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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.

Kein „Reinregieren“ mehr?

„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
 
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Bundestag debattiert über Zukunft der deutschen Autoindustrie


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert auf Antrag von CDU/CSU und SPD über die Zukunft der deutschen Autoindustrie.
  • Die Bundesregierung sieht hohe Standortkosten als zentrales Problem und fordert mehr Technologieoffenheit.
  • Die Opposition streitet über die Ursachen der Krise – von Energiewende bis Transformation zur Elektromobilität.
  • Einigkeit besteht darin, dass die Branche vor tiefgreifenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht.

 
Am Donnerstag, 9. Juli, hat der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die Situation der deutschen Autoindustrie debattiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten diese beantragt. Das Thema lautete „Zukunft deutscher Automobilindustrie gestalten – erfolgreiche Reformschritte für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Innovation“ und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Gitta Connemann (CDU), eröffnete die Aussprache.

Autoindustrie investiert dreistellige Milliardensummen in Forschung und Standorte

Connemann machte deutlich, dass Deutschland ein „Autoland“ sei. Die Branche sichere Arbeitsplätze und sei ungebrochen innovationsstark. Deutsche Autokonzerne und Zulieferer hätten eine immense Zahl an Patentanmeldungen zu verzeichnen.
Bis 2029 werde die Autoindustrie weltweit etwa 320 Milliarden Euro in die Forschung und Entwicklung investieren und weitere 220 Milliarden in neue Werke und moderne Produktion. Deutschland sei bei der Elektromobilität inzwischen der weltweit zweitgrößte Standort.
Allerdings drohten viele der Investitionen ins Ausland abzuwandern. Hohe Energiepreise, Steuern, Abgaben und Bürokratie belasteten den Standort. Die Krise der Automobilindustrie sei deshalb vorwiegend eine Standortkrise. Angesichts drohender Werksschließungen gehe es nicht nur um die Unternehmen selbst, sondern auch um die Schicksale vieler Beschäftigter und ihrer Familien.
Connemann, die auch Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU ist, forderte vor diesem Hintergrund einen politischen Kurswechsel. Deutschland brauche offene Märkte – auch, wenn China inzwischen der weltweit größte Automarkt sei und Fahrzeuge teilweise unter Dumpingbedingungen exportiere. Unternehmen müssten ihre Kosten senken, zugleich müsse der Staat seine „Hausaufgaben“ erledigen.

Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

AfD: Energiewende ist „Standortpolitik für China“

Der von der Bundesregierung beschlossene Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten sei ein Schritt in die richtige Richtung, betonte die Staatssekretärin weiter. Zudem müsse die deutsche Bundesregierung auch auf EU-Ebene die Technologieoffenheit gegen ideologische Vorgaben verteidigen. Ein striktes Verbrennerverbot sei deshalb abzulehnen. Der Plug-in-Hybrid müsse eine Zukunft haben.
Die Mittelstandspolitikerin bezeichnete den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation als richtige Schritte. Auch neue Gaskraftwerke und der Ausbau der Stromnetze müssten dafür sorgen, dass die Autoindustrie auf ausreichende und günstige Energie zählen könne.
Für die AfD erklärte Raimond Scheirich, der Stellenabbau bei VW und Insolvenzen zahlreicher Zulieferer seien Folgen einer nachteiligen Wettbewerbssituation, mit der die Branche zu kämpfen habe. Warnungen habe man lange ignoriert.
Scheirich machte die Mobilitätswende und die Energiewende für die Schwächung des Standorts verantwortlich. Diese seien eine „Standortpolitik für China“.
Der Fokus auf die E-Mobilität schaffe eine neue Abhängigkeit – von Seltenen Erden. Der AfD-Politiker forderte eine „180-Grad-Wende“, ein Ende der Energiewende sowie die Abschaffung der EU-Flottenregulierung, welche vorschreibt, wie viel CO₂, die von einem Autokonzern verkauften Pkw ausstoßen dürfen.

SPD für „maßvolle“ Anpassung der EU-Flottenregeln – Grüne: „Verbrenner hat keine Bedeutung mehr“

Der SPD-Abgeordnete Sebastian Roloff verwies auf aktuelle Herausforderungen wie Gewinnwarnungen bei BMW, Krisengespräche bei Volkswagen, die Absatzschwäche in China und Belastungen durch US-Zölle.
Er betonte, es seien hohe Investitionen erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Roloff hob Maßnahmen der Bundesregierung hervor, die der deutschen Autoindustrie Luft verschaffen sollten.
Dazu gehörten ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Sommer 2025, genannt Wachstumsbooster, die neuen Kaufanreize für E-Autos sowie die Mautbefreiung für E-Lkw. Auf EU-Ebene sprach sich Roloff für maßvolle Anpassungen der CO₂-Flottenregeln und der ab 2035 geltenden EU-Vorgaben aus, ab wann nur noch emissionsfreie Neuwagen erlaubt sind. Neben der Politik seien aber auch die Unternehmensleitungen gefordert, nicht an Zukunftsinvestitionen zu sparen, betonte der SPD-Politiker. Standortreformen seien auch ohne Entlassungen möglich.
Sandra Detzer von Bündnis 90/Die Grünen warb für eine „sachliche Analyse der Herausforderungen“. Die langjährigen Exporterfolge deutscher Autobauer in China hätten bestehende Schwächen der Autoindustrie verdeckt. Das Auto bleibe ein „Kulturgut“, es müssten jedoch die „Fahrzeuge der Zukunft“ in Deutschland entwickelt und produziert werden.
Dunkle Wolken über Wolfsburg: Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.

Dunkle Wolken über Wolfsburg. Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Linke für Ausbau der Landesbeteiligung an VW

Detzer wies dabei die Darstellung zurück, der Verbrennermotor werde weiterhin eine Rolle spielen. Der elektrische Antrieb sei der „Megatrend“. Dies belegten auch die deutlich gestiegenen Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen in Deutschland und Europa insgesamt. Es sei jetzt an der Zeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu forcieren. Außerdem sei es erforderlich, Förderprogramme für in Europa produzierte Fahrzeuge sowie einen wirksamen Handelsschutz auf EU-Ebene zu gewährleisten.
Für die Linksfraktion sprach der frühere VW-Mitarbeiter Cem Ince. Er betonte, die Beschäftigten der Automobilindustrie hätten bereits nach dem Dieselskandal und dem Chipmangel erhebliche Lasten für Managementfehler getragen. Nun seien sie erneut mit der Gefahr von Werksschließungen und dem Abbau von rund 100.000 Arbeitsplätzen bei Volkswagen konfrontiert.
Die Unternehmensführung habe versagt, während die Konzerne weiterhin Gewinne erwirtschafteten, so Ince. Deshalb sprach sich der Linkspolitiker gegen Änderungen am VW-Gesetz aus und regte notfalls einen Ausbau der Beteiligung des Landes Niedersachsen an. Öffentliche Fördergelder müssten zudem künftig stärker an Beschäftigungs- und Standortgarantien geknüpft werden.

Union will Technologieoffenheit für Autoindustrie bewahren

Tilman Kuban von der Unionsfraktion betonte die lange Tradition des deutschen Automobilbaus. Er kündigte an, die Koalition werde alles dafür tun, dass Deutschland auch künftig ein führender Automobilstandort bleibe. Angesichts nachlassender Exportmärkte müsse man neue Absatzmärkte erschließen und die Produktionskosten senken. Zugleich sei es nötig, den europäischen Automarkt wieder zu stärken und Regulierungen zurückzufahren.
Elektromobilität werde eine wichtige Rolle spielen, so der Unionspolitiker, dürfe jedoch nicht politisch erzwungen werden. Stattdessen plädierte Kuban für einen technologieoffenen Antriebsmix.
Da Verbrennermodelle weiterhin höhere Gewinnmargen erzielten, müssten unterschiedliche Antriebstechnologien parallel bestehen können. Entscheidend sei ein gemeinsames Vorgehen von Unternehmen und Gewerkschaften.
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30 Jahre alte Regelung vor dem Aus? Bund will längere Arbeitszeiten für Bäcker


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant die Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
  • So sollen auch Bäckereien an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden arbeiten dürfen.
  • Verbände und Parteien diskutieren das Thema kontrovers.
  • Die Zahl der Bäckereibetriebe ist seit 2015 um rund 3.500 zurückgegangen.

