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Warken will mehr Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld sichern

Die Bundesgesundheitsministerin und Vorsitzende der Frauen-Union, Nina Warken, will am Ziel festhalten, Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld zu stärken.
Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte die CDU-Politikerin, im Koalitionsvertrag sei „klar festgehalten“, dass „die Grenzen für das Elterngeld sowie der Mindest- und Höchstbetrag angehoben werden sollten“.

„Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“

Dazu gehöre, dass SPD und Union sich darauf geeinigt haben, „Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“ zu setzen.
Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich, es sollten mehr Anreize für „insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung“ geschaffen werden. „An dieser Weiterentwicklung des Elterngeldes sollten wir festhalten“, sagte Warken.
„Für die Union, insbesondere für die Frauen-Union, ist das Elterngeld ein Herzensthema“, sagte sie der SZ. Es sei eine „zentrale familienpolitische Leistung, auf die Familien in Deutschland zu Recht zählen“. Sie mahnt: „Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen“.
In den Regierungsfraktionen ist eine Diskussion darüber entbrannt, wie und ob beim Elterngeld gekürzt werden soll. Möglich wäre, die Elterngeldbezugszeit insgesamt zu kürzen.
Ebenfalls wäre es möglich, die sogenannten Vätermonate auszuweiten. Um die vollen 14 Monate Elterngeld auszuschöpfen, müssten dann beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen.

Vorbehalte gegen weniger Basiselterngeld

Doch es gibt große Vorbehalte dagegen, Müttern weniger als 12 Monate Basiselterngeld zu ermöglichen. Die CSU-Abgeordnete und Vorstandsmitglied der Frauen-Union Bayern, Silke Launert, warnte davor.
„Ich bin kein Fan davon, durch die hälftige Aufteilung faktisch für Frauen weniger als 12 Monate Elternzeit zu ermöglichen“, sagte sie der SZ. Sie sprach sich dafür aus, beim Elterngeld zu sparen.
„Natürlich müssen alle Ressorts sparen und beim Familienministerium ist das Elterngeld der größte Posten, daher ist es auch naheliegend, da zu sparen“, sagte sie.
Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte kürzlich im Deutschlandfunk: „Jede Frau muss in der Lage sein, zwölf Monate im Elterngeldbezug zu sein.“ (dts/red)
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CDU-Finanzpolitiker offen für Kompromiss bei höherer Reichensteuer

Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Fritz Güntzler, signalisiert Bereitschaft, die Reichensteuer anzuheben.
„Es ist in der jetzigen Lage nicht klug, dass man die oberen Einkommen zusätzlich belastet“, sagte der Unionsabgeordnete dem „Spiegel“. „Ich stehe aber einem sinnvollen Kompromiss mit der SPD nicht im Wege.“

Spitzensteuersatz soll später greifen

Ähnlich wie die SPD will Güntzler die Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten, um die Leistungsträger in der Gesellschaft zu stärken. Sein Augenmerk liegt dabei vor allem auf mittleren Gehältern.
„Um auch die Einkommen in der Mitte zu entlasten, müssen wir den Tarifeckwert der Spitzensteuer von heute knapp 70.000 Euro deutlich erhöhen“, sagte er. Er betrage heute das 1,5-Fache des Durchschnittslohns.
Es waren in den Sechzigerjahren mal das 18-fache. „Dadurch landen derzeit zu viele Menschen mit ihrem Gehalt im Spitzensteuersatz von 42 Prozent.“
Das Anheben des Eckwertes für den Spitzensteuersatz habe einen Effekt, den es zu vermeiden gelte. „Wenn wir den Spitzensteuersatz später greifen lassen, würden automatisch Erwerbstätige aus den obersten Gehaltsbereichen auch weniger Einkommensteuer zahlen“, sagte Güntzler.
Das liegt daran, dass erst der Anteil des Gehalts, der sich über dem Eckwert (derzeit 70.000 Euro, künftig womöglich mehr) befindet, mit dem Spitzensteuersatz belegt wird.
Unter dem Strich würde auch für Großverdiener die Steuerlast sinken. „Wenn dies nicht gewollt ist – eine Frage für die Verhandlungen – wird es notwendig werden, den Grenzsteuersatz bei der Reichensteuer von heute 45 Prozent anzuheben“, sagte Güntzler.

Reichensteuer ab 277.826 Euro Jahreseinkommen

Die Reichensteuer muss ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro – knapp 23.152 Euro im Monat – bezahlt werden.
Wie stark genau dieser Prozentsatz angehoben werden müsse, damit die Summe der zu zahlenden Einkommensteuer für die obersten Einkommen gleich bleibe, müssten die Beamten im Bundesfinanzministerium berechnen, so Güntzler.
Der Unionsmann sieht diesen Teil einer Einkommensteuerreform auch nicht im Gegensatz zu aktuellen Verlautbarungen aus seiner Partei. „Diese Anpassung widerspricht auch nicht dem Beschluss des Parlamentskreises Mittelstand der Union, die lediglich weitere Steuerbelastungen abgelehnt hat.“
Es gehe nämlich nicht um den Grenzsteuersatz, der ab einem bestimmten Euro anfällt, sondern immer auch um den Durchschnittssteuersatz über das gesamte Einkommen.

Mittelstand soll geschützt bleiben

Güntzler gilt in der Unionsfraktion als wichtige Stimme. Er ist Mitglied im einflussreichen Parlamentskreis Mittelstand und ist selbst Steuerberater. Seit Wochen ist er sowohl mit dem Bundeskanzler als auch dem Vizekanzler Lars Klingbeil von der SPD im Gespräch.
Mit der finanzpolitischen Sprecherin der Sozialdemokraten, Frauke Heiligenstadt, verhandelte er die neue private Rentenvorsorge, das Nachfolgemodell der Riester-Rente. Nun könnte Güntzler als Brückenbauer auch bei der Einkommensteuerreform dienen.
Entscheidend bei einem Kompromiss ist für den finanzpolitischen Sprecher der Union, dass Unternehmer nicht benachteiligt würden.
Viele von ihnen, insbesondere Familienbetriebe, Handwerker und Mittelständler, ließen ihre Firmen als sogenannte Personengesellschaften über die Einkommensteuer und nicht die Körperschaftsteuer veranschlagen.
Sie lägen schnell im Spitzensteuersatz, manche auch im Reichensteuersatz. Wenn dieser von derzeit 45 Prozent angehoben werden sollte, müsse klar sein, „dass der Mittelstand, für den vorwiegend die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer ist, von einer möglichen Erhöhung nicht betroffen sein darf“, sagte Güntzler. (dts/red)
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CDU verschickt Austrittserklärung an AfD-Abgeordnete


In Kürze:

  • Die CDU verschickte ihre Anti-AfD-Broschüre an alle AfD-Bundestagsabgeordneten.
  • Dem Schreiben lag eine vorbereitete Austrittserklärung aus der AfD bei.
  • AfD-Politiker wie Beatrix von Storch und Bernd Baumann reagierten mit scharfer Kritik.
  • Streitpunkte sind unter anderem Aussagen zu „Remigration“ und Antisemitismus.

 
Die Broschüre der CDU mit dem Titel „Abstieg für Deutschland: Keine Alternative“ sorgt weiterhin für Unmut im Bundestag. Seit einigen Wochen bewirbt die Partei die Schrift, mit der sie ihre Entschlossenheit begründet, auch künftig keine Bündnisse mit der AfD eingehen zu wollen, da sie diese vom Verfassungsschutz beobachtete Partei für eine Gefahr für das Land hält.
Nun hat sie in dieser Sache noch einmal nachgelegt und die Broschüre an alle Bundestagsabgeordneten der AfD geschickt. Wie die CDU selbst in sozialen Medien mitteilt, hat sie den Briefen zudem vorgefertigte Austrittserklärungen beigefügt. Nach dem Lesen der Broschüre könne, so die Begründung, „niemand mehr behaupten, nicht zu wissen, was in der AfD los ist“. Ein Video dazu hat die CDU am 21. Mai auf Instagram veröffentlicht.

Von Storch hat CDU-Brief „zur täglichen Belustigung an die Wand gehängt“

Mit der Unterzeichnung des vorgefertigten Austrittsschreibens sollen Unterzeichner ihren Austritt aus der AfD mit sofortiger Wirkung erklären – unter Bezugnahme auf den Inhalt der Broschüre. Dazu kommen die Bitte um entsprechende Bestätigungen, ein Widerruf von Einzugsermächtigungen und die Forderung nach Löschung personenbezogener Daten.
Die Sendung hat offenbar mittlerweile die Adressaten erreicht, wie mehrere MdBs der AfD gegenüber der Plattform „NIUS“ bestätigt haben.
Die Berliner Abgeordnete Beatrix von Storch postete auf X ein Bild mit einem Kommentar. Darin erklärte sie, sie habe sich „das Schreiben eingerahmt und zu meiner täglichen Belustigung an die Wand gehängt – gleich neben die Statistik der Beliebtheitswerte von Friedrich Merz“.
Das „wichtige zeithistorische Dokument“ zeige „die Verzweiflung der CDU angesichts ihres selbst verschuldeten Niedergangs und des unaufhaltsamen Aufstiegs der AfD“.
Von Storchs Kollege Markus Bühl reagierte ebenfalls auf die Zusendung und schrieb auf Facebook: „Während es in Deutschland immer weiter und massiver bergab geht, nimmt man sich in der CDU-Zentrale Zeit für bizarre PR-Aktionen und politische Selbstbeschäftigung in Sachen ‚Brandmauer‘.“

Streit um Schutz jüdischen Lebens

Bereits zuvor hatte der Parlamentsgeschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, die CDU-Bundesgeschäftsstelle besucht und eine der Broschüren mitgenommen. In einem dazugehörigen Video hatte er erklärt, die Broschüre sei „voller Lügen, juristisch widerlegter Mythen und unfassbarer Niedertracht“.
So nimmt Baumann Anstoß an der Aussage, die AfD mache jüdisches Leben in Deutschland „unmöglich“. Er argumentiert, dass dieses hauptsächlich durch radikale Muslime bedroht sei und die AfD im Parlament „die meisten Initiativen zum Schutz jüdischen Lebens“ eingebracht habe.
In der Broschüre heißt es, Antisemitismus sei „ein Problem, welches die AfD ausschließlich den Menschen muslimischen Glaubens zuschreibt“.
Zudem zitiert sie den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, der über die AfD äußert: „Dabei geht es aber nicht um die Bedürfnisse der Juden im Land. Sondern nur darum, dass Muslime Juden bedrohen. Juden dienen im Programm der AfD einzig und allein dazu, den antimuslimischen Ressentiments der Partei Ausdruck zu verleihen.“

Vorwurf der Deportation deutscher Staatsbürger an die AfD erneuert

Außerdem nahm Baumann daran Anstoß, dass sich in der Broschüre der Satz findet:
„Ganz offen bekennt sich die AfD dazu, Millionen Menschen deportieren zu wollen – auch deutsche Staatsbürger.“
Damit greife die CDU die Aussage der Rechercheplattform „CORRECTIV“ über das sogenannte „Geheimplan“-Treffen vom November 2023 in Potsdam auf. Dieses ist nach wie vor Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Bisherige Gerichtsurteile gehen bezüglich der Zulässigkeit bestimmter Darstellungen im „CORRECTIV“-Artikel in unterschiedliche Richtungen.
In der CDU-Broschüre wird jedoch auf das Potsdamer Treffen oder die „CORRECTIV“-Recherche kein Bezug genommen. Auch in den Quellen ist davon nicht die Rede.
Stattdessen führt der Text Einzeläußerungen führender politischer Exponenten der AfD zum Thema „Remigration“ und deren angestrebtem Umfang auf. Daraus zieht die Broschüre der CDU Schlussfolgerungen.

