Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.
Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?
In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?
Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.
Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.
Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock
Darf man das System abschalten, wenn es nervt?
Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.
Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.
Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
Bürokratieabbau zählt zu den zentralen wirtschaftspolitischen Forderungen von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. - Foto: Monika Skolimowska/dpa
In Kürze:
IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten weiterhin von einer steigenden Bürokratiebelastung und einem wachsenden Verwaltungsaufwand.
Regierung und NKR: Die Bundesregierung hat erste Entlastungsmaßnahmen eingeleitet. Der Nationale Normenkontrollrat sieht Anzeichen für eine Trendwende, hält weitere Schritte zum Bürokratieabbau jedoch für erforderlich.
Bilanz nach einem Jahr: Ob die angekündigten Reformen Unternehmen tatsächlich spürbar entlasten, lässt sich nach Einschätzung der Studienautoren derzeit noch nicht abschließend bewerten.
Umfangreiche „Dokumentations- und Meldepflichten, mangelnde Flexibilität, lange Verfahren sowie Vollzugsprobleme in Behörden“ wurden von CDU und CSU als Belastungen für Unternehmen bezeichnet, die „unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal“ binden würden. Der Bürokratieabbau wurde daher zu einem zentralen wirtschaftspolitischen Thema des Bundestagswahlprogramms 2025 von CDU und CSU.
CDU und CSU verbanden den Bürokratieabbau mit dem Ziel, „Freiheit zurückzugeben“ und eine „Kultur des Machens und nicht der Fehlervermeidung“ zu fördern. Die angekündigten Maßnahmen wurden anschließend in weiten Teilen in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung aufgenommen. Darin vereinbarten CDU, CSU und SPD unter anderem, die Bürokratiekosten der Wirtschaft bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren, Berichts- und Dokumentationspflichten im Gesundheitswesen abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele vorangekommen ist. Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) berichten Unternehmen weiterhin mehrheitlich von einer steigenden Bürokratiebelastung. Grundlage der Untersuchung ist das IW-Zukunftspanel, für das mehr als 1.000 Unternehmen befragt wurden.
Nach Angaben der Autoren müssen Unternehmen derzeit rund 100.000 Berichtspflichten erfüllen. Die jährlichen Bürokratiekosten werden auf etwa 64 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommt ein zusätzlicher Personalaufwand: Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge entstanden innerhalb von drei Jahren rund 325.000 zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das IW sieht darin einen Hinweis auf einen gestiegenen Verwaltungsaufwand in Unternehmen.
Laut Befragung geben 54,7 Prozent der Unternehmen an, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Weitere 23,8 Prozent berichten von einer leichten Zunahme. Lediglich 1,5 Prozent nehmen eine Entlastung wahr. Insgesamt berichten somit knapp vier von fünf Unternehmen von einer gestiegenen Bürokratiebelastung. Besonders häufig äußern größere Unternehmen diese Einschätzung: Knapp 78 Prozent der Großunternehmen berichten von einer starken Zunahme des Verwaltungsaufwands. Bei mittelständischen Unternehmen liegt der Anteil bei rund zwei Dritteln und bei kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bei mehr als der Hälfte.
Unternehmen berichten von wachsender Belastung
Auch zwischen den Branchen bestehen Unterschiede. Im sonstigen verarbeitenden Gewerbe geben 94 Prozent der Unternehmen an, dass die Bürokratiebelastung gestiegen sei. Im Großhandel sowie in Logistik und Verkehr liegt dieser Anteil bei rund 87 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie bei knapp 85 Prozent.
Die Unternehmen berichten nicht nur von zusätzlichen Berichtspflichten, sondern auch von einem höheren Zeitaufwand für deren Erfüllung. Weniger als acht Prozent der Beschäftigten geben an, dass sich der Aufwand für Dokumentationspflichten in den vergangenen zwei Jahren verringert habe. Rund ein Drittel berichtet dagegen von einem gestiegenen Zeitaufwand. Führungskräfte nehmen diese Entwicklung häufiger wahr als andere Beschäftigte.
Die Ergebnisse stehen im Gegensatz zum Bürokratiekostenindex des Statistischen Bundesamtes, der seit 2012 einen Rückgang der Bürokratiekosten ausweist. Nach Darstellung des IW lässt sich diese Abweichung durch Unterschiede in der Methodik erklären. Der Index berücksichtigt ausschließlich Informations- und Dokumentationspflichten aus Bundesgesetzen. Nicht einbezogen werden unmittelbar geltendes EU-Recht, Vorschriften der Länder und Kommunen sowie zusätzlicher Aufwand durch häufige Gesetzesänderungen oder neue Erfüllungspflichten. Nach Einschätzung des IW erfasst der Index daher nicht alle Faktoren der von Unternehmen wahrgenommenen Bürokratiebelastung.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Foto: Destatis
Entlastungsmaßnahmen und internationale Vergleiche
Die Autoren des Gutachtens betrachten auch die bisher beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Genannt werden unter anderem der „Bauturbo“, die Registermodernisierung, Änderungen im Vergaberecht, die Einführung der europäischen digitalen Identität (EUDI-Wallet) sowie der Wegfall einzelner Betriebsbeauftragter. Nach Einschätzung der Autoren könnten diese Maßnahmen Verwaltungsverfahren vereinfachen. Ihre Wirkung werde jedoch vielfach erst nach Abschluss der Umsetzung sichtbar. Zahlreiche Vorhaben befänden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder müssten von Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Eine spürbare Entlastung für Unternehmen lasse sich nach Einschätzung der Autoren daher bislang nur eingeschränkt feststellen.
Die Autoren des Gutachtens untersuchen zudem frühere Entlastungsmaßnahmen. Als Beispiel nennen sie das Bürokratieentlastungsgesetz III, von dessen ausgewiesener Entlastung ein wesentlicher Teil auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfiel. Nach Einschätzung des IW führte die elektronische Übermittlung in der Praxis jedoch nicht in allen Fällen zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands, da Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Arbeitsschritte durchführen müssten. Zudem weist das Gutachten darauf hin, dass neue gesetzliche Vorgaben frühere Entlastungen teilweise wieder aufheben können. Als Beispiele nennen die Autoren zusätzliche Dokumentationspflichten aus neuen Regelungsvorhaben. Dadurch könnten die Bürokratiekosten trotz einzelner Vereinfachungen insgesamt weiter steigen.
Neben der Unternehmensbefragung verweist das IW auf internationale Vergleichsdaten. Laut den Product Market Regulation Indicators der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weist Deutschland bei den bürokratischen Anforderungen für Unternehmensgründungen im internationalen Vergleich einen hohen Aufwand auf. Innerhalb der Europäischen Union liegt Deutschland demnach auf dem letzten Platz, im Gesamtranking auf Rang drei von hinten. Hinter Deutschland liegen lediglich Costa Rica und Japan. Die OECD nennt als Gründe unter anderem den Verwaltungsaufwand und die Komplexität der Verfahren bei Unternehmensgründungen.
Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) berichtet von Fortschritten, sieht jedoch weiterhin weiteren Handlungsbedarf. In seinem Jahresbericht 2025 spricht das Beratungsgremium der Bundesregierung von einer „Trendwende“ beim Bürokratieabbau, da der Erfüllungsaufwand im aktuellen Berichtszeitraum erstmals deutlich gesunken sei. Gleichzeitig weist der NKR darauf hin, dass die Wirtschaft weiterhin jährlich Bürokratiekosten von rund 64 Milliarden Euro trage und dass seit 2011 ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 13,2 Milliarden Euro entstanden sei. Der Rat empfiehlt daher, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbauziele umzusetzen, bestehende Dokumentations- und Kontrollpflichten zu überprüfen sowie die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben.
Unterschiedliche Bewertung der bisherigen Reformen
Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt das IW. Nach Angaben der Autoren werden beschlossene Entlastungen teilweise durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten sowie häufige Änderungen gesetzlicher Vorgaben ausgeglichen. Dadurch könne der Anpassungsaufwand in Unternehmen trotz einzelner Vereinfachungen weiter steigen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewertet die Ergebnisse der Untersuchung als Bestätigung ihrer bisherigen Einschätzung. Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben: „Die Bundesregierung nennt es Entlastungskabinett, doch die Unternehmen nennen es die x-te Ankündigung.“ Aus Sicht der INSM reichten die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht aus, um den Verwaltungsaufwand spürbar zu verringern. Alsleben forderte eine konsequente Umsetzung der angekündigten Reformen und erklärte: „Die Regierung muss endlich liefern, nicht nur ankündigen – sonst verfestigt sich, dass Bürokratie Standortnachteil Nummer 1 und ein echtes Investitionshindernis bleibt.“
Ob die von der Bundesregierung angestrebte Entlastung in den Unternehmen tatsächlich ankommt, wird sich im weiteren Verlauf der Legislaturperiode zeigen. Während der Nationale Normenkontrollrat erste Fortschritte beim Bürokratieabbau sieht, berichten viele der vom IW befragten Unternehmen bislang weiterhin von einer hohen Bürokratiebelastung.
Messi nach dem Gegentreffer in der Verlängerung. - Foto: Tom Weller/dpa
In Kürze:
Spanien ist Fußballweltmeister und damit dreifacher amtierender Meister: Weltmeister der Herren und Damen sowie Europameister der Herren.
Das Spiel beendet die bislang „umfassendste“ WM – über ihre „Größe“ gehen die Meinungen auseinander.
Im Gedächtnis bleiben wird eher das Spiel um Platz 3 als das Finale – und eine Reihe Skandale.
Eine Rote Karte und ein Telefonat, rabiate Argentinier und ein Plakat sowie Schiedsrichter auf dem Rasen und daneben sorgen für Gesprächsstoff.
Am 19. Juli hatten nach 39 Tagen 48 Nationalmannschaften 103 Spiele hinter sich. Bis zum Finale wurden 307 Tore geschossen. Die Rekord-WM endete erstmals in einem Endspiel zwischen dem amtierenden Europameister und dem amtierenden Copa-América-Sieger. Das Spiel gestaltete sich zum Krimi. Kein Tor in der regulären Spielzeit, dafür sechs Gelbe und eine Rote Karte – alle für Argentinien. Die „Albiceleste“ aus Argentinien spielten seit der 90. Minute in Unterzahl, da Enzo Fernández mit Gelb-Rot vom Platz gestellt wurde.
Dramatische Endphase
Zur Endphase: Der junge spanische Star Lamine Yamal trifft ein zweites Mal für Spanien in der 111. Minute. Aber sowohl der Linienrichter als auch der Video-Unparteiische Bastian Dankert aus Rostock – gewissermaßen der einzige Deutsche, der es ins Finale geschafft hatte – winken ab und lassen das Tor nicht gelten.
Kurz darauf in der 115. Minute der erste Torschuss Argentiniens, ausgeführt von deren Superstar Lionel Messi. Der Ball geht über das spanische Tor hinweg ins Aus. Zweiter Versuch Messis zwei Minuten später. Doch er schießt den Ball gegen den Kopf des spanischen Mittelfeldspielers Mikel Merino. Dieser geht daraufhin zu Boden. Er muss kurz behandelt werden. Sein unfreiwilliger Block dürfte Spanien jedoch vor dem Ausgleich der Argentinier gerettet haben.
Der Krimi geht weiter: In der 120. Minute drückt Messi trotz Unterzahl weiter aufs Tempo. Er will ins Elfmeterschießen. Eine Vorlage von ihm vor dem spanischen Tor kann indes von einem argentinischen Spieler nicht verwandelt werden. Doch das Pressing der Argentinier lässt nicht nach. Hätten sie in der regulären Spielzeit, als sie noch über 11 statt 10 Spieler verfügten, derart aufgedreht, hätte das gesamte Spiel anders ausgesehen. So geht nach fast 150 Minuten und einer regelwidrig langen Halbzeitpause das Finale zu Ende und Spanien jubelt.
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Lamine Yamal (#19, Spanien) führt einen Freistoß aus. Auch die anschließenden Ecken führten nicht zu Toren.
Foto: Jewel Samad/AFP via Getty Images
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Argentiniens Torwart verhindert weiter das erste Tor der Spanier.
Foto: Juan Mabromata/AFP via Getty Images
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Nummer 7 aus sieben Meter: Spaniens Stürmer Ferran Torres trifft in der 106. Minute zum 1:0 für Spanien.
Foto: Jewel Samad/AFP via Getty Images
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Nico Williams (#17, Spanien) traf in der 96 Minute. Aufgrund eines Fouls in der Vorbereitung dessen wurde es nicht zugelassen. Spielstand weiterhin 0:0.
Foto: Jewel Samad/AFP via Getty Images
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Ferran Torres (#7, Spanien) trifft im 20. Versuch der Spanier und bringt die Iberer zu Beginn der zweiten Hälfte der Verlängerung in Führung.
Foto: Justin Setterfield/Getty Images
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Enzo Fernandez (#24, Argentinien) muss in der Nachspielzeit (90+3.) das Feld nach Gelb-Rot verlassen. Argentinien spielte die letzten Minuten – und die Verlängerung nach über 100 torlosen Minuten – in Unterzahl.
Foto: Kevin C. Cox/Getty Images
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Spaniens Mittefeldspieler Fabian Ruiz (#8) mit dem 14 Kilogramm schweren WM-Pokal. Spanien ist Weltmeister 2026.
Foto: Franck Fife/AFP via Getty Images
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Darf den Pokal auch halten: König Felipe VI. von Spanien mit Familie und Spielern.
Foto: David Ramos/Getty Images
Der ehemalige deutsche Nationaltrainer Jürgen Klinsmann hatte zuvor beim größten amerikanischen Sportsender ESPN gesagt, dass es keine andere Mannschaft als Spanien gebe, die sich so geschickt auf dem Rasen bewegen könne. Das haben die „Roten“, wie die spanische Fußballelf genannt wird, nun tatsächlich bewiesen. Spanien war weithin tonangebend. Argentinien hatte ab der 80. Minute keine Offensivambitionen mehr gezeigt, erst wieder ab dem Tor der Spanier.
Fazit zum Spiel
Bis zum spanischen Tor gestaltete sich dieses WM-Finale – von wenigen Szenen abgesehen – unspektakulär, im Gegensatz zu dem Spiel um den dritten Platz tags zuvor, in dem England gegen Frankreich im torreichsten Spiel dieser WM am Ende 6:4 siegte.
Beide Finalteam zeigten zu großen Respekt voreinander, wobei Spanien jedoch wesentlich häufiger das Spiel kontrollierte. Die offenkundige technische Unterlegenheit der argentinischen Mannschaft machte sich besonders bemerkbar in den von ihr geführten harten Zweikämpfen, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit zu insgesamt fünf Gelben Karten – plus eine für den Trainer – und einer Roten Karte führten. Schon während der WM-Spiele zuvor „glänzten“ die Argentinier aufgrund ihrer rauen, aggressiven Spielweise mit insgesamt acht Gelben Karten.
Insgesamt war es für Argentinien das siebte WM-Finale, wovon es drei gewann. Spanien stand erst zum zweiten Mal im Endspiel. 2010 gewannen sie gegen die Niederlande ebenfalls mit 1:0.
Die Skandale der WM: Trumps Telefonat
Neben den Spielen sorgte die WM 2026 auch für zahlreiche Skandale. Überraschend durfte der gesperrte US-Stürmer Folarin Balogun nach einer Roten Karte für das nächste Spiel wieder auflaufen. Zuvor hatte US-Präsident Donald Trump bei FIFA-Chef Gianni Infantino in einem persönlichen Telefonat eine „Überprüfung“ erwirkt. Daraufhin wurde die Rote Karte zurückgenommen. Dieser Vorfall stellt seither die Integrität der FIFA infrage.
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Ein Belgischer Fan zeigt der FIFA die Rote Karte für ihre Entscheidung zu Folarin Balogun.
Foto: Jamie Squire/Getty Images
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Folarin Balogun darf gegen Belgien spielen.
Foto: Julio Cortez/AP/dpa
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Nach dem WM-Skandal zelebrierten die Fans ihren Angreifer besonders.
Foto: Ted S. Warren/AP/dpa
Im Sechzehntelfinale der WM 2026 spielten die USA gegen Bosnien-Herzegowina. Nach einem brutalen Tritt des US-Stürmers Folarin Balogun gegen den Knöchel des bosnischen Verteidigers Tarik Muharemović sah Balogun nach einer Video-Überprüfung die Rote Karte. Laut dem Standard-Reglement der FIFA wird der mit Rot bestrafte Spieler für mindestens ein Spiel gesperrt. Balogun hätte damit das Achtelfinale gegen Belgien verpasst, durfte dann aber doch spielen. Die USA verloren dennoch gegen Belgien.
Dazu äußerte scharfe Kritik der ehemalige, ebenfalls wegen Skandalen umstrittene Ex-FIFA-Chef Joseph Blatter. „Der heutige FIFA-Präsident hat sich Donald Trump unterworfen“, urteilte er.
Wut der Ägypter auf Schiri
Auch Argentinien war an mehreren Skandalen beteiligt. Beim WM-Achtelfinalspiel zwischen Argentinien und Ägypten, das knapp mit 3:2 für die Lateinamerikaner ausging, kam es zu einem massiven Streit um zwei Entscheidungen der Schiedsrichter. Der Vorwurf des ägyptischen Nationaltrainers Hossam Hassan: Zuerst sei ein klares Tor vom Video-Schiedsrichter nicht gegeben worden. Später sei ein Foul der aggressiven Argentinier an einem Ägypter nicht gegeben worden.
Die Ägypter hatten die Argentinier zunächst mit 2:0 Vorsprung vorgeführt. Der ägyptische Fußballverband legte bei der FIFA erfolglos eine offizielle Beschwerde ein.
Die Falklandinseln sind argentinisch
Und weiter ging es mit der argentinischen Nationalelf: Nach dem 2:1-Sieg gegen England im WM-Halbfinale sorgte ein politisches Banner für den nächsten Skandal. Kurz nach Spielende präsentierten zwei argentinische Nationalspieler ein weißes Banner auf dem Rasen. Darauf stand „Las Malvinas son argentinas“ (deutsch: „Die Falklandinseln sind argentinisch“). Das Plakat stammte ursprünglich von einem Fan aus dem Zuschauerblock.
Tags zuvor hatte die argentinische Vizepräsidentin Victoria Villarruel, Tochter eines Soldaten, der im Falklandkrieg gekämpft hatte, bereits die Stimmung angeheizt und auf X gepostet: „Morgen spielen wir gegen die thronräuberischen Piraten. Das ist nicht einfach nur ein weiteres Spiel. […] Vorwärts, Argentinien! Denn bis zum letzten Atemzug werden wir einfordern, was uns zusteht!“
Argentinien Spieler feiern ihren Sieg über England mit einem umstrittenen Plakat. Darauf steht „Die Falkland-Inseln gehören zu Argentinien“. Besagte Inseln waren 1982 Kriegsschauplatz zwischen den beiden Ländern.
Foto: Paul Ellis/AFP via Getty Images
Die im Südatlantik liegenden Falklandinseln stehen seit 1833 unter britischer Herrschaft. Argentinien beanspruchte das Territorium bereits zuvor. Die argentinischen Beamten wurden 1833 jedoch von den Briten abgesetzt und mussten die Inselgruppe verlassen. Am 2. April 1982 unternahm die damalige argentinische Militärdiktatur den Versuch, die Falklandinseln militärisch zurückzugewinnen. Es besetzte die Inseln. Daraufhin entsandte London Truppen und es begann ein 74 Tage andauernder Krieg, der auf beiden Seiten insgesamt 900 Menschenleben kostete. Der Falklandkrieg endete mit dem Sieg Englands.