 
Der Koalitionsvertrag sieht die Änderung bereits vor. Das Handwerk drängt seit Längerem auf eine schnellere Umsetzung. Nun soll es zum 1. Januar 2027 so weit sein: Die Arbeitszeitregelungen für Bäcker und Konditoren sollen flexibler gestaltet werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es auf Seite 18 ab Zeile 564: „Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern.“

Verband sieht Gleichstellung im Wettbewerb

Im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung ist festgehalten, dass ab dem 1. Januar 2027 die Arbeitszeiten für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen ausgeweitet werden sollen. Künftig sollen sie an diesen Tagen bis zu 8 Stunden arbeiten dürfen. Dafür muss das Arbeitszeitgesetz, insbesondere Paragraf 10, geändert werden. Ein Beschluss des Bundestages sowie die Zustimmung des Bundesrates stehen noch aus.
Nach der derzeitigen Regelung dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen nur 3 Stunden arbeiten. In dieser Zeit sollen sie backen und ihre Waren zu den Verkaufsstellen ausfahren. Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 1996 und ist nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks nicht mehr zeitgemäß. Die geplante längere Arbeitszeit bewertet der Verband als „Gleichstellung im Wettbewerb“.
Für Verbraucher würde sich durch die Änderung zunächst nichts ändern. Einige Kunden äußern dennoch Kritik an der geplanten Neuregelung. Eine Kundin einer Bäckerei in Unterfranken bezweifelt, dass längere Arbeitszeiten im Bäckerhandwerk entscheidend zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen können. Auf das Zitat von Bundeskanzler Friedrich Merz, man wolle „Deutschland wieder flott kriegen“, sagte sie gegenüber Epoch Times: „Da fallen mir Bereiche ein, die wichtiger und effizienter wären.“ Vor allem günstigere Energiepreise, die der gesamten Wirtschaft zugutekämen, würden das Land eher voranbringen. „Ich glaube nicht, dass ein paar mehr verkaufte Brötchen oder Schwarzwälder Kirschtorte zu einem Aufschwung beitragen.“
Ein Mann, der gerade einen Bäckerladen mit Brot und Kuchen verlässt, steht der Änderung hingegen eher gleichgültig gegenüber. Am Wochenende gehe er nur selten zum Bäcker, da Brötchen meist aufgebacken würden. „Aber wenn es die Bäcker wünschen, dann soll die Regierung das Gesetz eben ändern“, sagte er.

Längere Arbeitszeiten machen die Branche unattraktiver

Die Lockerung der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen wird von Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen kontrovers diskutiert. Kritiker bezweifeln, dass eine Ausweitung der Arbeitszeiten einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Neben der Unionsfraktion und der SPD fordert auch die AfD eine Lockerung der Regelungen. Auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki spricht sich für eine „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten aus. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, erklärte: „Wir sollten endlich einen Schritt vorangehen und den Sonntag in das Ermessen der Kaufleute und Kunden stellen. Wer in Deutschland sonntags ein Hemd verkauft, macht sich strafbar. Das ist im Online-Zeitalter von vorgestern.“
Die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen sowie der Sozialverband Deutschland verweisen hingegen auf die Bedeutung des Sonntags als Tag der Erholung und der gemeinsamen Zeit mit der Familie. Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch. Es sei lebensfremd, zu behaupten, Beschäftigte würden sonntags gerne arbeiten und dann auch noch länger als 3 Stunden. Das Gegenteil sei der Fall, erklärte die NGG. „Eine Ausweitung der Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird unweigerlich dazu führen, dass das Arbeiten in dieser Branche noch unattraktiver wird.“
Die kirchlich-gewerkschaftliche „Allianz für den freien Sonntag“ sieht in dem Vorhaben der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Aufweichung des grundgesetzlich geschützten Sonntags als arbeitsfreier Tag. Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt unter anderem Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Gelassen sieht die geplante Änderung ein kleiner bayerischer Bäckereibetrieb mit zwei Filialen. Eine Mitarbeiterin sagte gegenüber Epoch Times: „Wir arbeiten sonntags nicht.“ Daran werde sich auch künftig nichts ändern.

Öffnungszeiten sind Sache der Länder

Eine Reihe von Ausnahmen sieht das Arbeitszeitgesetz vor. Sie gelten unter anderem für Krankenhäuser, Rettungsdienste, die Gastronomie, den Verkehrsbereich, die Energieversorgung sowie bestimmte Bereiche des Lebensmittelhandwerks.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ein hohes verfassungsrechtliches Gewicht besitzt. So entschied es 2009, dass die Regelung zu Ladenöffnungen an den vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in Berlin nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Während das Arbeitszeitgesetz Bundesrecht ist, fallen die Ladenöffnungszeiten seit der Föderalismusreform von 2006 in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend unterscheiden sich die Regelungen. Während Bayern beispielsweise Ladenöffnungen bis 20 Uhr erlaubt, können Geschäfte in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen bis 24 Uhr geöffnet sein.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gab es 2015 noch 12.155 Betriebe. Zehn Jahre später waren es nur noch 8.659. Damit hat die Branche in diesem Zeitraum rund 3.500 Betriebe verloren.
Auch die Struktur der Branche hat sich verändert. Während die Zahl der Betriebe sinkt, blieb die Zahl der Verkaufsstellen vergleichsweise stabil. Viele Unternehmen haben ihr Filialnetz ausgebaut, sodass heute weniger Betriebe mehr Verkaufsstellen betreiben. Dadurch ist die durchschnittliche Betriebsgröße gestiegen. Ein Betrieb beschäftigt im Schnitt 27 Mitarbeiter.
Auch die Zahl der Beschäftigten ging zurück. Nach Angaben des Zentralverbandes arbeiteten 2015 rund 275.200 Menschen im Bäckerhandwerk. 2025 waren es noch etwa 232.000. Der Umsatz der Branche entwickelte sich hingegen positiv. Er stieg von rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf mehr als 18 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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8. Juli: Waffenstillstand „vorbei“ | Trump dominiert NATO-Gipfel | Brandmauer bleibt

Waffenstillstand „vorbei“

US-Präsident Donald Trump stellt den bestehenden Waffenstillstand mit dem Iran offen infrage. Weitere Gespräche mit iranischen Vertretern bezeichnete er als Zeitverschwendung. Zugleich stellte er es seinen Unterhändlern frei, die Gespräche fortzuführen. Zuvor hatte der Iran erneut drei Tanker in der Straße von Hormus angegriffen, es folgten gegenseitige Raketen- und Drohnenangriffe.

Trump dominiert NATO-Gipfel

Beim NATO-Gipfel in Ankara hat US-Präsident Donald Trump der Ukraine die Erlaubnis zum Bau von Patriot-Luftabwehrraketen gegeben. Er hofft auf ein baldiges Ende des Ukraine-Kriegs. Bei einer Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Stoltenberg bezeichnete Trump außerdem Spanien als „schrecklichen NATO-Partner” und kündigte an, das Handeln mit ihm einzustellen.

Brandmauer bleibt

Die Mittelstandsunion der CDU Brandenburg hält an der Abgrenzung zur AfD fest. Der Landesverband lehnte die Aufhebung des Unvereinbarkeitsbeschlusses ab. Zwei Vorstandsmitglieder hatten zuvor argumentiert, man könne „in Ostdeutschland nicht 30–40 Prozent der Wähler ausgrenzen“. Der geänderte Beschluss fordert stattdessen eine sachorientierte Debattenkultur.

Chatkontrolle in EU

Das EU-Parlament hat den Weg für eine erneute Verlängerung der Übergangsregelung zur Chatkontrolle freigemacht. Anbieter wie Meta, Google oder Microsoft dürfen somit weiterhin private Kommunikation auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs prüfen. Eine dauerhafte EU-Regelung gibt es jedoch nicht. Datenschützer warnen vor anlassloser Überwachung, Eingriffen in die Privatsphäre und möglichen Fehlalarmen durch KI.

Amoklauf am Gymnasium

An einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau wurden mindestens zwei Mädchen durch Messerstiche schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Der 16-jährige mutmaßliche Täter wurde nach der Tat festgenommen. Es gibt möglicherweise weitere Verletzte. Die Polizei sprach von einer einstelligen Opferzahl und schloss eine Beziehungstat nicht aus.
 
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Brandmauer bleibt: CDU-Verband in Brandenburg lehnt Annäherung an AfD ab


In Kürze:

  • Der Vorstand der MIT Brandenburg hat einen Antrag zur Lockerung der CDU-Brandmauer gegenüber der AfD abgelehnt.
  • Beschlossen wurde stattdessen ein Leitantrag für eine stärker sachorientierte politische Debattenkultur.
  • Die Mittelstandsunion bekräftigt, dass die AfD derzeit kein Kooperationspartner sei, lässt aber eine theoretische Perspektive für die Zukunft erkennen.

 
Die Mittelstandsunion der CDU (MIT) in Brandenburg wird keine Annäherung an die AfD vollziehen. Das hat der Landesvorstand am Dienstagabend, 7. Juli, in einer überregional, mit Interesse erwarteten Sitzung beschlossen. Zwei Vorstandsmitglieder hatten einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, auf ein Ende der sogenannten Brandmauer hinzuwirken. Um zu verhindern, dass von der CDU zur AfD abgewanderte Wähler dauerhaft verloren gingen, sollte nach dem Willen der Antragsteller der Unvereinbarkeitsbeschluss von 2018 hinterfragt werden.

MIT Brandenburg setzt auf sachorientierte Debatten statt Ende der „Brandmauer“

Die Mehrheit der Funktionsträger des Wirtschaftsverbandes lehnte eine solche Form der Annäherung ab. Stattdessen verabschiedete die MIT Brandenburg am Dienstag einen geänderten Beschluss. Darin war von einer Aufhebung des Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der von Brandenburgs Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Partei keine Rede mehr.
Wie Brandenburgs CDU-Generalsekretär Julian Brüning mitteilte, hat der MIT-Vorstand Teile des Textes beibehalten. Die MIT Brandenburg fordert demnach die Landes-CDU dazu auf, sich in der Bundespartei für eine „sachorientierte politische Debattenkultur einzusetzen“. In dieser sollen „politische Entscheidungen auf Grundlage von Inhalten getroffen werden“.
Dies würde bedeuten, dass Anträge oder sonstige Initiativen der AfD nicht von vornherein abgelehnt werden sollen. Stattdessen soll anhand ihres Inhalts geprüft werden, ob die CDU das darin verfolgte Anliegen mittragen könne.

