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Merz und Söder binden bei Spahn-Nachfolge Fraktion eng ein

Die Parteivorsitzenden von CDU und CSU wollen bei der Nachfolgeregelung für den zurückgetretenen Fraktionschef Jens Spahn die Abgeordneten der Union eng einbinden. Man stehe in Gesprächen mit der Bundestagsfraktion, sagte CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin.
„Wir hören also in die Fraktion hinein, was auch deren Anforderungen und Wünsche sind. Und insofern werden wir uns damit auch noch etwas Zeit lassen.“ Zugleich versicherte der CDU-Vorsitzende, er und CSU-Chef Markus Söder würden der Fraktion „zeitnah“ einen Vorschlag unterbreiten.
Merz verwies wie Söder auf die geplante Sondersitzung der CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch kommender Woche, in der ein neuer Vorsitzender gewählt werden soll. Söder sagte in München, er und Merz wollten sich „gut austauschen“. Der bayerische Ministerpräsident äußerte die Hoffnung, dass der gemeinsame Vorschlag dann „hoffentlich große Zustimmung findet“.

Merz äußert sich nicht zu Spahns politischer Zukunft

Spahn war als Unionsfraktionschef im Bundestag zurückgetreten, nachdem er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen hatten.
Mit dem Rückzug reagierte er auf die scharfe Kritik auch innerhalb der Union an seinem Verhalten. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Der 46-jährige CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen sagte nicht, ob er sein Bundestagsmandat behalten will.
Gefragt nach Spahns politischer Zukunft sagte Merz: „Ich weiß es nicht, was er selbst vorhat. Und wenn er darüber gerne sprechen will, tue ich das selbstverständlich.“ Er werde ihm aber öffentlich keine Ratschläge geben.

Dobrindt will keine falsche Spur legen

Neben anderen Politikern wird auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als möglicher neuer Fraktionsvorsitzender gehandelt. Er blockte Fragen zu seinem möglichen Interesse an dem Amt ab.
Er verstehe das Interesse an dieser Frage, sagte der CSU-Politiker in Berlin, betonte aber, „dass ich zu diesen Personalspekulationen einfach keinen Beitrag leisten will und ich das gern in einem geordneten Verfahren sehen würde“.
Auch Dobrindt verwies auf die Beratungen von Merz und Söder. Alles, was ich als Hinweis geben würde, würde ja nur irgendeine Spur legen, die dann eine ganz sicher falsche Spur wäre. Das will ich nicht.“

Söder verweist auf weitere Personalentscheidung im Herbst

Söder erläuterte, das gemeinsame Vorschlagsrecht sei „Teil auch unserer Geschäftsordnung“. Und ähnlich wie beim Fraktionsvorsitzenden gelte dies auch „für andere hochgestellte Ämter, die im Herbst erfolgen“.
Für den Herbst wird die Entscheidung erwartet, wen Union und SPD für die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nominieren. Hierfür wird die CSU-Politikerin und bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner immer wieder als mögliche Kandidatin gehandelt.

Spahn-Rücktritt entfacht Debatte über Leihmutterschaft neu

Das Verhalten von Spahn entfacht inzwischen die Debatte über das Thema Leihmutterschaft neu. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bundestagsfraktionen zeigt, dass es dort zumeist keine einheitliche Meinung gibt.
So sagte etwa die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann, auch in ihrer Partei gebe es dazu unterschiedliche Haltungen.
„Ich gehöre zu denen, die eine mögliche Legalisierung einer Leihmutterschaft sehr kritisch sehen.“ Eine Diskussion in Gesellschaft, Politik und Parlament sei aber nötig.
„Deshalb sollten wir uns auch im Parlament erneut mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin von April 2024 befassen.“
Die SPD-Abgeordnete Jasmina Hostert sagte der dpa, Leihmutterschaft werfe sehr viele ethische Fragen auf. „Ich persönlich sehe momentan keine befriedigende Lösung, die diese komplexen ethischen und sozialen Fragen gut auflöst.“
Ihre Fraktionskollegin Carmen Wegge plädierte hingegen dafür, altruistische Leihmutterschaft in engen Grenzen zuzulassen, bei der eine Leihmutter kein Geld für die Schwangerschaft erhält. „Eine Regelung muss dabei ausreichend Schutz vor Ausbeutung von Frauen sowie klare Regeln und Grenzen beinhalten.“
Die Linke-Abgeordnete Kathrin Gebel warnte, Schwangerschaft drohe zur Ware zu werden „Wir sollten deshalb vor allem über besser finanzierte Kinderwunschbehandlungen, Möglichkeiten der Adoption, Pflegekindschaften und die vollständige Gleichstellung von Co-Elternschaften sowie lesbischen Müttern sprechen.“
Die AfD-Familienpolitikerin Birgit Bessin sprach sich gegen Lockerungen beim Verbot von Leihmutterschaft aus. Der Bundestag müsse zusätzlich die Inanspruchnahme im Ausland nach italienischem Vorbild unter Strafe stellen und damit „ein klares Signal gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens setzen“.

Bürger uneins über das geltende Verbot

Die Menschen in Deutschland sind in der Frage ebenfalls gespalten. 39 Prozent gaben in einer repräsentativen Befragung des Instituts Insa für die „Bild“ an, das Verbot der Leihmutterschaft richtig zu finden. 41 Prozent hielten es für falsch.
Ein außergewöhnlich hoher Anteil von 21 Prozent machte keine Angabe oder gab an, keine Antwort zu wissen. Insa befragte vom 17. bis zum 20. Juli 1.004 Menschen. Die maximale Fehlertoleranz beträgt plus/minus 3,1 Prozentpunkte. (dpa/red)
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20. Juli: Union berät Spahn-Nachfolge | 27 Jahre Verfolgung | Rekordstrafe gegen AliExpress

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Union berät Spahn-Nachfolge

Die Unionsfraktion will am 29. Juli über die Nachfolge des zurückgetretenen Fraktionschefs Jens Spahn abstimmen. CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz will die Personalie zügig klären. Als Favorit gilt Kanzleramtschef Thorsten Frei. Sollte er den Fraktionsvorsitz übernehmen, wäre eine Kabinettsumbildung erforderlich. Auch weitere Kandidaten werden gehandelt.

27 Jahre Verfolgung

Am 20. Juli jährt sich der Beginn der Verfolgung von Falun Gong in China zum 27. Mal. Weltweit finden Gedenkveranstaltungen statt, darunter am Brandenburger Tor in Berlin. Die Exilchinesin Liu Wei berichtete dort von ihrer Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren, Folter und Zwangsmaßnahmen. Die Aktionen machen auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen durch die Kommunistische Partei Chinas aufmerksam.

Solarboom

Der Ausbau von Solarenergie in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 stärker gewachsen als im Vorjahr. Der Bundesverband Solarwirtschaft nennt Energiekrisen und politische Rahmenbedingungen als Gründe. Gleichzeitig warnt der Verband jedoch vor einer Verlangsamung des Ausbaus. Netzbetreiber weisen zudem auf begrenzte Kapazitäten der Stromnetze hin.

Rekordstrafe gegen AliExpress

Die EU belegt den Online-Marktplatz AliExpress mit einer Strafe von 550 Millionen Euro. Nach Angaben der EU-Kommission wurden gefälschte und gefährliche Produkte häufig nicht rechtzeitig entfernt. Illegale Händler hätten ihre Geschäfte vielfach fortsetzen können. Zudem seien rechtswidrige Produkte teilweise sogar beworben worden. Die EU wirft AliExpress unlauteren Wettbewerb zulasten seriöser Unternehmen vor.

Streit um die Straße von Hormus

Die Kämpfe zwischen den USA und dem Iran dauern an. In der neunten Nacht in Folge griffen sich beide Seiten gegenseitig an. Der Iran setzt die strategisch wichtige Straße von Hormus als Druckmittel gegen die internationale Schifffahrt ein. US-Außenminister Marco Rubio fordert deshalb andere Staaten auf, die Sicherheit der wichtigen Handelsroute zu unterstützen.

 
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Wer folgt auf Spahn? CDU/CSU-Fraktion entscheidet Ende Juli


In Kürze:

  • Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wählt am 29. Juli einen Nachfolger für den zurückgetretenen Jens Spahn.
  • Als aussichtsreichste Kandidaten gelten die Regierungsmitglieder Thorsten Frei, Nina Warken und Alexander Dobrindt.
  • Eine Wahl eines amtierenden Ministers würde eine Regierungsumbildung unter Bundeskanzler Friedrich Merz erforderlich machen.

 
Am 29. Juli plant die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag, über die Frage der Nachfolge des zurückgetretenen Vorsitzenden zu entscheiden. Jens Spahn (CDU), der frühere Bundesgesundheitsminister, hatte nach der sogenannten Leihmutter-Affäre am Samstag, 18. Juli, seinen Rücktritt erklärt. Bis zur Klärung der Nachfolge wird der erste Stellvertreter Alexander Hoffmann (CSU) geschäftsführend die Funktion übernehmen.
Es besteht kein Automatismus dahingehend, dass der Nachfolger Spahns aus den Reihen seiner gewählten Stellvertreter kommt.
Der Fraktionsvorsitzende hat eine besonders exponierte Position. Er muss über ausreichend Autorität gegenüber den Abgeordneten verfügen und in der Lage sein, vor wichtigen Abstimmungen Geschlossenheit herzustellen.
Bereits in mehreren Fällen in dieser Legislaturperiode hatten Abgeordnete der CDU und CSU offen Kritik an Gesetzesvorhaben geübt und gedroht, diese zu vereiteln – beispielsweise im Vorjahr beim Rentenpaket. Im Fall der Wahl der Richterin Frauke Brosius-Gersdorf gab fraktionsinterner Widerstand in der Union den Ausschlag für das Scheitern ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht. Dies sorgte bereits wenige Wochen nach Regierungsantritt für die erste Koalitionskrise zwischen Union und SPD.
Außerdem sollte der Fraktionschef ein erfahrener und versierter Debattenredner sein und ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aufweisen. In Aussprachen oder Generaldebatten ergreift er zumeist als erster Redner für die Fraktion das Wort.

Merz und Söder sollen Personalvorschlag erarbeiten

Die entscheidende Sitzung zur Bestimmung des Spahn-Nachfolgers wird am Mittwoch der letzten Juliwoche um 14 Uhr stattfinden, heißt es in einer SMS von Interimschef Hoffmann an Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger.
Kanzler Merz und Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder seien derzeit „damit befasst, einen Personalvorschlag für den Fraktionsvorsitz zu erarbeiten“. Dabei werde „die Einbindung der Fraktion sichergestellt“. Die Fraktion selbst muss den neuen Vorsitzenden wählen, allerdings ist damit zu rechnen, dass sie dem Vorschlag der Parteispitzen folgen wird. Alles andere würde die Autorität der Parteichefs beschädigen und eine entsprechende Krise zur Folge haben.
Von den derzeitigen Stellvertretern werden Hoffmann sowie CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Unions-Fraktionsvize Günter Krings als mögliche Spahn-Nachfolger genannt. Als Favoriten gelten sie jedoch nicht.
Stattdessen gelten drei derzeitige Regierungsmitglieder als aussichtsreichste Bewerber. Dies würde eine Regierungsumbildung erforderlich machen. Eine solche hatte Kanzler Merz im ZDF-„Sommerinterview“ am Sonntag als Möglichkeit angedeutet.