Offenkundig kosteten bei der diesjährigen WM argentinische Fußballspieler den Match-Sieg über die englische Nationalmannschaft nationalistisch aus und erinnerten die Welt daran, dass dieser Krieg nach 44 Jahren am Rio de La Plata nicht vergessen ist. Eine Reaktion der FIFA dazu blieb bislang aus.
Somalischer Terrorist?
Weniger spektakuläre, aber dennoch eine zweifelhafte Entscheidung noch zum Schluss: Die US-Behörden verweigerten dem somalischen Schiedsrichter Omar Artan die Einreise. Artan wäre der erste somalische Schiedsrichter gewesen, der bei einer Fußball-WM ein Spiel geleitet hätte. Obwohl er im Besitz eines gültigen Visums war, das immerhin zuvor von US-Behörden ausgestellt worden war, wurde er in Miami elf Stunden lang festgehalten.
Aufgrund nicht näher bezeichneter Bedenken hinsichtlich seiner Sicherheitsüberprüfung wurde seine Einreise letztlich abgelehnt. Artan war laut BBC im vergangenen Jahr zum besten Schiedsrichter Afrikas gekürt worden. ESPN berichtete darüber, Artan sei verdächtigt worden, Kontakte zu Terroristen zu unterhalten.
Der Fußball ist jetzt ein Ami
Das Finale im MetLife Stadium in New Jersey glich nicht der gewohnten Fußballatmosphäre. Vielmehr spielte neben dem Ball auch typisches amerikanisches Entertainment eine Rolle. Erstmals gab es eine verlängerte Halbzeitshow von fast 30 Minuten. Das Reglement der FIFA hinsichtlich der Länge der Unterbrechung wurde dafür kurzerhand ignoriert.
Derweil bestimmten andere Weltstars als die Sport-Größen das Geschehen: Das Publikum wurde unter anderem unterhalten von Madonna, Justin Bieber und Shakira. Mit dieser Las-Vegas-artigen Darbietung dürfte der bisherige klassische Fußballrahmen eine ernsthafte Konkurrenz bekommen haben. Kaum auszudenken, dass der FIFA-Chef Infantino bei der nächsten WM im Jahr 2030 darauf verzichten möchte.
Ob diese Halbzeitshow die teils fünfstelligen Eintrittspreise für das Finale rechtfertigt, müssen am Ende die Fans entscheiden.
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Ronaldinho, Madonna und Ronaldo eröffneten die Halbzeitshow – in den Katakomben des Stadions in East Rutherford, New Jersey. Ihr Auftritt wird größtenteils als Musikvideo übertragen.
Foto: Florencia Tan Jun/Getty Images
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Die Muppets spielen Schlagzeug und der Rest der Musiker rudert zum Schlachtruf der Norweger.
Foto: Carl Recine/Getty Images
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Jung Kook und Bandmitglieder von BTS sind der dritte Akt der Halbzeitshow.
Foto: Justin Setterfield/Getty Images
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Justin Bieber bringt einen eher ruhigeren Auftritt auf den abgedeckten Rasen.
Foto: David Ramos/Getty Images
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Shakira und Burna Boy bringen wieder (Hüft-)Schwung in die Halbzeitshow mit dem offiziellen WM-Hit Dai-Dai.
Foto: Lars Baron/Getty Images
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Den Abschluss bildet ein Kinderchor mit einer klaren Botschaft.
Messi nach dem Gegentreffer in der Verlängerung. - Foto: Tom Weller/dpa
In Kürze:
Spanien ist Fußballweltmeister und damit dreifacher amtierender Meister: Weltmeister der Herren und Damen sowie Europameister der Herren.
Das Spiel beendet die bislang „umfassendste“ WM – über ihre „Größe“ gehen die Meinungen auseinander.
Im Gedächtnis bleiben wird eher das Spiel um Platz 3 als das Finale – und eine Reihe Skandale.
Eine Rote Karte und ein Telefonat, rabiate Argentinier und ein Plakat sowie Schiedsrichter auf dem Rasen und daneben sorgen für Gesprächsstoff.
Am 19. Juli hatten nach 39 Tagen 48 Nationalmannschaften 103 Spiele hinter sich. Bis zum Finale wurden 307 Tore geschossen. Die Rekord-WM endete erstmals in einem Endspiel zwischen dem amtierenden Europameister und dem amtierenden Copa-América-Sieger. Das Spiel gestaltete sich zum Krimi. Kein Tor in der regulären Spielzeit, dafür sechs Gelbe und eine Rote Karte – alle für Argentinien. Die „Albiceleste“ aus Argentinien spielten seit der 90. Minute in Unterzahl, da Enzo Fernández mit Gelb-Rot vom Platz gestellt wurde.
Dramatische Endphase
Zur Endphase: Der junge spanische Star Lamine Yamal trifft ein zweites Mal für Spanien in der 111. Minute. Aber sowohl der Linienrichter als auch der Video-Unparteiische Bastian Dankert aus Rostock – gewissermaßen der einzige Deutsche, der es ins Finale geschafft hatte – winken ab und lassen das Tor nicht gelten.
Kurz darauf in der 115. Minute der erste Torschuss Argentiniens, ausgeführt von deren Superstar Lionel Messi. Der Ball geht über das spanische Tor hinweg ins Aus. Zweiter Versuch Messis zwei Minuten später. Doch er schießt den Ball gegen den Kopf des spanischen Mittelfeldspielers Mikel Merino. Dieser geht daraufhin zu Boden. Er muss kurz behandelt werden. Sein unfreiwilliger Block dürfte Spanien jedoch vor dem Ausgleich der Argentinier gerettet haben.
Der Krimi geht weiter: In der 120. Minute drückt Messi trotz Unterzahl weiter aufs Tempo. Er will ins Elfmeterschießen. Eine Vorlage von ihm vor dem spanischen Tor kann indes von einem argentinischen Spieler nicht verwandelt werden. Doch das Pressing der Argentinier lässt nicht nach. Hätten sie in der regulären Spielzeit, als sie noch über 11 statt 10 Spieler verfügten, derart aufgedreht, hätte das gesamte Spiel anders ausgesehen. So geht nach fast 150 Minuten und einer regelwidrig langen Halbzeitpause das Finale zu Ende und Spanien jubelt.
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Lamine Yamal (#19, Spanien) führt einen Freistoß aus. Auch die anschließenden Ecken führten nicht zu Toren.
Foto: Jewel Samad/AFP via Getty Images
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Argentiniens Torwart verhindert weiter das erste Tor der Spanier.
Foto: Juan Mabromata/AFP via Getty Images
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Nummer 7 aus sieben Meter: Spaniens Stürmer Ferran Torres trifft in der 106. Minute zum 1:0 für Spanien.
Foto: Jewel Samad/AFP via Getty Images
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Nico Williams (#17, Spanien) traf in der 96 Minute. Aufgrund eines Fouls in der Vorbereitung dessen wurde es nicht zugelassen. Spielstand weiterhin 0:0.
Foto: Jewel Samad/AFP via Getty Images
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Ferran Torres (#7, Spanien) trifft im 20. Versuch der Spanier und bringt die Iberer zu Beginn der zweiten Hälfte der Verlängerung in Führung.
Foto: Justin Setterfield/Getty Images
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Enzo Fernandez (#24, Argentinien) muss in der Nachspielzeit (90+3.) das Feld nach Gelb-Rot verlassen. Argentinien spielte die letzten Minuten – und die Verlängerung nach über 100 torlosen Minuten – in Unterzahl.
Foto: Kevin C. Cox/Getty Images
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Spaniens Mittefeldspieler Fabian Ruiz (#8) mit dem 14 Kilogramm schweren WM-Pokal. Spanien ist Weltmeister 2026.
Foto: Franck Fife/AFP via Getty Images
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Darf den Pokal auch halten: König Felipe VI. von Spanien mit Familie und Spielern.
Foto: David Ramos/Getty Images
Der ehemalige deutsche Nationaltrainer Jürgen Klinsmann hatte zuvor beim größten amerikanischen Sportsender ESPN gesagt, dass es keine andere Mannschaft als Spanien gebe, die sich so geschickt auf dem Rasen bewegen könne. Das haben die „Roten“, wie die spanische Fußballelf genannt wird, nun tatsächlich bewiesen. Spanien war weithin tonangebend. Argentinien hatte ab der 80. Minute keine Offensivambitionen mehr gezeigt, erst wieder ab dem Tor der Spanier.
Fazit zum Spiel
Bis zum spanischen Tor gestaltete sich dieses WM-Finale – von wenigen Szenen abgesehen – unspektakulär, im Gegensatz zu dem Spiel um den dritten Platz tags zuvor, in dem England gegen Frankreich im torreichsten Spiel dieser WM am Ende 6:4 siegte.
Beide Finalteam zeigten zu großen Respekt voreinander, wobei Spanien jedoch wesentlich häufiger das Spiel kontrollierte. Die offenkundige technische Unterlegenheit der argentinischen Mannschaft machte sich besonders bemerkbar in den von ihr geführten harten Zweikämpfen, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit zu insgesamt fünf Gelben Karten – plus eine für den Trainer – und einer Roten Karte führten. Schon während der WM-Spiele zuvor „glänzten“ die Argentinier aufgrund ihrer rauen, aggressiven Spielweise mit insgesamt acht Gelben Karten.
Insgesamt war es für Argentinien das siebte WM-Finale, wovon es drei gewann. Spanien stand erst zum zweiten Mal im Endspiel. 2010 gewannen sie gegen die Niederlande ebenfalls mit 1:0.
Die Skandale der WM: Trumps Telefonat
Neben den Spielen sorgte die WM 2026 auch für zahlreiche Skandale. Überraschend durfte der gesperrte US-Stürmer Folarin Balogun nach einer Roten Karte für das nächste Spiel wieder auflaufen. Zuvor hatte US-Präsident Donald Trump bei FIFA-Chef Gianni Infantino in einem persönlichen Telefonat eine „Überprüfung“ erwirkt. Daraufhin wurde die Rote Karte zurückgenommen. Dieser Vorfall stellt seither die Integrität der FIFA infrage.
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Ein Belgischer Fan zeigt der FIFA die Rote Karte für ihre Entscheidung zu Folarin Balogun.
Foto: Jamie Squire/Getty Images
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Folarin Balogun darf gegen Belgien spielen.
Foto: Julio Cortez/AP/dpa
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Nach dem WM-Skandal zelebrierten die Fans ihren Angreifer besonders.
Foto: Ted S. Warren/AP/dpa
Im Sechzehntelfinale der WM 2026 spielten die USA gegen Bosnien-Herzegowina. Nach einem brutalen Tritt des US-Stürmers Folarin Balogun gegen den Knöchel des bosnischen Verteidigers Tarik Muharemović sah Balogun nach einer Video-Überprüfung die Rote Karte. Laut dem Standard-Reglement der FIFA wird der mit Rot bestrafte Spieler für mindestens ein Spiel gesperrt. Balogun hätte damit das Achtelfinale gegen Belgien verpasst, durfte dann aber doch spielen. Die USA verloren dennoch gegen Belgien.
Dazu äußerte scharfe Kritik der ehemalige, ebenfalls wegen Skandalen umstrittene Ex-FIFA-Chef Joseph Blatter. „Der heutige FIFA-Präsident hat sich Donald Trump unterworfen“, urteilte er.
Wut der Ägypter auf Schiri
Auch Argentinien war an mehreren Skandalen beteiligt. Beim WM-Achtelfinalspiel zwischen Argentinien und Ägypten, das knapp mit 3:2 für die Lateinamerikaner ausging, kam es zu einem massiven Streit um zwei Entscheidungen der Schiedsrichter. Der Vorwurf des ägyptischen Nationaltrainers Hossam Hassan: Zuerst sei ein klares Tor vom Video-Schiedsrichter nicht gegeben worden. Später sei ein Foul der aggressiven Argentinier an einem Ägypter nicht gegeben worden.
Die Ägypter hatten die Argentinier zunächst mit 2:0 Vorsprung vorgeführt. Der ägyptische Fußballverband legte bei der FIFA erfolglos eine offizielle Beschwerde ein.
Die Falklandinseln sind argentinisch
Und weiter ging es mit der argentinischen Nationalelf: Nach dem 2:1-Sieg gegen England im WM-Halbfinale sorgte ein politisches Banner für den nächsten Skandal. Kurz nach Spielende präsentierten zwei argentinische Nationalspieler ein weißes Banner auf dem Rasen. Darauf stand „Las Malvinas son argentinas“ (deutsch: „Die Falklandinseln sind argentinisch“). Das Plakat stammte ursprünglich von einem Fan aus dem Zuschauerblock.
Tags zuvor hatte die argentinische Vizepräsidentin Victoria Villarruel, Tochter eines Soldaten, der im Falklandkrieg gekämpft hatte, bereits die Stimmung angeheizt und auf X gepostet: „Morgen spielen wir gegen die thronräuberischen Piraten. Das ist nicht einfach nur ein weiteres Spiel. […] Vorwärts, Argentinien! Denn bis zum letzten Atemzug werden wir einfordern, was uns zusteht!“
Argentinien Spieler feiern ihren Sieg über England mit einem umstrittenen Plakat. Darauf steht „Die Falkland-Inseln gehören zu Argentinien“. Besagte Inseln waren 1982 Kriegsschauplatz zwischen den beiden Ländern.
Foto: Paul Ellis/AFP via Getty Images
Die im Südatlantik liegenden Falklandinseln stehen seit 1833 unter britischer Herrschaft. Argentinien beanspruchte das Territorium bereits zuvor. Die argentinischen Beamten wurden 1833 jedoch von den Briten abgesetzt und mussten die Inselgruppe verlassen. Am 2. April 1982 unternahm die damalige argentinische Militärdiktatur den Versuch, die Falklandinseln militärisch zurückzugewinnen. Es besetzte die Inseln. Daraufhin entsandte London Truppen und es begann ein 74 Tage andauernder Krieg, der auf beiden Seiten insgesamt 900 Menschenleben kostete. Der Falklandkrieg endete mit dem Sieg Englands.
Offenkundig kosteten bei der diesjährigen WM argentinische Fußballspieler den Match-Sieg über die englische Nationalmannschaft nationalistisch aus und erinnerten die Welt daran, dass dieser Krieg nach 44 Jahren am Rio de La Plata nicht vergessen ist. Eine Reaktion der FIFA dazu blieb bislang aus.
Somalischer Terrorist?
Weniger spektakuläre, aber dennoch eine zweifelhafte Entscheidung noch zum Schluss: Die US-Behörden verweigerten dem somalischen Schiedsrichter Omar Artan die Einreise. Artan wäre der erste somalische Schiedsrichter gewesen, der bei einer Fußball-WM ein Spiel geleitet hätte. Obwohl er im Besitz eines gültigen Visums war, das immerhin zuvor von US-Behörden ausgestellt worden war, wurde er in Miami elf Stunden lang festgehalten.
Aufgrund nicht näher bezeichneter Bedenken hinsichtlich seiner Sicherheitsüberprüfung wurde seine Einreise letztlich abgelehnt. Artan war laut BBC im vergangenen Jahr zum besten Schiedsrichter Afrikas gekürt worden. ESPN berichtete darüber, Artan sei verdächtigt worden, Kontakte zu Terroristen zu unterhalten.
Der Fußball ist jetzt ein Ami
Das Finale im MetLife Stadium in New Jersey glich nicht der gewohnten Fußballatmosphäre. Vielmehr spielte neben dem Ball auch typisches amerikanisches Entertainment eine Rolle. Erstmals gab es eine verlängerte Halbzeitshow von fast 30 Minuten. Das Reglement der FIFA hinsichtlich der Länge der Unterbrechung wurde dafür kurzerhand ignoriert.
Derweil bestimmten andere Weltstars als die Sport-Größen das Geschehen: Das Publikum wurde unter anderem unterhalten von Madonna, Justin Bieber und Shakira. Mit dieser Las-Vegas-artigen Darbietung dürfte der bisherige klassische Fußballrahmen eine ernsthafte Konkurrenz bekommen haben. Kaum auszudenken, dass der FIFA-Chef Infantino bei der nächsten WM im Jahr 2030 darauf verzichten möchte.
Ob diese Halbzeitshow die teils fünfstelligen Eintrittspreise für das Finale rechtfertigt, müssen am Ende die Fans entscheiden.
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Ronaldinho, Madonna und Ronaldo eröffneten die Halbzeitshow – in den Katakomben des Stadions in East Rutherford, New Jersey. Ihr Auftritt wird größtenteils als Musikvideo übertragen.
Foto: Florencia Tan Jun/Getty Images
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Die Muppets spielen Schlagzeug und der Rest der Musiker rudert zum Schlachtruf der Norweger.
Foto: Carl Recine/Getty Images
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Jung Kook und Bandmitglieder von BTS sind der dritte Akt der Halbzeitshow.
Foto: Justin Setterfield/Getty Images
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Justin Bieber bringt einen eher ruhigeren Auftritt auf den abgedeckten Rasen.
Foto: David Ramos/Getty Images
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Shakira und Burna Boy bringen wieder (Hüft-)Schwung in die Halbzeitshow mit dem offiziellen WM-Hit Dai-Dai.
Foto: Lars Baron/Getty Images
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Den Abschluss bildet ein Kinderchor mit einer klaren Botschaft.
Hubertus Troska, Mitglied des Vorstands der Mercedes-Benz Group AG, verantwortlich für China, während einer Rede der Präsentation von Mercedes-Benz Neuwagen auf der 20th Shanghai International Automobile Industry Exhibition am 18. April 2023. - Foto: HECTOR RETAMAL/AFP via Getty Images
In Kürze:
Die deutschen Luxusautomarken Mercedes-Benz, BMW, Audi und Porsche melden jeweils einen zweistelligen Prozentrückgang in der ersten Hälfte des Jahres 2026
In China spielt die Politik eine wichtigere Rolle für die Wirtschaftserfolge als der Markt
EU und Deutschland ist immer vorsichtiger geworden bei dem Handeln mit China
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, lieferte Mercedes-Benz im ersten Halbjahr weltweit rund 837.000 Fahrzeuge aus. Dies entspricht einem Rückgang von etwa 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
China war der Hauptgrund für das schlechte Gesamtergebnis. Dort erfuhr der Konzern einen Einbruch von 28 Prozent gegenüber dem Vorjahr, nachdem nur 210.200 Fahrzeuge auf dem chinesischen Markt verkauft worden waren. Der Rückgang im zweiten Quartal fiel besonders deutlich aus.
Im Vergleich dazu erlebte der schwäbische Autobauer auf den europäischen und US-amerikanischen Märkten ein Wachstum von 5 Prozent beziehungsweise 15 Prozent. Dieses reichte jedoch nicht aus, um die Einbußen in China auszugleichen.
Bei BMW sah es ähnlich aus. Laut eigenen Zahlen lieferte der Konzern in der ersten Jahreshälfte 2026 weltweit rund 1 Million Fahrzeuge aus. Dies entspricht einem Rückgang von über 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr, in China sogar von rund 20 Prozent. Im zweiten Quartal brachen die Auslieferungen dort sogar um rund 30 Prozent ein.
Bis Juni stiegen die Verkaufszahlen von BMW in den USA und Europa hingegen um rund 4 Prozent beziehungsweise 5 Prozent an.
Auch Audi verkaufte im zweiten Quartal erneut weniger Autos. Die Auslieferungen der VW-Tochter sanken um 8,2 Prozent auf 367.139 Fahrzeuge, wie das Unternehmen mitteilte. Vor allem in China und den USA läuft es schlecht. Audi setzt damit seinen Abwärtstrend beim Absatz fort.
Immerhin weisen die Auftragseingänge in Westeuropa nach oben: Sie lagen 7 Prozent über dem Vorjahreszeitraum und setzen damit ihren Wachstumskurs fort.