Worauf sich die CDU in ihrer Broschüre stützt

Die 35-seitige Broschüre bezieht sich hauptsächlich auf Aussagen aktueller oder früherer Politiker der AfD. Diese stammen zum Teil aus jüngerer Zeit, einige liegen bereits länger zurück. Dazu kommen Einschätzungen von Verfassungsschutzämtern oder Gerichten wie des Oberverwaltungsgerichts Münster.
In einigen Fällen stützt sich der Inhalt auch auf Medienberichte. Die Quellenangaben sind nicht in allen Fällen gleich präzise.
Die AfD hatte angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Inhalte der Broschüre zu prüfen.
 
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Merz kündigt „neuen Aufbruch“ für Deutschland an – Wüst weist Wechselgerüchte zurück


In Kürze:

  • Friedrich Merz betont bei einer CDU-Veranstaltung seine Entschlossenheit, Deutschland zu erneuern.
  • Spekulationen über einen möglichen Kanzlerwechsel weist die Union weitgehend zurück.
  • Hendrik Wüst gilt laut Umfragen als beliebtester Unionspolitiker.
  • Sinkende Umfragewerte erhöhen den Druck auf CDU und CSU.

 
Bei einer Veranstaltung der CDU in Arnsberg im Sauerland hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seine persönliche Entschlossenheit bekundet, einen „neuen Aufbruch“ für Deutschland zu ermöglichen. Dafür habe Deutschland die Kraft, und seine Regierung könne dazu beitragen.
Auf Gerüchte über eine mögliche Ablösung durch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst ging er nicht ein. Seine Aussagen in Arnsberg gelten jedoch als Absage an Spekulationen über einen möglichen Rücktritt.

Merz: „Suche nicht nach Alternativen“

Der Kanzler sprach am Mittwoch, 27. Mai, in seiner Heimatstadt anlässlich des 80-jährigen Jubiläums des sogenannten Neheim-Hüstener Programms der CDU. Dieses gilt als eines der Gründungsdokumente der Partei.
Dabei betonte Merz, er spüre „die Verantwortung dieses Amtes – gerade in Zeiten eines so tiefgreifenden Wandels und großen Umbruchs“. Er wandte sich zugleich gegen den Eindruck, Deutschland sei „vollkommen blockiert, es könne sich aus eigener Kraft heraus nicht mehr verändern und es sei sozusagen der Niedergang vorprogrammiert“.
Merz erklärte, er werde sich „mit aller Kraft“ gegen ein solches Szenario stemmen. Allerdings räumte er ein, dass er sich mehr politische Erfolge von Schwarz-Rot im ersten Regierungsjahr gewünscht hätte. Dennoch sei das Bündnis der traditionellen Volksparteien für ihn die einzig gangbare Option:
„Eine andere denkbare Konstellation gibt es nach meiner festen Überzeugung gegenwärtig im Deutschen Bundestag nicht. Ich suche überhaupt nicht nach irgendwelchen Alternativen.“
Wüst wies am Mittwochabend in Köln Gerüchte zurück, er könne als Bundeskanzler anstelle von Merz „eingewechselt“ werden. Darauf angesprochen, erklärte er: „Ich bin kein guter Fußballspieler.“

Reise nach Polen als möglicher Ausgangspunkt von Spekulationen

In der ZDF-Talkshow bei Markus Lanz bezeichnete „Table.Media“- Journalistin Helene Bubrowski die jüngste Polen-Reise von Hendrik Wüst als Ausgangspunkt der Wechselgerüchte ein. Diese sei ein außenpolitischer Gehversuch des Ministerpräsidenten gewesen – der allerdings auch schon 2025 in der Golfregion um Investitionen geworben hatte.
Während der Polen-Reise besuchte Wüst das ehemalige nationalsozialistische Vernichtungslager Auschwitz und bemühte sich um die Stärkung der Regionalpartnerschaft zwischen NRW und Schlesien. Journalisten, die ihn begleitet hatten, hätten ihn dabei auch auf mögliche bundespolitische Perspektiven angesprochen.
Wüst habe daraufhin im Wesentlichen gesagt, es könne „natürlich jeder nordrhein-westfälische Ministerpräsident auch potenziell Kanzler werden“. Dies sei offenbar von strategischen Kommunikationsberatern als Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung eines möglichen Kanzlerwechsels in Berlin dargestellt worden.

Wüst auf Platz 3 im Politiker-Ranking – Merz bleibt Letzter

Tatsächlich stellen auch aktuelle Umfragen einen möglichen Anknüpfungspunkt für solche Spekulationen dar. Diese sehen CDU und CSU bundesweit zusammen nur noch bei 22 Prozent.
Dies bedeute nicht nur, dass der Abstand auf die AfD damit auf bis zu sieben Punkte angewachsen sei. Die Union hätte damit auch seit der Bundestagswahl über 6 Prozent eingebüßt.
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, wo im Herbst gewählt wird, liegt die CDU 18 beziehungsweise 26 Prozentpunkte hinter der AfD. Lediglich in Berlin wäre die Union die stärkste Partei – allerdings mit weniger als 20 Prozent der Stimmen.
Aber auch die persönlichen Beliebtheitswerte von Merz sind im Keller. Auch im jüngsten INSA-Meinungstrend für „BILD“ liegt der Kanzler stabil auf dem letzten Platz im Politiker-Ranking – hinter den Spitzen aller anderen Parteien. Demgegenüber ist Wüst der beliebteste Unionspolitiker und auf Platz 3 der Rangliste.
Auch, wenn Wüst die Wechselgerüchte zurückweist, sorgen diese im Umfeld beider Politiker für Unmut. Medienberichten zufolge ist in erster Linie das Umfeld von Merz alarmiert und warnt vor einer Destabilisierung der Partei selbst.
Gegenüber „BILD“ erklärte der Chemnitzer Politologe Eckhard Jesse, er sehe keine persönlichen Ambitionen des NRW-Ministerpräsidenten, zeitnah das Kanzleramt zu übernehmen:
„Wüst, der auf Schwarz-Grün setzt, ist vorsichtig. Er weiß, dass seine Zeit nach Merz kommt.“

„Putsch“ gegen Kanzler wäre „Ende der Union, wie sie besteht“

Der Deutschland-Chefredakteur von „Politico“, Gordon Repinski, erklärte gegenüber „WELT TV“, Merz solle die Gerüchte über einen möglichen Kanzlerwechsel „schon allein deshalb ernst nehmen, weil es sie gibt“. Immerhin berührten diese auch seine eigene Autorität zu einem Zeitpunkt, da er sich mit heiklen Themen befasse, die über seine Wiederwahl entschieden.
Mit einem „Putsch“ eines Landeschefs gegen den Kanzler rechnet Repinski nicht. Dies wäre „das Ende der Regierung und auch das Ende der Union, so wie sie besteht“. Nach den Wahlen im Osten könnten die Karten neu gemischt werden.
Ob allerdings Wüst verkörpern würde, was die Union wolle, sei fraglich. Dieser stünde für eine mögliche Zusammenarbeit mit den Grünen, von denen sich die Union distanzieren wollte. Es wäre ein „Rollback“ in die Merkel-Ära.
(Mit Material der Nachrichtenagentur)
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gesellschaft

„So wahr mir Gott helfe“: Gott in der Politik

„Was ist aus Gott geworden?“, fragte am 16. Mai im kanadischen Calgary der ehemalige Ministerpräsident von Neufundland, Alfred Brian Peckford, die Zuhörer auf einer Konferenz für Anwälte. Er warf den kanadischen Juristen eine zunehmende Säkularisierung von Justiz und Verfassung in Kanada vor.

Die meisten Deutschen sind Kirchenmitglieder

In Deutschland sind Staat und Kirche offiziell voneinander getrennt. Dennoch kooperiert der Staat mit den beiden christlichen Großkirchen. Das bekannteste Beispiel ist der Einzug der Kirchensteuer für die evangelische sowie für die katholische Kirche. Hier tritt der Staat jedoch nur als Dienstleister auf und lässt sich von den Kirchen dafür auch bezahlen.
Evangelische Freikirchen und andere christliche religiöse Gemeinschaften hingegen, wie die Neuapostolische Kirche, Baptisten, Mennoniten, Pfingstler, Adventisten, Mormonen oder die Heilsarmee, finanzieren sich über freiwillige Spenden und sind vom Staat bewusst unabhängig. Insgesamt bekennen sich laut „Statista“ knapp 900.000 Christen in Deutschland zu Freikirchen.
Zum katholischen Glauben bekennen sich 19,4 Millionen Deutsche, zum evangelischen Glauben 17,4 Millionen. Zusammengenommen bekennen sich unter den 83,4 Millionen Deutschen 37,7 Millionen zum Christentum und stellen damit eine leichte Mehrheit dar.

Christliche Grundsätze in der Politik

So verwundert es nicht, dass sich auf den ersten Blick in der Politik und in manchen staatlichen Einrichtungen ein christliches Grundverständnis der deutschen Gesellschaft abbildet. Etwa in christlich-religiösen Grundsätzen und Symbolen. Die Partei Christlich Demokratische Union (CDU) zum Beispiel definiert ihre Politik laut eigenem Grundsatzprogramm von 2024 über „das christliche Verständnis vom Menschen“.
Theologisch konkret wird die CDU mit dieser Aussage jedoch nicht. Vielmehr fühlt sie sich auch „den Traditionen der Aufklärung verpflichtet und erklärt, allen Menschen offen zu stehen, die – unabhängig von der eigenen religiösen Überzeugung“ die Grundwerte der Partei teilen.
Damit ist die CDU trotz Namensgebung keine explizit christliche Partei. Da sie sich zudem auf das Zeitalter der Aufklärung beruft, deren Grundgedanke der Humanismus ist, gibt es Christen, die der Partei ihr vermeintliches „Christsein“ gänzlich absprechen.
Nach jeder Bundeskanzlerwahl sind in erster Linie Christen daran interessiert, welche Eidesformel der neue Bundeskanzler spricht. Der Amtseid des Bundeskanzlers ist in Artikel 56 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 64, Absatz 2 GG festgelegt und entspricht dem Eid des Bundespräsidenten. Die Schlussworte „So wahr mir Gott helfe“ am Ende der Eidesformel sind ein freiwilliger Zusatz. Diese Option drückt damit Respekt vor der Glaubensfreiheit gemäß Artikel 4 GG aus.
Während Friedrich Merz (CDU) den Amtseid mit dem religiösen Zusatz ablegte, nutzte sein Vorgänger Olaf Scholz (SPD) den weltlichen Zusatz „Ich schwöre es“. Gerhard Schröder (SPD) war der erste Bundeskanzler, der auf Gottes Hilfe bei seinem Amtseid verzichtete.
Auch Bundesminister sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit schwören einen ähnlichen Eid, bei dem der religiöse Zusatz optional ist.
Laut der einstigen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die als Pfarrerstochter aufwuchs, war der Zusatz ein selbstverständliches Bekenntnis. „Die Formel ‚So wahr mir Gott helfe‘ macht uns Menschen bewusst, dass all unser Handeln und Bestreben fehlbar und begrenzt ist“, wird sie auf dem von katholischen Kirche betriebenen Onlineportal „katholisch.de“ zitiert.

