folge einen Krieg in der Ukraine. Wir haben eine schwierige Lage mit den Vereinigten Staaten von Amerika“.
Man könne erkennen, dass die USA „unter der Führung von Donald Trump nicht mehr in dem Umfang zur NATO stehen, wie sie das Jahrzehnte vorher getan haben“. Auch sähe er „eine völlig andere Herausforderung durch die Volksrepublik China, die auf uns zukommt.“ Außerdem beklagte er eine „anhaltende Energiekrise durch fehlendes russisches Gas“.
Das seien „alles Dinge“, die sich „massiv verändert haben, insbesondere im letzten Jahr, praktisch auch zwischen den Wahlen.“ Für die Entscheidungen im Februar vergangenen Jahres, bevor der neue Bundestag zusammengetreten sei, übernehme er die Verantwortung. Merz rekurrierte mit dieser Aussage auf seine damalige Ablehnung der Schuldenbremse, die ihn nun „beschwert“.
Man müsse indes jetzt „mit den Mitteln, die wir haben, das Richtige daraus machen“. Er bekenne sich dazu, inzwischen eine andere Entscheidung zur Schuldengrenze getroffen zu haben. Jetzt müssten „schnelle Investitionen auch wieder Wirtschaftswachstum herbeiführen. Dazu stehen wir in der Verantwortung“, so der Bundeskanzler.
Darauf angesprochen, dass der Ukrainekrieg jedoch schon vor seiner Kanzlerschaft drei Jahre bestand, entgegnete Merz: „Die Auseinandersetzung mit dem ukrainischen Staatspräsidenten im Oval Office im Februar vergangenen Jahres hat nicht nur bei mir einen bleibenden Eindruck hinterlassen“, so Merz.
„Umfangreicher Reformprozess“
Die ZDF-Journalistin konfrontierte als Nächstes den Bundeskanzler mit einer ZDF-Umfrage zu den beschlossenen Reformen im Sozialbereich. Dieser Umfrage zufolge befänden 81 Prozent der Befragten die Kosten als für „nicht gerecht verteilt“. Frage an Merz: „Unterschätzen Sie, für wie unfair die Bürger diese Reformen halten?“
Merz: “Das Wichtigste“ für die Regierung sei gewesen, den weiteren drohenden Anstieg der Beiträge für die Sozialversicherung zu stoppen. Er gab sich überzeugt: „Das wird uns mit diesen Reformen gelingen, zumal wir (…) die Gesundheitsreform gemacht haben.“ Er kündige an: „Mindestens zwei werden folgen: die Sozialhilfe, die soziale Pflegeversicherung“ sowie die Rentenreform, „die im Herbst kommen soll“. Der Bundeskanzler weiter: „Wir sind in einem umfangreichen Reformprozess.“
Er gab sich zudem überzeugt, dass es der Regierung gelungen sei, die „Flüchtlingskrise“ in den Griff zu bekommen. „Das waren auch enorme Kosten, auch für die sozialen Sicherungssysteme.“
Außerdem erinnerte Merz daran, dass es eine Steuerreform geben werde, „wo die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden“. Diese solle „jetzt erst mal im Parlament beraten“ und verabschiedet werden. Dann erst werde es sich zeigen, „wo wir entlasten“. Mehr sei „im Augenblick“ nicht möglich, „weil die Staatsfinanzen sehr angespannt sind“.
Auch auf die Altersentwicklung in der Gesellschaft müsse Rücksicht genommen werden. Mit einem Seitenhieb auf die Alt-Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die von 2005 bis Ende Dezeber 2021 regierte, sagte Merz: „Wir holen das nach, was Jahrzehnte in Deutschland versäumt worden ist.“
„Sie zeigen immer nur diejenigen, die Kritik an mir äußern“
Er habe mit seiner Stadtbildaussage sehr viele Menschen mit Migrationhintergrund verstört, hielt die ZDF-Journalistin Zimmermann Merz vor. Dieser konterte: Es gehöre zur Wahrheit, „dass viele Menschen in Deutschland gesagt haben: ‚Genau so ist es, wie der Friedrich Merz das da gesagt hat.‘ Nur die kommen in Ihrer Berichterstattung kaum vor.“
Zimmermann will dazwischen gehen, doch Merz lässt sich nicht bremsen: „Nein, Sie zeigen immer nur diejenigen, die Kritik an mir äußern. Sie zeigen selten diejenigen, die mal sagen ‚Es ist genau so‘. (…) Das ist ihr gutes Recht, das zu tun. Aber es ist mein gutes Recht, zu sagen: Ich bekomme sehr viel Zustimmung in der Bevölkerung für das, was ich zu diesen Sachverhalten sage.“
Damit leitete Merz selbst über zum Thema, dass die Zahl der Arbeitsstunden in Deutschland zu niedrig sei. Wörtlich: „Die Schweizer arbeiten 200 Stunden mehr als die Deutschen. Das ist doch nicht Faulheit, die ich jemandem persönlich unterstelle. Sondern ich sage, unsere Produktivität ist zu gering, unsere wirtschaftliche Leistung ist zu gering und daran müssen wir etwas tun.“
Er versuche nur, ein Problem zu beschreiben und daraus wiederum eine Lösung zu entwickeln. Dazu brauche es eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. „Diese haben wir im Augenblick nicht“, räumte der Bundeskanzler ein. Deshalb „werden wir noch viel mehr erklären müssen“. Es habe aber „keinen Sinn, etwas gesund zu beten, was im Augenblick nicht gesund ist. „Insgesamt müssen wir in diesem Land eine höhere Leistung erbringen und dazu stehe ich.“
Tatsächlich lag gemäß dem Schweizer Bundesamt für Statistik im Jahr 2025 die wöchentliche Arbeitszeit in der Schweiz bei 42,5 Stunden, in Deutschland nur bei 38,4. Auf ein Jahr gerechnet, wäre das ein Unterschied von rund 200 Stunden.
„Uns darf das Land nicht wegrutschen“
Vor den drei im September anstehenden Landtagswahlen in Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern seien die Zustimmungswerte für die CDU „historisch schlecht“, hielt Zimmermann Merz vor. Der Bundeskanzler entgegnete, dass dies nicht alleine ein Problem der CDU sei.
Die SPD etwa stehe in Sachsen-Anhalt derzeit bei 6 Prozent. Bei der kürzlichen Landtagswahl in Baden-Württemberg habe die SPD 5,5 Prozent erreicht. Es sei deshalb „nicht alleine ein Problem des Ostens“.
Vielmehr gebe es ein gemeinsames Problem der politischen Mitte in Deutschland „Wir werden angegriffen von Links und Rechts“, sagte Merz. Es sei die Aufgabe der Mitte, dies der Bevölkerung zu erklären. Merz: „Uns darf das Land nicht wegrutschen.“
Er kündigte an, sich in allen drei Bundesländern in den Wahlkämpfen zu engagieren. Er wisse, dass dies „größte Besorgnis“ auch im „europäischen Ausland“ auslöse.
„Ich suche keine andere Koalition“
Zum Abschluss machte Merz deutlich: „Ich suche keine andere Koalition in Berlin. Ich möchte, dass wir mit dieser Koalition Erfolg haben.“ Denn die Regierungskoalition aus CDU und SPD habe „den Auftrag, dieses Land in höchst turbulenten Zeiten stabil auf Kurs zu halten.“
Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder (l) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am 2. Juli 2026. - Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will sich nach dem Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn keine lange Hängepartie leisten.
Er will die Nachfolge schnell regeln und zusammen mit CSU-Chef Markus Söder bald einen Vorschlag machen. Die Unionsfraktion sei zwar in der Sommerpause, aber sie sei arbeitsfähig.
Der Wechsel an der Fraktionsspitze könnte personelle Veränderungen an anderer Stelle nach sich ziehen. „Es könnte die Gelegenheit sein, noch einmal über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken“, sagte Kanzler Merz im ZDF-Sommerinterview.
Merz kritisierte den zurückgetretenen Fraktionschef massiv für seine Kommunikation in der Sache. Spahn habe die CDU und die Fraktion erst „sehr sehr spät“ informiert. „Wenn wir Zeit gehabt hätten, hätten wir das in Ruhe besprechen können, aber die Zeit hatten wir nicht.“
Diese Namen spielen in den Spekulationen eine Rolle:
Thorsten Frei, 52, Chef des Bundeskanzleramts (CDU)
Als Kandidat Nummer eins für den Posten des Fraktionschefs gilt Kanzleramtschef Thorsten Frei. Er war in der vergangenen Legislaturperiode Parlamentarischer Geschäftsführer unter dem damaligen Fraktionschef und Oppositionsführer Merz und kennt damit die Arbeit an der Spitze der Unions-Abgeordneten bestens.
Thorsten Frei wird am häufigsten als möglicher Nachfolger genannt.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Der 52-Jährige war schon nach der Bundestagswahl 2025 für den Fraktionsvorsitz im Gespräch. Merz holte seinen engen Vertrauten dann aber doch ins Kanzleramt. Dort hat er nur schwer Fuß gefasst. Frei wird von einigen in der Union vorgeworfen, lieber Interviews zu geben, als die Koalitionsarbeit zu koordinieren.
Die Fraktionsarbeit passe besser zu Frei, meinen viele. Mit ihm würde Merz einen loyalen Vertrauten an der Fraktionsspitze haben und könnte gleichzeitig neuen Schwung ins Kanzleramt bringen.
Er könnte den Rücktritt also als Chance nutzen, nach den inhaltlichen Reformbeschlüssen auch personelle Impulse zu setzen, um die Koalition aus dem Stimmungstief zu holen.
Als Generalsekretär führt Carsten Linnemann die Geschäfte in der CDU-Parteizentrale, konnte sich dort bisher im Schatten von Parteichef Merz aber politisch noch nicht so richtig entfalten. Die Fraktionsführung könnte für ihn eine neue Chance bedeuten.
Allerdings hat ihm so mancher noch nicht verziehen, dass er nach der Bundestagswahl den Sprung ins Kabinett ablehnte, weil ihm der Zuschnitt des Wirtschaftsministeriums zu klein war. Unter dem Strich hat er allenfalls Außenseiterchancen.
Carsten Linnemann (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Ob er selbst Wechselambitionen hat, ist nicht bekannt. Als Generalsekretär stehen ihm aber unruhige Zeiten bevor. Bei den drei Landtagswahlen im September droht die Union – wenn es ganz schlecht läuft – zwei Ministerpräsidentenposten in Berlin und Sachsen-Anhalt zu verlieren – was für größere Aufwallungen in der Partei führen dürfte.
Alexander Dobrindt, 56, Bundesinnenminister (CSU)
Alexander Dobrindt gilt als erfolgreichstes Mitglied des schwarz-roten Kabinetts. Er hat dafür gesorgt, dass es in der Migrationspolitik keine größere Angriffsfläche mehr für die AfD gibt.
Und er gilt als jemand, der wie kein anderer die Koalitionspartner zusammenführen kann. Als langjähriger Vorsitzender der CSU-Landesgruppe war er außerdem schon so eine Art Neben-Fraktionschef.
Bei den Spekulationen um die Nachfolge von Jens Spahn an der Spitze der Unionsfraktion fällt auch der Name des bisherigen Innenministers Alexander Dobrindt.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Sein Erfolg als Innenminister ist aber das stärkste Argument gegen einen Wechsel. In dieser Position ist er so etwas wie der Vizevizekanzler neben Merz und seinem Stellvertreter Lars Klingbeil von der SPD.