Der Absatz in China hingegen ging im ersten Halbjahr um mehr als ein Viertel zurück.
„Das Marktumfeld in China ist weiterhin anspruchsvoll und hoch wettbewerbsintensiv“, heißt es vom Ingolstädter Autobauer. „Seit Jahresbeginn haben Faktoren wie die Änderungen in der Förder- und Steuerpolitik, steigende Kraftstoffpreise und der anhaltende Preiswettbewerb die Nachfrage im Gesamtmarkt belastet.“
Auch Porsche meldete einen Rückgang der Auslieferungen in China, und zwar um 32 Prozent auf 14.501 Fahrzeuge im ersten Halbjahr 2026, während das Unternehmen weltweit einen Rückgang um 16 Prozent verzeichnete.
Deutsche Luxusautos in China: vom Statussymbol zur Sparmaßnahme
Der deutliche Rückgang der Verkäufe deutscher Autos in China resultiert laut Davy J. Wong, einem in den USA ansässigen unabhängigen politischen Ökonomen, aus dem kombinierten Druck von „Verzerrungen durch die Politisierung der Industrie“ und einem „makroökonomischen Stillstand“. Dabei identifizierte er die wirtschaftliche Verschlechterung Chinas als grundlegenden Auslöser.
„Es ist ein direktes Anzeichen für das Platzen von Vermögensblasen in der wohlhabenden Klasse Chinas“, sagte er gegenüber Epoch Times.
Deutsche Luxusautos waren in China früher ein Statussymbol, sagte er. „Als die Wirtschaft schwächelte und die Vermögenswerte schrumpften, kürzte die Mittelschicht als Erstes den Konsum unnötiger Dinge wie Luxusautos“, so Wong.
Sun Kuo-hsiang, Wirtschaftsprofessor an der Nanhua University in Taiwan, sagte gegenüber Epoch Times, der chinesische Markt habe sich von Verbrennungsmotoren, mechanischer Verarbeitungsqualität und Markenprestige hin zu Elektrofahrzeugen, intelligenten Cockpits, Software, Fahrerassistenzsystemen und extrem kurzen Produktzyklen verlagert.
Sun fügte hinzu, dass erschwingliche chinesische E-Autos und Plug-in-Hybride zunehmend Verbraucher anziehen, die sich zuvor vielleicht für Modelle von Volkswagen, BMW oder Mercedes-Benz entschieden hätten.
Deutsche Autohersteller konkurrieren demnach nicht nur mit „billigen chinesischen Autos“, sondern auch mit Fahrzeugen, die mehr digitale Funktionen zu niedrigeren Preisen bieten.
„Chinas schwache Wirtschaft und der stärkere Fokus der Verbraucher auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben diese Entwicklung noch beschleunigt“, sagte er.
Kein normaler Marktwettbewerb – Pekings politisches Risiko
Laut Wong ist die rasante Expansion der chinesischen Sektoren für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge keinesfalls das Ergebnis eines normalen Wettbewerbs. Vielmehr handele es sich um „ein politisches Wagnis, das durch eine verzerrte Steuerpolitik und staatliche Eingriffe angeheizt wird“.
Dabei nutze das chinesische Regime die niedrigen Markteintrittsbarrieren in diesem Bereich aus, um durch „technologischen Betrug“ und auf Kosten der Sicherheit einen „Überholvorgang in der Kurve“ zu erreichen.
Die „Würgegriffe“ des chinesischen Regimes auf importierte Autos bestehen laut Wong darin, dass die „drei Hauptsteuern“ – Zölle, Verbrauchsteuer und Mehrwertsteuer –, die von der regierenden KPCh auf importierte Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhoben werden, „extrem hart“ sind und die Gewinnmargen der Importautohersteller direkt schmälern.
Die chinesischen Behörden haben zudem strenge Beschränkungen für die Zulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in den großen Städten eingeführt, bieten aber Subventionen für inländische Elektrofahrzeuge an.
Als Reaktion auf die massiven Subventionen des chinesischen Regimes für die Elektroautoindustrie führte die Europäische Union Ende 2024 zusätzlich zu den bereits bestehenden 10 Prozent weitere Zölle von bis zu 35 Prozent auf aus China importierte Elektrofahrzeuge ein.
Die von der EU verhängten Antidumpingzölle auf chinesische E-Autos lösten gezielte Vergeltungsmaßnahmen aus Peking aus, darunter Antidumpinguntersuchungen gegen europäische Fahrzeuge mit großem Verbrennungsmotor und Schweinefleisch.
Dies sei ein direkter Schlag für Deutschlands Kerninteressen, insbesondere für die hubraumstarken Luxusfahrzeuge von Marken wie Mercedes-Benz und BMW, sagte Wong.
„Um Handelsbarrieren zu umgehen, haben deutsche Unternehmen wie Volkswagen und BMW jedoch nicht ihr Kapital abgezogen, sondern ihre Investitionen und Joint Ventures in China verstärkt“, sagte er.
Daher hat sich der Charakter des deutsch-chinesischen Handels verändert. Er hat sich von dem Modell, bei dem „Deutschland komplette Fahrzeuge nach China exportiert“, zu einem Modell entwickelt, bei dem „deutsches Kapital geschlossene Lieferketten innerhalb Chinas aufbaut“.
„Dieses Modell hat zwar den chinesischen Markt gesichert, generiert aber weder Arbeitsplätze noch Exporterlöse für Deutschland selbst, was zu einer weiteren Aushöhlung der deutschen Binnenwirtschaft führt.“
China ist nach wie vor einer der größten Handelspartner Deutschlands, und es sind dort rund 5.000 deutsche Unternehmen tätig.
Bei seinem Besuch in China im Februar 2026 forderte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine vertiefte strategische Zusammenarbeit, äußerte jedoch gleichzeitig Bedenken hinsichtlich chinesischer Überkapazitäten, des ungleichen Marktzugangs, der Subventionen und der Abhängigkeit von Lieferketten.
Laut Sun seien die Beziehungen zwischen Berlin und Peking zwar weiterhin funktionsfähig, das politische und wirtschaftliche Vertrauen sei jedoch deutlich schwächer als in der Merkel-Ära.
Sollten sich die chinesischen Subventionen, Exportbeschränkungen oder die Unterstützung für Russland verstärken, könnte Deutschland künftig stärkere Handelsschutzmaßnahmen ergreifen. Eine umfassende wirtschaftliche Entkopplung bleibe laut Sun aber unwahrscheinlich.
„Das Ziel besteht darin, die Abhängigkeit von kritischen Mineralien, Halbleitern, Batterien, Telekommunikation, Häfen und strategischer Infrastruktur zu verringern, während gleichzeitig der Handel mit Automobilen, Maschinen, Chemikalien und anderen Wirtschaftszweigen aufrechterhalten wird“, sagte er.
Deutschland fühle sich hin- und hergerissen, so Wong. Einerseits nähere es sich politisch „widerwillig wieder an die Vereinigten Staaten an“, andererseits versuche es wirtschaftlich „schmerzhaft, Risiken zu minimieren“.
„Politisch folgt Berlin der Linie Washingtons und Brüssels in ihrer scharfen Kritik an der KPCh in Fragen wie dem Südchinesischen Meer und der Taiwanstraße“, sagte er.
„Wirtschaftlich gesehen, lässt es traditionelle Branchenriesen wie die Automobil- und Chemieindustrie im chinesischen Markt auf sich allein gestellt agieren, schränkt aber die Zusammenarbeit mit China bei wichtigen Zukunftstechnologien wie Halbleitern und KI stark ein.“
ZDF-Sommerinterview mit Bundeskanzler Friedrich Merz. - Foto: Dominik Asbach/ZdF/dpa
In Kürze:
Rücktritt von Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag
Mögliche weitere Neubesetzung von Regierungsposten
Schlechte Umfragewerte des Kanzlers
Reformpläne der Bundesregierung
Bevorstehende Landtagswahlen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) distanziert sich im Sommerinterview des ZDF am 19. Juli vom ehemaligen Unions-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag Jens Spahn deutlich. Als dieser ihm von seiner Vaterschaft mit Hilfe einer Leihmutter in den USA erzählt habe, habe er sich gedacht: „Naja, hoffentlich geht er kommunikativ damit gut um und erklärt es gut.“
Mit der darauffolgenden Empörung habe er „nicht in diesem Umfang“ gerechnet, räumte Merz ein. Dass es nach Bekanntgabe der Vaterschaft von Spahn nun zu dessen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender gekommen sei, „hatte wahrscheinlich auch was mit seiner Person zu tun und auch mit der Kommunikation“, so der Bundeskanzler.
Merz kritisierte: Spahn habe sowohl die Partei als auch die Fraktion erst „sehr, sehr spät über alles informiert. „Wenn wir Zeit gehabt hätten, hätten wir das in Ruhe besprechen können, aber die Zeit hatten wir nicht.“
Spahns Rücktritt könnte zu einem Stühlerücken auf mehreren Posten führen. Dies versuchte die ZDF-Journalistin Diana Zimmermann dem Bundeskanzler zu entlocken, doch dieser ließ sich – trotz mehrfacher Nachfrage nur auf die Entgegnung ein: „Es könnte eine Gelegenheit sein.“
Die ZDF-Journalistin insistierte weiter: Der derzeitige Kanzleramtschef Torsten Frei „ist ja ein Top-Kandidat für den Fraktionsvorsitz. Darüber haben Sie nachgedacht?“ Merz gab sich ahnungslos: „Ich weiß nicht, wer ihn zum Top-Kandidaten gemacht hat. Das höre ich von Ihnen zum ersten Mal.“ Er fügte indes hinzu, dass es eine Gelegenheit sein könnte, „über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken.“
Zu seinen schlechten Umfragewerten
Diana Zimmermann konfrontierte Merz damit, dass er in den jüngsten Umfragen „sehr schlecht“ dastehe und fragte: „Haben Sie in den vergangenen Monaten darüber nachgedacht, ob Sie so weitermachen können, wenn es so wenig Vertrauen in der Bevölkerung gibt?“ Diese Frage ließ der Bundeskanzler unbeantwortet, und sagte ausweichend: „Wir haben es mit einer Vertrauenskrise der Demokratie insgesamt zu tun.“ Daran würde die Koalition arbeiten. Das sei nicht nur die Aufgabe einer Regierung, sondern aller demokratischen Parteien.
Aus der letzten Sitzung des Bundestages sei er aufgrund der „Tonlage“ „sehr besorgt“ nach Hause gefahren. „Von der AfD sind wir es mittlerweile gewöhnt. Von den Linken auch. Aber auch von den Grünen mittlerweile. Das war alles derselbe Sound.“ Die Auseinandersetzung sei „keine Werbung für die Demokratie“ gewesen. Er beklagte vor allem „die persönliche Herabsetzung“ in der Debatte. Diese schade der Demokratie.
Herausforderungen durch USA und China
Ob es ein Fehler gewesen sei, den Bürgern im Wahlkampf und in der Regierung viel zu versprechen, wollte die ZDF-Journalistin wissen. Merz: Er sei „noch von anderen Voraussetzungen ausgegangen. „Wir haben jetzt das fünfte Jahr in Folge einen Krieg in der Ukraine. Wir haben eine schwierige Lage mit den Vereinigten Staaten von Amerika“.
Man könne erkennen, dass die USA „unter der Führung von Donald Trump nicht mehr in dem Umfang zur NATO stehen, wie sie das Jahrzehnte vorher getan haben“. Auch sähe er „eine völlig andere Herausforderung durch die Volksrepublik China, die auf uns zukommt.“ Außerdem beklagte er eine „anhaltende Energiekrise durch fehlendes russisches Gas“.
Das seien „alles Dinge“, die sich „massiv verändert haben, insbesondere im letzten Jahr, praktisch auch zwischen den Wahlen.“ Für die Entscheidungen im Februar vergangenen Jahres, bevor der neue Bundestag zusammengetreten sei, übernehme er die Verantwortung. Merz rekurrierte mit dieser Aussage auf seine damalige Ablehnung der Schuldenbremse, die ihn nun „beschwert“.
Man müsse indes jetzt „mit den Mitteln, die wir haben, das Richtige daraus machen“. Er bekenne sich dazu, inzwischen eine andere Entscheidung zur Schuldengrenze getroffen zu haben. Jetzt müssten „schnelle Investitionen auch wieder Wirtschaftswachstum herbeiführen. Dazu stehen wir in der Verantwortung“, so der Bundeskanzler.
Darauf angesprochen, dass der Ukrainekrieg jedoch schon vor seiner Kanzlerschaft drei Jahre bestand, entgegnete Merz: „Die Auseinandersetzung mit dem ukrainischen Staatspräsidenten im Oval Office im Februar vergangenen Jahres hat nicht nur bei mir einen bleibenden Eindruck hinterlassen“, so Merz.
„Umfangreicher Reformprozess“
Die ZDF-Journalistin konfrontierte als Nächstes den Bundeskanzler mit einer ZDF-Umfrage zu den beschlossenen Reformen im Sozialbereich. Dieser Umfrage zufolge befänden 81 Prozent der Befragten die Kosten als für „nicht gerecht verteilt“. Frage an Merz: „Unterschätzen Sie, für wie unfair die Bürger diese Reformen halten?“
Merz: “Das Wichtigste“ für die Regierung sei gewesen, den weiteren drohenden Anstieg der Beiträge für die Sozialversicherung zu stoppen. Er gab sich überzeugt: „Das wird uns mit diesen Reformen gelingen, zumal wir (…) die Gesundheitsreform gemacht haben.“ Er kündige an: „Mindestens zwei werden folgen: die Sozialhilfe, die soziale Pflegeversicherung“ sowie die Rentenreform, „die im Herbst kommen soll“. Der Bundeskanzler weiter: „Wir sind in einem umfangreichen Reformprozess.“
Er gab sich zudem überzeugt, dass es der Regierung gelungen sei, die „Flüchtlingskrise“ in den Griff zu bekommen. „Das waren auch enorme Kosten, auch für die sozialen Sicherungssysteme.“
Außerdem erinnerte Merz daran, dass es eine Steuerreform geben werde, „wo die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden“. Diese solle „jetzt erst mal im Parlament beraten“ und verabschiedet werden. Dann erst werde es sich zeigen, „wo wir entlasten“. Mehr sei „im Augenblick“ nicht möglich, „weil die Staatsfinanzen sehr angespannt sind“.
Auch auf die Altersentwicklung in der Gesellschaft müsse Rücksicht genommen werden. Mit einem Seitenhieb auf die Alt-Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die von 2005 bis Ende Dezeber 2021 regierte, sagte Merz: „Wir holen das nach, was Jahrzehnte in Deutschland versäumt worden ist.“
„Sie zeigen immer nur diejenigen, die Kritik an mir äußern“
Er habe mit seiner Stadtbildaussage sehr viele Menschen mit Migrationhintergrund verstört, hielt die ZDF-Journalistin Zimmermann Merz vor. Dieser konterte: Es gehöre zur Wahrheit, „dass viele Menschen in Deutschland gesagt haben: ‚Genau so ist es, wie der Friedrich Merz das da gesagt hat.‘ Nur die kommen in Ihrer Berichterstattung kaum vor.“
Zimmermann will dazwischen gehen, doch Merz lässt sich nicht bremsen: „Nein, Sie zeigen immer nur diejenigen, die Kritik an mir äußern. Sie zeigen selten diejenigen, die mal sagen ‚Es ist genau so‘. (…) Das ist ihr gutes Recht, das zu tun. Aber es ist mein gutes Recht, zu sagen: Ich bekomme sehr viel Zustimmung in der Bevölkerung für das, was ich zu diesen Sachverhalten sage.“
Damit leitete Merz selbst über zum Thema, dass die Zahl der Arbeitsstunden in Deutschland zu niedrig sei. Wörtlich: „Die Schweizer arbeiten 200 Stunden mehr als die Deutschen. Das ist doch nicht Faulheit, die ich jemandem persönlich unterstelle. Sondern ich sage, unsere Produktivität ist zu gering, unsere wirtschaftliche Leistung ist zu gering und daran müssen wir etwas tun.“
Er versuche nur, ein Problem zu beschreiben und daraus wiederum eine Lösung zu entwickeln. Dazu brauche es eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. „Diese haben wir im Augenblick nicht“, räumte der Bundeskanzler ein. Deshalb „werden wir noch viel mehr erklären müssen“. Es habe aber „keinen Sinn, etwas gesund zu beten, was im Augenblick nicht gesund ist. „Insgesamt müssen wir in diesem Land eine höhere Leistung erbringen und dazu stehe ich.“
Tatsächlich lag gemäß dem Schweizer Bundesamt für Statistik im Jahr 2025 die wöchentliche Arbeitszeit in der Schweiz bei 42,5 Stunden, in Deutschland nur bei 38,4. Auf ein Jahr gerechnet, wäre das ein Unterschied von rund 200 Stunden.
„Uns darf das Land nicht wegrutschen“
Vor den drei im September anstehenden Landtagswahlen in Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern seien die Zustimmungswerte für die CDU „historisch schlecht“, hielt Zimmermann Merz vor. Der Bundeskanzler entgegnete, dass dies nicht alleine ein Problem der CDU sei.
Die SPD etwa stehe in Sachsen-Anhalt derzeit bei 6 Prozent. Bei der kürzlichen Landtagswahl in Baden-Württemberg habe die SPD 5,5 Prozent erreicht. Es sei deshalb „nicht alleine ein Problem des Ostens“.
Vielmehr gebe es ein gemeinsames Problem der politischen Mitte in Deutschland „Wir werden angegriffen von Links und Rechts“, sagte Merz. Es sei die Aufgabe der Mitte, dies der Bevölkerung zu erklären. Merz: „Uns darf das Land nicht wegrutschen.“
Er kündigte an, sich in allen drei Bundesländern in den Wahlkämpfen zu engagieren. Er wisse, dass dies „größte Besorgnis“ auch im „europäischen Ausland“ auslöse.
„Ich suche keine andere Koalition“
Zum Abschluss machte Merz deutlich: „Ich suche keine andere Koalition in Berlin. Ich möchte, dass wir mit dieser Koalition Erfolg haben.“ Denn die Regierungskoalition aus CDU und SPD habe „den Auftrag, dieses Land in höchst turbulenten Zeiten stabil auf Kurs zu halten.“
Wie können KI und Mensch so zusammenspielen, dass Führung klarer, Kommunikation leichter und Umsetzung wirksamer wird? - Foto: iStock/Jacob Wackerhausen
„Wir müssen jetzt etwas mit KI machen.“ Dieser Satz ist 2026 in vielen Unternehmen angekommen. Er klingt modern, entschlossen und gefährlich unpräzise. Denn KI löst keine Unklarheit. KI verstärkt sie.
Wenn Prozesse unklar sind, erzeugt KI schneller Unklarheit. Wenn Verantwortung diffus ist, liefert KI schneller Texte, Analysen oder Vorschläge, für die am Ende niemand sauber einsteht. Wenn Führung nur hofft, durch Technik Zeit zu sparen, entsteht oft neue Arbeit: prüfen, korrigieren, erklären und beruhigen.
KI ist kein Ersatz für Führung. Sie ist ein Werkzeug. Und Werkzeuge sind nur so gut wie der Zweck, für den sie eingesetzt werden.
Ein Unternehmen startete mit einem großen KI-Workshop – viele Ideen, viel Begeisterung, aber wenig Umsetzung. Drei Monate später war kaum etwas geblieben. Danach begannen wir kleiner: Welche drei Routinen kosten viel Zeit, sind wiederkehrend und haben ein überschaubares Risiko? Heraus kamen Protokollentwürfe, Angebotsbausteine und erste Zusammenfassungen von Kundenanfragen.