Gott im Grundgesetz

Im Grundgesetz sticht die Präambel mit einem Gottesbezug hervor: Dort heißt es im ersten Satz: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen […] hat sich das Deutsche Volk […] dieses Grundgesetz gegeben.“ In diesem ersten Satz wird eine Selbstbegrenzung der staatlichen Macht ausgedrückt. Die letzte Instanz sei nicht der Mensch, sondern Gott.
Obwohl die Gründerväter und -mütter der Bundesrepublik höchstwahrscheinlich bei dem Begriff „Gott“ an den christlich-jüdischen Gott der Bibel bzw. der Thora dachten, kann Gott heute auch für die dritte abrahamitische Glaubensrichtung, den Islam, gelten und grenzt Muslime nicht aus. Denn im Arabischen nutzen auch Christen den Begriff „Allah“ für den biblischen Gott.

Staatliche Neutralität

Wie aber steht es um die weltanschauliche Neutralität des Staates? Dazu hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages im Jahr 2016 eine Stellungnahme herausgegeben.
Darin heißt es: „Ein Widerspruch der Präambel zu der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates läge nur dann vor, wenn die Präambel sich für einen christlichen Staat ausspräche oder den Einzelnen auf den christlichen Glauben festlegen würde.“
Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf Artikel 4, Absatz 1 des GG verwiesen: Das dort verankerte Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit schütze die innere Freiheit des Einzelnen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu bilden und diese nach außen zu bekennen und zu verbreiten. Zudem sei auch das Recht, keinen Glauben oder keine Weltanschauung zu teilen, geschützt.

Jesus mahnte, nicht zu schwören

Dennoch bleibt die Frage, ob es noch zeitgemäß ist, bei der Vereidigung der höchsten Staatsvertreter und bei der Verbeamtung einen Eid anzubieten, bei dem die Option besteht, auf Gott zu schwören oder nicht. Schließlich erleben alle christlichen Religionsgemeinschaften jedes Jahr massive Austritte und die deutsche Gesellschaft wird zunehmend säkular.
Außerdem verbietet das Neue Testament der christlichen Bibel sogar ausdrücklich das Schwören. In der Bergpredigt (Matthäus 5,34) stellte Jesus eine Forderung auf: „Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt.“ Und wenig später (Matthäus 5, 37) mahnte er: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen.“
Kurzum: Wer schwört, um seine Worte zu untermauern, dessen normale Worte scheinen offenbar weniger glaubwürdig. Jesus aber ermahnt oder ermutigt dazu, dass auch ohne Schwur die Worte eines Menschen glaubhaft gemeint sein sollen.
In einer Auslegung der katholischen Kirche, dem „Katechismus“ heißt es, Jesu Worte würden nur das „mitmenschliche Verhalten“ betreffen „und nicht unmittelbar die Eidesableistung vor Gericht“. Und weiter: „Die katholische Kirche sucht der Forderung der Heiligen Schrift dadurch zu entsprechen, dass sie die Eidesleistung möglichst einschränkt und sie nur für erlaubt ansieht, wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen.“
Zudem wird in dem Katechismus darauf hingewiesen, dass auch die evangelische Theologie „die sittliche Erlaubtheit des Eides, der ein Bekenntnis zu Gott zum Ausdruck bringt“, bekräftige. Unter zahlreichen Freikirchen wird indes jegliche Form von Eid oder Schwur abgelehnt. Die ältesten christlichen Glaubensrichtungen dieser Art sind die Mennoniten, die Herrnhuter Brüdergemeine
und die Quäker.

Christliches Abendland – eine Fiktion?

In sechs Bundesländern – Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – gibt es in den Landesverfassungen keinen Bezug zu Gott. Ähnlich uneinheitlich wie in Deutschland sieht es auch bei den Mitgliedsstaaten der EU aus. Neben Deutschland finden sich nur in Dänemark, Griechenland und Irlands in den Verfassungen ausdrücklich ein direkter Gottesbezug.
In Großbritannien, das immerhin drei Kreuze in der Nationalflagge des Vereinigten Königreichs, dem „Union Jack“, führt, ist staatliches Schwören auf Gott häufiger verbreitet. Wer etwa in England eingebürgert werden will, muss einen Eid schwören, der folgendermaßen beginnt: „Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen“.
Parlamentarier des Ober- und Unterhauses haben – wie in Deutschland – die Option, bei ihrer Vereidigung zu sagen „So help me God“ oder diesen Zusatz wegzulassen. Britische Monarchen haben bisher ihren Krönungseid ebenfalls mit der Formulierung „So help me God“ abgeschlossen.
Bei so wenig Gottesbezug in Europa muss gefragt werden: Wie christlich ist das „christliche Abendland“? Die katholische Kirche hat darauf eine klare Antwort. In einem Beitrag von „katholisch.de“ heißt es: „Das christliche Abendland ist Fiktion.“
Der Theologe der Hochschule Vallendar, Manfred Becker-Huberti erklärte im Jahr 2016 vor dem Hintergrund der Pegida-Bewegung in Deutschland, der Begriff „christliches Abendland“ sei ab dem 5. Jahrhundert „ursprünglich als Bezeichnung für die ehemaligen römischen Provinzen des westlichen Europas verwendet“ und als „Kampfbegriff“ gegen die griechisch-orthodoxe Kirche von Byzanz gebraucht worden.
In ähnlicher Weise werde der Begriff heute wieder angewandt, um „sich gegen eine drohende Islamisierung“ zu verteidigen. Wer den Begriff „Christliches Abendland“ in dieser Weise benutze, wolle „etwas verteidigen, was es so in der Form nie gegeben hat“, erklärt der katholische Theologe.

Jeder ist seines Glückes Schmied

Die Frage nach einem Leben mit oder ohne Gott ist eine der ältesten Fragen der Menschheit. Leben mit einem Gott gibt Milliarden von Menschen auf der Welt Sinn und Halt, spendet Trost in Krisen und dient meist als gesellschaftlicher Zusammenhalt.
Leben ohne Gott – oft bezeichnet als Atheismus, Agnostizismus oder Humanismus – stellt die Selbstbestimmung des Menschen in den Vordergrund. Mit dieser Weltanschauung wird jeder Mensch zu seines Glückes Schmied. Säkulare Personen empfinden dies oft als die ultimative Freiheit der Menschheit.
Am Ende sind jedoch beide Weltanschauungen stets für ihr Handeln selbst verantwortlich. Zumindest in dieser Hinsicht gibt es Einigkeit unter religiösen und nichtreligiösen Menschen.
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Union fordert 8 Jahre Wartezeit bei Einbürgerung

Der Unionspolitiker Alexander Throm will nach dem sich abzeichnenden Einbürgerungsrekord in Deutschland mit Rechtsverschärfungen gegensteuern.
„Wir konnten das Schlimmste der Ampelreform beim Staatsbürgerschaftsrecht wieder abschaffen, nämlich die Turbo-Einbürgerung nach nur drei Jahren“, sagte Throm, der innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion ist, der „Welt“.
Der CDU-Politiker forderte: „Unabhängig davon wäre es richtig, die Einbürgerungsfrist wieder auf acht Jahre zu verlängern und die generelle Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft abzuschaffen.“ Dies sei bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD nicht durchsetzbar gewesen.
Throm schlug vor, alternativ könne eine Einbürgerung direkt aus einem Schutzstatus heraus ausgeschlossen sein. Zunächst müsse sich ein Ausländer dann eine Niederlassungserlaubnis erarbeiten. Erst danach dürfe dann eine Einbürgerungsfrist beginnen.
Eine Niederlassungserlaubnis ermöglicht ebenfalls einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland – Voraussetzung ist, dass in der Regel mindestens 60 Monate Einzahlung in die Rentenversicherung nachgewiesen werden.

Hessens Innenminister: Doppelte Staatsbürgerschaft begrenzen

Auch Hessens Innenminister Roman Poseck warb für Rechtsänderungen. „Es ist richtig, dass wir den Menschen, die schon lange hier sind und zum Erfolg des Landes beitragen, eine Perspektive für eine vollständige Identifikation bieten“, sagte der CDU-Politiker der „Welt“.
Vor allem beim Thema der Mehrstaatlichkeit sehe er Nachholbedarf. „Die doppelte Staatsbürgerschaft erschwert die Integration“, sagte Poseck. Ein klares Bekenntnis zur deutschen Staatsbürgerschaft gehe mit der doppelten Staatsbürgerschaft nicht in gleicher Art und Weise. Er forderte: „Deshalb sollte diese auf Ausnahmefälle begrenzt werden.“

Bericht: 2025 Rekordzahl an Einbürgerungen

Die „Welt am Sonntag“ hatte am Vortag berichtet, im vergangenen Jahr hätten mehr als 309.000 Menschen den deutschen Pass erhalten. Damit würde die Zahl über dem bundesweiten Rekordwert von knapp 292.000 Einbürgerungen im Jahr 2024 liegen. Die Daten sind noch unvollständig.
Die Ampel-Koalition hatte das Staatsangehörigkeitsrecht 2024 reformiert. Seither darf, wer Deutscher wird, grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Zudem reichen als Voraussetzung fünf statt bisher acht Jahre Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese „Turbo-Einbürgerung“ hatte die schwarz-rote Bundesregierung im vergangenen Jahr wieder gekippt. (dpa/red)
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Krieg und Frieden: Ukraine-Debatte bei „Lanz“ eskaliert – Geteilte Reaktionen in sozialen Medien


In Kürze:

  • „Lanz“-Talk stand unter dem Motto „Landen wir im Krieg mit Russland?“
  • Ex-Brigadegeneral Erich Vad kritisierte Europas Verhalten im Ukraine-Krieg.
  • Vad sieht Deutschland als Kriegsschauplatz.
  • Kiesewetter warf Vad vor, den Menschen mit seiner Aussage Angst zu machen.

 
Ist ein Frieden zwischen Russland und der Ukraine möglich – und wenn ja, wie könnte er aussehen? In der Talkrunde bei Markus Lanz entbrannte am Abend des 21. Mai eine hitzige Debatte, in deren Zentrum zwei gegensätzliche Positionen standen. Die „Lanz“-Sendung stand unter der Überschrift: „Landen wir im Krieg mit Russland?“

Bundesregierung kann nicht als Vermittler auftreten

Erich Vad, Ex-Brigadegeneral und früherer Berater Angela Merkels, plädierte dafür, Gesprächskanäle zu Russland offenzuhalten und warnte vor dem Risiko einer direkten Eskalation bis nach Deutschland, falls die harte Gangart ohne Dialog fortgesetzt werde. Dem widersprach der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter (CDU) deutlich. Der Oberst a. D. der Bundeswehr betonte, dass das Leid der Ukrainer und das Völkerrecht nicht gegen Ausgleichslösungen ausgespielt werden dürften. Zudem könne die Bundesregierung nicht als Vermittler zwischen Angreifer und Opfer auftreten, da sie klar an der Seite der Ukraine stehe.
Die Debatte spiegelte die zentrale Spannung der europäischen Politik wider: Abschreckung und Aufrüstung einerseits, Verhandlungsbereitschaft andererseits. Vad argumentierte, dass die USA bereits auf mehreren Kanälen mit Russland verhandelten und Europa sich dabei nicht ausgrenzen dürfe. Kiesewetter hielt dem entgegen, die Priorität müsse sein, die Ukraine so zu stärken, dass sie den Krieg aus einer Position der Stärke heraus beenden könne.
Die Auseinandersetzung eskalierte emotional. Vad warnte: „Wenn es einen europäischen Krieg gibt, läuft er in unserem Land!“ Kiesewetter entgegnete: „Sie machen unseren Bürgern Angst! Das findet so nicht statt!“ Vad konterte: „Herr Kiesewetter, Sie machen mir Angst mit Ihrem politischen Gerede, mit Ihrer Rhetorik, die in einen Krieg treibt!“
Auch militärtechnische Aspekte spielten eine Rolle: Drohnen und Künstliche Intelligenz verändern das Gefechtsfeld grundlegend. Vad verwies darauf, dass die Bundeswehr über Jahre hinweg „kaputtgespart“ worden sei und forderte gezielte Investitionen in neue Technologien. Kiesewetter kritisierte wiederum eine zu starke Fokussierung auf klassische Waffensysteme zulasten von Luft- und Drohnenabwehr.