Frei als neuer Fraktionschef würde engen Schulterschluss mit Merz bedeuten

Vielfach fällt im Zusammenhang mit dem künftigen Fraktionsvorsitz der Name von Thorsten Frei (CDU). Für den Kanzleramtsminister spricht, dass er bereits in der vergangenen Wahlperiode als Parlamentsgeschäftsführer eng mit Merz zusammengearbeitet hat. In seinem gegenwärtigen Amt ist die Kooperation mit dem Kanzler noch enger. In der Bevölkerung gilt der Beliebtheitsgrad von Frei als durchschnittlich.
Ein weiterer Name, der fällt, ist jener von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie wäre nach Angela Merkel die zweite Frau, die eine CDU/CSU-Fraktion führen würde. Sie ist Bundesvorsitzende der Frauen-Union und war von 2021 bis 2025 eine der Parlamentsgeschäftsführer der Union im Bundestag. Ihre Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind jedoch deutlich unterdurchschnittlich – nicht zuletzt aufgrund der angekündigten Einschnitte in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform.
Laut Journalisten wie Julius Betschka gibt es nur einen logischen Kandidaten für den Fraktionsvorsitz: den derzeitigen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Er wäre der erste CSU-Politiker, der die gemeinsame Fraktion im Bundestag führen würde. Er gilt als gut vernetzt, und von 2017 bis 2025 hatte er bereits der CSU-Landesgruppe vorgestanden.

Poschardt: Dobrindt „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“

Für ihn spreche, dass er über die erforderliche Autorität verfüge, um nach den Unwägbarkeiten der vergangenen Monate Ruhe in die Fraktion zu bringen.
Seine Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind intakt, mit der Migrationswende hat er auf heiklem Terrain bereits Akzente gesetzt.
Der ehemalige Herausgeber der „WELT“, Ulf Poschardt, erklärte gegenüber „WELT-TV“, dass auch in der CDU das Vertrauen in die Lösungskompetenz von Dobrindt stark ausgeprägt sei. Er sei „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“. Allerdings, so Poschardt weiter, denke er nicht, Dobrindt sei „so dumm ist […], dass er sich diesen Schuh anzieht“.
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Regierung sieht Vertrauenskrise, weil „extreme Parteien“ mehr Zuspruch gewinnen

Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte im ZDF-Sommerinterview, dass es in Deutschland eine Krise des Vertrauens in die Demokratie als Ganzes gebe. Die Koalition arbeite daran, aus dieser Krise herauszukommen. Woran sich diese Krise zeigt und welche Verantwortung für ihre Entstehung die Politik bzw. die Regierung selbst trägt, wollte Epoch Times in der Regierungspressekonferenz wissen.
Laut…
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IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten von steigender Bürokratiebelastung


In Kürze:

  • IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten weiterhin von einer steigenden Bürokratiebelastung und einem wachsenden Verwaltungsaufwand.
  • Regierung und NKR: Die Bundesregierung hat erste Entlastungsmaßnahmen eingeleitet. Der Nationale Normenkontrollrat sieht Anzeichen für eine Trendwende, hält weitere Schritte zum Bürokratieabbau jedoch für erforderlich.
  • Bilanz nach einem Jahr: Ob die angekündigten Reformen Unternehmen tatsächlich spürbar entlasten, lässt sich nach Einschätzung der Studienautoren derzeit noch nicht abschließend bewerten.

 
Umfangreiche „Dokumentations- und Meldepflichten, mangelnde Flexibilität, lange Verfahren sowie Vollzugsprobleme in Behörden“ wurden von CDU und CSU als Belastungen für Unternehmen bezeichnet, die „unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal“ binden würden. Der Bürokratieabbau wurde daher zu einem zentralen wirtschaftspolitischen Thema des Bundestagswahlprogramms 2025 von CDU und CSU.
CDU und CSU verbanden den Bürokratieabbau mit dem Ziel, „Freiheit zurückzugeben“ und eine „Kultur des Machens und nicht der Fehlervermeidung“ zu fördern. Die angekündigten Maßnahmen wurden anschließend in weiten Teilen in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung aufgenommen. Darin vereinbarten CDU, CSU und SPD unter anderem, die Bürokratiekosten der Wirtschaft bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren, Berichts- und Dokumentationspflichten im Gesundheitswesen abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele vorangekommen ist. Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) berichten Unternehmen weiterhin mehrheitlich von einer steigenden Bürokratiebelastung. Grundlage der Untersuchung ist das IW-Zukunftspanel, für das mehr als 1.000 Unternehmen befragt wurden.
Nach Angaben der Autoren müssen Unternehmen derzeit rund 100.000 Berichtspflichten erfüllen. Die jährlichen Bürokratiekosten werden auf etwa 64 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommt ein zusätzlicher Personalaufwand: Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge entstanden innerhalb von drei Jahren rund 325.000 zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das IW sieht darin einen Hinweis auf einen gestiegenen Verwaltungsaufwand in Unternehmen.
Laut Befragung geben 54,7 Prozent der Unternehmen an, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Weitere 23,8 Prozent berichten von einer leichten Zunahme. Lediglich 1,5 Prozent nehmen eine Entlastung wahr. Insgesamt berichten somit knapp vier von fünf Unternehmen von einer gestiegenen Bürokratiebelastung. Besonders häufig äußern größere Unternehmen diese Einschätzung: Knapp 78 Prozent der Großunternehmen berichten von einer starken Zunahme des Verwaltungsaufwands. Bei mittelständischen Unternehmen liegt der Anteil bei rund zwei Dritteln und bei kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bei mehr als der Hälfte.

Unternehmen berichten von wachsender Belastung

Auch zwischen den Branchen bestehen Unterschiede. Im sonstigen verarbeitenden Gewerbe geben 94 Prozent der Unternehmen an, dass die Bürokratiebelastung gestiegen sei. Im Großhandel sowie in Logistik und Verkehr liegt dieser Anteil bei rund 87 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie bei knapp 85 Prozent.
Die Unternehmen berichten nicht nur von zusätzlichen Berichtspflichten, sondern auch von einem höheren Zeitaufwand für deren Erfüllung. Weniger als acht Prozent der Beschäftigten geben an, dass sich der Aufwand für Dokumentationspflichten in den vergangenen zwei Jahren verringert habe. Rund ein Drittel berichtet dagegen von einem gestiegenen Zeitaufwand. Führungskräfte nehmen diese Entwicklung häufiger wahr als andere Beschäftigte.
Die Ergebnisse stehen im Gegensatz zum Bürokratiekostenindex des Statistischen Bundesamtes, der seit 2012 einen Rückgang der Bürokratiekosten ausweist. Nach Darstellung des IW lässt sich diese Abweichung durch Unterschiede in der Methodik erklären. Der Index berücksichtigt ausschließlich Informations- und Dokumentationspflichten aus Bundesgesetzen. Nicht einbezogen werden unmittelbar geltendes EU-Recht, Vorschriften der Länder und Kommunen sowie zusätzlicher Aufwand durch häufige Gesetzesänderungen oder neue Erfüllungspflichten. Nach Einschätzung des IW erfasst der Index daher nicht alle Faktoren der von Unternehmen wahrgenommenen Bürokratiebelastung.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Foto: Destatis

Entlastungsmaßnahmen und internationale Vergleiche

Die Autoren des Gutachtens betrachten auch die bisher beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Genannt werden unter anderem der „Bauturbo“, die Registermodernisierung, Änderungen im Vergaberecht, die Einführung der europäischen digitalen Identität (EUDI-Wallet) sowie der Wegfall einzelner Betriebsbeauftragter. Nach Einschätzung der Autoren könnten diese Maßnahmen Verwaltungsverfahren vereinfachen. Ihre Wirkung werde jedoch vielfach erst nach Abschluss der Umsetzung sichtbar. Zahlreiche Vorhaben befänden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder müssten von Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Eine spürbare Entlastung für Unternehmen lasse sich nach Einschätzung der Autoren daher bislang nur eingeschränkt feststellen.
Die Autoren des Gutachtens untersuchen zudem frühere Entlastungsmaßnahmen. Als Beispiel nennen sie das Bürokratieentlastungsgesetz III, von dessen ausgewiesener Entlastung ein wesentlicher Teil auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfiel. Nach Einschätzung des IW führte die elektronische Übermittlung in der Praxis jedoch nicht in allen Fällen zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands, da Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Arbeitsschritte durchführen müssten. Zudem weist das Gutachten darauf hin, dass neue gesetzliche Vorgaben frühere Entlastungen teilweise wieder aufheben können. Als Beispiele nennen die Autoren zusätzliche Dokumentationspflichten aus neuen Regelungsvorhaben. Dadurch könnten die Bürokratiekosten trotz einzelner Vereinfachungen insgesamt weiter steigen.
Neben der Unternehmensbefragung verweist das IW auf internationale Vergleichsdaten. Laut den Product Market Regulation Indicators der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weist Deutschland bei den bürokratischen Anforderungen für Unternehmensgründungen im internationalen Vergleich einen hohen Aufwand auf. Innerhalb der Europäischen Union liegt Deutschland demnach auf dem letzten Platz, im Gesamtranking auf Rang drei von hinten. Hinter Deutschland liegen lediglich Costa Rica und Japan. Die OECD nennt als Gründe unter anderem den Verwaltungsaufwand und die Komplexität der Verfahren bei Unternehmensgründungen.

Quelle: 2023, OECD Product Market Regulation Indicators

Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) berichtet von Fortschritten, sieht jedoch weiterhin weiteren Handlungsbedarf. In seinem Jahresbericht 2025 spricht das Beratungsgremium der Bundesregierung von einer „Trendwende“ beim Bürokratieabbau, da der Erfüllungsaufwand im aktuellen Berichtszeitraum erstmals deutlich gesunken sei. Gleichzeitig weist der NKR darauf hin, dass die Wirtschaft weiterhin jährlich Bürokratiekosten von rund 64 Milliarden Euro trage und dass seit 2011 ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 13,2 Milliarden Euro entstanden sei. Der Rat empfiehlt daher, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbauziele umzusetzen, bestehende Dokumentations- und Kontrollpflichten zu überprüfen sowie die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben.