Plötzlich wurde KI praktisch – nicht als Zukunftsversprechen, sondern als Entlastung im Alltag.
Drei Fragen gehören vor jedes KI-Projekt:
Welche konkrete Arbeit soll leichter werden?
Wer prüft das Ergebnis und trägt Verantwortung?
Was darf aus Datenschutz-, Vertrauens- oder Qualitätsgründen nicht in dieses Werkzeug?
Genug gearbeitet. KI darf nicht noch ein Thema werden, das zusätzlich auf die ohnehin übervollen Kalender fällt. Sie muss Arbeit vereinfachen, sonst ist sie nur digitale Dekoration.
Besonders wichtig ist der menschliche Faktor. Viele Mitarbeiter fragen sich nicht nur, wie KI funktioniert. Sie fragen sich: Wird meine Arbeit dadurch entwertet? Darf ich KI nutzen? Muss ich Angst haben, Fehler zu machen? Werde ich ersetzt oder entlastet?
Führung muss diese Fragen nicht mit Beschwichtigung überdecken. Sie muss sie klären. Ein guter Startsatz lautet: „Wir nutzen KI dort, wo sie Routine entlastet. Entscheidungen, Verantwortung und Beziehung bleiben menschlich.“
Danach sind Leitplanken nötig:
Keine vertraulichen Personaldaten in ungeklärte Systeme.
Fakten, Zahlen und rechtliche Aussagen werden geprüft.
KI-Ergebnisse sind Vorschläge, keine Entscheidungen.
Gute Nutzung wird geteilt, nicht versteckt.
So entsteht Vertrauen. Und Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen neue Werkzeuge nicht heimlich, ängstlich oder gar nicht nutzen.
Beim b-steps summit 2026 geht es nicht um Tool-Show. Es geht um die Frage, wie KI und Mensch so zusammenspielen, dass Führung klarer, Kommunikation leichter und Umsetzung wirksamer wird.
Genug gearbeitet. Welche Routine könnten Sie mit KI entlasten, ohne Verantwortung aus der Hand zu geben?
Es gibt eine Hypothese, die besagt, dass das Leben auf der Erde vom Mars stammt. - Foto: NASA/JPL
In Kürze:
Mars und Erde entstanden vor über 4,5 Milliarden Jahren, wobei der Rote Planet etwas Vorsprung hatte.
Heute bietet unser kosmischer Nachbar weder Wasser noch Atmosphäre, doch das war nicht immer so.
Während die Erde sich nach einem gigantischen Einschlag wortwörtlich neu formte, bot der frühe Mars über Jahrmillionen bessere Bedingungen für das Leben.
Könnte es sein, dass dieses frühe Leben rechtzeitig den Absprung schaffte, bevor der Mars unbewohnbar wurde, und eine neue Heimat auf der Erde fand?
Wie entstand das Leben auf der Erde? Zwar haben Wissenschaftler Theorien dazu, doch verstehen sie noch nicht vollständig, welche chemischen Abläufe genau zur Entstehung des Lebens führten und wann die ersten primitiven Lebensformen auftauchten.
Was aber, wenn das Leben auf der Erde nicht hier seinen Ursprung hätte, sondern mit Meteoriten vom Mars hierher gelangte? Es ist zwar nicht die am meisten favorisierte Theorie zum Ursprung des Lebens, bleibt aber dennoch eine faszinierende Hypothese. Hier werden wir die Argumente dafür und dagegen untersuchen.
Gute Ausgangslage auf Mars und Erde?
Der zeitliche Ablauf ist ein entscheidender Faktor. Der Mars entstand vor etwa 4,6 Milliarden Jahren, während die Erde mit 4,54 Milliarden Jahren etwas jünger ist. Die Oberflächen beider Planeten waren anfangs geschmolzen, bevor sie allmählich abkühlten und sich verfestigten.
Der frühe Mars scheint eine schützende Atmosphäre und flüssiges Wasser in Form von Ozeanen, Flüssen und Seen gehabt zu haben. Möglicherweise war er auch geothermisch aktiv, mit zahlreichen hydrothermalen Schloten und heißen Quellen, die die notwendigen Bedingungen für die Entstehung von Leben boten.
Diese Abbildung zeigt den Jezero-Krater, wie er vor Milliarden von Jahren auf dem Mars ausgesehen haben könnte, als er noch ein See war.
Foto: NASA/JPL-Caltech
Vor etwa 4,51 Milliarden Jahren prallte jedoch ein marsgroßer, felsiger Planet namens Theia auf die Ur-Erde. Durch diesen Einschlag verschmolzen beide Himmelskörper miteinander und trennten sich anschließend in unsere Erde und ihren Mond. Hätte sich Leben vor diesem Ereignis entwickelt, hätte es dieses sicherlich nicht überlebt.
Der Mars hingegen erlebte wahrscheinlich kein globales Umschmelzereignis. Der rote Planet musste im turbulenten frühen Sonnensystem zwar zahlreiche Einschläge hinnehmen, doch deuten die Beweise darauf hin, dass keiner davon groß genug gewesen wäre, um den Planeten vollständig zu zerstören. Einige Gebiete könnten daher relativ stabil geblieben sein.
Wenn also auf dem Mars kurz nach der Entstehung des Planeten vor 4,6 Milliarden Jahren Leben entstanden wäre, hätte es sich mindestens eine halbe Milliarde Jahre lang ohne größere Unterbrechungen weiterentwickeln können.
Nach dieser Zeit brach das Magnetfeld des Mars zusammen, was den Anfang vom Ende der Bewohnbarkeit des Mars markierte. Die schützende Atmosphäre verschwand, wodurch die Oberfläche des Planeten eisigen Temperaturen und ionisierender Strahlung aus dem Weltraum ausgesetzt war. Doch wie sah es auf der Erde aus? Wie schnell entstand Leben nach dem Einschlag, der den Mond formte?
Führt man den Stammbaum des Lebens bis zu seinen Wurzeln zurück, gelangt man zu einem Mikroorganismus namens LUCA (Last Universal Cellular Ancestor, zu Deutsch: letzter gemeinsamer Vorfahre aller Lebewesen). Dies ist die Mikrobenart, von der die Forschung alles heutige Leben ableitet.
Eine aktuelle Studie rekonstruierte die Eigenschaften von LUCA mithilfe der Genetik und der Fossilienfunde des frühen Lebens auf der Erde. Daraus wurde geschlossen, dass LUCA vor 4,2 Milliarden Jahren lebte – früher als einige frühere Schätzungen vermuteten.
Doch LUCA war nicht der früheste Organismus auf der Erde, sondern eine von mehreren Mikrobenarten, die zu dieser Zeit gleichzeitig auf unserem Planeten existierten. Sie standen im Wettbewerb miteinander, kooperierten, überlebten die Widrigkeiten der Natur und wehrten Angriffe von Viren ab. Wenn es vor etwa 4,2 Milliarden Jahren auf der Erde kleine, aber recht komplexe Ökosysteme gab, muss das Leben schon früher entstanden sein. Doch wie viel früher?
Vereinfachter Stammbaum des Lebens mit LUCA und LECA, wie ihn sich die Forscher vorstellen.
Die neue Schätzung für das Alter von LUCA liegt bei 360 Millionen Jahren nach der Entstehung der Erde und 290 Millionen Jahren nach dem Mond-bildenden Einschlag. Wir wissen lediglich, dass sich in diesen 290 Millionen Jahren irgendwie Chemie zu Biologie entwickelte. Reichte diese Zeit aus, damit Leben auf der Erde entstehen und sich dann zu den Ökosystemen diversifizieren konnte, die zu Lebzeiten von LUCA existierten?
Ein marsianischer Ursprung des irdischen Lebens umgeht diese Frage. Der Hypothese zufolge könnten Arten marsianischer Mikroorganismen auf Meteoriten zur Erde gelangt sein – gerade rechtzeitig, um von den günstigen Bedingungen nach der Mondentstehung zu profitieren.
Der Zeitpunkt mag für diese Idee günstig sein. Als jemand, der auf diesem Gebiet arbeitet, würde ich jedoch vermuten, dass 290 Millionen Jahre reichlich Zeit sind, damit chemische Reaktionen die ersten Lebewesen auf der Erde hervorbringen und sich die Biologie anschließend diversifizieren und komplexer werden konnte.
Die Reise vom Mars zur Erde überstehen
Das rekonstruierte Genom von LUCA lässt vermuten, dass es sich von molekularem Wasserstoff oder einfachen organischen Molekülen als Nahrungsquellen ernähren konnte. Zusammen mit anderen Hinweisen deutet dies darauf hin, dass LUCAs Lebensraum entweder ein flaches marines Hydrothermalquellen-System oder eine geothermische heiße Quelle war.
Bislang nehmen Forscher an, dass solche Umgebungen auf der frühen Erde die notwendigen Bedingungen boten, damit Leben aus nicht-lebender Chemie entstehen konnte. LUCA verfügte zudem über biochemische Mechanismen, die es vor hohen Temperaturen und UV-Strahlung schützen konnten – echte Gefahren in diesen frühen Umgebungen der Erde.
Es ist jedoch keineswegs sicher, dass frühe Lebensformen die Reise vom Mars zur Erde hätten überleben können. Und nichts im Genom von LUCA deutet darauf hin, dass es besonders gut an den Weltraumflug angepasst war.
Heiße geothermale Quellen, wie sie heute im Yellowstone National Park existieren, könnten der Lebensraum für früheste Mikroorganismen wie LUCA gewesen sein.
Foto: Daphne Zheng/iStock
Um es bis zur Erde zu schaffen, hätten Mikroorganismen zunächst den ersten Aufprall auf der Marsoberfläche und einen Hochgeschwindigkeitsausstoß aus der Marsatmosphäre überstehen müssen. Danach folgte eine fast einjährige Reise durch das Vakuum des Weltraums, bei der sie die Bombardierung mit kosmischer Strahlung überleben mussten.
Anschließend hätten sie den hochtemperaturreichen Eintritt in die Erdatmosphäre und einen weiteren Aufprall auf die Erdoberfläche überstehen müssen. Dieses letzte Ereignis hätte sie möglicherweise in eine Umgebung gebracht, an die sie auch nur ansatzweise angepasst waren – oder auch nicht.
Die Wahrscheinlichkeit, dass all dies geschieht, erscheint mir ziemlich gering. So schwierig der Übergang von der Chemie zur Biologie auch erscheinen mag, so erscheint er mir doch weitaus einfacher als die Vorstellung, dass dieser Übergang auf dem Mars stattfinden würde, wobei Lebensformen die Reise zur Erde überleben und sich dann an einen völlig neuen Planeten anpassen würden. Ich könnte mich jedoch irren.
Es ist sinnvoll, sich Studien anzusehen, die untersuchen, ob Mikroorganismen die Reise zwischen Planeten überleben könnten. Bislang sieht es so aus, als könnten das nur die widerstandsfähigsten Mikroorganismen. Dabei handelt es sich um Arten, die sich daran angepasst haben, Schäden durch Strahlung zu vermeiden, und die durch die Bildung von Sporen in der Lage sind, Austrocknung zu überleben.
In dem Mars-Meteoriten ALH84001 sollen mikroskopisch kleine Fossilien eingeschlossen sein.
Aber vielleicht könnten Mikroorganismen, wenn eine Population von ihnen im Inneren eines ausreichend großen Meteoriten eingeschlossen wäre, vor den meisten der rauen Bedingungen im Weltraum geschützt sein. Einige Computersimulationen stützen diese Idee sogar. Derzeit laufen weitere Simulationen und Laborexperimente, um dies zu überprüfen.
Dies wirft eine weitere Frage auf: Wenn Leben innerhalb der ersten 500 Millionen Jahre nach der Entstehung unseres Sonnensystems vom Mars zur Erde gelangt ist, warum hat es sich dann in den folgenden vier Milliarden Jahren nicht von der Erde auf den Rest des Sonnensystems ausgebreitet? Vielleicht sind wir also doch keine Mars-Menschen.
Die EU-Kommission hat gegen alle Mitgliedstaaten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Der Grund: Die Länder haben bislang noch keine nationalen Gesetze zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie verabschiedet.
Deutschland will die EU-Vorgabe mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umsetzen.
Die gesetzlichen Vorgaben der EU gelten für alle 27 Mitgliedstaaten. Schafft es ein Land nicht, diese rechtzeitig umzusetzen, drohen Vertragsverletzungsverfahren.
Alle EU-Staaten in Verzug
Speziell im klimapolitischen Sektor stellte die Behörde der Europäischen Union jetzt flächendeckende Verstöße fest. Laut dem Portal „Insight EU Monitoring“ fordert sie alle Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – auf, „die verstärkten Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden umzusetzen“.
Demzufolge verpasste jedes EU-Land die Frist, bis zum 29. Mai 2026 entsprechend der EU-Vorgabe nationale Gesetze zu verabschieden. Diese sollen dazu beitragen, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.
Deutschland will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die EU-Vorgabe erfüllen. Der Bundestag und der Bundesrat haben das GModG am 10. Juli in einem Eilverfahren beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es endgültig in Kraft treten.
Aufgrund dieser Verstöße leitete die EU-Kommission nun Vertragsverletzungsverfahren ein. Dazu hat sie den Mitgliedstaaten zunächst Aufforderungsschreiben übermittelt. Jedes EU-Land muss jetzt innerhalb einer Frist von zwei Monaten reagieren, die Umsetzung abschließen und die Kommission über weitere Maßnahmen informieren.
Sollte die EU-Kommission eine oder mehrere nicht zufriedenstellende Antworten von den Mitgliedstaaten erhalten, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Falls von einem Land keine oder keine zufriedenstellende Reaktion kommt, wäre in der Folge eine Klage vor dem EuGH denkbar. Damit verbunden kann die EU-Kommission auch mögliche Strafzahlungen beantragen.
Bei der gesetzlichen EU-Vorgabe handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie wird auch als „Gebäuderichtlinie“ oder „Case Green“ bezeichnet. Alle Mitgliedstaaten einigten sich am 24. April 2024 auf diese Richtlinie.
Sie beinhaltet unter anderem die schrittweise Umsetzung sogenannter Nullemissionsgebäude im Neubau in allen EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass die Gebäude keine Vor-Ort-CO₂-Emissionen durch fossile Energieträger erzeugen dürfen. Zudem sollen die Gebäude ihren Verbrauch, die Erzeugung und die Speicherung von Energie bei Bedarf anpassen können. Das soll ab 2028 für Neubauten im öffentlichen Bereich und ab 2030 für alle Neubauten gelten.
Für Wohngebäude im Bestand schreibt die Richtlinie eine schrittweise Renovierung vor. Vorgesehen ist eine Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2020 bis 2050. Schon bis 2030 müssen EU-Wohngebäude den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch um 16 Prozent senken, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Dabei sollen mindestens 55 Prozent der Einsparungen durch die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.
Die Richtlinie ist ein zentrales Instrument des European Green Deal und des „Fit for 55“-Pakets. Ziel dieses gemeinsamen Beschlusses ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen im gesamten EU-Gebäudebestand.
Bis zum Jahr 2050 soll dieser Sektor demnach vollständig emissionsfrei sein. Gebäude sind laut dem Portal der größte Energieverbraucher in Europa. Deshalb misst die Kommission der Umsetzung dieser Klimaziele große Bedeutung bei.
Wenn mehr Verantwortung kein Gewinn ist – vom Aufstieg zur Abwägung. - Foto: iStock/Minerva Studio
In Kürze:
Nur noch 18 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sehen eine Beförderung als wichtigstes Karriereziel.
Führung wird kritisch und mit einer schlechteren Work-Life-Balance bewertet.
Unternehmen müssen Karrieren neu denken, um Führungskräfte zu gewinnen.
Als Catrin L., langjährige Mitarbeiterin und „beste Kraft“ in der Buchhaltung, von ihrem Chef das Angebot für den nächsten Karriereschritt bekommt, klingen die Eckdaten zunächst verlockend: mehr Geld, mehr Verantwortung, ein eigenes Team. Sie bedankt sich, wägt ab – und lehnt ab. Nicht etwa aus mangelndem Ehrgeiz, erzählt die 44-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern, sondern „weil ich meine Arbeit wirklich liebe, aber keine Lust auf endlose Meetings, nervige Personalgespräche und vor allem ständige Erreichbarkeit habe“.
Die Führungsstelle blieb auch nach ihrer Absage monatelang unbesetzt, erzählt sie. Nicht etwa, weil niemand qualifiziert wäre. Sondern, weil niemand den neuen Chefposten haben wollte.
Der zunehmend unbeliebte Chefsessel
Entscheidungen wie die von Catrin L. mögen überraschen, sind aber längst kein Einzelfall mehr. Im Gegenteil: Nur 18 Prozent der Beschäftigten in Deutschland nennen eine Beförderung als wichtigstes Karriereziel.
Gleichzeitig geben 65 Prozent an, auf eine Beförderung zu verzichten, wenn das persönliche Wohlbefinden darunter leidet.
Das sind Ergebnisse der aktuellen internationalen Erhebung „Talent Trends 2026“, für die weltweit mehr als 60.000 Fachkräfte befragt wurden, darunter 3.000 in Deutschland.
Höher im Kurs stehen laut der Untersuchung das Erwerben neuer Fähigkeiten (49 Prozent), Weiterbildung (44 Prozent) und fachliche Spezialisierung: 36 Prozent möchten ihre Expertise in ihrem Fachbereich ausbauen oder vertiefen.
Die Studie selbst nennt keine Gründe für diesen Wandel. Dennoch zeichnen die Ergebnisse ein deutliches Bild davon, was Beschäftigte heute von ihrem Berufsleben erwarten.
Es geht weg von Statussymbolen und formalen Karriereschritten, hin zu individueller Weiterentwicklung. Das traditionelle Karriereversprechen – mehr Verantwortung, mehr Status, mehr Geld – scheint zumindest für viele Beschäftigte an Überzeugungskraft zu verlieren. An seine Stelle tritt ein neues Erfolgsmodell, in dem Autonomie, Gesundheit, fachliche Exzellenz und kontinuierliches Lernen wichtiger werden.
Ob hinter dieser Entwicklung tatsächlich ein tiefgreifender Wertewandel steckt oder sie vor allem eine Reaktion auf veränderte Arbeitsbedingungen ist, lässt sich mit den vorliegenden Studien nicht eindeutig beantworten.
Wo Verantwortung mit hoher Arbeitsbelastung, permanenter Erreichbarkeit und zusätzlichem Verwaltungsaufwand einhergeht, erscheint der Verzicht auf eine Beförderung weniger als Ausdruck fehlenden Ehrgeizes denn als eine nüchterne Abwägung.
Die Kooperationsstudie „Die Zukunft der Arbeit – was Fachkräfte erwarten“ des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) und meinestadt.de GmbH aus Köln, bestätigt den Wandel: Karriere wird von vielen Beschäftigten zwar weiterhin mit Gehalt und Führungsverantwortung verbunden, gleichzeitig aber auch mit Stress und Leistungsdruck.
Dagegen gewinnen persönliche Weiterentwicklung, Sinn, gute Arbeitsbeziehungen und die Vereinbarkeit mit dem Familienleben an Bedeutung. 60 Prozent der Befragten empfinden Karriere überhaupt nicht als erstrebenswertes Lebensziel.
Besonders deutlich wird diese Haltung bei der Wirkung von Sprache: Nur 9,2 Prozent finden Stellenanzeigen attraktiv, die mit dem Begriff „Karriere“ werben. Deutlich besser schneidet dagegen die Formulierung „Wir fördern gute Ideen“ mit einer fast dreimal so hohen Zustimmungsrate von 26,8 Prozent ab.