Geteilte Reaktionen nach „Lanz“-Ukraine-Debatte

Die Reaktionen auf die TV-Debatte schlugen sich in zahlreichen Kommentaren in den sozialen Medien nieder. So meinte Nutzer Datenfuzzi: „CDU-Politiker @RKiesewetter hat heute erneut gezeigt, was für ein Geistkind er ist.“
Auch Nutzerin Mina lässt kein gutes Haar an ihm: „Kiesewetter würde bereitwillig das Schicksal eines ganzen Volkes opfern, nur um seiner obsessiven Fantasie der Zerstörung gegen Moskau nachzugeben. So jemand gehört nicht in eine Talkshow, sondern ins Gericht wegen Kriegstreiberei.“
Dass der derzeitige politische Weg in einen Krieg zwischen Europa und Russland mündet, fürchtet auch Nutzer Steffen Unger: „Jeder, der noch einen Funken Verstand in sich hat, muss sicher bemerken, dass einzelne Möchtegern-Experten einen totalen Krieg mit Russland wollen! Ein ehemaliger General der deutschen Bundeswehr sagt das Gegenteil und wird vom Kriegstreiber Kiesewetter angegriffen? Leute, der General hat recht!!! Die derzeitige deutsche Regierung zieht uns in einen Krieg, den die Bürger nicht wollen und den Deutschland zum dritten Mal nicht gewinnen wird.“
Positiv wertet hingegen Korina Graf die Haltung Kiesewetters: „Ein Dank gilt Roderich Kiesewetter. Er setzt sich seit Jahren konsequent für die Freiheit und Souveränität der Ukraine ein und bleibt dabei sachlich und klar.“
Ueli Hofer sieht Kiesewetter als souveränen Talk-Gast: Dem Verlierer platzt der Kragen. (…) Während Kiesewetter ruhig und überlegen seine Position mit entsprechenden Fakten darlegt. (…).
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„Sonntagstrend“: AfD weiter vorn – FDP legt nach Kubicki-Entscheidung leicht zu

Die FDP hat nach der Entscheidung im Machtkampf um den Parteivorsitz leicht in der vom Institut INSA gemessenen Wählergunst zugelegt, bleibt aber unter der Fünf-Prozent-Hürde. Das berichtet die „Bild am Sonntag“.
Demnach kommt die Partei auf vier Prozent, ein Prozentpunkt mehr als in der Vorwoche.
Der frühere Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hatte sich vergangene Woche in einem parteiinternen Machtkampf gegen den nordrhein-westfälischen FDP-Chef Henning Höne durchgesetzt.

Stärkste Kraft bleibt die AfD

Stärkste Kraft bleibt der Umfrage zufolge die AfD mit 29 Prozent. Die Union kommt unverändert auf 22 Prozent.
Die Grünen bleiben bei 14 Prozent, die SPD bei 12 Prozent. Die Linke legt um einen Punkt auf elf Prozent zu. Das BSW liegt bei drei Prozent, die sonstigen Parteien kommen auf fünf Prozent, zwei weniger als in der Vorwoche.
Für den „Sonntagstrend“ hatte INSA 1.203 Personen im Zeitraum vom 18. Mai bis zum 22. Mai 2026 befragt. (dts/red)
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Gaskraftwerk für Ukraine? AfD und CDU für Erhalt in Lubmin


In Kürze:

  • Die AfD stellte einen Antrag zur Debatte über das umstrittene Gaskraftwerk in Lubmin.
  • Laut Leif-Erik Holm (AfD) sei die Schenkung an die Ukraine „ein schwerer Fehler“.
  • Die CDU blickt vielmehr auf die wirtschaftliche Stärkung des Standortes Lubmin.
  • Grüne und SPD weisen unter anderem auf einen möglichen fehlenden technischen Nutzen der Anlage hin.

 
„Wir wollen, dass dieses Kraftwerk am Standort Lubmin bleibt.“ Mit diesen Worten forderte der Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm (AfD) den Erhalt eines stillgelegten, aber noch funktionsfähigen Gaskraftwerks in Mecklenburg-Vorpommern. Seine Partei stellte zu dem Thema einen entsprechenden Antrag für eine Debatte im Deutschen Bundestag, die am Freitag, 22. Mai, stattfand.
Erst kürzlich sickerte durch, dass der Betreiber, die bundeseigene SEFE Energy GmbH, das transportable Kraftwerk nach gescheiterten inländischen Verkaufsversuchen an die Ukraine verschenken wollte.

Geschenk an den mutmaßlichen Attentäter?

Angesichts „explodierender Energiepreise“ und „mangelnder Versorgungssicherheit“ forderte Holm zudem die „Integration [des Kraftwerks] in die deutsche Energieinfrastruktur“.
Bis 2022 wurde die 84-Megawatt-Kraftwärmekopplungsanlage zur Erzeugung von Strom und Wärme mit russischem Erdgas durch die Nordstream-Pipelines betrieben. Laut Holm könne die Anlage nach Kriegsende bei normalisierenden Beziehungen zu Russland „konkurrenzlos günstig“ produzieren.
Ebenso bemängelte der AfD-Politiker, „dass wir in Zeiten klammer Kassen unsere funktionierenden Anlagen ins Ausland verschenken. Und dann auch noch an den Staat, der mit hoher Wahrscheinlichkeit die Nordstream-Pipelines hat sprengen lassen.“ Das Verschenken der Anlage sei laut Holm „ein schwerer Fehler zulasten unserer Bürger und Unternehmen“.

Der Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm (AfD) spricht am 22. Mai 2026 im Deutschen Bundestag zur Frage des Erhalts des Gaskraftwerks in Lubmin.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Teil-Unterstützung durch die CDU

Auch die regierende Union befürwortet in Teilen den Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin. Im Kreistag Vorpommern-Rügen stimmten die meisten CDU-Abgeordneten im Vorfeld für den Antrag der AfD.
Philipp Amthor (CDU/CSU) stellte jedoch klar, dass das Motiv der Union darauf beruht, Lubmin als Energie- und Industriestandort zu entwickeln. Er betonte zudem eindringlich, dass dieser Standort nicht „als Kulisse für Moskauliebeleien und Wahlkampfinszenierung der AfD“ genutzt werden solle.

Der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor (CDU/CSU) spricht am 22. Mai 2026 im Deutschen Bundestag zur Frage des Erhalts des Gaskraftwerks in Lubmin.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Als legitim bezeichnete Amthor unter anderem die Frage nach den Folgen des geplanten Rückbaus der Anlage für Lubmin und die Region. Ebenso, welche Alternativen es gebe. Die Bundesregierung prüfe diese Fragen laut dem Unionspolitiker „seriös“.
Nach den gescheiterten Verkaufsversuchen des Kraftwerks wäre die Alternative zur Schenkung kein wirtschaftlicher Weiterbetrieb gewesen, sondern die Verschrottung, wie Amthor darstellte.

Technisch ohnehin nicht nutzbar?

Stärkere Kritik erhielt der Antragsteller aus den Reihen der Grünen. Die Bundestagsabgeordnete Claudia Müller (Grüne) richtete sich explizit an die Menschen auf Instagram und TikTok: „In Wirklichkeit geht es hier um euch.“ Ihrer Aussage nach wolle die AfD mit diesem Thema bei den Nutzern dieser Social-Media-Plattformen „Empörung und Wut erzeugen“.
Müller wies darauf hin, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) mitgeteilt habe, dass „im höchst unwahrscheinlichen Fall“ der Einspeisung von Gas durch die Nordstream-Pipeline das Gaskraftwerk nicht gebraucht werden würde. Sie begründete dies damit, dass sie technisch anders funktioniere.
Im Weiteren argumentierte die Grünen-Politikerin mit den Kosten, die bei einem Abriss des Gaskraftwerks entstehen würden. „Durch die Schenkung an die Ukraine bezahlt die Ukraine die Demontage und die Transportkosten. Das heißt keine Kosten vor Ort“, sagte sie.

Schenkung, sinnvollste Option?

Ebenso äußerte sich Dunja Kreiser (SPD) zu dem Thema. Sie betonte, dass es hierbei um Solidarität, Verantwortung und um „die konkrete Unterstützung eines Landes, das durch Krieg und Zerstörung in eine existenzielle Notlage geraten ist“, gehe.
Laut Kreiser sei eine reine Stromerzeugung „technisch und wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll“. Zudem hätte der Betreiber trotz intensiver Suche keine alternativen Wärmeabnehmer finden können. Daher habe die SEFE-Gruppe letztlich die humanitäre und unentgeltliche Übergabe der Anlage als die sinnvollste Option gesehen.
 
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Kindergeld-Reform ab 2027 sorgt für politische Kontroverse im Bundestag


In Kürze:

  • Kindergeld soll ab 2027 automatisch ausgezahlt werden
  • Koalition sieht weniger Bürokratie, Opposition kritisiert System
  • Streit über Auslandszahlungen und Höhe der Leistung

 
Mehr Zeit fürs Baby und weniger Bürokratie: Mit diesen Worten warb Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Auftakt der ersten Lesung im Bundestag am Freitag, 22. Mai, für den Gesetzentwurf der Regierung zum antragslosen Kindergeld. So sollen Eltern das Geld künftig automatisch, unbürokratisch und schnell erhalten. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten und für alle Kinder gelten, die in Deutschland das Licht der Welt erblicken.

Linke fordern weiter Kindergrundsicherung

Der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk sieht in dem Änderungsantrag zum Kindergeld ein „aus dem Ruder gelaufenes System“. Es sei „geradezu absurd, was in unserem Antrag für Ausländer alles möglich ist.“ So sei im vergangenen Jahr „die unglaubliche Summe von 528 Millionen Euro“ ins Ausland gegangen. Das sei ein neuer Rekord, sagte Gottschalk und wies darauf hin, dass die Zahlungen ins Ausland im Jahre 2010 rund 36 Millionen Euro betrugen.
Dr. Anja Weisgerber (CSU) betonte, dass man den Familien das Leben erleichtern wolle. Daher käme man mit dem neuen Gesetz „diesen wichtigen Schritt voran“. Das Gesetz stehe für weniger Bürokratie, schnellere Leistung und Entlastung durch den Staat.
Lob für den Antrag gab es auch von Grünen-Chefin Franziska Brantner: „Wenn das Kindergeld in Zukunft ohne tausend Schleifen direkt auf dem Konto der Eltern landet, dann entlastet das viele Familien“, sagte sie.
Viele positive Worte mit Blick auf die Entbürokratisierung bei der Kindergeldzahlung fand Doris Achelwilm. Die Linken-Politikerin kritisierte jedoch die Höhe der Auszahlung von 259 Euro monatlich: „Davon soll ein Kind groß werden“, meinte sie und zählte eine ganze Reihe an Ausgabenpositionen auf. Sie setzte das in Relation zum Kinderfreibetrag. So könnten Spitzenverdiener im Jahr auf diese Weise bis zu 9.756 Euro pro Kind einsparen. Eine schnellere bürokratische Abwicklung helfe den Kindern nicht. Daher forderte sie unter anderem eine Kindergrundsicherung und „ein Steuersystem, das nicht Reichtum belohnt, sondern Bedürfnisse anerkennt“.
Die SPD-Politikerin Wiebke Esdar warf der AfD „rechtspopulistische Hetze“ vor. Die AfD schüre Vorurteile und erwecke den Eindruck, Gelder würden unrechtmäßig gezahlt. Nur ein Prozent der Gelder würden an Kinder gezahlt, die momentan im Ausland leben. Die Eltern der meisten Kinder würden „ihre Arbeitskraft hier zum Wohle der deutschen Wirtschaft einbringen“.