Der Beschluss lässt theoretische Perspektive offen

Auch findet sich eine Passage, die zumindest theoretisch die Tür für eine künftige Zusammenarbeit offenlässt. So heißt es im Beschluss vom Dienstag:
„Solange die AfD ihre nationalistischen Flügel nicht eindämmen will oder kann, fehlt jegliches Fundament für eine Kooperation.“
Diese Formulierung lässt den Umkehrschluss zu, dass ein Ende der „Brandmauer“ aus Sicht der CDU möglich wäre, sollte sich die AfD von jenen Inhalten abwenden, die der Verfassungsschutz als Grundlage für seine Einstufungsentscheidung betrachtet.
Nach derzeitigem Stand gilt jedoch, dass die AfD „für uns kein Partner“ sei, so Brüning. Bereits im Vorfeld des Beschlusses hatte der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag, Steeven Bretz, bei einer Pressekonferenz auf „klare Beschlusslagen im Landes- und Bundesverband“ hingewiesen.

Antragsteller sehen bisherige Strategie der Union als gescheitert

Bretz fügte hinzu, es sei „Strategie der AfD, die CDU zu zerstören“. Wer nun eine Debatte über die Abgrenzung der Union von der AfD anheize, müsse sich „darüber im Klaren sein, dass er damit der Union nicht nütze“. Auch der Landesvorsitzende der MIT, Eckehard Frisch, und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler hatten sich im Vorfeld deutlich gegen den Antrag zweier Vorstandsmitglieder ausgesprochen.
Feiler erklärte gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, es stehe „eine breite, breite Mehrheit hinter diesem Unvereinbarkeitsbeschluss, so auch ich“. Mit einer Mehrheit für die Aufhebung sei nicht zu rechnen. Insbesondere bei Themen wie Europa, NATO und Russland gebe es mit der AfD keine Schnittmengen. Auch der CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Steffen Bilger, sprach von einer „ganz klaren Minderheitsmeinung“, welche die Antragsteller repräsentierten.
Ausgegangen war der Antrag von den Vize-Landeschefs der MIT, Frank Goral und Ferdinand Fiedler. Diese hatten die „Brandmauer“ als falsch bezeichnet. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“. Die Strategie, mit der Bundesparteichef Friedrich Merz die AfD „halbieren“ wollte, sei gescheitert. Deshalb müsse man AfD-Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen.

Auch MIT-Bundeschefin Connemann hatte sich gegen den Antrag ausgesprochen

Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer spricht von „überholten Beschlüssen“, an denen die CDU festhalte. Diese müsse sich entscheiden, ob sie diese Situation aufrechterhalten wolle oder „den Mut findet, den Willen der Wähler wieder ernst zu nehmen“.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Dennis Hohloch, äußerte sich ebenfalls zu der Debatte. Er erklärte, die CDU täte „gut daran, wenn Herr Redmann und sein Landesvorstand diesen Brandmauerbeschluss aufheben würden“. Hohloch wollte sich gegenüber dem RBB nicht zu der Frage äußern, ob es im Vorfeld des Antrages Gespräche mit den Protagonisten gegeben hätte.
Gegen eine Veränderung der Beschlusslage hatte sich im Vorfeld der Abstimmung auch die Bundesvorsitzende der MIT, Gitta Connemann, ausgesprochen. Gegenüber der „WELT“ erklärte sie, die AfD sei „kein Partner für den Mittelstand“. Deren Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik führe „mit Vollgas ins Abseits“.
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CDU-Verband in Brandenburg stimmt über Ende der Brandmauer zur AfD ab


In Kürze:

  • Die MIT Brandenburg stimmt über einen Antrag zur Aufhebung des CDU-Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der AfD ab.
  • Antragsteller kritisieren die bisherige Brandmauer als pauschale Ausgrenzung von Millionen Wählern.
  • Die Landesführung der MIT rechnet dennoch mit einem Scheitern des Vorstoßes und lehnt eine Zusammenarbeit mit AfD und Linkspartei ab.

 
Im Landesverband Brandenburg der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU soll am Dienstagabend, 7. Juli, über einen Antrag zur sogenannten Brandmauer gegenüber der AfD abgestimmt werden. Der Antrag soll auf der Tagesordnung der bevorstehenden Vorstandssitzung stehen, wie „FOCUS“ und „WELT“ berichteten.
Darin erheben Mitglieder der Mittelstandsvereinigung die Forderung, den seit 2018 gültigen Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundes-CDU in der derzeitigen Form aufzuheben. Dieser werde von vielen Mitgliedern als „Ausdruck einer Politik der pauschalen Abgrenzung“ verstanden.

Kritik aus CDU Brandenburg: Merz-Strategie der „Halbierung“ der AfD sei gescheitert

Der Antrag, über den die Mittelstandsvereinigung abstimmen soll, trägt den Titel „Für eine Rückkehr zur politischen Sacharbeit – demokratische Auseinandersetzung statt pauschaler Abgrenzung“. In der Begründung kommt die Sorge zum Ausdruck, einen erheblichen Teil der Wählerschaft mit dem derzeitigen Ansatz dauerhaft zu verprellen. Man dürfe Millionen Bürger nicht als Gesprächspartner ausschließen.
Zwei Mitglieder des Vorstandes sollen für den Antrag verantwortlich zeichnen. Einer davon ist der stellvertretende Vorsitzende Ferdinand Fiedler. Er wolle Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen. Die Strategie von Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz, mit der dieser die AfD halbieren wollte, sei „klar gescheitert“.
Rückendeckung erhält Fiedler vom MIT-Vizelandeschef Frank Goral. Dieser äußerte gegenüber dem „Tagesspiegel“, die „Brandmauer“ sei falsch. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“.

MIT-Landeschef und Ehrenvorsitzender rechnen nicht mit Mehrheit

Der Verfassungsschutz in Brandenburg stuft den Landesverband der AfD seit dem Vorjahr als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.
Allerdings liegt die Partei in Umfragen derzeit deutlich vor der SPD. CDU und Linke sind derzeit gleichauf. Nach aktuellem Stand wären daher Mehrheiten gegen die AfD nur unter Einschluss der Linkspartei möglich, gegen die es vonseiten der CDU jedoch ebenfalls einen Unvereinbarkeitsbeschluss gibt.
Nicht als Einbringerin aufgeführt ist die Bundestagsabgeordnete und frühere Landeschefin Saskia Ludwig. Diese ist ebenfalls eine stellvertretende Landesvorsitzende der MIT Brandenburg und hatte sich bereits vor der Bundestagswahl 2025 gegen die sogenannte Brandmauer ausgesprochen.
MIT-Landeschef Eckehard Frisch und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler gehen von einem Scheitern des Vorstoßes aus. Es könne „mit der AfD eines Höcke und anderer keine Zusammenarbeit geben, ebenso wenig wie mit der Linken“. Insbesondere bei Themen wie NATO, Bundeswehr oder Russland gebe es keinerlei Schnittmengen.

Ähnliche Debatte über CDU-Abgrenzung zur AfD im Vorjahr im Harz

Allerdings brodele es in der CDU aufgrund der schlechten Umfragewerte und der Enttäuschung beispielsweise über die ausbleibende Steuerreform. Man müsse laut Feiler vor diesem Hintergrund zweifellos eine Debatte darüber führen, was unter „Zusammenarbeit“ mit der AfD zu verstehen sei, wie er gegenüber dem „FOCUS“ sagte.
Zwar seien gemeinsame Anträge sicher tabu, so Feiler. Aber bei Abstimmungen zu reinen Sachanträgen wie jenen über die Flutlichtanlage eines Sportplatzes sehe die Sache möglicherweise anders aus.
Im Vorjahr hatte bereits der Kreisverband Harz der CDU Sachsen-Anhalt den Unvereinbarkeitsbeschluss infrage gestellt.
Bei der Bundestagswahl hat die CDU das Direktmandat an die ortsfremde AfD-Kandidatin Christina Baum verloren. Zudem gebe es eine Vielzahl an Austritten.
Allerdings hat auch dort die Landesspitze der CDU dieses Ansinnen abgelehnt. Der aus demselben Kreisverband stammende Ministerpräsident Sven Schulze und Landrat Thomas Balcerowski gelten als Gegner einer Annäherung an die AfD.
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Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland – und kündigt weitere Schritte an

Bundeskanzler Friedrich Merz sieht nach eigenen Angaben bei den meisten Menschen in Deutschland die Bereitschaft zu Reformen. Es müsse aber „gerecht zugehen, und es muss jeder seinen Beitrag leisten“, sagte Merz auf dem Parteitag der CDU Nordrhein-Westfalen.
Dort kündigte er auch einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an. Unterdessen sorgte das von der schwarz-roten Koalition am Mittwoch beschlossene Reformpaket weiter für Aufregung – besonders die Pläne zum Vorgehen bei Krankschreibungen riefen Kritik hervor.

Initiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen angekündigt

Merz gab sich in Düsseldorf überzeugt davon, dass die Mehrheit der Bevölkerung „nicht Reformen per se“ ablehne. Die Menschen seien „bereit, solche Reformen mitzugehen“ und wüssten, „dass das auch Zeit braucht“, bis sich die Wirkungen zeigten. Es müsse aber „gerecht zugehen, und es muss jeder seinen Beitrag leisten“, fuhr der Kanzler fort.
Merz kündigte auch eine Initiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen an. Ein entsprechender „Aktionsplan“ werde noch in diesem Monat vorgelegt, sagte er. Für viele Kommunalpolitiker in ganz Deutschland sei dies ein wichtiges Thema. „Wir machen das jetzt hier, packen es an, wir setzen unsere Versprechungen um“, kündigte der Kanzler an.
Merz äußerte sich zudem zu dem umfangreichen Reformpaket, auf das sich die Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung am Mittwochabend im Koalitionsausschuss verständigt hatten.
Zentrales Element ist die versprochene Reform der Einkommensteuer – anvisiert wird laut Beschlusspapier eine Steuerentlastung für Durchschnittsverdiener von 600 Euro im Jahr. Merz sagte nun: „Wir hätten uns natürlich gerne mehr gewünscht, aber einigermaßen stabile und solide Staatsfinanzen sind auch eine wichtige Botschaft – gerade für Familien mit Kindern, die wollen, dass dieser Staat bezahlbar bleibt.“
Die saarländische Ministerpräsidentin und SPD-Parteivize Anke Rehlinger sagte dem „Deutschlandfunk“ auf Nachfrage nach gleichzeitig steigenden Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen, auch ein „Nullsummenspiel wäre ja schon einmal ein Signal an die Familien, die gerade eher befürchten müssen, dass sie mit mehr Belastungen konfrontiert werden“.

Merz: Wollen von „Misstrauensgesetzgebung des Staates“ wegkommen

Mit Blick auf den Bürokratieabbau gab der Bundeskanzler an, Deutschland sei „auf dem Weg zurück zum Vertrauensprinzip“. Den Bürgern solle Eigenverantwortung zurückgegeben werden.
„Wir wollen von einer Misstrauensgesetzgebung des Staates zu einer Vertrauensgesetzgebung des Staates kommen“, fuhr Merz fort. Das leite alle Entscheidungen, die in diesen Tagen und Wochen getroffen würden.
Wegen eines Beschlusses zu Krankschreibungen hatte unter anderem die Gewerkschaft Verdi der schwarz-roten Koalition zuvor Misstrauen gegenüber Beschäftigten vorgeworfen.
Der Einigung zufolge soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden, zudem soll künftig ab dem ersten Tag der Erkrankung die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben werden. Betriebe können von dieser Regelung aber abweichen.

Viele sind unzufrieden mit Krankschreibpflicht am 1. Tag

Die Pläne sorgen weiterhin für Unmut. So erklärten die Hausärzte, die Regelungen seien „in dieser Form reine Symbolpolitik“. „Würde man wirklich das Ziel verfolgen, Missbrauch bei Krankschreibungen zu verhindern, hätte man dem Wildwuchs bei verschiedenen Videosprechstunden-Anbietern einen Riegel vorgeschoben“, sagte die Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der „Rheinischen Post“.
„Da werben einzelne Anbieter teils aggressiv mit unkomplizierten und schnellen Krankschreibungen.“ Dort sei „Betrug Tür und Tor geöffnet und nicht in unseren Praxen“.
Kritik kommt auch aus den Regierungsparteien. So sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), etwa den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, der Arztbesuch sei „bei vielen Krankheitsbildern eine unnötige Belastung für alle und erhöht die Ansteckungsgefahr“.
Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels hatte sich im „Spiegel“ ebenfalls dafür ausgesprochen, die geplante Pflicht zum Arztbesuch ab Tag eins überdenken.
Der SPD-Vorsitzende und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil mahnte in der Debatte um das Reformpaket unterdessen an, der Fokus müsse „jetzt darauf liegen, das Land stark zu halten und wieder Wachstum zu ermöglichen“.
„Natürlich wird die Fraktion im Gesetzgebungsverfahren genau hinschauen. Das ist das Recht des Parlaments“, sagte er der „Rheinischen Post“ von Montag. „Aber der grundsätzliche Kurs ist zwischen den Spitzen der Koalition verabredet.“ (afp/red)
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Analyse: Viel Reform, wenig Strukturwandel – reicht das Reformpaket der Bundesregierung?


In Kürze:

  • 34 Reformen beschlossen: Bürokratieabbau, Steuerentlastungen und Investitionen sollen Wachstum fördern.
  • Große Baustellen bleiben: Rente, Sozialstaat und Standortreformen werden weitgehend vertagt.
  • Erster Schritt: Das Paket setzt Impulse, bleibt aber hinter den Wahlversprechen zurück.

 
Als die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstag, 2. Juli, im Kanzleramtsgarten vor die Presse traten, waren die Erwartungen groß. Nach einem Treffen des Koalitionsausschusses von siebeneinhalb Stunden am Vorabend, präsentierte die schwarz-rote Bundesregierung ein großes Reformpaket, genannt „Programm für Aufschwung
und Beschäftigung“. Es soll die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, Bürger steuerlich entlasten und den Sozialstaat zukunftsfest machen.
„Deutschland wird bei alledem spüren: Es bewegt sich etwas. Der Alltag wird leichter. Deutschland kommt voran.“ Mit diesen Worten präsentierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gemeinsam mit Lars Klingbeil (SPD), Bärbel Bas (SPD) und Markus Söder (CSU)  das Reformpaket der schwarz-roten Koalition.
Mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie, steuerliche Entlastungen und ein handlungsfähiger Sozialstaat – all das solle die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands stärken und den Standort wieder wettbewerbsfähiger machen.
Doch nur wenige Minuten später dämpfte Merz selbst die Erwartungen. „Es gibt nicht den einen großen Big Bang“, sagte er. Die Regierung habe aber einen „großen Schritt nach vorn“ beschlossen.

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Ein Bündel zahlreicher Reformschritte

Genau darin liegt der Kern dieses Pakets: Es ist kein radikaler Kurswechsel, sondern ein Bündel zahlreicher Reformschritte.
Ein Blick auf die Maßnahmen zeigt, dass der Bundesregierung Untätigkeit nur schwerlich vorgeworfen werden kann. Insgesamt umfasst das Programm 34 Vorhaben, von Steuerentlastungen über Bürokratieabbau und Arbeitsmarktreform bis zu Maßnahmen für Digitalisierung, Energieinfrastruktur, Wohnungsbau und Zukunftstechnologien.
Besonders umfangreich fällt das Kapitel zum Bürokratieabbau aus. Die Bundesregierung plant, gesetzliche Berichts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zu streichen, sofern Ministerien deren Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründen können.
Künftig sollen Genehmigungen vieler Verwaltungsverfahren automatisch als erteilt gelten, wenn Behörden gesetzliche Fristen überschreiten. Unternehmen sollen schneller eine Steuernummer erhalten, die Steuererklärung soll weitgehend vorausgefüllt werden und digitale Verfahren sollen den Kontakt mit Behörden vereinfachen.
Gleichzeitig plant die Koalition, die Bundesverwaltung im Zuge der Digitalisierung um 8 Prozent zu verkleinern und Doppelstrukturen abzubauen. Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, wäre dies einer der weitreichendsten Modernisierungsschritte der Bundesverwaltung seit Jahren.
Auch wirtschaftspolitisch setzt die Koalition Schwerpunkte. Zukunftsbranchen wie Künstliche Intelligenz, Halbleiterproduktion, Batterietechnologie, Chemie, Maschinenbau und die Automobilindustrie sollen gezielt gefördert werden.
Hinzu kommen Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, einfachere Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte sowie eine Stärkung des sogenannten Deutschlandfonds, mit dem private Investitionen in strategisch wichtige Bereiche mobilisiert werden sollen. Ziel ist es, private Investitionen zu erleichtern und Deutschlands Position im internationalen Standortwettbewerb zu verbessern.
Am Arbeitsmarkt setzt die Regierung in erster Linie auf mehr Flexibilität. Sachgrundlose Befristungen sollen zeitweise erleichtert, Abfindungen bei einem schnellen Wechsel in eine neue Beschäftigung steuerlich begünstigt und die Arbeitsvermittlung gestärkt werden. Gleichzeitig kündigt die Koalition schärfere Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch sowie Änderungen bei der Krankschreibung an, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und Fehlanreize zu reduzieren.
Auch steuerpolitisch setzt die Koalition Akzente. Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag werden angehoben, zugleich wird der Spitzensteuersatz nach hinten verschoben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums summiert sich das Entlastungsvolumen auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028.
Profitieren sollen insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen. Finanziert wird dies unter anderem durch eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer, eine geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen und einen höheren Pauschalsteuersatz für Minijobs.
Inhaltlich finden sich darin zahlreiche Reformen, die in der Wirtschaft seit Langem gefordert werden, etwa schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Entscheidend wird nun sein, ob diese Maßnahmen ausreichen, den seit Jahren nachlassenden Wachstumskräften der deutschen Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen.

Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket.

Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images

Der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Hier muss man dann noch einmal auf den Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr zurückschauen. Merz hatte damals einen grundlegenden „Politikwechsel“ versprochen. Deutschland müsse wieder wettbewerbsfähiger werden, staatliche Bürokratie zurückgedrängt und die sozialen Sicherungssysteme angesichts des demografischen Wandels dauerhaft finanzierbar gemacht werden. Der Anspruch der Union, den sie selbst an ihre Regierung stellte, war hoch. Gemessen daran wirkt das vorgelegte Paket deutlich vorsichtiger.
Besonders deutlich wird das beim Thema Rente, einer der größten finanzpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Zwar kündigt die Koalition im Papier an, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 gesetzlich umzusetzen.
Eine konkrete Rentenreform beschloss sie jedoch nicht. Dabei wächst der Handlungsdruck: Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Ohne strukturelle Reformen drohen langfristig steigende Sozialbeiträge, höhere Bundeszuschüsse oder Leistungskürzungen. Zu diesen zentralen Fragen enthält das Reformpaket jedoch keine Antworten und verschiebt die Entscheidungen erneut in die Zukunft.
Auch beim Sozialstaat beschränkt sich das Paket weitgehend auf Einzelmaßnahmen. Vorgesehen sind strengere Regeln gegen Sozialleistungsmissbrauch und höhere Erwerbsanreize. Eine grundlegende Reform der Sozialversicherungen oder eine nachhaltige Begrenzung der Sozialausgaben finden sich dagegen nicht.