Auch Catrin aus Norddeutschland verzichtet lieber auf die angebotene Beförderung. Die mit einer Führungsposition verbundenen Aufgaben wie Teamleitung, Berichte schreiben und Personalgespräche würden ihr „die Lebensqualität nehmen“. Den zusätzlichen Stress könne auch die Gehaltserhöhung nicht ausgleichen, zumal sie durch diese in einen höheren Steuersatz kommen würde. Sie sagt:
„So lohnt es sich dann am Ende noch nicht einmal mehr finanziell.“
Vielmehr habe sie das Angebot zum Anlass genommen, sich zu überlegen, wie sie mehr Zeit mit ihrer Tochter und ihrem Ehemann verbringen kann.
Damit liegt sie im Trend: 63 Prozent der Deutschen stimmen laut Randstad Arbeitsbarometer der Aussage zu, dass ihnen eine Work-Life-Balance wichtig oder sehr wichtig ist. Genauso viele finden, dass der klassische Karrierepfad veraltet oder nicht mehr zeitgemäß ist.
Was Unternehmen daraus lernen müssen
Für Arbeitgeber auf der Suche nach Fach- und Führungskräften bedeuten diese Tendenzen, dass eine Beförderung allein kein überzeugendes Angebot mehr ist. Wer Verantwortung übertragen will, muss heute gleich die Erklärung mitliefern, warum sie sich für die Beschäftigten lohnt.
Eine Befragung der Unternehmensberatung McKinsey von europäischen Arbeitnehmern kommt zu dem Ergebnis, dass unter anderem fehlende Entwicklungsmöglichkeiten zu den wichtigsten Kündigungsgründen zählen. Unternehmen müssen also inzwischen Karriere breiter denken und neben Führungspositionen auch individuelle Weiterentwicklung fördern. Gerade für kleinere Unternehmen sind Fach- und Projektlaufbahnen Optionen nicht nur für Nachwuchskräfte, sondern ernsthafte Alternativen zu einer klassischen Führungskarriere.
Ein anderer Weg wäre, Führungsrollen attraktiver zu gestalten. Wenn Beschäftigte mit Führungsverantwortung vor allem Dauerstress, endlose Meetings, eine hohe administrative Belastung und ständige Erreichbarkeit verbinden, wird auch ein höheres Gehalt viele nicht überzeugen.
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst Alltag. Vom 2. August an gelten in der EU neue Transparenzpflichten für KI-Systeme und künstlich erzeugte Inhalte. - Foto: Nenad Cavoski/iStock
In Kürze:
Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindlicheStrafen.
Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner
„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.
Wo die Abgrenzung schwierig wird
Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).
Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn
Regeln stehen, Hilfen kommen später
Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.
Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau
Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.
Der Omnibus soll für Ordnung sorgen
Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.
Foto: monkeybusinessimages/iStock
Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden
Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.
Die Regeln müssen im Alltag bestehen
Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
US-Außenminister Marco Rubio warnt vor Verharmlosung des Linksextremismus. (Archivbild) - Foto: Manish Swarup/AP/dpa
In Kürze:
Vertreter aus 70 Staaten beraten in Washington über den internationalen Kampf gegen politischen Terrorismus.
US-Außenminister Marco Rubio fordert, Linksextremismus stärker als sicherheitspolitische Bedrohung zu behandeln.
CSIS und ACLU kritisieren die Schwerpunktsetzung der US-Regierung und warnen vor einer Vernachlässigung anderer Terrorgefahren.
Im Loy-Henderson-Konferenzraum in Washington, D.C. hat am Donnerstag, 16. Juli, das Ministertreffen anlässlich des Wiederauflebens des politischen Terrorismus begonnen. Auf Einladung von US-Außenminister Marco Rubio und in Anwesenheit mehrerer weiterer Regierungsmitglieder sind Vertreter aus 70 Ländern zusammengekommen.
Ursprünglich, so Rubio, habe man Vertreter aus rund 60 Ländern eingeladen. Allerdings, so hieß es am Freitag aus dem US-Außenministerium, habe man aufgrund des „überwältigenden Interesses“ zehn weitere Einladungen versandt.
Rubio warnt vor Verharmlosung von Linksextremismus und Linksterrorismus
Der Fokus des Gipfels liegt auf der Problematik des Linksextremismus. Minister Rubio erklärte, dass diese Form des politischen Terrorismus in den vergangenen Jahren eindeutig zu kurz gekommen sei.
Der weltweite Einsatz der USA gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) habe die Anzahl der dschihadistischen Anschläge und Komplotte um zwei Drittel verringert. In Europa sei die Zahl der Toten aufgrund dschihadistischer Attentate sogar um 97 Prozent zurückgegangen. Der Rechtsterrorismus sei ohnehin schon seit Jahr und Tag im Visier der Behörden und in der Bevölkerung als Übel wahrgenommen.
Demgegenüber, so Rubio, gebe es in Teilen der Bevölkerung, vor allem im akademischen, medialen und politischen Bereich, nach wie vor eine falsche Wahrnehmung des Linksextremismus und Linksterrorismus. Diesem messe man vielfach gute Absichten oder noble Ziele zu, und Gewalttaten seien demnach nur der Ausdruck eines zu ungestümen Idealismus.
Anschläge in Berlin ebenso wie in Griechenland erwähnt
Tatsächlich hinterlasse der Linksterrorismus bereits seit Jahrzehnten weltweit eine Blutspur. Rubio verweist auf die linksterroristischen Zusammenschlüsse der 1970er- und 1980er-Jahre, die auf mehreren Kontinenten organisierte Gewaltakte, politisch motivierte Morde und Terroranschläge verübt hätten. Diese reichten vom „Leuchtenden Pfad“ in Peru über den „Weather Underground“ in den USA bis hin zur RAF in Deutschland.
Rubio sprach auch Beispiele aus Europa an. So hätten Linksextremisten eine 72-jährige Frau in Griechenland durch eine Brandbombe im eigenen Haus getötet, weil deren Tochter sich um ein öffentliches Amt bewarb. Dort hatten sich Terrorakte gegen die regierende „Nea Demokratia“ gerichtet. Er erwähnte auch den Tod einer 83-jährigen Frau, die infolge des Stromausfalls nach dem Anschlag auf Berlins Stromnetz erfroren war.
In Deutschland sei die Zahl der linksextremistisch motivierten Gewalttaten um mehr als 40 Prozent gestiegen. Sogar mehr als 80 Prozent der politisch motivierten Gewalt in Griechenland gingen auf das Konto extrem linker oder anarchistischer Gruppen. Auch in den USA sei die Zahl der linksextremistisch motivierten Terrorakte und Komplotte auf dem höchsten Stand der vergangenen Jahre angelangt.
Rubio: Linksextremismus „immer von Hass getrieben“
Minister Rubio verwies mit Blick auf die USA auf gewalttätige Ausschreitungen infolge der George-Floyd-Proteste im Jahr 2020 sowie auf zwei Attentatsversuche gegen Präsidenten Donald Trump. Außerdem ordnete er den Angriff eines antireligiösen Transgender-Schützen auf eine katholische Grundschule sowie die tödlichen Schüsse auf den Influencer Charlie Kirk in diesem Bereich ein.
Der Linksextremismus werde „immer von einem Hass getrieben, vor allem von einem Hass auf die Zivilisation selbst“. Er sei ein „Aufstand der Schlechtesten gegen die Besten, ein Aufstand der Schwachen und Feiglinge gegen die Starken und Guten“. Rubio wandte sich auch gegen die verbreitete Ansicht, der Kommunismus sei „eine gute Theorie, die nur nicht funktioniert“.
Vielmehr sei schon die Theorie nicht gut. Der Kommunismus sei von einem „Hass auf das Schöne und Richtige“ getrieben. Die Welt, die ihm vorschwebe, sei eine Welt ohne Mut, Kreativität, Ehrgeiz, Mythen, Helden und ohne Ambitionen, Großes zu leisten. Was sich der Kommunismus vorstelle, sei eine „Welt ohne Gott“.
CSIS warnt vor Vernachlässigung anderer gewaltbereiter Extremisten
Das Center for Strategic and International Studies (CSIS) in Washington, D.C. sieht den neuen Fokus der US-Regierung auf den Linksextremismus kritisch. Dort heißt es zwar, dass linksextreme Gewalt im vergangenen Jahrzehnt zugenommen habe. Ausgegangen sei sie jedoch von sehr niedrigen Zahlen. Linksextremer Terrorismus bleibe nach wie vor auf einem geringeren Niveau als rechtsextremer oder dschihadistischer.
Die Einrichtung mahnt, dass es wichtig sei, „Ressourcen für jedwede terroristische Bedrohung sicherzustellen“. Der dschihadistische Terror sei nach wie vor eine Gefahr, und der Rechtsterrorismus könne durch emotionalisierende Fehlinformationen begünstigt werden.
Die Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) in New York wirft der Trump-Regierung vor, „unter dem Banner des Kampfes gegen inländischen Terrorismus und politische Gewalt friedliche Aktivisten und Spender ins Visier“ zu nehmen.
Seit November haben die USA vier europäische linksextreme Gruppen als terroristische Vereinigungen eingestuft – darunter auch die deutsche Antifa Ost. Für Hinweise über deren Finanzierung ist eine Belohnung von bis zu 10 Millionen US-Dollar ausgelobt. Minister Rubio verspricht von dem Treffen eine „koordinierte Aktion“ gegen „internationale Netzwerke und Organisationen, die politische Ziele mit Einschüchterung und Gewalt verfolgen“.
US-Außenminister Marco Rubio warnt vor Verharmlosung des Linksextremismus. (Archivbild) - Foto: Manish Swarup/AP/dpa
In Kürze:
US-Außenministerium kündigt Visabeschränkungspolitik an
Vertreter aus 70 Staaten beraten in Washington über den internationalen Kampf gegen politischen Terrorismus.
US-Außenminister Marco Rubio fordert, Linksextremismus stärker als sicherheitspolitische Bedrohung zu behandeln.
CSIS und ACLU kritisieren die Schwerpunktsetzung der US-Regierung und warnen vor einer Vernachlässigung anderer Terrorgefahren.
Der US-amerikanische Außenminister Marco Rubio hat eine neue Visabeschränkungspolitik angekündigt, die sich gegen Mitglieder „linksextremer terroristischer“ Organisationen und verbündeter Gruppen richtet. Damit erweitert er die Bemühungen, die US-Terrorismusbekämpfung auf die Bekämpfung von Bedrohungen durch linksextremistische Netzwerke auszurichten, die nach Ansicht der Regierung über nationale Grenzen hinweg operieren.
In einer Erklärung des US-Außenministeriums vom 16. Juli wurde die neue Richtlinie vorgestellt, die die Einreise in die Vereinigten Staaten für ausländische Staatsangehörige einschränken würde, die beschuldigt werden, terroristische Handlungen zu unterstützen oder zu fördern, gewalttätige Aktivitäten zu finanzieren, sich an Wirtschaftssabotage zu beteiligen oder Organisationen logistische Unterstützung zu leisten, die nach Ansicht der Trump-Regierung politische Ziele durch Gewalt verfolgen.
„Ausländer, die linksextreme Terroristen finanzieren, anstiften oder unterstützen, sind Feinde unserer Zivilisation”, schrieb Rubio in einem Beitrag auf X. „Sie sind in den Vereinigten Staaten nicht willkommen.“
Das US-Außenministerium erklärte, die Maßnahmen würden gemäß Abschnitt 212(a)(3)(C) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes umgesetzt. Dieser erlaubt es dem US-Außenminister, ausländischen Staatsangehörigen die Einreise zu verweigern, wenn ihre Anwesenheit als potenziell schädlich für die außenpolitischen Interessen der USA angesehen wird.
Es wurden keine Angaben dazu gemacht, wann die Einschränkungen in Kraft treten werden oder welche konkreten Organisationen oder Einzelpersonen betroffen sein werden.
Die Ankündigung erfolgte im Rahmen einer Ministerkonferenz. Im Loy-Henderson-Konferenzraum in Washington, D.C. hat am Donnerstag, 16. Juli, das Ministertreffen anlässlich des Wiederauflebens des politischen Terrorismus begonnen. Auf Einladung von US-Außenminister Marco Rubio und in Anwesenheit mehrerer weiterer Regierungsmitglieder sind Vertreter aus 70 Ländern zusammengekommen.
Ursprünglich, so Rubio, habe man Vertreter aus rund 60 Ländern eingeladen. Allerdings, so hieß es am Freitag aus dem US-Außenministerium, habe man aufgrund des „überwältigenden Interesses“ zehn weitere Einladungen versandt.
Rubio warnt vor Verharmlosung von Linksextremismus und Linksterrorismus
Der Fokus des Gipfels liegt auf der Problematik des Linksextremismus. Minister Rubio erklärte, dass diese Form des politischen Terrorismus in den vergangenen Jahren eindeutig zu kurz gekommen sei.
Der weltweite Einsatz der USA gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) habe die Anzahl der dschihadistischen Anschläge und Komplotte um zwei Drittel verringert. In Europa sei die Zahl der Toten aufgrund dschihadistischer Attentate sogar um 97 Prozent zurückgegangen. Der Rechtsterrorismus sei ohnehin schon seit Jahr und Tag im Visier der Behörden und in der Bevölkerung als Übel wahrgenommen.
Demgegenüber, so Rubio, gebe es in Teilen der Bevölkerung, vor allem im akademischen, medialen und politischen Bereich, nach wie vor eine falsche Wahrnehmung des Linksextremismus und Linksterrorismus. Diesem messe man vielfach gute Absichten oder noble Ziele zu, und Gewalttaten seien demnach nur der Ausdruck eines zu ungestümen Idealismus.
Anschläge in Berlin ebenso wie in Griechenland erwähnt
Tatsächlich hinterlasse der Linksterrorismus bereits seit Jahrzehnten weltweit eine Blutspur. Rubio verweist auf die linksterroristischen Zusammenschlüsse der 1970er- und 1980er-Jahre, die auf mehreren Kontinenten organisierte Gewaltakte, politisch motivierte Morde und Terroranschläge verübt hätten. Diese reichten vom „Leuchtenden Pfad“ in Peru über den „Weather Underground“ in den USA bis hin zur RAF in Deutschland.
Rubio sprach auch Beispiele aus Europa an. So hätten Linksextremisten eine 72-jährige Frau in Griechenland durch eine Brandbombe im eigenen Haus getötet, weil deren Tochter sich um ein öffentliches Amt bewarb. Dort hatten sich Terrorakte gegen die regierende „Nea Demokratia“ gerichtet. Er erwähnte auch den Tod einer 83-jährigen Frau, die infolge des Stromausfalls nach dem Anschlag auf Berlins Stromnetz erfroren war.
In Deutschland sei die Zahl der linksextremistisch motivierten Gewalttaten um mehr als 40 Prozent gestiegen. Sogar mehr als 80 Prozent der politisch motivierten Gewalt in Griechenland gingen auf das Konto extrem linker oder anarchistischer Gruppen. Auch in den USA sei die Zahl der linksextremistisch motivierten Terrorakte und Komplotte auf dem höchsten Stand der vergangenen Jahre angelangt.
Rubio: Linksextremismus „immer von Hass getrieben“
Minister Rubio verwies mit Blick auf die USA auf gewalttätige Ausschreitungen infolge der George-Floyd-Proteste im Jahr 2020 sowie auf zwei Attentatsversuche gegen Präsidenten Donald Trump. Außerdem ordnete er den Angriff eines antireligiösen Transgender-Schützen auf eine katholische Grundschule sowie die tödlichen Schüsse auf den Influencer Charlie Kirk in diesem Bereich ein.
Der Linksextremismus werde „immer von einem Hass getrieben, vor allem von einem Hass auf die Zivilisation selbst“. Er sei ein „Aufstand der Schlechtesten gegen die Besten, ein Aufstand der Schwachen und Feiglinge gegen die Starken und Guten“. Rubio wandte sich auch gegen die verbreitete Ansicht, der Kommunismus sei „eine gute Theorie, die nur nicht funktioniert“.
Vielmehr sei schon die Theorie nicht gut. Der Kommunismus sei von einem „Hass auf das Schöne und Richtige“ getrieben. Die Welt, die ihm vorschwebe, sei eine Welt ohne Mut, Kreativität, Ehrgeiz, Mythen, Helden und ohne Ambitionen, Großes zu leisten. Was sich der Kommunismus vorstelle, sei eine „Welt ohne Gott“.
CSIS warnt vor Vernachlässigung anderer gewaltbereiter Extremisten
Das Center for Strategic and International Studies (CSIS) in Washington, D.C. sieht den neuen Fokus der US-Regierung auf den Linksextremismus kritisch. Dort heißt es zwar, dass linksextreme Gewalt im vergangenen Jahrzehnt zugenommen habe. Ausgegangen sei sie jedoch von sehr niedrigen Zahlen. Linksextremer Terrorismus bleibe nach wie vor auf einem geringeren Niveau als rechtsextremer oder dschihadistischer.
Die Einrichtung mahnt, dass es wichtig sei, „Ressourcen für jedwede terroristische Bedrohung sicherzustellen“. Der dschihadistische Terror sei nach wie vor eine Gefahr, und der Rechtsterrorismus könne durch emotionalisierende Fehlinformationen begünstigt werden.
Die Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) in New York wirft der Trump-Regierung vor, „unter dem Banner des Kampfes gegen inländischen Terrorismus und politische Gewalt friedliche Aktivisten und Spender ins Visier“ zu nehmen.
Seit November haben die USA vier europäische linksextreme Gruppen als terroristische Vereinigungen eingestuft – darunter auch die deutsche Antifa Ost. Für Hinweise über deren Finanzierung ist eine Belohnung von bis zu 10 Millionen US-Dollar ausgelobt. Minister Rubio verspricht von dem Treffen eine „koordinierte Aktion“ gegen „internationale Netzwerke und Organisationen, die politische Ziele mit Einschüchterung und Gewalt verfolgen“.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026. - Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
In Kürze:
Neue Dokumente zu mutmaßlicher ausländischer Einflussnahme auf US-Wahlen veröffentlicht.
Berichte nennen China, Cyberaktivitäten und den Zugriff auf Wählerdaten.
Untersuchungen zu Wahlregistrierungen und Sicherheitsfragen werden fortgesetzt.
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Mit der Freigabe bislang geheimer Dokumente hat US-Präsident Donald Trump eine neue Debatte über ausländische Einflussnahme auf US-Wahlen ausgelöst. Die am 16. Juli veröffentlichten Unterlagen befassen sich mit mutmaßlicher ausländischer Einflussnahme auf die US-Wahlen 2020 und enthalten Berichte über chinesische Cyberaktivitäten, Wählerdaten sowie den Umgang amerikanischer Geheimdienste mit entsprechenden Erkenntnissen.
Die teilweise stark geschwärzten Dateien wurden auf einer neuen Plattform des Weißen Hauses zur Wahlintegrität veröffentlicht. Sie behandeln unter anderem die Beschaffung und Nutzung amerikanischer Wählerdaten durch China, mögliche Schwachstellen elektronischer Wahl- und Stimmzählungssysteme, Ermittlungen zu Wählerregistrierungen in Michigan sowie Fragen zu Nichtbürgern in staatlichen Wählerverzeichnissen.
Nach Angaben der veröffentlichten Geheimdienstunterlagen untersuchten Analysten mögliche Aktivitäten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), darunter das Sammeln umfangreicher persönlicher Daten amerikanischer Bürger, Cyberaktivitäten gegen US-Ziele und Versuche, die öffentliche Wahrnehmung politischer Themen zu beeinflussen.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
Chinesische Cyberaktivitäten im Fokus
Ein neu freigegebener CIA-Vermerk aus dem Juli 2020, der Erkenntnisse des Federal Bureau of Investigation (FBI) und der National Security Agency (NSA) enthält, beschreibt mutmaßliche Aktivitäten chinesischer Cyberakteure gegen hochrangige US-Vertreter. Demnach standen persönliche E-Mail-Konten von Personen aus dem Umfeld des Präsidenten, der Exekutive, des Kongresses und der Bundesjustiz im Fokus möglicher Ausspähversuche.