AfD spricht von „inländerfeindlichen Politik“

Der AfD-Abgeordnete René Springer monierte, dass ins Ausland derselbe Kindergeldbetrag in Höhe von 259 Euro überwiesen werde, obwohl dort die Lebenshaltungskosten oft deutlich niedriger seien als hierzulande. Er nannte das eine „inländerfeindliche Politik“. Die AfD brachte daher einen Antrag ein, der eine Anpassung des Kindergeldes an die jeweiligen Lebenshaltungskosten in anderen Ländern vorsieht. Springer wies auch auf die Möglichkeiten des Kindergeldbetrugs hin und führte an, dass es allein 2024 rund 140.000 Verdachtsfälle gegeben habe.
Er sei nicht der „große Wurf, aber ich bin Ihnen dankbar, dass Sie überhaupt einen Antrag einbringen, der sich mit Kindern beschäftigt“, richtete Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek die Worte an Klingbeil. Dies könne aber nicht alles sein im Kampf gegen Kinderarmut, daher forderte sie wie zuvor schon ihre Parteifreundin Doris Achelwilm eine „echte Kindergrundsicherung“.
Bei dem Antrag gehe es letztlich nur darum, dass Eltern eine Unterschrift sparten. Dabei wies sie auf die „Giftliste aus dem Bundeskanzleramt“ hin, die aus ihrer Sicht deutlich zeige, wofür diese Regierung stehe: für Kürzungen auf dem Rücken von Kindern, Jugendlichen und Familien. Als Beispiel nannte sie unter anderem die Streichung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende mit Kindern ab 12 Jahren und das Aus für die Schulassistenz für Kinder mit Behinderungen.

Kontonummer genügt für die Auszahlung

Das neue Kindergeld-Verfahren sieht laut Bundesfinanzamt wie folgt aus: Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält es von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN.
Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung laut Ministerium starten. Das Kindergeld wird an einen Elternteil ausgezahlt. Bisher müssen Eltern angeben, wer das sein soll. Für die antragslose Auszahlung beim ersten Kind trifft die Familienkasse künftig eine Auswahl: Ist nur eine IBAN bekannt, erhält der Elternteil mit dieser IBAN das Kindergeld. Wenn beide IBANs vorliegen, erhält die Mutter das Kindergeld.
Die Erfahrung habe gezeigt, dass etwa 75 Prozent der Kindergeldberechtigten weiblich sind, hieß es aus dem Finanzministerium. Die Eltern können jedoch auch eine andere Wahl treffen und diese der Familienkasse mitteilen.
(Mit Material der Nachrichtengenturen) 
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Apothekenreform beschlossen – mehr Befugnisse und finanzielle Stärkung

Die Apothekenreform kommt: Das am Freitag, 22. Mai vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern.
Apotheken dürfen künftig mehr Impfungen anbieten, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne Rezept abgeben und Blutabnahmen für Diagnosen ausführen. Die Reform soll den Apothekenbetrieb vor allem auf dem Land sichern.
Opposition und Krankenkassen äußerten Zweifel und kritisierten die hohen Kosten für die Versicherten.
Der Bundestag verabschiedete die Reform mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Mehr Befugnisse für Apotheker

Die Reform binde Apotheken „breiter in die Versorgung ein – durch mehr Impfungen, Tests und Präventionsangebote“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Apotheken sollten als „feste Säule für eine niedrigschwellige und flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen“ gestärkt werden.
Patienten mit chronischen Erkrankungen sollen künftig verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten, ohne jedes Mal ein ärztliches Rezept vorlegen zu müssen.
Zudem sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente bei „akuten, unkomplizierten Formen“ bestimmter Erkrankungen ohne Verschreibung abgeben dürfen.
So dürfen Apotheker künftig mehr Impfungen verabreichen – nämlich alle Impfungen mit Totimpfstoffen, etwa gegen Tetanus oder FSME. Bislang boten Apotheken nur Impfungen gegen Grippe und Covid-19 an.
Apotheker sollen künftig zudem nach ärztlicher Schulung venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken ausführen dürfen.

Erhöhung des Apothekenfixums

Weitere Maßnahmen des Reformgesetzes sehen vor, Apotheken von Bürokratie zu entlasten und ihre wirtschaftliche Situation zu stärken. Dies soll insbesondere die Apothekenversorgung im ländlichen Raum sicherstellen.
Geplant ist unter anderem die Erhöhung des so genannten Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
In ländlichen Regionen soll zudem ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt werden. Die Gründung von Zweigapotheken soll erleichtert werden.
Im Rahmen eines Testlaufs soll zudem pharmazeutisch-technischen Assistenten erlaubt werden, selbst für maximal 20 Tage im Jahr die Apotheke zu leiten, sofern dies der Aufrechterhaltung des Betriebs in ländlichen Regionen dient. (afp/red)
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Wirtschaftsministerin Reiche fordert Stopp von Frühverrentungsprogrammen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat in der Debatte um die Reform der Altersvorsorge einen „Stopp von Frühverrentungsprogrammen“ gefordert.
Andernfalls werde Deutschland „selbst bei sehr hoher Produktivität pro Stunde“ gegen andere Volkswirtschaften verlieren, sagte Reiche dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitagsausgabe).

Mehr Arbeitsvolumen gefordert

Während in Deutschland Beschäftigte im Schnitt 1337 Stunden pro Jahr arbeiteten, seien es in China rund 2000. „Wir müssen darüber nachdenken, wie wir das Arbeitsvolumen steigern“, sagte die CDU-Politikerin.
Es müsse für Unternehmen möglich sein, auch älteren Arbeitnehmern, die dazu in der Lage und willens seien, Angebote für eine weitere Beschäftigung zu machen, sagte Reiche.
Die Aktivrente sei dafür „ein erster Ansatz“. Die Aktivrente ist für Menschen vorgesehen, die über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen.

Steuerreform soll früher kommen

Angesichts der Konjunkturschwäche dringt Reiche zudem darauf, den Einstieg in die geplante Körperschaftsteuerreform vorzuziehen. Derzeit ist eine schrittweise Senkung des wichtigen Unternehmenssteuersatzes ab dem Jahr 2028 geplant. „Die Reform muss früher greifen“, betonte Reiche.
Rund eine Woche vor ihrer geplanten Chinareise macht die Ministerin zudem klar, dass sie gegenüber der Volksrepublik deutsche Wirtschaftsinteressen offensiv vertreten werde. Das sei neu. „Wir haben unsere Interessen in der Vergangenheit nicht klar genug benannt.“ (afp/red)
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MIT warnt Merz vor Steuererhöhungen für Spitzenverdiener


In Kürze:

  • Die Mittelstandsunion lehnt Steuererhöhungen zur Gegenfinanzierung von Entlastungen strikt ab.
  • MIT-Präsidentin Gitta Connemann bezeichnet höhere Steuern als „rote Linie“.
  • Der Parlamentskreis Mittelstand warnt Kanzler Friedrich Merz vor zu weitreichenden Kompromissen mit der SPD.
  • Kritik gibt es zudem an Bürokratie, Energiepolitik und unzureichenden Entlastungen für Unternehmen.

 
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) geht zunehmend auf Distanz zur Regierungspolitik ihrer Mutterpartei. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, bezeichnete MIT-Präsidentin Gitta Connemann mögliche Steuererhöhungen als „rote Linie“. Hintergrund sind die aktuellen Gespräche innerhalb der Koalition über eine Steuerreform.
CDU/CSU und SPD sind sich grundsätzlich einig, breite Teile der Bevölkerung ab dem kommenden Jahr spürbar zu entlasten. Dabei geht es neben der Einkommensteuer auch um die Stromsteuer und den Solidaritätszuschlag. Die SPD will die geplanten Entlastungen für rund 95 Prozent der Bevölkerung über höhere Steuern für Spitzenverdiener finanzieren. Laut Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollen dabei vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen profitieren.

MIT und Parlamentskreis Mittelstand lehnen höhere Steuern strikt ab

Teile der Union, darunter auch Bundeskanzler Friedrich Merz, zeigten sich zuletzt offen für Gespräche über eine mögliche Erhöhung der sogenannten Reichensteuer. Es sei „denkbar“, so der Kanzler, den Steuertarif im oberen Einkommensbereich zu „glätten“. Genau diese Signale sorgen innerhalb der Mittelstandsunion für Unruhe.
Connemann erklärte gegenüber der Zeitung, Steuererhöhungen seien aus Sicht der MIT das falsche Signal. Wer Arbeitsplätze sichern wolle, dürfe Leistung nicht bestrafen. Der Mittelstand brauche Verlässlichkeit und Luft zum Atmen – keine zusätzlichen Belastungen.
Die Mittelstandsunion unterstützt zudem einen jüngst vorgestellten Forderungskatalog des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) innerhalb der Unionsfraktion. Dieser unterstreiche das politische Gewicht des Mittelstands. Der PKM hatte den Kanzler vor zu weitreichenden Kompromissen mit der SPD gewarnt. Insbesondere dürfe es keinerlei Steuererhöhungen geben – auch nicht zur Finanzierung von Entlastungen für niedrige und mittlere Einkommen.

Rund Zwei Drittel der Unionsabgeordneten im Parlamentskreis Mittelstand

In dem Papier hieß es unter anderem, die Einkommensteuer sei die „Steuer des Mittelstandes“. Deshalb müssten die im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen „ohne steuerliche Mehrbelastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt und finanziert werden“.
Auch heißt es im Beschlusspapier des PKM, man unterstütze „unseren Bundeskanzler, der Mehrbelastungen bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer ablehnt“. Außerdem lehne man eine Zweckentfremdung von Mitteln für wachstumsfördernde Maßnahmen ebenso ab wie Abstriche an einer soliden Haushaltspolitik. Damit spielt man auf die Kritik des Bundesrechnungshofs und mehrerer Wirtschaftsforschungsinstitute an, die Bundesregierung verwende die Sondervermögen nicht bestimmungsgemäß.
Der PKM ist innerhalb der Unionsfraktion die größte und damit einflussreichste Gruppe von Parlamentariern. Etwa zwei Drittel der insgesamt 208 Unionsabgeordneten sind dort organisiert. Unter diesen findet sich Fraktionschef Jens Spahn ebenso wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner oder Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger. Im Kern artikuliert der PKM die Interessen der Mittelstandsunion.

MIT übt wiederholt Kritik am Kurs der Bundesregierung

Mehrfach hatte die MIT in jüngster Zeit den Kurs der Bundesregierung kritisiert. So warf man dieser vor, Handel, Handwerk und Dienstleistungen zugunsten bestimmter Industrien zu benachteiligen. Dies zeige unter anderem die auf Industrie und Landwirtschaft beschränkte Senkung der Stromsteuer.
Zudem bemängelt man zu langsame und lückenhafte Entlastungen. Außerdem vermisst man Schritte gegen die weiterhin erhebliche Bürokratie für Unternehmen. Die Planungsunsicherheit aufgrund wechselnder oder unklarer energie- und wirtschaftspolitischer Signale dauere ebenfalls an.
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Nach Anti-AfD-Broschüre der CDU – Partei prüft rechtliche Schritte gegen Union


In Kürze:

  • CDU-Broschüre: Die AfD wünscht sich einen Ein-Parteien-Staat und ist völkisch sowie antisemitisch orientiert.
  • Die AFD spricht von einem „letzten Aufbäumen der CDU“ und einer „Anbiederung an die linksextreme ‚Antifa‘-Ideologie“.
  • Die Partei erwägt rechtliche Schritte gegen das 32-Seiten-Werk.