Unterschiedliche Bewertung der bisherigen Reformen

Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt das IW. Nach Angaben der Autoren werden beschlossene Entlastungen teilweise durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten sowie häufige Änderungen gesetzlicher Vorgaben ausgeglichen. Dadurch könne der Anpassungsaufwand in Unternehmen trotz einzelner Vereinfachungen weiter steigen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewertet die Ergebnisse der Untersuchung als Bestätigung ihrer bisherigen Einschätzung. Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben: „Die Bundesregierung nennt es Entlastungskabinett, doch die Unternehmen nennen es die x-te Ankündigung.“ Aus Sicht der INSM reichten die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht aus, um den Verwaltungsaufwand spürbar zu verringern. Alsleben forderte eine konsequente Umsetzung der angekündigten Reformen und erklärte: „Die Regierung muss endlich liefern, nicht nur ankündigen – sonst verfestigt sich, dass Bürokratie Standortnachteil Nummer 1 und ein echtes Investitionshindernis bleibt.“
Ob die von der Bundesregierung angestrebte Entlastung in den Unternehmen tatsächlich ankommt, wird sich im weiteren Verlauf der Legislaturperiode zeigen. Während der Nationale Normenkontrollrat erste Fortschritte beim Bürokratieabbau sieht, berichten viele der vom IW befragten Unternehmen bislang weiterhin von einer hohen Bürokratiebelastung.
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Union berät über neuen Fraktionschef

Nach dem Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) berät die CDU-Spitze heute über das weitere Vorgehen. Neben dem Präsidium der größten Regierungspartei kommt auch der Vorstand der Bundestagsfraktion unter Vorsitz von Interimschef Alexander Hoffmann (CSU) zusammen.
CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz will die Nachfolge von Spahn zügig regeln und hat dazu am Wochenende schon Gespräche mit CSU-Chef Markus Söder geführt. Die beiden haben das Vorschlagsrecht für den Posten.
Daneben könnten weitere Personalentscheidungen fällig werden. „Es könnte eine Gelegenheit sein, noch einmal über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken“, sagte Merz im ZDF-„Sommerinterview“. Er verwies zugleich aber wiederholt darauf, dass er hier im Konjunktiv spreche.
Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Landeschef und Spitzenkandidat zur Landtagswahl im September, Daniel Peters, warnte davor, die Entscheidung zu lange hinauszuzögern.
„Wenn wir jetzt zügig Personalentscheidungen treffen und auch die Nachfolge in der Bundestagsfraktion zeitnah geklärt wird, dann glaube ich, wird das keine großen Auswirkungen haben“, sagte Peters im „Berlin Playbook Podcast“ von „Politico“ auf die Frage nach möglichen Folgen für den Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern. „Es hat nur dann Auswirkungen, wenn wir uns mit dieser Personaldebatte Zeit lassen, wenn wir uns in eine wochenlange Diskussion über mögliche Nachfolger begeben.“

Kanzleramtschef Frei als Nachfolger im Gespräch

Die Personalspekulationen laufen bereits auf Hochtouren. Als Kandidat Nummer eins für den Fraktionsvorsitz gilt der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU). Sollte er es werden, würde automatisch eine Kabinettsumbildung nötig. Es sind aber auch andere Namen im Gespräch.
Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. Eine Leihmutter in den USA brachte ihren Sohn Georg zur Welt. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes Verbot, das Spahn als CDU-Politiker mitgetragen hat. In der Union, für die die Leihmutterschaft ein emotional sehr aufgeladenes Thema ist, brach ein Sturm der Empörung los, der am Samstag zu Spahns Rücktritt führte.

„Möglichkeit für eine Neuaufstellung“

Der Chef der Brandenburger CDU-Landesgruppe im Bundestag, Sebastian Steineke, sieht in Spahns Rückzug eine Chance für die Union. „Ich sehe keinen Schaden für die Fraktion. Der Rückzug von Jens Spahn bietet jetzt die Möglichkeit für eine Neuaufstellung“, sagte der CDU-Abgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. „Diese Chance sollten wir nutzen.“
Grünen-Chefin Franziska Brantner sagte im ARD-„Sommerinterview“: „Das wäre doch jetzt der Moment für Herrn Merz, wirklich zu sagen: Jetzt Tabula rasa, wir gehen jetzt nochmal neu los.“ Es müsse jetzt vorangehen. Merz habe jetzt die Chance, sich zu befreien „im Kabinett von allen, die da handwerkliche Schwächen haben und von jenen, die ideologisch verbohrt sind“.

Warnung vor überhasteten Entscheidungen

Der Kasseler Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die jetzt anstehende Personalentscheidung sei vielleicht die wichtigste, die Merz und die Fraktion treffen müssten.
„Die prekäre Machtverteilung zwischen Kanzleramt und Fraktion sowie die handwerklichen Fehler der vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Union nicht so weitermachen kann, wenn sie die großen Herausforderungen bewältigen will“, sagte er. Die Nachfolge Spahns könne einen „Dominoeffekt positiver Art“ auslösen und die Gesamtaufstellung der Union stärken.
Zugleich warnte Schroeder vor einer überhasteten Entscheidung. Zwar müsse die Nachfolge „so schnell wie möglich“ geregelt werden. Wichtiger sei jedoch eine tragfähige Lösung.
„Besser eine innovative und funktionierende Lösung, die vielleicht einige Tage länger dauert, weil sie konsensual gut abgesichert ist, als eine schnelle Entscheidung, die sich bald schon als schwierig herausstellt.“ (dpa/red)
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Merz will über eine neue „Aufstellung der Bundesregierung nachdenken“


In Kürze:

  • Rücktritt von Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag
  • Mögliche weitere Neubesetzung von Regierungsposten
  • Schlechte Umfragewerte des Kanzlers
  • Reformpläne der Bundesregierung
  • Bevorstehende Landtagswahlen

 
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) distanziert sich im Sommerinterview des ZDF am 19. Juli vom ehemaligen Unions-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag Jens Spahn deutlich. Als dieser ihm von seiner Vaterschaft mit Hilfe einer Leihmutter in den USA erzählt habe, habe er sich gedacht: „Naja, hoffentlich geht er kommunikativ damit gut um und erklärt es gut.“
Mit der darauffolgenden Empörung habe er „nicht in diesem Umfang“ gerechnet, räumte Merz ein. Dass es nach Bekanntgabe der Vaterschaft von Spahn nun zu dessen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender gekommen sei, „hatte wahrscheinlich auch was mit seiner Person zu tun und auch mit der Kommunikation“, so der Bundeskanzler.
Merz kritisierte: Spahn habe sowohl die Partei als auch die Fraktion erst „sehr, sehr spät über alles informiert. „Wenn wir Zeit gehabt hätten, hätten wir das in Ruhe besprechen können, aber die Zeit hatten wir nicht.“

Merz: Veränderungen möglich

Spahns Rücktritt könnte zu einem Stühlerücken auf mehreren Posten führen. Dies versuchte die ZDF-Journalistin Diana Zimmermann dem Bundeskanzler zu entlocken, doch dieser ließ sich – trotz mehrfacher Nachfrage nur auf die Entgegnung ein: „Es könnte eine Gelegenheit sein.“
Die ZDF-Journalistin insistierte weiter: Der derzeitige Kanzleramtschef Torsten Frei „ist ja ein Top-Kandidat für den Fraktionsvorsitz. Darüber haben Sie nachgedacht?“ Merz gab sich ahnungslos: „Ich weiß nicht, wer ihn zum Top-Kandidaten gemacht hat. Das höre ich von Ihnen zum ersten Mal.“ Er fügte indes hinzu, dass es eine Gelegenheit sein könnte, „über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken.“

Zu seinen schlechten Umfragewerten

Diana Zimmermann konfrontierte Merz damit, dass er in den jüngsten Umfragen „sehr schlecht“ dastehe und fragte: „Haben Sie in den vergangenen Monaten darüber nachgedacht, ob Sie so weitermachen können, wenn es so wenig Vertrauen in der Bevölkerung gibt?“ Diese Frage ließ der Bundeskanzler unbeantwortet, und sagte ausweichend: „Wir haben es mit einer Vertrauenskrise der Demokratie insgesamt zu tun.“ Daran würde die Koalition arbeiten. Das sei nicht nur die Aufgabe einer Regierung, sondern aller demokratischen Parteien.
Aus der letzten Sitzung des Bundestages sei er aufgrund der „Tonlage“ „sehr besorgt“ nach Hause gefahren. „Von der AfD sind wir es mittlerweile gewöhnt. Von den Linken auch. Aber auch von den Grünen mittlerweile. Das war alles derselbe Sound.“ Die Auseinandersetzung sei „keine Werbung für die Demokratie“ gewesen. Er beklagte vor allem „die persönliche Herabsetzung“ in der Debatte. Diese schade der Demokratie.

Herausforderungen durch USA und China

Ob es ein Fehler gewesen sei, den Bürgern im Wahlkampf und in der Regierung viel zu versprechen, wollte die ZDF-Journalistin wissen. Merz: Er sei „noch von anderen Voraussetzungen ausgegangen. „Wir haben jetzt das fünfte Jahr in Folge einen Krieg in der Ukraine. Wir haben eine schwierige Lage mit den Vereinigten Staaten von Amerika“.
Man könne erkennen, dass die USA „unter der Führung von Donald Trump nicht mehr in dem Umfang zur NATO stehen, wie sie das Jahrzehnte vorher getan haben“. Auch sähe er „eine völlig andere Herausforderung durch die Volksrepublik China, die auf uns zukommt.“ Außerdem beklagte er eine „anhaltende Energiekrise durch fehlendes russisches Gas“.
Das seien „alles Dinge“, die sich „massiv verändert haben, insbesondere im letzten Jahr, praktisch auch zwischen den Wahlen.“ Für die Entscheidungen im Februar vergangenen Jahres, bevor der neue Bundestag zusammengetreten sei, übernehme er die Verantwortung. Merz rekurrierte mit dieser Aussage auf seine damalige Ablehnung der Schuldenbremse, die ihn nun „beschwert“.
Man müsse indes jetzt „mit den Mitteln, die wir haben, das Richtige daraus machen“. Er bekenne sich dazu, inzwischen eine andere Entscheidung zur Schuldengrenze getroffen zu haben. Jetzt müssten „schnelle Investitionen auch wieder Wirtschaftswachstum herbeiführen. Dazu stehen wir in der Verantwortung“, so der Bundeskanzler.
Darauf angesprochen, dass der Ukrainekrieg jedoch schon vor seiner Kanzlerschaft drei Jahre bestand, entgegnete Merz: „Die Auseinandersetzung mit dem ukrainischen Staatspräsidenten im Oval Office im Februar vergangenen Jahres hat nicht nur bei mir einen bleibenden Eindruck hinterlassen“, so Merz.