Die Unterlagen legen zudem dar, dass mit der Kommunistischen Partei Chinas verbundene Cyberakteure umfangreiche wahlbezogene Informationen aus verschiedenen US-Quellen sammelten. Dazu gehörten Datenbanken, Meinungsforschungsunternehmen, politische Organisationen, Wahlkampagnen und gemeinnützige Einrichtungen.
Nach Angaben des Berichts wurden dabei Informationen von mehr als 204 Millionen Amerikanern erfasst. Ein erheblicher Teil dieser Daten stammte aus Informationen, die öffentlich zugänglich und zum Herunterladen verfügbar waren.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
Berichte über Einfluss auf die US-Wahl
Ein separater Bericht des National Intelligence Council kommt zu dem Schluss, dass Peking seine Cyberaktivitäten im Zusammenhang mit den US-Wahlen 2020 ausgeweitet habe. Demnach führten mit China verbundene Akteure gezielte Eindringversuche gegen Unternehmen des privaten Sektors durch, um Informationen über US-Politikkandidaten, Wahlkampagnen, Spender und Wählerdaten zu sammeln.
Nach Einschätzung der Geheimdienstanalysten umfassten die chinesischen Einflussmaßnahmen verschiedene Instrumente – darunter öffentliche Botschaften, sich entwickelnde verdeckte Online-Aktivitäten, diplomatische Einflussnahme und den Einsatz wirtschaftlicher Druckmittel.
Gleichzeitig stellten die Analysten fest, dass die KPCh offenbar auf die Nutzung ihrer „aggressivsten Optionen“ zur direkten Beeinflussung oder Störung der Wahl verzichtete. Als mögliche Gründe nannten sie die Sorge vor politischen Gegenreaktionen sowie das Interesse Pekings, die bilateralen Beziehungen nach der Wahl zu stabilisieren.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
Vorwürfe um gefälschte Führerscheine
Ein unbearbeiteter FBI-Geheimdienstbericht beschreibt die Aussagen einer Quelle, wonach die KPCh Zehntausende gefälschte US-Führerscheine hergestellt und in die Vereinigten Staaten gebracht haben soll. Der Quelle zufolge sollten die gefälschten Dokumente dazu dienen, chinesischen Studenten und Einwanderern mit Nähe zur KPCh eine Teilnahme an der US-Präsidentschaftswahl zu ermöglichen.
Weitere Dokumente aus dem veröffentlichten Berichtspaket zeigen Diskussionen innerhalb von Geheimdienstkreisen über den Umgang mit Berichten zu möglichen Wahlproblemen. Dabei ging es um die Frage, ob bestimmte Verbindungen und Zusammenhänge im Zusammenhang mit ausländischer Einflussnahme öffentlich stärker thematisiert oder zurückhaltender dargestellt werden sollten.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
Kritik an Geheimdiensten
„Dies ist ein sehr gutes Beispiel – aber bei Weitem nicht das einzige – für ein Problem, auf das ich seit dem Sommer hingewiesen habe: dass die [Geheimdienstgemeinschaft] aus nicht sachlichen Gründen darauf verzichtet, Verbindungen zu Wahlen ausdrücklich zu benennen“, schrieb ein nicht namentlich genannter Geheimdienstmitarbeiter in einer E-Mail.
Die Nachricht entstand, nachdem Erkenntnisse bekannt geworden waren, wonach China an Aktivitäten zur Einflussnahme auf den US-Wahlprozess beteiligt gewesen sein soll. Der Verfasser kritisierte dabei den Umgang innerhalb der Geheimdienststrukturen mit entsprechenden Hinweisen und stellte die Frage, ob bestimmte Verbindungen zur Wahl bewusst weniger hervorgehoben wurden.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
Gesellschaftliche Spannungen gezielt genutzt
Untersuchungen zufolge gab es Versuche, Einfluss auf die politische Debatte in den Vereinigten Staaten zu nehmen, indem gesellschaftliche Spannungen verstärkt und bestehende Konflikte innerhalb der Bevölkerung genutzt wurden. Dabei ging es unter anderem um Themen wie Einwanderung, soziale Ungleichheiten und regierungskritische Protestbewegungen.
Ein neu veröffentlichter Bericht des National Intelligence Council beschreibt Einschätzungen, wonach chinesische Akteure gesellschaftliche Spannungen in den Vereinigten Staaten, insbesondere im Zusammenhang mit Rassenkonflikten, als möglichen Einflussfaktor im Wahlkampf betrachtet hätten. Zudem wird der Verdacht genannt, dass Mitarbeiter eines regierungsnahen chinesischen Technologieunternehmens eine Kampagne unterstützt haben könnten, die darauf abzielte, verdeckt Proteste und Spannungen gegen die US-Regierung zu verstärken.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
Einfluss über soziale Medien
Laut einem der veröffentlichten Dokumente wurden gezielte Maßnahmen eingesetzt, um bestimmte Botschaften und Themen in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Dabei sollen soziale Medienplattformen wie TikTok, Facebook, Twitter und YouTube sowie weitere Online-Kanäle genutzt worden sein, um öffentliche Diskussionen und Wahrnehmungen zu beeinflussen.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
Weitere Staaten im Visier
Direkte Verbindungen zur Kommunistischen Partei Chinas konnten den Angaben zufolge nicht eindeutig nachgewiesen werden. Geheimdienstanalysten kamen jedoch zu der Einschätzung, dass Teile des chinesischen Regimes zumindest von der beschriebenen Kampagne gewusst und diese geduldet haben könnten. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass einzelne staatliche Stellen die Aktivitäten unterstützt, angeordnet oder selbst durchgeführt haben.
Weitere Berichte befassen sich mit den Fähigkeiten ausländischer Akteure, die Sicherheit und Integrität von US-Wahlsystemen zu gefährden. Dabei werden unter anderem China, Iran, Nordkorea, Russland und Venezuela als Staaten genannt, deren Aktivitäten oder technische Möglichkeiten im Zusammenhang mit möglichen Einfluss- und Cyberoperationen untersucht wurden.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
Trump fordert neue Ermittlungen
Vor der Veröffentlichung der Dokumente erklärte Donald Trump während einer landesweit ausgestrahlten Veranstaltung: „Jahrelang wurden die Amerikaner dreist über die Sicherheit unserer Wahlinfrastruktur belogen.“
Mit dieser Aussage kritisierte Trump den bisherigen Umgang mit der Sicherheit elektronischer Wahlsysteme und stellte die bisherigen Einschätzungen zur Widerstandsfähigkeit der US-Wahlinfrastruktur infrage.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
Ermittlungen in Michigan
Zu den veröffentlichten Unterlagen gehören auch Dokumente über Ermittlungen zu Wählerregistrierungen im Bundesstaat Michigan. Darin enthalten sind FBI-Akten zu einer Razzia im Jahr 2020 in der Stadt Muskegon, die im Zusammenhang mit Vorwürfen mutmaßlich betrügerischer Wählerregistrierungen durchgeführt wurde.
Trump ordnete auf Grundlage der neu veröffentlichten Unterlagen weitere Untersuchungen auf Bundesebene an. Sollten sich strafrechtlich relevante Verstöße bestätigen, sollen die zuständigen Behörden entsprechende Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Ein weiterer Teil der freigegebenen Unterlagen betrifft die Überprüfung von Wählerverzeichnissen durch das US-Heimatschutzministerium. Demnach identifizierte die Behörde in den Wählerlisten kooperierender Bundesstaaten rund 278.000 Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie keine US-Staatsbürger sind.
Aus den Dokumenten geht außerdem hervor, dass Wahlbehörden in Kalifornien, Pennsylvania, New Jersey und Nevada über die Ergebnisse informiert wurden. Darin wird die mögliche Teilnahme von Nichtbürgern an Wahlen als „ernsthafte Bedrohung für die nationale Sicherheit“ bezeichnet und auf die Notwendigkeit entsprechender Prüfungen hingewiesen.
Mit der Veröffentlichung der Unterlagen rückt die Debatte über Wahlsicherheit, ausländische Einflussnahme und den Umgang der US-Geheimdienste mit entsprechenden Erkenntnissen erneut in den Fokus. Welche politischen oder rechtlichen Folgen sich daraus ergeben, bleibt abzuwarten.
Liste mit wissenschaftlich anerkannte Impfkomplikationen soll den Entschädigungsnachweis erleichtern.
Welche Erkrankungen aufgenommen werden, ist noch offen.
Pharmaindustrie als auch Organisationen, die Menschen mit Impfschäden vertreten, bemängeln den Vorstoß.
Verjährungsfrist für Impfschäden durch COVID-19-Vakzine beträgt in Deutschland dreiJahre.
Das US-Gesundheitsministerium (HHS) plant, erstmals eine sogenannte „Injury Table“ zu möglichen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen einzuführen. Diese Liste soll im Rahmen des Entschädigungsprogramms CICP (Countermeasures Injury Compensation Program) entstehen und soll die Beantragung staatlicher Entschädigungen erleichtern.
In der Tabelle sollen gesundheitliche Schäden aufgeführt werden, für die eine gesetzliche Vermutung des ursächlichen Zusammenhangs angenommen werden soll. Relevant dafür soll der Stand der medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse sein.
Bislang gelten einige seltene, aber gravierende Nebenwirkungen von COVID-19-Impfungen als hinreichend belegt. So traten in erster Linie bei jüngeren Männern Myokarditis und Perikarditis nach der Immunisierung mit mRNA-Impfstoffen auf.
Ebenso sind anaphylaktische Reaktionen (schwere allergische Sofortreaktionen) nach COVID-19-Impfungen bekannt und vom Robert Koch-Institut bestätigt worden.
Nach der Impfung mit Vektorimpfstoffen, wie denen von AstraZeneca und Janssen, traten dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zufolge in insgesamt 263 (bei AstraZeneca) beziehungsweise 20 (bei Janssen) Fällen Thrombosen mit Thrombozytopenie auf.
Die WHO beziffert das geschätzte Risiko mit einem Fall auf 100.000 geimpfte Erwachsene. Der AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria ist in Deutschland seit Dezember 2021 nicht mehr verfügbar. In einigen Fällen trat im Zusammenhang mit Vektorimpfstoffen auch das Guillain-Barré-Syndrom, akute Autoimmunerkrankung des peripheren Nervensystems, auf.
Am 30. Juni 2026 hat der ehemalige Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, Klaus Cichutek, als Zeuge vor dem Thüringer Corona-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Dabei ging es unter anderem um die Sicherheit der COVID-Impfungen und die Untererfassung von Impfnebenwirkungen. Im Ausschuss erklärte er:
„
„Die pivotalen Studien zur Feststellung der Sicherheit und Wirksamkeit vor der Zulassung waren regelgerecht.“
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Der freie Journalist Bastian Barucker, der die Sitzung des Untersuchungsausschusses vor Ort verfolgt hat, notiert dazu auf seinem Blog:
„Whistleblower meldeten besorgniserregende Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Studiendurchführung. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die sowieso eher irreführenden angeblichen 95 Prozent relativer Wirksamkeit gefälscht waren.“
Cichutek hob im Ausschuss auch das positive Risiko-Nutzen-Verhältnis der Corona-Impfstoffe hervor.
Dazu macht Barucker auf die Risiko-Nutzen-Analyse von Pharmazieprofessor Peter Doshi aufmerksam. Die Arbeit wurde in der Fachzeitschrift „Vaccines“ veröffentlicht. Doshi erklärte in einem MDR-Interview im Oktober 2022:
„Die Studiendaten legen nahe, dass wir bei rund einem von 800 Geimpften ein erhöhtes Risiko dieser schweren Nebenwirkungen haben, also eine zusätzliche schwere Nebenwirkung pro 800 Geimpften. Das ist sehr viel häufiger als bei anderen Impfungen, bei denen die Rate bei einem von 1 Million Geimpften liegt.“
Zurück in die USA: Die Aufnahme bestimmter Erkrankungen in die Liste des Entschädigungsprogramms CICP hätte zur Folge, dass Betroffene nicht mehr in jedem Einzelfall einen Kausalzusammenhang vollständig nachweisen müssten. Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. sieht den Schritt als Ausdruck von mehr Transparenz über die bekannten Risiken und den Nutzen der Impfstoffe.
Kennedys früherer Anwalt Aaron Siri, betonte im Namen des „Informed Consent Action Network“, das sich für Transparenz in der Gesundheitspolitik einsetzt, in einem Schreiben an den Minister im Jahr 2025, dass eine solche Tabelle gesetzlich vorgesehen sei.
Außerdem würde sie das Verfahren fairer machen. Sie würde Menschen dabei helfen, staatliche Entschädigungszahlungen zu beantragen, für die „überzeugende, verlässliche, valide, medizinische und wissenschaftliche Evidenz“ gefordert wird, dass eine Krankheit durch die Impfung verursacht wurde.
Richard Hughes IV, ein früherer Moderna-Manager, der nun Klagen für Pharma- und Gesundheitsverbände gegen Änderungen an der Impfpolitik der US-Regierung führt, äußerte sich gegenüber der englischsprachigen Epoch Times. Er erklärte, für das CICP bedürfe es einer qualitativ einwandfreien Tabelle der Impfschädigungen. Die eigentliche Frage sei jedoch, „ob diese Regierung eine solche tatsächlich ausarbeiten oder sie zur weiteren Verbreitung von Falschinformationen nutzen würde“.
Dr. Joel Wallskog, ein Orthopäde, der infolge der COVID-19-Impfung an einer neurologischen Erkrankung sowie weiteren Beschwerden litt und die US-Regierung im Rahmen des Entschädigungsprogramms CICP verklagt hat, erklärte gegenüber Epoch Times, der Vorschlag des HHS sei „mehr Schein als Sein“.
„Er scheint kaum mehr zu bewirken, als das Verfahren für die relativ kleine Zahl von Personen zu straffen, deren Schäden – vor allem Anaphylaxie und Myokarditis/Perikarditis – bereits im Rahmen des derzeitigen Systems anerkannt sind“, fügte Wallskog hinzu. Er ist auch Co-Vorsitzender der gemeinnützigen Organisation React19, die Menschen unterstützt, die durch COVID-19-Impfstoffe geschädigt wurden. Er drückt die Befürchtung aus:
„Für alle anderen, deren Anträge abgelehnt wurden, ändert sich nichts.“
Längere Verjährungsfrist für Impfschäden gefordert
Das CICP-Entschädigungsprogramm wird vom US-Gesundheitsministerium verwaltet und von diesen entschieden. Es hat einigen Menschen, die angaben, die COVID-19-Impfung habe gesundheitliche Probleme verursacht, eine Entschädigung gewährt, 99 Prozent der Anträge jedoch abgelehnt – darunter auch solche von Patienten wie Wallskog, bei denen Ärzte eine durch COVID-19-Impfstoffe verursachte Schädigung diagnostiziert hatten.
In Deutschland sieht es ähnlich aus. Im April 2025 gab es knapp 600 anerkannte Fälle von Corona-Impfschäden.
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der sich für Schadensersatzansprüche von Impfgeschädigten einsetzt, forderte im März 2024, die Verjährungsfrist für Fälle der COVID-19-Impfung auf zehn Jahre abzuändern. Im Arzneimittelgesetz ist momentan eine dreijährige Verjährungsfrist festgeschrieben.
Nach Ansicht des Verbraucherschutzanwalts sei es unangemessen, dass klinische Studien und andere Bewertungen zur Sicherheit einer Impfung erst nach deren Anwendung in der Bevölkerung durchgeführt werden. Dadurch sei es unmöglich zu wissen, welche Schäden möglicherweise auf die Impfung zurückzuführen sind.
Ein elektrischer Lastwagen wird am 27. Februar 2025 an einer Ladestation aufgeladen. Im Vergleich zu Diesel sind Elektro-Lkw hinsichtlich ihrer Reichweite nach wie vor benachteiligt. - Foto: Sean Gallup/Getty Images
In Kürze:
Ein Tankstellenbetreiber im baden-württembergischen Lahr möchte neue Ladesäulen für E-Lkw einrichten.
Obwohl ausreichend Netzinfrastruktur vorhanden ist, vergibt der Energieversorger keine Genehmigung für einen Anschluss.
Laut dem Energieversorger kann der Netzausbau mit den zunehmenden Anschlussbegehren nicht mithalten.
Baden-Württemberg möchte die Verkehrswende voranbringen. Das süddeutsche Bundesland benötigt dafür nach eigener Berechnung bis 2035 mehr als 13.800 öffentliche Ladepunkte für E-Lkw. Im Februar dieses Jahres gab es erst 50 dieser Ladepunkte. Bis zum anvisierten Ziel ist es also noch ein langer Weg.
Keine Genehmigung für weitere Ladepunkte
Umso verwunderlicher ist nun der Fall des Unternehmers Niklas Günther. An seiner Tankstelle in Lahr im Ortenaukreis versucht er den Ausbau seiner E-Ladesäulen umzusetzen. Das Gelände dafür besitzt er bereits. Erfahrung hat er ebenfalls: Er betreibt bereits sieben E-Auto-Ladepunkte. Nun sollen noch zehn bis 15 leistungsstarke Ladesäulen für E-Lkw dazukommen.
Im vergangenen Jahr beantragte Günther den entsprechenden Netzanschluss beim zuständigen Elektrizitätswerk, kurz E-Werk, Mittelbaden. Die geplante Ladekapazität der E-Lkw-Ladepunkte belief sich auf 8 Megawatt.
Anschließend erhielt Günther jedoch eine Absage. Zwei weitere Anträge mit jeweils geringeren Kapazitäten lehnte der Energieversorger ebenfalls ab, ein vierter Antrag ist noch unbeantwortet.
Dabei ist ausreichend Netzinfrastruktur in der näheren Umgebung von Günthers Tankstelle vorhanden. Direkt neben seiner Tankstelle befindet sich eine Trafostation, die den Strom vom nahegelegenen Mittelspannungsnetz mit 20 Kilovolt (kV) in 400 Volt umwandelt.
Knapp 2 Kilometer (km) westlich befinden sich drei Hochspannungsleitungen und knapp 4 km entfernt sogar eine Höchstspannungsleitung mit 380 kV.
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Die Tankstelle Günther im Industriegebiet von Lahr im Schwarzwald befindet sich direkt neben einer Trafostation.
Ebenfalls in lokaler Umgebung in östlicher Richtung befinden sich ein Ölkraftwerk sowie zwei Blockheizkraftwerke. Zudem gibt es in der Region bereits zahlreiche Solaranlagen, die tagsüber bei guten Wetterbedingungen Strom erzeugen.
Nachfrage vorhanden
Das E-Werk Mittelbaden hat Günther inzwischen den Hauptgrund für die wiederholten Absagen genannt: ein Netzengpass in der Region. Anders ausgedrückt ist das Stromnetz bisher nicht bereit für diese zusätzlichen Ströme, die an seiner Tankstelle E-Lkw aufladen sollen. Eine Überlastung wäre zu Hochlastzeiten möglich.
Dabei wäre eine solche Ladestation für viele Lkw-Fahrer praktisch, da Günthers Tankstelle nur rund 1 km von der Autobahnabfahrt Lahr an der A5 entfernt liegt. Die Nachfrage nach weiteren E-Lkw-Ladepunkten ist zudem vorhanden. Angesichts der inzwischen teils deutlich gestiegenen Dieselpreise überlegen einige Spediteure, auf elektrisch betriebene Transportfahrzeuge umzusteigen. Diese Rückmeldung erhielt Günther auch von seinen Kunden.