Wirtschaftspolitik: Impulse ohne großen Befreiungsschlag

Ähnlich fällt die Bilanz bei der Wirtschaftspolitik aus. Die Bundesregierung setzt auf die Förderung von Zukunftsbranchen. Hinzu kommen ein Ausbau des Deutschlandfonds, beschleunigte Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur. Damit sollen Investitionen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts verbessert werden.
Diese Maßnahmen setzen an mehreren Schwachstellen des Standorts an und dürften in einzelnen Bereichen spürbare Verbesserungen bringen. Sie setzen jedoch vor allem bei der Investitionsförderung und der Verwaltung an, weniger bei den grundlegenden Rahmenbedingungen .
Gerade dort sehen Wirtschaftsforschungsinstitute seit Jahren den größten Reformbedarf. So belegte die OECD-Studie „Taxing Wages“ vom April 2026, dass Deutschland bei der Abgabenlast im internationalen Vergleich auf dem zweithöchsten Platz stagniert.
Das ifo Institut sowie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) verweisen in aktuellen Standortanalysen auf die Kombination aus hohen Energiekosten und einer erdrückenden Bürokratie als die zentralen Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland. Laut IW klagen vier von fünf Unternehmen über steigenden Verwaltungsaufwand.
An genau diesen Stellschrauben bleibt das Reformpaket jedoch weitgehend zurück. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform, eine spürbare Senkung der Lohnnebenkosten oder umfassende Reformen der Sozialabgaben sucht man darin vergeblich. Für viele Unternehmer dürfte das Reformprogramm deshalb eher ein Schritt in die richtige Richtung als der vielfach angekündigte wirtschaftspolitische Neustart sein.

Arbeitsmarkt: Mehr Kontrolle statt grundlegender Reformen

Auch am Arbeitsmarkt setzt die Koalition eher auf punktuelle Eingriffe als auf einen grundlegenden Umbau. So soll künftig bereits am ersten Krankheitstag wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Hintergrund ist die seit Jahren hohe Zahl der Krankheitstage in Deutschland, die nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen und Sozialversicherungen zunehmend belastet.
Merz begründete die Maßnahme mit den Worten: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“ Der Staat schaffe lediglich die notwendigen Instrumente, „was sie daraus machen, ist Sache der Unternehmen und Beschäftigten“. Die Verantwortung für einen veränderten Umgang mit Krankmeldungen verlagert der Kanzler damit bewusst auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ob die Maßnahme tatsächlich zu weniger Fehlzeiten und einer höheren Produktivität führt oder vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, lässt sich derzeit kaum beurteilen. Sie steht exemplarisch für den Ansatz der Koalition, bestehende Regeln nachzuschärfen, ohne die grundlegenden Strukturen des Arbeitsmarktes wesentlich zu verändern.

Der eigentliche Test steht noch bevor

Während der Pressekonferenz warb Merz um Unterstützung für den Reformkurs. Die Bürger wollten „Entscheidungen und keinen Streit“, sagte der Kanzler. Genau das habe die Koalition geliefert. Tatsächlich ist es nach Jahren des Streits in der Ampelregierung bereits die Tatsache bemerkenswert, dass CDU, CSU und SPD ein derart umfangreiches Maßnahmenpaket gemeinsam beschlossen haben.
Ob das jedoch genügt, den wirtschaftlichen Abwärtstrend der vergangenen Jahre umzukehren, bleibt offen. Die entscheidenden Herausforderungen wie schwaches Produktivitätswachstum, hohe Sozialabgaben, sinkende Wettbewerbsfähigkeit und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, werden durch das vorgestellte Paket allenfalls teilweise beantwortet.
Gerade darin liegt die eigentliche Bewährungsprobe für die Merz-Regierung. Das vorgelegte Paket kann den Auftakt eines wirtschaftspolitischen Kurswechsels markieren. Ob daraus tatsächlich der angekündigte wirtschaftspolitische Neustart wird, entscheidet sich daran, ob die Regierung nun auch die großen Strukturreformen nachliefert, die sie selbst angekündigt hat.
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Koalition beschließt 34-Punkte-Reformpaket – geteilte Reaktionen in Politik und Gesellschaft


In Kürze:

  • Der Koalitionsausschuss hat ein 34-Punkte-umfassendes Reformpaket für Wachstum und Beschäftigung beschlossen.
  • Geplant sind unter anderem Steuerentlastungen für Familien, Änderungen bei Krankschreibungen und befristeten Arbeitsverträgen.
  • Union und SPD begrüßen das Paket, während Opposition und Sozialverbände deutliche Kritik äußern.
  • Offene Streitpunkte wie Rentenbeiträge und Arbeitszeitreform wurden vertagt.

 

Das am Donnerstag, 2. Juli, vorgestellte Reformpaket der Bundesregierung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung, die am Mittwochabend begann, auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ geeinigt.

Die 34 Maßnahmen, auf die man sich einigen konnte, reichen von der Einkommensteuer und der Krankschreibung über befristete Arbeitsverträge bis hin zum Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsgesellschaften. Auch eine Strategie zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken Chinas soll entwickelt werden. Noch keine Beschlüsse gibt es zu Fragen wie den Rentenbeiträgen oder der Arbeitszeitreform.

Union und SPD größtenteils mit Reformpaket zufrieden

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Christina Stumpp, äußert auf X, die Bundesregierung sei „entschlossen und handlungsfähig“. Sie bedankte sich bei Bundeskanzler Friedrich Merz und nahm Bezug auf die Änderungen bei der Einkommensteuer: „Wir entlasten Familien. Eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit zwei Kindern haben künftig rund 630 Euro mehr im Jahr, Alleinerziehende bis zu 496 Euro.“
Ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden. Auch sollen der Grundfreibetrag und das Kindergeld in zwei Stufen sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Im Gegenzug soll die Besteuerung hoher Einkommen ausgeweitet werden.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußert sich auf Facebook zum Ergebnis des Koalitionsausschusses. Er betont, man habe den Staat „neu justiert“: „Dort, wo er zu stark ist, wollen wir ihn ein bisschen zurückfahren. Dort, wo er gebraucht wird, wollen wir ihn stärken.“
Er spricht von einer „klaren sozialdemokratischen Handschrift“, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken solle. In der Sommerpause soll das Paket in Gesetze überführt werden.

Linke spricht von „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“

Die Linke übt hingegen deutliche Kritik an dem Paket, das sie als „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“ bezeichnet. Fraktionschefs Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie Parteivorsitzende Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano veröffentlichten am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung.
Darin kritisieren sie vor allem verschärfte Regeln bei der Krankschreibung. Zudem sprechen die Linkenpolitiker von „halbherzigen“ Entlastungen bei der Einkommensteuer und „kosmetischen Korrekturen“ bei der Reichensteuer. Die Regierung gebe „nicht viel mehr als den Ausgleich der kalten Progression und eine Anpassung an die Inflation“ bei der Steuer zurück.
Die Entlastungen reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um steigende Lebenshaltungskosten und weitere finanzielle Belastungen auszugleichen. Stattdessen stelle man „Millionen Beschäftigte unter Generalverdacht“. Die Liberalisierungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen nähmen den Menschen Planbarkeit im Job. Außerdem kritisiert die Linke das Verbot der Wohnbauverstaatlichung.

Kritik auch von Grünen, AfD und Juso

Grünen-Abgeordnete und frühere Bundessprecherin Ricarda Lang kritisiert vor allem die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Auf X schrieb sie: „Mark my words: Wenn die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag so kommen, wird das auf jeden Fall zu mehr Krankentagen in Deutschland führen.“
Juso-Chef Philipp Türmer schließt sich dieser Kritik an. Beschäftigte würden unter Generalverdacht gestellt und „ihre angebliche Faulheit als verantwortlich für die Wachstumsschwäche“ dargestellt. Tatsächlich hätten Unternehmen und Staat die Wirtschaft „über Jahre kaputtgespart“. Türmer kritisiert zudem die geplante Ausweitung befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund.
Die Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, äußern sich ebenfalls kritisch zum Reformpaket der Bundesregierung. Dieses sei eine „herbe Enttäuschung“ und die „hochtrabende Rhetorik, mit der die Koalitionäre sich selbst feiern“, stehe „in krassem Missverhältnis zum kleinmütigen Ergebnis“.
Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes schade dem Mittelstand, die „volle Wirkung der Mini-Entlastung für Familien“ komme zu spät. Wo an einer Stelle minimal entlastet werde, stiegen an anderer Stelle die Belastungen deutlich.