„Umfangreicher Reformprozess“

Die ZDF-Journalistin konfrontierte als Nächstes den Bundeskanzler mit einer ZDF-Umfrage zu den beschlossenen Reformen im Sozialbereich. Dieser Umfrage zufolge befänden 81 Prozent der Befragten die Kosten als für „nicht gerecht verteilt“. Frage an Merz: „Unterschätzen Sie, für wie unfair die Bürger diese Reformen halten?“
Merz: “Das Wichtigste“ für die Regierung sei gewesen, den weiteren drohenden Anstieg der Beiträge für die Sozialversicherung zu stoppen. Er gab sich überzeugt: „Das wird uns mit diesen Reformen gelingen, zumal wir (…) die Gesundheitsreform gemacht haben.“ Er kündige an: „Mindestens zwei werden folgen: die Sozialhilfe, die soziale Pflegeversicherung“ sowie die Rentenreform, „die im Herbst kommen soll“. Der Bundeskanzler weiter: „Wir sind in einem umfangreichen Reformprozess.“
Er gab sich zudem überzeugt, dass es der Regierung gelungen sei, die „Flüchtlingskrise“ in den Griff zu bekommen. „Das waren auch enorme Kosten, auch für die sozialen Sicherungssysteme.“
Außerdem erinnerte Merz daran, dass es eine Steuerreform geben werde, „wo die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden“. Diese solle „jetzt erst mal im Parlament beraten“ und verabschiedet werden. Dann erst werde es sich zeigen, „wo wir entlasten“. Mehr sei „im Augenblick“ nicht möglich, „weil die Staatsfinanzen sehr angespannt sind“.
Auch auf die Altersentwicklung in der Gesellschaft müsse Rücksicht genommen werden. Mit einem Seitenhieb auf die Alt-Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die von 2005 bis Ende Dezeber 2021 regierte, sagte Merz: „Wir holen das nach, was Jahrzehnte in Deutschland versäumt worden ist.“

„Sie zeigen immer nur diejenigen, die Kritik an mir äußern“

Er habe mit seiner Stadtbildaussage sehr viele Menschen mit Migrationhintergrund verstört, hielt die ZDF-Journalistin Zimmermann Merz vor. Dieser konterte: Es gehöre zur Wahrheit, „dass viele Menschen in Deutschland gesagt haben: ‚Genau so ist es, wie der Friedrich Merz das da gesagt hat.‘ Nur die kommen in Ihrer Berichterstattung kaum vor.“
Zimmermann will dazwischen gehen, doch Merz lässt sich nicht bremsen: „Nein, Sie zeigen immer nur diejenigen, die Kritik an mir äußern. Sie zeigen selten diejenigen, die mal sagen ‚Es ist genau so‘. (…) Das ist ihr gutes Recht, das zu tun. Aber es ist mein gutes Recht, zu sagen: Ich bekomme sehr viel Zustimmung in der Bevölkerung für das, was ich zu diesen Sachverhalten sage.“

Schweizer arbeiten mehr als Deutsche

Damit leitete Merz selbst über zum Thema, dass die Zahl der Arbeitsstunden in Deutschland zu niedrig sei. Wörtlich: „Die Schweizer arbeiten 200 Stunden mehr als die Deutschen. Das ist doch nicht Faulheit, die ich jemandem persönlich unterstelle. Sondern ich sage, unsere Produktivität ist zu gering, unsere wirtschaftliche Leistung ist zu gering und daran müssen wir etwas tun.“
Er versuche nur, ein Problem zu beschreiben und daraus wiederum eine Lösung zu entwickeln. Dazu brauche es eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. „Diese haben wir im Augenblick nicht“, räumte der Bundeskanzler ein. Deshalb „werden wir noch viel mehr erklären müssen“. Es habe aber „keinen Sinn, etwas gesund zu beten, was im Augenblick nicht gesund ist. „Insgesamt müssen wir in diesem Land eine höhere Leistung erbringen und dazu stehe ich.“
Tatsächlich lag gemäß dem Schweizer Bundesamt für Statistik im Jahr 2025 die wöchentliche Arbeitszeit in der Schweiz bei 42,5 Stunden, in Deutschland nur bei 38,4. Auf ein Jahr gerechnet, wäre das ein Unterschied von rund 200 Stunden.

„Uns darf das Land nicht wegrutschen“

Vor den drei im September anstehenden Landtagswahlen in Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern seien die Zustimmungswerte für die CDU „historisch schlecht“, hielt Zimmermann Merz vor. Der Bundeskanzler entgegnete, dass dies nicht alleine ein Problem der CDU sei.
Die SPD etwa stehe in Sachsen-Anhalt derzeit bei 6 Prozent. Bei der kürzlichen Landtagswahl in Baden-Württemberg habe die SPD 5,5 Prozent erreicht. Es sei deshalb „nicht alleine ein Problem des Ostens“.
Vielmehr gebe es ein gemeinsames Problem der politischen Mitte in Deutschland „Wir werden angegriffen von Links und Rechts“, sagte Merz. Es sei die Aufgabe der Mitte, dies der Bevölkerung zu erklären. Merz: „Uns darf das Land nicht wegrutschen.“
Er kündigte an, sich in allen drei Bundesländern in den Wahlkämpfen zu engagieren. Er wisse, dass dies „größte Besorgnis“ auch im „europäischen Ausland“ auslöse.

„Ich suche keine andere Koalition“

Zum Abschluss machte Merz deutlich: „Ich suche keine andere Koalition in Berlin. Ich möchte, dass wir mit dieser Koalition Erfolg haben.“ Denn die Regierungskoalition aus CDU und SPD habe „den Auftrag, dieses Land in höchst turbulenten Zeiten stabil auf Kurs zu halten.“
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Spahn-Nachfolge: Vier Männer und eine Frau werden genannt

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will sich nach dem Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn keine lange Hängepartie leisten.
Er will die Nachfolge schnell regeln und zusammen mit CSU-Chef Markus Söder bald einen Vorschlag machen. Die Unionsfraktion sei zwar in der Sommerpause, aber sie sei arbeitsfähig.
Der Wechsel an der Fraktionsspitze könnte personelle Veränderungen an anderer Stelle nach sich ziehen. „Es könnte die Gelegenheit sein, noch einmal über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken“, sagte Kanzler Merz im ZDF-Sommerinterview.
Merz kritisierte den zurückgetretenen Fraktionschef massiv für seine Kommunikation in der Sache. Spahn habe die CDU und die Fraktion erst „sehr sehr spät“ informiert. „Wenn wir Zeit gehabt hätten, hätten wir das in Ruhe besprechen können, aber die Zeit hatten wir nicht.“
Diese Namen spielen in den Spekulationen eine Rolle:

Thorsten Frei, 52, Chef des Bundeskanzleramts (CDU)

Als Kandidat Nummer eins für den Posten des Fraktionschefs gilt Kanzleramtschef Thorsten Frei. Er war in der vergangenen Legislaturperiode Parlamentarischer Geschäftsführer unter dem damaligen Fraktionschef und Oppositionsführer Merz und kennt damit die Arbeit an der Spitze der Unions-Abgeordneten bestens.
Thorsten Frei wird am häufigsten als möglicher Nachfolger genannt.

Thorsten Frei wird am häufigsten als möglicher Nachfolger genannt.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Der 52-Jährige war schon nach der Bundestagswahl 2025 für den Fraktionsvorsitz im Gespräch. Merz holte seinen engen Vertrauten dann aber doch ins Kanzleramt. Dort hat er nur schwer Fuß gefasst. Frei wird von einigen in der Union vorgeworfen, lieber Interviews zu geben, als die Koalitionsarbeit zu koordinieren.
Die Fraktionsarbeit passe besser zu Frei, meinen viele. Mit ihm würde Merz einen loyalen Vertrauten an der Fraktionsspitze haben und könnte gleichzeitig neuen Schwung ins Kanzleramt bringen.
Er könnte den Rücktritt also als Chance nutzen, nach den inhaltlichen Reformbeschlüssen auch personelle Impulse zu setzen, um die Koalition aus dem Stimmungstief zu holen.

Carsten Linnemann, 48, CDU-Generalsekretär

Als Generalsekretär führt Carsten Linnemann die Geschäfte in der CDU-Parteizentrale, konnte sich dort bisher im Schatten von Parteichef Merz aber politisch noch nicht so richtig entfalten. Die Fraktionsführung könnte für ihn eine neue Chance bedeuten.
Allerdings hat ihm so mancher noch nicht verziehen, dass er nach der Bundestagswahl den Sprung ins Kabinett ablehnte, weil ihm der Zuschnitt des Wirtschaftsministeriums zu klein war. Unter dem Strich hat er allenfalls Außenseiterchancen.

Carsten Linnemann (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ob er selbst Wechselambitionen hat, ist nicht bekannt. Als Generalsekretär stehen ihm aber unruhige Zeiten bevor. Bei den drei Landtagswahlen im September droht die Union – wenn es ganz schlecht läuft – zwei Ministerpräsidentenposten in Berlin und Sachsen-Anhalt zu verlieren – was für größere Aufwallungen in der Partei führen dürfte.

Alexander Dobrindt, 56, Bundesinnenminister (CSU)

Alexander Dobrindt gilt als erfolgreichstes Mitglied des schwarz-roten Kabinetts. Er hat dafür gesorgt, dass es in der Migrationspolitik keine größere Angriffsfläche mehr für die AfD gibt.
Und er gilt als jemand, der wie kein anderer die Koalitionspartner zusammenführen kann. Als langjähriger Vorsitzender der CSU-Landesgruppe war er außerdem schon so eine Art Neben-Fraktionschef.
Bei den Spekulationen um die Nachfolge von Jens Spahn an der Spitze der Unionsfraktion fällt auch der Name des bisherigen Innenministers Alexander Dobrindt.

Bei den Spekulationen um die Nachfolge von Jens Spahn an der Spitze der Unionsfraktion fällt auch der Name des bisherigen Innenministers Alexander Dobrindt.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Sein Erfolg als Innenminister ist aber das stärkste Argument gegen einen Wechsel. In dieser Position ist er so etwas wie der Vizevizekanzler neben Merz und seinem Stellvertreter Lars Klingbeil von der SPD.
Er ist also der Anführer der CSU-Minister und kann von dieser Position bestens die Strippen ziehen, was das Gesamtgefüge der Koalition angeht.

Günter Krings, 56, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion (CDU)

Von den Stellvertretern Spahns ist Günter Krings der einzige, der in den Personalspekulationen eine Rolle spielt. Er ist in der Fraktionsführung für die Bereiche Inneres, Recht und Verbraucher zuständig und führt die mächtige Landesgruppe NRW an.
Im vergangenen Jahr hatte Merz versucht, ihn als Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung zu installieren. Er scheiterte in einer Kampfabstimmung gegen die frühere Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer.

Günter Krings (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Der Kanzler ist ihm also quasi noch etwas schuldig. Allerdings wird Krings eher als Chef des Kanzleramts genannt für den Fall, dass Frei zurück in die Fraktion wechselt. Der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium gilt nicht als jemand, der in dem Ausmaß wie Frei die Öffentlichkeit sucht und könnte ein Kanzleramtschef sein, der im Hintergrund die Fäden in der Hand hält.