Kurz nach Beginn des Irankrieges Ende Februar 2026 kletterte der Preis für einen Liter Diesel von rund 1,60 Euro auf über 2 Euro. In Spitzenzeiten waren es fast 2,50 Euro – eine spürbare Mehrbelastung für die Unternehmen, die am Ende die Verbraucher tragen müssen.
Energieversorger warnte schon im April
Abgesehen von wettbewerbsfähigen Preisen ist für den erfolgreichen Umstieg auf E-Antriebe der Ausbau der Ladeinfrastruktur zwingend erforderlich, damit die Fahrzeuge auf ihren Routen ausreichend Lademöglichkeiten vorfinden.
Über den aktuellen Netzengpass hat das E-Werk Mittelbad ausreichend Lademöglichkeitenen bereits im April dieses Jahres informiert. Der Versorger verwies auf die durch die Energie- und Verkehrswende wachsende Zahl an Netzakteuren, die Strom aus dem Netz beziehen oder selbst einspeisen. Hierzu zählen unter anderem Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie von Biogas- oder Blockheizkraftwerken.
„Der Netzausbau ist ein mehrjähriger Prozess, der Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten umfasst“, schrieb das E-Werk Mittelbaden. „Daher kommt es zum Engpass im Stromnetz, der sich deutschlandweit abzeichnet.“ Davon seien auch die Region Mittelbaden mit den Ballungsgebieten Hausach, Kehl, Lahr und Offenburg betroffen. Der Versorger sieht die Netzbetreiber aller Spannungsebenen angesichts der seit 2024 sprunghaft gestiegenen Elektrifizierung in allen Lebensbereichen vor enormen Herausforderungen. Auch im Ortenaukreis sei die Anzahl der Netzanschlussanfragen stark angestiegen.
„Die Auswirkungen für das Netz bedeuten, dass das derzeitige Tempo des Netzausbaus mit der ansteigenden Dynamik der Netzanschlussbegehren nicht mithalten kann“, so das E-Werk Mittelbaden im April.
Weiter hieß es: „Bei energieintensiven Betrieben oder Anlagen wie beispielsweise Großbatteriespeicher oder Schnellladeparks können keine zusätzlichen Leistungen mehr im Ortenaukreis bereitgestellt werden.“
Manuka-Honig wirkt anders als gewöhnlicher Honig: Seine antibakterielle Wirkung bleibt auch unter schwierigen Bedingungen stabil. - Foto: Inna Dodor / iStock
Manuka-Honig ist weit mehr als nur ein süßer Brotaufstrich. Der seltene Honig aus Neuseeland wird seit Jahren wegen seiner besonderen antibakteriellen Eigenschaften geschätzt und ist Gegenstand zahlreicher Studien.
Ob bei Halsschmerzen, der Wundheilung oder Beschwerden an Augen, Nase und Mund – immer mehr Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass Manuka-Honig gesundheitliche Vorteile bieten kann. Doch was macht ihn so besonders?
Was Manuka-Honig so einzigartig macht
„Nicht jeder Honig ist gleich“, sagte Tina Alexander, staatlich geprüfte Ernährungsberaterin, gegenüber der englischsprachigen Epoch Times.
Gewöhnlicher Rohhonig bekämpft Bakterien mithilfe von Wasserstoffperoxid. Dieser Stoff zerfällt jedoch unter dem Einfluss von Hitze, Licht oder Körperflüssigkeiten relativ schnell. Manuka-Honig wirkt dagegen über einen anderen Mechanismus: Seine sogenannte peroxidfreie antimikrobielle Wirkung gilt als besonders stabil und bleibt auch unter schwierigen Bedingungen erhalten.
Gewonnen wird Manuka-Honig aus dem Nektar des Manuka-Strauchs (Leptospermum scoparium), der ausschließlich in Neuseeland wächst. Da die Pflanze nur wenige Wochen im Jahr blüht und überwiegend in abgelegenen Regionen vorkommt, ist der Honig vergleichsweise selten.
Der Manuka-Strauch (Leptospermum scoparium) wächst ausschließlich in Neuseeland und ist die Grundlage für den besonderen Honig.
Foto: MollyNZ / iStock
Das erklärt mit, warum ein Glas – je nach Reinheit – zwischen 20 und 200 Dollar kosten kann. Hinzu kommen seine außergewöhnlichen medizinischen Eigenschaften.
Ein wesentlicher Unterschied zu herkömmlichem Honig ist der hohe Gehalt an Methylglyoxal (MGO). Dieser Stoff besitzt antibakterielle, entzündungshemmende und antioxidative Eigenschaften und gilt als entscheidend für viele der gesundheitlichen Wirkungen von Manuka-Honig.
Dazu zählen unter anderem die Unterstützung der Wundheilung sowie die Linderung von Halsschmerzen, Husten und Verdauungsbeschwerden.
Er ist in der Regel dunkler und deutlich dickflüssiger. Seine sogenannte thixotrope Eigenschaft sorgt dafür, dass er bei Raumtemperatur fest bleibt, sich beim Umrühren jedoch verflüssigt.
Wer Manuka-Honig kaufen möchte, sollte auf die UMF-Kennzeichnung (Unique Manuka Factor) achten. Dieses Bewertungssystem bestätigt die Reinheit, Wirksamkeit und Echtheit von Manuka-Honig aus Neuseeland. Die Einstufung reicht von UMF 5+ bis UMF 25+ und gibt Aufschluss über die MGO-Konzentration sowie die Stärke der antibakteriellen Wirkung.
Mögliche Vorteile für die Augen
Eine kürzlich in Frontiers in Ophthalmology veröffentlichte Studie legt nahe, dass Augentropfen auf Manuka-Honig-Basis postoperative Beschwerden wie trockene Augen besser lindern könnten als herkömmliche künstliche Tränen.
25 Patienten erhielten die Manuka-Honig-Tropfen, 28 die Standardbehandlung. Über den Zeitraum von der Operation bis einen Monat danach wurden Trockenheit, Reizungen, Rötungen, Entzündungen und die Stabilität des Tränenfilms regelmäßig untersucht.
Einen Monat nach der Operation berichteten die Patienten aus der Manuka-Honig-Gruppe über weniger Trockenheit und Reizungen sowie einen höheren Augenkomfort. Zudem zeigten sie weniger Rötungen und Entzündungen als die Vergleichsgruppe.
Die Autoren der Studie weisen allerdings darauf hin, dass die Studie klein angelegt war und nur einen kurzen Zeitraum umfasste. Die Ergebnisse seien daher lediglich „hypothesenbildend“ und müssten in größeren, längerfristigen Studien bestätigt werden.
Vorteile für die Nasengänge und Nasennebenhöhlen
Manuka-Honig wird seit Langem zur Linderung von Erkältungs- und Grippesymptomen eingesetzt. Besonders seine Wirkung auf Bakterien und Entzündungsprozesse macht ihn für die Anwendung im Bereich der Nase und Nebenhöhlen interessant.
Laboruntersuchungen zeigen, dass Manuka-Honig das Wachstum verschiedener Bakterien hemmen kann, darunter auch antibiotikaresistente Stämme.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Antibiotika, die häufig über einen einzelnen Angriffspunkt wirken, greift Manuka-Honig Bakterien auf mehreren Wegen gleichzeitig an. In bisherigen Beobachtungen konnten Forscher keine Resistenzentwicklung feststellen.
Auch bei Grippeviren wurden positive Ergebnisse beobachtet. In einer weiteren Laborstudie aus dem Jahr 2014 zeigte Manuka-Honig im Vergleich zu anderen Honigsorten die stärkste Wirkung gegen das Influenzavirus und verringerte dessen Fähigkeit, sich in Zellen zu vermehren.
Wurde Manuka-Honig mit den antiviralen Medikamenten Oseltamivir (Tamiflu) und Zanamivir (Relenza) kombiniert, war für eine vergleichbare Wirkung eine deutlich geringere Medikamentendosis erforderlich – fast ein Tausendstel der normalerweise benötigten Menge.
Eine kleine klinische Studie mit 19 Personen untersuchte zudem die Wirkung von Manuka-Honig bei primärer atrophischer Rhinitis, einer chronischen Erkrankung, bei der sich Nasengewebe und schleimproduzierende Drüsen zurückbilden.
Die Teilnehmer verwendeten acht Wochen lang auf einer Nasenseite ein Spray mit 10 Prozent Manuka-Honig und auf der anderen Seite eine Kochsalzlösung. Auf der Manuka-Seite wurden deutlichere Verbesserungen festgestellt, darunter eine geringere Entzündung der Nasenschleimhaut und eine Zunahme nützlicher Bakterien im Nasenmikrobiom.
Im Handel sind verschiedene Nasensprays mit Manuka-Honig erhältlich. Sie kombinieren meist gereinigten Manuka-Honig in medizinischer Qualität mit Kochsalzlösung, um die Nasengänge mit Feuchtigkeit zu versorgen, Reizstoffe auszuspülen, Verstopfungen zu lindern und die natürliche Schutzfunktion der Nase zu unterstützen.
Die Zusammensetzung und der MGO-Gehalt unterscheiden sich je nach Produkt. Bei chronischen Infektionen sollte jedoch ein Arzt oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt hinzugezogen werden, statt sich ausschließlich selbst zu behandeln.
Vorteile für die Mundgesundheit
Dass ein süßer Stoff die Mundgesundheit unterstützen soll, klingt zunächst ungewöhnlich. Manuka-Honig unterscheidet sich jedoch von raffiniertem Zucker. Forscher sehen ihn eher als natürliche, nährstoffreiche Substanz mit besonderen Eigenschaften und nicht als gewöhnliches Süßungsmittel.
Mehrere Studien haben gezeigt, dass Manuka-Honig schädliche Bakterien im Mund hemmen, die Bildung von Zahnbelag verringern und Zahnfleischentzündungen lindern kann. Auch bei Menschen mit Mundtrockenheit wurden positive Ergebnisse beobachtet.
Eine randomisierte kontrollierte Studie aus dem Jahr 2025 untersuchte 42 ältere Erwachsene mit Xerostomie (Mundtrockenheit). Dabei schnitten Mundspülungen mit Manuka-Honig besser ab als Spülungen mit normalem Honig oder Kochsalzlösung, wenn es darum ging, den Speichelfluss anzuregen. Die Teilnehmer bewerteten die Anwendung zudem als sehr zufriedenstellend.
In einer weiteren Studie zeigte Manuka-Honig eine stärkere Wirkung gegen Zahnbelag als Xylitol-Kaugummi. Gleichzeitig war die Wirkung vergleichbar mit Chlorhexidin-Mundwasser, einer antiseptischen Mundspülung, die unter anderem zur Verringerung von Zahnfleischbluten, bei Zahnfleischentzündungen und zur Unterstützung der Heilung nach zahnärztlichen Eingriffen eingesetzt wird.
Auch eine kleine Pilotstudie kam zu ähnlichen Ergebnissen. Teilnehmer, die dreimal täglich nach den Mahlzeiten zehn Minuten lang auf einem „Leder“ aus Manuka-Honig kauten, hatten nach 21 Tagen weniger Zahnbelag und Zahnfleischbluten als die Vergleichsgruppe, die zuckerfreien Kaugummi verwendete.
Neben der Mundpflege wird Manuka-Honig häufig auch bei Halsschmerzen eingesetzt. Seine dickflüssige Konsistenz legt sich schützend über die Schleimhaut, kann gereiztes Gewebe beruhigen und wirkt gegen Bakterien, die häufig an Halsschmerzen beteiligt sind, darunter Streptococcus mutans. Üblicherweise wird Manuka-Honig in einer Menge von 1 bis 2 Esslöffeln eingenommen – pur oder eingerührt in warmes Wasser beziehungsweise Tee.
Dosierung und Vorsichtsmaßnahmen
Wer Manuka-Honig in den Alltag integrieren möchte, sollte einige wichtige Punkte beachten.
Als übliche Portion gelten 1 bis 2 Teelöffel. Eine deutlich größere Menge bringt laut der Ernährungsberaterin Tina Alexander keinen zusätzlichen therapeutischen Vorteil. Stattdessen kann sie den Blutzucker- und Insulinspiegel erhöhen und zusätzliche Kalorien liefern.
Auch für Manuka-Honig gelten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie für herkömmlichen Honig: Säuglinge unter 12 Monaten sollten ihn wegen des Risikos für Botulismus nicht erhalten. Menschen mit Diabetes sollten aufgrund des hohen Zuckergehalts vorsichtig mit dem Verzehr sein.
„Aus ernährungswissenschaftlicher Sicht bleibt Honig ein zugesetzter Zucker, hauptsächlich aus Fruktose und Glukose mit einem hohen glykämischen Index“, sagte die Ernährungsberaterin Tina Alexander. Deshalb sollte Manuka-Honig ihrer Einschätzung nach eher gezielt als funktionelles Mittel eingesetzt werden und nicht als tägliches Wellness-Produkt.
Bei größeren Mengen können außerdem Beschwerden wie Blähungen oder eine leicht abführende Wirkung auftreten.
Honig wird in der traditionellen Medizin seit langer Zeit verwendet. Manuka-Honig unterscheidet sich jedoch durch seine besonderen Eigenschaften von gewöhnlichem Honig und wird deshalb häufig als besonders wirkungsvolle Variante angesehen.
Seine vielfältigen Einsatzmöglichkeiten machen ihn für viele Menschen zu einer interessanten Ergänzung in Küche und Hausapotheke.
Ein Arbeiter läuft am 18. Mai 2026 durch das Tunnelsystem des Onkalo-Endlagers in Eurajoki im Südwesten Finnlands. Wenn die finnische Behörde für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (STUK) in ihrer abschließenden Bewertung grünes Licht gibt, kann eine Betriebsgenehmigung erfolgen. - Foto: Alessandro Rampazzo/AFP via Getty Images
In Kürze:
Das finnische Endlager „Onkalo“ soll etwa zum kommenden Jahreswechsel in Betrieb gehen.
Dort können weltweit erstmals hoch radioaktive Abfälle eingelagert werden – für mindestens 100.000 Jahre.
Die radioaktiven Brennelemente sind vierfach abgeschirmt. Drei Abschirmungen wurden bereits erfolgreich getestet, die vierte Schicht steckt im umgebenden Gestein.
Deutschland befindet sich nach wie vor auf der Standortsuche. Ein Ergebnis wird 2027 erwartet.
Wohin auf Dauer mit dem Atommüll? Diese Frage müssen sich alle Länder stellen, die aktuell Kernreaktoren betreiben oder in der Vergangenheit betrieben haben.
Der Antwort am nächsten ist Finnland. Dort soll schon Ende 2026 oder Anfang 2027 das weltweit erste tiefengeologische Endlager für hoch radioaktiven Atommüll in Betrieb gehen. Deutschland ist hingegen noch weit entfernt vom Betrieb eines solchen Endlagers.
Onkalo – die „Höhle“ unter Finnland
Das finnische Endlager trägt den Namen „Onkalo“, was auf Deutsch „Höhle“ bedeutet. Es befindet sich auf der Halbinsel Olkiluoto an der Südwestküste des Landes, wo sich auch die gleichnamigen Kernreaktoren Olkiluoto 1, 2 und 3 befinden.
Zumindest der Eingang von Onkalo ist an der Oberfläche zu erkennen. Der überwiegende Teil des Bauwerks befindet sich jedoch unter der Erdoberfläche – in rund 1,8 Milliarden Jahre altem Grundgestein.
Zunächst führen ein spiralförmiger Zugangstunnel sowie vier vertikale Schächte mehrere Hundert Meter in die Tiefe. Zu den Schächten gehören ein Personenschacht, zwei Lüftungsschächte und ein Schacht für die Uranbehälter. Insgesamt kommt das Tunnelsystem auf eine Länge von rund 50 Kilometern.
Grafische Darstellung des Endlagers Onkalo unter der Erdoberfläche. Das Bild links oben soll den heutigen Status quo darstellen, links unten den Zustand in einigen Tausend Jahren und rechts den Zustand in 100.000 Jahren.
Das eigentliche Endlager befindet sich in einer Tiefe von 400 bis 430 Metern. Dort will Posiva Oy, das finnische Entsorgungsunternehmen und Betreiber der Anlage, künftig bis zu 6.500 Tonnen Uran in Spezialbehältern verwahren.
Die besondere Herausforderung ist die Anforderung an die Langlebigkeit dieses Bauwerks. Es muss nicht nur über Jahrhunderte, sondern über viele Jahrtausende hinweg gewährleistet sein, dass keinerlei radioaktive Strahlung an die Oberfläche gelangt und die abgebrannten Brennelemente für mindestens 100.000 Jahre keine Bedrohung für Mensch und Natur darstellen.
Am 18. Mai 2026 waren ein Arbeiter und ein Besucher im Untergrund des Onkalo-Endlagers in Eurajoki im Südwesten Finnlands unterwegs, das voraussichtlich das weltweit erste Endlager für radioaktive abgebrannte Brennelemente sein wird. Das geologische Endlager für abgebrannte Brennelemente steht kurz vor der Inbetriebnahme.
Foto: Alessandro Rampazzo/AFP via Getty Images
Vier Schutzschichten für 100.000 Jahre
Für die Endlagerung der Brennstäbe hat sich Posiva für die sogenannte KBS-3V-Methode entschieden. Hintergrund dieses in Schweden entwickelten Konzepts ist, dass gleich mehrere Schutzschichten das Uran umschließen. „KBS“ steht für das schwedische Wort „Kärnbränslesäkerhet“ und bedeutet „Sicherheit von Kernbrennstoffen“. Die „3“ bezeichnet die Version und der Buchstabe „V“ die vertikale Platzierung der Kanister.
Zunächst werden die radioaktiven Brennstäbe in einen Behälter aus Gusseisen gelegt. Dieser ist äußerst stabil und soll auf Dauer möglichen äußeren Einflüssen standhalten. Anschließend kommt jeder Gusseisenbehälter in einen 12 Tonnen schweren Behälter aus Kupfer mit einer Wandstärke von 5 Zentimetern. Kupfer gilt als äußerst korrosionsbeständig.
Posiva will diese Kupferbehälter schließlich in das Endlager in rund 430 Metern Tiefe bringen. Dort kommen sie in ein rund 8 Meter tiefes, vertikales Loch mit einem Durchmesser von rund 1,75 Metern. In den Zwischenraum wird anschließend Bentonit gefüllt, das die dritte Schutzschicht darstellt. Die vierte und letzte Schicht ist das umgebende Gestein, konkret: kristalliner Gneis. Dies soll über ein Jahrhunderttausend eine effektive Abschirmung gewährleisten.
Das Uran wird zunächst in Gusseisen- und Kupferbehälter gepackt und tief unter der Erdoberfläche in einem Tunnelsystem in Bohrlöcher gelegt.
Aktuell befinden sich abgebrannte Brennstäbe aus Kernreaktoren noch in Abklingbecken und Zwischenlagern, wo sich ihre Radioaktivität bereits deutlich reduziert. In Onkalo werden die abgebrannten Brennstäbe zunächst in der oberirdischen Verkapselungsanlage in die Gusseisen- und Kupferbehälter eingepackt.
Anschließend gelangen die Kupferbehälter über den vertikalen Aufzugsschacht in die Tiefe. Dort nimmt ein ferngesteuertes Transportfahrzeug die Kapsel entgegen und bringt sie zum unterirdischen Behälterlager.
Die Bohrlöcher für die Endlagerung der Behälter in den unterirdischen Stollen bereiten speziell dafür gebaute Bohrmaschinen vor. Anschließend kommen die Bentonit-Lehmblöcke in das Endlagerloch. Bentonit verhindert, dass Wasser in die Nähe des Behälters gelangt, und schützt ihn so vor Gesteinsbewegungen.