Sozialverbände vermissen Akzente für Einkommensschwache

Kritik kommt auch aus Sozialverbänden. Die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier, äußerte sich am Donnerstag gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“. Das Reformpaket sei „gut für die Wirtschaft, verfehlt aber die Lage der Menschen“. Es fehle eine Pflegereform und eine „gerechte Steuerreform, die Superreiche mehr in die Pflicht nimmt“. Außerdem kritisiert Engelmeier die neuen Bestimmungen über die Krankschreibung: „Das wird die ohnehin schon vollen Wartezimmer zum Platzen bringen.“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt die Vorschläge zur Entlastung von Familien und Arbeitnehmern. Allerdings fehlten, so Hauptgeschäftsführer Joachim Rock, „konkrete Vorschläge zur Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen“. Notwendige Investitionen im sozialen Bereich kämen auch zu kurz.
Die FDP kritisiert, dass der Umfang der geplanten Entlastungen kaum mehr seien als die Anpassung der Steuer an die Inflation. Gleichzeitig wolle man diese über Steuererhöhungen finanzieren. Insgesamt sei das Paket „keine Reform, sondern ein schlechter Witz“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Pflegereform: Kritik von Länder-Unionsfraktionschefs

Die Unionsfraktionschefs aus Süd- und Ostdeutschland fordern vom Bund Nachbesserungen bei der Reform der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.
In einer gemeinsamen Resolution rufen die Fraktionsvorsitzenden aus Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dazu auf, die Belange von pflegenden Angehörigen mehr in den Blick zu nehmen.
Zudem verlangen sie, die Krankenabsicherung von Bürgergeldempfängern mit Steuergeldern zu finanzieren.

Keine Einsparungen auf pflegende „Helden des Alltags“

„Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst unseres Landes. Es ist ein völlig falsches Signal, wenn für sie im Rahmen der Pflegereform nur noch rund 70 Prozent der bisherigen Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen“, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek aus Bayern. Das räche sich im Alter und entwerte das wichtige Engagement.
Guido Heuer, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, nannte die pflegenden Angehörigen „Helden des Alltags“. Sie verdienten Wertschätzung und Rückendeckung. Jegliche Einsparungen auf ihre Kosten lehnten die Fraktionschefs von CDU und CSU klar ab.
„Ebenso problematisch ist die spätere Wirksamkeit der Zuschläge der Pflegekasse zum Eigenanteil bei Heimplätzen, denn das führt zu deutlichen Mehrbelastungen der Betroffenen und wachsendem Bedarf an Hilfe zur Pflege“, betonte Holetschek.
Das sei nur ein Verschiebebahnhof zulasten der Betroffenen und der Kommunen. „Hier sagen wir klar: Stopp und fordern Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.“

Vogt: Sozialbeiträge dürfen nicht davonlaufen

„Die Sozialbeiträge dürfen den Menschen und Betrieben nicht weiter davonlaufen. Jeder zusätzliche Beitragspunkt ist eine Strafsteuer auf Arbeit und Leistung. Wer Deutschland wieder wettbewerbsfähiger und gerechter machen will, muss Arbeit entlasten“, sagte Tobias Vogt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.
Deshalb müssten versicherungsfremde Leistungen raus aus den Sozialkassen. „Die Krankenabsicherung von Bürgergeldempfängern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gehört in den Bundeshaushalt. Dort ist die Finanzierung breiter aufgestellt – über allgemeine Steuern auf Einkommen, Konsum, Gewinne und Kapitalerträge.“
Die Gesundheits- und Pflegereformen sind notwendig, weil unser Sozialstaat nur mit soliden Finanzen leistungsfähig bleibe, betonte Daniel Peters, CDU-Fraktionschef aus Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt komme es darauf an, die auf den Weg gebrachten Reformen im parlamentarischen Verfahren „klug nachzuschärfen und die Lasten fair zu verteilen.
Dazu gehört auch, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) endlich die coronabedingten Milliarden-Schulden gegenüber der Pflegeversicherung begleicht, statt sie weiter auf Kosten der Beitragszahler stehenzulassen.“

Warnung: Bewährte Strukturen dürfen nicht gefährdet werden

Der sächsische CDU-Fraktionschef Christian Hartmann warnte davor, mit den Reformen bewährte Strukturen zu gefährden. Das betreffe neben der stationären Versorgung und dem Rettungsdienst etwa auch den vorgesehenen Facharztvorbehalt für die Kieferorthopädie. „Zudem dürfen wir keine zusätzliche Bürokratie schaffen – die geplante Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst ist hier der falsche Weg.“
Für Andreas Bühl, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, ist es zudem wichtig, dass durch die Pflegereform keine neuen Abstiegsängste ausgelöst werden. „Gerade in Thüringen haben viele Menschen keine großen Renten und keine großen Rücklagen. Für sie ist Pflege keine abstrakte Finanzierungsfrage, sondern eine Frage von Würde, Sicherheit und Bezahlbarkeit im Alltag.“ Pflege müsse leistbar bleiben – im Heim wie zu Hause.

Auch in Berliner Koalition sind Reformpläne Streitthema

Auch innerhalb der Bundesregierung gehen die Meinungen über Warkens Reformpläne weit auseinander.
Im Blick sind weitere Ausgabenbremsen – etwa bei Renteneinzahlungen für pflegende Angehörige, Einstufungskriterien für Pflegegrade und Entlastungszuschläge für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Die Kommunen zeigten sich wegen drohender Mehrausgaben für Sozialhilfe ebenfalls bereits alarmiert. (dpa/red)
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1. Juli: Aufstände befürchtet | Großes Reformpaket | Blockaden gegen AfD-Parteitag

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Aufstände befürchtet

Prof. Werner Patzelt (CDU) sieht die AfD als die stärkste Kraft nach den Landtagswahlen und befürchtet wochenlange „bürgerkriegsähnliche Umstände“. Im Interview mit Epoch Times spricht der Politikwissenschaftler über mögliche Mehrheiten sowie darüber, welche Auswirkungen auf Bundespolitik und Gesellschaft zu erwarten sind.

Großes Reformpaket

Union und SPD beraten heute über Reformen bei Steuern, Rente und Pflege. Der größte Streitpunkt bleibt die Finanzierung von Steuerentlastungen. Einig ist sich die Koalition darüber, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Die SPD will zudem vor allem Besserverdienende stärker belasten – etwa durch einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.

Blockaden gegen AfD-Parteitag

Die Umweltaktivistin Luisa Neubauer und die linke Initiative Campact unterstützen die Sitzblockaden gegen den AfD-Parteitag. Erwartet werden 50.000 Teilnehmer. Thüringens Innenminister betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Die Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten.

Zoll auf Billigpakete

Ab heute erhebt die EU einen neuen Zoll auf Päckchen aus Nicht-EU-Ländern. Dieser liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Zuvor konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ohne zusätzliche Verzollung eingeführt werden. Die EU will damit die Paketflut von Billiganbietern wie beispielsweise Shein und Temu eindämmen.

Stärkung der Bundeswehr

Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um die Bundeswehr zu stärken. Geplant ist, den Bau militärischer Infrastruktur zu beschleunigen – unter anderem durch Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht. Außerdem sollen Reservisten künftig auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Wehrübungen verpflichtet werden können.
 
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Patzelt warnt: Besetzung des Landtags nach AfD-Sieg möglich

In drei Bundesländern stehen Landtagswahlen bevor. Dazu sprachen wir mit dem Politikwissenschaftler Prof. Werner J. Patzelt.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Aktuell steht dort die AfD in den Umfragen bei 42 Prozent und damit möglicherweise kurz vor dem Erreichen der absoluten Mandatsmehrheit. Dann wäre ein Alleinregieren möglich. Die CDU folgt mit 24 Prozent.
In Berlin und …
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CDU-Politiker Kuban fordert Söder zu Verzicht auf Mütterrenten-Ausweitung auf

Der CDU-Wirtschaftsexperte Tilman Kuban hat den CSU-Chef Markus Söder vor dem Koalitionsausschuss zum Verzicht auf die Ausweitung der Mütterrente aufgefordert.
„Wenn wir jetzt Haushaltslöcher stopfen und Steuerentlastungen auf den Weg bringen wollen, liegt hier eine große Chance für Markus Söder“, sagt Kuban dem „Focus“ laut Vorabmeldung vom Mittwoch.
Söder könne den Ball ins Rollen bringen, indem er sage, er sei bereit, auf die Ausweitung der Mütterrente zu verzichten, um so fünf Milliarden Euro pro Jahr zu sparen.
Dafür müssten sich auch die anderen Koalitionsparteien bewegen, schlug Kuban vor. „Dafür müssen dann CDU und SPD jeweils Projekte, die ihnen lieb sind, in der gleichen Größenordnung ebenfalls mit in den Topf werfen. Am Ende hätten wir 15 Milliarden Euro eingespart.“

Kuban fordert Verzicht auf Mütterrente für 15 Milliarden Einsparung

Die Ausweitung der Mütterrente ist ein Projekt, das die CSU gegen große Bedenken bei SPD und CDU im Koalitionsvertrag durchgesetzt hatte. Damit sollen Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, drei Rentenpunkte für ihre Erziehungsleistung erhalten.
Für Mütter ab 1992 geborener Kinder ist dies bereits der Fall. Die Kosten für die Ausweitung werden mit rund fünf bis sechs Milliarden Euro pro Jahr beziffert.
Mit Blick auf eine mögliche Steuerreform warnte Kuban vor einer Belastung des Mittelstands. „Menschen, die viel Geld in unserem Land verdienen, sagen mir, sie sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, wenn jeder das tut.
Aber wir müssen auch hier differenzieren“, sagte der CDU-Politiker. „Denn mehr als 80 Prozent der Betriebe werden über die Einkommensteuer veranlagt und nicht über die Körperschaftsteuer. Wir würden also de facto den Mittelstand noch stärker belasten.“ (afp/red)
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Gericht: NRW-Sondervermögen zu Ukraine-Kriegsfolgen verfassungsgemäß

Das nordrhein-westfälische Krisenbewältigungsgesetz zur Finanzierung von Maßnahmen infolge des Ukraine-Kriegs ist verfassungsgemäß. Das entschied der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster laut Mitteilung vom Dienstag.
Einen Antrag von Landtagsabgeordneten der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, der die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellte, wies das Gericht damit zurück.
Das Krisenbewältigungsgesetz war Ende 2022 mit Stimmen von CDU und Grünen als Reaktion auf die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen worden. Es schuf ein Sondervermögen, für welches das Land Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro aufnehmen durfte.
Der Landtag genehmigte später Kredite von rund drei Milliarden Euro. Seit 2024 wurden nach Angaben des Gerichts keine weiteren Mittel aus dem Sondervermögen aufgenommen oder ausgegeben.
Mit dem Urteil präzisierte der Verfassungsgerichtshof den Angaben zufolge erstmals die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Sondervermögen in Nordrhein-Westfalen.