 
Eine Broschüre, die die CDU derzeit in ihrem Online-Shop anbietet, sorgt bei der AfD für Unmut. Unter der Überschrift „Abstieg für Deutschland: Keine Alternative“ bezeichnet die Union die AfD als „demokratieschädlich, völkisch und antisemitisch“.

CDU: AfD ist eine „Gefahr für unsere Demokratie“

Die CDU wirft darin der Partei unter anderem vor, die Meinungsvielfalt zu untergraben. Begründet wird das damit, dass nur die AfD wisse, „was das Volk will.“
Daher könne auch nur sie dessen Interessen vertreten. Für die CDU ein Indiz, dass die AfD „eine Gefahr für unsere Demokratie ist“. Wer sich so äußere, wolle einen Ein-Parteien-Staat „so wie in der DDR oder im Nationalsozialismus“. Anderen Parteien spreche die AfD somit ihre Legitimität ab.
Weitere Kapitel der 36-seitigen Broschüre stehen unter Überschriften wie „Die AfD spielt jüdisches Leben gegen Muslime aus“ oder „Die AfD relativiert den Holocaust und die Verbrechen der NS-Zeit“. Auch ist zu lesen, dass Antisemitismus ein „fester Bestandteil“ der AfD sei.
Zudem bekenne sich laut CDU die AfD „ganz offen dazu, Millionen Menschen deportieren zu wollen“. „Die zentrale Chiffre hierfür ist Remigration.“

Juristische Schritte erwogen

Wie „t-online“ berichtet, zieht die Partei juristische Schritte gegen die CDU in Erwägung: „Ja, wir prüfen, ob wir juristisch gegen die Broschüre vorgehen“, zitiert das Nachrichtenportal den AfD-Bundesschatzmeister und Bundesvorstand Carsten Hütter.
„Diese unsägliche Broschüre scheint das letzte Aufbäumen der CDU zu sein, weil man uns politisch nicht das Wasser reichen kann“, sagt er.
Teile der Vorwürfe seien zudem Gegenstand laufender Gerichtsverfahren, die die Partei seit Jahren unter anderem gegen den Verfassungsschutz führt.
Das Verhältnis der AfD zum Begriff „Remigration“ ist deutlich komplexer, als die Broschüre darstellt. Zwar verwendet die Partei den Begriff in ihren Programmen, doch hat sie im Jahr 2024 — nach „CORRECTIV“‑Berichten über ein angebliches Remigrations‑Treffen in Potsdam — eine offizielle Definition vorgelegt, die nach Angaben der Partei mit dem geltenden Recht vereinbar ist, schreibt „t-online“ weiter.

AfD-Spitze: Weiterer „Tiefpunkt demokratischer Kultur“

Auf der Website der AfD nehmen die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel Stellung zu den Inhalten.
„Die CDU markiert mit dieser Broschüre einen neuerlichen Tiefpunkt der demokratischen Kultur.“ Auch befinde sich die „im Irrtum, wenn sie glaubt, ihre ehemaligen Wähler […] durch pauschale Beschimpfungen und Anbiederung an die linksextreme ‚Antifa‘-Ideologie zurückgewinnen zu können“.
Zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit macht die CDU mit Aussagen zur AfD Schlagzeilen. So warnte der ehemalige CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, dass ein Wahlsieg in dem Bundesland Konsequenzen auch bei der Bildungspolitik haben könne. So könne es sein, „dass etwa Abiturzeugnisse und andere Qualifikationen aus einem solchen Bundesland von Hochschulen anderswo nicht mehr wie selbstverständlich akzeptiert würden“.
Experten halten dieses Szenario derzeit für eher unwahrscheinlich. So zitiert das ZDF den Bildungsforscher Kai Maaz mit den Worten: „Eine Einschränkung der Anerkennung wäre allenfalls dann denkbar, wenn grundlegende Qualitätsstandards oder rechtsstaatliche Prinzipien systematisch verletzt würden. Dafür gibt es derzeit keinerlei Grundlage.“
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Rentenkommission weist Bericht über Rente mit 70 zurück


In Kürze:

  • Medienberichte über eine mögliche „Rente mit 70“ lösen parteiübergreifend Kritik und Dementis aus.
  • Die Rentenkommission betont, dass bislang keine endgültigen Beschlüsse gefasst wurden.
  • Gewerkschaften und Politiker warnen vor sozialen Folgen einer längeren Lebensarbeitszeit.
  • Ökonomen halten eine spätere Verrentung angesichts des demografischen Wandels für notwendig.

 
Ein Bericht von „BILD“, dem zufolge die Rentenkommission des Bundes eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen wird, sorgt weiter für heftige Reaktionen.
Eigentlich sollte der Bericht der Kommission erst Ende Juni erscheinen. Dennoch sollen nicht namentlich genannte Mitglieder der Zeitung anvertraut haben, dass eine perspektivische „Rente mit 70“ zu den Empfehlungen gehören solle.
Das vollendete 70. Lebensjahr als gesetzliches Renteneintrittsalter soll demnach ab den Jahren 2061/62 gelten. Mit Beginn der 2040er-Jahre soll dieses vorerst von derzeit 67 auf 68 angehoben werden. Ab Anfang der 2050er soll ein weiterer Schritt auf 69 erfolgen. Betroffen wären damit Geburtsjahrgänge von 1990 aufwärts.
Außerdem soll das garantierte Rentenniveau von 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.

Kommissionsmitglieder: „Keine Beschlüsse getroffen“

Schon bald nach der Veröffentlichung des Beitrags am Donnerstagmorgen, 21. Mai, kamen mehrere Dementis aus der Rentenkommission selbst – unter anderem von Vertretern der Parteien.
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig erklärte, man habe „über die beschriebenen Punkte noch keine Beschlüsse getroffen“. Allein schon deshalb sei der Bericht unzutreffend. Reddig unterstrich auch die „strikte Vertraulichkeit“, zu der sich die Mitglieder der Kommission selbst verpflichtet hätten.
Auch Annika Klose, die für die SPD in der Rentenkommission sitzt, weist die Darstellung in dem Bericht zurück. Es sei vieles noch nicht entschieden, unterstrich Klose. Man werde bis zum Vorliegen eines Konsenses „noch vier bis fünf Wochen brauchen“. Das würde auch dem zeitlichen Rahmen des Auftrags entsprechen, den die Bundesregierung gestellt hatte.
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) sprach im Sender „WELT TV“ von „Wasserstandsmeldungen“ und „Spekulationen“. Der Vorschlag längerer Lebensarbeitszeiten sei aber generell „sehr vernünftig“ und zeuge von einem Bewusstsein für Generationengerechtigkeit.
Das Bundessozialministerium lehnte es ab, „vermeintliche Zwischenstände aus der Rentenkommission“ zu kommentieren, wie ein Sprecher erklärte.
„Die Bundesregierung vertraut auf die hohe Kompetenz und Expertise der Kommissionsvorsitzenden, einvernehmliche Empfehlungen der gesamten Kommission zu erreichen.“

Unabhängig und „frei von Weisungen“

Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Vorschläge für Reformen der Alterssicherung vorlegen. Ihr gehören Vertreter des Deutschen Bundestages und der Wissenschaft an. Die Kommission soll alle drei Säulen der Alterssicherung – gesetzlich, betrieblich und privat – ins Visier nehmen und Optimierungsbedarfe aufzeigen.
Bundessozialministerin Bärbel Bas erklärt damals:
„Die Kommission wird Vorschläge erarbeiten, wie die Alterssicherung auch in kommenden Jahrzehnten stabil, gerecht und nachhaltig bleibt.“
Die Bundesregierung hatte sie im Winter eingesetzt, um Vorschläge für die langfristige Finanzierung der Rente zu erarbeiten. An ihnen will sich die Politik bei späteren Reformen orientieren. Die Kommission arbeitet nach Regierungsangaben unabhängig und „frei von Weisungen“.

„50 Jahre einzahlen – 5 Jahre Rente“: Lauterbach warnt

Dass die Kommission nicht doch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder ein späteres Renteneintrittsalter ins Auge fassen könnte, wollen allen Dementis zum Trotz viele nicht glauben.
Immerhin gibt es in der Unionsfraktion nicht wenige Befürworter einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre – etwa Fraktionsvize Sepp Müller.
„Ich finde es richtig, wenn unsere Generation in den 2050er-Jahren bis 70 arbeiten geht“, sagte der 37-Jährige den Sendern RTL und n-tv. Es gehe jetzt darum, das Rentenniveau zu stabilisieren und dafür zu sorgen, „dass unsere Generation überhaupt noch Rente erleben darf“.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hingegen warnt vor einer solchen Debatte. Auf X äußert der SPD-Politiker, die „Rente mit 70“ wäre „ein Schmaus für die AfD“. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder dem Ruhrgebiet gebe es ärmere Gegenden mit sinkender Lebenserwartung. Lauterbach dazu:
„Dort liegt sie bei 75 für Männer. Rente mit 70 heißt dort: Über 50 Jahre einzahlen für nur fünf Jahre Rente.“
Die Linken-Politikerin Ulrike Eifler verwies auf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der auf dem Bundeskongress des DGB noch versprochen habe, die Rente nicht abzusenken.
Die „Rente mit 70“ und die Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent werde „Hunderttausende hart arbeitende Menschen in diesem Land in die Armut stürzen“, erklärte sie auf X.
Allerdings hatte Merz dies lediglich mit Blick auf Erwerbstätige geäußert, die bereits Rentenansprüche erworben haben. Die nun von „BILD“ berichtete angebliche Reformidee würde einen Personenkreis betreffen, der erst wenige Beitragsjahre aufweist und am Beginn seines Erwerbslebens steht.

AfD: Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen – CDA: Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente

Die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing, erklärte, die nun durchgesickerten Vorschläge gingen „weit über das hinaus, an was die Koalition schon im letzten Jahr gescheitert ist“. Die SPD werde tatsächliche Reformen nicht mittragen, deshalb sei auch nicht mit einer Lösung zu rechnen.
Vielmehr wolle sich „Herr Klingbeil weiterhin auf Kosten der Rentenkasse sanieren“. Deshalb werde auch ein Ausgleich versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, wie ihn auch die AfD fordere, gar nicht erst diskutiert.
„Diese Vorschläge gehen zu Lasten der jüngeren Generation“ und „verunsichern viele Menschen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Würden sie kommen, wären sie „ein Versagen der Regierungskoalition“.
Dennis Radtke vom CDU-Arbeitnehmerflügel CDA erklärte in Berlin, eine pauschale Anhebung auf 70 Jahre wäre „der falsche Schritt“. Er äußerte: „Wir haben schon heute Menschen, die aufgrund der Belastung keine Chance haben, überhaupt bis 67 zu arbeiten.“
Einen solchen Schritt könne er sich allenfalls vorstellen, wenn „es erstens an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt ist und zweitens entsprechende Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umgesetzt werden“.