Er ist also der Anführer der CSU-Minister und kann von dieser Position bestens die Strippen ziehen, was das Gesamtgefüge der Koalition angeht.
Günter Krings, 56, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion (CDU)
Von den Stellvertretern Spahns ist Günter Krings der einzige, der in den Personalspekulationen eine Rolle spielt. Er ist in der Fraktionsführung für die Bereiche Inneres, Recht und Verbraucher zuständig und führt die mächtige Landesgruppe NRW an.
Im vergangenen Jahr hatte Merz versucht, ihn als Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung zu installieren. Er scheiterte in einer Kampfabstimmung gegen die frühere Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer.
Günter Krings (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Kanzler ist ihm also quasi noch etwas schuldig. Allerdings wird Krings eher als Chef des Kanzleramts genannt für den Fall, dass Frei zurück in die Fraktion wechselt. Der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium gilt nicht als jemand, der in dem Ausmaß wie Frei die Öffentlichkeit sucht und könnte ein Kanzleramtschef sein, der im Hintergrund die Fäden in der Hand hält.
Nina Warken, 47, Bundesgesundheitsministerin (CDU)
Und was ist mit den Frauen in der Union? Die einzige, die in den Personalspekulationen von Medien und Unionisten eine Rolle spielt, ist Gesundheitsministerin Nina Warken.
Sie hat die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gerade über die Bühne gebracht, hat aber noch die Pflegereform vor sich, zu der bisher erst ein Referentenentwurf existiert.
Nina Warken am 15.07.2026.
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Ihr derzeitiger Job und die große männliche Konkurrenz lassen es als eher unwahrscheinlich erscheinen, dass sie es wird. (dpa/red)
Jens Spahn (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Parteikreisen erfuhr, informierte er die Bundestagsfraktion in einem Schreiben über den Schritt. „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt“, heißt es darin.
„Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete“, teilte Spahn am Samstag in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder mit.
Der „Spagat“ zwischen seiner „privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft“ und der „nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion“ sei „größer geworden“, als er es erwartet habe, so Spahn weiter zur Begründung für seinen Rückzug.
Die „zunehmende Unerbittlichkeit“ in der öffentlichen Auseinandersetzung habe ihn „sehr nachdenklich“ gemacht. „Lasst uns bei aller Klarheit und Entschiedenheit in der Sache immer auch menschlich im Ton bleiben. Denn das zeichnet uns als christlich-demokratische Volksparteien der Mitte aus“, forderte der CDU-Politiker seine Fraktionskollegen auf. Eines sei ihm in den letzten Tagen „immer klarer“ geworden: „Meine Familie ist mir das Wichtigste“, so Spahn.
Spahn hatte mit der Bekanntgabe seiner Vaterschaft eine Debatte über seine Person ausgelöst. Offenbar griffen er und sein Partner dabei auf eine Leihmutter im Ausland zurück, obwohl sich Spahn in Deutschland dafür eingesetzt hatte, das Modell Leihmutterschaft weiterhin zu verbieten. (afp/dts/red)
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In der Debatte um Leihmutterschaft erklärt Unionsfraktionschef Jens Spahn seinen Rücktritt. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Parteikreisen erfuhr, informierte er die Bundestagsfraktion in einem Schreiben über den Schritt. „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt“, heißt es darin.
„Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete“, teilte Spahn am Samstag in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder mit.
Der „Spagat“ zwischen seiner „privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft“ und der „nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion“ sei „größer geworden“, als er es erwartet habe, so Spahn weiter zur Begründung für seinen Rückzug.
Die „zunehmende Unerbittlichkeit“ in der öffentlichen Auseinandersetzung habe ihn „sehr nachdenklich“ gemacht. „Lasst uns bei aller Klarheit und Entschiedenheit in der Sache immer auch menschlich im Ton bleiben. Denn das zeichnet uns als christlich-demokratische Volksparteien der Mitte aus“, forderte der CDU-Politiker seine Fraktionskollegen auf. Eines sei ihm in den letzten Tagen „immer klarer“ geworden: „Meine Familie ist mir das Wichtigste“, so Spahn.
Merz: „Die Entscheidung ist richtig und war unvermeidlich“
Der Vorsitzende der CDU Deutschlands, Friedrich Merz, teilte am Samstag Nachmittag mit, dass Jens Spahn ihm seinen Rücktritt vom Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitgeteilt hatte.
Merz erklärte dazu: „Die Entscheidung ist richtig und war unvermeidlich.“ „Glaubwürdigkeit“ sei in der Politik „das höchste Gut“, sagte Merz am Samstag. Er danke Spahn für die Zusammenarbeit. Dieser habe den Weg der Fraktion aus der Opposition in die Regierung „mitgeprägt und gestaltet“. In der „Erarbeitung der großen Reformvorhaben der letzten Wochen“ sei Spahn eine „wichtige Stütze der Koalition“ gewesen.
Als CDU-Vorsitzender werde er in Abstimmung mit CSU-Chef Markus Söder einen Vorschlag für die Neubesetzung im Fraktionsvorsitz machen, so Merz weiter. Verfahren und Zeitplan würden jetzt mit den Gremien der Partei und der Fraktion abgestimmt.
Die Koalitionspartner SPD und CSU haben die Entscheidung von Spahn gewürdigt. „Die Entscheidung von Jens Spahn verdient allerhöchsten Respekt“, teilte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann am Samstag mit. Zugleich kündigte er an, dass er selbst bis zur Wahl eines neuen Fraktionsvorsitzenden die Amtsgeschäfte übernehmen werde. „Die Fraktion bleibt entscheidungs- und handlungsfähig.“
Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußerte „großen Respekt“ vor Spahns Entscheidung. „Wir haben in der Koalition sehr eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet.“
Spahn hatte mit der Bekanntgabe seiner Vaterschaft eine Debatte über seine Person ausgelöst. Offenbar griffen er und sein Partner dabei auf eine Leihmutter im Ausland zurück, obwohl sich Spahn in Deutschland dafür eingesetzt hatte, das Modell Leihmutterschaft weiterhin zu verbieten. (afp/dts/red)
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Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann sind durch eine Leihmutterschaft in den USA Eltern geworden. Dies löste in Deutschland eine Kontroverse zum Thema Ersatzmutterschaft aus. Hierzulande ist sie verboten.
Darüber, was kontrovers diskutiert wird und was aus ethischer und rechtlicher Sicht problematisch ist, haben wir mit Cornelia Kaminski, der Bundesvorsitzenden der Aktion Leben…
Unionsfraktionschef Jens Spahn gerät unter Druck, weil er mit seinem Mann mit Hilfe einer Leihmutter Nachwuchs bekam. (Archivbild) - Foto: Thomas Banneyer/dpa
Nach Rücktrittsforderungen wegen der Entscheidung von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für eine Leihmutterschaft will Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Thema parteiintern aufarbeiten.
Er sehe nicht, dass an der geltenden Rechtslage zur Leihmutterschaft „Änderungen vorgenommen werden sollen“, sagte Merz am Freitag in Brühl. „Und alles weitere werden wir in der nächsten Sitzung des Präsidiums der CDU Deutschlands besprechen.“ Das Treffen ist für Montag geplant. Spahn selbst verteidigte seine Entscheidung.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Spahn und sein Mann Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Der Unionsfraktionschef sieht sich seither mit Rücktrittsforderungen aus den eigenen Reihen und aus anderen Parteien sowie mit Vorwürfen konfrontiert, als Privatperson anders zu handeln als in seiner politischen Funktion.
Spahn selbst verteidigte den Weg der Familiengründung über eine Leihmutter. „Ich habe lange mit mir gerungen, auch was das Thema Leihmutterschaft angeht“, sagte er in einem „Bild“-Podcast.
„Ich bin lange zerrissen gewesen. Aber eben über dieses Ringen und sich mit dem Thema beschäftigen, haben wir uns für diesen Weg entschieden“, sagte er mit Blick auf seinen Mann. Er kenne es „als Christ“, dass „das eine die reine Lehre ist und das andere das echte Leben“. Es seien „keine einfachen Entscheidungen“ gewesen.
Über seine politische Zukunft als Unionsfraktionschef sagte Spahn, er werde die Frage, wie es weitergeht, „mit der Fraktion natürlich erörtern, wenn wir uns im September wiedersehen“.
Am Ende könne „nur die Fraktion darüber entscheiden, wie es weitergeht“. Spahn fügte hinzu: „Für mich ist jedenfalls eins klar: Für mich gibt es, und das wird mir jede Stunde immer bewusster, nichts Wichtigeres als meine Familie.“
Kanzler Merz sagte bei einer Pressekonferenz in Brühl, ihm sei bewusst, dass das Thema „in seiner ganzen Dimension menschlich, juristisch, gesellschaftlich, ethisch“ sehr viele Menschen aus diesem aktuellen Anlass bewege. Er stellte zugleich klar, dass es in Deutschland dazu eine eindeutige Rechtslage gebe.
Leihmutterschaft ist hierzulande verboten. Außerdem hatte die CDU erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird.
Die nächste Sitzung des CDU-Präsidiums findet am Montag statt. Eine Pressekonferenz im Anschluss sei nicht geplant, sagte eine Parteisprecherin.
Spahn sprach im „Bild“-Podcast auch über den Parteitagsbeschluss – bei dem damaligen Delegiertentreffen war die Leihmutter seinen Angaben zufolge bereits schwanger.
Er ärgere sich im Nachhinein, sich damals nicht geäußert zu haben, sagte Spahn. „Ich hätte es tun sollen im Nachhinein.“ Damals sei er jedoch „noch nicht so weit“ gewesen, diese Debatte führen zu können. Er wolle sich nun aber der Debatte stellen.
Eine prominente Rücktrittsforderung war unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters gekommen. Rücktrittsforderungen kamen auch vom Landesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Thüringen sowie von der Frauen Union Mecklenburg-Vorpommern und der Frauen Union Thüringen. Der Chef der Senioren-Union, Hubert Hüppe (CDU), zeigte sich „persönlich geschockt“ von Spahns Entscheidung.
Auch die Vorsitzende der Frauen Union in Sachsen-Anhalt, Christiane Diehl, legte Spahn (CDU) einen Rücktritt nahe. „Herr Spahn sollte sich überlegen, ob er seine exponierte Position in der Partei nicht besser jemand anderem überlässt“, sagte Diehl dem „Spiegel“.
Zwar respektiere sie die persönliche Lebenssituation ihres Parteikollegen. Sein Vorgehen habe aber „Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der gesamten Partei“ und sei ein Problem im Wahlkampf. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.
Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), sagte dem Deutschlandfunk, er könne nachvollziehen, dass die Diskussion über Spahns Leihmutter-Baby „zu einer gewissen Glaubwürdigkeitsfrage wird“. Diese Debatte müsse er nun aushalten.(afp/red)
Die rot-weisse Flagge der Stadt mit dem Berliner Bären weht auf dem Dach des Abgeordnetenhauses. - Foto: Soeren Stache/dpa/dpa
Gut zwei Monate vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl hat die CDU nach dem Wechsel ihres Spitzenkandidaten in einer neuen Wahlumfrage deutlich zugelegt. Stärkste Kraft bleibt jedoch die Linke, wie aus dem am Donnerstag, den 16. Juni, veröffentlichten BerlinTrend von Infratest dimap im Auftrag des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) hervorgeht.