Nina Warken, 47, Bundesgesundheitsministerin (CDU)

Und was ist mit den Frauen in der Union? Die einzige, die in den Personalspekulationen von Medien und Unionisten eine Rolle spielt, ist Gesundheitsministerin Nina Warken.
Sie hat die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gerade über die Bühne gebracht, hat aber noch die Pflegereform vor sich, zu der bisher erst ein Referentenentwurf existiert.

Nina Warken am 15.07.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ihr derzeitiger Job und die große männliche Konkurrenz lassen es als eher unwahrscheinlich erscheinen, dass sie es wird. (dpa/red)
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Jens Spahn tritt als Unionsfraktionschef zurück

Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Parteikreisen erfuhr, informierte er die Bundestagsfraktion in einem Schreiben über den Schritt. „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt“, heißt es darin.
„Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete“, teilte Spahn am Samstag in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder mit.
Der „Spagat“ zwischen seiner „privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft“ und der „nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion“ sei „größer geworden“, als er es erwartet habe, so Spahn weiter zur Begründung für seinen Rückzug.
Die „zunehmende Unerbittlichkeit“ in der öffentlichen Auseinandersetzung habe ihn „sehr nachdenklich“ gemacht. „Lasst uns bei aller Klarheit und Entschiedenheit in der Sache immer auch menschlich im Ton bleiben. Denn das zeichnet uns als christlich-demokratische Volksparteien der Mitte aus“, forderte der CDU-Politiker seine Fraktionskollegen auf. Eines sei ihm in den letzten Tagen „immer klarer“ geworden: „Meine Familie ist mir das Wichtigste“, so Spahn.
Spahn hatte mit der Bekanntgabe seiner Vaterschaft eine Debatte über seine Person ausgelöst. Offenbar griffen er und sein Partner dabei auf eine Leihmutter im Ausland zurück, obwohl sich Spahn in Deutschland dafür eingesetzt hatte, das Modell Leihmutterschaft weiterhin zu verbieten. (afp/dts/red)

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Jens Spahn tritt als Unionsfraktionschef zurück – Merz: Entscheidung „richtig“ und „unvermeidlich“

Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Parteikreisen erfuhr, informierte er die Bundestagsfraktion in einem Schreiben über den Schritt. „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt“, heißt es darin.
„Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete“, teilte Spahn am Samstag in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder mit.
Der „Spagat“ zwischen seiner „privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft“ und der „nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion“ sei „größer geworden“, als er es erwartet habe, so Spahn weiter zur Begründung für seinen Rückzug.
Die „zunehmende Unerbittlichkeit“ in der öffentlichen Auseinandersetzung habe ihn „sehr nachdenklich“ gemacht. „Lasst uns bei aller Klarheit und Entschiedenheit in der Sache immer auch menschlich im Ton bleiben. Denn das zeichnet uns als christlich-demokratische Volksparteien der Mitte aus“, forderte der CDU-Politiker seine Fraktionskollegen auf. Eines sei ihm in den letzten Tagen „immer klarer“ geworden: „Meine Familie ist mir das Wichtigste“, so Spahn.

Merz: „Die Entscheidung ist richtig und war unvermeidlich“

Der Vorsitzende der CDU Deutschlands, Friedrich Merz, teilte am Samstag Nachmittag mit, dass Jens Spahn ihm seinen Rücktritt vom Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitgeteilt hatte.
Merz erklärte dazu: „Die Entscheidung ist richtig und war unvermeidlich.“  „Glaubwürdigkeit“ sei in der Politik „das höchste Gut“, sagte Merz am Samstag. Er danke Spahn für die Zusammenarbeit. Dieser habe den Weg der Fraktion aus der Opposition in die Regierung „mitgeprägt und gestaltet“. In der „Erarbeitung der großen Reformvorhaben der letzten Wochen“ sei Spahn eine „wichtige Stütze der Koalition“ gewesen.
Als CDU-Vorsitzender werde er in Abstimmung mit CSU-Chef Markus Söder einen Vorschlag für die Neubesetzung im Fraktionsvorsitz machen, so Merz weiter. Verfahren und Zeitplan würden jetzt mit den Gremien der Partei und der Fraktion abgestimmt.
Die Koalitionspartner SPD und CSU haben die Entscheidung von Spahn gewürdigt. „Die Entscheidung von Jens Spahn verdient allerhöchsten Respekt“, teilte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann am Samstag mit. Zugleich kündigte er an, dass er selbst bis zur Wahl eines neuen Fraktionsvorsitzenden die Amtsgeschäfte übernehmen werde. „Die Fraktion bleibt entscheidungs- und handlungsfähig.“
Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußerte „großen Respekt“ vor Spahns Entscheidung. „Wir haben in der Koalition sehr eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet.“
Spahn hatte mit der Bekanntgabe seiner Vaterschaft eine Debatte über seine Person ausgelöst. Offenbar griffen er und sein Partner dabei auf eine Leihmutter im Ausland zurück, obwohl sich Spahn in Deutschland dafür eingesetzt hatte, das Modell Leihmutterschaft weiterhin zu verbieten. (afp/dts/red)

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Spahns Kind aus Leihmutterschaft heizt Kontroverse an

Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann sind durch eine Leihmutterschaft in den USA Eltern geworden. Dies löste in Deutschland eine Kontroverse zum Thema Ersatzmutterschaft aus. Hierzulande ist sie verboten.
Darüber, was kontrovers diskutiert wird und was aus ethischer und rechtlicher Sicht problematisch ist, haben wir mit Cornelia Kaminski, der Bundesvorsitzenden der Aktion Leben…
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Merz will parteiintern über Spahn sprechen – Fraktionschef verteidigt Entscheidung für Leihmutter-Baby

Nach Rücktrittsforderungen wegen der Entscheidung von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für eine Leihmutterschaft will Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Thema parteiintern aufarbeiten.
Er sehe nicht, dass an der geltenden Rechtslage zur Leihmutterschaft „Änderungen vorgenommen werden sollen“, sagte Merz am Freitag in Brühl. „Und alles weitere werden wir in der nächsten Sitzung des Präsidiums der CDU Deutschlands besprechen.“ Das Treffen ist für Montag geplant. Spahn selbst verteidigte seine Entscheidung.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Spahn und sein Mann Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Der Unionsfraktionschef sieht sich seither mit Rücktrittsforderungen aus den eigenen Reihen und aus anderen Parteien sowie mit Vorwürfen konfrontiert, als Privatperson anders zu handeln als in seiner politischen Funktion.
Spahn selbst verteidigte den Weg der Familiengründung über eine Leihmutter. „Ich habe lange mit mir gerungen, auch was das Thema Leihmutterschaft angeht“, sagte er in einem „Bild“-Podcast.
„Ich bin lange zerrissen gewesen. Aber eben über dieses Ringen und sich mit dem Thema beschäftigen, haben wir uns für diesen Weg entschieden“, sagte er mit Blick auf seinen Mann. Er kenne es „als Christ“, dass „das eine die reine Lehre ist und das andere das echte Leben“. Es seien „keine einfachen Entscheidungen“ gewesen.
Über seine politische Zukunft als Unionsfraktionschef sagte Spahn, er werde die Frage, wie es weitergeht, „mit der Fraktion natürlich erörtern, wenn wir uns im September wiedersehen“.
Am Ende könne „nur die Fraktion darüber entscheiden, wie es weitergeht“. Spahn fügte hinzu: „Für mich ist jedenfalls eins klar: Für mich gibt es, und das wird mir jede Stunde immer bewusster, nichts Wichtigeres als meine Familie.“
Kanzler Merz sagte bei einer Pressekonferenz in Brühl, ihm sei bewusst, dass das Thema „in seiner ganzen Dimension menschlich, juristisch, gesellschaftlich, ethisch“ sehr viele Menschen aus diesem aktuellen Anlass bewege. Er stellte zugleich klar, dass es in Deutschland dazu eine eindeutige Rechtslage gebe.
Leihmutterschaft ist hierzulande verboten. Außerdem hatte die CDU erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird.
Die nächste Sitzung des CDU-Präsidiums findet am Montag statt. Eine Pressekonferenz im Anschluss sei nicht geplant, sagte eine Parteisprecherin.
Spahn sprach im „Bild“-Podcast auch über den Parteitagsbeschluss – bei dem damaligen Delegiertentreffen war die Leihmutter seinen Angaben zufolge bereits schwanger.
Er ärgere sich im Nachhinein, sich damals nicht geäußert zu haben, sagte Spahn. „Ich hätte es tun sollen im Nachhinein.“ Damals sei er jedoch „noch nicht so weit“ gewesen, diese Debatte führen zu können. Er wolle sich nun aber der Debatte stellen.
Eine prominente Rücktrittsforderung war unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters gekommen. Rücktrittsforderungen kamen auch vom Landesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Thüringen sowie von der Frauen Union Mecklenburg-Vorpommern und der Frauen Union Thüringen. Der Chef der Senioren-Union, Hubert Hüppe (CDU), zeigte sich „persönlich geschockt“ von Spahns Entscheidung.
Auch die Vorsitzende der Frauen Union in Sachsen-Anhalt, Christiane Diehl, legte Spahn (CDU) einen Rücktritt nahe. „Herr Spahn sollte sich überlegen, ob er seine exponierte Position in der Partei nicht besser jemand anderem überlässt“, sagte Diehl dem „Spiegel“.
Zwar respektiere sie die persönliche Lebenssituation ihres Parteikollegen. Sein Vorgehen habe aber „Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der gesamten Partei“ und sei ein Problem im Wahlkampf. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.
Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), sagte dem Deutschlandfunk, er könne nachvollziehen, dass die Diskussion über Spahns Leihmutter-Baby „zu einer gewissen Glaubwürdigkeitsfrage wird“. Diese Debatte müsse er nun aushalten.(afp/red)
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Nach Wegner-Rückzug: CDU legt nach Wechsel des Spitzenkandidaten zu

Gut zwei Monate vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl hat die CDU nach dem Wechsel ihres Spitzenkandidaten in einer neuen Wahlumfrage deutlich zugelegt. Stärkste Kraft bleibt jedoch die Linke, wie aus dem am Donnerstag, den 16. Juni, veröffentlichten BerlinTrend von Infratest dimap im Auftrag des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) hervorgeht.
Die Linke verbessert sich gegenüber der Erhebung von Anfang Juli um zwei Prozentpunkte auf 22 Prozent. Die CDU gewinnt drei Punkte hinzu und erreicht 20 Prozent. Damit rückt sie vom vierten auf den zweiten Platz vor.
In der Berliner CDU hatte sich angesichts sinkender Zustimmungswerte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner aus dem Wahlkampf zurückgezogen. Die Spitzenkandidatur übernahm Finanz- und Kultursenator Stefan Evers.