Kritik von DGB – DIW begrüßt Debatte

DGB-Chefin Yasmin Fahimi erklärte im ARD-„Morgenmagazin“, die Rentenpolitik sei „nicht ein mathematisches Problem“. Entscheidend sei, Menschen in Arbeit zu bringen. Dies müsse auch Anreize bedeuten, etwa von Frauen von Teilzeit- zu Vollzeitarbeit zu bewegen. Zudem sei es erforderlich, Potenziale unter jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Ausbildung und Ältere mit schlechten Arbeitsmarktchancen zu mobilisieren.
Ökonomen hingegen begrüßen die Debatte um die Rente mit 70.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher erklärte in der „Rheinischen Post“, diese sei „unvermeidbar und es ist richtig, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters recht schnell kommen soll“. Auch eine Reduzierung des Rentenniveaus sei notwendig und Teil des Versprechens, dass auch die Babyboomer sich an der demografischen Alterung beteiligen müssten.
Allerdings wäre es ein schwerwiegender Fehler, das Rentenniveau für Menschen mit geringer Rente abzusenken. Eine Rentenreform müsse vielmehr „zwingend die Umverteilung von Arm zu Reich beenden, da Menschen mit geringeren Lebenseinkommen und Rente eine deutlich kürzere Lebenserwartung haben“, so Fratzscher.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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„Ende des größten Betrugs“ oder Bestätigung der Klimamaßnahmen? Bundestag debattiert über Wegfall von RCP 8.5


In Kürze:

  • Im Bundestag fand eine Debatte zur Abschaffung des RCP-8.5-Klimamodells statt.
  • Laut der AfD habe auf dieser Basis die Bundesregierung „unsinnigste Maßnahmen durgepeitscht“.
  • RCP 8.5 hatte eine Erwärmung von bis zu 4,8 Grad Celsius prognostiziert.
  • Die anderen Parteien widersprachen der AfD.
  • Das Ende der extremen Klimaprognose sei eine gute Nachricht für den Klimaschutz und man müsse hier weitermachen.

 
Erst kürzlich ist der UN-Klimarat (IPCC) vom bislang schlimmstmöglichen Szenario für die Klimaerwärmung, dem RCP-8.5-Modell, abgerückt. Dieses hatte eine Erwärmung von 2,6 bis 4,8 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 prognostiziert.
Am Mittwoch, 20. Mai, fand dazu eine hitzige Debatte in einer von der AfD verlangten Aktuellen Stunde im Bundestag statt. Die Parteien bewerteten diese klimapolitische Entwicklung kontrovers – vom „Ende des größten Betrugs der Menschheit“ bis zum Beleg für die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen.
Hintergrund ist die Annahme, dass viele klimapolitische Entscheidungen der Bundesregierung und der EU auf RCP 8.5 basieren könnten und nun möglicherweise überdacht werden müssten.

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AfD: Horrorszenario, um Geld von Menschen abzupressen

Zunächst bezeichnete Karsten Hilse (AfD) RCP 8.5 als „Horrorszenario, das nie auch nur Ansatz plausibel war“. Trotzdem sei es genutzt worden, um die Menschen in Panik zu versetzen und durch die Zerstörung der wirtschaftlichen Grundlagen ihrer Länder in die Armut zu treiben, so der Abgeordnete.
Laut dem AfD-Politiker hätten sich zudem Medienberichte und wissenschaftliche Arbeiten auf dieses Szenario gestützt, ebenso wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaschutzbeschluss von 2021.

Der Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse (AfD) spricht am 20. Mai 2026 im Deutschen Bundestag über das ausgemusterte Klimamodell RCP 8.5.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Seiner Aussage nach stecken dahinter ökonomische Interessen. Große Finanzinstitute, „darunter JPMorgan Chase, Bank of America und Citigroup,“ seien demnach bereits aus dem Klimageschäft ausgestiegen.
„Die Wiese der sogenannten Erneuerbaren ist so gut wie abgegrast“, schilderte er. „Billionen Dollar, die die Regierungen vorher den Menschen abgepresst haben, sind auf ihre Konten geflossen. Und nun wenden sie sich dem nächsten profitablen Geschäft zu. Rechenzentren und KI.“ Dafür sei viel Energie nötig, die Windkraft und Solar nicht liefern könnten.
Hilse bezeichnete RCP 8.5, mit dem verschiedene Bundesregierungen „unsinnigste Maßnahmen durchgepeitscht“ hätten, als beendet. Daraus müsse in erster Linie die CDU und CSU lernen: „Lösen Sie sich von Sozialisten und Kommunisten, die Ihnen erzählen, man könne zukünftige Klimazustände voraussagen“, rief Hilse den Unionsabgeordneten im Plenum zu. „Sonst sind auch Sie bald Geschichte.“

CDU/CSU: AfD konstruiert „Pseudoskandal“

Den Aussagen des AfD-Politikers widersprach Mark Helfrich (CDU) unmittelbar darauf. Es sei „gängige Praxis“, dass Klimaforscher ihre Berechnungen und Klimaszenarien regelmäßig aktualisierten. Dass sie RCP 8.5 für mittlerweile als unrealistisch erklärt hätten, sei kein Grund, „die gesamte politische Klimaarchitektur“ infrage zu stellen.
Im Gegenteil: Die Anpassung der Szenarien zeige doch, dass die Pariser Klimavereinbarungen, der technologische Fortschritt und der Ausbau der erneuerbaren Energien wirkten. „Das ist eine gute Nachricht für den internationalen Klimaschutz“, sagte Helfrich.

Der Bundestagsabgeordnete Mark Helfrich (CDU) spricht am 20. Mai 2026 im Deutschen Bundestag in der Aktuellen Stunde zur Klimadebatte.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Das Extremszenario habe sich laut dem Unionspolitiker erledigt, da die noch zu Beginn der 2010er-Jahre angenommene massive Ausweitung der Kohleenergie unrealistisch geworden sei. Es sei ein „billiger Versuch“, daraus einen „Pseudoskandal“ zu konstruieren, so der Christdemokrat in Richtung AfD-Fraktion.
Helfrich forderte, dass die Staatengemeinschaft in ihren Anstrengungen zum Klimaschutz jetzt nicht nachlassen dürfe, um den globalen Temperaturanstieg zu begrenzen.

Grüne: Veränderung ist möglich

Von der Grünen-Partei meldete sich die Abgeordnete Julia Schneider zu Wort. Ihrer Aussage nach gehe es der AfD nur darum, die Wissenschaft, den IPCC und die Klimapolitik insgesamt zu diskreditieren. Damit agiere sie genau nach „rechtem Drehbuch“ nach dem Vorbild von US-Präsident Donald Trump.
Auch Schneider machte klar, dass die veränderte IPCC-Prognose eine gute Nachricht sei. „Die Abkehr vom Worst-Case-Szenario [von der ungünstigen Annahme] bedeutet: Veränderung ist möglich“, äußerte sie.
Mit dem Pariser Abkommen von 2015 hätten sich die Rahmenbedingungen weltweit positiv verändert, so Schneider. Das müsse Motivation dafür sein, weiterzumachen und gegen die „Klimakrise“ zu kämpfen, forderte sie.

SPD: Korrektur bedeutet nicht Entwarnung

Die Ansicht von Helfrich und Schneider unterstrich auch Jakob Blankenburg (SPD). Er betonte, dass die Korrektur des Extremszenarios keinesfalls Entwarnung bedeute. Denn selbst nach der Korrektur seien bis zu 3,5 Grad Erwärmung bis zum Ende dieses Jahrhunderts möglich.
Die Dekarbonisierung sei nicht nur der Schlüssel, um die Klimaerwärmung zu begrenzen, so lasse sich auch die riskante Abhängigkeit von fossilen Energien lösen.
Was dies bedeute, habe der Irankrieg gezeigt: „Wer fossile Energien kauft, der kauft sie von Leuten, die uns jederzeit wieder den Hahn zudrehen oder Lieferwege absperren“, so der Sozialdemokrat. Deshalb sei Klimaschutz kein Verzicht, sondern er stärke vielmehr die Unverwundbarkeit gegen Krisen.

Linke: Gesellschaft steht vor großen Problemen

Der Aussage der AfD stellte sich auch die Partei Die Linke entgegen. Aus ihren Reihen hielt Fabian Fahl eine kurze Rede, in der er nicht von Entwarnung sprechen wollte.
Mit dem Wegfall des allerschlimmsten Szenarios sei nicht auf einmal „alles super und die Zukunft gerettet“. Laut Fahl steuere die Welt gegenwärtig auf eine Erwärmung von 3 Grad Celsius zu. Das stelle Gesellschaft, globale Lieferketten, Land und Forstwirtschaft „vor große Probleme wie Dürren, Ernteausfälle und Waldsterben“.
Als drittgrößte Volkswirtschaft müsse Deutschland nun endlich die „Probleme bei der Wurzel […] packen“, forderte er. Dabei würden ‚erneuerbare‘ Energien Sicherheit und Unabhängigkeit schaffen, so Fahl.
Alle Redner haben aufkommende Zwischenfragen von anderen Parteien abgelehnt.
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Linnemann fordert Bürgergeld-Stopp für gesuchte Straftäter


In Kürze:

  • CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert den Entzug von Bürgergeld bei offenen Haftbefehlen.
  • Die CDU will stärker gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch vorgehen.
  • Derzeit gibt es keinen automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcentern und Strafverfolgungsbehörden.
  • Behörden registrierten 2024 bundesweit 421 Fälle bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs.

 
Der Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, hat als Maßnahme gegen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen gefordert, flüchtigen Kriminellen das Bürgergeld zu streichen. Gegenüber „BILD“ mahnte Linnemann am Mittwoch, 20. Mai, ein härteres Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch an.
Ein wichtiger Schritt dabei wäre aus seiner Sicht, die Auszahlung von Bürgergeld an Personen zu beenden, gegen die in Deutschland ein Haftbefehl vorliegt. Außerdem plant Linnemann, gegen organisierten Betrug im Zusammenhang mit Bürgergeld vorzugehen. Dieser sei einer der Gründe für die deutlich gestiegenen Wahlergebnisse der AfD etwa im Ruhrgebiet.

Bandenmäßiger Missbrauch von Bürgergeld im Fokus

Linnemann verwies auf Fälle, in denen Menschen aus Rumänien und Bulgarien „nach Deutschland kommen, nur wenige Stunden arbeiten, sich den Rest aufstocken lassen und darüber hinaus schwarzarbeiten“. Dies werde von darauf spezialisierten Banden organisiert. Betroffene quartiere man in „Schimmelbuden“ ein. Vor allem NRW sei ein Schwerpunktgebiet, erklärte der Wahlkreisabgeordnete aus Paderborn.
Konkrete Zahlen, wie häufig tatsächlich per Haftbefehl gesuchte Personen in Deutschland Bürgergeld beziehen, nennt Linnemann nicht.
Zum Stichtag 1. Juli 2025 gab es laut Bundesregierung im Bundesgebiet in 147.995 Fällen Vormerkungen im gemeinsamen Fahndungssystem der Polizei von Bund und Ländern. Von den genannten Fällen richten sich 16.281 gegen rumänische und 5.317 gegen bulgarische Staatsangehörige – beide gehören damit zu den am häufigsten betroffenen Nationalitäten, wie einer Antwort auf eine Frage der AfD-Fraktion vom vergangenen Jahr hervorgeht. Die Zahl ist insgesamt rückläufig, es handelt sich zudem um Momentaufnahmen, da laufend offene Haftbefehle vollstreckt werden, allerdings auch wieder neue ausgeschrieben werden.

Kein automatisierter Datenabgleich zwischen Jobcenter und Staatsanwaltschaft

Wie viele Personen, gegen die Haftbefehle bestehen, gleichzeitig auch Bürgergeld beziehen, geht aus den Zahlen nicht hervor. Grundsätzlich hat das Bestehen eines Haftbefehls auch keine Auswirkungen auf die Zahlung von Sozialleistungen – zumindest, solange dieser nicht vollstreckt ist.
Eine Rechtsgrundlage für einen automatisierten Datenabgleich zwischen Arbeitsämtern und Staatsanwaltschaften besteht nicht. Daten, die Bürgergeld-Empfänger betreffen, unterliegen dem Sozialgeheimnis. Jede Weitergabe an Dritte bedarf einer gesetzlichen Befugnis oder einer entsprechenden Interessenabwägung im Einzelfall.
Nach derzeitiger Gesetzeslage könnten Jobcenter hingegen nur anlassbezogen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justizverwaltung Auskünfte einholen. Dafür muss es jedoch einen begründeten Verdacht auf möglichen Leistungsmissbrauch geben.