Die Linke verbessert sich gegenüber der Erhebung von Anfang Juli um zwei Prozentpunkte auf 22 Prozent. Die CDU gewinnt drei Punkte hinzu und erreicht 20 Prozent. Damit rückt sie vom vierten auf den zweiten Platz vor.
In der Berliner CDU hatte sich angesichts sinkender Zustimmungswerte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner aus dem Wahlkampf zurückgezogen. Die Spitzenkandidatur übernahm Finanz- und Kultursenator Stefan Evers.
Die Grünen verlieren in der jüngsten rbb-Umfrage zwei Prozentpunkte und kommen nur noch auf 17 Prozent. Auch die AfD büßt zwei Punkte ein und erreicht 16 Prozent. Die SPD fällt um einen Punkt auf zwölf Prozent. FDP und BSW verharren unverändert bei jeweils drei Prozent und würden damit den Einzug ins Abgeordnetenhaus verpassen.
Rechnerisch hätten sowohl ein Bündnis aus Linken, Grünen und SPD als auch eine Koalition aus CDU, Grünen und SPD eine parlamentarische Mehrheit.
Den Verzicht Wegners auf die Spitzenkandidatur halten 77 Prozent der für die rbb-Erhebung Befragten für richtig. Auch unter den Anhängern der CDU begrüßen 76 Prozent den Wechsel. Wegner hatte nach falschen Angaben zu seiner Kommunikation am ersten Tag des großen Berliner Stromausfalls im Januar auf eine erneute Kandidatur verzichtet.
Bei einer hypothetischen Direktwahl des Regierenden Bürgermeisters läge Finanz- und Kultursenator Evers mit elf Prozent vorn. Es folgen Elif Eralp von der Linken mit neun Prozent, SPD-Kandidat Steffen Krach mit sieben Prozent, AfD-Kandidatin Kristin Brinker mit fünf Prozent und Grünen-Spitzenkandidat Werner Graf mit drei Prozent.
Wahl im September
Die Abgeordnetenhauswahl findet am 20. September statt. Bei der Wiederholungswahl 2023 hatte die CDU 28,2 Prozent erreicht und anschließend eine Koalition mit der SPD gebildet. (afp/red)
Die vorläufige Chatkontrolle gilt nun bis April 2028. - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
In Kürze:
Die vorläufige Chatkontrolle wurde zunächst zweimal abgelehnt und anschließend per Dringlichkeitsantrag verlängert.
Die EVP-Fraktion berief sich dabei auf die Geschäftsordnung des EU-Parlaments.
EU-Abgeordneter Martin Sonneborn kritisiert das Vorgehen und spricht von einem Verstoß gegen die Regeln des Parlaments.
Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist.
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli, kurz vor der Sommerpause, eine Verlängerung der Chatkontrolle beschlossen. Die Regelung war im vergangenen April nach fünf Jahren ausgelaufen und sollte nach einer Abstimmung vom 26. März zunächst nicht fortgeführt werden. Damals stimmten 311 Abgeordnete gegen eine Verlängerung, 228 dafür. Nun wurde eine Verlängerung bis April 2028 beschlossen. Maßgeblich beteiligt war die EVP-Fraktion, der unter anderem CDU und CSU angehören.
Viele Debatten, keine Mehrheit
Die Verlängerung der Übergangsregelung erlaubt Anbietern wie WhatsApp, Google und anderen weiterhin, freiwillige Erkennungsmaßnahmen gegen Material über sexuellen Kindesmissbrauch einzusetzen. Kritiker bewerten diese Möglichkeit als Eingriff in die private Kommunikation, da Inhalte auch ohne konkreten Verdacht überprüft werden können.
Der Weg zur erneuten Abstimmung war mehrstufig.
Der Abstimmung vom 26. März ging ein erstes Votum am 11. März voraus. Die Abgeordneten sollten eine Verlängerung der Chatkontrolle bis April 2028 beschließen. Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgte das Parlament jedoch nicht vollständig und brachte eigene Änderungsanträge ein. Anschließend verabschiedete es eine eigene Verhandlungsposition, die eine Verlängerung bis August 2027 vorsah. Eine zentrale Änderung: Das Scannen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wurde gestrichen.
Anschließend begannen sogenannte Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Da keine Einigung erzielt wurde, kam es am 26. März zu einer weiteren Abstimmung im Parlament. Der Vorschlag erreichte dabei nicht die erforderliche Mehrheit, sodass das Verfahren zunächst nicht abgeschlossen werden konnte.
Damit lief die bisherige Rechtsgrundlage, die Verordnung (EU) 2021/1232 („Chatkontrolle 1.0“), Anfang April nach fast fünf Jahren aus. Sie wurde am 30. Juli 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 2. August 2021 in Kraft.
Parlamentspräsidentin Metsola brachte den Antrag ein
Am 7. Juli brachte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola einen Antrag auf Anwendung eines Dringlichkeitsverfahrens ein. Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Änderung der bestehenden Verordnung, sondern um einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung ihrer Geltungsdauer. Die aus Malta stammende Politikerin berief sich dabei auf eine Regelung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Dadurch konnte der Vorschlag beschleunigt behandelt und erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der deutsche EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) kritisierte das Vorgehen und sieht darin einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. In einer Stellungnahme vor dem Parlament erklärte er, ein Dringlichkeitsverfahren setze „unvorhergesehene Entwicklungen“ voraus, die hier nicht vorlägen. Zudem sei das Verfahren nur für Vorschläge in erster Lesung vorgesehen. Das Dossier zur Chatkontrolle befinde sich dagegen bereits in zweiter Lesung.
Artikel 80 der Geschäftsordnung regelt nach Sonneborns Darstellung den Umgang mit solchen Fällen. Darin heißt es: „Bei Kollision haben die Regeln der zweiten Lesung Vorrang.“ Sonneborn sprach von einem „Durchprügeln“ der Chatkontrolle vor der Sommerpause und forderte Metsola auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Metsola schaltete sein Mikrofon nach 60 Sekunden ab. Dies sei nach den Regeln des Parlaments möglich, werde aber selten angewandt, erklärte Sonneborn anschließend auf X.
Das Parlament stimmte am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen für das Dringlichkeitsverfahren. Damit war der Weg für eine weitere Abstimmung frei.
Zwei Tage später, einen Tag vor Beginn der Sommerpause, stimmte das Parlament über die Verlängerung ab. Der Antrag erhielt zwar mehr Ja- als Nein-Stimmen, verfehlte jedoch die erforderliche absolute Mehrheit. An diesem Tag nahmen 607 der 720 Abgeordneten an der Abstimmung teil.
Mehrheit der Stimmen reicht nicht aus
Zunächst stimmte das Parlament über den Standpunkt des Rates der Europäischen Union ab, den dieser nach der ersten Lesung an das Parlament zurückgegeben hatte. Kernpunkt war eine bis zum 3. April 2028 befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Von den 607 abgegebenen Stimmen lehnten 314 den Standpunkt des Rates ab, 276 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Damit gab es unter den Abstimmenden mehr Stimmen gegen den Vorschlag als dafür. Für eine Ablehnung war jedoch eine absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Dafür wären 361 Stimmen nötig gewesen.
In einer zweiten Abstimmung ging es um die Ablehnung der geänderten Fassung des Europäischen Parlaments. Diese enthielt unter anderem die Einschränkung, dass Maßnahmen zur Erkennung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern nicht auf Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet werden sollen. Auch dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. 286 Abgeordnete stimmten gegen die Ablehnung, 276 dafür, 30 enthielten sich. Damit war die zweite Lesung abgeschlossen.
Nach der Abstimmung äußerten mehrere Abgeordnete Kritik an dem Verfahren. Die AfD-Abgeordnete Mary Khan sprach von einem „demokratischen Skandal“. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, sagte sie.
Der Grünen-Abgeordnete Erik Marquardt bezeichnete die Entscheidung als „einen schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“. Er kritisierte, dass Plattformbetreiber dadurch weiterhin Möglichkeiten erhielten, private Kommunikation zu überprüfen. CDU/CSU warf er vor, damit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Kinder zu erreichen. Das Verfahren nannte er „eine Farce“.
BSW-Abgeordneter De Masi erwartet Klagen
Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) kritisierte die rechtliche Grundlage der Verlängerung. Auf X schrieb er: „Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“ Er kündigte an, dass er mit rechtlichen Verfahren gegen die Regelung rechne.
Sachsens Innenminister Armin Schuster begrüßte hingegen die erneute Abstimmung. „Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament zum Schutz unserer Kinder erfolgreich eine stabile Mehrheit vereinen können, um ein zentrales Ermittlungsinstrument im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch wieder zu reaktivieren“, sagte er laut der „WELT“.
Auch Telegram-Chef Pawel Durow äußerte Kritik an der Verlängerung. Auf seinem X-Account schrieb er: „Einst typisch für Bananenrepubliken, werden solche Tricks nun von der EU genutzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.“ In einem weiteren Beitrag erklärte er, Telegram werde private Nachrichten nicht scannen.
Bericht sieht Nutzen, aber auch offene Fragen
Ein Ende November 2025 veröffentlichter Bericht zur Anwendung der Verordnung zeigt erhebliche Unterschiede bei der Datenerfassung und Berichterstattung durch Anbieter und Mitgliedstaaten. Das Papier empfiehlt daher eine stärkere Standardisierung der verfügbaren Daten und Meldungen.
Die ausgewerteten Daten zeigen, dass automatisch als mögliches Material über sexuellen Kindesmissbrauch erkannte Inhalte bei der anschließenden menschlichen Prüfung häufig bestätigt wurden. Ein Teil der Meldungen erwies sich jedoch als fehlerhaft. Die Zahl solcher Fehlmeldungen hängt unter anderem von den Einstellungen der eingesetzten Erkennungssysteme ab. Eine höhere Sensibilität kann zwar dazu beitragen, weniger Fälle zu übersehen, führt aber zugleich zu mehr Inhalten, die anschließend überprüft werden müssen.
Die Anbieter geben an, dass die eingesetzten Technologien ausschließlich zur Erkennung, Entfernung und Meldung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch verwendet werden. Vollständige Informationen dazu, ob die Systeme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen oder die Eingriffe in die Privatsphäre auf das notwendige Maß begrenzen, liegen laut Bericht jedoch nicht in allen Bereichen vor.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren Daten keine abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung ermöglichen. Gleichzeitig verweist er darauf, dass im Berichtszeitraum Tausende Kinder identifiziert und Millionen Bilder und Videos entfernt wurden. Die freiwilligen Meldungen hätten damit einen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung weiteren Missbrauchs geleistet.
Alle Vierjährigen sollen künftig nach einheitlichen Standards getestet und gefördert werden. (Archivbild) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Mit Sprachtests für alle Vierjährigen und gezielter Förderung in den Kitas will Bundesministerin Karin Prien eine Trendwende in der Bildungspolitik erreichen. „Denn gute Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sondern in der Kita“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.