Grüne und AfD verlieren Zustimmung

Die Grünen verlieren in der jüngsten rbb-Umfrage zwei Prozentpunkte und kommen nur noch auf 17 Prozent. Auch die AfD büßt zwei Punkte ein und erreicht 16 Prozent. Die SPD fällt um einen Punkt auf zwölf Prozent. FDP und BSW verharren unverändert bei jeweils drei Prozent und würden damit den Einzug ins Abgeordnetenhaus verpassen.
Rechnerisch hätten sowohl ein Bündnis aus Linken, Grünen und SPD als auch eine Koalition aus CDU, Grünen und SPD eine parlamentarische Mehrheit.

Mehrheit begrüßt Wegners Rückzug

Den Verzicht Wegners auf die Spitzenkandidatur halten 77 Prozent der für die rbb-Erhebung Befragten für richtig. Auch unter den Anhängern der CDU begrüßen 76 Prozent den Wechsel. Wegner hatte nach falschen Angaben zu seiner Kommunikation am ersten Tag des großen Berliner Stromausfalls im Januar auf eine erneute Kandidatur verzichtet.
Bei einer hypothetischen Direktwahl des Regierenden Bürgermeisters läge Finanz- und Kultursenator Evers mit elf Prozent vorn. Es folgen Elif Eralp von der Linken mit neun Prozent, SPD-Kandidat Steffen Krach mit sieben Prozent, AfD-Kandidatin Kristin Brinker mit fünf Prozent und Grünen-Spitzenkandidat Werner Graf mit drei Prozent.

Wahl im September

Die Abgeordnetenhauswahl findet am 20. September statt. Bei der Wiederholungswahl 2023 hatte die CDU 28,2 Prozent erreicht und anschließend eine Koalition mit der SPD gebildet. (afp/red)
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Chatkontrolle bis 2028 verlängert – Streit um Verfahren und Abstimmung


In Kürze:

  • Die vorläufige Chatkontrolle wurde zunächst zweimal abgelehnt und anschließend per Dringlichkeitsantrag verlängert.
  • Die EVP-Fraktion berief sich dabei auf die Geschäftsordnung des EU-Parlaments.
  • EU-Abgeordneter Martin Sonneborn kritisiert das Vorgehen und spricht von einem Verstoß gegen die Regeln des Parlaments.
  • Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist.

 
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli, kurz vor der Sommerpause, eine Verlängerung der Chatkontrolle beschlossen. Die Regelung war im vergangenen April nach fünf Jahren ausgelaufen und sollte nach einer Abstimmung vom 26. März zunächst nicht fortgeführt werden. Damals stimmten 311 Abgeordnete gegen eine Verlängerung, 228 dafür. Nun wurde eine Verlängerung bis April 2028 beschlossen. Maßgeblich beteiligt war die EVP-Fraktion, der unter anderem CDU und CSU angehören.

Viele Debatten, keine Mehrheit

Die Verlängerung der Übergangsregelung erlaubt Anbietern wie WhatsApp, Google und anderen weiterhin, freiwillige Erkennungsmaßnahmen gegen Material über sexuellen Kindesmissbrauch einzusetzen. Kritiker bewerten diese Möglichkeit als Eingriff in die private Kommunikation, da Inhalte auch ohne konkreten Verdacht überprüft werden können.
Der Weg zur erneuten Abstimmung war mehrstufig.
Der Abstimmung vom 26. März ging ein erstes Votum am 11. März voraus. Die Abgeordneten sollten eine Verlängerung der Chatkontrolle bis April 2028 beschließen. Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgte das Parlament jedoch nicht vollständig und brachte eigene Änderungsanträge ein. Anschließend verabschiedete es eine eigene Verhandlungsposition, die eine Verlängerung bis August 2027 vorsah. Eine zentrale Änderung: Das Scannen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wurde gestrichen.
Anschließend begannen sogenannte Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Da keine Einigung erzielt wurde, kam es am 26. März zu einer weiteren Abstimmung im Parlament. Der Vorschlag erreichte dabei nicht die erforderliche Mehrheit, sodass das Verfahren zunächst nicht abgeschlossen werden konnte.
Damit lief die bisherige Rechtsgrundlage, die Verordnung (EU) 2021/1232 („Chatkontrolle 1.0“), Anfang April nach fast fünf Jahren aus. Sie wurde am 30. Juli 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 2. August 2021 in Kraft.

Parlamentspräsidentin Metsola brachte den Antrag ein

Am 7. Juli brachte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola einen Antrag auf Anwendung eines Dringlichkeitsverfahrens ein. Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Änderung der bestehenden Verordnung, sondern um einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung ihrer Geltungsdauer. Die aus Malta stammende Politikerin berief sich dabei auf eine Regelung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Dadurch konnte der Vorschlag beschleunigt behandelt und erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der deutsche EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) kritisierte das Vorgehen und sieht darin einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. In einer Stellungnahme vor dem Parlament erklärte er, ein Dringlichkeitsverfahren setze „unvorhergesehene Entwicklungen“ voraus, die hier nicht vorlägen. Zudem sei das Verfahren nur für Vorschläge in erster Lesung vorgesehen. Das Dossier zur Chatkontrolle befinde sich dagegen bereits in zweiter Lesung.
Artikel 80 der Geschäftsordnung regelt nach Sonneborns Darstellung den Umgang mit solchen Fällen. Darin heißt es: „Bei Kollision haben die Regeln der zweiten Lesung Vorrang.“ Sonneborn sprach von einem „Durchprügeln“ der Chatkontrolle vor der Sommerpause und forderte Metsola auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Metsola schaltete sein Mikrofon nach 60 Sekunden ab. Dies sei nach den Regeln des Parlaments möglich, werde aber selten angewandt, erklärte Sonneborn anschließend auf X.
Das Parlament stimmte am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen für das Dringlichkeitsverfahren. Damit war der Weg für eine weitere Abstimmung frei.
Zwei Tage später, einen Tag vor Beginn der Sommerpause, stimmte das Parlament über die Verlängerung ab. Der Antrag erhielt zwar mehr Ja- als Nein-Stimmen, verfehlte jedoch die erforderliche absolute Mehrheit. An diesem Tag nahmen 607 der 720 Abgeordneten an der Abstimmung teil.

Mehrheit der Stimmen reicht nicht aus

Zunächst stimmte das Parlament über den Standpunkt des Rates der Europäischen Union ab, den dieser nach der ersten Lesung an das Parlament zurückgegeben hatte. Kernpunkt war eine bis zum 3. April 2028 befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Von den 607 abgegebenen Stimmen lehnten 314 den Standpunkt des Rates ab, 276 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Damit gab es unter den Abstimmenden mehr Stimmen gegen den Vorschlag als dafür. Für eine Ablehnung war jedoch eine absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Dafür wären 361 Stimmen nötig gewesen.
In einer zweiten Abstimmung ging es um die Ablehnung der geänderten Fassung des Europäischen Parlaments. Diese enthielt unter anderem die Einschränkung, dass Maßnahmen zur Erkennung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern nicht auf Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet werden sollen. Auch dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. 286 Abgeordnete stimmten gegen die Ablehnung, 276 dafür, 30 enthielten sich. Damit war die zweite Lesung abgeschlossen.
Nach der Abstimmung äußerten mehrere Abgeordnete Kritik an dem Verfahren. Die AfD-Abgeordnete Mary Khan sprach von einem „demokratischen Skandal“. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, sagte sie.
Der Grünen-Abgeordnete Erik Marquardt bezeichnete die Entscheidung als „einen schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“. Er kritisierte, dass Plattformbetreiber dadurch weiterhin Möglichkeiten erhielten, private Kommunikation zu überprüfen. CDU/CSU warf er vor, damit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Kinder zu erreichen. Das Verfahren nannte er „eine Farce“.

BSW-Abgeordneter De Masi erwartet Klagen

Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) kritisierte die rechtliche Grundlage der Verlängerung. Auf X schrieb er: „Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“ Er kündigte an, dass er mit rechtlichen Verfahren gegen die Regelung rechne.
Sachsens Innenminister Armin Schuster begrüßte hingegen die erneute Abstimmung. „Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament zum Schutz unserer Kinder erfolgreich eine stabile Mehrheit vereinen können, um ein zentrales Ermittlungsinstrument im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch wieder zu reaktivieren“, sagte er laut der „WELT“.
Auch Telegram-Chef Pawel Durow äußerte Kritik an der Verlängerung. Auf seinem X-Account schrieb er: „Einst typisch für Bananenrepubliken, werden solche Tricks nun von der EU genutzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.“ In einem weiteren Beitrag erklärte er, Telegram werde private Nachrichten nicht scannen.

Bericht sieht Nutzen, aber auch offene Fragen

Ein Ende November 2025 veröffentlichter Bericht zur Anwendung der Verordnung zeigt erhebliche Unterschiede bei der Datenerfassung und Berichterstattung durch Anbieter und Mitgliedstaaten. Das Papier empfiehlt daher eine stärkere Standardisierung der verfügbaren Daten und Meldungen.
Die ausgewerteten Daten zeigen, dass automatisch als mögliches Material über sexuellen Kindesmissbrauch erkannte Inhalte bei der anschließenden menschlichen Prüfung häufig bestätigt wurden. Ein Teil der Meldungen erwies sich jedoch als fehlerhaft. Die Zahl solcher Fehlmeldungen hängt unter anderem von den Einstellungen der eingesetzten Erkennungssysteme ab. Eine höhere Sensibilität kann zwar dazu beitragen, weniger Fälle zu übersehen, führt aber zugleich zu mehr Inhalten, die anschließend überprüft werden müssen.
Die Anbieter geben an, dass die eingesetzten Technologien ausschließlich zur Erkennung, Entfernung und Meldung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch verwendet werden. Vollständige Informationen dazu, ob die Systeme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen oder die Eingriffe in die Privatsphäre auf das notwendige Maß begrenzen, liegen laut Bericht jedoch nicht in allen Bereichen vor.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren Daten keine abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung ermöglichen. Gleichzeitig verweist er darauf, dass im Berichtszeitraum Tausende Kinder identifiziert und Millionen Bilder und Videos entfernt wurden. Die freiwilligen Meldungen hätten damit einen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung weiteren Missbrauchs geleistet.
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Neues Kita-Gesetz: Prien plant Sprachtests für alle Vierjährigen

Mit Sprachtests für alle Vierjährigen und gezielter Förderung in den Kitas will Bundesministerin Karin Prien eine Trendwende in der Bildungspolitik erreichen. „Denn gute Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sondern in der Kita“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.
Prien legte den Entwurf eines neuen Kita-Gesetzes vor, das für die Kinder den Übergang zur Grundschule erleichtern soll. Dafür verspricht der Bund bis 2034 insgesamt 9,25 Milliarden Euro. Hintergrund sind die extrem unterschiedlichen Bildungschancen für Kinder in Deutschland, die sich oft schon in der Grundschule zeigen und dann durch die gesamte Bildungslaufbahn ziehen.

