In Kürze:
- Liste mit wissenschaftlich anerkannte Impfkomplikationen soll den Entschädigungsnachweis erleichtern.
- Welche Erkrankungen aufgenommen werden, ist noch offen.
- Pharmaindustrie als auch Organisationen, die Menschen mit Impfschäden vertreten, bemängeln den Vorstoß.
- Verjährungsfrist für Impfschäden durch COVID-19-Vakzine beträgt in Deutschland drei Jahre.
Das US-Gesundheitsministerium (HHS) plant, erstmals eine sogenannte „Injury Table“ zu möglichen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen einzuführen. Diese Liste soll im Rahmen des Entschädigungsprogramms CICP (Countermeasures Injury Compensation Program) entstehen und soll die Beantragung staatlicher Entschädigungen erleichtern.
In der Tabelle sollen gesundheitliche Schäden aufgeführt werden, für die eine gesetzliche Vermutung des ursächlichen Zusammenhangs angenommen werden soll. Relevant dafür soll der Stand der medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse sein.
Bislang gelten einige seltene, aber gravierende Nebenwirkungen von COVID-19-Impfungen als hinreichend belegt. So traten in erster Linie bei jüngeren Männern Myokarditis und Perikarditis nach der Immunisierung mit mRNA-Impfstoffen auf.
Ebenso sind anaphylaktische Reaktionen (schwere allergische Sofortreaktionen) nach COVID-19-Impfungen bekannt und vom Robert Koch-Institut bestätigt worden.
Nach der Impfung mit Vektorimpfstoffen, wie denen von AstraZeneca und Janssen, traten dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zufolge in insgesamt 263 (bei AstraZeneca) beziehungsweise 20 (bei Janssen) Fällen Thrombosen mit Thrombozytopenie auf.
Die WHO beziffert das geschätzte Risiko mit einem Fall auf 100.000 geimpfte Erwachsene. Der AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria ist in Deutschland seit Dezember 2021 nicht mehr verfügbar. In einigen Fällen trat im Zusammenhang mit Vektorimpfstoffen auch das Guillain-Barré-Syndrom, akute Autoimmunerkrankung des peripheren Nervensystems, auf.
PEI-Präsident vor Untersuchungsausschuss
Am 30. Juni 2026 hat der ehemalige Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, Klaus Cichutek, als Zeuge vor dem Thüringer Corona-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Dabei ging es unter anderem um die Sicherheit der COVID-Impfungen und die Untererfassung von Impfnebenwirkungen. Im Ausschuss erklärte er:
„„Die pivotalen Studien zur Feststellung der Sicherheit und Wirksamkeit vor der Zulassung waren regelgerecht.“
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Der freie Journalist Bastian Barucker, der die Sitzung des Untersuchungsausschusses vor Ort verfolgt hat, notiert dazu auf seinem Blog:
„Whistleblower meldeten besorgniserregende Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Studiendurchführung. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die sowieso eher irreführenden angeblichen 95 Prozent relativer Wirksamkeit gefälscht waren.“
Cichutek hob im Ausschuss auch das positive Risiko-Nutzen-Verhältnis der Corona-Impfstoffe hervor.
Dazu macht Barucker auf die Risiko-Nutzen-Analyse von Pharmazieprofessor Peter Doshi aufmerksam. Die Arbeit wurde in der Fachzeitschrift „Vaccines“ veröffentlicht. Doshi erklärte in einem MDR-Interview im Oktober 2022:
„Die Studiendaten legen nahe, dass wir bei rund einem von 800 Geimpften ein erhöhtes Risiko dieser schweren Nebenwirkungen haben, also eine zusätzliche schwere Nebenwirkung pro 800 Geimpften. Das ist sehr viel häufiger als bei anderen Impfungen, bei denen die Rate bei einem von 1 Million Geimpften liegt.“
Entschädigungen sollen leichter zugänglich werden
Zurück in die USA: Die Aufnahme bestimmter Erkrankungen in die Liste des Entschädigungsprogramms CICP hätte zur Folge, dass Betroffene nicht mehr in jedem Einzelfall einen Kausalzusammenhang vollständig nachweisen müssten. Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. sieht den Schritt als Ausdruck von mehr Transparenz über die bekannten Risiken und den Nutzen der Impfstoffe.