Prien legte den Entwurf eines neuen Kita-Gesetzes vor, das für die Kinder den Übergang zur Grundschule erleichtern soll. Dafür verspricht der Bund bis 2034 insgesamt 9,25 Milliarden Euro. Hintergrund sind die extrem unterschiedlichen Bildungschancen für Kinder in Deutschland, die sich oft schon in der Grundschule zeigen und dann durch die gesamte Bildungslaufbahn ziehen.
„Das größte bildungspolitische Projekt“
„Das Kita-Startchancen-und-Qualitätsentwicklungsgesetz ist das größte bildungspolitische Projekt dieser Koalition“, sagte Prien. „Mit diesem Gesetz stärken wir Sprache als entscheidenden Schlüssel für jede Bildungsbiografie: Erstmals erfassen wir bundesweit den Sprachstand von Kindern und sorgen dafür, dass sie frühzeitig die Förderung erhalten, die sie brauchen.“
Prien hat den Entwurf länger vorbereitet und auch mit den für die Bildung zuständigen Ländern besprochen. Die CDU-Politikerin setzt damit Ziele aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Grundgedanke dabei ist, dass Kinder nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen in der Grundschule dem Unterricht folgen können.
Einheitliche Standards
Das Gesetz setzt an drei Punkten an: mehr Kinder in öffentliche Betreuung bringen, möglichst früh vor allem fehlende Sprachkenntnisse dingfest machen; und etwaige Probleme durch gezielte Hilfen ausgleichen. Die Tests, bei denen neben Sprachkenntnissen auch Bewegung und Entwicklungsstand ermittelt werden, sollen auch Vierjährige durchlaufen, die nicht in einer Kita sind.
Das alles soll dem Entwurf zufolge erstmals nach bundesweit einheitlichen Standards passieren. Besonderes Augenmerk soll auf Kitas liegen, die viele Kinder betreuen, die in schwierigen Lebensumständen aufwachsen. Auch alle anderen Kitas sollen aber etwas mehr Geld und Zeit für die neuen Tests und die Förderung bekommen.
30 Minuten pro Woche und Kind
Konkret heißt es im Entwurf: „Für die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands von Kindern spätestens im fünften Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen und die anschließende Förderung der Kinder bei Förderbedarf werden den Kindertageseinrichtungen personelle Ressourcen für die Erhebung im Umfang von zwei Stunden je Kind sowie für die Planung und Begleitung der Förderung im Umfang von mindestens dreißig Minuten je Kind pro Woche zur Verfügung gestellt.“
Für Kitas mit „einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen“ sind noch etwas mehr „zusätzliche personelle Ressourcen“ für sprachliche Bildung und andere Hilfen vorgesehen: je Einrichtung mit 80 Kindern sollen Fachkräfte für insgesamt mindestens 20 Stunden pro Woche zusätzlich finanziert werden, bei mehr als 80 Kindern für mindestens 40 Stunden und bei mehr als 120 Kindern mindestens 60 Stunden.
Erfahrungen aus Startchancen-Schulen
Diese besondere Förderung soll in mindestens zehn Prozent der Kitas in jedem Land zur Verfügung stehen. Kriterium dafür ist, ob dort besonders viele Kinder sind, die in finanzieller Bedürftigkeit aufwachsen, für die die Familiensprache nicht deutsch ist oder deren sprachliche Entwicklung auffällig ist. Kitas und Schulen sollen Daten über Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungstests miteinander teilen können.
Mit dem neuen Gesetz übertrage man Erfahrungen der Bund-Länder-Zusammenarbeit aus dem schulischen Startchancen-Programm auf Kitas in herausfordernden Lagen, sagte Prien. Eine langfristig verlässliche Finanzierung schaffe Planungssicherheit für Länder und Kommunen.
„Verlässliche und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung eröffnet Kindern bessere Zukunftschancen, entlastet Familien und ist für viele Mütter eine entscheidende Voraussetzung für den beruflichen Wiedereinstieg und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, betonte Prien. „Mit diesem Gesetz investieren wir in die Chancen unserer Kinder, in die Zukunft unserer Gesellschaft und in die wirtschaftliche Stärke unseres Landes.“
Der Paritätische Gesamtverband hält die finanziellen Zusagen im Gesetz für unzureichend. „Der Bund bestellt, aber bezahlt nicht“, erklärte der Verband in einer ersten Reaktion. „Die Anforderungen für die Kindertagesbetreuung sollen steigen, aber der Bund zieht sich langfristig aus der Finanzierung der Kitas zurück.“ Das sei im Gesamtergebnis enttäuschend. (dpa/red)
Am Mittwoch nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) an der traditionellen Sommerpressekonferenz vor der parlamentarischen Sommerpause teil. Im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin stellt er sich den Fragen der Journalisten zu aktuellen Themen der Innen- und Außenpolitik. Dabei werden sowohl die Reformen als auch die schlechten Umfragewerte der Bundesregierung und die stagnierende de…
Konsequenz nach Stromausfall: Wegner tritt nicht wieder an - Foto: Fabian Sommer/dpa
Am 10. Juni meldete die Berliner Polizei eine Geiselnahme in einem Supermarkt im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Polizei war seit 22 Uhr im Großeinsatz vor Ort. Die deutsche Hauptstadt liegt im Ranking der kriminellsten Städte Deutschlands in absoluten Zahlen an erster Stelle; umgerechnet auf die Einwohnerzahl liegt sie hinter Frankfurt am Main auf Platz zwei.
Im Jahr 2025 wurden laut der Polizeilichen Kriminalstatistik in Berlin rund 502.743 Straftaten erfasst. Dies entspricht einem Rückgang von 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr und markiert den niedrigsten Stand seit mehr als einem Jahrzehnt.
Diesen Erfolg kann sich der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) durchaus zugute schreiben. Er regiert den Hotspot Berlin seit dem 27. April 2023. Zuvor war er von 2005 bis 2021 Bundestagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus. Gestern kündigte er an, dass er am 20. September nicht mehr für die Wahl antritt, jedoch bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters im Amt bleiben wolle.
Zum Verhängnis wurden dem CDU-Spitzenpolitiker seine Aussagen über seinen Aufenthaltsort am Tag des großen Stromausfalls in Berlin am 3. Januar sowie die darauffolgende monatelange Debatte über falsche Angaben und sein Krisenmanagement. Etwa 100.000 Berlinerinnen und Berliner mussten im Januar teils tagelang ohne Strom in der Kälte ausharren. Wegner hatte zunächst verschwiegen, dass er am ersten Krisentag mittags eine Stunde Tennis gespielt hatte, statt sich um die Krise zu kümmern. In den Wochen und Monaten danach vermuteten sowohl CDU-Parteimitglieder als auch Oppositionspolitiker weitere Ungereimtheiten zu seinem damaligen Tagesablauf.
Wegner räumte gestern vor der Presse in Berlin verklausuliert ein: „Ja, ich habe kommunikative Fehler gemacht.“ Darüber ärgere er sich selbst am meisten. „Und das war auch Mist“, fügte Wegner wörtlich hinzu. Dafür habe er sich bei den Berlinern entschuldigt. Um ein Linksbündnis nach der Wahl im September zu verhindern, habe er sich nun entschlossen, nicht noch einmal als Kandidat anzutreten.
Angebliche Kritik innerhalb der CDU
Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass er sich zu diesem Schritt nicht gänzlich freiwillig entschlossen hat. Denn tags zuvor berichtete die Nachrichtenplattform Table.Briefings davon, dass Berliner CDU-Mitglieder Wegners Rücktritt fordern würden.
Die Plattform zitierte am 9. Juli aus einem „Entwurf“ eines offenen Briefes, der von dem Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele, initiiert worden sei. Auch weitere Unternehmer hätten den Brief unterzeichnet, sowie eine Reihe von namhaften CDU-Mitgliedern aus mehreren Stadtbezirken.
In dem Schreiben wird laut Table.Briefings Wegner unter anderem erneut vorgehalten, gelogen zu haben: Es sei aktenkundig festgestellt worden, dass Wegner am Vormittag des Stromausfalls anders als von ihm dargestellt „kein einziges dienstliches Telefonat“ geführt habe. Und weiter: Fehler könne man verzeihen, „wenn man zu ihnen steht“, wird aus dem Schreiben zitiert. Doch dies sei nicht der Fall gewesen.
Auf der Website der Berliner CDU dankt die Partei dem bisherigen Bürgermeister, unter anderem mit dem Hinweis: „Die Kriminalität ist auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren. Sicherheit hat wieder höchste Priorität in Berlin.“ Mehr ist dort nicht zu lesen.
Schnelle Lösung: Stefan Evers
Nun gibt es eine schnelle Lösung. Der 46-jährige Berliner Finanz- und Kultursenator Stefan Evers soll als neuer Spitzenkandidat für die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September die CDU retten. Darauf hätten sich am Freitagabend die Vorsitzenden der CDU-Kreisverbände geeinigt. „Stefan Evers ist unser Spitzenkandidat und wird kommissarisch unser Landesvorsitzender sein“, wird der CDU-Kreisvorsitzende von Tempelhof-Schöneberg, Jan-Marco Luczak, von der Presse zitiert.
Bis zur Abstimmung bleiben nur zehn Wochen, um die Berliner CDU aus dem Umfragetief zu führen. Mit Stand 1. Juli käme laut „Infratest dimap“ die CDU lediglich auf 17 Prozent der Wählergunst. Stärkste Kraft wäre demzufolge die „Linke“ mit 20 Prozent, gefolgt von den „Grünen“ mit 19 Prozent und der AfD mit 18 Prozent. Die SPD käme lediglich auf 13 Prozent. Nach der Wahl am 20. September könnte die CDU-geführte Landesregierung somit von einem Bündnis aus Links-Partei, Grünen und SPD abgelöst werden.
Die konservative „Berliner Morgenpost“, die zur Funke-Mediengruppe gehört, zeigte sich in einer ersten Reaktion begeistert: „Evers benötigt keine Einarbeitungszeit. Als Finanzsenator arbeitet er in einem Querschnitts-Ressort.“ Er sei in seinem Amt an „sämtlichen wichtigen Investitionen und Vertragsverhandlungen“ beteiligt und deshalb „sofort drinnen“.
Generell kritisch äußerte sich die BILD-Zeitung: „Der Austausch des CDU-Spitzenkandidaten nur zwei Monate vor der anstehenden Parlamentswahl in Berlin schwächt das Bild der Union bundesweit.“
„Warnung vor Linken“ reicht nicht
Die politisch linksgerichtete Berliner „taz“ glaubt: „Wegner geht, Evers kommt, die Probleme bleiben“. Der Rückzug von Kai Wegner sei für die CDU „kein Befreiungsschlag“, denn die Probleme der Partei bezögen sich auch auf den Nachfolger Evers.
Als Begründung führt die „taz“ an: „Als Finanzsenator hat dieser einen Haushalt aufgestellt, der viel Schaden angerichtet hat: Ohne Kompass wurden Kürzungen angekündigt, die mit den Betroffenen im sozialen oder kulturellen Bereich kaum kommuniziert, dann unter Druck teilweise wieder zurückgenommen wurden.“ Doch die finanziellen Reserven der Stadt seien aufgebraucht.
Die „taz“ glaubt, dass die CDU für den anstehenden Wahlkampf außer der einer „Warnung vor der Linken“ nichts zu bieten habe. „Nichts spricht dafür, dass Evers daran etwas ändern könnte.“
Berliner Regierender Bürgermeister Kai Wegner (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verzichtet auf die Spitzenkandidatur bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September.