„Das größte bildungspolitische Projekt“

„Das Kita-Startchancen-und-Qualitätsentwicklungsgesetz ist das größte bildungspolitische Projekt dieser Koalition“, sagte Prien. „Mit diesem Gesetz stärken wir Sprache als entscheidenden Schlüssel für jede Bildungsbiografie: Erstmals erfassen wir bundesweit den Sprachstand von Kindern und sorgen dafür, dass sie frühzeitig die Förderung erhalten, die sie brauchen.“
Prien hat den Entwurf länger vorbereitet und auch mit den für die Bildung zuständigen Ländern besprochen. Die CDU-Politikerin setzt damit Ziele aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Grundgedanke dabei ist, dass Kinder nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen in der Grundschule dem Unterricht folgen können.

Einheitliche Standards

Das Gesetz setzt an drei Punkten an: mehr Kinder in öffentliche Betreuung bringen, möglichst früh vor allem fehlende Sprachkenntnisse dingfest machen; und etwaige Probleme durch gezielte Hilfen ausgleichen. Die Tests, bei denen neben Sprachkenntnissen auch Bewegung und Entwicklungsstand ermittelt werden, sollen auch Vierjährige durchlaufen, die nicht in einer Kita sind.
Das alles soll dem Entwurf zufolge erstmals nach bundesweit einheitlichen Standards passieren. Besonderes Augenmerk soll auf Kitas liegen, die viele Kinder betreuen, die in schwierigen Lebensumständen aufwachsen. Auch alle anderen Kitas sollen aber etwas mehr Geld und Zeit für die neuen Tests und die Förderung bekommen.

30 Minuten pro Woche und Kind

Konkret heißt es im Entwurf: „Für die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands von Kindern spätestens im fünften Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen und die anschließende Förderung der Kinder bei Förderbedarf werden den Kindertageseinrichtungen personelle Ressourcen für die Erhebung im Umfang von zwei Stunden je Kind sowie für die Planung und Begleitung der Förderung im Umfang von mindestens dreißig Minuten je Kind pro Woche zur Verfügung gestellt.“
Für Kitas mit „einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen“ sind noch etwas mehr „zusätzliche personelle Ressourcen“ für sprachliche Bildung und andere Hilfen vorgesehen: je Einrichtung mit 80 Kindern sollen Fachkräfte für insgesamt mindestens 20 Stunden pro Woche zusätzlich finanziert werden, bei mehr als 80 Kindern für mindestens 40 Stunden und bei mehr als 120 Kindern mindestens 60 Stunden.

Erfahrungen aus Startchancen-Schulen

Diese besondere Förderung soll in mindestens zehn Prozent der Kitas in jedem Land zur Verfügung stehen. Kriterium dafür ist, ob dort besonders viele Kinder sind, die in finanzieller Bedürftigkeit aufwachsen, für die die Familiensprache nicht deutsch ist oder deren sprachliche Entwicklung auffällig ist. Kitas und Schulen sollen Daten über Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungstests miteinander teilen können.
Mit dem neuen Gesetz übertrage man Erfahrungen der Bund-Länder-Zusammenarbeit aus dem schulischen Startchancen-Programm auf Kitas in herausfordernden Lagen, sagte Prien. Eine langfristig verlässliche Finanzierung schaffe Planungssicherheit für Länder und Kommunen.
„Verlässliche und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung eröffnet Kindern bessere Zukunftschancen, entlastet Familien und ist für viele Mütter eine entscheidende Voraussetzung für den beruflichen Wiedereinstieg und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, betonte Prien. „Mit diesem Gesetz investieren wir in die Chancen unserer Kinder, in die Zukunft unserer Gesellschaft und in die wirtschaftliche Stärke unseres Landes.“
Der Paritätische Gesamtverband hält die finanziellen Zusagen im Gesetz für unzureichend. „Der Bund bestellt, aber bezahlt nicht“, erklärte der Verband in einer ersten Reaktion. „Die Anforderungen für die Kindertagesbetreuung sollen steigen, aber der Bund zieht sich langfristig aus der Finanzierung der Kitas zurück.“ Das sei im Gesamtergebnis enttäuschend. (dpa/red)
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[Live ab 13 Uhr] Bundeskanzler Merz gibt Sommerpressekonferenz

Am Mittwoch nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) an der traditionellen Sommerpressekonferenz vor der parlamentarischen Sommerpause teil. Im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin stellt er sich den Fragen der Journalisten zu aktuellen Themen der Innen- und Außenpolitik. Dabei werden sowohl die Reformen als auch die schlechten Umfragewerte der Bundesregierung und die stagnierende de…
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Wegner gibt auf: Die Zukunft der CDU in Berlin

Am 10. Juni meldete die Berliner Polizei eine Geiselnahme in einem Supermarkt im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Polizei war seit 22 Uhr im Großeinsatz vor Ort. Die deutsche Hauptstadt liegt im Ranking der kriminellsten Städte Deutschlands in absoluten Zahlen an erster Stelle; umgerechnet auf die Einwohnerzahl liegt sie hinter Frankfurt am Main auf Platz zwei.
Im Jahr 2025 wurden laut der Polizeilichen Kriminalstatistik in Berlin rund 502.743 Straftaten erfasst. Dies entspricht einem Rückgang von 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr und markiert den niedrigsten Stand seit mehr als einem Jahrzehnt.
Diesen Erfolg kann sich der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) durchaus zugute schreiben. Er regiert den Hotspot Berlin seit dem 27. April 2023. Zuvor war er von 2005 bis 2021 Bundestagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus. Gestern kündigte er an, dass er am 20. September nicht mehr für die Wahl antritt, jedoch bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters im Amt bleiben wolle.

Wegner: „Ich habe kommunikative Fehler gemacht“

Zum Verhängnis wurden dem CDU-Spitzenpolitiker seine Aussagen über seinen Aufenthaltsort am Tag des großen Stromausfalls in Berlin am 3. Januar sowie die darauffolgende monatelange Debatte über falsche Angaben und sein Krisenmanagement. Etwa 100.000 Berlinerinnen und Berliner mussten im Januar teils tagelang ohne Strom in der Kälte ausharren. Wegner hatte zunächst verschwiegen, dass er am ersten Krisentag mittags eine Stunde Tennis gespielt hatte, statt sich um die Krise zu kümmern. In den Wochen und Monaten danach vermuteten sowohl CDU-Parteimitglieder als auch Oppositionspolitiker weitere Ungereimtheiten zu seinem damaligen Tagesablauf.
Wegner räumte gestern vor der Presse in Berlin verklausuliert ein: „Ja, ich habe kommunikative Fehler gemacht.“ Darüber ärgere er sich selbst am meisten. „Und das war auch Mist“, fügte Wegner wörtlich hinzu. Dafür habe er sich bei den Berlinern entschuldigt. Um ein Linksbündnis nach der Wahl im September zu verhindern, habe er sich nun entschlossen, nicht noch einmal als Kandidat anzutreten.

Angebliche Kritik innerhalb der CDU

Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass er sich zu diesem Schritt nicht gänzlich freiwillig entschlossen hat. Denn tags zuvor berichtete die Nachrichtenplattform Table.Briefings davon, dass Berliner CDU-Mitglieder Wegners Rücktritt fordern würden.
Die Plattform zitierte am 9. Juli aus einem „Entwurf“ eines offenen Briefes, der von dem Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele, initiiert worden sei. Auch weitere Unternehmer hätten den Brief unterzeichnet, sowie eine Reihe von namhaften CDU-Mitgliedern aus mehreren Stadtbezirken.
In dem Schreiben wird laut Table.Briefings Wegner unter anderem erneut vorgehalten, gelogen zu haben: Es sei aktenkundig festgestellt worden, dass Wegner am Vormittag des Stromausfalls anders als von ihm dargestellt „kein einziges dienstliches Telefonat“ geführt habe. Und weiter: Fehler könne man verzeihen, „wenn man zu ihnen steht“, wird aus dem Schreiben zitiert. Doch dies sei nicht der Fall gewesen.
Auf der Website der Berliner CDU dankt die Partei dem bisherigen Bürgermeister, unter anderem mit dem Hinweis: „Die Kriminalität ist auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren. Sicherheit hat wieder höchste Priorität in Berlin.“ Mehr ist dort nicht zu lesen.

Schnelle Lösung: Stefan Evers

Nun gibt es eine schnelle Lösung. Der 46-jährige Berliner Finanz- und Kultursenator Stefan Evers soll als neuer Spitzenkandidat für die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September die CDU retten. Darauf hätten sich am Freitagabend die Vorsitzenden der CDU-Kreisverbände geeinigt. „Stefan Evers ist unser Spitzenkandidat und wird kommissarisch unser Landesvorsitzender sein“, wird der CDU-Kreisvorsitzende von Tempelhof-Schöneberg, Jan-Marco Luczak, von der Presse zitiert.
Bis zur Abstimmung bleiben nur zehn Wochen, um die Berliner CDU aus dem Umfragetief zu führen. Mit Stand 1. Juli käme laut „Infratest dimap“ die CDU lediglich auf 17 Prozent der Wählergunst. Stärkste Kraft wäre demzufolge die „Linke“ mit 20 Prozent, gefolgt von den „Grünen“ mit 19 Prozent und der AfD mit 18 Prozent. Die SPD käme lediglich auf 13 Prozent. Nach der Wahl am 20. September könnte die CDU-geführte Landesregierung somit von einem Bündnis aus Links-Partei, Grünen und SPD abgelöst werden.
Die konservative „Berliner Morgenpost“, die zur Funke-Mediengruppe gehört, zeigte sich in einer ersten Reaktion begeistert: „Evers benötigt keine Einarbeitungszeit. Als Finanzsenator arbeitet er in einem Querschnitts-Ressort.“ Er sei in seinem Amt an „sämtlichen wichtigen Investitionen und Vertragsverhandlungen“ beteiligt und deshalb „sofort drinnen“.
Generell kritisch äußerte sich die BILD-Zeitung: „Der Austausch des CDU-Spitzenkandidaten nur zwei Monate vor der anstehenden Parlamentswahl in Berlin schwächt das Bild der Union bundesweit.“

„Warnung vor Linken“ reicht nicht

Die politisch linksgerichtete Berliner „taz“ glaubt: „Wegner geht, Evers kommt, die Probleme bleiben“. Der Rückzug von Kai Wegner sei für die CDU „kein Befreiungsschlag“, denn die Probleme der Partei bezögen sich auch auf den Nachfolger Evers.
Als Begründung führt die „taz“ an: „Als Finanzsenator hat dieser einen Haushalt aufgestellt, der viel Schaden angerichtet hat: Ohne Kompass wurden Kürzungen angekündigt, die mit den Betroffenen im sozialen oder kulturellen Bereich kaum kommuniziert, dann unter Druck teilweise wieder zurückgenommen wurden.“ Doch die finanziellen Reserven der Stadt seien aufgebraucht.
Die „taz“ glaubt, dass die CDU für den anstehenden Wahlkampf außer der einer „Warnung vor der Linken“ nichts zu bieten habe. „Nichts spricht dafür, dass Evers daran etwas ändern könnte.“
 
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Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur in Berlin: Kreisvorsitzende wollen Evers

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verzichtet auf die Spitzenkandidatur bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September.
Der 53-Jährige begründete dies am Freitag damit, wegen der anhaltenden Kritik an seiner Kommunikation beim Stromausfall im Januar nicht mehr bei der Bevölkerung mit seinen Themen durchzukommen. Deshalb werde er den Kreisvorsitzenden der Berliner CDU am Freitagabend den Verzicht auf die Spitzenkandidatur erklären.