Kein automatischer Anspruch auf Bürgergeld für EU-Bürger

Was den Umfang des Problems des sogenannten bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs in Deutschland anbelangt, haben die Arbeitsämter 2024 insgesamt 421 Fälle erfasst. In 209 Fällen davon erstatteten sie Anzeige, wie epd basierend auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums berichtete.
Als Paradebeispiel für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“ gelten die auch von Linnemann skizzierten Fälle, in denen Arbeitsverhältnisse von EU-Bürgern vorgetäuscht werden. Damit sollen bestehende Ausschlusstatbestände von Sozialleistungen umgangen werden. EU-Bürger haben nur dann Anspruch auf Bürgergeld in Deutschland, wenn sie zuvor in Deutschland beschäftigt und unfreiwillig arbeitslos sind.
Im Fall des bandenmäßigen Missbrauchs geben sich Täter als Arbeitgeber oder Vermieter aus, um Betroffenen die formalen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen zu verschaffen. Diese müssen in weiterer Folge die Leistungen teilweise oder vollständig an kriminell organisierte, oft menschenhandelsähnliche Strukturen abführen. Häufig handelt es sich dabei auch um die gleichen Strukturen, die Einreise und Unterbringung organisiert hatten.
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AfD in Sachsen bei 42 Prozent – CDU verliert deutlich an Zustimmung

Die AfD klettert in Sachsen laut einer neuen INSA-Umfrage auf einen neuen Rekordwert von 42 Prozent. Das sind sieben Prozentpunkte mehr als im Juni letzten Jahres. Seit fast einem Jahr hatte keines der etablierten Umfrageinstitute eine entsprechende Erhebung für Sachsen veröffentlicht.
Die CDU von Ministerpräsident Michael Kretschmer stürzt demnach um fünf Prozentpunkte auf 21 Prozent ab. Das BSW verliert vier Punkte und kommt auf sieben Prozent.
SPD und Grüne halten sich bei je sechs Prozent, die Linke bei neun. Sonstige Parteien kommen zusammen auf neun Prozent.

Jeder 2. mögliche Unionswähler tendiert zur AfD

Weitere Ergebnisse der Umfrage: Fast jeder Zweite in Sachsen (49 Prozent) hat entweder schon einmal AfD gewählt oder kann es sich vorstellen. Nur 39 Prozent schließen eine AfD-Stimmabgabe kategorisch aus, so wenige wie vorher noch nie von INSA gemessen.
Das maximale Potenzial der CDU liegt der Umfrage zufolge bei nur noch 36 Prozent. Fast jeder zweite potenzielle Unionswähler (52 Prozent) tendiert aktuell zur AfD.

Ministerpräsident Kretschmer vor AfD-Landeschef

Könnten die Sachsen ihren Ministerpräsidenten direkt wählen, würde Amtsinhaber Michael Kretschmer (CDU) den AfD-Landeschef Jörg Urban klar schlagen.
44 Prozent würden laut der Umfrage für Kretschmer stimmen, 20 Prozent für Urban, 22 Prozent für keinen der beiden.
Vor allem ältere Wähler und Anhänger von CDU, SPD, Grünen und Linken halten dem Ministerpräsidenten die Treue, so das Ergebnis der Umfrage.
Nur 35 Prozent sind zufrieden oder eher zufrieden, 58 Prozent geben an, unzufrieden oder sehr unzufrieden zu sein.

85 Prozent sind mit der Bundesregierung unzufrieden

Dramatisch fällt das Urteil der Sachsen über die Bundesregierung aus. 85 Prozent sind unzufrieden, nur zwölf Prozent sind zufrieden.
76 Prozent geben an, ihr Vertrauen in die politische Gestaltungskraft von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sei geringer geworden, lediglich vier Prozent sehen eine Verbesserung.
INSA hatte die Umfrage zwischen dem 13. und 20. Mai unter 1.000 Personen durchgeführt wurde. In Auftrag gegeben hatte die Erhebung das Portal „Nius“ von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt. (dts/red)
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Bundesregierung bringt digitale Brieftasche auf den Weg

Die Bundesregierung bereitet gesetzlich den Weg für die Einführung einer digitalen Brieftasche vor: Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“

Start für 2027 vorgesehen

EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Die EUDI-Wallet wird als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können“, erklärte das Digitalministerium.

Digitale Ausweise und Nachweise

„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.
Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (afp/red)
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Österreich führt Gesetz gegen Mogelpackungen ein – Deutschland ohne Regelung


In Kürze:

  • „Shrinkflation“ beschreibt, wenn Verpackungen mehr Inhalt suggerieren, als tatsächlich enthalten ist.
  • Ein Treiber ist der Wettbewerb auf dem Markt; ein Gesetzesvorstoß in Deutschland scheiterte an der FDP.
  • Das Ministerium prüft nun, ob eine europäische Lösung Vorrang haben sollte.

 
Kürzlich waren im Glas noch 500 Gramm Joghurt, nun sind es nur noch 400 Gramm – zum gleichen Preis. Auch in der Salamipackung stecken statt 100 nur noch 80 Gramm. Am Kaufpreis hat sich nichts geändert. Das entspricht jeweils 20 Prozent weniger und damit einem spürbaren Preisanstieg.
Auch die Chipstüte kostet weiterhin gleich viel, enthält jedoch deutlich mehr Luft. Verbraucher bemerken diese Veränderungen oft erst beim genaueren Hinsehen, da sich die äußere Verpackung kaum verändert hat.

Ein mittlerweile weitverbreitetes Phänomen

„Shrinkflation“ nennt sich dieser ungewöhnliche Begriff, ein Kofferwort, das sich aus dem englischen Wort für „schrumpfen“ und dem Begriff „Inflation“, also Preissteigerung, zusammensetzt. In der Wirtschaft bezeichnet Shrinkflation die Praxis, die Größe oder Menge eines Produkts zu verringern, während der Preis unverändert bleibt oder leicht ansteigt.
In manchen Fällen kann der Begriff auch eine Minderung der Qualität eines Produkts oder seiner Inhaltsstoffe bedeuten, während der Preis gleich bleibt, erläutert das Corporate Finance Institute (CFI) auf seiner Internetseite.
Der britischen Ökonomin Pippa Malmgren wird allgemein die Prägung dieses Begriffs im Jahr 2009 zugeschrieben. Das Phänomen ist in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie mittlerweile weitverbreitet.
Wie das CFI weiter ausführt, gelten steigende Produktionskosten als Hauptursache für Shrinkflation. Preisanstiege bei Inhalts- und Rohstoffen, Energieträgern sowie Arbeitskräften treiben die Herstellungskosten nach oben und drücken die Gewinnmargen der Hersteller. Durch eine Reduzierung von Gewicht, Volumen oder Menge bei gleichbleibendem Verkaufspreis lassen sich die Gewinnspannen wieder verbessern, während viele Verbraucher die geringfügige Mengenreduzierung nicht sofort bemerken und das Absatzvolumen weitgehend stabil bleibt.
Ein weiterer Treiber ist der intensive Wettbewerb auf dem Markt. In Branchen wie der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, in denen zahlreiche Alternativprodukte verfügbar sind, suchen Hersteller nach Wegen, die Kundengunst zu erhalten und zugleich die Profitabilität zu sichern. Shrinkflation stellt dem CFI zufolge eine solche Strategie dar. Sie ist aber nicht als Betrug oder falsche Darstellung von Produkten anzusehen. Die Hersteller geben Gewicht, Volumen oder Menge ihrer Produkte stets auf den Verpackungsetiketten an. Das ist nicht illegal, lediglich „hinterlistig“.

Schilder müssen 60 Tage auf Änderung hinweisen

Um dieses Vorgehen künftig transparent zu machen, gilt in Österreich seit April 2026 ein Gesetz, das Supermärkte und Drogerien zur Kennzeichnung verpflichtet. Als Vorbild gilt dafür Frankreich, das 2024 Warnhinweise einführte, schreibt das Portal „chip.de“.
Sinkt der Inhalt eines Produkts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis, muss ein Warnschild direkt am Regal deutlich darauf hinweisen. Die Geschäfte sind verpflichtet, diese 60 Tage lang angebracht zu lassen. Händler, die die Vorgabe umgehen, riskieren Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Hersteller die reduzierte Inhaltsmenge freiwillig deutlich auf der Verpackung angeben.
In Deutschland gibt es kein solches Gesetz. Eine Initiative scheiterte 2023. So erarbeitete das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium seinerzeit einen Gesetzentwurf für weniger Verpackungsmüll. Dabei wollte die Behörde auch gegen Mogelpackungen vorgehen. So sollte die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig sein.
Die damalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nannte die Mogelpackungen „ein großes Ärgernis“. Sie führten die Verbraucher „in die Irre“. Die Grünen, damals in der Ampelkoalition mit SPD und FDP in Regierungsverantwortung, bekamen zwar Unterstützung von Sozialdemokraten, Kontra gab es hingegen von den Liberalen.
Als einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz“ bezeichnete Carsten Träger (SPD) damals die angestrebte Gesetzesänderung. Hingegen wies die FDP die Pläne zurück: „Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht“, meinte die liberale Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm.
Kunden, die sich vom Produkt getäuscht fühlten, sollten beim nächsten Einkauf zu einer anderen Marke greifen, sagte sie. Die FDP kritisierte aber vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrwegpflicht. Demnach hätten Händler ab 2025 mindestens ein wiederverwendbares Produkt für Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch anbieten müssen. Der Entwurf blieb im parlamentarischen Verfahren stecken und kam nie zur Abstimmung.

Koalitionsvertrag sieht verbesserte Transparenz vor

Grundsätzlich bestehe durch die verpflichtende Grundpreisauszeichnung gemäß Paragraf 4 Preisangabenverordnung ein hohes Informations- und Verbraucherschutzniveau, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage von Epoch Times mit. Bestimmte Arten von Mogelpackungen seien zudem bereits im geltenden Recht verboten, zum Beispiel aufgrund von Verstößen gegen die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, erläutert ein Sprecher.
Versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen seien aber ein Ärgernis, denn sie verhinderten „informierte Konsumentscheidungen“. Ein wirkungsvoller Schutz vor Mogelpackungen sei deshalb gerade in einer Zeit wichtig, „in der insbesondere gestiegene Lebensmittelpreise viele Menschen vor Herausforderungen stellen“.
Daher plane die Bundesregierung, sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einzusetzen. In dem Zusammenhang verwies der Sprecher auf den zwischen CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag (S. 42, Zeile 1.295 und 1.296). Hierzu prüft sie, auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung – unter anderem des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2024 (I ZR 43/23) und des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2025 (33 O 56/24 KfH) – sowie der in anderen Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen, insbesondere in Frankreich und in Österreich, wie der bestehende Regelungsrahmen im Einklang mit europäischen Vorgaben sinnvoll ergänzt werden könne.

Viele Aspekte sind zu überprüfen

Lösungen des Problems seien jedoch nicht einfach. Mehrere Regelungsbereiche, unter anderem Wettbewerbs- beziehungsweise Lauterkeitsrecht, Verpackungsrecht, Lebensmittel- oder Preisangabenrecht, seien betroffen. Vorgaben auf europäischer Ebene mit unterschiedlichen Harmonisierungsgraden beschränkten den Spielraum für nationale Regelungen.
Auch wegen der Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die europäischen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, sei daher zu prüfen, ob eine europäische Regelung vorzugswürdig wäre. So hatte es beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband im Positionspapier „Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen“ vom 18. Dezember 2025 gefordert.