Der 53-Jährige begründete dies am Freitag damit, wegen der anhaltenden Kritik an seiner Kommunikation beim Stromausfall im Januar nicht mehr bei der Bevölkerung mit seinen Themen durchzukommen. Deshalb werde er den Kreisvorsitzenden der Berliner CDU am Freitagabend den Verzicht auf die Spitzenkandidatur erklären.
Berliner CDU-Kreisvorsitzende wollen Evers als Spitzenkandidat
Stefan Evers (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die CDU in Berlin will mit dem bisherigen Finanz- und Kultursenator Stefan Evers als neuem Spitzenkandidaten in die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September ziehen.
Unter den zwölf Kreisvorsitzenden sei Evers der ausgemachte Kandidat für die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) als Spitzenmann, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Reihen der Kreisvorsitzenden. Diese wollen am Abend mit Wegner über dessen Nachfolge beraten.
Nach der Jungen Union fordern nun auch CDU-Mitglieder den Rückzug von Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). In einem offenen Brief fordern die Berliner CDU-Mitglieder, dass Wegner die CDU nicht wie geplant in die Abgeordnetenhauswahl im September führt, wie das Portal Table Briefings am Donnerstagabend berichtete. „Wir schreiben nicht gegen die Union – wir schreiben, weil wir sie schützen wollen“, heißt es demnach in dem Entwurf des Briefs.
Initiator des offenen Briefs sei der Berliner Investor und Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele. In dem Brief werde Wegner aufgefordert, sein Amt als Regierender Bürgermeister unverzüglich aufzugeben und auf die Spitzenkandidatur für die Abgeordnetenhauswahl zu verzichten. „Elf Wochen reichen für einen glaubwürdigen Neustart“, heißt es demnach mit Blick auf den Wahltermin.
Wegner war in den Wochen nach dem Stromausfall vom Jahresbeginn immer wieder mit Unwahrheiten und Widersprüchen zu seinen Aussagen zu dem ersten Tag des Stromausfalls konfrontiert worden. Zuletzt kam heraus, dass er anders als von ihm behauptet nicht am Tag des Stromausfalls direkt zu telefonieren begonnen hatte. Am Freitagabend wollen sich nun die Kreisvorsitzenden der CDU treffen.
In Berlin wird am 20. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage zufolge liegt die CDU nur noch auf Platz vier hinter der Linkspartei, den Grünen und der AfD – der Abstand zwischen den Parteien ist aber nur gering. (afp/red)
Bundestagssitzung am 10.07.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Kein „Reinregieren“ mehr?
„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
Eine Person in einem Sensenmannkostüm steht vor dem Werkseingang, während VW-Mitarbeiter am 9. Juli 2026 an einer von IG Metall organisierten Kundgebung teilnehmen, um gegen Umstrukturierungsmaßnahmen und Pläne für einen massiven Stellenabbau im VW-Werk in Zwickau zu protestieren. - Foto: Jens Schlüter/AFP via Getty Images
In Kürze:
Der Bundestag debattiert auf Antrag von CDU/CSU und SPD über die Zukunftder deutschen Autoindustrie.
Die Bundesregierung sieht hohe Standortkosten als zentrales Problem und fordert mehr Technologieoffenheit.
Die Opposition streitet über die Ursachen der Krise – von Energiewende bis Transformation zur Elektromobilität.
Einigkeit besteht darin, dass die Branche vor tiefgreifenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht.
Am Donnerstag, 9. Juli, hat der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die Situation der deutschen Autoindustrie debattiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten diese beantragt. Das Thema lautete „Zukunft deutscher Automobilindustrie gestalten – erfolgreiche Reformschritte für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Innovation“ und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Gitta Connemann (CDU), eröffnete die Aussprache.
Autoindustrie investiert dreistellige Milliardensummen in Forschung und Standorte
Connemann machte deutlich, dass Deutschland ein „Autoland“ sei. Die Branche sichere Arbeitsplätze und sei ungebrochen innovationsstark. Deutsche Autokonzerne und Zulieferer hätten eine immense Zahl an Patentanmeldungen zu verzeichnen.
Bis 2029 werde die Autoindustrie weltweit etwa 320 Milliarden Euro in die Forschung und Entwicklung investieren und weitere 220 Milliarden in neue Werke und moderne Produktion. Deutschland sei bei der Elektromobilität inzwischen der weltweit zweitgrößte Standort.
Allerdings drohten viele der Investitionen ins Ausland abzuwandern. Hohe Energiepreise, Steuern, Abgaben und Bürokratie belasteten den Standort. Die Krise der Automobilindustrie sei deshalb vorwiegend eine Standortkrise. Angesichts drohender Werksschließungen gehe es nicht nur um die Unternehmen selbst, sondern auch um die Schicksale vieler Beschäftigter und ihrer Familien.
Connemann, die auch Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU ist, forderte vor diesem Hintergrund einen politischen Kurswechsel. Deutschland brauche offene Märkte – auch, wenn China inzwischen der weltweit größte Automarkt sei und Fahrzeuge teilweise unter Dumpingbedingungen exportiere. Unternehmen müssten ihre Kosten senken, zugleich müsse der Staat seine „Hausaufgaben“ erledigen.
Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium. (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
AfD: Energiewende ist „Standortpolitik für China“
Der von der Bundesregierung beschlossene Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten sei ein Schritt in die richtige Richtung, betonte die Staatssekretärin weiter. Zudem müsse die deutsche Bundesregierung auch auf EU-Ebene die Technologieoffenheit gegen ideologische Vorgaben verteidigen. Ein striktes Verbrennerverbot sei deshalb abzulehnen. Der Plug-in-Hybrid müsse eine Zukunft haben.
Die Mittelstandspolitikerin bezeichnete den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation als richtige Schritte. Auch neue Gaskraftwerke und der Ausbau der Stromnetze müssten dafür sorgen, dass die Autoindustrie auf ausreichende und günstige Energie zählen könne.
Für die AfD erklärte Raimond Scheirich, der Stellenabbau bei VW und Insolvenzen zahlreicher Zulieferer seien Folgen einer nachteiligen Wettbewerbssituation, mit der die Branche zu kämpfen habe. Warnungen habe man lange ignoriert.
Scheirich machte die Mobilitätswende und die Energiewende für die Schwächung des Standorts verantwortlich. Diese seien eine „Standortpolitik für China“.
Der Fokus auf die E-Mobilität schaffe eine neue Abhängigkeit – von Seltenen Erden. Der AfD-Politiker forderte eine „180-Grad-Wende“, ein Ende der Energiewende sowie die Abschaffung der EU-Flottenregulierung, welche vorschreibt, wie viel CO₂, die von einem Autokonzern verkauften Pkw ausstoßen dürfen.
SPD für „maßvolle“ Anpassung der EU-Flottenregeln – Grüne: „Verbrenner hat keine Bedeutung mehr“
Der SPD-Abgeordnete Sebastian Roloff verwies auf aktuelle Herausforderungen wie Gewinnwarnungen bei BMW, Krisengespräche bei Volkswagen, die Absatzschwäche in China und Belastungen durch US-Zölle.
Er betonte, es seien hohe Investitionen erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Roloff hob Maßnahmen der Bundesregierung hervor, die der deutschen Autoindustrie Luft verschaffen sollten.
Dazu gehörten ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Sommer 2025, genannt Wachstumsbooster, die neuen Kaufanreize für E-Autos sowie die Mautbefreiung für E-Lkw. Auf EU-Ebene sprach sich Roloff für maßvolle Anpassungen der CO₂-Flottenregeln und der ab 2035 geltenden EU-Vorgaben aus, ab wann nur noch emissionsfreie Neuwagen erlaubt sind. Neben der Politik seien aber auch die Unternehmensleitungen gefordert, nicht an Zukunftsinvestitionen zu sparen, betonte der SPD-Politiker. Standortreformen seien auch ohne Entlassungen möglich.
Sandra Detzer von Bündnis 90/Die Grünen warb für eine „sachliche Analyse der Herausforderungen“. Die langjährigen Exporterfolge deutscher Autobauer in China hätten bestehende Schwächen der Autoindustrie verdeckt. Das Auto bleibe ein „Kulturgut“, es müssten jedoch die „Fahrzeuge der Zukunft“ in Deutschland entwickelt und produziert werden.
Dunkle Wolken über Wolfsburg. Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Linke für Ausbau der Landesbeteiligung an VW
Detzer wies dabei die Darstellung zurück, der Verbrennermotor werde weiterhin eine Rolle spielen. Der elektrische Antrieb sei der „Megatrend“. Dies belegten auch die deutlich gestiegenen Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen in Deutschland und Europa insgesamt. Es sei jetzt an der Zeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu forcieren. Außerdem sei es erforderlich, Förderprogramme für in Europa produzierte Fahrzeuge sowie einen wirksamen Handelsschutz auf EU-Ebene zu gewährleisten.
Für die Linksfraktion sprach der frühere VW-Mitarbeiter Cem Ince. Er betonte, die Beschäftigten der Automobilindustrie hätten bereits nach dem Dieselskandal und dem Chipmangel erhebliche Lasten für Managementfehler getragen. Nun seien sie erneut mit der Gefahr von Werksschließungen und dem Abbau von rund 100.000 Arbeitsplätzen bei Volkswagen konfrontiert.
Die Unternehmensführung habe versagt, während die Konzerne weiterhin Gewinne erwirtschafteten, so Ince. Deshalb sprach sich der Linkspolitiker gegen Änderungen am VW-Gesetz aus und regte notfalls einen Ausbau der Beteiligung des Landes Niedersachsen an. Öffentliche Fördergelder müssten zudem künftig stärker an Beschäftigungs- und Standortgarantien geknüpft werden.
Union will Technologieoffenheit für Autoindustrie bewahren
Tilman Kuban von der Unionsfraktion betonte die lange Tradition des deutschen Automobilbaus. Er kündigte an, die Koalition werde alles dafür tun, dass Deutschland auch künftig ein führender Automobilstandort bleibe. Angesichts nachlassender Exportmärkte müsse man neue Absatzmärkte erschließen und die Produktionskosten senken. Zugleich sei es nötig, den europäischen Automarkt wieder zu stärken und Regulierungen zurückzufahren.
Elektromobilität werde eine wichtige Rolle spielen, so der Unionspolitiker, dürfe jedoch nicht politisch erzwungen werden. Stattdessen plädierte Kuban für einen technologieoffenen Antriebsmix.
Da Verbrennermodelle weiterhin höhere Gewinnmargen erzielten, müssten unterschiedliche Antriebstechnologien parallel bestehen können. Entscheidend sei ein gemeinsames Vorgehen von Unternehmen und Gewerkschaften.
Bäckereien dürfen je nach Bundesland derzeit 3 Stunden am Sonntag öffnen. Die Bundesregierung will das nun ändern. - Foto: iStock
In Kürze:
Die Bundesregierung plant die Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
So sollen auch Bäckereien an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden arbeiten dürfen.
Verbände und Parteien diskutieren das Thema kontrovers.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist seit 2015 um rund 3.500 zurückgegangen.