Berliner CDU-Kreisvorsitzende wollen Evers als Spitzenkandidat

Stefan Evers (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die CDU in Berlin will mit dem bisherigen Finanz- und Kultursenator Stefan Evers als neuem Spitzenkandidaten in die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September ziehen.
Unter den zwölf Kreisvorsitzenden sei Evers der ausgemachte Kandidat für die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) als Spitzenmann, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Reihen der Kreisvorsitzenden. Diese wollen am Abend mit Wegner über dessen Nachfolge beraten.
Nach der Jungen Union fordern nun auch CDU-Mitglieder den Rückzug von Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). In einem offenen Brief fordern die Berliner CDU-Mitglieder, dass Wegner die CDU nicht wie geplant in die Abgeordnetenhauswahl im September führt, wie das Portal Table Briefings am Donnerstagabend berichtete. „Wir schreiben nicht gegen die Union – wir schreiben, weil wir sie schützen wollen“, heißt es demnach in dem Entwurf des Briefs.
Initiator des offenen Briefs sei der Berliner Investor und Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele. In dem Brief werde Wegner aufgefordert, sein Amt als Regierender Bürgermeister unverzüglich aufzugeben und auf die Spitzenkandidatur für die Abgeordnetenhauswahl zu verzichten. „Elf Wochen reichen für einen glaubwürdigen Neustart“, heißt es demnach mit Blick auf den Wahltermin.
Wegner war in den Wochen nach dem Stromausfall vom Jahresbeginn immer wieder mit Unwahrheiten und Widersprüchen zu seinen Aussagen zu dem ersten Tag des Stromausfalls konfrontiert worden. Zuletzt kam heraus, dass er anders als von ihm behauptet nicht am Tag des Stromausfalls direkt zu telefonieren begonnen hatte. Am Freitagabend wollen sich nun die Kreisvorsitzenden der CDU treffen.
In Berlin wird am 20. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage zufolge liegt die CDU nur noch auf Platz vier hinter der Linkspartei, den Grünen und der AfD – der Abstand zwischen den Parteien ist aber nur gering. (afp/red)
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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.

Kein „Reinregieren“ mehr?

„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
 
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Bundestag debattiert über Zukunft der deutschen Autoindustrie


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert auf Antrag von CDU/CSU und SPD über die Zukunft der deutschen Autoindustrie.
  • Die Bundesregierung sieht hohe Standortkosten als zentrales Problem und fordert mehr Technologieoffenheit.
  • Die Opposition streitet über die Ursachen der Krise – von Energiewende bis Transformation zur Elektromobilität.
  • Einigkeit besteht darin, dass die Branche vor tiefgreifenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht.

 
Am Donnerstag, 9. Juli, hat der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die Situation der deutschen Autoindustrie debattiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten diese beantragt. Das Thema lautete „Zukunft deutscher Automobilindustrie gestalten – erfolgreiche Reformschritte für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Innovation“ und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Gitta Connemann (CDU), eröffnete die Aussprache.

Autoindustrie investiert dreistellige Milliardensummen in Forschung und Standorte

Connemann machte deutlich, dass Deutschland ein „Autoland“ sei. Die Branche sichere Arbeitsplätze und sei ungebrochen innovationsstark. Deutsche Autokonzerne und Zulieferer hätten eine immense Zahl an Patentanmeldungen zu verzeichnen.
Bis 2029 werde die Autoindustrie weltweit etwa 320 Milliarden Euro in die Forschung und Entwicklung investieren und weitere 220 Milliarden in neue Werke und moderne Produktion. Deutschland sei bei der Elektromobilität inzwischen der weltweit zweitgrößte Standort.
Allerdings drohten viele der Investitionen ins Ausland abzuwandern. Hohe Energiepreise, Steuern, Abgaben und Bürokratie belasteten den Standort. Die Krise der Automobilindustrie sei deshalb vorwiegend eine Standortkrise. Angesichts drohender Werksschließungen gehe es nicht nur um die Unternehmen selbst, sondern auch um die Schicksale vieler Beschäftigter und ihrer Familien.
Connemann, die auch Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU ist, forderte vor diesem Hintergrund einen politischen Kurswechsel. Deutschland brauche offene Märkte – auch, wenn China inzwischen der weltweit größte Automarkt sei und Fahrzeuge teilweise unter Dumpingbedingungen exportiere. Unternehmen müssten ihre Kosten senken, zugleich müsse der Staat seine „Hausaufgaben“ erledigen.

Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

AfD: Energiewende ist „Standortpolitik für China“

Der von der Bundesregierung beschlossene Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten sei ein Schritt in die richtige Richtung, betonte die Staatssekretärin weiter. Zudem müsse die deutsche Bundesregierung auch auf EU-Ebene die Technologieoffenheit gegen ideologische Vorgaben verteidigen. Ein striktes Verbrennerverbot sei deshalb abzulehnen. Der Plug-in-Hybrid müsse eine Zukunft haben.
Die Mittelstandspolitikerin bezeichnete den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation als richtige Schritte. Auch neue Gaskraftwerke und der Ausbau der Stromnetze müssten dafür sorgen, dass die Autoindustrie auf ausreichende und günstige Energie zählen könne.
Für die AfD erklärte Raimond Scheirich, der Stellenabbau bei VW und Insolvenzen zahlreicher Zulieferer seien Folgen einer nachteiligen Wettbewerbssituation, mit der die Branche zu kämpfen habe. Warnungen habe man lange ignoriert.
Scheirich machte die Mobilitätswende und die Energiewende für die Schwächung des Standorts verantwortlich. Diese seien eine „Standortpolitik für China“.
Der Fokus auf die E-Mobilität schaffe eine neue Abhängigkeit – von Seltenen Erden. Der AfD-Politiker forderte eine „180-Grad-Wende“, ein Ende der Energiewende sowie die Abschaffung der EU-Flottenregulierung, welche vorschreibt, wie viel CO₂, die von einem Autokonzern verkauften Pkw ausstoßen dürfen.

SPD für „maßvolle“ Anpassung der EU-Flottenregeln – Grüne: „Verbrenner hat keine Bedeutung mehr“

Der SPD-Abgeordnete Sebastian Roloff verwies auf aktuelle Herausforderungen wie Gewinnwarnungen bei BMW, Krisengespräche bei Volkswagen, die Absatzschwäche in China und Belastungen durch US-Zölle.
Er betonte, es seien hohe Investitionen erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Roloff hob Maßnahmen der Bundesregierung hervor, die der deutschen Autoindustrie Luft verschaffen sollten.
Dazu gehörten ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Sommer 2025, genannt Wachstumsbooster, die neuen Kaufanreize für E-Autos sowie die Mautbefreiung für E-Lkw. Auf EU-Ebene sprach sich Roloff für maßvolle Anpassungen der CO₂-Flottenregeln und der ab 2035 geltenden EU-Vorgaben aus, ab wann nur noch emissionsfreie Neuwagen erlaubt sind. Neben der Politik seien aber auch die Unternehmensleitungen gefordert, nicht an Zukunftsinvestitionen zu sparen, betonte der SPD-Politiker. Standortreformen seien auch ohne Entlassungen möglich.
Sandra Detzer von Bündnis 90/Die Grünen warb für eine „sachliche Analyse der Herausforderungen“. Die langjährigen Exporterfolge deutscher Autobauer in China hätten bestehende Schwächen der Autoindustrie verdeckt. Das Auto bleibe ein „Kulturgut“, es müssten jedoch die „Fahrzeuge der Zukunft“ in Deutschland entwickelt und produziert werden.
Dunkle Wolken über Wolfsburg: Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.

Dunkle Wolken über Wolfsburg. Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Linke für Ausbau der Landesbeteiligung an VW

Detzer wies dabei die Darstellung zurück, der Verbrennermotor werde weiterhin eine Rolle spielen. Der elektrische Antrieb sei der „Megatrend“. Dies belegten auch die deutlich gestiegenen Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen in Deutschland und Europa insgesamt. Es sei jetzt an der Zeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu forcieren. Außerdem sei es erforderlich, Förderprogramme für in Europa produzierte Fahrzeuge sowie einen wirksamen Handelsschutz auf EU-Ebene zu gewährleisten.
Für die Linksfraktion sprach der frühere VW-Mitarbeiter Cem Ince. Er betonte, die Beschäftigten der Automobilindustrie hätten bereits nach dem Dieselskandal und dem Chipmangel erhebliche Lasten für Managementfehler getragen. Nun seien sie erneut mit der Gefahr von Werksschließungen und dem Abbau von rund 100.000 Arbeitsplätzen bei Volkswagen konfrontiert.
Die Unternehmensführung habe versagt, während die Konzerne weiterhin Gewinne erwirtschafteten, so Ince. Deshalb sprach sich der Linkspolitiker gegen Änderungen am VW-Gesetz aus und regte notfalls einen Ausbau der Beteiligung des Landes Niedersachsen an. Öffentliche Fördergelder müssten zudem künftig stärker an Beschäftigungs- und Standortgarantien geknüpft werden.

Union will Technologieoffenheit für Autoindustrie bewahren

Tilman Kuban von der Unionsfraktion betonte die lange Tradition des deutschen Automobilbaus. Er kündigte an, die Koalition werde alles dafür tun, dass Deutschland auch künftig ein führender Automobilstandort bleibe. Angesichts nachlassender Exportmärkte müsse man neue Absatzmärkte erschließen und die Produktionskosten senken. Zugleich sei es nötig, den europäischen Automarkt wieder zu stärken und Regulierungen zurückzufahren.
Elektromobilität werde eine wichtige Rolle spielen, so der Unionspolitiker, dürfe jedoch nicht politisch erzwungen werden. Stattdessen plädierte Kuban für einen technologieoffenen Antriebsmix.
Da Verbrennermodelle weiterhin höhere Gewinnmargen erzielten, müssten unterschiedliche Antriebstechnologien parallel bestehen können. Entscheidend sei ein gemeinsames Vorgehen von Unternehmen und Gewerkschaften.