Landtag durfte Sondervermögen schaffen

Danach sind Sondervermögen grundsätzlich zulässig, müssen aber auf einem Gesetz beruhen und sachlich begründet sein. Zudem müsse der Landtag ausreichend über die Finanzierung informiert werden und einen gewissen Einfluss auf die Mittelbeschaffung und -verwendung behalten.
Diese Voraussetzungen seien im Fall des Ukraine-Sondervermögens erfüllt, entschied das Gericht.
Der Gesetzgeber durfte demnach angesichts der Ende 2022 anhaltenden „volatilen Krisensituation“ infolge des Ukraine-Kriegs davon ausgehen, mit einem Sondervermögen „schneller und flexibler“ auf die Krise reagieren zu können als über den Kernhaushalt. Durch „parlamentarische Zustimmungsvorbehalte“ habe das Gesetz dem Landtag auch einen ausreichenden Einfluss gesichert.
Der Verfassungsgerichtshof hatte sich bereits zuvor in zwei Verfahren mit dem Ukraine-Sondervermögen befasst. Dabei ging es jedoch um andere rechtliche Fragen, etwa die Kreditaufnahme und die Schuldenbremse. (afp/red)
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„AfD wird stärkste Kraft“ – Prof. Patzelt befürchtet „bürgerkriegsähnliche Umstände“

In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen Landtagswahlen mit viel Sprengkraft vor der Tür. In einem Interview mit Epoch Times bespricht Prof. Werner Patzelt (CDU) aktuelle Umfragewerte und mögliche Koalitionsszenarien. Der Politikwissenschaftler diskutiert dabei die Ursachen für den Aufstieg der AfD, die Schwäche der etablierten Parteien und die möglichen Folgen der Wahlergebnisse für die Landes- und Bundespolitik. Patzelt greift dabei auch die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren auf.

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Guten Tag, Herr Patzelt. Der Leiter des Forsa-Instituts, Manfred Güllner, sagte kürzlich, die Stärke der AfD sei vor allem Ausdruck der Schwäche von CDU und SPD. In Sachsen-Anhalt liegt die AfD laut Umfragen bei rund 42 Prozent und steht damit möglicherweise vor einer absoluten Mehrheit. Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario aus Ihrer Sicht? Und worin sehen Sie die Ursachen dafür, dass CDU und SPD ihr Wählerpotenzial nicht ausschöpfen?
Die AfD wird mit großem Abstand stärkste Kraft werden. Sollte sie keine absolute Mehrheit erreichen, wird es aller Voraussicht nach ein Bündnis der übrigen Parteien gegen die AfD geben – selbst zwischen Parteien, die inhaltlich nur schwer zusammenpassen, etwa CDU und Linke.
Solche Bündnisse werden kaum harmonischer funktionieren als die frühere Ampelregierung. Das dürfte der AfD bei künftigen Wahlen eher zusätzlichen Rückenwind verschaffen.
Der eigentliche Hintergrund liegt darin, dass die Politik von CDU, SPD und Grünen aus Sicht vieler Bürger ihren Nutzen weitgehend ausgeschöpft hat. Viele Menschen haben den Eindruck, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgekosten inzwischen größer sind als der politische Nutzen. Deshalb wünschen sie sich keine Mitte-links-, sondern eine Mitte-rechts-Politik.
Da die CDU einen solchen Kurswechsel aus Sicht vieler Wähler nicht anbietet und SPD sowie Grüne ihn möglichst verhindern wollen, bleibt für diese Wähler vielfach nur die AfD als Alternative. Deshalb wächst deren Wählerpotenzial, während CDU und SPD an Unterstützung verlieren.
Sollte die AfD die absolute Mehrheit verfehlen, wäre vermutlich eine Drei- oder sogar Vierparteienkoalition nötig. Wie stabil und erfolgversprechend wären solche Bündnisse?
Ich halte sie nicht für besonders erfolgversprechend. Eine solche Regierung kann man zwar bilden und eine Zeit lang zusammenhalten, ob sie jedoch die Probleme des Landes lösen kann, ist eine andere Frage.
Die Erfahrung mit der Ampelregierung hat gezeigt, dass selbst Koalitionen mit großen Reformansprüchen letztlich an internen Konflikten scheitern können. Wenn sehr unterschiedliche Parteien allein mit dem Ziel zusammenarbeiten, die AfD von der Regierung fernzuhalten, dürfte das kaum erfolgreicher verlaufen. Sollten die Probleme ungelöst bleiben, könnte die AfD bei der nächsten Wahl weiter profitieren.
Welche Auswirkungen hätte eine absolute Mehrheit der AfD in Sachsen-Anhalt auf die Bundespolitik?
Vor allem würde die Mehrheitsbildung im Bundesrat schwieriger werden. Viele Bundesgesetze benötigen die Zustimmung des Bundesrates. Wenn die Zusammenarbeit mit der AfD weiterhin ausgeschlossen bleibt, müssen CDU, SPD, Grüne und Linke noch enger kooperieren. Das könnte wiederum weitere CDU-Wähler zur AfD treiben.
Darüber hinaus wird häufig befürchtet, mit einer AfD-Regierung gehe automatisch die Demokratie unter. Diese Einschätzung halte ich für überzogen.
Ein Bundesland verfügt nur über begrenzte Kompetenzen, etwa in der Bildungs-, Polizei- oder Kommunalpolitik. Es kann die Bundesrepublik nicht eigenständig in eine Diktatur verwandeln.
Außerdem ist jede Landesregierung an Bundesgesetze gebunden. Sollte sie diese missachten, besteht mit dem sogenannten Bundeszwang ein verfassungsrechtliches Instrument, um die Einhaltung des Bundesrechts sicherzustellen. Hinzu kommen Gerichte, parlamentarische Opposition und freie Medien, die ihre Kontrollfunktion weiterhin wahrnehmen würden.
Deshalb bleiben die demokratischen Sicherungsmechanismen auch bei einer von der AfD geführten Landesregierung bestehen. Zudem ist keineswegs bewiesen, dass die AfD tatsächlich das Ziel verfolgt, die Demokratie abzuschaffen.
Welchen Umgang mit einer möglichen AfD-Alleinregierung erwarten Sie?
Politik ist grundsätzlich vom Wettbewerb geprägt. Parteien versuchen stets, politische Gegner zu schwächen – das war schon lange vor der AfD so.
Viele der derzeit diskutierten Maßnahmen gegen eine AfD-geführte Landesregierung müssten allerdings zunächst auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Vieles dürfte juristisch kaum Bestand haben.
Ich erinnere an Österreich, als die FPÖ erstmals mitregierte. Damals wurde ebenfalls versucht, das Land politisch zu isolieren. Nach kurzer Zeit wurde diese Strategie jedoch aufgegeben, während die FPÖ politisch sogar gestärkt daraus hervorging.
Sollte eine AfD-Regierung keine gravierenden Fehler machen, könnten ähnliche Strategien in Deutschland ebenfalls zu einer weiteren Stabilisierung ihrer Wählerschaft führen.
Gleichzeitig rechne ich im Falle eines Wahlsiegs der AfD mit erheblichen gesellschaftlichen Spannungen. Aus dem linken Spektrum sind bereits Ankündigungen bekannt geworden, im Falle eines Wahlsieges der AfD Protestaktionen bis hin zur Besetzung des Landtags zu organisieren. Gewinnt die AfD die Wahl, dann ist nach dem, was mir mein politisches Gefühl und meine politischen Erfahrungen sagen, mit einem wochenlangen Streit auf den Straßen mit wochenlangen bürgerkriegsähnlichen Umständen zu rechnen, bis hin zu Attentatsversuchen, ob sie gelingen oder nicht gelingen.
Kommen wir zu Mecklenburg-Vorpommern. Dort entwickelt sich laut Umfragen ein Zweikampf zwischen AfD und SPD. Besonders auffällig ist der Absturz der CDU, die im Vergleich zu 2016 deutlich verloren hat. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?
Die Ursachen sind dieselben wie in Sachsen-Anhalt oder Sachsen. Ein großer Teil der heutigen AfD-Wähler stammt ursprünglich aus der CDU.
Viele dieser ehemaligen CDU-Wähler haben den Eindruck gewonnen, dass ihre Sorgen, etwa bezüglich Migration, Energiewende oder wirtschaftlicher Entwicklung, von der Parteiführung lange Zeit nicht ernst genommen wurden. Viele Wähler wenden sich von der CDU ab, weil sie den Eindruck haben, dass frühere Versprechen und Prognosen nicht eingetreten sind.
Zudem wird das Wahlergebnis in Mecklenburg-Vorpommern stark davon beeinflusst werden, wie die Wahl in Sachsen-Anhalt ausgeht und welche politischen Konsequenzen daraus gezogen werden.
Sollte die bisherige Koalition aus SPD und Linken ihre Mehrheit verlieren, wären wohl Drei- oder Vierparteienbündnisse notwendig. Welche Regierungsbildung halten Sie für wahrscheinlich? 
Sollte die AfD keine absolute Mehrheit erreichen, rechne ich erneut mit einem Bündnis aller übrigen Parteien gegen sie.
Ein solches Bündnis würde aus meiner Sicht vor allem der CDU schaden und ihre inneren Konflikte verschärfen. Langfristig könnte dies zu weiteren Stimmenverlusten führen.
Auch in Berlin wird gewählt. Dort liegen mehrere Parteien dicht beieinander. Die CDU führt zwar die Umfragen an, doch die Zufriedenheit mit der aktuellen rot-schwarzen Regierung ist gering. Wie erklären Sie sich diese Situation?
Berlin ist traditionell eher links geprägt, wobei sich die politischen Mehrheiten je nach Stadtteil deutlich unterscheiden.
Selbst ein CDU-geführter Senat muss in einem überwiegend linken politischen Umfeld regieren. Dadurch sind viele Vorhaben nur eingeschränkt umsetzbar. Hinzu kommen aus meiner Sicht persönliche Schwächen der politischen Führung.
Vor dem Hintergrund möglicher AfD-Erfolge in Ostdeutschland könnte sich in Berlin zudem der Wunsch verstärken, bewusst ein linkes Gegengewicht zu bilden. Deshalb halte ich einen künftig klar links geprägten Senat für wahrscheinlich.
Rechnen Sie also mit einer linken Regierungsmehrheit?
Ja, ich gehe davon aus, dass SPD, Grüne und Linke gemeinsam regieren werden, da dies den politischen Präferenzen eines großen Teils der Berliner Bevölkerung entspricht.
Wird die CDU dafür abgestraft werden, dass sie zentrale Wahlversprechen – etwa in den Bereichen Sicherheit und Verkehr – nicht erfüllen konnte?
Das dürfte Auswirkungen haben. Allerdings muss man berücksichtigen, dass Wahlversprechen nur umgesetzt werden können, wenn dafür parlamentarische Mehrheiten vorhanden sind.
Wenn die Wähler gleichzeitig eine linke Mehrheit wählen, kann die CDU ihre Vorstellungen selbst als stärkste Einzelpartei nur begrenzt durchsetzen. Dieses Spannungsverhältnis werden viele Wähler bei der nächsten Wahl berücksichtigen.
Zum Abschluss noch eine Frage zur aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ein Gutachten veröffentlicht, das zu dem Schluss kommt, die AfD sei verfassungswidrig. Welche Auswirkungen könnte diese Veröffentlichung auf die bevorstehenden Wahlen haben?
Meiner Einschätzung nach erweitert dieses Gutachten die bisherige Beweislage gegen die AfD nicht wesentlich. Im Kern stützt es sich erneut auf den Vorwurf eines völkisch-kulturellen Volksbegriffs.
Neu hervorgehoben wird der Vorwurf, Teile der AfD wollten politische Gegner mit strafrechtlichen Mitteln ausschalten. Tatsächlich gibt es Äußerungen einzelner AfD-Politiker, die etwa Haftstrafen für politische Gegner fordern.
Allerdings gibt es keinen Straftatbestand für schlechte oder unliebsame Politik. Politische Fehlentscheidungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Deshalb halte ich diese Argumentation nur begrenzt für tragfähig.
Ich glaube nicht, dass dieses Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens wesentlich erhöht. Vielmehr sehe ich es als Bestandteil der politischen Kommunikationsstrategie im Vorfeld der Landtagswahlen, um die Kritik an der AfD nochmals zu verstärken.
Das Interview führte Erik Rusch.
Werner J. Patzelt (geb. 1953) ist ein deutscher Politikwissenschaftler und emeritierter Professor der Technischen Universität Dresden. Er lehrte dort ab 1991 Politikwissenschaft mit den Schwerpunkten politische Systeme, Parlamentarismus und politische Kommunikation. Patzelt wurde durch seine Analysen zur deutschen Parteienlandschaft, zur AfD sowie zu politischen Protestbewegungen auch über die Wissenschaft hinaus bekannt.
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Heiße Phase für die schwarz-roten Reformpläne

Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.

CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“

Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?

Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.

Einigungsdruck für Gesundheits-Sparpaket

Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.

Hält die Gemeinsamkeit bei der Rente?

Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
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Endspurt vor der Sommerpause – für die schwarz-roten Reformpläne

Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.

CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“

Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?

Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.

Einigungsdruck für Gesundheits-Sparpaket

Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.

Hält die Gemeinsamkeit bei der Rente?

Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
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Röwekamp setzt Frist für mögliche Rückkehr der Wehrpflicht

Der CDU-Verteidigungspolitiker Thomas Röwekamp hat bis Mitte 2027 eine Entscheidung gefordert, ob sich durch den neuen freiwilligen Wehrdienst die Rekrutierungsziele der Bundeswehr erreichen lassen.
Er habe daran „unverändert erhebliche Zweifel“, sagte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag der Nachrichtenagentur AFP. Wenn der freiwillige Wehrdienst nicht ausreiche, „dann werden wir zur Wehrpflicht zurückkehren müssen“. Darüber müsse „bis zum 31. Juli nächsten Jahres“ entschieden werden.

Bundeswehr-Bilanz

Die Bundeswehr hatte am Mittwoch eine erste Bilanz für den am 1. Januar gestarteten neuen Wehrdienst vorgelegt. Demnach wurden fast 300.000 Fragebögen an den ersten betroffenen Jahrgang verschickt, in denen das Interesse für die Bundeswehr bekundet werden konnte. 530 Angeschriebene verpflichteten sich dabei für einen freiwilligen Wehrdienst im laufenden Jahr.
„Es ist auf jeden Fall angezeigt, dass wir jetzt erstmal ein Jahr, einen vollen Jahrgang abwarten“, sagte Röwekamp zu den Zahlen. „Erst dann wird man ein Gesamtbild zeichnen können. Im ersten Halbjahr nächsten Jahres müssen wir aber nochmal sehr grundlegend über die Frage reden, ob wir mit der Freiwilligkeit die sehr ambitionierten Aufwuchsnotwendigkeiten bei der aktiven Truppe und den Reservistinnen und Reservisten erreichen.“
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will über den neuen Wehrdienst die Nato-Vorgabe erreichen, bis 2035 im Krisen- oder Kriegsfall 460.000 Soldaten bereitzustellen. Dazu soll die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von derzeit rund 185.000 auf mindestens 260.000 steigen. Die Zahl der Reservisten soll von 60.000 auf 200.000 erhöht werden.
Er halte es „für machbar“, über den freiwilligen Wehrdienst „am Ende das Aufwuchsziel für die Reservistinnen und Reservisten zu erreichen“, sagte Röwekamp. „Meine große Sorge ist der Aufwuchs bei den Zeit- und Berufssoldaten – weil das diejenigen sind, die den Kampfjet fliegen, das Schiff navigieren, den Panzer fahren, die Patriot-Abwehrstellung bedienen.“
Hier müsse „im Prinzip jedes Jahr das Ziel von 10.000 zusätzlichen Soldatinnen und Soldaten“ erreicht werden.

Wehrpflicht bleibt als Option

Das Gesetz zum neuen Wehrdienst sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden. Nötig dafür wäre ein neuer Bundestagsbeschluss.
Bei der Bedarfswehrpflicht würde nur ein Teil der wehrdienstfähigen jungen Männer verpflichtet. „Wir müssen nicht einen ganzen Jahrgang von 350.000 Männern einziehen“, sagte Röwekamp dazu. „Die Erfahrung zeigt, dass von den Wehrdienstleistenden letztlich ein Viertel bereit ist, Zeit- oder Berufssoldat zu werden, nachdem sie die Truppe kennengelernt haben.“
Mit Blick auf Schülerproteste gegen den Wehrdienst äußerte Röwekamp gleichzeitig Verständnis, dass es bei jungen Menschen „eine Verunsicherung“ gebe.
„Wir haben seit dem Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2011 mit der jungen Generation gar nicht mehr über die Fragen von Krieg und Frieden und Verteidigungsnotwendigkeit geredet“, sagte er. „Und deswegen treffen wir sie damit relativ unvorbereitet.“
Er werbe „deshalb sehr dafür, dass wir mit dieser Generation reden und nicht nur über sie reden“, sagte der CDU-Politiker. Ziel müsse es sein, junge Menschen zu überzeugen, „dass das nicht irgendein Parteiprogramm ist, sondern wegen der Bedrohung durch Russland eine militärische Notwendigkeit“. (afp/red)
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Bund und Länder einigen sich auf Entlastung für Kommunen

Die finanzielle Situation vieler Kommunen ist dramatisch. Ein Grund dafür ist, dass der Bund in den letzten Jahren den Kreis der Empfänger über Sozialgesetze erweiterte oder die Leistungshöhe anhob. Auf den Mehrkosten blieben die Kommunen sitzen. Nach langem Ringen wurde zwischen Bund und Ländern nun eine Einigung erzielt.
Bund und Länder verständigten sich darauf, dass ab September eine …
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Privates Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren


In Kürze:

  • Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
  • Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
  • Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  • Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.

 
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.

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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit

Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.

Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde

Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.

GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.

Wer ist die GFF?

Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.

Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss

Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bas und Klingbeil sehen Handlungsdruck

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.

Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?

Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)