Der Koalitionsvertrag sieht die Änderung bereits vor. Das Handwerk drängt seit Längerem auf eine schnellere Umsetzung. Nun soll es zum 1. Januar 2027 so weit sein: Die Arbeitszeitregelungen für Bäcker und Konditoren sollen flexibler gestaltet werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es auf Seite 18 ab Zeile 564: „Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern.“
Verband sieht Gleichstellung im Wettbewerb
Im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung ist festgehalten, dass ab dem 1. Januar 2027 die Arbeitszeiten für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen ausgeweitet werden sollen. Künftig sollen sie an diesen Tagen bis zu 8 Stunden arbeiten dürfen. Dafür muss das Arbeitszeitgesetz, insbesondere Paragraf 10, geändert werden. Ein Beschluss des Bundestages sowie die Zustimmung des Bundesrates stehen noch aus.
Nach der derzeitigen Regelung dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen nur 3 Stunden arbeiten. In dieser Zeit sollen sie backen und ihre Waren zu den Verkaufsstellen ausfahren. Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 1996 und ist nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks nicht mehr zeitgemäß. Die geplante längere Arbeitszeit bewertet der Verband als „Gleichstellung im Wettbewerb“.
Für Verbraucher würde sich durch die Änderung zunächst nichts ändern. Einige Kunden äußern dennoch Kritik an der geplanten Neuregelung. Eine Kundin einer Bäckerei in Unterfranken bezweifelt, dass längere Arbeitszeiten im Bäckerhandwerk entscheidend zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen können. Auf das Zitat von Bundeskanzler Friedrich Merz, man wolle „Deutschland wieder flott kriegen“, sagte sie gegenüber Epoch Times: „Da fallen mir Bereiche ein, die wichtiger und effizienter wären.“ Vor allem günstigere Energiepreise, die der gesamten Wirtschaft zugutekämen, würden das Land eher voranbringen. „Ich glaube nicht, dass ein paar mehr verkaufte Brötchen oder Schwarzwälder Kirschtorte zu einem Aufschwung beitragen.“
Ein Mann, der gerade einen Bäckerladen mit Brot und Kuchen verlässt, steht der Änderung hingegen eher gleichgültig gegenüber. Am Wochenende gehe er nur selten zum Bäcker, da Brötchen meist aufgebacken würden. „Aber wenn es die Bäcker wünschen, dann soll die Regierung das Gesetz eben ändern“, sagte er.
Längere Arbeitszeiten machen die Branche unattraktiver
Die Lockerung der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen wird von Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen kontrovers diskutiert. Kritiker bezweifeln, dass eine Ausweitung der Arbeitszeiten einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Neben der Unionsfraktion und der SPD fordert auch die AfD eine Lockerung der Regelungen. Auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki spricht sich für eine „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten aus. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, erklärte: „Wir sollten endlich einen Schritt vorangehen und den Sonntag in das Ermessen der Kaufleute und Kunden stellen. Wer in Deutschland sonntags ein Hemd verkauft, macht sich strafbar. Das ist im Online-Zeitalter von vorgestern.“
Die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen sowie der Sozialverband Deutschland verweisen hingegen auf die Bedeutung des Sonntags als Tag der Erholung und der gemeinsamen Zeit mit der Familie. Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch. Es sei lebensfremd, zu behaupten, Beschäftigte würden sonntags gerne arbeiten und dann auch noch länger als 3 Stunden. Das Gegenteil sei der Fall, erklärte die NGG. „Eine Ausweitung der Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird unweigerlich dazu führen, dass das Arbeiten in dieser Branche noch unattraktiver wird.“
Die kirchlich-gewerkschaftliche „Allianz für den freien Sonntag“ sieht in dem Vorhaben der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Aufweichung des grundgesetzlich geschützten Sonntags als arbeitsfreier Tag. Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt unter anderem Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Gelassen sieht die geplante Änderung ein kleiner bayerischer Bäckereibetrieb mit zwei Filialen. Eine Mitarbeiterin sagte gegenüber Epoch Times: „Wir arbeiten sonntags nicht.“ Daran werde sich auch künftig nichts ändern.
Öffnungszeiten sind Sache der Länder
Eine Reihe von Ausnahmen sieht das Arbeitszeitgesetz vor. Sie gelten unter anderem für Krankenhäuser, Rettungsdienste, die Gastronomie, den Verkehrsbereich, die Energieversorgung sowie bestimmte Bereiche des Lebensmittelhandwerks.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ein hohes verfassungsrechtliches Gewicht besitzt. So entschied es 2009, dass die Regelung zu Ladenöffnungen an den vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in Berlin nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Während das Arbeitszeitgesetz Bundesrecht ist, fallen die Ladenöffnungszeiten seit der Föderalismusreform von 2006 in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend unterscheiden sich die Regelungen. Während Bayern beispielsweise Ladenöffnungen bis 20 Uhr erlaubt, können Geschäfte in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen bis 24 Uhr geöffnet sein.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gab es 2015 noch 12.155 Betriebe. Zehn Jahre später waren es nur noch 8.659. Damit hat die Branche in diesem Zeitraum rund 3.500 Betriebe verloren.
Auch die Struktur der Branche hat sich verändert. Während die Zahl der Betriebe sinkt, blieb die Zahl der Verkaufsstellen vergleichsweise stabil. Viele Unternehmen haben ihr Filialnetz ausgebaut, sodass heute weniger Betriebe mehr Verkaufsstellen betreiben. Dadurch ist die durchschnittliche Betriebsgröße gestiegen. Ein Betrieb beschäftigt im Schnitt 27 Mitarbeiter.
Auch die Zahl der Beschäftigten ging zurück. Nach Angaben des Zentralverbandes arbeiteten 2015 rund 275.200 Menschen im Bäckerhandwerk. 2025 waren es noch etwa 232.000. Der Umsatz der Branche entwickelte sich hingegen positiv. Er stieg von rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf mehr als 18 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.
Foto: Emrah Gurel - Pool/Getty Images, Montage Epoch Times
Waffenstillstand „vorbei“
US-Präsident Donald Trump stellt den bestehenden Waffenstillstand mit dem Iran offen infrage. Weitere Gespräche mit iranischen Vertretern bezeichnete er als Zeitverschwendung. Zugleich stellte er es seinen Unterhändlern frei, die Gespräche fortzuführen. Zuvor hatte der Iran erneut drei Tanker in der Straße von Hormus angegriffen, es folgten gegenseitige Raketen- und Drohnenangriffe.
Beim NATO-Gipfel in Ankara hat US-Präsident Donald Trump der Ukraine die Erlaubnis zum Bau von Patriot-Luftabwehrraketen gegeben. Er hofft auf ein baldiges Ende des Ukraine-Kriegs. Bei einer Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Stoltenberg bezeichnete Trump außerdem Spanien als „schrecklichen NATO-Partner” und kündigte an, das Handeln mit ihm einzustellen.
Die Mittelstandsunion der CDU Brandenburg hält an der Abgrenzung zur AfD fest. Der Landesverband lehnte die Aufhebung des Unvereinbarkeitsbeschlusses ab. Zwei Vorstandsmitglieder hatten zuvor argumentiert, man könne „in Ostdeutschland nicht 30–40 Prozent der Wähler ausgrenzen“. Der geänderte Beschluss fordert stattdessen eine sachorientierte Debattenkultur.
Das EU-Parlament hat den Weg für eine erneute Verlängerung der Übergangsregelung zur Chatkontrolle freigemacht. Anbieter wie Meta, Google oder Microsoft dürfen somit weiterhin private Kommunikation auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs prüfen. Eine dauerhafte EU-Regelung gibt es jedoch nicht. Datenschützer warnen vor anlassloser Überwachung, Eingriffen in die Privatsphäre und möglichen Fehlalarmen durch KI.
An einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau wurden mindestens zwei Mädchen durch Messerstiche schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Der 16-jährige mutmaßliche Täter wurde nach der Tat festgenommen. Es gibt möglicherweise weitere Verletzte. Die Polizei sprach von einer einstelligen Opferzahl und schloss eine Beziehungstat nicht aus.
MIT-Bundeschefin Gitta Connemann hatte sich im Vorfeld gegen eine Annäherung an die AfD ausgesprochen. (Archivbild) - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
In Kürze:
Der Vorstand der MIT Brandenburg hat einen Antrag zur Lockerung der CDU-Brandmauer gegenüber der AfD abgelehnt.
Beschlossen wurde stattdessen ein Leitantrag für eine stärker sachorientierte politische Debattenkultur.
Die Mittelstandsunion bekräftigt, dass die AfD derzeit kein Kooperationspartner sei, lässt aber eine theoretische Perspektive für die Zukunft erkennen.
Die Mittelstandsunion der CDU (MIT) in Brandenburg wird keine Annäherung an die AfD vollziehen. Das hat der Landesvorstand am Dienstagabend, 7. Juli, in einer überregional, mit Interesse erwarteten Sitzung beschlossen. Zwei Vorstandsmitglieder hatten einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, auf ein Ende der sogenannten Brandmauer hinzuwirken. Um zu verhindern, dass von der CDU zur AfD abgewanderte Wähler dauerhaft verloren gingen, sollte nach dem Willen der Antragsteller der Unvereinbarkeitsbeschluss von 2018 hinterfragt werden.
MIT Brandenburg setzt auf sachorientierte Debatten statt Ende der „Brandmauer“
Die Mehrheit der Funktionsträger des Wirtschaftsverbandes lehnte eine solche Form der Annäherung ab. Stattdessen verabschiedete die MIT Brandenburg am Dienstag einen geänderten Beschluss. Darin war von einer Aufhebung des Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der von Brandenburgs Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Partei keine Rede mehr.
Wie Brandenburgs CDU-Generalsekretär Julian Brüning mitteilte, hat der MIT-Vorstand Teile des Textes beibehalten. Die MIT Brandenburg fordert demnach die Landes-CDU dazu auf, sich in der Bundespartei für eine „sachorientierte politische Debattenkultur einzusetzen“. In dieser sollen „politische Entscheidungen auf Grundlage von Inhalten getroffen werden“.
Dies würde bedeuten, dass Anträge oder sonstige Initiativen der AfD nicht von vornherein abgelehnt werden sollen. Stattdessen soll anhand ihres Inhalts geprüft werden, ob die CDU das darin verfolgte Anliegen mittragen könne.
Der Beschluss lässt theoretische Perspektive offen
Auch findet sich eine Passage, die zumindest theoretisch die Tür für eine künftige Zusammenarbeit offenlässt. So heißt es im Beschluss vom Dienstag:
„Solange die AfD ihre nationalistischen Flügel nicht eindämmen will oder kann, fehlt jegliches Fundament für eine Kooperation.“
Diese Formulierung lässt den Umkehrschluss zu, dass ein Ende der „Brandmauer“ aus Sicht der CDU möglich wäre, sollte sich die AfD von jenen Inhalten abwenden, die der Verfassungsschutz als Grundlage für seine Einstufungsentscheidung betrachtet.
Nach derzeitigem Stand gilt jedoch, dass die AfD „für uns kein Partner“ sei, so Brüning. Bereits im Vorfeld des Beschlusses hatte der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag, Steeven Bretz, bei einer Pressekonferenz auf „klare Beschlusslagen im Landes- und Bundesverband“ hingewiesen.