Ein ferngesteuertes Transportfahrzeug bringt den Behälter vom Behälterlager zum Endlagertunnel und setzt den Behälter mit einer Genauigkeit von nur wenigen Millimetern in das Endlagerloch ein. Sobald der Behälter in Position ist, wird der obere Teil des Lochs ebenfalls mit Bentonit-Pufferblöcken verfüllt, sodass der Behälter komplett davon umgeben ist. Sind alle Bohrlöcher befüllt, wird auch der Stollen mit körnigem Bentonit-Ton aufgefüllt und versiegelt.
Erfolgreicher Test für die Einlagerung
In der ersten Junihälfte 2026 testete Posiva erstmalig die Einlagerung eines Behälters in ein Loch mit Bentonit-Puffer. Dieser Behälter enthielt noch keine Brennelemente.
Der technische Leiter von Posiva, Juha Riihimäki, teilte mit, dass die Installation auf Anhieb erfolgreich verlief. Er bezeichnete diesen Test als einen wichtigen Schritt für den Start des Endlagerungsvorgangs. Der eigentliche Installationsprozess sei ein Schlüsselelement für die langfristige Sicherheit der Endlagerung. Laut Riihimäki erfülle dieser Erfolg auch die regulatorischen Anforderungen.
Um die Verfahrenslizenz zu erhalten, muss Posiva laut Riihimäki nachweisen können, „dass die Installation des Endlagerungsbehälters sicher und nach Plänen erfolgen kann“. Das ist mit dem erfolgreichen Test geschehen.
Beim erfolgreichen Test für den Vollbetrieb hat Posiva einen leeren Behälter für Brennstäbe in einem Senkloch platziert.
Nach Angaben des Unternehmens sind für die kommenden Wochen einige abschließende, oberirdische Tests am Transportfahrzeug geplant. In der zweiten Jahreshälfte sollen schließlich tief im Inneren des Olkiluoto-Grundgesteins Inbetriebnahmetests stattfinden.
Das finnische Endlager verschlang Schätzungen zufolge bisher rund 1 Milliarde Euro. Rechnet man noch den jahrzehntelangen Betrieb mit den geplanten Einlagerungen hinzu, erhöhen sich die Gesamtkosten auf rund 5 Milliarden Euro.
Wie ist die Lage in Deutschland?
Deutschland ist hingegen noch weit entfernt von der Inbetriebnahme eines eigenen Endlagers für hoch radioaktiven Atommüll. Seit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahr 2017 sucht die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) stattdessen weiterhin aus einer Vielzahl von Teilgebieten einen geeigneten Standort. Nach dem Ausschlussverfahren soll sie geeignete Standortregionen ausfindig machen. Der Vorschlag der BGE ist Ende 2027 zu erwarten.
Ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle muss hierzulande strenge Mindestanforderungen erfüllen. Die Tiefe muss mindestens 300 Meter betragen. Ebenso muss das Grundgestein bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Infrage kommen nur Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein. Eine Voraussetzung ist eine geringe Gebirgsdurchlässigkeit, also wie viel Wasser oder andere Flüssigkeiten das Gestein durchlässt.
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Navigator zur Endlagersuche für hoch radioaktiven Atommüll.
Bisher gibt es in der Bundesrepublik noch keinen favorisierten Standort für ein künftiges Endlager für hoch radioaktiven Atommüll. Doch die BGE hat bereits viele Regionen als ungeeignet eingestuft. Stand November 2025 haben aber bereits manche Regionen die Prüfung „weitestgehend bestanden“. Auf der Karte sind diese türkis markiert. Sie befinden sich im baden-württembergischen Schwarzwald, in Ostbayern sowie östlich von Heidelberg.
In Deutschland existieren aktuell damit lediglich 16 Zwischenlager für radioaktive Abfälle. In speziellen, oberirdischen Lagergebäuden stehen momentan auch die hoch radioaktiven Brennelemente in insgesamt 1.750 Castorbehältern.
Dabei wird zwischen zentralen und dezentralen Zwischenlagern unterschieden. Dezentrale Zwischenlager befinden sich an Standorten von Kernkraftwerken. Davon gibt es hierzulande zwölf. Die Zwischenlager wie Gorleben und Ahaus gelten als zentral. Zudem gibt es die Zwischenlager Jülich und Lubmin. Sie befinden sich in der Nähe einer ehemaligen kerntechnischen Anlage.
Die vorläufige Chatkontrolle gilt nun bis April 2028. - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
In Kürze:
Die vorläufige Chatkontrolle wurde zunächst zweimal abgelehnt und anschließend per Dringlichkeitsantrag verlängert.
Die EVP-Fraktion berief sich dabei auf die Geschäftsordnung des EU-Parlaments.
EU-Abgeordneter Martin Sonneborn kritisiert das Vorgehen und spricht von einem Verstoß gegen die Regeln des Parlaments.
Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist.
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli, kurz vor der Sommerpause, eine Verlängerung der Chatkontrolle beschlossen. Die Regelung war im vergangenen April nach fünf Jahren ausgelaufen und sollte nach einer Abstimmung vom 26. März zunächst nicht fortgeführt werden. Damals stimmten 311 Abgeordnete gegen eine Verlängerung, 228 dafür. Nun wurde eine Verlängerung bis April 2028 beschlossen. Maßgeblich beteiligt war die EVP-Fraktion, der unter anderem CDU und CSU angehören.
Viele Debatten, keine Mehrheit
Die Verlängerung der Übergangsregelung erlaubt Anbietern wie WhatsApp, Google und anderen weiterhin, freiwillige Erkennungsmaßnahmen gegen Material über sexuellen Kindesmissbrauch einzusetzen. Kritiker bewerten diese Möglichkeit als Eingriff in die private Kommunikation, da Inhalte auch ohne konkreten Verdacht überprüft werden können.
Der Weg zur erneuten Abstimmung war mehrstufig.
Der Abstimmung vom 26. März ging ein erstes Votum am 11. März voraus. Die Abgeordneten sollten eine Verlängerung der Chatkontrolle bis April 2028 beschließen. Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgte das Parlament jedoch nicht vollständig und brachte eigene Änderungsanträge ein. Anschließend verabschiedete es eine eigene Verhandlungsposition, die eine Verlängerung bis August 2027 vorsah. Eine zentrale Änderung: Das Scannen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wurde gestrichen.
Anschließend begannen sogenannte Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Da keine Einigung erzielt wurde, kam es am 26. März zu einer weiteren Abstimmung im Parlament. Der Vorschlag erreichte dabei nicht die erforderliche Mehrheit, sodass das Verfahren zunächst nicht abgeschlossen werden konnte.
Damit lief die bisherige Rechtsgrundlage, die Verordnung (EU) 2021/1232 („Chatkontrolle 1.0“), Anfang April nach fast fünf Jahren aus. Sie wurde am 30. Juli 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 2. August 2021 in Kraft.
Parlamentspräsidentin Metsola brachte den Antrag ein
Am 7. Juli brachte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola einen Antrag auf Anwendung eines Dringlichkeitsverfahrens ein. Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Änderung der bestehenden Verordnung, sondern um einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung ihrer Geltungsdauer. Die aus Malta stammende Politikerin berief sich dabei auf eine Regelung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Dadurch konnte der Vorschlag beschleunigt behandelt und erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der deutsche EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) kritisierte das Vorgehen und sieht darin einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. In einer Stellungnahme vor dem Parlament erklärte er, ein Dringlichkeitsverfahren setze „unvorhergesehene Entwicklungen“ voraus, die hier nicht vorlägen. Zudem sei das Verfahren nur für Vorschläge in erster Lesung vorgesehen. Das Dossier zur Chatkontrolle befinde sich dagegen bereits in zweiter Lesung.
Artikel 80 der Geschäftsordnung regelt nach Sonneborns Darstellung den Umgang mit solchen Fällen. Darin heißt es: „Bei Kollision haben die Regeln der zweiten Lesung Vorrang.“ Sonneborn sprach von einem „Durchprügeln“ der Chatkontrolle vor der Sommerpause und forderte Metsola auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Metsola schaltete sein Mikrofon nach 60 Sekunden ab. Dies sei nach den Regeln des Parlaments möglich, werde aber selten angewandt, erklärte Sonneborn anschließend auf X.
Das Parlament stimmte am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen für das Dringlichkeitsverfahren. Damit war der Weg für eine weitere Abstimmung frei.
Zwei Tage später, einen Tag vor Beginn der Sommerpause, stimmte das Parlament über die Verlängerung ab. Der Antrag erhielt zwar mehr Ja- als Nein-Stimmen, verfehlte jedoch die erforderliche absolute Mehrheit. An diesem Tag nahmen 607 der 720 Abgeordneten an der Abstimmung teil.
Mehrheit der Stimmen reicht nicht aus
Zunächst stimmte das Parlament über den Standpunkt des Rates der Europäischen Union ab, den dieser nach der ersten Lesung an das Parlament zurückgegeben hatte. Kernpunkt war eine bis zum 3. April 2028 befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Von den 607 abgegebenen Stimmen lehnten 314 den Standpunkt des Rates ab, 276 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Damit gab es unter den Abstimmenden mehr Stimmen gegen den Vorschlag als dafür. Für eine Ablehnung war jedoch eine absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Dafür wären 361 Stimmen nötig gewesen.
In einer zweiten Abstimmung ging es um die Ablehnung der geänderten Fassung des Europäischen Parlaments. Diese enthielt unter anderem die Einschränkung, dass Maßnahmen zur Erkennung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern nicht auf Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet werden sollen. Auch dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. 286 Abgeordnete stimmten gegen die Ablehnung, 276 dafür, 30 enthielten sich. Damit war die zweite Lesung abgeschlossen.
Nach der Abstimmung äußerten mehrere Abgeordnete Kritik an dem Verfahren. Die AfD-Abgeordnete Mary Khan sprach von einem „demokratischen Skandal“. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, sagte sie.
Der Grünen-Abgeordnete Erik Marquardt bezeichnete die Entscheidung als „einen schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“. Er kritisierte, dass Plattformbetreiber dadurch weiterhin Möglichkeiten erhielten, private Kommunikation zu überprüfen. CDU/CSU warf er vor, damit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Kinder zu erreichen. Das Verfahren nannte er „eine Farce“.
BSW-Abgeordneter De Masi erwartet Klagen
Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) kritisierte die rechtliche Grundlage der Verlängerung. Auf X schrieb er: „Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“ Er kündigte an, dass er mit rechtlichen Verfahren gegen die Regelung rechne.
Sachsens Innenminister Armin Schuster begrüßte hingegen die erneute Abstimmung. „Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament zum Schutz unserer Kinder erfolgreich eine stabile Mehrheit vereinen können, um ein zentrales Ermittlungsinstrument im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch wieder zu reaktivieren“, sagte er laut der „WELT“.
Auch Telegram-Chef Pawel Durow äußerte Kritik an der Verlängerung. Auf seinem X-Account schrieb er: „Einst typisch für Bananenrepubliken, werden solche Tricks nun von der EU genutzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.“ In einem weiteren Beitrag erklärte er, Telegram werde private Nachrichten nicht scannen.
Bericht sieht Nutzen, aber auch offene Fragen
Ein Ende November 2025 veröffentlichter Bericht zur Anwendung der Verordnung zeigt erhebliche Unterschiede bei der Datenerfassung und Berichterstattung durch Anbieter und Mitgliedstaaten. Das Papier empfiehlt daher eine stärkere Standardisierung der verfügbaren Daten und Meldungen.
Die ausgewerteten Daten zeigen, dass automatisch als mögliches Material über sexuellen Kindesmissbrauch erkannte Inhalte bei der anschließenden menschlichen Prüfung häufig bestätigt wurden. Ein Teil der Meldungen erwies sich jedoch als fehlerhaft. Die Zahl solcher Fehlmeldungen hängt unter anderem von den Einstellungen der eingesetzten Erkennungssysteme ab. Eine höhere Sensibilität kann zwar dazu beitragen, weniger Fälle zu übersehen, führt aber zugleich zu mehr Inhalten, die anschließend überprüft werden müssen.
Die Anbieter geben an, dass die eingesetzten Technologien ausschließlich zur Erkennung, Entfernung und Meldung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch verwendet werden. Vollständige Informationen dazu, ob die Systeme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen oder die Eingriffe in die Privatsphäre auf das notwendige Maß begrenzen, liegen laut Bericht jedoch nicht in allen Bereichen vor.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren Daten keine abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung ermöglichen. Gleichzeitig verweist er darauf, dass im Berichtszeitraum Tausende Kinder identifiziert und Millionen Bilder und Videos entfernt wurden. Die freiwilligen Meldungen hätten damit einen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung weiteren Missbrauchs geleistet.
Vitamin D im Sommer absetzen? Warum diese pauschale Empfehlung wissenschaftlich nicht haltbar ist. - Foto: shurkin_son/ iStock
Letzten Monat saß Frau L., 68 Jahre alt, ruhig und sachlich vor mir in meiner Praxis. Ich kenne sie als eine Patientin, die ihre Gesundheit mit großer Sorgfalt betrachtet.
„Herr Doktor“, sagte sie, „jetzt ist endlich Sommer. Ich nehme seit Monaten Vitamin D wegen meines Mangels. Aber kann ich damit nicht irgendwann zu viel bekommen?“ Ihre Frage war nüchtern, aber mit dem klaren Wunsch nach Orientierung.
Genau diese Art von Unsicherheit begegnet mir immer wieder: Menschen, die zwischen Sonnenlicht, Nahrungsergänzung und widersprüchlichen Empfehlungen nicht mehr wissen, was für ihre Gesundheit richtig ist.
Sommersonne als trügerische Sicherheit
Vitamin D ist essentiell für ein funktionierendes Immunsystem, die Kalziumaufnahme sowie die Knochen- und Zahngesundheit. Damit die körpereigene Bildung des Vitamins in ausreichenden Mengen stattfindet, ist die UV-B-Strahlung im natürlichen Sonnenlicht wesentlich.
Allerdings ist Deutschland kein Land, in dem die Sonne zuverlässig für stabile Vitamin-D-Spiegel sorgt. Tatsächlich erreichen selbst im Hochsommer viele Menschen nicht die notwendige UV-B-Intensität, weil sie im Alltag nicht ausreichend direkte Sonne bekommen.
Studien zeigen, dass selbst in sehr sonnigen Regionen viele Menschen zu wenig Vitamin D haben.
Noch deutlicher wurde dies in der deutschen DEGS1-Analyse aus dem Jahr 2014, die belegte, dass über die Hälfte der Bevölkerung auch im Sommer keine optimalen Vitamin-D-Spiegel hat.
Das bedeutet: Die Sommermonate mit mehr Sonnenstrahlung sind hilfreich, aber sie sind kein verlässlicher Garant. Faktoren wie Alter, Hauttyp, Medikamenteneinnahme und Lebensstil beeinflussen die Produktion massiv – ein Punkt, den viele Patienten nicht kennen oder unterschätzen.
Die Gefahr der Überdosierung
Vitamin D unterscheidet sich in einem entscheidenden Punkt von vielen anderen Vitaminen: Der Körper kann es nicht beliebig ausscheiden, wenn zu viel vorhanden ist.
Genau darin liegt der Grund, warum eine Überdosierung möglich ist – auch wenn sie selten vorkommt.
Was der Körper an wasserlöslichen Vitamin C oder B nicht braucht, spült er einfach wieder weg. Vitamin D ist jedoch fettlöslich: Der Körper kann es nicht einfach ausscheiden, sondern speichert es ab.
Diese Speicherfähigkeit ist grundsätzlich ein Vorteil, denn sie ermöglicht eine langfristige stabile Versorgung über Wochen. Doch sie bedeutet auch, dass der Körper Vitamin D im Fettgewebe und in der Leber anreichert.
Wenn über längere Zeit deutlich zu hohe Mengen eingenommen werden, kann der Spiegel so stark steigen, dass der Kalziumhaushalt aus dem Gleichgewicht gerät. Genau dieser Mechanismus – die sogenannte Hyperkalzämie – ist der Grund, warum Vitamin D anders bewertet werden muss als wasserlösliche Vitamine.
Die Frage nach einer möglichen Überdosierung ist also berechtigt. In meiner Praxis sehe ich Überdosierungen allerdings extrem selten. Viel häufiger sehe ich Menschen, die trotz Sommerlicht und Nahrungsergänzung weiterhin im Mangel bleiben.
Die Übersichtsarbeit von Vieth über die Ergänzung von Vitamin D zeigte, dass selbst höhere Dosierungen als empfohlen, über längere Zeiträume keine toxischen Werte erzeugten, solange sie ärztlich begleitet wurden.
Gleichzeitig warnen wissenschaftliche Analysen vor unkontrollierter Selbstmedikation ohne Laborwerte.
Die Gefahr liegt also nicht im Vitamin D selbst, sondern im fehlenden Monitoring. Wer blind supplementiert, kann theoretisch zu hohe Werte erreichen. Wer seinen Spiegel kennt, bewegt sich dagegen in einem sicheren Bereich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Studien, die zeigten, wie stark die individuelle Reaktion auf Vitamin-D-Gaben variiert. Zwei Menschen mit identischer Dosierung können abhängig von verschiedenen Faktoren, wie Genetik oder Body-Mass-Index, völlig unterschiedliche Vitamin-D-Spiegel entwickeln.
Genau deshalb ist die pauschale Empfehlung „Im Sommer braucht man kein zusätzliches Vitamin D“ wissenschaftlich nicht haltbar.
Warum ich jeden Spiegel messe – und warum das der entscheidende Schritt ist
Als Frau L. vor mir saß, wusste ich aus früheren Messungen, dass ihr Spiegel selbst im Sommer schnell absinkt. Ihr Körper produziert weniger Vitamin D, ein Phänomen, das bei älteren Menschen gut dokumentiert ist. Ich erklärte ihr, dass die Sonne ihr hilft, aber in ihrem Fall nicht ausreichend. Und dass eine tatsächliche Überdosierung nur dann möglich wäre, wenn sie unkontrolliert eine Nahrungsergänzung mit zu hoher Dosis einnehmen würde.
In der ganzheitlichen Medizin ist Vitamin D kein isolierter Stoff, sondern Teil eines komplexen Systems aus Stoffwechsel, Immunfunktion und hormoneller Regulation. Deshalb ist die Laboranalyse für mich der zentrale Schritt. Sie schafft Klarheit, verhindert Fehldosierungen und ermöglicht eine individuelle, sichere Versorgung.
Die wissenschaftliche Literatur unterstützt dieses Vorgehen. Studien zeigen, dass Menschen mit kontrollierter Supplementation stabilere und sicherere Werte erreichen als jene, die ohne Laborwerte dosieren. Das bestätigt, was ich seit Jahren in der Praxis beobachte: Kontrolle schützt – nicht selbstständiger Verzicht an heißen Tagen.
Fazit
Vitamin D ist ein zentraler Gesundheitsfaktor, der weit über die Sommermonate hinaus Bedeutung hat.
Die Sonne hilft bei der Vitamin-D-Versorgung , aber sie ersetzt keine Laboranalyse. Eine Überdosierung ist theoretisch möglich, aber selten – und fast ausschließlich dann, wenn Menschen ohne Kontrolle supplementieren.
Mein Tipp aus der ganzheitlichen Praxis lautet daher: Immer zuerst den Spiegel bestimmen lassen und erst danach angepasst supplementieren. So wird Vitamin D zu einem präzisen Werkzeug, nicht zu einem Risiko. Wer seinen Wert kennt, kann sicher, wirksam und individuell versorgt werden – im Sommer wie im Winter.
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.