Kennedys früherer Anwalt Aaron Siri, betonte im Namen des „Informed Consent Action Network“, das sich für Transparenz in der Gesundheitspolitik einsetzt, in einem Schreiben an den Minister im Jahr 2025, dass eine solche Tabelle gesetzlich vorgesehen sei.
Außerdem würde sie das Verfahren fairer machen. Sie würde Menschen dabei helfen, staatliche Entschädigungszahlungen zu beantragen, für die „überzeugende, verlässliche, valide, medizinische und wissenschaftliche Evidenz“ gefordert wird, dass eine Krankheit durch die Impfung verursacht wurde.
Kritik von beiden Seiten: Pharma und Erkrankte
Richard Hughes IV, ein früherer Moderna-Manager, der nun Klagen für Pharma- und Gesundheitsverbände gegen Änderungen an der Impfpolitik der US-Regierung führt, äußerte sich gegenüber der englischsprachigen Epoch Times. Er erklärte, für das CICP bedürfe es einer qualitativ einwandfreien Tabelle der Impfschädigungen. Die eigentliche Frage sei jedoch, „ob diese Regierung eine solche tatsächlich ausarbeiten oder sie zur weiteren Verbreitung von Falschinformationen nutzen würde“.
Dr. Joel Wallskog, ein Orthopäde, der infolge der COVID-19-Impfung an einer neurologischen Erkrankung sowie weiteren Beschwerden litt und die US-Regierung im Rahmen des Entschädigungsprogramms CICP verklagt hat, erklärte gegenüber Epoch Times, der Vorschlag des HHS sei „mehr Schein als Sein“.
„Er scheint kaum mehr zu bewirken, als das Verfahren für die relativ kleine Zahl von Personen zu straffen, deren Schäden – vor allem Anaphylaxie und Myokarditis/Perikarditis – bereits im Rahmen des derzeitigen Systems anerkannt sind“, fügte Wallskog hinzu. Er ist auch Co-Vorsitzender der gemeinnützigen Organisation React19, die Menschen unterstützt, die durch COVID-19-Impfstoffe geschädigt wurden. Er drückt die Befürchtung aus:
„Für alle anderen, deren Anträge abgelehnt wurden, ändert sich nichts.“
Längere Verjährungsfrist für Impfschäden gefordert
Das CICP-Entschädigungsprogramm wird vom US-Gesundheitsministerium verwaltet und von diesen entschieden. Es hat einigen Menschen, die angaben, die COVID-19-Impfung habe gesundheitliche Probleme verursacht, eine Entschädigung gewährt, 99 Prozent der Anträge jedoch abgelehnt – darunter auch solche von Patienten wie Wallskog, bei denen Ärzte eine durch COVID-19-Impfstoffe verursachte Schädigung diagnostiziert hatten.
In Deutschland sieht es ähnlich aus. Im April 2025 gab es knapp 600 anerkannte Fälle von Corona-Impfschäden.
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der sich für Schadensersatzansprüche von Impfgeschädigten einsetzt, forderte im März 2024, die Verjährungsfrist für Fälle der COVID-19-Impfung auf zehn Jahre abzuändern. Im Arzneimittelgesetz ist momentan eine dreijährige Verjährungsfrist festgeschrieben.
Nach Ansicht des Verbraucherschutzanwalts sei es unangemessen, dass klinische Studien und andere Bewertungen zur Sicherheit einer Impfung erst nach deren Anwendung in der Bevölkerung durchgeführt werden. Dadurch sei es unmöglich zu wissen, welche Schäden möglicherweise auf die Impfung zurückzuführen sind.