Antragsteller sehen bisherige Strategie der Union als gescheitert
Bretz fügte hinzu, es sei „Strategie der AfD, die CDU zu zerstören“. Wer nun eine Debatte über die Abgrenzung der Union von der AfD anheize, müsse sich „darüber im Klaren sein, dass er damit der Union nicht nütze“. Auch der Landesvorsitzende der MIT, Eckehard Frisch, und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler hatten sich im Vorfeld deutlich gegen den Antrag zweier Vorstandsmitglieder ausgesprochen.
Feiler erklärte gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, es stehe „eine breite, breite Mehrheit hinter diesem Unvereinbarkeitsbeschluss, so auch ich“. Mit einer Mehrheit für die Aufhebung sei nicht zu rechnen. Insbesondere bei Themen wie Europa, NATO und Russland gebe es mit der AfD keine Schnittmengen. Auch der CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Steffen Bilger, sprach von einer „ganz klaren Minderheitsmeinung“, welche die Antragsteller repräsentierten.
Ausgegangen war der Antrag von den Vize-Landeschefs der MIT, Frank Goral und Ferdinand Fiedler. Diese hatten die „Brandmauer“ als falsch bezeichnet. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“. Die Strategie, mit der Bundesparteichef Friedrich Merz die AfD „halbieren“ wollte, sei gescheitert. Deshalb müsse man AfD-Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen.
Auch MIT-Bundeschefin Connemann hatte sich gegen den Antrag ausgesprochen
Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer spricht von „überholten Beschlüssen“, an denen die CDU festhalte. Diese müsse sich entscheiden, ob sie diese Situation aufrechterhalten wolle oder „den Mut findet, den Willen der Wähler wieder ernst zu nehmen“.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Dennis Hohloch, äußerte sich ebenfalls zu der Debatte. Er erklärte, die CDU täte „gut daran, wenn Herr Redmann und sein Landesvorstand diesen Brandmauerbeschluss aufheben würden“. Hohloch wollte sich gegenüber dem RBB nicht zu der Frage äußern, ob es im Vorfeld des Antrages Gespräche mit den Protagonisten gegeben hätte.
Gegen eine Veränderung der Beschlusslage hatte sich im Vorfeld der Abstimmung auch die Bundesvorsitzende der MIT, Gitta Connemann, ausgesprochen. Gegenüber der „WELT“ erklärte sie, die AfD sei „kein Partner für den Mittelstand“. Deren Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik führe „mit Vollgas ins Abseits“.
Die Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig gehört dem Vorstand der MIT Brandenburg an. Sie scheint allerdings nicht als Unterstützerin des Antrags gegen die sogenannte Brandmauer auf. (Archivbild) - Foto: Christoph Soeder/dpa
In Kürze:
Die MIT Brandenburg stimmt über einen Antrag zur Aufhebung des CDU-Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der AfD ab.
Antragsteller kritisieren die bisherige Brandmauer als pauschaleAusgrenzung von Millionen Wählern.
Die Landesführung der MIT rechnet dennoch mit einem Scheitern des Vorstoßes und lehnt eine Zusammenarbeit mit AfD und Linkspartei ab.
Im Landesverband Brandenburg der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU soll am Dienstagabend, 7. Juli, über einen Antrag zur sogenannten Brandmauer gegenüber der AfD abgestimmt werden. Der Antrag soll auf der Tagesordnung der bevorstehenden Vorstandssitzung stehen, wie „FOCUS“ und „WELT“ berichteten.
Darin erheben Mitglieder der Mittelstandsvereinigung die Forderung, den seit 2018 gültigen Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundes-CDU in der derzeitigen Form aufzuheben. Dieser werde von vielen Mitgliedern als „Ausdruck einer Politik der pauschalen Abgrenzung“ verstanden.
Kritik aus CDU Brandenburg: Merz-Strategie der „Halbierung“ der AfD sei gescheitert
Der Antrag, über den die Mittelstandsvereinigung abstimmen soll, trägt den Titel „Für eine Rückkehr zur politischen Sacharbeit – demokratische Auseinandersetzung statt pauschaler Abgrenzung“. In der Begründung kommt die Sorge zum Ausdruck, einen erheblichen Teil der Wählerschaft mit dem derzeitigen Ansatz dauerhaft zu verprellen. Man dürfe Millionen Bürger nicht als Gesprächspartner ausschließen.
Zwei Mitglieder des Vorstandes sollen für den Antrag verantwortlich zeichnen. Einer davon ist der stellvertretende Vorsitzende Ferdinand Fiedler. Er wolle Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen. Die Strategie von Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz, mit der dieser die AfD halbieren wollte, sei „klar gescheitert“.
Rückendeckung erhält Fiedler vom MIT-Vizelandeschef Frank Goral. Dieser äußerte gegenüber dem „Tagesspiegel“, die „Brandmauer“ sei falsch. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“.
MIT-Landeschef und Ehrenvorsitzender rechnen nicht mit Mehrheit
Der Verfassungsschutz in Brandenburg stuft den Landesverband der AfD seit dem Vorjahr als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.
Allerdings liegt die Partei in Umfragen derzeit deutlich vor der SPD. CDU und Linke sind derzeit gleichauf. Nach aktuellem Stand wären daher Mehrheiten gegen die AfD nur unter Einschluss der Linkspartei möglich, gegen die es vonseiten der CDU jedoch ebenfalls einen Unvereinbarkeitsbeschluss gibt.
Nicht als Einbringerin aufgeführt ist die Bundestagsabgeordnete und frühere Landeschefin Saskia Ludwig. Diese ist ebenfalls eine stellvertretende Landesvorsitzende der MIT Brandenburg und hatte sich bereits vor der Bundestagswahl 2025 gegen die sogenannte Brandmauer ausgesprochen.
MIT-Landeschef Eckehard Frisch und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler gehen von einem Scheitern des Vorstoßes aus. Es könne „mit der AfD eines Höcke und anderer keine Zusammenarbeit geben, ebenso wenig wie mit der Linken“. Insbesondere bei Themen wie NATO, Bundeswehr oder Russland gebe es keinerlei Schnittmengen.
Ähnliche Debatte über CDU-Abgrenzung zur AfD im Vorjahr im Harz
Allerdings brodele es in der CDU aufgrund der schlechten Umfragewerte und der Enttäuschung beispielsweise über die ausbleibende Steuerreform. Man müsse laut Feiler vor diesem Hintergrund zweifellos eine Debatte darüber führen, was unter „Zusammenarbeit“ mit der AfD zu verstehen sei, wie er gegenüber dem „FOCUS“ sagte.
Zwar seien gemeinsame Anträge sicher tabu, so Feiler. Aber bei Abstimmungen zu reinen Sachanträgen wie jenen über die Flutlichtanlage eines Sportplatzes sehe die Sache möglicherweise anders aus.
Im Vorjahr hatte bereits der Kreisverband Harz der CDU Sachsen-Anhalt den Unvereinbarkeitsbeschluss infrage gestellt.
Bei der Bundestagswahl hat die CDU das Direktmandat an die ortsfremde AfD-Kandidatin Christina Baum verloren. Zudem gebe es eine Vielzahl an Austritten.
Allerdings hat auch dort die Landesspitze der CDU dieses Ansinnen abgelehnt. Der aus demselben Kreisverband stammende Ministerpräsident Sven Schulze und Landrat Thomas Balcerowski gelten als Gegner einer Annäherung an die AfD.
Bundeskanzler Friedrich Merz (Symbolbild). - Foto: Michael Kappeler/dpa POOL/dpa
Bundeskanzler Friedrich Merz sieht nach eigenen Angaben bei den meisten Menschen in Deutschland die Bereitschaft zu Reformen. Es müsse aber „gerecht zugehen, und es muss jeder seinen Beitrag leisten“, sagte Merz auf dem Parteitag der CDU Nordrhein-Westfalen.
Dort kündigte er auch einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an. Unterdessen sorgte das von der schwarz-roten Koalition am Mittwoch beschlossene Reformpaket weiter für Aufregung – besonders die Pläne zum Vorgehen bei Krankschreibungen riefen Kritik hervor.
Initiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen angekündigt
Merz gab sich in Düsseldorf überzeugt davon, dass die Mehrheit der Bevölkerung „nicht Reformen per se“ ablehne. Die Menschen seien „bereit, solche Reformen mitzugehen“ und wüssten, „dass das auch Zeit braucht“, bis sich die Wirkungen zeigten. Es müsse aber „gerecht zugehen, und es muss jeder seinen Beitrag leisten“, fuhr der Kanzler fort.
Merz kündigte auch eine Initiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen an. Ein entsprechender „Aktionsplan“ werde noch in diesem Monat vorgelegt, sagte er. Für viele Kommunalpolitiker in ganz Deutschland sei dies ein wichtiges Thema. „Wir machen das jetzt hier, packen es an, wir setzen unsere Versprechungen um“, kündigte der Kanzler an.
Merz äußerte sich zudem zu dem umfangreichen Reformpaket, auf das sich die Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung am Mittwochabend im Koalitionsausschuss verständigt hatten.
Zentrales Element ist die versprochene Reform der Einkommensteuer – anvisiert wird laut Beschlusspapier eine Steuerentlastung für Durchschnittsverdiener von 600 Euro im Jahr. Merz sagte nun: „Wir hätten uns natürlich gerne mehr gewünscht, aber einigermaßen stabile und solide Staatsfinanzen sind auch eine wichtige Botschaft – gerade für Familien mit Kindern, die wollen, dass dieser Staat bezahlbar bleibt.“
Die saarländische Ministerpräsidentin und SPD-Parteivize Anke Rehlinger sagte dem „Deutschlandfunk“ auf Nachfrage nach gleichzeitig steigenden Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen, auch ein „Nullsummenspiel wäre ja schon einmal ein Signal an die Familien, die gerade eher befürchten müssen, dass sie mit mehr Belastungen konfrontiert werden“.
Merz: Wollen von „Misstrauensgesetzgebung des Staates“ wegkommen
Mit Blick auf den Bürokratieabbau gab der Bundeskanzler an, Deutschland sei „auf dem Weg zurück zum Vertrauensprinzip“. Den Bürgern solle Eigenverantwortung zurückgegeben werden.
„Wir wollen von einer Misstrauensgesetzgebung des Staates zu einer Vertrauensgesetzgebung des Staates kommen“, fuhr Merz fort. Das leite alle Entscheidungen, die in diesen Tagen und Wochen getroffen würden.
Wegen eines Beschlusses zu Krankschreibungen hatte unter anderem die Gewerkschaft Verdi der schwarz-roten Koalition zuvor Misstrauen gegenüber Beschäftigten vorgeworfen.
Der Einigung zufolge soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden, zudem soll künftig ab dem ersten Tag der Erkrankung die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben werden. Betriebe können von dieser Regelung aber abweichen.
Viele sind unzufrieden mit Krankschreibpflicht am 1. Tag
Die Pläne sorgen weiterhin für Unmut. So erklärten die Hausärzte, die Regelungen seien „in dieser Form reine Symbolpolitik“. „Würde man wirklich das Ziel verfolgen, Missbrauch bei Krankschreibungen zu verhindern, hätte man dem Wildwuchs bei verschiedenen Videosprechstunden-Anbietern einen Riegel vorgeschoben“, sagte die Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der „Rheinischen Post“.
„Da werben einzelne Anbieter teils aggressiv mit unkomplizierten und schnellen Krankschreibungen.“ Dort sei „Betrug Tür und Tor geöffnet und nicht in unseren Praxen“.
Kritik kommt auch aus den Regierungsparteien. So sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), etwa den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, der Arztbesuch sei „bei vielen Krankheitsbildern eine unnötige Belastung für alle und erhöht die Ansteckungsgefahr“.
Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels hatte sich im „Spiegel“ ebenfalls dafür ausgesprochen, die geplante Pflicht zum Arztbesuch ab Tag eins überdenken.
Der SPD-Vorsitzende und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil mahnte in der Debatte um das Reformpaket unterdessen an, der Fokus müsse „jetzt darauf liegen, das Land stark zu halten und wieder Wachstum zu ermöglichen“.
„Natürlich wird die Fraktion im Gesetzgebungsverfahren genau hinschauen. Das ist das Recht des Parlaments“, sagte er der „Rheinischen Post“ von Montag. „Aber der grundsätzliche Kurs ist zwischen den Spitzen der Koalition verabredet.“ (afp/red)
Auf diesem vom Bundespresseamt (BPA) zur Verfügung gestellten Bild sind (von l. nach r.) der bayerische Ministerpräsident und Vorsitzende der konservativen Christlich-Sozialen Union (CSU) Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) sowie Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket, zu sehen. - Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images
In Kürze:
34 Reformen beschlossen: Bürokratieabbau, Steuerentlastungen und Investitionen sollen Wachstum fördern.
Große Baustellen bleiben: Rente, Sozialstaat und Standortreformen werden weitgehend vertagt.
Erster Schritt: Das Paket setzt Impulse, bleibt aber hinter den Wahlversprechen zurück.
Als die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstag, 2. Juli, im Kanzleramtsgarten vor die Presse traten, waren die Erwartungen groß. Nach einem Treffen des Koalitionsausschusses von siebeneinhalb Stunden am Vorabend, präsentierte die schwarz-rote Bundesregierung ein großes Reformpaket, genannt „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Es soll die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, Bürger steuerlich entlasten und den Sozialstaat zukunftsfest machen.
„Deutschland wird bei alledem spüren: Es bewegt sich etwas. Der Alltag wird leichter. Deutschland kommt voran.“ Mit diesen Worten präsentierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gemeinsam mit Lars Klingbeil (SPD), Bärbel Bas (SPD) und Markus Söder (CSU) das Reformpaket der schwarz-roten Koalition.
Mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie, steuerliche Entlastungen und ein handlungsfähiger Sozialstaat – all das solle die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands stärken und den Standort wieder wettbewerbsfähiger machen.
Doch nur wenige Minuten später dämpfte Merz selbst die Erwartungen. „Es gibt nicht den einen großen Big Bang“, sagte er. Die Regierung habe aber einen „großen Schritt nach vorn“ beschlossen.
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Ein Bündel zahlreicher Reformschritte
Genau darin liegt der Kern dieses Pakets: Es ist kein radikaler Kurswechsel, sondern ein Bündel zahlreicher Reformschritte.
Ein Blick auf die Maßnahmen zeigt, dass der Bundesregierung Untätigkeit nur schwerlich vorgeworfen werden kann. Insgesamt umfasst das Programm 34 Vorhaben, von Steuerentlastungen über Bürokratieabbau und Arbeitsmarktreform bis zu Maßnahmen für Digitalisierung, Energieinfrastruktur, Wohnungsbau und Zukunftstechnologien.
Besonders umfangreich fällt das Kapitel zum Bürokratieabbau aus. Die Bundesregierung plant, gesetzliche Berichts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zu streichen, sofern Ministerien deren Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründen können.
Künftig sollen Genehmigungen vieler Verwaltungsverfahren automatisch als erteilt gelten, wenn Behörden gesetzliche Fristen überschreiten. Unternehmen sollen schneller eine Steuernummer erhalten, die Steuererklärung soll weitgehend vorausgefüllt werden und digitale Verfahren sollen den Kontakt mit Behörden vereinfachen.
Gleichzeitig plant die Koalition, die Bundesverwaltung im Zuge der Digitalisierung um 8 Prozent zu verkleinern und Doppelstrukturen abzubauen. Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, wäre dies einer der weitreichendsten Modernisierungsschritte der Bundesverwaltung seit Jahren.
Auch wirtschaftspolitisch setzt die Koalition Schwerpunkte. Zukunftsbranchen wie Künstliche Intelligenz, Halbleiterproduktion, Batterietechnologie, Chemie, Maschinenbau und die Automobilindustrie sollen gezielt gefördert werden.
Hinzu kommen Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, einfachere Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte sowie eine Stärkung des sogenannten Deutschlandfonds, mit dem private Investitionen in strategisch wichtige Bereiche mobilisiert werden sollen. Ziel ist es, private Investitionen zu erleichtern und Deutschlands Position im internationalen Standortwettbewerb zu verbessern.
Am Arbeitsmarkt setzt die Regierung in erster Linie auf mehr Flexibilität. Sachgrundlose Befristungen sollen zeitweise erleichtert, Abfindungen bei einem schnellen Wechsel in eine neue Beschäftigung steuerlich begünstigt und die Arbeitsvermittlung gestärkt werden. Gleichzeitig kündigt die Koalition schärfere Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch sowie Änderungen bei der Krankschreibung an, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und Fehlanreize zu reduzieren.
Auch steuerpolitisch setzt die Koalition Akzente. Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag werden angehoben, zugleich wird der Spitzensteuersatz nach hinten verschoben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums summiert sich das Entlastungsvolumen auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028.
Profitieren sollen insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen. Finanziert wird dies unter anderem durch eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer, eine geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen und einen höheren Pauschalsteuersatz für Minijobs.
Inhaltlich finden sich darin zahlreiche Reformen, die in der Wirtschaft seit Langem gefordert werden, etwa schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Entscheidend wird nun sein, ob diese Maßnahmen ausreichen, den seit Jahren nachlassenden Wachstumskräften der deutschen Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen.
Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket.
Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images
Der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Hier muss man dann noch einmal auf den Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr zurückschauen. Merz hatte damals einen grundlegenden „Politikwechsel“ versprochen. Deutschland müsse wieder wettbewerbsfähiger werden, staatliche Bürokratie zurückgedrängt und die sozialen Sicherungssysteme angesichts des demografischen Wandels dauerhaft finanzierbar gemacht werden. Der Anspruch der Union, den sie selbst an ihre Regierung stellte, war hoch. Gemessen daran wirkt das vorgelegte Paket deutlich vorsichtiger.
Besonders deutlich wird das beim Thema Rente, einer der größten finanzpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Zwar kündigt die Koalition im Papier an, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 gesetzlich umzusetzen.
Eine konkrete Rentenreform beschloss sie jedoch nicht. Dabei wächst der Handlungsdruck: Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Ohne strukturelle Reformen drohen langfristig steigende Sozialbeiträge, höhere Bundeszuschüsse oder Leistungskürzungen. Zu diesen zentralen Fragen enthält das Reformpaket jedoch keine Antworten und verschiebt die Entscheidungen erneut in die Zukunft.
Auch beim Sozialstaat beschränkt sich das Paket weitgehend auf Einzelmaßnahmen. Vorgesehen sind strengere Regeln gegen Sozialleistungsmissbrauch und höhere Erwerbsanreize. Eine grundlegende Reform der Sozialversicherungen oder eine nachhaltige Begrenzung der Sozialausgaben finden sich dagegen nicht.
Wirtschaftspolitik: Impulse ohne großen Befreiungsschlag
Ähnlich fällt die Bilanz bei der Wirtschaftspolitik aus. Die Bundesregierung setzt auf die Förderung von Zukunftsbranchen. Hinzu kommen ein Ausbau des Deutschlandfonds, beschleunigte Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur. Damit sollen Investitionen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts verbessert werden.
Diese Maßnahmen setzen an mehreren Schwachstellen des Standorts an und dürften in einzelnen Bereichen spürbare Verbesserungen bringen. Sie setzen jedoch vor allem bei der Investitionsförderung und der Verwaltung an, weniger bei den grundlegenden Rahmenbedingungen .
Gerade dort sehen Wirtschaftsforschungsinstitute seit Jahren den größten Reformbedarf. So belegte die OECD-Studie „Taxing Wages“ vom April 2026, dass Deutschland bei der Abgabenlast im internationalen Vergleich auf dem zweithöchsten Platz stagniert.
Das ifo Institut sowie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) verweisen in aktuellen Standortanalysen auf die Kombination aus hohen Energiekosten und einer erdrückenden Bürokratie als die zentralen Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland. Laut IW klagen vier von fünf Unternehmen über steigenden Verwaltungsaufwand.
An genau diesen Stellschrauben bleibt das Reformpaket jedoch weitgehend zurück. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform, eine spürbare Senkung der Lohnnebenkosten oder umfassende Reformen der Sozialabgaben sucht man darin vergeblich. Für viele Unternehmer dürfte das Reformprogramm deshalb eher ein Schritt in die richtige Richtung als der vielfach angekündigte wirtschaftspolitische Neustart sein.
Arbeitsmarkt: Mehr Kontrolle statt grundlegender Reformen
Auch am Arbeitsmarkt setzt die Koalition eher auf punktuelle Eingriffe als auf einen grundlegenden Umbau. So soll künftig bereits am ersten Krankheitstag wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Hintergrund ist die seit Jahren hohe Zahl der Krankheitstage in Deutschland, die nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen und Sozialversicherungen zunehmend belastet.
Merz begründete die Maßnahme mit den Worten: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“ Der Staat schaffe lediglich die notwendigen Instrumente, „was sie daraus machen, ist Sache der Unternehmen und Beschäftigten“. Die Verantwortung für einen veränderten Umgang mit Krankmeldungen verlagert der Kanzler damit bewusst auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ob die Maßnahme tatsächlich zu weniger Fehlzeiten und einer höheren Produktivität führt oder vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, lässt sich derzeit kaum beurteilen. Sie steht exemplarisch für den Ansatz der Koalition, bestehende Regeln nachzuschärfen, ohne die grundlegenden Strukturen des Arbeitsmarktes wesentlich zu verändern.
Der eigentliche Test steht noch bevor
Während der Pressekonferenz warb Merz um Unterstützung für den Reformkurs. Die Bürger wollten „Entscheidungen und keinen Streit“, sagte der Kanzler. Genau das habe die Koalition geliefert. Tatsächlich ist es nach Jahren des Streits in der Ampelregierung bereits die Tatsache bemerkenswert, dass CDU, CSU und SPD ein derart umfangreiches Maßnahmenpaket gemeinsam beschlossen haben.
Ob das jedoch genügt, den wirtschaftlichen Abwärtstrend der vergangenen Jahre umzukehren, bleibt offen. Die entscheidenden Herausforderungen wie schwaches Produktivitätswachstum, hohe Sozialabgaben, sinkende Wettbewerbsfähigkeit und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, werden durch das vorgestellte Paket allenfalls teilweise beantwortet.
Gerade darin liegt die eigentliche Bewährungsprobe für die Merz-Regierung. Das vorgelegte Paket kann den Auftakt eines wirtschaftspolitischen Kurswechsels markieren. Ob daraus tatsächlich der angekündigte wirtschaftspolitische Neustart wird, entscheidet sich daran, ob die Regierung nun auch die großen Strukturreformen nachliefert, die sie selbst angekündigt hat.